Väternotruf
April 2015
20. April 2015, 17:16 Uhr
Debatte um Elternrechte
Getrennt heißt nicht alleinerziehend
Die Koalition will Alleinerziehenden mehr Geld geben.
Dagegen wäre nichts zu sagen - wenn es nicht eine Ungerechtigkeit zementieren würde.
Der Staat sollte Betreuung fördern, nicht Alleinerziehende, die es in Wahrheit
selten gibt.
Von Thorsten Denkler, Berlin
Es steckt ein Missverständnis in dem Wort
alleinerziehend. Es drückt nämlich etwas aus, was es in der gesellschaftlichen
Realität so nur selten gibt. Dass ein Elternteil sein Kind oder seine Kinder völlig
alleine erzieht. Das passiert im Grunde nur, wenn ein Elternteil stirbt oder
sich ein Elternteil völlig verweigert.
In allen anderen Fällen erziehen beide, Vater und
Mutter. Beide leben den gemeinsamen Kindern ihre Ideale, ihre Fehler, ihre Brüche
vor. Beide haben Werte und Ziele, die sie ihren Kindern mit auf den Weg geben
wollen.
Erziehende brauchen jeden Euro
Der Staat fördert dies nicht. Der Staat fördert nur das überholte "Alles-oder-Nichts"-Schema. Ein Elternteil erzieht - meist die Mutter. Der andere zahlt - in der Regel der Vater..
...
Es ist an der Zeit das Modell Alleinerziehende
abzuschaffen. Wenn, dann gibt es Teil-Erziehende. Es müssen Gesetze her, die
dem Rechnung tragen. Sie müssen sich daran orientieren, wie viel Zeit Vater und
Mutter jeweils mit den Kindern verbringen. Sie müssen die Mehrkosten berücksichtigen,
die jede Trennung mit Kindern mit sich bringt. Und sie müssen das Ziel unterstützen,
dass sich beide Eltern möglichst oft und gleichberechtigt um die Kinder kümmern
können. Die Gesetze heute stehen diesem Ziel entgegen.
Das Wohl der Kinder ist zumindest in der Rechtsprechung
zu einem wichtigen Maßstab geworden. Nicht zum Wohle der Kinder aber ist es,
sich zwischen Vater und Mutter entscheiden zu müssen. Wenn sich Eltern trennen
ist das immer schwer für die Kinder. Sie wünschen sich - von Ausnahmen
abgesehen - nichts mehr, als dass ihre Eltern wieder zusammenkommen.
Leichter wird es, wenn der Kontakt zu beiden Eltern
gleich gut ist. Schwerer wird es, wenn sie den anderen Elternteil nur alle 14
Tage zu sehen bekommen. Manchmal mag es nicht anders gehen. Weil vielleicht ein
Elternteil in einer anderen Stadt das große Glück sucht. Aber das
Wechselmodell, das Modell, das möglichst Nahe an die 50:50-Lösung kommt, das
sollte in Zukunft die Regel sein. Und nicht länger die Ausnahme. Mit den
Gesetzen von heute ist dieses Ziel kaum erreichbar.
Andreas Halberstadt
Interessante Entwicklungen im Fall des als Gutachter tätig
gewesenen Andreas Halberstadt.
Halberstadt Betroffene bitte melden unter
15.04.2015
Andreas Halberstadt
Diplom-Psychologe ???
Rubicon Institut® für Angewandte Psychologie und Bildung - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Höstchesflur 15
55743 Idar-Oberstein
"Studium der Psychologie, Ausbildung in Angewandter Psychologie und Psychosomatik. Weiterbildung in Medizinischer Hypnose, Beratungspsychologie, psychodynamischer Paar- und Familientherapie sowie systemischer Therapie. Staatlich zugelassen zur Psychotherapie nach HPG. Langjährige Selbsterfahrung in tiefenpsychologisch orientierter Psychotherapie und imaginativen Therapieverfahren. Seit 1998 tätig als Psychologe, Berater, Trainer, Dozent und Supervisor an Bildungsinstituten und psychosozialen Einrichtungen. Seit 2001 niedergelassen in eigener Psychologischer Privatpraxis für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Paare und Familien."
http://www.rubicon-institut.de/vita.html#halberstadt - 2014 nicht mehr aufrufbar, der Herr Halberstadt wird sicher Gründe dafür haben.
Beauftragung am Amtsgericht Idar-Oberstein, Amtsgericht Rockenhausen
(ab , ..., 2010, 2011)
Herr Halberstadt lässt offenbar gerne andere Leute für sich arbeiten, so z.B. die Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Nicola Hörster-Fuchs.
Wechselmodell nach der Trennung
"Pendelkinder" haben mehr als ein Zuhause
13.04.2015, 09:48 Uhr | Nicola Wilbrand-Donzelli,
t-online.de "Pendelkinder" haben mehr als ein Zuhause. Nach einer
Trennung teilen sich immer mehr Eltern die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen.
Getrennt lebende Mütter und Väter wollen heute immer häufiger,
dass ihre Kinder nicht mehr nur bei einem Elternteil leben. Sie entscheiden sich
dann für das Wechselmodell, auch Paritätsmodell genannt, bei dem der Nachwuchs
abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnt, und zwar in einem möglichst
gleichberechtigten Verhältnis. Ein Experte erläutert die Vorteile dieses
Familienkonzepts.
Rund 170.000 Ehen wurden laut Statistischem Bundesamt
2013 in Deutschland geschieden. Davon betroffen waren gut 135.000 Kinder -
diejenigen, deren Eltern nicht verheiratet waren, sind dabei gar nicht berücksichtigt.
Weit über 90 Prozent der Väter und Mütter entscheiden sich nach ihrer
Trennung für das Residenzmodell, wo sich die Eltern zwar in den allermeisten Fällen
das Sorgerecht teilen, ihr Nachwuchs aber vorwiegend bei einem Elternteil lebt -
fast immer ist das die Mutter.
Dieses verbreitete Betreuungskonzept, das weitgehend
noch auf dem traditionellen Rollenbild "Der Mann verdient das Geld und die
Frau kümmert sich um die Kinder" beruht, ist sozusagen das Gegenstück zum
weniger alltäglichen Wechselmodell, das in den letzten Jahren aber von immer
mehr Eltern angestrebt wird. Genaue Zahlen gibt es bislang noch nicht.
Die elterlichen Wohnungen sollten in derselben Stadt
sein
Dabei wohnt das Kind in einem bestimmten zeitlichen
Raster abwechselnd bei beiden Elternteilen. In den meisten Fällen ist es die
50:50-Lösung im sieben- oder 14-Tage-Rhythmus, die am besten realisiert werden
kann, wenn die Wohnungen der Eltern nicht allzu weit voneinander entfernt sind.
Das ist vor allem für Kindergarten- und schulpflichtige Kinder wichtig, damit
sie ihre sozialen Kontakte und Hobbys weiter pflegen können.
Das gilt beim Wechselmodell für den Unterhalt
Ein echtes Paritätsmodell besteht erst dann, wenn die
Kinderbetreuung mindestens im Verhältnis 40:60 zwischen beiden Eltern
aufgeteilt wird. In diesem Fall ist zunächst kein Elternteil berechtigt,
Unterhalt zu fordern. Beide Eltern erfüllen gleichzeitig ihre Betreuungs- und
Unterhaltspflicht. Der finanzielle Bedarf wird nach der Düsseldorfer Tabelle
ermittelt, allerdings wird ein Aufschlag hinzugerechnet, weil zwei Haushalte geführt
werden müssen und eventuell auch Fahrtkosten dazukommen. Das Einkommen beider
Elternteile wird zusammengerechnet und der Unterhalt wird entsprechend den Einkünften
aufgeteilt.
Kritiker: Mangel an Geborgenheit und Stabilität
Gegner des Wechselmodells kritisieren immer wieder, dass
eine solche Regelung vor allem die Bedürfnisse der Eltern befriedige und nicht
unbedingt dem Kindeswohl diene. Ihre Argumente: Ein Kind könne wohl kaum glücklich
aufwachsen, wenn es unter den Eltern aufgeteilt würde und so zwei
Lebensmittelpunkte und nicht nur ein "Nest" habe. Das bedeute auch,
dass es sich auf zwei Familien und unter Umständen auf zwei unterschiedliche
Erziehungsstile einstellen müsse. Dieses Ping-Pong-Prinzip, bei dem Stabilität,
Alltagsroutine und Geborgenheit fehle, verhindere eine optimale kindliche
Entwicklung.
Diese Thesen teilt Peter Thiel nicht. Es ist
Familientherapeut und Fachgruppensprecher für Familienrecht bei der Deutschen
Gesellschaft für Systematische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).
Denn die Belastung der Kinder durch Pendeln, erklärt er im Gespräch mit
t-online.de, sei beim oft praktizierten Residenzmodell nicht geringer als beim
paritätischen Konzept.
"Kinder wechseln auch im Residenzmodell zwischen
zwei Elternhäusern, und zwar manchmal häufiger als im Wechselmodell. Der
Unterschied ist nur, dass sie im Wechselmodell zu einem gleich einbezogenen
Elternteil in einer ihnen vertrauten Wohnumgebung hin wechseln, zu dem sie
ebenfalls eine enge Bindung haben und bei dem sie zu Hause sind, nicht nur zu
Besuch. Das ist ein Vorteil."
Positive Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes
Dass sich Trennungskinder unproblematisch sowohl bei
Mama als auch bei Papa zu Hause fühlen können, belegte 2011 auch eine Studie
des Deutschen Jugendinstituts (DJI), wo die Multilokalität von Familien
untersucht wurde: Danach können sich Kinder - nicht nur ältere - meist sehr
gut mit dem Leben in zwei Elternhäusern arrangieren. Das kann sich sogar
positiv auf ihre Entwicklung auswirken, vorausgesetzt die Rahmenbedingungen
stimmen.
Demnach kommt es für ein Kind vor allem drauf an, wie
Eltern ihnen begegnen und nicht, in welchen Räumen dies stattfindet. Stabilität
und Geborgenheit sind so eher als emotionale und nicht als geografische Größe
zu verstehen.
Ebenfalls eine Befürworterin des paritätischen
Konzepts ist die Juristin und Politikwissenschaftlerin Hildegund Sünderhauf.
Als einzige deutsche Autorin hat sie den aktuellen Stand der internationalen
Forschung zum Thema analysiert und kommt zu dem Schluss, dass ein
funktionierendes Wechselmodell die beste Betreuungslösung für Kinder getrennt
lebender Eltern ist.
Dabei führt sie unter anderem die
"Wechsel-Tradition" in Schweden an. In dem skandinavischen Land werden
rund ein Drittel aller Kinder getrennt lebender Eltern auf diese Weise betreut.
In der Altersgruppe der Sechs- bis Neunjährigen sind es sogar 50 Prozent. Seit
2006 kann dieses Modell auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich
angeordnet werden.
Keine einheitliche Rechtsprechung in Deutschland
Vergleichbare Urteile gab es bei Streitigkeiten um das
Umgangsrecht in jüngster Zeit auch in Deutschland. Sie sind aber noch selten.
So entschied kürzlich das Amtsgericht Heidelberg bei einer Familie, dass trotz
Widerspruchs der Mutter das paritätische Konzept im Interesse des Kinderwohls
der beiden Söhne umgesetzt werden müsse und begründete dies mit den Vorteilen
des Wechselmodells: Es gäbe weniger Loyalitätskonflikte, die Kinder könnten
eine gleichmäßige emotionale Bindung zu beiden Elternteilen aufbauen und auch
unterschiedliche Rollenbilder erfahren.
Doch viele Familienrichter sind skeptisch und halten das
50:50-Betreuungsmodell für keine grundsätzlich empfehlenswerte Lösung, vor
allem dann nicht, wenn ein Elternteil dagegen ist, die Kommunikation zwischen
Vater und Mutter sehr konfliktbeladen ist oder wenn sehr junge Kinder betroffen
sind.
So resümierte die Kinderrechtskommission des Deutschen
Familiengerichtstages im vergangenen Jahr, dass das paritätische Wechselmodell
überschätzt werde und "bei Kleinkindern im Hinblick auf ihre Bindungs-
und Betreuungsbedürfnisse praktisch kaum kindgerecht durchführbar ist."
Kinder wünschen sich häufig das Wechselmodell
Wenn sich Mütter und Väter ohne Streitigkeiten für
das Wechselmodell entscheiden, stehen für viele die Kindesinteressen im
Vordergrund, weiß Thiel. "Die meisten Eltern, die sich trennen, schaffen
es, das Glück und das Wohl ihrer Kinder im Blick zu behalten. Für sie ist es
selbstverständlich, dass Kinder beide Eltern zum Aufwachsen brauchen und dass
sie weiter eine gelebte enge Beziehung zu beiden haben sollen. Dies ist auch häufig
der Wunsch der Kinder, wenn sie alt genug sind, dazu etwas zu sagen."
Aber auch die Eltern haben ein eigenes Interesse, den
engen Bezug zu ihren Kindern nicht zu verlieren und weiterhin eine wichtige
Rolle in deren Leben zu spielen: "Wenn das Kind nicht
zur Waffe im Beziehungskrieg erklärt wird", so der
Familientherapeut, "müssen die Eltern sich dieses Bedürfnis wechselseitig
zugestehen. Schließlich ist es eine Entlastung, wenn Eltern auch mal
kinderfreie Zeit haben und leichter Beruf und Familie vereinbaren können."
Das Konzept funktioniert auch bei hohem
Konfliktpotenzial
Um das Wechselmodell leben zu können, sollten die
Beteiligten möglichst gut miteinander kooperieren. Falls die Eltern aber keinen
guten Draht mehr zueinander hätten, unterstreicht der Therapeut, sei dies kein
Grund, das Konzept nicht umzusetzen. "Dann sind eben zwischen Mutter und
Vater starre Absprachen und deren Einhaltung erforderlich. Im suboptimalen Fall
schreiben sie sich E-Mails oder berichten in einem Übergabebuch, was das Kind
in den Tagen bei einem Elternteil erlebt hat oder welche Infos weiter gegeben
werden müssen."
Im kooperativen Miteinander könnten hingegen, je nach
Bedürfnis von Eltern und Kindern, zum Beispiel Betreuungszeiten getauscht
werden. Das ermögliche Flexibilität, die auch ältere Kinder bräuchten und
sehr schätzten.
Beste Betreuungsform für Trennungskinder
So lautet das Fazit von Thiel: "Nach allen
Erkenntnissen der psychologischen Forschung ist ein funktionierendes
Wechselmodell die beste Betreuungsform für Kinder getrennt lebender Eltern -
auch wenn möglicherweise elterliche Konflikte bestehen. Es ist auf jeden Fall
ein Lebensentwurf, der dem der intakten Familie am nächsten kommt."
Wechselmodell-Expertin Sünderhauf prognostizierte in
einem Fernseh-Interview: "Ich bin mir sicher, in den nächsten 20 Jahren
wird sich das Wechselmodell als das zu favorisierende Betreuungsmodell
durchsetzen. In sehr vielen Fällen ist es bestimmt eine Lösung, die auch zu
einer friedlicheren und kooperativen Kultur im Umgang mit Trennung und Scheidung
führen wird, weil eben dieser Kampf ums Kind mit den Folgekämpfen wie
Unterhaltsstreitigkeiten et cetera gar nicht mehr geführt werden muss."
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 13. Februar 2015 14:55
An: Amtsgericht Leonberg (Poststelle)
Betreff: Amtsgericht Leonberg - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Leonberg
Schlosshof 7
71229 Leonberg
Telefon: 07152 / 15-1 (Behördenzentrale für
Finanzamt, Amtsgericht)
Fax: 07152 / 15-350
E-Mail: Poststelle@AGLeonberg.justiz.bwl.de
Internet: www.amtsgericht-leonberg.de
Amtsgericht Leonberg - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Amtsgericht Leonberg (Poststelle)
[mailto:Poststelle@AGLeonberg.justiz.bwl.de]
Gesendet: Donnerstag, 26. Februar 2015 14:53
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Leonberg - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
sofern Sie die Übersendung eines Geschäftsverteilungsplans
wünschen bitten wir um schriftliche Anforderung.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Olbertz
Verwaltungsleiterin / Rechtspflegerin
Amtsgericht Leonberg
Schlosshof 7
71229 Leonberg
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 30. April 2015 23:50
An: 'Amtsgericht Leonberg (Poststelle)'
Betreff: AW: Amtsgericht Leonberg - Geschäftsverteilungsplan
Liebe Frau Olbertz,
wir haben bereits schriftlich um Zusendung des Geschäftsverteilungsplans
gebeten, wie sonst könnten Sie uns sonst auf unsere Mail vom 23.03.2015
antworten, wenn wir dies wie sie behaupten, nicht getan hätten.
Sachdienliche Informationen zum Thema Schrift finden
Sie auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schrift
Gerne organisieren wir aber auch eine preisgünstige
Weiterbildung zum Thema Schrift für Sie.
Wir bitten nunmehr um Zusendung per Mail, das schont
die Umwelt und dient dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz.
Sollte Ihnen hierzu die Befugnis fehlen, legen Sie
bitte unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichts vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Sonntag, 19. April 2015 23:58
An: Verwaltung AG-Melsungen
Betreff: Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Melsungen
Kasseler Straße 29
34212 Melsungen
Telefon: 05661 / 706-0
Fax: 05661 / 706-133
E-Mail: verwaltung@ag-melsungen.justiz.hessen.de
Internet: www.ag-melsungen.justiz.hessen.de
Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de
[mailto:Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de]
Gesendet: Dienstag, 21. April 2015 15:58
Betreff: AW: Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Versendung des Geschäftsverteilungsplans findet
grundsätzlich nicht statt.
Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, den
Geschäftsverteilungsplan auf der Geschäftsstelle einzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Kitzinger
Direktor des Amtsgerichts
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 22. April 2015 01:01
An: 'Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Kitzinger,
Danke für Ihre Mühe, auf unsere Mail zu antworten.
Das ist ja heutzutage keine Selbstverständlichkeit, dass der Direktor eines
Amtsgerichtes in Hessen mit einfachen Bürger/innen kommuniziert.
Das war nun erst mal ein Lob von uns für Sie und nun
ein wenig Tadel, denn auch am Amtsgericht Melsungen sollte die moderne Zeit
Einzug halten.
Geheimniskrämereien wie im vorigen Jahrhundert oder
in der DDR, wo man Geschäftsverteilungspläne als Geheimdokumente behandelte
und so den Bürgerinnen und Bürgern zu verstehen gab, dass sie in der
Hierarchie viel weiter unten stehen als ein Richter oder ein Direktor eines
Amtsgerichtes, passen in die neue Zeit nicht mehr hinein.
Bitte seien Sie kein DDR-Frosch, sondern ein
BRD-Prinz (freiheitlich-demokratische Grundordnung usw. usf.) und senden uns
netterweise den Geschäftsverteilungsplan per Mail zu.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de
[mailto:Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de]
Gesendet: Donnerstag, 23. April 2015 11:31
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre weitere mail.
Es verbleibt indes bei meinen Ausführungen in der mail
vom 21.04.2015.
Um Verständnis wird gebeten.
gez. Dr. Kitzinger
Direktor des Amtsgerichts
Auf Anordnung
P. Grauel-Otto
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 25. April 2015 00:07
An: 'Verwaltung@AG-Melsungen.Justiz.Hessen.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Melsungen - Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Kitzinger,
Verständnis dürfen Sie erhoffen, können es aber
von uns nicht bekommen.
Verständnis vergeben wir nur dort, wo Verständnis
angebracht ist.
Hier ist keine Verständnis angebracht, sondern
Unverständnis.
Ohne Unverständnis gäbe es keinen Fortschritt,
sondern nur Stagnation.
Wir wissen indes, dass nichts von Dauer ist. Weder
der Winter noch die Eiszeit, auch Panzerschränke haben ihre Halbwertszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Anton