Väternotruf informiert zum Thema

Oberlandesgericht Naumburg

OLG Naumburg

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.


 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg

Domplatz 10

06618 Naumburg 

 

Telefon: 03445 / 28-0

Fax: 03445 / 28-2000

 

E-Mail: olg@justiz.sachsen-anhalt.de

Internet: http://www.olg.sachsen-anhalt.de/oberlandesgericht-naumburg/

 

 

Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Naumburg (11/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden mit Stand vom 01.11.2023 - https://olg.sachsen-anhalt.de/service/geschaeftsverteilungsplaene/rechtsprechung/

  

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

 

 

Präsident am Oberlandesgericht Naumburg: Dr. Uwe Wegehaupt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / Präsident am Oberlandesgericht Naumburg (ab 29.12.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1990, 1992 und 1994 unter dem Namen Uwe Wegehaupt nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Uwe Wegehaupt ab 31.05.1996 als Direktor am Amtsgericht Zerbst aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002 und 2004 unter dem Namen Uwe Wegehaupt ab 25.01.1999 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.05.2006 als Direktor am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.04.2015 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.12.2016 als Präsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.10.2022. 29.04.2015: "Dr. Wegehaupt wurde am 31. Mai 1958 in Quakenbrück (Niedersachsen) geboren. Nach dem Jurastudium war er zunächst als Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Oldenburg tätig. 1994 wechselte er nach Sachsen-Anhalt und wurde nicht nur als Amtsrichter bei dem Amtsgericht Zerbst tätig, sondern zeitweise mit der Wahrnehmung der Aufgaben des amtierenden Direktors des Amtsgerichts Zerbst betraut. 1999 wechselte er als Richter am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht Naumburg. Am 31. Mai 2006 wurde Dr. Wegehaupt zum Präsidenten des Amtsgerichts Magdeburg ernannt." - http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=870970&identifier=75f87dc3c0761f7fdeb3d3f9784cd107. Namensgleichheit mit: Uwe Heinecke (geb. ....) - im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2002, 2008 und 2010 unter dem Namen Uwe Heinecke nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Kristina Wegehaupt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Sozialgericht Aurich (ab 06.12.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Kristina Wegehaupt ab 05.05.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Kristina Rubin-Wegehaupt ab 05.05.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.05.1993 als Richterin auf Probe im Bezirk des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.12.2011 als Richterin am Sozialgericht Aurich - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Vizepräsident am Oberlandesgericht Naumburg: 

 - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / Vizepräsident am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2022)

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen am Oberlandesgericht Naumburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:

 

Landgericht Dessau-Roßlau

 

Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen

Amtsgericht Dessau-Roßlau

Amtsgericht Köthen

Amtsgericht Wittenberg

Amtsgericht Zerbst

 

 

Landgericht Halle

 

Amtsgericht Eisleben

Amtsgericht Halle

Amtsgericht Hettstedt - das Amtsgericht Hettstedt wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Hettstedt dem Bezirk des Amtsgerichts Eisleben zugelegt - http://st.juris.de/st/gesamt/GerStrukGNOG_ST.htm

Amtsgericht Merseburg

Amtsgericht Naumburg

Amtsgericht Sangerhausen

Amtsgericht Weißenfels

Amtsgericht Zeitz

 

 

Landgericht Magdeburg

 

Amtgericht Aschersleben

Amtsgericht Bernburg

Amtsgericht Halberstadt

Amtsgericht Haldensleben

Amtsgericht Magdeburg

Amtsgericht Oschersleben

Amtsgericht Quedlinburg

Amtsgericht Schönebeck

Amtsgericht Wernigerode

 

 

Landgericht Stendal

 

Amtsgericht Burg

Amtsgericht Genthin - am 01.06.2000 aufgelöst. Weiterarbeit als Zweigstelle des Amtsgerichts Burg

Amtsgericht Gardelegen

Amtsgericht Osterburg - das Amtsgericht Osterburg wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2008 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Osterburg dem Bezirk des Amtsgerichts Stendal zugelegt

Amtsgericht Salzwedel

Amtsgericht Stendal

 

 

Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Naumburg:

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Oberlandesgericht Naumburg: 

3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen

Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen der §§ 606 Abs. 11, 621 Abs. 1, 640 Abs. 2 ZPO a. F. bzw. in Familiensachen des § 111 FamFG (einschließlich der Kostensachen) der Landgerichtsbezirke Stendal und Dessau-Roßlau mit Ausnahme des Amtsgerichts Wittenberg (GVP 01.03.2021)

No Name - Vorsitzende Richterin  3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen.

Jürgen Thole (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.12.2002, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1998 als Richter am Amtsgericht Zerbst - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2002 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2011, 2012: Beisitzer im 3. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: stellvertretender Vorsitzender 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen.

Dr. Christian Hoppe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 17.12.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.12.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2020 ab 01.01.2012 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.12.2020 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 09.10.2013: Familiensachen - Abteilung 251. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: Beisitzer 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen.

Yvonne Dittmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.06.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.01.2016 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Halle - GVP 01.01.2017: als Richterin am Landgericht - Beisitzerin 10. Strafkammer und 14. Strafkammer, Jugend-, Jugendschutz- und Jugendschwurgerichtskammer. Landgericht Halle - GVP 01.01.2019, 01.01.2020, 01.01.2021; nicht aufgeführt. Amtsgericht Naumburg - GVP 01.01.2019: als Richterin am Landgericht - Nachlasssachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: Beisitzerin 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen.

 

 

8. Zivilsenat - zugleich 2. Senat für Familiensachen

Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen der §§ 606 Abs. 1, 621 Abs. 1, 640 Abs. 2 ZPO a. F. bzw. in Familiensachen des § 111 FamFG (einschließlich der Kostensachen) der Landgerichtsbezirke Halle und Magdeburg mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Halberstadt, Haldensleben, Magdeburg, Oschersleben, Quedlinburg und Wernigerode sowie in Vormundschaftssachen (einschließlich der Kostensachen) aller Landgerichtsbezirke nach der bis zum 31.08.2009 geltenden Rechtslage, soweit nicht der 1. Familiensenat gemäß Ziffer 2.3.4 zuständig ist. (GVP 01.03.2021)

Dr. Siegfried Otparlik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.10.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.1998 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2002 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.10.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.10.2022: Vorsitzender Richter - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Michael Harms (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 28.12.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.11.1998 als Richter am Amtsgericht Halle-Saalkreis aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.12.2006 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2010, 01.04.2014: Beisitzer - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.10.2022: stellvertretender Vorsitzender - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Heike Joost (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.08.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.12.1995 als Richterin am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.08.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2022: Beisitzerin - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Harald Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 20.01.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.07.2000 als Richter am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.01.2011 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. GVP 01.01.2014: Beisitzer / 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2022: Beisitzer - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Birgit Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Weißenfels (ab , ..., 2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.12.1996 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2004, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

8 WF 16/08 - Beschluss vom 01.02.01.02.2008, FamRZ 23/2008 - Unterhaltspflichtiger Anwalt. Pflicht zur Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit

8 WF 153/06 - Beschluss vom 31.08.2007- Verfahrenspfleger wird mit einer Gebühr von 150 € "bestraft", weil er es gewagt hat, Namens des Kindes Beschwerde einzulegen. - veröffentlicht in "FamRZ" 24/2008, S. 2297-98 mit kritischen Anmerkungen von Walter Zimmermann, Vizepräsident des Landgerichts a.D.

 

 

4. Zivilsenat - zugleich 3. Senat für Familiensachen, zugl. Senat für StB- und StBev.-sachen

Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen der §§ 606 Abs. 1, 621 Abs. 1, 640 Abs. 2 ZPO a. F. bzw. in Familiensachen des § 111 FamFG (einschließlich der Kostensachen) der Amtsgerichtsbezirke Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode, soweit nicht der 1. Familiensenat gemäß Ziffer 2.3.4 zuständig ist. (GVP 01.03.2021)

Gertrud Marx-Leitenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 28.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.12.1995 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 10.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.10.2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2009: 1. Strafsenat. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: Vorsitzende Richterin - 4. Zivilsenat - zugleich Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und 3. Senat für Familiensachen.

Andrea Sauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 27.06.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Köthen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.06.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - 2015: Beisitzerin / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 4. Zivilsenat - zugleich Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und 3. Senat für Familiensachen. 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Dagmar Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 29.01.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Merseburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.01.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2019: Beisitzerin 4. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Andreas Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.06.1998 als Richter am Amtsgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.12.2001 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.03.2013 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 27.03.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2019: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat. 

Harald Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 20.01.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.07.2000 als Richter am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.01.2011 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. GVP 01.01.2014: Beisitzer / 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2022: Beisitzer - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Birgit Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Weißenfels (ab , ..., 2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.12.1996 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2004, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

9. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen

Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen der §§ 606 Abs. 1, 621 Abs. 1, 640 Abs. 2 ZPO a.F. bzw. in Familiensachen des § 111 FamFG (einschließlich der Kostensachen) der Amtsgerichtsbezirke Haldensleben, Magdeburg, Oschersleben und Wittenberg soweit nicht der 1. Familiensenat gemäß Ziffer 2.3.4. zuständig ist. (GVP 01.03.2021)

Volker Buchloh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 22.12.2008, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.06.1991 als Richter auf Probe beim Bezirksgericht Magedeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 07.07.1994 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.09.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.12.2002 als Vizepräsident am Amtsgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.12.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2010: 9. Zivilsenat. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2021: Vorsitzender Richter - 9. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen - "Für die Wahrnehmung der Tätigkeit bei dem Dienstgerichtshof für Richter wird
VRiOLG Buchloh mit 0,1 Arbeitskraftanteilen freigestellt.und mit 0,1 Stellenanteil für das Dienstgericht freigestellt.". Über eine Mitgliedschaft in der SED oder anderen staatlichen Organisationen ist dem Väternotruf zur Zeit nichts bekannt.

Günter Handke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.08.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 07.04.1997 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Iim Handbuch der Justiz 2022 ab 30.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.10.2022: Beisitzer 9. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen. 

Dr. Christian Strietzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.12.2002, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.12.1997 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. GVP 01.01.2010, 01.01.2014: 9. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen.

Stephanie Tauscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 22.04.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Stephanie Meier ab 06.05.1997 als Richterin am Amtsgericht Halle (Saale) - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 unter dem Namen Stephanie Tauscher ab 22.04.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2010: 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2013, 01.01.2020: Beisitzerin 9. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen.

 

 

1. Strafsenat

Hartmut Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 1. Strafsenat (ab 01.12.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 19.10.1987 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt.

Klaus Halves (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 1. Strafsenat (ab , ..., 2009) - ab 21.03.2000 Richter am Landgericht Halle

Tagebuch der Familie Görgülü. Eine Familie gibt nicht auf - Tagebucheintrag 11.01.09: Der 1. Strafsenat vom OLG Naumburg hat am 19.12.2008 die Anhörungsrüge von Kazim gegen den Beschluss vom 06. November 2008 als unbegründet zurückgewiesen. ... Die Anhörungsrüge vor dem OLG muss vor einer Beschwerde beim BverfG erhoben werden. Sie soll das Bundesverfassungsgericht entlasten. Sie soll dem gerügten Gericht helfen, eine fehlerhafte oder sachfremde Entscheidung zu überdenken und das Verfahren fortzuführen. Wie zu erwarten war, hat sich der Strafsenat nicht inhaltlich mit unseren Vorwürfen auseinandergesetzt. Wir hatten mit einer Ablehnung unserer Anhörungsrüge gerechnet. Deshalb hatten wir vorsorglich fristgerecht eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wir haben dem BverfG den Beschluss vom OLG Naumburg zugestellt und beantragt, unsere Verfassungsbeschwerde aus dem Register aufzurufen. Das OLG Naumburg hat auf seiner Pressemitteilung Nr. 13 / 08 das Jahr 2009 als „Jahr des Familiengerichts“ ausgerufen. Laut Geschäftsverteilungsplan sitzt in jedem Familiensenat mindestens ein Richter der an der ... Rechtssprechung im Fall Görgülü beteiligt war. - http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Urteile/081219_Beschl_OLG_Anhrue_sw.pdf

 

 

14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen - wurde zwischenzeitlich offenbar infolge des Beschluss des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgelöst

Dr. Dieter Deppe-Hilgenberg (geb. 26.7.1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen (ab 27.06.2001, ..., 2007) - die Richter Dr. Deppe-Hilgenberg, Kawa und Materlik waren am Oberlandesgericht Naumburg für die Familiensache Kazim Görgülü zuständig: Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hob das Bundesverfassungsgericht Beschlüsse des 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Naumburg in der Familiensache Görgülü auf, was die Richter am Oberlandesgericht Naumburg aber wohl nach dem Motto "Karlsruhe ist weit - hier in Naumburg sind wir die Chefs" nicht sonderlich zu interessieren schien.

Michael Kawa (Jg. 1964) - Richter am Landgericht Halle (ab 05.09.1997, ..., 2007) - 2004 Abordnung zum Oberlandesgericht Naumburg / 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Die Richter Dr. Deppe-Hilgenberg, Kawa und Materlik waren am Oberlandesgericht Naumburg für die Familiensache Kazim Görgülü zuständig: Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hob das Bundesverfassungsgericht Beschlüsse des 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Naumburg in der Familiensache Görgülü auf, was die Richter am Oberlandesgericht Naumburg aber wohl nach dem Motto "Karlsruhe ist weit - hier in Naumburg sind wir die Chefs" nicht sonderlich zu interessieren schien.

Georg Materlik (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2004, ..., 2007) - vorher am zwischenzeitlich aufgelösten 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Ab 13.09.1996 Richter am Landgericht Magdeburg. Die Richter Dr. Deppe-Hilgenberg, Kawa und Materlik waren am Oberlandesgericht Naumburg für die Familiensache Kazim Görgülü zuständig: Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hob das Bundesverfassungsgericht Beschlüsse des 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Naumburg in der Familiensache Görgülü auf, was die Richter am Oberlandesgericht Naumburg aber wohl nach dem Motto "Karlsruhe ist weit - hier in Naumburg sind wir die Chefs" nicht sonderlich zu interessieren schien.

Die Richter Dr. Deppe-Hilgenberg, Kawa und Materlik waren am Oberlandesgericht Naumburg für die Familiensache Kazim Görgülü zuständig: Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hob das Bundesverfassungsgericht Beschlüsse des 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Naumburg in der Familiensache Görgülü auf, was die Richter am Oberlandesgericht Naumburg aber wohl nach dem Motto "Karlsruhe ist weit - hier in Naumburg sind wir die Chefs" nicht sonderlich zu interessieren schien. Der Fairness halber muss man aber sagen, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst mehrfach der Inkompetenz bescheinigte, in dem es zum einen behauptete die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter stünde mit dem Grundgesetz in Einklang - Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - und im besonderen die erste Verfassungsbeschwerde des Vaters Kazim Görgülü verwarf.. Zwischenzeitlich hat die Generalstaatsanwaltschaft gegen die drei Richter des 14. Zivilsenats am Oberlandesgericht Naumburg Anklage mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung erhoben.

Letztlich haben die Richter des 1. Senates des Bundesverfassungsgericht aber die Situation wesentlich mit zu verantworten. Durch die jahrzehntelange und bis heute höchstrichterlich befürwortete Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder muss zwangsläufig bei den Richtern an den Amts- und Oberlandesgerichten der Eindruck bestätigt worden sein, nichtverheiratete Väter wären Eltern und Menschen zweiter oder gar dritter Klasse, die außerhalb des Schutzes des Grundgesetzes stehen. Pfui Deibel kann man da nur sagen, wenn man sich diese jahrzehntelang aus Karlsruhe abgestrahlten negativen Energien nicht zu eigen machen will.. 

 

 

Richter am Oberlandesgericht Naumburg - alphabetisch:

Astrid Bode (Jg. 1968) - Richterin am Landgericht Halle (ab 28.01.2000, ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Oberlandesgericht Naumburg

Volker Buchloh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 22.12.2008, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.06.1991 als Richter auf Probe beim Bezirksgericht Magedeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 07.07.1994 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.09.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.12.2002 als Vizepräsident am Amtsgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.12.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2010: 9. Zivilsenat. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2021: Vorsitzender Richter - 9. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen - "Für die Wahrnehmung der Tätigkeit bei dem Dienstgerichtshof für Richter wird
VRiOLG Buchloh mit 0,1 Arbeitskraftanteilen freigestellt.und mit 0,1 Stellenanteil für das Dienstgericht freigestellt.".
Über eine Mitgliedschaft in der SED oder anderen staatlichen Organisationen ist dem Väternotruf zur Zeit nichts bekannt.

Niels Corcilius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 25.09.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.09.1997 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg - abgeordnet - aufgeführt.

Yvonne Dittmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.06.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.01.2016 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Halle - GVP 01.01.2017: als Richterin am Landgericht - Beisitzerin 10. Strafkammer und 14. Strafkammer, Jugend-, Jugendschutz- und Jugendschwurgerichtskammer. Landgericht Halle - GVP 01.01.2019, 01.01.2020, 01.01.2021; nicht aufgeführt. Amtsgericht Naumburg - GVP 01.01.2019: als Richterin am Landgericht - Nachlasssachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: Beisitzerin 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen.

Steffi Ewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 28.12.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.10.1996 als Richterin am Landgericht Stendal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.12.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

Astrid Göbel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 09.02.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.12.1999 als Richterin am Landgericht Stendal aufgeführt. 

Andreas Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.06.1998 als Richter am Amtsgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.12.2001 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.03.2013 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 27.03.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2019: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Dagmar Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 29.01.2013, ..., 20229) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Merseburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.01.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2019: Beisitzerin 4. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Andreas Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab 19.03.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.03.1998 als Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Andreas Grimm nicht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2010, 01.01.2015: nicht aufgeführt.

 

 

Dagmar Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 29.01.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Merseburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.01.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2019: Beisitzerin 4. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Andreas Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.06.1998 als Richter am Amtsgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.12.2001 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.03.2013 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 27.03.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2019: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat. 

 

 

Stefan Gust (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 16.12.1996, ..., 2008)

Henning Haberland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 18.02.2009, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.05.2001 als Richter am Landgericht Stendal - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.02.2009 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2019. 2017, ..., 2020: Presssesprecher am Oberlandesgericht Naumburg. Tagesschau - 21.07.2020: Attentat auf jüdische Synagoge in Halle durch Stefan B.

Klaus Halves (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 1. Strafsenat (ab , ..., 2009) - ab 21.03.2000 Richter am Landgericht Halle

Günter Handke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.08.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 07.04.1997 als Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.10.2022: Beisitzer 9. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen.  

Michael Harms (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 28.12.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.11.1998 als Richter am Amtsgericht Halle-Saalkreis aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.12.2006 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2010, 01.04.2014: Beisitzer - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.10.2022: stellvertretender Vorsitzender - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Petra Homann (Jg. 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 22.03.1993, ..., 2008) 

Dr. Christian Hoppe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 17.12.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.12.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2020 ab 01.01.2012 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.12.2020 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 09.10.2013: Familiensachen - Abteilung 251. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: Beisitzer 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen.

Gunnar Krause (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 13.06.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.03.1999 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.06.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2021: Vorsitzender Richter - 1. Zivilsenat.

Katrin Linsenmaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2008, ..., 2012) - ab 09.04.1998 unter dem Namen Katrin Wolter Richterin am Amtsgericht Zeitz. Im Handbuch der Justiz 2008 ? aufgeführt. 2012: aufgeführt unter dem Namen Katrin Linsenmaier als Pressesprecherin am Oberlandesgericht Naumburg. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2008, ..., 2012: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Naumburg.

Michael Manshausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 06.10.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 04.01.1993 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 22.03.1996 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.10.1998 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Rita Amacha (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Schöneberg / Präsidentin am Schöneberg (ab 19.06.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1992 und 1994 unter dem Namen Rita Manshausen ab 02.01.1991 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.05.1997 als Regierungsdirektorin in der Senatsverwaltung für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.2000 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Ab 13.08.2004 Direktorin am Amtsgericht Schöneberg. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 16.11.2005 als Präsidentin am Amtsgericht Köpenick aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.11.2005 als Präsidentin am Amtsgericht Köpenick und als Präsidentin am Amtsgericht Neukölln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 16.11.2005 als Präsidentin am Amtsgericht Neukölln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Rita Manshausen ab 19.06.2017 als Präsidentin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Ab 13.08.2004 Direktorin am Amtsgericht Schöneberg. Ab 01.01.2011 zugleich auch Präsidentin am Amtsgericht Neukölln. 2013: Präsidentin am Amtsgericht Neukölln. Amtsgericht Schöneberg - GVP 13.12.2017, 01.01.2020: Präsidentin. GVP 18.11.2020: unter dem Namen Rita Amacha - Präsidentin. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Gertrud Marx-Leitenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 28.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.12.1995 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 10.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.10.2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2009: 1. Strafsenat. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: Vorsitzende Richterin - 4. Zivilsenat - zugleich Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und 3. Senat für Familiensachen.

Georg Materlik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.12.2002, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.09.1996 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.12.2002 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Georg Materlik nicht aufgeführt. Beisitzer am zwischenzeitlich aufgelösten 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. 2011, 2012: Beisitzer - 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: nicht aufgeführt. Die Richter Dr. Deppe-Hilgenberg, Kawa und Materlik waren am Oberlandesgericht Naumburg für die Familiensache Kazim Görgülü zuständig: Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hob das Bundesverfassungsgericht Beschlüsse des 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Naumburg in der Familiensache Görgülü auf, was die Richter am Oberlandesgericht Naumburg aber wohl nach dem Motto "Karlsruhe ist weit - hier in Naumburg sind wir die Chefs" nicht sonderlich zu interessieren schien.

Ursula Mertens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2019, 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.11.2006 als Vorsitzende Richter am Landgericht Halle aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.07.2020: Vorsitzende Richterin / Erster Strafsenat. 16.11.2019: "Prozess nach Halle-Attentat: Justiz bereitet sich auf Verfahren vor. ... Die Justiz in Sachsen-Anhalt bereitet sich auf den Prozess gegen den Attentäter von Halle vor. Zwar stehe noch nicht fest, wann es zu einer Verhandlung gegen den 27 Jahre alten Stephan B. kommt. Entschieden sei aber, wer den Vorsitz haben wird. Ursula Mertens, bis vor kurzen Richterin am Landgericht Halle und jetzt Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht in Naumburg wird als Verantwortliche für die dortige Staatsschutzkammer über den mutmaßlichen Rechtsterroristen urteilen. ..." - https://staedtische-zeitung.de/2019/11/prozess-nach-halle-attentat-justiz-bereitet-sich-auf-verfahren-vor/. 09.12.2020: "Der Angeklagte im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat seinen Schlussvortrag nach wenigen Minuten abgebrochen. In seinen letzten Worten leugnete Stephan Balliet am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg nach etwa drei Minuten seines Vortrags erneut den Holocaust. Anwälte der Nebenklage protestierten sofort lautstark, die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens unterbrach den Angeklagten. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article222119154/Halle-Prozess-Angeklagter-leugnet-Holocaust-Plaedoyer-abgebrochen.html. 21.12.2020: "Es sei ein „feiger Anschlag“ gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens bei der Urteilsverkündung am Montag. Der Angeklagte habe an vielen Stellen seine Taten und Motive relativiert. Der Mann reagierte mit ausdruckslosem Gesicht auf den Urteilsspruch und begann, sich Notizen zu machen. Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche Stephan Balliet versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article222961224/Halle-Hoechststrafe-fuer-Stephan-Balliet-in-Prozess-um-Anschlag-auf-Synagoge.html

Dr. Siegfried Otparlik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.10.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.1998 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2002 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.10.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.10.2022: Vorsitzender Richter - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. 

Gundolf Rüge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 10.05.2000, ..., 2011) - 2010: Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2011: Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 2. Strafsenat.

Andrea Sauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 27.06.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Köthen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.06.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - 2015: Beisitzerin / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 4. Zivilsenat - zugleich Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und 3. Senat für Familiensachen. 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Harald Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 20.01.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.07.2000 als Richter am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.01.2011 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. GVP 01.01.2014: Beisitzer / 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2022: Beisitzer - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Birgit Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Weißenfels (ab , ..., 2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.12.1996 als Richterin am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2004, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Weißenfels aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Michael Schöne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 07.05.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.01.2006 als Richter am Amtsgericht Aschersleben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.10.2018 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Aschersleben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.10.2018 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Christian Strietzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.12.2002, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.12.1997 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. GVP 01.01.2010, 01.01.2014: 9. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen.

Stephanie Tauscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 22.04.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Stephanie Meier ab 06.05.1997 als Richterin am Amtsgericht Halle (Saale) - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 unter dem Namen Stephanie Tauscher ab 22.04.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2010: 3. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2013, 01.01.2020: Beisitzerin 9. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen.

Jürgen Thole (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.12.2002, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1998 als Richter am Amtsgericht Zerbst - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2002 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2011, 2012: Beisitzer im 3. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: stellvertretender Vorsitzender 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen.

Dr. Uwe Wegehaupt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / Präsident am Oberlandesgericht Naumburg (ab 29.12.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1990, 1992 und 1994 unter dem Namen Uwe Wegehaupt nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Uwe Wegehaupt ab 31.05.1996 als Direktor am Amtsgericht Zerbst aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002 und 2004 unter dem Namen Uwe Wegehaupt ab 25.01.1999 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.05.2006 als Direktor am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.04.2015 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.12.2016 als Präsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.10.2022. 29.04.2015: "Dr. Wegehaupt wurde am 31. Mai 1958 in Quakenbrück (Niedersachsen) geboren. Nach dem Jurastudium war er zunächst als Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Oldenburg tätig. 1994 wechselte er nach Sachsen-Anhalt und wurde nicht nur als Amtsrichter bei dem Amtsgericht Zerbst tätig, sondern zeitweise mit der Wahrnehmung der Aufgaben des amtierenden Direktors des Amtsgerichts Zerbst betraut. 1999 wechselte er als Richter am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht Naumburg. Am 31. Mai 2006 wurde Dr. Wegehaupt zum Präsidenten des Amtsgerichts Magdeburg ernannt." - http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=870970&identifier=75f87dc3c0761f7fdeb3d3f9784cd107. Namensgleichheit mit: Uwe Heinecke (geb. ....) - im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2002, 2008 und 2010 unter dem Namen Uwe Heinecke nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Kristina Wegehaupt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Sozialgericht Aurich (ab 06.12.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Kristina Wegehaupt ab 05.05.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Kristina Rubin-Wegehaupt ab 05.05.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.05.1993 als Richterin auf Probe im Bezirk des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.12.2011 als Richterin am Sozialgericht Aurich - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Jörg Wiedemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 20.12.2001, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.10.1997 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Michael Wiedemann.

Katrin Wolter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 13.03.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.04.1998 als Richterin am Amtsgericht Zeitz aufgeführt.

 

 

 

* Gertrud Neuwirth

* Uwe Klußmann

* Jürgen Kleist

* Gundolf Rüge

* Dr. Gerhard Klier

* Alexander Papsthart

* Christian Monnet

* Dr. Iris Lotz-Störmer

* Ralf Leifermann

* Christine Ringel

* Dr. Anja Uhe

* Peter Kaup

* Claudia Lüdicke

* Albrecht Wetzig

* Ulrich Krogull

* Anke Pohl

* Dagmar Naumann

* Susanne Storbeck

* Frank Obudzinski

* Dr. Christine Sänger

* Jeanette Körner

* Carmen Rieger

* Tim Schlözer

* Matthias Moser

* Meike Obudzinski

* Dagmar Stürmer

* Marco Lüdecke

* Christine Kahlau

 

 

Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg:

Hendrik Dambeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1991) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab 12.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.11.2018 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Amtsgericht Wittenberg - GVP 01.08.2022: Richter auf Probe.

Stefan Gust (Jg. 1967) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab 16.12.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.12.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt.

Dr. Hortig - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab , ..., 2010) - bis 16.04.2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Halle

Uwe Heinecke (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg ( ab ..., 1994, ..., 1996) - im Handbuch der Justiz 1994 und 1996 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2002, 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Uwe Heinecke nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Jana Heinecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Wittenberg (ab 01.11.1996, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Wittenberg aufgeführt. Amtsgericht Wittenberg - GVP 01.08.2022.

Dr. Normen Hörnig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1988) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab 09.04.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.04.2019 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Amtsgericht Köthen - 2023: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 11.

Katrin Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab 16.02.2009, ..., 2011) - 2011: Richterin auf Probe am das Amtsgericht Bernburg.

Nehrig (geb. ....) Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab , ..., 2013) - 2013: Richterin auf Probe am das Amtsgericht Bernburg / Zivilprozesssachen und Familiensachen, Unterbringungssachen.

Ulrike Nehrig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab 01.06.2011, ..., 2013) - 2013: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bernburg / Zivilprozesssachen und Familiensachen, Unterbringungssachen.

Pröve - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Finanzgericht Sachsen-Anhalt

Christian Vettermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab 01.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Amtsgericht Wittenberg - GVP 01.08.2022: Richter auf Probe - Familiensachen.

 

Marika Bahr (Jg. 1976) - Richterin  (ab 03.01.2002, ..., 2002) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg?

Sabine Becker (Jg. 1970) - Richterin (ab 01.02.2001, ..., 2002) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg?

Verena Borstell (Jg. 1971) - Richterin  (ab 21.06.1999, ..., 2002) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg?

Georg-Friedrich Brocks (Jg. 1969) - Richter (ab 02.05.2001, ..., 2002) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg?

Jana Bühligen (Jg. 1975) - Richter (ab 24.07.2000, ..., 2002) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg?

Dr. Claus (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg (ab , ..., 2012) - Facebook-Abmahnung - Landgericht Halle - Urteil vom 1.6.2012.

Cordula Dobrick (Jg. 1974) - Richterin (ab 01.11.2000, ..., 2002) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg?  

Jörn Draak (Jg. 1973) - Richter (ab 03.01.2002, ..., 2002) - oder auch Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg?

Dorit Filluhn (Jg. 1971) - Richterin  (ab 02.07.2001, ..., 2002) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg?

Anja Georgi (Jg. 1975) - Richterin (ab 03.01.2002, ..., 2008) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg?

 

 

Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Naumburg tätig: 

Klaus Baumgarten (Jg. 1947) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.09.1996, ..., 2002) - Namensgleichheit mit: Sigrun Baumgarten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau / Vizepräsidentin am Landgericht Dessau-Roßlau (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Sigrun Konrad ab 06.12.1993 als Richterin am Landgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Sigrun Konrad ab 01.10.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Sigrun Konrad ab 01.10.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Sigrun Konrad ab 01.10.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 unter dem Namen Sigrun Baumgarten ab 01.10.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Dessau aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.04.2012 als Direktorin am Amtsgericht Wittenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.04.2012 als Vizepräsidentin am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 25.07.2012: "Siegrun Baumgarten ist durch Justizministerin Angela Kolb (SPD) feierlich als Direktorin des Amtsgerichts Wittenberg eingeführt worden. ... Zuvor war sie Vorsitzende Richterin der 8. Strafkammer am Landgericht Dessau.... " - http://www.mz-web.de/wittenberg-graefenhainichen/amtseinfuehrung-wittenberger-amtsgericht-hat-neue-direktorin,20641128,17068046.html.

Sigrun Baumgarten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau / Vizepräsidentin am Landgericht Dessau-Roßlau (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Sigrun Konrad ab 06.12.1993 als Richterin am Landgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Sigrun Konrad ab 01.10.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Sigrun Konrad ab 01.10.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Sigrun Konrad ab 01.10.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 unter dem Namen Sigrun Baumgarten ab 01.10.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Dessau aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.04.2012 als Direktorin am Amtsgericht Wittenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.04.2012 als Vizepräsidentin am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 25.07.2012: "Siegrun Baumgarten ist durch Justizministerin Angela Kolb (SPD) feierlich als Direktorin des Amtsgerichts Wittenberg eingeführt worden. ... Zuvor war sie Vorsitzende Richterin der 8. Strafkammer am Landgericht Dessau...." - http://www.mz-web.de/wittenberg-graefenhainichen/amtseinfuehrung-wittenberger-amtsgericht-hat-neue-direktorin,20641128,17068046.html. Namensgleichheit mit: Klaus Baumgarten (Jg. 1947) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.09.1996, ..., 2002).  Namensgleichheit mit: Frank Baumgarten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg (ab 29.01.1999, ..., 2014) - 2014: Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg.

Albert Bisping (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.10.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 23.08.1993 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.1996 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2010, 01.04.2014: Beisitzer / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Marianne Bisping (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 04.03.1993, ..., 2010)

Michael Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / Vizepräsident am Oberlandesgericht Naumburg (ab 04.12.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 14.04.1986 am Landgericht Münster aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.06.1993 als Vizepräsident am Landgericht Stendal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.03.1999 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.12.2017 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2021.

Dr. Hans Dieter Deppe-Hilgenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 27.06.2001, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.05.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1993 als Vorsitzender Richter (RLG) am Landgericht Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.05.1996 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. vorher am zwischenzeitlich aufgelöstem 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2010, 01.01.2014: 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Die Richter Dr. Deppe-Hilgenberg, Kawa und Materlik waren am Oberlandesgericht Naumburg für die Familiensache Kazim Görgülü zuständig: Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hob das Bundesverfassungsgericht Beschlüsse des 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Naumburg in der Familiensache Görgülü auf, was die Richter am Oberlandesgericht Naumburg aber wohl nach dem Motto "Karlsruhe ist weit - hier in Naumburg sind wir die Chefs" nicht sonderlich zu interessieren schien. 

Dr. Mathias Engel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 16.12.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.12.2002 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 

Helen Engelhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Halle / Vizepräsidentin am Amtsgericht Halle (ab 27.08.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Halle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.07.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 27.08.2009 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Halle aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan 2009 des Amtsgerichts Halle nicht aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan 2010 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Halle aufgeführt. 2011: Familiengericht - Abteilung 21. Abteilung 29 - Adoptionen.

Werner Feldmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.12.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1994 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2010, 01.04.2014: Vorsitzender Richter - 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Dr. Peter Friederici (geb. 20.2.1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg  / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab 09.10.1996, ..., 2004)

Stefan Geib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Präsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.10.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 07.09.1993 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1995 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 04.10.2005 als Vizepräsident am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2015 als Präsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Ende 2013 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken beauftragt, am 1. Oktober 2014 offiziell zum Präsidenten ernannt. Siehe Pressemitteilung unten. Namensgleichheit mit: Marga Geib-Doll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 2. Zivilsenat als Familiensenat (ab 20.10.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1986 als Richterin auf Probe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Anna Sandhöfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / 6. Zivilsenat - Senat für Familiensachen I / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Saarbrücken (ab 01.04.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Anna Sandhöfer-Geib ab 05.12.1989 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008  unter dem Namen Anna Sandhöfer ab 01.12.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. GVP 01.01.2011: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / Sechster Zivilsenat - Senat für Familiensachen I.

Iris Goerke-Berzau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 16.12.2002, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.02.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.12.2002 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2012: Vorsitzende Richterin am 3. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.10.2022: Vorsitzende Richterin - 3. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen.  

Dr. Wolfgang Grubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle (ab 01.01.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 31.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Facebook-Abmahnung - Landgericht Halle - Urteil vom 1.6.2012 - siehe unten. Namensgleichheit mit: Claudia Milferstedt-Grubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Halle (ab 03.12.1998, ..., 2012)

Monika Hahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.08.2000, ..., 2011) - 2011: 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt.

Bodo von Harbou (geb. 10.04.1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 09.10.1996, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.03.1985 als Direktor am Amtsgericht Soltau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 08.03.1985 als Direktor am Amtsgericht Soltau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.10.1996 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

Bernd Hellriegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 17.07.1995, ..., 2013) - 2011, ..., 2013: 3. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen.

Gerhard Henss (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 20.01.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.11.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stendal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.01.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

Albrecht Henning (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.09.1992, ..., 2002)

Simone Henze-von Staden (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stendal (ab 27.06.2006, ..., 2012) - Richterin am Amtsgericht Osterburg, Landgericht Stendal sowie amtierende Direktorin des früheren Amtsgerichts Havelberg. Im Handbuch der Justiz 1994 und 2000 ab 01.08.1994 als Richterin am Landgericht Stendal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 10.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

Dr. Winfried Holthaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau / Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 04.09.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.12.2004 als Richter am Landgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.08.2009 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.12.2011 als Vizepräsident am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.11.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.09.2017 als Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt.

Dr. Gerhard Kircher (geb. 1948 in Wetzlar - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg / 9. Zivilsenat / Präsident am Oberlandesgericht Oldenburg (ab 08.09.2004, ..., 2012) - 1980 in Osnabrück zum Richter am Landgericht ernannt. 1991 Richter am Bezirksgericht Magdeburg, 1993 Richter am Oberlandesgericht, 1996 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Naumburg ernannt. 1998 zurück nach Niedersachsen. Zunächst Direktor am Amtsgericht Bad Iburg, dann Abordnung an das Justizministerium. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 20.40.1993 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 13.08.2001 als Ministerialdirigent beim Justizministerium Niedersachsen Hannover aufgeführt. Siehe hierzu auch unter http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=3745&article_id=9977&_psmand=13

Hartmut Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.12.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 19.10.1987 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

Hans-Joachim Kühlen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.04.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1990 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 07.10.1991 als Richter am Bezirksgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 04.01.1994 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.04.1996 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. GVP 01.01.2010: stellvertretender Vorsitzender Richter / 12. Zivilsenat. GVP 01.01.2013, 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter / 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

Ilse Lohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 02.09.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 19.04.1991 als Richterin am Landgericht Dortmund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg - abgeordnet - aufgeführt.

Johannes Nolte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Wittenberg / Direktor am Amtsgericht Wittenberg (ab 02.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.12.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.12.1999 als Richter am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2011 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.09.2016 als Direktor am Amtsgericht Wittenberg aufgeführt. 2009: Präsidialrichter am Landgericht Dessau-Roßlau. Johannes Nolte: "Die Richterschaft in der Familiengerichtsbarkeit - Plädoyer für eine Qualitätsoffensive", FamRZ 16/2018. Namensgleichheit mit: Johannes Nolte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Konstanz (ab 01.01.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 anscheinend nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.09.2018 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2022 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Konstanz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Konstanze Nolte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 25.09.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 25.09.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 24.09.2014, 19.02.2021. Organigramm 02.03.2016: Leiter - Gerichtsabteilung II.

Matthias Paterok (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968 in Berlin) - Richter am Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen / Direktor am Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen (ab 05.06.2008, ..., 2012) - ab 03.05.1999 Richter am Landgericht Dessau, Oberlandesgericht Naumburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.03.2006 als Direktor am Amtsgericht Zerbst aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.06.2008 als Direktor am Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen aufgeführt. Pressemitteilung Nr. 040/06 des Ministeriums der Justiz vom 18.5.2006 - http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/1069/06_07_kvlsa_online.pdf

Winfried Schubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / Präsident am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.04.2004, ..., 29.02.2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.05.1981 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1989 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Präsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2004 als Präsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2010, ..., 2014: Präsident des Landesverfassungsgerichtes Sachen-Anhalt.

Dirk Sternberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.12.2000 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt (1. Strafsenat). Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Landgericht Magdeburg - GVP 03.07.2013: Vorsitzender Richter. 02.09.2013: Mord in Halberstadt Staatsanwaltschaft fordert Gefängnisstrafe - http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/mord-in-halberstadt-staatsanwaltschaft-fordert-gefaengnisstrafe,20641266,24185342.html

Christian Stroot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mitte (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 04.10.1999 als Richter am Landgericht Dessau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.10.2007 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 29.10.2007 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mitte aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Naumburg - 2010: Beisitzer / 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2011: Beisitzer / 12. Zivilsenat.

Dr. Ralf Tiemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 30.04.1996, ..., 2020) - 2008: stellvertretender Pressesprecher.

Horst Trojan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 27.06.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.06.2001 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

Eckard Wiedenlübbert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab 12.05.1999, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.05.1999 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 2007 erkrankt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2010 und 01.01.2013: nicht aufgeführt. Vielleicht zu viel gearbeitet?

Dr. Günter Zettel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 1. Zivilsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Naumburg (ab 26.04.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1979 als Richter am Amtsgericht Lichtenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1992 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 30.04.1996 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

Werner Zink (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt / Präsident am Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (ab 29.06.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1992 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bitterfeld-Wolfen

überregionale Beratung

http://familienberatung-bitterfeld-wolfen.de

 

 

Familienberatung Dessau-Roßlau

überregionale Beratung

http://familienberatung-dessau-rosslau.de

 

 

Familienberatung Eisleben

überregionale Beratung

http://familienberatung-eisleben.de

 

 

Familienberatung Halle

überregionale Beratung

http://familienberatung-halle.de

 

 

Familienberatung Köthen

überregionale Beratung

http://familienberatung-koethen.de

 

 

Familienberatung Merseburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-merseburg.de

 

 

Familienberatung Naumburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-naumburg.de 

 

 

Familienberatung Wittenberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-wittenberg.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Naumburg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.09.2009, ..., ) 

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Sabine Engel

Dessau

ehrenamtliche oder hauptamtliche Mitarbeit bei Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender - SHIA www.shia.de

Im Fall Kazim Görgülü als Verfahrenspflegerin bestellt. Wie so etwas geht, eine Frau als Verfahrenspflegerin zu bestellen, die für einen Verband arbeitet, der in erster Linie alleinerziehende Mütter vertritt, ist völlig schleierhaft und wahrscheinlich nur dem bestellenden Richter kein Rätsel.

 

 

 

Gutachter:

 

Kerstin von Gehlen

Diplom-Pädagogin, FA Päd.Psychologie

Max-Josef-Metzger-Straße 3

39104 Magdeburg

Telefon: 0391 / 621 99 77

Internet: http://www.kerstinvongehlen.de

Beauftragung am Oberlandesgericht Naumburg, 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (beauftragt im Fall Kazim Görgülü am 13.12.2005), Amtsgericht Brandenburg, Amtsgericht Gardelegen, Amtsgericht Halberstadt, Amtsgericht Osterburg

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

Bundesverfassungsgericht

Wie viele Elternteile kann ein Kind haben?

26.092023

Das Schicksal eines leiblichen Vaters beschäftigt das Bundesverfassungsgericht: Die Karlsruher Richter kündigten am Dienstag an klären zu wollen, welche Folgen mehr als zwei Elternteile für die Entwicklung eines Kindes haben können. Die Bundesregierung kündigte an, bei ihrer geplanten Änderung beim Abstammungsrecht auch Vereinbarungen zur rechtlichen Elternschaft ermöglichen zu wollen, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Angelika Schlunck, in Karlsruhe. Ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird erst in einigen Monaten erwartet – und könnte sich damit zeitlich mit dem Entwurf des Justizministeriums überschneiden.

Der Mann aus Sachsen-Anhalt hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil die Mutter seines leiblichen Kindes ihren neuen Lebensgefährten als rechtlichen Vater hatte eintragen lassen – nachdem der biologische Vater einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte der Mutter recht gegeben.

Denn dieses berief sich auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach das Vaterschaftsanfechtungsrecht des feststehend biologischen Vaters ausnahmslos ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am Familiengericht eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Davon geht man aus, wenn der Mann und die Mutter verheiratet sind oder der Mann mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Letzteres war in der konkreten Konstellation der Fall.
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Doch der Kläger sagt, die ersten anderthalb Monate nach der Geburt habe er noch mit seiner damaligen Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn unter einem Dach gewohnt. Anschließend habe die Mutter nach und nach den Umgang zu kappen versucht. Mal durfte er sein Kind nur unter Aufsicht sehen, mal gar nicht, wie der 44-Jährige aus der Nähe von Halle (Saale) berichtet. Unter anderem zwei Gerichtsverfahren zu seinem Umgangsrecht seien schon abgeschlossen.
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Inzwischen sieht er sein Kind alle zwei Wochen für drei Stunden. „Es war ein harter Weg, um dahinzukommen.“ Er kündige per Mail an, dass er den Jungen wie vereinbart abholt. Er wohne zehn Minuten mit dem Auto entfernt. Die Antworten seien meist zwei Buchstaben: OK.

...

Doch zum vereinbarten Termin beim Standesamt, um die Vaterschaft anzuerkennen, erschien die Mutter laut dem OLG nicht. Gleiches galt für zwei Vermittlungsversuche des Jugendamtes. Die Frau hat den Angaben nach fünf weitere Kinder von drei verschiedenen Männern.

...

https://www.welt.de/vermischtes/article247672550/Bundesverfassungsgericht-Wie-viele-Elternteile-kann-ein-Kind-haben.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der urteilende Senat des Oberlandesgericht Naumburg zeigt mal wieder Mutterideologie pur.

Dem klagende biologischen Vater das Recht auf Elternschaft zu verweigern, das ist identisch mit der verstaubten schwarz-rot-grüne Ideologie des 20. Jahrhundert, die seit 1949 in der BRD hunderttausenden Vätern das Recht auf Elternschaft und Kontakt mit ihren Kindern verwehrte und sie zu "Erzeugern" und "Zahlvätern" degradierte.

Pfui Deibel.

 

"In Naumburg an der Saale geschah Ungewöhnliches: Ende 2006 erhob der Generalstaatsanwalt Anklage wegen Rechtsbeugung gegen hochrangige Kollegen: gegen drei Richter, die dem 14. Senat des OLG angehören. Das Verfahren schwebt nun bei eben diesem OLG (als Beschwerde gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des LG Halle); sollte es mit einem Schuldspruch enden, müssen die Angeklagten „mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren" rechnen (§339 StGB). Bekanntlich fallen „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind", unter die Kategorie „Verbrechen" (§ 12 StGB). Was in Rede steht ist mithin kein Kavaliersdelikt, sondern muss - auch wenn die Feder stockt - Justizverbrechen genannt werden. Tatsächlich handelt es sich um einen - in der Geschichte der Bundesrepublik - einmaligen Justizskandal. Kaum glaubhaft, aber wahr: Drei OLG-Richter haben in Folge mehrere höchstrichterliche Entscheidungen einfach boykottiert: erst ein Urteil des EGMR in Straßburg, dann mehrere Beschlüsse des BVerfG."

 

 


 

Rechtsbeugung durch Richter.

Nicht zu fassen

VON URSULA KNAPP

Karlsruhe. Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.

Begründung: Angesichts des Beratungsgeheimnisses sei nicht feststellbar, welche der drei Richter die willkürliche Entscheidung trafen.

Theoretisch könnten nur zwei die Mehrheitsentscheidung getragen haben. Dieses "Rechtsbeugungsprivileg" nannte jetzt ein ehemaliger Richter einen Skandal. In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Betrifft Justiz fordert Christoph Strecker (Stuttgart) eine Gesetzesänderung. Hintergrund der Anklage wegen Rechtsbeugung ist der Fall eines türkischen Vaters, der um seinen nicht ehelich geborenen Sohn kämpfte.

Die Mutter hatte das Kind gegen seinen Willen zur Adoption freigeben wollen. Nach dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sprach auch das Bundesverfassungsgericht dem Vater ein Umgangsrecht zu. Das Familiengericht Wittenberg traf eine entsprechende Umgangsregelung, das OLG Naumburg hob diese aber wieder auf. Inzwischen lebt das Kind beim Vater.

Das Interessante daran: Das OLG war gar nicht zuständig. Nach den Verfahrensvorschriften war es nicht zulässig, die Umgangsentscheidung aufzuheben. Das Verfassungsgericht sprach von einer "willkürlichen" Entscheidung. Das rief die Staatsanwaltschaft Naumburg auf den Plan, die die drei beteiligten OLG-Richter wegen Rechtsbeugung anklagte. Die Eröffnung des Strafverfahrens wurde aber abgelehnt. In letzter Instanz entschied darüber das OLG Naumburg, also dasselbe Gericht, an dem die Rechtsbeugung mutmaßlich begangen wurde.

Das OLG argumentierte, es sei nicht feststellbar, wer die Verantwortung trage, weil alle die Aussage verweigerten und das Beratungsgeheimnis die Offenlegung des Abstimmungsergebnisses nicht erlaube.

Diese "strukturelle Straflosigkeit" eines Kollegialgerichts nennt Strecker in seinem Aufsatz eine "Katastrophe für den Rechtsstaat". Denn nur Einzelrichter müssten nach der Logik der OLG-Entscheidung für Rechtsbeugung einstehen, da bei ihnen die Verantwortlichkeit feststehe.

Strecker führt aus, dass auch überstimmte Mitglieder eines Spruchkörpers für das von ihnen unterschriebene Urteil verantwortlich sind. Außerdem stellt er in Frage, dass das Beratungsgeheimnis auch das Abstimmungsergebnis umfasst. Für die Zukunft fordert der Jurist, dass überstimmte Richter ihren Widerspruch dokumentieren können.

Das Recht, ein Sondervotum abzugeben, gilt bisher nur für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Strecker fordert den Gesetzgeber auf, diese Regelung jetzt auf alle Gerichte auszudehnen und das geltende Gerichtsverfassungsgesetz zu erweitern. Der inzwischen pensionierte Richter wörtlich: "Spätestens dann wäre es endgültig vorbei mit dem Rechtsbeugungsprivileg."

11.01.2009 - http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1657708_Nicht-zu-fassen.html

 

 


 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 013/08

 

Naumburg, den 5. Dezember 2008

 

(OLG NMB) "2009 - Jahr des Familiengerichts

Am 17. Dezember 2008 findet im Justizzentrum in Halle ein Pressegespräch statt. Hierbei soll das Projekt „2009 - Jahr des Familiengerichts“ vorgestellt werden. Ziel des Projektes ist es, die Arbeit der Familiengerichte stärker öffentlich zu machen. Zudem treten im nächsten Jahr Gesetzesänderungen in Kraft, die zu neuen Herausforderungen für die Familiengerichte führen werden. Im Rahmen des Projektes möchten wir Ihnen, Ihr Interesse vorausgesetzt, monatliche Kolumnen anbieten, in denen den Lesern die Vielfalt und Tragweite familiengerichtlicher Entscheidungen aufgezeigt werden sollen. Praktiker könnten in Interviews über ihre täglichen Aufgaben und ihre Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Beratungsstellen und -verbänden berichten, interdisziplinäre familiengerichtliche Arbeitskreise könnten vorgestellt und Auswirkungen der Gesetzesnovellierungen veranschaulicht werden. Und nicht zuletzt kann etwas "Werkstatt-Atmosphäre“ aus dem Familiengericht vermittelt werden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und laden Sie herzlich zu dem Pressegespräch ein:

17. Dezember 2008, 10:00 Uhr,

Justizzentrum Halle, Raum 2093, Thüringer Straße 16,

06112 Halle (Saale).

An dem Pressegespräch werden neben dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt, Winfried Schubert, die Leiterin des Projektes Frau Iris Goerke-Berzau, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, und die Mitglieder der Arbeitsgruppe „2009 - Jahr des Familiengerichts“ teilnehmen.

 

gez. Wolter, Pressesprecherin

 

Impressum:

Oberlandesgericht Naumburg

Pressestelle

Domplatz 10

06618 Naumburg

Tel: (03445) 28 23 23

Fax: (03445) 28 20 00

Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2008/013_2008_74751c99e94d85292116b445e7bed432.htm

 

 


 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/08

Naumburg, den 8. Oktober 2008

 

(OLG NMB) Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

Mit Beschluss vom 06.10.2008 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Halle als unbegründet verworfen. Damit steht fest, dass es gegen die Richter des 3. Familiensenats am Oberlandesgericht Naumburg kein Verfahren wegen Rechtsbeugung geben wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte unter dem 14.11.2006 Anklage gegendrei ? damalige ? Mitglieder des 14. Zivilsenats (zugleich 3. Senat für Familiensachen ) wegen Rechtbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Hintergrund waren zwei Entscheidung des Senats in einem Umgangsrechtsverfahren, welches auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht beschäftigt hatte.

In zwei Beschlüssen vom 8.12. und 20.12.2004 sah die Generalstaatsanwaltschaft den Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklicht und erhob Anklage gegen die drei damals beteiligten Richter. Das Landgericht Halle ließ jedoch mit Beschluss vom 20.7.2007 diese Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu, wogegen die Generalstaatsanwaltschaftsofortige Beschwerde eingelegte.

Nun hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgericht Naumburg diese nach weiteren Ermittlungen als unbegründet verworfen. Die vorläufige Tatbewertung ergebe, dass eine Verurteilung der angeschuldigten Richter nicht zu erwarten sei.

Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Rechtbeugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betrachtkommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen.

Gegen die Entscheidung des 1. Strafsenats ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.

gez. Dr. Tiemann, stellv. Pressesprecher

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2008/007_2008_b1e854f09b8ad42a6651ed150385fd28.htm

 

 

 


 

 

 

OLG Naumburg: Rechtsbeugung zweier von drei Richtern einer Kammer nicht beweisbar

Sollen Richter eines Kollegialgerichts wegen Rechtsbeugung verurteilt werden, ist für jedes einzelne Mitglied des Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass er für die Entscheidung gestimmt hat. Dieser Nachweis lasse sich jedoch mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Naumburg eine sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen die Nichtzulassung zur Hauptverhandlung gegen drei Richter ab (Beschluss vom 06.10.2008, Az.: 1 Wf 504/07).

Sachverhalt

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte unter dem 14.11.2006 Anklage gegen drei damalige Mitglieder des Vierzehnten Zivilsenats, der zugleich Dritter Senat für Familiensachen ist, wegen Rechtbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Hintergrund waren zwei Entscheidungen des Senats in einem Umgangsrechtsverfahren, welche auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt hatten. Das Verfahren hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil der Vater eines Jungen sich vergeblich um das Umgangsrecht mit seinem Sohn bemüht hatte. Das Landgericht Halle ließ mit Beschluss vom 20.07.2007 die Anklage gegen die Richter nicht zur Hauptverhandlung zu, wogegen die Generalstaatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegte. Das Oberlandesgericht Naumburg hat diese nun als unbegründet verworfen. Die vorläufige Tatbewertung ergebe, dass eine Verurteilung der angeschuldigten Richter nicht zu erwarten sei.

Überstimmter Richter eines Spruchkörpers weder als Täter noch als Gehilfe strafbar

Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen.

 

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 10. Oktober 2008.

 

 

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=268089&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

 

 

Kommentar Väternotruf:

So weit sind wir nun schon. Eine Strafverfolgung soll angeblich ausscheiden, weil nicht erkennbar wäre, wer für den Beschluss gestimmt hat und wer nicht. Dann wird es Zeit, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Entscheidungen von sogenannten Spruchkörpern namentlich ausgewiesen werden, das würde einer Demokratie entsprechen und Schlendrian und Verantwortungslosigkeit an den deutschen Gerichten entgegenwirken.

 

 

 


 

 

Freibrief für Rechtsbeugung

 

Gastkommentar von Markus Verbeet 

 

in: "Richterzeitung" 12/2007

 

Zur Thematik Familienrechtsstreit des türkischen Vaters Görgülü und der Vorwurf der Rechtsbeugung gegen drei Richter des Oberlandesgericht Naumburg

 

 


 

 

 

2744 NJW 38/2007

 

Kommentar

 

Lamprecht, Der Rechtsstaat verliert seine Unschuld

 

 

 

Dr. Rolf Lamprecht Karlsruhe

Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert

 

I. Anklage wegen Rechtsbeugung

In Naumburg an der Saale geschah Ungewöhnliches: Ende 2006 erhob der Generalstaatsanwalt Anklage wegen Rechtsbeugung gegen hochrangige Kollegen: gegen drei Richter, die dem 14. Senat des OLG angehören. Das Verfahren schwebt nun bei eben diesem OLG (als Beschwerde gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des LG Halle); sollte es mit einem Schuldspruch enden, müssen die Angeklagten „mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren" rechnen (§339 StGB). Bekanntlich fallen „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind", unter die Kategorie „Verbrechen" (§ 12 StGB). Was in Rede steht ist mithin kein Kavaliersdelikt, sondern muss - auch wenn die Feder stockt - Justizverbrechen genannt werden. Tatsächlich handelt es sich um einen - in der Geschichte der Bundesrepublik - einmaligen Justizskandal. Kaum glaubhaft, aber wahr: Drei OLG-Richter haben in Folge mehrere höchstrichterliche Entscheidungen einfach boykottiert: erst ein Urteil des EGMR in Straßburg, dann mehrere Beschlüsse des BVerfG.

...

 

 

Neue Juristische Wochenschrift - NJW

 

E-Mail: redaktion@beck-frankfurt.de

Tel 069-756091-0

ISSN 0341-1915

 

 


 

 

 

Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter

Neue Runde im Streit um Sorgerecht

Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter

Halle / Naumburg ( dpa ). Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben.

" Wir haben umgehend Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss eingelegt ", sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg über den Verlauf des Verfahrens entscheiden.

mehr.....

http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=b4fc12aa8f9f7c8bde267a95aefaec1f&em_cnt=352332

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Witz komm raus, Du bist umzingelt. Nicht nur, dass am Landgericht Halle darüber entschieden wird, ob einem Richter des gleichen Gerichtes ein Verfahren eröffnet wird, es soll ausgerechnet auch noch am Oberlandesgericht Naumburg darüber entschieden werden, ob gegen zwei Richter des gleichen Gerichtes - des Oberlandesgericht Naumburg - ein Verfahren wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung eröffnet wird.

Warum nicht gleich im Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei SED nachfragen, ob gegen den Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei SED, Genossen Erich Honecker wegen des Verdachts der Untreue nicht ein Parteiverfahren eröffnet werden könne.

Oder etwas aktueller: Vielleicht fragt man der Abwechslung halber ja auch mal bei Osama Bin Laden oder beim Papst an, ob das Verfahren eröffnet werden soll. Der Unterhaltungswert wäre sicher der selbe.

 

01.08.2007

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 023/06

 

Naumburg, den 23. November 2006

 

(OLG NMB) Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 3 Richter

Dem Oberlandesgericht ist bekannt geworden, dass die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen zwei Richter des Oberlandesgerichts Naumburg und einen Richter des Landgerichts Halle Anklage wegen Rechtsbeugung beim Landgericht Halle erhoben hat. Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache gemäß § 170 GVG nichtöffentlich verhandelt wurde. Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Das Oberlandesgericht vertraut darauf, dass die erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.

Für Angehörige der Justiz gelten in diesem Zusammenhang keine anderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger. Die Betroffenen können aber wie jeder andere Bürger auch ihre von der Verfassung garantierten Rechte wahrnehmen. Zu diesen Rechten gehört insbesondere die Unschuldsvermutung, d.h. dass die Betroffenen solange als unschuldig zu gelten haben, bis ein unabhängiges Gericht ihre Schuld rechtskräftig festgestellt hat.

gez. Dr. Ralf Tiemann

Pressesprecher

 

 

Impressum:

 

Oberlandesgericht Naumburg

Pressestelle

Domplatz 10

06618 Naumburg

Tel: (03445) 28 22 23

Fax: (03445) 28 20 00

Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2006/023_2006.htm

 

 

 


 

 

 

Justiz

Naumburg urteilt erneut gegen Görgülü

 

OLG lehnt Sorgerecht ab - Vater kämpft seit sieben Jahren

erstellt 17.12.06, 20:52h, aktualisiert 17.12.06, 21:11h

 

Kazim Görgülü kämpft seit Jahren um sein Kind. (Foto: MZ-Archiv)

Halle/MZ/hak. Sieben Jahre Streit und kein Ende: Am Sonntag wurde bekannt, dass das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) es erneut abgelehnt hat, dem im sächsischen Krostitz lebenden Türken Kazim Görgülü das alleinige Sorgerecht für seinen bei Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt lebenden Sohn Christofer zu übertragen.

Inzwischen haben bereits fünf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verlangt, Vater und Sohn zusammenzuführen. Weil das bisher nicht geschah, sind bereits drei OLG-Richter wegen Richterwillkür und Rechtsbeugung angeklagt.

Dennoch hat ein neuer Senat des OLG Görgülüs wiederholten Antrag "als zurzeit unbegründet abgewiesen", wie es in dem jetzt schriftlich vorliegenden Urteil heißt. Begründung: Der Senat vermag "nicht zu erkennen, dass der leibliche Vater zurzeit schon in der Lage ist, das Sorgerecht zum Wohle Christofers auszuüben". Eine Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund (Jugendamt) auf den Vater "widerspräche dem Kindeswohl". Die Verwurzelung des Kindes bei den Pflegeeltern müsse bedacht werden. Um sich gegen dieses Urteil zur Wehr zu setzen, muss Görgülü nun wieder in Revision gehen.

Christofer war kurz nach der Geburt ohne Görgülüs Wissen von seiner damaliger Lebensgefährtin zur Adoption freigegeben worden. Das Amtsgericht Wittenberg sprach Görgülü später das Sorgerecht zu. Dagegen zogen Jugendamt und Pflegeeltern vor das OLG und bekamen Recht. Seither läuft Görgülü seinem Recht hinterher.

 

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1164274572827

 

 

 

 


 

 

Kommentar Justiz

Kein Irrtum

 

Das Oberlandesgericht Naumburg steht vor einem Skandal. Es hat am Donnerstag auf den einmaligen Vorgang reagiert, dass ein kompletter Senat seines Hauses wegen Rechtsbeugung angeklagt ist. Es ehrt das Obergericht, dass es die Anklage nicht verschweigt, sondern dazu Stellung bezieht. Immerhin. Dann aber bemerkt das höchste Gericht Sachsen-Anhalts etwas hochnäsig, es vertraue darauf, dass die "erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden". Leider durfte man dieses Vertrauen in drei Richter dieses Hauses gerade nicht haben. Das Oberlandesgericht täte gut daran, nun nicht andere an ihre rechtsstaatlichen Pflichten zu erinnern.

Es steht der Vorwurf im Raum, dass drei Richter den Familienrechtsstreit des türkischen Vaters Görgülü bewusst an sich gezogen haben, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Weil sie - in Allianz mit dem zuständigen Jugendamt - dem leiblichen Vater auf keinen Fall das Umgangsrecht geben wollten, ignorierten die Richter die Verfahrensvorschriften und entschieden trotz fehlender Zuständigkeit.

Nun könnte man sagen, jeder kann irren, auch Juristen. Solch ein Irrtum liegt hier aber fern. Denn in einem früheren Verfahrensabschnitt hatten die Kollegen im Nachbarsenat ein paar Wochen vorher erkannt, dass sie nicht zuständig sind und deshalb die Sache Görgülü an das Amtsgericht verwiesen. Kaum vorstellbar, dass diese Entscheidung des eigenen Hauses unbekannt war. Das deutet auf Vorsatz hin, nicht auf Irrtum. Ursula Knapp

 

Erscheinungsdatum 24.11.2006

 

http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare_aus_der_zeitung/?em_cnt=1016102

 

 

 

 


 

 

 

 

Prozess um Sorgerecht

Richter werden wegen Rechtsbeugung angeklagt

 

Streit zwischen türkischem Vater und deutscher Mutter um gemeinsamen Sohn

erstellt 23.11.06, 10:00h, aktualisiert 23.11.06, 22:15h

 

Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes in seinem Haus in Krostitz. Der jahrelange Kampf des Türken Kazim Görgülü um Kontakt zu seinem leiblichen Sohn spitzt sich weiter zu. (MZ-Foto: Bettina Wiederhold)

Naumburg/dpa. Der jahrelange Rechtsstreit um das Sorge- sowie Umgangsrecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn spitzt sich zu. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts hat Anklage gegen drei Richter wegen Rechtsbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Dabei handelt es sich um zwei Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg und einen Richter des Landgerichts Halle, teilte das OLG am Donnerstag mit.

Von Rechtsbeugung ist laut Gesetz die Rede, wenn ein schwerwiegender und vorsätzlicher Verstoß gegen die Rechtsordnung vorliegt. Bei einer Verurteilung drohen ein bis fünf Jahre Haft. «Die Anklage ist bei uns eingegangen und wird den Beschuldigten zur Stellungnahme zugestellt», sagte die Sprecherin des Landgerichtes Halle, Caroline Limbach. Danach entscheide das Gericht, ob die Anklage zugelassen wird. «Es ist daher offen, wann ein Prozess beginnen kann», sagte sie.

«Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache nichtöffentlich verhandelt wurde», teilte der Sprecher der OLG, Ralf Tiemann, weiter mit. «Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Für Angehörige der Justiz gelten keine anderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger», erklärte Tiemann.

Der Streit um den heute sieben Jahre alten Christofer hat in der Vergangenheit sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) und das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) beschäftigt. Die deutsche Mutter hatte das Kind ohne Wissen des aus der Türkei stammenden Vaters zur Adoption freigegeben. Der kleine Junge wurde bei Pflegeeltern untergebracht.

Der in Deutschland lebende Vater kämpft seit rund sieben Jahren gegen die Pflegeeltern und das zuständige Jugendamt Wittenberg in allen Instanzen darum, seinen Sohn zumindest sehen zu dürfen. Die Richter in Straßburg und Karlsruhe pflichteten ihm bei. Hingegen sollen sich die jetzt angeklagten Richter im Dezember 2004 darüber hinweg gesetzt und dem Vater das Umgangsrecht verwehrt haben

 

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1164026360405

 

 

 


 

 

 

Fall Görgülü

Klarheit ist jetzt nötig

von Jörg Telemann, 23.11.06, 22:12h, aktualisiert 23.11.06, 22:15h

 

Halle/MZ. Sieben Jahre lang kämpft der Türke Kazim Görgülü um seinen Sohn. Doch obgleich ihn die Mutter weggab, darf Görgülü ihm kein Vater sein. Vor allem deshalb nicht, weil der 14. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg dies mit seinen Entscheidungen immer zu verhindern wusste.

Die Richter mögen dafür ihre Gründe gehabt haben. Doch in einem bundesweit einzigartigem Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil aus Naumburg als "Willkür" und "nicht nachvollziehbar" gerügt. Unklar, warum der Senat darauf nicht entsprechend reagiert hat. Daher ist es nur folgerichtig, dass sich die betroffenen Richter nun verantworten sollen. Und zwar vor Gericht.

Görgülü, dessen Sohn und selbst den Pflegeeltern hilft dieser möglich Prozess in der Sache aber nicht weiter. Denn die Entscheidung, ob der Vater das ihm bislang von den Naumburger Richtern verwehrte Sorgerecht behalten soll, schmort noch immer am Oberlandesgericht - allerdings in einem anderen Senat. Genauer gesagt bereits seit März 2004.

Auch dieser langwierige Vorgang wirft neue Fragen auf. Denn es ist allerhöchste Zeit, dass in diesem Prozess endlich Klarheit herrscht.

 

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1164274544319&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=

 

 

 

 


 

 

 

Prozess um Sorgerecht

Richter werden wegen Rechtsbeugung angeklagt

 

Streit zwischen türkischem Vater und deutscher Mutter um gemeinsamen Sohn

erstellt 23.11.06, 10:00h, aktualisiert 23.11.06, 22:15h

 

Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes in seinem Haus in Krostitz. Der jahrelange Kampf des Türken Kazim Görgülü um Kontakt zu seinem leiblichen Sohn spitzt sich weiter zu. (MZ-Foto: Bettina Wiederhold)

Naumburg/dpa. Der jahrelange Rechtsstreit um das Sorge- sowie Umgangsrecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn spitzt sich zu. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts hat Anklage gegen drei Richter wegen Rechtsbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Dabei handelt es sich um zwei Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg und einen Richter des Landgerichts Halle, teilte das OLG am Donnerstag mit.

Von Rechtsbeugung ist laut Gesetz die Rede, wenn ein schwerwiegender und vorsätzlicher Verstoß gegen die Rechtsordnung vorliegt. Bei einer Verurteilung drohen ein bis fünf Jahre Haft. «Die Anklage ist bei uns eingegangen und wird den Beschuldigten zur Stellungnahme zugestellt», sagte die Sprecherin des Landgerichtes Halle, Caroline Limbach. Danach entscheide das Gericht, ob die Anklage zugelassen wird. «Es ist daher offen, wann ein Prozess beginnen kann», sagte sie.

«Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache nichtöffentlich verhandelt wurde», teilte der Sprecher der OLG, Ralf Tiemann, weiter mit. «Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Für Angehörige der Justiz gelten keine anderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger», erklärte Tiemann.

Der Streit um den heute sieben Jahre alten Christofer hat in der Vergangenheit sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) und das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) beschäftigt. Die deutsche Mutter hatte das Kind ohne Wissen des aus der Türkei stammenden Vaters zur Adoption freigegeben. Der kleine Junge wurde bei Pflegeeltern untergebracht.

Der in Deutschland lebende Vater kämpft seit rund sieben Jahren gegen die Pflegeeltern und das zuständige Jugendamt Wittenberg in allen Instanzen darum, seinen Sohn zumindest sehen zu dürfen. Die Richter in Straßburg und Karlsruhe pflichteten ihm bei. Hingegen sollen sich die jetzt angeklagten Richter im Dezember 2004 darüber hinweg gesetzt und dem Vater das Umgangsrecht verwehrt haben.

 

 

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Kommentar

 

Ein heftiger Schuss vor den Bug

Anklage gegen Richter des OLG Naumburg erhoben: Wegen Rechtsbeugung und Willkür im Görgülü-Verfahren

 

 

Es ist unbestritten eine Sensation: zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird gegen drei Richter eines Oberlandesgerichtes, einem so genannten Kollegialorgan, Anklage wegen Rechtsbeugung und Willkür erhoben.

 

Und damit wurde ebenfalls ein deutliches Signal gesetzt: auch Richter dürfen nicht ständig die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes penetrant und bewusst ignorieren. Das kann einmal passieren, was in der Regel die höchsten Richter unseres Landes korrigieren. Diese Vorgaben sind dann bindend. Aber mehrfach falsche Rechtsanwendung durch die drei Naumburger OLG-Richter im mittlerweile skandalösen Görgülü-Verfahren – das hat die Richter in den roten Roben in Karlsruhe sehr erzürnt. Nicht umsonst maßregelten sie die Naumburger Richterkollegen so deutlich und warfen ihnen offen Willkür vor. Danach flatterte eine anonyme Anzeige auf den Tisch der Staatsanwaltschaft, Vereine, bundesdeutsche Rechtsanwälte und Privatpersonen schlossen sich der Anzeige an oder stellten selber eine.

 

Die nun von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage ist einmalig, denn Rechtsbeugung bedeutet, willkürliche und vor allem vorsätzliche Rechtsanwendung. Pikant dabei: ausgerechnet Richtern wird vorgeworfen, Rechtsbeugung zu begehen. Das dürfte das letzte Mal in der düstersten Zeit deutscher Geschichte passiert sein. Die Staatsanwaltschaft wird es nicht einfach haben, denn Vorsätzlichkeit nachzuweisen erweist sich in der Praxis als schwierig.

 

Die Richter des 14. Senates des Oberlandesgerichts Naumburg werden sich hinter ihr Beratungsgeheimnis versteckt haben. Denn Richter müssen über ihre Verfahren beraten und diese Beratungsergebnisse sind geheim. Umso überraschender ist daher die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft. Die darf nämlich nur erhoben werden, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt. Nach dem monatelangen Ermittlungsverfahren scheint dies der Staatsanwaltschaft gelungen zu sein. Nun muß innerhalb einer Woche entschieden werden, ob die Anklage zugelassen wird. Dies bleibt abzuwarten. Wird das Verfahren eröffnet, dann ist es öffentlich. Peinlicher geht es nicht mehr. Sitzen doch dann die Richter, die so unbarmherzig gegen den türkischen Vater Görgülü geurteilt haben, selber vor Gericht. Sollte es dann zu einer Verurteilung kommen, drohen den Juristen Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren.

 

Es ist ein deutliches Signal an Deutschlands Richter: auch sie haben nicht immer Narrenfreiheit. Und ein Signal Richtung Europa: in Deutschland ist man bereit, Peinlichkeiten auszuräumen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Dieses Strafverfahren – vorausgesetzt, es wird eröffnet – wird ein weiterer Präzedenzfall darstellen: nämlich um zu klären, ob das Beratungsgeheimnis der Richter dazu benutzt werden kann, Rechtsbeugung zu vertuschen. Denn sollte das Beratungsgeheimnis tatsächlich unantastbar sein, hätten Richter Narrenfreiheit. Niemals könnte ein Richter wegen Rechtsbeugung und Willkür belangt werden. Auch nicht, wenn es ihnen das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat.

 

Dass der Fall Görgülü, in dem ein türkischer Vater seit sieben Jahren um seinen Sohn kämpft, den die Mutter ohne seine Zustimmung zur Adoption freigegeben hat und der seitdem bei Pflegeeltern wohnt, schon lange als Schand- und Skandalfall in der deutschen Rechtsgeschichte gilt, dürfte unbestritten sein. Mehr als 30 Gerichtsverfahren musste Kazim Görgülü über sich ergehen lassen, gegen den Vertreter der Pflegeeltern, dem Hamburger Rechtsanwalt Peter Hoffmann wird wegen Untreue und Kinderhandel ermittelt und die vom Gericht eingesetzte Sachverständige Kerstin von Gehlen ist aktuell wegen offensichtlicher Begutachtungsfehler im Fall des toten Benjamin aus Schlagenthin in die Negativ-Schlagzeilen geraten. Wäre noch zu erwähnen, dass dem verantwortlichen Jugendamt samt Landrat die Kompetenz in diesem Fall entzogen worden ist und seit zwei Jahren die Kommunalaufsicht übernommen hat. Hat es etwas gebracht?

 

Nein. Noch immer kämpft Görgülü darum, seinen Sohn sehen zu dürfen. Zwar hat man auch dem 14. Senat des OLG die Kompetenz entzogen, der 8. Senat lässt sich aber mit einer endgültigen Entscheidung viel Zeit. Wir denken ja nichts Böses mehr in diesem Fall. Oder?

 

 

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Presse/PM061123_OLG_Strafverfahren.htm

 

24.11.2006

 

 

 

 


 

 

 

 

Türkischer Vater kämpft seit sechs Jahren um Sorge- und Umgangsrecht/ Endgültige Entscheidung am 5. Dezember

Justizskandal – Ermittlungen gegen vier Richter wegen Rechtsbeugung

 

Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes Christopher in seinem Haus in Krostiz (Sachsen). Der Türke und seine Ehefrau Celestina haben seit Jahren ein Kinderzimmer für Christopher eingerichtet. Archivfoto: Bettina Wiederhold

 

Der als Fall Görgülü bundesweit bekannt gewordene zivilrechtliche Kampf eines Türken um seinen Sohn hat sich in Sachsen-Anhalt zum Justizskandal ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft Naumburg ermittelt inzwischen gegen vier Richter des Oberlandesgerichts. Den Richtern des 3. Familiensenats wird Rechtsbeugung vorgeworfen.

Naumburg. Der Fall Görgülü füllt zig Aktenordner. Über 50 Entscheidungen gibt es inzwischen zu der zivilrechtlichen Auseinandersetzung eines türkischen Vaters, der um sein Kind kämpft. Die Justiz – vom Amtsgericht Wittenberg bis zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg – hat sich mit dem seit sechs Jahren währenden Streit beschäftigt. Seit wenigen Tagen ist eine neue Facette hinzugekommen – eine strafrechtliche. Die Staatsanwaltschaft Naumburg ermittelt gegen eine Richterin und drei Richter des Oberlandesgerichts Naumburg wegen des Verdachts, dass der 3. Familiensenat Recht gebeugt hat. Die vier Oberlandesrichter hatten Urteile zum Umgangs- und Sorgerecht, die vor dem Amtsgericht zugunsten des Vaters ausfielen, immer wieder aufgehoben.

 

Grundrecht verletzt

Der kleine Christopher war am 25. August 1999 in Leipzig nichtehelich geboren worden. Einen Tag danach hatte ihn seine Mutter zur Adoption freigegeben. Am 1. November unterschrieb sie dann die notarielle Urkunde, auf der sie einwilligte, dass Christopher von einer Familie im Landkreis Wittenberg adoptiert wird. Dort hielt sich das Kind bereits seit dem 29. August 1999 auf.

Kazim Görgülü hatte sich von seiner Lebensgefährtin getrennt und deshalb erst im Oktober 1999 erfahren, dass die Mutter Christopher zur Adoption freigegeben hatte.

Der Türke, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden war, bemühte sich danach um das Sorgerecht. Dem stimmte das Amtsgericht Wittenberg am 20. Juni 2000 zu.

Doch das Jugendamt – Vormund des Kindes – legte gegen den Beschluss Beschwerde ein. Am 20. Juni 2001 hoben die Oberlandesrichter des 3. Familiensenats die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Nicht genug damit, Görgülü wurde bis zum 30. Juni 2002 jeglicher Kontakt mit Christopher untersagt. Grund: das Kindeswohl. Hintergrund: Die Pflegeeltern hatten sich vehement gegen den Wunsch des leiblichen Vaters gewehrt.

Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah den Fall ganz anders. Am 5. Februar 2004 stellte Straßburg fest, dass sowohl die Entscheidung über das Sorgerecht als auch das Umgangsverbot eine Verletzung des Artikels 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt.

Doch der Streit zwischen Kazim Görgülü und Amtsgericht Wittenberg auf der einen Seite sowie Pflegeeltern, Jugendamt und Oberlandesgericht (OLG) Naumburg auf der anderen um das Sorge- und Umgangsrecht ging weiter.

Im März 2004 billigte das Amtsgericht Wittenberg Görgülü erneut das Sorge- und Umgangsrecht zu. Doch umgehend hob das OLG die Beschlüsse wiederum auf. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte binde unmittelbar nur die Bundesrepublik Deutschland, „nicht aber deren Organe und namentlich nicht Gerichte“, so die Begründung.

Doch diesmal bekam der Vater Rückendeckung vom Bundesverfassungsgericht: Der Beschluss des OLG „verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und wird aufgehoben“. Im Juli 2001 hatten die Verfassungsrichter noch mit Blick auf das Kind, das nicht aus seiner gewohnten pflegefamiliären Umgebung gerissen werden sollte, die Verfassungsbeschwerde Görgülüs nicht zur Entscheidung angenommen. Jetzt verwies Karlsruhe den Fall an einen anderen Senat des OLG Naumburg zurück.

Am 5. Dezember wird der 2. Familiensenat darüber entscheiden, ob der sechs Jahre alte Christopher zum Vater und dessen Ehefrau Celestina nach Krostiz (Sachsen) darf. Die Signale stehen nach dem Entscheid des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts für den 39 Jahre alten Türken auf Grün.

Ein Nachspiel hat der seit sechs Jahren währende Rechtsstreit allerdings für eine Richterin und drei Richter des 3. OLG Familiensenats. Sie müssen der Staatsanwaltschaft Naumburg Rede und Antwort stehen. „Es gibt den Verdacht, dass die Richter das Recht gebeugt haben, als sie immer wieder gegen den Vater entschieden“, begründet Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang das eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Juristen. Einzelpersonen und Verbände hatten die Naumburger Richter angezeigt.

Von Bernd Kaufholz

(VS)

 

 

http://www.volksstimme.de/news/anhalt/show_fullarticle.asp?AID=777395&Region=Sachsen-Anhalt&Template=FullArticle_kurz&Column=

 

 


 

 

 

Leipziger Volkszeitung vom Montag, 28. November 2005

Fall Görgülü: Ermittlungen gegen Richter

Leipzig/Halle. Neue Zuspitzung im Rechtsstreit um das Umgangs- und Sorgerecht für den fünfjährigen Sohn des türkischen Bauunternehmers Kazim Görgülü aus Krostitz (Kreis Delitzsch).

Wie Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang von der Staatsanwaltschaft Halle gestern gegenüber dieser Zeitung bestätigte, ermittelt seine Behörde gegen vier Richter des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) wegen Rechtsbeugung.

Görgülü kämpft seit 1999 um das Umgangsrecht mit seinem Sohn Christopher. Er wurde von seiner Mutter kurz nach der Geburt zur Adoption frei gegeben und lebt seitdem bei Pflegeeltern. Alle Entscheidungen des zuständigen Amtsgerichtes zu Gunsten Görgülüs wurden in der Vergangenheit vom OLG in Naumburg wieder aufgehoben. Pflegeeltern und Jugendamt vertraten die Auffassung, dass ein Kontakt mit seinem Vater dem Kind schade. Görgülü bekam allerdings inzwischen Unterstützung sowohl vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch vom Bundesverfassungsgericht, das die Richter in Naumburg rügte.

Görgülüs Ehefrau Celestina äußerte gestern Genugtuung über die Ermittlungen. Auslöser dafür sei eine anonyme Anzeige gewesen, die auf solide Rechtskenntnis deute. "Das muss ein Jurist gewesen sein, der Einsicht in die Akten hatte", vermutet Celestina Görgülü. Man bereite sich derzeit auf ein Verfahren vor, mit dem die Pflegefamilie verhindern will, dass Christopher zwischen 10. Dezember und 21. Januar bei seinem Vater ist. Auch gegen eine geplante Einschränkung des Umgangsrechts wollen sich die Görgülüs zur Wehr setzen. Am 9. Dezember planen sie in der Fußgängerzone von Halle eine Mahnwache.

Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang wollte sich gestern nicht zur Länge des neuen Verfahrens äußern. In diesem Jahr werde aber mit Sicherheit kein Ergebnis zu erwarten sein. "Unser Problem besteht auch darin, an die Akten zu kommen, die zwischen Europäischem Gerichtshof und Amtsgericht pendeln", so Neufang.

Roland Herold

http://www.lvz-online.de/lvz-heute/12373.html

 

 

 


 

 

 

Fall Görgülü – Ermittlungsverfahren gegen Richter wegen Rechtsbeugung

NAUMBURG. Die Rechtssache Görgülü – wohl einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte! Gegen drei Richter (RiOLG Dr. Deppe-Hilgenberg, RiLG Kawa und RiOLG Materlik) sowie eine namentlich nicht genannte Richterin des mittlerweile wohl berühmt berüchtigten 14. Senats des Oberlandesgerichts Naumburgs wurde nunmehr von der Staatsanwaltschaft Halle ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) eingeleitet. Der Clou: Es handelt sich offensichtlich auch nicht nur um eine Förmelei, mit der dem Untersuchungsgrundsatz aus § 152 Abs. 2 StPO genüge getan wird, um die Sache sodann mangels „Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ nach § 170 Abs. 2 StPO sogleich wieder einzustellen. Ein Sprecher der StA Halle bestätigte vielmehr, es bestehe tatsächlich ein Anfangsverdacht.

Doch was war passiert? Was rechtfertigt es, das sehr stumpfe Schwert des § 339 StGB zu ziehen und somit die verfassungsrechtliche garantierte richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) anzutasten? Wie meint die StA Halle, die nahezu unüberwindbaren Hürden des BGH zur Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung – (Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB, 53. Auflage, 2005, § 339, Rn. 14: „Eine Beugung des Rechts liegt danach nur dann vor, wenn der Täter sich bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt.“) – überwinden zu können? Schwierige Fragen ...

Kazim Görgülü ist türkischer Staatsbürger und bemüht sich seit nunmehr fünf Jahren um das Umgangs- und Sorgerecht für seinen mittlerweile achtjährigen Sohn Christopher, der von seiner Mutter einen Tag nach der Geburt zur Adoption freigegeben wurde und seither bei Pflegeeltern lebt. Der Rechtsstreit gipfelte in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Februar 2004, in dem die Luxemburger Richter in den Eilentscheidungen des OLG Naumburg einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK sahen. Kurz darauf stellte das BVerfG höchtselbst die Bindungswirkung der Urteile des EGMR für die Bundesrepublik fest – sie sei zwar nicht mit der Kooperationsformel beschreibbar, die lt. Karlsruhe für den EuGH gilt, jedoch zwinge die völkerrechtliche Verpflichtung die Bundesrepublik, die EMRK und damit die Jurisdiktion des EGMR anzuerkennen.

Die Richter des 14. Senats in Naumburg interessierte dies offensichtlich wenig. Zunächst hält sich der Senat entgegen § 620c ZPO für zuständig, über Beschwerden in Umgangssachen zu entscheiden. Der jüngste Beschluss vom 30. Juni 2004 enthält gar den Hinweis auf die „a. A.“ der herrschenden Meinung, wonach argumentum e contrario aus § 620c ZPO folge, dass im Eilentscheidungen in Umgangsrechtssachen unanfechtbar sind.

Zur Bindungswirkung an die EGMR-Rechtsprechung führen die Richter lapidar aus, diese „binde unmittelbar nur die Bundesrepublik als Völkerrechtssubjekt, nicht aber deren Organe und Behörden und namentlich nicht die Gerichte als nach Art. 97 Abs. 1 GG unabhängige Organe der Rechtsprechung.“

Viel gravierender ist wohl aber die Tatsache, dass die Beschlüsse des Senats jede Einzelfallabwägung vermissen lassen, nicht zuletzt deswegen hob das BVerfG diese wegen Verstoßes u. a. gegen Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG sämtlichst auf und regelte den Umgang teilweise sogar selbst. Statt sich, wie es § 1684 Abs. 4 BGB vorschreibt, mit den Interessen des Kindes auseinanderzusetzen, stichelten die Richter, der Beschwerdeführer „sei kontinuierlich unerwünscht und habe sich in rechtswidriger Weise auf dem Grundstück der Pflegeeltern eingefunden, um dort Observationen anzustellen.“

Der Spiegel berichtet im Titelartikel seiner aktuellen Ausgabe (48/2005), wie liberal die Bundesrepublik und wie stabil ihre Demokratie doch sei. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Gelegentlich erscheinen jedoch die Ronald Schills und Deppe-Hilgendorfs auf der Bildfläche und lassen die Vergangenheit ins Bewusstsein rücken, eine Vergangenheit, die alle Berliner Rechtsreferendare bei ihrer Inauguration im großen Saal des Kammergerichts erfahren – dort tagte seinerzeit der Volksgerichtshof.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat den beschuldigten Richtern unterdessen rechtliches Gehör gewährt ...

Lesen Sie dazu die umfangreiche Berichterstattung von JuReport:

BVerfG zur Bindungswirkung der EMRK

KindschaftsR: Erneute Watsch’n des BVerfG für OLG Naumburg

Der Kindschafts-Fall Görgülü: Teil X der unendlichen Geschichte

 

 

von Kai Bonitz | Montag, 28 November 2005

 

http://www.referendare.net/modules.php?name=News&file=article&sid=543

 

 

 

 


 

 

Ermittlungen gegen vier Naumburger Richter

Die Staatsanwaltschaft Halle hat gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, der von der Mutter zur Adoption freigegeben wurde. Das zuständige Amtsgericht entschied mehrfach zugunsten des Vaters, der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg hob diese Beschlüsse aber mit steter Regelmäßigkeit auf - und das selbst dann noch, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hatte, dem Vater käme "mindestens der Umgang mit seinem Kind" zu. Im Juni bescheinigte deshalb das Bundesverfassungsgericht dem Naumburger OLG-Senat, er habe "außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht" den väterlichen Umgang verhindert. Daraufhin waren mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun, wie ein Sprecher mitteilte, einen "Anfangsverdacht bejaht" und den beschuldigten Richtern "rechtliches Gehör gewährt".

26. November 2005

 

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,386927,00.html

 

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auch wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt werden sollte, was niemanden der die Szene kennt wundern dürfte, so bleibt es doch ein Achtungserfolg, dass auch Richter in Ausübung ihres Amtes zumindest theoretisch nicht außerhalb des Gesetzes stehen und dass die Staatsanwalt Halle ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Wegen Rechtsbeugung ist allerdings - soweit zu hören - in Deutschland noch nie ein Richter verurteilt worden, nicht einmal beim sogenannten Richter Gnadenlos, Herrn Schill aus Hamburg ist dies passiert. Im Gegenteil, er saß schließlich sogar im Hamburger Senat in trauter Umarmung mit der örtlichen CDU.

 

 


 

 

 

 

Eine Familienbeziehung in den Mühlen der deutschen Justiz zermalmt - wer übernimmt dafür die Verantwortung?

Eine Familie erfährt nicht den staatlich garantierten Schutz, sondern der bestellte Amtsvormund des Jugendamtes hat bisher alles unternommen, diese Familie zu zerstören. Anfangs wurde das Kind widerrechtlich in eine Pflegefamilie zur Adoption gegeben, der Vater ist nicht einmal angehört worden. Der Vater hat jetzt 5 Jahre durch ALLE Instanzen gekämpft, er hat ein Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in der Tasche und auch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Am 28.12.04 hat das Bundesverfassungsgericht schließlich nach 5 Jahren den Umgang des Kindes zum Vater angeordnet. Der Amtsvormund des Kindes, Edeltraud Seidel teilte dem Vater mit, dass er sein Kind nicht sehen wird, trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Ist damit das Bundesverfassungsgericht abgesetzt und welchen Wert haben eigentlich diese Urteile noch? Wer korrigiert ein Jugendamt? Wer ist überhaupt in der Lage dazu? Das Landesjugendamt? oder der Landrat Hartmut Dammer? Welcher Minister auf Landes oder Bundesebene? Dieser spektakuläre Fall illustriert die Willkür und Ohnmacht im Familienrecht.

Gäste -Azime Zeycan

-

Rechtsanwältin des Vaters

 

-Dietlind Weinland

-

Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichtes

 

-Frau Luchs

-

Pressesprecher für das AG Wittenberg

 

-Kazim Görgülü

-

Vater

 

-Celsestina Görgülü

-

engagiert für ihren Ehemann Kazim

 

-Frau Kremer

-

Landesjugendamt Halle Saale

 

 

Sendezeit am Donnerstag, den 17.02.2005 auf Radio Corax von 19.00 - 19.50 Uhr

Vom 24.06.04 an streamt Radio Corax ab 18.00 Uhr die Sendungen live ins Internet.

Alles was Ihr braucht ist ein einfacher Winamp-player.

 

Väterradio

 

http://www.vaeterradio.de

 

 

 


 

 

 

aus: RoteMännerInfo 80

 

redaktion@rotemaenner.de

 

Infos von http://www.rotemaenner.de

 

 

 

KARLSRUHE WATSCHT OLG NAUMBURG KRÄFTIG AB

Noch vor Ablauf des vergangenen Jahres gelang es dem

Bundesverfassungsgericht tatsächlich, uns mal POSITIV zu überraschen, indem es qua einstweiliger Anordnung Kazim Görgülü, dessen Sohn Christopher von dessen Mutter zur Adoption freigegeben worden war und der diesen seither nicht mal mehr sehen durfte, ein wöchentliches Umgangsrecht gab. Das Oberlandesgericht Naumburg, der letzte Sachwalter nationalsozialistischer Lebensborn-Ideologie, hatte dem Jungen ungeachtet der gegenläufigen Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte seinen leiblichen Vater beharrlich vorenthalten und dessen Überstellung an Pflegeeltern mit Zähnen und Klauen auch noch gegen jede kleinste Konzession verteidigt. Die Begründung aus Karlsruhe – die nur vorläufig Geltung hat – war denn auch tatsächlich eine dieser berühmten „schallenden Ohrfeigen“ für das OLG.

Einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts konnte man den folgenden wohltuend deutlichen Passus entnehmen: Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte „hat das OLG ersichtlich abermals nicht beachtet. Insbesondere hat es sich nicht ansatzweise mit der Frage auseinander gesetzt, wie der Bf eine Familienzusammenführung überhaupt erreichen kann, wenn ihm der Aufbau jeglicher Kontakte mit seinem Kind versagt bleibt. Auch hat es sich nicht hinreichend mit den Erwägungen des EGMR befasst, wonach es dem Kindeswohl entspreche, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten, da der Abbruch solcher Beziehungen die Trennung des Kindes von seinen Wurzeln bedeute, was nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt sei. Dass die vom OLG pauschal erwogene und mit keinen konkreten Tatsachen belegte Kindeswohlgefährdung durch die vom Amtsgericht angeordnete Anwesenheit einer geschulten Begleitperson gebannt werden kann, hat das OLG ebenso wenig in Betracht gezogen wie die Tatsache, dass der Umgang ohnehin nur für eine Dauer von zwei Stunden pro Woche vorgesehen ist. Die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass die amtsgerichtliche Umgangsregelung für die Dauer der durch das Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung Bestand hat und von daher - vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage – solange einer gerichtlichen Überprüfung durch das OLG entzogen ist.“ (Beschluss vom 28. Dezember 2004 – 1 BvR 2790/04)

http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg04-117.html

 

Das ist in der Tat mal ein Hammer – und obendrein ein juristisch erfreulicher. DEM OLG Naumburg wird schlicht die Kompetenz aberkannt.

Damit wurde zwar nur das Offensichtliche gesehen und entsprechende Fakten geschaffen. Aber schon dies kann im deutschen Rechtsstaat in ausgewählten Fällen durchaus eine Sensation sein! Einen deutlichen Kommentar zu diesem Vorgang lasen wir u.a. in der „Süddeutschen Zeitung“:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/833/44789/print.html

 

 

 


 

 

 

Einmalig in Deutschlands Geschichte:

Bundesverfassungsgericht bescheinigt Naumburger OLG-Richtern „Willkür“!

Nachdem Kazim Görgülü an Heiligabend Verfassungsbeschwerde gegen einen weiteren unsäglichen Beschluss des OLG Naumburg einlegte, entschied das Bundesverfassungsgericht außergewöhnlich schnell am 28.12.2004 und legte nunmehr unmissverständlich und mit aller Deutlichkeit fest, dass der Umgang des Vater Kazim Görgülü mit seinem Sohn am 8. Januar 2005 zu beginnen habe, dass die Pflegeeltern dem Vater einen Entwicklungsbericht bis zum 6. Januar 2005 vorzulegen haben und dass die Kosten des Rechtsstreits dem Land Sachsen-Anhalt auferlegt werden.

In ungewöhnlich scharfer Form wurde der 14. Senat des OLG Naumburg (Anmerkung: RiOLG Deppe-Hilgenberg, RiOLG Kawa, RiOLG Materlik) von den Karlsruher Richtern gerügt:

„Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt unter anderem dann vor, wenn sich eine Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen, also willkürlich ist. Diese Voraussetzungen dürften hier erfüllt sein. Der bisherige objektive Verfahrensablauf legt die Vermutung nahe, dass sich das OLG bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen ...“

Außerdem rügten die Verfassungshüter, dass das OLG Naumburg zum wiederholten Male nicht die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht aus Strasbourg beachtet habe.

Deutlicher geht es nicht mehr. Was offenbar die Karlsruher Richter besonders geärgert haben dürfte: am 20.12.04 hoben die Naumburger Richter einen ihrer eigenen Beschlüsse wieder auf (Umgang mit dem Vater wird unterbunden), informierten das Bundesverfassungsgericht davon, welches logischerweise davon ausgegangen sein dürfte, dass der Umgang nun stattfindet. Weit gefehlt!

Am gleichen Tag, also am 20.12.04 entschied derselbe 14. Senat des OLG Naumburg in einem Beschwerdeverfahren des Jugendamtes und Pflegeeltern wegen Untätigkeit gegen die Amtsrichterin in Wittenberg - ein Verfahren mit neuem Aktenzeichen, neue Akten, neues Outfit – jedoch der selbe Inhalt. Dieses neue Verfahren wegen angeblicher Untätigkeit nutzten die Naumburger OLG-Richter, um den Umgang Kazim Görgülüs mit seinem Sohn auszuschließen. Was sie Karlsruhe natürlich nicht mitteilten!

 

Rechtsbeugung am OLG Naumburg?

Die Beschwerde Kazim Görgülüs machte auch auf diesen Missstand aufmerksam. Folgerichtig erkannten die Karlsruher Richter: „Das Oberlandesgericht hat die Umgangsregelung des Amtsgerichts zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert, ohne nachvollziehbar zu begründen, wieso es dazu im Verfahren gegen die Untätigkeitsbeschwerde befugt ist.“

Und könnte dies auf Rechtsbeugung hinweisen? Die obersten Verfassungshüter stellten nüchtern fest: „Zudem erscheint es nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht ausgeschlossen, dass das Oberlandesgericht mit der angegriffenen Regelung die Vorschrift des § 620 c, Satz 2 ZPO hat umgehen wollen.“ (AZ: 1 BvR 2790/4, 26)

Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass ein deutsches Oberlandesgericht Gesetze hat umgehen wollen? Man meint, den Augen nicht zu trauen, nicht richtig zu lesen.

 

Einmalig: Urteil des BVerfG innerhalb von 2 Tagen!

Besonders auffällig: erstmals wurde in Deutschland ein Urteil des höchsten deutschen Gerichtes innerhalb von nur 2 Tagen beschlossen. Beobachter gehen davon aus, dass die deutsche Politik im Fall Görgülü unter immensen internationalem Druck steht und „hinter den Kulissen“ heftig gerangelt wurde. Darüber, ob die Fälle Haase und Görgülü auch Gesprächsthema waren beim Treffen des Bundestagspräsidenten Thierse mit Bundesverfassungsrichtern vor kurzem in Berlin – darüber kann nur spekuliert werden.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 117/2004 vom 29. Dezember 2004

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 2004 - 1 BvR 2790/04 -

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 

 

 


 

 

 

Fall Görgülü und kein Ende …

oder: OLG Naumburg gegen den Rest Europa’s ?

Regelmaeässige Besucher meiner website kennen den Fall Görgülü – das Urteil des Europaeischen Gerichtshofes fuer Menschenrechte Görgulü gegen Deutschland ist sowohl im englischen Originaltext (im MS-Word Format) als auch in deutscher Uebersetzung (im pdf Format) hier herunterzuladen.

Auf der website von Vaeteraufbruch fuer Kinder e. V. werden die neuesten Entwicklungen dieses Falles laufend berichtet. ( vgl. www.vafk.de)

Das heute bekannt gewordene Urteil des OLG Naumburg (im pdf Format) veranlasst mich, auf Bitten mehrerer Fachleute aus dem Rechts- wie auch Medienbereich, zu einer sehr schnellen ersten Reaktion. Dabei beschraenke ich mich auf die Urteilspassagen, die sich auf das Urteil des EGMR beziehen.

Das OLG Naumburg begruendet seine Unabhaengigkeit vom Strassburger Richterspruch mit Art. 97 Abs. I GG (Richterliche Unabhaengigkeit). Und hebt die Entscheidung des Familiengerichts, welche das Strassburger Urteil ohne wenn und aber in die Tat umsetzte, wieder auf. Der Vater Görgülü, dem die Jugendhilfe und dieser folgend die Gerichte - nach mütterlicher Adoptionsfreigabe und Weitergabe zur Adoptionspflege - sein Kind bis zum heutigen Tage vorenthaelt, soll auch weiterhin keinen Kontakt zu seinem Sohn haben. Und dies trotz eindeutigem Urteil aus Strassburg!

Kann das rechtens sein? Kann ein deutsches Oberlandesgericht als letzte familiengerichtliche Instanz sich ueber ein Urteil des EGMR hinwegsetzen? – Wenn das wirklich moeglich sein sollte, dann koennte oder muesste ich doch sofort meine Bemuehungen einstellen, kindschaftsrechtliche Sachverhalte, die nach meiner Rechtsauffassung gegen Art. 8 EMRK verstossen, nach Erschoepfung des nationalen Rechtsweges dem EGMR vorzutragen.

Ein Blick in die Kommentierung der EMRK,

Jens Meyer-Ladewig: EMRK Handkommmentar, Nomos, 1. Aufl. 2003,

gibt dazu folgende Antwort:

 

Art. 46 Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile

(1) Die Hohen Vertragsstaaten verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.

 

Hierzu kommentiert der Verfasser Meyer-Ladewig, Ministerialdirigent a. D. und Vorgänger des derzeitigen Verfahrensbevollmächtigten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, Stoltenberg, Bundesministerium der Justiz:

 

Rz 1: Die Vorschrift … regelt die völkerrechtliche Verbindlichkeit rechtskräftiger Urteile.

Rz 5: Art. 1 verpflichtet die Konventionsstaaten, die Konventionsrechte zu gewährleisten. … Der Gerichtshof hat insoweit Richterrecht geschaffen, mit dem die EMRK fortentwickelt worden ist und das an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der Konvention teilhat. …

Ich meine, damit ist meine eingangs zweifelnde Frage nach dem Nutzen meines weiteren Engagements für die EMRK positiv beantwortet.

Dem Naumburger OLG-Familiensenat unter seinem Vorsitzenden Dr. Deppe-Hilgenberg scheint nicht bewusst zu sein, dass er mit seinem juengsten Urteil in der Familiensache Görgülü gegen eine voelkerrechtliche Verbindlichkeit verstoesst.. Noch schlimmer, er setzt die voelkerrechtliche Glaubwürdigkeit Deutschlands aufs Spiel.

Meines Wissens ist ein solch eklatanter Verstoss gegen die Europaeische Menschenrechtskonvention in Deutschland ohne Beispiel.

Einzig beruhigend bleibt die Tatsache, dass die Richterin der I. Instanz beim Familiengericht Wittenberg genau wusste, wie sie mit dem Urteil des EGMR richtig umzugehen hat.

 

 

Rechtsanwalt Peter Koeppel

 

http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/neues.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Verfahrensführend in dem Fall Görgülü soll der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Naumburg Dr. Deppe-Hilgenberg sein

 

 


 

 

 

Der Wert der leiblichen Vaterschaft

Menschenrechtsverletzung durch das OLG Naumburg

Urteil EGHM vom 22.02.2004

 

08.04.2004 von 19.00 Uhr – 19.50 Uhr

auf Radio Corax 95,9 MHZ

http://www.vafk-sa-mitte.de/radio/html/aktuelle_sendung.html

 

 

Ein Vater heute ist nicht mehr das, was er mal war. Der Vaterbegriff ist in den letzten Jahrzehnten erheblich verwässert worden. Rechtlicher Vater, sozialer Vater, biologischer Vater, Ersatzvater, angemieteter Vater, Stiefvater und was es noch alles für Väter geben mag. Schon diese vielen Begriffe machen deutlich, dass die Vaterschaft auswechselbar erscheint und deren Wert nicht wirklich erkannt wird. Elternschaft ist ein menschliches Grundrecht sowohl im Grundgesetz, also auch in der Europäischen Menschenrechtekonvention. Laut Artikel 8 der Konvention ist jeder Staat dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, leibliche Eltern mit ihren Kindern zu vereinen Das Vaterrecht muss also staatlich geschützt werden und darf nicht wie ein Wanderpokal vergeben werden. Das ist aber geschehen, in Sachsen-Anhalt hat eine Mutter ihr Kind zur Adoption freigegeben. Der Vater erfuhr erst zwei Monate später dass die Mutter das Kind weggeben hat. Es war bereits in einer Pflegefamilie. Sein Weg führte durch die gerichtlichen Instanzen in Deutschland. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg urteilte: Folgender Satz aus dem Urteil:

 

Das Gericht scheint insbesondere nicht überprüft zu haben, ob eine Vereinigung von Kind und Vater unter Umständen durchführbar ist, durch die die Belastung für das Kind minimiert werden könnte. Stattdessen hat sich das Berufungsgericht offensichtlich nur auf die unmittelbar bevorstehenden Auswirkungen konzentriert, die eine Trennung von den Adoptiveltern für das Kind zur Folge hat, und somit die langfristigen Auswirkungen, die eine dauerhafte Trennung von seinem leiblichen Vater auf das Kind haben könnte, unberücksichtigt gelassen.

Gäste:

Frau Celestina und Herr Kazim Görgülü Vater mit Frau, aber Kind bei Pflegeeltern

Frau Azime Zeycan engagierte Rechtsanwältin

Frau Lachs Pressesprecherin und Richterin am Landgericht Dessau

Herr Dr. Hans-Joachim Maaz Psychotherapeut in Halle

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nikolai Webel

www.vaeterradio.de

 

Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder

Tel/ Fax 034602-48911

webel@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

bgs@vafk.de

 

Beitrags- und Spendenkonto:

Sozialbank Hannover, BLZ 251 205 10, Kto. 8443 600

 

 

 


 

 

 

Deutschland sucht den Superstar - und der sitzt anscheinend zur Zeit am Oberlandesgericht in Naumburg

 

 

Deutschland verurteilt

Menschenrechtsgerichtshof: Verstoß gegen Grundrecht, weil lediger türkischer Vater kein Sorgerecht erhielt

STRASSBURG 

Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil ein lediger türkischer Vater kein Sorgerecht für sein Kind erhielt. Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, so das Gericht gestern in Straßburg. Die Bundesregierung wurde angewiesen, dem 45-Jährigen 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Der in Krostitz bei Bitterfeld lebende Türke hatte im Januar 2000 das Sorgerecht für seinen damals sechs Monate alten Sohn beantragt, den die Mutter zur Adoption freigegeben hatte. Der Antrag wurde eineinhalb Jahre später mit der Begründung zurückgewiesen, das Kind habe sich nun an die Pflegefamilie gewöhnt. Eine Trennung würde "irreparable psychische Schäden" hervorrufen, beschied ein Gericht in Naumburg. Zugleich annullierte es das Besuchsrecht des Vaters und untersagte ihm jeden Kontakt zu seinem Sohn.

Damit sei Vater und Kind jede Möglichkeit genommen worden, eine Beziehung aufzubauen, rügten die Straßburger Richter. Ein Kind so von seinen "Wurzeln zu trennen", sei nur unter außerordentlichen Umständen gerechtfertigt. Im vorliegenden Fall habe es dafür keinen Grund gegeben. Der Mann, der mittlerweile verheiratet ist und zwei weitere Kinder hat, habe seinen Sohn aufziehen wollen und können, heißt es in dem Urteil. Dies habe die deutsche Justiz verhindert.

taz Nr. 7295 vom 27.2.2004, Seite 2, 47 Zeilen (Agentur), nicht in taz-Frankfurt, -Köln, -NRW, -Ruhr

 

 


 

 

Kinder unerwünscht: Deutschland Schlusslicht bei den Geburten in der EU

Mit der Geburtenrate geht es in Deutschland weiter bergab. Mittlerweile hat die Bundesrepublik innerhalb Europas die rote Laterne: Unter den 15 EU-Mitgliedsstaaten wurde mit 8,6 Lebendgeburten je 1000 Einwohner die geringste Rate hier zu Lande verzeichnet. Auch bei der Adoption ist eine abnehmende Tendenz festzustellen. Das Statistische Bundesamt meldet für 2001 mit 5.909 adoptierten Kinder und Jugendlichen einen Rückgang um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der höchste Rückgang wurde 1999 mit zehn Prozent verzeichnet. Wie es heißt, werden rund 62 Prozent dieser Kinder von einem Stiefelternteil oder von Verwandten an Kindes Statt angenommen. Dennoch besteht immer noch ein krasses Missverhältnis zwischen den Adoptionsbewerbungen und den dafür zur Verfügung stehenden Kindern: Ende 2001 waren 925 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt, denen 12.837 Adoptionsbewerbungen gegenüber standen. Das sind rein rechnerisch 14 mögliche Adoptiveltern für ein vorgemerktes Kind.

Demgegenüber steigen in den Länderhaushalten die Koste für Schwangerschaftsabbrüche. Seit Inkrafttreten des Schwangerenhilfegesetzes am 1. Januar 1996 bis zum Jahresende 2002 sind den Ländern vom Bundesfamilienministerium rund 250 Millionen Euro für 810.947 Schwangerschaftsabbrüche erstattet worden

Quelle: Niedersächsischer Landtag, Rundblick 31/04 vom 18.2.04

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Pikant an dieser Meldung, Deutschland wird wegen illegaler Adoptionen vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Siehe Meldung oben.

 

 

 


 

 

 

Positives vom Oberlandesgericht Naumburg. 

Mit  Beschluß vom 23.7.2001 - 14 UF 36/01 hat das Oberlandesgericht Naumburg festgestellt, dass 

- Eltern grundsätzlich zur Konsensbildung verpflichtet sind.

- Formelhafte Äußerungen wie, sie könnten nicht miteinander reden oder nur noch über Anwälte kommunizieren, sind nicht ausreichend, um einem Elternteil nach § 1671 BGB das gemeinsame Sorgerecht zu entziehen. Auch eine große räumliche Trennung kann dafür kein ausreichender Grund sein.

 

Kurzveröffentlichung in: "FamRZ" 2001/H21, S. X

 

 

 


 

 

Gemeinsame Sorge - Positiv

 

OLG Naumburg, AZ.: 14 UF 106/00 vorangegangen 5 F 41/00 AG Wittenberg, stellte das OLG Naumburg

 

Aus den Gründen:

"Der Senat ist nach eingehender Prüfung der Sach- und rechtslage der Auffassung, dass triftige Gründe, d.h. vor allem die emotional gleichermaßen intensive Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen, die sich auch bei der Anhörung durch den Berichterstatter deutlich herauskristallisiert hat, dafür sprechen, in Abänderung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Naumburg vom 1.April 1999 den Eltern das Sorgerecht für G. gemeinsam zuzusprechen. Denn aufgrund der Neuregelung des Kindschaftsrechtes, das nunmehr als Leitbild die gemeinsame elterliche Sorge vorsieht, kann es das Kindeswohl nur dann rechtfertigen, die elterliche Sorge nur einem Elternteil unter Ausschluß des anderen zu übertragen, wenn in allen Angelegenhelten des Kindes von erheblicher Bedeutung, welche die Eltern gemeinsam zu entscheiden haben (vgl.u.a.§§ 1627, 1687 BGB), grundsätzlich nicht zu erwarten ist, dass einvernehmliche Entscheidungen der Kindeseltern möglich sein werden (vgl. auch KG, in: FamRZ 1999, S. 737). Davon, daß die Kindeseltern auch zukünftig nicht in der Lage sein werden, Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für G. gemeinsam zu treffen, geht der Senat, trotz der sich bei vordergründiger Betrachtung anders darstellenden Sachlage, nicht (unterstrichen) aus.

Die bisher zwischen den Kindeseltern teilweise erbittert geführten

Auseinandersetzungen waren vornehmlich beiderseits von dem Ziel bestimmt,

jeweils das alleinige Sorgerecht für G. zu erhalten. Derartigen Anträgen hat das Gericht aber nur dann zu entsprechen, wenn zu erwarten ist, dass die alleinige Sorge eines Elternteiles dem Wohl des Kindes am besten entspricht, § 1671 Abs.2. Nr. 2 BGB. Eine solche Annahme setzt jedoch die positive Feststellung voraus, dass die Alleinsorge eines Elternteiles dem Kindeswohl besser entspricht als die gemeinsame elterliche Sorge.

Dies kann der Senat nicht feststellen.

..."

 

 

 


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