Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Limburg

Heinrich Anton Wolf, genannt Heinz Wolf (* 3. März 1908 in Limburg an der Lahn; 1. Oktober 1984 ebenda) war ein deutscher Jurist und CDU-Politiker. Er war von 1937 an zunächst Anwärter für die Laufbahn als Staatsanwalt in Limburg an der Lahn, ab 1939 Staatsanwalt in Danzig und Traunstein. In seiner Tätigkeit als Staatsanwalt in der Zeit des Nationalsozialismus wirkte er an Unrechtsurteilen mit, wurde aber im Rahmen der Entnazifizierung als Entlasteter“ eingestuft. Von 1949 bis 1962 war Wolf als Staatsanwalt in Frankfurt am Main und Limburg an der Lahn tätig, bevor er ab 1962 Landtagsabgeordneter der hessischen CDU wurde. Ab 1964 war Wolf schließlich Landrat im Landkreis Limburg-Weilburg. ... Wolf ist Ehrenbürger der Stadt Limburg, und war lange Zeit Namensgeber der dortigen Kreissporthalle.

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Anton_Wolf


 

 

Landgericht Limburg

Schiede 14

65549 Limburg a. d. Lahn

 

Telefon: 06431 / 2908-0

Fax: 06431 / 2908-100

 

E-Mail: verwaltung@lg-limburg.justiz.hessen.de

Internet: https://lg-limburg-justiz.hessen.de/irj/LG_Limburg_Internet

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Limburg (03/2014)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Hessen eigentlich Steuern, wenn die hessische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

Der Link führt ins Leere - http://www.lg-limburg.justiz.hessen.de/irj/LG_Limburg_Internet?cid=7db9951e00b7e84f3826fc1d6a90d7b6

 

 

 

Landgericht Limburg - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

20.03.2014

 

 

Bundesland Hessen

Oberlandesgericht Frankfurt/Main

 

 

Präsident am Landgericht Limburg:  - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg / Präsident am Landgericht Limburg (ab , ..., 2016)

Vizepräsident am Landgericht Limburg: Daniel Kämmerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg / Vizepräsident am Landgericht Limburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.12.2005 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2010  als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.01.2006 als Vizepräsident am Landgericht Limburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Frankfurt am Main - 2009: Pressesprecher - Zivilprozess.

 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Landgericht Limburg 82 Mitarbeiter, davon 24 Richter/innen, 21 Rechtspfleger/innen; Bewährungs- und Gerichtshelfer/innen, 37 Beamte/Angestellte/innen und Arbeiter/innen (Stand 01.01.2012).

Das Landgericht Limburg ist zuständig für den Landkreis Limburg-Weilburg und den Lahn-Dill-Kreis. Der Landgerichtsbezirk Limburg umfasst die Amtsgerichtbezirke:

Dillenburg, Limburg, Weilburg und Wetzlar

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Dillenburg

Amtsgericht Limburg (Lahn)

Amtsgericht Weilburg

Amtsgericht Wetzlar

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Limburg

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dr. Hans-Joachim Bracht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Landgericht Limburg (ab 03.03.1998, ..., 2008)

Florian Bügner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Landgericht Limburg (ab 08.08.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Florian Bügner nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 08.08.2012 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. 2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Dillenburg. Namensgleichheit mit: Melanie Bügner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Limburg (ab 01.12.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Melanie Bügner nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.12.2013 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Limburg aufgeführt.

Dr. Heike Bußmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht in Limburg (ab 01.09.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2004 als Richterin am Landgericht Limburg - abgeordnet - aufgeführt.

Henrik Gemmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Limburg (ab 23.12.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.06.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Amtsgericht Limburg - GVP 01.04.2010: Richter auf Probe. 7 T 165/11 - Beschluss vom 16.11.2011: "Die im Schriftsatz vom 01.11.2011, mit dem die sofortige Beschwerde eingelegt und begründet wurde, dient nicht der Argumentation, sondern der Provokation. Die Kammer versagt es sich, darauf einzugehen und weist darauf hin, dass weitere Befangenheitsanträge als unzulässig zu behandeln sein dürften." Namensgleichheit mit: Rüdiger Gemmer (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Limburg / Direktor am Amtsgericht Limburg (ab 01.01.1985, ..., 2004)

Dr. Andreas Janisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg (ab 30.08.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.10.1995 Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. 2011, ..., 2014: Pressesprecher am Landgericht Limburg.

Daniel Kämmerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg / Vizepräsident am Landgericht Limburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.12.2005 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2010  als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.01.2006 als Vizepräsident am Landgericht Limburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Frankfurt am Main - 2009: Pressesprecher - Zivilprozess.

Karl Klamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg (ab 25.01.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.06.1988 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.01.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.06.1988 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Norbert Knapp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg (ab 22.09.2006, ..., 2016) - ab 1989 im Justizdienst. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1992 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.09.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. 2008: Richterbund Hessen.

 

 

Jan Löwer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landgericht Limburg (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.08.1999 als Richter am Amtsgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 16.08.1999 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Lena Löwer (geb....) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Marburg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Lena Löwer nicht aufgeführt. 02.02.2020: "Haben erboste Eltern die ehemalige Schulleiterin der Wollenbergschule Wetter geschubst und genötigt? Diese Hauptanklage hielt vor Gericht nicht stand. Das Amtsgericht Marburg verurteilte Eltern zu Geldstrafen. ... Der Prozess geht daher in eine ganz andere Richtung. Oberstaatsanwältin Kerstin Brinkmeier, die ihre Kollegin Lena Löwer vertritt, ergreift das Wort: „Ich brauche die Zeugin nicht.“ Und sie stellt klar: „Wer jetzt geschubst hat, da kann nach aktuellem Stand jeder seine Meinung zu haben, aber man kommt um den Hausfriedensbruch nicht herum.“ Diesen Straftatbestand sehe sie als erfüllt an. ... Richter Christoph Schimrosczyk sieht den Hausfriedensbruch als erwiesen an, spricht die beiden Angeklagten letztendlich schuldig und verurteilt den Vater zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je fünf Euro, seine Frau zu zehn Tagessätzen zu je zehn Euro. Die Verteidigung verkündet nach lebhafter Diskussion Rechtsmittelverzicht, die Staatsanwaltschaft schließt sich an. ..." - https://www.op-marburg.de/Landkreis/Nordkreis/Aus-Noetigung-wird-Hausfriedensbruch-in-Wollenbergschule-Wetter.

Dr. Stefan Meister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landgericht Limburg (ab 01.07.2001, ..., 2010)

Gerd Ulrich Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Landgericht Limburg (ab 01.06.1998, ..., 2008) 

Uta Pfeifer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Landgericht Limburg (ab 08.01.1993, ..., 2011) - 7 T 165/11 - Beschluss vom 16.11.2011: "Die im Schriftsatz vom 01.11.2011, mit dem die sofortige Beschwerde eingelegt und begründet wurde, dient nicht der Argumentation, sondern der Provokation. Die Kammer versagt es sich, darauf einzugehen und weist darauf hin, dass weitere Befangenheitsanträge als unzulässig zu behandeln sein dürften."

Christina Pradt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Limburg (ab 01.03.2006, ..., 2008) 

Jennifer Riehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht Limburg (ab 19.01.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Jennifer Wolf ab 02.07.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Jennifer Riehl ab 02.07.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.01.2005 als Richterin am Landgericht Limburg - beurlaubt - aufgeführt.

Stefan Schlotter (geb. ....) - Richter am Landgericht Limburg (ab , ..., 2012) - 4. Speyerer Weintagung (19./20. April 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Stefan Schlotter nicht aufgeführt. Womöglich keine Übermittlung der Angaben an die Herausgeber des Handbuch der Justiz 2010. "Aktuelle Rechtsprechung zum Weinrecht" - Stefan Schlotter, Richter am Landgericht Limburg - http://www.dhv-speyer.de/stelkens/Weiterbildung/Weintagung4.htm. Namensgleichheit mit: Stefan Schlotter (geb. ....) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Stefan Schlotter nicht aufgeführt. Womöglich keine Übermittlung der Angaben an die Herausgeber des Handbuch der Justiz 2010. 01.06.2012: Geschichten aus der Murkelei von Ulrich Brosa.

Marco Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2005 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. 03.08.2018: "Elysium-Prozess. Kinderpornos: Staatsanwältin listet abscheuliche Verbrechen auf. In Limburg hat gestern der bislang größte Prozess in Deutschland um Kinderpornografie begonnen. Die Staatsanwältin listete drei Stunden lang abscheuliche Straftaten bis zum schwersten Missbrauch von Kleinkindern auf. Angeklagt ist die Führungsriege der Internet-Plattform „Elysium“, einer der Hauptbeschuldigten ein 40-jähriger Familienvater aus Bad Camberg. ... Um Punkt 11 Uhr eröffnete Marco Schneider als Vorsitzender Richter der 1. großen Jugendkammer den wohl vor allem von Journalisten mit Spannung erwarteten Prozess. Im Zuhörerraum saßen knapp 20 Vertreter der schreibenden Zunft und noch nicht einmal zehn Interessierte. ... ... Gestern hatte zunächst die Staatsanwaltschaft das Wort. Dr. Julia Bussweiler von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt listete mit zwei kurzen Unterbrechungen insgesamt drei Stunden lang die ungeheuerlichen Vorwürfe minutiös auf. ..." - https://www.fnp.de/lokales/limburg-weilburg/limburg-ort511172/kinderpornos-staatsanwaeltin-listet-abscheuliche-verbrechen-10368123.html.

Joachim Stahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg (ab 01.03.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1987 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. 7 T 165/11 - Beschluss vom 16.11.2011: "Die im Schriftsatz vom 01.11.2011, mit dem die sofortige Beschwerde eingelegt und begründet wurde, dient nicht der Argumentation, sondern der Provokation. Die Kammer versagt es sich, darauf einzugehen und weist darauf hin, dass weitere Befangenheitsanträge als unzulässig zu behandeln sein dürften." Namensgleichheit mit: Joachim Stahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Direktor am Amtsgericht Münsingen / Richter am Amtsgericht Münsingen (ab 01.04.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1997 als Richter am Amtsgericht Albstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1997 als Richter am Amtsgericht Sigmaringen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2011 als Direktor am Amtsgericht Münsingen aufgeführt. 

Christiane Weidmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Landgericht Limburg (ab 05.12.1994, ..., 2008)

 

Dr. Roeßing - Richterin / Landgericht Limburg (ab , ..., 2011)

 

 

Richter auf Probe:

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Limburg tätig:

Josef Bill (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 17.05.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.03.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.05.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Marie-Luise Bogner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1989 als Richterin am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3/4 Stelle - aufgeführt. 

Ralph Gatzka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg / Präsident am Landgericht Limburg (ab 01.09.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.01.1982 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1990 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Stefan Göhre (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 10.04.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.02.1996 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 10.04.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Ernst Haberstock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Limburg /  Direktor am Amtsgericht Limburg (ab 08.05.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1983 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt.

Christiane Hainmüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Gießen (ab 23.03.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.08.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.02.2005 als Richterin am Landgericht Limburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.02.2005 als Richterin am Landgericht Gießen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Gießen - GVP 01.01.2011.

Dagmar Hirtz-Weiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 05.06.2003, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.04.1988 als Richterin am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.06.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Andrea Hofmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Weilburg / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Weilburg (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Andrea Hofmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.09.2011 als Richterin am Amtsgericht Dillenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Andrea Hofmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.09.2011 als Richterin am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 15.09.2011 als Richterin am Landgericht Limburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.2011 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Weilburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Weilburg - GVP 18.09.2023: 1. Familiensachen aus der Kernstadt Limburg und der Gemeinde Löhnberg.

Franz-Josef Lang (Jg. 1943) - Richter am Landgericht Limburg (ab 01.10.1974, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1974 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt.

Wilhelm Marx (* 15. Januar 1863 in Köln; † 5. August 1946 in Bonn) war ein deutscher Jurist und Politiker (Zentrum). Marx war in den Jahren 1923/24 sowie 1926 bis 1928 Reichskanzler. Mit einer Amtszeit von insgesamt drei Jahren und einem Monat war er der am längsten amtierende Kanzler der Weimarer Republik. ... Marx war Sohn eines Volksschullehrers. Er wuchs in Köln auf und legte am dortigen Marzellengymnasium 1881 sein Abitur ab. Marx studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Während seines Studiums in Bonn wurde er Mitglied des K.St.V. Arminia im KV. Im Sommersemester 1925 wurde er zudem Ehrenphilister des K.St.V. Semnonia Berlin[1]. Nach seinem Abschluss arbeitete Marx für kurze Zeit als Gerichtsassessor in Köln und Waldbröl. Dann ging er kurz in das Hypotheken- und Grundbuchamt in Simmern. Ab 1894 arbeitete Marx als Richter am Landgericht in Elberfeld (gehört heute zu Wuppertal); 10 Jahre später kam er als Landgerichtsrat zurück nach Köln. Von 1907 bis 1921 war er Oberlandesgerichtsrat, allerdings auf der anderen Seite des Rheins – in Düsseldorf. Für einen bekennenden Katholiken, der zudem in der Zentrumspartei tätig war, war dieses Amt das höchste, das er im preußischen Staatsdienst erreichen konnte.
Nach der Gründung der Weimarer Republik wurde Marx Landgerichtspräsident in Limburg an der Lahn, kurz darauf folgte die Beförderung zum Senatspräsidenten des Kammergerichts in Berlin. ... Bei der Reichspräsidentenwahl 1925 scheiterte Marx als Kandidat der Weimarer Koalition knapp gegen Paul von Hindenburg. Besonders schmerzlich für ihn war dabei, dass dies unter anderem durch die Unterstützung der Bayerischen Volkspartei und anderer katholischer Gruppen für Hindenburg verursacht wurde. Marx war vom 10. Februar bis 18. März 1925 Ministerpräsident Preußens und amtierte 1926 als Reichsjustizminister unter seinem Nachfolger Hans Luther. Bis 1932 gehörte er noch dem Reichstag an, die Zeit des Nationalsozialismus verbrachte Marx zurückgezogen in Bonn. ... https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Marx

Prof. Dr. Roman Poseck (geb. 16.03.1970 in Mülheim an der Ruhr - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Justizminister des Landes Hessen (ab 31.05.2022, ..., 2022) - nach dem zweiten Staatsexamen Jurist bei der BASF sowie Richter am Landgericht Limburg. Anschließend zum Justizministerium in Wiesbaden abgeordnet. Hier zunächst Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung. 2002 zum Richter auf Lebenszeit und 2004 zum Richter am Oberlandesgericht unter Fortdauer seiner Abordnung ernannt. 2007 wurde Dr. Poseck zum Leitenden Ministerialrat befördert. Nachdem er von 2005 bis 2007 das Ministerbüro geleitet hatte, ist er seit 2007 Leiter der Zentralabteilung des Ministeriums und ständiger Vertreter des Staatssekretärs. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2006 als Leitender Ministerialrat beim Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.11.2008 als Ministerialdirigent beim Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2012 als Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 31.05.2022 als Justizminister des Landes Hessen aufgeführt. 16.05.2012: "Ein junger Präsident" - http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/frankfurt/ein-junger-pr-sident_rmn01.c.9804385.de.html.

Ditmar Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1934) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg (ab 11.12.1987, ..., 1992) - ab 02.05.1967 Staatsanwalt in Wiesbaden. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 11.12.1987 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt.  - siehe Presseaufsatz unten.

Heinz-Georg Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg / Vizepräsident am Landgericht Limburg (ab 01.01.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.01.1993 als Vizepräsident am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 nicht aufgeführt.

Dr. Winfried Rothweiler (Jg. 1941) - Präsident am Landgericht Limburg (ab 01.12.1998, ..., 2004)

Peter Scherer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 04.02.2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.01.1993 als Richter am Amtsgericht Herborn / Zweigstelle Herborn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.01.1993 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.01.1993 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.01.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.10.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 04.02.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Scherer (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Offenbach (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2020 unter dem Namen Scherer im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Offenbach - GVP 15.05.2015: Richterin auf Probe. Amtsgericht Offenbach - GVP 01.04.2020: Richterin am Amtsgericht.   

Dieter Schulte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg (ab 29.02.1996, ..., 2012) 

Werner Sobotta (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg (ab 12.08.1982, ..., 2002)

Werner Steinhart (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg / Vizepräsident am Landgericht Limburg (ab 19.07.1996, ..., 2002)

Karin Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Limburg / Vizepräsidentin am Landgericht Limburg (ab 05.07.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 08.06.1982 als Richterin am Landgericht Limburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.10.1995 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 05.07.2010 als Vizepräsidentin am Landgericht Limburg aufgeführt.

Klau Peter Warlies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg (ab 24.09.1992, ..., 2012)

 

Heinrich Wilkens (Jg. 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg (ab 24.03.1997, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.03.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Bezirksrevisor: 

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org 

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

 

Drei Babys erstickt Mutter zu 13 Jahren Haft verurteilt

08.03.2012 10:43 Uhr

Weil sie ihre drei Babys jeweils wenige Wochen nach der Geburt getötet hat, muss eine Mutter für 13 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Limburg verurteilte die Frau am Donnerstag wegen Totschlags.

Die Angeklagte aus Villmar in Hessen hatte gestanden, in den Jahren 2004, 2006 und 2009 ihre beiden Söhne und eine Tochter mit einem Tuch erstickt zu haben. Sie fühlte sich mit ihrer Rolle als Mutter überfordert“, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Walter bei der Urteilsbegründung.

Die Frau hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie das Geschrei ihrer Kinder nicht mehr ertragen konnte. Dem Vater, der zeitweise in Russland lebte, verschwieg sie die Vorkommnisse. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf vier Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall.

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/drei-babys-erstickt-mutter-zu-13-jahren-haft-verurteilt/6302248.html

 

 

 


 

 

 

Fall Siri

Sozialarbeiterin wieder vor Gericht

Erneut vor Gericht: Die Mitarbeiterin des Jugendamts

Im Fall der ermordeten Siri ist der Prozess gegen eine Mitarbeiterin des Wetzlarer Jugendamtes neu aufgerollt worden. Sie hatte das Kind besucht, kurz bevor die Eltern es ermordet hatten.

Der Sozialarbeiterin war vermutlich eine der letzten Personen, die das acht Monate alte Baby im April 2008 noch lebend gesehen haben. Zwei Wochen später war Siri tot. Der Beamtin wird fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen vorgeworfen. Die 29-Jährige war in erster Instanz freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.

Die Anklagebehörde ist der Auffassung, dass die Sozialarbeiterin den Zustand des schwerverletzten Kindes habe erkennen können und müssen. Das stritt die Frau am Donnerstag vor dem Landgericht Limburg ab. Sie habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. "Ich habe damals keine Anzeichen für Gewalteinwirkung gesehen." Das Baby habe lediglich ein Pflaster auf der Stirn gehabt. Die Eltern hätten ihr plausibel erklärt, dass sich das Kind verletzt habe, als es versuchte aufzustehen.

Neun Knochen gebrochen

Ein Sachverständiger hatte im ersten Prozess vor dem Amtsgericht erklärt, dass die Verletzungen nur schwer zu erkennen gewesen seien. Als Siri starb, waren in ihrem Körper neun verschiedene Knochen gebrochen. Einige Verletzungen waren schon älter als zwei Wochen. Die 29-Jährige verfügte nach eigenen Angaben über keine medizinischen Fachkenntnisse. Sie hatte erst wenige Monate vorher bei dem Jugendamt zu arbeiten begonnen.

Zu Beginn des neuen Prozesses regte das Gericht an, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Das lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Sie will Zeugen hören - unter anderem auch die verurteilten Eltern von Siri.

Mutter: "Er wollte sie manipulieren"

Am Donnerstagnachmittag sagte die Mutter aus. Ihr damaliger Lebensgefährte und Vater des gemeinsamen Kindes habe bei der Jugendamtsmitarbeiterin den Eindruck erwecken wollen, alles sei ok, sagte die 38-Jährige. "Er wollte sie manipulieren." In großen Teilen verweigerte die Mutter jedoch die Aussage - etwa zur Frage, ob vor dem Besuch vom Jugendamt sichtbare Verletzungen bei dem Baby überschminkt wurden.

Siris Eltern sind rechtskräftig wegen Mordes und Kindesmisshandlung zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie hatten ihr Kind monatelang gequält und ihm dann den Schädel zertrümmert. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren gilt wegen der besonderen Schwere der Schuld als ausgeschlossen.

HR-Online – Nachrichten vom 21. April 2011:

www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_41340767

 

 

 

 

Mordprozess gegen Eltern

Baby zu Tode misshandelt

Wegen Mordes an seiner acht Monate alten Tochter steht ein Ehepaar seit Freitag vor dem Landgericht Limburg. Die 35 Jahre alte Mutter und der 24 Jahre alte Vater sollen die kleine Siri schon wenige Wochen nach der Geburt immer wieder "gequält und roh misshandelt" haben, wie Staatsanwalt Frank Späth in seiner Anklage sagte. Dabei hätten sie den Tod des Säuglings "billigend in Kauf" genommen.

Siri starb im Mai 2008 im mittelhessischen Wetzlar an einer Hirnschwellung, nachdem ihr Schädel durch rohe Gewalt von außen zertrümmert worden war. Den Eltern wird versuchter und vollendeter Mord sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Der gelernten Friseurin aus Kanada, die aus zwei früheren Beziehungen bereits zwei Kinder hat, und ihrem Partner, der keinen Beruf gelernt hat, drohen lebenslange Haftstrafen.

Seit ihrer Verhaftung schweigen die Eltern zu den Vorwürfen und machten auch zum Prozessbeginn keine Aussagen. Deswegen könne weder etwas zum Motiv gesagt werden, noch stehe fest, welcher Elternteil aktiv, welcher passiv war, ob die Eltern gemeinsam handelten und warum keiner der beiden Schritte zur Rettung Siris veranlasste, sagte Späth. Anhaltspunkte für den Konsum von Drogen gebe es bei dem Elternpaar nicht.

Niemand spricht mit Siri

Videoaufnahmen der Eltern zeigten die schweren Verletzungen des Babys. Ausschnitte aus den Videos wurden am Freitag im Gerichtssaal gezeigt. Minutenlang wurde Siri gefilmt, während sie auf einem Bett lag und weinte. Immer wieder wurde sie hingesetzt und kippte um, weil sie sich wegen mehrerer Knochenbrüche nicht halten konnte. Niemand sprach mit ihr. In einer anderen Sequenz tauchte ihr blutverschmiertes Gesichtchen mit den großen Augen und der Stupsnase auf, aber ihre Eltern machten keine Anstalten, Siri sauberzumachen oder zu trösten. Regelmäßig sollen die Eltern den hilf- und wehrlosen Säugling geschlagen und malträtiert haben.

Siri sei neben den körperlichen Qualen auch einem "erheblichen seelischen Leid ausgesetzt gewesen", sagte Späth in seiner Anklage. Einmal sei sie aus dem Schlaf gerissen und mindestens 20 Mal in die Luft geworfen worden - auch das wird in einem Video der Eltern gezeigt. Das Baby habe extreme Ängste ausstehen müssen und bitterlich geweint, sagte Späth. Dadurch sei das "Urvertrauen zerstört" worden, sagte ein kinderärztlicher Gutachter.

Viele alte Verletzungen

Wie die Aufnahmen zeigten, sei das kleine Mädchen völlig verängstigt und gestresst gewesen. Am Abend vor ihrem Tod war Siri laut Staatsanwaltschaft von ihrer Mutter oder ihrem Vater an den Füßen gepackt und wuchtig mit dem Kopf auf den Boden oder gegen eine Wand geschleudert worden. Der Staatsanwalt spricht in einer Prozesspause vom "finalen Akt". Siris Vater verständigte am nächsten Morgen einen Notarzt, weil das Baby apathisch im Bett lag. Der Mediziner konnte nur noch den Tod des kleinen Mädchens feststellen.

Eine Obduktion von Siris kleinem Leichnam hatte neben dem Schädelbruch noch eine Vielzahl von anderen älteren Verletzungen zutage gebracht, darunter blaue Flecken und mehrere Knochenbrüche an Armen, Beinen und am Schlüsselbein - typische Folgen von Misshandlungen.

"Hier sind eine Reihe von Verletzungen dabei, die durch einen Unfall unmöglich entstehen können", sagte ein Arzt im Zeugenstand, den die Gerichtsmediziner für die Obduktion hinzugezogen hatten. Die meisten Brüche könnten nur auf Fremdeinwirkung zurückgeführt werden.

Die Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung in diesem Fall gegen eine Mitarbeiterin des Wetzlarer Jugendamts dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch an. Die Frau hatte die Familie zweimal in der Wohnung in Wetzlar besucht, nachdem Nachbarn das Jugendamt informiert hatten. Die Mitarbeiterin hatte aber keine Auffälligkeiten festgestellt. 

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1664290

 

 

 


 

 

Babyleiche in Mülltonne gefunden

28.11.2008 | 14:58 Uhr

POL-LDK: Babyleiche in Mülltonne gefunden Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar, und des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Polizeidirektion Lahn-Dill

Dillenburg (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar, und des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Polizeidirektion Lahn-Dill

Babyleiche in Mülltonne gefunden

Am Donnerstag, 27.11.2008, informierte eine Ärztin des Krankenhauses in Wetzlar die Polizei, dass eine dort mit Blutungen eingelieferte Patientin geäußert habe, dass ihr Säugling in einer Mülltonne läge. Im Rahmen der sofort eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen konnte die Leiche eines weiblichen Säuglings in einer Mülltüte verpackt in einer Papiermülltonne in der verschlossenen Garage eines Anwesens in Mittenaar, wo die Kindesmutter mit ihrem Verlobten lebt, gefunden werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat die Kindesmutter das Baby vermutlich in der Nacht vom 25. auf den 26.11.2008 in ihrer Wohnung zur Welt gebracht. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Obduktion der Leiche zur Aufklärung der Todesursache sowie des Sachverhaltes an. Die in dem gerichtsmedizinischen Institut in Gießen heute durchgeführte Obduktion erbrachte, dass das Kind nach der Geburt gelebt hat und voll lebensfähig war. Die genaue Todesursache konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Es bedarf ergänzender gerichtsmedizinischer Untersuchungen. Bei der Kindesmutter handelt es sich um eine 21jährige ledige deutsche Staatsangehörige. Sie hat sich zum Sachverhalt nicht geäußert. Sie wurde wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags vorläufig festgenommen und soll morgen dem Haftrichter beim Amtsgericht Wetzlar vorgeführt werden, der darüber zu entscheiden hat, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Polizeiliche Erkenntnisse liegen bzgl. der Tatverdächtigen nicht vor. Die Ermittlungen dauern an.

Oberstaatsanwalt Braun Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar Tel.: 06441 - 44 77 631

Torsten Liebig Polizeipräsidium Mittelhessen

 

ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

Digitale Pressemappe:

http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=56920

Bei Rückfragen:

Oberstaatsanwalt Braun

Staatsanwaltschaft Limburg,

Zweigstelle Wetzlar

Tel.: 06441 - 44 77 631

 

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56920/1310974/polizei_lahn_dill/

 

 


 

 

 

Ein Mörder mit seltener Kaltblütigkeit

VON TOBIAS MORCHNER, 04.06.2007

Der mutmassliche Serienmörder Marco M. versteckt sich im Landgericht in Limburg an der Lahn hinter einem Aktenordner.

Limburg - Unendliches Leid habe er über die Familien der Opfer und über seine eigene Familie gebracht. Es sei ihm egal gewesen, wer seine Opfer waren, wie sie ausgesehen haben. Wesentlich sei gewesen, dass er einen Körper hatte, über den er verfügen konnte. Richterin Karin Walter fand am Montag in ihrer Urteilsbegründung deutliche Worte für die Taten des als „Brummi-Mörder“ bekannt gewordenen Lastwagenfahrers Marco M. (29) aus dem hessischen Haiger. Sie verurteilte ihn wegen dreifachen Mordes und einem Mordversuch zu einer lebenslangen Haftstrafe. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte eine anschließende Sicherungsverwahrung für den 29-Jährigen. Dass könnte bedeuten, dass Marco M. den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen muss.

In der knapp 50-minütigen Begründung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Limburg, in dieser gerafften Zusammenfassung der vier Verbrechen, wurde ganz besonders deutlich, mit welcher Kaltblütigkeit Marco M. vorgegangen ist. Nachdem er im November 2003 die 32 Jahre alte Prostituierte Nicole U. aus Köln in seinem Lkw erwürgt, sich anschließend an ihr vergangen und die Leiche der Frau auf einem Autobahnparkplatz in Dormagen abgelegt hatte, fuhr er zu seiner damaligen Ehefrau ins Krankenhaus, um bei der Geburt seines Sohnes dabei zu sein.

Als er im November 2005 die 31-jährige Aneta B. in seinem Heimatort an einer Telefonzelle überwältigte, um sie in seiner Wohnung zu vergewaltigen und anschließend zu töten, erlaubte M. seinem Opfer vorher noch, sich am Bahnhof eine Fahrkarte zu kaufen. Die 18-jährige Schülerin Anna S. befand sich im Juli 2006 bereits in der Gewalt des 29-Jährigen, als sie auf ihrem Handy einen Anruf erhielt. Seelenruhig beendete Marco M. mit einem Knopfdruck der rechten Hand das Gespräch, während er dem Mädchen mit der anderen weiter die Kehle zudrückte.

Marco M., der unter anderem deshalb festgenommen werden konnte, weil sein viertes Opfer, eine weitere Prostituierte aus Köln, den Angriff überlebte und ihn identifizieren konnte, nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. „Er hatte mit diesem Ausgang gerechnet“, sagte sein Verteidiger Jochen Hentschel nach der Verhandlung. Trotzdem kündigte der Rechtsanwalt an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. „Wir werden prüfen, ob wir gegen das Urteil vorgehen können oder nicht.“ Hentschel hatte in seinem Plädoyer gefordert, seinen Mandanten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Das Urteil entspricht der Forderung von Staatsanwalt Frank Späth. „Es ist die gerechte Strafe“, sagte er. So eindrucksvoll, wie es dem Schwurgericht gelungen war, Marco M. die vier grausamen Taten nachzuweisen, so wenig gelang es, die genauen Beweggründe des 29-Jährigen für seine Vergehen ans Licht zu bringen.

„Lieb“ zu Freundinnen

Der Angeklagte hat im Gerichtssaal so gut wie kein Wort gesagt. In seiner Vernehmung hatte er zu Protokoll gegeben, es „sei einfach über ihn gekommen“. Ein Gutachter hatte ihm bescheinigt, unter unauffälligen Bedingungen aufgewachsen zu sein. Auch seine sexuelle Entwicklung sei unauffällig verlaufen. Seine früheren Freundinnen schilderten ihn als lieb und freundlich. „Seine Beweggründe werden sein Geheimnis bleiben“, schloss die Richterin.

http://www.ksta.de/html/artikel/1179819739660.shtml

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

"Ein Gutachter hatte ihm bescheinigt, unter unauffälligen Bedingungen aufgewachsen zu sein. Auch seine sexuelle Entwicklung sei unauffällig verlaufen." - heißt es in der Pressemeldung, aber was bedeutet das schon, außer dass der Gutachter über die Beweggründe des Frauenmörders Marco M  nichts ausgesagt haben soll oder vielleicht auch nicht sonderlich kompetent ist, um Licht in das Dunkel zu bringen. Auch Heinrich Himmler ist unter unauffälligen Bedingungen http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Himmler aufgewachsen, was ihn freilich nicht daran hinderte, sich als Massenmörder zu betätigen. Doch während das Leben von Heinrich Himmler inzwischen gut erforscht ist, wissen wir über den Frauenmörder Marco M nur so viel, dass er aus der Stadt Haiger (19.750 Einwohner  - 31. Dez. 2007) stammen soll. Ob er ein echter Haiger oder ein Zugezogener ist, erfahren wir leider nicht. Aber wir wollen das auch gar nicht genauer wissen, denn sonst müssten wir uns aufmachen und die Herkunftsgeschichte des Frauenmörders Marco M  beleuchten, doch das will sicher niemand im Bundesjustizministerium. Also Akte zu und Übergang zur Tagesordnung. Die Opfer ruhen auf dem Friedhof, und Gras wächst über die Sache - wie beruhigend..

Haiger liegt am östlichen Rand des Westerwalds bzw. an den südlichen Ausläufern des Rothaargebirges (Kalteiche) etwa 9 km nordöstlich des Dreiländerecks Hessen–Nordrhein-Westfalen–Rheinland-Pfalz und ist zugleich die zweitgrößte nach Wetzlar und nördlichste Stadt im Lahn-Dill-Kreis. Die nächstgelegene Großstadt ist Siegen ca. 17 km nördlich von Haiger.

Die Partei "Die Republikaner" errangen 2006 7,7% der Wählerstimmen, im Jahr 2001 sogar 9,0 %

Die Schützengesellschaft 1890 Haiger e.V. sorgt für schöne Stimmung in der Stadt

www.haiger.de

 

 


 

 

Nassauer Tageblatt - 11.09.2007

 

Prozess gegen Frau aus Haiger muss neu aufgerollt werden

Eigene Kinder missbraucht?

Limburg/Haiger. (flu). Wegen eines Verfahrensfehlers sollte gestern der Prozess gegen eine 45 Jahre alte Frau aus Haiger neu aufgerollt werden, die im Mai vergangenen Jahres wegen des mehrfachen sexuellen Missbrauchs ihrer eigenen Kinder zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Der neue Prozess vor der 2. Großen Jugendkammer ist allerdings bereits kurz nach Beginn ausgesetzt worden.

Auf Anregung der Verteidigung wird die nach einem Schlaganfall im Rollstuhl sitzende Frau zunächst von einem Facharzt auf ihre Verhandlungsfähigkeit untersucht. Danach wird das Gericht entscheiden, ob es zu einer Neuauflage des Prozesses kommt.

Gegen das erste Urteil hatte die Verteidigerin Revision eingelegt und hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof stellte einen Verfahrensfehler der Limburger Richter fest und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten aus einem Haigerer Stadtteil vor, Anfang der neunziger Jahre ihre damals vier und sieben Jahre alten Kinder gemeinsam mit ihrem Ehemann etwa 250 Mal zur sexuellen Befriedigung missbraucht zu haben. Der Ehemann war für seine Taten bereits 1996 zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, die er verbüßt hat. Das Verfahren gegen seine damals ebenfalls angeklagte Frau musste abgetrennt werden, weil sie in dieser Zeit einen Schlaganfall erlitt.

Mindestens in jeder zweiten Nacht ab Juli 1991 bis zum 11. November 1992 sollen die Eheleute in ihrer Wohnung ihre Kinder für ihre Sexpraktiken missbraucht haben, so der Staatsanwalt. Sie hätten im Schlafzimmer der Eltern bei deren Geschlechtsverkehr zuschauen und die Kinder miteinander vor ihren Eltern verkehren müssen. Schließlich hätten sie sich von ihren Kindern befriedigen lassen.

Am 12. November 1992 waren die Kinder, ein vierjähriges Mädchen und ein siebenjähriger Junge, vom Jugendamt aus ihrem Elternhaus herausgeholt worden. Angeklagte und eines der Opfer schweigen auch diesmal vor Gericht. Hatte die Angeklagte in der ersten Verhandlung 2006 noch gesagt: "Was der Staatsanwalt gesagt hat, ist auf keinen Fall passiert", so eröffnete sie den Beteiligten gestern, dass sie weder Angaben zu den Vorwürfen noch zu ihrem Lebenslauf machen werde. Ihre beiden Kinder sind heute 23 Jahre und 19 Jahre alt.

Der Sohn hatte in der ersten Verhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Daraufhin hörte das Gericht die psychiatrische Sachverständige nicht nur zu ihrem Untersuchungsauftrag zur Glaubwürdigkeit der Kinder, sondern auch als Zeugin zu den belastenden Äußerungen, die der Sohn seinerzeit zu den Tatvorwürfen machte. Hier setzte der Bundesgerichtshof an. Die Richter verwiesen auf das bestehende Verwertungsverbot der Aussagen des Sohnes. Die Limburger Richter hätten den Sohn fragen müssen, ob er mit der Verwertung seiner damaligen Äußerungen gegenüber der Psychiaterin einverstanden ist. Schließlich hätten die Richter die Verurteilung der Mutter auf die damaligen Angaben des Sohnes gestützt.

Der als Zeuge vorgeladene Sohn sagte am Montag, auch diesmal mache er von seinem Recht Gebrauch, nichts zu seiner Mutter sagen zu wollen. Gegen die Verwertung seiner Aussagen, die er gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen gemacht habe, habe er aber nichts einzuwenden.

Dazu sollte es dann nicht mehr kommen, weil das Gericht unter dem Vorsitz von Karin Walter der Anregung der Verteidigerin entsprach, die Angeklagte zunächst auf ihre Verhandlungsfähigkeit untersuchen zu lassen.

 

Weitergeleitet von Alexander Markus Homes, Autor des Buches „Von der Mutter missbraucht – Frauen und die sexuelle Lust am Kind“ (Verlag: Books on Demand, Norderstedt - ISBN 3-8334-1477-4)

 

 


 

 

DER SPIEGEL 10/1990 vom 05.03.1990, Seite 84-90

Autor: Gerhard Mauz

"Das war mir richtig unangenehm"

Gerhard Mauz zum Urteil über das Tanklastzug-Unglück von Herborn und den bösen Schein

Er wirkte, um ein dieser Tage naheliegendes Beispiel zu gebrauchen, nicht wie die Küste von Sylt, sondern wie ein Deich, dem die Sturmflut nichts anhaben kann. Limburger Rechtsanwälte, nach ihren Erfahrungen mit ihm gefragt, rühmten seine Umgänglichkeit, seine offene, zugängliche Art. Und so war zu lesen (SPIEGEL 42/1989): "Der Vorsitzende Richter Roth in Limburg ist ein gestandener Vorsitzender Richter."

Gerade das aber war und ist der Mann, der den Strafprozeß über das Tanklastzug-Unglück von Herborn in Limburg leitete, der Vorsitzende Richter Ditmar Roth, 55, nicht.

Schmerz, Schmach, Schande: Ein Blick ins "Handbuch der Justiz" hätte uns eines Schlechteren belehrt. Vorsitzender Richter ist Ditmar Roth erst am 11. Dezember 1987 geworden. Bis zu diesem Datum war er, wie sich aus älteren Jahrgängen des Handbuchs ergibt, vom 2. Mai 1967 an, also 20 Jahre lang, Staatsanwalt in Wiesbaden.

Paulus hat in seinem ersten Brief an die Thessalonicher einen Rat gegeben, der bis zum Ende aller Tage schon deshalb Beachtung verdient, weil er von einem Mann gegeben wurde, der ein arges Weltkind namens Saulus war, bevor er Apostel wurde: "Meidet allen bösen Schein."

Ausgerechnet in Limburg, der Stadt, die auf ihren Dom stolz und seit 1821 Bischofssitz ist, ignorierte man diesen guten Rat. Daß Juristen ihn mißachteten, die ja laut Martin Luther allesamt "schlechte Christen" sind, erklärt das Versagen am Ufer der Lahn nicht. Die wachsende Zahl derer, die dahingerafft werden, weil sie den Anschein, Böses getan oder im Sinn zu haben, auf ihr "Charisma" oder die unangreifbare Würde ihres Amtes bauend, nicht scheuen, sollte jedermann belehrt haben.

Daran, daß einer Richter wird, der Staatsanwalt war, ist natürlich nichts böse. Laufbahnwechsel finden überall in der Bundesrepublik statt. "Ein Aufgabenwechsel hält den Menschen aufgeschlossen und beweglich", schrieb 1980 in der Deutschen Richterzeitung Wilhelm Vorndran, damals Justiz-Staatssekretär in München. In Bayern hielt und hält man den Laufbahnwechsel zwischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft, eine "traditionelle und bewährte Übung", für einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der "Funktionsfähigkeit der bayerischen Justiz".

Es gibt Bedenken gegen derartige Wechselwege. Mancher fürchtet, daß der Richter dem Staatsanwalt gegenüber, mit dem er einmal das Zimmer geteilt hat, zumindest unbewußt in Kameraderie verfallen könnte. Andererseits meint ein erfahrener Mann wie der Strafverteidiger Martin Amelung, München, in der Regel würden aus scharfen Staatsanwälten höchst vernünftige Richter (wobei er hinzufügt, daß Ausnahmen seine Regel bestätigen).

Doch wie auch immer man zum Laufbahnwechsel zwischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft steht, der in der Tat in Bayern eine traditionelle Übung ist (und unbestreitbar auch ausgezeichnete Resultate hat: Wilhelm Paul, heute 59, leitete den Prozeß gegen Ingrid van Bergen eindrucksvoll, wurde Oberstaatsanwalt am Bayerischen Obersten Landesgericht und ist heute Präsident des Landgerichts München I): Gerade in Bayern sind die Modalitäten des Laufbahnwechsels sorgfältig geregelt.

So wird ein Staatsanwalt ohne richterliche Erfahrung zunächst am Amtsgericht und/oder an einer (Zivil- oder) Strafkammer als Beisitzer erprobt. Oberstaatsanwälte oder Staatsanwälte, die bereits "Gruppenleiter" sind, haben die Chance, Vorsitzender Richter zu werden, doch dazu müssen sie vom Amtsgericht und/oder der (Zivil- oder) Strafkammer zwischendurch zur Staatsanwaltschaft zurückgekehrt sein. Daß jemand Vorsitzender Richter oder Vorsitzende Richterin wird, der nur bei der Staatsanwaltschaft tätig war - ausgeschlossen. So nah man auch die eine und die andere Laufbahn beieinander sehen, mag: Die richterliche Erfahrung ist nicht einfach dadurch gegeben, daß man das zweite Staatsexamen abgelegt und sogar schon als Staatsanwalt gearbeitet hat (und seien es auch 20 Jahre).

Ditmar Roth ist 20 Jahre in Wiesbaden Staatsanwalt gewesen. Er fiel nicht auf. Selbst wenn man einräumt, daß auch hervorragende Staatsanwälte nicht immer Gelegenheit haben, ihre Qualität der Öffentlichkeit vor Augen zu führen (und wenn man zugesteht, daß manche strafverfolgerische Qualität sich gerade in ihrer Unauffälligkeit ausdrückt): Der Eindruck, Ditmar Roth sei eine Säule der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Wiesbaden, entstand nicht. Niemand hatte den quälenden Eindruck, daß hier irgendeine Macht - etwa die damals regierende SPD - eine große Begabung verkümmern ließ.

Ditmar Roth bewarb sich, als die Position eines Vorsitzenden Richters in Limburg ausgeschrieben wurde. Er bekam die Stelle. Er hat in der Tat eine umgängliche, offene und zugängliche Art. Er ist ein Mann, der beispielsweise "Ich grüße Sie bei schönem Sonnenschein" sagt. Er ist immer nah am Dialekt bei "nein gä", bei "gell". Er scherzt gern und lacht darüber, daß man mitlachen muß. Daß etwas nicht bös gemeint war oder ist, beteuert er entwaffnend. Er ist so sehr --- S.87 niemand bös, daß niemand ihm bös sein sollte. Ihm ist etwas "echt peinlich" und "richtig unangenehm".

Für einen Staatsanwalt ist das im Umgang mit Verteidigern keine schlechte Form des Umgangs. Man geht, zumal wenn man sich kennt oder kennenlernt, zwischen Sticheln und Florettieren miteinander um. Wenn man einander im Gerichtssaal begegnet, hat man ja etwas über sich, den Vorsitzenden Richter, das Gericht. Doch wer als Vorsitzender Richter in und außerhalb der Sitzung mit Verteidigern so umgeht, der setzt sich Mißverständnissen aus. Dem kann unversehens vorgeworfen werden, er habe die Verteidigung getäuscht, in die Irre geführt, ihr etwas vorgemacht.

Ditmar Roth wird Vorsitzender Richter in Limburg. Es soll Widerstand gegeben haben, aber wann und wo gibt es keinen, wenn es um eine Position geht, in die der Gewinner "aufsteigt". Ditmar Roth ist ein geschätzter Tennisspieler. Er war schon vor Steffi und Boris am Ball. Auch andere freuen sich an diesem Ball. Gemeinsame Ballfreude stiftet Verbundenheit, weit über das Ballspiel hinaus. Inzwischen auch nicht mehr ganz junge Juristen erinnern sich übrigens des Staatsanwalts Ditmar Roth, dem sie als Referendare begegneten, voll Wärme. Er war so umgänglich, offen und zugänglich, man konnte auch mal einen trinken mit ihm. Er ist eben in vieler Hinsicht ein geselliger Mensch.

Nach 20 Jahren in der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wird Ditmar Roth Vorsitzender Richter in Limburg. Man mag die Laufbahn des Richters und die des Staatsanwalts so nahe beieinander sehen, wie man will. Zwischen der Rolle, die Ditmar Roth hatte, und der Rolle, die er übernimmt, liegt eine Distanz, die man nicht mehr als produktiv empfinden kann. Und diese Distanz zwischen der alten und der neuen Rolle wird unverzüglich vergrößert, sobald Ditmar Roth in sein Dienstzimmer in Limburg eingezogen ist.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts ist als Schwurgerichts-, Wirtschafts- und Jugendkammer und als 1. Kammer für Bußgeldsachen heillos überlastet, und dem muß abgeholfen werden. Die 5. Strafkammer, deren Vorsitz Richter Roth bekommt, muß Zuständigkeiten aus der Last der 1. Strafkammer übernehmen. Und so wird sie zuständig für eine Aufgabe, die seit dem 7. Juli 1987 auf das Landgericht Limburg zukommt. Sie wird zuständig für den Strafprozeß, in dem über das Tanklastzug-Unglück von Herborn zu verhandeln ist.

Da kommt nicht irgendeine Strafsache auf die 5. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Roth zu. Vier junge Frauen und ein 25 Jahre alter Grieche sind ums Leben gekommen, 40 Menschen wurden - zum Teil schwer, mit bleibenden Folgen - verletzt, und es entstand ein Sachschaden von mindestens 17 Millionen Mark, als ein Tanklastzug der Spedition Hartmann, dessen Bremsen versagten, mit über 100 Stundenkilometern Geschwindigkeit in die Stadt Herborn hinunter- und hineinraste, umstürzte und 34 056 Liter Treibstoff ausliefen, sich entzündeten und explodierten. Die ganze Welt hat die Filme und Bilder der Katastrophe, der Rettungsarbeiten und der Stadt gesehen, in der es wie nach einem Fliegerangriff zuging.

Die Frage, wie es dazu kommen konnte und wer die Schuld trägt, ist unverzüglich diskutiert worden. Mutmaßungen und Verdächtigungen breiteten sich wie Lauffeuer aus. Die Ermittlungen wurden über das Maß, an das man sich hat gewöhnen müssen, hinaus erschwert. Das Bundesverkehrsministerium und das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Technik suchten sich ein Bild zu machen. Der TÜV, die Dekra - wer auch immer mit der Zulassung oder der Kontrolle des Unglücksfahrzeugs zu tun hatte, stellte Untersuchungen an, und selbstverständlich "erhoffte", so wollen wir es ausdrücken, jeder, daß das Ergebnis der Untersuchungen die eigene Entlastung sein werde.

Besonders intensiv reagierte auf das Unglück die Daimler-Benz AG, der Hersteller der Sattelzugmaschine. Immerhin war diese mit einem EPS-Getriebe ausgestattet gewesen, einem Wunderwerk des Fortschritts, und auch dieses neue, elektronische Getriebe war in die Diskussion geraten.

Es bedarf keiner Phantasie, sich auszumalen, was da auf die Strafkammer zukommt, die darüber wird verhandeln müssen. Es wird, daran ist schon Ende 1987 nicht mehr zu zweifeln, eine erbitterte Schlacht darüber geben, ob hier wieder einmal nichts als der Mensch versagt hat oder ob die Technik und das System schuldig wurden, das zuläßt, daß nur 7 Millionen von 240 Millionen Tonnen Gefahrgut nicht auf der Straße transportiert werden. Was befähigt den Vorsitzenden Richter Roth, einen derart großkalibrigen Strafprozeß zu leiten? Bis zum 17. Februar 1989, an dem er beginnt, hat er keine Gelegenheit, Erfahrungen zu sammeln, die ihn auf diese Aufgabe auch nur annähernd vorbereiten.

Doch die Geschäftsordnung weist der 5. Strafkammer und damit dem Vorsitzenden Richter Roth den Herborn-Komplex zu, und da man der Frage, ob er damit zurechtkommen kann, keine Beachtung schenkt, widmet man sich auch nicht dem bösen Schein, der davon ausgeht, daß ein Mann den Vorsitz innehaben wird, der 20 Jahre lang Staatsanwalt war und gegen den sich, wie auch immer das Gericht entscheidet, der Verdacht wenden wird, er sei eigens für diese Aufgabe --- S.90 inthronisiert worden. Wäre es nicht auch möglich gewesen, die 1. Strafkammer zu entlasten, ohne daß der Herborn-Komplex an die 5. Strafkammer geriet? Ist nicht sogar davor gewarnt worden, daß da eines Tages jemand kommen und, nachdem er den Weg Ditmar Roths in den Vorsitz und die Umverteilung entdeckt hatte, sagen würde, daß da etwas gar nicht gut riecht? Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, daß man ihr wenigstens den bösen Schein erspart. Die unstreitigen Tatsachen, die sie hinzunehmen hat, lasten hinreichend auf ihrem Lebensgefühl.

Der Prozeß über das Tanklastzug-Unglück von Herborn endete mit der Feststellung des Vorsitzenden Richters Roth, "nicht die Technik als solche" habe versagt, sondern der Mensch. Es leuchtete ein, daß Hanspeter Hartmann zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er, der Unternehmer, hat sich über die Warnung seines Werkstattleiters hinweggesetzt, der meinte, dieser Tanklastzug müsse bis zu seiner Instandsetzung auf dem Hof bleiben. Die Verurteilung von Josef Vogt zu 18 Monaten zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe jedoch haben viele nicht begriffen. Er war der Fahrer, als das Unglück passierte. Er war gerade aus einem Urlaub zurückgekommen, doch er soll gewußt haben, daß der Tanklastzug schwerwiegende Defekte hatte.

Vor allem soll er gehalten haben vor dem Unglück, weil Zugmaschine und Auflieger rauchten, und er soll ratlos um sein Fahrzeug herumgegangen und dann dennoch weitergefahren sein. Josef Vogt - wie er, schwer verletzt und seitdem nicht mehr berufsfähig, das Unglück überlebte, ist ein Rätsel. Er ist kein Selbstmörder. Nichts lag ihm vor dem Unglück ferner als Lebensüberdruß. Wenn denn schon von einer rollenden Zeitbombe die Rede ist: Vorn auf ihr drauf saß Josef Vogt. Doch er soll in einer "Mischung aus Sorglosigkeit und Gewohnheit" weitergefahren sein.

Das Urteil einer Strafkammer ist nicht das Urteil ihres Vorsitzenden. Es wird von ihm, von zwei Berufs- und zwei Laienrichtern beschlossen. Die mündliche Begründung allerdings wird vom Vorsitzenden vorgetragen. Der Vorsitzende Richter Roth kündete in dieser Begründung an, er werde auf die Rolle des EPS-Getriebes noch zu sprechen kommen. Er kam nicht.

Am 22. Februar 1990 rief Dr. Bernd Schneider, Koblenz, der Verteidiger von Josef Vogt, den Vorsitzenden Richter Roth an. Das schriftliche Urteil soll im Mai vorliegen. Ob er schon vorher, zur Vorbereitung der von ihm für seinen Mandanten eingelegten Revision, das Protokoll der Hauptverhandlung bekommen könne. Er hat das Protokoll inzwischen erhalten. Doch im Telefongespräch wurde ihm noch mehr zuteil. Der Vorsitzende Richter Roth erzählte ihm, er habe in der mündlichen Begründung eine halbe Seite "unterschliffen". Er habe "echt" Ausführungen dazu machen wollen, wie das Gericht die Rolle von EPS sehe. Er habe das glatt nicht gesagt, was er in Stichworten auf dem Zettel hatte, "gell": Also, das sei ihm "echt" peinlich gewesen, "gell".

"Das war mir richtig unangenehm", sagte der Vorsitzende Richter Roth, der freilich nicht versäumte, auch anzumerken, so, wie zwischen Staatsanwälten und Verteidigern gesprochen werden kann, daß EPS nach Auffassung des Gerichts als Ursache keine Rolle gespielt habe. Und da die anderen Ursachen schon tragend gewesen seien, sei es so schlimm nun wieder auch nicht, daß er EPS vergessen habe.

Er ist auf gewisse Weise schon ein gestandener Jurist, der Ditmar Roth. Denn die mündliche Urteilsbegründung hat die "tragenden Gründe" zu enthalten. Von Daimler-Benz war zunächst massiv und nicht ohne drohende Untertöne bestritten worden, daß es Ärger mit EPS gegeben habe. In der Hauptverhandlung mußte dann vom Leiter der Abteilung Entwicklung-Nutzfahrzeuge, dem Direktor Volker Rubi, eingeräumt werden, daß es bei 29 401 bis Ende 1988 ausgelieferten Fahrzeugen mit EPS zu durchschnittlich zwei EPS-Beanstandungen bei 8269 Fahrzeugen gekommen ist.

Ein stellvertretender Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium hat am 13. Juli 1989 in einem Telefongespräch mit dem Verteidiger Schneider gesagt, sein Chef rufe regelmäßig bei Gericht an und lasse sich über den Verfahrensstand berichten. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Herborn-Prozeß ist diese ständige Auskunftsperson nicht gewesen. Es überfüllt das Maß des Unbehagens, daß Ende dieses Jahres der Leitende Oberstaatsanwalt in Limburg ausscheidet. Interessiert an seinem Posten ist, offenbar auf den Geschmack gekommen beim Wechseln - der Vorsitzende Richter Roth.

Das alles deckt die Feststellung, der Fahrer Josef Vogt habe "menschlich versagt", nicht zu. Ein wenig böser Schein zuviel. f

DER SPIEGEL 10/1990

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?titel=%22Das+war+mir+richtig+unangenehm%22&id=13497120&top=SPIEGEL&suchbegriff=wer+kennt+wen%3F&quellen=&qcrubrik=artikel

 

 


 

 

 

6. Das Landgericht und das Dritte Reich

...

Das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte wird im Landgerichtsbezirk Limburg nur durch zwei Lichtblicke erhellt, welche die freiheitliche und rechtsstaatliche Tradition der Limburger Justiz erkennen lassen: Der Richter Leo Sternberg, in Limburg geboren, als Richter in Hadamar, Hachenburg, Wallmerod und zuletzt in Rüdesheim tätig, hat als Dichter und Schriftsteller nicht nur die landschaftlichen und baulichen Schönheiten seiner Heimat beschrieben, sondern darüber hinaus die Verteidigung der rechtsstaatlichen und kulturellen Werte auch nach außen hin über die beruflichen Grenzen hinweg vertreten. Die Tragik seines Schicksals dokumentiert die Tragik der Justiz im Dritten Reich: gleichgeschaltet und missbraucht für ein Rechtssystem, dass die primitivsten Werte der menschlichen Gesellschaft missachtete.

Einen zweiten Lichtblick in dieser dunklen Zeit bildete das mutige Eintreten des damaligen Amtsrichters Eduard Kuhl aus Hadamar, der seinem Landgerichtspräsidenten über die Vergasung tausender Unschuldiger in der Gaskammer der Heil- und Pflegeanstalt Hadamar berichtete. Die Weitergabe dieses Berichtes durch den Präsidenten Dr. Luther an den damaligen Chefpräsidenten des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main Professor Ungewitter und dessen Bericht an den Reichsminister der Justiz in Berlin über die Euthanasie in Hadamar sind beredte Zeugnisse für das Eintreten von Richtern für Recht und Gerechtigkeit auch in schwierigen und gefährlichen Zeiten. Das Zusammenwirken dieses Berichtes mit einer Predigt des Kardinals von Galen am 20. Juli 1941 sowie einem Schreiben des Bischofs Dr. Hilfrich aus Limburg an den Reichsminister der Justiz vom 13. August 1941 führten letztlich zu einer Einstellung der Vergasungsaktion in Hadamar, wenn auch einige Zeit später die Tötung von als geisteskranken, geistesschwachen oder rassisch minderwertig Eingestuften und von Fremdarbeitern auf andere Weise wieder aufgenommen und bis zum Kriegsende fortgeführt wurde.

http://www.lg-limburg.justiz.hessen.de/irj/LG_Limburg_Internet?cid=2e1b8adbc55936bbac2160b1f2dd490a#6

 

Gefunden am 26.04.2011

 

 


zurück