Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Magdeburg


 

 

 

 

Landgericht Magdeburg

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

 

Telefon: 0391 / 606-0

Fax: 0391 / 606-2069

 

E-Mail: lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de 

Internet: https://lg-md.sachsen-anhalt.de

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Magdeburg (03/2022)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 23.02.2022 - https://lg-md.sachsen-anhalt.de/aktuelles/geschaeftsverteilung-als-download-barrierefrei/

 

Pressemitteilungen:

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=14136

 

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

Oberlandesgericht Naumburg

 

 

Präsident am Landgericht Magdeburg: Frank Böger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg / Präsident am Landgericht Magdeburg (ab 17.10.2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.2001 als stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.07.2005 als Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.10.2019 als Präsident am Landgericht Magdeburg aufgeführt.18.10.2019: "Frank Böger ist neuer Präsident des Landgerichts Magdeburg. Der 56?jährige Jurist tritt die Nachfolge von Sigrid Jaspers an, die im September in den Ruhestand getreten ist. Der in Stade geborene Böger studierte Jura in Hamburg und legte 1992 sein 2. Staatsexamen in Hannover ab. Es folgten drei Jahre als Richter auf Probe im Landesdienst Sachsen-Anhalts, bevor er 1995 zum Richter am Arbeitsgericht bei dem Arbeitsgericht Stendal ernannt wurde. 1999 folgte eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt. Kurz darauf war er im Rahmen einer weiteren Abordnung im Justizministerium tätig. 2001 wurde Böger zum ständigen Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Magdeburg ernannt. Einer Abordnung an die Staatskanzlei von 2003 bis 2005 folgte im August 2005 seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichtes. Im Februar 2017 wurde Frank Böger zum Präsidenten des Landgerichts Stendal ernannt." - https://www.magdeburger-news.de/?c=20191017165502

Vizepräsident am Landgericht Magdeburg: Dr. Michael Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg / Vizepräsident am Landgericht Magdeburg (ab 23.06.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.07.1998 als Richter am Amtsgericht Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.09.2005 als Direktor am Amtsgericht Weißenfels - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.09.2005 als Direktor am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 23.06.2017 als Vizepräsident am Landgericht Magdeburg aufgeführt. 2010 amtierender Direktor am Amtsgericht Naumburg. Namensgleichheit mit: Anke Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Weißenfels (ab 15.02.1999, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Weißenfels - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt.  

 - Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg / Vizepräsidentin am Landgericht Magdeburg (ab , ..., 2018) -

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen am Landgericht Magdeburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten. 

 

 

Amtsgerichte

Amtgericht Aschersleben

Amtsgericht Bernburg

Amtsgericht Halberstadt

Amtsgericht Haldensleben

Amtsgericht Magdeburg

Amtsgericht Oschersleben

Amtsgericht Quedlinburg

Amtsgericht Schönebeck

Amtsgericht Wernigerode

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwalt Magdeburg - mit Zweigstelle in Halberstadt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:

Miriam Bauer (Jg. 1970) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 23.04.2001, ..., 2002)

Beate Baumgarten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2012)

Thorsten Becker (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 20.04.2001, ..., 2002)

Marianne Bisping (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 04.03.1993, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Albert Bisping  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab 01.10.1996, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 23.08.1993 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt.

Frank Böger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg / Präsident am Landgericht Magdeburg (ab 17.10.2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.2001 als stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.07.2005 als Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.10.2019 als Präsident am Landgericht Magdeburg aufgeführt.18.10.2019: "Frank Böger ist neuer Präsident des Landgerichts Magdeburg. Der 56?jährige Jurist tritt die Nachfolge von Sigrid Jaspers an, die im September in den Ruhestand getreten ist. Der in Stade geborene Böger studierte Jura in Hamburg und legte 1992 sein 2. Staatsexamen in Hannover ab. Es folgten drei Jahre als Richter auf Probe im Landesdienst Sachsen-Anhalts, bevor er 1995 zum Richter am Arbeitsgericht bei dem Arbeitsgericht Stendal ernannt wurde. 1999 folgte eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt. Kurz darauf war er im Rahmen einer weiteren Abordnung im Justizministerium tätig. 2001 wurde Böger zum ständigen Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Magdeburg ernannt. Einer Abordnung an die Staatskanzlei von 2003 bis 2005 folgte im August 2005 seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichtes. Im Februar 2017 wurde Frank Böger zum Präsidenten des Landgerichts Stendal ernannt." - https://www.magdeburger-news.de/?c=20191017165502

Christine Bolien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 29.08.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.07.1994 als Richterin am Landgericht Magdeburg aufgeführt.

Peggy Bos (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.03.1997 als Richterin am Amtsgericht Schönebeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 26.03.1997 als Richterin am Amtsgericht Schönebeck - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.03.1997 als Richterin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Uwe Bruchmüller (Jg. 1967) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 26.04.1999, ..., 2002)

Carola Fehrmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 05.11.1996, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.11.1996 als Richterin am Landgericht Magdeburg - beurlaubt - aufgeführt. 

Marc Flotho (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 30.08.1995, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Ute Flotho (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Oschersleben (ab 27.04.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.04.2005 als Richterin am Amtsgericht Oschersleben aufgeführt.

Robert Glinski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 18.06.2007, ..., 2011) - ab 03.01.2002 Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.06.2007 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. 2008: Pressesprecher des Oberlandesgerichts Naumburg.

Thomas Hermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 11.09.1996, ..., 2012)

Beate Klose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 05.11.1996, ..., 2012)  

Thomas Kluger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 16.01.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.01.1997 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.1997 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. 2011: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Magdeburg.

Dr. Michael Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg / Vizepräsident am Landgericht Magdeburg (ab 23.06.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.07.1998 als Richter am Amtsgericht Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.09.2005 als Direktor am Amtsgericht Weißenfels - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.09.2005 als Direktor am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 23.06.2017 als Vizepräsident am Landgericht Magdeburg aufgeführt. 2010 amtierender Direktor am Amtsgericht Naumburg. Namensgleichheit mit: Anke Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Weißenfels (ab 15.02.1999, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Weißenfels - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt.   

Dr. Caroline Anna Limbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 01.01.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.03.1997 als Richterin am Amtsgericht Schönebeck aufgeführt.

Christian Löffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab , ..., 2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.10.1998 als Richter am Amtsgericht Schönebeck - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.10.1998 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009, ..., 2013: Pressesprecher am Landgericht Magdeburg. http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2009/024_2009_a9948a889ad5b427f213824672a3f1ee.htm

Ina Lüer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Magdeburg / Jugendkammer (ab 19.07.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg  aufgeführt. Siehe Pressemeldung unten.

Ulf Majstrak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 18.12.2000, ..., 2012)

Claudia Methling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 18.12.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - Amtsgericht Magdeburg - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 06.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg  aufgeführt. Namensgleichheit mit: Rigolf Methling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Arbeitsgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2012)  - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - Amtsgericht Magdeburg - aufgeführt.

Katja Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 04.07.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.06.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt.

Birgit Ohlms (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 14.10.1996, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt.

 

Dr. Hans-Michael Otto (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 19.11.1996, ..., 2022)

Anne-Maria Seydell (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 10.11.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.10.1996 als Richterin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.11.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. 13.07.2020: " Ein 20 Jahre alter Mann aus Afghanistan wurde von der Jugendkammer am Landgericht Magdeburg wegen vollendeter Vergewaltigung an einer damals 14-Jährigen zu einem Jahr und zehn Monaten einer Jugendhaft verurteilt. Damit entsprach die 2. Große Strafkammer der Anklage. ... Staatsanwalt Uwe Hornburg hatte zweieinhalb Jahre Jugendhaft beantragt, Strafverteidiger Ulrich Koehler zwei Jahre. ... Die Vorsitzende Richterin Anne-Marie Seydel schilderte in ihrer Urteilsbegründung den Tathergang, an dem es nach der Beweisaufnahme keine Zweifel gebe. Zahid S. und seine beiden Freunde hatten am 13. Oktober 2018 die Herbstmesse in Magdeburg besucht. Gegen 19.30 Uhr waren sie mit einer damals 14-Jährigen, die zuvor mit Freundinnen auf der Messe war und die unter erheblichem Alkohol-Einfluss (vier Stunden nach der Tat noch 1,52 Promille) stand, auf den dunklen Parkplatz hinter dem Riesenrad gegangen. Zuvor hatten sie der 14-Jährigen versprochen, sie wegen ihres Zustandes zu "beschützen". ..." - https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/urteil-nach-vergewaltigung-auf-herbstmesse-1062940

Dirk Sternberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.12.2000 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt (1. Strafsenat). Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Landgericht Magdeburg - GVP 03.07.2013: Vorsitzender Richter. 02.09.2013: Mord in Halberstadt Staatsanwaltschaft fordert Gefängnisstrafe - http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/mord-in-halberstadt-staatsanwaltschaft-fordert-gefaengnisstrafe,20641266,24185342.html

Jasmin Wahl-Schwentker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 09.08.1999 als Richterin am zwischenzeitlich aufgelösten Amtsgericht Wolmirstedt - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 ab 09.08.1999 als Richterin am Landgericht Magdeburg - beurlaubt - aufgeführt. Ganz schön langer Urlaub, das hätten wir auch gern.

Dr. Frank Warnecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 18.01.2006, ..., 2008) - ab 23.08.2000 Richter am Amtsgericht Naumburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.01.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt.

Ilona Wein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2012)

 

 

 

# Birgit Schmücking

# Jutta Kraus

# Claudia Lanza-Blasig

# Bettina Koch

# Peter zur Nieden

# Inka Semmler

# Kerstin Werno 

# Dr. Jan Lemke

# Dr. Anna Caroline Limbach

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Magdeburg tätig:

Gabriele Barkow (geb. 28.09.1960) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 14.04.1994, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.04.1991 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 14.04.1994 als Richterin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2008 und 2010 unter dem Namen Gabriele Barkow nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Gabriele Isensee (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab , ..., 2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2008 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Konrad Bastobbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg / Vizepräsident am Landgericht Magdeburg (ab 08.05.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 09.05.2000 als Vizepräsident am Landgericht Stendal aufgeführt.

Dietmar Beddies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Oschersleben / Direktor am Amtsgericht Oschersleben (ab 19.12.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 18.06.1999 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.12.2005 als Direktor am Amtsgericht Oschersleben aufgeführt.  

Albert Bisping (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.10.1996, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 23.08.1993 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.1996 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

Dr. Enno Bommel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Halberstadt / Direktor am Amtsgericht Halberstadt (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.06.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt.  

Dr. Peter Bosse (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg / Präsident am Landgericht Magdeburg (ab 01.09.1992, ..., 2007) - http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2007/004_2007.htm

Manfred Brehmer (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 09.08.1995, ..., 2002)

Thomas Burger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 02.10.1992, ..., 2012)

Theo Buß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Quedlinburg / Direktor am Amtsgericht Quedlinburg (ab 22.08.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.06.1996 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.08.2003 als Direktor am Amtsgericht Quedlinburg aufgeführt.  

Stefan Caspari (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 01.06.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.01.2001 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Claudia Caspari (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Burg (ab 26.05.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 26.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Burg - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Susanne Claus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium (ab 01.07.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 24.01.2017 als Richterin am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2018 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Landgericht Halle - GVP 01.01.2012: Richterin auf Probe - 2. Zivilkammer. Facebook-Abmahnung - Landgericht Halle - Urteil vom 1.6.2012.  

Dr. Gernot Clodius (Jg. 1941) - Vizepräsident am Landgericht Magdeburg (ab 01.09.1992, ..., 2002)

Bertold Egbringhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Göttingen / Familiengericht - Abteilung 49 (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.10.1996 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.10.1996 als Richter am Amtsgericht Osterode aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.10.1996 als Richter am Amtsgericht Göttingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig.

Dr. Hans Haarmeyer (geb. 01.05.1948) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 01.05.1994, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 25.02.1986 als Richter am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.05.1994 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.05.1994 als Richter am Landgericht Magdeburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2004 und 2012 nicht aufgeführt. 2014: Professor für Wirtschafts- und Arbeitsrecht am RheinAhrCampus-Remagen mit den Lehrgebieten Allgemeines Wirtschafts- und Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht. "Prof. Dr. Hans Haarmeyer war von 1980 bis 2000 als Richter auch in Insolvenzsachen tätig und zählt seit vielen Jahren zu den führenden deutschen Insolvenzrechtlern. ..." - http://www.insolvenzrecht.jurion.de/autoren/haarmeyer-prof-dr-hans/. "Schiffe versenken. .... Ein Briefkasten für insolvente Schiffsfonds auf Sylt. ... Für Sylt ist das Amtsgericht Niebüll zuständig. ..." - Capital 04/2014, S. 62 - www.capital.de/themen/schiffsfonds-tricksen-bei-insolvenzen.html

Richard Hoffmann - Landgerichtsdirektor in Magdeburg. "Mit Magdeburger Justizskandal, auch Affäre Haas oder Affäre Kölling-Haas, wird der spektakuläre Schwurgerichtsprozess 1925/26 im Raubmordfall Helling-Haas in Magdeburg bezeichnet, der zur zentralen Justizdebatte der Weimarer Zeit wurde. Der 1948 gedrehte DEFA-Spielfilm Affaire Blum basiert auf dem Magdeburger Justizskandal. Nach dem Raubmord am Buchhalter Hermann Helling im Jahr 1925 in Rottmersleben wurde der den Sozialdemokraten nahestehende, jüdische Fabrikant Rudolf Haas, früherer Arbeitgeber von Helling, der Tat verdächtigt. Die rechtskonservative Presse heizte die Stimmung in der Bevölkerung mit einseitiger Vorverurteilung und Polemik an. Der zuständige Untersuchungsrichter, der Magdeburger Landgerichtsrat Johannes Kölling, kämpfte völlig voreingenommen für eine Verurteilung von Haas. Selbst als der rechtsradikale Handelsschüler Richard Schröder aus Rottmersleben ein Tatgeständnis abgelegt und man die Leiche des Opfers in Schröders Haus gefunden hatte, hielten Kölling und der Landgerichtsdirektor Richard Hoffmann an der Täterschaft von Haas fest. Sie protestierten gegen die Beistellung des als besonders qualifiziert geltenden Kriminalkommissars Otto Busdorf[1] aus Berlin, die der sozialdemokratische Provinzoberpräsident Otto Hörsing verfügt hatte. Die Kontroverse eskalierte zu einer reichsweiten Debatte und führte zu einer dreitägigen Diskussion im Preußischen Landtag. Nach der „Machtergreifung“ nahmen sich Haas und seine Frau das Leben. Landgerichtsrat Kölling wurde erst zum Landgerichtsdirektor in Magdeburg, später zum Landgerichtspräsidenten in Aurich befördert, Landgerichtsdirektor Hoffmann zum Präsidenten des Landgerichts in Groß-Berlin." -https://de.wikipedia.org/wiki/Magdeburger_Justizskandal

Sigrid Jaspers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg / Präsidentin am Landgericht Magdeburg (ab 01.06.2007, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.07.1992 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Dienstantritt als Präsidentin am Amtsgericht Halle (Saale) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 17.04.2002 als Präsidentin am Amtsgericht Halle (Saale) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2007 als Präsidentin am Landgericht Magdeburg aufgeführt.

Johannes Kölling - Landgerichtspräsidenten in Aurich. Mit Magdeburger Justizskandal, auch Affäre Haas oder Affäre Kölling-Haas, wird der spektakuläre Schwurgerichtsprozess 1925/26 im Raubmordfall Helling-Haas in Magdeburg bezeichnet, der zur zentralen Justizdebatte der Weimarer Zeit wurde. Der 1948 gedrehte DEFA-Spielfilm Affaire Blum basiert auf dem Magdeburger Justizskandal. Nach dem Raubmord am Buchhalter Hermann Helling im Jahr 1925 in Rottmersleben wurde der den Sozialdemokraten nahestehende, jüdische Fabrikant Rudolf Haas, früherer Arbeitgeber von Helling, der Tat verdächtigt. Die rechtskonservative Presse heizte die Stimmung in der Bevölkerung mit einseitiger Vorverurteilung und Polemik an. Der zuständige Untersuchungsrichter, der Magdeburger Landgerichtsrat Johannes Kölling, kämpfte völlig voreingenommen für eine Verurteilung von Haas. Selbst als der rechtsradikale Handelsschüler Richard Schröder aus Rottmersleben ein Tatgeständnis abgelegt und man die Leiche des Opfers in Schröders Haus gefunden hatte, hielten Kölling und der Landgerichtsdirektor Richard Hoffmann an der Täterschaft von Haas fest. Sie protestierten gegen die Beistellung des als besonders qualifiziert geltenden Kriminalkommissars Otto Busdorf[1] aus Berlin, die der sozialdemokratische Provinzoberpräsident Otto Hörsing verfügt hatte. Die Kontroverse eskalierte zu einer reichsweiten Debatte und führte zu einer dreitägigen Diskussion im Preußischen Landtag. Nach der „Machtergreifung“ nahmen sich Haas und seine Frau das Leben. Landgerichtsrat Kölling wurde erst zum Landgerichtsdirektor in Magdeburg, später zum Landgerichtspräsidenten in Aurich befördert, Landgerichtsdirektor Hoffmann zum Präsidenten des Landgerichts in Groß-Berlin. https://de.wikipedia.org/wiki/Magdeburger_Justizskandal

Gerhard Köneke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 19.11.1996, ..., 2012)

Hartmut Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 1. Strafsenat (ab 01.12.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 19.10.1987 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt.

Hans-Joachim Kühlen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen (ab 30.04.1996, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1990 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 07.10.1991 als Richter am Bezirksgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 04.01.1994 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.04.1996 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2011, 01.01.2014: Beisitzer / 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

Hans-Joachim Kupfer (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 01.07.1992, ..., 2002)

Norbert Kütemeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bückeburg / Vizepräsident am Landgericht Bückeburg (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im Bezirk des Bezirksgerichts Magdeburg aufgeführt - hoffentlich kein überzeugtes SED-Mitglied gewesen. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 03.04.1995 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2016 ab 29.08.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.03.1995 als Richter am Amtsgericht Rinteln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.07.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bückeburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Magdeburg - GVP 03.07.2013, 17.03.2014: nicht aufgeführt. 19.08.2014: "Norbert Kütemeyer ist neuer Vorsitzender Richter am Bückeburger Landgericht. ..." - https://www.mt.de/lokales/porta-westfalica/Norbert-Kuetemeyer-ist-neuer-Vorsitzender-Richter-am-Bueckeburger-Landgericht-20207703.html. 03.01.2020: "Das Landgericht hat einen neuen Vizepräsidenten: Norbert Kütemeyer, im Sommer 2014 als Vorsitzender des Schwurgerichts und anderer Kammern nach Bückeburg gekommen, ist zum Nachfolger von Dr. Thorsten Garbe ernannt worden. ..." - https://www.szlz.de/region/bueckeburg_artikel,-norbert-kuetemeyer-neuer-vizepraesident-des-landgerichts-_arid,2596653.html. 15.02.2018: "Zum Auftakt des Missbrauchsprozesses gegen einen früheren Erzieher des Jugendhofes „Hirschkuppe" in Rinteln hat der Angeklagte die Vorwürfe bestritten. Vor dem Bückeburger Landgericht sagte der 46-Jährige aus Lippe unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Verteidiger Ralf Jordan hatte gegenüber dieser Zeitung angekündigt: „Mein Mandant wird erklären, dass diese Vorwürfe nicht stimmen." Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig wirft dem Angeklagten vor, zwischen 1999 und 2009 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. ..." - https://www.lz.de/owl/22060490_Prozessauftakt-Ex-Erzieher-aus-Lippe-bestreitet-Missbrauchsvorwuerfe.html

Dr. Dieter Magalowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Quedlinburg (ab 29.06.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 03.11.1995 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.06.2007 als Richter am Amtsgericht Quedlinburg aufgeführt.

Georg Materlik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1960) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.12.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.09.1996 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Beisitzer am zwischenzeitlich aufgelösten 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. 2011: Beisitzer - 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen.

Hans-Jürgen Ottmer (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 22.03.1993, ..., 2002)

Haimo-Andreas Petersen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Haldensleben / Direktor am Amtsgericht Haldensleben (ab 20.07.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.10.1991 als Richter auf Probe im Bezirk des Bezirksgerichts Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 22.07.1993 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.08.1995 als Richter am Amtsgericht Staßfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 20.07.2001 als Direktor am Amtsgericht Haldensleben aufgeführt. 2012, 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Börde - http://www.boerdekreis.de/bi/au020.asp?AULFDNR=23&options=4&altoption= 

Elke Plaga (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab , ..., 2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.03.1994 als Richterin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.03.1994 als Richterin am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 23.03.1994 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Aschersleben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 22.12.2008 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Suzanne Rieckhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Oldenburg (ab 15.06.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.04.1997 als Richterin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2003 als Richterin am Landgericht Oldenburg - halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Melanie Sabrotzky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg / Präsidentin am Amtsgericht Magdeburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Dessau-Roßlau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.05.2008 als Ministerialrätin beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.05.2010 als Ministerialrätin beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2012 als Vizepräsidentin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. 02.03.2016: "nach Jurastudium und Referendariat in Niedersachsen 1996 als Richterin auf Probe in den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg ein. Sie war zunächst als Richterin am Amtsgericht Dessau tätig und danach von 2000 bis 2002 an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet. Parallel war sie 2001/2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin für das Landeverfassungsgericht Sachsen-Anhalt. Von 2002 bis 2005 war Dr. Sabrotzky an das Justizministerium abgeordnet, wo sie in verschiedenen Referaten tätig war. Anschließend war sie von 2005 bis 2007 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg, danach erneut im Justizministerium tätig. Im Juli 2008 wechselte die Juristin an das Magdeburger Ministerium der Justiz. Seit Februar 2013 war Dr. Sabrotzky als Vizepräsidentin des Landgerichts Magdeburg tätig." - http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=876253&identifier=ceacd88ded39e28bb50b43c45e90d3ee. Amtsgericht Magdeburg - GVP 01.01.2016 - 10. undatierter Änderungsbeschluss: Präsidentin am Amtsgericht Magdeburg.

Dr. Lars-Hendrik Schröder (geb. 1968 in Stade - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab 16.06.2010, ..., 2010) - September 1997 zum Richter auf Probe im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg ernannt. April 2001 Ernennung zum Richter am Landgericht Magdeburg, im Januar 2006 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Magdeburg. Von Januar 2004 bis August 2005 an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet.

Ernst-Wilhelm Schulze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Zeitz / Direktor am Amtsgericht Zeitz (ab , ..., 2013, ..., 2018) - ab 1991 Richter auf Probe im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.03.1993 als Richter am Landgericht Madeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.10.1995 als Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.10.1995  als Richter am Amtsgericht Zeitz Magdeburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Christian Strietzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.12.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.12.1997 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt.

Klaus Tesch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Wernigerode / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wernigerode (ab 01.08.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 30.11.1992 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt.

Friedrich Weißler (* 28. April 1891 in Königshütte, Oberschlesien; 19. Februar 1937 im KZ Sachsenhausen) war ein deutscher Jurist. Er gehörte zum christlichen Widerstand gegen den Nationalsozialismus.

Leben

Stolperstein am Haus, Meiningenallee 7, in Berlin-Westend

Weißler war protestantischer Christ jüdischer Herkunft. Sein Vater Adolf Weißler war Rechtsanwalt in Halle (Saale). Hier ging Friedrich Weißler zur Schule und studierte danach in Halle und Bonn Rechtswissenschaften. 1913 leistete er als Einjährigfreiwilliger seinen Militärdienst ab, nach dessen Beendigung er als Referendar an das Amtsgericht Eilenburg ging. 1914 promovierte er in Halle.

Mit Beginn des Ersten Weltkrieges meldete sich Weißler erneut freiwillig zum Militärdienst. Er wurde bis zum Leutnant befördert und war bis 1918 an der Front eingesetzt.

Nach Kriegsende nahm er 1920 in Halle sein Referendariat wieder auf und erhielt nach dessen Abschluss eine Position in der preußischen Justiz. Weißler war an diversen Gerichten, darunter auch am Oberlandesgericht Naumburg und als Vorsitzender des Arbeitsgerichts Halle tätig. Am 29. Oktober 1932 erfolgte seine Ernennung zum Landgerichtsdirektor (entspricht heute einem Vorsitzenden Richter am Landgericht) am Landgericht Magdeburg, wo er sein Amt am 1. Dezember 1932 antrat.[1]

Wenige Monate nach seinem Amtsantritt erfolgte die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten. In einem von Weißler geführten Strafverfahren verhängte er gegen einen in SA-Uniform auftretenden Angeklagten zulässigerweise eine Ordnungsstrafe von 3 Reichsmark. Weißler wurde daraufhin von SA-Mitgliedern mit Gewalt gezwungen, auf dem Balkon des Landgerichts eine Hakenkreuzfahne zu grüßen. Kurze Zeit später erfolgte seine Suspendierung vom Dienst. Im Wesentlichen mit seiner jüdischen Herkunft begründet, erfolgte dann die endgültige Entlassung aus dem Justizdienst.

Weißler zog daraufhin nach Berlin und war ab November 1934 zunächst als juristischer Berater, später als Leiter der Kanzlei der Bekennenden Kirche tätig. Er arbeitete mit Karl Barth und Martin Niemöller zusammen und war Mitverfasser einer an Adolf Hitler gerichteten Denkschrift der Bekennenden Kirche, in welcher die nationalsozialistische Rassenideologie und der Terror gegen Andersdenkende kritisiert wurde. Das Schriftstück, in welchem auch gegen Staatsverherrlichung, Antisemitismus, die Unterdrückung der Kirchen und die Konzentrationslager Position bezogen wurde, wurde am 4. Juni 1936 in der Berliner Präsidialkanzlei übergeben. Von den Verfassern nicht beabsichtigt, gelangte der Text durch eine Veröffentlichung u.a. in den Basler Nachrichten am 23. Juli 1936 an die internationale Öffentlichkeit. Weißler wurde verdächtigt, die Information an das Ausland gegeben zu haben.

Weißler wurde am 7. Oktober 1936 von der Gestapo verhaftet, gefoltert und am 19. Februar 1937 im Konzentrationslager Sachsenhausen ermordet.

Weißlers Grab befindet sich auf dem Südwestkirchhof Stahnsdorf nahe der Berliner Stadtgrenze (Bereich Epiphanien, Gartenblock II, Gartenstelle 17).

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Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 027/2013

Magdeburg, den 28. Mai 2013

(LG MD) Urteil erwartet; Tod eines Kleinkindes im Jahr 2009 in Dessau-Roßlau

21 Ks 155 Js 37090/12 (14/12)

 

 

Prozessbeginn war, Dienstag, 26. Februar 2013, 09.30 Uhr.

 

Am gestrigen Verhandlungstag ist die Beweisaufnahme geschlossen worden und die Prozessbeteiligte haben plädiert.

 

Am Mittwoch, den 29. Mai um 15.00 Uhr wird in Saal A 23 das Urteil verkündet

 

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung hat beantragt, den Angeklagten wegen einfacher Körperverletzung zu verurteilen. Ein Strafmaß wurde nicht genannt. Die Nebenkläger bzw. deren Vertreter waren nicht anwesend und haben nicht plädiert.

 

Hintergrund:

Am 16. September 2009 wurde der damals 1 Jahr und 7 Monate alte Jason so schwer verletzt, dass er am 22.09.2009 im Krankenhaus starb.

 

Am 8. April 2010 begann vor dem Landgericht Dessau-Roßlau der Prozess gegen die Mutter des Kindes und deren neuen Lebensgefährten Jan S. (jetzt 25 Jahre alt). Jan S. wurde Totschlag und der mittlerweile 28jährigen Mutter Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen.

 

Nach einem beinahe 20 Monate dauernden Prozess wurden beide Angeklagten durch das Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen. Der Freispruch der Mutter wurde rechtskräftig. Gegen den Freispruch des Lebensgefährten der Mutter legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.

 

Mit Urteil vom 25.10.2012 hob der für Sachsen-Anhalt zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (4 StR 170/12) den Freispruch auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Magdeburg.

 

Die Aufhebung des Urteils hat zur Folge, dass die Hauptverhandlung komplett neu durchgeführt werden muss. Es handelt sich um keinen Revisionsprozess.

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

 

 

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Landgericht Magdeburg

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Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de

Web: www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-md

 

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?&cmd=get&id=860251&identifier=cca4bc30b4ebee52b4dae4975d7572c2

 

 

 


 

 

 

 

Landgericht Magdeburg Doppelmord im Harz - Angeklagter schweigt zu Prozessbeginn

Ein 25-jähriger Mann muss sich seit Dienstag wegen Doppelmord und versuchten Mord am Landgericht Magdeburg verantworten. Er soll im Dezember 2012 seinen Vater erschossen, seine Stiefmutter erschlagen und seinen Halbbruder schwer verletzt haben. Zu Prozessbeginn schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen.

Als erster Zeuge im Prozess sagte ein Psychiater aus. Er war der einzige, mit dem der Angeklagte über die Tat gesprochen hatte. Seiner Aussage zufolge gab es am Tattag mit dem Vater Streit um ein Weihnachtsgeschenk. "Dann fielen Schüsse. Bis das Magazin leer war", sagte der Psychiater. Die Waffe ist bis heute verschwunden.

Spielt prekäre Familiensituation eine Rolle?

Die Spurensicherung des LKA Sachsen-Anhalt untersucht den Tatort in Quedlinburg.

Tatort Quedlinburg: Kurz vor Weihnachten 2012 mussten Ermittler hier zwei Leichen bergen.

Bei dem Prozess kam auch die Familiensituation des mutmaßlichen Doppelmörders zur Sprache. Der Experte berichtete von einer Kindheit mit Schlägen, Misshandlungen, Alkohol und Drogen. Der 25-Jährige habe die Schule nach der achten Klasse ohne Abschluss verlassen und keinen Beruf gelernt.

Die Frage des Vorsitzenden Richters nach der Anzahl seiner Geschwister konnte der Angeklagte nicht sofort und nicht genau beantworten. Fest steht, dass seine leibliche Mutter die Stieftochter seines Vaters ist. Bei seiner Geburt war sie gerade volljährig, so der Psychiater. Möglicherweise habe der getötete 72-Jährige sie vergewaltigt und dabei den Angeklagten gezeugt.

Das Gericht will zunächst bis zum 28. Mai 21 Zeugen befragen. In dem Prozess gibt es fünf Nebenkläger. Darunter befinden sich der bei der Tat durch Schüsse schwerverletzte Halbbruder und die Tochter der Getöteten.

Zum mutmaßlichen Tathergang

Oberstaatsanwältin Eva Vogel spricht von Heimtücke und anderen niedrigen Beweggründen für die Tat. Der Angeklagte soll am Abend des 14. Dezembers im Haus seines Vaters während eines Kartenspiels plötzlich mit einer kleinkalibrigen Pistole geschossen haben - zunächst auf seinen Halbbruder. Er habe ihn aus kurzer Distanz mehrmals getroffen, unter anderem im Kopf und im Unterarm. Der Schwerverletzte sei daraufhin aus dem Haus gestürzt, um Hilfe zu holen. Laut Vogel hat der Angeklagte anschließend mindestens zweimal auf den verhassten Vater geschossen. Der 72-Jährige habe sich aber nur noch in den Hausflur schleppen können, wo er kurz darauf starb.

Als die Stiefmutter des Angeklagten dazugekommen sei, habe er mit einer zufällig gegriffenen Taschenlampe immer wieder auf die Frau eingeschlagen. Die 60-Jährige starb laut Anklage an einer offenen Schädel-Hirn-Verletzung. "Der Angeklagte hat seiner Stiefmutter immer vorgeworfen, ihn in seiner Kindheit nicht vor den gewalttätigen Übergriffen seines Vaters geschützt zu haben", berichtete Vogel weiter.

Nach der Tat war der Vater eines fünfjährigen Jungen geflüchtet. Einen Tag später wurde er in Bielefeld, seinem damaligen Wohnort, von einem Spezialeinsatzkommando festgenommen.

Zuletzt aktualisiert: 07. Mai 2013, 21:38 Uhr

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/prozess-mutmasslicher-doppelmoerder-quedlinburg100.html

 

 

 


 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 060/2012

Magdeburg, den 8. November 2012

(LG MD) Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht u. a. in Magdeburg

22 a Ns 545 Js 739/09 (6/12) Jugendkammer als Berufungsgericht

 

2 Angeklagte

10 Zeugen

 

Der heutige Tag ist wegen Erkrankung der Angeklagten ausgefallen. Der Prozess beginnt nun

Freitag, 16. November 2012 09.00 Uhr, Saal 4 (Altbau)

 

Fortsetzungstermin: Freitag, 30. November 2012,

09.00 Uhr, Saal 4 (Altbau)

 

Berufungsverhandlung Jens K. (39 Jahre alt) und Steffi T. (41 Jahre alt) wurden durch das Amtsgericht Magdeburg am 16. November 2011 u. a. wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht u Freiheitsstrafen verurteilt. Es geht um Fragen der Grenzen der elterlichen Erziehungsrechte in Abgrenzung zu strafrechtlichem Handeln.

Der Angeklagte K. erhielt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Angeklagte T. erhielt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte Steffi T. ist die Mutter eines im Jahr 1993 geborenen Jungen. Als das Kind etwa 9 Jahre alt war, lernte sie den Mitangeklagten K. kennen und beide bezogen eine gemeinsame Wohnung. Die Angeklagten sollen in den Jahren 2005 bis 2008 den Junge über 2,5 Jahre selbst unterrichtet und nicht in eine öffentliche Schule geschickt haben. Deswegen wurden bereits Bußgeldbescheide erlassen. Der Junge soll teilweise in der Wohnung eingesperrt worden sein. an anderen Tagen soll er ausgesperrt worden sein, so dass er außerhalb der Wohnung nächtigen musste. Die Angeklagten sollen den Jungen auch nicht ausreichend mit Nahrung versorgt haben.

Beide Angeklagten haben gegen die Verurteilung Berufung eingelegt, die nunmehr verhandelt wird. Im Berufungsverfahren wird der Sachverhalt komplett neu aufgerollt und durch das Landgericht als Gericht 2. Instanz (Berufungsgericht) geprüft.

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

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39112 Magdeburg

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Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de

Web: www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-md

 

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?&cmd=get&id=856971&identifier=d9fc280a0dd2be2d630192b60cee4292

 

 


 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 059/2012

Magdeburg, den 8. November 2012

(LG MD) Urteil rechtskräftig: Tod eines Säuglings in Magdeburg

22 Ks 374 Js 32917/10 (3/11) - 2. Jugendstrafkammer

 

In dem am 16. Januar 2012 begonnen Prozess hat die Jugendkammer des Landgerichts Magdeburg am 10.02.2012 die mittlerweile 21jährige Melissa I. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft diese hat ihre Revision später zurückgenommen - und die Nebenklage hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess wegen Totschlags die Verhängung einer Jugendstrafe von 5 Jahren gefordert.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 9. Oktober (4 StR 350/12) die Revision verworfen und damit das Urteil des Landgerichts bestätigt. Damit steht fest, dass die junge Mutter zwar ihr Kind verletzten nicht aber töten wollte. Der Tod des Säuglings wurde durch die Mutter nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig verursacht. Auch die Festsetzung der Strafe, insbesondere deren Höhe, kritisierte der Bundesgerichtshof nicht.

Die Angeklagte hatte im Oktober 2010 ihren wenige Wochen alten Sohn so geschüttelt, dass dieser starb. Anlass hierfür ist gewesen, dass der Säugling geschrien und die Angeklagte überfordert war. Das Kind starb an einem Schütteltrauma. In der Vergangenheit hatte die Mutter sich immer um das Kind gekümmert und es keinesfalls vernachlässigt

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

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http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?&cmd=get&id=856970&identifier=fe24fdebe2368d8b63a6e7a38f2ef059

 

 

 


 

 

Robert Glinski

Robert Glinski, 38 Jahre alt, ist seit über zehn Jahren Richter in Sachsen-Anhalt und Mitglied der Strafkammer für Schwurgerichtssachen am Landgericht Magdeburg. Seit er dort Kapitalverbrechen verhandelt, hat sich seine Sicht auf die Täter verändert.

http://www.ullsteinbuchverlage.de/ullsteintb/autor.php?id=12402&page=buchaz&sort=&auswahl=A&pagenum=3

 

Robert Glinski

Angeklagt

Zehn spektakuläre Fälle - als Richter am Schwurgericht

256 Seiten, € 8,99 [D]

Erschienen: 16.09.11

 

Details zum Buch

 

Wie ganz normale Menschen zu Schwerverbrechern werden

Warum hat der unbescholtene Familienvater seinen Untermieter erschlagen? Ist die junge Frau wirklich vergewaltigt worden, oder hat sie etwas zu verbergen? Wieso hat der verliebte Mann seine hochschwangere Freundin erstochen? In zehn von ihm verhandelten Fällen beschreibt der Richter Robert Glinski Motive und Umstände, die gewöhnliche Menschen zu Schwerverbrechern machen. Ein spannender Einblick in die Urteilsfindung der Justiz.

http://www.ullsteinbuchverlage.de/ullsteintb/buch.php?id=17790&page=buchaz&sort=autor&auswahl=a&pagenum=117

 

 

 


 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/11

 

Magdeburg, den 11. Juli 2011

 

(LG MD) Feldzerstörungen in Gatersleben - Berufungsprozess - weiterer Termin

 

Der am 1. Juni begonnen Prozess wird am

 

Freitag, den 22. Juli 2011, 9.15 Uhr, Saal A 12

 

fortgesetzt. Ob an diesem Tag mit einem Urteil zu rechnen ist steht nicht fest.

 

Hintergrund:

Die Angeklagten Axel M. (geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan. 1979), Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P. (geb. Feb. 1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und 30 Tagessätzen verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft und drei Angeklagte haben die Berufung mittlerweile zurückgenommen, so dass nur noch die Berufung der restlichen 3 Angeklagten verhandelt wird. Unabhängig hiervon läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im Strafprozess) ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hatte entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2011 die Nichtzulassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen. Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am Landgericht anhängig. Ein weiterer Termin steht noch nicht fest. Insgesamt hatte damit sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg.

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

Christian Löffler

Pressesprecher

 

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Landgericht Magdeburg

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Halberstädter Str. 8

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http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2011/036_2011_9995f9a726326702565bf5d56fc3fe43.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Erinnert einen irgendwie an die DDR. Da wurden die Bürgerrechtler auch von Staats wegen verfolgt. Später wollte dann der dicke Kanzler Kohl diesen guten Menschen die Hand schütteln. Einige bekamen dann sogar das Bundesverdienstkreuz. Könnte man ja auch mit den "Feldbefreiern" machen, dann würde wohl die Staatsanwaltschaft für weitere Feldbefreiungsaktionen noch Spenden sammeln gehen.

Alles merkwürdig. Oder um mit Schiller zu sprechen: Da ist was faul im Staate Dänemark (Deutschland).

 

 

 

 


 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 041/10

Magdeburg, den 15. Juni 2010

(LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Tötung der schwangeren Ehefrau

21 Ks 6/09 – 1. Strafkammer - Schwurgericht

Wie heute bekannt wurde hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 125/10) mit einstimmigem Beschluss vom 1. Juni 2010 (4 StR 125/10) das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 19. November 2010 bestätigt.

Die 1. große Strafkammer ordnete im letzten Jahr die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten Cengiz K. (geb. September 1979) im psychiatrischen Krankenhaus an. Der Täter hatte in der Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2009 in Groß Börnecke seine hochschwangere Ehefrau getötet. Auch das ungeborene Kind hat die Tat nicht überlebt.

Das psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum Tatzeitpunkt wegen einer paranoid-halluzinatorischen Psychose schuldunfähig gewesen ist. Damit konnte er nach dem Strafgesetzbuch nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Allerdings wird der Täter dauerhaft in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bis er nicht mehr gefährlich ist.

Der Angeklagte hatte damals gegen seine Verurteilung Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof verworfen hat.

 

Christian Löffler

Pressesprecher

 

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http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2010/041_2010_ad4ef625896a5ad01741b89336bccca8.htm

 

 


 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 059/09

 

Magdeburg, den 9. November 2009

 

(LG MD) Tötung der schwangeren Ehefrau - weitere Termine

21 Ks 6/09 – 1. Strafkammer - Schwurgericht

 

In dem am 29.09.2009 begonnen Prozess finden noch folgende weitere Termine statt:

 

10. November 09.30 Uhr

13. November 11.00 Uhr

16. November 09.30 Uhr

 

Ob am 16. November das Urteil verkündet wird steht noch nicht fest. Die Anberaumung weiterer Termine ist möglich.

 

Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Cengiz K. (geb. September 1979) in der Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2009 in Groß Börnecke seine hochschwangere Ehefrau getötet zu haben. Auch das ungeborene Kind hat die Tat nicht überlebt.

Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum Tatzeitpunkt möglicherweise infolge einer Psychose schuldunfähig gewesen ist. Sollte das Gericht die Schuldunfähigkeit feststellen, dürfte der Angeklagte nicht bestraft werden. Allerdings könnte er dauerhaft in einem geschlossenen Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

 

Christian Löffler

Pressesprecher

 

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Magdeburg

Acht Jahre Jugendstrafe für Rechtsextremisten

Das Landgericht Magdeburg hat am Freitag einen 18-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen Gleichaltrigen erstochen.

Frank Jansen

27.6.2009 0:00 Uhr

Magdeburg - Der Rechtsextremist stach Marcel W. in Brust und Bauch. Das Opfer erstickte an seinem Blut, im Alter von gerade 18 Jahren. Für den Gewaltexzess muss der Täter lange büßen: Das Landgericht Magdeburg hat am Freitag den kurzgeschorenen David B. (20) zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Richter werten die Tat als Totschlag, ein politisches Motiv sehen sie nicht. David B. habe am Morgen des 24. August 2008 in seiner Wohnung in Bernburg auf Marcel W. eingestochen, um ihn von einer belastenden Aussage abzubringen, sagte die Vorsitzende Richterin der Jugendkammer, Ines Lüer, in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte, alkoholbedingt enthemmt, „konnte seinen Impulsen nicht mehr Einhalt gebieten“. Nach Ansicht der Kammer war eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auzuschließen.

Der genaue Anlass der Bluttat bleibt offen. Beim Amtsgericht Bernburg war ein Verfahren gegen David B. anhängig, weil er Ende 2007 bereits das Opfer misshandelt haben soll. Das Landgericht urteilte nun, David B. habe angesichts einer offenen Bewährungsstrafe verhindern wollen, dass er durch eine Aussage des Opfers in zusätzliche Schwierigkeiten gerät. Warum das Opfer trotz der Vorgeschichte mit zwei weiteren jungen Männern und dem Rechtsextremisten in dessen Wohnung ging, ist rätselhaft.

Die Kammer bezog in die Strafe zwei frühere Urteile gegen den Angeklagten ein. Da ging es unter anderem um Körperverletzung und das Zeigen von Nazisymbolen. Das Urteil ist das letzte zu einer Serie von Tötungsverbrechen rechtsextremer Täter aus dem Sommer 2008. Dreimal war Sachsen-Anhalt betroffen, einen Fall gab es in Brandenburg. In allen Verfahren wurden harte Strafen verhängt, doch nur das Landgericht im brandenburgischen Neuruppin wertete die menschenverachtende Gesinnung der Angeklagten als zentrales Tatmotiv. Frank Jansen

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Magdeburg-Rechtsextremismus;art122,2833852

 

 


 

 

 

Ex-DDR-Heimkinder können auf Entschädigung hoffen

Donnerstag, 04. Juni 2009 15.40 Uhr

Karlsruhe (dpa) - Frühere Heimkinder aus der DDR können auf Entschädigung für ihre Zeit in den Heimen hoffen. Das Gesetz zum Ausgleich von DDR-Unrecht befasse sich nicht nur mit Freiheitsentzug wegen Straftaten und politischer Verfolgung, befand das Bundesverfassungsgericht laut einer Mitteilung von Donnerstag. Es gab damit der Klage eines Ex-Heimkindes aus Ostdeutschland statt und hob eine Entscheidung des Naumburger Oberlandesgerichts auf.

Der Beschwerdeführer hatte seit den 1960er Jahren in mehreren Heimen in der DDR gelebt. Wegen «sich verfestigender Fehlverhaltensweisen» wurde er später dem «Kombinat der Sonderheime» zugewiesen, zuletzt wurde er bis Januar 1972 in einen streng bewachten «Jugendwerkhof» eingewiesen.

Nach dem Rehabilitierungsgesetz müssen Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden, mit denen ein Leben unter haftähnlichen Bedingungen angeordnet wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Entscheidungen unvereinbar sind mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung. Ob entschädigt wird oder nicht, hängt vom Einzelfall ab.

Der heute 54-jährige Kläger machte in Karlsruhe geltend, er sei erst durch die «Heimerziehung» in einer Weise verhaltensauffällig geworden, die schließlich zur Einweisung ins «Kombinat Sonderheime» geführt habe. In den Heimen seien Seele und Körper geschädigt worden. Er sei unter anderem durch Arrest, Essensentzug, stundenlanges Stehen und Schlafentzug misshandelt worden.

Bislang hatten die ordentlichen Gerichte nur die Zeit in dem letzten, geschlossenen Jugendwerkhof anerkannt. Die Einweisung sei kein Freiheitsentzug gewesen; politische Verfolgung liege nicht vor, hatten sowohl das Landgericht Magdeburg als auch das OLG Naumburg entschieden.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes hält diese enge Auslegung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht stand. Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, wegen Freiheitsentzugs auch über strafrechtliche und politische Verfolgung hinaus zu entschädigen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes werde «in nicht vertretbarer, dem gesetzgeberischen Willen entgegenstehender Weise verengt», entschieden die Richter. (Az.:2 BvR 718/08)

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_04063/index.php

 

 


 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 062/08

 

Magdeburg, den 28. November 2008

 

Verletzung der Unterhaltspflicht durch arbeitslosen Vater

28 Ns 111/08 (Unterhaltspflichtsverletzung) – 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz

1 Angeklagte

2 Zeugen

Prozesstag: Dienstag, 9. Dezember 2008, 13:00 Uhr, Saal A 11

Am 30. April 2008 verurteilte das Amtsgericht Bernburg den im Juli 1969 geborenen Angeklagten Uwe R. wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist der nicht vorbestrafte Angeklagte Vater von 3 Kindern, von denen 2 im ehelichen Haushalt des Angeklagten leben. Für seine erste nicht bei ihm lebende mittlerweile 11-jährige Tochter, hat der Angeklagte seit der Geburt im Juli 1997 bis zum Februar 2008 hinein keinerlei Unterhalt gezahlt. Im Prozess vor dem Amtsgericht hat sich der Vater damit verteidigt, dass er seit der Geburt seiner Tochter nie gearbeitet habe und lediglich über Unterstützungszahlungen (Arbeitslosengeld etc.) durch öffentliche Einrichtungen verfügte. Er sei daher wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen Unterhalt zu zahlen.

Dieser Argumentation hat sich das Gericht nicht angeschlossen. Es ist der Überzeugung gewesen, dass der Angeklagte als gesunder, mittlerweile 38-jähriger Mann, verpflichtet gewesen wäre, sich um Arbeit zu bemühen. Hätte sich der Angeklagte ausreichend beworben und um Arbeit bemüht, hätte er ein höheres Einkommen erzielt und sodann Unterhalt zahlen können. Das Gericht sah es daher als erwiesen an, dass der Angeklagte sich wegen einer Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 Abs. 1 StGB schuldig gemacht hat. Angesichts des sehr langen Zeitraums, über den der Angeklagte keinen Unterhalt gezahlt hat, hat das Gericht es für notwendig erachtet, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr zu verhängen, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Da der Angeklagte mit diesem Urteil nicht einverstanden gewesen ist, hat er über einen Verteidiger hiergegen Berufung eingelegt. Das Rechtsmittel ist bislang noch nicht begründet worden.

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2008/062_2008_89d37e3213c08226cab23423679a81cb.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hat man am Amtsgericht Bernburg und nachfolgend am Landgericht Magdeburg mal wieder ordentlich die Kriminalisierungsmaschine gegen Väter rattern lassen. Früher wurden von deutschen Richtern Schwule bestraft, weil sie nicht ihrer und der staatlich verfügten Moral entsprachen - heute werden in Bernburg, Magdeburg und andernorts Väter verfolgt und bestraft, weil sie der staatlichen Doktrin vom Mann und Vater als tumber Zahlesel nicht entsprechen. Zeitgleich erinnert man am Landgericht Magdeburg paradoxerweise an die Verfolgung Schwuler (siehe unten) - eine widerwärtige Doppelmoral über die man nur mit Verachtung sprechen kann.

Schwule werden heute nicht mehr bestraft, dafür aber Väter, deren Verbrechen darin bestehen soll, dass sie, aus welchen Gründen auch immer, keinen Barunterhalt für ihre Kinder leisten. Häufig sind die Kinder auch noch von der Mutter vorherig entführt worden und in der Folge wurde von der Mutter der Kontakt zwischen den Kindern und ihren Vätern vereitelt. Leicht einzusehen, dass ein solch entfremdeter Vater nicht motiviert ist, trotz mütterlicher Indoktrination und Entfremdung der Kinder auch noch als Zahlesel Geld zu Händen der kriminellen Mutter zu leisten.

Die staatliche Verfolgungsmaschinerie gegen Väter geschieht, obwohl in Deutschland laut Grundgesetz Zwangsarbeit verboten ist und von daher die Nichtausführung von Zwangsarbeit im Rahmen der sogenannten verstärkten Erwerbsobliegenheit für minderjährige Kinder gar nicht statthaft ist. Doch das Verbot der Zwangsarbeit gilt in Deutschland offenbar nur für Frauen oder haben Sie schon mal von eine Frau gehört, die von einem deutschen Gericht bestraft wurde, weil sie keiner Zwangsarbeit nachgegangen ist?

Wie sieht nun dies Alternative zur staatlichen Verfolgungshatz aus? Erstens, Abschaffung des Kriminalisierungsparagraphen §170 Strafgesetzbuch. Zweitens: Die Kinder aus dem Haushalt der Mutter nehmen und in die Betreuung des Vaters gegen. So kann der Vater seiner Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder nach Artikel 6 Grundgesetz entsprechen, und die Mutter kann endlich einmal lernen, wie mühselig Erwerbsarbeit ist..

 

 

 

Passend zum Thema: 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 065/08

Magdeburg, den 17. Dezember 2008

(LG MD)

Öffentlicher Vortrag "Verfolgung Schwuler durch die Justiz in Magdeburg im Nationalsozialismus"

Landgericht Magdeburg Saal 128, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg,

Dienstag 16.12.2008, 16.00 Uhr

Rainer Hoffschildt, Hannover

Zentrales Thema des Vortrages von Rainer Hoffschildt ist die Verfolgung Magdeburger Schwuler im Nationalsozialismus, die anhand zahlreicher Beispiele beleuchtet wird. Er informiert daneben auch über die Kriminalisierung der Schwulen zur NS-Zeit und spricht über die fehlende Aufarbeitung des NS-Unrechts.

Anlässlich des Vortrages ist die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" im Landgericht bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2008/065_2008_764b3e2252e91aab1b16892fd0b6bb35.htm

 

 

 

Passend zum Thema: 

"Strafjustiz als Büttel der Jugendämter

Zur Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung

Verfahren wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung zählen zum ebenso selbstverständlichen wie ungeliebten täglichen Brot der Strafjustiz. Das verbreitete Unbehagen an der Vorschrift des § 170 b StGB gibt Anlaß zu einer Überprüfung ihrer kriminalpolitischen Notwendigkeit. Zu diesem Zweck verknüpft der nachfolgende Beitrag historische, rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Aspekte mit Erfahrungen der Normanwendung in der Praxis. ... ... Unter der Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich "die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit je her auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit § 170 b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe."

Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann in: "Zeitschrift für Rechtspolitik" - ZRP 1995, Heft 6, S. 204-208

Stefan Ostermann (Jg. 1958) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 03.11.1995, ..., 2007)

 

 

Passend zum Thema:

Gesundheitsrisiken und Präventionsbedarf bei überschuldeten Vätern nach Scheidung oder Trennung: Geschlechtsspezifische Aspekte in der Sozialmedizin 

Prof. Dr. Eva Münster, Juniorprofessorin (Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universität Mainz)

Heiko Rüger, M.A. (Institut für Soziologie, Universität Mainz)

Gesundheitsrisiken und Präventionsbedarf bei überschuldeten Vätern nach Scheidung oder Trennung: Geschlechtsspezifische Aspekte in der Sozialmedizin

Montag, 26. Januar 2009, 18:15 Uhr

http://www.studgen.uni-mainz.de/1276.php

 

 

 


 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 058/08

 

Magdeburg, den 25. November 2008

(LG MD) Urteil wegen versuchten Mordes gegen Mutter des Ilsenburger Säuglings rechtskräftig

Am 28. März 2008 verurteilte die 1. Strafkammer die 24jährige Kerstin L. aus Ilsenburg wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die junge Mutter hatte in den frühen Morgenstunden des 18. Oktober 2007 in Ilsenburg kurze Zeit nach der Geburt ihren Jungen in einen Bach geworfen, um ihn zu töten. Tatsächlich war der Säugling bereits vorher ohne Einwirkung der Verurteilten verstorben. Die Mutter wollte ihr Kind töten, weil es nicht in ihre Lebensplanung passte und sie "noch etwa erleben" wollte. Damit liegt das Mordmerkmal niedriger Beweggrund vor. Die Frau befindet sich in dieser Sache seit 30. Oktober 2007 in Haft.

Der für das Landgericht Magdeburg zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof hat genau ein Jahr nach der Inhaftierung der Frau (Az. 4 StR 352/08, Entscheidung als pdf anbei) die Verurteilung wegen versuchten Mordes bestätigt und der Mutter eine "erschreckende Wegwerfmentalität" attestiert. Auch die Höhe der Strafe hat der BGH nicht beanstandet, sondern sie "in Anbetracht der Tatumstände" als "vergleichsweise milde" beurteilt.

 

 

gez. Christian Löffler

Pressesprecher

 

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Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 004/07

 

Naumburg, den 1. März 2007

 

(OLG NMB) Lernen vom Besten für eine "AgiL"e Justiz in Sachsen-Anhalt

Einladung

Lernen vom Besten für eine "AgiL" e Justiz in Sachsen-Anhalt

Unter dieser Überschrift soll am 08. März 2007 am Landgericht in Magdeburg eine Pressekonferenz stattfinden, bei der das Projekt "Amtsgerichte im Landesvergleich (AGiL) – ein Sachen-Anhalt weites Qualitätsmanagement-Projekt" vorgestellt wird. "Lernen vom Besten" umschreibt mit einfachen Worten das, was in Wirtschaftsunternehmen mit "Benchmarking", einem Instrument des Qualitätsmanagements, bezeichnet wird. Was aber ist das Beste und wie ermittelt man es? Dieser Aufgabe wollen sich die Amtsgerichte im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts im Lande Sachsen-Anhalt nunmehr stellen. In diesen Tagen finden an den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Magdeburg die Auftaktveranstaltungen statt, in denen das Projekt "AGiL" den Mitarbeitern der jeweiligen Gerichte vorgestellt und der offizielle Startschuss für die Projektbeteiligung gegeben wird. Welche Ziele die Gerichte mit diesem Projekt verfolgen und welche Herangehensweise sie zur Erreichung dieser Ziele gewählt haben, würden wir Ihnen gerne in unserer Pressekonferenz erläutern .

Die Pressekonferenz findet statt am:

08. März 2007, 13.00 Uhr,

Landgericht Magdeburg,

Halberstädter Straße 8,

39112 Magdeburg,

Plenarsaal, Raum 128

An der Pressekonferenz werden teilnehmen:

· Prof. Dr. Angela Kolb, Ministerin der Justiz im Lande Sachsen-Anhalt

· Winfried Schubert, Präsident des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt

· Dr. Peter Bosse, Präsident des Landgerichts Magdeburg

· Karin Göricke, Justizamtfrau am Amtsgericht Schönebeck und Leiterin des Projekts

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Robert Glinski, Tel. 03445/28 23 23.

gez. Robert Glinski, Richter

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http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2007/004_2007.htm

 

 

 


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