Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Brandenburg an der Havel

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Brandenburg

Kreisfreie Stadt

 

Postanschrift:

Stadt Brandenburg an der Havel

14767 Brandenburg an der Havel

 

Jugendamt (Amt für Jugend, Soziales und Wohnen)

Wiener Straße 1

14476 Brandenburg a. d. Havel

 

Telefon: (03381) 58 50 01

Fax: (03381) 58 50 04

 

E-Mail:

Internet: www.stadt-brandenburg.de

 

 

 

Internetauftritt der Stadt Brandenburg (12/2012)

Visuelle Gestaltung: gut

Nutzerfreundlichkeit: geht so

Informationsgehalt: mangelhaft

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: fehlt

 

 

Die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel ist fast vollständig vom Landkreis Potsdam-Mittelmark umgeben und grenzt außerdem noch an den Landkreis Havelland (HVL). Sie grenzt im Uhrzeigersinn an folgende Gemeinden: im Norden an die Gemeinde Milower Land (HVL), die Stadt Havelsee und die Gemeinden Beetzsee, Beetzseeheide und Roskow, im Osten an die Gemeinde Groß Kreutz (Havel), im Süden an die Gemeinden Kloster Lehnin, Wollin und Wenzlow und im Westen an die Gemeinden Rosenau, Wusterwitz und Bensdorf. Im Nordosten gehören der Beetzsee und der Riewendsee, die an die Gemeinde Päwesin und die Stadt Nauen (HVL) grenzen, zum Stadtgebiet.

Bundesland Brandenburg

 

 

Jugendamt Stadt Brandenburg

Stadtjugendamt

Stadt Brandenburg an der Havel Amt für Jugend, Soziales und Wohnen

Wiener Str. 1

14772 Brandenburg

Telefon: 03381 / 58-5001

E-Mail: sozialamt@stadt-brandenburg.de

Internet: http://www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/verwaltung-online/verwaltung-online/?tx_civserv_pi1[community_id]=12051000&tx_civserv_pi1[mode]=organisation&tx_civserv_pi1[id]=99&cHash=50dab6de3a149d8dc5ed60f153a5bd60

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg

Anzahl: 31 stimmberechtigte oder beratende Mitglieder

Mitglieder siehe unten

http://www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/stadtverordnete/ausschuesse/

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

 

 

Zuständiges Verwaltungsgericht: 

Verwaltungsgericht Potsdam

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Kästner - ASD, Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2007)

Frau Kresse - Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2007)

Ina Lübke - ASD, Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2005)

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg

Mitglieder am 27.06.2012

Name Art der Mitarbeit Herkunft Vertreter

Ute Taege Mitglied SE CDU (1) Olaf Gute

Vera Delfs Mitglied SE CDU (1) Steffen Kissinger

Ines Hampel Mitglied Fraktion CDU (1) Karsten Henke van de Kamp

Frank Gerstmann Mitglied SE SPD (1) Iris Schreiber-Petzel

Dr. Margrit Spielmann stvAussVors Fraktion SPD (1) Irene Schumacher

Birgit Patz Ausschussvorsitzender Fraktion DIE LINKE (1) Horst Maiwald

Andreas Martin Mitglied SE DIE LINKE (1) Heidi Hauffe

Klaus Hoffmann Mitglied Fraktion B90/Die Grünen - Pro Kirchmöser (1) Anette Lang

Hans-Joachim Kynast Mitglied Fraktion Gartenfreunde (1) Andrea Mokros

Jenny Nobis Mitglied SE Stadtsportbund BRB e. V. (1) Niels Haberlandt

Axel Krause Mitglied SE Human. Reg.-verband BRB-Belzig e. V. (1) Heike Puhlmann

Raymund Menzel Mitglied SE Evang. Kirche Berlin-BRB-schl.Oberlaus. (1) Uwe Gau

Andreas Walz Mitglied SE Jugendkulturfabrik BRB e. V. (1) Stefanie Grabow

Wolfgang Reitsch Mitglied SE DRK Kreisverband BRB an der Havel e. V. (1) Astrid Wenke

Dorte Kreutzer Mitglied SE VHS-Bildungswerk für BRB u. Berlin GmbH (1) Silke Schulz

Kerstin Schöbe beratMitgl Fachbereichsleiterin IV (1) Sabine Greiner

Sabine Greiner stvberaMitgl Fachgruppenleiterin

Kornelia Köppe beratMitgl Gleichstellungsbeauftragte

Adelheid Lessen beratMitgl Amtsgericht BRB an der Havel (1) Caroline du Vinage

Adelheid van Lessen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg / Direktorin am Amtsgericht Brandenburg (ab 01.01.2006, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 21.02.1992 als Richterin am Amtsgericht Hamburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.10.1999 als Direktorin am Amtsgericht Rathenow aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.10.1999 als Direktorin am Amtsgericht Rathenow aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab  01.01.2006 als Direktorin am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt. Amtsgericht Brandenburg - GVP 01.09.2012. 2012: beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschüssen der Stadt Brandenburg und des Landkreis Potsdam-Mittelmark - wer viel zu tun hat, kriegt leicht noch mehr dazu.

Caroline du Vinage (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg (ab 11.08.2000, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.08.2000 als Richter am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt. Amtsgericht Brandenburg - GVP 01.09.2012. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg.

Simona Woitkuhn beratMitgl AG Integration u. Grundsicherung

Sylvia Endler beratMitgl Staatliches Schulamt (1) Bärbel Bienert

Simone Noll beratMitgl Gesundheit-, Veterinär-u. Lebensmittelü. (1) Gudrun Rojas

Cathrin Neumann beratMitgl Polizeipräsidium Potsdam/Schutzb. BRB (1) Karina Mollenhauer

Martin Mitrenga beratMitgl Katholisches Pfarramt Heilg. Dreifaltigk

Moritz Harms beratMitgl Kreisschülerrat

Susanne Assmann beratMitgl Kinder- und Jugendbeauftragte

Steffi Preusker beratMitgl Kreiselternrat (1) Sylvana Friesecke

Thomas Reichel beratMitgl Elterninitiative Brandenburg e. V. (1) Uwe Berger

Joachim Damus beratMitgl AG Kindertagesstätten (1) Astrid Wenke

Silvia Wagenbreth beratMitgl AG Hilfen zur Erziehung (1) Angelika Hübner

Cecile Anette Templin beratMitgl AG Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (1) Niels Haberlandt

http://www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/stadtverordnete/ausschuesse/

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Belzig

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-belzig.de

 

 

Familienberatung Brandenburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-brandenburg.de

 

 

Familienberatung Burg

überregionale Beratung

http://familienberatung-burg.de

 

 

Familienberatung Nauen

überregionale Beratung

http://familienberatung-nauen.de

 

 

Familienberatung Werder

überregionale Beratung

http://familienberatung-werder.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Beratungsstelle f. Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen und im Schwangerschaftskonflikt

Parduin 9 

14770 Brandenburg 

Telefon: 03381 / 2122890

E-Mail: parduin@ejf.de

Internet: http://www.ejf-lazarus.de

Träger: EJF-Lazarus gAG

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung

 

 

Beratungsstelle f. Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt und Familienplanung

Magdeburger Str. 1 

14770 Brandenburg

Telefon: 03381 / 794480

E-Mail: brandenburg-havel@donumvitae.org

Internet: http://www.donumvitae.org

Träger: donum vitae e.V.

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Partnerberatung

 

 

pro familia Beratungsstelle Brandenburg

Steinstr. 8 

14776 Brandenburg 

Telefon: 03381 / 211720

E-Mail: brandenburg@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Partnerberatung

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Stadt Brandenburg an der Havel Amt für Jugend, Soziales und Wohnen

Wiener Str. 1

14772 Brandenburg

Telefon: 03381 / 58-5001

E-Mail: sozialamt@stadt-brandenburg.de

Internet: http://www.stadt-brandenburg.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Notunterkunft für Kinder und Jugendliche, Schuldner- und Insolvenzberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Kinder/Jugend/Familie

Potsdamer Str. 18 

14776 Brandenburg

Telefon: 03381 / 533-0

E-Mail: jugendamt@potsdam-mittelmark.de

Internet: http://www.potsdam-mittelmark.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sozialberatung

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Brandenburg

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Brandenburg

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Brandenburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Brandenburg

Autonomes Frauen- und Kinderschutzhaus

14770 Brandenburg 

Telefon: 03381 / 301327

E-Mail: info@frauenhaus-brandenburg.de

Internet:

Träger: Unabhängiger Frauenverband Brandenburg e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Jugendberatung, Zufluchtswohnungen

 

 

 

VHS-Bildungswerk GmbH

 Neustädtische Wassertorstr. 16-17

14776 Brandenburg an der Havel

Vera Schulz (Leiterin)

Telefon: 03381 7937711

E-Mail: brandenburg@vhsbw.de

Internet: https://bildungswerk.de/ueber-uns/standorte/brandenburg-an-der-havel/

Tätigkeitsfelder:

Berufsvorbereitung
Aktivierung und Vermittlung
Berufsausbildung
Kinder- und Jugendhilfe:

Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer gem.: § 30 SGB VIII,
Sozialpädagogische Familienhilfe gem.: § 31 SGB VIII,
Intensive Sozialpäd. Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige/ Nachbetreuung gem.: § 41 SGB VIII

Ausbildungsbegleitende Hilfen
Jugendsozialarbeit
Berufliche Integration
KiTa und Hort „Windrad“ 

 

 

 


 

 

Besuchszwang für Väter

 

Nur Verlierer vor Gericht

 

erstellt 21.11.07, 15:10h

*Karlsruhe/dpa.* In diesem Prozess kann es nur Verlierer geben. Der

Vater, der seinen eigenen Sohn nicht sehen will und dafür sogar vor das

Bundesverfassungsgericht zieht. Die Mutter, die ihren früheren Geliebten

zu den Besuchen mit dem Jungen zwingen will. Und vor allem den

inzwischen Achtjährigen, der nach Ansicht von Experten sowohl von seinem

Vater wie auch von der Mutter verstoßen oder benutzt wird. Im Saal des

Bundesverfassungsgerichts ist am Mittwoch die Betroffenheit in der

mündlichen Verhandlung deutlich zu spüren. In den kommenden Monaten muss

das höchste deutsche Gericht nun darüber urteilen, ob ein Elternteil

gegen den deutlichen eigenen Willen sein Kind besuchen muss.

Der Fall hat auch für die Verfassungsrichter Seltenheitswert. Meist tun

Väter auch nach einem folgenreichen Seitensprung alles, um wenigstens

einige Stunden mit ihren unehelichen Kindern verbringen zu dürfen. Der

42-jährige Mann aus Brandenburg unternimmt dagegen alles, um seinen

außerehelichen Sohn nicht sehen zu müssen. Er befürchtet, dass sich

seine Ehefrau sonst von ihm trennen würde. Seine Argumente: Das im

Grundgesetz garantierte Grundrecht auf freie Entfaltung der

Persönlichkeit werde durch einen sogenannten Umgangszwang ebenso

verletzt wie seine gesetzlich geschützte eheliche Familie gefährdet. Er

will «Zahlvater» sein, mehr nicht. Ihr Mandant habe den inzwischen in

einem Heim wohnenden Jungen noch nie gesehen und von Anfang an jede

persönliche Beziehung abgelehnt, betont Anwältin Heike Hase.

Mit offenem Verständnis für seine Verfassungsbeschwerde kann der

42-Jährige bei den Karlsruher Richtern nicht rechnen. Juristen,

Jugendschützer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonen

allerdings in der mündlichen Verhandlung, es müsse das Wohl des Kindes

im Mittelpunkt stehen. Dies wird nach Überzeugung der Ministerin in der

zur Prüfung vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)

Brandenburg nicht deutlich genug gewichtet. Die Richter hatten vor drei

Jahren entschieden, dass der Junge einen rechtlich durchsetzbaren

Anspruch hat, seinen Vater zu sehen. Weigere sich dieser, müsse er ein

Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro zahlen.

«Ob zwischen dem Wohl des Kindes und dem Zwang zur Vollstreckung in

diesem Fall richtig abgewogen wurde, daran habe ich meine Zweifel»,

kritisiert Zypries. Ein Verfahrenspfleger könnte ihrer Ansicht nach als

«Anwalt des Kindes» eingesetzt werden. Die bestehende Rechtslage gebe

den Richtern bereits «hinreichend Spielraum» für eine Entscheidung.

Kommendes Jahr will die Bundesregierung das Gesetz sogar noch

verschärfen: Kann bisher nur Zwangsgeld vor einem Treffen ausgesprochen

werden, so sollen verpasste Termine mit dem Kind künftig mit einem

Bußgeld bestraft werden.

Der Bundesvorsitzende des Vereins «Väteraufbruch für Kinder» setzt sich

gegen die Verfassungsbeschwerde ein: «Vom Vater werden bei einem solchen

Treffen keine Gefühle von unauslotbarer Tiefe verlangt», meint Ulrich

Mueller. Einem Vater sei der Umgang mit seinem Kind zuzumuten, diese Tür

zum Zwang dürfe nicht durch das Gericht geschlossen werden. Dagegen

warnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter vor den

Zwangsbesuchen. «Es ist unwahrscheinlich, dass es gelingt, durch

gerichtlichen Zwang eine positive Vater-Kind-Beziehung herzustellen»,

heißt es in der Stellungnahme des Verbands zu dem Fall.

Eher unklar sind nach wie vor die Beweggründe der Mutter, die den Stein

ins Rollen gebracht hatte. Nach Auffassung des Ex-Liebhabers geht es

seiner früheren Geliebten lediglich darum, die einstige Beziehung zu ihm

wiederzubeleben.

Eine Mitarbeiterin der Stadt Brandenburg vermochte schließlich, ein

wenig Licht in die Gefühlslage des Jungen zu bringen: Der Kleine lebe

seit einiger Zeit in einem Heim, sagte die Sozialpsychiaterin. «Es ist

aber nach unserer Ansicht nicht sein ausgesprochener Wille, Kontakt zu

seinem Vater zu haben», betonte sie. «Er hat keine Idee, wer oder wie

sein Vater ist.» Ein erzwungenes Treffen könne entwicklungsstörend

wirken. Die Mutter selbst verteidigte ihre Position zumindest nicht

öffentlich: Sie hat ihre Geschichte exklusiv einem Internet-TV-Sender

verkauft.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1195490432612&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie im Märchen von des Fischers Frau, den alleinerziehenden (Mütter)Verband VAMV, kann es niemand recht machen. Erst klagen die Jammerdamen von diesem Verband, dass Väter keinen Umgang wahrnehmen und wenn dann mal das Oberlandesgericht Brandenburg aus der Reihe der konservativen Oberlandesgerichtes heraustanzt und einen trägen Vater zu Kontakten mit seinem Sohn verpflichtet, dann ist es denn Alleinvertretungsdamen des VAMV`s auch wieder nicht recht.

Am besten man entzieht diesem Verband die staatliche Alimentierung, dann klappt das ganze Gebilde sicher recht schnell in sich zusammen.

21.11.2007

 

 


zurück