Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Lehrte

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.


 

 

Amtsgericht Lehrte

Schlesische Straße 1

31275 Lehrte

 

Telefon: 05132 / 8260

Fax: 05132 / 55932

 

E-Mail: Poststelle@ag-leh.niedersachsen.de - die Mailadresse ist nicht mehr gültig, das Amtsgericht Lehrte hat sich offenbar auf die Kommunikation mittels Buschtrommeln und Rauchzeichen zurückbesonnen.

Internet: www.amtsgericht-lehrte.niedersachsen.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Lehrte (09/2018)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Niedersachsen eigentlich Steuern, wenn die Niedersächsische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. Dafür findet man den unsinnigen Satz: "Das Amtsgericht Lehrte freut sich über Ihren Besuch auf der Homepage." - wie kann sich ein Amtsgericht freuen, ist doch kein Lebewesen.

 

 

Amtsgericht Lehrte - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

28.02.2015 

 

 

Bundesland Niedersachsen

Landgericht Hildesheim

Oberlandesgericht Celle

 

 

Direktor am Amtsgericht Lehrte: Robert Glaß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Lehrte / Direktor am Amtsgericht Lehrte (ab 04.07.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.03.2002 als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.07.2013 als Direktor am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. 

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Lehrte: Uwe Bengsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Lehrte / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Lehrte (ab 24.09.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.12.1990 als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2014 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Lehrte aufgeführt.   

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Amtsgericht Lehrte 54 Mitarbeiter/innen, davon 8 Richterinnen und Richter.

 

 

Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Lehrte - Stadtjugendamt

Jugendamt Region Hannover

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Uwe Bengsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Lehrte / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Lehrte (ab 24.09.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.12.1990 als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2014 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Lehrte aufgeführt.  

Robert Glaß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Lehrte / Direktor am Amtsgericht Lehrte (ab 04.07.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.03.2002 als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.07.2013 als Direktor am Amtsgericht Lehrte aufgeführt.  

Karin Kuhlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Lehrte (ab 18.08.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Lehrte - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Namensgleichheit mit: Holger Kuhlmann (geb. 1960 in Varel - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Wolfenbüttel / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wolfenbüttel (ab , ..., 2013, ..., 2020) - 1993 als Assessor in Braunschweig in den Justizdienst eingetreten. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 31.07.1997 als Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 06.02.2008 als Direktor am Amtsgericht Wolfsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 06.02.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wolfenbüttel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.10.2012 Richter am Amtsgericht Wolfenbüttel. Ab 2013 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wolfenbüttel.

Diana Lampe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Lehrte (ab 10.07.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.02.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.07.2013 als Richterin am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. 2016: Beratenes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Lehrte.

 

 

Richter auf Probe

Florian Toyku (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.07.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 2018: Richter auf Probe am Amtsgericht Lehrte - 3 XVII S 1622 - Beschluss vom 30.08.2018: "Die geschlossene Unterbringung des Betreuten wird nicht aufgehoben. Die Betreuung wird nicht aufgehoben."

 

 

Abteilungen am Familiengericht Lehrte:

1 F -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Lehrte tätig: 

Andreas Borchers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.03.1995 als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2001 als Richter am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.06.2013 als Direktor am Amtsgericht Uelzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.06.2013 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.08.2021, 01.10.2022: Beisitzer - 16. Zivilsenat.

Günter Busche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Celle / Direktor am Amtsgericht Celle (ab 01.08.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.01.1984 als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.05.1994 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Celle aufgeführt.

Henning Deeken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Emden / Direktor am Amtsgericht Emden (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.06.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.08.2013 als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.08.2013 als Richter am Amtsgericht Lehrte - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.07.2021 als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Amtsgericht Leer - GVP 01.01.2018, 01.01.2019: Familiensachen - 5 a F. Amtsgericht Emden - GVP 17.04.2023: "Aufgrund des Dienstantritts des Direktors des Amtsgerichts Deeken werden die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Emden mit Wirkung ab dem 17.04.2023 wie folgt verteilt: ...". Namensgleichheit mit: Harald Deeken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Papenburg / Direktor am Amtsgericht Papenburg (ab 24.08.2000, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 24.08.2000 als Direktor am Amtsgericht Papenburg aufgeführt.

Günther Flehinghaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Lehrte (ab 21.04.1980, ..., 2008)  

Dr. Dieter-Philipp Klass (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Celle / Direktor am Amtsgericht Celle (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.01.2000 als Richter am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2006 als Direktor am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.05.2013 als Ministerialrat im Justizministerium Niedersachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.05.2013 als Direktor am Amtsgericht Celle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.  

Rainer König (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Lehrte / Direktor am Amtsgericht Lehrte (ab 13.10.2000, ..., 2006) 

Heinrich Reinecke (Jg. ) - Richter am Amtsgericht Lehrte / Direktor am Amtsgericht Lehrte (ab , ..., 1999, ...) - Heinrich Reinecke "Rechtsprechungstendenzen zum neuen elterlichen Sorgerecht"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 03/1999.

Iris Veenhuis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 16.10.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Lehrte - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.10.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Ab 01.05.2011 als Richterin am Amtsgericht abgeordnet an das Oberlandesgericht Celle - 12. Zivilsenat - Familiensenat.

Uwe Wentzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Lehrte (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.03.1995 als Richter am Amtsgericht Gifhorn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 14.03.1995 als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Uwe Wentzel nicht aufgeführt.

Ulla Wichmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Hannover (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 03.03.1997 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Ulla Wichmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Lehrte - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Lehrte - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Lehrte - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 03.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. 09-07.2011: VAK NRW. 2011: Familiensachen. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 09-07.2011: VAK NRW. 2011: Familiensachen. 2012 bis 2014: 2016: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Lehrte.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Burgdorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-burgdorf.de

 

 

Familienberatung Celle

überregionale Beratung

http://familienberatung-celle.de

 

 

Familienberatung Hannover

überregionale Beratung

http://hannover-familienberatung.de

 

 

Familienberatung Isernhagen

überregionale Beratung

http://familienberatung-isernhagen.de

 

 

Familienberatung Lehrte

überregionale Beratung

http://familienberatung-lehrte.de

 

 

Familienberatung Peine

überregionale Beratung

http://familienberatung-peine.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

In Lehrte gibt es keine Familienberatung in freier Trägerschaft, statt dessen nur sozialistische Einheitskost vom Jugendamt der Stadt Lehrte und der Region Hannover.

Die AWO-Frauenberatung bietet angeblich Familienberatung an. Vermutlich nur für lesbische Familien, denn sonst wäre das ja keine Frauenberatung, sondern eine Frauen- und Männerberatung. Wer aber traut sich in der Region Hannover schon ohne staatliche Unterstützung auch Beratung für Männer (das sind die komischen menschlichen Wesen mit einem Schwanz ziwschen den Beinen, also vaginalose Wesen) anzubieten, wenn sich schon nicht einmal das Bundesfrauenministerium traut, den offenbar obzön empfundenen Begriff "Männer" in seinem Ministeriumstitel zu führen.

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.


Familien- und Erziehungsberatung Burgdorf - Außenstelle -

Rathausplatz 1

31275 Lehrte

Telefon: über 05136 / 6078

E-Mail: feb.burgdorf@region-hannover.de

Internet: http://www.hannover.de

Träger: Region Hannover

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familie
 
 

 

Jugendamt der Stadt Lehrte 

Allgemeiner Sozialer Dienst

Gartenstr. 6

31275 Lehrte

Telefon: 05132 / 505-102,-122

E-Mail: baildon@lehrte.de

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sozialberatung, Familienberatung, Telefonische Beratung

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Lehrte (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Lehrte für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Lehrte (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Rechtsanwälte:

 

Onno Percy Heyken & Martin Heynert

Rechtsanwälte

Hildesheim, (LG Hildesheim, OLG Celle)

Zingel 5

31134 Hildesheim

Telefon: (0 51 21) 1 21 50

Hagenburg, (LG Bückeburg, OLG Celle)

Lange Straße 79 b

31558 Hagenburg

Telefon: (0 50 33) 98 04 64

E-mail: kontakt@kanzlei-heyken.de

Internet: http://www.kanzlei-heyken.de/kontakt.htm

 

 

 

Gutachter:

 

Kemal Temizyürek

Diplom-Psychologe

Postfach 1551

32133 Hiddenhausen

E-Mail: info@psychologie-justiz.de

Internet: http://www.psychologie-justiz.de

Fortbildung bei: Prof. Dr. Uwe Jopt & Dr. Katharina Behrend, Weiterbildung in Forensischer Glaubhaftigkeitsbegutachtung (Prof. Dr. Max Steller und Prof. Dr. Renate Volbert, Institut für Forensische Psychiatrie, Charité Universitätsmedizin Berlin)

Laut Selbstaussage: Bundesweite Tätigkeit als Sachverständiger für Amts-, Land- und Oberlandesgerichte seit 2007; bislang für Gerichte in folgenden Städten: Achim, Bergheim, Bielefeld, Blomberg, Brakel, Bremen, Brühl, Bückeburg, Bünde, Burgdorf, Burgwedel, Celle (AG, OLG), Detmold, Diepholz, Dortmund, Einbeck, Elze, Emden, Geldern, Gifhorn, Göttingen, Gütersloh, Hameln, Hamm (AG, OLG), Hannover, Herford, Hildesheim, Holzminden, Kamen, Kleve, Köln (AG, OLG), Krefeld, Lehrte, Lemgo, Lübbecke, Lüneburg, Minden, Naumburg (Saale), Neustadt a. Rbge, Nienburg, Rahden, Recklinghausen, Rheinberg, Rotenburg (Wümme), Siegburg, Soltau, Stadthagen, Sulingen, Verden, Waiblingen, Walsrode, Wolfsburg

Beauftragung am Amtsgericht Achim, Amtsgericht Lehrte, Amtsgericht Sulingen

 

 

 

Betreuer: 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 

Männerhaus Region Hannover

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in der Region Hannover noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Region Hannover

AWO Frauenhaus

Straße: 

30000 Hannover

Telefon: 0511 / 221102

E-Mail: frauenhaus@awo-hannover.de

Internet: http://www.awo-hannover.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

 

Frauenhaus Hannover

Straße: 

30000 Hannover

Telefon: 0511 / 664477

E-Mail: frauenhaus-hannover@web.de

Internet: http://www.autonomes-frauenhaus-hannover.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung 

 

 

Männerbüro Hannover e.V. Beratung für Männer, männliche Jugendliche und (Ehe-)Paare

Ilse-ter-Meer-Weg 7 

30449 Hannover

Telefon: 0511/123589-0

E-Mail: info@maennerbuero-hannover.de

Internet: http://www.maennerbuero-hannover.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Sexualberatung, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Partnerberatung, Opferarbeit, Täterarbeit

 

 

mannigfaltig - Institut und Verein für Jungen- und Männerarbeit e.V.

Fröbelstr. 20 

30451 Hannover

Telefon: 0511 / 4582162

E-Mail: info@mannigfaltig.de

Internet: http://www.mannigfaltig.de

Träger:

Angebote: Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Gruppenarbeit, Lebensberatung, Ber. b. sex. Gewalt, Väterberatung

 

 

Deutscher Kinderschutzbund OV Lehrte e.V.

 Südstr. 4

31275 Lehrte

Telefon: 05132 / 2017

E-Mail: buero@kinderschutzbund-lehrte.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-lehrte.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Kooperationsvereinbarung in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten (Lehrter "Cochemer Modell")

Zusammenwirken im Familienkonflikt

Das "Lehrter Cochemer Modell" ist ein interprofessionelles Arbeitsbündnis derjenigen Berufsgruppen, die in Lehrte mit Eltern und Kindern im Bereich Familienkonflikt arbeiten. Es gründet sich auf die gleichberechtigte Einbeziehung aller beteiligten Professionen. Beteiligt sind FamilienrichterInnen, RechtsanwältInnen, VertreterInnen der Jugendämter, VerfahrenspflegerInnen, die nach dem künftigen Recht Verfahrensbeistände heißen werden, psychologische Sachverständige, BeraterInnen/PsychotherapeutInnen aus den Beratungsstellen und psychotherapeutische Praxen.

Das "Lehrter Cochemer Modell" versteht sich als "lernendes Projekt". Die beteiligten Berufsgruppen bleiben im Rahmen etwa vierteljährlich stattfindender Arbeitskreistreffen kontinuierlich im Gespräch über ihre Erfahrungen und Sichtweisen und entwickeln gemeinsam, wie das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden kann.

1. Präambel

Die beteiligten Professionen verpflichten sich dem gemeinsamen Ziel, ihre Arbeitsweisen und die gemeinsame Verfahrensgestaltung am Wohl des Kindes auszurichten. Eltern im Trennungs- und Scheidungskonflikt soll ein frühzeitiger Einstieg in konstruktive, lösungsorientierte Gespräche ermöglicht werden ("beschleunigtes Verfahren"). Konfliktverschärfendes Verhalten und lange Verfahrensverläufe in ansteigenden Eskalationsstufen sollen vermieden werden.

Mit Hilfe aufeinander abgestimmter Kooperationsstandards bieten die juristischen und psychosozialen Berufsgruppen getrennten Eltern einen institutionellen Rahmen an, der sie in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung gezielt ansprechen, fördern und fordern soll. Als Wesentlich werden dabei ein zeitnahes Zusammenwirken der Professionen sowie der Vorzug gesprächsorientierter Vorgehensweisen (mehr Raum für Gespräche, weniger Schriftsätze) angesehen. Auf diese Weise sollen die Chancen für kooperative und tragfähige elterliche Regelungen erhöht werden.

Für ihre Arbeit mit Familien in Trennung und Scheidung teilen die beteiligten Professionen die folgenden Grundsätze, Überzeugungen und Gedanken:

- Die besonderen Bindungs- und Beziehungsbedürfnisse der Kinder werden von den beteiligten Professionen geachtet; dies schließt auch das kindliche Zeitempfinden ein. Die Kinder sollen bestmöglich im Aufbauen und Erhalten ihrer Bindungen an beide Elternteile bzw. für sie relevante Bindungspersonen unterstützt werden.

- Am familiengerichtlichen Verfahren werden Kinder und Jugendliche in der Regel dadurch beteiligt, dass für sie eine Verfahrenspflegerin/ein Verfahrenspfleger bestellt wird, der sie kennen lernt und der ihre Bedürfnisse vor Gericht beschreibt. An dem gerichtlichen Verfahren werden Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Entwicklung und der konkreten Situation angemessen beteiligt.

- Die Kooperation zwischen den Eltern soll durch aufeinander abgestimmte Arbeitsweisen der beteiligten Fachleute gezielt gefördert werden. Die Eltern werden ermutigt, Vereinbarungen miteinander zu treffen, die der Lebensform der Familie sowie den individuellen Bedürfnissen von Kindern und Eltern entsprechen. Als Unterstützung in diesen Überlegungen werden verstärkt fachkundige Gesprächs- und Beratungsangebote in das gerichtliche Verfahren einbezogen.

- Die Arbeitsweisen der einzelnen Berufsgruppen sind an lösungs- und ressourcen-orientierten Prinzipien ausgerichtet. Die Selbstregulationsfähigkeiten der Familie werden als wichtiger Ausgangspunkt für die fachliche Begleitung der Familie betrachtet. Die Transparenz des Verfahrens (Verfahrensrollen und - abläufe) und die Informiertheit der Beteiligten gelten deshalb als besonders bedeutsam.

2. Der Beitrag der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die RechtsanwältInnen weisen die Elternteile bereits im Rahmen der vorgerichtlichen anwaltlichen Beratung gezielt auf die Notwendigkeit elterlicher Kooperation sowie auf das Angebot der Trennungs- und Scheidungsberatung bei Jugendämtern und Bera-tungsstellen sowie MediatorInnen hin.

Die RechtsanwältInnen halten die Anträge kurz und sachlich. Sie benennen diejenigen inhaltlichen Themen, die der Elternteil vor dem Hintergrund seiner kindbezogenen Bedürfnisse und Interessen klären möchte; sie vermeiden unnötiges Eskalationspotential durch globale Forderungen, ausführliche Schuldzuweisungen usw.

Die RechtsanwältInnen bereiten ihre Mandanten auf das gemeinsame Lösungsgespräch in der ersten Gerichtsverhandlung auf eine konstruktive Weise vor, indem sie im Vorfeld diese befragen, welche Themen/Fragen geklärt werden sollen und was im Sinne einer für alle Beteiligten hilfreichen Lösung beachtet werden sollte.

3. Der Ablauf des Verfahrens nach Antragstellung

a) Anordnung des sog. beschleunigten Verfahrens

Das Amtsgericht Lehrte führt Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen des Kindeswohls vorrangig und beschleunigt gem. § 50 e Abs.1 FGG durch. Es wird ein Termin zur Anhörung bestimmt, der spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden wird (§ 50 e Abs.2 Satz 2 FGG). In diesem Verfahren hört das Gericht beide Elternteile und das Jugendamt an. Der/die bestellte VerfahrenspflegerIn wird zu den Bedürfnissen des Kindes befragt. Das Familiengericht hat die Möglichkeit, bereits in dieser ersten Verhandlung zusätzlichen Sachverstand mit einzubeziehen, indem es eine psychologische Sachverständige bestellt.

Mit der Ladung erhalten die Eltern ggf. über die RechtsanwältInnen die "Hinweise des Familiengerichts Lehrte an Beteiligte im Familienkonflikt".

b) Vor der ersten Gerichtsverhandlung (Anhörung)

Das Jugendamt nimmt zeitnah vor der ersten Gerichtsverhandlung Kontakt zu beiden Elternteilen auf und führt ein Gespräch mit den Eltern (gemeinsam oder getrennt), Es führt auch ein Gespräch mit dem betroffenen Kind, wenn ihm nicht durch das Gericht ein Verfahrenspfleger oder eine Verfahrenspflegerin bestellt worden ist.

Wenn zusätzlich eine Verfahrenspfleger/ ein Verfahrenspfleger bestellt wurde, trifft sich diese vor der ersten Gerichtsverhandlung mit dem Kind und ggf. mit den Eltern. Sie erkundet im Gespräch mit dem Kind dessen aktuelle Lebenssituation, emotionale Befindlichkeiten sowie Meinung und Willen zum Verfahrensgegenstand.

Wird zusätzlich eine psychologische Sachverständige bestellt, erhält diese im Vorfeld des Gerichtstermins Einsicht in die Gerichtsakte. Sie wird möglichst bereits zum ersten Termin geladen.

c) Gerichtsverhandlung

Das Familiengericht räumt der Verhandlung ein ausreichendes Zeitfenster ein.

In einem offenen Lösungsgespräch werden die Streitpunkte und deren Lösungsmöglichkeiten herausgearbeitet:

Dabei kommen die Kindeseltern persönlich zu Wort und erhalten Raum, ihre Sicht der Problemstellung und ihre Bedürfnisse zu erläutern.

Das Jugendamt und gegebenenfalls der/die VerfahrenspflegerIn erstatten ihre Berichte mündlich. Auf der Grundlage der zuvor stattgefundenen Gespräche mit Eltern und Kindern können sie zusätzliche Aspekte zu deren Sicht- und Erlebensweisen der aktuellen Situation wie Bedürfnisse und Ressourcen bezüglich einer möglichen Lösung in die Verhandlung einbringen.

Gegebenenfalls bringt auch die psychologische Sachverständige ihren Sachverstand in mündlich beratender Weise in das gemeinsame Lösungsgespräch ein, z.B. in Form von Erläuterungen zu psychologisch relevanten Kindes- und Familiendynamiken oder sinnvollen nächsten Angeboten in der fachlichen Begleitung der Eltern.

Die Eltern werden auf die Möglichkeit einer begleitenden Eltern- Trennungsberatung nach ihrer Wahl durch das zuständige Jugendamt, die Familien- und Erziehungsberatungsstelle Burgdorf (FEB Burgdorf) oder MediatorInnen hingewiesen.

In der Regel werden die nächsten organisatorischen Schritte gemeinsam und konkret in der ersten Gerichtsverhandlung festgelegt im Rahmen einer "Elternvereinbarung über die Inanspruchnahme einer Beratung". Hierbei wird konkret vereinbart, bei welcher Beratungsstelle eine Beratung in Anspruch genommen wird, welche Fragen dort geklärt werden sollen und wie die Umgangskontakte und sonstigen Abläufe in der Zeit bis zum ersten Beratungstermin gestaltet werden soll. Damit die Beratungsstelle dem Familiengericht mitteilen kann, dass eine Beratung durchgeführt wird, entbinden die Eltern diese bezüglich der Punkte,

- ob ein Beratungstermin erfolgt ist,

- ob diese Termine wahrgenommen worden sind und

- ob es zu einem Beratungsabbruch gekommen ist,

von ihrer Schweigepflicht. Es wird in der Regel vereinbart, dass die gerichtliche Anhörung nach dem Abschluss des Beratungsprozesses fortgesetzt werden soll. Beide Elternteile haben die Möglichkeit, die Verlegung eines solchen zweiten gerichtlichen Anhörungstermins zu beantragen, wenn der Beratungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.

Kann im Gerichtstermin keine Einigung erzielt werden und war es den Eltern währenddessen nicht möglich, miteinander in ein lösungsorientiertes Gespräch zu kommen, kann das Familiengericht den Eltern weitere Vermittlungsgespräche und die Kontaktaufnahme zu Eltern- Trennungsberatung des Jugendamtes oder eine kooperierenden Beratungsstelle nachdrücklich empfehlen.

Gegebenenfalls entscheidet das Gericht über erforderliche nächste Schritte, wie z.B. die Regelung des Umgangs oder des Aufenthalts des Kindes. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das Familiengericht ein lösungsorientiertes psychologisches Sachverständigengutachten in Auftrag gibt, wenn sich etwa

die Elternteile aufgrund einer hocheskalativen Konfliktkonstellation gegenwärtig nicht erfolgversprechend auf das Angebot der Eltern -Trennungs- Beratung einlassen können oder

wenn zur Fortführung von Lösungsüberlegungen noch wesentliche Informationen fehlen.

Die psychologische Sachverständige begleitet die Eltern und unterstützt sie in dem Konflikt. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist es nicht, ein statusdiagnostisches Gutachten zu erstellen, sondern lösungs- und ressourcenorientiert möglichst gemeinsam mit den Eltern eine Lösung zu erarbeiten.

4. Aufgaben des Gerichts

Das Familiengericht setzt binnen eines Monats einen Anhörungstermin im Gericht fest und prüft, ob für das Kind eine VerfahrenspflegerIn bestellt werden soll. Es be-stellt bereits im Vorfeld eine Sachverständige und lädt diese zum Termin ein, wenn es sich ersichtlich um eine hocheskalative Konfliktkonstellation handelt oder wenn ersichtlich noch wesentliche Informationen zur Fortführung von Lösungsüberlegun-gen fehlen.

In der persönlichen Anhörung wird jeder Partei und dem Jugendamt, der VerfahrenspflegerIn, den Rechtsanwältinnen und der Sachverständigen die Gelegenheit gegeben, die eigene Sichtweise und ihr Anliegen darzustellen. Gemeinsam wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Sollte in der Anhörung keine Vereinbarung getroffen werden können, bieten sich für das Gericht mehrere Möglichkeiten:

- Die Parteien werden mit ihrer Zustimmung in die Beratung entlassen, ein neuer Ter-min findet erforderlichenfalls später statt;

- Das Verfahren ist entscheidungsreif, es ergeht ein Beschluss durch das Gericht;

- Weitere Ermittlungen sind durchzuführen, ein neuer Termin findet nach Abschluss dieser neuen Ermittlungen (Anhörung der Kinder, Bestellung einer VerfahrenspflegerIn und gegebenenfalls einer Sachverständigen) statt;

5. Das Selbstverständnis der Verfahrenspfleger/ innen

Wie vom Gesetz intendiert, orientiert die VerfahrenspflegerIn ihre Tätigkeit an dem Ziel, die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren einzubringen und dazu beizutragen, dass dem Kind eine Subjektstellung im gerichtlichen Verfahren zukommt.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterstützt die VerfahrenspflegerIn das Kind in seiner Entwicklung angemessen dabei, seine subjektiven Wünsche und Vorstellungen zu erkennen, heraus zu bilden und zum Ausdruck zu bringen, sofern dieses nach Alter und Entwicklungsstand hierzu in der Lage ist.

Die VerfahrenspflegerIn stellt Wünsche und Vorstellungen des Kindes differenziert und umfassend im gerichtlichen Verfahren dar und nimmt dazu Stellung. Sie gestaltet das Verfahren im Interesse des Kindes durch Teilnahme an Verhandlungen, Abgabe von Empfehlungen, Stellung von Anträgen und anderen Rechtshandlungen und sorgt nicht zuletzt durch Geltendmachung von Anhörungsrechten für eine Beteiligung des Kindes im Verfahren. Darüber hinaus informiert die VerfahrenspflegerIn das Kind über den Fortgang des gerichtlichen Verfahrens, über die Ergebnisse von Verhandlungen sowie über ergangene Beschlüsse und bemüht sich um eine größtmögliche Unterstützung und Beratung des Kindes.

Zu den grundlegenden Aufgaben der VerfahrenspflegerIn gehört es, sich einen un-mittelbaren und persönlichen Eindruck vom Kind zu machen. In der Regel erfordert eine Interessenvertretung auch, das Lebensumfeld des Kindes kennen zu lernen und es in diesem zu erleben.

Gespräche mit den Eltern intendieren, den Focus stärker auf die Situation und Sichtweise des Kindes zu legen und lösungsorientiert im Sinne des Kindeswohls vorzugehen.

6. Kooperation mit der FEB Burgdorf

Zwischen der FEB Burgdorf und dem Amtsgericht Lehrte wurde folgende Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Trennungs- und Scheidungsfällen vereinbart:

(1) Das Amtsgericht Lehrte informiert die FEB über die verbindliche Empfeh-lung/Auflage zur Beratung mit dem Ziel von Elternvereinbarungen.

(2) Beide Elternteile melden sich daraufhin umgehend bei der FEB an.

(3) Danach erfolgt eine Terminvergabe mit einer Wartezeit von maximal 4 Wochen.

(4) In diesem Termin wird mit den Eltern eine schriftliche Absprache über die Rahmenbedingungen der Beratung getroffen (Schweigepflicht, Rückmeldung an das Familiengericht, Abbruchkriterien usw.). Beide Eltern unterschreiben den Kontrakt, eine Kopie geht an das Familiengericht als Bestätigung der Anmeldung.

(5) Melden sich die Eltern nicht in der Beratungsstelle, d.h. dass innerhalb von 6 Wochen nach der Information durch das Familiengericht kein Erstgespräch mit den Eltern stattgefunden hat, erfolgt keine Rückmeldung an das Familiengericht.

(6) Meldet sich nur ein Elternteil in der Beratungsstelle, so informiert die Beratungsstelle das Familiengericht darüber.

Die Eltern erhalten eine Kopie dieser Information.

(7) Bei Beratungsabbruch informiert die FEB das Gericht.

(8) Gründe für den Beratungsabbruch:

- Die Eltern nehmen zwei aufeinander folgende Termine ohne abzusagen nicht wahr,

- ein oder beide Elternteil (e) möchte (n) nicht weiter kommen oder bricht/brechen die Beratung ab.

- Die FEB beendet die Beratung, weil die Beratung nicht erfolgversprechend verläuft.

(9) Die Mitteilung durch die FEB an das Gericht erfolgt ohne inhaltliche Begründung, eventuell im Ankreuzverfahren auf einem noch zu entwickelnden Bogen.

(10) Terminverschiebung bei Gericht: Ist die Beratung noch nicht abgeschlossen und aus Sicht der Beteiligten ein entsprechender Gerichtstermin nicht hilfreich, informieren die Eltern das Gericht mit der Bitte um Terminverschiebung (eventuell über ihre Anwälte).

(11) Ausschlussgründe für eine Beratung:

- Psychosen oder schwere psychische Erkrankungen

- Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder tatsächlich erfolgter sexueller Missbrauch

Eine laufende Begutachtung

(12) Die Mitarbeiter der FEB Burgdorf werden nicht als Zeugen vor Gericht auftreten.

Ist eine Beratung nur eines Elternteils möglich (z. B. wegen zu großer räumlicher Entfernung des anderen Elternteils), wird entsprechend verfahren, wobei es hier natürlich zu keiner Elternvereinbarung kommen kann, sondern lediglich an dem vorgegebenen Ziel gearbeitet werden kann (z. B. die Ermöglichung von Kontakt zum anderen Elternteil).

Die FEB Burgdorf übernimmt vorläufig maximal 20 Fälle pro Jahr und wird das Familiengericht rechtzeitig von der Ausschöpfung der Kapazitäten informieren.

 

http://www.amtsgericht-lehrte.niedersachsen.de/master/C53021160_N52974279_L20_D0_I6361867.html

 

gefunden 11/2009

 

 

Kommentar Väternotruf:

In der Kooperationsvereinbarung heißt es:

"Das "Lehrter Cochemer Modell" ist ein interprofessionelles Arbeitsbündnis derjenigen Berufsgruppen, die in Lehrte mit Eltern und Kindern im Bereich Familienkonflikt arbeiten. Es gründet sich auf die gleichberechtigte Einbeziehung aller beteiligten Professionen. Beteiligt sind FamilienrichterInnen, RechtsanwältInnen, VertreterInnen der Jugendämter, VerfahrenspflegerInnen, die nach dem künftigen Recht Verfahrensbeistände heißen werden, psychologische Sachverständige, BeraterInnen/PsychotherapeutInnen aus den Beratungsstellen und psychotherapeutische Praxen."

Was aber soll eine "gleichberechtigte Einbeziehung aller beteiligten Professionen" sein? Gleichberechtigt werden sicher nicht alles einbezogen, denn der Familienrichter ist nun mal de jure der Oberchef, also gleicher als die anderen. Das ganze sprachliche Wischiwaschi hört sich an wie eine Ausgabe des "Wachturms" der Zeugen Jehovas, wo auf dem Titelbild das Schaf friedlich neben dem Löwen grast, der bedauerlicherweise bald verhungern wird, da Gras essen nicht eben seine Stärke ist und er lieber das arme Schaf aufessen würde.

 

 

 


 

 

 

Doppelmord

Deutsche wird ausgeliefert

 

© Tim Schaarschmidt/Neue Presse

Die Verdächtige mit ihrer Anwältin am 31. März am Amtsgericht in Lehrte

Eine Deutsche, die vor Ostern in Schweden zwei Kleinkinder ermordet haben soll, wird kommende Woche dorthin ausgeliefert. Das hat jetzt die Generalstaatsanwaltschaft Celle beschlossen. Die 31-Jährige bestreitet die Tat und hatte sich vergeblich gegen die Auslieferung gewehrt.

Nach der Ermordung zweier Kleinkinder in Schweden wird eine tatverdächtige 31 Jahre alte Deutsche in der kommenden Woche ausgeliefert. Sämtliche Beschwerden der in Hannover inhaftierten Studentin gegen ihre Überstellung nach Schweden seien abgewiesen worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Celle mit.

Die Verdächtige hatte zeitweise ein Verhältnis mit dem Lebensgefährten der Mutter der ermordeten Kinder. Die Ein- und Dreijährigen waren am Montag vor Ostern mit einem Werkzeug erschlagen worden, ihre Mutter wurde bei der Attacke schwer verletzt. Die Deutsche gilt als einzige Verdächtige, bestreitet allerdings eine Verwicklung in die Tat in der schwedischen Kleinstadt Arboga.

Bisher nur Indizien

"Darauf haben wir vier Wochen gewartet. Jetzt kann unsere Fahndungsarbeit ganz anders betrieben werden", sagte Polizeisprecher Börje Strömberg im schwedischen Västerås. Die bei der Bluttat schwer verletzte 23 Jahre alte Mutter der Kinder lag fast zwei Wochen im Koma, hat aber nach Angaben von Strömberg inzwischen im Krankenhaus Aussagen gemacht. "Wir haben immer mal wieder mit ihr sprechen können", so Strömberg. Der Frau gehe es jetzt "zumindest körperlich immer besser".

Der Polizeisprecher wollte Stockholmer Medienberichte nicht bestätigen, wonach die Mutter die Deutsche als Täterin identifiziert hat. Er sagte dazu: "Insgesamt wird schon sehr ausschlaggebend sein, ob die Mutter die Täterin klar, eindeutig und glaubwürdig identifizieren kann."

Möglicherweise Gegenüberstellung

Wegen ihrer schweren Verletzung und ihrer extremen psychischen Belastung nach dem Tod beider Kinder werde es aber möglicherweise erst während eines Gerichtsverfahrens zu einer Gegenüberstellung beider Frauen kommen.

 

Um die Deutsche zu überführen, werden die Fahnder sich womöglich allein auf Indizien stützen müssen. Der Tatverdächtigen konnte bisher ein Aufenthalt in Arboga am Tag des Doppelmordes durch Videobilder vom örtlichen Bahnhof nachgewiesen werden. Auch fand die Polizei auf dem Flugplatz von Nyköping einen spitzen Hammer, der als Tatwaffe gilt.

Flucht nach Bremen

Nach Angaben der schwedischen Polizei flüchtete sie nach der Tat von Nyköping nach Bremen. Am 20. März stellte sie sich in Hannover der Polizei. Sie bestritt bei ihrer Vernehmung, etwas mit dem Verbrechen zu tun zu haben und kam auf freien Fuß. Ende März wurde sie jedoch in Auslieferungshaft genommen.

Nach dem Grundgesetz dürfen Deutsche von der Bundesrepublik eigentlich nicht ins Ausland ausgeliefert werden. Innerhalb Europas ist dies aber seit 2006 mit Hilfe des europäischen Haftbefehls möglich.

Mit umfangreichen Tests werten zudem die Ermittler in Hannover DNA-Spuren der getöteten Kinder und der Tatverdächtigen aus. Da unter den Fingernägeln der Frau nur sehr wenig auswertbares Genmaterial gefunden wurde, gestalten sich die Überprüfungen langwierig.

 

DPA/AP

Artikel vom 25. April 2008

www.stern.de/politik/panorama/:Doppelmord-Deutsche/618513.html?nv=rss

 

 

 

 


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