Väternotruf informiert zum Thema
Oberlandesgericht Celle
OLG Celle
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Oberlandesgericht Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle
Telefon: 05141 / 206-0
Fax: 05141 / 206-208
E-Mail: olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet: https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/
Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/index.php4
Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Celle (12/2024)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.12.2023 - https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/geschaftsverteilung/rechtsprechung/geschaeftsverteilung-201410.html
Bundesland Niedersachsen
Präsidentin am Oberlandesgericht Celle: Stefanie Otte (geb. 04.10.1967 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle / Präsidentin am Oberlandesgericht Celle (ab 23.07.2018 ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.06.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.11.2003 als Richterin am Amtsgericht Celle - 3/4 Stelle abgeordnet zu 1/2 - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.09.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Celle - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.09.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2015 als Staatsekretärin im Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.07.2018 als Präsidentin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012: Beisitzerin 20. Zivilsenat. 24.02.2021: "Stefanie Otte (* 4. Oktober 1967 in Uelzen) ist eine deutsche Juristin. Seit dem 23. Juli 2018 ist sie Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle. Zuvor war sie Staatssekretärin im Niedersächsischen Justizministerium. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Stefanie_Otte
Vizepräsident am Oberlandesgericht Celle: Dr. Andreas Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / Vizepräsident am Oberlandesgericht Celle (ab 08.12.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.12.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.12.2016 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2021: Vorsitzender Richter - 18. Zivilsenat. "Nach Referendariat und zweitem juristischen Staatsexamen im Jahr 1987 arbeitete Dr. Scholz zunächst als Rechtsanwalt in Hannover und Celle bevor er Anfang 1989 in die niedersächsische Justiz eintrat. Der Richter war als Assessor beim Landgericht Hildesheim, Amtsgericht Hannover und bei der Staatsanwaltschaft Hannover tätig, bevor er nach Celle wechselte. Dort wurde er im September 1991 zum Richter am Amtsgericht ernannt. Im Januar 1997 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht, an das er bereits in den Jahren 1994/1995 abgeordnet war. In dieser Zeit war er richterlicher Mitarbeiter in der Gerichtsverwaltung und insbesondere mit der Personalsachbearbeitung befasst. Seit Dezember 2011 ist Dr. Scholz Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht. ..." - https://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/neuer-vizepraesident-des-oberlandesgerichts-celle--149355.html.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Oberlandesgericht Celle rund 90 Richter/innen und 180 sonstige Mitarbeiter/innen.
Am Oberlandesgericht Celle gibt es 23 Zivilsenate davon 7 zugleich auch als Familiensenat, 3 Strafsenate - zugleich auch Bußgeldsenate, 1 Senat für Baulandsachen, 1 Kartellsenat, 1 Vergabesenat, 1 Senat für Steuerberater und Steuerbevollmächtigtensachen, 1 Notarsenat (Stand 12/2008)
Der Bezirk des Oberlandesgerichts Celle ist der größte der drei niedersächsischen Oberlandesgerichtsbezirke. In seinem Einzugsbereich leben rd. 4,1 Millionen Einwohner. Zum OLG-Bezirk Celle gehören 6 Landgerichtsbezirke mit insgesamt 41 Amtsgerichtsbezirken. Die Landgerichte Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden werden ebenso wie das (nicht dem Landgericht Hannover zugeordnete) Amtsgericht Hannover von einem Präsidenten geleitet, die weiteren 40 Amtsgerichte von einer Direktorin oder einem Direktor.
Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:
Amtsgericht Neustadt am Rübenberge
Amtsgericht Wennigsen (Deister)
Amtsgericht Langen (b. Bremerhaven) - aufgehoben und in das neu geschaffene Amtsgericht Geestland überführt
Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck
Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Celle:
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Väternotruf Celle
Peter Löffler
Burgstrasse 12
29342 Wienhausen
Telefon: 05082 / 914929
Funk: 0162 - 45 47 770
E-Mail:
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Oberlandesgericht Celle:
10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen
Familiensachen aus den Amtsgerichtsbezirken Hannover und Uelzen
Mathias Volker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 25.02.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.07.2001 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 25.02.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2011, ..., 2014: stellvertretender Vorsitzender Richter - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: Vorsitzender Richter - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Dr. Susanne Dornblüth (geb. 1973 in Lüneburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.10.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 15.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Winsen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Winsen - 2011, 2012: Familiensachen - Abteilung 4. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2016: Beisitzerin / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen zu 3/4 (Vertreterin des Vorsitzenden, außerdem Verwaltung und Güterichterin). 2012: als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet nach Karlsruhe? Siehe Pressemitteilung unten. 08.09.2011: "Wechsel am Amtsgericht Winsen: Richterin Susanne Dornblüth geht - zumindest vorerst -, und Richter Michael Herrmann kommt an die Luhe - und will bleiben. Eine besondere Ehre wird Susanne Dornblüth zuteil: Sie ist zum 1. Oktober an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe versetzt worden, um dort für drei Jahre den Bundesrichtern als wissenschaftliche Unterstützung zur Verfügung zu stehen." - http://www.han-online.de/Persoenlich/article79573/Richterin-geht-nach-Karlsruhe.html
Christian Heck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 23.12.1998, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. FamRZ, 13/2005. FamRZ 16/2011: Ergänzungspfleger bei Erbauschlagung - 10 UF 78/11 - 04.05.2011. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter beim 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: Beisitzer 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Andrea Moll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.09.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2017 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Nienburg - 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 8. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2023: Beisitzerin - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
12. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen
Familiensachen aus dem Landgerichtsbezirk Bückeburg und den Amtsgerichtsbezirken Hameln, Soltau und Winsen
Peter Fay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 18.04.2011, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 30.10.1998 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.04.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2011: als stellvertretender Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachent. GVP 18.04.2011: als Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.12.2023: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Iris Fay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 11.02.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.08.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.02.2016 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2008: Richterin am 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.12.2023: Vorsitzende Richterin - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Andreas Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Celle / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 03.07.2000, ..., 2011) - Oberlandesgericht Celle - GVP 18.04.2011: als stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - bestellt.
Maren Wegmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 28.10.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.06.2005 als Richterin am Amtsgericht Bremervörde aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 14.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Tostedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.10.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2016: Beisitzerin / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Iris Veenhuis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Lehrte (ab 14.03.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Lehrte - 3/4 Stelle - aufgeführt. Ab 01.05.2011 abgeordnet an das Oberlandesgericht Celle - 12. Zivilsenat - Familiensenat.
15. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen
Familiensachen aus dem Landgerichtsbezirk Hildesheim ohne Amtsgerichtsbezirk Elze
Zu Vor- und Nachteilen des Wechselmodells: 15. ZS - FamS -, Beschluss v. 4.1.2008 - 15 W F 241/ 07 - siehe unten.
Antje Pommerien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.08.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.07.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2012 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2013, 01.01.2020: Vorsitzende Richterin / 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen zu 9/10 (außerdem Güterichterin; im Übrigen Freistellung für Richterrat).
Matthias Gieseking (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 01.07.2011, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.01.2002 als Richter am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2011 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012, 01.01.2014: Beisitzer 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.04.2023: stellvertretender Vorsitzender Richter 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Sonja Bartsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Westerstede (ab , ..., 2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Wildeshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sonja Gieseking ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Westerstede aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Sonja Bartsch ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Westerstede - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Westerstede - 2/3 Stelle - aufgeführt.
Bernd Jarzyk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 30.10.2000, ..., 2014) - FamRZ 14/2010 zu OLG Celle - 19 UF 49/10. Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 303/11 vom 20.6.2011 gegen den Beschluss des Oberlandesgericht Celle vom 21.01. und 25.01.2011 - 19 UF 260/10. GVP 01.01.2012: Beisitzer / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2013, 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter / 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
17. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen
Familiensachen aus den Amtsgerichtsbezirken Celle und Lüneburg
Iris Fay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 11.02.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.08.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.02.2016 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2008: Richterin am 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.12.2023: Vorsitzende Richterin - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Peter Fay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 18.04.2011, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 30.10.1998 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.04.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2011: als stellvertretender Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachent. GVP 18.04.2011: als Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.12.2023: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Mathias Volker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 18.07.2001, ..., 2014) - 2011, ..., 2014: stellvertretender Vorsitzender Richter / 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Zyntia Carstensen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.06.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.12.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. 2014: Richterin / 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Norbert Carstensen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück (ab 30.08.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.1995 als Richter am Landgericht Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.08.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück aufgeführt.
Beschlüsse am Oberlandesgericht Celle / 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen:
Oberlandesgericht Celle - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - Urteil vom 10.04.2008 - 17 UF 217/07 - Verwirkung von rückständigen Unterhalt für eine minderjähriges Kind nach Eintritt in die Volljährigkeit - veröffentlicht in FamRZ 23/2008
19. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen
Familiensachen aus dem Landgerichtsbezirk Verden ohne die Amtsgerichtsbezirke Rotenburg und Sulingen
Dr. Andreas Göken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.06.2000 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.05.2005 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - 2010: 1. und 8. Zivilsenat, 3. Strafsenat und Notarsenat. Oberlandesgericht Celle - GVP 10.08.2017: stelllvertretender Vorsitzender Richter - 15. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen - ab 01.02.2017 Beisitzer 19. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 0^.01.2020, 14.02.2022: Vorsitzender Richter - 19. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen - außerdem Notarsenat.
21. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen
Familiensachen aus dem Landgerichtsbezirk Hannover ohne die Amtsgerichtsbezirke Hannover, aus dem Amtsgerichtsbezirk Elze, Dannenberg, Rotenburg und Sulingen
Andreas Kohlenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 31.01.2007, ..., 2014) - trat seine Probezeit 1999 im Landgerichtsbezirk Hannover an. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 27.05.2002 als Richter am Amtsgericht Nienburg aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2014: Beisitzer / 21. Zivilsenat - zugleich Senat für Familiensachen.
Dr. Martin Maaß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am am Oberlandesgericht Celle (ab 01.08.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.03.2002 als Richter am Amtsgericht Tostedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2014 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Tostedt - 2012: Familiensachen - Abteilung 14. Zivilklage 3C95/07.
21 UF 195/07 - Beschluss vom 01.02.2008, FamRZ 23/2008 - Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Richter am Oberlandesgericht Celle - alphabetisch:
Anette Apel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 26.02.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.09.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2014 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020: Vorsitzende Richterin - 8. Zivilsenat.
Lothar Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 02.12.1996, ..., 2016)
Dr. Falk Bernau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Oberlandesgericht Celle (28.10.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.05.2008 als Richter am Landgericht Hildesheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.10.2013 als Richter am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. 2008: offenbar abgeordnet an das Amtsgericht Gifhorn / Familiengericht. 2008: offenbar abgeordnet an das Landgericht Hildesheim. FamRZ 2/2007, FamRZ 4/2007, FamRZ 12/2007, FamRZ 16/2009. "Der Einzug der Patchwork-Familie in den juristischen Sprachgebrauch - eine Definition", Falk Bernau in: "Kritische Justiz", 2006, Heft 3, S. 320-331. FamRZ 12/2010: "Die Haftung von Aufsichtpflichtigen aus § 832 BGB". 2010: wohl abgeordnet an den Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Andreas Bernau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Wittmund (ab 30.12.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.07.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.12.2009 als Richter am Amtsgericht Wittmund aufgeführt. 2008: Richter auf Probe am Amtsgericht Norden. 2009: Richter auf Probe am Landgericht Aurich. Namensgleichheit mit: Sylvia Bernau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg (ab 03.09.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.09.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg - halbe Stelle - aufgeführt.
Andreas Borchers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.03.1995 als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2001 als Richter am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.06.2013 als Direktor am Amtsgericht Uelzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.06.2013 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.08.2021, 01.10.2022: Beisitzer - 16. Zivilsenat.
Claus Bormann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 27.06.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.02.2002 als Richter am Landgericht Göttingen aufgeführt.
Dr. Valeska Böttcher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.11.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.05.2000 als Richterin am Landgericht Göttingen aufgeführt.
Dr. Christian Busse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 01.06.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1995 als Richter am Landgericht Göttingen aufgeführt.
Zyntia Carstensen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.06.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.12.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. 2014: Richterin / 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Norbert Carstensen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück (ab 30.08.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.1995 als Richter am Landgericht Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.08.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück aufgeführt.
Falk Dentzien (Jg. 1965) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 20.12.2001, ..., 2010)
Dr. Michael Dietrich (Jg. 1964) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 18.06.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.12.1996 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt.
Dr. Susanne Dornblüth (geb. 1973 in Lüneburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.10.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 15.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Winsen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Winsen - 2011, 2012: Familiensachen - Abteilung 4. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2016: Beisitzerin / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen zu 3/4 (Vertreterin des Vorsitzenden, außerdem Verwaltung und Güterichterin). 2012: als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet nach Karlsruhe? Siehe Pressemitteilung unten. 08.09.2011: "Wechsel am Amtsgericht Winsen: Richterin Susanne Dornblüth geht - zumindest vorerst -, und Richter Michael Herrmann kommt an die Luhe - und will bleiben. Eine besondere Ehre wird Susanne Dornblüth zuteil: Sie ist zum 1. Oktober an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe versetzt worden, um dort für drei Jahre den Bundesrichtern als wissenschaftliche Unterstützung zur Verfügung zu stehen." - http://www.han-online.de/Persoenlich/article79573/Richterin-geht-nach-Karlsruhe.html
Elke Eimterbäumer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 29.07.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.03.2002 als Richterin am Landgericht Hannover - abgeordnet, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.07.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Landgericht Hannover - GVP 01.01.2010. Namensgleichheit mit: Clemens Eimterbäumer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Verden (ab 27.04.2023, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 18.09.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.09.2007 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.09.2007 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.09.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 18.09.2001 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Klaas Endler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 06.06.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.06.2006 als Richter am Landgericht Verden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 24.02.2011 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.01.2021 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2009, 2010: Abordnung an das Oberlandesgericht Celle. 01.02.2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Celle - 2. Strafsenat und 2. Senat für Bußgeldsachen.
Iris Fay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 11.02.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.08.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.02.2016 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2008: Richterin am 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.12.2023: Vorsitzende Richterin - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Peter Fay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 18.04.2011, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 30.10.1998 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.04.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2011: als stellvertretender Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachent. GVP 18.04.2011: als Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.12.2023: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Peter Fay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 18.04.2011, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 30.10.1998 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.04.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2011: als stellvertretender Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachent. GVP 18.04.2011: als Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.12.2023: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Iris Fay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 11.02.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.08.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.02.2016 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2008: Richterin am 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.12.2023: Vorsitzende Richterin - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Dr. Sabine Ferber (Jg. 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.08.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.03.2002 als Richterin am Amtsgericht Osnabrück aufgeführt.
Matthias Gieseking (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 01.07.2011, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.01.2002 als Richter am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2011 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012, 01.01.2014: Beisitzer 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.04.2023: stellvertretender Vorsitzender Richter 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Sonja Bartsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Westerstede (ab , ..., 2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Wildeshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sonja Gieseking ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Westerstede aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Sonja Bartsch ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Westerstede - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Westerstede - 2/3 Stelle - aufgeführt.
Dr. Andreas Göken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.06.2000 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.05.2005 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - 2010: 1. und 8. Zivilsenat, 3. Strafsenat und Notarsenat. Oberlandesgericht Celle - GVP 10.08.2017: stelllvertretender Vorsitzender Richter - 15. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen - ab 01.02.2017 Beisitzer 19. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 0^.01.2020, 14.02.2022: Vorsitzender Richter - 19. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen - außerdem Notarsenat.
Ralf Günther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 09.02.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.09.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.09.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 19.09.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Göttingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 09.02.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 08.07.2015: "... Weil er seine Mutter getötet und ihr den Kopf abgeschnitten hat, kommt ein Mann aus Göttingen dauerhaft in die Psychiatrie. Der 28-Jährige sei schuldunfähig, urteilte das Landgericht Göttingen am Mittwoch. Er sei deshalb strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen und freizusprechen. Von ihm gehe aber eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Darum müsse er untergebracht und therapiert werden. ... Der unter Schizophrenie leidende Angeklagte hat nach Überzeugung der Richter im November 2014 in der gemeinsamen Wohnung in Göttingen mit einem 37 Zentimeter langen Fleischermesser sechsmal mit großer Kraft auf seine Mutter eingestochen und ihr tödliche Verletzungen zugefügt. Noch während der Sterbephase trennte er den Kopf vom Rumpf der Frau. Dann tötete er auch den Hund der Familie. Über eine vergleichbare Tat habe das Schwurgericht noch nie zu verhandeln gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Man könne sie nicht mit normalen Maßstäben messen. Der Angeklagte, der sich an Details der Tat nicht erinnern könne, habe ein gutes Verhältnis zu seiner Mutter gehabt. Möglicherweise habe eine Rolle gespielt, dass er zur Tatzeit seine Medikamente gegen die Schizophrenie nicht regelmäßig genommen habe." - https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article143756613/Sohn-schneidet-Mutter-den-Kopf-ab-Freispruch.html. "Der Angeklagte, der sich an Details der Tat nicht erinnern könne, habe ein gutes Verhältnis zu seiner Mutter gehabt.", wer das glaubt wird selig oder den fressen die Hühner. Namensgleichheit mit: Ralf Günther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld (ab 22.09.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 22.09.2006 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld aufgeführt.
Jan Paul Hänsel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 15.10.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.1.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 22.08.2005 als Richter am Amtsgericht Gifhorn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.10.2018 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Bernd Hantschick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 30.10.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Bernd Jarzyk ab 30.10.2000 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Bernd Hantschick ab 30.10.2000 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.01.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. FamRZ 14/2010 zu OLG Celle - 19 UF 49/10. Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 303/11 vom 20.6.2011 gegen den Beschluss des Oberlandesgericht Celle vom 21.01. und 25.01.2011 - 19 UF 260/10. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012: Beisitzer / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2013, 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter / 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Christian Heck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 23.12.1998, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. FamRZ, 13/2005. FamRZ 16/2011: Ergänzungspfleger bei Erbauschlagung - 10 UF 78/11 - 04.05.2011. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter beim 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: Beisitzer 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Volker Heintzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 27.08.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.2005 als Richter am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.03.2005 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.08.2010 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Walther Heintzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Präsident am Landgericht Lüneburg (ab 05.03.1986, ..., 2004)
Björn Kaufert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 01.10.2009, ..., 2010) - ab 11.09.2001 Richter (und Pressesprecher) am Landgericht Stade.
Andreas Keppler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 04.02.2013, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.07.2001 als Richter am Landgericht Verden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 23.07.2001 als Richter am Landgericht Verden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.02.2013 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - 2021, ..., 2023: Pressesprecher.
Andreas Kohlenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 31.01.2007, ..., 2014) - trat seine Probezeit 1999 im Landgerichtsbezirk Hannover an. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 27.05.2002 als Richter am Amtsgericht Nienburg aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2014: Beisitzer / 21. Zivilsenat - zugleich Senat für Familiensachen.
Annemarie König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 23.11.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.11.2006 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Dr. Bettina Kraft (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 05.05.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt ( Familiengericht - Abteilung 36). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.05.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt.
Dr. Torsten Landwehr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 24.04.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.09.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.05.2002 als Richter am Amtsgericht Hannover - abgeordnet - aufgeführt.
Jessica Laß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 16.04.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.03.2004 als Richterin am Landgericht Hannover aufgeführt.
Dr. Martin Maaß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am am Oberlandesgericht Celle (ab 01.08.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.03.2002 als Richter am Amtsgericht Tostedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2014 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Tostedt - 2012: Familiensachen - Abteilung 14. Zivilklage 3C95/07.
Andrea Moll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.09.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2017 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Nienburg - 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 8. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2023: Beisitzerin - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Stefanie Otte (geb. 04.10.1967 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle / Präsidentin am Oberlandesgericht Celle (ab 23.07.2018 ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.06.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.11.2003 als Richterin am Amtsgericht Celle - 3/4 Stelle abgeordnet zu 1/2 - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.09.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Celle - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.09.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2015 als Staatsekretärin im Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.07.2018 als Präsidentin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012: Beisitzerin 20. Zivilsenat. 24.02.2021: "Stefanie Otte (* 4. Oktober 1967 in Uelzen) ist eine deutsche Juristin. Seit dem 23. Juli 2018 ist sie Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle. Zuvor war sie Staatssekretärin im Niedersächsischen Justizministerium. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Stefanie_Otte
Antje Pommerien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.08.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.07.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2012 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2013, 01.01.2020: Vorsitzende Richterin / 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen zu 9/10 (außerdem Güterichterin; im Übrigen Freistellung für Richterrat).
Christoph Puruckherr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 12.11.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 20.10.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 21.12.2006 als Richter am Amtsgericht Gifhorn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.11.2019 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2011: Zivilsachen. Bis 31.01.2014 abgeordnet an das Oberlandesgericht Celle - 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Amtsgericht Gifhorn - GVP 01.03.2019. 2019: Datenschutzbeauftragter am Amtsgericht Gifhorn.
Melanie Reichelt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 14.09.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.02.2006 als Richterin am Landgericht Bielefeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.02.2006 als Richterin am Landgericht Bielefeld und als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 16.02.2006 als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.09.2017 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Ab 01.02.2014 abgeordnet an das Oberlandesgericht Celle - 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Katrin Röhr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 28.12.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Hannover - halbe - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Hannover - 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 24.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.12.2020 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Frank Rosenow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 09.07.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.07.1993 als Richter am Landgericht Stade aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.12.2002 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 16.12.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 09.07.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020: Vorsitzende Richterin - 8. Zivilsenat. Landgericht Hannover - GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter - Große Strafkammer 1. Bunte 51/2013: "Christian Wulff Der Prozess gegen den Bundespräsidenten a.D. könnte schneller als geplant zu Ende gehen. ... Als Prozessbeobachter hat man beinahe Mitleid mit Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer, 43, und Staatsanwältin Anna Tafelski, 30, die einen fast verschüchterten Eindruck machen und kauf Fragen an die Zeugen stellen... Macht er kurzen Prozess? Frank Rosenow, Vorsitzender Richter im Wulff-Prozess". Die arme Frau Tafelski, bei so viel geballter Männlichkeit, Richter Rosenow, Christian Wulff und dann auch noch der "Prozessbeobachter" Clemens Eimterbäumer", da möchte Marzena Anna Tafelski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (23.02.2010, ..., 2012) womöglich viel lieber im Urlaub auf den Balearen weilen und in der "Bunte" blättern.
Rolf Schiller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 23.01.2002, ..., 2014) - 2008: auch Richter am 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 20.09.201, 01.01.2014: Beisitzer / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Roland Schmidt-Clarner (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 11.04.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.12.2000 als Richter am Landgericht Verden aufgeführt.
Dr. Andreas Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / Vizepräsident am Oberlandesgericht Celle (ab 08.12.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.12.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.12.2016 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2021: Vorsitzender Richter - 18. Zivilsenat. "Nach Referendariat und zweitem juristischen Staatsexamen im Jahr 1987 arbeitete Dr. Scholz zunächst als Rechtsanwalt in Hannover und Celle bevor er Anfang 1989 in die niedersächsische Justiz eintrat. Der Richter war als Assessor beim Landgericht Hildesheim, Amtsgericht Hannover und bei der Staatsanwaltschaft Hannover tätig, bevor er nach Celle wechselte. Dort wurde er im September 1991 zum Richter am Amtsgericht ernannt. Im Januar 1997 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht, an das er bereits in den Jahren 1994/1995 abgeordnet war. In dieser Zeit war er richterlicher Mitarbeiter in der Gerichtsverwaltung und insbesondere mit der Personalsachbearbeitung befasst. Seit Dezember 2011 ist Dr. Scholz Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht. ..." - https://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/neuer-vizepraesident-des-oberlandesgerichts-celle--149355.html.
Martin Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 15.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.02.1997 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.06.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.08.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Dr. Alexander Schwonberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 12.05.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.01.2000 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.05.2003 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 608 F 222/99 SO - Beschluss vom 13.10.2000: Wechselmodell - FamRZ 13/2001. 01.12.2004: Mitglied der Expertenkommission des BMJ Familiengerichtsverfahren. 2009 AK 14 DFGT. GVP 20.09.2010, 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter / 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2013, 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Stephan Seiters (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 01.09.1997, ..., 2008)
Dr. Stephanie Springer (Jg. 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Celle / 1. Zivilsenat (ab 11.06.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 2009: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Celle
Dr. Tonio Stoll (Jg. 1962) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 1. Zivilsenat (ab 18.06.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.02.1997 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt.
Dr. Luzia Tischler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 25.08.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.2007 als Richterin am Landgericht Hannover - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.08.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt.
Iris Veenhuis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 16.10.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Lehrte - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.10.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Ab 01.05.2011 als Richterin am Amtsgericht abgeordnet an das Oberlandesgericht Celle - 12. Zivilsenat - Familiensenat.
Mathias Volker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 25.02.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.07.2001 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 25.02.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2011, ..., 2014: stellvertretender Vorsitzender Richter - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: Vorsitzender Richter - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Sören Voß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 02.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.04.2006 als Richter am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.01.2014 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Lüneburg - 2012: Familiensachen - Abteilung 37. 2012: Beratendes Mitglied sachkundiger Bürger im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Lüneburg - http://www.lueneburg.de/desktopdefault.aspx/tabid-888/. Namensgleichheit mit: Dirk Voß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Oldenburg / Vizepräsident am Landgericht Oldenburg (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.07.2002 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.01.2020 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 12.06.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Landgericht Oldenburg - GVP 12.05.2022: "Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Voß ist heute zum Vizepräsidenten des Landgerichts ernannt worden. Urlaubsbedingt wird er seinen Dienst hier am 18.05.2022 antreten.". Namensgleichheit mit: Dr. Hartmut-Jürgen Voß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Verden (ab 14.04.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.
Andreas Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Celle / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 03.07.2000, ..., 2011) - Oberlandesgericht Celle - GVP 18.04.2011: als stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - bestellt.
Maren Wegmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 28.10.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.06.2005 als Richterin am Amtsgericht Bremervörde aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 14.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Tostedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.10.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2016: Beisitzerin / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Dr. Markus Wessel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 01.03.2016, ... 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.05.2005 als Vorsitzender Richtern am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. "VorsRiOLG Dr. Markus Wessel ist seit Anfang 2016 Vorsitzender Richter eines Bausenats (einschl. Architektenhonorar und -haftung) am Oberlandesgericht in Celle. Zuvor war er Vorsitzender einer (auch: Berufungs-) Kammer am Landgericht Hannover mit Spezialzuständigkeit für die Entscheidung über Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren. Davor war er als Richter am Oberlandesgericht Celle über sechseinhalb Jahre Mitglied eines Fachsenats für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Wessel ist zudem Vorsitzender des Niedersächsischen Berufsgerichtshofs für Architekten. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Bau- und Immobilienrecht hervorgetreten und veröffentlicht auch regelmäßig in der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Außerdem ist Herr Dr. Wessel ständiger Mitarbeiter bei der "ZfBR" und Autor bei Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, u. a. zum Neuen Bauvertragsrecht (§§ 650p ff. BGB) sowie zur HOAI, zudem ist er Autor bei Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2. Aufl. (zur Vergütung des Architekten)." - https://www.ibr-seminare.de/Visitenkarte/27108#. CELLE. "Die Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Eva Moll-Vogel hat heute Dr. Markus Wessel zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Der 52-jährige Dr. Wessel trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung Mitte der 1990er Jahre in die Justiz des Landes Niedersachsen ein. Während seiner Zeit als Proberichter bearbeitete er Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim und war bei den Landgerichten Braunschweig und Hildesheim, sowie den Amtsgerichten Neustadt am Rübenberge, Walsrode und Hameln tätig. Im Dezember 1999 wurde Dr. Wessel in Hannover zum Richter am Landgericht ernannt. Er war dort im Bereich das Zivilrechtes und der Baulandsachen tätig. Von November 2001 bis April 2005 arbeitete Dr. Wessel als wissenschaftlicher Mitarbeiter für den Bundesgerichtshof und unterstützte dort den V. Zivilsenat, der für Grundstücksangelegenheiten und Landwirtschaftssachen zuständig war. Im Mai 2005 wechselte Dr. Wessel als Richter am Oberlandesgericht nach Celle und bearbeitete dort im 14. Zivilsenat Verkehrsunfallsachen und Rechtsstreitigkeiten aus dem Bau- und Architektenrecht. Zuletzt, seit Dezember 2011, war Dr. Wessel als Vorsitzender der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover insbesondere für Verfahren aus dem Bereich der Architekten- und Zahnarzthaftung und Bausachen zuständig. Das Präsidium des Oberlandesgerichts Celle hat Dr. Wessel die Leitung des 7. Zivilsenates und des Senats für Landwirtschaftssachen übertragen. Zudem ist Dr. Wessel seit 2006 Mitglied des niedersächsischen Berufsgerichtshofs für Architekten, dessen stellvertretenden Vorsitz er im Jahr 2011 übernommen hat. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Dr. Wessel seit 2001 Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes im Niedersächsischen Justizministerium. In dieser Funktion prüft er angehende Juristinnen und Juristen in der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung. Im Jahr 2009 hat er den Vorsitz des Prüfungsausschusses für die Zweite Juristische Staatsprüfung übernommen. Außerdem ist er seit 2011 Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Deutschen Verkehrsgerichtstags (Goslar) und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften ZfBR (Zeitschrift für deutsches und internationales Bau-und Vergaberecht) sowie IBR (Immobilien und Baurecht) und Mitautor verschiedener Standardwerke zum Bau- und Architektenrecht und Personenschadensrecht." - https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neuer-vorsitzender-richter-am-oberlandesgericht-141330.html. 2020: Mitunterzeichner: Appell für freie Debattenräume - 18,016. Oberlandesgericht Celle - GVP 10.08.2020: Vorsitzender Richter - 7. Zivilsenat (auch Senat für Landwirtschaftssachen) + 5. Senat für Landwirtschaftssachen. GVP 01.01.2020: Vorsitzender Richter - 14 Zivilsenat.
Dr. Annette Wiegand-Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.09.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2010 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Matthias Wiese (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 12.12.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.12.1996 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 02.12.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.12.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Helga Oltrogge
# Dr. Ulrich Hamann
# Bernhard Kaul
# Dr. Volkhart Schmidt
# Hagen Wolff
# Wolfgang Zepp
# Dr. Wolf Dietrich Kupsch
# Jürgen Knöfler
# Dr. Wolfgang Spiller
# Hans-Joachim Glimm
# Dr. Hinrich Rüping
# Hilger Maurer
# Ingo Schröder
# Dr. Wolfgang Wiebking
# Winfried Stütz
# Dr. Rainer Ullrich
# Gerd Vogel
# Jürgen Schimpf
# Christian Stallmann
# Gerd Kuwert
# Ralph-Uwe Schaffert
# Dr. Michael Geiger
# Peter Röthemeyer
# Thomas Volkmer
# Dr. Christian Wolf
# Tibert Kiekebusch
# Dr. Axel Schulte
# Angela Ziemert
# Dr. Gerhard Lübbesmeyer
# Christiane Müller-Koenig
# Angela Hiller
# Gabriele Schrader
# Alexandra Kathmann
# Wolfram Richter
# Dr. Annegret Hartmann
# Daniela Irion
# Joachim Hillebrand
# Anja Schenk
# Christin Stüven
# Cornelia Siol
# Dr. Judith Westermann-Reinhardt
# Petra Schmidt
# Kirsten Kretzschmar
# Georg Hoffmann
# Friederike Riemer
# Jens Triefenbach
# Rüdiger Hobro-Klatte
# Ulrike Heider
# Viktoria Wiegand
# Miriam Schafaczek
# Urte Rienhoff
# Britta Kahl
# Jochen Kaup
# Corinna Mainz
# Andreas Niepel
# Bernd Pingel
# Claudia Keese
# Lars Janßen
# Rainer De Lippe
# Jörn Zankel
# Björn Lange
# Edmund Jahner
# Katrin Rieke
# Ingo Rau
# Malte Worlitz
# Claudia Hoffmann
# Volker Lüer
# Britta Schlingmann
# Bianca Pape
# Gabriele Launhardt
# Ulrike Kasper
# Stephanie Rohe
# Maren Timm - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Maren Timm nicht aufgeführt.
# Carsten Rosengarten
# Sylvia Schmiedt
# Christine Wehrhahn
# Daniela Grote
# Ernst Homann
# Ina Wolter
# Markus Rebenstorff
# Kirsten Schwerin
# Konstantin Paus
# Frank Lange
# Volker Martin
# Katharina Krüger
Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle:
Sina Ackermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.11.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.11.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. I Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Sina Ackermann nicht aufgeführt. Amtsgericht Peine - GVP 04.09.2017: Richterin auf Probe.
Defne Akca (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.12.2005, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht
Jana Bader (Jg. 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 03.11.2003, ..., 2008)
Christin Badura (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.08.2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2019 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Namensgleichheit mit: Badura (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Badura nicht aufgeführt. Amtsgericht Herford - GVP 01.01.2021. Amtsgericht Herford - GVP 18.10.2021: "Richter Badura scheidet mit dem 17.10.2021 bei dem Amtsgericht Herford infolge anderweitiger Abordnung aus." Amtsgericht Minden - GVP 01.11.2021: Richter auf Probe.
Florian Balken (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 20.06.2005, ..., 2008)
Wiebke Bethke (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 03.01.2005, ..., 2008)
Marco Beyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.03.2002, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.03.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2012 und 2016 unter dem Namen Marco Beyer nicht aufgeführt.
Dr. Stefan Birkner (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 15.09.2003, ..., 2008)
Dennis-Sebastian Blum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.09.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.09.2019 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Amtsgericht Alfeld - GVP 01.01.2021: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Agnes Blum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover (ab 03.12.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.12.2013 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt.
Sebastian Böhrs (Jg. 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.07.2005, ..., 2008)
Christine Brandt (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 15.09.2005, ..., 2008)
Dr. Konstanze Braun (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 22.01.2007, ..., 2008)
Dr. Braukmann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Alfeld - GVP 01.01.2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Alfeld.
Miriam Bredthauer (Jg. 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.01.2007, ..., 2008)
Büermann (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2012) - 2012: Richter auf Probe am Landgericht Stade.
Bunk (geb. ...) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Bunk als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle nicht aufgeführt. Amtsgericht Peine - GVP 04.09.2017: Richterin auf Probe.
Claudia Büttner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.10.2000, ..., 2002) - 2007: wohl am Amtsgericht Burgwedel / Zivilsachen - Abteilung 74. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008 und 2010 unter dem Namen Claudia Büttner nicht aufgeführt.
Kolja Christoph (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2008) - ab 17.01.2005 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle
Sven Mirko Damm (Jg. 1973) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2008) - ab 01.07.2005 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle
Dr. Rainer Derks (Jg. 1969) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2008) - ab 02.01.2007 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle
Dr. Susanne Dornblüth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Winsen / Familiengericht - Abteilung 4 (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.
Axel Döscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 03.07.2006, ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Langen.
Eckhardt (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Eckhardt nicht aufgeführt. Amtsgericht Hildesheim - GVP 01.01.2022, 01.03.2022: Richter auf Probe.
Marc Eggert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.02.2008, ..., 2013) - 2012, 2013: Richter auf Probe am Landgericht Stade.
Nina Fiegenbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 03.06.2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.06.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Amtsgericht Lingen - GVP 15.04.2015: Richterin auf Probe.
Sven Flesch (Jg. 1978) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.09.2005, ..., 2008)
Jan Hauke Förtsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 03.12.2008, ..., 2014) - 2013, 2014: Richter auf Probe am Amtsgericht Nienburg.
Lena Franck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1992) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 15.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.06.2019 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Amtsgericht Peine - GVP 01.10.2022.
Svenja Fritsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.01.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.01.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - 0,75 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Svenja Fritsche nicht aufgeführt. Landgericht Hannover - GVP 01.01.2010: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Jörn Fritsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 15.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.09.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.12.2002 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 12.04.2012 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2020 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Landgericht Hannover - GVP 01.01.2010: nicht aufgeführt.
Ann-Kristin Fröhlich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 28.06.2010, ..., 2013) - Amtsgericht Alfeld - GVP 18.06.2012, 01.01.2013: Richterin auf Probe.
Bärbel Ganzow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.03.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Bärbel Ganzow nicht aufgeführt. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Dannenberg / Familiengericht - Abteilung 51.
Jan-Michael Gerlach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.06.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2018 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Amtsgericht Peine - GVP 01.10.2022.
Gabriele Görlich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 18.08.2003, ..., 2006) - 2006: Richterin auf Probe am Amtsgericht Hildesheim - Familiengericht. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gabriele Görlich nicht aufgeführt.
Graue (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Graue im OLG-Bezirk Celle nicht aufgeführt. Amtsgericht Alfeld - GVP 01.09.2016: Richterin auf Probe.
Helmke (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2011) - 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Syke.
Bettina König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.09.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2017 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Namensgleichheit mit: Frieda Katharine König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin am Amtsgericht Aurich (ab , ..., 2019, 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg nicht aufgeführt. Amtsgericht Aurich - 2019, 2020: Familiensachen - Abteilung 30. 18.09.2019: "Richter Dr. Markus Gralla (von links), Maren Hohensee, Direktorin des Auricher Amtsgerichts, Betreuungsrichterin Frieda König und Rechtspfleger Hergen Stahmer laden zum Tag des Betreuungsrechtes ein. Seit 1992 gibt es keine Entmündigung mehr. Aber Richter entscheiden weiter, ob Eingriffe in die persönliche Freiheit eines Einzelnen gestattet werden. ..." - https://www.on-online.de/-news/artikel/680748/Betreuungsrecht-Amtsgericht-will-informieren,
Viola Luise Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.08.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2017 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.
Anna-Lea Kühn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.07.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.07.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Amtsgericht Otterndorf - GVP 01.02.2015: aufgeführt ohne Angabe ob Richterin auf Probe oder Richterin am Amtsgericht / Familiensachen.
Dr. Julian Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 20.06.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.06.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Amtsgericht Alfeld - GVP 01.02.2014: Richter auf Probe.
Lindhorst (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Lindhorst als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle nicht aufgeführt. Landgericht Verden - GVP 18.02.2019: Richterin auf Probe. Amtsgericht Syke - GVP 01.08.2019: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Julia Lindhorst-Schrippnick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Verwaltungsgericht Braunschweig (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2014 als Richterin auf Probe im Bezirk des Verwaltungsgerichts Braunschweig aufgeführt. 20.10.2014: "Julia Lindhorst-Schrippnick wurde am 1. Oktober zur Richterin ernannt. Frau Lindhorst-Schrippnick ist 31 Jahre alt und in Parchim, Mecklenburg-Vorpommern, aufgewachsen. Sie studierte Jura in Hannover. Parallel absolvierte sie das Ergänzungsstudium Europäische Rechtspraxis (MLE) mit zwei Auslandssemestern in Stockholm. Nach dem ersten Staatsexamen im Juni 2010 absolvierte Frau Lindhorst-Schrippnick ihr Referendariat in Braunschweig mit Wahlstation beim Verwaltungsgericht Braunschweig. Das zweite juristische Staatsexamen legte sie im September 2012 ab. Danach war sie als Justitiarin bei der Stadt Wolfsburg tätig. Frau Lindhorst-Schrippnick ist seit ihrer Ernennung zur Richterin Mitglied der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig, die vor allem für das Sozialrecht, das Kinder- und Jugendhilferecht, das Ausbildungs- und Studienförderungsrecht und für Asylrecht (insbesondere für Asylsuchende aus Serbien) zuständig ist." - https://verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/neue-richterin-am-verwaltungsgericht-128697.html.
Ludes (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2013) - 2013: als Richter auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stade.
Meifort (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2012, 2013) - 2012, 2013: als Richter auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stade. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Meifort nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Meifort - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2012) - 2012: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stade.
Dr. Meifort (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2012) - 2012: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stade. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Meifort nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Meifort (geb. .... ) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2012, 2013) - 2012, 2013: als Richter auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stade.
Möckelmann (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2013) - 2013: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stade.
Dr. Müller (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2012) - 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Syke. Namensgleicheit mit Katja Müller.
Müller-Borghardt (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2012, 2013) - 2012, 2013: als Richter auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stade. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Müller-Borghardt nicht aufgeführt.
Verena Normann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.08.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.08.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.08.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - beurlaubt - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Bernhard Normann (geb. 06.01.1948, gestorben 20.11.2021 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Warendorf / Direktor am Amtsgericht Warendorf (ab 31.03.2004, ..., 31.03.2013) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 20.11.1980 als Richter am Amtsgericht Münster aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.08.2000 als Direktor am Amtsgericht Warendorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.03.2004 als Direktor am Amtsgericht Warendorf aufgeführt. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. 2012: Familiensachen - Abteilung 9. Sein Leben war Kampf, nun ruhe sanft.
Oelfke - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2005) - 2005: Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle / Familiensachen - Abteilung 8.
Nadine Oltmanns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.06.2009, ..., 2012) - Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Oltmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.06.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - beurlaubt - aufgeführt. 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Lüneburg / Familiengericht - Abteilung 49. Namensgleichheit mit: Birgit Oltmanns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Hannover (ab 02.04.1985, ..., 2010)
Otzen (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2013) - 2013: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stade.
Nina Piwetzki (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 03.07.2006, ..., 2009) - 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Alfeld.
Sarah Ramona Reetz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 05.05.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.05.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Amtsgericht Alfeld - GVP 01.08.2016: Richterin auf Probe.
Reinhardt (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2012) - Landgericht Stade - 2012: Richterin auf Probe.
Christian Rettkowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richter / Amtsgericht Gifhorn (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2019 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Tagesschau - 21.09.2023: Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel gegen Häftlingsmannschaft gegen Sportclub Justizia Braunschweig (Mannschaft aus Richtern und Staatsanwälten) 1:5.
Schimmelpfennig (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2013) - 2013: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stade.
Schmidt - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Syke
Sprenger (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2012) - 2012: Richterin auf Probe am Landgericht Stade.
Kerstin Katharina Sypniewski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 15.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.11.2018 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Amtsgericht Peine - GVP 01.10.2022: Beschluss über die Änderung der Geschäftsverteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Peine für das Jahr 2022 auf Grund des Ausscheidens von Frau Richterin am Amtsgericht Krone und des Eintritts von Frau Richterin Sypniewski mit ihrer halben Arbeitskraft zum 01.10.2022.
Sven Vonderberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.12.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 2012: Richter auf Probe am Landgericht Lüneburg.
Sebastian Wilke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.05.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.05.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 2007: Richter auf Probe am Amtsgericht Alfeld / Familiengericht. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Sebastian Wilke nicht aufgeführt.
Wolpers (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Wolpers nicht aufgeführt. Amtsgericht Hildesheim - GVP 01.01.2022, 01.03.2022: Richterin auf Probe.
David Wunsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.06.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.06.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 2012: Richter auf Probe am Landgericht Stade. Amtsgericht Otterndorf - GVP 01.02.2015: aufgeführt ohne Angabe ob Richter auf Probe oder Richter am Amtsgericht / stellvertretende Dienstaufsicht / Familiensachen - Abteilung 7.
Nicht mehr als Richtern tätig:
Gräfin Aniela Finck von Finckenstein (Jg. 1970) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 03.12.2001 , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.12.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Ab 2002 offenbar tätig als Rechtsanwältin: Aniela Gräfin Finck von Finckenstein, Hegestieg 4, 20249 Hamburg. http://rak-hamburg.de/uploads/file/2003_05.pdf?PHPSESSID=73ef3013bdd4d5fce99040e0d775898f. Namensgleichheit mit: Karl-Wilhelm Graf Finck von Finckenstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Landgericht Hamburg (ab 06.07.1983, ..., 2004)
Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Celle tätig:
Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens (Jg. 1945) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 09.02.1995, ..., 2010)
Bernd Barre (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Celle / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 07.12.1992, ..., 2008)
Ralf Bendtsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 21.07.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.07.1999 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.06.2006 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Dr. Michael Benndorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt / 1. Senat / Präsident am Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (ab 29.11.2004 , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 03.03.1989 als Richter am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1991 als Leitender Ministerialrat im Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1994 als Präsident am Verwaltungsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.11.2004 als Präsident am Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt aufgeführt.
Dietrich Biermann (Jg. 1938) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 15.03.1979, ..., 2002)
Andreas Borchers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Uelzen / Direktor am Amtsgericht Uelzen (ab 03.06.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2001 als Richter am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.06.2013 als Direktor am Amtsgericht Uelzen aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt.
Eckhard Borchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 23.05.1990, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Oberlandesgericht Celle - Altersteilzeit - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Marina Borchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 20.03.1990, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2014 ab 20.03.1990 als Richterin am Amtsgericht Celle - beurlaubt - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Tanja Borchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.10.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.
Dr. Andre Botur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat (ab 02.05.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.12.1999 als Richter am Amtsgericht Peine aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.01.2007 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.05.2012 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. 2011: Richter am Oberlandesgericht Celle - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. FamRZ 23/2008. Ab 02.05.2012 Richter am Bundesgerichtshof - XII. Zivilsenat: Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts.
Helmut-Wilhelm Brick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 19.09.2002, ..., 2012) - ab 09.04.1990 Richter am Oberlandesgericht Celle. GVP 01.01.2012: Vorsitzender Richter / 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Dr. Annette Brockmüller (Jg. 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 12.04.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Brockmöller eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.04.2001 als Richterin am Landgericht Hannover aufgeführt.
Elke Bronisch-Holtze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Oberlandesgericht Celle / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 14.11.1994, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.11.1994 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.11.1994 als Richterin am Oberlandesgericht Celle - 3/4 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Manuel Bronisch-Holtze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Hannover (ab 13.06.1983, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.06.1983 als Richter am Amtsgericht Hannover - halbe Stelle - aufgeführt.
Rüdiger Freiherr von Bülow (Jg. 1939) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 01.02.1984, ..., 2002) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Loriot (* 12. November 1923 in Brandenburg an der Havel, bürgerlich Bernhard Victor Christoph-Carl von Bülow, kurz Vicco von Bülow) etablierte sich seit den 1950er Jahren in Literatur, Fernsehen, Theater und Film als einer der vielseitigsten deutschen Humoristen.
Dieter Büte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 26.02.1988, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 07.05.1980 als Richter am Landgericht Bückeburg aufgeführt. Mitherausgeber der Zeitschrift "Familie und Recht", ("Die Ersatzhaftung der Großeltern"; FuR 10/2005, S. 433-436; Dieter Büte: "Das Umgangsrecht bei Kindern geschiedener und getrennt lebender Eltern, Ausgestaltung - Verfahren - Vollstreckung"; Verlag: von Schmidt (Erich), 2005; "Nochmals: die Ersatzhaftung der Großeltern nach §1607 BGB". FuR 08/2006., S 356-57), FPR 12/2006. http://www.consent-hamburg.de/schlichter/familienrichter/. Über Dieter Büte reden hieße Eulen nach Athen tragen, bei dem chronischen Staatsdefizit der Griechen sicher ein problematisches Unterfangen. Leider kann der Väternotruf den Dieter nicht uneingeschränkt empfehlen. Aber was nicht ist, kann bis zur Rente vielleicht noch was werden, lieber Dieter, die nötige Veränderungsbereitschaft bei Dir vorausgesetzt.
Dieter Büte
Nach dem Jurastudium in Göttingen arbeitete Herr Büte zunächst als Richter am Landgericht Celle, ab 1988 als Richter am OLG. 2002 wurde er zum Vorsitzender Richter am OLG Celle (17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen -) ernannt.
Zu seinen Publikationen zählen:
* Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 3. Aufl. 2006, Erich Schmidt Verlag Berlin
* Das Umgangsrecht bei Kindern geschiedener oder getrennt lebender Eltern, 2. Aufl. 2005, Erich Schmidt Verlag Berlin
* Mitautor im Johannsen/Henrich: Eherecht, 4. Aufl. 2003, Beck Verlag München
* Mitherausgeber und Autor im Praxiskommentar Unterhaltsrecht, 1. Aufl. 2006, Beck Verlag München
* Mitautor im Fachanwaltshandbuch Familienrecht, 6. Aufl., erscheint 2007, Luchterhand-Verlag
* Mitautor im Kompaktkommentar Familienrecht, 3. Aufl., erscheint 2007, Luchterhand-Verlag.
Ferner ist er Verfasser zahlreicher Aufsätze in familienrechtlichen Fachzeitschriften und Beiratsmitglied der Zeitschrift "Familie und Recht" (FuR). Seit 1998 ist Herr Büte Referent in der anwaltlichen Fortbildung.
Dr. Norbert Cech (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 29.06.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.06.1998 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Dr. Conrad (geb. 18.01.1934) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 19.04.1985, ..., 1997) - 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen?
Dr. Harald Deckwirth (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 06.09.1982, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.09.1982 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Jürgen Dehn (Jg. 1943) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig (ab 16.06.1997, ...,26.08.2004) - ab 1975 Staatsanwalt in Verden. 1978 bis 1982 Abordnung zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Nach Verden zurückgekehrt, ernannte man Dehn kurze Zeit später zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Verden, wo er rund sieben Jahre eine Wirtschaftsstrafkammer und eine Kleine Strafkammer leitete. Anschließend Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle - siehe Pressemeldung unten
Prof. Diederichsen (Jg. 1933) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 1977, ..., 1987) - ab 1970 Ordinarius an der Universität Göttingen - http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0403/s_175.pdf
Klaus Dodegge (Jg. 1948) - Richter am Oberlandesgericht Celle / 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 01.06.1999, ..., ab 2009 im Ruhestand) - http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C6116128_L20.pdf
Hans-Joachim Dose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 18.06.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.10.1986 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 09.08.1990 als Richter am Amtsgericht Einbeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.07.1997 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 10.12.2003 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.06.2012 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. FamRZ 16/2007. Süddeutsche Zeitung - 25.05.2012: "Subtile Stellenbesetzung. BGH-Präsident Tolksdorf wollte eine Frau zur Vorsitzenden des Familiensenats machen - und scheiterte". 2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen.
Carl Fritz Fitting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stade / Präsident am Landgericht Stade (ab 30.09.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.06.1987 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.06.1992 als Richter am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.06.1998 als Ministerialrat beim Justizministerium Niedersachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.09.2002 als Präsident am Landgericht Stade aufgeführt. http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/76888/. Namensgleichheit mit: Angela Fitting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Stade / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Stade (ab 08.08.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Stade - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Stade aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt möglicherweise fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Stade - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 17.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Stade - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.08.2017 als stellvertretende Direktorinam Amtsgericht Stade aufgeführt. 2014, ..., 2016: Familiensachen.
Dr. Dietmar Franzki (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 11.07.2006, ..., 2016) - ab 18.05.1988 Richter am Oberlandesgericht Celle. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.07.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Harald Franzki (geb. 27.10.1924) - Präsident am Oberlandesgericht Celle (ab , ..., ) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.06.1956 als Landgerichtsrat (Richter) am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 02.05.1968 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 20 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. - "Befremdlich war auch die Einmischung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle Harald Franzki. In einem langen Leserbrief in einer Tageszeitung warf Franzki Vultejus eine Verletzung seiner Amtspflichten vor. Mit diesem öffentlichen Angriff gegen einen Untergebenen hatte der Oberlandesgerichtspräsident gegen seine eigene Dienstpflicht, nämlich zur Fürsorge und guten Zusammenarbeit mit seinen Richtern, verstoßen. Um eine Erwähnung des Namens Franzki kommt man hier aber auch aus einem anderen Grunde nicht herum. Franzki hatte nämlich in eigener Person gezeigt, wie sehr man in der Frage, ob jemand befangen sei, nach zweierlei Maß urteilen kann: Als Vultejus sich einmal an einer Diskussion zur Ausklammerung der NS-Justiz in der Richterfortbildung beteiligen wollte, hatte Franzki dies zu verhindern versucht. Auch sonst hatte er sich immer wieder der rückhaltlosen Aufarbeitung der NS-Justiz widersetzt, hatte sich sogar selbst zu Vorträgen an der Deutschen Richterakademie in Trier mit apologetischer Tendenz zu diesem Thema in den Vordergrund gedrängt. War er dafür wirklich an erster Stelle berufen? Darüber, dass Franzki einen für zahlreiche Todesurteile verantwortlichen Reichsanwalt am Volksgerichtshof zum Vater hatte, habe ich bislang, zu Lebzeiten von Harald Franzki, geschwiegen. Jemand für die Verfehlungen von Familienangehörigen verantwortlich zu machen, wäre ja eine Art Sippenhaft. Ist ein Jurist mit einer solchen Familienvergangenheit aber wirklich unvoreingenommen, wenn er die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zu behindern sucht? Neben Harald Franzki gab es in der bundesdeutschen Justizgeschichte allerdings zahlreiche weitere Beispiele dafür, dass arrivierte Söhne oder auch die als Schüler und Assistenten schwer belasteter NS-Juristen Aufgewachsenen sich an der Vergangenheitsverdrängung maßgeblich beteiligt haben.
Dr. Harald Franzki (geb. 27.10.1924) - Präsident am Oberlandesgericht Celle (ab , ..., ) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.06.1956 als Landgerichtsrat (Richter) am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 02.05.1968 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 20 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. - "Befremdlich war auch die Einmischung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle Harald Franzki. In einem langen Leserbrief in einer Tageszeitung warf Franzki Vultejus eine Verletzung seiner Amtspflichten vor. Mit diesem öffentlichen Angriff gegen einen Untergebenen hatte der Oberlandesgerichtspräsident gegen seine eigene Dienstpflicht, nämlich zur Fürsorge und guten Zusammenarbeit mit seinen Richtern, verstoßen. Um eine Erwähnung des Namens Franzki kommt man hier aber auch aus einem anderen Grunde nicht herum. Franzki hatte nämlich in eigener Person gezeigt, wie sehr man in der Frage, ob jemand befangen sei, nach zweierlei Maß urteilen kann: Als Vultejus sich einmal an einer Diskussion zur Ausklammerung der NS-Justiz in der Richterfortbildung beteiligen wollte, hatte Franzki dies zu verhindern versucht. Auch sonst hatte er sich immer wieder der rückhaltlosen Aufarbeitung der NS-Justiz widersetzt, hatte sich sogar selbst zu Vorträgen an der Deutschen Richterakademie in Trier mit apologetischer Tendenz zu diesem Thema in den Vordergrund gedrängt. War er dafür wirklich an erster Stelle berufen? Darüber, dass Franzki einen für zahlreiche Todesurteile verantwortlichen Reichsanwalt am Volksgerichtshof zum Vater hatte, habe ich bislang, zu Lebzeiten von Harald Franzki, geschwiegen. Jemand für die Verfehlungen von Familienangehörigen verantwortlich zu machen, wäre ja eine Art Sippenhaft. Ist ein Jurist mit einer solchen Familienvergangenheit aber wirklich unvoreingenommen, wenn er die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zu behindern sucht? Neben Harald Franzki gab es in der bundesdeutschen Justizgeschichte allerdings zahlreiche weitere Beispiele dafür, dass arrivierte Söhne oder auch die als Schüler und Assistenten schwer belasteter NS-Juristen Aufgewachsenen sich an der Vergangenheitsverdrängung maßgeblich beteiligt haben. Namensgleichheit mit: Dr. Dietmar Franzki (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 11.07.2006, ..., 2010) - ab 18.05.1988 Richter am Oberlandesgericht Celle.
Jörn Fritsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 15.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.09.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.12.2002 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 12.04.2012 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2020 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Landgericht Hannover - GVP 01.01.2010: nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Svenja Fritsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.01.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.01.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - 0,75 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Svenja Fritsche nicht aufgeführt. Landgericht Hannover - GVP 01.01.2010: Richterin auf Probe.
Dr. Georg Andreas Gebhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Hameln / Direktor am Amtsgericht Hameln (ab 21.05.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.10.2009 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.10.2009 als Richter am Landgericht Hannover - freigestellt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 08.12.2014 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.05.2021 als Direktor am Amtsgericht Hameln aufgeführt.
Michael Gerdes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Wennigsen / Direktor am Amtsgericht Wennigsen (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.09.2001 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.06.2009 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2009 als Direktor am Amtsgericht Wennigsen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2008: abgeordnet an das Oberlandesgericht Celle / 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Swantje Gerdes-Franzki (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981 - Richterin am Amtsgericht Bremervörde (ab 28.08.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.12.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.07.2014 als Richterin am Amtsgericht Bremervörde - beurlaubt - aufgeführt.
Dr. Peter-Wedekind Götz von Olenhusen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / Präsident am Oberlandesgericht Celle (ab 21.04.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1985 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 25.10.1990 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 21.03.1997 als Präsident am Landgericht Göttingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2016 ab 21.04.2006 als Präsident am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 20.06.2007: "Gerichtliche Tätigkeit zwischen Ethik und Fallerledigungszahlen - ein Zwiespalt?" - http://www.hefam.de/koll/sym2007Olenhusen.pdf. 2011, ..., 2013: Vorsitzender Richter - 20. Zivilsenat.
Franz Günter (geb. 28.08.1908) - Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Celle (ab 01.04.1955, ..., 1958) - vorher offenbar Amtsgerichtsrat / aufsichtführender Richter am Amtsgericht Northeim (ab 1945, ...,1947) - war im Handbuch der Justiz 1958 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende36 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
Dr. Ulrich Hamann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / Vizepräsident am Oberlandesgericht Celle (ab 18.12.1997, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 26.02.1980 als Richter am Amtsgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 10.10.1986 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2014: 1. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Ulrike Dehning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin am Amtsgericht Itzehoe (ab 01.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Ulrike Hamann ab 10.12.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Ulrike Dehning ab 10.12.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2016 als Richterin am Amtsgericht Itzehoe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.09.2016 als Richterin am Amtsgericht Itzehoe - Elternzeit - aufgeführt.
Dr. Bernhard Heile (geb. 03.04.1947 von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 4. Zivilsenat (ab 18.11.1996, ..., 2011 verstorben) - im GVP 01.01.2011 als verstorben aufgeführt. Sein Leben war Kampf - ruhe nun sanft.
Monika Henkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 07.10.1997, ..., 2020) -im Handbuch der Justiz 2020 ab 07.10.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Dr. Joachim-Wilhelm Hertz-Kleptow (geb. 30.08.1914) - Richter am Amtsgericht Lüneburg / Direktor am Amtsgericht Lüneburg (ab 10.05.1967, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.06.1956 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Bruno Heusinger (geb. 02.031900 in Holzminden; gest. 03.08.1987 in Celle) - Präsident des BGH des Bundesgerichtshofes (ab 01.04.1960 , ..., 31.03.1968 ) - 1948 bis 1955 erneut zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Braunschweig berufen. Anschließend folgte er am 4. Mai 1955 dem Freiherrn Hodo von Hodenberg als Präsident des größeren Oberlandesgerichts Celle nach. 1957 wurde er zudem Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes. Zum Präsidenten des BGH wurde Heusinger am 1. April 1960 berufen. Er übernahm dort auch den Vorsitz des sog. Kartellsenates und konnte dadurch u.a. Einfluss auf die Rechtsprechung zum erst kurz vorher in Kraft getretenen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nehmen. http://de.wikipedia.org/wiki/Bruno_Heusinger
Anke van Hove (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Oldenburg / Präsidentin am Oberlandesgericht Oldenburg (ab 13.06.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 29.10.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 26.03.1997 als Richterin am Landgericht Göttingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 26.09.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.05.2007 als Ministerialdirigentin im Justizministerium Niedersachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.06.2016 als Präsidentin am Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt.
Rüdiger Hustedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Verden (ab , ..., 2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.01.1980 als Richter am Landgericht Verden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 06.07.1992 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002 und 2010 ab 06.07.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Verden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Christian-Michael Kaehler (16.10.1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 14.10.1997, ..., 2002) - http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0403/s_175.pdf. Im Handbuch der Justiz 2008 wohl irrtümlich noch als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Dr. Christoph Karczewski (Jg. 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - ab 17.10.2001 Richter am Oberlandesgericht Celle.
Sabina Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Hannover (ab 23.06.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Monika Thiem-Helfen ab 20.04.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Monika Thiem-Helfen ab 05.06.2001 als Richterin am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Sabina Thiem ab 05.06.2001 als Richterin am Landgericht Hannover aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Sabina Thiem ab 05.06.2001 als Richterin am Landgericht Hannover - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 unter dem Namen Sabina Klein ab 26.09.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 26.09.2008 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Hannover aufgeführt. "Am 9. Januar 2009 fand im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Celle (OLG) der traditionelle Neujahrsempfang statt. Wie in jedem Jahr bat die Richterschaft des OLG auch die Angehörigen des höheren Dienstes der Generalstaatsanwaltschaft und die pensionierten Kolleginnen und Kollegen beider Behörden sowie die Mitglieder des Advokatenvereins Celle hierzu. ... Sabina Klein (44) wurde am 26. September 2008 zur Richterin am OLG Celle ernannt, sie trat ihren Dienst in dem u.a. für Bankenrecht und Anwaltsregresse zuständigen 3. Zivilsenat aufgrund einer Abordnung an das Justizministerium aber erst am 5. Januar 2009 an. Sabina Klein hat in Hannover studiert und trat 1998 in den Justizdienst ein. Nach Stationen am Amtsgericht, Landgericht und der Staatsanwaltschaft Hannover wurde sie 2001 zur Richterin am Landgericht Hannover ernannt. Seit August 2006 war Frau Klein im Justizministerium im IT-Referat tätig. ..." - https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/-57460.html.
Dr. Wilhelm Kleineke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 19.10.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.10.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Dr. Thomas Knoke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 09.08.1999, ..., 2012)
Dr. Rüdiger Gerd Lengtat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Verden / Präsident am Landgericht Verden (ab 29.09.1999, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.08.1987 als Richter am Landgericht Stade aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 16.03.1992 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 14.12.2010: Präsidiumsmitglied am Landgericht Verden.
Dr. Thomas Matusche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Abteilungsleiter im Justizministerium Niedersachsen (ab 14.01.2021, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.10.2001 als Richter am Amtsgericht Hann. Münden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.09.2011 als Ministerialrat im Justizministerium Niedersachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.2015 als Direktor am Amtsgericht Hann. Münden aufgeführt. 14.01.2021: Dr. Thomas Matusche ist neuer Abteilungsleiter im Niedersächsischen Justizministerium. Justizministerin Barbara Havliza hat am heutigen Donnerstag den bisherigen Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes, Dr. Thomas Matusche, zum neuen Leiter der Abteilung II (Zivilrecht, Öffentliches Recht) im Niedersächsischen Justizministerium ernannt. Dr. Matusche folgt damit auf Dr. Frank-Thomas Hett, der im vergangenen Herbst zum Staatssekretär im Justizministerium ernannt worden war. Ministerin Havliza: „Thomas Matusche hat in seinen bisherigen Funktionen sein hervorragendes organisatorisches Können und sein besonderes Geschick als Führungspersönlichkeit unter Beweis gestellt. Ich freue mich sehr, mit ihm einen besonders engagierten und sehr erfahrenen neuen Abteilungsleiter für das Justizministerium gewonnen zu haben. Die Abteilung II vertraue ich ihm sehr gerne an.“ Dr. Thomas Matusche, der 1998 in die niedersächsische Justiz eingetreten ist, war seit Oktober 2018 Präsident des Landesjustizprüfungsamtes in Celle. Davor war er Direktor des Amtsgerichts Hann. Münden." - https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/dr-thomas-matusche-ist-neuer-abteilungsleiter-im-niedersachsischen-justizministerium-196190.html
Egbert von Meding (Jg. 1940) - Richter am Oberlandesgericht Celle / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 22.09.1982, ..., 2002)
Dr. Henning Meier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover (ab 28.10.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 20.07.1993 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.09.2005 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 28.10.2016 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt.
Dr. Ulrich Meyer-Holz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 30.10.1998, ..., 2016) - FamRZ, 16/2006. GVP 20.09.2010, 10.08.2017: Beisitzer - 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Eva Moll-Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Braunschweig / Präsidentin am Landgericht Braunschweig (ab 26.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.12.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt (17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.12.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.02.2015 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.09.2016 als Präsidentin am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 20.09.2010, 01.01.2014: Vorsitzende Richterin / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. "Die bisherige Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Celle, Eva Moll-Vogel, ist heute zur neuen Präsidentin des Landgerichts Braunschweig ernannt worden. Sie ist damit Nachfolgerin von Hubert Böning, der am 4. Mai 2016 als Justizstaatssekretär des Landes Sachsen Anhalt nach Magdeburg wechselte. Der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig, Wolfgang Scheibel, händigte Frau Moll-Vogel heute die von Justizministerin Niewisch-Lennartz unterzeichnet Urkunde aus. ... Nach Beendigung ihres Studiums in Göttingen und dem anschließenden Referendariat arbeitete sie zunächst mehrere Jahre als Rechtsanwältin. Ihre Tätigkeit für die niedersächsische Justiz begann sie bei der Staatsanwaltschaft in Braunschweig. Nach weiteren Stationen beim Amts- und Landgericht Hannover sowie einem 3-jährigen Einsatz im Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt im Anschluss an die Wiedervereinigung wechselte Frau Moll-Vogel Ende 1996 an das Oberlandesgericht in Celle. Im Jahr 2008 wurde sie dort zur Vorsitzenden Richterin und im Februar 2015 zur Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts ernannt. Im Rahmen ihrer richterlichen Tätigkeit war Frau Moll-Vogel in mehreren ganz überwiegend mit Familiensachen befassten Zivilsenaten tätig. Weiterhin leitete sie seit 2007 die Güterichterabteilung des Oberlandesgerichts Celle und war damit nicht nur zuständig für die Organisation der Mediationen im Oberlandesgericht selbst, sondern auch für die güterichterlichen Angelegenheiten im gesamten Oberlandesgerichtsbezirks. Darüber hinaus ist Frau Moll- Vogel seit vielen Jahren Mitglied des Niedersächsischen Ausschusses für Angelegenheiten der Psychiatrischen Krankenversorgung; sie ist zudem die Vorsitzende der diesem Ausschuss angegliederten Besuchskommission Hannover." - https://www.landgericht-braunschweig.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/das-landgericht-braunschweig-hat-eine-neue-praesidentin-147260.html. Namensgleichheit mit: Gerd Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Hannover / Präsident am Amtsgericht Hannover (ab 09.04.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1986 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 06.02.1990 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1993 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.03.2005 als Vizepräsident am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.04.2010 als Präsident am Amtsgericht Hannover aufgeführt.
Burghard Mumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Vizepräsident am Landgericht Lüneburg (ab 16.07.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.09.1993 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.07.2002 als Vizepräsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Lidia Mumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Winsen (ab 26.10.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Lidia Smischek ab 02.10.2006 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Lidia Mumm ab 26.10.2009 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Dr. Sigrid Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 27.03.2013, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sigrid Neumann-Müller ab 01.09.1994 als Richterin am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt (2010: Familiengericht - Abteilung 42 und 43). Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Sigrid Neumann ab 27.03.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2014: 21. Zivilsenat - zugleich Senat für Familiensachen.
Hans-Jörg Noack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 15.04.1991, ..., 2011) - 2011: 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Eerfolgreiche Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 303/11 vom 20.6.2011 gegen den Beschluss des Oberlandesgericht Celle vom 21.01. und 25.01.2011 - 19 UF 260/10.
Prof. Dr. jur. Gerhard Pape (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.04.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.03.1997 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2008 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. FPR 03/2006.
Joachim Palzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 06.07.1992, ..., 2016) - Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter / 21. Zivilsenat - zugleich Senat für Familiensachen.
Dr. Gerhard Pape (Jg. 1954) - Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2008) - vorher Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 03.03.1997, ..., FPR 03/2006, ..., 2008)
Jan Piekenbrock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 08.05.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.05.2001 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Prof. Dr. Henning Radtke (geb. 09.05.1962 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst ) - Richter am Bundesverfassungsgericht (ab 06.07.2018, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2002 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 05.10.2012 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. 2012: Bundesgerichtshof - Steuerstrafrecht - 1. Strafsenat. 2012. abgeordnet an das Landgericht Hannover.
Dr. Charlotte Rath-Ewers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Walsrode (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.04.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 21.08.1989 als Richterin am Amtsgericht Walsrode aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.08.1989 als Richterin am Amtsgericht Walsrode - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. 2012: Familiensachen. 2012: Pressesprecherin am Amtsgericht Walsrode.
Andreas Rebell (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 23.11.2006, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 23.11.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020: Vorsitzender Richter - 2. Zivilsenat.
Hans-Henning Rust (geb. 21.11.1935, gestorben am 26.08.2008) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 28.04.1992, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 30.10.1974 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 28.04.1992 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996, 1998, 2000 und 2002 nicht aufgeführt. "Am 9. Januar 2009 fand im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Celle (OLG) der traditionelle Neujahrsempfang statt. Wie in jedem Jahr bat die Richterschaft des OLG auch die Angehörigen des höheren Dienstes der Generalstaatsanwaltschaft und die pensionierten Kolleginnen und Kollegen beider Behörden sowie die Mitglieder des Advokatenvereins Celle hierzu. ... Weiter gab der Präsident die personellen Veränderungen der Richterschaft des vergangenen Jahres bekannt. Es ist ein Todesfall zu beklagen; Hans-Henning Rust verstarb am 26. August 2008. ..." - https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/-57460.html
Reinhard Saathoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 22.12.2008, ..., 2020) - ab 1982 Richter am Landgericht Hannover. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.08.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 22.12.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Zwischen 1988 und 1991 zum Gesetzes- und Beratungsdienst an den Niedersächsischen Landtag abgeordnet. Ab 11.08.1997 Richter am Oberlandesgericht Celle. Im Jahre 2001 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Hannover ernannt, Leitung der 1. Kammer für Handelssachen. Im OLG übernimmt er den 5. Zivilsenat, der unter anderem Bausachen und Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen sowie wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit bearbeitet.
Ralph-Uwe Schaffert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 15.05.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 04.01.1993 als Richter am Landgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.11.1997 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.05.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Ab 17.11.1997 Richter am Oberlandesgericht Celle - 1. und 9. Zivilsenat. 23.06.2021: „Läbbe gehd weider!“ - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Ralph-Uwe Schaffert pensioniert - CELLE. Nach nahezu 25 Jahren als Richter am Oberlandesgericht Celle, davon 13 Jahre als Vorsitzender eines Zivilsenats, tritt Ralph-Uwe Schaffert Ende Juli 2021 in den vorzeitigen Ruhestand. „Geradlinig und souverän, mit sicherem Rechtsempfinden und einem klaren Blick für das Wesentliche“, so charakterisierte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stefanie Otte den Pensionär und bedankte sich bei ihm anlässlich der heutigen persönlichen Verabschiedung, die aufgrund der Corona-Pandemie im kleinen Kreis stattfand. „Ralph-Uwe Schaffert hat mit seiner Kompetenz und Entscheidungsfreude, aber auch mit seinem Humor und seiner zupackenden Art das Oberlandesgericht ganz maßgeblich geprägt. Für seinen Ruhestand, der aufgrund seiner vielfältigen Interessen sicherlich eher unruhig wird, wünsche ich ihm von Herzen alles Gute.“ Ralph-Uwe Schaffert war nach einer zweijährigen Tätigkeit als Anwalt in München seit 1991 in der Niedersächsischen Justiz beschäftigt, zunächst insbesondere am Landgericht Hildesheim, seit 1997 am Oberlandesgericht Celle und seit 2008 als Vorsitzender des hiesigen 16. Zivilsenats, der unter anderem für Streitigkeiten wegen Amtspflichtverletzungen zuständig ist. Daneben war er umfangreich in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses als Mitglied des Justizprüfungsamtes und als Dozent an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege engagiert und zudem als Mitglied des sog. Präsidialrats in die Mitbestimmung bei Beförderungsentscheidungen innerhalb der Justiz eingebunden. Schließlich ist Ralph-Uwe Schaffert, der über eine Trainerlizenz des Deutschen Fußballbundes verfügt, Mitglied des Sportgerichts und des Kontrollausschusses des DFB. Dementsprechend verabschiedete er sich auch mit dem Ausspruch des früheren Bundesliga-Trainers Dragoslav Stepanović: „Läbbe gehd weider!“ - https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/vorsitzender-richter-am-oberlandesgericht-ralph-uwe-schaffert-pensioniert-201777.html
Stefan Scherrer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Göttingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Göttingen (ab 22.06.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.08.2001 als Richter am Amtsgericht Göttingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.06.2007 als Richter am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.06.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Göttingen aufgeführt. 2012: Pressesprecher am Amtsgericht Göttingen.
Dietrich Schmitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 15.04.1991, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.1991 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Bis 31.01.2017: Vorsitzender Richter / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Klaus Schrader (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 30.07.1998, ..., 2016) -im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.07.1998 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Hans-Jürgen Schwarck (geb. 04.11.1919) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 01.08.1965, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.01.1958 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Lilienthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1965 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 25 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Tilman Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / 1. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Halle (ab 30.01.2007, ..., 2011) - 1974 bis 1990 in Niedersachsen als Richter an verschiedenen Standorten tätig, zuletzt als Richter am Oberlandesgericht in Celle. 1990 im Zuge einer Abordnung zur Verwaltungshilfe an das Bezirksgericht Halle.1992 Vizepräsident des Bezirksgerichts Halle. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Juli 2004 Präsidenten am Landgericht Dessau.
Dr. Peter Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 24.05.1993, ..., 2008)
Ingeborg Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1939) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 18.11.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.11.1996 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Gerhard Schütte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 08.05.2001, ..., 2011) - GVP 18.04.2011: Eintritt in den Ruhestand.
Dr. Wolfgang Siolek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 27.09.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.09.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hildesheim aufgeführt.
Dr. Ulrich Skwirblies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Präsident am Landgericht Lüneburg (ab 04.12.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.07.1996 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.04.2007 als Vizepräsident am Landgericht Verden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.2013 als Präsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Angela Skwirblies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Verden (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.11.2000 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.11.2000 als Richterin am Landgericht Verden - 0,625 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.11.2000 als Richterin am Landgericht Verden - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig.
Ursula Stodolkowitz (Jg. 1943) - Richterin am Oberlandesgericht Celle / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 26.01.1982, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Dr. Stefan Stodolkowitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 15.09.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2011 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.09.2014 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Holger Treppens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1983 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Detlef Ulmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 18.05.1988, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 18.05.1988 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 nicht aufgeführt.
Gerd Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Hannover / Präsident am Amtsgericht Hannover (ab 09.04.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1986 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 06.02.1990 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1993 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.03.2005 als Vizepräsident am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.04.2010 als Präsident am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Namensgleichheit mit: Eva Moll-Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Braunschweig / Präsidentin am Landgericht Braunschweig (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.12.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt (17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.12.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.02.2015 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Eckard Vorwerk (Jg. 1935) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 1979, ..., bis zu seiner Pensionierung 1997) studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Freiburg und Göttingen. Er trat 1968 in den niedersächsischen Justizdienst ein, war Richter am Amtsgericht Celle, über mehrere Jahre stellvertretender Leiter des Fachbereichs Rechtspflege an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege und seit 1979 bis zu seiner Pensionierung 1997 Richter am Oberlandesgericht Celle. Sein fachlicher Schwerpunkt war das Familienrecht, zu dessen Fortentwicklung er mit zahlreichen Veröffentlichungen und der Kommentierung des Versorgungsausgleichs im "Soergel" beigetragen hat. Aufgewachsen nur wenige Meter entfernt von der "Herzog-August-Bibliothek" in Wolfenbüttel, die seine literarischen und geschichtlichen Interessen wesentlich mitgeprägt hat, ist er seit 1998 Leiter der Bibliothek des OLG Celle und seither auch Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Grupen’schen Stiftungsbibliothek. - http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/master/C50283843_L20_D1_I4815647_h1.html
Dr. Götz Wettich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Präsident am Landgericht Lüneburg (ab 17.02.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 05.10.2001 als Richter am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.06.2007 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.02.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2016 als Präsident am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.02.20222 als Präsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt. 2013, 2014: Pressesprecher am Oberlandesgericht Celle. 16.02.2022: "Chef verlässt nach über fünfeinhalb Jahren das Amtsgericht Hannover - Dr. Götz Wettich übernimmt künftig die Leitung des Landgerichts Lüneburg. Dem 55-jährigen Dr. Götz Wettich wurden am 1. Juni 2016 die Geschäfte des Präsidenten des Amtsgerichts Hannover übertragen. Er ist seit 1998 in der niedersächsischen Justiz tätig. Zuvor war er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle. Mit dem Amtsgericht Hannover leitete er das größte Amtsgericht Niedersachsens, bei dem derzeit gut 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Nunmehr verlässt er das Amtsgericht Hannover und soll am 17. Februar 2022 zum Präsidenten des Landgerichts Lüneburg ernannt werden. Vita: ... 1987 bis 1993: Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Freiburg. 1993: Erstes jur. Staatsexamen in Hannover. 1996: Referendar im OLG-Bezirk Celle. 1998: Zweites jur. Staatsexamen in Hannover. 1998: Richter auf Probe in Celle. 2001: Richter am Amtsgericht, Amtsgericht Lüneburg. 2007: Richter am Oberlandesgericht, Oberlandesgericht Celle. 2015: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, OLG Celle. seit 1.06.2016: Präsident des Amtsgerichts Hannover" - https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/chef-verlasst-nach-uber-funfeinhalb-jahren-das-amtsgericht-hannover-dr-gotz-wettich-ubernimmt-kunftig-die-leitung-des-landgerichts-luneburg-208688.html
Hartmut Wick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 19.10.2000, ..., 2014) - 10 UF 86/08 - Beschluss vom 12.01.2009 in FamRZ 19/2009.
Matthias Wiese (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.12.1196 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 02.12.1196 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Reinald Wodtke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 23.11.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1995 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.11.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2014, 10.08.2017: Vorsitzender Richter / 21. Zivilsenat - zugleich Senat für Familiensachen.
Dr. Jörg Würfel (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 19.10.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Celle (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Celle für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Celle (ab 01.09.2009, ..., )
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Familienberatung Stadthagen
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Rechtsanwälte:
Rechtsanwälte Berger & Becker
Zum Niederntor 5
31832 Springe
Tel.: 05041 / 802114
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Homepage: www.bergerbecker.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Springe (Deister) können wir aufgrund unserer Erfahrungen im familienrechtlichen Bereich nur dem allgemeinen Tenor der Väter zustimmen, dass den Interessen der Väter an ihren Kindern im Vergleich zu denen der Mütter gerade keine Gleichbehandlung und Gerechtigkeit widerfährt. Die Richter wie auch Richterinnen scheinen sich aus unerfindlichen Gründen nahezu immer auf Seiten der Kindesmütter zu schlagen. Dies beginnt schon bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit der Mütter und der Glaubhaftigkeit deren Aussagen. Auch wird dann in den Urteilsgründen allzuleicht die getroffene Entscheidung zu Gunsten der Mutter mit dem Kindeswohl begründet, wobei die Aussage des Kindes nicht ausreichend dahingehend gewürdigt werden, dass dieses unter dem permanenten Einfluss der Kindesmutter steht.
Die gleiche Problematik stellt sich bei den Sachverständigengutachten und den Entscheidungen der Polizei sowie den Gerichten bei den Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz.
Um solchen ungerechten Entscheidungen entgegentreten zu können, bemüht sich unsere Kanzlei den Vätern zu ihrem Recht zu verhelfen, wobei nicht nur eine Durchsetzung der Rechte um jeden Preis, sondern auch ein besonderes Augenmerk auf vernünftige, praktikable Lösungswege gelegt wird. Denn es gilt zu bedenken: Letztlich droht immer eine Entfremdung des Kindes von seinem Vater.
Mit freundlichen Grüßen
Berger
Rechtsanwalt
04.12.2007
Verfahrensbeistände:
Waltraud Hinrichs
Diplom-Pädagogin
28865 Lilienthal
Bestellung am Amtsgericht Nordenham, Oberlandesgericht Celle - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
Gutachter:
Sabine Magis
Psychologische Praxis
Göttinger Chaussee 115
30459 Hannover
Beauftragung am Oberlandesgericht Celle
Prof. Dr. Uwe Tewes
Diplom-Psychologe
21335 Lüneburg
Beauftragung am Amtsgericht Hameln, Amtsgericht Nienburg, Amtsgericht Rotenburg (Wümme), Amtsgericht Zeven, Oberlandesgericht Celle - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
(ab , ..., 2011)
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Oberlandesgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Kurzfristige Absage von Umgang wegen Urlaub stellt Verstoß gegen Umgangsregelung dar
Das Amtsgericht Hannover lehnte die Verhängung eines Ordnungsgeldes ab. Es sah keine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die Umgangsvereinbarung. Da das Kind im Haushalt der Mutter lebt, habe sie das Recht mit dem Kind in den gemeinsamen Urlaub zu fahren. Gegen diese Entscheidung legte der Vater Beschwerde ein.
Oberlandesgericht Celle - 10 WF 162/23 - Beschluss vom 02.10.2023
Vorinstanz: Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 03.08.2023 - Aktenzeichen:
638 F 3208/22
Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 27.02.2023, Az.: 15 UF 14/23
vorgehend
AG Celle - 30.12.2022 - AZ: 51 F 51016/22
Fundstelle
NZFam 2023, 765
In der Familiensache
betreffend die Herausgabe von
pp.
hat der 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des
Oberlandesgerichts Celle durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht
..., den Richter am Oberlandesgericht ... und die Richterin am Oberlandesgericht
... am 27. Februar 2023 beschlossen:
Tenor:
I.
Die Beschwerde
der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle
vom 30. Dezember 2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II.
Der
Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die
Kindeseltern streiten um die Rückführung ihrer am 25. Januar 2017 in C., ...,
geborenen Tochter L. T.. Die aus S. stammenden Kindeseltern heirateten am 30.
Juli 2016 in H., F.. Dort lebten sie zusammen mit dem aus einer vorangegangenen
Beziehung der Kindesmutter stammenden Sohn F., als am 25. Januar 2017 ihre
Tochter L. geboren wurde. L. hat die f. Staatsangehörigkeit und besuchte seit
September 2020 in H., F., die Grundschule.
Am 8. Juni 2022 reiste die
Kindesmutter mit L. und ihrem Sohn F. nach S., um dort Urlaub zu machen. Die
Rückreise war mit dem Kindesvater für die letzte Augustwoche vereinbart.
Anstatt jedoch nach F. zurückzukehren reiste die Kindesmutter mit L. und F. am
30. August 2022 nach Deutschland und teilte dem Kindesvater am 2. September 2022
mit, dass sie mit den Kindern dortbleiben und nicht nach F. zurückkehren werde.
Mit Antrag vom 21. November 2022 hat der Kindesvater bei dem für B. als den
jetzigen Wohnort des Kindes zentral zuständigen Amtsgericht - Familiengericht -
Celle die Rückführung seiner Tochter nach F. geltend gemacht. Das Amtsgericht
hat L. einen Verfahrensbeistand bestellt und alle Beteiligten, einschließlich
des betroffenen Kindes, persönlich angehört. Auf das Terminsprotokoll vom 21.
Dezember 2022 (Bl. 51-54 d.A.) nebst Anhörungsvermerk (Bl. 55-57d.A.) wird Bezug
genommen.
Mit Beschluss vom 30. Dezember 2022 hat das Amtsgericht sodann
die Rückführung des Kindes angeordnet. Zur Begründung hat es ausgeführt, die
Voraussetzungen des Art. 12 Abs. 1 HKÜ für die Anordnung einer Rückführung des
Kindes lägen vor. Die Kindesmutter habe das Kind Ende August 2022 widerrechtlich
nach Deutschland verbracht. Dadurch habe sie das Mitsorgerecht des Kindesvaters
verletzt. Zu dem Zeitpunkt, als die Kindesmutter das Kind nach Deutschland
verbracht habe, habe L. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in F. gehabt. Dort habe
sie gemeinsam mit ihren Eltern und ihrem Bruder gelebt, wo sie auch seit
September 2020 die Grundschule besucht habe. Dadurch, dass sich die Kindesmutter
mit L. in den Monaten Juni, Juli und August 2022 in S. aufgehalten habe, sei ein
gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes in S. nicht begründet worden. Dem stehe die
Kürze der Dauer des Aufenthalts entgegen sowie der Umstand, dass sich die
Kindesmutter mit L. dort nur aufgehalten habe, um Urlaub zu machen.
Der
Erlass einer Rückführungsanordnung verbiete sich auch nicht unter dem
Gesichtspunkt des Art. 13 Abs. 1b HKÜ, wonach eine Rückführung nicht anzuordnen
sei, wenn diese mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder
seelischen Schadens für das Kind verbunden sei oder das Kind auf andere Weise in
eine unzumutbare Lage gebracht werde. Soweit die Kindesmutter anführe, dass die
Trennung L.s von ihr eine große Beeinträchtigung für das Kind darstelle, reiche
dies nicht aus. Denn mit der Rückführung L.s nach F. müsse nicht
notwendigerweise eine Trennung von der Kindesmutter einhergehen. Die
Kindesmutter habe es vielmehr selbst in der Hand, die Rückführung L.s nach F. in
einer das Kind wenig belastenden Art und Weise durchzuführen. Es sei vorrangige
Intention der gerichtlichen Entscheidung, die Rückführung des Kindes so zu
bewerkstelligen, dass L. zusammen mit ihrer Mutter nach F. zurückkehre. Die
Rückführungsanordnung habe zum Ziel, sicherzustellen, dass das zuständige f.
Gericht in die Lage versetzt werde, die für L. anstehenden Entscheidungen zu
treffen. Eine Rückführung L.s nach F. müsse auch nicht notwendigerweise zur
Folge haben, dass die Kindesmutter zusammen mit L. in den gemeinsamen Haushalt
mit dem Kindesvater zurückkehre, auch nicht, dass diese an ihrem früheren
Wohnort Wohnung nehme. Es stehe der Kindesmutter frei, mit L. in F. an einem von
ihr gewählten Ort zu wohnen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die
angefochtene Entscheidung (Bl. 212 ff. d.A.) verwiesen.
Gegen diese
Entscheidung hat die Kindesmutter Beschwerde eingelegt. Darin rügt sie, dass die
Entscheidung nicht dem Kindeswohl entspreche. Bei der Entscheidung über die
Herausgabe sei das Gericht fehlerhaft davon ausgegangen, dass sie gemeinsam mit
L. und F. nach F. zurückkehren könne. Dies sei jedoch tatsächlich nicht der
Fall. Sie habe keine Aufenthaltserlaubnis mehr in F.. Eine Rückkehr nach F. sei
ihr daher unmöglich. Seit November 2022 besuche L. den Kindergarten F. in B..
Dort habe sich L. inzwischen gut eingelebt. L. habe eine enge Bindung zu ihr;
das Kind benötige eine feste konstante Bindung, gleichbleibende Bezugspersonen
und einen festen Tagesablauf. Auch während des Zusammenlebens in F. habe sie -
die Kindesmutter - die Betreuung und Erziehung L.s im überwiegenden Maß
übernommen und gewährleiste diese auch weiterhin kontinuierlich. Der Kindesvater
sei hingegen Vollzeit beschäftigt und könne diese Betreuung gar nicht
übernehmen. Ein Wechsel nach F. sei für L. mit einer übermäßigen psychischen
Belastung verbunden; eine alleinige Rückkehr sei für das "vierjährige" Kind
unzumutbar. L. befinde sich seit fünf Monaten in Deutschland, was für ein
fünfjähriges Kind eine lange Zeit sei. Sie spreche kaum noch f.. Die Grundschule
in F. habe sie wegen der Corona-Pandemie kaum besucht. Zu berücksichtigen sei
auch die enge Bindung zu dem Bruder F.. Zwischen den Geschwistern bestehe eine
enge und herzliche Verbindung. F. besuche in B. inzwischen das Gymnasium. Sie
selbst habe einen Arbeitsplatz als medizinische Fachangestellte gefunden. Ihr
Aufenthalt mit den Kindern im Frauenhaus sei in absehbarer Zeit beendet. Zum 1.
Februar 2023 habe sie in B. eine Wohnung gefunden.
Der Kindesvater ist
der Beschwerde entgegengetreten. Er verteidigt die angefochtene Entscheidung.
II.
Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere formgerecht und
innerhalb der Zweiwochenfrist des § 40 Abs. 2 Satz 2 IntFamRVG eingelegt und
begründet worden. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
Die
Anordnung der Rückführung dient im Wesentlichen dazu, die Sorgerechtsfrage
zwischen den Eltern vor dem international zuständigen Gericht in F. zu klären.
Gegenstand des anhängigen Rückführungsverfahrens ist gerade nicht die
Entscheidung darüber, in welchem Haushalt das Kind seinen dauerhaften Aufenthalt
haben soll (vgl. Art. 19 HKÜ). Zu diesem Zweck ist die Kindesmutter zur
Zurückführung von L. nach F. verpflichtet.
1. Die Voraussetzungen für ein
Rückführungsverfahren nach dem HKÜ liegen vor.
Die Kindeseltern sind
gemeinsam sorgeberechtigt. Das in F. geborene Kind hatte seinen gewöhnlichen
Aufenthalt bei den Kindeseltern in F., wo L. auch die Grundschule besuchte.
Zutreffend führt das Amtsgericht in der angefochtenen Entscheidung aus, dass
der Umstand, dass sich L. für drei Monate im Zeitraum Juni bis August 2022 mit
der Kindesmutter und ihren Bruder in S. aufhielt, nicht dazu geführt hat, dass
sie dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hätte. Zwar war der
mitsorgeberechtigte Kindesvater insofern mit diesem vorübergehenden Aufenthalt
L.s in S. einverstanden, als dass es sich um einen Urlaubsaufenthalt handeln und
eine Rückkehr Ende August 2022 erfolgen sollte. Mit einem dauerhaften Verbleib
des Kindes in S. hat sich der Kindesvater jedoch zu keiner Zeit einverstanden
erklärt, ebenso wenig wie mit einer Weiterreise nach Deutschland.
Die
Weiterreise mit L. nach Deutschland am 30. August 2022 führte die Kindesmutter
sodann eigenmächtig durch, sodass sie das Kind widerrechtlich im Sinne des
Artikels 3 HKÜ nach Deutschland verbracht hat.
Durch das Verbringen nach
Deutschland hat die Kindesmutter das Mitsorgerecht des Kindesvaters, der der
Ausreise des Kindes nach Deutschland nicht zugestimmt hat, verletzt. Das
Mitsorgerecht wurde durch den Kindesvater auch tatsächlich ausgeübt. Insoweit
sind keine hohen Anforderungen zu stellen (OLG Dresden, FamRZ 2002, 1136; OLG
Zweibrücken, DAVorm 2000, Sp. 1151 und JAmt 2001, 250; OLG Rostock, NJW-RR 2001,
1448 = FamRZ 2002, 47). Der Kindesvater hat mit L. in einem Haushalt gelebt.
Dies ist für eine Ausübung des mit Sorgerechts in jedem Fall ausreichend.
2. Der sofortigen Rückgabe des Kindes steht auch nicht Art. 13 HKÜ entgegen.
Es lässt sich nicht feststellen, dass die Rückführung des Kindes deswegen
nicht erfolgen darf, weil diese mit der schwerwiegenden Gefahr eines
körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden wäre oder das Kind
in eine unzumutbare Lage gebracht würde (Art. 13 Ib HKÜ). Nach dieser
Vorschrift, die im Hinblick auf den Zweck des HKÜ - Bekämpfung internationaler
Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelung der Vertragsstaaten
- restriktiv auszulegen ist (BVerfG, NJW 1996, 3145; OLG Schleswig Beschl. v.
15.4.2020 - 15 UF 7/20, BeckRS 2020, 18802; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44; OLG
Rostock, NJW-RR 2001, 1448), ist das Gericht nicht verpflichtet, die Rückgabe
anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt,
nachweist, dass die vorgenannten Gefahren bestehen. Dabei ist zu bedenken, dass
eine Rückführungsanordnung nicht unmittelbar in das Sorgerecht eingreift, durch
die Rückführung soll erst die tatsächliche Voraussetzung für eine
Sorgerechtsentscheidung durch ein Gericht des Herkunftsstaates ermöglicht
werden. Die vom BVerfG entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des
Kindeswohls finden deshalb grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach
dem HKÜ (BVerfG, NJW 1997, 3301 [BVerfG 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97]).
An
das Vorliegen einer Gefährdung i.S.d. Vorschrift sind daher strenge
Anforderungen zu stellen. Die Vorschrift greift nur ein bei absoluten,
zwingenden Gründen für eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass bei Vorliegen der
Voraussetzungen der Art. 3, 12 HKÜ die Rückführung anzuordnen ist. Auch unter
Berücksichtigung des Alters des Kindes - L. ist im Januar dieses Jahres sechs
Jahre alt geworden - und dessen Betreuung und Versorgung durch die Kindesmutter
sowie die von der Kindesmutter angeführten Verhaltensweisen des Kindesvaters,
hat das Amtsgericht mit überzeugenden Argumenten einen schwerwiegenden Grund im
Sinne von Art. 13 HKÜ nicht für gegeben erachtet. Soweit die Kindesmutter darauf
verweist, dass L. ihren Lebensmittelpunkt im Haushalt der Kindesmutter habe, so
wird die Kindesmutter erneut daran erinnert, dass sie selbst die Verpflichtung
trifft, gemeinsam mit L. nach F. zurückzukehren. Auch in F. wird das Kind daher
seinen Lebensmittelpunkt im Haushalt der Kindesmutter haben können. Eine
Trennung von der Kindesmutter ist mit der Rückführung des Kindes nach F. daher
nicht zwingend verbunden. Soweit die Kindesmutter in der Beschwerdebegründung
darauf verweist, dass sie keine Aufenthaltserlaubnis mehr für F. habe und diese
auch nicht erhalten könne, obwohl sowohl ihr Ehemann als auch ihre Tochter f.
Staatsangehörige seien, ist ihr Vortrag hierzu weder hinreichend substantiiert
noch belegt. So wird nicht einmal dargestellt, dass sich die Kindesmutter um
eine Aufenthaltserlaubnis bemüht hätte. Die Gründe für eine etwaige Versagung
der Aufenthaltserlaubnis werden nicht vorgetragen. Die Kindesmutter hat daher
nicht hinreichend dargelegt, dass ihr eine Rückkehr nach F. nicht möglich wäre.
Dass der Kindesmutter ihrerseits eine Rückkehr nach F. nicht zuzumuten ist,
ist nicht ersichtlich und wird auch nicht behauptet. Zwar hat die Kindesmutter
seit Februar 2023 eine eigene Wohnung angemietet und eine berufliche Anstellung
als medizinische Fachangestellte gefunden. Im Rahmen einer
Rückführungsentscheidung nach dem HKÜ sind diese Umstände jedoch nicht
ausreichend. Die unvermeidlichen Folgen einer erneuten Aufenthaltsänderung
reichen nicht aus, um eine Rückführung des Kindes abzulehnen. Die Belastungen
für die Kindesmutter, die mit einer Rückführung des Kindes und damit ihrer
eigenen Rückkehr nach F. verbunden sind, sind von ihr zu tragen. Die
Kindesmutter hat im Jahr 2016 in F. geheiratet und bis Ende Mai 2022 in F.
gemeinsam mit ihrem Ehemann und den Kindern gelebt, ihr sind die dortigen
Verhältnisse also vertraut. Die sich durch die Rückführung für die Kindesmutter
und das Kind ergebenden Veränderungen und die Unterbrechung der gegenwärtigen
Lebenssituation in Deutschland sind als typische Folge der von der Kindesmutter
einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage als grundsätzlich unvermeidbar
hinzunehmen (BVerfG, NJW 1996, 1402; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44).
Ergänzend
wird erneut darauf hingewiesen, dass die Kindesmutter lediglich verpflichtet
ist, das Kind nach F. zurückzubringen. An einen bestimmten Ort, insbesondere in
H., ist diese Verpflichtung nicht gebunden. Es kann vielmehr auch ein grenznaher
Wohnort bis zum Abschluss des f. Sorgerechtsverfahrens gewählt werden. Insofern
führt auch die von der Kindesmutter beschriebene in F. erlittene häusliche
Gewalt und der Umstand, dass sie sich seit ihrem Umzug nach B. erholt habe, zu
keiner anderen Einschätzung.
Gleiches gilt für die von der Kindesmutter
angeführte, mit einer Rückführung verbundene Geschwistertrennung. Um diese zu
vermeiden, bleibt es der Kindesmutter unbenommen, mit beiden Kindern nach F.
zurückzukehren, um die Sorgerechtsfragen dort zu klären.
Der Schutz des
Kindes und seiner Bedürfnisse ist im Hinblick auf die Ziele des Übereinkommens
nach Auffassung des Senats dadurch zu gewährleisten, dass vor dem Gericht in F.
eine Überprüfung der Sorgerechtsregelung erfolgen kann. Einen entsprechenden
Antrag hat die Kindesmutter nach ihren Angaben bereits in F. anhängig gemacht.
Die Beschwerde war daher nach alledem zurückzuweisen.
3. Der Senat
konnte über sie auch ohne erneute Durchführung einer persönlichen Anhörung,
einschließlich einer erneuten Kindesanhörung, entscheiden, da das Amtsgericht
bereits umfassende Ermittlungen durchgeführt und diese dokumentiert hat und von
einer erneuten Durchführung einer persönlichen Anhörung der Beteiligten keine
zusätzlichen entscheidungserheblichen Erkenntnisse zu erwarten sind (§ 68 Abs. 3
Satz 2 FamFG).
III.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 FamFG.
Gegen den Beschluss des Senats findet die Rechtsbeschwerde nicht statt (§ 40
Abs. 2 Satz 4 IntFamRVG).
Oberlandesgericht Celle
Beschluss vom 20.02.2023 - 10 WF 32/23
Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen Umgangsregelung
Vorinstanz: Amtsgericht Burgwedel - 14.12.2022 - 41 F 59/22
In der Familiensache
pp.
hat der 10. Zivilsenat - Senat für
Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am
Oberlandesgericht ..., den Richter am Oberlandesgericht ... und die Richterin am
Oberlandesgericht ... am 20. Februar 2023 beschlossen:
Tenor:
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den
Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Burgwedel vom 14. Dezember 2022
sowie ihr Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das
Beschwerdeverfahren werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Gründe
I.
Zu entscheiden ist über die Festsetzung von
Ordnungsmitteln gegen eine gerichtliche Umgangsregelung.
Das Amtsgericht
hat durch Beschluss vom 13. September 2022, auf den Bezug genommen wird, den
Umgang des Antragstellers (Kindesvaters) mit seiner am ... 2021 geborenen
Tochter G. M. geregelt und u. a. angeordnet, dass er das Recht und die Pflicht
hat, mit G. wie folgt Umgang wahrzunehmen:
- Jeweils in der Form von drei
begleiteten Umgängen durch das Jugendamt für jeweils eine Stunde
a) am
04.10.2022 von 12 Uhr bis 13 Uhr in den Räumlichkeiten des Jugendamtes am
Rathaus in A.,
b) am 17.10.2022 in der Jugendhilfestation B. von 10 Uhr
bis 11 Uhr
c) am 25.10.2022 von 14 Uhr bis 15 Uhr in der
Jugendhilfestation B.
- Die Mutter bringt das Kind zu den genannten
Zeiten zu den genannten Räumlichkeiten des Jugendamtes. Der Vater wird im
Anschluss Umgang in Begleitung der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes
erhalten.
- Sollte einer dieser Termine krankheitsbedingt ausfallen, wird
in Absprache mit dem Jugendamt ein Ausweichtermin vereinbart.
Die
Antragsgegnerin (Kindesmutter) hat G. nicht zu diesen Umgangsterminen gebracht.
Sie hat Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs ihres älteren, aus einer anderen
Beziehung stammenden Sohnes A. gegen den Antragsteller erhoben und hält daher
auch den Umgang mit G. für kindeswohlgefährdend. Sie hat gegen die Entscheidung
vom 13. September 2022 mit Schriftsatz vom 27. Oktober 2022 Beschwerde beim
insoweit zuständigen 17. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts eingelegt
und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Der Aussetzungsantrag ist durch
Beschluss des 17. Senats vom 22. November 2022 (Az.: 17 UF 220/22), auf den
Bezug genommen wird, zurückgewiesen worden.
Das Amtsgericht hat auf
entsprechenden Antrag des Kindesvaters durch Beschluss vom 14. Dezember 2022
gegen die Kindesmutter wegen Verstoßes gegen die vorgenannte Umgangsregelung ein
Ordnungsgeld i. H. v. 120 € festgesetzt und ersatzweise für den Fall, dass
dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 60 € einen Tag Ordnungshaft
angeordnet.
Zur Begründung hat das Amtsgericht ausgeführt, es handele
sich um eine wirksame und vollstreckbare Umgangsregelung, die auch sofort
vollziehbar gewesen sei. Die Antragsgegnerin sei im Beschluss über die Folgen
des Verstoßes gegen die Umgangsverpflichtung belehrt worden. Da bislang weder
über die Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses noch über die angefochtene
Entscheidung in der Hauptsache eine Entscheidung vorliege, sei die Anordnung aus
dem erstinstanzlichen Beschluss vollstreckbar. Im Rahmen des
Ordnungsmittelverfahrens werde die zugrundeliegende Entscheidung nicht auf ihre
Rechtmäßigkeit überprüft. Die Antragsgegnerin habe keine hinreichenden Gründe
dargelegt dafür, dass sie die Zuwiderhandlung gegen die auferlegte Verpflichtung
nicht zu vertreten habe, so dass von einem Verschulden ihrerseits auszugehen
sei. Die Darlegungslast obliege insoweit ihr. Der Beschluss sei in Kenntnis des
strafrechtlichen Vorwurfs gegenüber dem Antragsteller betreffend ihren Sohn A.
erlassen worden, nicht zuletzt deshalb sei ein unbegleiteter Umgang nicht
angeordnet worden, so dass auszuschließen gewesen sei, dass sich Kindesvater und
Kind allein in einem Raum aufhalten können. Die vorgebrachten Gründe, es bestehe
eine Gefährdung des Kindes G. wegen der im Raum stehenden Vorwürfe, seien daher
bereits im Beschluss berücksichtigt worden. Weitergehende bzw. neu entstandene
Gründe seien nicht vorgetragen worden. Die Überzeugung, der angefochtenen
Beschluss sei zu Unrecht ergangen, genüge ferner nicht als Entschuldigungsgrund,
auch wenn die Aussetzung der Vollziehung zeitnah beantragt und die Entscheidung
insgesamt angefochten worden sei, da Umgangsbeschlüsse grundsätzlich sofort
wirksam seien. Ein etwaiger Irrtum hinsichtlich der Vollziehbarkeit sei für die
anwaltlich vertretene Antragsgegnerin vermeidbar gewesen.
Wegen weiterer
Einzelheiten wird auf die Gründe des amtsgerichtlichen Beschlusses Bezug
genommen.
Die Kindesmutter hat gegen den Ordnungsmittelbeschluss form-
und fristgerecht (sofortige) Beschwerde eingelegt und für das
Beschwerdeverfahren um Verfahrenskostenhilfe nachgesucht.
Sie ist nach
wie vor der Auffassung, ein Umgang des Kindesvaters mit G. gefährde akut und
massiv das Kindeswohl. Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Kindesvater
ihren Sohn A. aus einer früheren Beziehung sexuell missbraucht habe. Sie müsse
daher die Kinder vor dem Antragsteller schützen. Zudem habe das Amtsgericht
außer Betracht gelassen, dass sie Beschwerde gegen den tenorierten Umgang
eingelegt habe; das Verfahren werde am 23. Januar 2023 verhandelt. Das
Amtsgericht hätte den Ausgang des Beschwerdeverfahrens beim OLG abwarten müssen,
bevor es einen Ordnungsgeldbeschluss für die Nichtgewährung von Umgangsterminen
in der Vergangenheit erlasse.
Ihre Beschwerde gegen den Umgangsbeschluss
vom 13. September 2022 hat die Kindesmutter zwischenzeitlich im Anhörungstermin
zur Hauptsache vor dem 17. Senat zurückgenommen.
Der hiesigen sofortigen
Beschwerde hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 6. Februar 2023, auf den
Bezug genommen wird, nicht abgeholfen.
Wegen des weiteren Vorbringens der
Beteiligten wird verwiesen auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen.
II.
Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter hat keinen Erfolg.
Der Senat nimmt zunächst Bezug auf die vollumfänglich zutreffenden Gründe
der angefochtenen Entscheidung und weist lediglich ergänzend noch einmal
nachdrücklich auf Folgendes hin:
Soweit die Kindesmutter meint, der
Umgang des Vaters mit G. sei kindeswohlgefährdend, ist dieser Einwand im
vorliegenden Vollstreckungsverfahren unbeachtlich. Im - hier einschlägigen -
Verfahren nach § 89 FamFG gilt der allgemeine vollstreckungsrechtliche
Grundsatz, dass das Bestehen des vollstreckbaren Anspruchs grundsätzlich nicht
mehr zu prüfen ist und dass nur eine Entscheidung über die Einstellung die
Vollstreckung hindert. Der zur Gewährung des Umgangs verpflichtete Elternteil
kann daher nicht einwenden, die Umgangsregelung sei nicht rechtens bzw.
widerspreche dem Kindeswohl und müsse deshalb nicht beachtet werden (vgl. BGH
FamRZ 2012, 533 ff; 2014, 732 ff; Sternal/Giers, 21. Aufl. 2023, FamFG § 89 Rn 8
m. w. N.).
Entgegen der Auffassung der Kindesmutter hätte das Amtsgericht
auch nicht den Ausgang des in der Hauptsache laufenden Beschwerdeverfahrens
abwarten müssen. Denn ein Umgangsbeschluss ist ungeachtet seiner Rechtskraft
gem. § 40 f i. V. m. § 15 FamFG mit Bekanntgabe, d. h. mit Zustellung, an
die/den Beteiligte/n wirksam und damit gem. § 86 Abs. 2 FamFG auch ohne weiteres
und ohne Rücksicht auf eine etwaige Beschwerde vollstreckbar. Die Beschwerde hat
insoweit keine aufschiebende Wirkung; lediglich eine gerichtliche angeordnete
Außervollzugsetzung steht einer Vollstreckung entgegen. Selbst wenn aber die
Vollstreckung später eingestellt oder die zu vollstreckende Entscheidung
(ab)geändert wird, können Verstöße, die vor Wirksamwerden der Einstellung der
Zwangsvollstreckung oder der (Ab)änderung begangen worden sind, nach § 89 FamFG
noch geahndet werden (vgl. Sternal/Giers, a. a. O.). Erstinstanzliche Beschlüsse
in Kindschaftssachen sind - sofern nicht gerichtlich die Außervollzugsetzung
angeordnet worden ist - für die Beteiligten verbindlich und von den Beteiligten
einzuhalten, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig und mit der Beschwerde
angefochten sind.
Mangels Erfolgs ihrer Beschwerde war der Kindesmutter
auch die insoweit begehrte Verfahrenskostenhilfe zu versagen; §§ 76 Abs. 1
FamFG, 114 ZPO.
...
Sorgerechtsstreit in Hannover: Mutter soll 30 Tage in den Knast
09.02.2023
Kaija Kutter
...
HAMBURG taz | Extrem verfahren ist ein Sorgerechtsstreit in Hannover.
Vorläufiger Höhepunkt ist, dass das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt 30 Tage
Haft für die Mutter Anette W. verfügte, weil diese im Zeitraum vom 9. Dezember
2021 bis zum 9. Februar 2022 ihre zehnjährige Tochter nicht an den Vater
herausgab. Die Frau muss nun damit rechnen, vom Gerichtsvollzieher verhaftet und
in die Justizvollzugsanstalt Vechta gebracht zu werden.
Die Situation, in
der Mutter und Tochter seit anderthalb Jahren leben, ist schwierig: Das Mädchen
fuhr im Juni 2021 allein mit der Straßenbahn zur Wohnung der Mutter und sagt
seither, sie wolle dort bleiben und nicht zum Vater zurück. Bei ihm lebt noch
die jüngere Schwester. Für beide hat der Vater allein das Sorgerecht. Das hat
das OLG jetzt noch mal bestätigt. Die Mutter gilt den Richtern als nicht
erziehungsfähig, weil sie die Bindung der Kinder zum Vater zu wenig toleriere.
Die Mutter sagt der taz, sie habe dem Vater mehrfach angeboten, das Kind
abzuholen, das habe er nicht getan. Sie respektiere aber den Willen des Kindes.
„Meine Tochter ist für mich kein Gegenstand, den ich rauszugeben habe. Sie ist
ein Mensch mit Rechten.“ Die Richter setzten in dem Beschluss Ende Januar
dagegen, die Mutter hätte die Tochter durch aktives Tun in die Obhut des Vaters
geben müssen.
Kurios ist: Selbst wenn Frau W. ihre Tochter jetzt sofort
beim Vater absetzt, bleibt ihr die Haft nicht erspart. „Diese Ordnungsmittel
haben auch Sanktionscharakter, weshalb ihnen nicht entgegensteht, dass der
maßgebliche Zeitraum verstrichen ist“, sagt OLG-Sprecher Andreas Keppler.
Allerdings gibt es diese Art von Strafe erst seit einer Gesetzesreform von 2009,
obwohl Frauen protestierten.
Die Schule ist ein Problem
Die Frage ist ferner, warum das Gericht
nicht zunächst als milderes Mittel ein Ordnungsgeld verlangt. Dagegen spricht
laut Keppler nach Einschätzung der Richter, dass es sich hier um einen
Wiederholungsfall handele und das Kind auch dem Schulbesuch entzogen werde.
Zudem habe man der Mutter schon im Juni 2021 gesagt, dass bei solchen Verstößen
Ordnungshaft drohe.
In der Tat ist die Schule ein Problem. Wie die taz
berichtete, war es W. vergangenen Sommer nicht möglich, ihre Tochter für eine 5.
Klasse anzumelden – weil sie das Sorgerecht nicht hatte. Bereits zuvor wollte
das Mädchen ihre Grundschule nicht mehr besuchen. Sie war dort im Januar 2020
schon einmal von der Polizei abgeholt und zum Vater gebracht worden. Wie auch
ein Kinderpsychiater in einem Attest schrieb, hatte sie Angst, das passiere
wieder.
Wegen der festgefahrenen Situation plädierte im September wohl
auch die Verfahrensbeiständin der Kinder dafür, der Mutter das Sorgerecht für
die Tochter zu übertragen. Kinder sollten als Subjekte und nicht als Objekte
gesehen werden; alle Prozessbeteiligten sollten die Gesamtsituation in den Blick
nehmen.
Doch die Richter am OLG Celle beeindruckte das nicht. Zeitgleich
mit der Ordnungshaft erging ein Beschluss zum Sorgerecht. Die Beschwerde der
Mutter und der Verfahrensbeiständin dagegen, dass der Vater dies allein hat,
wurde abgewiesen. Sollte das Mädchen den Vater ablehnen, könnte es vorübergehend
in eine Einrichtung.
Initiative beklagt „moderne Hexenjagd“
Der Anwalt
von Anette W., Stefan Nowak, sagt, das OLG habe in seiner Entscheidung
„beachtliche Kritikpunkte in keiner Weise gewürdigt“, etwa, dass das Mädchen
mehrfach zur Mutter flüchtete, bevor es bei ihr blieb. Er will deshalb gegen den
Beschluss vorgehen. W. hofft, dass es noch gelingt, die Haft abzuwenden.
Zudem gibt es am 16. Februar wieder einen Termin vor dem Amtsgericht, wo über
einen Antrag Nowaks verhandelt wird, ob die Tochter auch ohne Sorgerecht durch
eine sogenannte Verbleibensanordnung bei der Mutter bleiben kann – so wie bei
Pflegeeltern möglich. Christina Mundlos, die ein Buch zur Praxis der
Familiengerichte schrieb, sagt, es drohe hier die Inhaftierung der Mutter
„aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Kritik am OLG Celle“.
...
https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008/
10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen
Familiensachen aus den Amtsgerichtsbezirken Hannover und Uelzen
Mathias Volker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 25.02.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.07.2001 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 25.02.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2011, ..., 2014: stellvertretender Vorsitzender Richter - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: Vorsitzender Richter - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Dr. Susanne Dornblüth (geb. 1973 in Lüneburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.10.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 15.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Winsen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Winsen - 2011, 2012: Familiensachen - Abteilung 4. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2016: Beisitzerin / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen zu 3/4 (Vertreterin des Vorsitzenden, außerdem Verwaltung und Güterichterin). 2012: als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet nach Karlsruhe? Siehe Pressemitteilung unten. 08.09.2011: "Wechsel am Amtsgericht Winsen: Richterin Susanne Dornblüth geht - zumindest vorerst -, und Richter Michael Herrmann kommt an die Luhe - und will bleiben. Eine besondere Ehre wird Susanne Dornblüth zuteil: Sie ist zum 1. Oktober an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe versetzt worden, um dort für drei Jahre den Bundesrichtern als wissenschaftliche Unterstützung zur Verfügung zu stehen." - http://www.han-online.de/Persoenlich/article79573/Richterin-geht-nach-Karlsruhe.html
Christian Heck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 23.12.1998, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. FamRZ, 13/2005. FamRZ 16/2011: Ergänzungspfleger bei Erbauschlagung - 10 UF 78/11 - 04.05.2011. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter beim 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: Beisitzer 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Matthias Gieseking (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Celle / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 01.07.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.01.2002 als Richter am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2011 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012, 01.01.2014: Beisitzer 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Sonja Bartsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Westerstede (ab , ..., 2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Wildeshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sonja Gieseking ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Westerstede aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Sonja Bartsch ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Westerstede - halbe Stelle - aufgeführt.
Andrea Moll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.09.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2017 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Nienburg - 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 8. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2023: Beisitzerin - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Kommentar Väternotruf:
Ja, da ist sie wieder auf Sendung, die Taz, die väterfeindliche Schwurbelzeitung.
Ohne die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen, wird Stimmung gemacht, dass einem normalen Menschen nur übel werden kann.
Dann noch diese typisch grüne Unlogik, wer einen Banküberfall begeht, soll nach der Logik der Taz - Kaija Kutter - offenbar nicht bestraft werden, wenn er oder sie das erbeute Geld der Bank wieder zurückgibt.
Im übrigen ist es typischer grüner Taz-Schwachsinn, zu suggerieren, die Mutter müsste auf Grund ihres Geschlechtes oder ihrer Kritik am OLG in Ordnungshaft. Das Gesetz - § 89 FamFG - unterscheidet bei Ordnungsmitteln nicht zwischen Vätern und Müttern. Auch Väter müssen mit Ordnungsmitteln rechnen, wenn sie gegen Gerichtsbeschlüsse verstoßen.
Nichtverheiratete Väter werden aber im BGB beim Sorgerecht noch immer diskriminiert, aber darüber spricht man in dem Schwurbelblatt Taz natürlich nicht.
Die Taz fordert aber nichts anderes als Narrenfreiheit für Mütter.
Stoppen Sie
Kindeswohlgefährdungen durch das OLG Celle!
Christina Mundlos hat diese Petition an Stephan Weil
(Niedersächsischer Ministerpräsident) gestartet.
Wir fordern vom
niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und von der
Landtagspräsidentin Hanna Naber die Einrichtung einer Untersuchungskommission
zur Missachtung der Istanbul Konvention und zu Kindeswohlgefährdungen durch das
OLG Celle!
Das OLG Celle fällt in den letzten Jahren immer wieder durch
Beschlüsse auf, die Hinweise auf häusliche Gewalt und Missbrauch ignorieren und
den Kindeswillen sowie die Mutter-Kind-Bindung missachten!
Aktuellstes
Beispiel: Mutter soll in Haft, weil Tochter nicht zum Vater will!
Anette
Weckmann und ihre Töchter wurden die Opfer einer regelrechten HEXENJAGD durch
einschlägig bekannte Richter des OLG Celle (u.a. Richter Heck, über dessen
Verbindungen zur Nazi-Szene in der Vergangenheit die Medien berichteten).
Der Grund: Die Töchter wollen nach häuslicher Gewalt durch den Vater
(inklusive Polizeieinsatz und Platzverweis) den Vater nicht mehr sehen. Der
zudem von ärztlicher Seite bestehende Missbrauchsverdacht aufgrund von
körperlichen Verletzungen bei den Mädchen wurde bis heute nicht ausgeräumt. Auf
abenteuerliche und höchst fragwürdige Weise beschlossen die Richter aber, nicht
etwa dem Vater, sondern der Mutter das Sorgerecht zu entziehen!
Es
folgten mehrere Polizeizugriffe, bei denen die Kinder zwangsweise zum Vater
verfrachtet wurden. Von dort flohen die damals 6- und 9-jährige zur Mutter. Die
Polizei brachte sie erneut zum Vater. Die Ältere flüchtete daraufhin noch
mehrfach. Beim letzten Einsatz fand selbst die Polizei eine Herausnahme der
älteren Tochter von der Mutter nicht mehr kindeswohldienlich.
Der
Verbleib bei der Mutter wird seit 1,5 Jahren geduldet – jedoch ohne jede
Rechtssicherheit, ohne Sorgerecht für die Mutter und ohne dem Kind zustehende
finanzielle staatliche Zuwendungen. Die älteste Tochter kann seither nicht in
die Schule gehen, weil der Vater die Zustimmung verweigert. Ebenso darf die
Mutter mit ihrer Tochter nicht zum Arzt gehen. Die jüngere Tochter darf Anette
seit über 19 Monaten weder sehen noch mit ihr in irgendeiner Form Kontakt haben.
Proteste werden bestraft!
Es gab zahlreiche Proteste, mehrere
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das OLG Celle, angekündigte Kundgebungen in
Hannover, mehrfach Berichterstattungen durch die Medien (siehe Links) und
öffentliche Aufmerksamkeit für diesen Skandal.
Darauf reagierten die
Richter am OLG Celle nun damit, dass sie am 31.1.23 beschlossen:
Anette
soll 30 Tage inhaftiert werden
ihre ältere Tochter soll stationär aufgenommen
werden und keinen Kontakt zur Mutter haben - so wie ihre jüngere Schwester jetzt
schon
alle Journalistinnen, PolitikerInnen und andere Unterstützerinnen
wurden vom OLG Celle im Beschluss mit einer Sekte verglichen
Die
Verfahrensbeteiligten, die das Unrecht erkannten oder das bisherige Vorgehen
hinterfragten, wurden vom OLG Celle „abserviert“ (zwei Umgangsbegleiter, eine
Amtsrichterin, eine Verfahrensbeiständin) oder eingeschüchtert (z.B. mit
Strafanzeige gegen einen Arzt der es „wagte“ die ältere Tochter zu untersuchen).
KEIN Einzelfall – das OLG Celle gefährdet Kinder systematisch!
Und
was noch schlimmer ist: es handelt sich hierbei um keinen Einzelfall! Inzwischen
sind mindestens 16 Fälle aus den letzten Jahren bekannt geworden, in denen das
OLG Celle immer wieder bei Verdacht auf Gewalt und Missbrauch durch Väter,
beschloss, den Müttern das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder völlig den
Vätern zu überlassen und auszuliefern.
Und das ist nur die Spitze des
Eisbergs! Die Missstände am OLG Celle gleichen einem Fass ohne Boden! Und kratzt
man erstmal an der Oberfläche, kommt ein ganzer Sumpf an skandalösen Beschlüssen
zum Vorschein. Das Treiben geht dort offenbar bereits seit Jahren so.
Sieht so Gewalt- und Kinderschutz im Jahr 2023 aus?
Die Istanbul
Konvention zur Verhütung von häuslicher Gewalt – seit 5 Jahren von Deutschland
ratifiziert - wird hier völlig außer Acht gelassen.
Die Botschaft an
Betroffene ist klar: erleben eine Mutter und ihre Kinder Gewalt durch den Vater,
sollten sie das um jeden Preis verheimlichen und akzeptieren, ansonsten werden
die Kinder zum Vater gesteckt und die Mütter dürfen ihre Kinder in aller Regel
nur sporadisch oder gar nicht mehr sehen! Unterdessen raten selbst Anwälte und
Beratungsstellen auf keinen Fall erlebte Gewalt und Missbrauch in
familienrechtlichen Verfahren zu erwähnen.
Das ist kein schlechter
Gewaltschutz.
Das ist auch nicht die Abwesenheit von Gewaltschutz.
Das ist die vollständige Verhinderung von Gewaltschutz und letztlich Schutz
für Täter!
Das Fazit, das Mütter aus dieser familienrechtlichen
Praxis ziehen müssen ist:
Es gibt keinen sicheren Ort – nirgends. Wer
einmal an einen gewalttätigen Partner gerät, muss bei ihm bleiben oder ihm die
Kinder überlassen.
Diese Fälle kommen in Deutschland häufiger vor als man
denkt. Am OLG Celle scheinen Rechtsbeugungen und angeordnete
Kindeswohlgefährdungen sogar an der Tagesordnung zu sein!
Wir
fordern konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes und zur Verhinderung
von Kindeswohlgefährdungen, und zwar:
1. Die Einrichtung einer
Untersuchungskommission, die der Frage nachgeht, wie am OLG Celle Gewalt,
Gewaltschutz und Kindeswille in familienrechtlichen Prozessen bislang
berücksichtigt werden.
2. Die Einrichtung einer Meldestelle für
Betroffene.
3. Die Analyse von Daten des OLG Celle zu folgenden Fragen:
Wie häufig wurde in den letzten Jahren Müttern das Sorgerecht entzogen
(aufgeschlüsselt nach beteiligten Richtern)?
Wie häufig wurde beim
Sorgerechtsentzug mit Bindungsintoleranz/Parental Alienation
Syndrom/Eltern-Kind-Entfremdung/Mutter-Kind-Symbiose argumentiert
(aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Elternteils, das das Sorgerecht verlor)?
Wie häufig wird der Kontakt zwischen Mutter und Kind eingeschränkt mit der
Begründung, die Mutter würde den Kontakt zwischen Vater und Kind einschränken?
Wie oft wird in Verfahren von einer Seite thematisiert: häusliche Gewalt,
Missbrauch oder andere Gewaltformen durch den Vater?
Wie oft wird diesen
Ausführungen, Verdachtsmomenten, Polizeiberichten etc. nachgegangen?
Wie oft
führen entsprechende Hinweise auf Gewalt dazu, dass Maßnahmen zum Gewaltschutz
für Mutter und Kinder ergriffen werden?
Wie oft werden Kinder gegen ihren
Willen zum Vater umplatziert oder zum Wechselmodell gezwungen?
Wie oft wird
der Kindeswille missachtet mit der Argumentation, der Wille sei manipuliert und
müsse daher nicht beachtet werden (aufgeschlüsselt nach Geschlecht des
Elternteils, das den Willen angeblich manipuliert)?
Wie oft wird der
Kindeswille beachtet, obwohl eine Manipulierung des Willens festgestellt wird
mit der Argumentation „auch ein manipulierter Kindeswille muss beachtet werden“
(aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Elternteils, das den Willen angeblich
manipuliert)?
Wie häufig werden Beschwerden vom Vater bei den OLGs
stattgegeben, wie oft wird den Beschwerden der Mütter stattgegeben (und wie
häufig werden Beschwerden abgewiesen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht des
Beantragenden)?
Wie häufig bekommen die Mütter weniger Umgangszeit
zugesprochen als alle 14 Tage Wochenendumgang?
Wie oft zahlen Väter keinen
oder zu geringen Unterhalt und wie oft erwirkt das Jugendamt in diesen Fällen
gerichtlich die Zahlung der säumigen Beträge?
Wie oft wird Müttern nach
Trennungen Kindeswohlgefährdung vorgeworfen, wenn für die Zeit vor der Trennung
keinerlei Kindeswohlgefährdungen vorliegen? Und damit verbunden: wie vielen
Müttern wird das Sorgerecht entzogen vor einer Trennung im Vergleich zu nach
einer Trennung?
Wie oft kommen familiengerichtliche Gutachten zum Einsatz?
Wie oft wurde der Gutachter Pfender vom OLG Celle beauftragt?
4. Die
Analyse von Daten und die Einrichtung einer Meldestelle sollten im zweiten
Schritt für ganz Niedersachsen erfolgen.
5. Die Entwicklung einer
Strategie, die Istanbul Konvention im Familiengericht auch umzusetzen.
6. Das Einsetzen in Gremien auf Bundesebene für ein Verbot, das sich an Ländern
wie Italien orientiert, wo die Verwendung von Pseudo-Diagnosen (z.B. Parental
Alienation Syndrom/Bindungsintoleranz) in Gerichtsverfahren bereits verboten ist
- während sie hierzulande noch weit verbreitet sind.
7. Die Überprüfung
gesetzlicher Möglichkeiten, dem Machtmissbrauch durch einzelne hochrangige
Richter mit ideologischen Absichten, vorzubeugen. Es kann nicht sein, dass
Richter – sind sie erstmal in einer gewissen Position – Verfahrensbeteiligte,
die nicht ihrer Ideologie folgen, willkürlich austauschen, abberufen oder als
Sektenmitglieder und ähnliches verleumden können. Kindeswohlgefährdungen – seien
sie auch von Richtern angeordnet – müssen verhindert oder beendet werden können.
Das ist kein Widerspruch zur Gewaltenteilung.
Zahlreiche
UnterstützerInnen
Viele Menschen haben sich bereits für Anette, ihre
Kinder und viele weitere Fälle stark gemacht. Sonja Howard vom UBSKM hat sich
schon seit Langem für Anette eingesetzt, Journalistinnen und Rechtsexpertinnen
haben berichtet und verurteilen das skandalöse Vorgehen des Gerichts. Über 200
Menschen haben Spenden für Anette gesammelt, da ihr das OLG Celle auch die
Verfahrenskostenhilfe versagt und Gerichts- und Anwaltskosten steigen und
steigen.
Ich selbst habe mit der Justizministerin gesprochen, immer und
immer wieder Ministerien und PolitikerInnen, Minister- und Bundespräsidenten
angeschrieben, Pressevertreter informiert, Interviews gegeben, inzwischen drei
Dienstaufsichtsbeschwerden verfasst und sogar ein ganzes Buch zu diesem und
vielen weiteren Fällen geschrieben.
Denn Anette ist nur eine von vielen
betroffenen Müttern! Viele haben gar nicht die Kraft für diesen endlosen Kampf.
Viele haben nicht das Glück, dass sich so viele Menschen für sie einsetzen.
Und dennoch reichte das ganze Engagement bislang nicht, um das Unrecht aus
der Welt zu schaffen!
Deshalb bitte ich Euch: nehmt Euch 1 Minute Zeit
für Anette und für all die anderen Mütter und Kinder, die im Stillen leiden!
Bitte unterschreibt und teilt die Petition – lasst uns den Kindern helfen!
Verfasserin:
Christina Mundlos, Soziologin, Coach & Autorin
von „Mütter klagen an – Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder am
Familiengericht“, Braunschweig
Weitergehende Informationen und
Artikel:
https://taz.de/Richter-mit-rechtsextremer-Vergangenheit/!5847770/
https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008/
https://taz.de/Ordnungshaft-fuer-Mutter/!5911009/
https://www.ardmediathek.de/video/umschau/sorgerecht-fuer-kinder-wann-sind-polizeieinsaetze-gerechtfertigt/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy83MWNlMTVjMC00ZDZjLTRlNjYtOGY3ZS0zYmJjMzBjNDY1ZTM
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/kindeswohl-sorgerecht-streit-polizei-100.html
https://www.haz.de/der-norden/sorgerechtsstreit-um-zwei-maedchen-eskaliert-ZIQXBKGW7EPQAUBSETNJWZXZ7E.html
https://freiundgeliebt.blogspot.com/
Kommentar Väternotruf:
Der Väternotruf macht sich oben stehend Petition von Frau Christina Mundlos nicht zu eigen, da der Fall ohne konkrete und neutrale Informationen von uns nicht seriös beurteilt werden kann.
Frau Mundlos kann uns aber gerne die gerichtlichen Originalunterlagen (Gerichtsbeschlüsse, Bericht von Jugendamt und Verfahrensbeistand, Anwaltsschreiben, etc. pp zusenden, dann machen wir uns schlau. Dass Frau Mundlos möglicherweise mehr Propaganda als Aufklärung betreibt, sollte sie nicht daran hindern, uns mit Fakten, statt mit Meinungen zu versorgen.
06.04.2023
Ein lesbisches Paar streitet vor Gericht für die Anerkennung der gleichberechtigten Elternschaft
Gesa C. Teichert-Akkermann und Verena Akkermann haben sich gemeinsam für ein Kind entschieden und sind nun dessen gemeinsame Eltern – praktisch gesehen. Am Mittwoch kämpfen sie vor dem Oberlandesgericht Celle dafür, dass dies auch rechtliche Realität wird. Denn in der Geburtsurkunde ihrer Tochter ist nur die leibliche Mutter Teichert-Akkermann eingetragen. »Paula lebt damit offiziell in einer Ein-Eltern-Familie«, erzählt Verena Akkermann im Gespräch mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die den Prozess strategisch unterstützt.
..
13.01.2021
Kommentar:
"Gesa C. Teichert-Akkermann und Verena Akkermann haben sich gemeinsam für ein Kind entschieden" und dann offenbar bei einer "Samenbank" einen Erzeuger geordert, der sich darin gefällt sein Sperma in einem Labor abzuspritzen und dafür Geld zu bekommen, das ist ja nicht viel besser als bei der künstlichen Besamung von Zuchtstuten durch ausgesuchte Hengste.
Alles sehr merkwürdig, was da so im "Neuen Deutschland", dem ehemaligen Zentralorgan des ZK der SED, steht. Über den Vater des Kindes wird überhaupt nicht berichtet.
Vermutlich, weil der verschwiegen werden soll, das Kind sein Recht auf Vater und Mutter verweigert wird. Da ist die ganze Propaganda der Grünen Partei und der SPD zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein riesengroßer Schwindel, wenn man gleichzeitig dem Kind das Recht auf einen Vater verweigert.
Da kann man nur hoffen, dass das Oberlandesgericht Celle diesem absurden Trend eine klare Absage erteilt.
OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2019 - 10 UF 270/19
Fundstelle
openJur 2020, 9632
Rkr:
Nehmen getrennt lebende Eltern die
Betreuung ihres Kindes in der Weise vor, dass es in etwa gleich langen Phasen
abwechselnd jeweils bei dem einen und dem ande-ren Elternteil lebt (sog.
Wechselmodell), lässt sich ein Schwerpunkt der Betreuung nicht ermitteln, sodass
kein Elternteil die Obhut i.S.d. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB inne-hat. Für diesen
Fall, dass das betroffene Kind durch keinen der beiden Elternteile in der Frage
der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen vertreten wird, kommt entweder
die Bestellung eines Ergänzungspflegers in Betracht oder derjenige Elternteil,
der den anderen für barunterhaltspflichtig hält, muss gem. § 1628 BGB die
familiengerichtliche Übertragung der Entscheidung zur Geltendmachung von
Kin-desunterhalt herbeiführen.
(Fortführung OLG Celle, Beschluss vom 20.
August 2014 – 10 UF 163/14 –, juris, vgl. in diesem Zusammenhang auch die
weiteren zur Veröffentlichung bestimmten Se-natsentscheidungen in den Verfahren
10 UF 270/19, 10 UF 10/20 und 10 UF 16/20)
Tenor
Der Kindesmutter wird
die für das Beschwerdeverfahren nachgesuchte VKH versagt.
Gründe
I.
Die Beteiligten sind – ohne verheiratet zu sein – die Eltern der beiden
betroffenen Kinder, für die sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Die
Kinder leben seit Dezember 2018 im Rahmen eines paritätischen Wechselmodels
jeweils abwechselnd für eine Woche bei jedem Elternteil. Der Kindesvater hatte
in der Zeit davor, als die Kinder noch überwiegend im Haushalt der Kindesmutter
lebten, den von ihm für die Kinder zu leistenden Unterhalt in einer
Jugendamtsurkunde tituliert. Er erstrebt nunmehr eine Anpassung der
Unterhaltsregelung an die veränderten Betreuungsverhältnisse und hat zur
diesbezüglichen gerichtlichen Geltendmachung die Bestellung eines
Ergänzungspflegers für die betroffenen Kinder beantragt.
Das Amtsgericht
hat dafür das vorliegende Verfahren eingeleitet und der Kindesmutter rechtliches
Gehör gewährt. Es hat sodann mit Beschluss vom 23. Oktober 2019 das örtliche
Jugendamt, das seine diesbezügliche Bereitschaft bekundet hatte, zum
Ergänzungspfleger für die Vertretung der Kinder im vom Kindesvater anhängig
gemachten Unterhaltsverfahren 68 F 4551/19 bestellt.
Gegen diese
Entscheidung richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde der
Kindesmutter, die zunächst für das Beschwerdeverfahren um Verfahrenskostenhilfe
(VKH) nachsucht.
II.
Der Kindesmutter kann die für das
Beschwerdeverfahren nachgesuchte VKH nicht bewilligt werden, weil ihre
Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Angesichts
der unstreitigen derzeitigen Betreuung der betroffenen Kinder in einem
paritätischen Wechselmodell kann deren gesetzliche Vertretung im vom Kindesvater
betriebenen Abänderungsverfahren bezüglich seiner titulierten
Unterhaltsleistungen durch keinen der beiden Elternteile ausgeübt werden. Für
eine Vertretung durch die Kindesmutter gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB fehlt es
aufgrund des praktizierten paritätischen Wechselmodels schon am Erfordernis
einer durch sie ausgeübten Obhut; im Übrigen sind beide Elternteile auch
deswegen durchgreifend an der Vertretung gehindert, weil sie als gleichrangig
den Kindern Unterhaltsverpflichtete insoweit jeweils eigene Interessen
verfolgen. Insofern ist die von der Kindesmutter weiterhin bekämpfte Bestellung
eines Ergänzungspflegers mit dem beschriebenen Aufgabenkreis rechtlich zwingend
(vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - 10 UF 163/14 -, FamRZ 2015, 590 und
grundlegend Schmitz in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der
familienrichterlichen Praxis, 10. Auflage, § 10 Rn 44 ff., Streicher in
Schwab/Ernst, Handbuch Scheidungsrecht, 8. Auflage, § 10 Rn 10, jeweils m. w.
N.).
Permalink: https://openjur.de/u/2205894.html (https://oj.is/2205894)
Vizepräsident am Oberlandesgericht Celle ernannt
Dr. Andreas
Scholz ist neuer Vizepräsident des Oberlandesgerichts
CELLE. Die
seit Ende September bestehende Vakanz in der Leitung des Oberlandesgerichts
Celle ist seit heute (8. Dezember 2016) beendet. Der Präsident des
Oberlandesgerichts Dr. Peter Götz von Olenhusen händigte dem neuen
Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Dr. Andreas Scholz die von
Justizministerin Niewisch-Lennartz unterzeichnete Urkunde aus.
Der
59-jährige Dr. Scholz studierte Rechtswissenschaften in Göttingen, wo er nach
dem ersten Staatsexamen als wissenschaftlicher Assistent tätig war und auch
promovierte. Nach Referendariat und zweitem juristischen Staatsexamen im Jahr
1987 arbeitete Dr. Scholz zunächst als Rechtsanwalt in Hannover und Celle bevor
er Anfang 1989 in die niedersächsische Justiz eintrat. Der Richter war als
Assessor beim Landgericht Hildesheim, Amtsgericht Hannover und bei der
Staatsanwaltschaft Hannover tätig, bevor er nach Celle wechselte. Dort wurde er
im September 1991 zum Richter am Amtsgericht ernannt. Im Januar 1997 folgte
seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht, an das er bereits in den
Jahren 1994/1995 abgeordnet war. In dieser Zeit war er richterlicher Mitarbeiter
in der Gerichtsverwaltung und insbesondere mit der Personalsachbearbeitung
befasst. Seit Dezember 2011 ist Dr. Scholz Vorsitzender Richter am
Oberlandesgericht.
Dr. Scholz war und ist ganz überwiegend im Zivilrecht
tätig. Seit 2011 leitete er den 4. Zivilsenat, der u.a. für Streitigkeiten aus
dem Nachbarrecht, über Grundstücke und aus Wohneigentum zuständig ist. Daneben
war er Vorsitzender des Notarsenats, der die dienstrechtlichen Belange der
Notare regelt. Außerdem führte er den Vorsitz im Senat für Baulandsachen, der
über Fragen von Enteignungen, Umlegungen und Grenzregelungen und die
entsprechenden Entschädigungen der betroffenen Grundstückseigentümer
entscheidet. Auch die Streitbeilegung ohne Urteil liegt dem neuen Vizepräsident
am Herzen: Er ist ausgebildeter Mediator und als solcher seit Anfang 2008 in der
Güterichterabteilung des Oberlandesgerichts eingesetzt.
Daneben widmete
sich Dr. Scholz der Ausbildung des juristischen Nachwuchses und leitete von 2007
bis 2012 eine Arbeitsgemeinschaft für Referendare. Im Richterrat beim
Oberlandesgericht Celle, der Personalvertretung der Richter, kümmerte er sich
seit 1999 als Mitglied und seit 2003 als Vorsitzender um die Belange der
Kollegen im Sinne einer Stärkung der Rechtsprechung.
Als Vizepräsident
wird er den 18. Zivilsenat leiten, der u.a. für Grundbuchbeschwerden und
Haftungsfragen der Steuerberater zuständig ist. Außerdem ist er für die ca.
3.000 Beamten und Angestellten bei den 48 Gerichten im Bezirk des
Oberlandesgerichts verantwortlich, betreut Bauvorhaben in den Gerichten und
führt die Dienstaufsicht über die rund 700 im Bezirk des Oberlandesgerichts
ansässigen Notare.
Dr. Andreas Scholz wohnt in Celle, ist verheiratet und
hat zwei erwachsende Kinder.
Mario Flaschentraeger kämpft für Vaterrechte Ein Vater
läuft 516 Kilometer, um seinen Sohn zu sehen
20.05.2017
...
Mario Flaschentraeger (58 Jahre) vermisst seinen
Sohn. Als er ihn zum letzten Mal sah, war der Junge elf Jahre alt. Jetzt hat der
Sohn gerade seinen 16. Geburtstag gefeiert, ohne seinen Vater, in Stade.
Flaschentraeger vermisst seinen Sohn so sehr, dass er am 8. Mai in seinem Haus
in Sinntal-Mottgers seinen Rucksack gepackt und geschultert hat, die beiden
Hunde Enzo und Toffee an die Leine nahm und einfach loslief. 516 Kilometer von
Osthessen bis ins Niedersächsische Stade. Dort will er am kommenden Dienstag,
zwei Tage vor Vatertag, beim Amtsgericht einen Antrag auf Aufhebung der
bestehenden Entscheidungen hinsichtlich seines Umgangs- und Sorgerechtes
einreichen.
...
„Die meisten Väter geben irgendwann auf. Ich
aber nicht“, sagt Flaschentraeger. 2000 Seiten hat er in fünf Jahren
vollgeschrieben, hat den Richtern die Gesetze erklärt, 30 Richter beschäftigt,
Absurditäten hergeleitet, den „Terror durch Gerichte“ dokumentiert, neun
Aktenordner gefüllt. Und jetzt läuft er. Die Gesetze seien ja gar nicht
schlecht, aber die Handhabung und Umsetzung, das sei das Problem. So ist es zum
Beispiel dem anwesenden Elternteil, in diesem Fall der Mutter, untersagt, beim
Kind das abwesende Elternteil, also hier den Vater, zu diskreditieren, also
Schlechtes über ihn zu sagen, und das Kind dadurch dem abwesenden Elternteil zu
entfremden.
...
www.fnp.de/rhein-main/Ein-Vater-laeuft-516-Kilometer-um-seinen-Sohn-zu-sehen;art801,2634858
Wenn Justiz und Medizin an ihre Grenzen stoßen
Eineiigen Zwillingen ist im Rahmen eines Abstammungsverfahrens die Abgabe einer Spermaprobe oder die Einbeziehung ihres codierenden DNA-Bestandteil in die Abstammungsuntersuchung unzumutbar, entschied jetzt das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle, Urteil vom 30. Januar 2013 - 15 UF 51/06). Denn nach den bisherigen anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft verspricht deren Untersuchung keine Aufklärung des Sachverhaltes. Haben eineiige Zwillinge in der gesetzlichen Empfängniszeit mit der Kindesmutter verkehrt, lässt sich nach dem heutigen Stand der Wissenschaft die Vaterschaft nicht durch ein genetisches Abstammungsgutachten, klären.
Der für Familiensachen zuständige 15. Zivilsenat hatte über eine Vaterschaftsfeststellung zu entscheiden, bei der sowohl der Beklagte als auch dessen Zwillingsbruder in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr mit der Kindesmutter hatten.
Hatte das Amtsgericht der Klage in erster Instanz noch stattgegeben, so entschied das Oberlandesgericht auf die Berufung des Beklagten nunmehr, dass sich weder durch die Zeugenaussagen, noch durch Abstammungsuntersuchungen mit dem für die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad die Abstammung des Klägers aufklären lasse. Zum einem lasse sich die Vaterschaft des Beklagten nicht mit der gesetzlichen Vaterschaftsvermutung begründen, wonach derjenige als Vater vermutet wird, der der Kindesmutter während der Empfängniszeit beiwohnte (§ 1600 d Abs. 2 S. 1 BGB). Diese gesetzliche Vermutung sei durch schwerwiegende Zweifel entkräftet. Denn aufgrund der Zeugenaussagen, habe das Gericht die Überzeugung gewonnen, dass die Kindesmutter während der gesetzlichen Empfängniszeit sowohl mit dem Beklagten als auch mit dessen Zwillingsbruder verkehrte.
Zum anderen konnte anhand der fünf Sachverständigengutachten festgestellt werden, dass beim jetzigen Stand der Wissenschaft kein erprobtes Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bei eineiigen Zwillingen existiert. Lediglich rein in der Theorie diskutierte Vorgehen und nicht erprobte Verfahren könnten versuchen die genetischen Anlagen des Klägers einem der genetisch als identisch anzusehenden Zwillinge zuzuordnen. Die Erfolgsaussichten dieser nicht erprobten Verfahren seien von den Gutachtern insgesamt als gering eingeschätzt worden.
Aus diesen Gründen habe der Beklagte sowie sein Zwillingsbruder die Abgabe der Spermaprobe verweigern können. Ein darin liegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei ihnen unzumutbar. Im Gegensatz zum „reinen" genetischen Fingerabdruck, lassen sich durch die codierten Bestandteile der DNA erhebliche Rückschlüsse auf charakter- oder krankheitsbezogene Persönlichkeitsmerkmale ziehen. Dies hätten der Beklagte und dessen Zwillingsbruder auch nicht mit Rücksicht auf das Recht des Klägers auf Kenntnis seiner Abstammung zu dulden und hinzunehmen. Zumal die Analyse dieser Erbgutbestandteile im Wege eines Verfahrens mit experimentellem Charakter erfolgen würde, das gerade keine gesicherte und verifizierte Ergebnisse verspräche.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem 14-jährigen Kläger aus dem Landkreis Hameln steht noch die Möglichkeit offen, den Bundesgerichtshof in Karlsruhe anzurufen.
Der Pressesprecher und Richter am Oberlandesgericht Dr. Götz Wettich betont: „Ich bedauere die Situation des Klägers. Für ihn ist die Entscheidung unbefriedigend. Und auch der Landkreis Hameln-Pyrmont, der für die Eltern mit sehr aufwendigen Sozialleistungen eingesprungen ist, hat nun bis auf weiteres keinen Kindesvater, bei dem er Rückgriff nehmen könnte. Aber Gerichtsverfahren bieten keinen Raum für experimentelle Grundlagenforschung. Theoretische Erwägungen von Experten zu überprüfen ist nicht Aufgabe eines Gerichts bei der Wahrheitsfindung im Wege der Beweisaufnahme. Vielleicht ermöglicht der wissenschaftliche Fortschritt dem Kläger irgendwann in Zukunft noch einmal, die Tür zur Klärung seiner Abstammung aufzustoßen."
Presse
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RiOLG Dr. Götz Wettich, Pressesprecher
Oberlandesgericht Celle
Pressestelle
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141 206-207
E-Mail an Ansprechpartner/in
OLG Celle, Beschluss vom 09.08.2012 - 10 UF 192/12
Fundstelle openJur 2012, 71916
Tenor
1 Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluß des
Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 5. Juli 2012
über die Auswahl
des Ergänzungspflegers wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
2
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: 3.000 € (§ 42 Abs. 3 FamGKG).
https://openjur.de/u/2205894.html
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 303/11 vom 20.6.2011, Absatz-Nr.
(1 - 27), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20110620_1bvr030311.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle
Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 303/11 -
Bundesadler
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn P....,
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Koch, Latendorf, Tretschok,
Lindhooper Straße 12, 27283 Verden -
gegen
die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle vom 21. Januar und 25.
Januar 2011 - 19 UF 260/10 -
und Antrag
auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
und Beiordnung eines Rechtsanwalts
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
die Richter Gaier,
Paulus
und die Richterin Britz
am 20. Juni 2011 einstimmig beschlossen:
Der
Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 21. Januar 2011 bezüglich der
Anordnung in Ziffer 1) und der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 25.
Januar 2011 - jeweils 19 UF 260/10 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem
Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Die
Beschlüsse werden in dem vorgenannten Umfang aufgehoben und die Sache zur
erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen.
Das
Land Niedersachsen hat dem Beschwerdeführer vier Fünftel seiner notwendigen
Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. Damit erledigt sich der
Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und
Beiordnung eines Rechtsanwalts.
Der
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das
Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) und für
das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf
4.000 € (in Worten: viertausend Euro) festgesetzt.
Gründe:
I.
1
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die vorläufige
Rückführung seines Sohnes in eine Pflegestelle.
2
1. Der Beschwerdeführer ist der nichteheliche Vater
eines im Dezember 2002 geborenen Sohnes. Das Sorgerecht stand beiden
Kindeseltern gemeinsam zu. Das Kind lebte bei der Mutter in V.
3
Mit Beschluss vom 7. Oktober 2010 entzog das Amtsgericht
der Kindesmutter im Wege einer einstweiligen Anordnung das Sorgerecht für den
Jungen und übertrug es auf den Beschwerdeführer zur alleinigen Ausübung mit
Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Kreisjugendamt V. als Pfleger
übertragen wurde. Der Kindesmutter wurde aufgegeben, das Kind unverzüglich an
den Beschwerdeführer herauszugeben. Zur Begründung führte das Amtsgericht
unter Berufung auf §§ 1666 f. BGB aus, dass die Kindesmutter derzeit zur Ausübung
der elterlichen Sorge nicht in der Lage und daher das Wohl des Kindes akut gefährdet
sei. Der Beschwerdeführer stimme der von der gerichtlichen Sachverständigen für
erforderlich gehaltenen Unterbringung des Kindes in einer heilpädagogischen
Einrichtung zu und werde es nicht sogleich in seinen Haushalt integrieren. Die
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt erfolge im
Hinblick auf die angestrebte heilpädagogische Maßnahme, deren Voraussetzungen
das Jugendamt bestens kenne.
4
Das Kind wurde in eine Übergangspflegestelle im
Landkreis des Pflegers aufgenommen. Die Kindesmutter legte gegen die
amtsgerichtliche Entscheidung Beschwerde ein.
5
In Ziffer 1) des angegriffenen, nicht begründeten
Beschlusses vom 21. Januar 2011 setzte das Oberlandesgericht den
amtsgerichtlichen Beschluss vom 7. Oktober 2010 einstweilen außer Vollzug mit
der Maßgabe, dass dem Landkreis V. als Pfleger einstweilen das Recht zur
Aufenthaltsbestimmung - mit Ausnahme einer Ortsveränderung - und zur
Gesundheitsfürsorge für das betroffene Kind übertragen wird. Daneben traf es
noch weitere Anordnungen.
6
Am 22./23. Januar 2011 zog das Kind in Absprache mit dem
Pfleger in den Haushalt des Beschwerdeführers in den Landkreis H.
7
Mit weiterem Beschluss vom 25. Januar 2011 gab das
Oberlandesgericht dem Pfleger auf, das Kind sofort wieder in den Zuständigkeitsbereich
des Jugendamtes V. zurückzubringen und es in einer Pflegestelle unterzubringen.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Kind entgegen seinen
Anordnungen im vorangegangenen Beschluss vom 21. Januar 2011 nach H. verbracht
worden sei und sich jetzt im Bereich des dortigen Jugendamtes befinde. In dieser
Verbringung des Kindes und seinem fortdauernden Aufenthalt dort sehe der Senat
eine mögliche Gefahr für das Kindeswohl, weil das Kind nicht nur aus seiner
gewohnten Umgebung (Mutter, Wohnung, Schule, Freunde etc.) entfernt worden sei,
sondern auch den Umgang mit seiner Mutter entbehren müsse, ohne dass geklärt
sei, welcher Aufenthalt auf Dauer seinem Wohl eher zuträglich sei. Ein längerer
Aufenthalt des Kindes in H. und damit seine entsprechende Eingewöhnung seien
nicht zu verantworten, solange nicht abzusehen sei, wo letztlich sein endgültiger
Aufenthalt sein werde. Das Jugendamt V. werde daher gemäß § 1666 BGB
angewiesen, die zur Beseitigung der Gefahr erforderliche Maßnahme, nämlich den
Rücktransport des Kindes nach V., sofort zu veranlassen.
8
Gegen den Beschluss vom 21. Januar 2011 erhob der
Pfleger Anhörungsrüge, hilfsweise Gegenvorstellung. Er führte unter anderem
aus, dass die Rückführung des Kindes in seine frühere Pflegestelle nicht mit
seinem Wohl vereinbar sei. Das Kind werde hierdurch erneut verunsichert, nachdem
der Wechsel zum Beschwerdeführer vorbereitet worden sei und das Kind die
Situation für sich verstanden habe. Unter dem 27. Januar 2011 beschloss das
Oberlandesgericht, die Gegenvorstellung des Pflegers gebe keinen Anlass zur Änderung
des Beschlusses vom 21. Januar 2011, die Anhörungsrüge sei unstatthaft. Mit
Verfügung vom 28. Januar 2011 teilte es dem Pfleger außerdem mit, dass derzeit
die Kindesmutter - mit den bekannten Ausnahmen - einzige Inhaberin des
Sorgerechts sei. Der Senat gehe davon aus, dass die Rückkehr des Kindes spätestens
am 6. Februar 2011 erfolgen werde. Sollte eine Rückführung in die frühere
Pflegestelle nicht möglich sein, bleibe es beim Beschluss vom 25. Januar 2011.
Selbstverständlich komme dabei eine Rückführung in den Haushalt der Mutter
nicht - jedenfalls nicht vor Abschluss des Verfahrens - in Betracht.
9
Der Beschwerdeführer erhob Gegenvorstellung gegen den
Beschluss vom 21. Januar 2011 und wies auf das gemeinsame Sorgerecht der
Kindeseltern hin. Hierauf teilte der Berichterstatter des Senats dem Beschwerdeführer
mit, dass nach erneuter Prüfung die Verfügung vom 28. Januar 2011 dahin
klargestellt werde, dass aufgrund gemeinsamer Sorgeerklärung Inhaber des
Sorgerechts auch der Beschwerdeführer sei.
10
2. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung von Art.
6 GG durch die vom Oberlandesgericht angeordnete Fremdunterbringung des Kindes.
11
3. Mit Beschluss vom 4. Februar 2011 hat das
Bundesverfassungsgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung die Vollziehung
der Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 21. Januar 2011 bezüglich Ziffer 1)
und vom 25. Januar 2011 bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt.
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen weitere Anordnungen (Ziffer 2 bis 4)
im Beschluss des Oberlandesgerichts vom 21. Januar 2011 richtete, hat es die
Verfassungsbeschwerde mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen.
12
4. Die Verfassungsbeschwerde wurde der Niedersächsischen
Landesregierung, der Kindesmutter, dem Pfleger des Kindes und der Verfahrenbeiständin
des Ausgangsverfahrens zugestellt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
13
5. Die Akte des Ausgangsverfahrens lag der Kammer vor.
II.
14
Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur
Entscheidung an und gibt ihr statt.
15
1. Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur
Durchsetzung des Elternrechts des Beschwerdeführers geboten (§ 93a Abs. 2
Buchstabe b BVerfGG). Zu dieser Entscheidung ist die Kammer berufen, weil die maßgeblichen
verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits
entschieden sind und die Verfassungsbeschwerde zulässig und offensichtlich begründet
ist (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).
16
a) Die Verfassungsbeschwerde ist - soweit noch über sie
zu entscheiden ist - zulässig.
17
aa) Sie ist dahingehend auszulegen, dass der Beschwerdeführer
sich nicht nur gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 21. Januar 2011,
sondern auch gegen die ergänzende Anordnung des Oberlandesgerichts vom 25.
Januar 2011 wendet. Denn die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Rückführung
des Kindes in die Pflegestelle, die zugleich Gegenstand der Anordnung vom 25.
Januar 2011 war.
18
bb) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht
nicht der Subsidiaritätsgrundsatz entgegen, obgleich die angegriffenen
Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangen sind und eine
Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht.
19
Der Grundsatz der Subsidiarität fordert über das Gebot
der Rechtswegerschöpfung hinaus, dass der Beschwerdeführer die ihm zur Verfügung
stehenden weiteren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend
gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese gar zu verhindern. Daher
ist die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach
der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der
verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (BVerfGE 104, 65 <70 f.>;
stRspr). Das ist dem Beschwerdeführer vorliegend nicht möglich. Der
Beschwerdeführer wendet sich gegen die Fremdunterbringung seines Kindes, die
gerade durch die angegriffenen Eilentscheidungen ermöglicht werden soll. Er rügt
damit eine Verfassungsverletzung durch die Entscheidungen im vorläufigen
Rechtsschutz selbst. Eine Grundrechtsverletzung könnte wegen der noch vor
Beendigung des Hauptsacheverfahrens beabsichtigten Herausnahme des Kindes aus
seinem Haushalt durch die Hauptsacheentscheidung nicht mehr vollständig ausgeräumt
werden.
20
b) Der Beschwerdeführer wird durch die Anordnung der
erneuten Fremdunterbringung seines Kindes in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs.
2 Satz 1 GG verletzt.
21
aa) Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das
Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Erziehung des Kindes ist damit
primär in die Verantwortung der Eltern gelegt, wobei dieses „natürliche
Recht“ den Eltern nicht vom Staate verliehen worden ist, sondern von diesem
als vorgegebenes Recht anerkannt wird. Die Eltern können grundsätzlich frei
von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie
sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer
Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 60, 79 <88>). In
der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der
elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 <88> m.w.N.).
Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt,
erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84,
168 <180>; 107, 150 <173>).
22
Soweit es um die Trennung des Kindes von seinen Eltern
als dem stärksten Eingriff in das Elternrecht geht, ist dieser allein unter den
Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 GG zulässig. Danach dürfen Kinder gegen den
Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie
getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder
aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122 <137
f.>). Nicht jede mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls berechtigt den
Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes,
die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar
selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 <144 f.>; 60, 79
<91>). Vielmehr kommt ein solcher Eingriff nur in Betracht, wenn das Kind
bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder
seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 <91>).
Diese sich unmittelbar aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG ergebenden
Anforderungen sind auch beim Erlass vorläufiger Eilmaßnahmen zu beachten.
23
bb) Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das
Oberlandesgericht bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung des
amtsgerichtlichen Beschlusses und der Anordnung der erneuten Unterbringung des
Kindes in einer Pflegestelle das Elternrecht des Beschwerdeführers in seiner
Bedeutung und Tragweite verkannt. Den angegriffenen Entscheidungen sind keine
Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass das Kind bei einem Verbleiben im
Haushalt des sorgeberechtigten Beschwerdeführers in seinem körperlichen,
geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Allein der Umstand,
dass das Kind durch den Wechsel aus der Pflegestelle zum Beschwerdeführer seine
gewohnte Umgebung in V. verliert, rechtfertigt keine Trennung des Kindes von
seinem Vater, an dessen Betreuungs- und Erziehungseignung nach den vom
Oberlandesgericht nicht in Zweifel gezogenen Feststellungen des Amtsgerichts
keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Einer möglicherweise kindeswohlgefährdenden
Entfremdung des Kindes von der Mutter, in deren Haushalt das Kind auch nach
Auffassung des Oberlandesgerichts derzeit nicht zurückkehren kann, kann durch
eine angemessene Umgangsregelung Rechnung getragen werden.
24
c) Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf dem
Verstoß gegen das Elternrecht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das
Oberlandesgericht bei gebotener Berücksichtigung des Elternrechts des
Beschwerdeführers von einer Aussetzung des amtsgerichtlichen Beschlusses und
der Anordnung der unverzüglichen Rückführung des Kindes in eine Pflegestelle
abgesehen hätte.
25
2. Die Entscheidung über die teilweise Erstattung der
notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers im Verfassungsbeschwerdeverfahren
folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG. In Anbetracht des Umfangs, in dem der
Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolgreich ist, ist eine
Erstattungsanordnung von vier Fünftel seiner Auslagen angemessen.
26
Mit der Anordnung der überwiegenden Auslagenerstattung
zugunsten des Beschwerdeführers erledigt sich dessen - nach der teilweisen
Nichtannahme seiner Verfassungsbeschwerde gestellter - Antrag auf Bewilligung
von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 105, 239
<252>).
27
3. Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf §
37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365
<366 ff.>). Weder die subjektive oder die objektive Bedeutung der Sache
noch Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit rechtfertigen hier
eine höhere Festsetzung.
Gaier Paulus
Britz
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen.html
"Das Sorgerecht des nichtehelichen Vaters"
Dr. Alexander Schwonberg
In: "Familie und Recht", 3/2011, S. 126-133
Anmerkung Väternotruf:
Was ist denn ein nichteheliche Vater? Vielleicht so was ähnliches wie ein nichteheliches Kind? Also nicht in einer Ehe gezeugt worden.
Oder soll das etwa ein Vater sein, der nicht verheiratet ist. Warum dann nicht einfach "nichtverheirateter Vater".
Noch besser wäre den ganzen widernatürlichen Ehekram und auch gleich noch §1626a BGB und §1671 BGB ohne Wenn und Aber abzuschaffen. Ein Vater ist ein Vater und damit basta.
OLG Celle – BGB § 1628
(21. ZS – FamS –, Beschluss v. 31.8.2010 – 21 WF 251/10)
Nur im wohl begründeten Ausnahmefall kann einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind gemäß § 1628 BGB entzogen werden.
Leitsatz Väternotruf
Gründe:
Die sofortige Beschwerde der Mutter, mit der sie weiter Verfahrenskostenhilfe fair ihren Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Tochter C. auf den Vater erstrebt, ist begründet. Denn ihre Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, §§ 76 FamFG, 114 ZPO.
Die Parteien sind als geschiedene Eheleute weiter Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge für die gemeinsam mit ihrer älteren Schwester bei der Mutter lebenden Tochter C. Den Eltern steht gemäß § 1626 I BGB nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur elterlichen Sorge zu. Diese Pflicht ist ihrem Wesen nach unverzichtbar und unkündbar und orientiert sich ausschließlich am Kindeswohl.
Soweit sich ein Elternteil dieser Pflicht versagt, weil im Einzelfall die weitere Betreuung durch den anderen Elternteil dem Kindeswohl nicht gerecht wird und die Eltern hierüber keine einvernehmliche Regelung erzielen, ist – was § 1671 BGB für den Regelfall nicht vorsieht – auch ausnahmsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils diesem gemäß § 1628 BGB zu übertragen.
Denn allein aus dem Umstand, dass sich ein Elternteil nicht freiwillig der Verantwortung für sein Kind stellt, folgt nicht automatisch, dass eine Betreuung durch diesen Elternteil nicht dem Kindeswohl am besten entspricht.
Letztlich ist diese Frage im Hauptsacheverfahren zu klären und dort gegebenenfalls dem konkret geforderten Elternteil seine Verantwortung bewusst zu machen.
Fundstelle: FamRZ 2011, 488
Plakate: "Nehmt den Kinder nicht ihre Wurzeln"
Protest der "entsorgten Eltern"
Von Stefan Bohlmann 14. September 2009, 06:00 Uhr
Gerichte und Jugendämter verhängen nach der Trennung von Mutter und Vater sehr häufig Umgangsverbote.
Eltern protestieren
Foto: stefan bohlmann
Lüneburg. Ihre Wut und ihren Schmerz taten die Teilnehmer laut kund: ,,Es ist ein Unding, dass wir auf die Straße gehen müssen, um den Kontakt zu unseren Kindern und Enkeln zu behalten."
Rund 80 Väter, Mütter, Großeltern, Kinder und Jugendliche demonstrierten am Sonnabend vor dem Jugendamt des Landkreises Lüneburg und in der Innenstadt gegen die schmerzhaften von Gerichten und Jugendämtern amtlich verhängten Trennungen von ihren Kindern und Enkeln. Zum Protest aufgerufen hatte die Lüneburger Initiative "Entsorgte Eltern und Großeltern".
Einer der Veranstalter war Peter Witkowski. Er sagte: "Wir fordern, dass die Gerichte und Jugendämter umdenken und sich ihrer Verantwortung bewusst werden. Denn einem das eigene Kind wegzunehmen, weil sich Eltern im Streit getrennt haben, ist wie eine offene Wunde, die nie heilt."
Er plädierte für die psychologische Ausbildung von Richtern und Mitarbeitern in den Jugendämtern. Die sogenannte Cochemer Praxis solle angewandt werden, so Witkowski. Die Cochemer Praxis setzt auf Beratung, Mediation und lösungsorientiert arbeitende Sachverständige. Mit Erfolg, denn 98 Prozent der streitenden Eltern haben mit diesem Verfahren eine gütliche Lösung gefunden. ,,Wir wollen ein gemeinsames Sorgerecht für Vater und Mutter - egal, ob sie verheiratet sind oder nicht", betonte Witkowski. Denn das Strickmuster im Konfliktfall sei immer das gleiche. ,,Wenn Mütter und Väter sich streiten, ziehen sie das Kind mit hinein und versuchen, es zu manipulieren."
Das bestätigte ein 15 Jahre alter Demonstrationsteilnehmer als selbst Betroffener, als Kind, das zwischen Vater und Mutter steht. ,,Streit und Scheidungen lassen sich wohl nicht vermeiden. Aber dass der Konflikt auf die Kinder übertragen wird, sehr wohl", meinte der Jugendliche. Aus eigener und jahrelanger Erfahrung - die Eltern ließen sich scheiden, als er zwei Jahre alt war - sagte er: ,,Es ist ein Kampf um die Sympathie des Kindes. Die Mutter will mit Tränen Mitleid erzeugen, der Vater macht Geschenke." Und die Großeltern führten den Krieg in der Familie weiter, sodass die gesamte Verwandtschaft in die Brüche gehe, erzählte er.
Aus dem Streit seiner Eltern sei inzwischen abgrundtiefer Hass geworden, obwohl die Trennung zwölf Jahre zurückliege. ,,Ich stehe dazwischen, will das aber gar nicht. Es ist mir unangenehm. Das Gezerre bekomme ich seit Jahren mit, ignoriere es aber mittlerweile. Zuerst wollte ich bei demjenigen bleiben, der Recht hat. Aber keiner von beiden hat es."
So lebte er neun Jahre bei der Mutter und seit drei Jahren beim Vater - und wünscht sich sehnlich, endlich aus der Zwickmühle herauszukommen.
http://www.abendblatt.de/region/lueneburg/article1182439/Protest-der-entsorgten-Eltern.html
Zum Film "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger
Dass sich jemand entgültig von seinem Kind verabschieden muss, ist für Ursula Verfuß-Eschweiler eine schreckliche Vorstellung. "Ich war entsetzt, als ich davon gehört habe, sagt die Direktorin des Aachener Amtsgerichts. Seit 10 Jahren ist sie als Familienrichterin tätig. "Ich habe so eine Entscheidung nie getroffen und kenne auch keinen Kollegen der das getan hat", sagt sie.
Pressemeldung 09.07.2009
Kommentar Väternotruf:
Da sollte sich Frau Ursula Verfuß-Eschweiler, der es hoch anzurechnen ist, dass sie nach eigenen Bekunden keine Umgangsausschlüsse trifft, mal am Amtsgericht Flensburg, dem Amtsgericht Lüneburg oder beim 17. Zivilsenat am Oberlandesgericht Celle oder an diversen anderen deutschen Gerichten rumhören, wo man über einschlägige Erfahrung bei der Entsorgung und Ausgrenzung von Vätern verfügt. Möglicherweise ist sie dann so über die dortige Praxis schockiert, dass sie den dortigen Richter/innen dringend notwendigen Nachhilfeunterricht in Sachen Rechtsstaat anbietet
Zwei neue Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht Celle hat seit dem 19. bzw. 22. Dezember 2008 eine neue Vorsitzende Richterin und einen neuen Vorsitzenden Richter:
Eva Moll-Vogel hat nach ihrem Studium in Göttingen zunächst fünf Jahre als Rechtsanwältin gearbeitet, bevor sie 1986 in den niedersächsischen Justizdienst eintrat. Von 1991 bis 1994 hat sie im Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg Aufbauhilfe geleistet. Nach ihrer Rückkehr war sie zunächst im Amtsgericht Hannover tätig, bevor sie 1996 zur Richterin am Oberlandesgericht Celle ernannt wurde. Frau Moll-Vogel übernimmt den Vorsitz im 18. Zivilsenat, der zugleich Familiensenat ist. Daneben ist Frau Moll-Vogel mit den Angelegenheiten der Mediation im OLG-Bezirk beauftragt. Als erfahrene Mediatorin führt sie selbst Mediationen durch, koordiniert die Arbeit der fünf weiteren Richtermediatorinnen und -mediatoren im OLG und organisiert Aus- und Fortbildungen im gesamten Bezirk.
Reinhard Saathoff hat seine erste Planstelle im Jahre 1982 als Richter am Landgericht Hannover angetreten. Zwischen 1988 und 1991 war er zum Gesetzes- und Beratungsdienst an den Niedersächsischen Landtag abgeordnet. Er wurde 1997 zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Im Jahre 2001 wurde Reinhard Saathoff zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Hannover ernannt und leitete dort die 1. Kammer für Handelssachen. Im OLG übernimmt er den 5. Zivilsenat, der unter anderem Bausachen und Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen sowie wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit bearbeitet.
Anlage: 1 Photo
Bild 1: RiOLG Seiters
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Ri'inOLG Dr. Stephanie Springer, Pressesprecherin
Oberlandesgericht Celle
Pressestelle
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141 206-207
E-Mail an Ansprechpartner/-in schreiben
http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/master/C52347495_L20_D1_I4815647_h1.html
"Wie dumm sind deine Richter", singen die blauen Weihnachtsmänner.
Freitag, 5. Dezember 2008
Lokales
"Wie dumm sind deine Richter", singen die blauen Weihnachtsmänner.
Ernst Albrecht im Gespräch mit einem Vater.
Fotos (2): Tjaden
Blauer Brief von blauen Weihnachtsmännern für Bundesfamilienministerin
Sie haben Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen einen blauen Umschlag in den Briefkasten gesteckt, darin die Forderungen einer Väterorganisation, die eine Reform des Sorgerechts anstrebt. Zehn blaue Weihnachtsmänner marschierten durch den Burgdorfer Stadtteil Beinhorn, ihr Ziel war das Anwesen des ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (1976 bis 1990). Die Gruppe war kaum vor dem Tor angekommen, als der 78-Jährige erschien und sich mit den Vätern unterhielt. Seine Tochter sei wohl nicht da, teilte er mit, aber er werde nach ihr schauen.
„Ich hole nur die Post aus dem Kasten“, sagte der an Morbus Alzheimer Erkrankte, öffnete das Tor und schaute nach. Doch der Postbote war an diesem Samstag gegen 10 Uhr noch nicht da gewesen. Noch einmal sprach er mit den Vätern, ein Lächeln huschte über sein Gesicht: „Meine Tochter hat sieben Kinder und ich habe auch schon 30 Enkel. Das ist schön.“
Dann verschwand der 78-Jährige wieder, Ursula von der Leyen kam nicht - und so verpasste sie die von Demo-Organisator Detlef Naumann aus Hamburg umgetexteten Weihnachtslieder. Eins begann so: „Oh Kinderschaftsrecht, wie dumm sind deine Richter.“
Viele der in Burgdorf demonstrierenden Väter haben ihre Kinder seit Jahren nicht mehr gesehen, dürfen ihnen nicht einmal Weihnachtsgeschenke machen, weil ihre Ex-Partnerinnen sich gegen jeden Umgang sperren. Das berichtet Detlef Naumann, der 48-Jährige muss zum vierten Mal ohne seine neunjährige Tochter Weihnachten feiern. So alt ist auch die Tochter von Peter Witkowski aus Lüneburg. „Ich habe sie seit vier Jahren nicht mehr gesehen“, sagt der 40-Jährige. Seine Ex-Partnerin missachte Gerichtsbeschlüsse.
Dafür muss es endlich Sanktionen geben, fordert die Väterorganisation und hinterlässt ihre Forderungen im Briefkasten der Bundesfamilienministerin. Die ist um diese Zeit wohl schon auf dem Opernplatz in Hannover, wo eine Wohltätigkeitsveranstaltung der Keksfabrik Bahlsen stattfindet. Dieses Unternehmen hat Ernst Albrecht von 1971 bis 1976 als Geschäftsführer geleitet.
6. Dezember 2008
Zu Vor- und Nachteilen des Wechselmodells (hier: betr. ein zweieinhalb Jahre altes Kind).
FamRz 2008, 2053
Nr. 1141 OLG Celle — BGB § 1671
(15. ZS — FamS —, Beschluss v. 4.1.2008 - 15 W F 241/ 07)
Zu Vor- und Nachteilen des Wechselmodells (hier: betr. ein zweieinhalb Jahre altes Kind).
(Leitsatz der Redaktion)
Gründe:
1. Das AmtsG hat im angefochtenen Beschluss das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig dem ASt. übertragen und zugleich der AGg. ein umfassendes Umgangsrecht in der Weise eingeräumt, dass sich das gemeinsame Kind wochentags jeweils von 6.30 Uhr bis 14.30 sowie 14-tägig von Freitag 6.30 Uhr bis Montag 14.30 Uhr bei ihr aufhält. Zugleich hat das AmtsG die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Regelung des Aufenthalts des Kindes angeordnet.
Gegen die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wendet sich die AGg. mit ihrer Beschwerde und macht damit im Wesentlichen geltend, dass das vom AmtsG im Ergebnis angeordnete Wechselmodell dem Alter und den Bedürfnissen des zweijährigen Kindes nicht gerecht werde, weil es keine Möglichkeit habe, in einem der beiden Haushalte fest verwurzelt zu sein. Zudem seien die Erziehungsstile beider Eltern zu unterschiedlich, sodass das Kind ebenso wie unter der Trennung von seinem älteren Halbbruder leide.
2. Der Senat kann nicht feststellen, dass die vom AmtsG getroffene Regelung dem Kindeswohl nicht entspricht oder diesem wie von der AGg. geltend gemacht — zuwider läuft und allein die mit der Beschwerde verfolgte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die AGg. dem Wohl des Kindes am besten entspricht (§ 1671 II Nr. 2 BGB).
In der Anhörung hatten beide Eltern vorläufig eine Regelung über den Umgang getroffen. Diese entsprach bis auf den Umstand, dass G. sich wochentags bei der AGg. bis 15.30 Uhr aufhalten sollte, der im angefochtenen Beschluss getroffenen Regelung des AmtsG. Mit Schriftsatz v. 28.9.2007 machte die AGg. geltend, dass sich beide Eltern in den Elterngesprächen, auf die sie sich ebenfalls verständigt hatten, über den Aufenthalt ihres Sohnes nicht hätten einigen können, vielmehr zeige G. Verhaltensauffälligkeiten durch Wutausbrüche. Er brauche einen festen Lebensmittelpunkt und solle möglichst schnell in einem Kindergarten angemeldet werden, um Kontakt zu anderen Kindern zu erhalten.
In ihrer Stellungnahme führt die Verfahrenspflegerin aus, dass beide Eltern in bewundernswerter Weise seit der Anhörung miteinander umgehen und G. von diesem Verhalten merklich profitiere. Es gebe keine erkennbaren Hinweise darauf, dass die momentane Umgangsregelung seiner Entwicklung schade. Nach Ansicht der Verfahrenspflegerin sei der Junge in der glücklichen Lage, zwei gleichwertige Elternhäuser zu haben.
Vor diesem Hintergrund hält der Senat die Regelung des AmtsG, die dem ursprünglichen Willen beider Eltern entspricht, jedenfalls für die Zeit bis zu einer abschließenden Entscheidung des AmtsG für sachgerecht.
Dass der etwa 21/2 jährige Sohn für die Umgangsregelung morgens um 5.30 Uhr aufstehen muss, damit der ASt. ihn vor seiner Tätigkeit als Gabelstaplerfahrer zur AGg. bringen kann, dürfte zu keiner Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung führen, zumal diesem Umstand durch entsprechende Ruhezeiten mittags und abends von beiden Elternteilen Rechnung getragen werden kann.
Dass beide Eltern unterschiedliche Erziehungsstile praktizieren, stellt ebenfalls keinen Umstand dar, der die vom AmtsG getroffene Anordnung infrage stellen kann. Zum einen konnte die Verfahrenspflegerin durch den Wechsel des Kindes zwischen beiden Haushalten keine Beeinträchtigung feststellen. Zum anderen dürfte es eher der Regel als einer Ausnahme entsprechen, dass Mutter und Vater eines Kindes unterschiedliche Erziehungsmaßstäbe anlegen, ohne dass dies mit Nachteilen verbunden ist.
Auch der Umstand, dass G. nicht dauerhaft mit seinem Halbbruder, der bereits einen Kindergarten besucht, im Haushalt der AGg. zusammenleben kann, steht der vorläufigen Regelung nicht entgegen.
Die von beiden Eltern ursprünglich getroffene und im angefochtenen Beschluss angeordnete Aufenthaltsregelung stellt im Ergebnis ein modifiziertes Wechselmodell dar. Der Senat ist — im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes — nicht der Auffassung, dass das Kindeswohl der getroffenen Regelung entgegensteht. Gesicherte entwicklungspsychologische Erkenntnisse über die Folgen des Wechselmodells liegen bisher wohl nicht vor
(vgl. OLG Dresden, FamRZ 2005, 125 f = FPR 2004, 619 f.; AmtsG Hannover, FamRZ 2001, 846, 847, m. w. N.; Überblick bei Kostka, FPR 2006, 271 ff.; siehe auch Fichtner/Salzgeber, FPR 2006, 278 ff.).
Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit dem regelmäßigen Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten Belastungen verbunden sein können, denen jedoch zugleich Vorteile für das Kind wie auch für die Eltern, von denen jedoch ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft erwartet wird, gegenüberstehen (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2005, 125, 126). Ob eine Aufenthaltsregelung i. S. eines Wechselmodells vom Gericht angeordnet werden kann, wird unterschiedlich beurteilt
(vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1266 = NJOZ 2007, 2020; wohl auch OLG München, FamRZ 2002, 1210).
Die Aufhebung eines praktizierten Wechselmodells kann im Einzelfall nicht gerechtfertigt sein (vgl. KG, FamRZ 2006, 798; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1397).
Vorliegend ist es beiden Eltern von Juni bis Oktober gelungen, den Wechsel ihres Sohnes zwischen beiden Haushalten in einer nicht nur den Belangen des Kindes gerecht werdenden Art und Weise zu organisieren. Vielmehr kommt nach den Ausführungen der Verfahrenspflegerin die bisherige Handhabung durch die Eltern ihrem Sohn in besonderer Weise zugute, sodass diese bis zum Abschluss der Ermittlungen des AmtsG durch das bereits in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten fortgeführt werden kann.
(Mitgeteilt von Richter am OLG Dr. A. Schwonberg, Celle)
Anm. d. Red.: Im Verfahren zur Hauptsache haben die Eltern sich vor dem Senat auf die Beibehaltung der gemeinsamen elterl. Sorge verständigt und für die Zeit ab August 2005 (mit Beginn des Kindergartenbesuchs) einen wöchentlichen Wechsel ihres Sohnes zwischen den elterl. Haushalten vereinbart.
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht im Internet: www.famrz.de
Oberlandesgericht Celle
Beschluss vom 23.11.2007, Aktenzeichen.: 10 UF 43/07
Voraussetzungen
für eine Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder in Teilen hinsichtlich des
Aufenthaltsbestimmungsrechts
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/db084053-42d8-4eaa-aad4-91c2e5d2a6db
Keine Aussetzung des Umgangsrechts bei Auseinandersetzungen und Missverständnissen zwischen 14-jährigem Sohn und seinem Vater
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 2.5.2006 - 10 UF 56/06
10. Zivilsenat - Familiensenat
veröffentlicht in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 8/2007
Grundsatzurteil: Heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar
Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. (Aktenzeichen: XII ZR 60/03 u. 227/03 vom 12. Januar 2005)
Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena, in denen es um die Abstammung eines 1994 geborenen Mädchens beziehungsweise eines 1986 geborenen Sohnes ging. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Der Thüringer Kläger kündigte heute den Gang zum Bundesverfassungsgericht an.
Die Männer - beide waren nicht mit den Müttern verheiratet - hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten. Dazu hatten sie in einem Fall ein Kaugummi mit Speichelresten, im anderen Fall ein ausgerissenes Haar des Kindes ins Labor gebracht. Beide Mütter hatten das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder und verweigerten in deren Namen die Zustimmung zu den Tests.
Nach den Worten des BGH-Familiensenats verstößt die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf «informationelle Selbstbestimmung», also die Befugnis, selbst über die Verwendung persönlicher Daten zu verfügen. Das Interesse des Mannes, Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu erlangen, sei nicht vorrangig. Damit seien heimliche Tests rechtswidrig und dürften vor Gericht nicht verwendet werden. Dies gelte unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heimliche Gentests unter Strafe stellen will.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Ute Granold begrüßte das Urteil. Es zeige den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zugleich bedeute es aber keinen Automatismus, die Tests grundsätzlich zu verbieten. Entscheidend sei vielmehr, den Missbrauch im Umgang mit Gendaten auszuschließen.
Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater «konkrete Umstände» nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als «nicht ganz fern liegend» erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen «Anfangsverdacht» nicht begründen.
Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein. Granold plädierte dafür, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken.
19.01.2005
http://www.lawchannel.de/index2_full.php?feed=12323
Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB für unkooperative und unbefugt agierende Mutter
Die massiver Verweigerung jeglicher direkter Kommunikation mit dem Vater durch die Mutter und einseitig durch sie getroffene Entscheidungen (hier unmotivierter Wegzug mit den Kindern; Hinführung der Kinder zum Islam) können die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater rechtfertigen.
Oberlandesgericht Celle - 10. Familiensenat, Beschluss vom 15.12.2003 - 10 UF 267/03
Leitsatz und ausführliche Darstellung in "FamRZ", 2004, Heft 20, S. 1667-68
Witz des Monates - diesmal aus dem Oberlandesgericht Celle
Wenn es nicht so ernst wäre, man könnte meinen der Elferrat des Kölner Faschings würde nicht in Köln tagen, sondern im OLG Celle - das ganze könnte man dann in der Sparte Heiterkeit auf Pro Sieben senden und die ganze deutsche Bevölkerung hätte etwas zum lachen.
Worum geht`s? Ein Mann, der Zweifel an seiner Vaterschaft hat, schickt einen von seiner mutmaßlichen Tochter gekauten Kaugummi und eine Probe von sich selbst zur DNA-Analyse an ein Labor. Daraufhin klagt der Mann. Das OLG Celle in seiner unendlichen Weisheit meint nun, der Mann dürfe das Ergebnis des Tests gar nicht verwenden, weil er die Probe sich vom Kind ohne Zustimmung der alleinsorgeberechtigten Mutter geholt hat.
Das OLG schreibt sogar: "Eine nachträgliche Genehmigung des Eingriffs hat die Mutter der Beklagten (des Kindes, Anm. Väternotruf) in der mündlichen Verhandlung v. 4.3.2003 abgelehnt."
Die Versendung eines Kaugummis ist also ein "Eingriff". Wir dachten immer ein Eingriff wäre der Schlitz an den Unterhosen von Männern zum Zwecke des leichteren Urinierens. Doch das kann doch das OLG Celle nicht gemeint haben - oder?
Viel wichtiger als die Frage, ob die Versendung eines Kaugummis ein "Eingriff" ist, ist jedoch die Frage, warum der bisher als Vater geltende Mann kein Sorgerecht hat? Hätte er es, dann wäre er offenbar auch berechtigt benutzte Kaugummis seiner Tochter an ein Labor zu schicken und die Ergebnisse eines DNA Testes zur Vaterschaftsanfechtungsklage zu nutzen. Der Vater hat aber kein Sorgerecht, es ist ihm entweder vom bundesdeutschen Staat nach §1671 oder §1666 BGB entzogen worden, oder er ist nicht verheiratet und der bundesdeutsche Staat hat ihm das Sorgerecht in menschenrechtswidriger Weise vorenthalten. In der DDR nannte man so etwa Ausbürgerung. Diese geschah in der Regel auf Veranlassung von Erich Honecker. So z.B. von Wolf Biermann, der war plötzlich kein DDR-Bürger mehr, obgleich er sogar mit Margot Honecker gut bekannt war, sondern staatenlos. Der Wolf musste dann in der Bundesrepublik bleiben in der er gerade ein Konzert gegeben hatte und wählen in der DDR durfte er nun auch nicht mehr gehen (was sicherlich auch dass geringste Übel war, denn real zu wählen gab es in der DDR nichts). Glück hat der Wolf aber gehabt, denn die alte Bundesrepublik Deutschland sah vor, das Bürger der DDR gleichzeitig auch Bürger der Bundesrepublik Deutschland waren, so konnte er da im Gegensatz zu sonstigen Ausländern umstandslos wohnen bleiben und das Wahlrecht hat er auch gleich ausüben können. Weich ist er gefallen der Wolf, im Gegensatz zu den vielen Hunderttausend nichtverheirateten Vätern in der Bundesrepublik, die den (familienrechtlichen) Status von Gastarbeitern der fünfziger Jahre oder der Schwarzen vor der Bürgerrechtsbewegung in den USA genießen.
Das OLG Celle, macht die sorgerechtliche Diskriminierung des Vaters zur Voraussetzung zur Diskriminierung bei der Klärung der Frage, ob das Kind sein leibliches ist. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts zu tun, da braucht man nicht erst die Revision zum BGH zuzulassen, wie es das OLG Celle tut, was Väter in Deutschland vom BGH zu erwarten haben, wissen sie spätestens seit dessen beschämender Urteilsbildung:
"... zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt."
XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, 4.April 2001
zur Bejahung der rechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter.
Den ganzen Spaß vom OLG Celle kann man nachlesen in "FamRZ", 2004, Heft 6, S. 481-482
15. ZS - FamS - nicht rechtskräftiges Urteil vom 29.10.2003 - 15 UF 84/03
Eingesandt an die FamRZ hat es der Richter am OLG Dr. A. Schwonberg.
Oberlandesgericht Celle führt Rechtssprechung wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurück
Im Beschluß vom 17.5.2001 - 12 WF 103/01 hat der 12. Familiensenat klargestellt, dass entgegen der Rechtssprechung anderer OLGs , z.B. Hamm und Hamburg, ein barunterhaltspflichtiger Elternteil nicht verpflichtet ist, zur Sicherung des Kindesunterhaltes neben seiner vollschichtigen Erwerbstätigkeit auch noch eine Nebentätigkeit auszuüben (veröffentlicht in "FamRZ Heft 10, 2002, S. 694.
Interessant an dem hier vorliegenden Fall, dass die Beklagte eine barunterhaltspflichtige Mutter war. Wenn es wie in den meisten Fällen ein Mann gewesen wäre, hätte wohl auch das OLG Celle sich dem bisherigen Mainstream unendlicher richterlicher Weisheit zu barunterhaltspflichtigen Männern angeschlossen, der da lautet, "Raboti, raboti, nix Pause machen".
Umgangspflicht
In einem Beschluss vom 21.11.2000 hat das OLG Celle einem Vater auferlegt, Kontakt zu seinem vierjährigen Sohn, den er noch nie gesehen hat, aufzunehmen. Wenn er sich weigere, könne er mit Zwangsgeld belegt werden.
Beschluss OLG Celle vom 21.11.2000 - 19 UF 253/00