Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Neustadt am Rübenberge

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.  


 

 

Amtsgericht Neustadt am Rübenberge

Ludwig-Ennecerus-Platz 2

31535 Neustadt a. Rbge.

 

Telefon: 05032 / 969-0

Fax: 05032 / 969-120

 

E-Mail: agneu-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Internet: www.amtsgericht-neustadt.niedersachsen.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge (04/2017)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Niedersachsen eigentlich Steuern, wenn die Niedersächsische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, statt dessen namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.

 

 

Amtsgericht Neustadt am Rübenberge - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,


wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden, dafür aber seltsamer Weise eine namentliche Aufzählung der Gerichtsvollzieher/innen, was vermutlich viel weniger Leute interessiert als die Namen der rechtsprechenden Richter.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen.

Der Link: http://www.amtsgericht-neustadt.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/ansprechpartner/datenschutzbeauftragte/datenschutzbeauftragte%2Fn-133728.html

funktioniert nicht.

Gibt es an Ihrem Gericht auch einen Informationsfreiheitsbeauftragten?

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.
Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht. Der aktueller Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.

Falls Sie noch unsicher sind, wie Sie die Informationsfreiheit zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger/innen verbessern können, wenden Sie sich einfach an:
Mehr Demokratie e.V.

E-Mail: info@mehr-demokratie.de

Internet: https://www.mehr-demokratie.de

Dort hilft man Ihnen in Sachen Informationsfreiheit gerne weiter, so dass auch an Ihrem Amtsgericht - wenn auch mit Verspätung - das Informationszeitalter beginnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Angefragt am 21.10.2013 - keine Antwort. Erneut angefragt am 27.04.2017.

 

 

Bundesland Niedersachsen

Landgericht Hannover

Oberlandesgericht Celle

 

 

In Deutschland gibt es drei Amtsgerichte mit dem Namen Neustadt. Neustadt am Rübenberge, Neustadt an der Aisch, Neustadt an der Weinstraße. Warum Dr. Michael Giers in der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" (FamRZ) nicht angeben lässt, aus welchem Neustadt er kommt, erscheint etwas rätselhaft. Vielleicht klingt der Namenszusatz "am Rübenberge" wenig respektierlich und erinnert den Besucher des Gerichtes eher an Rüben anbauende Bauern, denn an Richter in Amt und Würden. Aber da sollte sich die Neustädter Richterschaft nicht verrückt machen lassen und sich statt dessen Ritter Runkel von Rübenstein zum Vorbild nehmen, der mit seinen drei wackeren Helfern, Dig, Dag und Digedag so manchen vermeintlichen Drachen die Köpfe abgeschlagen hat. So jedenfalls nachzulesen im DDR-Comic "Mosaik" von Hannes von Hegen.

 

 

Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge: Dr. Michael Giers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge / Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 25.02.2002, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 17.03.1998 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.02.2002 als Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. DGVZ 12/2004, FPR 11/2006, FamRZ 11/2007, 2010: FamFG: Entwicklung und aktuelle Probleme - http://www.anwaltakademie.de/

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge: Jens Wesche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 22.08.2003, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.07.1996 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.08.2003 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge 90 bis 95 Bedienstete, davon 13 Richterinnen und Richter sowie 15 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Ehrenamtlich stehen im Dienst der Justiz 13 Schiedsleute, 10 Schöffinnen und Schöffen, 10 Jugendschöffinnen und -schöffen sowie 6 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Landwirtschaftssachen.

Das Amtsgericht Neustadt a. Rbge. ist örtlich zuständig für die Stadtbezirke Neustadt a. Rbge., Wunstorf und Garbsen, also den westlichen Teil der Region Hannover. Im Amtsgerichtsbezirk wohnen rund 151.000 Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Region Hannover

 

 

Väternotruf Hannover

Peter Löffler

Burgstrasse 12

29342 Wienhausen

Telefon: 05082 / 914929

Funk: 0162-4547770

E-Mail:

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dr. Vanessa Brandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 25.05.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.03.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.05.2011 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.05.2011 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.05.2011 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Uwe Brede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 12.06.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.06.2002 als Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt.

Dr. Michael Giers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge / Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 25.02.2002, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 17.03.1998 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.02.2002 als Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. DGVZ 12/2004, FPR 11/2006, FamRZ 11/2007, 2010: FamFG: Entwicklung und aktuelle Probleme - http://www.anwaltakademie.de/

Dr. Anja Hennies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 10.04.2014, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Anja Vellmer ab 15.10.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.04.2014 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2017: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Dr. Jörg Hagen Hennies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.06.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.06.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Matthias Janko (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 08.09.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.02.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.09.2004 als Richter am Amtsgericht  Neustadt am Rübenberge aufgeführt.

Dr. Hartmut Pinkenburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 10.09.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.04.2003 als Richter am Amtsgericht Burgdorf aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.09.2008 als Richter am Amtsgericht  Neustadt am Rübenberge aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 16.04.2003 als Richter am Amtsgericht  Neustadt am Rübenberge aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ursula Schubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 08.09.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.09.1998 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Ursula Schubert nicht aufgeführt.

Torsten Streufert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.09.2008 als Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Ulrike Streufert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover (ab 15.11.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Ulrike Rasche ab 15.11.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Ulrike Streufert ab 15.11.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 

Dr. Dieter Walch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 26.09.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.09.1994 als Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. 2012: Familiensachen.

Klaus-Jörg Weichsel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.10.1994 als Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.10.1994 als weiterer aufsichtführender am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Jens Wesche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 22.08.2003, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.07.1996 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.08.2003 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt.

Pamela Ziehn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 24.07.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 0.10.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt.

 

  

 

Richter auf Probe:

 

 

Abteilungen am Familiengericht Neustadt am Rübenberge:

34 F - "Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Duldung von Schulschwänzen" - Amtsgericht Neustadt am Rübenberge, Beschluss vom 07.04.2008 - 34 F 15/08 SO, veröffentlicht in Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, ZKJ 10/2008

35 F - 

36 F - 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge tätig:

Thomas Bösche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 20.10.1980, ..., 2012)

Gabriele Immen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Göttingen / Präsidentin am Landgericht Göttingen (ab 04.10.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1990 unter dem Namen Gabriele Fröhlich ab 14.02.1989 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Gabriele Immen ab 14.02.1989 als Richterin am Landgericht Hannover - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 14.02.1989 als Richterin am Landgericht Hannover - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.10.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Hannover - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.10.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.11.2014 als Leitende Ministerialrätin im Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt. 14.11.2016: Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat heute Gabriele Immen offiziell in ihr neues Amt als Präsidentin des Landgerichts Göttingen eingeführt. Im Rahmen einer Feierstunde verabschiedete die Ministerin gleichzeitig den bisherigen Präsidenten Hans-Georg Haase in den Ruhestand. ... 1978 bis 1985: Studium der Rechtswissenschaften in Hannover. 1985: Assessorin, OLG-Bezirk Celle. 1989: Richterin am Amtsgericht, AG Neustadt a. Rbge. 1990 bis 1992: Abordnung an die Nds. Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim. 1991: Richterin am Landgericht, LG Hannover. 2004 bis 2006: Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium. 2007: Vorsitzende Richterin am Landgericht, LG Hannover. 2014: Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium und Übertragung des Dienstpostens der Referatsleiterin 402. 2014: Leitende Ministerialrätin und Versetzung in das MJ. 04.10.2016: Ernennung zur Präsidentin des Landgerichts, LG Göttingen. - https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/gabriele-immen-wird-neue-praesidentin-des-landgerichts-goettingen-148568.html. Landgericht Göttingen - GVP 01.01.2020: Präsidentin. Namensgleichheit mit: Peter Immen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Hannover (ab 29.02.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 11.12.1985 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.02.2000 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt.

Hannelore Jongedijk (Jg. 1951) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Hannover (ab 01.09.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.12.1988 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt.

Dr. Bettina Kraft (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 05.05.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt ( Familiengericht - Abteilung 36). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.05.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt.

Susanne Kronsbein-Weiß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Springe / Direktorin am Amtsgericht Springe (ab 24.09.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 10.02.1986 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 ab 27.11.1989 als Richterin am Amtsgericht Stade - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 1994 ab 27.11.1989 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 27.11.1989 als Richterin am Amtsgericht Springe - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.11.1989 als Richterin am Amtsgericht Springe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.09.2004 als Direktorin am Amtsgericht Springe - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2012, ..., 2015: Familiengericht - Abteilung 6.

Frauke Pleines (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 09.01.1978, ..., 2012)

Annette Strigens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Landgericht Stade (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.12.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.01.2011 als Richterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 25.01.2011 als Richterin am Landgericht Stade aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Neustadt am Rübenberg (Familiensachen).

Werner Voß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge / Familiengericht (ab 18.09.1981, ..., 2014) 

Wieland Weithoener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 01.08.1978, ..., 2008)

Harald Zimbehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover (ab 18.10.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1979 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.10.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. 2006: Mitglied des Hauptrichterrates der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Garbsen

überregionale Beratung

http://familienberatung-garbsen.de

 

 

Familienberatung Hannover

überregionale Beratung

http://hannover-familienberatung.de

 

 

Familienberatung Langenhagen

überregionale Beratung

http://familienberatung-langenhagen.de

 

 

Familienberatung Neustadt am Rübenberge

überregionale Beratung 

http://familienberatung-neustadt-ruebenberge.de

 

 

Familienberatung Nienburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-nienburg.de

 

 

Familienberatung Seelze

überregionale Beratung

http://familienberatung-seelze.de

 

 

Familienberatung Wedemark

überregionale Beratung

http://familienberatung-wedemark.de

 

 

Familienberatung Wunstorf

überregionale Beratung 

http://familienberatung-wunstorf.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Evangelische Lebensberatungsstelle Neustadt-Wunstorf

An der Liebfrauenkirche 4 

31535 Neustadt (am Rübenberge) 

Telefon: 05032 / 61100

E-Mail: lebensberatung.neustadt@evlka.de

Internet: https://www.lebensberatung-rinteln-neustadt.de/neustadt

http://www.kirche-neustadt-wunstorf.de

Träger: Evangelische Kirche

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Partnerberatung, Krisenintervention

Mitarbeit - 2023: Christine Koch-Brinkmann - Supervisions- und Coachingweiterbildung am Evangelischen Zentralins tut (EZI), Berlin, Fachverbände: Deutsche Gesellscha für Supervision und Coaching (DGSv); Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung (EKFuL); Deutsche Arbeitsgemeinscha für Jugend- und Eheberatung (DAJEB), Studium der Evangelischen Theologie mit Abschluss Diplom-Theologin, Systemische Therapie und Beratung (SG); Ehe-, Familien- und Lebensberatung (DAJEB), Berufliche Erfahrungen: familientherapeutisches Arbeiten in der Jugendhilfe (stationär, teilstationär und ambulant); Mitarbeit in der Fortbildungsarbeit; Referentinnentätigkeit,  Leitung der Lebensberatung für Einzelne, Paare und Familien der Kirchenkreise Grafschaft Schaumburg und Neustadt-Wunstorf, Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. - 29.01.2024: Fortbildungstag für Sekretär*innen und Teamassistent*innen an Psychologischen Beratungsstellen; Bianca Wintzek - "Am 12.11.2023 wird unsere Beraterin Bianca Wintzek in einem Gottesdienst um 10.00 Uhr unter Beteiligung des Teams der Lebensberatung in der Kirche St. Martin in Nienburg eingeführt."

 

 

Evangelische Lebensberatungsstelle Neustadt-Wunstorf

Stiftsstr. 20

31515 Wunstorf

Telefon: 05031 / 14467

E-Mail: lebensberatung.neustadt@evlka.de

Internet: http://www.kirche-neustadt-wunstorf.de

Träger: Evangelische Kirche

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Partnerschaftsberatung, Krisenintervention

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Familien- und Erziehungsberatung Neustadt

Schillerstr. 2

31535 Neustadt (am Rübenberge)

Telefon: 05032 / 9538-0

E-Mail: feb.neustadt@region-hannover.de

Internet: http://www.hannover.de

Träger: Region Hannover

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Dieter Reuter-Spanier

Diplom-Pädagoge, systemischer Therapeut

Tel.: 0511-2611395

Verfahrenspflegschaften bzw. -beistandschaften (auch im behördlichen Verfahren), Vormundschaften, Ergänzungs- und Umgangspflegschaften, (Umgangsanbahnung und –begleitung); Familienmediation

Internet: http://verfahrenspflegschaft-bag.de/bag/cms/upload/pdf/pdf-Mitgliederprofile/Mitgliederprofile_090827.pdf

Bestellung am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge durch Richterin Kraft (2009).

 

 

Dagmar Struckmeier-Becker

Sozialpädagogin

2010 offenbar Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim Jugendamt des Landkreis Celle.

Bestellung am Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Neustadt am Rübenberge

Bestellung am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge durch Richter Hennies (2017). 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Martina Machulla-Notthoff

Fachanwältin für Familienrecht

Martina Machulla-Notthoff (Zweigstelle)

Brabeckstraße 102

30539 Hannover

Tel.: 0511 / 2154195

e-mail: info@machulla-notthoff.de

Internet: www.machulla-notthoff.de

Hannover

Machulla Rechtsanwälte PartGmbB (Zweigstelle)

Georgstr. 38

30159 Hannover

Tel.: 0511 / 2154195

e-mail: info@kanzlei-machulla.de

Internet: www.machulla-rechtsanwaelte.de

 

 

Jörn Eickmann

Rechtsanwalt

Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und dessen Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Verkehrsrecht

Nenndorfer Straße 51

Bangemannweg 2

30459 Hannover

Telefon: 0511 / 96 94 38 33

Internet: http://joern-eickmann.de

 

 

Olaf Lobitz

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Mediator BAFM

Lister Meile 48

30161 Hannover

Telefon: 0511 / 169 37 61

E-Mail: mediator@Olaf-Lobitz.de

Homepage: www.Olaf-Lobitz.de

 

 

Beate Sobisch

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin BAFM

Königstr. 50

30175 Hannover

Telefon: 0511 / 353 99 76 2

E-Mail: Beate.Sobisch@altug-partner.de

Homepage: www.sobisch.de

 

 

Carla Meyer

Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwältin

Wangenheimstr. 1

30625 Hannover

Telefon: 0511 / 955 74 70

E-Mail: carla-meyer@t-online.de

Homepage: www.carla-meyer.de

 

 

Gutachter:

 

Dr. phil. Doris Früh-Naumann

Diplom-Pädagogin, "Andragogin" (Erwachsenbildnerin), "Familienwissenschaftlerin"

30989 Gehrden

Beauftragung am Amtsgericht Cuxhaven, Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Neustadt am Rübenberge, Amtsgericht Springe, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Tostedt, Amtsgericht Wennigsen

Eltern-entsorgung nach Früh-Naumann Einsatz nicht unwahrscheinlich. 

Die Diplom-Pädagogin Früh-Naumann wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Frau Hoffmann

Beauftragung am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge

(ab , ..., 2017)

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Region Hannover

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in der Region Hannover noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Region Hannover

 

 

 


 

 

 

Peter Fitzek

Peter Fitzek (* 12. August 1965 in Halle (Saale)) ist ein deutscher Aktivist aus dem Umfeld der Reichsbürgerbewegung.[1] Er selbst bestreitet, Teil der Reichsbürgerbewegung zu sein.[2] Er ist das selbsternannte Oberhaupt eines von ihm in der Lutherstadt Wittenberg gegründeten Fantasiestaates, den er „Königreich Deutschland“ nennt. Fitzek betrieb zudem ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über mehrere Jahre hinweg eine eigene Bank und mehrere Versicherungen.[3][4]

Wegen seiner Aktivitäten wird Fitzek vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet.[5] Ab dem 8. Juni 2016 befand sich Fitzek, insbesondere wegen des Vorwurfs schwerer Untreue, in Untersuchungshaft,[6] aus der er im April 2018 entlassen wurde,[7] nachdem der Bundesgerichtshof eine Verurteilung durch das Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen hatte.[8] Das Verfahren wurde daraufhin durch das Landgericht Halle am 29. November 2018 nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft Halle eingestellt.[9] Seit September 2018 ist zudem eine anderweitige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten unter anderem wegen unzulässiger Versicherungsgeschäfte rechtskräftig; die Strafe wurde seit Ende Oktober 2018 vollstreckt. Im Februar 2019 wurde Fitzek vorzeitig aus der Haft entlassen, da die Untersuchungshaft während des Verfahrens vor dem Landgericht Halle auf die Haftzeit angerechnet wurde.[10] Weitere Haftstrafen aus Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und illegaler Versicherungsgeschäfte sind Stand 2019 noch nicht rechtskräftig.

...

Wegen Nutzung eines amtlich nicht zugelassenen Kennzeichens wurde Fitzek im April 2011 vom Landgericht Dessau zu 150 Tagessätzen à zwölf Euro verurteilt. Das Nummernschild sei dazu geeignet, den Anschein eines amtlichen Kennzeichens zu erwecken, hieß es in der Urteilsbegründung.[38] In zweiter Instanz wurde er vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen: Das Kennzeichen sei nicht verwechselbar mit einem amtlichen Kennzeichen.

Fitzek hatte im Wittenberger Rathaus Hausverbot. Er hatte versucht, eine der dortigen Mitarbeiterinnen „festzunehmen“, und sie dabei am Arm verletzt.[39] Fitzek wurde daraufhin vom Amtsgericht Wittenberg der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Während der Urteilsverkündung kam es zur Eskalation, als Unterstützer Fitzeks aus dem Publikum versuchten, den Richter „festzunehmen“.[40]

...

Am 17. Oktober 2013 wurde Fitzek vom Amtsgericht in Neustadt am Rübenberge wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und angesichts von 31 Eintragungen im Bundeszentral- und Verkehrsregister – unter anderem wegen verschiedener Verkehrsdelikte, gefährlicher Körperverletzung und Urkundenunterdrückung[42] – zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Richter sah Fitzek als „notorischen Verkehrssünder“ und attestierte ihm die Regentschaft in einer „Fantasiewelt mit abstrusen politischen Vorstellungen“.[43] Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Am 25. April 2013 durchsuchten Polizeibeamte auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin alle zu NeuDeutschland gehörenden Wohn- und Gewerbeobjekte. Grund war der Verdacht auf unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte.[44][45] Am 26. März 2014 durchsuchten Polizeibeamte wiederum diese Objekte, es sollten offene Forderungen vollstreckt werden.[46] Im November 2014 wurde Fitzek vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz angeklagt. Anfang 2015 wurde er zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt. Fitzek kündigte an, seine nicht zugelassene „Gesundheitskasse“ weiterzuführen und Schadensersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland führen zu wollen.[47]

Am 25. Februar 2016 wurde Fitzek vom Amtsgericht Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt.[48] Das Amtsgericht Hof verurteilte Fitzek im März 2016 wegen des gleichen Vergehens ebenfalls zu fünf Monaten Haft. Beide Urteile sind bislang nicht rechtskräftig.

Am 5. April 2016 wurde er vom Amtsgericht Dessau wegen mehrfachen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Fitzek hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.[49]

Am 7. Juni 2016 wurde gegen Peter Fitzek seitens des Landgerichts Halle wegen Fluchtgefahr ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, der am folgenden Tag vollstreckt wurde.[50] Grundlage für diesen waren mehrere Fälle von Wirtschaftsstraftaten, insbesondere von 27 Fällen von schwerer Untreue mit einem Gesamtschaden von mehr als 1,3 Mio. Euro. Aufgrund der zu erwartenden Strafe wurde er festgenommen und in die Untersuchungshaft gebracht. Am 15. März 2017 verurteilte das LG Halle Fitzek zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften sowie Untreue;[51] das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof am 26. April 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des LG Halle zurückverwiesen.[52] Daraufhin wurde Fitzek aus der Untersuchungshaft entlassen, weil deren weitere Vollstreckung unverhältnismäßig sei.[53]

Am 13. März 2017 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und Beleidigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und acht Monaten.[54] Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In einem Berufungsverfahren wurde Fitzek durch das Landgericht Dessau im August 2017 wegen illegaler Geschäfte mit der „NeuDeutschen Gesundheitskasse“ und zwei Fällen von Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.[55] Eine gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde durch das OLG Naumburg im April 2018 zurückgewiesen.[56] Dagegen wendete sich Fitzek mit einer erfolgreichen Anhörungsrüge, die zu einer erneuten Zurückweisung der Revision am 5. September 2018 führte.[57] Die Strafe wurde seit Ende Oktober 2018 vollstreckt;[58] aufgrund der Anrechnung der Untersuchungshaft nach der Beendigung des Verfahrens wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften sowie Untreue ist Fitzek im Februar 2019 aus der Haft entlassen worden. Im April verkündete er, wieder ins Bankgeschäft einsteigen zu wollen.[59]

Am 5. Juli 2019 wurde Fitzek vom Landgericht Hof in einem Berufungsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, die in einer Gesamtstrafe wegen weiterer Verfahren vor dem Landgericht Dessau wegen illegaler Versicherungsgeschäfte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis von insgesamt 2 Jahren und 6 Monaten aufgehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.[60][61]

...

https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Fitzek

 

 

Ein Pferd! ein Pferd! Mein Königreich für ein Pferd.

Aber mal im Ernst, letztlich sind alle sogenannten "Staaten" Phantasiestaaten, denn Staaten sind immer menschliche Konstruktionen, nur dass sie nicht wie der Pariser Eiffelturm dingliche Existenz haben, sondern ideelle Existenz, also Phantasiestaaten sind, da macht der Phantasiestaat Deutschland keine Ausnahme, auch wenn es einem in diesem Phantasiestaat passieren kann, dass man ganz real eingesperrt wird, weil man die Existenz des Phantasiestaates nicht anerkennt und sich seinen eigenen Phantasiestaat schafft. Manchmal schlucken Phantasiestaaten auch andere Phantasiestaaten, so wie es der "DDR" erging, die von der "BRD" eingemeindet wurde. Erich Honecker, grad noch in dem Glauben er wäre ein bedeutsamer Politiker war plötzlich ein prominenter Gefangener, so kann es einem gehen, wenn die Phantasie mit einem durchgeht.

 

 

 

 


 

 

 

Neustadt Richter beklagen Überlastung

Mit erhöhter Arbeitsbelastung haben Neustadts Richter schon lange zu kämpfen. Aufwendige Verfahrensschritte und enge Zeitvorgaben kommen erschwerend hinzu.

Von Kathrin Götze

22.10.2014 20:34 Uhr

Neustadt. Chronische Unterbesetzung und immer kompliziertere Verfahrensregeln machen den Richtern am Amtsgericht zu schaffen. Das haben sie gestern bei einem Besuch des Bundestagsabgeordneten Hendrik Hoppenstedt deutlich gemacht.

Grundsätzliches Problem ist die Arbeitsbelastung - die 13 Richter in Neustadt haben rund 125 Prozent des normalen Pensums zu meistern - das entnehmen sie dem Personalbedarfsberechnungssystem der Justizbehörden, kurz Pebbsy. „Damit liegen wir über dem Durchschnitt in der Region Hannover“, sagt Richter Dieter Walch. Zu knapp sei das Personal auch in den Geschäftsstellen bemessen, die etwa Bescheide verschicken. „Kürzlich hat sich ein Anwalt beschwert, weil ein Papier erst nach vier Wochen kam - da dachte ich, das ist doch noch gut“, sagt der stellvertretende Amtsgerichtsdirektor Jens Wesche. Er und seine Kollegen hoffen auf eine verbesserte Aufgabenverteilung und haben die Probleme den SPD-Landespolitikern Mustafa Erkan und Marco Brunotte vorgetragen - denn für das Personal in den Gerichten ist das Land zuständig.

...

Gut zwei Jahre ist es her, dass das Amtsgericht Neustadt in die Schlagzeilen geriet: Ein erkrankter Richter hatte in seinem Amtszimmer Berge von Akten gehortet, deren Bearbeitung überfällig war. Zahlreiche Kollegen aus dem Landgerichtsbezirk halfen in den Folgemonaten, den Aktenstau abzuarbeiten. „Das war hausgemacht, ist nun auch erledigt“, sagte der stellvertretende Direktor Jens Wesche gestern. Dennoch könne das dauerhaft zu hohe Arbeitspensum auch Gesundheitsprobleme verstärken, hieß es im Kollegenkreis. „Streng gesehen produzieren wir hier ja immer neue Aktenstaus.“

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Neustadt/Nachrichten/Neustaedter-Richter-beklagen-Ueberlastung


 


 

 

 

Wittenberg Das Königreich von Peter Fitzek schrumpft

15.10.2013 08:50 Uhr | Aktualisiert 26.11.2013 21:19 Uhr

Bei der Selbstkrönung vor einem Jahr: Peter Fitzek nimmt im Mantel der Geschichte Huldigungen an. 

Von Markus Wagner

Peter Fitzek verhandelt übers Abbezahlen seines Staatsgebiets“.

...

 

Verhandlung in Neustadt

Für die droht Fitzek das nächste Bußgeld. Die Aufforderung zur Gewerbeanmeldung hat er offenbar verstreichen lassen, nun werde der Bußgeldbescheid erstellt, sagte am Montag Jörg Bielig, Leiter des städtischen Ordnungsamtes. Fitzek sei vom Amtsgericht schon einmal zu einem Bußgeld von 500 Euro verurteilt worden, weil er für einen anderen Laden kein Gewerbe angemeldet hatte.

Vors Amtsgericht muss Fitzek am Donnerstag wieder - in Neustadt am Rübenberge. Fitzek war dort ohne gültigen Führerschein angetroffen worden.

...

http://www.mz-web.de/wittenberg-graefenhainichen/wittenberg-das-koenigreich-von-peter-fitzek-schrumpft,20641128,24630864.html

 

 

 

 

 

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

 

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf

von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

 

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 2, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 69a Abs. 1 S. 3 StGB.

 

 

Gründe:

 

I.

Der geschiedene Angeklagte wurde am 12.08.1965 in Halle (Saale) geboren. Er betrachtet sich als Staatsoberhaupt eines vermeintlichen Staates Königreich Deutschland“. Nachdem der Angeklagte zunächst einen Wohnsitz unter #### behauptete, gab er im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung seinen Aufenthaltsort mit #### an. Nach eigenen Angaben verfügt er über kein geregeltes Einkommen. In den vergangenen Monaten habe er für seinen Lebensunterhalt aus dem Staatshaushalt“ lediglich Beträge in Höhe von 403 Euro und 424 Euro entnommen.

 

Der Angeklagte ist wie folgt vorbestraft:

 

Am 08.05.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

 

Am 11.06.2003 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro.

 

Am 16.01.2008 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen Urkundenunterdrückung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro.

 

Am 15.06.2009 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro.

 

Am 15.09.2011 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro.

 

Der Verkehrszentralregisterauszug enthält folgende Eintragungen:

 

Am 05.08.1997 hat der Landkreis Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis für die Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5 aufgrund nicht ausgeräumter Eignungsmängel entzogen. Die Entscheidung ist seit 06.09.1997 unanfechtbar.

 

Am 11.06.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 07.02.2003) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 03.07.2003.

 

Am 27.10.2003 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L erteilt.

 

Am 08.11.2008 ordnete die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg gegen den Angeklagten die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis für die Klassen B, L, M, S an, nachdem er ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht hatte.

 

Am 06.11.2008 hat die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M, S aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung entzogen. Die Entscheidung ist seit 09.12.2008 unanfechtbar.

 

Am 28.10.2008 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle (Saale) wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h (Tatzeit: 12.12.2007) zu einer Geldbuße von 75,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 24.01.2009.

 

Am 15.06.2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 03.12.2008) zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Entscheidung ist seit 23.06.2009 rechtskräftig.

 

Am 05.11.2009 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L, S erteilt.

 

Am 11.08.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 23.04.2010) eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 31.08.2010 rechtskräftig.

 

Am 28.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h (Tatzeit: 20.07.2010) eine Geldbuße von 105,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 17.11.2010.

 

Am 01.04.2011 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h (Tatzeit: 18.03.2010) zu einer Geldbuße von 80,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 21.04.2011.

 

Am 20.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h (Tatzeit: 11.05.2010) eine Geldbuße von 240,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.10.2011 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 29.04.2012.

 

Am 31.05.2012 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen unzulässigen Überholens mit Gefährdung Anderer (Tatzeit: 13.03.2012) eine Geldbuße von 120,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 19.06.2012 rechtskräftig.

 

Am 13.09.2012 erklärte der Angeklagte gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg den Verzicht auf die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S.

 

Am 04.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Stuttgart gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 20.07.2012) eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 28.09.2012 rechtskräftig.

 

Am 18.09.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h (Tatzeit: 11.08.2012) eine Geldbuße von 390,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 05.10.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 04.11.2012.

 

Am 20.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Geislingen a. d. Steige gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 17.08.2012) eine Geldbuße von 160,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 10.10.2012 rechtskräftig.

 

Am 01.11.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h (Tatzeit: 08.09.2012) eine Geldbuße von 835,00 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 20.11.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 19.01.2013.

 

Am 01.11.2012 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 29.08.2012) eine Geldbuße von 140,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 21.11.2012 rechtskräftig.

 

Am 23.10.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Köln gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h (Tatzeit: 05.09.2012) eine Geldbuße von 180,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 11.12.2012 rechtskräftig.

 

Am 20.02.2013 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h (Tatzeit: 22.12.2012) eine Geldbuße von 200,00 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.04.2013 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 18.05.2013.

 

Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen beruhen auf den Angaben des Angeklagten sowie den verlesenen Auskünften des Bundesamts für Justiz vom 23.09.2013 und des Kraftfahrtbundesamtes vom 24.09.2013.

 

II.

Am 08.01.2013 gegen 10:30 Uhr befuhr der Angeklagte mit dem Personenkraftwagen BMW, amtliches Kennzeichen ..., öffentliche Straßen, und zwar unter anderem die Bundesstraße 6 in Fahrtrichtung Hannover in der Gemarkung Garbsen Meyenfeld, Abschnitt 470, obwohl er wusste, dass er die zum Führen des Fahrzeugs benötigte Erlaubnis der Verwaltungsbehörde nicht besaß. Auf seine Fahrerlaubnis der Bundesrepublik hat er am 13.09.2012 gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg wirksam verzichtet und seinen Führerschein zurückgegeben. Darüber hinaus bestand gegen ihn aufgrund des Bußgeldbescheides der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, vom 01.11.2012 im Zeitraum vom 20.11.2012 bis 19.01.2013 ein Fahrverbot nach § 25 StVG.

 

III.

Die Feststellungen zum Tatgeschehen beruhen auf den Angaben des Angeklagten, soweit ihnen gefolgt werden konnte, dem verlesenen Verkehrszentralregisterauszug sowie der Inaugenscheinnahme des Lichtbildes der am Tatort aufgestellten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.

 

Der Angeklagte gab an, sich an das Ziel seiner Fahrt nicht mehr erinnern zu können. Er gehe aber davon aus, in Staatsgeschäften unterwegs gewesen zu sein. Auf dem Lichtbild der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage erkenne er sich wieder. Offenbar sei er zu schnell gefahren. Weiter behauptete der Angeklagte, im Besitz einer Fahrerlaubnis der Bundesrepublik Deutschland zu sein. Er habe zwar seinen Führerschein am 13.09.2012 abgegeben, hierbei aber nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichten wollen. Eine vom Landkreis vorgelegte Verzichtserklärung habe er nicht unterschrieben. Vielmehr habe er seinen Führerschein mit einem selbst erstellten Schreiben vom 13.09.2012 an der Informationsstelle des Landkreises abgegeben.

Darüber hinaus behauptet der Angeklagte, aufgrund einer Fahrerlaubnis des Staates Königreich Deutschland sowie des Staates Paraguay zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik berechtigt zu sein.

 

Das Lichtbild der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage wurde in Augenschein genommen. Der vergrößerte Ausschnitt des Lichtbildes weist ausreichende Details auf, anhand derer der Angeklagte als Fahrzeugführer des an der Messstelle abgelichteten BMW, amtliches Kennzeichen ..., zu erkennen ist. Sowohl die Gesichtszüge als auch der Haaransatz stimmten mit dem in der Hauptverhandlung anwesenden Angeklagten überein.

 

Ausweislich der im Verkehrszentralregister erfassten Mitteilung der Zentralen Bußgeldbehörde des Landes Brandenburg, Gransee, vom 05.12.2012, welche verlesen wurde, hat die vorbezeichnete Bußgeldbehörde gegen den Angeklagten am 01.11.2012 wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h unter anderem ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Die Entscheidung ist seit 20.11.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot erstreckte sich danach seit Rechtskraft Bußgeldbescheides bis 19.01.2013.

 

IV.

Der Angeklagte hat sich des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach §§ 2, 21 Abs. 1 Nr. 1 StGB schuldig gemacht.

 

Der Angeklagte war nicht im Besitz der zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderlichen Fahrerlaubnis.

 

Der Angeklagte hat wirksam am 13.09.2012 auf die ihm von der Fahrerlaubnisbehörde Wittenberg ausgestellte Fahrerlaubnis verzichtet. Nach eigenen Angaben wurde der Angeklagte über die Wirkungen eines Verzichts auf die Fahrerlaubnis aufgeklärt. Dem wirksamen Verzicht steht auch nicht entgegen, dass er ein vorgefertigtes Formular der Fahrerlaubnisbehörde nicht unterzeichnet hat. Der Angeklagte habe seinen Führerschein nach eigenen Angaben mit Schreiben vom 13.09.2012 an der Informationsstelle der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben. Damit sind die Verzichtserklärung und der Führerschein an die für den Verzicht zuständige Stelle, und zwar an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg, gelangt. Auf seinem vorgefertigten Schreiben ließ sich der Angeklagte durch die Fahrerlaubnisbehörde bestätigen, dass Herr #### den Führerschein der Bundesrepublik Deutschland mit dem heutigen Datum zurückgab und die Vertraglichkeit, die durch Antragstellung bestand, damit aufgelöst ist.“ Auch wenn der Angeklagte in seinem Schreiben die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen nicht ausdrücklich aufführte, wird jedoch zweifelsfrei erkennbar, dass der Angeklagte die Rechte aus seiner Fahrerlaubnis aufzugeben beabsichtigte.

 

Weder sein selbst erstellter Fantasieführerschein des vom Angeklagten behaupteten Königreichs Deutschland noch eine etwaige Fahrerlaubnis des Staates Paraguay berechtigten den Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Unabhängig von der Echtheit des nicht übersetzt vorgelegten Führerscheins des Staates Paraguay liegen die Voraussetzung für eine Anerkennung als ausländische Fahrerlaubnis nach § 29 Abs. 1 FeV nicht vor, weil der Angeklagte seinen ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Erteilung im Inland hatte, § 29 Abs. 3 Nr. 1 FeV. Ein Wohnsitz in Paraguay zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis wird weder vom Angeklagten behauptet noch ist ein solcher sonst ersichtlich. Darüber hinaus ist in Anbetracht der über das Jahr 2012 verteilt im Verkehrszentralregister dokumentierten Verkehrsverstöße des Angeklagten, auf einen dauerhaften Wohnsitz in der Bundesrepublik zumindest im Jahr 2012 zu schließen, zumal der Angeklagte am 16.09.2012 in #### sein eigenes Königreich gegründet haben will.

 

Außerdem führte der Angeklagte das Kraftfahrzeug während eines gegen ihn zum Tatzeitpunkt nach § 25 Abs. 2 StVG mit Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, vom 01.11.2012 verhängten Fahrverbots. Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist am 20.11.2012 eingetreten. Das Fahrverbot dauerte bis 19.01.2013 an.

 

Auch wenn sich der Angeklagte als Staatsoberhaupt seines Fantasiestaates Königreich Deutschland“ sieht, liegen keine konkreten Anhaltspunkte für eine Einschränkung bzw. Aufhebung seiner Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vor.

 

V.

Der Strafrahmen ist dem Strafrahmen des § 21 Abs. 1 StVG zu entnehmen, der von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von einem Jahr reicht.

 

Zugunsten des Angeklagten war allenfalls zu würdigen, dass er seine Fahrereigenschaft zum Tatzeitpunkt eingeräumt hat. Gleichwohl ließ der Angeklagte nicht ansatzweise eine Unrechtseinsicht erkennen.

 

Demgegenüber war erschwerend zu berücksichtigen, dass der Angeklagten sowohl straf- als auch verkehrsrechtlich bereits erheblich, teilweise auch einschlägig, in Erscheinung getreten ist. Beim Angeklagten handelt es sich um einen notorischen Verkehrssünder, der die Gesetze der Bundesrepublik als für sich nicht geltend betrachtet. Mit der Erschaffung eines Fantasiestaates und Erstellung vermeintlicher Führerscheine und Personaldokumente eines angeblichen Königreichs Deutschland versucht sich der Angeklagte den Schein rechtmäßigen Handelns zu verleihen. Gleichzeitig sucht er die Öffentlichkeit und beabsichtigt Anhänger für seinen Fantasiestaat mit einer vermeintlich eigenen, dem Einfluss der Bundesrepublik Deutschland entzogenen Rechtsordnung zu gewinnen, wodurch die Gefahr von Wiederholungs- und Nachahmungstaten gegeben ist.

 

Tat- und schuldangemessen ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.

 

In vorliegender Sache liegen besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten, die die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nach § 47 Abs. 1 StGB zur Einwirkung auf ihn und zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen. Der Angeklagte fällt durch die wiederholte und hartnäckige Begehung von Rechtsverstößen auf. Sowohl die Verhängung von Geldstrafen als auch die Verhängung einer Vielzahl von Bußgeldern wegen Verkehrsverstößen konnten den Angeklagten nicht davon abhalten, nunmehr erneut wegen eines Verkehrsdelikts straffällig zu werden. Er gab vielmehr an, mitunter bewusst Regelverstöße zu begehen, um letztlich auf dem Rechtsweg eine Bestätigung seiner abwegigen politischen Vorstellungen zu erhalten. Der Angeklagte erachtet die Bundesrepublik als nicht existent und betrachtet deren Gesetze als für ihn nicht geltend. Der Angeklagte unterscheidet sich aufgrund seiner beharrlichen Gesetzesverstöße von durchschnittlichen Tätern solcher Art. Die Verhängung einer Freiheitsstrafe ist unerlässlich. Durch weitere Geldstrafen erscheint der Angeklagte nicht zu beeindrucken. Zudem ist durch die Verhängung einer Freiheitsstrafe Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahren entgegenzuwirken.

 

Strafaussetzung zur Bewährung kann dem Angeklagten nicht gewährt werden. Die Sozialprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB ist ungünstig. Dass sich der Angeklagte schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird, kann nicht erwartet werden. Bei der Beurteilung fanden zunächst die vorgenannten Strafzumessungserwägungen, die auch für die Sozialprognose erheblich sind, Berücksichtigung. Zudem ließ der Angeklagte in der Hauptverhandlung erkennen, dass er sich unabhängig von der Entscheidung des Gerichts auch in Zukunft nicht davon abhalten lassen werde, seinen selbst erstellten Führerschein des Fantasiestaates Königreich Deutschland“ zu nutzen. In seinem Schlussvortrag präsentierte der Angeklagte darüber hinaus selbst gebastelte Fahrzeugkennzeichen seines Fantasiestaates, mit denen er künftig sein Fahrzeug statt mit amtlichen Kennzeichen versehen wolle. Der Angeklagte meint, allein durch den Schein eines vermeintlichen Verwaltungshandelns seines Fantasiestaates die Legitimität seines Handelns begründen zu können. Eine Unrechtseinsicht sowie eine Bereitschaft zur Verhaltensänderung sind beim Angeklagten nicht ansatzweise zu erkennen.

 

Aus der von ihm begangenen Tat ergibt sich, dass der Angeklagte nach § 69 Abs. 1 StGB zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Diese Ungeeignetheit ist zwischenzeitlich nicht fortgefallen, sondern besteht auch heute noch fort. Da der Angeklagte keine Fahrerlaubnis hat, ist neben der Strafe eine isolierte Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB anzuordnen. Eine Sperre von 12 Monaten hält das Gericht unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten sowie den Tatumständen und den oben im einzelnen geschilderten Erwägungen zur Strafzumessung sowie Sozialprognose, auf die Bezug genommen wird, für ausreichend aber auch für erforderlich, um bei dem Angeklagten das zutage getretene Verhaltensdefizit zu beseitigen.

 

Amtsgericht Neustadt a. Rbge., Urteil v. 17.10.2013 - 60 Cs 7231 Js 21262/13 (59/13)

http://blog.beck.de/2013/11/28/lachen-erlaubt-der-k-nig-von-deutschland-stellt-sich-nat-rlich-selbst-eine-fleppe-aus

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Das ist natürlich logisch, wenn der König von Deutschland keine Fahrerlaubnis der Bundesrepublik Deutschland benutzt, sondern die Fahrerlaubnis von seinem Königreich. Napoleon wäre ja auch nicht auf die Idee gekommen, den russischen Zaren um eine Fahrerlaubnis zu bitten, nur weil er über russisches Territorium fuhr, bzw. reitete. Und der Revolutionär Wladimir Iljitsch Lenin fuhr ohne gültige Einreisepapiere in einem plombierten Zug illegal nach Russland und setzte dort den amtierenden Ministerpräsidenten Kerenski ab. So ist das manchmal mit den Königen und den Revolutionären. Selbst die Weimarer Republik ist nicht einfach mal eben so durch freie Wahlen unter Kaiser-Wilhelm II. entstanden, sondern erst in dem Kaiser Wilhelm II, nachdem in westdeutschen Großstädten seltsamer Weise jede zweite Straße heißt, auf Druck der "Straße" seinen Hut nehmen und ins Exil gehen musste.

Und aktuell? Grad ist die Halbinsel Krim noch Teil der Ukraine und am anderen Tag plötzlich ein Teil von Russland. 

Was lernen wir daraus?

1. Die Leute haben ihren eigenen Kopf.

2. Wer sich der Staatsräson nicht unterwirft, kommt in den Knast. Da kennt die Bundesrepublik Deutschland keine Gnade.

 

Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.

Martin Luther

http://gutenberg.spiegel.de/buch/270/6

 

 

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Neustadt a. Rbge.: Gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Region Hannover - Vorfall in Garbsen war Einzelfall

In der HAZ, Ausgabe vom 30.07.2010, wird über einen Fall in Garbsen berichtet, in welchem das Jugendamt zu spät zum Schutz der Kinder eingriff. Im Verlauf der Hauptverhandlung gegen die Mutter hatte die Richterin den Mitarbeiter des Jugendamts gefragt, warum er nicht früher eingegriffen hatte.

Aus der Sicht des Gerichts handelt es sich hier um einen Einzelfall. Im Übrigen gibt es im Bereich der Jugendstrafsachen wie der Familiensachen seitens der zuständigen Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Neustadt a. Rbge. keinen Anlass, die Arbeit der Jugendhilfestationen in Neustadt a. Rbge. und Garbsen zu beanstanden. Die Zusammenarbeit läuft seit Jahren grundsätzlich reibungslos. Gefährdungssituationen wurden dem Gericht i.d.R. so rechtzeitig angezeigt, dass alsbald Maßnahmen ergriffen werden konnten. In Sorgerechts- und Umgangsverfahren kann bei einem Mindestmaß an Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten im Zusammenwirken von Gericht und Jugendamt eine allen Beteiligten dienliche Regelung gefunden werden. Problematisch ist allerdings auf beiden Seiten die Personalsituation. Bei einer besseren personellen Ausstattung des Jugendamts wie des Gerichts wären sicher eine schnellere Reaktion auf Kindeswohlgefährdungen und eine raschere Erledigung streitiger Sorgerechts- und Umgangsverfahren möglich.

Dr. Giers

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04.08.2010

http://www.amtsgericht-neustadt.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=17452&article_id=88872&_psmand=109

 

 


 

 

Kondolenzbuch zum Trauerfall Enke

11.11.2009

Stadt und Kirche legen gemeinsam ein Kondolenzbuch aus

Aus Anlass zum Tod von Nationaltorwart Robert Enke legen die Stadt Neustadt a. Rbge. und der Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf gemeinsam ein Kondolenzbuch in der Liebfrauenkirche aus.

Kondoliert werden kann Donnerstag bis Samstag in der Zeit von 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Sonntag von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Donnerstag um 09.30 Uhr werden sich Bürgermeister Uwe Sternbeck und Superintendent Michael Hagen in das Kondolenzbuch eintragen.

Kirchenanschrift: Liebfrauenkirche (Kirche am Marktplatz) , An der Liebfrauenkirche 

http://www.neustadt-a-rbge.de/internet/page.php?site=14&id=912000472&rubrik=912000009

 

 

 

 

Polizei berichtet über Hergang von Enke-Unglück

Rettungskräfte der Feuerwehr stehen an der Unfallstelle bei Neustadt-Eilvese an einem Regionalzug.

Eilvese (dpa) - Nach dem Tod von Fußball-Nationaltorwart Robert Enke hat die Polizei bei einer Pressekonferenz in einer Bahnhofsgaststätte in Eilvese erste Informationen zum Unfall-Geschehen gegeben.

Demnach habe Enke sein Auto am Dienstagabend etwa zehn Meter von den Gleisen entfernt abgestellt, berichtete der Sprecher der Polizeidirektion Hannover, Stefan Wittke. Der 32-jährige Enke habe sein Portemonnaie auf dem Beifahrersitz des nicht verschlossenen Wagens liegenlassen. Anschließend muss Enke mehrere 100 Meter an den Gleisen entlang gegangen sein, bevor er von dem aus Bremen in Richtung Hannover fahrenden Regionalzug RE 4427 erfasst wurde.

In einer ersten Befragung gab der Zugführer zu Protokoll, dass er eine Person auf den Gleisen habe stehen sehen. Er und ein weiterer im Führerhaus anwesender Lokführer hätten sofort eine Notbremsung eingeleitet, berichtete Wittke über das Unglück. An der Unglücksstelle fahre der Zug ungebremst mit hohem Tempo. Weitere Augenzeugen gebe es für das Unglück nicht. Ein Selbstmord wurden von Wittke nicht offiziell bestätigt, allerdings deuteten alle Anzeichen daraufhin. Es sei kein Ort, an dem man normalerweise die Gleise überquere.

Fragen nach einem Abschiedsbrief Enkes wurden nicht beantwortet. Der Kriminaldauerdienst kümmerte sich um Enkes Ehefrau, die nach dem Unglück zum Unfallort gekommen war. Hannover 96 Manager Jörg Schmadtke war bei der Pressekonferenz anwesend und drückte seine tiefe Trauer aus: «Er hinterlässt eine große Lücke, nicht nur in Hannover, sondern auch in Fußball-Deutschland. Wir stehen alle unter Schock und sind noch nicht in der Lage, die Dinge zu kommentieren.»

In der Nähe des kleinen Ortes Eilvese war die Unfallstelle weiträumig abgesperrt. Flutlichtwagen der Feuerwehr tauchten die Unglücksstelle in helles Licht. Mehrere Einsatzwagen von Polizei und Rettungskräften waren im Einsatz. In Eilvese zündeten viele Menschen Kerzen an und legten Schals und Trikots von Enkes Arbeitgeber Hannover 96 nieder.

http://www.ov-online.de/index.php?option=com_content&task=view&id=261058&Itemid=70

 

 

 

SPIEGEL ONLINE

11. November 2009, 13:08 Uhr

Selbstmord

Enkes Witwe spricht über Depressionen ihres Mannes

Mehrere Monate lang war Nationaltorwart Robert Enke wegen Depressionen in Behandlung. Das hat sein Arzt jetzt bestätigt. Auf der Pressekonferenz von Hannover 96 sprach Enkes Witwe Teresa offen über die Ängste ihres Mannes, der sich am Dienstag das Leben genommen hat.

Hamburg/Hannover - "Wir dachten, wir schaffen alles. Wir dachten, mit Liebe geht das. Aber manchmal schafft man doch nicht alles", sagte Enkes Witwe Teresa auf der Pressekonferenz des Vereins zum Suizid von Robert Enke. Enke habe seine Krankheit geheim halten wollen, um sein Privatleben zu schützen und seine Karriere als Fußball-Profi nicht zu gefährden. "Ich habe versucht, für ihn da zu sein", sagte Teresa Enke. Die junge Frau, ganz in Schwarz gekleidet, saß auf dem Podium mit dem Pressesprecher von Hannover 96.

2006 war die herzkranke Tochter Lara im Alter von zwei Jahren gestorben. Robert Enke habe große Sorge gehabt, aufgrund seiner Erkrankung das Sorgerecht für die im Mai adoptierte Leila zu verlieren. "Die Angst auch, dass man Leila verliert, wenn man einen depressiven Vater hat", sagte Teresa Enke mit stockender Stimme. Sie habe ihrem Mann immer versucht, die Angst zu nehmen, aber das sei nicht gelungen, sagte sie über die immer wiederkehrenden depressiven Phasen.

"Ein Selbstmord zeichnete sich meiner Ansicht nach nicht ab", sagte sein langjähriger Arzt Valentin Markser. "Es gab keine Indikation für eine mögliche Zwangseinweisung." Auch Teresa Enke hatte in den vergangenen Wochen keinerlei Hinweise, die auf diese tragische Entwicklung hindeuteten. "Ich habe stets versucht, ihm Perspektive und Hoffnung zu geben. Fußball war sein Ein und Alles", sagte Teresa Enke. Die Mannschaft und das Team habe ihrem Mann großen Halt gegeben.

Der Kölner Mediziner sagte, er habe den Fußballer erstmals 2003 in seiner Praxis behandelt, als Enke bei seinen Engagements im Ausland unter Versagensängsten gelitten habe. Enkes Zustand habe sich dann stabilisiert. Anfang Oktober habe sich der Sportler wieder bei ihm gemeldet, weil er im Zuge einer Infektion zunehmend in eine Krise geraten sei. Enke pausierte insgesamt neun Wochen und war erst am vergangenen Spieltag ins Tor von Hannover 96 zurückgekehrt.

In seinem Abschiedsbrief bei Angehörigen und Ärzten entschuldigt

Enke habe es abgelehnt, sich in stationäre Behandlung zu begeben. Noch am Tag seines Selbstmords habe er sich so gegenüber dem Chefarzt einer Klinik geäußert. In seinem Abschiedsbrief habe Enke sich bei Angehörigen und Ärzten dafür entschuldigt, dass er sie über seinen wahren Zustand getäuscht habe.

Enkes Verein Hannover 96 stellte es seinen Spielern frei, das Training bis zum Wochenende zu besuchen. Die Mannschaft werde in den kommenden Tagen nur "individuelles Training" absolvieren und erst ab Montag in den geregelten Übungsbetrieb zurückkehren, erklärte die Clubführung.

jul/jar/sid/dpa/AP

URL:

* http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,660673,00.html

 

 

 


 

 

Strafrichtertermin am 25.05.2009

Am 25.05.2009 findet im Amtsgericht Neustadt a. Rbge., Saal 114, vor dem Strafrichter um 10:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten aus Garbsen wegen Beleidigung und versuchter Nötigung eines Mitarbeiters des Amtsgerichts Neustadt a. Rbge. statt.

 

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06.05.2009

Herr Dr. Michael Giers, Pressesprecher

http://www.amtsgericht-neustadt.niedersachsen.de/master/C55471759_N11998964_L20_D0_I6372944.html

 

 


 

 

Leine-Zeitung, 01.04.2003

Sohn tritt als Zeuge der Anklage auf

Endloser Familienkrach - Landgericht verwirft Berufung gegen Maurice E.

Von Mirko Voltmer

Wunstorf / Hannover. "Das war kein Sieg, sondern eine menschliche Tragödie", sagte Oliver Laxner nach dem gestrigen Urteil der 6. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Hannover. Damit umschrieb es der Verteidiger von Maurice E. treffend. Auch Richter Erhard Lüken (57) verspürte offenbar wenig Lust, sich in das Beziehungsdrama zwischen dem 45-jährigen in Frankreich lebenden Ägypter und der 41-jährigen Stewardess aus Wunstorf hinein ziehen zu lassen. Endlos scheint der Kampf um Sorgerecht, Unterhalt und Eigentum. Vorige Woche stritten die Eltern am Verwaltungsgericht Hannover wegen der Namensänderung der beiden Söhne. Die Mutter gewann (wir berichteten). Nun ging der Kleinkrieg in die nächste Runde. Grundlage der Berufungsverhandlung war ein Urteil vom Amtsgericht Neustadt: Darin der Mann vom Vorwurf freigesprochen, am 15. November 1999 in die Wohnung seiner ehemaligen Frau eingebrochen sowie den Garten der Schwiegermutter mit einem Pflanzengift besprüht zu haben.

Im Saal ging es sachlich zu, in den Verhandlungspausen entluden sich emotionale Gewitter: "Lass ihn in Ruhe!", kreischte die Frau, als der Mann seinen zehnjährigen Sohn begrüßen wollte. Höhepunkt in dem würdelosen Kräftemessen war der Auftritt des Jungen im Zeugenstand. Als Lüken ihn über die Konsequenzen seiner Antworten für den Vater aufklärte, quittierte der Junge das im Beisein der Mutter mit einem "cool". "Ich hätte mich mit Händen und Füßen gegen die Vernehmung gewehrt, wenn das mein Kind gewesen wäre", meinte Lüken zu der Schmierenkomödie, in der die Wunstorfer Familie Zeugen beeinflusste.

Diese "Auffälligkeiten" ließen den Richter zweifeln. Nach der Heimpleite geht der bizarre Konflikt auswärts weiter. Nach französischem Recht sind beide noch verheiratet. Die Strafanzeigen sind geschaltet.

 

 


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