Väternotruf

April 2015


 

 

 

 

20. April 2015, 17:16 Uhr

Debatte um Elternrechte

Getrennt heißt nicht alleinerziehend

Die Koalition will Alleinerziehenden mehr Geld geben. Dagegen wäre nichts zu sagen - wenn es nicht eine Ungerechtigkeit zementieren würde. Der Staat sollte Betreuung fördern, nicht Alleinerziehende, die es in Wahrheit selten gibt.  

Von Thorsten Denkler, Berlin  

Es steckt ein Missverständnis in dem Wort alleinerziehend. Es drückt nämlich etwas aus, was es in der gesellschaftlichen Realität so nur selten gibt. Dass ein Elternteil sein Kind oder seine Kinder völlig alleine erzieht. Das passiert im Grunde nur, wenn ein Elternteil stirbt oder sich ein Elternteil völlig verweigert.  

In allen anderen Fällen erziehen beide, Vater und Mutter. Beide leben den gemeinsamen Kindern ihre Ideale, ihre Fehler, ihre Brüche vor. Beide haben Werte und Ziele, die sie ihren Kindern mit auf den Weg geben wollen.

Erziehende brauchen jeden Euro  

Der Staat fördert dies nicht. Der Staat fördert nur das überholte "Alles-oder-Nichts"-Schema. Ein Elternteil erzieht - meist die Mutter. Der andere zahlt - in der Regel der Vater..

...

Es ist an der Zeit das Modell Alleinerziehende abzuschaffen. Wenn, dann gibt es Teil-Erziehende. Es müssen Gesetze her, die dem Rechnung tragen. Sie müssen sich daran orientieren, wie viel Zeit Vater und Mutter jeweils mit den Kindern verbringen. Sie müssen die Mehrkosten berücksichtigen, die jede Trennung mit Kindern mit sich bringt. Und sie müssen das Ziel unterstützen, dass sich beide Eltern möglichst oft und gleichberechtigt um die Kinder kümmern können. Die Gesetze heute stehen diesem Ziel entgegen.

 

Das Wohl der Kinder ist zumindest in der Rechtsprechung zu einem wichtigen Maßstab geworden. Nicht zum Wohle der Kinder aber ist es, sich zwischen Vater und Mutter entscheiden zu müssen. Wenn sich Eltern trennen ist das immer schwer für die Kinder. Sie wünschen sich - von Ausnahmen abgesehen - nichts mehr, als dass ihre Eltern wieder zusammenkommen.  

Leichter wird es, wenn der Kontakt zu beiden Eltern gleich gut ist. Schwerer wird es, wenn sie den anderen Elternteil nur alle 14 Tage zu sehen bekommen. Manchmal mag es nicht anders gehen. Weil vielleicht ein Elternteil in einer anderen Stadt das große Glück sucht. Aber das Wechselmodell, das Modell, das möglichst Nahe an die 50:50-Lösung kommt, das sollte in Zukunft die Regel sein. Und nicht länger die Ausnahme. Mit den Gesetzen von heute ist dieses Ziel kaum erreichbar.  

http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-elternrechte-getrennt-heisst-nicht-alleinerziehend-1.2440755

 

 

 


 

 

 

Andreas Halberstadt  

Interessante Entwicklungen im Fall des als Gutachter tätig gewesenen Andreas Halberstadt.  

Halberstadt Betroffene bitte melden unter  

info@vaeternotruf.de

15.04.2015

 

 

 

Andreas Halberstadt

Diplom-Psychologe ???

Rubicon Institut® für Angewandte Psychologie und Bildung - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Höstchesflur 15

55743 Idar-Oberstein

"Studium der Psychologie, Ausbildung in Angewandter Psychologie und Psychosomatik. Weiterbildung in Medizinischer Hypnose, Beratungspsychologie, psychodynamischer Paar- und Familientherapie sowie systemischer Therapie. Staatlich zugelassen zur Psychotherapie nach HPG. Langjährige Selbsterfahrung in tiefenpsychologisch orientierter Psychotherapie und imaginativen Therapieverfahren. Seit 1998 tätig als Psychologe, Berater, Trainer, Dozent und Supervisor an Bildungsinstituten und psychosozialen Einrichtungen. Seit 2001 niedergelassen in eigener Psychologischer Privatpraxis für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Paare und Familien."

http://www.rubicon-institut.de/vita.html#halberstadt - 2014 nicht mehr aufrufbar, der Herr Halberstadt wird sicher Gründe dafür haben.

Beauftragung am Amtsgericht Idar-Oberstein, Amtsgericht Rockenhausen

(ab , ..., 2010, 2011)

Herr Halberstadt lässt offenbar gerne andere Leute für sich arbeiten, so z.B. die Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Nicola Hörster-Fuchs.

 

 


 

 

Wechselmodell nach der Trennung

"Pendelkinder" haben mehr als ein Zuhause  

13.04.2015, 09:48 Uhr | Nicola Wilbrand-Donzelli, t-online.de "Pendelkinder" haben mehr als ein Zuhause. Nach einer Trennung teilen sich immer mehr Eltern die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen.  

Getrennt lebende Mütter und Väter wollen heute immer häufiger, dass ihre Kinder nicht mehr nur bei einem Elternteil leben. Sie entscheiden sich dann für das Wechselmodell, auch Paritätsmodell genannt, bei dem der Nachwuchs abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnt, und zwar in einem möglichst gleichberechtigten Verhältnis. Ein Experte erläutert die Vorteile dieses Familienkonzepts.  

Rund 170.000 Ehen wurden laut Statistischem Bundesamt 2013 in Deutschland geschieden. Davon betroffen waren gut 135.000 Kinder - diejenigen, deren Eltern nicht verheiratet waren, sind dabei gar nicht berücksichtigt. Weit über 90 Prozent der Väter und Mütter entscheiden sich nach ihrer Trennung für das Residenzmodell, wo sich die Eltern zwar in den allermeisten Fällen das Sorgerecht teilen, ihr Nachwuchs aber vorwiegend bei einem Elternteil lebt - fast immer ist das die Mutter.  

Dieses verbreitete Betreuungskonzept, das weitgehend noch auf dem traditionellen Rollenbild "Der Mann verdient das Geld und die Frau kümmert sich um die Kinder" beruht, ist sozusagen das Gegenstück zum weniger alltäglichen Wechselmodell, das in den letzten Jahren aber von immer mehr Eltern angestrebt wird. Genaue Zahlen gibt es bislang noch nicht.  

Die elterlichen Wohnungen sollten in derselben Stadt sein  

Dabei wohnt das Kind in einem bestimmten zeitlichen Raster abwechselnd bei beiden Elternteilen. In den meisten Fällen ist es die 50:50-Lösung im sieben- oder 14-Tage-Rhythmus, die am besten realisiert werden kann, wenn die Wohnungen der Eltern nicht allzu weit voneinander entfernt sind. Das ist vor allem für Kindergarten- und schulpflichtige Kinder wichtig, damit sie ihre sozialen Kontakte und Hobbys weiter pflegen können.  

Das gilt beim Wechselmodell für den Unterhalt  

Ein echtes Paritätsmodell besteht erst dann, wenn die Kinderbetreuung mindestens im Verhältnis 40:60 zwischen beiden Eltern aufgeteilt wird. In diesem Fall ist zunächst kein Elternteil berechtigt, Unterhalt zu fordern. Beide Eltern erfüllen gleichzeitig ihre Betreuungs- und Unterhaltspflicht. Der finanzielle Bedarf wird nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, allerdings wird ein Aufschlag hinzugerechnet, weil zwei Haushalte geführt werden müssen und eventuell auch Fahrtkosten dazukommen. Das Einkommen beider Elternteile wird zusammengerechnet und der Unterhalt wird entsprechend den Einkünften aufgeteilt.

Kritiker: Mangel an Geborgenheit und Stabilität  

Gegner des Wechselmodells kritisieren immer wieder, dass eine solche Regelung vor allem die Bedürfnisse der Eltern befriedige und nicht unbedingt dem Kindeswohl diene. Ihre Argumente: Ein Kind könne wohl kaum glücklich aufwachsen, wenn es unter den Eltern aufgeteilt würde und so zwei Lebensmittelpunkte und nicht nur ein "Nest" habe. Das bedeute auch, dass es sich auf zwei Familien und unter Umständen auf zwei unterschiedliche Erziehungsstile einstellen müsse. Dieses Ping-Pong-Prinzip, bei dem Stabilität, Alltagsroutine und Geborgenheit fehle, verhindere eine optimale kindliche Entwicklung.  

Diese Thesen teilt Peter Thiel nicht. Es ist Familientherapeut und Fachgruppensprecher für Familienrecht bei der Deutschen Gesellschaft für Systematische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF). Denn die Belastung der Kinder durch Pendeln, erklärt er im Gespräch mit t-online.de, sei beim oft praktizierten Residenzmodell nicht geringer als beim paritätischen Konzept.  

"Kinder wechseln auch im Residenzmodell zwischen zwei Elternhäusern, und zwar manchmal häufiger als im Wechselmodell. Der Unterschied ist nur, dass sie im Wechselmodell zu einem gleich einbezogenen Elternteil in einer ihnen vertrauten Wohnumgebung hin wechseln, zu dem sie ebenfalls eine enge Bindung haben und bei dem sie zu Hause sind, nicht nur zu Besuch. Das ist ein Vorteil."

Positive Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes  

Dass sich Trennungskinder unproblematisch sowohl bei Mama als auch bei Papa zu Hause fühlen können, belegte 2011 auch eine Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI), wo die Multilokalität von Familien untersucht wurde: Danach können sich Kinder - nicht nur ältere - meist sehr gut mit dem Leben in zwei Elternhäusern arrangieren. Das kann sich sogar positiv auf ihre Entwicklung auswirken, vorausgesetzt die Rahmenbedingungen stimmen.  

Demnach kommt es für ein Kind vor allem drauf an, wie Eltern ihnen begegnen und nicht, in welchen Räumen dies stattfindet. Stabilität und Geborgenheit sind so eher als emotionale und nicht als geografische Größe zu verstehen.  

Ebenfalls eine Befürworterin des paritätischen Konzepts ist die Juristin und Politikwissenschaftlerin Hildegund Sünderhauf. Als einzige deutsche Autorin hat sie den aktuellen Stand der internationalen Forschung zum Thema analysiert und kommt zu dem Schluss, dass ein funktionierendes Wechselmodell die beste Betreuungslösung für Kinder getrennt lebender Eltern ist.  

Dabei führt sie unter anderem die "Wechsel-Tradition" in Schweden an. In dem skandinavischen Land werden rund ein Drittel aller Kinder getrennt lebender Eltern auf diese Weise betreut. In der Altersgruppe der Sechs- bis Neunjährigen sind es sogar 50 Prozent. Seit 2006 kann dieses Modell auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden.

Keine einheitliche Rechtsprechung in Deutschland  

Vergleichbare Urteile gab es bei Streitigkeiten um das Umgangsrecht in jüngster Zeit auch in Deutschland. Sie sind aber noch selten. So entschied kürzlich das Amtsgericht Heidelberg bei einer Familie, dass trotz Widerspruchs der Mutter das paritätische Konzept im Interesse des Kinderwohls der beiden Söhne umgesetzt werden müsse und begründete dies mit den Vorteilen des Wechselmodells: Es gäbe weniger Loyalitätskonflikte, die Kinder könnten eine gleichmäßige emotionale Bindung zu beiden Elternteilen aufbauen und auch unterschiedliche Rollenbilder erfahren.  

Doch viele Familienrichter sind skeptisch und halten das 50:50-Betreuungsmodell für keine grundsätzlich empfehlenswerte Lösung, vor allem dann nicht, wenn ein Elternteil dagegen ist, die Kommunikation zwischen Vater und Mutter sehr konfliktbeladen ist oder wenn sehr junge Kinder betroffen sind.  

So resümierte die Kinderrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages im vergangenen Jahr, dass das paritätische Wechselmodell überschätzt werde und "bei Kleinkindern im Hinblick auf ihre Bindungs- und Betreuungsbedürfnisse praktisch kaum kindgerecht durchführbar ist."

Kinder wünschen sich häufig das Wechselmodell  

Wenn sich Mütter und Väter ohne Streitigkeiten für das Wechselmodell entscheiden, stehen für viele die Kindesinteressen im Vordergrund, weiß Thiel. "Die meisten Eltern, die sich trennen, schaffen es, das Glück und das Wohl ihrer Kinder im Blick zu behalten. Für sie ist es selbstverständlich, dass Kinder beide Eltern zum Aufwachsen brauchen und dass sie weiter eine gelebte enge Beziehung zu beiden haben sollen. Dies ist auch häufig der Wunsch der Kinder, wenn sie alt genug sind, dazu etwas zu sagen."  

Aber auch die Eltern haben ein eigenes Interesse, den engen Bezug zu ihren Kindern nicht zu verlieren und weiterhin eine wichtige Rolle in deren Leben zu spielen: "Wenn das Kind nicht  zur Waffe im Beziehungskrieg erklärt wird", so der Familientherapeut, "müssen die Eltern sich dieses Bedürfnis wechselseitig zugestehen. Schließlich ist es eine Entlastung, wenn Eltern auch mal kinderfreie Zeit haben und leichter Beruf und Familie vereinbaren können."

Das Konzept funktioniert auch bei hohem Konfliktpotenzial  

Um das Wechselmodell leben zu können, sollten die Beteiligten möglichst gut miteinander kooperieren. Falls die Eltern aber keinen guten Draht mehr zueinander hätten, unterstreicht der Therapeut, sei dies kein Grund, das Konzept nicht umzusetzen. "Dann sind eben zwischen Mutter und Vater starre Absprachen und deren Einhaltung erforderlich. Im suboptimalen Fall schreiben sie sich E-Mails oder berichten in einem Übergabebuch, was das Kind in den Tagen bei einem Elternteil erlebt hat oder welche Infos weiter gegeben werden müssen."  

Im kooperativen Miteinander könnten hingegen, je nach Bedürfnis von Eltern und Kindern, zum Beispiel Betreuungszeiten getauscht werden. Das ermögliche Flexibilität, die auch ältere Kinder bräuchten und sehr schätzten.

Beste Betreuungsform für Trennungskinder  

So lautet das Fazit von Thiel: "Nach allen Erkenntnissen der psychologischen Forschung ist ein funktionierendes Wechselmodell die beste Betreuungsform für Kinder getrennt lebender Eltern - auch wenn möglicherweise elterliche Konflikte bestehen. Es ist auf jeden Fall ein Lebensentwurf, der dem der intakten Familie am nächsten kommt."  

Wechselmodell-Expertin Sünderhauf prognostizierte in einem Fernseh-Interview: "Ich bin mir sicher, in den nächsten 20 Jahren wird sich das Wechselmodell als das zu favorisierende Betreuungsmodell durchsetzen. In sehr vielen Fällen ist es bestimmt eine Lösung, die auch zu einer friedlicheren und kooperativen Kultur im Umgang mit Trennung und Scheidung führen wird, weil eben dieser Kampf ums Kind mit den Folgekämpfen wie Unterhaltsstreitigkeiten et cetera gar nicht mehr geführt werden muss."  

http://www.t-online.de/eltern/erziehung/alleinerziehend/id_73612442/wechselmodell-nach-der-trennung-pendelkinder-haben-mehr-als-ein-zuhause.html

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Freitag, 13. Februar 2015 14:55

An: Amtsgericht Leonberg (Poststelle)

Betreff: Amtsgericht Leonberg - Geschäftsverteilungsplan

 

 

Amtsgericht Leonberg

Schlosshof  7

71229 Leonberg

 

Telefon: 07152 / 15-1 (Behördenzentrale für Finanzamt, Amtsgericht)

Fax: 07152 / 15-350

 

E-Mail: Poststelle@AGLeonberg.justiz.bwl.de

Internet: www.amtsgericht-leonberg.de

   

 

Amtsgericht Leonberg - Geschäftsverteilungsplan  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Amtsgericht Leonberg (Poststelle) [mailto:Poststelle@AGLeonberg.justiz.bwl.de]
Gesendet: Donnerstag, 26. Februar 2015 14:53
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Leonberg - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrter Herr Anton,

sofern Sie die Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans wünschen bitten wir um schriftliche Anforderung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Monika Olbertz

Verwaltungsleiterin / Rechtspflegerin

Amtsgericht Leonberg

Schlosshof 7

71229 Leonberg

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 30. April 2015 23:50
An: 'Amtsgericht Leonberg (Poststelle)'
Betreff: AW: Amtsgericht Leonberg - Geschäftsverteilungsplan

Liebe Frau Olbertz,  

wir haben bereits schriftlich um Zusendung des Geschäftsverteilungsplans gebeten, wie sonst könnten Sie uns sonst auf unsere Mail vom 23.03.2015 antworten, wenn wir dies wie sie behaupten, nicht getan hätten.  

Sachdienliche Informationen zum Thema Schrift finden Sie auf:  

http://de.wikipedia.org/wiki/Schrift    

Gerne organisieren wir aber auch eine preisgünstige Weiterbildung zum Thema Schrift für Sie.  

Wir bitten nunmehr um Zusendung per Mail, das schont die Umwelt und dient dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz.  

Sollte Ihnen hierzu die Befugnis fehlen, legen Sie bitte unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichts vor.  

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 


 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Sonntag, 19. April 2015 23:58

An: Verwaltung AG-Melsungen

Betreff: Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan  

 

Amtsgericht Melsungen

Kasseler Straße 29

34212 Melsungen

 

Telefon: 05661 / 706-0

Fax: 05661 / 706-133

 

E-Mail: verwaltung@ag-melsungen.justiz.hessen.de

Internet: www.ag-melsungen.justiz.hessen.de  

 

Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton  

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de]

Gesendet: Dienstag, 21. April 2015 15:58

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

eine Versendung des Geschäftsverteilungsplans findet grundsätzlich nicht statt.

Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, den Geschäftsverteilungsplan auf der Geschäftsstelle einzusehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Kitzinger

Direktor des Amtsgerichts

...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 22. April 2015 01:01
An: 'Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan
 

 

Lieber Herr Kitzinger,  

Danke für Ihre Mühe, auf unsere Mail zu antworten. Das ist ja heutzutage keine Selbstverständlichkeit, dass der Direktor eines Amtsgerichtes in Hessen mit einfachen Bürger/innen kommuniziert.  

Das war nun erst mal ein Lob von uns für Sie und nun ein wenig Tadel, denn auch am Amtsgericht Melsungen sollte die moderne Zeit Einzug halten.  

Geheimniskrämereien wie im vorigen Jahrhundert oder in der DDR, wo man Geschäftsverteilungspläne als Geheimdokumente behandelte und so den Bürgerinnen und Bürgern zu verstehen gab, dass sie in der Hierarchie viel weiter unten stehen als ein Richter oder ein Direktor eines Amtsgerichtes, passen in die neue Zeit nicht mehr hinein.  

Bitte seien Sie kein DDR-Frosch, sondern ein BRD-Prinz (freiheitlich-demokratische Grundordnung usw. usf.) und senden uns netterweise den Geschäftsverteilungsplan per Mail zu.    

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de]
Gesendet: Donnerstag, 23. April 2015 11:31
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihre weitere mail.

Es verbleibt indes bei meinen Ausführungen in der mail vom 21.04.2015.

 

Um Verständnis wird gebeten.

 

gez. Dr. Kitzinger

Direktor des Amtsgerichts

 

Auf Anordnung

P. Grauel-Otto

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 25. April 2015 00:07
An: 'Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan

 

Lieber Herr Kitzinger,  

Verständnis dürfen Sie erhoffen, können es aber von uns nicht bekommen.  

Verständnis vergeben wir nur dort, wo Verständnis angebracht ist.  

Hier ist keine Verständnis angebracht, sondern Unverständnis.  

Ohne Unverständnis gäbe es keinen Fortschritt, sondern nur Stagnation.  

Wir wissen indes, dass nichts von Dauer ist. Weder der Winter noch die Eiszeit, auch Panzerschränke haben ihre Halbwertszeit.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 


zurück