Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Riesa

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.


 

 

Amtsgericht Riesa

Lauchhammerstr. 10

01591 Riesa

 

Telefon: 03525 / 7451-0

Fax: 03525 / 745-111

 

E-Mail: verwaltung-agrie@agrie.justiz.sachsen.de

Internet: https://www.justiz.sachsen.de/agrie/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Riesa (03/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 27.02.2023 - https://www.justiz.sachsen.de/agrie/geschaeftsverteilung-4011.html

 

 

Bundesland Sachsen

Landgericht Dresden

Oberlandesgericht Dresden

 

 

Direktor am Amtsgericht Riesa: Herbert Zapf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Riesa / Direktor am Amtsgericht Riesa (ab 01.08.1999, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg - abgeordnet - aufgeführt. Zugleich ohne Antrittsdatum auch als Staatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Zwickau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1997 als Direktor am Amtsgericht Weißwasser aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.1999 als Direktor am Amtsgericht Riesa aufgeführt. 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Meissen.

Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Riesa: Ingeborg Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Riesa / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Riesa (ab 01.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2007 als Ministerialrätin im Sächsischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.1997 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2014 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Namensgleichheit mit:  Dr. Herwig Schäfer (geb. 07.08.1959 in Bünde - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.02.1993 als Richter am Landgericht Baden-Baden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs gewesen? Ab 15.02.1990 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Nach Assessorstationen beim Amtsgericht Donaueschingen, dem Landgericht Freiburg und der Staatsanwaltschaft Offenburg wurde er im September 1992 zur "Aufbauhilfe" in die neuen Bundesländer zur Staatsanwaltschaft Dresden abgeordnet. Dort war er zuletzt als Abteilungsleiter und Pressesprecher mit heiklen Verfahren der DDR-Regierungskriminalität befasst. Nach einigen Jahren als Richter beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen und dem Landgericht Baden-Baden im Oktober 2000 Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Im Dezember 2004 Wechsel zur Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Stellvertretender Behördenleiter ab Juli 2005. Mit Wirkung zum 29.05.2008 zum Chef der Staatsanwaltschaft Offenburg ernannt. 30.03.2023: "Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat einen neuen Leitenden Oberstaatsanwalt. Dr. Herwig Schäfer folgt auf Dieter Inhofer, der zum 31. Januar 2023 in den Ruhestand getreten ist. Zum Amtsantritt gratulierte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL und wünschte Dr. Schäfer für seine neue Aufgabe alles Gute. Dr. Schäfer wechselt von der Staatsanwaltschaft Offenburg, wo er zuletzt knapp 15 Jahre Leitender Oberstaatsanwalt war. ... Dr. Herwig Schäfer wurde am 7. August 1959 in Holsen (jetzt: Bünde) geboren. Der verheiratete Familienvater studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken, Lausanne und Freiburg. Noch während seiner Assessorenzeit half er bei dem Aufbau der Justiz in Sachsen mit, indem er über zwei Jahre in Dresden als Staatsanwalt tätig war. Nach seiner Abordnung nach Dresden war Dr. Schäfer für mehrere Jahre als Richter am Amtsgericht Villingen-Schwenningen und beim Landgericht Baden-Baden tätig. Hierauf folgten seine Erprobungsabordnung und eine mehrjährige Tätigkeit als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Anschließend wechselte er zur Staatsanwaltschaft Baden-Baden als Oberstaatsanwalt. " - https://www.justiz-bw.de/,Lde/12581279/?LISTPAGE=6161506.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen beschäftigen am Amtsgericht Riesa 9 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Meißen

Jugendamt Riesa-Großenhain - Am 1. August 2008 schlossen sich der Landkreis Meißen (1996–2008) und der Landkreis Riesa-Großenhain zum neuen Landkreis Meißen zusammen.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Jessica Bölke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin am Amtsgericht Riesa (ab 01.09.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2015 als Richterin auf Probe im Bezirk des Sächsischen Landesozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2019 als Richterin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Amtsgericht Riesa - 2022: Familiensachen - Abteilung 9. Amtsgericht Riesa - GVP 27.02.2023: nicht aufgeführt.

Hans-Peter Burmeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Riesa (ab 01.04.1996, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.1996 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Amtsgericht Riesa - GVP 27.02.2023.

Rita Großmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Riesa (ab 01.09.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.01.1998 als Regierungsrätin zur Ausbildung im Staatsministerium der Justiz Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Rita Löffler ab 01.05.2009 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 unter dem Namen Rita Großmann ab 01.05.2009 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2021 als Richterin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Amtsgericht Riesa - GVP 27.02.2023: mit 40 % der Arbeitskraft für Mitarbeit in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden freigestellt.

Stefan Hauger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Riesa (ab 01.06.1999, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.1999 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Amtsgericht Riesa - GVP 27.02.2023: Familiensachen. 

Alexander Keller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Riesa (ab 01.01.2015, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Görlitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Görlitz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2015 als Richter am Amtsgericht Riesa - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2015 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Amtsgericht Riesa - GVP 01.01.2017: mit 30 % der Arbeitskraft für Mitarbeit in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden freigestellt. Amtsgericht Riesa - GVP 27.02.2023: mit 80 % der Arbeitskraft für Mitarbeit in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden freigestellt.

Mirko Oertel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Riesa (ab 01.01.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 03.01.2000 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 03.01.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.10.2006 als Richter am Sozialgericht Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2020 als Richter am Amtsgericht Riesa - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2020 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Amtsgericht Riesa - GVP 27.02.2023: mit 40 % der Arbeitskraft für Mitarbeit in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden freigestellt.

Ingeborg Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Riesa / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Riesa (ab 01.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2007 als Ministerialrätin im Sächsischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.1997 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2014 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Namensgleichheit mit:  Dr. Herwig Schäfer (geb. 07.08.1959 in Bünde - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.02.1993 als Richter am Landgericht Baden-Baden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs gewesen? Ab 15.02.1990 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Nach Assessorstationen beim Amtsgericht Donaueschingen, dem Landgericht Freiburg und der Staatsanwaltschaft Offenburg wurde er im September 1992 zur "Aufbauhilfe" in die neuen Bundesländer zur Staatsanwaltschaft Dresden abgeordnet. Dort war er zuletzt als Abteilungsleiter und Pressesprecher mit heiklen Verfahren der DDR-Regierungskriminalität befasst. Nach einigen Jahren als Richter beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen und dem Landgericht Baden-Baden im Oktober 2000 Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Im Dezember 2004 Wechsel zur Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Stellvertretender Behördenleiter ab Juli 2005. Mit Wirkung zum 29.05.2008 zum Chef der Staatsanwaltschaft Offenburg ernannt. 30.03.2023: "Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat einen neuen Leitenden Oberstaatsanwalt. Dr. Herwig Schäfer folgt auf Dieter Inhofer, der zum 31. Januar 2023 in den Ruhestand getreten ist. Zum Amtsantritt gratulierte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL und wünschte Dr. Schäfer für seine neue Aufgabe alles Gute. Dr. Schäfer wechselt von der Staatsanwaltschaft Offenburg, wo er zuletzt knapp 15 Jahre Leitender Oberstaatsanwalt war. ... Dr. Herwig Schäfer wurde am 7. August 1959 in Holsen (jetzt: Bünde) geboren. Der verheiratete Familienvater studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken, Lausanne und Freiburg. Noch während seiner Assessorenzeit half er bei dem Aufbau der Justiz in Sachsen mit, indem er über zwei Jahre in Dresden als Staatsanwalt tätig war. Nach seiner Abordnung nach Dresden war Dr. Schäfer für mehrere Jahre als Richter am Amtsgericht Villingen-Schwenningen und beim Landgericht Baden-Baden tätig. Hierauf folgten seine Erprobungsabordnung und eine mehrjährige Tätigkeit als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Anschließend wechselte er zur Staatsanwaltschaft Baden-Baden als Oberstaatsanwalt. " - https://www.justiz-bw.de/,Lde/12581279/?LISTPAGE=6161506.

Alexander Schreiber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Riesa (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2019 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Amtsgericht Riesa - GVP 27.02.2023: Richter am Amtsgericht.

Vica Stehr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Riesa (ab 15.07.1994, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.07.1994 als Richterin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. 2013: Familiensachen. Amtsgericht Riesa - GVP 01.01.2017, 27.02.2023: Familiensachen.

Anja Wolf-Albrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Riesa (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.10.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Anja Wolf ab 16.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Kronach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 unter dem Namen Anja Wolf-Albrecht ab 16.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Kronach aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Kronach - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 16.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Lichtenfels aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Riesa - GVP 27.02.2023: Familiensachen - Abteilung 9.

Herbert Zapf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Riesa / Direktor am Amtsgericht Riesa (ab 01.08.1999, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg - abgeordnet - aufgeführt. Zugleich ohne Antrittsdatum auch als Staatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Zwickau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1997 als Direktor am Amtsgericht Weißwasser aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.1999 als Direktor am Amtsgericht Riesa aufgeführt. 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Meissen.

 

 

Richter auf Probe:

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Riesa:

1 F -

9 F - Anja Wolf-Albrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Riesa (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.10.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Anja Wolf ab 16.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Kronach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 unter dem Namen Anja Wolf-Albrecht ab 16.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Kronach aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Kronach - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 16.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Lichtenfels aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Riesa - GVP 27.02.2023: Familiensachen - Abteilung 9.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Riesa tätig:

Klaus Denk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.06.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1993 als Richter auf Probe beim Amtsgericht Pirna aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1999 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2003 als Direktor am Amtsgericht Oschatz aufgeführt (Strafrichter). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Tom Herberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Torgau / Direktor am Amtsgericht Torgau (ab 01.04.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2001 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau - teilweise abgeordnet - aufgeführt. 2008: kommissarische Leitung des Amtsgerichts Oschatz. 2014: Familiensachen. 24.03.2013: "Wenig Personal im Amtsgericht. Der bisherige zweite Mann wechselt nach Torgau. Ein weiterer Richter ist jetzt Staatsanwalt in Leipzig. ..." - http://www.sz-online.de/nachrichten/wenig-personal-im-amtsgericht-2537200.html

Katja Kohlschmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Grimma / Direktorin am Amtsgericht Grimma (ab 01.01.2013, ..., 2016) - anfangs wohl bei der Staatsanwaltschaft Landshut, Amtsgericht Rochlitz. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1993 als Richterin auf Probe abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Hainichen - abgeordnet - aufgeführt. Abordnung zum Oberlandesgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2005 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2005 als Direktorin am Amtsgericht Oschatz - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.10.2008 als Direktorin am Amtsgericht Oschatz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.01.2013 als Direktorin am Amtsgericht Grimma aufgeführt. Ab 15.10.2008 Direktorin am Amtsgericht Oschatz? 2010, 2011: offenbar gleichzeitig kommissarische Direktorin am Amtsgericht Torgau. 2012: Direktorin des Amtsgerichts Kohlschmid ist mit einem Arbeitskraftanteil von 0,33 AKA bis 31.03.2012 vom Amtsgericht Oschatz an das Amtsgericht Torgau abgeordnet und für Gerichtsverwaltungsaufgaben von richterlicher Tätigkeit freigestellt. http://www.justiz.sachsen.de/lgl/download/GVP_AGTO_2012_1.pdf. 08.12.2011: "In der Region Oschatz Für und Wider zu NPD-Verbot" - http://www.oaz-online.de/web/oaz/politik/detail/-/specific/In-der-Region-Oschatz-Fuer-und-Wider-zu-NPD-Verbot-1807060947

Matthias Lau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Riesa (ab 01.10.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2000 unter dem Namen Aristoteless Lau als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als  Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt.

Judith Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Riesa (ab 01.08.1996, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.1996 als Richterin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Amtsgericht Riesa - GVP 01.03.2013: mit 77 Prozent der Arbeitszeit freigestellt für die Mitarbeit in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden. 2013: Familiensachen. Amtsgericht Riesa - GVP 01.01.2017: mit 99 % der Arbeitskraft für Mitarbeit in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden freigestellt.

Trautlinde Sanden (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Riesa (ab 01.08.1994, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Amtsgericht Riesa - GVP 01.03.2013: mit 77 Prozent der Arbeitszeit freigestellt für die Mitarbeit in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden.

Petra Sauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Riesa (ab 13.08.1994, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Amtsgericht Riesa - GVP 01.01.2017.

Olaf Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Riesa (ab 01.08.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1994 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Olaf Schulz nicht aufgeführt.

Andreas Ueberbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.02.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Riesa - abgeordnet - aufgeführt (Zum 01.03.2013 Beendigung der Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2017 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.02.2001 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Riesa - GVP 01.01.2017: Familiensachen.

 

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Döbeln

überregionale Beratung

http://familienberatung-doebeln.de

 

 

Familienberatung Grimma

überregionale Beratung

http://familienberatung-grimma.de

 

 

Familienberatung Meißen

überregionale Beratung

http://familienberatung-meissen.de

 

 

Familienberatung Mittweida

überregionale Beratung

http://familienberatung-mittweida.de

 

 

Familienberatung Riesa

überregionale Beratung

http://familienberatung-riesa.de

 

 

Familienberatung Senftenberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-senftenberg.de

 

 

Familienberatung Torgau

überregionale Beratung

http://familienberatung-torgau.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Erziehungsberatungsstelle des Jugendhilfeprojektes Hilfen aus einer Hand      

Stralsunder Str. 5

01587 Riesa 

Telefon: 03525 / 731037

E-Mail: jugendhilfeprojekt-rie-grh@volkssolidaritaet.de

Internet:    

Träger: Volkssolidarität e.V.

Angebote:  Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung 

 

 

Kirchenbezirkssozialarbeit (KBS)  

Hohe Str. 9

01587 Riesa

Telefon: 03525 / 734319

E-Mail: riedel@diakonie-riesa.de

Internet: http://www.diakonie-riesa-grossenhain.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Sozialberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Kreisjugendamt - Außenstelle von Meißen -    

Heinrich-Heine-Str. 1  

01589 Riesa

Telefon: 03525 / 5175-3203

E-Mail: jugendamt@kreis-meissen.de

Internet: http://www.kreis-meissen.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Sozialberatung

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Riesa (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Riesa für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Riesa (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

           

Verfahrensbeistände:

 

Kerstin Förster

Torgau

engagiert tätig gewesen im Fall Kazim Görgülü  

Bestellung durch Amtsgericht Riesa, Amtsgericht Wittenberg

 

 

Rechtsanwälte:

 

Ute Galda

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Radeberger Straße 14 b

01099 Dresden

Telefon: 0351 / 207 22 77

E-Mail: kontakt@anwaltskanzlei-galda.de

Internet: http://www.dresdner-initiative-trennungskinder.de

 

 

Gutachter:

 

Dorit Schulze

Dr. phil. Diplom-Psychologin  

01855 Sebnitz

tätig für Amtsgericht Dresden, Amtsgericht Pirna, Amtsgericht Riesa

 

Von der Dame kann der Väternotruf nur dringend abraten.

Internet: http://www.rechtspsychologie-halle.de/mitarbeiter.html

 

Abteilung für Medizinische Psychologie, Halle Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen ab 1990

• Schulze, Dorit (1998): Medizinpsychologische Untersuchungen zur Krankheitsverarbeitung arbeitsloser Patienten. Medizinische Dissertation, Halle (Hennig)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Psychologie (DGMP) http://www.dgmp-online.de

 

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Meißen

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Meißen

 

 

 


 



Wo ist die kleine Ella?

Marko Lemke sucht seine Tochter. Seit dem 5. Mai ist das Mädchen weg – mit der leiblichen Mutter.

Von Birgit Ulbricht

Wo ist Ellla? Sie wurde offenbar entführt. Die Polizei ermittelt gegen die leibliche Mutter wegen Kindesentzug.

Großenhain. Ella ist nicht zu finden. Am 5. Mai hätte die Sechsjährige zu einer Berufungsverhandlung mit ihrer Mutter vor dem Oberlandesgericht in Dresden erscheinen müssen. Aber da war die leibliche Mutter längst mit dem Kind auf der Flucht. Sie hatte offenbar jede Hoffnung auf ein anderes Urteil aufgegeben, nachdem ihr die Richter das Sorgerecht für Ella entzogen hatten. Dabei wollte sie doch die alleinige Sorge. Deshalb war sie immer wieder vor Gericht gezogen.

Nun ermittelt die Polizei wegen Kindesentzug und der Vater ist ratlos. Er macht nicht den Eindruck, als habe er seine Tochter mit allen Mitteln von der Mutter wegholen wollen. Das Amtsgericht Riesa bestätigt diesen Eindruck, denn es hält dem 50-jährigen Dresdner gerade zugute, dass er in den gerichtlichen Auseinandersetzungen kompromissbereit war. Er wollte Ella aber regelmäßig sehen, als die Beziehung 2012 auseinanderging.

...

Wie Recherchen ergaben, hatte sich die Mutter im sogenannten Mütternetzwerk im Internet Rat geholt. „Genau das hat sie gemacht“, sagt Marko Lemke resigniert. Geldkarte, Auto und Handy zu Hause lassen, das Konto nicht mehr benutzen, möglichst für ein Jahr Bargeld mitnehmen. Und dann? Marko Lemke zuckt mit den Schultern. Vermutlich hat die Mutter keinen Plan.

...

12.07.2017

http://www.sz-online.de/nachrichten/wo-ist-die-kleine-ella-3724776.html


 


 





Amtsgericht Riesa: Urteil vom 25.10.2005 – 5 C 0696/05

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Amtsgericht
Riesa

Postanschrift: Lauchhammerstr. 10, 01591 Riesa
Tel: (03525) 745-10 * Fax: (03525) 745-111

5 C 0696/05

Verkündet am 25.10.2005

Hommel, Justizsekretärin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle

IM NAMEN DES VOLKES

Endurteil

In dem Rechtsstreit

...
...
...

-Kläger-

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Collegen
Salzstrasse 24
01640 Coswig

- C 439/05BE06 ME -

gegen

... Autovermietung
...
...
...

-Beklagte-

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bosse, Ralf
Dölzschener Ring 34 a
01187 Dresden

- 05/00025 -

wegen Auskunft

hat das Amtsgericht Riesa auf die mündliche Verhandlung vom 04.10.2005
durch den Richter am Amtsgericht Hauger

für RECHT erkannt:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 350,00 EUR abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit in gleich Höhe leistet.

4. Der Gegenstandswert beträgt 690,47 EUR (= 1.380,94 EUR geteilt durch 2).

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten Auskunft über die Kalkulation der Mietwagenklasse 5 für den Zeitraum Februar 2004.

Am 17.02.2004 wurde der Renault Scénic des Klägers auf der Spitzhausstraße in Dresden in einen Verkehrsunfall verwickelt.

Unfallgegner war ein Fahrer eines Mietfahrzeuges der Firma Europcar, das bei der HDI Industrie Versicherungs AG Hannover haftpflichtversichert war.

Zwischen den Unfallbeteiligten sowie der Haftpflichtversicherung des schädigen Pkw´s war unstreitig, dass dem Grunde nach der Fahrer des Miet-Pkw´s der Fa. Europcar den Unfall allein verursacht hat und somit die Haftpflichtversicherung HDI dem Grunde nach zu 100 % den dem Kläger entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

Während der Reparaturdurchführung mietete der Kläger bei der Beklagten einen Mietwagen der Mietwagenklasse Nr. 5 an.

Mit Rechnung vom 03.03.2004 berechnete die Beklagte mit der Rechnungs-Nr. 152/04 gegenüber dem Kläger einen Gesamtbetrag in Höhe von 2.027,68 EUR.

Nach Vorlage der Rechnung durch den Kläger gegenüber der HDI Industrie Versicherungs AG Hannover regulierte diese von diesem Rechnungsbetrag lediglich 596,00 EUR und wendet in ihrem Schreiben vom 13.04.2004 einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ein.

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers machte sodann, nach außergerichtlicher Mahnung, gegenüber der Fa. Europcar Autovermietung GmbH und der Haftpflichtversicherung HDI Industrie Versicherung AG als Gesamtschuldner den sich aus der vorbezeichneten Rechnung ergebenden Rest der Mietwagenkosten in Höhe von 1.380,94 EUR gerichtlich geltend beim Amtsgericht Dresden und erhob am 1.09.2004 Klage, die dort unter dem Aktenzeichen 104 C 7938/04 registriert worden ist.

Im Rahmen des Rechtsstreits bestritten die HDI und die Europcar die Erstattungsfähigkeit der eingeklagten restlichen Mietwagenkosten.

In der mündlichen Verhandlung vom 10.05.2005 vor dem Amtsgericht Dresden erging in der öffentlichen Sitzung der Hinweis, dass der Kläger aus betriebswirtschaftlicher Sicht den in der Regel höheren Unfallersatztarif darlegen müsse, insbesondere, inwieweit dieser gerechtfertigt sei.

Im Einzelnen sei hierzu vorzutragen, welche Unkosten dem Unternehmen im Unfallersatztarif entstünden und welche Einnahmen demgegenüber stünden.

Der Kläger habe daher eine Kalkulation über Einnahme und Ausgaben der Autovermietung ... für einen bestimmten, insbesondere den hier streitgegenständlichen Zeitraum, vorzulegen. Er sei darauf verwiesen, den bestehenden Auskunftsanspruch gegenüber der Autovermietung ... einzufordern, gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen.

Der Kläger ist der Auffassung, dass ihm im Hinblick auf diesen Hinweis gegenüber der Beklagten ein solcher Auskunftsanspruch zustehe.

Der Kläger beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger Auskunft über die Kalkulation der Mietwagenklasse 5 im Februar 2004 zu erteilen.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Sie ist der Auffassung, dass ein Auskunftsanspruch nicht bestehe.

Die Schadensminderungspflicht des Geschädigten könne nicht so weit gehen, dass er gehalten sei, betriebsinterne Geheimnisse von Autovermieter-Firmen aufklären zu müssen.

Es gebe auch bereits zahlreiche Rechtsprechungen von Amtsgerichten, die ausdrücklich einen Auskunftsanspruch verneint hätten.

Wegen weiterer Einzelheiten im Hinblick auf das zwischen beiden Parteien streitige Vorbringen wird auf den Inhalt der zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze verwiesen.

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist zulässig, jedoch unbegründet.

Der Kläger hat keinen Auskunftsanspruch. Ein solcher käme nach § 241 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 242 BGB in Betracht.

Die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch im Sinne der genannten Bestimmungen liegen jedoch nicht vor. Nach § 242 BGB hat der Schuldner, hier die Beklagte, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Im konkreten Fall wäre der Maßstab für diesen generalklauselartig umfassten Anspruch in § 241 Abs. 2 BGB begründet.

Danach kann das Schuldverhältnis nach seinem Inhalt ihren Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teiles verpflichten.

§ 241 Abs. 2 BGB begründet eine vertragliche Nebenpflicht, die früher im Rahme der positiven Forderungsverletzung regelmäßig diskutiert und auch anerkannt wurde.

Bei der hier vorzunehmenden Interessenabwägung, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsgüter beider Vertragspartner, kann eine Auskunftsanspruch gegenüber der beklagten nicht begründet werden.

Ein Auskunftsanspruch gegenüber der Beklagten wäre gegeben, wenn das Interesse des Klägers hieran so groß wäre im Hinblick auf seine Rechtsgüter, so dass - für die Beklagte als Vertragspartnerin erkennbar - die Durchführung des Vertrages wesentlich hiervon mit abhinge.

Gerade an einer solchen eindeutigen Interessenlage zu Gunsten des Klägers fehlt es hier jedoch.

Daran ändert auch nichts die insbesondere im Jahre 2003 und 2004 entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten.

In seinen jüngsten Entscheidungen zu diesen Fragestellungen hat sich der Bundesgerichtshof nicht ausdrücklich zu einer etwaigen Auskunftspflicht des Autovermieters geäußert.

Aus dem Sinnzusammenhang dieser Entscheidungen wird seitens des Gerichts kein Auskunftsanspruch selbst begründet, ausgehend von dem seit bereits in den 1970´er Jahren entwickelten Grundsatz, dass nur die erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen seien. Erforderlich seien jedoch nur solche Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten dürfe.

Im Allgemeinen hält der BGH unter bestimmten Voraussetzungen auch den so genannten ?Unfall-Ersatztarif? für erstattungsfähig. In den seit Mai 2003 hierzu entwickelten Entscheidungen werden die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Mietwagenkosten näher umrissen.

Nicht stets sei der zur Wiederherstellung erforderliche ?Geldbetrag? gleichzusetzen mit dem ?Unfallersatztarif?. Vielmehr sei dieser nur dann zu ersetzen, inwieweit gerade auch im Hinblick auf diesen höheren Tarif eine Erforderlichkeit gegeben sei.

Dies sei jedoch nur insoweit der Fall ...?, als die Besonderheiten dieses Tarifes mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalles mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u. ä.) einen gegenüber dem ?Normaltarif? höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind.? (BGH VersR 2005 Heft 12, Seite 568 ff., 850 f., insbesondere 568, 570, 850).

Anknüpfungspunkt könne nur ein so genannter ?Normaltarif? sein. Der Unfallersatztarif müsse gegenüber dem so genannten Normaltarif erforderlich sein, wobei der Tatrichter auf Grund des Vortrages des Geschädigten, gegebenenfalls nach Beratung durch einen Sachverständigen, gemäß § 287 Abs. 1 ZPO die Erforderlichkeit zu schätzen habe.

Auf welche Weise der Geschädigte die Erforderlichkeit des Unfallwagenersatztarifes zu prüfen hat im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht , konkretisiert der Bundesgerichtshof gegenüber der im Versicherungsheft 2005 in den Ss. 569 und 570 zitierten Entscheidung vom 15.02.2005 in seiner Entscheidung vom 19.04.2005 (vgl. VersR 2005, Seite 850, 851, näher 851).

Im Schwerpunkt hat der Geschädigte - ausdrücklich im zumutbaren Umfange - Alternativ-Angebote einzuholen. Insbesondere hat er, so die zuletzt zitierte Entscheidung, unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen in seiner Lage im zeitlich und örtlich relevanten Markt nach einem günstigen Tarif Ausschau zu halten.

Die Rechtfertigung dieses Erfordernisses ergebe sich aus der nunmehr sich entwickelnden alternativen Tendenz seitens der Mietwagenunternehmen, nicht nur Mietwagen zum Unfallersatztarif anzubieten.

Der BGH hat hingegen in keiner der zitierten Entscheidungen Direkt-Erkundungen bei dem Mietwagenunternehmen gefordert.

Das Gericht vermag aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes keine Verpflichtungen des Geschädigten, Auskünfte der Autovermieter über deren Kalkulationsgrundlage herbeizuführen und im Gegenzug auch keine Verpflichtung der Autovermieter auf Erteilung solcher Auskünfte herzuleiten.

Wenngleich der BGH in seiner Entscheidung vom 15.02.2005 (VersR 2005 Seite 568, 569, insbesondere 568) darauf hinweist, dass ein höherer Tarif deswegen gerechtfertigt sein könne, da er darauf beruhen könne, dass diese auf besondere Leistungen des Vermieters zurückzuführen seien, ist nach Auffassung des Gerichts dies nur eine unter mehreren Möglichkeiten der Rechtfertigung für das Erfordernis eines Unfallwagen-Ersatztarifes in der Art, dass bereits aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Mietwagenunternehmen heraus selbst erkennbar ist, welche die Mehrleistungen des Vermieters sein sollen.

Sofern aus dem Mietverhältnis heraus eine solche Mehrleistung nicht erkennbar ist, kann auch hiermit eine Miete nach dem Unfallwagen-Ersatztarif nicht als Schadensersatz gefordert werden, was jedoch nicht bedeutet, dass andere, vorgenannte Gründe, dies rechtfertigen könnten.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass auch im Licht der neuesten Rechsprechung des BGH eine eindeutige Güterabwägung im Bereich der Nebenpflichten nach § 242, 241 Abs. 2 BGB nicht dazu führt, dass eine Auskunftspflicht über die Kalkulation der Unfallwagen-Ersatztarife besteht.

Das Gericht sieht auch keinen, auf irgendeinen bestimmten Sachverhalt konkretisierten Auskunftsanspruch im Hinblick auf die im Rahmen der bestehenden Nebenpflichten vorzunehmenden Güterabwägungen beider Parteien im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB.

Die Frage der Erforderlichkeit des Unfallwagen-Ersatztarifes an und für sich begründet sonach keine Verpflichtung des Vermieters, mithin hier der Beklagten, eine solche Auskunft zu erteilen.

Eine hauptvertragliche Pflicht besteht darüber hinaus seinerseits nicht und wurde auch nicht von dem Kläger in diesem Rechtsstreit vorgetragen.

Insoweit schließt sich das Gericht im Ergebnis der Auffassung des Amtsgerichtes Chemnitz in seiner Entscheidung vom 12.05.2005 - Az.: 21 C 5078/04 - an.

Auch das Amtsgericht Meiningen gelangte in seiner Entscheidung vom 22.07.2005 unter dem Az.: 21 C 146/05 zu diesem Ergebnis.

Das Gericht stimmt der dortigen Auffassung zu, dass ein zur Beweisführung erforderliches Sachverständigengutachten auch nicht dazu führen darf, die Kalkulationsgrundlagen von Mietwagenunternehmen vollständig zu überprüfen.

Sofern das Gericht einen Sachverständigen einschaltet, um eine Schätzung nach § 287 ZPO vorzunehmen, darf dies, auch unter Berücksichtigung des Vorgenannten, nur dazu führen, dass der Sachverständige die Kalkulationsgrundlagen des Mietwagenunternehmens allenfalls seinerseits zu schätzen hat.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass ein Auskunftsanspruch, wie hier begehrt, nicht besteht.

Die Klage war somit - wie geschehen - abzuweisen.

Die Entscheidung über die Kosten beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.

Die Entscheidung über den Streitwert beruht auf § 3 ZPO.

Nach den Grundsätzen der Schätzung des Streitwertes anhand der Bedeutung der Sache war auszugehen von dem angegebenen wirtschaftlichen Wert von 1.380,94 EUR.

Da hier - in der Vorstufe zur Durchsetzung des Zahlungsanspruches gegenüber der Unfallgegnerin - lediglich Auskunft begehrt wurde, war für diesen Auskunftsanspruch ein Bruchteil des darauf aufbauenden Zahlungsanspruches als Streitgegenstand anzusehen, der hier mit ½ aus 1.380,94 EUR gesehen wird.

Hauger
Richter am Amtsgericht


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