Väternotruf informiert zum Thema

Oberlandesgericht Bremen

OLG Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen

Vom treudoofen deutschen Steuerzahler subventionierter Zwergenstaat Bremen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Oberlandesgericht Bremen

Sögestraße 62/64

28195 Bremen

 

Telefon 0421 / 361-4522

Fax: 0421 361-4451 (Zivil- und Strafsenate)

0421 361-17290 (Verwaltung)

 

E-Mail: office@oberlandesgericht.bremen.de

Internet: https://www.oberlandesgericht.bremen.de/

 

 

Internetauftritt des Oberlandesgerichts Bremen (01/2024)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2024 - https://www.oberlandesgericht.bremen.de/das-gericht/geschaeftsverteilung-rechtsprechung-1582

 

 

Wozu eine Städtchen wie Bremen ein eigenes Oberlandesgericht haben muss, das wissen wohl nur die Götter oder die Bremer Stadtmusikanten. Na ja, sei es drum. Für irgend was müssen ja schließlich die Steuereinnahmen verpulvert werden, sonst hätten die Bürgerinnen und Bürger womöglich zuviel Geld in den Taschen und kämen auf den dummen Gedanken ihr Geld für Sinnvolles auszugeben, statt für einen ineffizienten und trägen Staatsapparat und Zwergenrepubliken.

 

 

Bundesland Bremen

 

 

Präsidentin am Oberlandesgericht Bremen: Ann-Marie Wolff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Bremen / Präsidentin am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.07.2019, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.07.1994 als Richterin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.01.2008 als Direktorin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2016 als Direktorin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2019 als Präsidentin am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. 21.07.2011: Ein Neustart, der keiner war. POSTENPOSSE Wann der Justizsenator einen neuen Leitenden Oberstaatsanwalt ernennt, ist ungewiss. Staatsrat Matthias Stauch weist Kritik am Verfahren aber zurück" -  http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ra&dig=2011%2F07%2F21%2Fa0062&cHash=1ac658ebbc. 

Vizepräsident am Oberlandesgericht Bremen: Dr. Stephan Haberland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen / Vizepräsident am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.01.2017, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.03.2000 als Richter am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2006 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2017 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - 2009: Beisitzer am  5. Zivilsenat - als Senat für Familiensachen. 2010: 3. Zivilsenat. Oberlandesgericht Bremen- GVP 01.01.2023, 01.01.2024: Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat - Familiensachen.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des hochsubventionierten Zwergenlandes Bremen beschäftigen am Oberlandesgericht Bremen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:

 

Landgericht Bremen

 

Amtsgericht Bremen

Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Amtsgericht Bremerhaven

 

 

Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Bremen:

Generalstaatsanwaltschaft Bremen

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Oberlandesgericht Bremen: 

4. Zivilsenat - Familiensenat

Dr. Stephan Haberland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen / Vizepräsident am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.01.2017, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.03.2000 als Richter am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2006 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2017 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - 2009: Beisitzer am  5. Zivilsenat - als Senat für Familiensachen. 2010: 3. Zivilsenat. Oberlandesgericht Bremen- GVP 01.01.2023, 01.01.2024: Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat - Familiensachen.

Dr. Gabriele Röfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Bremen / 4. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.01.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen  - 2010: 5. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin 4. Zivilsenat - Familiensenat. 

Beschluss vom 06.12.2007 - 4 WF 124/07 - 4 WF 164/07:  Befangenheitsantrag eines Vater gegen Richterin Sabine Heinke vom Oberlandesgericht Bremen stattgegeben (veröffentlicht in FamRZ 6/2008, S. 618-619)

 

 

5. Zivilsenat - als Senat für Familiensachen

 

 

Beatrix Otterstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Bremen (ab 17.08.2008, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1997 als Richterin am Landgericht Bremen - halbe Stelle und abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.08.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2021: Beisitzerin 5. Zivilsenat - zugleich Familiensenat. Namensgleichheit mit: Hendrik Otterstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab , ..., 2021) -  im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Melsungen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Melsungen - abgeordnet - und zugleich ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2018 als Vizepräsident am Amtsgericht Bremerhaven aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: Richter am Amtsgericht Bremen / Familiensachen - Abteilung 66. Ab 01.01.2011: abgeordnet an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiensachen - Abteilung 72. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: Richter 4. Zivilsenat - Familiensenat. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 10.09.2021: Richter am Amtsgericht.

 

Dirk Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - Familiensenat (ab 07.04.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.2003 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt (Familiengericht - Abteilung 72 und 76) FamRZ 9/2010: Buchbesprechung Keidel, Engelhardt, Sternal - FamFG. Januar und Februar 2011 in Elternzeit. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: 5. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Dr. Ulrich Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.10.2006 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.14.1983 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.

Stefan Möhle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 59 und 63 (ab 22.12.2006, ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011: Familiengericht - Abteilung 59 und 63. 14.11.2011: Familiengericht - Abteilung 63. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - Familiensenat.

 

 

Richter am Oberlandesgericht Bremen - alphabetisch:

Dr. Stephan Haberland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen / Vizepräsident am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.01.2017, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.03.2000 als Richter am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2006 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2017 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - 2009: Beisitzer am  5. Zivilsenat - als Senat für Familiensachen. 2010: 3. Zivilsenat. Oberlandesgericht Bremen- GVP 01.01.2023, 01.01.2024: Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat - Familiensachen.

Dr. Andreas Helberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.12.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2005 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2011 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: ab 01.09.2010: abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: Richter am Oberlandesgericht Bremen. 2016: Mitglied des Vorstandes des Vereins Bremer Richter und Staatsanwälte - http://www.richterverein-bremen.de/Vorstand.html. Namensgleichheit mit: Claudia Helberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bremen (ab 01.01.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1998 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.09.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bremen aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2011 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bremen - 4/5 Stelle - aufgeführt. 2009: Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Bremen.

Dirk Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - Familiensenat (ab 07.04.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.2003 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt (Familiengericht - Abteilung 72 und 76) FamRZ 9/2010: Buchbesprechung Keidel, Engelhardt, Sternal - FamFG. Januar und Februar 2011 in Elternzeit. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: 5. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Dr. Ulrich Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.10.2006 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.14.1983 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.

Peter Lüttringhaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 24.09.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.09.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt.

Nina Franziska Marx (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.01.2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.12.2006 als Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Bremen - GVP 2010: nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2015: aufgeführt.

Dr. Maike Otten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Bremen (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Maike Otten nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Datum Dienstantritt als Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt (Dienstantritt wohl um 2007). Landgericht Bremen - GVP 10.09.2010: ab 15.09. mit halber Stelle abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen. 2012: Teilabordnung an das Oberlandesgericht Bremen.

Beatrix Otterstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Bremen (ab 17.08.2008, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1997 als Richterin am Landgericht Bremen - halbe Stelle und abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.08.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2021: Beisitzerin 5. Zivilsenat - zugleich Familiensenat. Namensgleichheit mit: Hendrik Otterstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab , ..., 2021) -  im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Melsungen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Melsungen - abgeordnet - und zugleich ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2018 als Vizepräsident am Amtsgericht Bremerhaven aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: Richter am Amtsgericht Bremen / Familiensachen - Abteilung 66. Ab 01.01.2011: abgeordnet an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiensachen - Abteilung 72. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: Richter 4. Zivilsenat - Familiensenat. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 10.09.2021: Richter am Amtsgericht.

Dr. Mario Pellegrino (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 01.02.2002 als Richter am Landgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2010 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Richter am Oberlandesgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 26.03.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2021 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2010: Beisitzer 5. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter - 1. Zivilsenat.

 

 

Dr. Gabriele Röfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Bremen / 4. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.01.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - 2010: 5. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin 4. Zivilsenat - Familiensenat. 

Dr. Klaus-Dieter Schromek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 26.04.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.04.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Handbuch der Justiz 2012: 2. stellvertretendes Mitglied am Staatsgerichtshof Bremen.

Dr. Anja Siegert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.01.2011, ...,2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.06.2005 als Richterin am Landgericht Bremen - halbe Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2010: als Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt - abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen. GVP 01.01.2011: Richterin am Oberlandesgericht Bremen.

Katharina Witt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.12.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 12.10.1993 als Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2006 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Oberverwaltungsgericht Bremen - GVP 01.01.2012: Sofern ein Senat nach den vorstehenden Regeln nicht besetzt werden kann, wirken Richter am OLG Dr. Haberland oder Richterin am OLG Witt, die zu Richtern am OVG im Nebenamt bestellt worden sind, in dieser Reihenfolge mit. ... Namensgleichheit mit: Karin Witt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Landgericht Kiel (ab 20.06.1991, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.06.1991 als Richterin am Landgericht Kiel aufgeführt.

Ann-Marie Wolff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Bremen / Präsidentin am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.07.2019, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.07.1994 als Richterin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.01.2008 als Direktorin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2016 als Direktorin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2019 als Präsidentin am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. 21.07.2011: Ein Neustart, der keiner war. POSTENPOSSE Wann der Justizsenator einen neuen Leitenden Oberstaatsanwalt ernennt, ist ungewiss. Staatsrat Matthias Stauch weist Kritik am Verfahren aber zurück" -  http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ra&dig=2011%2F07%2F21%2Fa0062&cHash=1ac658ebbc. 

 

 

 

Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen:

Dr. Axer - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2011) - GVP 04.02.2011: keine Abordnung an das Verwaltungsgericht Bremen.

Nadine Behlert (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.08.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht

Berlekamp - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011.

Bockmann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ...,  2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 11.09.2011.

Dr. Böger - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2011) - bis 02/2011 abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. 

Dr. Karen Brems (Jg. 1974) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.01.2007, ..., 2008)

Maike Büll (Jg. 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.02.2008, ..., 2008)

Swantje Claussen (Jg. 1974) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.04.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Dr. Julia Degenhardt (Jg. 1977) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.02.2006, ..., 2008 )

Engelhard - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 01.11.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht  Bremen.

Hahn - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bremen. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bremerhaven.

Uwe Hellpap (Jg. 1967) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.03.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen - bei der Staatsanwaltschaft - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Uwe Hellpap nicht aufgeführt.

Karla - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011.

Björn Kemper (Jg. 1978) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.01.2008, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das 

Dr. Katja Koch (Jg. 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.12.2006, ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 64 (ab , ..., 2009)

Dr. Tobias Kramer (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.02.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das

Dr. Lüken - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ...,  2010, ..., 2012) - 2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011. Amtsgericht Bremen-Blumenthal: GVP 01.12.2011. GVP 01.04.2012.

Andrea Mahn (Jg. 1981) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.02.2008, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das

Marg - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht  Bremerhaven. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011. GVP 01.11.2011: Familiengericht - Abteilung 66

Dr. Rüdiger May (Jg. 1975) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.03.2008, ..., )

Uwe Michal (Jg. 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 19.03.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das

Dr. von Mickwitz - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 01.01.2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. GVP 01.01.2011, GVP 01.12.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal.

Dr. Gundula Momsen-Pflanz geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 15.02.2008, ..., 2008) - Momsen-Pflanz, Gundula: Die sportethische und strafrechtliche Bedeutung des Dopings. Störung des wirtschaftlichen Wettbewerbs und Vermögensrelevanz. Reihe: Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht - Band 88, Erscheinungsjahr: 2005, Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005.

Dorette Nickel (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.11.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das

Peitsch - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2008) - 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bremen

Maren Rieder (Jg. 1973) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.02.2008, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das

Scheller - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen

Holger Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab  15.01.2008, ..., 2008)

Thomas Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 15.01.2008, ..., 2008)

Sperner - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, ..., 2012) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen / Abteilung 73. GVP 01.11.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. GVP 01.12.2011. GVP 01.04.2012.

Stegemann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2011) - GVP 01.01.2011: Amtsgericht Bremen-Blumenthal. GVP 16.03.2011. GVP 01.11.2011: Amtsgericht Bremen.

Theis - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010, 14.11.2011: Strafsachen. Amtsgericht  Bremerhaven - GVP 01.12.2011.

Thomas Walther (Jg. 1977) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.04.2007, ..., 2010) - 2008, ..., 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht  Bremerhaven / Familiengericht

Wiebe - Richterin auf Probe / Amtsgericht Bremen  (ab , ..., 2009)

Dr. Woitkewitschl - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010.

Antje Wolter (Jg. ) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.07.2005, ..., 2008)

 

 

Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Bremen tätig:

Ruth Abramjuk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.02.1993 als Richterin am Amtsgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt. Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiensachen Bremen / FamRZ, 16/2006. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2011: Richterin 5. Zivilsenat - Familiensenat.  GVP 01.04.2012: abgeordnet an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiensachen - Abteilung 72. Amtsgericht Bremen -GVP 01.01.2016: Richterin am Amtsgericht / Famiiliensachen - Abteilung 72.

Wolfgang Arenhövel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen / 3. Zivilsenat / Präsident am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.11.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.03.1997 als Präsident am Landgericht Osnabrück aufgeführt.

Lüder Blome (geb. 23.07.1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.10.1984, ..., 2004)

Detlev Blum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.01.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2005 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. 2010: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Bremen. 2012: 2. Zivilsenat.

Dr. Hein Bölling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.09.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1991 als Vorsitzende Richter am Landgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - 2012: Vorsitzender Richter / 5. Zivilsenat - als Senat für Familiensachen

Karen Buse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Bremen / Präsidentin am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.12.2011, ..., 2018) - 1978 Befähigung zum Richteramt. Bis 1991 als Zivilrichterin beim Amtsgericht Bremen. 1991 vertretungsweise Vizepräsidentin am Amtsgericht Bremen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1992 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.07.2005 als Präsidentin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2011 als Präsidentin am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. 2008 Staatsrätin im Innenressort in Bremen.

Prof. Dr. Callies (geb. ....) - Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab , ..., 2010)

Annegret Derleder (geb. 07.09.1938) - Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.10.1993, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1979 als Richterin am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1993 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt.

Dr. Jens Florstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Direktor am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2007 als Richter am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.12.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.11.2011: Präsidiumsmitglied. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.12.2011. Amtsgericht Bremen-Blumenthal - 29.11.2021: Direktor / Familiensachen - Abteilung 71a.  

Peter Friedrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.07.1987, ..., 2008)

Uwe Gräper (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.01.1985, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1985 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt.

Karl Peter Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.01.1999, ..., 28.02.2010) - http://openjur.de/u/31693.html. Juristische Gesellschaft Bremen e.V. Der Verein wurde am 10.12.1986 gegründet. Er verfolgt das Ziel, das Gespräch zwischen Juristen aller Berufsrichtungen, zwischen Juristen und Wissenschaftlern und Praktikern anderer Gebiete anzuregen sowie einen Gedankenaustausch über aktuelle rechtliche, rechtspolitische und fachübergreifende Fragen zu ermöglichen. 1. Vorsitzender: RA Karl-Peter Neumann, Vors. Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen a.D. - www.juristische-gesellschaft-bremen.de.12.08.2009: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen -3. Zivilkammer- vom 06.02.2009 wird zurückgewiesen. - http://openjur.de/u/31693.html

Roger Schilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 02.03.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1995 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Ab 18.01.1999 Richter am Amtsgericht Bremen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt (4. Zivilsenat - Familiensenat, dann stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - als Senat für Familiensachen. FamRZ 1/2007, FamRZ 11/2007, FamRZ 13/2007, FamRZ 16/2007, NJW 45/2007, FPR 1-2/2008. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.03.2009 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Claudia Schilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Geestland / Direktorin am Amtsgericht Geestland (ab , ..., 2015, 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 30.08.2001 als Richterin am Amtsgericht Bremerhaven aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2008 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.03.2008 als Direktorin am Amtsgericht Langen bei Bremerhaven aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2008 als Direktorin am Amtsgericht Geestland aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2015: Direktorin am neu eingerichteten Amtsgericht Geestland.

Klaus Schlüter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Bremen / Präsident am Amtsgericht Bremen (ab 01.01.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Bremen - halbe Stelle und abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 außerdem auch ab 14.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2009 als Präsident am Amtsgericht Bremen aufgeführt.

Dr. Albert Schnelle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.10.2001, ..., 30.06.2020) - Oberlandesgericht Bremen - GVP 19.06.2020: ROLG Dr. Schnelle scheidet mit Ablauf des 30.06.2020 aus dem Dienst aus.

Ursula Schumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.10.1996, ..., 31.03.2011) - 2009: 4. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2010: 5. Zivilsenat - Familiensenat.

Brigitte Soiné (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richterin am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.10.1997, ... , 2005) - im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt.

Reinhard Wever (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen / Vizepräsident am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.01.2011, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 24.12.1981 als Richter am Amtsgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2004 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2011 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012, 01.01.2015: Vorsitzender Richter / 4. Zivilsenat - Familiensenat. Mitautor "Familien-Vermögensrecht", Gieseking, 2008. FamRZ 11/2007, FamRZ 12/2007, FamRZ 22/2008, 2009 AK 17 DFGT. Namensgleichheit mit: Susanne Hindahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Nienburg (ab 29.03.2005, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Susanne Wever ab 01.09.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Susanne Leinweber ab 01.09.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 unter dem Namen Susanne Wever ab 29.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Nienburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Susanne Hindahl ab 29.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Nienburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 

Dr. Wolfram Wittowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.11.1994, ..., 2010)

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Bremen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.09.2009, ..., ) 

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Achim

überregionale Beratung

http://familienberatung-achim.de

 

 

Familienberatung Bremen

überregionale Beratung

http://fb-bremen.de

 

 

Familienberatung Bremerhaven

überregionale Beratung

http://familienberatung-bremerhaven.de

 

 

Familienberatung Delmenhorst

überregionale Beratung

http://familienberatung-delmenhorst.de

 

 

Familienberatung Osterholz-Scharmbeck

überregionale Beratung

http://familienberatung-osterholz-scharmbeck.de

 

 

Familienberatung Rotenburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-rotenburg.de

 

 

Familienberatung Syke

überregionale Beratung

http://familienberatung-syke.de

 

 

Verfahrensbeistände:

A. McCollin 

Rechtsanwältin 

Bremen

2004

 

 

Rechtsanwälte:

 

Karin Dierks

Rechtsanwältin, Mediatorin

Mediatorin BAFM

Pfarrfeldsweg 1

28279 Bremen

Tel: 0421 / 8 78 92 88

E-Mail: karindierks@hotmail.com

 

 

Anne Lindemann

Rechtsanwältin, Mediatorin

Lindenstr. 1 A

28755 Bremen

Tel: 0421 / 65 75 50

E-Mail: lindemann@kanzlei-bremen-nord.de

Homepage: www.kanzlei-bremen-nord.de

 

 

 

Gutachter:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Oberlandesgerichtsbezirk

 

Väteraufbruch für Kinder, Landesverein Bremen e.V.

Ansprechpartner/in:

Herr Rademacher

Adresse:

Selbsthilfetreffen: Haus der Familie Walle, Dünenstr. 2-4, 28219 Bremen

Postanschrift: c/o H. - R. Drewes, Borsteler Str. 48, 28876 Oyten

Termine:

Selbsthilfetreffen jeden 1. und 3. Montag im Monat, 19.00 bis 21.00 im

Haus der Familie Walle, Dünenstr. 2-4, 28219 Bremen (bitte über die Hotline anmelden)

 

Telefon: 0151 - 2273 7722 (Hotline)

Fax:

E-Mail: bremen@vafk.de

Internet: http://www.vafk.de/bremen

Stand 20.07.2010 

 

 

Väteraufbruch Bremen

Postanschrift:

c/o H. - R. Drewes

Borsteler Str. 48

28876 Oyten

Hotline, Erstkontakt und Notfalltelefon: 0151 - 2273 7722

E-Mail: bremen@vafk.de

Internet: www.vafk.de/bremen

Ortsgebiet Ansprechpartner Telefon

Landesverband Bremen:

Bremen-Nord V. Seidelmann 0421 /  63 67 038

Umland: 

Rotenburg/Wümme M. Pfennig 04263 / 98 37 27

 

 Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

 

Einhelliges Votum für Staatsrätin

- 02.11.2011

Karen Buse wird OLG-Präsidentin

Von Rose Gerdts-Schiffler

Bremen. Die Entscheidung über die Neubesetzung der Stelle des Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist gefallen: Ab 1. Dezember wird die bisherige Staatsrätin im Innenressort, Karen Buse, die frei werdende Stelle besetzen. Sie folgt Wolfgang Ahrenhövel nach.

Karen Buse ist 1953 geboren und hat fünf Kinder im Alter zwischen 16 und 29 Jahren. Buse machte 1972 in Bremen Abitur und studierte anschließend in Hamburg und Bremen Jura. 1978 erwarb sie die Befähigung zum Richteramt. Bis 1991 arbeitete die Bremerin als Zivilrichterin beim Amtsgericht.

Im selben Jahr übernahm sie erst vertretungsweise die Stelle der Vizepräsidentin des Amtsgerichts, 1992 dann wurde sie zur Stellvertreterin ernannt. Im August 2005 wechselte die Juristin nach Berlin. Dort übernahm Karen Buse das Amt der Präsidentin des Amtsgerichts in Charlottenburg, eines der größten deutschen Amtsgerichte.

Nur drei Jahre später hieß es wieder Koffer packen für die Familie. Innensenator Ulrich Mäurer holte die Juristin wieder zurück an die Weser, wo sie das Amt der Staatsrätin übernahm. Justizsenator Martin Günthner hatte sich auf Vorschlag des Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts und nach einhelligem Votum des Beteiligungsausschusses für Karen Buse entschieden. Günthner sagte am Dienstag: "Sie wird aufgrund ihrer breiten Erfahrung die Leitungsfunktion perfekt wahrnehmen und wichtige Impulse zur Modernisierung der Justiz geben."

http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/474425/Karen-Buse-wird-OLG-Praesidentin.html

 

 


 

 

 

Aus Protest gegen Personalkürzungen

Bremer Gerichtspräsidenten zwingen die Politik in die Knie

von:

Gil Eilin Jung

09.09.2011

Im kleinsten Bundesland sind die obersten Richter gemeinsam gegen die Sparpläne des rot-grünen Senats auf die Barrikaden gegangen. Auf ihren Fahnen prangt das Ziel, die Bremer Gerichtsbarkeiten mit ihren "skandalös vielen offenen Verfahren" nicht gänzlich lahm zu legen. LTO hat den Aufmarsch beobachtet und mit Peter Heine gesprochen, dem Chef des Landessozialgerichts.

Dass sämtliche Gerichtspräsidenten, die Generalstaatsanwältin und der JVA-Chef gemeinsam Alarm schlagen, dürfte nicht nur in Bremen ein Novum gewesen sein. Zwar lassen auch andere Bundesländer bei Sparplänen in der Justiz von sich hören, doch eine so deutliche und kollektive Gegenwehr wie die in der Hansestadt vergangene Woche sucht ihresgleichen. Die obersten Richter verschafften sich öffentlich Gehör, um gegen die Haushaltspläne der Bremer Bürgerschaft zu protestieren.

Die Entwürfe zur Entlastung des hochverschuldeten rot-grün regierten Bundeslandes sehen die Streichung von rund 80 Stellen in der Justiz vor. Das klingt gering, ist jedoch vor dem Hintergrund einer bereits erfolgten Gesamtkürzung "von rund 25 Prozent aller juristischen Stellen in den vergangenen 18 Jahren zu bewerten," betont der Präsident des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Peter Heine, der "das Ende der Fahnenstange" erreicht sieht.

"Wir sehen nicht, wie wir noch weitere nennenswerte Kürzungen vollbringen können", sagt Heine, der sich als Chef eines Zwei-Länder-Gerichts als Sonderfall betrachtet. "Wir hatten in der bremischen Sozialgerichtsbarkeit im Vergleich zum Bundesdurchschnitt im letzten Jahr die höchsten Eingangszahlen an Verfahren. Man hat uns Verstärkung geschickt, die Stellen der Richter de facto nahezu verdoppelt. Dabei haben wir zum Beispiel auch Abordnungen aus der bremischen Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit erhalten." Es sei eine "absurde Situation, an der einen Stelle Löcher zu stopfen und dabei in Kauf nehmen zu müssen, dass anderswo Löcher entstehen", so Heine.

Der Gerichtspräsident gibt zu bedenken, "dass man nicht vergessen darf, dass die Gerichtsbarkeiten nicht nur aus Juristen bestehen, sondern überwiegend auch aus Mitarbeitern anderer Bereiche". Wenn dort Ausfälle im üblichen betrieblichen Ausmaß entstünden (zum Beispiel Urlaub oder Krankheit), kann dies bis zur Handlungsunfähigkeit einer gesamten Abteilung führen. "Was nutzt es, wenn ein Richter sein Urteil spricht und diktiert und es nicht versandt werden kann, weil jemand zum Abschreiben des Textes fehlt?"

Rechtsansprüche stagnieren wegen unnötig langer Verfahren

Peter Heine spricht davon, dass man "vor dem Sozialgericht in Bremen teilweise viel Geduld mitbringen" müsse. Dem Bremer Weser-Kurier, der den Stein ins Rollen gebracht hat, sagte Heine: "Selbst, wenn es im Streit mit einer Krankenkasse um die Bewilligung eines Spezialrollstuhls für ein schwerstbehindertes Kind geht, können vier Jahre bis zur Entscheidung der überlasteten Kammern ins Land gehen". Heines Mitstreiterin und Kollegin, die Bremer Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheerer, sprach im gleichen Blatt von "skandalös vielen offenen Verfahren" in Bremen und dass "unsere jungen Leute bei den Arbeitsbedingungen total verbraucht" würden.

Deutlich wird auch Erich Joester. Der Präsident der Hanseatischen Anwaltskammer schimpft, dass manche Verfahren seit Jahren nicht zum Abschluss kämen und zudem "skandalöse Verhältnisse" bei den Kostenfestsetzungen herrschten. "Bis eine Partei, die vor Gericht Recht bekommen hat, einen vollstreckbaren Titel erhält, ist der Beklagte längst in Konkurs gegangen oder hat sein Geld außer Landes geschafft", zitiert die Lokalpresse den Präsidenten.

Seine Kollegen stehen im Kollektiv zusammen: Eine zunehmende Komplexität und Überlänge der Verfahren bei gleichzeitiger Abnahme von Richter-, Staatsanwalt- und Bediensteten-Posten, kritisieren auch die Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes, Sabine Kallmann, der Präsident des Finanzgerichtes, Lutz Hoffmann, dessen Kollege am Oberlandesgericht, Wolfgang Arenhövel, die Präsidentin des Oberwaltungsgerichtes, Ilsemarie Meyer und der JVA-Chef Carsten Bauer. Meyer sieht sich angesichts des doppelten Abiturjahrgangs 2012 schon einer Flut von Verfahrensanträgen zur Einklage von Studienplätzen gegenüber. Der JVA-Leiter fordert gar, dass die Bremer Justiz von jeglichen Sparvorhaben ausgeschlossen werden soll.

Gemeinsam mit der Politik zu Alternativen

Die Politik hat das Thema aufgegriffen. So ist es bereits zu Gesprächen mit dem Bremer Justizsenator, Martin Günthner (SPD) gekommen, wie Peter Heine berichtet. "Der Senator hat uns gebeten, gemeinsam mit dem Staatsrat nach weiteren Möglichkeiten zu suchen", so Heine gegenüber LTO. Die Entscheidungen zu Haushaltsfragen träfen letztlich Senat und Bürgerschaft voraussichtlich im Herbst, erläutert Peter Heine und ergänzt: "Richter können nicht streiken, aber wir haben unsere Stimme erhoben und sind gesprächsbereit. Es wird sich zeigen, wie die Politik damit umgeht."

Und was passiert, wenn alle Stricke reißen und sich die Bürgerschaft nicht umstimmen lässt? "Wir werden nicht unsere Arbeit verweigern", verspricht der Präsident des Landessozialgerichts. "Wir können nur darauf hinweisen, dass wir dann nicht mehr in der gebotenen Qualität und Zügigkeit agieren können, wenn weitere Sparmaßnahmen kommen." Sämtliche Effizienzgewinne, die man daraus erzielen kann, seien bereits erfüllt, "jede weitere Kürzung würde uns schmerzlich an der Substanz treffen".

In Bremen ist vorerst Stillschweigen über das weitere Vorgehen vereinbart worden. Gleichwohl heißt es für die Gerichtspräsidenten, in Verhandlung mit dem Bremer Justizsenator zu treten. Schließlich hat dieser die Sparbeschlüsse des Koalitionsvertrages mit abgesegnet. Wie groß fällt da die Enttäuschung über die Politik ins Gewicht? "Es ist nicht die Sache eines Gerichtspräsidenten, die Politik zu kritisieren", räumt Peter Heine ein. "Ein Gerichtspräsident hat darauf hinzuwirken, dass die Interessen der Justiz und vorrangig der Bürger, die sich an die Justiz wenden, gewahrt werden. Wir freuen uns, dass der Senator den Ernst der Situation erkannt hat."

Gil Eilin Jung

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4245/aus-protest-gegen-personalkuerzungen-gerichtspraesidenten-zwingen-die-politik-in-die-knie/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hilft kein Jammern, sondern nur Entschlossenheit. Das Zwergenbundesland Bremen fusioniert mit dem Bundesland Niedersachsen. Das Oberlandesgericht Bremen fungiert dann zukünftig als Zweigstelle des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Die dadurch freiwerdenden Millionenbeträge können zum Teil der Justiz der Stadt Bremen zugeführt werden. So gewinnen alle und der völlige Anachronismus eines Miniaturstadtstaates wie Bremen wird endlich aufgehoben. Doch bei unseren schlafmützigen Politikern, die zu großen Teilen der Kriminalisierung weiter Teile der Bevölkerung verschrieben haben, werden wir wohl noch 100 Jahre warten müssen, es sei denn wir wählen statt dieser Leute zur Abwechslung mal echte Volksvertreter.

 

 

 


 

 

Justiz in Bremen

Die Paragraphen-Vorreiterinnen

Im Justizzentrum: Monika Paulat (von links), Sabine Kallmann, Ann-Marie Wolff, Kirsten Graalmann-Scheerer, Ilsemarie Meyer, Silke Hoppe, Karin Goldmann, Gerda-Renate Holst

05. März 2009 Von 15 Spitzenämtern in der Justiz sind in Bremen acht mit Frauen besetzt. Die einzigartige Quote hat gute Gründe. Das zeigt ein Gespräch, das Anna von Münchhausen anlässlich des Frauentags mit den Juristinnen führt.

Warum sind Juristinnen in Führungspositionen immer noch die Ausnahme?

Paulat: In der Sozialgerichtsbarkeit waren schon immer viele Frauen tätig. Aber in Führungsämtern dünnt es aus. Oft streben die Frauen selbst nicht in die Positionen. Aber gerade den Richterberuf kann man gut mit der Familie vereinbaren.

Woran fehlt es denn?

Paulat: Es braucht Mut und Zutrauen. Man muss Opfer bringen - das müssen Männer schließlich auch. Ich bin verstört darüber, dass die Angebote nicht angenommen werden. Mein Plädoyer: sich frühzeitig zeigen und positionieren.

Meyer: Verwaltungsgerichte waren jahrzehntelang männerdominiert. Als ich am VG Oldenburg anfing, war ich die erste Frau dort. Im Kreis der Chefpräsidenten gibt es außer mir jetzt eine weitere Frau, nämlich in Mecklenburg-Vorpommern. 

Graalmann-Scheerer: Nach wie vor machen Frauen die besseren Staatsexamen. Das korrespondiert aber überhaupt nicht mit Staatsanwältinnen in Führungspositionen. Schon auf der Abteilungsleiterebene sackt der Frauenanteil ab. Und als Leitende Oberstaatsanwälte finden Sie kaum noch Frauen. Es sind solche, die sich früh für den Beruf entschieden und häufig keine Kinder haben.

Liegt es nur an den Frauen selbst?

Meyer: Es muss auch der politische Wille da sein. Als es eine Justizministerin in Niedersachsen gab, wurden Frauen ermutigt. Das verflachte, als sich die politischen Verhältnisse änderten.

Paulat: Für junge Richterinnen wird sich die Situation verbessern. Junge Männer lassen sich anders einbinden in die Familie. Wenn wir Bewerber haben, die aus großen Anwaltskanzleien kommen, stellen sie fest, dass sie dort zwar gut verdienen, aber kein Privatleben mehr haben.

Kallmann: Ja, bei den Männern bewegt sich etwas. Referendare können sich heute eine Elternzeit vorstellen.

Was sind denn die formalen Voraussetzungen für die Karriere?

Meyer: Voraussetzung für die Beförderung ist das Dritte Staatsexamen, darunter versteht man die Erprobung an einem Obergericht. Wer dabei eine Familie mit Kindern haben will, muss organisieren können: Von Osnabrück nach Lüneburg kann man nicht jeden Tag pendeln.

Wolff: Als ich Direktorin wurde, waren meine Kinder acht und elf. Ich wurde vorher mehrfach gefragt, ob ich mich mal zum Bundesgerichtshof abordnen lassen möchte. Ich hätte das gern gemacht - aber wo sollte ich die Kinder lassen? Dass in der Justiz viele Frauen eingestellt wurden, führt dazu, dass vermehrt Richterinnen, die im Mutterschutz sind, vertreten werden müssen. Das kann auch mal zu Beschwerden führen.

Kallmann: In meinen Arbeitsgemeinschaften mit Referendarinnen und Referendaren kommt immer wieder das Thema Karriere in der Justiz auf. Frauen schrecken häufig zurück: Karriere - nein! Selbst bei den jungen herrscht noch ein herkömmliches Rollenverständnis: Mein Partner wird es schon richten.

Goldmann: Ich möchte noch mal den Finger in die Wunde legen: Woran orientieren sich Beförderungsentscheidungen? Sie werden von zusätzlichem Engagement abhängig gemacht. Das ist für Frauen mit Familie schwierig. In Bremen müssen wir bei den Erprobungen keinen Ortswechsel vornehmen - ein großer Vorteil. Aber es wird eben auch gern gesehen, dass man Zusatzaufgaben übernimmt - die Leitung von Arbeitsgemeinschaften oder zusätzliche Prüfungstätigkeiten. Wenn dann die Familie sowieso schon stöhnt, weil die Mutter selten da ist . . .

Hoppe: Bei mir als Leiterin einer Justizvollzugsanstalt ist das wie in einem Unternehmen der Wirtschaft: 40 Stunden plus X muss ich vor Ort sein. Eine JVA mit 750 Haftplätzen und 370 Mitarbeitern in Teilzeit zu führen, das wird auch in Zukunft schwierig sein.

Graalmann-Scheerer: Wir Staatsanwältinnen sind in puncto Arbeitszeit längst nicht so frei wie Richterinnen und Richter. Man weiß nicht, welche festen Sitzungstage man hat. Hinzu kommen Tage mit 24-Stunden-Präsenz und Notdienste.

War Jura als Studienfach für Sie alle die erste Option?

Paulat: Ich wollte erst Ärztin werden. Mein Vater hatte immer schon im Kopf, dass ich Richterin werden sollte.

Goldmann: Wenn ich den Rat meines Vaters befolgt hätte, wäre ich heute Chefsekretärin. Meine beiden Großmütter haben mich ermutigt, zu studieren und als Frau unabhängig zu bleiben.

Hoppe: Jura hat mich gereizt, weil ich den naiven Anspruch hatte, damit vielleicht die Welt ein wenig zu verbessern.

Holst: Die Berufsberatung meinte, ich solle Lehrerin werden. Das wollte ich auf keinen Fall.

Jahrzehntelang hieß es, Frauen könnten aufgrund ihrer emotionalen Veranlagung keine guten Juristen sein. Haben Sie Diskriminierung erlebt?

Goldmann: Ich hatte ein Einstellungsgespräch bei einem OLG-Präsidenten, der sich sehr freute, dass eine Frau Richterin wird, weil die ja in Familiensachen besonders gut tätig werden könne. Das nahm ich mit freundlichem Lächeln zur Kenntnis.

Graalmann-Scheerer: Frauen wurden nicht ernst genommen, als ich anfing. Da kamen Sprüche von Kollegen, die wir heute als chauvinistisch bezeichnen würden. Als ich 1984 im Bereich „Organisierte Kriminalität“ arbeiten wollte, hieß es: Das ist nichts für Frauen.

Kallmann: Alle Männer, die in Bremen das Zweite Staatsexamen bestanden hatten, hatten längst einen Job, egal welche Note. Wir drei Frauen, die wesentlich bessere Noten hatten, nicht. Das war 1976/77. Als ich als Richterin eingestellt werden sollte, wurde ich gefragt, ob ich schwanger sei und wie ich mir die Zukunft vorstelle.

Graalmann-Scheerer: Gleich nach meiner Erprobung 1984 sollte ich für zwei Jahre zum Generalbundesanwalt abgeordnet werden. Aber die Auskunft lautete: Die kann noch so qualifiziert sein, das geht nicht. In Terroristenprozessen müssen die Staatsanwälte in Kasernen leben, und da gibt es keine Damentoiletten. Da blieb ich eben hier.

Paulat: Das Einzige, was mir in dieser Hinsicht passiert ist, war während der Referendarausbildung in Aurich, die ich zusammen mit meinem Mann machte. Der Ausbilder meinte, er müsse meinem Mann die bessere Note geben, weil er ja der Ernährer der Familie werde. Ansonsten wurde ich von Männern gefördert.

Meyer: Wenn ich ein Schreiben ohne meinen Vornamen unterzeichne, bekomme ich häufig eine Antwort als „Sehr geehrter Herr Meyer“, obwohl im Briefkopf „Präsidentin“ steht.

Pflegen Sie einen anderen Führungsstil als männliche Kollegen?

Hoppe: Vielleicht ist es eine weibliche Eigenschaft, dass wir anders mit Personal umgehen. Mein Grundsatz lautet: Mein Personal ist mein größtes Kapital. Ich versuche, meine Mitarbeiter für meine Ideen zu gewinnen und sie zu beteiligen.

Meyer: Häufig begegnet mir die Einstellung: Es ist gut fürs Klima, Kolleginnen zu haben - die sind umsichtig, besorgen Blumen, wenn jemand Geburtstag hat, sorgen für Kekse bei der Beratung und haben ein anderes Feeling für die tägliche Arbeit. Aber wehe, sie kommen den Männern in die Quere und wollen befördert werden. Dann sollen sie sich auf die Familie besinnen.

Sehen Sie sich als Vorbild?

Wolff: Von neun Richtern an meinem Amtsgericht sind vier Kolleginnen. Ich ermutige sie, Familie und Beruf zu vereinbaren. Es ist wertvoll für den Richterberuf, Kinder zu haben, weil man noch in einem anderen Bereich im Leben steht.

Holst: Ich habe noch einen Lehrauftrag an der Universität. Das Interesse der Studentinnen an meinem Werdegang ist groß. Dass ich Kinder von 21 und 17 Jahren habe, zeigt: Man kann es schaffen.

Goldmann: Die Vereinbarkeit von Karriere und Familie ist ein wichtiges Kriterium, um guten Nachwuchs zu gewinnen. Es wird aber schwieriger - wegen Finanznöten und Personalknappheit.

Meyer: Junge Kolleginnen sagen häufig: Ich habe mich bei der Einstellung durchgesetzt, ich werde mich auch künftig durchsetzen. Man muss ihnen deutlich machen, dass sie noch auf erhebliche Widerstände stoßen werden.

Haben sich Ihre Erwartungen an die juristische Laufbahn erfüllt?

Paulat: Seit 1989 bin ich Gerichtspräsidentin, erst in Oldenburg, dann in Hannover, seit 2002 beim gemeinsamen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Das Gerichtsmanagement ist oft anstrengend, aber ich bin nach wie vor begeistert von diesem Beruf.

Meyer: Ich habe schnell gemerkt, dass Jura mein Ding ist. Besonders gefällt mir im Verwaltungsgericht die Arbeit im Spruchkörper - dass wir im Gremium zu entscheiden haben und uns mit zwei Kollegen auseinandersetzen müssen.

Holst: Ich war nach dem Zweiten Staatsexamen drei Jahre lang in der Bundesanstalt für Arbeit tätig. Dann wurde in Bremen zur Besetzung einer Richterstelle jemand gesucht, der „etwas wegschaffen konnte“, wie es hieß. Ich sagte zu und habe es nie bereut. An dem Direktorenposten reizt mich die Kombination zwischen richterlicher Tätigkeit und Führungsaufgabe: Das ist genau das Richtige für mich.

Kallmann: Zuerst war ich Anwältin und international tätig. Aber wie soll das mit der Familie zu vereinbaren sein? Dann zeichnete sich der Weg zum Landesarbeitsgericht ab - nach zwei Jahren wurde ich Vizepräsidentin und blieb es 20 Jahre lang. Was mich an der Arbeitsgerichtsbarkeit gereizt hat: dass man sofort Vorsitzende ist und dass sie erhebliche Handlungsspielräume für Richter bietet. Ich bin auch Lehrbeauftragte an der Uni, habe Prüfungen abgenommen und auch wissenschaftlich gearbeitet - das wollte ich immer: viele verschiedene Betätigungsfelder.

Hoppe: Nachdem ich mich für den Vollzugsdienst entschieden hatte, habe ich eine Art Management-Training erhalten, mit Modulen wie Personalentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit et cetera. Ein guter Jurist ist schließlich noch lange keine gute Führungskraft. Ich bin eine leidenschaftliche Anstaltsleiterin. Ich arbeite in einem Bereich, wo nicht nur die Klientel am Rand der Gesellschaft steht, sondern die Mitarbeiter allesamt. Es ist ein Schlag ins Gesicht, wenn man sich rechtfertigen muss, warum man im Gefängnis arbeitet. Ein Großteil der Leute macht gute Arbeit.

Wolff: Das juristische Studium fand ich trocken. Aber das Referendariat hat mich begeistert. Das sage ich auch den Referendaren in der Ausbildung: Jetzt kommt eine tolle Zeit auf Sie zu, weil Sie in die Praxis eintauchen. Ich bin nach wie vor Richterin aus Leidenschaft, es ist für mich nie gleichförmig, sondern immer noch sehr vielseitig. Ich würde es jedem wieder empfehlen. Noch bin ich in Teilzeit beschäftigt, de facto ist es Vollzeit.

Graalmann-Scheerer: Ich habe bis zum vierten Semester meines Jura-Studiums gehadert. Der Abschluss lief dann doch ganz gut, ich bewarb mich um eine Stelle als Richterin. Am Tag nach der mündlichen Prüfung wurde ich angerufen: Hier ist eine Stelle in der Staatsanwaltschaft zu besetzen, hast du nicht Lust? Ich fand es ganz interessant, kam nach anderthalb Jahren in die Erprobung zur Generalstaatsanwaltschaft. Da haben die Kollegen schon schräg geguckt: So eine Sechsundzwanzigjährige, die erprobt wird? Das war sehr unüblich. Zurück in der Staatsanwaltschaft, habe ich Betäubungsmittel-Strafsachen, organisierte Kriminalität und Jugendschutz-Sachen gemacht. Im Januar 2002 habe ich die Generalstaatsanwaltschaft übernommen.

Sind Frauen-Netzwerke wichtig für Sie?

Meyer: In Führungspositionen braucht man Fingerspitzengefühl. Da rufe ich gern eine Kollegin an und frage: Wie haben Sie das gemacht?

Paulat: Ich finde die Konfrontation „Hier Männer - da Frauen“ nicht gut. Es ist wichtig, sich mit jemandem in ähnlicher Funktion auszutauschen. Ich sage es, weil es mir auf der Zunge liegt: Männer sind oft unendlich eitel und auf sich bezogen, kämpfen auch mit Ellbogen und anderen Mitteln. Vereinzelt machen das Frauen vielleicht auch, aber typisch ist das nicht. Dafür bin ich dankbar.

Die Fragen stellte Anna von Münchhausen.

 

Text: F.A.Z.

Bildmaterial: Jesco Denzel http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~EC3157B1307B44A5C93FEA6C24B1AA102~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

 

 


 

Einstweilige Anordnung - Umgangsrecht 

 

 

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Geschäftszeichen: 4 WF 124/07 = 61 F 2621/06 Amtsgericht Bremen

Beschluss

In der Familiensache betr. d. mdj.

O., geb. am xxxxxxxx,

O., geb. am xxxxxxx,

Kindesmutter;

xxxxxxxxxxxxxxxx Bremen,

Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwältin Janina Oelgardt, Bennigsenstraße 2 - 6, 28207

Bremen,

Geschäftszeichen: D7/1644 O

 

Kindesvater:

Antonio O., ... ,

80011 Acerra

(Provinz Neapel),

Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Behrendt Koch Rosse , Obemstr. 76, 28195 Bremen,

Geschäftszeichen: 1255/06 F-MX

 

Beteiligte:

Amt fùr Soziale Dienste SZ Mitte/Ostliche Vorstadt, Rembertiring 39, 28195 Bremen,

Geschäftszeichen: Frau Witte-Soppa

 

hat der 4. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen als Senat für Familiensachen durch die Richter Wever, Schumann und Schilling am 11.9.2007 beschlossen:

Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 9.7.2007 wird auf Kosten des Kindesvaters als unzulässig verworfen.

Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von RA in Oelgardt, Bremen, bewilligt.

2

Der Antrag des Kindesvaters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 500 festgesetzt.

 

Gründe:

Der Kindesvater wendet sich mit seiner sofortigen Beschwerde vom 20-7,2007 gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 9.7.2007. Das Familiengericht hat in den Ziffern f - III im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 621 g ZPO Regelungen zum Umgangsrecht des Vater mit seinen Kindern getroffen. Unter Ziffer IV hat es die Einholung eines psychologischen Gutachtens angeordnet. Soweit es um das Umgangsrecht des Vaters geht, hat das Familiengericht dies - erneut - bis zum Jahresende ausgeschlossen. Ergänzend hat es dem Kindesvater gestattet, den Kinder alle 2 Wochen zu schreiben und es hat der Kindesmutter aufgegeben, dem Vater über die aktuelle Entwicklung der Kinder zu berichten. Diese Anordnung hat es durch Beschluss vom 17.8-2007 noch ergänzt. Wegen des Verfahrensgangs im Übrigen wird ergänzend Bezug genommen auf die Darstellung im Beschluss des Senats vom 3.7.2007 (4 WF 97/07).

Der Kindesvater rügt insbesondere den Ansatz des Familiengerichts, die Kinder seien durch den Aufenthalt in Italien im Sommer letzten Jahres so traumatisiert, dass sie nunmehr jeglichen Kontakt mit dem Vater verweigerten. Den Kindern sei es, so der Kindesvater, bei ihrem Aufenthalt in Italien sehr gut gegangen. Sie hätten sich dort, wie den zahlreichen in den Akten befindlichen Stellungnahmen aus Italien zu entnehmen sei, wohl gefühlt und von sich aus nicht zur Mutter zurückgewollt. Nachdem die Mutter die Rückführung gegen den Willen der Kinder durchgesetzt habe, gäbe es keine im Kindeswohl begründeten Vorbehalte gegen einen Kontakt zwischen dem Vater und den Kindern. Wenn sich die Kinder bei ihrer Anhörung durch die Familienrichterin tatsächlich dagegen ausgesprochen haben sollten, Kontakt zum Vater haben zu wollen, dann sei dies das Ergebnis einer massiven Beeinflussung durch die Mutter, der die zuständige Sozialarbeiterin des Jugendamtes und auch die Familienrichterin Vorschub geleistet hätten. Die Anordnungen des Gerichts zur Berichtspflicht der Mutter seien im Übrigen so wenig konkret, dass die Kindesmutter meine, mit den dürren Berichten von Juli 2007 (Bl. 591, 592) ihrer Verpflichtung genügen zu können.

Die Kindesmutter tritt der Beschwerde des Kindesvaters entgegen.

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3

Das Rechtsmittel des Kindesvaters ist, worauf dieser bereits mit Verfügung vom 20.8.2007 hingewiesen worden ist, nicht zulässig.

 

I.

Soweit das Familiengericht mit dem angefochtenen Beschluss das Umgangsrecht des Kindesvaters erneut ausgeschlossen hat, handelt es sich dabei um eine einstweilige Anordnung gemäß § 621g ZPO. Die Vorschrift des § 621g ZPO verweist im Übrigen, d.h. wegen des zu beachtenden Verfahrens, auf die Regelungen der §§ 620 a - 620 g ZPO. Ist die Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung getroffen worden - wovon hier auszugehen ist - ist ein Rechtsmittel nur in den in § 620 e ZPO geregelten Fällen zulässig. Einstweilige Regelungen zum Umgangsrecht sind daher nicht anfechtbar (h. M., vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04, FamRZH 2005, 173-177 BGH FamRZ 2005, 1240; FamRZ 2003, 748; Motzer, FamRZ 2003, 793, 802; Gießler, FamRZ 2005, 815; GieBler/Soyka, Vorläufìger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl., Rn 180; Zdller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 621g Rn. 6, § 620 Rn. 11; Musielak/Borth, ZPO, 4. Aufl., § 620c Rn. 10; Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 620c Rn. 8-12).

Der Senat hält bei der vorliegenden Konstellation auch nicht ausnahmsweise eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit für zulässig (so aber OLG Hamm, FamRZ 2005, 533). Es ist zwar richtig, dass mit dem Ausschluss der sofortigen Beschwerde gemäß § 620 e ZPO Entscheidungen des Familiengerichts mit bisweilen weitreichenden Konsequenzen der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogen sind (so Motzer, FamRZ 2005, 802). Das gilt in besonderem Maße fùr die in § 620 e ZPO nicht genannten Umgangsregelungen. Im vorliegenden Fall hat das Familiengericht mit dem angefochtenen Beschluss bereits die dritte einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht des Kindesvaters erlassen. Das Umgangsrecht ist mit den Beschlüssen vom 30.10.2006 (Bl. 9 d. Akte), 1.3.2007 (Bl. 227 d. Akte) und 9.7.2007 (Bl. 452 ff. d. Akte) für nunmehr insgesamt 14 Monate ausgeschlossen worden. Diese Maßnahmen kommen in ihrer Reichweite einer Endentscheidung schon nahe. Der Gesetzgeber hat jedoch den Zustand der Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen mit der Neuregelung des § 621 g ZPO einschränkungslos hingenommen, um einen Gleichklang mit den Regelungen der §§ 620 a - 620 e ZPO zu erreichen.

Für die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist daher kein Raum (mehr) (vgl. BGH NJW 2004, 2224; 2002, 1577; Gießler, FamRZ 2005, 815; vgl. auch

Bundesverfassungsgericht, Plenarbeschluss vom 30.4.2003 (NJW2003,1924).

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4

Der betroffene Elternteil wird durch den Ausschluss der sofortigen Beschwerde auch nicht rechtlos gestellt. Denn es bleibt ihm die Möglichkeit der sog. Untätigkeitsbeschwerde. Mit diesem Rechtsbehelf kann seitens des Beschwerdegerichts das erstinstanzliche Gericht angehalten werden, das Hauptsacheverfahren in der angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts gebotenen Weise zügig zu fördern. Eine solche Untätigkeitsbeschwerde wird bei überlanger Verfahrensdauer allgemein für zulässig gehalten, damit nicht ein im Wege der einstweiligen Anordnung vorgenommener Ausschluss so bemessen bleibt, dass die Hauptsache damit de facto vorweggenommen wird (vgl, OLG Karlsruhe, - 2 WF 32/07- zitiert nach juris; OLG Frankfurt, NJW 2997, 852; KG FamRZ 2005, 729; KG -16 WFi 172/07 -, Beschluss vom 23.8.2007 - zitiert nach juris; Anm. Rixe, FamRZ 2007, 1453, 1454).

Allerdings liegen die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Untätigkeitsbeschwerde hier nicht vor. Das Familiengericht hat die für notwendig erachtete Begutachtung mit dem angefochtenen Beschluss angeordnet, der Sachverständige ist auch bereits tätig. Wie er dem Gericht mitgeteilt hat, rechnet er mit der Fertigstellung des Gutachtens etwa Ende Oktober 2007. Weitere Maßnahmen sind zurzeit nicht zu treffen. Soweit der Kindesvater mit seiner Beschwerde zum Ausdruck bringen wollte, er wolle sich, evtl. für eine Übergangszeit der Durchführung des von ihm zunächst abgelehnten begleiteten Umgangs nunmehr stellen, mag er, soweit nicht ohnehin im laufenden Begutachtungsverfahren eine Kontaktanbahnung von Vater und Kindern in Betracht gezogen wird, einen entsprechenden Abänderungsantrag stellen.

Ein solcher Antrag ist bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ohne weiteres möglich Gewichtige Gründe, die etwa gegen einen begleiteten Umgang sprechen, sieht der Senat auch angesichts der Zusage der Kindesmutter bei ihrer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Neapel vom 19.10.2006 (Bl. 538 d. Akte), sie wolle dem Kindesvater jederzeit Umgang mit den Kindern gewähren, nicht.

Soweit der Kindesvater in seiner Beschwerde rügt, dass das Familiengericht bisher keine Hauptsacheentscheidung zur elterlichen Sorge für P. getroffen habe, obwohl es bereits am 30.102006 eine einstweilige Anordnung erlassen und der Kindesmutter die elterliche Sorge übertragen habe, ist dieser Hinweis in der Sache zutreffend. Das Familiengericht wird auch insoweit noch entscheiden müssen. Jedoch ist die elterliche Sorge für P. nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.

 

II.

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5

Die Regelung des Familiengerichts zu Ziffer IV des angefochtenen Beschlusses ist mit der sofortigen Beschwerde ebenfalls nicht angreifbar. Es handelt sich dabei um eine Beweisanordnung im Hauptsacheverfahren. Solche die Entscheidung lediglich vorbereitende Verfügungen sind, soweit sie nicht ausnahmsweise bereits in Rechte Beteiligter eingreifen, was hier nicht der Fall ist, nicht anfechtbar (Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19 Rn. 9 m.w.N).

 

III.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 13 a Abs. 1 S. 2 FGG. Da die Rechtsverfolgung des Kindesvaters keine Aussicht auf Erfolg i.S.d. § 114 ZPO bietet, war sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kindesmutter beruht auf § 119 ZPO.

 

Wever Schumann Schilling

 

Für die Ausfertigung

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen

 

 

 

 


 

 

 

Verpflichtung der Mutter zur Inanspruchnahme professioneller Hilfe

 

"...

Grundsätzlich gilt zwar gemäß § 1684 Abs. 1 Satz 1 BGB, dass jedes Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat und jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet ist. Das dem Kind zustehende Recht auf Umgang soll eine der Grundvoraussetzungen gewährleisten, die für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung erforderlich ist und dem Kind eine ungestörte Identitäts- und Selbstwertentwicklung ermöglichen.

Um dies zu gewährleisten, sind beide Eltern sind nach § 1684 Abs. 2 BGB verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt. Diese Wohlverhaltensklausel gebietet es nicht nur, passiv Dinge geschehen zu lassen. Sie gebietet zugleich eine aktive Förderung des Umgangskontaktes. Das bedeutet, dass der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, im Rahmen der Erfüllung seiner Erziehungsaufgabe dem Kind deutlich machen muss, wie wichtig der Kontakt zum anderen ist und dass ein Umgangsrecht mit dem anderen auch den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Die Bereitschaft, ein Kind zu erziehen und für es Verantwortung zu übernehmen, fordert auch die Bereitschaft und Verantwortung alles zu tun, um eine Einstellung zu überwinden, die diesem Wunsch und diesen Vorstellungen entgegensteht. Dies gilt gleichermaßen für die Mutter wie für die Großeltern mütterlicherseits.

Daher können die bei der Mutter bestehenden Ängste und Befürchtungen es nicht rechtfertigen, den Kontakt zwischen Vater und Tochter zu unterbinden. Falls diese Ängste nicht aus eigener Kraft bewältigt werden können, besteht die Verpflichtung der Mutter ihrerseits entsprechende professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Sarah einen unbelasteten Umgang mit dem Vater zu ermöglichen.

..."

 

Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen

5 UF 36/01 b = 71 F 734/00

Beschluss in Sachen betr. mdj. XXX, geboren am ... 1988

5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Bremen unter Mitwirkung der Richter Blome, Gräper, Soinö

vom 28.12.2001

 

 

Das ist aber bedauerlicherweise der einzige positive Teil des Beschlusses. Das Oberlandesgericht hat ansonsten dem Vater, der schon seit 10 Jahren von Umgangsboykott seitens der Mutter ausgesetzt ist, für weitere zwei Jahre vom Umgang mit seiner Tochter ausgeschlossen und folgte damit dem ebenso betrüblichen Beschluss des Familiengerichtes Bremen-Blumenthal vom 15.3.2001. Weder haben beide Gerichte es für erforderlich gehalten, einen Sachverständigen einzusetzen (so wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Fall Elsholz gefordert), noch haben sie einen Begleiteten Umgang angeordnet. Unaufgeklärt bleibt, ob zwischen Mutter und Tochter pathologische Beziehungsstörungen bestehen, auf die körperliche Symptome der Tochter hinweisen. Bedauerlicherweise hat auch die eingesetzte Verfahrenspflegerin, eine Rechtsanwältin aus Bremen es nicht für nötig angesehen, im Interesse ihrer Mandantin, dem Kind, die Bestellung eines Gutachters, bzw. Begleiteten Umgang vorzuschlagen. Zu guter letzt wurde dem Vater von beiden Gerichten noch die Verfahrenskosten aufgebrummt. Das ganze nennt man dann Rechtsstaat.

Dem Vater bleibt hier wohl nur der Gang nach Straßburg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

 

Detail am Rande: Auf dem Deckblatt des Beschlusses ist das Geburtsjahr des Kindes mit 1998 angegeben. Offenbar ist aber 1988 richtig, denn das Kind geht schon in die Schule und es ist bisher noch nicht bekannt geworden, dass schon Dreijährige zur Schule gehen und noch dazu den Kontakt mit ihrem Vater verweigern.

 

Der vollständige Beschluss liegt dem Väternotruf vor

 

 

 


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