Väternotruf informiert zum Thema

Verfassungsgerichtshof Sachsen


 

 

Verfassungsgerichtshof Sachsen

Harkortstraße 9

04107 Leipzig

 

Telefon: 0341 / 2141-236

Fax: 0341 / 2141-250

 

E-Mail: geschaeftsstelle@verfg.justiz.sachsen.de

Internet: www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de

 

 

Internetauftritt des Verfassungsgerichtshof Sachsen (12/2011)

Informationsgehalt: mangelhaft - keine Lebensläufe der Verfassungsrichter/innen veröffentlich. Das ist doch schon sehr merkwürdig. Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger so die Reputation der Damen und Herrn Verfassungsrichter einschätzen, denen die höchstverantwortungsvolle Aufgabe zukommt, über die Einhaltung der Verfassung des Landes zu wachen? Es geht aber auch anders - http://www.vgh.nrw.de/mitglied/mitglvgh.htm

 

 

 

Bundesland Sachsen

 

 

Präsidentin am Verfassungsgerichtshof Sachsen: Birgit Munz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.03.2007, ..., 2011) - ab 01.09.1997 Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2008 als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Sachsen aufgeführt. 2011: Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Sachsen.

Vizepräsident am Verfassungsgerichtshof Sachsen: Dr. Jürgen Rühmann (geb. 30. Mai 1953 in Stuttgart/Bad Cannstadt - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Finanzgericht Sachsen (ab 01.01.2006, ..., 2012) - ab 1980 Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Einjährige Abordnung an die Stadtverwaltung Heidelberg. 1983 Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Dreijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Von Oktober 1989 bis Ende 1990 an das Innenministerium Baden-Württemberg abgeordnet und der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe zugewiesen. Ab Januar 1991 Abordnung  an das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Dezember 1991 Abordnung an den Sächsischen Landtag - Leitung der Abteilung Parlamentsdienste. Ab 15.12.1992 Ministerialdirigenten im Bundesland Sachsen. Ab 01.01.2006 Präsident am Finanzgericht Sachsen. Ab 2009 Vizepräsident am Verfassungsgerichtshof Sachsen.

 

 

 

Dem Verfassungsgerichtshof gehören neun Richter und die gleiche Anzahl Stellvertreter an. Fünf der Verfassungsrichter, darunter der Präsident und der Vizepräsident, müssen Berufsrichter sein. Zur Sicherung der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes werden die Richter vom Landtag auf Vorschlag der Staatsregierung bzw. des Landtagspräsidiums mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von neun Jahren gewählt und können nur nach den für Richter im Landesdienst geltenden Vorschriften ihres Amtes enthoben werden. Unvereinbar ist das Amt des Verfassungsrichters mit der Zugehörigkeit zu einer gesetzgebenden Körperschaft oder Regierung des Bundes, eines Landes oder der Europäischen Gemeinschaft, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof.

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de 

 


 

 

Verfassungsrichter am Verfassungsgerichtshof Sachsen:

 

Derzeit (11/2009) gehören dem Verfassungsgerichtshof an:

Berufsrichter:

Präsidentin des SächsVerfGH Birgit Munz (Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Dresden) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

 

Vizepräsident des SächsVerfGH Dr. Jürgen Rühmann (Präsident des Sächsischen Finanzgerichts) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2012)

Dr. Jürgen Rühmann (geb. 30. Mai 1953 in Stuttgart/Bad Cannstadt - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Finanzgericht Sachsen (ab 01.01.2006, ..., 2012) - ab 1980 Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Einjährige Abordnung an die Stadtverwaltung Heidelberg. 1983 Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Dreijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Von Oktober 1989 bis Ende 1990 an das Innenministerium Baden-Württemberg abgeordnet und der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe zugewiesen. Ab Januar 1991 Abordnung  an das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Dezember 1991 Abordnung an den Sächsischen Landtag - Leitung der Abteilung Parlamentsdienste. Ab 15.12.1992 Ministerialdirigenten im Bundesland Sachsen. Ab 01.01.2006 Präsident am Finanzgericht Sachsen. Ab 2009 Vizepräsident am Verfassungsgerichtshof Sachsen.

 

Ulrich Hagenloch (Präsident des Oberlandesgerichts Dresden) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

Ulrich Hagenloch (geb. 27.05.1952 in Neckarhausen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst") - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / Präsident am Oberlandesgericht Dresden (ab 04.12.2006, ..., 2011) - 1978 Eintritt in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. 1979 bis 1982 Justizministerium in Stuttgart. 1982 Richter am Landgericht Rottweil. Abordnungen an das Oberlandesgericht Stuttgart und den Bundesgerichtshof. 1989 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. März 1992 Wechsel in die sächsische Justiz. 01.01.1993 Vizepräsident am Oberlandesgericht Dresden. 2009 Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen. Im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen aufgeführt. 

 

Rainer Lips (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

Rainer Lips (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2011) - ab 01.09.2001 Vizepräsident am Landgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - der sitzende Angeklagte und der "Respekt" oder "Ehre wem Ehre gebührt"

 

Dr. Matthias Grünberg (Vizepräsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

 

 

andere Mitglieder:

Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 02.05.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.08.1994 als Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.07.2002 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.05.2011 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht und als Berufsrichter am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen aufgeführt. EDV-Gerichtstag 2008.

Prof. Dr. Christoph Degenhart (Universitätsprofessor) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

Hans Dietrich Knoth (Oberlandeskirchenrat) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

Andrea Versteyl - Rechtsanwältin - (ab , ...,  2011)

Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute (Universitätsprofessor) - (ab 18.06.1993, ..., 2012) - siehe auch Info unten.

http://www.jura.uni-hamburg.de/public/personen/trute/curriculum-vitae-de.pdf

 

 

 

Stellvertreter für die Berufsrichter:

 

Konrad Gatz (Präsident des Landgerichts Bautzen) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

Konrad Gatz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bautzen / Präsident am Landgericht Bautzen / 2. Strafkammer (ab 01.05.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1979 als Richter am Amtsgericht Haßfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1997 als Ministerialrat beim Staatsministerium der Justiz Freistaat Sachsen aufgeführt. Ab 01.05.2003 Präsident am Landgericht Bautzen. 2009 stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen.

 

Dr. Michael Gockel (Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

 

Dr. Söhnen, Rüdiger (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

Dr. Rüdiger Söhnen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat / 15. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat (ab 01.09.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 15.07.1977 als Richter am Landgericht Konstanz aufgeführt. Sprecher für die "Neue Richtervereinigung des Landesverbandes Sachsen" / 2009 stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen. GVP 13.09.2010, GVP 01.01.2011: auch am 15. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat.

Simone Herberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Chemnitz aufgeführt. 2009 stellvertretende Richterin am Verfassungsgerichtshof Sachsen. 02.12.2022: "Am Oberlandesgericht Dresden sind im Jahr 2022 vier neue Vorsitzende Richterinnen und Richter ernannt worden. ... Simone Herberger wurde 1962 in Karl-Marx-Stadt/Chemnitz geboren. Sie absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Elektromonteurin und studierte danach von 1983 bis 1987 Rechtswissenschaften in Berlin. Nach ihrer Ausbildung war sie zunächst beim Kreisgericht Karl-Marx-Stadt Süd, später Amtsgericht Chemnitz, mit Familien-, Zivil-, Jugendstraf- und Wirtschaftsstrafsachen befasst, ab 2000 war sie dort als weitere aufsichtführende Richterin tätig. Nach ihrer Abordnung an das Oberlandesgericht 2001 bis 2003 kehrte Simone Herberger nach Chemnitz zurück und war beim dortigen Landgericht fünf Jahre als Vorsitzende der Jugendkammer und 15 Jahre als Vorsitzende des Schwurgerichts eingesetzt. Seit dem 1. September 2022 ist Simone Herberger Vorsitzende des 1. und 2. Strafsenats am Oberlandesgericht Dresden. Sie ist außerdem seit 2008 (bis 2017 stellvertretendes) berufsrichterliches Mitglied am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. ... Tom Herberger, geboren 1968 in Oschatz, absolvierte seine juristische Ausbildung von 1990 bis 1997 in Leipzig. Nach einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwalt begann er seinen Dienst in der sächsischen Justiz im November 1997 beim Amtsgericht in Eilenburg. Es folgten Tätigkeiten beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie eine Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden. Von 2009 bis 2013 war Tom Herberger Richter und ständiger Vertreter des Direktors beim Amtsgericht Riesa. Seit 2013 ist er Direktor des Amtsgerichts Torgau. Seit 2018 ist Tom Herberger daneben stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied im Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Zum 1. Dezember 2022 wurde Tom Herberger zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wird noch bis Ende des Jahres das Gericht in Torgau leiten und ab Januar 2023 einen Senat beim Oberlandesgericht Dresden übernehmen." - https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1058840. Namensgleichheit mit: Tom Herberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Oberlandestericht Dresden (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2001 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau - teilweise abgeordnet - aufgeführt. 2008: kommissarische Leitung des Amtsgerichts Oschatz. 2014: Familiensachen. 24.03.2013: "Wenig Personal im Amtsgericht. Der bisherige zweite Mann wechselt nach Torgau. Ein weiterer Richter ist jetzt Staatsanwalt in Leipzig. ..." - http://www.sz-online.de/nachrichten/wenig-personal-im-amtsgericht-2537200.html. 02.12.2022: "Am Oberlandesgericht Dresden sind im Jahr 2022 vier neue Vorsitzende Richterinnen und Richter ernannt worden. ... Tom Herberger, geboren 1968 in Oschatz, absolvierte seine juristische Ausbildung von 1990 bis 1997 in Leipzig. Nach einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwalt begann er seinen Dienst in der sächsischen Justiz im November 1997 beim Amtsgericht in Eilenburg. Es folgten Tätigkeiten beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie eine Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden. Von 2009 bis 2013 war Tom Herberger Richter und ständiger Vertreter des Direktors beim Amtsgericht Riesa. Seit 2013 ist er Direktor des Amtsgerichts Torgau. Seit 2018 ist Tom Herberger daneben stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied im Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Zum 1. Dezember 2022 wurde Tom Herberger zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wird noch bis Ende des Jahres das Gericht in Torgau leiten und ab Januar 2023 einen Senat beim Oberlandesgericht Dresden übernehmen." - https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1058840

 

 

 

Wilhelm-Henrich Vorndamme (Vorsitzender Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

 

 

Stellvertreter für die anderen Mitglieder:

Hannelore Leuthold (Oberlandeskirchenrätin) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

Stephan Thuge (Abteilungsleiter Kirchenrecht) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

Prof. Dr. Jochen Rozek (Universitätsprofessor) - (ab , ..., 11/2009, ..., 2011)

Dr. Beatrice Betka (Rechtsanwältin) - (ab , ..., 2011)

 

 

Nicht mehr als Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen tätig:

Alfred von Keyserlingk (geb. 15.05.1943 in Lüderitz (Sachsen-Anhalt) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Arbeitsgericht Dresden (ab 10.08.1993 , ..., 31.05.2008) - nach Abschluss der juristischen Ausbildung Rechtsanwalt in Baden-Württemberg. Ab 15.11.1977 Richter am Arbeitsgericht Lörrach. Wechselte im Oktober 1990 in die sächsische Justiz - zunächst beim Kreisgericht Dresden. Ab Juli 1992 mit den Aufgaben des Direktor am Arbeitsgerichtes Dresden betraut. Januar 1993 Direktor und im August 1993 Präsident am Arbeitsgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.08.1993 als Präsident am Arbeitsgericht Dresden aufgeführt. Seit dem 15.07.1993 Mitglied und seit 01.06.2007 Vizepräsident am Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Siehe Pressemitteilung unten.

Prof. Dr. Dr. hc. Hans von Mangoldt (Universitätsprofessor) - (ab , ..., 11/2009)

Heinrich Rehak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Präsident am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.11.1992, ..., 05.12.2008) - 1973 Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht. Jahr 1980 Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. 1988 Richter am Verwaltungsgericht München. November 1992 Versetzung in die sächsische Justiz. Präsident des Verwaltungsgerichtes Dresden. Juni 1996 Wahl zum Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. 

Prof. Dr. Martin Oldiges (Universitätsprofessor) - (ab , ..., 11/2009)

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

 

 

 

 

Vf. 100-IV-10

 

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF

DES FREISTAATES SACHSEN

IM NAMEN DES VOLKES

Beschluss

In dem Verfahren

über die Verfassungsbeschwerde

des Herrn G.,

hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Birgit Munz, die Richter Jürgen Rühmann, Christoph Degenhart, Ulrich Hagenloch, Hans Dietrich Knoth, Rainer Lips, Hans-Heinrich Trute sowie die Richterin Andrea Versteyl

am 25. Mai 2011

beschlossen:

1. Das Urteil des Amtsgerichts Bautzen vom 3. Dezember 2009 (41 Ds 200 Js 1876/09) und der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. Oktober 2010 (1 Ss 102/10) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 18 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf. Sie werden aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Dresden zurückverwiesen.

2. Der Freistaat Sachsen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.

 

 

 

Mit seiner am 1. November 2010 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bautzen vom 3. Dezember 2009, mit dem er wegen Beleidigung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wurde (41 Ds 200 Js 1876/09), sowie gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. Oktober 2010, mit dem die dagegen eingelegte Sprungrevision verworfen wurde (1 Ss 102/10).

Gegen den Beschwerdeführer wurden seit dem Jahr 2005 Straf- und Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften (§ 184b StGB) geführt. Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, dass ihm in diesen Verfahren Unrecht zugefügt worden sei, was er in verschiedener Weise kundtat. Dieses Verhalten hatte zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft Bautzen – nach Angaben des Beschwerdeführers – weitere ca. 70 Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, insbesondere wegen Beleidigung von Amtsträgern, gegen ihn einleitete.

Auslöser eines dieser Ermittlungsverfahren war eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Beschwerdeführers vom 9. Februar 2009, die ein Entschädigungsverfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) betraf. Im Einzelnen hatte das Amtsgericht Bautzen mit Beschluss vom 20. Juni 2008 einen Antrag des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau auf Entschädigung für die in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren durchgeführte Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Computertechnik am 31. Januar 2008 abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde verwarf die 1. Strafkammer des Landgerichts Bautzen mit Beschluss vom 29. August 2008 als unbegründet. Eine im Weiteren erhobene Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO verwarf die 1. Strafkammer mit Beschluss vom 5. Februar 2009 ebenfalls. Sodann richtete der Beschwerdeführer unter dem 9. Februar 2009 die o.g. Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichts Bautzen:

„[Anrede],

„hiermit erstatten wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Rechtsbeuger und Lügner der sogenannten 1. Strafkammer beim LG Bautzen, namentlich T., P. und S., aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere Beleidigung, Nötigung und Rechtsbeugung.

Uns steht betreffs der Entschädigungsansprüche nach dem StrEG keine Beschwerde oder ein anderer Rechtsbehelf zu. Es wurde nachgewiesen, dass spätestens das LG Bautzen das Grundrecht auf rechtliches Gehör gröblichst missachtet hat. [...]

Mit Beschluss vom 05.02.2009 haben die o.g. Verbrecher erneut in bekannter unwürdiger Art und Weise die Entschädigungsansprüche der geschädigten Antragsteller mit den üblichen Lügen abgewiesen, massiv geltendes deutsches Recht gebeugt, und somit die Geschädigten durch ihre Lügen beleidigt und genötigt.

Im Beschluss festzustellen, es gäbe keinen hinreichenden Anlass dafür, dass die Kammer das Beschwerdevorbringen der Geschädigten, insbesondere die Beschwerdebegründung des beauftragten Rechtsanwalts, nicht zur Kenntnis genommen hat, ist eine offenkundige Lüge! [...] Es ist für jedermann offensichtlich dass gerade auf keines der Argumente der Beschwerdebegründung auch nur im Ansatz eingegangen wurde. Fünf Seiten Beschwerdebegründung wurden letztendlich mit einem einzigen Satz abgewiesen. Dies wird von den drei Lügnern der sogenannten 1. Strafkammer wohlwollend ignoriert. [...]

Das Gericht hat offensichtlich das tatsächliche Vorbringen der Unterzeichner entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen. [...]

Diese Rechtsbeugung ist an Unverschämtheit und Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Es ist offensichtlich, dass die kriminelle Vereinigung Lessingstraße 7 die berechtigten Entschädigungsansprüche mit Lügen verhindern will, um ihresgleichen vor Regressansprüchen zu schützen.

Dieses rechtswidrige Verhalten soll durch Anwendung des § 33a StPO beseitigt werden. Da aber nicht im Ansatz zu erwarten ist, dass innerhalb der Rechtsbeugermafia eine solche Entscheidung ergeht, ist das ganze Verfahren schon dem Grunde nach eine einzige Verarschung und Demütigung.

Die Grenze des Unvertretbaren ist hier offensichtlich bei Weitem überschritten. Dass bewusstes Handeln vorliegt, ist wohl unstreitig, und dass das bewusste Feststellen eines falschen Sachverhalts [...] eine schwerwiegende Entfernung von jeglichem Recht und Gesetz darstellt, wohl ebenfalls.

StGB § 339, Rechtsbeugung, Cramer/Heine [in:] Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage 2006, Rn 4-5 [:] Der Täter muss das Recht beugen. Dies kann sowohl durch Sachverhaltsverfälschungen [...] als auch durch falsche Anwendung von Rechtsnormen geschehen. [...]

Das wird von den Geschädigten nicht hingenommen! Es ist jeder Weg gerechtfertigter Eigenjustiz eröffnet. Die Verbrecher betteln förmlich um Bestrafung.

Wie fordern umgehende personelle Konsequenzen!

Mit freundlichen Grüßen“

 

 

...

 

3. Die Sache wird gemäß § 31 Abs. 2 SächsVerfGHG an das Amtsgericht Dresden zurückverwiesen.

IV.

Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).

gez. Munz gez. Rühmann gez. Degenhart

gez. Hagenloch gez. Knoth gez. Lips

gez. Trute gez. Versteyl

 

 

Verfassungsgerichtshof Sachsen - Vf. 100-IV-10 - Beschluss vom 25.05.2011

 

 


 

 

Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute - (ab , ..., 2011)

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, Philosophie und Soziologie in Kiel und Heidelberg legte Prof. Dr. Trute 1980 sein Erstes Staatsexamen in Heidelberg ab.

Seinen Referendardienst absolvierte er in Baden-Württemberg, den er 1983 mit der zweiten Juristischen Staatsprüfung abschloß.

Seit Ende 1983 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. E. Schmidt-Aßmann. Im Sommer 1988 promovierte er bei ihm mit einer Arbeit über ein umweltrechtliches Thema.

Die Habilitation erfolgte im Sommer 1992 mit einer Arbeit zu rechtlichen Problemen der Forschung. Prof. Trute hat eine Venia für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungswissenschaften und Rechtsvergleichung. Im Wintersemester 1992/93 übernahm er die Vertretung eines Lehrstuhls in Münster und zudem einen Lehrauftrag an der Technischen Universität Dresden.

Vom 1. April 1993 bis zum 30. September hatte er in Dresden einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften und Rechtsvergleichung übernommen.

Herr Trute ist ständiger Mitarbeiter des European Review of Public Law sowie Mitglied der European Group of Public Law, Mitglied im Board of Directors des European Public Law Centers, Athen. Seit Juli 1993 ist er außerdem Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen. Er ist Mitglied der "Sachverständigenkommission Verwaltungsreform" des Freistaates Sachsen. Im Juni 1999 ist er zum Ombudsman der Deutschen Forschungsgemeinschaft für Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gewählt worden und Sprecher des Gremiums. Prof. Trute war vom 1. Oktober 2000 bis zum 30. September 2001 Prorektor für Bildung der Technischen Universität Dresden.

Seit dem 1. Oktober 2001 ist er Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunkationsrecht an der Universität Hamburg und Mitglied der Wissenschaftlichen Leitung der Forschungsstelle Recht und Innovation.

Seine Interessenschwerpunkte liegen im Allgemeinen Verwaltungsrecht und seiner Reform einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen, im Medien- und Telekommunikationsrecht und Wissenschaftsrecht, der Verwaltungswissenschaft sowie im europäischen Rechtsvergleich und seinen methodischen Grundlagen.

http://www.uni-hamburg.de/fachbereiche-einrichtungen/oeffrecht/trute.html

03.05.2011

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 27. April 2011 16:26

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Sorgerechtsentzug nach § 1671 BGB vom Verfassungsgerichtshof Sachsen bestätigt

 

Ich sende Ihnen den Beschluß des Verfassungsgerichthofes Sachsen vom 18.4.2011 bald zu. ...

Die Begründung des Verfassungsgerichtshofes Sachsen für die Ablehnung scheint ein Meisterwerk der Rabulistik zu sein.

Beispiel:

Das OLG Dresden hat meine mehrfachen Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Mutter ignoriert. Als wir in der Anhörungsrüge hierauf hinwiesen, berief sich das OLG auf ein nicht vorhandenes(!) Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Mutter, welches angeblich keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Mutter ergab. Genau dies wurde jedoch gar nicht untersucht!

 

Der Verfassungsgerichtshof Sachsen mein nun lapidar, das OLG hätte meine Hinweise „bedacht“. Ja, vielleicht haben die Richter wirklich darüber nachgedacht, aber berücksichtigt haben sie ihn nicht.

Die Verfassungsbeschwerde, die nun in Karlsruhe zur Entscheidung vorliegt, hat fast genau den gleichen Wortlaut wie die beigefügte Beschwerde an den Verfassungsgerichthof Sachsen. Können Sie mir eine Einschätzung geben, wie die Erfolgsaussichten dort sind?

Viele Grüße

 

 

Sehr geehrter Herr ...,

Danke für Ihre Mail.

Die Erfolgsaussicht in Karlsruhe liegt bei ca. 1,5 Prozent. Ein Großteil der  eingereichten Verfassungsbeschwerden werden dort mit der absurden Begründung die Verfassungsbeschwerde wäre unzulässig gleich in den Papierkorb geworfen. Und das in einem Staat der sich gerne demokratischer Rechtsstaat nennt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 


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