Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Schweinfurt

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Schweinfurt

Rüfferstraße 1

97421 Schweinfurt

 

Telefon: 09721 / 542-0

Fax: 09721 / 542-190

 

E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de

Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/sw/

 

 

Zweigstelle Gerolzhofen

Hermann- Löns-Str. 1 

97447 Gerolzhofen 

Telefon: 09382 / 9750-0 

Fax: 09382  /9750-10

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Schweinfurt (12/2021)

Informationsgehalt: mangelhaft - Geheimniskrämerei nach bayerischer Art vom Qualitätslabel Markus Söder und Genossen.

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

Amtsgericht Schweinfurt - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Anfrage vom 06.03.2014. Ausweichende Antwort vom 06.03.2014 vom Geschäftsleiter des Amtsgerichts Schweinfurt. Schließlich dann aber doch Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes. Dem Direktor des Amtsgerichtes Schweinfurt gilt unser Dank. Siehe unten.

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Schweinfurt

Oberlandesgericht Bamberg

 

 

Direktor am Amtsgericht Schweinfurt: Holger Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt / Direktor am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1993 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.04.2009 als Direktor am Amtsgericht Haßfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2020: Direktor am Amtsgericht Haßfurt. Namensgleichheit mit: Dr. Johannes Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg / Präsident am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1991 als Richter am Amtsgericht Gemünden a. Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2003 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.10.2016 als Präsident am Landgericht Aschaffenburg aufgeführt. 113. Fachanwaltslehrgang in Stuttgart Baustein 1: Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft - http://www.anwaltakademie.de/

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schweinfurt:

 Richter am Amtsgericht Schweinfurt / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2023)

 

Herr Seider - Rechtspflegerat / Geschäftsleiter des Amtsgerichts Schweinfurt: (ab , ..., 2021)

 

Das Amtsgericht Schweinfurt ist örtlich zuständig für das Gebiet der Stadt Schweinfurt und des Landkreises Schweinfurt.

 

 

Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Schweinfurt - Kreisfreie Stadt

Jugendamt Landkreis Schweinfurt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Ingbert Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.06.1993, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1989 ab 01.06.1993 als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt.

Christiane Bäuerlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Christiane Baumeister ab 01.01.2005 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Christiane Bäuerlein ab 01.10.2007 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2007 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2007 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.10.2007 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Falk Borchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2012 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1916 ab 01.02.2015 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2015 als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Andrea Bühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1998 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 01.02.1998 als Richterin am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.02.1998 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Arnold Dotterweich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.05.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.1984 als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.05.2011 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2011 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Schweinfurt - Altersteilzeit - aufgeführt.

Holger Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt / Direktor am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1993 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.04.2009 als Direktor am Amtsgericht Haßfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2020: Direktor am Amtsgericht Haßfurt. Namensgleichheit mit: Dr. Johannes Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg / Präsident am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1991 als Richter am Amtsgericht Gemünden a. Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2003 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.10.2016 als Präsident am Landgericht Aschaffenburg aufgeführt. 113. Fachanwaltslehrgang in Stuttgart Baustein 1: Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft - http://www.anwaltakademie.de/

Maximilian Eich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.07.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2016 als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt.  

Mattias Facet (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.07.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2009 als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt.

Roman Luff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2010 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.08.2010 als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Vesna Neuner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.06.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2016 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt - halbe Stelle - aufgeführt.

Anna Reinbold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Anna Reinbold nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2014 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt - beurlaubt - aufgeführt.  

Michael Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2004, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.11.1993 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2002 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2008, 2012, 2014 und 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. 2020: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Schweinfurt. Namensgleichheit mit: Melanie Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 01.07.2014 als Richterin am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. "Das Präsidium des Landgerichts Schweinfurt erlässt am 9. Januar 2023 folgenden Beschluss: 1. Richterin am Landgericht Roth wurde mit Wirkung ab 16.01.2023 zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt ernannt. ...". Namensgleichheit mit: Michael Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Bad Hersfeld (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.05.2007 als Richter am Amtsgericht Königstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.05.2003 als Richter am Amtsgericht Bad Hersfeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.05.2007 als Richter am Bad Hersfeld aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bad Hersfeld - GVP 01.01.2014, 01.01.2022: Familiensachen.

Julia Rother (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Julia Calefice ab 01.03.2009 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Julia Hargasser ab 01.12.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Julia Hargasser ab 01.12.2011 als Richterin am Amtsgericht Straubing aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 unter dem Namen Julia Calefice ab 01.12.2011 als Richterin am Amtsgericht Straubing aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Julia Rother ab 01.12.2011 als Richterin am Amtsgericht Straubing aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2011 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Gabriele Schweiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.01.1990, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.1990 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Gabriele Schweiger nicht aufgeführt aufgeführt. 2007: Teilnahme am EDV Gerichtstag.

Thorsten Vey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Thorsten Vey nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2012 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.04.2012 als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Schweinfurt tätig:

Bernhard Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weiterer aussichtführender Richter am Amtsgericht Würzburg (ab , ..., 2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2004, 2008 und 2012 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kitzingen aufgeführt. 01.03.2018: "Großes Interesse an Fachtagung zu ... - Lebenshilfe Bayern. ... Bernhard Böhm, Leiter der Familienabteilung am Amtsgericht Würzburg, erläuterte, was das "Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen ..." - http://typo3-lebenshilfe.p484072.webspaceconfig.de

Dr. Konrad Döpfner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1989 als Richter am Landgericht Bayreuth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.08.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.08.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Reinhard Egert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.12.1975, ..., 2008)

Rita Faulhaber-Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Schweinfurt (ab 14.06.1985, ..., 2012) 

Andreas Gehrold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.06.1976, ..., 2008)

Christoph Gräbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Schweinfurt (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.12.2009 als Richter am Amtsgericht Schweinfurt - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2009 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2009 als Richter am Landgericht Schweinfurt - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. 

Bernd Henrichmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.03.1993, ..., 2008)

Eva Hornauer-Sedlock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.07.1984 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1984 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2008, 2012 und 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt.

Kathrin Hofmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale (ab , ..., 2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Kathrin Lenhardt ab 01.12.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Kathrin Lenhardt ab 01.09.2010 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Kathrin Lenhardt ab 01.09.2010 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Kathrin Hofmann ab 01.09.2010 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2010 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2010 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 24.07.2017: "Eine neue Richterin hat ihren Dienst in Bad Neustadt angetreten. Bereits zu Beginn des Monats übernahm Elke Bezold-Nikolaus das Dezernat Familiensachen am Amtsgericht in der Kreisstadt. Die 36-jährige Juristin folgt damit auf Kathrin Hofmann, die sich im Mutterschutz befindet und anschließend in Elternzeit geht. ..." - https://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/elke-bezold-nikolaus-ist-neue-familienrichterin-art-9650897. 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rhön-Grabfeld.  

Thomas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab 21.11.1986, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Thomas Müller nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Thomas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960 - Richter am Amtsgericht München (ab 10.04.1994, ..., 2010) 

Jochim Meßler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Bad Kissingen / Direktor am Amtsgericht Bad Kissingen (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1995 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 ab 01.11.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. 2020: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Schweinfurt.

Irmgard Nähler (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Schweinfurt (ab 16.10.1972, ..., 2002)

Thomas Olbermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Bamberg / Direktor am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1993 als Richter am Landgericht Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.02.2007 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2013 als Direktor am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2013 als Direktor am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 29.09.2020: "Das Bamberger Amtsgericht bekommt einen neuen Direktor: Mit Wirkung vom 16. Oktober 2020 hat der bayerische Justizminister Georg Eisenreich den Direktor des Amtsgerichts Schweinfurt Thomas Olbermann zum neuen Direktor des Amtsgerichts Bamberg ernannt. ... Olbermann tritt damit die Nachfolge von Gudrun Göller an, die Ende August in den Ruhestand trat. Der in Düsseldorf geborene Thomas Olbermann (61 Jahre) begann nach dem Jurastudium in Regensburg seine berufliche Laufbahn im April 1991 als Staatsanwalt in Hof. Ab April 1994 war er als Richter am Landgericht Hof tätig. Im Juli 2003 kehrte er zur Staatsanwaltschaft Hof zurück. Ab Februar 2007 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht in Bamberg ernannt. Seit 1. November 2013 leitet Thomas Olbermann als Direktor das Amtsgericht Schweinfurt." - https://www.tvo.de/bamberg-neuer-direktor-am-amtsgericht-463137/

Doris Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Bad Kissingen (ab 01.02.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1994 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 01.02.1994 als Richterin am Amtsgericht Bad Kissingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.02.1994 als Richterin am Amtsgericht Bad Kissingen - halbe Stelle - aufgeführt.

Günter Siebenbürger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt / Direktor am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.07.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 24.05.1993 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.1998 als Direktor am Amtsgericht Haßfurt aufgeführt (Zweigstelle Ebern). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2006 als Direktor am Amtsgericht Haßfurt - Altersteilzeit - aufgeführt.

Jutta Strobel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Landgericht Schweinfurt (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Jutta Wirth ab 01.12.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Jutta Strobel ab 01.12.2013 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2013 als Richterin am Amtsgericht Kitzingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2013 als Richterin am Landgericht Schweinfurt - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Bettina Thanner (vormals Kühnert) (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Schweinfurt (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.08.2013 als Richterin am Amtsgericht Schweinfurt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.08.2013 als Richterin am Amtsgericht Haßfurt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Haßfurt.

Dr. Michael Wahler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Schweinfurt (ab 15.10.1982, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.10.1982 als Richter am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. 

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Schweinfurt für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Schweinfurt (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Kissingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-kissingen.de 

 

 

Familienberatung Haßfurt

überregionale Beratung

http://familienberatung-hassfurt.de

 

 

Familienberatung Karlstadt

überregionale Beratung

http://familienberatung-karlstadt.de

 

 

Familienberatung Schweinfurt

überregionale Beratung

http://familienberatung-schweinfurt.de

 

 

Familienberatung Würzburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-wuerzburg.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Friedrich-Stein-Str. 28 

97421 Schweinfurt

Telefon: 09721 / 18487

E-Mail: info@eheberatung-schweinfurt.de

Internet: http://www.eheberatung-schweinfurt.de

Träger: Diözese Würzburg

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Partnerberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention

 

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Luitpoldstr. 14 

97421 Schweinfurt 

Telefon: 09721 / 23638

E-Mail: pfefferkorn@diakonie-schweinfurt.de

Internet: http://www.diakonie-schweinfurt.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sexualberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden.

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt

Am Zeughaus 2  

97421 Schweinfurt

Telefon: 09721 / 51-7888

E-Mail: erziehungsberatung@schweinfurt.de

Internet: http://www.eb-sw.de

Träger: Stadt und Landkreis

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Krisenintervention, Familienberatung

 

 

Stadtjugendamt

Markt 1

97421 Schweinfurt

Telefon: 09721 / 51-406

E-Mail: jugendamt@schweinfurt.de

Internet: http://www.schweinfurt.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Jugendberatung, Familienberatung, Krisenintervention, Sozialberatung

 

 

Landratsamt Schweinfurt Amt für Jugend und Familie

Schrammstr. 1 

97421 Schweinfurt

Telefon: 09721 / 55-0

E-Mail: jugendamt@lrasw.de

Internet: http://www.lrasw.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Rechtsanwälte:

 

Dieter Schirm

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Mediator BAFM

Falterstr. 4

97318 Kitzingen / Main

Tel: 09321 / 46 92

E-Mail: RAschirm@t-online.de

 

 

Gutachter:

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Schweinfurt

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Schweinfurt 

Frauenhaus Schweinfurt

Straße: 

97420 Schweinfurt

Telefon: 09721 / 786030

E-Mail:

Internet: http://www.frauenhaus-schweinfurt.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

Deutscher Kinderschutzbund KV Schweinfurt e.V.

Harald-Hamberg-Str. 60

97422 Schweinfurt

Telefon: 01522 / 3336915

E-Mail: info@kinderschutzbund-schweinfurt.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-schweinfurt.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefonische Beratung

 

 

 


 

 

Vier Teilnehmer von Corona-Demo nach Zusammenstößen verurteilt

Einen Tag nach Ausschreitungen bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen im bayerischen Schweinfurt haben sich vier Teilnehmer vor Gericht verantworten müssen. Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte die drei Männer und eine Frau am Montag in einem beschleunigten Verfahren zu Geld- beziehungsweise Bewährungsstrafen, wie ein Sprecher mitteilte.

Das Amtsgericht sprach die vier Beschuldigten im Alter zwischen 22 bis 50 Jahren unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung schuldig. Ein 22-Jähriger wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 1600 Euro verurteilt. Die anderen beiden Männer und die Frau erhielten Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

...

27.12.2021

https://www.welt.de/politik/deutschland/article235889734/Schweinfurt-Vier-Teilnehmer-von-Corona-Demo-verurteilt.html

 

 

Anwaltsverband lehnt Schnellverfahren gegen Straftäter bei Protesten ab

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) kritisiert die Anwendung von Schnellverfahren gegen Straftäter bei Corona-Protesten. „Wir lehnen das beschleunigte Verfahren grundsätzlich ab, weil es nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist“, sagte der Berliner Rechtsanwalt und RAV-Bundesvorsitzende Peer Stolle dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ einem Vorabbericht zufolge. Wesentliche Rechte von Angeklagten würden im beschleunigten Verfahren eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt, „vor allen Dingen das Recht, sich effektiv zusammen mit einem Anwalt auf die Verhandlung vorzubereiten.“

07.03.2022

https://www.welt.de/vermischtes/article236085910/Aerzte-Chef-Andreas-Gassen-lehnt-allgemeine-Impfpflicht-ab.html

 

 


 

 

 

Amtsgericht Schweinfurt - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

06.03.2014

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle, AG Schweinfurt [mailto:poststelle@ag-sw.bayern.de]

Gesendet: Donnerstag, 6. März 2014 16:21

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Schweinfurt - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrter Herr ?,

Ihrer E-Mail entnehme ich, dass die gewünschte Übersendung der Geschäftsverteilung auf keinem konkreten Anlass beruht.

Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch nicht zu entsprechen vermag.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Saffert

Geschäftsleiter

Amtsgericht Schweinfurt

...

 

 

 

Lieber Herr Saffert,

selbstverständlich vermögen Sie unserem Wunsch zu entsprechen. Sie wollen es aber offenbar nicht.

Leider nennen Sie auch keinen gesetzlich verankerten Grund, auf dem Ihre Weigerung beruhen könnte oder einsichtig wäre.

Bitte legen Sie daher unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes vor, vielleicht hat dieser mehr Verständnis zu Grundsäulen unserer der Demokratie wie der Informationsfreiheit.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

10.03.2014

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle, AG Schweinfurt [mailto:poststelle@ag-sw.bayern.de]

Gesendet: Montag, 10. März 2014 12:07

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Schweinfurt - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrter Herr ...,

nach Rücksprache mit dem Direktor des Amtsgerichts Schweinfurt übersende ich anbei die aktuelle richterliche Geschäftsverteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Saffert

Geschäftsleiter

Amtsgericht Schweinfurt

 

 

 

Lieber Herr Saffert,

Danke für die Zusendung.

Bitte richten Sie dem Direktor des Amtsgerichtes herzliche Grüße aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

11.03.2014

 

 

 

 

 

 


 

 

Politik

Dienstag, 25. August 2009

Karlsruhe sieht keinen "Vorrang"

Homosexuelle dürfen adoptieren

Schwule und Lesben dürfen auch weiterhin das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.

Noch dürfen Homosexuelle nur fast richtig heiraten und nur fast richtig adoptieren.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Karlsruher Richter verwarfen eine Vorlage des Amtsgerichts Schweinfurt, das das Adoptionsverfahren angezweifelt und ausgesetzt hatte. Sie äußerten sich allerdings nicht abschließend zur Verfassungsmäßigkeit der vor mehr als vier Jahren beschlossenen gesetzlichen Stiefkind-Adoption. Diese stößt vor allem auf den Widerstand von CDU und CSU.

Im Ausgangsverfahren will eine Frau das heute dreijährige Kind ihrer Lebenspartnerin adoptieren. Das Jugendamt unterstützt die beabsichtigte Adoption, weil auch der leibliche Vater zugestimmt hatte. Dagegen hält das Amtsgericht die gesetzliche Regelung zur Stiefkindadoption für verfassungswidrig, weil es dem im Grundgesetz verankerten Elternrecht widerspreche. Der annehmende Lebenspartner werde dem leiblichen Elternteil des Kindes gleichgestellt. Das Amtsgericht legte die Frage zur verfassungsrechtlichen Prüfung vor.

Die Schweinfurter Richtervorlage wurde zum einen aus formalen und inhaltlichen Gründen verworfen. Allerdings verwies das Verfassungsgericht auch auf seine eigene Rechtsprechung. Nach dieser nehme die leibliche Elternschaft gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären "keine Vorrangstellung" ein. Stiefkind-Adoption erneut gestärkt

Durch den Beschluss wird die Stiefkind-Adoption erneut gestärkt. Vor wenigen Wochen erst hatte das Land Bayern überraschend seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückgezogen.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte die Karlsruher Entscheidung als "eine eindeutig positive Stellungnahme zu den Debatten um das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule". Nach Ansicht von Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, setzt der Karlsruher Beschluss ein klares Signal gegen jede Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Familien. Er forderte, eingetragenen Lebenspartnerschaften nun auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht zu ermöglichen. "Das wollen wir in der nächsten Wahlperiode durchsetzen", kündigte er an. Ein pauschaler Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare vom gemeinschaftlichen Adoptionsrecht sei diskriminierend.

Auch die Vize-Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, forderte die Union auf, ihren Widerstand gegen ein volles Adoptionsrecht von Lebenspartnern aufzugeben. "Das gemeinsame Adoptionsrecht ist Ausdruck der Lebensrealität in unserer Gesellschaft", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Liberalen. "Der Wandel im Rechtsverständnis von Elternschaft zeigt sich daran, dass Kinder, die mit zwei Bezugspersonen aufwachsen, die dem gleichen Geschlecht angehören, in Deutschland heute keine Seltenheit mehr sind."

dpa

http://www.n-tv.de/politik/Homosexuelle-duerfen-adoptieren-article475761.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was sind das für seltsame Zustände in diesem Land, wo Väter mit dem Segen der Verfassungsrichter aus Karlsruhe ihr eigenes Kind per Adoption quasi an andere Leute verschenken können und damit alle verwandtschaftlichen Bindungen zum eigenen Kind kappen dürfen. Pfui Deibel.

 

 

Entscheidungen

Copyright © 2009 BVerfG

Zitierung: BVerfG, 1 BvL 15/09 vom 10.8.2009, Absatz-Nr. (1 - 16), http://www.bverfg.de/entscheidungen/lk20090810_1bvl001509.html

Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvL 15/09 -

In dem Verfahren

zur verfassungsrechtlichen Prüfung,

ob die Regelung des § 9 Abs. 7 Satz 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes n.F. in Verbindung mit § 1754 Abs.

1, Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist

- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 21. Mai 2009 (XVI 0006/07) -

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richterin Hohmann-Dennhardt

und die Richter Gaier,

Kirchhof

gemäß § 81a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 10.

August 2009 einstimmig beschlossen:

Die Vorlage ist unzulässig.

Gründe:

I.

1

Das Vorlageverfahren betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 7 Satz 2 des

Lebenspartnerschaftsgesetzes - LPartG - (in der Fassung vom 15. Dezember 2004, BGBl I S. 3396) in

Verbindung mit § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB.

2

1. Dem Bundesverfassungsgericht ist die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob § 9 Abs. 7 Satz 2 LPartG (in der Fassung vom 15. Dezember 2004, BGBl I S. 3396) in Verbindung mit § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB insoweit mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar ist, als einem Lebenspartner bei der Annahme des leiblichen Kindes des anderen Lebenspartners eine dem leiblichen Elternteil gleiche Rechtsstellung zu dem Kind eingeräumt wird.

3

2. Das Ausgangsverfahren betrifft die Annahme des im Juli 2006 geborenen Kindes L. durch Frau K. Die Annehmende, Frau K., und die Kindesmutter begründeten am 2. Mai 2006 vor dem Notar in Sch. eine Lebenspartnerschaft. Die Annehmende beantragte mit notarieller Urkunde vom 13. November 2006 am 21. März 2007 die Annahme des Kindes L. Die Kindesmutter willigte mit gleicher Urkunde in eigenem Namen und als alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes in die Annahme ein. Der leibliche Vater erklärte mit gleicher Urkunde ebenfalls seine Einwilligung zu der beabsichtigten Annahme des Kindes durch die Annehmende. Das zuständige Jugendamt befürwortete in seiner Stellungnahme unter Kindeswohlgesichtspunkten die beabsichtigte Adoption. Zwischen der Annehmenden und dem Kind bestehe eine Mutter-Kind-Beziehung. Durch die Adoption werde die bereits bestehende soziale Elternschaft auch rechtlich bekräftigt.

4

Das Gericht hat das Adoptionsverfahren ausgesetzt. Auf die Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 7 LPartG in Verbindung mit § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB komme es bei der zu treffenden Entscheidung allein an. Im Hinblick auf die Sachlage habe das Gericht keinerlei Zweifel daran, dass die Voraussetzungen des § 9 Abs. 7 Satz 2 LPartG in Verbindung mit § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB gegeben seien und die begehrte Adoption daher auszusprechen wäre, wenn die fragliche Vorschrift dem Grundgesetz entspräche. Insbesondere beständen keinerlei Zweifel an der persönlichen Eignung der Annehmenden. Im konkreten Fall seien auch die Voraussetzungen des § 1741 BGB gegeben. Nach dem Bericht des Jugendamtes sei zwischen der Annehmenden und dem Kind ein Mutter-Kind-Verhältnis bereits entstanden und abgesehen von der Tatsache, dass die Annehmende und die Kindesmutter in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebten, wäre davon auszugehen, dass die beabsichtigte Adoption dem Kindeswohl diene.

5

Jedoch sei § 9 Abs. 7 Satz 2 LPartG in Verbindung mit § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB zur Überzeugung des Gerichts verfassungswidrig und nichtig, da er gegen das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verstoße, indem er durch den Verweis auf § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB den annehmenden Lebenspartner dem leiblichen Elternteil des Kindes gleichstelle.

6

Der annehmende Lebenspartner sei nicht schon deshalb Elternteil im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, weil ihm § 9 Abs. 7 Satz 2 LPartG in Verbindung mit § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB diese Stellung zuweise. Denn eine solche Auffassung würde nach Art eines Zirkelschlusses verkennen, dass die verfassungsrechtliche Haltbarkeit einer Rechtsstellung nicht davon abhängen könne, dass sie einfachrechtlich gewährt werde.

Vielmehr dürfe der Gesetzgeber dem annehmenden Lebenspartner eine dem leiblichen Elternteil gleiche Rechtsstellung nur dann einräumen, wenn er damit nicht gegen die grundgesetzliche Entscheidung des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verstoße. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG erkenne den Eltern das „natürliche Recht“ zur Kindererziehung vorrangig vor allen anderen möglicherweise mit Erziehungsauftrag ausgestatteten Personen zu.

7

Zur Frage, welche Personen „Eltern“ im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sein könnten, habe das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach festgestellt, dass das Grundgesetz als selbstverständlich voraussetze, dass Eltern eines Kindes dessen Vater und dessen Mutter seien (Hinweis auf BVerfGE 108, 82).

Mit „Vater“ und „Mutter“ seien hier verschiedengeschlechtliche Personen gemeint, wobei unter „Geschlecht“ das biologische Geschlecht zu verstehen sei. Die zitierte Entscheidung kreise zwar um die Frage der Rechtsstellung des sogenannten „biologischen Vaters“, indessen seien grundsätzliche Überlegungen daraus auch hier relevant. Denn gerade aus dem Umstand, „dass ein Kind nur von einem Elternpaar abstammen könne“, schließe das Bundesverfassungsgericht, „dass der Verfassungsgeber auch nur einem Elternpaar das Elternrecht für ein Kind habe zuweisen wollen“ (Hinweis auf BVerfGE 108, 82 <101>).

8

Das Bundesverfassungsgericht stelle also gerade auf die für die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Elternrechts schlechthin konstituierenden Strukturmerkmale ab, die sich letztlich aus der biologischen Beschaffenheit des Menschen herleiten ließen und vom Verfassungsgeber vorgefunden und als selbstverständlich vorausgesetzt worden seien. Diesen Strukturmerkmalen und damit der grundgesetzlichen Wertordnung entsprächen weder einfachrechtliche Vorschriften, die eine durch Adoption entstandene Vielzahl von Müttern beziehungsweise Vätern zuließen, noch solche, die eine Adoption vorsähen beziehungsweise erlaubten, die die rechtliche Existenz eines gleichgeschlechtlichen „Elternpaares“ nach sich zöge.

II.

9

Die Vorlage ist unzulässig.

10

1. a) Der Vorlage eines Gerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG muss neben der Begründung, inwiefern die in einem bestimmten Verfahren zu treffende Entscheidung von der Gültigkeit der vorgelegten Rechtsnorm abhängig ist und mit welcher Verfassungsnorm sie nicht vereinbar ist, die Angabe enthalten, welches Verfahren davon betroffen ist, welcher Spruchkörper oder Richter darüber zu entscheiden und insofern die Entscheidung über die Vorlage getroffen hat, und muss wie jede schriftlich abzusetzende Entscheidung unterschrieben sein (s. auch §§ 313, 315 ZPO).

11

b) Dem genügt die Vorlage in keiner Weise. Sie gibt im Beschlusstenor an, das „Amtsgericht Schweinfurt“ halte die Regelung des § 9 Abs. 7 Satz 2 LPartG in Verbindung mit § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB für verfassungswidrig, ohne zu erkennen zu geben, welcher Richter den Beschluss getroffen hat. In welchem Verfahren der Beschluss ergangen ist, erschließt sich nur durch die beigefügte Verfahrensakte. Schließlich ist der Beschluss im Original, wie er sich in der Verfahrensakte befindet, nicht unterschrieben.

12

2. Darüber hinaus genügt der Beschluss nicht dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG.

13

Abgesehen davon, dass das Gericht weder auf die Entstehungsgeschichte von Art. 6 GG und eventuelle Rückschlüsse daraus auf die Trägerschaft des Elternrechts eingegangen ist noch auf einen möglichen, auf die Interpretation von Art. 6 GG Einfluss nehmenden Wandel des Rechtsverständnisses von Elternschaft, hat es sich nur ungenügend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der in der Literatur vertretenen Auffassungen zu der Frage, wer Träger des Elternrechts sein kann, auseinandergesetzt.

14

Soweit das Gericht meint, § 9 Abs. 7 Satz 2 LPartG in Verbindung mit § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB sei verfassungswidrig und nichtig, weil die Norm gegen das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verstoße, indem durch den Verweis auf § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB der annehmende Lebenspartner dem leiblichen Elternteil des Kindes gleichgestellt wird, geht das Gericht nicht darauf ein, dass die Gleichstellung des Annehmenden mit dem leiblichen Elternteil nicht nur bei Annahme eines Kindes durch einen Lebenspartner erfolgt, sondern auch bei Annahme durch einen Ehepartner. Auch setzt es sich nicht damit auseinander, dass für die Vermittlung des Elternrechts neben der biologischen Abstammung auch rechtlichen und sozialen Tatbeständen Bedeutung beigemessen werden kann (vgl. BVerfGE 92, 158 <178>), die Elternstellung zu einem Kind im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG damit nicht allein durch die Abstammung, sondern auch aufgrund der sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft vermittelt wird (vgl. BVerfGE 56, 363 <382>; 61, 358 <372>; 103, 89 <107>), diese gleichermaßen den Gehalt von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ausmacht (vgl. BVerfGE 108, 82 <101, 106>) und dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die leibliche Elternschaft gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft keine Vorrangstellung einnimmt (vgl. BVerfGE 108, 82 <105 f.>).

15

Soweit das Gericht seine Annahme von der Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Stiefkindadoption eines Lebenspartners auf die Erwägung stützt, Eltern eines Kindes könnten nur dessen Mutter und Vater sein und sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003 (BVerfGE 108, 82) stützt, verkennt es, dass sich das Bundesverfassungsgericht darin nicht mit der Frage der zwischen den Eltern bestehenden Geschlechterkonstellation, sondern mit der Begrenzung der Trägerschaft des Elternrechts befasst hat. Schließlich zieht das Gericht nicht in seine Erwägungen mit ein, dass Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht die Eltern als Gemeinschaft sind, sondern jeder Elternteil für sich (vgl. BVerfGE 47, 46 <76>; 99, 145 <164>). Etwaigen Folgerungen hieraus für die Frage, wer unter welchen Voraussetzungen Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sein kann, geht das Gericht nicht nach.

16

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof

 

 

 


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