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Oberlandesgericht Dresden

OLG Dresden

Wie kommt man am schnellsten zum Oberlandesgericht Dresden? Steckst einen Finger in die Nase und drehst`n. 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Dresden

Schloßplatz 1

01067 Dresden

 

Telefon: 0351 / 446-0

Fax: 0351 / 446-1529

 

E-Mail: verwaltung-olg@olg.justiz.sachsen.de

Internet: https://www.justiz.sachsen.de/olg/

 

 

Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Dresden (12/2024)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - laufende Aktualisierung - mit Stand vom 01.12.2024 - https://www.justiz.sachsen.de/olg/senate-4129.html

 

 

Bundesland Sachsen

 

 

Präsident am Oberlandesgericht Dresden: Dr. Leon Ross (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / Präsident des Oberlandesgerichts Dresden (ab 15.03.2021, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2000 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2008 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2012 als Ministerialdirigent im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.03.2021 als Präsident des Oberlandesgerichts Dresden aufgeführt. Oberlandesgerichts Dresden - GVP 01.01.2024: Vorsitzender Richter - 2. Zivilsenat.

Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Dresden: Cornelia Schönfelder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.08.1993 als Richterin auf Probe am - aufgelösten - Amtsgericht Neustadt in Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.06.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2014 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.09.2017 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2021 als Ministerialdirigentin im Sächsischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Amtsgericht Chemnitz - GVP 01.10.2016. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2018: Vorsitzende Richterin - 2. Strafsenat. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2024: Vorsitzende Richterin - 1. Strafsenat. 01.01.2014: Vizepräsidentin. 01.08.2020: "Cornelia Schönfelder ist die neue Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Dresden. Sie übernimmt den Posten von Birgit Munz, die in den Ruhestand geht." - https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Dresden-Oberlandesgericht-hat-neue-Vizepraesidentin.

 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen beschäftigen am Oberlandesgericht Dresden 278 Mitarbeiter davon 85 Richter, 84 Mitarbeiter im gehobenen und sonstigen höheren Dienst, 94 Mitarbeiter im mittleren Dienst und Schreibdienst sowie 15 Mitarbeiter im einfachen Dienst. (Stand 30.10.2012)  

 

 

 

Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:

 

Landgericht Bautzen

 

Amtsgericht Bautzen

Amtsgericht Hoyerswerda

Amtsgericht Kamenz

 

 

Landgericht Chemnitz

 

Amtsgericht Aue-Bad Schlema 

Amtsgericht Chemnitz

Amtsgericht Döbeln - ab 01.08.2008 im Bezirk des Landgericht Chemnitz

Amtsgericht Freiberg

Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal

Amtsgericht Marienberg

Amtsgericht Annaberg - seit dem 01.01.2013 besteht das Amtsgericht Annaberg nicht mehr. Zuständig ist das Amtsgericht Marienberg mit der Zweigstelle Annaberg.

Amtsgericht Hainichen - seit 1. Januar 2013 besteht das Amtsgericht Hainichen nicht mehr. Zuständig ist das Amtsgericht Döbeln mit der Zweigstelle Hainichen.

Amtsgericht Stollberg - seit 1. Januar 2013 besteht das Amtsgericht Stollberg nicht mehr. Zuständig ist das Amtsgericht Aue mit der Zweigstelle Stollberg.

 

 

Landgericht Dresden

 

Amtsgericht Dippoldiswalde

Amtsgericht Dresden

Amtsgericht Meißen

Amtsgericht Pirna

Amtsgericht Riesa

 

 

Landgericht Görlitz

 

Amtsgericht Görlitz

Amtsgericht Löbau

Amtsgericht Weißwasser

Amtsgericht Zittau

 

 

Landgericht Leipzig

 

Amtsgericht Borna

Amtsgericht Döbeln  - ab 01.08.2008 im Bezirk des Landgericht Chemnitz

Amtsgericht Eilenburg

Amtsgericht Grimma

Amtsgericht Leipzig

Amtsgericht Oschatz

Amtsgericht Torgau

 

 

Landgericht Zwickau

 

Amtsgericht Auerbach

Amtsgericht Plauen

Amtsgericht Zwickau

 

 

Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Dresden:

Generalstaatsanwaltschaft Dresden

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Oberlandesgericht Dresden:

 

18. Zivilsenat - zugleich 18. Familiensenat 

Katrin Haller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.04.2013, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2011 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2013 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2009, 2010: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Dresden - http://www.justiz.sachsen.de/download/Pressesprecherliste.pdf. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: Beisitzerin - 8. Zivilsenat / Präsidiumsmitglied. 2011: Abordnung. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2015, 01.02.2020: Vorsitzende Richterin / 18. Zivilsenat - zugleich 18. Familiensenat. 05.11.2019: Wahl zum Präsidiumsmitglied - mit 41 Stimmen von 80 abgegebenen Stimmzetteln bestes Ergebnis aller Richter/innen.

Meike Schaaf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Regierungsdirektorin beim Staatsministerium der Justiz, Freistaat Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.  Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat. GVP 01.01.2013: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.03.2023: Beisitzerin / 18. Zivilsenat - zugleich 18. Familiensenat.  

Christiane Niklas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 31.12.2004, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002, 2004 und 2006 unter dem Namen Christiane Niklas nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 31.12.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.06.2011: 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat. GVP 01.01.2013: Beisitzerin / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2015: Beisitzerin / 18. Zivilsenat - zugleich 18. Familiensenat. Namensgleichheit mit: Dr. Uwe Niklas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.03.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.02.1991 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.03.1994 als Direktor am Amtsgericht Dippoldiswalde aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 

 

 

19. Zivilsenat - zugleich 19. Familiensenat

- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2023) -

Kathrein Maciejewski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2000, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. GVP 01.01.2015:  stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden / 19. Zivilsenat - zugleich 19. Familiensenat.

Meike Schaaf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Regierungsdirektorin beim Staatsministerium der Justiz, Freistaat Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.  Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat. GVP 01.01.2013: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2015: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 18. Zivilsenat - zugleich 18. Familiensenat und Beisitzerin / 18. Zivilsenat - zugleich 18. Familiensenat.

Christiane Fernstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Leipzig (ab 01.04.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Christiane Pluntke ab 01.02.2002 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008  unter dem Namen Christiane Fernstedt ab 01.02.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Leipzig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2002 als Richterin am Amtsgericht Grimma - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.04.2011 als Richterin am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2011 als Richterin am Landgericht Leipzig - abgeordnet - aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2015: Beisitzerin 20. Zivilsenat zugleich 20. Familiensenat. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2015: Beisitzerin 19. Zivilsenat zugleich 19. Familiensenat.

 

 

20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat

Zuständig als Familiensenat für: Entscheidungen in Familiensachen - einschließlich Beschwerden und Erinnerungen in Kostensachen - nach Zuteilung gem. Rn 97 Ziff. 5, soweit nicht eine Sonderzuständigkeit nach Rn 21.1.b, c oder Rn 24.1.b eingreift. Dem stehen Entscheidungen in Zivilsachen gleich, in denen Familiengerichte entschieden haben, sowie Entscheidungen in Sachen, die nicht von einem Familiengericht entschieden wurden, jedoch bei erstmaliger erstinstanzlicher Anhängigkeit nach dem 30.6.1998 nach dem ab 1.7.1998 geltenden Recht von einem Familiengericht zu entscheiden wären.

Familiengerichte: Amtsgericht Dresden ...

Wolfgang Piel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.11.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 13.02.1989 als Richter am Landgericht Mönchengladbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1993 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1993 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010, ..., 01.01.2011: Vorsitzender Richter am 5. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat und 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. GVP 01.04.2012: mit 0,90 seiner Arbeitskraft Vorsitzender Richter am 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat und 0,1 seiner Arbeitskraft 16. Zivilsenat und 0,0 seiner Arbeitskraft 15. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat. GVP 01.01.2015: 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. 

Thomas Köhler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.06.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.1999 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat und 7. Zivilsenat. GVP 01.01.2013: Beisitzer am 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat / 0,9 Stelle. GVP 01.01.2015: Beisitzer am 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. 

Werner Angermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2007, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2007 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010, 01.01.2015: Beisitzer / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat.

 

 

21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat

Zuständig als Familiensenat für:

a) Entscheidungen in Familiensachen - einschließlich Beschwerden und Erinnerungen in Kostensachen - nach Zuteilung gem. Rn 97 Ziff. 5, soweit nicht eine Sonderzuständigkeit nach Rn 24.1.b eingreift. Dem stehen Entscheidungen in Zivilsachen gleich, in denen Familiengerichte entschieden haben, sowie Entscheidungen in Sachen, die nicht von einem Familiengericht entschieden wurden, jedoch bei erstmaliger erstinstanzlicher Anhängigkeit nach dem 30.6.1998 nach dem ab 1.7.1998 geltenden Recht von einem Familiengericht zu entscheiden wären.

b) Gerichtsstandsbestimmungen in Familiensachen, auch soweit die Zuständigkeit des Familiengerichts oder des Zivilgerichts streitig ist, soweit nicht der 1. Zivilsenat zuständig ist.

c) Entscheidungen auf Grund von zwischenstaatlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen auf dem Gebiet des Familienrechts sowie aufgrund des Haager Kindesentführungsübereinkommens sowie der Brüssel-IIa-VO in Fällen der Kindesentführung.

Familiengerichte: ...

Dr. Thomas Hanke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.12.2019, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.09.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2011 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2016 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2011: Vorsitzender Richter - 21. Zivilsenat – zugleich 21. Familiensenat.

Volkmar Kuhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.09.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.05.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2008 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat und am 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat. GVP 01.01.2013: Beisitzer / 15. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat und 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat. GVP 01.01.2018: stellvertretender Vorsitzender Richter / 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat.

Rolf Tiedemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.12.2004, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1996 als Richter am Landgericht Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2004 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.04.2008, 01.01.2018: Beisitzer / 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat. 21 UF 969/11 - Beschluss vom 02.02.2012: sorgerechtliche Diskriminierung eines nichtverheirateten Vaters durch das Amtsgericht Dresden - 309 F 1932/11 - wird aufrechterhalten. Richter Tiedemann wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Dr. Barbara Kroll-Perband (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.10.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.02.2012, 01.04.2012: abgeordnet mit 0,8 ihrer Arbeitskraft an den 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat. GVP 01.10.2011: Zivilsachen - Abteilung 102. GVP 06.10.2012: nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ralf Perband (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.03.1996, ..., 2011)

 

 

22. Zivilsenat – zugleich 22. Familiensenat

Wolfram Jena (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.11.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter 6. Zivilsenat und stellvertretender Vorsitzender Richter am Senat für Baulandsachen. Oberlandesgericht Dresden - GVP 15.10.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter - 6. Zivilsenat. In den nachfolgenden GVP bis 2012 nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. Namensgleichheit mit: Nicole Jena (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Hoyerswerda / Direktorin am Amtsgericht Hoyerswerda (ab , ..., 2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Nicole Schneider ab 01.10.1993 als Richterin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Nicole Schneider ab 01.12.1997 als Richterin am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Nicole Jena ab 01.05.2007 als Ministerialrätin beim Sächsischen Ministerium der Justiz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2012 als Direktorin am Amtsgericht Hoyerswerda - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzerin / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. GVP 01.01.2015: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. Amtsgericht Hoyerswerda - GVP 01.05.2021, 01.01.2023.

Peter Müseler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richter am Amtsgericht Görlitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2002 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt? Im Handbuch der Justiz 2020 und 2012 ab 07.12.2009 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.02.2013 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2020: stellvertretender Vorsitzender / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat.

 

 

23. Zivilsenat – zugleich 23. Familiensenat

Zuständigkeit als Familiensenat für die Amtsgerichtsbezirke: ...

Entscheidungen in Familiensachen - einschließlich Beschwerden und Erinnerungen in Kostensachen - nach Zuteilung gem. Rn 97 Ziff. 5, soweit nicht eine Sonderzuständigkeit nach Rn 21.1.b,c oder Rn 24.1.b eingreift. Dem stehen Entscheidungen in Zivilsachen gleich, in denen Familiengerichte entschieden haben, sowie Entscheidungen in Sachen, die nicht von einem Familiengericht entschieden wurden, jedoch bei erstmaliger erstinstanzlicher Anhängigkeit nach dem 30.6.1998 nach dem ab 1.7.1998 geltenden Recht von einem Familiengericht zu entscheiden wären.

Familiengerichte:  ...

Joachim Freiherr von Barnekow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2004 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 15.10.2011, 01.01.2013: Vorsitzender Richter / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat. 

Beate Jokisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat (ab 01.12.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Leipzig aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010, 01.04.2012: Beisitzerin 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. GVP 01.01.2013: Beisitzerin 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat. 29.06.2012: "Elternstreit und Kindeswohl. Wechselmodell in der rechtlichen Praxis - Vortrag mit anschließender Diskussion - Beate Jokisch - Richterin am Oberlandesgericht Dresden - http://www.familie-in-trennung.de/elternstreit_und_kindeswohl.html

Dr. Antje Nicklaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1998 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzerin am 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat / 0,5 Stelle. Keine Namensgleichheit mit: Dr. Peter Lames (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden (ab 01.03.2012, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.04.2003 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Landgericht Dresden - GVP 08.02.2011, 01.01.2012: Vorsitzender Richter - 14. Große Strafkammer (Staatsschutzkammer). GVP 01.01.2015: Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat.

Kerstin Albrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat (ab 01.10.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.06.2000 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. GVP 01.01.2013: Beisitzerin am 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat / 0,4 Stelle.

 

Markus Schlüter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2016, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2002 als Richter am Amtsgericht Görlitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2006 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat.

18.04.2024: "ZDF-Satiriker Jan Böhmermann unterliegt im „Honig-Streit“ ein weiteres Mal. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung in einem Eilverfahren des prominenten Moderators gegen ein Urteil des Landgerichtes Dresden vom Februar zurück. ... Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem machte er geltend, dass auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte. Schon in erster Instanz gab das Landgericht Dresden dem Imker in weiten Teilen recht. Im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert. ...." - https://www.welt.de/vermischtes/article252591868/Boehmermann-gegen-Bienenmann-Moderator-unterliegt-im-Honig-Streit.html

 

 

 

24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat 

Im GVP 01.01.2012 nicht mehr aufgeführt.

Zuständigkeit: als Familiensenat:

a) Entscheidungen in Familiensachen - einschließlich Beschwerden und Erinnerungen in Kostensachen - nach Zuteilung gem. Rn 97 Ziff. 5, soweit nicht eine Sonderzuständigkeit nach Rn 21.1.b,c eingreift. Dem stehen Entscheidungen in Zivilsachen gleich, in denen Familiengerichte entschieden haben, sowie Entscheidungen in Sachen, die nicht von einem Familiengericht entschieden wurden, jedoch bei erstmaliger erstinstanzlicher Anhängigkeit nach dem 30.6.1998 nach dem ab 1.7.1998 geltenden Recht von einem Familiengericht zu entscheiden wären.

b) Berufungen und Beschwerden in vom Familiengericht entschiedenen Sachen, in denen ein Verfahrensbeteiligter (auch) die Anwendung eines anderen Rechts als das der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik geltend gemacht, oder in denen in der angefochtenen Entscheidung Bestimmungen des ausländischen Rechts angewendet sind.

Familiengerichte: Aue, Chemnitz, ..., Grimma

 

 

 

Richter am Oberlandesgericht Dresden - alphabetisch: 

Michael Albert (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.12.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt.

Kerstin Albrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat (ab 01.10.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.06.2000 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. GVP 01.01.2013: Beisitzerin am 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat / 0,4 Stelle.

Werner Angermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2007, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2007 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010, 01.01.2015: Beisitzer / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat.

Dr. Stephanie Baer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2001 als Regierungsoberrätin beim Staatsministerium der Justiz, Freistaat Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. 

Joachim Freiherr von Barnekow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2004 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 15.10.2011, 01.01.2013: Vorsitzender Richter / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat. 

Robert Bey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2000, ..., 2010)

Albrecht Bokern (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2000 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2004 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Namensgleichheit mit: Brigitte Bokern (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt.

Brigitte Bokern (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Albrecht Bokern (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2000 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2004 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Dr. Dorothee Budde (Jg. 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2000 als Richterin am Landgericht Leipzig aufgeführt.

Maja Bürkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 15.04.2001, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.04.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Klaus Denk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.06.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1993 als Richter auf Probe beim Amtsgericht Pirna aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1999 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2003 als Direktor am Amtsgericht Oschatz aufgeführt (Strafrichter). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Richter auf Probe am Landgericht Zwickau, ab Landgericht Nürnberg-Fürth und am Amtsgericht Pirna. Ab 01.02.1996 Richter am Amtsgericht in Pirna. 01.02.1996 bis 31.01.1998 Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden. Ab 01.02.1998 Wechsel zur Staatsanwaltschaft Dresden. Ab 01.02.1999 an das Amtsgericht Riesa unter gleichzeitiger Betrauung mit den Aufgaben des ständigen Vertreters des Direktors des Amtsgerichts. Ab 01.05.2000 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Riesa. Tagesspiegel 05.12.2007: "Hetzjagd in Müggeln".

Ulf Johannes Dieker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2000 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2006 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Dresden - 12.12.2020: Richter am Oberlandesgericht. Oberlandesgericht Dresden - 01.01.2022, 01.01.2024:  Vorsitzender Richter.

 

 

Anka Enders (Jg. 1970) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.02.2001 als Richterin am Landgericht Leipzig aufgeführt.

Peter Frey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2001 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2005 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.08.2008 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.04.2008: nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.02.2010: Beisitzer / 1. Strafsenat. Namensgleichheit mit: Karen Frey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Chemnitz (ab 01.02.1996, ..., 2012)

Ralf Frick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.11.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 

Peter Glaß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Murad Gorial (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Regierungsdirektor am Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2004 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2009: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Dresden. Der sitzende Angeklagte und der "Respekt".

Prof. Dr. Horst-Peter Götting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994, 2000, 2002, 2004 und 2006 unter dem Namen Horst-Peter Götting nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 01.02.1996 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2012: Honorarprofessur für Wettbewerbs- und Patentrecht. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht TU Dresden - http://www.uni-leipzig.de/~jura/wcms/index.php?option=com_contact&view=contact&id=69%3Aprof-dr-horst-peter-goetting&catid=22%3Ahonorarprofessoren&Itemid=41

Katrin Haller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.04.2013, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2011 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2013 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2009, 2010: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Dresden - http://www.justiz.sachsen.de/download/Pressesprecherliste.pdf. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: Beisitzerin - 8. Zivilsenat / Präsidiumsmitglied. 2011: Abordnung. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2015, 01.02.2020: Vorsitzende Richterin / 18. Zivilsenat - zugleich 18. Familiensenat. 05.11.2019: Wahl zum Präsidiumsmitglied - mit 41 Stimmen von 80 abgegebenen Stimmzetteln bestes Ergebnis aller Richter/innen.

Dr. Thomas Hanke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.12.2019, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.09.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2011 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2016 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2011: Vorsitzender Richter - 21. Zivilsenat – zugleich 21. Familiensenat.

Martina Hantke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandestericht Dresden (ab 01.04.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2011 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Simone Herberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Chemnitz aufgeführt. 2009 stellvertretende Richterin am Verfassungsgerichtshof Sachsen. 02.12.2022: "Am Oberlandesgericht Dresden sind im Jahr 2022 vier neue Vorsitzende Richterinnen und Richter ernannt worden. ... Simone Herberger wurde 1962 in Karl-Marx-Stadt/Chemnitz geboren. Sie absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Elektromonteurin und studierte danach von 1983 bis 1987 Rechtswissenschaften in Berlin. Nach ihrer Ausbildung war sie zunächst beim Kreisgericht Karl-Marx-Stadt Süd, später Amtsgericht Chemnitz, mit Familien-, Zivil-, Jugendstraf- und Wirtschaftsstrafsachen befasst, ab 2000 war sie dort als weitere aufsichtführende Richterin tätig. Nach ihrer Abordnung an das Oberlandesgericht 2001 bis 2003 kehrte Simone Herberger nach Chemnitz zurück und war beim dortigen Landgericht fünf Jahre als Vorsitzende der Jugendkammer und 15 Jahre als Vorsitzende des Schwurgerichts eingesetzt. Seit dem 1. September 2022 ist Simone Herberger Vorsitzende des 1. und 2. Strafsenats am Oberlandesgericht Dresden. Sie ist außerdem seit 2008 (bis 2017 stellvertretendes) berufsrichterliches Mitglied am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. ... Tom Herberger, geboren 1968 in Oschatz, absolvierte seine juristische Ausbildung von 1990 bis 1997 in Leipzig. Nach einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwalt begann er seinen Dienst in der sächsischen Justiz im November 1997 beim Amtsgericht in Eilenburg. Es folgten Tätigkeiten beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie eine Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden. Von 2009 bis 2013 war Tom Herberger Richter und ständiger Vertreter des Direktors beim Amtsgericht Riesa. Seit 2013 ist er Direktor des Amtsgerichts Torgau. Seit 2018 ist Tom Herberger daneben stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied im Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Zum 1. Dezember 2022 wurde Tom Herberger zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wird noch bis Ende des Jahres das Gericht in Torgau leiten und ab Januar 2023 einen Senat beim Oberlandesgericht Dresden übernehmen." - https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1058840. Namensgleichheit mit: Tom Herberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Oberlandestericht Dresden (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2001 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau - teilweise abgeordnet - aufgeführt. 2008: kommissarische Leitung des Amtsgerichts Oschatz. 2014: Familiensachen. 24.03.2013: "Wenig Personal im Amtsgericht. Der bisherige zweite Mann wechselt nach Torgau. Ein weiterer Richter ist jetzt Staatsanwalt in Leipzig. ..." - http://www.sz-online.de/nachrichten/wenig-personal-im-amtsgericht-2537200.html. 02.12.2022: "Am Oberlandesgericht Dresden sind im Jahr 2022 vier neue Vorsitzende Richterinnen und Richter ernannt worden. ... Tom Herberger, geboren 1968 in Oschatz, absolvierte seine juristische Ausbildung von 1990 bis 1997 in Leipzig. Nach einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwalt begann er seinen Dienst in der sächsischen Justiz im November 1997 beim Amtsgericht in Eilenburg. Es folgten Tätigkeiten beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie eine Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden. Von 2009 bis 2013 war Tom Herberger Richter und ständiger Vertreter des Direktors beim Amtsgericht Riesa. Seit 2013 ist er Direktor des Amtsgerichts Torgau. Seit 2018 ist Tom Herberger daneben stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied im Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Zum 1. Dezember 2022 wurde Tom Herberger zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wird noch bis Ende des Jahres das Gericht in Torgau leiten und ab Januar 2023 einen Senat beim Oberlandesgericht Dresden übernehmen." - https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1058840

Tom Herberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Oberlandestericht Dresden (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2001 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.04.2013 als Direktor am Amtsgericht Torgau - teilweise abgeordnet - aufgeführt. 2008: kommissarische Leitung des Amtsgerichts Oschatz. 2014: Familiensachen. 24.03.2013: "Wenig Personal im Amtsgericht. Der bisherige zweite Mann wechselt nach Torgau. Ein weiterer Richter ist jetzt Staatsanwalt in Leipzig. ..." - http://www.sz-online.de/nachrichten/wenig-personal-im-amtsgericht-2537200.html. 02.12.2022: "Am Oberlandesgericht Dresden sind im Jahr 2022 vier neue Vorsitzende Richterinnen und Richter ernannt worden. ... Simone Herberger wurde 1962 in Karl-Marx-Stadt/Chemnitz geboren. Sie absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Elektromonteurin und studierte danach von 1983 bis 1987 Rechtswissenschaften in Berlin. Nach ihrer Ausbildung war sie zunächst beim Kreisgericht Karl-Marx-Stadt Süd, später Amtsgericht Chemnitz, mit Familien-, Zivil-, Jugendstraf- und Wirtschaftsstrafsachen befasst, ab 2000 war sie dort als weitere aufsichtführende Richterin tätig. Nach ihrer Abordnung an das Oberlandesgericht 2001 bis 2003 kehrte Simone Herberger nach Chemnitz zurück und war beim dortigen Landgericht fünf Jahre als Vorsitzende der Jugendkammer und 15 Jahre als Vorsitzende des Schwurgerichts eingesetzt. Seit dem 1. September 2022 ist Simone Herberger Vorsitzende des 1. und 2. Strafsenats am Oberlandesgericht Dresden. Sie ist außerdem seit 2008 (bis 2017 stellvertretendes) berufsrichterliches Mitglied am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. ... Tom Herberger, geboren 1968 in Oschatz, absolvierte seine juristische Ausbildung von 1990 bis 1997 in Leipzig. Nach einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwalt begann er seinen Dienst in der sächsischen Justiz im November 1997 beim Amtsgericht in Eilenburg. Es folgten Tätigkeiten beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie eine Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden. Von 2009 bis 2013 war Tom Herberger Richter und ständiger Vertreter des Direktors beim Amtsgericht Riesa. Seit 2013 ist er Direktor des Amtsgerichts Torgau. Seit 2018 ist Tom Herberger daneben stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied im Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Zum 1. Dezember 2022 wurde Tom Herberger zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wird noch bis Ende des Jahres das Gericht in Torgau leiten und ab Januar 2023 einen Senat beim Oberlandesgericht Dresden übernehmen." - https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1058840. Namensgleichheit mit: Simone Herberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Chemnitz aufgeführt. 2009 stellvertretende Richterin am Verfassungsgerichtshof Sachsen. 02.12.2022: "Am Oberlandesgericht Dresden sind im Jahr 2022 vier neue Vorsitzende Richterinnen und Richter ernannt worden. ... Simone Herberger wurde 1962 in Karl-Marx-Stadt/Chemnitz geboren. Sie absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Elektromonteurin und studierte danach von 1983 bis 1987 Rechtswissenschaften in Berlin. Nach ihrer Ausbildung war sie zunächst beim Kreisgericht Karl-Marx-Stadt Süd, später Amtsgericht Chemnitz, mit Familien-, Zivil-, Jugendstraf- und Wirtschaftsstrafsachen befasst, ab 2000 war sie dort als weitere aufsichtführende Richterin tätig. Nach ihrer Abordnung an das Oberlandesgericht 2001 bis 2003 kehrte Simone Herberger nach Chemnitz zurück und war beim dortigen Landgericht fünf Jahre als Vorsitzende der Jugendkammer und 15 Jahre als Vorsitzende des Schwurgerichts eingesetzt. Seit dem 1. September 2022 ist Simone Herberger Vorsitzende des 1. und 2. Strafsenats am Oberlandesgericht Dresden. Sie ist außerdem seit 2008 (bis 2017 stellvertretendes) berufsrichterliches Mitglied am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. ..." - https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1058840.

Heribert Hörner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.12.2001, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 

Beate Horlacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2005,  ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.09.1996 als Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.12.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Wolfram Jena (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.11.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter 6. Zivilsenat und stellvertretender Vorsitzender Richter am Senat für Baulandsachen. Oberlandesgericht Dresden - GVP 15.10.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter - 6. Zivilsenat. In den nachfolgenden GVP bis 2012 nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. Namensgleichheit mit: Nicole Jena (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Hoyerswerda / Direktorin am Amtsgericht Hoyerswerda (ab , ..., 2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Nicole Schneider ab 01.10.1993 als Richterin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Nicole Schneider ab 01.12.1997 als Richterin am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Nicole Jena ab 01.05.2007 als Ministerialrätin beim Sächsischen Ministerium der Justiz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2012 als Direktorin am Amtsgericht Hoyerswerda - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzerin / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. GVP 01.01.2015: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. Amtsgericht Hoyerswerda - GVP 01.05.2021, 01.01.2023.

Beate Jokisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat (ab 01.12.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Leipzig aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010, 01.04.2012: Beisitzerin 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. GVP 01.01.2013: Beisitzerin 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat. 29.06.2012: "Elternstreit und Kindeswohl. Wechselmodell in der rechtlichen Praxis - Vortrag mit anschließender Diskussion - Beate Jokisch - Richterin am Oberlandesgericht Dresden - http://www.familie-in-trennung.de/elternstreit_und_kindeswohl.html

Markus Kadenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Bautzen / Direktor am Amtsgericht Bautzen (ab 16.11.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2004 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2011 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.11.2015 als Direktor am Amtsgericht Bautzen aufgeführt.  

Dr. Helmut Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.04.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.1999 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2015.

Dr. Norbert Kazele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.04.1996 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Dr. Bernhard Klose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.02.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2008 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2012 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2018. 20.12.2016: "Zum 1. Februar 2017 wird Herr Dr. Dr. Bernhard Klose zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt.Herr Dr. Dr. Klose wurde im Jahr 1966 in Bonn geboren. Nach Absolvierung beider juristischer Staatsprüfungen nahm er seine berufliche Tätigkeit in der sächsischen Justiz am 3. Juni 1996 als Richter auf Probe beim Landgericht Chemnitz auf. Im Anschluss wurde er der Staatsanwaltschaft Chemnitz und sodann dem Oberlandesgericht Dresden zugewiesen. Mit Wirkung vom 3. Juni 1999 wurde Herr Dr. Dr. Klose zum Richter am Landgericht beim Landgericht Chemnitz ernannt und war bis zum 30. April 2000 zunächst weiterhin an das Oberlandesgericht Dresden abgeordnet. Ab August 2003 war er im Wege der Abordnung zunächst am Verwaltungsgericht Chemnitz und danach erneut am Oberlandesgericht Dresden tätig. Zum 1. Juni 2005 wurde Herr Dr. Dr. Klose zum Vorsitzenden Richter am Landgericht beim Landgericht Chemnitz ernannt. Er übernahm zunächst den Vorsitz einer erstinstanzlichen Zivilkammer und ab Januar 2006 den Vorsitz der großen Strafkammer beim Landgericht Chemnitz. Im Januar 2008 wurde Herr Dr. Dr. Klose an das Verwaltungsgericht Chemnitz versetzt und zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts ernannt. Dem folgte zum 1. August 2012 die Ernennung zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz." - https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/208166

Thomas Köhler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.06.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.1999 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat und 7. Zivilsenat. GVP 01.01.2013: Beisitzer am 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat / 0,9 Stelle. GVP 01.01.2015: Beisitzer am 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. 

Dieter Kopp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 07.11.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Ministerialrat beim Staatsministerium der Justiz, Freistaat Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.11.2005 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 

Volkmar Kuhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.09.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.05.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2008 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat und am 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat. GVP 01.01.2013: Beisitzer / 15. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat und 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat. GVP 01.01.2018: stellvertretender Vorsitzender Richter / 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat.

Dr. Peter Lames (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden (ab 01.03.2012, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.04.2003 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Landgericht Dresden - GVP 08.02.2011, 01.01.2012: Vorsitzender Richter - 14. Große Strafkammer (Staatsschutzkammer). GVP 01.01.2015: Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat. 10.01.2012: "Bundespräsident unter Druck Wulff lässt Prozess wegen angeblichen Hitlergrußes platzen. ... Vorsitzende Richter ist Peter Lames, der in Dresden bereits für die SPD für das Bürgermeisteramt kandidiert hatte." - http://www.tagesspiegel.de/politik/bundespraesident-unter-druck-wulff-laesst-prozess-wegen-angeblichen-hitlergrusses-platzen/6053024.html. Seit 2004 Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion - http://www.peter-lames.de/vita.html. Keine Namensgleichheit mit: Dr. Antje Nicklaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1998 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzerin am 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat / 0,5 Stelle.

Dirk Leisner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.12.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2007 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Elisabeth Lückhoff-Sehmsdorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2001 als Richterin am Amtsgericht Pirna - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2001 als Richterin Amtsgericht Meißen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Prof. Dr. Wolfgang Lüke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.02.1996, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 nicht aufgeführt. Prof. Dr. Wolfgang Lüke, LL.M. (Chicago), wurde am 26. Januar 1956 geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken, Regensburg und Freiburg i. Br. legte er 1980 die Erste Juristische Staatsprüfung und nach dem Referendariat im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg 1983 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Zugleich war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Arens. Im Jahre 1985 promovierte er bei ihm mit einer Arbeit zu einem konkursrechtlichen Thema. Im Jahre 1986/87 hielt Prof. Lüke sich an der University of Chicago Law School auf und erwarb dort den Grad eines Master of Laws. Nach dem Abschluss der Habilitation im Jahre 1991 mit der Venia für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, und Rechtsvergleichung und einem Vertretungssemester an der Universität Konstanz folgte er einem Ruf nach Dresden. Dort lehrt Prof. Lüke seit dem Sommersemester 1992 und hat den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Notarrecht und Rechtsvergleichung inne. Forschungsschwerpunkte von Prof. Lüke sind das Insolvenz- und Zivilprozessrecht, Grundfragen des Erb- und Sachenrechts und das Wohnungseigentumsrecht sowie Probleme der europäischen Rechtsangleichung. Seit 1996 ist Prof. Lüke als Richter am OLG Dresden im Nebenamt tätig. ... Von April 1994 bis März 1995 war er Prodekan und Studiendekan sowie von April 1995 bis Juni 1997 Dekan der Juristischen Fakultät. Seit Gründung des Instituts für Ausländische und Internationale Rechtsangleichung ist Prof. Lüke dessen Direktor. Im Juni 2003 übernahm er im Nebenamt die Aufgabe des Fachbereiches Rechtswissenschaft an der Dresden International University (DIU). http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/jfzivil4/prof

Susanne Luderer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 

Kathrein Maciejewski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2000, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. GVP 01.01.2015:  stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden / 19. Zivilsenat - zugleich 19. Familiensenat.

Dr. Martin Marx (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.04.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.01.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2004 und 2006 unter dem Namen Martin Marx nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2007: Pressesprecher am Oberlandesgericht Dresden. 2012: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Dresden. Stellvertretender Vorsitzender Richter am 14. Zivilsenat. 17.10.2012: "Streit um Umbau des Dresdner Kulturpalastes geht in zweite Runde. Abwägung zwischen Eigentumsrecht der Stadt und Urheberrecht des Architekten ... Das Landgericht Leipzig (LG Leipzig) hatte die Klage auf Unterlassung des Abrisses des Mehrzwecksaales und des Baus eines neuen Konzertsaals am 24. April 2012 abgelehnt (Az. 05 O 3308/10, ZUM 2012, 821 - Volltext bei Beck-Online). Der Mehrzwecksaal sei für sich genommen kein Werk der Baukunst und genieße damit keinen Urheberrechtsschutz. Auch handele es sich bei der Neugestaltung des Mehrzwecksaales nicht um eine urheberrechtsrelevante Teilvernichtung des Werkes Kulturpalast." - http://www.urheberrecht.org/news/4776/

Peter Müseler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richter am Amtsgericht Görlitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2002 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt? Im Handbuch der Justiz 2020 und 2012 ab 07.12.2009 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.02.2013 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2020: stellvertretender Vorsitzender / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. 

Dr. Antje Nicklaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1998 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzerin am 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat / 0,5 Stelle. Keine Namensgleichheit mit: Dr. Peter Lames (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden (ab 01.03.2012, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.04.2003 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Landgericht Dresden - GVP 08.02.2011, 01.01.2012: Vorsitzender Richter - 14. Große Strafkammer (Staatsschutzkammer). GVP 01.01.2015: Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat.

Christiane Niklas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 31.12.2004, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002, 2004 und 2006 unter dem Namen Christiane Niklas nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 31.12.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.06.2011: 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat. GVP 01.01.2013: Beisitzerin / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2015: Beisitzerin / 18. Zivilsenat - zugleich 18. Familiensenat. Namensgleichheit mit: Dr. Uwe Niklas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.03.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.02.1991 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.03.1994 als Direktor am Amtsgericht Dippoldiswalde aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 

Andrea Podhraski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.01.1998 als Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt.

Christoph Rein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Harald Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.08.2000 als Richter am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 01.10.2006 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzer / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat.

Judith Riechert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Zsembery ab 15.05.2000 als Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Namensgleichheit mit: Hanspeter Riechert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.11.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.08.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Hanspeter Riechert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.11.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.08.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Namensgleichheit mit: Judith Riechert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Zsembery ab 15.05.2000 als Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Dr. Leon Ross (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / Präsident des Oberlandesgerichts Dresden (ab 15.03.2021, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2000 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2008 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2012 als Ministerialdirigent im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.03.2021 als Präsident des Oberlandesgerichts Dresden aufgeführt. Oberlandesgerichts Dresden - GVP 01.01.2024: Vorsitzender Richter - 2. Zivilsenat.

Meike Schaaf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Regierungsdirektorin beim Staatsministerium der Justiz, Freistaat Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.  Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat. GVP 01.01.2013: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.03.2023: Beisitzerin / 18. Zivilsenat - zugleich 18. Familiensenat. 

Dr. Urban Scheffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.04.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.06.1998 als Richter am Landgericht Zwickau - abgeordnet - aufgeführt.

Markus Schlüter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2016, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2002 als Richter am Amtsgericht Görlitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2006 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat.

Hans Schlüter-Staats (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 10.04.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.04.2001 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.11.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.11.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.04.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ute Staats (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.09.1995 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2020 ab 01.01.2000 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.1995 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Zeitweilig Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden?

Jörg Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2004 als Richter am Amtsgericht Leipzig - abgeordnet - aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzer / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. Namensgleichheit mit: Jörg Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Coesfeld (ab 18.09.2000, ..., 2013)

Cornelia Schönfelder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.08.1993 als Richterin auf Probe am - aufgelösten - Amtsgericht Neustadt in Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.06.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2014 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.09.2017 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2021 als Ministerialdirigentin im Sächsischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Amtsgericht Chemnitz - GVP 01.10.2016. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2018: Vorsitzende Richterin - 2. Strafsenat. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2024: Vorsitzende Richterin - 1. Strafsenat. 01.01.2014: Vizepräsidentin. 01.08.2020: "Cornelia Schönfelder ist die neue Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Dresden. Sie übernimmt den Posten von Birgit Munz, die in den Ruhestand geht." - https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Dresden-Oberlandesgericht-hat-neue-Vizepraesidentin.

Dr. Sabine Schönknecht  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Regierungsrätin beim Staatsministerium der Justiz, Freistaat Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab  01.01.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.04.2008: 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat und 1. Zivilsenat. GVP 01.02.2010: Beisitzerin / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat. GVP 01.01.2014: 8. Zivilsenat.

Karin Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.09.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1996 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2009: 1. Strafsenat.

Klaus Schüddekopf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.05.2000, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.02.1998 als als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2000 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2024. 10.02.1999: "Polizei und Medien hatten die Schuldigen schnell ausgemacht: Die Bild titelte: "Messer-Attentat auf Autofahrer" und beschrieb die Neonazis als nette Nachbarsöhne; der zuständige Staatsanwalt Klaus Schüddekopf sieht ein mögliches Motiv im "Haß zwischen Linken und Rechten". Ermittelt wurde nur gegen die wenigen Wurzener Antifas: Vier von ihnen sitzen seit Ende Januar wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft in der Leipziger JVA. ..." - https://groups.google.com/forum/?hl=de&fromgroups=#!topic/de.alt.soc.antifa/OxolW0CkHW4

Ute Staats (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.09.1995 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2020 ab 01.01.2000 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.1995 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Zeitweilig Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden? Namensgleichheit mit: Hans Schlüter-Staats (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 10.04.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.04.2001 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.11.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.11.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.04.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Gesine Tews (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.02.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2000 als Richterin am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2010, 2011: als Richterin am Landgericht abgeordnet an das Oberlandesgericht Dresden. 2010, 2011: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Dresden - http://www.justiz.sachsen.de/download/Pressesprecherliste.pdf

Rolf Tiedemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.12.2004, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1996 als Richter am Landgericht Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2004 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.04.2008, 01.01.2018: Beisitzer / 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat. 21 UF 969/11 - Beschluss vom 02.02.2012: sorgerechtliche Diskriminierung eines nichtverheirateten Vaters durch das Amtsgericht Dresden - 309 F 1932/11 - wird aufrechterhalten. Richter Tiedemann wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Andreas Ueberbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.02.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Riesa - abgeordnet - aufgeführt (Zum 01.03.2013 Beendigung der Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Riesa aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2017 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.02.2001 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Riesa - GVP 01.01.2017: Familiensachen.

Dr, Torsten Umbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2011 als Richter am Amtsgericht Torgau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2015 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Klaus Vetter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.09.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.1997 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Der sitzende Angeklagte und der "Respekt"

 

 

 

* Anne-Kirstin Franke

* Ilka Friedsam

Ingrid Werber 

* Otto Riepl

* Gabriele Hauser

* Karin Schröder

* Susanne Hättig

* Christine Stollar

* Birgit Holz

* Ruth Zingler

* Michaela Reinkenhof

* Harald Römmer

* Sanderein Schneider

* Henning Rotzoll

* Anja Wald

* Carsten Kups

* Ulrike Taraschka

* Andrea Schady

* Karsten Neumann

* Dagmar Riedel

* Steffen Leitte

* Carina Langnaese

* Silvio Helmert

* Steffen Quirmbach

* Jana Neitzsch

* Carsten Ruge

* Andrea Hockauf

* Jan Müller

* Katja Zöllner-Cichon

* Daniela Schellmidt

* Claudia Köhler

* Diana Matthes

* Susanne Schuhmann

* Eike Gildemeister

* Corinna Jeanjour

* Alexander Telle

* Jörg Richter

* Katja Schmüdgen

* Sandra Reindl

* Grit Zschommler

* Dr. Andreas Heckler

* Gerd Jens Rechenberger

* Jens Richtarsky

* Diana Lukas

* Karina Liebner

* Jörg Wagner

* Sabine Fordran

* Cornelia Kaufmann

* Christof Sprinz

* Franka Schäfer

* Janko Stolle

* Gitta Reichelt

* Torsten Umbach

* Kai Müller

* Gitti Müller

 

 

Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden:

Ronny Czarnecki (Jg. 1972) - Richter  (ab 01.02.2001, ..., 2008)

Sandra David (Jg. 1975) - Richterin (ab 01.02.2002, ..., 2008)

Antje Dietsch (Jg. 1973) - Richterin  (ab 01.02.2002, ..., 2008)

Dr. Drews (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab , ..., 2013) - 2013: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Amtsgericht Pirna / Familiengericht - Abteilung 34 und Referat 461 Ablehnung von Richtern.

Fischer (geb. ....) - Richter/in / Amtsgericht Grimma (ab , ..., 2012, 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Fischer nicht am Amtsgericht Grimma oder als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Amtsgericht Grimma - GVP 01.01.2012, 01.01.2013: ohne Angabe ob Richter am Amtsgericht oder Richter auf Probe / weiblich oder männlich.

Franke (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Franke als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden nicht aufgeführt. Amtsgericht Borna - GVP 01.01.2020: Die Zuweisung von Herrn Richter Franke endet zum 31.12.2019. 

Karen Gemeinhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.07.2009, ..., 2012) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Hoyerswerda / Zivilsachen. 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Dippoldiswalde. 08.01.2012: "... Karen Gemeinhardt wechselt dafür aus der Straf- in die Zivilabteilung. Sie wird nur noch die Strafverfahren zu Ende bringen, die jetzt schon laufen.... Aber auch die Lösung in der Zivilabteilung wird nicht von langer Dauer sein. Denn Gemeinhardt ist noch Richterin auf Probe und soll ebenfalls wieder auf eine andere Stelle wechseln. Das ist für Mitte des Jahres geplant." -  http://www.sz-online.de/nachrichten/nur-noch-zwei-strafrichter-am-amtsgericht-31238.html

Martina Güse-Hüner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 16.09.1991, ..., 2012) - 21 Jahre im Richterverhältnis auf Probe, das soll erst mal jemand nachmachen.

Katharina Jäckel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.05.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.05.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Amtsgericht Dresden - GVP 06.10.2012: aufgeführt mit 50% Zivilsachen - Abteilung 101.

Elisa Jurack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.02.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Amtsgericht Dippoldiswalde - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe. 

Isabell Krystek-Jungmichel (geb. ...) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden  (ab , ..., 2018, 2019) - Amtsgericht Dippoldiswalde - GVP 01.01.2019: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 5. 24.07.2018: "Vergangene Woche hat eine neue Familienrichterin am Amtsgericht Dippoldiswalde mit der Arbeit begonnen. Isabell Krystek-Jungmichel ist Richterin zur Probe und ist jetzt für ein Jahr nach Dippoldiswalde abgeordnet. Die 37-Jährige nimmt die Stelle von Richterin Eva Stief ein, die ans Oberlandesgericht nach Dresden abgeordnet wurde. Jetzt ist vorgesehen, dass Isabell Krystek-Jungmichel ein Jahr in Dippoldiswalde arbeitet. Die neue Richterin hat in Leipzig und Dresden studiert und nach ihrem Studium bereits sechs Jahre als Anwältin in einer Dresdner Kanzlei gearbeitet. Dort hat sie sich vorwiegend mit Mietrecht und Wohneigentumsfragen beschäftigt. 2017 ging sie in den Staatsdienst mit dem Ziel, feste Richterin zu werden. In Dippoldiswalde ist sie jetzt neben Rainer Aradei-Odenkirchen und Waltraud Huber-Zorn für Familiensachen zuständig. ..." - https://www.saechsische.de/neue-familienrichterin-3981284.html 

Daniel Lakomy (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.11.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Amtsgericht Zittau - GVP 01.01.2013, 01.03.2014: Richter auf Probe.

Langner (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Langner nicht aufgeführt. Amtsgericht Zwickau - GVP 14.02.2022, 01.03.2023: Richter auf Probe.

Anna Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1989) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.02.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2017 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Anna Lehmann nicht aufgeführt. Amtsgericht Borna - GVP 24.02.2020: Richterin auf Probe - Refertat XIII. Amtsgericht Borna - GVP 30.03.2020: Richterin auf Probe - Refertat XII.

Martin (geb. ....) - Richterin auf Probe (ab , ..., 2021) - Amtsgericht Dippoldiswalde - GVP 01.01.2021: Richterin auf Probe.

Dr. Anne-Kristin Meier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.02.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. 01.03.2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Riesa. Ab 01.04.2013 mit 0,75 AKA Richterin auf Probe am Amtsgericht Borna.

Dennis Michalski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.03.2012, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. 2013: Richter auf Probe am zwischenzeitlich aufgelösten Amtsgericht Annaberg. Amtsgericht Borna - GVP 01.01.2015: Richter auf Probe.

Müller (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab , ..., 2013) - Amtsgericht Zittau - GVP 01.01.2013, 01.08.2013: Richter auf Probe. Handbuch der Justiz 2014: Matthias oder Christian Müller.

Brigitte Niemann (geb. 07.03.1964 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.06.1993, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 2000 und 2010 unter dem Namen Brigitte Niemann nicht aufgeführt.

Katharina Paproth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.09.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Amtsgericht Dresden - GVP 01.10.2011: Richterin auf Probe.

Dr. Patrick Pintaske (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.09.2014, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Amtsgericht Dippoldiswalde - GVP 03.02.2017: Richter auf Probe.

Freya Pitroff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1991) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.11.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab  01.11.2019 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Amtsgericht Borna - GVP 01.01.2023: unter dem Namen Rump Richterin auf Probe Familiensachen. Amtsgericht Borna - GVP 01.11.2021: Frau Ri`in Rump wird ab 01.11.2021 dem AG Borna zugewiesen.  Amtsgericht Borna - GVP 28.06.2023: Zum 31.07.2023 endet die Zuweisung von Frau Richterin Rump an das Amtsgericht Borna. Für sie kommt zunächst kein Ersatz. Ihr familienrechtliches Referat soll bereits ab 28.06.2023 keine Neueingänge mehr bekommen. PräsidiumsbeschIuss vom 28.06.2023: Richterin Rump heißt jetzt Pitroff. Der Name ist deshalb im Geschäftsverteilungsplan zu ändern. Wie bereits beschlossen, erhält Frau Pitroffs familienrichterliches Referat ab 28.06.2023 keine Neueingänge. Weil sie nicht über einen Zugang zur elektronischen Akte in Familiensachen verfügt, soll sie ab 28.06.2023 auch nicht mehr als Vertreterin von Herrn RIAG Wespatat in elektronisch neu eingehenden Verfahren fungieren.

Alexander Poppenhäger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1989) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.03.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Alexander Bonse ab 01.03.2018 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Alexander Poppenhäger ab 01.03.2018 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Borna - GVP 13.12.2019, 30.03.2020: unter dem Namen Bonse Richter auf Probe. Amtsgericht Borna - GVP 23.09.2021: Referat VIII Richter Poppenhäger ab 01.07.2021 ist das Referat von Eingängen freigestellt. Die anhängigen Zivilverfahren wurden ab 01.07.2021 von den Referaten VII (RiAG Häusser), X (RiAG Weise) und XII (RiAG Biere) im Turnus übernommen. Die anhängigen Zwangsvollstreckungsverfahren werden vom Ref. XII (RiAG Biere) übernommen.

T. Richter (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Dippoldiswalde - GVP 03.02.2017: Richter auf Probe. 

Maria Rümmler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.08.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Amtsgericht Kamenz - GVP 01.03.2016: Richterin auf Probe / Familiensachen. Namensgleichheit mit: Siegfried Rümmler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz (ab 01.06.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.08.1991 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.08.1991 als Staatsanwalt zur Anstellung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.12.1996 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2003 als Oberstaatsanwalt bei der  Staatsanwaltschaft Chemnitz aufgeführt.

Dr. Salz (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Salz nicht aufgeführt. 01.03.2012 bis 28.02.2013: Richterin auf Probe am Amtsgericht Eilenburg .

Daniela Sonntag (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.03.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Daniela Sonntag im OLG-Bezirk Dresden nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Amtsgericht Dippoldiswalde - GVP 01.07.2014: Richterin auf Probe.

Alexander Sträb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2010 als Richter auf Probe im Bezirk des Sächsischen Landessozialgerichts aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Sträb aufgeführt. Amtsgericht Dippoldiswalde - GVP 01.07.2014: Richter auf Probe. 

Dr. Unglaube (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Unglaube nicht aufgeführt. Amtsgericht Zwickau - GVP 01.02.2022, 01.03.2023: Richter auf Probe.

Janine Weinhold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.08.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Zwickau. Amtsgericht Zwickau - GVP 16.03.2012, 01.01.2013. 

Wirrmann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab , ..., 2011) - bis 28.02.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Riesa

Andreas Wittig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab 01.09.2006, ..., 2008)

 

 

Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Dresden tätig: 

Arthur Ast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Aue / Direktor am Amtsgericht Aue (ab 01.02.2008, ..., 2008) - 1992 und 1993 Strafrichter am Kreisgericht und Amtsgericht Zwickau. Im Zivilrecht war er sowohl beim Landgericht Zwickau, als auch beim Oberlandesgericht Dresden vorübergehend tätig. Seit Oktober 1995 Staatsanwalt, zunächst bei der Staatsanwaltschaft Dresden und dann ab März 2003 als stellvertretender Behördenleiter bei der Staatsanwaltschaft Zwickau. Ab 1998 Oberstaatsanwalt in Dresden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.11.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden - abgeordnet - aufgeführt.

Susanne Baan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Susanne Baan-Berlemann ab 01.03.2000 als Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Susanne Baan-Berlemann ab 01.03.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 unter dem Namen Susanne Baan ab 01.11.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: stellvertretende Pressedezernentin. Oberlandesgericht Düsseldorf - GVP 01.01.2023, 01.01.2024: Vorsitzende Richterin - 2. Familiensenat und 31. Zivilsenat.

Anja Bader (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Neuss (ab , ..., 2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Anja Mäser ab 01.09.1998 als Richterin am Landgericht Leipzig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Anja Bader ab 01.09.1998 als Richterin am Landgericht Leipzig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.09.1998 als Richterin am Amtsgericht Neuss - 3/5 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Neuss - GVP 15.10.2010, 01.01.2011.

Frank Bastius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Namensgleichheit mit: Mariette Bastius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.09.1998, ..., 2008)  

Dieter Bäumel (Jg. 1958) - Richter am Amtsgericht Hainichen / Familiengericht / Direktor am Amtsgericht Hainichen (ab 01.09.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2000 als Direktor am Amtsgericht Hainichen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt aufgeführt. 13 Jahre lang als Familienrichter sowohl am Amtsgericht Hainichen als auch am Oberlandesgericht Dresden tätig. 2009 Rechtsanwalt in Koblenz.  Mitautor in Göppinger/Wax: "Unterhaltsrecht", Gieseking 9. Aufl. 2008. Dieter Bäumel: “Das neue FamFG”, 1. Auflage 2009, Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg bei München.

Olaf Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden (ab 01.03.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden aufgeführt.

Gisela Boie (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.11.1994, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 12.01.1979 als Richterin am Landgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1992 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.1994 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2009: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Dresden. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2011, 01.01.2013: nicht aufgeführt.

Klaus Budewig (geb. 11.11.1941) - Richter am Oberlandesgericht Dresden / Präsident am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.1995, ..., 2004) - 1969 Eintritt in die bayerische Justiz. 9. Juni 1972 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg. 1972 Richter beim Landgericht Coburg. 1977 Richter am Oberlandesgericht Bamberg. 1980 Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg. 1986 Leitung des Amtsgerichts Bayreuth. 1993 Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Coburg. Ab 1. August 1995 Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden. Seit 1996 Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes; seit Mai 2005 dessen Präsident. Siehe unten.

Dr. Hans-Joachim Czub (Jg. 1951) - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 10.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Erika Demmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1991 als Richterin auf Probe - abgeordnet an das Amtsgericht Bautzen - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.09.1999 als Direktorin am Amtsgericht Döbeln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 15.04.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2022 ab 21.02.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. GVP 13.09.2010, GVP 01.01.2011: Beisitzerin am 15. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat und stellvertretende Vorsitzende Richterin am 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat. GVP 01.04.2012, 19.11.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin am 15. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat und stellvertretende Vorsitzende Richterin am 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat. 21 UF 969/11 - Beschluss vom 02.02.2012: sorgerechtliche Diskriminierung eines nichtverheirateten Vaters durch das Amtsgericht Dresden - 309 F 1932/11 - wird aufrechterhalten. Richterin Demmer wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Namensgleichheit mit: Ulrich Demmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.05.1996, ..., 2011)  

Kai-Uwe Deusing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961 im hessischen Dillenburg) - Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig / Vizepräsident am Landgericht Leipzig (ab 14.01.2008, ..., 2010) - begann seine berufliche Laufbahn im August 1991 beim Bezirksgericht Dresden. Nach einer Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz von Oktober 1991 bis August 1993 in den Folgejahren als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden (1994-1995) sowie als Richter am Amtsgericht Dresden (1993-1994, 1998) und am Oberlandesgericht Dresden (1996-1997, 1999). Seit Januar 2000 im Sächsischen Staatsministerium der Justiz als Referatsleiter für das Materielle Zivilrecht, für einigungsbedingte Fragen des Vermögens-, Schuld- und Sachenrechts sowie das Betreuungs-, Grundbuch-, Nachlass- und Registerrecht zuständig. Zum 01. November 2000 zum Ministerialrat ernannt. Siehe auch Pressemitteilung. 

Erich Drath (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.03.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.06.1997 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2002 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 

Volker Dratwinski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bautzen (ab 01.03.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Ab 01.03.2003 Vorsitzender Richter am Landgericht Bautzen. 2009:  2. Schwurgerichtskammer und 3. Strafkammer und I.. und II. Jugendkammer und Strafvollstreckungskammer.

Hans-Jochen Emde (Jg. 1941) - Präsident am Landgericht Leipzig (ab , ..., 23.11.2006) - vorher Amtsgericht Schwetzingen und Landgericht Heidelberg. Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Ab 1985 Vorsitzender Richter am Landgericht Heidelberg. 1992 Oberlandesgericht Dresden. Januar 1995 Vorsitzender Richter. Ab 20.07.1995 Präsident am Landgericht Bautzen. 15. September 2002 Präsident am Landgericht Leipzig.

Jörg Faber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2002 als Richter am Amtsgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2002 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2002 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2003 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.03.2013 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.03.2013 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Dr. Thomas Fresemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Görlitz (ab 15.10.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2002 als Richter am Landgericht Görlitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.01.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bautzen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.01.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Görlitz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.10.2021 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Görlitz aufgeführt. Landgericht Bautzen - 2009: Vorsitzender Richter 3. Zivilkammer und Kammer für Handelssachen. 01.12.2022: "Am 1. Dezember 2022 fand im feierlichen Rahmen die offizielle Amtseinführung des Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Thomas Fresemann als Leiter der Staatsanwaltschaft Görlitz statt. Dr. Thomas Fresemann trat das Amt bereits am 15. Oktober 2021 an.... »Seit Oktober letzten Jahres leiten Sie nun die Staatsanwaltschaft in Görlitz, wo Ihnen die Aufsicht über etwa 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter obliegt, darunter 43 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. ... Der 54-jährige Dr. Thomas Fresemann wurde in Hamburg geboren und studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Das Referendariat absolvierte er in Schleswig-Holstein und schloss es im Dezember 1996 mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Seine berufliche Tätigkeit in der sächsischen Justiz begann Dr. Thomas Fresemann am 1. April 1997 als Richter auf Probe beim Amtsgericht Görlitz. In seiner Probezeit absolvierte er weitere Stationen bei der Staatsanwaltschaft Görlitz und beim Oberlandesgericht Dresden. Zum 1. April 2000 wurde er zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Görlitz und am 1. Februar 2002 zum Richter am Landgericht beim Landgericht Görlitz ernannt. Im April 2003 wechselte Dr. Thomas Fresemann zunächst im Wege der Abordnung an das Landgericht Bautzen, wo er dann im Januar 2005 Vorsitzender Richter wurde und den Vorsitz einer Zivilkammer und der Kammer für Handelssachen übernahm. Ab 1. September 2009 folgte eine Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz, wo er bis Ende Januar 2011 die Leitung des vor allem für die juristischen Prüfungen und die Ausbildung des höheren Dienstes zuständigen Referats wahrnahm. Im Februar 2011 erfolgte eine Abordnung an das Landgericht Görlitz, bei welchem er bis Ende 2012 mit den Aufgaben des Vizepräsidenten des Landgerichts betraut wurde. Im Anschluss wurde Dr. Thomas Fresemann im Jahr 2013 an das Landgericht Görlitz versetzt und war bis 2016 als Vorsitzender Richter in der großen Strafkammer und der großen Jugendstrafkammer tätig. Zum 1. Juni 2016 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht und seine Versetzung an das Oberlandesgericht Dresden. Im Jahr 2018 wurde Dr. Thomas Fresemann an das Landgericht Görlitz abgeordnet, bei welchem er zunächst mit den Aufgaben des Vizepräsidenten des Landgerichts betraut und im Jahr 2020 sodann zum Vizepräsidenten des Landgerichts Görlitz ernannt und an das Landgericht Görlitz versetzt wurde." - https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1058626

Dr. Klaus Godron (geb. 28.04.1942) - Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden / 22. Senat (ab 01.07.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1971 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Soll am 30.05.2004 nach langer Krankheit verstorben sein. Sein Leben war Kampf - nun ruhe sanft.

Gilbert Häfner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / Präsident am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.12.2017, ..., 2020) - nach dem Jurastudium wurde er 1983 Staatsanwalt und später Amtsrichter in Heidelberg. 1985 wechselte er ins Justizministerium von Baden-Württemberg in Stuttgart und 1992 ins Sächsische Staatsministerium der Justiz in Dresden. 1995 wurde er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht. Dort war er u. a. für Berufungen in Verbraucherschutzfragen zuständig, quasi als Sachsens oberster Verbraucherschutzrichter. 2012 wurde er Präsident des Landgerichts in der sächsischen Landeshauptstadt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.04.1995 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt (8. Zivilsenat). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2009 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2012 als Präsident am Landgericht Dresden aufgeführt. https://de.wikipedia.org/wiki/Gilbert_H%C3%A4fner 

Ulrich Hagenloch (geb. 27.05.1952 in Neckarhausen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst") - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / Präsident am Oberlandesgericht Dresden (ab 04.12.2006, ..., 2016) - 1978 Eintritt in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. 1979 bis 1982 Justizministerium in Stuttgart. 1982 Richter am Landgericht Rottweil. Abordnungen an das Oberlandesgericht Stuttgart und den Bundesgerichtshof. 1989 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. März 1992 Wechsel in die sächsische Justiz. 01.01.1993 Vizepräsident am Oberlandesgericht Dresden. 2009 Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen. Im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.2006 als Präsident am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Lutz Hasselmann (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Hainichen / Direktor am Amtsgericht Hainichen (ab , ..., 2008) - vorher Kreisgericht Chemnitz, Staatsanwaltschaft Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz sowie Oberlandesgericht Dresden. Ab 02.04.1994 Richter am Landgericht Chemnitz. Ab 01.01.2000 ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. 16.10.2000 bis zum 30.04.2001 aushilfsweise Direktor des Amtsgerichts Marienberg. Ab 01.09.2003 Direktor am Amtsgericht Zittau.

Wolfgang Hofmann (geb. 13.07.1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.09.1999, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 31.12.1992 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.09.1999 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 offenbar nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Wolfgang Werner Hofmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Darmstadt / Familiengericht - Abteilung 58 (ab 11.12.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1978 als Richter am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. 2009, 2010: stellvertretender Pressesprecher - Familiensachen - am Amtsgericht Darmstadt.

Nicole Jena (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Hoyerswerda / Direktorin am Amtsgericht Hoyerswerda (ab , ..., 2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Nicole Schneider ab 01.10.1993 als Richterin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Nicole Schneider ab 01.12.1997 als Richterin am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Nicole Jena ab 01.05.2007 als Ministerialrätin beim Sächsischen Ministerium der Justiz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2012 als Direktorin am Amtsgericht Hoyerswerda - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzerin / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. GVP 01.01.2015: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. Amtsgericht Hoyerswerda - GVP 01.05.2021, 01.01.2023. Namensgleichheit mit: Wolfram Jena (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.11.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter 6. Zivilsenat und stellvertretender Vorsitzender Richter am Senat für Baulandsachen. Oberlandesgericht Dresden - GVP 15.10.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter - 6. Zivilsenat. In den nachfolgenden GVP bis 2012 nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat.

Dr. Peter Kieß (Jg. 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden (ab , ..., 2009) - ab 01.01.2000 Richter am Oberlandesgericht Dresden.

Anna-Eleonore Kindermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.1995, ..., 2008)

Alexander Klerch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Pirna / Direktor am Amtsgericht Pirna (ab 15.09.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.09.2000 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 01.12.2007 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt (23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2014 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2014 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.2019 alsDirektor am Amtsgericht Pirna aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: Beisitzer / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzer / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. Amtsgericht Dresden - GVP 01.12.2014: weiterer aufsichtführender Richter. GVP 01.03.2016: zu 25% für Aufgaben der Justizverwaltung freigestellt.

Dr. Peter Lames (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden (ab 01.03.2012, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.04.2003 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Landgericht Dresden - GVP 08.02.2011, 01.01.2012: Vorsitzender Richter - 14. Große Strafkammer (Staatsschutzkammer). GVP 01.01.2015: Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat. 10.01.2012: "Bundespräsident unter Druck Wulff lässt Prozess wegen angeblichen Hitlergrußes platzen. ... Vorsitzende Richter ist Peter Lames, der in Dresden bereits für die SPD für das Bürgermeisteramt kandidiert hatte." - http://www.tagesspiegel.de/politik/bundespraesident-unter-druck-wulff-laesst-prozess-wegen-angeblichen-hitlergrusses-platzen/6053024.html. Seit 2004 Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion - http://www.peter-lames.de/vita.html. Keine Namensgleichheit mit: Dr. Antje Nicklaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.08.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1998 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: Beisitzerin am 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat / 0,5 Stelle.

Rainer Lips (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2012) - ab 01.09.2001 Vizepräsident am Landgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - der sitzende Angeklagte und der "Respekt" oder "Ehre wem Ehre gebührt"

Ute Maas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.12.1996, ..., 2004)

Birger Magnussen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.06.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2003 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2016 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.06.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.  

Dr. Markus Märtens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof (ab 01.08.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.01.1998 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2003 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2006 als Richter am Bundesfinanzhof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburstdatum ab 01.08.2006 als Richter am Bundesfinanzhof aufgeführt.

Dieter Maunz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden /  21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat / 10. Zivilsenat - ehemals Familiensenat (ab , ..., 2002, ..., 31.07.2006) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.07.1972 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.07.1972 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg ohne Geburtsjahr und Datum des Dienstantritt aufgeführt. Am 30.06.1991 Beendigung der Tätigkeit als Richter am Oberlandesgericht Bamberg. FamRZ 16/2003.

No Name - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Theodor Maunz (* 1. September 1901 in Dachau; † 10. September 1993 in München) - war ein deutscher Verwaltungsrechtler, der sowohl während des Nationalsozialismus als auch in der Bundesrepublik Deutschland wirkte. Er begründete den Maunz-Dürig, einen als Standardwerk geltenden Kommentar zum Grundgesetz mit (inzwischen häufig als Maunz/Dürig/Herzog/Scholz zitiert).

Praxedis Möhring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ab 01.11.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.02.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt aufgeführt. Nach ihrer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Mannheim im Januar 1992 an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin abgeordnet. Im Mai 1994 Ernennung zur Richterin am Landgericht Heidelberg. Eine dreijährige Abordnung an den Bundesgerichtshof schloss sich an. Im Mai 1999 Versetzung in die sächsische Justiz. Nach Tätigkeit am Oberlandesgericht Dresden folgte im Januar 2006 die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1990 als Richterin am Landgericht Heidelberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Ab 01.01.2006 Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. GVP 13.09.2010: 4. Zivilsenat und 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat.

Birgit Munz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.03.2007, ..., 20200) - ab 01.09.1997 Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2008 als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2007 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2011: Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Sachsen.

Peter Müseler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richter am Amtsgericht Görlitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2002 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt? Im Handbuch der Justiz 2020 und 2012 ab 07.12.2009 als Ministerialrat im Justizministerium Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.02.2013 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2020: stellvertretender Vorsitzender / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat.

Dr. Uwe Niklas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.03.2000, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.02.1991 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.03.1994 als Direktor am Amtsgericht Dippoldiswalde aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2010: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Dresden. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010. Namensgleichheit mit: Christiane Niklas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 31.12.2004, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002, 2004 und 2006 unter dem Namen Christiane Niklas nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 31.12.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.06.2011: 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat. GVP 01.01.2013: Beisitzerin / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2015: Beisitzerin / 18. Zivilsenat - zugleich 18. Familiensenat. 

Dr. Dietmar Onusseit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 15.07.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 10.12.1990 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1995 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.07.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. 2009: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Dresden.

Wolfgang Piel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.11.2009, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 18.10.1985 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1993 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.GVP 13.09.2010, GVP 01.01.2011: Vorsitzender Richter am 5. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat und 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. GVP 01.04.2012: mit 0,90 seiner Arbeitskraft Vorsitzender Richter am 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat und 0,1 seiner Arbeitskraft 16. Zivilsenat und 0,0 seiner Arbeitskraft 15. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat.

Gabriele Plewnia-Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.2002 als Richterin am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.  Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat. GVP 01.01.2013, 01.01.2014: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. GVP 01.01.2015: nicht aufgeführt.

Karl-Friedrich Scheffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.07.1999, ..., 2008)

Dr. Holger Schindler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Dresden / Präsident am Amtsgericht Dresden (ab 01.06.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Dienstantritt als Richter auf Probe "die an Gerichte im Freistaat Bayern abgeordnet sind " - Bundesland Sachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 06.09.1994 als Richter am Amtsgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt (20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat). Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2011 als Vizepräsident am Amtsgericht Dresden aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 306). Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.09.1994 als Präsident am Sozialgericht Dresden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.04.2008: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat. Amtsgericht Dresden - GVP 06.10.2012: zu 80% für Aufgaben der Justizverwaltung freigestellt. Oberlandesgericht Dresden - 01.08.2013, 01.01.2018: Vorsitzender Richter / 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat. Siehe auch Pressemitteilung - http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/2890.php. 01.06.2022: "Dr. Holger Schindler, bisher Präsident des Sozialgrichts Dresden, ist ab dem 1. Juni 2022 neuer Präsident des Amtsgerichtes Dresden. Als Präsident des Amtsgerichts Dresden folgt der 60-jährige Jurist auf Martin Schultze-Griebler, welcher mit Ablauf des 31. Mai 2022 in den Ruhestand tritt. ... Holger Schindler wurde 1962 in Hamburg geboren. Nach Absolvierung beider juristischer Staatsexamen begann er seine berufliche Laufbahn 1991 als Richter auf Probe beim Kreisgericht Dresden-Stadt und dem Amtsgericht Dresden, wo er 1994 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Nach einer Abordnung an das Staatsministerium der Justiz in den Jahren 1993 und 1994 war er im Abordnungswege von 1997 bis 1998 auch am Oberlandesgericht Dresden tätig, wo er 1998 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Es folgte 2009 die Ernennung zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts in Dresden. Drei Jahre später wechselte Dr. Holger Schindler erneut an das Oberlandesgericht Dresden, wo er 2012 zum Vorsitzenden Richter ernannt wurde. Mit Wirkung vom 1. Februar 2020 wurde Dr. Holger Schindler Präsident des Sozialgerichts Dresden." - https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1046369

Hans Schlüter-Staats (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden (ab 23.11.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.04.2001 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.11.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ute Staats (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden (ab 01.01.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.09.1995 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2000 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden aufgeführt.

Frank Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Chemnitz (ab 01.07.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.

Günther Schnaars (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.01.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.08.1999 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Siehe auch unten Pressemeldung: "Die dunkle Seite der Macht".

Brigitte Schons (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden / 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat (ab 01.10.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.10.1982 als Richterin am Amtsgericht Mülheim an der Ruhr aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1992 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1996 als Vizepräsidentin am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2006 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010. FamRZ 19/2007. 21 UF 969/11 - Beschluss vom 02.02.2012: sorgerechtliche Diskriminierung eines nichtverheirateten Vaters durch das Amtsgericht Dresden - 309 F 1932/11 - wird aufrechterhalten. Richterin Schons wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Daniel Paul Schreber (* 25. Juli 1842 in Leipzig; † 14. April 1911 ebenda) war ein deutscher Jurist und Schriftsteller. Paul Schreber war Sohn des Pädagogen und Orthopäden Daniel Gottlob Moritz Schreber, des Namensgebers der späteren Schreber- bzw. Kleingarten-Bewegung; der Vater Schreber war Gesundheitsfanatiker und erzog seine Kinder mittels orthopädischer Geräte zu „gesunder“ Haltung. Schreber hatte vier Geschwister, einen Bruder und drei Schwestern. Nach dem Abitur an der Thomasschule studierte er Jura und wurde 1893 Senatspräsident am Oberlandesgericht Dresden. Er ist der Verfasser des Buches „Denkwürdigkeiten eines Nervenkranken“, das er 1903 nach einem längeren Klinikaufenthalt wegen Dementia Paranoides veröffentlichte; das Buch gilt als klassische Fallstudie aus Sicht eines Psychosekranken.

Dr. Rüdiger Söhnen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat / 15. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat (ab 01.09.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 15.07.1977 als Richter am Landgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 15.07.1977 als Richter am Landgericht Konstanz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1994 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.1997 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Sprecher für die "Neue Richtervereinigung des Landesverbandes Sachsen". 2009 stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen. GVP 13.09.2010, GVP 01.01.2011: auch am 15. Zivilsenat - zugleich 15. Familiensenat.

Dr. Wilfried Spriegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952 in Dinkelsbühl) - Richter am Amtsgericht Leipzig / Präsident am Amtsgericht Leipzig (ab 01.10.2002, ..., 2008) - nach Abschluss der juristischen Ausbildung Richter bei den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg. Seit 1983 bei der Staatsanwaltschaft Ansbach. Ab 1988 Richter am Landgericht Ansbach. Von 1992 bis 1994 im Wege der Abordnung am Kreisgericht Chemnitz und am Landgericht Chemnitz tätig. Zum 16. Mai 1994 Wechsel in den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Chemnitz ernannt. Von August 1994 bis 1997 leitete er das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Im Oktober 1997 Versetzung an das Amtsgericht Dresden als Vizepräsident. Ab 15.05.2000 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden. Zum 1. Oktober 2002 Ernennung zum Präsidenten des Amtsgerichts Leipzig. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2002 als Präsident am Amtsgericht Leipzig aufgeführt. Seit April 2008 Abteilungsleiter im Sächsischen Rechnungshof.

Dr. Andreas Stadler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2020 und 2014 ab 01.11.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2015 als Ministerialrat beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2020 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2020: Beisitzer / 22. Zivilsenat - zugleich 22. Familiensenat. Landgericht Leipzig - GVP 23.01.2023: "Mit Wirkung vom 1. März 2023 wird Herr Richter am Oberlandesgericht Dr. Stadler zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt / 6. Strafkammer.

Werner Stotz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2012, ..., 2016) - ab September 1983 Richter und Staatsanwalt in Baden-Württemberg. Oktober 1996 Abordnung in die sächsische Justiz. Landgericht Görlitz und Dresden. April 1998 Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden. Juni 2002 Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Ab 01. Februar 2005 Referatsleiter im Justizministerium für Fragen des materiellen Strafrechts sowie für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften. Ab 01. Oktober 2008 Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Bautzen. Im Handbuch der Justiz 1990 ab 16.09.1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 1990 ab 16.09.1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 1998 unter dem Namen Werner Stotz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2008 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bautzen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2015: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / 19. Zivilsenat - zugleich 19. Familiensenat.

Stefanie Vossen-Kempkens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) -  Vorsitzende Richterin am Sozialgericht Dresden / Präsidentin am Sozialgericht Dresden (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1993 als Richterin auf Probe am Amtsgericht Dippoldiswalde aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.02.1998 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2008 als Direktorin am Amtsgericht Pirna aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 34). Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.09.2013 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.04.2020 als Vizepräsidentin am Landggericht Dresden aufgeführt. Nach tätlichem Angriff eines Beteiligten im familiengerichtlichen Verfahren im Oktober 2012 Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden. Amtsgericht Dresden - GVP 01.01.2020: Familiensachen - Abteilung 314. 11.07.2023: "Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurde Frau Vossen-Kempkens zur neuen Präsidentin des Sozialgerichts Dresden ernannt. ... Das Sozialgericht Dresden war seit Juni 2022 ohne Präsidenten, nachdem Herr Dr. Schindler als Präsident an das Amtsgericht Dresden gewechselt war. In der Zwischenzeit führte der Vizepräsident Herr Dr. von Egidy die Amtsgeschäfte. ... Nach dem Studium und Referendariat in Bochum startete sie ihre richterliche Laufbahn im Jahr 1993 am Amtsgericht Dippoldiswalde. Anschließend war sie am Oberlandesgericht in Dresden tätig, wechselte von dort zur Staatsanwaltschaft Dresden als Gruppenleiterin und wurde anschließend zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Ab Oktober 2008 leitete sie als Direktorin das Amtsgericht Pirna. Nach erneuter kurzer Abordnung an das Oberlandesgericht erfolgte im September 2013 die Ernennung zur Vizepräsidentin des Amtsgerichts Dresden. Von dort wechselte sie zum 15. April 2020 an das Landgericht Dresden, wo sie ebenfalls als Vizepräsidentin tätig war." - https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1068000  

Dr. Claus Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.06.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.1997 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2011: Vorsitzender Richter - 6. Zivilsenat und zugleich auch Baulandsenat.

Daniel Weidelhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1999 als Richter am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2006 als Richter am Oberlandesgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 01.01.2006 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Julia Weidelhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Braunschweig (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Julia Schinke ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2020 unter dem Namen Julia Weidelhofer ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht Leipzig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Leipzig GVP 09/2010. 11/2010.

Michael Wolting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961 in Osnabrück) - Richter am Amtsgericht Leipzig / Präsident am Amtsgericht Leipzig (ab 01.05.2009, ..., 2013) - von 1997 bis 2001 Staatsanwalt und dann Richter beim Landgericht, Oberlandesgericht und Amtsgericht Dresden. August 2001 Abordnung, im August 2002 Versetzung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Im Handbuch der Justiz 1994 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1998 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2006 als Vizepräsident am Amtsgericht Dresden aufgeführt.

Ulrich Zeh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.04.1999, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1981 als Richter am Landgericht Bamberg eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.1999 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Später 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat am Oberlandesgericht Dresden. Oberlandesgericht Dresden - GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Dresden für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.09.2009, ..., ) 

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Annaberg-Buchholz

überregionale Beratung

http://familienberatung-annaberg-buchholz.de

 

 

Familienberatung Aue

überregionale Beratung

http://familienberatung-aue.de

 

 

Familienberatung Bautzen

überregionale Beratung

http://familienberatung-bautzen.de

 

 

Familienberatung Chemnitz

überregionale Beratung

http://familienberatung-chemnitz.de

 

 

Familienberatung Dresden

überregionale Beratung

http://familienberatungdresden.de

 

 

Familienberatung Freital

überregionale Beratung

http://familienberatung-freital.de

 

 

Familienberatung Hoyerswerda

überregionale Beratung

http://familienberatung-hoyerswerda.de

 

 

Familienberatung Meißen

überregionale Beratung

http://familienberatung-meissen.de

 

 

Familienberatung Pirna

überregionale Beratung

http://familienberatung-pirna.de

 

 

Familienberatung Plauen

überregionale Beratung

http://familienberatung-plauen.de

 

 

Familienberatung Radebeul

überregionale Beratung

http://familienberatung-radebeul.de

 

 

Familienberatung Zwickau

überregionale Beratung

http://familienberatung-zwickau.de

 

 

 

Rechtsanwälte: 

 

Dieter Brehmer

Fachanwalt für Familienrecht

Regerstraße 8

01309 Dresden

Telefon 0351 / 2568610

Internet: http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/fachanwalt_fr_familienrecht_in_dresden-5800.html

 

 

Ute Galda

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Radeberger Straße 14 b

01099 Dresden

Telefon: 0351 / 207 22 77

Fax: 0351 / 207 22 88

E-Mail: kontakt@anwaltskanzlei-galda.de

Internet: http://www.dresdner-initiative-trennungskinder.de

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Jörg-Michael Bornemann

Diplom- Sozialarbeiter

Zum Nixenteich 16

01328 Dresden

Tel.: (0351) 264 19 007

Fax: (0351) 269 81 26

Mobil: (0171) 262 07 28

Mail: Bornemann@BeratenBetreuen.de

Internet: www.beratenbetreuen.de

Bestellung am Amtsgericht Dippoldiswalde, Amtsgericht Dresden, Amtsgericht Pirna, Oberlandesgericht Dresden

 

 

Rita Müller

Dipl. Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin (FH), Verfahrensbeistand, Mediatorin,

seit 1999 Verfahrensbeistandschaften in Chemnitz, Dresden und Umgebung, sowie am OLG Dresden

seit 1992 Tätigkeit in Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Chemnitz und Dresden- Leiterin der BS bei Malwina e.V. Dresden- Neustadt

Bestellung am Amtsgericht Chemnitz, Amtsgericht Dresden, Oberlandesgericht Dresden

 

 

Gutachter:

 

Solveyg Horn 

Diplom-Psychologin

Mitglied der Bürogemeinschaft "Institut für Rechtspsychologie Psychologen in Bürogemeinschaft", Kleine Marktstraße 5, 06108 Halle

Internet: www.rechtspsychologie-halle.de

Beauftragung am Amtgericht Döbeln, Amtsgericht Halle, Amtsgericht Weißenfels, Oberlandesgericht Dresden

 

 

Thomas H. Meyer-Deharde

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Sogenanntes "Institut für systemische und lösungsorientierte Arbeit - ISLA" - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Eichbuschweg 20

01328 Dresden (Malschendorf)

Internet: http://www.meyer-deharde.de

Beauftragung am Amtsgericht Dresden, Amtsgericht Kamenz, Oberlandesgericht Dresden

 

 

Claudia Markworth 

Diplom-Psychologin

"Praxis für Rechtspsychologie"

26384 Wilhelmshaven

Beauftragung am Amtsgericht Aurich, Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Oberlandesgericht Dresden

 

 

Dr. Vera Mayer 

(geboren 1958)

Diplom-Psychologin

Gletschersteinstr. 41, 04299 Leipzig

oder auch: Institut für Psychologie, Persönlichkeitspsychologe und psychologische Diagnostik, Neumarkt 9-19, 04109 Leipzig

1976-1982 Studium der Psychologie an der Universität Leipzig ; Diplomabschluß / 1982-1987 Tätigkeit als befristete wissenschaftliche Assistentin an der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt Chemnitz); Abschluß mit der Promotion

Psychologische Beratungsstelle

Universität Leipzig

Seeburgstr. 14/20

04104 Leipzig

Internet: http://www.uni-leipzig.de/~diffdiag/mitarbeiter/mayer.html#cv

Beauftragung am Amtsgericht Leipzig, Oberlandesgericht Dresden 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat

Die Diplom-Psychologin Vera Mayer wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Herr Prof. Dr. Scholz

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Oberlandesgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 


Vier neue Vorsitzende Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht Dresden in 2022

02.12.2022, 14:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am Oberlandesgericht Dresden sind im Jahr 2022 vier neue Vorsitzende Richterinnen und Richter ernannt worden.

Der Präsident des Oberlandesgerichts, Leon Ross, begrüßt die dringend erforderliche personelle Verstärkung: »Mit den neuen Kolleginnen und Kollegen gewinnt das Oberlandesgericht ausgezeichnete Fachleute, die schon an vielen Stellen der Justiz ihre hervorragenden Fähigkeiten unter Beweis gestellt haben. Sie gewährleisten in den Senaten, deren Leitung sie übernommen haben oder demnächst übernehmen, damit auch weiterhin das hohe fachliche Niveau der Rechtsprechung.«

Seit dem 1. Juni 2022 ist Frank Schmidt Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden. Er wurde 1965 in Leisnig geboren, hat in Berlin studiert und war nach Beendigung seiner Ausbildung von 1989 bis 1992 zunächst am Kreisgericht Leipzig-Land und Leipzig-Stadt, ab 1993 beim Landgericht Leipzig, als Zivilrichter tätig. Es folgten Stationen beim Oberlandesgericht und von 1995 bis 1998 eine dreijährige Abordnung an den Bundesgerichtshof. Von 1998 bis 2010 war Frank Schmidt als Richter am Oberlandesgericht und Vertreter des Vorsitzenden in einem Zivil- und Familiensenat des Oberlandesgerichts Dresden tätig. Von 2010 bis 2020 war er als Vorsitzender Richter am Landgericht Chemnitz mit Zivil- und Strafsachen befasst. Seit 2020 ist Frank Richter wieder am Oberlandesgericht und hat seit dem 1. Juni 2022 den Vorsitz im 10. Zivilsenat mit Zuständigkeiten im Bereich des Kauf- und Architektenrechts sowie den Landwirtschaftssenat übernommen.

Simone Herberger wurde 1962 in Karl-Marx-Stadt/Chemnitz geboren. Sie absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Elektromonteurin und studierte danach von 1983 bis 1987 Rechtswissenschaften in Berlin. Nach ihrer Ausbildung war sie zunächst beim Kreisgericht Karl-Marx-Stadt Süd, später Amtsgericht Chemnitz, mit Familien-, Zivil-, Jugendstraf- und Wirtschaftsstrafsachen befasst, ab 2000 war sie dort als weitere aufsichtführende Richterin tätig. Nach ihrer Abordnung an das Oberlandesgericht 2001 bis 2003 kehrte Simone Herberger nach Chemnitz zurück und war beim dortigen Landgericht fünf Jahre als Vorsitzende der Jugendkammer und 15 Jahre als Vorsitzende des Schwurgerichts eingesetzt. Seit dem 1. September 2022 ist Simone Herberger Vorsitzende des 1. und 2. Strafsenats am Oberlandesgericht Dresden. Sie ist außerdem seit 2008 (bis 2017 stellvertretendes) berufsrichterliches Mitglied am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen.

Alexander Meyer wurde 1973 in Karl-Marx-Stadt/Chemnitz geboren und hat seine juristische Ausbildung in Leipzig und Chemnitz absolviert. Im Anschluss war er im Sächsischen Staatsministerium der Justiz im Bereich des Verwaltungsrechts und der Normprüfung tätig. Es folgten Stationen als Staatsanwalt und als Richter am Landgericht mit Abordnungen an das Oberlandesgericht sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig. Von 2008 bis 2014 war Alexander Meyer Richter am Oberlandesgericht Dresden im Zivil- und Familienrecht und von 2014 bis 2022 im Justizministerium Leiter des Referats Materielles Zivilrecht. Zum 1. November 2022 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt und noch bis Januar 2023 an das Justizministerium rückabgeordnet.

Tom Herberger, geboren 1968 in Oschatz, absolvierte seine juristische Ausbildung von 1990 bis 1997 in Leipzig. Nach einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwalt begann er seinen Dienst in der sächsischen Justiz im November 1997 beim Amtsgericht in Eilenburg. Es folgten Tätigkeiten beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie eine Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden. Von 2009 bis 2013 war Tom Herberger Richter und ständiger Vertreter des Direktors beim Amtsgericht Riesa. Seit 2013 ist er Direktor des Amtsgerichts Torgau. Seit 2018 ist Tom Herberger daneben stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied im Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Zum 1. Dezember 2022 wurde Tom Herberger zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wird noch bis Ende des Jahres das Gericht in Torgau leiten und ab Januar 2023 einen Senat beim Oberlandesgericht Dresden übernehmen.

Kontakt
Oberlandesgericht Dresden
Pressesprecherin Meike Schaaf
Telefon: +49 351 446 1360
Telefax: +49 351 446 1499
E-Mail: presse@olg.justiz.sachsen.de

 


 

 

 

 

25. Januar 2013

Neonazi-Vater Karlsruhe entzieht Umgangsrecht für Söhne

Von Andreas Förster

Karlsruhe spricht der Aussteigerin und Ex-Frau eines Neonazis das alleinige Sorgerecht für ihre drei Söhne zu. Hätte das Verfassungsgericht anders entschieden, bestünde Lebensgefahr für die Frau und ihre Kinder.

Weil die Mutter nach ihrem Ausstieg aus der rechten Szene zusammen mit ihren Kindern in ein Schutzprogramm aufgenommen wurde, bestünden andernfalls Gefahren für Leib und Leben der Familie, heißt es in dem Urteil.

Die Berliner Zeitung hatte im vergangenen August den Fall öffentlich gemacht. Es ging um die Nazi-Aussteigerin Tanja Privenau, die heute unter anderem Namen mit ihren drei Söhnen an einem geheim gehaltenen Ort in der Bundesrepublik lebt. Privenau war 2005 mit Hilfe der Initiative Exit aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen. Bis dahin zählte die 40-Jährige, die schon als Teenager in die Szene eingetaucht war, zu den aktivsten und überzeugtesten Rechtsextremen. Ich war 20 Jahre lang Neonazi von Beruf“, sagt sie selbst von sich.

Ihr Ex-Mann, Markus Privenau, mit dem sie drei gemeinsame Söhne hat, ist aber bis heute ein überzeugter Neonazi geblieben, mit engen Beziehungen zur NPD. In der rechten Szene Norddeutschlands ist er eine bekannte Größe, er hat dort viele Freunde unter den gewaltbereiten Neonazis.

Seit ihrem Ausstieg hat Tanja Privenau ihr Wissen über die Nazi-Szene bei den Sicherheitsbehörden offengelegt. Sie half bei Exit mit, Aussteiger zu betreuen, und trat wiederholt, mit Perücke und Sonnenbrille maskiert, bei Fernsehsendungen und öffentlichen Veranstaltungen auf, um über die von rechts ausgehende Gefahr zu berichten.

Die Szene stempelte sie als Verräterin ab. In rechten Internetforen konnte man lesen, dass man sie dem Reichsgericht“ übergeben werde. Ich habe das schon so verstanden, dass die Nazis mich damit unter ihresgleichen zum Abschuss freigaben“, sagt Tanja Privenau. Und sie glaubt, dass ihr Mann und seine Freunde noch immer hinter ihr her sind. Die wollen uns nicht die Möglichkeit geben, ein neues Leben unbeschwert zu führen.“ Vor allem die Kinder leiden unter diesem Druck. Die drei Söhne waren nach der Flucht lange in psychotherapeutischer Behandlung.

Im November 2008 wurde die Ehe der Privenaus vom Amtsgericht Dresden geschieden. Das Sorgerecht bekam die Mutter zugesprochen. Dem Vater versagte das Gericht damals auch das Umgangsrecht für die drei minderjährigen Söhne. Markus Privenau ging in Berufung, das Verfahren übernahm nun der Familiensenat des Oberlandesgerichtes Dresden. Und der behandelte das Verfahren wie einen ganz normalen Familienstreit. So kam das Gericht zu der Meinung, dass zwar Einschätzungen mehrerer Sicherheitsbehörden vorliegen, wonach für die Mutter und ihre Kinder die abstrakte Gefahr bestehe, erheblich erhöhtem körperlichem und seelischem Druck ausgesetzt zu sein“. An einer aktuellen und konkreten Gefahrenlage habe der Senat aber seine Zweifel, heißt es in dem damaligen Beschluss.

Tanja Privenau legte im August Verfassungsbeschwerde gegen das Dresdner Urteil ein. Karlsruhe stoppte per einstweiliger Anordnung die Besuchsmöglichkeit durch den Vater. Im Hauptsacheverfahren hat das oberste Gericht jetzt der Klage der Mutter stattgegeben, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Danach schätzt Karlsruhe die Gefährdungslage für die Mutter und ihre Kinder deutlich höher ein als die Dresdner Richter: Der Umstand, dass Tanja Privenau sich nach ihrem Ausstieg dazu entschloss, gegen ihre früheren Kameraden auszusagen, begründe eine erheblich erhöhte Gefahr, Opfer von Bestrafungsaktionen zu werden“, heißt es in dem Urteil (Az: 1 BvR 1766/12). Im Umgangsrecht stehe das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Wer aber wie die Privenau-Söhne eine neue Identität annehmen und an einem geheimen Wohnort leben muss, der könne seinem Vater nicht unbeschwert gegenübertreten“, so die Richter.

http://www.fr-online.de/politik/neonazi-vater-karlsruhe-entzieht-umgangsrecht-fuer-soehne,1472596,21546744.html

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilungen 2012  

30.10.2012 - Zwei neue Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht  

Mit Wirkung zum 1. November 2012 ernennt Justizminister Dr. Jürgen Martens Dr. Holger Schindler und Wolfram Jena zu Vorsitzenden Richtern am Oberlandesgericht Dresden (I).  

Justizminister Dr. Jürgen Martens: »Dr. Holger Schindler ist ein erfahrener und leistungsstarker Jurist, der sich in der Praxis hervorragend bewährt hat. Mit Wolfram Jena gewinnt das Oberlandesgericht Dresden einen Vorsitzenden Richter mit vielseitigen Erfahrungen in der Justiz und einer herausragenden juristischen Kompetenz. Ich gratuliere beiden Vorsitzenden Richtern zu ihrer neuen Aufgabe.«  

Geboren in Ansbach wurde Wolfram Jena nach der Absolvierung beider Juristischer Staatsexamen im Jahr 1991 zum Richter auf Probe ernannt und an das Landgericht Ansbach zugewiesen. Von dort erfolgte eine Abordnung an das Amtsgericht Weißenburg bis zu seiner Ernennung als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. 1994 erfolgte die Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Hier war er als Referatsleiter für Bundesratsangelegenheiten, Völker- und Europarecht sowie Volksgesetzgebung tätig. 1996 wurde Wolfram Jena an das Sächsische Staatsministerium der Justiz versetzt. In der Zeit zwischen Januar 1996 und Dezember 1997 war er im Wege einer Abordnung an die Sächsische Staatskanzlei im Sachsen-Verbindungsbüro in Brüssel tätig. Zum 1. Januar 1998 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt und an das Oberlandesgericht Dresden versetzt. Anschließend war er im Wege der Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz als Pressesprecher und Leiter des Pressereferates tätig. Seit dem 1. November 2011 ist Wolfram Jena an das Landgericht Bautzen abgeordnet.  

Dr. Holger Schindler wurde 1962 in Hamburg geboren. Nach der Absolvierung beider juristischer Staatsexamen wurde er im Jahr 1991 zum Richter auf Probe ernannt und dem Kreisgericht Dresden-Stadt zugewiesen. Nach einer Abordnung an die Staatsanwaltschaft München I war er 1993 im Sächsischen Staatsministerium der Justiz als Referent tätig. Im Jahr 1994 wurde er zum Richter am Amtsgericht Dresden ernannt. Von dort erfolgte 1997 die Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden bis er 1998 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt und dorthin versetzt wurde. Zum 1. November 2009 wurde er zum Vizepräsident am Amtsgericht ernannt und an das Amtsgericht Dresden versetzt. Seit dem 1. Januar 2011 hat Dr. Holger Schindler die kommissarische Leitung des Amtsgerichts Dresden übernommen. Er war maßgeblich an den Vorbereitungen des Neubaus des Amtsgerichts Dresden und den im September 2012 erfolgten Umzug beteiligt. In der Zeit vom 1. November 2012 bis zum 30. April 2013 wird Dr. Holger Schindler weiter an das Amtsgericht Dresden abgeordnet und mit den Aufgaben des Vizepräsidenten des Amtsgerichts Dresden betraut.  

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 (I) Das Oberlandesgericht Dresden ist auf Landesebene das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Derzeit sind am Oberlandesgericht Dresden 278 Mitarbeiter beschäftigt, davon sind 85 Richter, 84 Mitarbeiter im gehobenen und sonstigen höheren Dienst, 94 Mitarbeiter im mittleren Dienst und Schreibdienst sowie 15 Mitarbeiter im einfachen Dienst tätig.  

http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/2890.php

 

 

 


 

 

 

Korruptionsaffäre in Sachsen

Die dunkle Seite der Macht

Die Vorwürfe in Sachsen sind vielfältig und undurchsichtig. Um die Tragweite des Skandals zu verstehen, muss man eine lange Geschichte erzählen. Es ist ein Krimi in neun Kapiteln.

Undurchsichtige Affäre. Vielleicht reinigt ein politisches Gewitter die von Gerüchten verschmutzte Atmosphäre. - Foto: ddp

Von Sabine Beikler

7.7.2007 17:06 Uhr

Dresden/Leipzig - Vetternwirtschaft, kriminelle Machenschaften, dubiose Verfassungsschützer, merkwürdige Justizentscheidungen - die Vorwürfe in Sachsen sind vielfältig und undurchsichtig zugleich. Um die Tragweite des Skandals zu verstehen, muss man eine lange Geschichte erzählen. Es ist ein Krimi in neun Kapiteln.

Wer derzeit in Sachsen Fragen stellt, bekommt wenig Antworten, dafür häufig einen guten Rat: "Lassen Sie davon besser die Finger weg. Die Sache könnte unangenehm werden." Was in dem Fall wohlwollend gemeint ist, kann von anderer Seite geäußert als das genaue Gegenteil verstanden werden. Wovor haben Menschen Angst, was befürchten sie, wenn es um "die Sache" geht, die Sachsen seit gut zwei Monaten beschäftigt und inzwischen auch die Bundesebene erreicht hat?

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat über mehrere Jahre Informationen und Material über die organisierte Kriminalität gesammelt. Zusammengekommen sind 15 600 Seiten, die 100 Aktenordner füllen. Untergliedert sind die Akten in fünf Fallkomplexe. Zwei Komplexe betreffen kriminelle Aktivitäten von Rockerbanden und Ausländerkriminalität. Einer handelt von russischen Gruppen, die vor allem in Dresden Schutzgelderpressung, Waffen- und Drogenhandel betreiben. Ein anderer Abschnitt befasst sich wiederum mit der italienischen Mafia in Leipzig. Ein Arm der kalabresischen Mafia "Ndrangheta" soll dort im Drogenhandel und in Geldwäsche-Geschäften aktiv sein. Und dann gibt es noch den größten Fallkomplex mit dem Operationsnamen "Abseits". Auch der handelt in Leipzig: Es geht um mafiöse Strukturen, um Prostitution, Rotlichtgrößen, illegale Grundstücksgeschäfte, Erpressbarkeiten, Vernetzungen zwischen Politik, Justiz und Kriminellen. Und es geht um die Hintergründe eines Mordanschlags.

Der Mordanschlag auf den früheren Manager der stadteigenen Leizpiger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) ist lange Zeit nicht aufgeklärt worden. Woran lag das? Wer hatte ein Interesse daran, die Ermittlungen zu verzögern? Warum werden Kripobeamte kriminalisiert? Gibt es private oder geschäftliche Eigeninteressen bei Ermittlern, Juristen, Politikern, die damit direkt oder indirekt zu tun hatten? Man darf und muss nicht alles glauben, was in den geheimen Unterlagen des Verfassungsschutzes steht. Die Aufgabe der Behörde ist es, Informationen zu sammeln. Die Bewertung aber und die Frage, ob sich dahinter strafbare Handlungen verbergen, ob sie möglicherweise schon verjährt sind, sind Sache der ermittelnden Behörde, der Staatsanwaltschaft. "Es laufen Ermittlungen", heißt es dazu lediglich aus der Dresdener Staatsanwaltschaft. Mehr Informationen gibt es darüber nicht. Noch hat die Staatsanwaltschaft auch nicht alle Unterlagen des Verfassungsschutzes erhalten.

In dem Material, das dem Tagesspiegel vorliegt, gibt es deutliche Hinweise auf Absprachen, gegenseitige Erpressbarkeiten, Strippenzieher und merkwürdige Justizentscheidungen, die zu hinterfragen sind. Es ist auch immer von mehreren Hinweisgebern die Rede, nicht nur von einer einzigen Quelle, wie kolportiert wird. Die gesammelten Informationen müssen geprüft werden: Und das geht nicht ohne eigene Recherchen - im Rotlichtmilieu, in Justiz- und Politikkreisen. In dem vorliegenden Text, der sich ausschließlich mit Leipzig befasst, sind auch nicht alle Informationen eingeflossen, die in den Akten des Verfassungsschutzes stehen. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Quellenschutzes wurde ebenso auf Aussagen bestimmter Zeugen zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.

Wer heute kommentiert, dass die Vorwürfe völlig haltlos sind, wer wie der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) von "Klamauk" spricht, hat eines dabei noch gar nicht bedacht: Die Unterlagen, um die es zurzeit in der Öffentlichkeit geht, machen "nur" 0,07 Prozent der gesamten Akten aus. Was steht in dem restlichen Material? Nach Tagesspiegel-Informationen gibt es noch weitere Unterlagen, die sich direkt mit den Aktivitäten von Mitarbeitern des Leipziger Rathauses befassen.

Ein Pate, der von ganz oben die mafiösen Geschicke lenkt, existiert nach derzeitigem Kenntnisstand zwar nicht. Aber es scheint solche Strukturen nicht nur in Leipzig zu geben. Auch in Plauen und in Chemnitz gab und gibt es offenbar ein Netz gegenseitiger Abhängigkeiten, bei denen Insider vom Verdacht der Vorteilsnahme im Amt sprechen. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.

 

Kapitel 1:

Schnelle Geschäfte, gute Rendite

Sein Name taucht in den Akten des Verfassungsschutzes immer wieder auf: Martin Klockzin. Der 47-jährige Jurist aus dem westfälischen Soest war ab 1994 bei der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) als Chefjustiziar vor allem für die Rückübertragung von Grundstücken an die Alteigentümer zuständig. Die LWB hatte damals 120.000 Wohneinheiten, heute verwaltet sie noch rund 50 000 Wohneinheiten. "Damals waren fast 40 Prozent der Wohnungen restitutionsbehaftet", erzählt eine frühere Mitarbeiterin. Es sei Usus gewesen, in 95 Prozent aller Fälle, in denen Alteigentümer Ansprüche anmeldeten, Einspruch zu erheben. Dann ging der Antrag zum Amt für offene Vermögensfragen. "Und das konnte sehr, sehr lange dauern", sagt die Insiderin. "Man kannte da die eine oder andere Person." Eine Zermürbungstaktik, die nach der Wende nicht nur in Leipzig praktiziert wurde. Das erzählt auch ein Leipziger Bauunternehmer, der nicht genannt werden will. "Die Alteigentümer wurden billig abgespeist, das Gebäude saniert, die Wohnungen zu guten Preisen verkauft - Geschäfte mit hohen Renditen." Ein Geschäft aber hätte für Klockzin beinahe tödlich geendet.

 

Kapitel 2:

Grundstücksdeal Riemannstraße

Josef Schmid, 66 Jahre, gelernter Säger, und Manfred Schneider, 71, Kaufmann, versuchten nach der Wende ihr Glück im ostdeutschen Immobilien-Monopoly. Zum Verkauf stand ein schmuckes Eckhaus in der Riemannstraße im gutbürgerlichen Leipziger Stadtteil Südvorstadt. Die beiden Allgäuer hatten sogar schon einen Kaufvertrag über 680.000 DM mit den Alteigentümern abgeschlossen, nachdem das Amt für offene Vermögensfragen die Rückgabe an die Eigentümer verfügt hatte. Doch dann trat die LWB auf den Plan: Plötzlich gab es eine weitere Interessentin, die Anwältin Sieglinde Buchner-Hohner.

Sie hatte mit rund 350.000 DM zwar nur gut die Hälfte geboten, doch erhielt sie über das Investitionsvorranggesetz das Haus. Die Anwältin sicherte zu, mehrere Millionen für den Ausbau von Sozialwohnungen zu investieren, was jedoch nie umgesetzt wurde. Die Allgäuer Käufer stoppten zunächst gerichtlich den Kauf, doch hob das Landgericht Leipzig diese Verfügung mit Urteil vom 14. Dezember 1994 wieder auf. Bekannt war, dass die Anwältin gute Kontakte zur Leipziger Justiz hatte: Ihr Lebensgefährte war der Vizepräsident des Landgerichtes Leipzig, Jürgen Niemeyer. Die beiden Richter am Landgericht, die die Verfügung unterzeichnet hatten, gehörten zum Freundeskreis des damaligen Richters Norbert Röger. Der wiederum war ein enger Freund von Niemeyer, was Niemeyer auch bestätigt. Er bestätigt auch, dass er selbst nach dem Kauf der Riemannstraße dort zwei Eigentumswohnungen erworben hat. In einem internen Bericht des Landeskriminalamtes, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es: "Die zum Teil schwer erklärbaren und undurchsichtigen Vorgänge zur Abwicklung des Grundstücksgeschäftes Riemannstraße 52 bieten die Möglichkeit der Aufnahme detaillierterer Ermittlungen." Weitere Ermittlungen aber gab es nicht. Die Allgäuer Immobilienhändler Schmid und Schneider gingen leer aus. Sie äußerten sich laut Ermittlungsprotokollen anderen gegenüber, dass es da "nicht mit sauberen Sachen" zugegangen sei. "Da waren wir leicht verärgert."

 

Kapitel 3:

Ein beinahe tödliches Geschäft

Zwei Monate vor der Aufhebung der einstweiligen Verfügung, die die Immobilienkäufer Schmid/Schneider erwirkt hatten, klingelte es am 17. Oktober 1994 um kurz nach 23 Uhr an der Wohnungstür von Klockzin. Er öffnete einem vermeintlichen Telegrammboten und wurde von ihm niedergeschossen. Klockzin erlitt lebensbedrohliche Schussverletzungen, insgesamt fünf Verletzungen in der linken Körperhälfte. Die Waffe war eine tschechische Czeska, Modell 85, Kaliber 9 Millimeter Luger. Relativ schnell wurden vier Tatverdächtige, Frank W., Jörg F., Ramilo W. und Sven T., ermittelt. Das Quartett war im kleinkriminellen Milieu bekannt. "Man kannte sich halt, war ein bisschen im Baubereich tätig, hat Aufträge angenommen wie Häuser ausbauen, Mieter einschüchtern, Schulden eintreiben, mal jemandem was auf die Mütze geben und so was", erzählt ein Kenner der Szene. Sven T. gab zu, der Täter gewesen zu sein. In dem Prozess im Jahr 1996 wurde der damals 22-jährige Drogenabhängige wegen verminderter Schuldfähigkeit zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die anderen drei erhielten wegen Anstiftung zum Mord "lebenslänglich". In internen Ermittlungsakten bestritten die Angeklagten allerdings einen Tötungsvorsatz. Der Schütze T. - "Der kannte sich mit Waffen nicht aus", sagt heute ein Insider - sollte laut eigener Aussage Klockzin einen Streifschuss in den Oberschenkel zufügen. T. sagte aus, dass er bei der Schussabgabe "keine Kontrolle" mehr über die Waffe hatte und diese nach oben zog. In einem späteren kriminaltechnischen Gutachten vom 20. Dezember 1999 kam das Bundeskriminalamt zu dem Schluss, dass es nicht ausgeschlossen werden könne, die Schüsse hätten durch Verreißen der Waffe den Oberkörper getroffen.

Die Kammer beim Landgericht war von der Tötungsabsicht überzeugt. Ein entscheidendes Indiz aber fehlte: die Hintermänner zu diesem versuchten Auftragsmord. Von dem drakonischen Urteil dreimal "lebenslänglich", einmal zwölf Jahre des damaligen Richters am Leipziger Landgericht, Günther Schnaars, war offenbar auch die Staatsanwaltschaft irritiert. "Ich hätte nicht erwartet, dass man hier so hohe Haftstrafen rausholen kann", wird der damalige Staatsanwalt Joachim Troch zitiert. Der Anwalt von einem der Verurteilten, Ramilo W., ist der Kölner Strafverteidiger Ulrich Sommer. "Es ist das schlimmste Urteil, das ich je erlebt habe", sagt das frühere Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein. Allerhöchstens hätte man bei seinem Mandanten den Vorwurf der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung gelten lassen können. Er sei überrascht gewesen, als er das Urteil gelesen habe. "In vier Punkten stand etwas anderes drin als das, was ich im Gerichtssaal gehört habe", sagt Sommer. Ein offizielles Wortprotokoll habe gefehlt. Sommer ging in Revision, scheiterte aber. "Der Richter vom Bundesgerichtshof muss sich ja darauf verlassen, was im Urteil steht. Doch diese Punkte waren falsch dargestellt." Daraufhin erstattete Sommer Strafanzeige gegen Schnaars wegen Verdachts der Rechtsbeugung. Die Reaktion der Justiz folgte: Schnaars und der damalige Präsident des Leipziger Landgerichts erstatteten eine Anzeige gegen Sommer wegen falscher Verdächtigung. Sommers Anzeige gegen Schnaars wurde nicht weiterverfolgt. Die Anzeige gegen ihn selbst wurde in zweiter Instanz eingestellt. Und die Herren Schmid und Schneider konnten weiter unbehelligt ihren Immobiliengeschäften nachgehen.

 

Kapitel 4:

Ein Exempel statuieren

In dem Prozess gegen das Quartett trat Klockzin als Nebenkläger auf. Sein Rechtsbeistand war Anwältin Buchner-Hohner, die das Grundstück in der Riemannstraße gekauft hatte. Es war und ist in Leipziger Juristenkreisen allgemein bekannt, dass Schnaars zum Freundeskreis von Niemeyer, dem damaligen Landgerichtsvizepräsidenten, und dem aus Koblenz stammenden Juristen Norbert Röger zählt. Röger machte in Leipzig Karriere: Richter, Staatsanwalt, Leitender Staatsanwalt, kommissarischer Leiter der Behörde, Leitender Oberstaatsanwalt in Görlitz, heute Amtsgerichtspräsident in Chemnitz. Röger galt viele Jahre als Strippenzieher in der Leipziger Justiz. Ein hochrangiger Beamter aus Regierungskreisen spricht heute noch von einem "Beziehungsgeflecht von Leuten, die sich nicht wehtun". Und es gibt Mutmaßungen über dieses harte Urteil, das Richter Schnaars gesprochen hatte. "Man wollte ein Exempel statuieren", sagt ein Szeneinsider. "Nach dem Motto: Wenn ihr uns was tut, dann schlagen wir zurück. Vielleicht ging es noch um mehr als um Immobilien." Günther Schnaars ist heute Vorsitzender Richter des Ersten Strafsenats beim Oberlandesgericht Dresden. Zu seinem Urteilsspruch von damals und dem "Beziehungsgeflecht von Leuten" in der Justiz sagte Schnaars dem Tagesspiegel: "Ich möchte dazu keine Stellungnahme abgeben."

 

Kapitel 5:

Kinderbordell "Jasmin"

Die Zeit nach der Wende: Leipzig als Messestadt bot nicht nur für seriöse und weniger seriöse Immobilienhändler und Bauträger ein breites unternehmerisches Feld. Es kamen viele Beamte, Juristen und Angestellte aus dem Westen, die sich im Osten Aufstiegschancen versprachen. Auch das Rotlichtmilieu boomte: Den Leipziger Raum teilten sich zwölf Zuhälter auf, der sogenannte "Zwölferrat". Einer der Rotlichtgrößen war der heute 45 Jahre alte Michael Wüst. Wüst betrieb ein Bordell in der Merseburger Straße 115. In der Wohnung schafften auch minderjährige Mädchen an beziehungsweise wurden dort zur Prostitution gezwungen. Im "Jasmin" verkehrten viele Kunden aus der besseren Gesellschaft, viele Anzug- und Schlipsträger. "Mitinhaber" war der Polizist G., gegen den später Ermittlungen liefen. Ende Januar 1993 stürmte ein Sondereinsatzkommando der Polizei die Wohnung. Gegen Wüst lief ein Verfahren wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Kindesmissbrauchs. Den Prozess führte Richter Jürgen Niemeyer. Wüst kam mit vier Jahren Haft davon, wovon er zwei Jahre und elf Monate absitzen musste. "Ich selbst habe mit einem Urteil nicht unter zehn Jahren gerechnet", sagt er heute. "Und ich war froh, dass ich da gut rauskam."

Es gab offenbar einen Deal: Wüst erklärte Jahre später in einer Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft Leipzig am 16. Juni 2000, die dem Tagesspiegel vorliegt: "Ich bleibe bei meinem Standpunkt, dass die Gesamtfreiheitsstrafe, die ich letztlich bekommen habe, damit zusammenhängt, dass ich zu Freiern keine Aussagen gemacht habe beziehungsweise dass ich keine 'dreckige Wäsche' gewaschen habe. So war es auch vereinbart gewesen im Vorfeld der Gerichtsverhandlung und nicht erst während der Verhandlung." Wüsts damalige Anwältin erklärte in einer Zeugenaussage, sie könne sich nicht mehr an jede Einzelheit erinnern.

Der Hinweis auf den Deal kommt auch in dem Dossier des Verfassungsschutzes zur organisierten Kriminalität vor. "Niemeyer habe darauf hingewirkt, dass gegen Wüst ein deutlich geringeres Strafmaß verhängt wurde als ursprünglich vorgesehen - anstatt der drohenden zehn bis zwölf Jahre Freiheitsstrafe sei Wüst zu nur vier Jahren Haftstrafe verurteilt worden. Auf diese Weise habe Niemeyer den Wüst ‚ruhigstellen' und verhindern wollen, dass Wüst andere hochrangige Personen im Zusammenhang mit dem ehemaligen Kinderbordell von Wüst belastet", heißt es mit Verweis auf Hinweisgeber. Niemeyer, seit 2004 niedergelassener Anwalt in München, sagte dem Tagesspiegel, es unterliege dem Dienstgeheimnis, darüber genauer Auskunft zu geben. "Ich habe aber nie Absprachen getroffen, die etwas anderes zum Inhalt hatten als Zeugen zu schützen."

In den Verfassungsschutzmaterialien steht weiter, dass die Juristen Röger und Niemeyer seit 1993 persönliche Kontakte zum damaligen LWB-Manager Klockzin unterhalten. Diese drei sollen ebenfalls seit zirka 1992 Kontakte zu Michael Wüst unterhalten haben. Wüst schließt das heute nicht aus, möchte aber mehr dazu auch nicht sagen. Röger und Klockzin lehnen eine Stellungnahme ab, während Niemeyer von einer "unglaublichen Diffamierung" spricht.

 

Kapitel 6:

Prozess gegen die Allgäuer

Seit mehreren Jahren schon sitzen die vier Männer wegen Anstiftung zum Mord und versuchten Mordes im Klockzin-Fall im Gefängnis, doch zu den Hintermännern gibt es bis 1999 keine Spuren. Georg Wehling, damals Kommissariatsleiter des Dezernats 26 für organisierte Kriminalität in Leipzig, hat seit längerem zwei Männer im Auge: die beiden Immobilienhändler Josef Schmid und Manfred Schneider, die damals beim Verkauf der Riemannstraße 52 nicht zum Zuge kamen. Wehling überführte sie mit einer Falle, wie sie in keinem Tatort besser zu inszenieren wäre: Er holte den Verurteilten W. aus dem Knast, verkabelte ihn mit Mikrofonen und Aufnahmegerät und schickte ihn am 27. Oktober 1999 gegen 0.45 Uhr auf ein Grundstück in Leipzig, wo W. Schmid und Schneider antraf und mit ihnen bis 2.30 Uhr in einer Hofeinfahrt sprach. Dabei redeten sie auch über die Schüsse 1994 auf Klockzin. Beide erklärten, dass sie ihm lediglich eine Abreibung verpassen wollten. Das Gespräch wurde aufgezeichnet. Das Allgäuer Duo kam nur für kurze Zeit in Untersuchungshaft und wurde letztlich wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Zahlung von je 2500 DM an die Opferorganisation "Weißer Ring" verurteilt. Bemerkenswert ist, dass einer der Männer ausgesagt hatte, er habe sich all die Jahre gewundert, dass sie nie als Zeugen aussagen mussten, obwohl ihr Name in dem Prozess gegen die vier Täter gefallen sei.

Ursprünglich sollte der gleiche Richter von damals, Günther Schnaars, den Prozess gegen Schmid/Schneider führen, doch die Anwälte der beiden Angeklagten stellten umfangreich begründete Befangenheitsanträge. Schnaars sei mit verschiedenen justiziell und anderweitig Beteiligten eng befreundet. Unter anderem sei der Vorgesetzte des die Ermittlungen leitenden Staatsanwaltes der Oberstaatsanwalt Norbert Röger. Man würde die Freizeit beziehungsweise Urlaube gemeinsam und mit den jeweiligen Freundinnen verbringen. Schnaars könne aufgrund der privaten Beziehungen auch ein "außerdienstliches Interesse" an dem Fall haben. Die Befangenheitsanträge wurden nicht mehr behandelt: Schnaars wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2001 zum Vorsitzenden Richter des Ersten Strafsenats beim Oberlandesgericht Dresden ernannt.

Der Kölner Strafverteidiger Sommer beantragte für seinen Mandanten W., der eine lebenslängliche Strafe erhalten hatte, im Februar 2001 ein Wiederaufnahmeverfahren, das erstinstanzlich im April 2002 abgelehnt wurde. Nachdem Sommer seine sofortige Beschwerde eingelegt hatte, wurde auch diese am 18. Juli 2002 abgelehnt - vom Ersten Strafsenat beim Oberlandesgericht Dresden.

Die drei wegen Anstiftung zum Mord zu "lebenslänglich" verurteilten Männer sitzen heute noch im Gefängnis, während die Hintermänner mit Geldstrafen davonkamen. In dem Dossier des Verfassungsschutzes steht, dass Schneider und Schmid mehrfach verlauten ließen, sie würden über die "Problematik der Kinderfickerei" auspacken. Erwähnt werden in dem Zusammenhang die Namen Röger und Niemeyer. War Erpressung im Spiel? Gibt es belastende Videoaufnahmen oder andere Dokumente?

 

Kapitel 7:

Der Fall Wehling

Nachdem Kommissar Georg Wehling die Hintermänner des Klockzin-Attentats dingfest machen konnte, fielen ihm auch wieder die Ermittlungen über das Kinderbordell "Jasmin" ein. Gab es etwas, was damals nicht bedacht worden war? Und wieso kam es zu dieser verhältnismäßig geringen Haftstrafe für Bordellbetreiber Wüst? Wehling ließ die Prostituierten von damals ermitteln und legte ihnen eine polizeiliche Lichtbildmappe mit dem Aktenzeichen 400 UJS 2113/00 vor. Mehrere Frauen erkannten den früheren LWB-Manager Klockzin, und auch auf Schneider/Schmid fielen mehrere Treffer. Lichtbildmappe und Zeugenaussagen liegen dem Tagesspiegel vor.

Wehling deckte bei seinen weiteren Ermittlungen eine Spur zu einem weiteren Kinderbordell namens "Club Rose" auf, in dem acht- bis zehnjährige Roma- und Sinti-Kinder zur Prostitution gezwungen wurden. Wehling besorgte sich bei der Staatsanwaltschaft eine Vertraulichkeitszusage und setzte dann einen V-Mann ein. Kurz vor dem Zugriff jedoch muss irgendjemand diese Ermittlungen aufgedeckt haben. Die Ermittlungen verliefen im Sande. Wo aber saß die undichte Stelle? In einer Akte des Verfassungsschutzes heißt es, es gebe einen "ernst zu nehmenden Hinweis", dass der damalige stellvertretende Behördenleiter der Leipziger Staatsanwaltschaft, Norbert Röger, "aufgrund seiner guten Kontakte" zu Personen des Leipziger Rotlichtmilieus "Tatverdächtige über geplante bzw. laufende operative" Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden informieren ließ. Stimmt das? Auf mehrere Anfragen des Tagesspiegels reagierte Röger nicht. Derzeit läuft ein disziplinarisches Ermittlungsverfahren gegen Röger, der noch im April dieses Jahres von Justizminister Geert Mackenroth (CDU) zum Chemnitzer Amtsgerichtspräsidenten befördert wurde.

Karriere machte der Leipziger Kripobeamte Wehling indes nicht: Es liefen seit 2002 mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn, sein Team und er wurden suspendiert, es kam zu Durchsuchungen der Privaträume und der Dienststelle, bei denen Mobiltelefone beschlagnahmt wurden. Die Telefonnummern wurden ausgelesen und dadurch die Vertrauenspersonen komplett enttarnt. Gegen Wehling liefen insgesamt neun Ermittlungsverfahren: von Strafvereitelung im Amt über die Anstiftung zum Fahren ohne Führerschein bis zu uneidlichen Falschaussagen. Acht Verfahren wurden eingestellt, in einem wurde er freigesprochen.

Und offenbar gab und gibt es auch heftige Kompetenzrangeleien zwischen Landeskriminalamt und Polizeidienststellen. Das erzählen mehrere Insider. In diesem Kontext sind groß angelegte Ermittlungen über einen Falschgeldfund relevant. Der Leipziger Anwalt Steffen Soult war im Jahr 2002 Rechtsbeistand von einem Verdächtigen. Soult sagt heute, dass Beamte des Landeskriminalamtes seinen Mandanten damals zu belastenden Aussagen gegen ermittelnde Polizisten "nötigen" wollten. "Es gab absurde Vernehmungssituationen, und es war offensichtlich, dass gegen Wehling und andere Beweise gesucht wurden", sagt Soult. Als es zu einer Anzeige wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt gegen Wehling und andere Polizisten kam, übernahm Soult das Mandat für einen Kripobeamten. "Und dann wurde versucht, vonseiten der Staatsanwaltschaft massiv auf mich Einfluss zu nehmen." Schriftlich wurde ihm von einem Dresdener Oberstaatsanwalt mitgeteilt, dass wegen der Mandatsverhältnisse ein Interessenkonflikt bestehen könne. "Das stimmte natürlich nicht, weil es zwei Mandanten in zwei Verfahren gab. Aber ich hatte Einsicht in Unterlagen, die möglicherweise auch für das andere Verfahren wichtig waren." Schließlich wurden Wehling und der Kripobeamte im Jahr 2006 freigesprochen - und auch der groß aufgezogene Falschgeldprozess ist zum Erstaunen des Anwalts eingestellt worden.

Wehling seinerseits erstattete gegen Beamte des Landeskriminalamtes Strafanzeige wegen Verdachts der Verfolgung Unschuldiger. Dieses Ermittlungsverfahren wurde im September 2006 von der Dresdener Staatsanwaltschaft eingestellt. Daraufhin legte Wehling erfolglos Beschwerde ein. Ein weiterer Klageerzwingungsantrag wurde im März 2007 vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dresden, Günther Schnaars, abgewiesen. Heute arbeitet Wehling bei der kriminaltechnischen Abteilung. Gegen ihn läuft ein disziplinarrechtliches Verfahren, weil er angeblich einer der V-Männer beim Landesamt für Verfassungsschutz gewesen sein soll. Er bestreitet diese Vorwürfe.

 

Kapitel 8:

Strafvereitelung im Amt?

Der amtierende Amtsgerichtspräsident von Chemnitz, Norbert Röger, gilt als eine der zentralen Figuren in der sächsischen Korruptionsaffäre. Die Ermittler werfen Röger die Verletzung von Dienstgeheimnissen vor. In einer Affäre im Zusammenhang mit dem Bau des Leipziger Paunsdorf-Centers soll Röger Anfang 2001 vertrauliche Dokumente an die Öffentlichkeit übergeben haben. "Röger habe damit gezielt den Rücktritt des Generalstaatsanwaltes bewirken wollen", steht in dem Dossier. Ferner geht es um den Verdacht von Strafvereitelung im Amt: Röger wird vorgeworfen, Personen im Rotlichtmilieu über geplante Durchsuchungen im Zusammenhang mit Ermittlungen über ein Kinderbordell "zwischen dem 1. März 2002 und 31. Mai 2002" informiert zu haben.

Auch bei den Ermittlungen nach dem Attentat auf Martin Klockzin soll Röger Einfluss genommen haben. "Von Oktober 1994 bis Mitte 1999 soll die Staatsanwaltschaft Leipzig bereits Ermittlungen zu Hintermännern des Mordauftrages geführt haben", heißt es. Obwohl im Verlaufe der Ermittlungen die Namen der Hintermänner Schneider und Schmid als Auftraggeber fielen, seien keine weiteren Ermittlungen eingeleitet worden. "Dafür habe Röger mit gezielten Einflussnahmen gesorgt", steht in dem Dossier. Unter Verweis auf einen Hinweisgeber sollte dadurch verhindert werden, dass Kontakte bestimmter Personen zum Kinderbordell "Jasmin" offensichtlich wurden. Auch zu diesen Punkten lehnte Röger eine Stellungnahme ab. Aus Dresdener Regierungskreisen verlautete, man werde diese Vorwürfe "ernsthaft" prüfen.

Dass Martin Klockzin und Norbert Röger sich gut kannten, bestätigt die ehemalige Sekretärin von Klockzin, Karin Christen. Die beiden hätten mehrere Male telefoniert. Christen war elf Jahre lang Mitarbeiterin von Klockzin, bis sie im Jahre 2005 von ihm "rausgemobbt" wurde, wie sie sagt. Einen Reim darauf kann sie sich bis heute nicht machen, doch vermutet sie, sie habe "wohl vieles" gewusst. Ihr ehemaliger Arbeitgeber, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft LWB, überprüft zurzeit die Gründe für ihren damaligen Rausschmiss.

Gerüchteweise habe man in der LWB immer wieder mal von "Mauscheleien" bei Grundstücksgeschäften gehört, erzählen mehrere ehemalige Mitarbeiter. In dem Verfassungsschutz-Dossier ist außerdem die Rede von "rechtswidrigen geschäftlichen Absprachen" zwischen Unternehmern, Spitzen der Leipziger Stadtverwaltung und Politikern im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften.

Gegen Martin Klockzin läuft zurzeit ein Strafbefehl wegen Verdachts der Urkundenfälschung. Um Bußgelder wegen zu schnellen Fahrens nicht zahlen zu müssen, soll er Firmenbriefe und Unterschriften gefälscht haben beziehungsweise fiktive LWB-Mitarbeiter angegeben haben. Klockzin und die LWB haben sich vor ein paar Wochen "im gegenseitigen Einvernehmen" mit Frist zum Jahresende getrennt. Inzwischen ist Klockzin auch beurlaubt worden, nachdem bekannt geworden war, dass er bei der LWB nach wie vor ein- und ausgehen konnte.

Die LWB hat jetzt eine interne Arbeitsgruppe und einen externen Wirtschaftsprüfer eingesetzt, die alle Wohnungsverkäufe - vor allem in den 90er Jahren - noch einmal überprüfen. Darunter fallen womöglich auch die Verkäufe von 4500 Wohnungen an die Aubis-Gruppe, die damals Klockzin maßgeblich miteingefädelt hatte. Die LWB gibt eine Gesamtzahl von mehr als 80.000 Verkäufen seit Anfang der 90er Jahre an. Es könnten aber nicht alle Verkäufe überprüft werden, sondern "Einzelfälle, wo es konkrete Vorwürfe gibt". Auch die Privatgeschäfte des Ex-LWB-Managers sollen noch einmal unter die Lupe genommen werden: Er kaufte selbst vor acht, neun Jahren zwei Immobilien für insgesamt rund 1,3 Millionen DM. Klockzin bestreitet Vorwürfe, es habe sich bei den Grundstücksdeals um unsaubere Geschäfte gehandelt. Für ein ursprünglich zugesagtes Gespräch über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stand er dem Tagesspiegel jetzt nicht mehr zur Verfügung.

 

Kapitel 9:

Eine Tote und ein Vermisster

Was wusste die Leipziger Justizangestellte Barbara Beer? Die 49-Jährige verschwand im Jahr 1996 spurlos. Schädel und Teile des Skeletts der Frau fand man vier Jahre später in der Elsteraue bei Raßnitz in Sachsen-Anhalt Kreis. Auch der mit Immobilien handelnde Michael Mielke verschwand wie Beer 1996. Von dem damals 24-Jährigen fehlt bis heute jede Spur: Nur sein Auto wurde damals in Leipzig blutverschmiert aufgefunden. In beiden Fällen liefen Ermittlungen, in beiden Fällen stellten Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Die Akten wurden geschlossen - vorerst.

Es gibt aber Hinweise, dass Barbara Beer, die beim Amtsgericht Leipzig für Grundstücksverkäufe zuständig war, möglicherweise illegalen Immobiliengeschäften auf die Spur gekommen war. Und Michael Mielke stand offenbar davor, bei der Polizei auszusagen. Insider sagen, dass es einen Zusammenhang mit Bauschiebereien geben könnte. Welche Verbindungen gibt es zu kriminellen Netzwerken? Sollten in diesen beiden Fällen durch neue Erkenntnisse Ermittlungen wiederaufgenommen werden, sind diese Taten zumindest nicht verjährt.

Dass es im Baugewerbe mitunter rau zugeht, dass es nichtlegale Absprachen gibt, ist bekannt. Auch in Leipzig soll das nicht anders sein. In den Materialien der Verfassungsschützer gibt es Hinweise auf solche Absprachen über Umwidmungen von preisgünstigen Grundstücken in hochwertiges Bauland. Genannt werden örtliche Unternehmer und Spitzen der Leipziger Stadtverwaltung, die sich auch im Promilokal "Trattoria No.1" im gutbürgerlichen Waldstraßenviertel getroffen haben sollen. Der Wirt Babis möchte heute nur so viel dazu sagen, dass es auf keinen Fall irgendwelche Stammtische oder Tafelrunden mit genannten Personen in seinem Lokal gegeben habe.

Und auch an der Leipziger Stadtverwaltung soll das Rotlichtmilieu nicht vorbeigezogen sein. Laut Dossier soll es dort sogar "Sexpartys" mit Prostituierten gegeben haben. In diesem Zusammenhang werden die SPD-Politiker Wolfgang Tiefensee, Ex-OB von Leipzig und heutiger Bundesverkehrsminister, und sein Leipziger Amtsnachfolger Burkhard Jung erwähnt. Die beiden Sprecher dementieren das entschieden. "Tiefensee hat keinerlei Kenntnisse von Prostituiertenbesuchen im Rathaus. Im Übrigen ist er für eine vorbehaltlose und vollständige Aufklärung aller Vorwürfe. Insbesondere sollten alle Akten der Staatsanwaltschaft übergeben werden", sagte ein Sprecher des Bundesministeriums. Burkhard Jung lehnte ein Gespräch mit dem Tagesspiegel ab.

Der Imageschaden für Leipzig ist immens, sagen der Grünen-Fraktionschef Wolfgang Leuze und SPD-Fraktionschef Axel Dyck. Leuze, Jurist, zog 1991 vom Westen in den Osten und leitete bis 2004 die Mietrechtsberatung in der Stadtverwaltung. Er findet diese Gerüchte unerträglich. Vor allem der Generalverdacht, der auf den Mitarbeitern der Stadtverwaltung lastet, sei enorm. "Da wird vielen Menschen Unrecht getan. Es gehört alles aufgeklärt, aber so, dass es verwertbar ist", sagen Leuze und Dyck. In Leipzig gebe es keinen Sumpf, allerhöchstens ein "Feuchtbiotop", sagt Leuze. Die Stadt werde ins Licht gerückt, als ob sie die Partnerstadt von Palermo sei.

Welche Geschichten sind alt, welche sind aktuell, wo sitzen die Verantwortlichen, wer zieht sie zur Rechenschaft? Viele Leipziger schauen jetzt nach Dresden. Die Haltung ist deutlich: In der Landeshauptstadt habe die sächsische Regierung jetzt die Affäre um Netzwerke zwischen Politik, Justiz, Rotlicht und organisierter Kriminalität schnell aufzuklären - und sie nicht zu vertuschen.

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Korruptionsaffaere;art122,2334975

 

 

 


 

 

 

01.12.2006 - Ära Budewig endet

Bild

Staatsminister Geert Mackenroth, Klaus Budewig (links) und Ulrich Hagenloch (rechts)

(©Staatsministerium der Justiz)

- Justizminister Geert Mackenroth führt Ulrich Hagenloch in das Amt ein -

 

Justizminister Geert Mackenroth wird am Montag, den 4. Dezember 2006, in Dresden den scheidenden Präsidenten des Oberlandesgerichts Klaus Budewig in den Ruhestand verabschieden. Zugleich wird er mit dem Festakt Budewigs Nachfolger, den bisherigen Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Ulrich Hagenloch, in das Amt einführen.

...

Klaus Budewig wurde am 11. November 1941 in Höhrgrenzhausen / Rheinland-Pfalz geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und den beiden juristisches Staatsexamina trat er 1969 in die bayerische Justiz ein. Mit Wirkung vom 9. Juni 1972 wurde er zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg ernannt. 1972 wechselte er auf die Richterbank beim Landgericht Coburg. Im Alter von nur 36 Jahren wurde er 1977 zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg befördert. 1980 folgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Coburg. 1986 übernahm er die Leitung des Amtsgerichts Bayreuth, ehe 1993 die Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Coburg folgte. Mit Wirkung vom 1. August 1995 wurde Klaus Budewig zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden ernannt. Seit 1996 war er Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes; seit Mai 2005 ist er dessen Präsident.

Ulrich Hagenloch wurde am 27. Mai 1952 in Neckarhausen geboren. 1978 trat er in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Von 1979 bis 1982 wurde er an das Justizministerium in Stuttgart abgeordnet. 1982 folgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Rottweil. Nach Abordnungen an das Oberlandesgericht Stuttgart und den Bundesgerichtshof wurde Ulrich Hagenloch 1989 zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt. Im März 1992 wechselte er in die sächsische Justiz und wurde zum 01. Januar 1993 zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Dresden ernannt.

...

http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/861.php

 

 


 

 

 

Vor- und Nachteil beim Wechselmodell

 

OLG Dresden - BGB § 1671

(21. ZS - FamS -, Beschluss v. 3.6.2004 - 21 UF 144/04)

 

Aus den Gründen:

. . .

Die Vereinbarung, mit der die Eltern für den Aufenthalt der Kinder das sog. Wechselmodell in der aus dem Tenor ersichtlichen Form [Aufenthalt der 1997 und 2000 geb. Kinder in den geraden Kalenderwochen des Jahres bei der Mutter, in den ungeraden beim Vater] festlegen, war zu genehmigen, da dieses dem Wohl der beiden Söhne am besten entspricht.

1. Allgemein gültige kinderpsychologische Erkenntnisse zum Wechselmodell und seiner Auswirkung auf das Kindeswohl liegen - soweit ersichtlich - nicht vor. In Ermangelung ausreichenden Datenmaterials bzw. entsprechender empirischer Studien sind konkrete Erkenntnisse wohl auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten

(eine Darstellung zum Stand der Forschung findet sich bei Bausermann, Journal of Family Psychology 2002, Vol. 16, S. 91-102; vgl. auch Maccoby/Mnookin, FamRZ 1995, 1 ff.).

Die Diskussion erscheint stark umstritten, wird z. T. wohl auch recht dogmatisch bzw. emotional betrachtet.

Es lassen sich aber folgende Vorteile eines Wechselmodells ausmachen:

- Aufrechterhaltung enger Eltern-Kind-Beziehung zwischen den Kindern und beiden Elternteilen, das Kind erlebt den Alltag mit beiden Eltern.

- Beide Elternteile bleiben in der Verantwortung für ihre Kinder.

- Beide Eltern werden durch das Wechselmodell von der Mehrfachbelastung, die bei einem allein erziehenden Elternteil besteht, teilweise entlastet.

Gegen das Wechselmodell spricht dagegen vor allen Dingen das Risiko, dass der dauernde Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen zu einer dauernden Einbeziehung des Kindes in den elterl. Konflikt führt.

Auch veröffentlichte Rechtsprechung zu diesem Problemkreis existiert bislang nur in geringem Umfang. Soweit ersichtlich, hat sich bislang das AmtsG Hannover grundlegend mit dem Wechselmodell und seinen Vor- und Nachteilen gegenüber dem Residenzmodell auseinander gesetzt

(AmtsG Hannover, FamRZ 2001, 846 ff., im Rahmen einer einstweiligen Anordnung m. Anm. d. Red., FamRZ 2002, 563; JAmt 2001, 557, Beschluss zur Hauptsache in demselben Verfahren)

und hat, ausgehend von der - vom Senat geteilten - Annahme, dass von einem allgemeinen entwicklungs-psychologischen Grundsatz der Erforderlichkeit eines festen Lebensmittelpunktes für die gesunde Entwicklung eines Kindes nicht ausgegangen werden kann, eine Entscheidung zugunsten des Wechselmodells getroffen, obwohl zwischen den Eltern noch erhebliche Konflikte bestanden.

In seiner Entscheidung v. 1. 10. 2001 - 16 UF 1095/01 -, FamRZ 2002, 1210 [LS.], steht das OLG München dem Wechselmodell dagegen skeptisch gegenüber; ein solches Wechselmodell sei „nach allen Erfahrungen des Senats auf Dauer dem Kindeswohl abträglich, dies jedenfalls dann, wenn der Wechsel nicht im Interesse des Kindes praktiziert wird, sondern vorrangig dazu dient, die jeweilige Machtposition der Eltern aufrecht zu erhalten".

Deutlich wird aus alledem, dass eine gemeinsame tatsächliche Sorge, d. h. die Durchführung eines regelmäßigen Wechsels des Aufenthalts der Kinder an die Eltern höhere Anforderungen bezüglich der Kommunikation, Kompromissbereitschaft, aber auch des Kontakts miteinander stellt als ein dauernder Aufenthalt der Kinder bei einem Elternteil mit Umgangskontakten zu dem anderen. Das Wechselmodell scheint somit „weder eine gute noch eine schlechte Lösung (zu sein), sondern ein Engagement, das unter bestimmten Bedingungen funktionieren kann" (Balloff/Walter, FamRZ 1990, 445, 450).

2. Im vorliegenden Fall erscheint das Wechselmodell dem Kindeswohl am dienlichsten zu sein. Bereits seit Trennung der Parteien haben die Kinder Kontakte zu beiden Elternteilen in ungefähr gleichem Umfang, ohne dass dies ihre Entwicklung negativ beeinflusst hätte. Aus den Stellungnahmen des Kindergartens, des Jugendamtes sowie aus der Anhörung der Kinder durch den Senat ergibt sich Entgegengesetztes nicht. Bei der Anhörung haben die Kinder vielmehr durchaus bekundet, sie seien nunmehr längere Zeit bei ihrem Vater und dann bei ihrer Mutter, was sie auch in Ordnung finden. Es ließ sich allerdings eine gewisse Präferenz des Vaters heraushören, die nach Auffassung des Senats aber auch darin begründet sein mag, dass die Kinder das Haus des Vaters, in dem sie bis zum Auszug in das Haus der Großeltern groß geworden sind, als ihr Zuhause begreifen.

Die Bindungen der Kinder zu beiden Elternteilen sind ausgesprochen gut, ebenso wie beide Eltern ein enges Verhältnis zu den Kindern haben. Anlass, an der Erziehungsgeeignetheit eines der beiden Elternteile zu zweifeln, bestehen für den Senat nicht. Beide Eltern akzeptieren grundsätzlich, dass auch der andere Elternteil wichtig für die Kinder ist. Dies wurde auch insbesondere dadurch deutlich, dass sie übereinstimmend die Auffassung vertraten, es bedürfe keiner konkreten Vereinbarung hinsichtlich der hohen Feiertage sowie der Eltern- und Kindergeburtstage, da man sich darüber auch im vorigen Jahr kurzfristig verständigt habe. Damit weisen beide Elternteile die für den regelmäßigen Wechsel in besonderem Maß erforderliche Bindungstoleranz auf. . . .

Auch unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität ist die Elternvereinbarung zu genehmigen. Im Rahmen der Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten hat sich der Senat davon überzeugt, dass alle für die Kinder wesentlichen Örtlichkeiten fußläufig voneinander zu erreichen sind; das Haus des Vaters, das der Großeltern mütterlicherseits, die künftige Wohnung der Mutter, der Kindergarten und die von dem älteren Sohn ab Sommer zu besuchende Schule liegen räumlich dicht beieinander. Auch bei dem wöchentlichen Wechsel bleibt den Kindern damit ihr übriges gewohntes Umfeld erhalten. Hinsichtlich der ggf. unterschiedlichen Erziehungsstile ist der Senat der Auffassung, dass die Kinder mit abweichenden Regeln bei Mutter bzw. Vater umgehen können, wie sie es auch bereits seit ca. einem Jahr unbeschadet zeigen.

Bei der Genehmigung der Elternvereinbarung ist sich der Senat bewusst, dass gegenüber der Festschreibung des Wechselmodells bei Eltern, die (noch) stark im Konflikt miteinander stehen oder bei denen sich zumindest ein Elternteil gegen dieses Modell ausspricht, deutliche Zurückhaltung geboten ist (Balloff/Walter, a. a. O., S. 454; OLG München, a. a. O.). In der persönlichen Anhörung hat der Senat jedoch den Eindruck gewonnen, dass die Parteien durchaus in der Lage sind, über die Belange der Kinder miteinander zu kommunizieren. Der Senat geht auch davon aus, dass sich die auf der Paarebene derzeit noch bestehenden Konflikte zwischen den Eltern im Laufe der Zeit abschwächen werden. Diese Überzeugung wurde dabei auch dadurch bestärkt, dass die Parteien für weitere potenzielle Konfliktpunkte (Kindergeldbezug, Kindesunterhalt, Steuerklasse) zu einer Einigung fanden. . . .

 

Fundstelle:

FamRZ 2005, 125

 

 

 


 

 

 

Aktenzeichen: 21 UF 0004/04 

304 F 1476/02 AG Dresden

 

Oberlandesgericht Dresden

 

 

Beschluss

des 21 Zivilsenats - Familiensenat -

vom 9. März 2004

 

In der Familiensache

 

L. , ...

Antragsteller und Antragsgegner im PKH-Verfahren

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Ulrike Wendler, Philipp-Rosenthal-Straße 9, 04103 Leipzig

 

gegen

M ., ...

Antragsgegnerin und Antragstellerin im PKH-Verfahren

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin ...

 

 

 

weiter beteiligt:

Stadt Leipzig Jugendamt,

Holzhäuser Straße 72, 04299 Leipzig

 

wegen Regelung der elterlichen Sorge und Umgang hier: Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Beschwerde

 

hat der 21. Zivilsenat - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Dresden

beschlossen.

 

Der Antragsgegnerin wird Prozesskostenhilfe für ihre beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dresden -vom 28. November 2003 nicht bewilligt.

 

Gründe:

1.

 

Die Parteien sind die Eltern von xxx, geboren am xxx 2000. Sie lebten von September 1999 bis Juni 2002 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zunächst in L., später in D. zusammen. Vor dem Jugendamt der Stadt L. haben sie eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben. Anfang Juni 2002 trennten sich der Antragsteller und die Antragsgegnerin, xxx verblieb zunächst im Haushalt der Antragsgegnerin.

 

Mit Beschluss vom 11 . Oktober 2002 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Dresden im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für xxx vorläufig dem Vater übertragen, in dessen Haushalt sie seither lebt. Zum 1. Juli 2003 verzog der Antragsteller aus beruflichen Gründen mit xxx von Dresden nach ... in ... .

 

 

Mit Beschluss vom 28. November 2003 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Dresden nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und Anhörung der Parteien sowie der für xxx bestellten Verfahrenspflegerin das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater übertragen sowie zugleich eine umfangreiche Umgangsregelung getroffen. Auf den Beschluss wird insoweit Bezug genommen.

 

Hiergegen richtet sich die beabsichtigte Beschwerde der Antragsgegnerin, für die sie Prozesskostenhilfe beantragt. Sie begehrt die Beibehaltung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts, hilfsweise die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf sich sowie einen zeitlich hälftig aufgeteilten Aufenthalt von xxx bei ihr und dem Antragsgegner.

 

Der Beschluss ging der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin am 17. Dezember 2003 zu. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde ging am 2. Januar 2004 bei Gericht ein.

 

 

II.

 

Der Antragsgegnerin war Prozesskostenhilfe nicht zu bewilligen, da die beabsichtigte Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

 

1.

Dabei kann es im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens offenbleiben, ob die Beschwerde bereits unzulässig, da verspätet, wäre. Die Beschwerdefrist ist am 17. Januar 2004 abgelaufen. Ob eine Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist möglich ist, ist, soweit ersichtlich, bislang nicht entschieden.

 

Für die Berufung ist allgemein anerkannt, dass eine Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist sowie in die versäumte Berufungsbegründungsfrist erfolgen kann, wenn die rechtzeitige Vornahme der Rechtsmitteleinlegung wegen des wirtschaftlichen Unvermögens der Partei unterblieben , aber innerhalb der Berufungsfrist ein Prozesskostenhilfegesuch gestellt worden ist und der Betroffene ausreichend darlegt, dass er die Kosten einer Prozessführung nach seinen personlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann (Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., Rz.77 zu § 233; MünchKomm/Feiber, ZPO, 2. Aufl., Rz.43 zu § 233). Da die Berufung dem Anwaltszwang gemäß § 78 Abs. 1 ZPO unterliegt, ist diese Darlegung wegen der zwingend anfallenden Anwaltskosten regelmäßig unproblematisch. Für die Beschwerde in Angelegenheiten der elterlichen Sorge hingegen besteht gemäß § 78 Abs. 2 ZPO kein Anwaltszwang; zwingende Kosten fallen hier nicht an. Für das Rechtsmittel besteht darüber hinaus keine Vorschusspflicht. Damit erscheint die Auffassung vertretbar, dass in diesen Fällen die Partei nicht aufgrund wirtschaftlichen Unvermögens gehindert ist, das Rechtsmittel fristwahrend einzulegen. Einer Entscheidung bedarf diese Frage vorliegend indes jedoch nicht, da die Beschwerde aus anderen Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

2.

Die beabsichtigte Beschwerde ist jedenfalls unbegründet.

 

a)

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst nur einen Teilbereich der elterlichen Sorge gemäß § 1671 BGB, die im Übrigen den Eltern weiterhin gemeinsam zusteht. Der Senat ist der Auffassung, dass ein Verbleiben des Aufenthaltsbestimmungsrechts gleichberechtigt bei beiden Parteien schon aufgrund der weiten Entfernung, aber auch aufgrund der zwischen den Parteien bestehenden Unstimmigkeiten nicht dem Kindeswohl entspricht.

 

b)

Auch im Hilfsantrag hat die beabsichtigte Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg. Die Übertragung des

Aufenthaltsbestirnmungsrechts auf den Vater begegnet keinen Bedenken. Auf wen das Aufenthaltsbestimmungsrecht als ein Teil der elterlichen Sorge zu übertragen ist, richtet sich nach dem Kindeswohl. Verschiedene Aspekte wie die Erziehungseignung des jeweiligen Elternteils, die Bindungen des Kindes an den jeweiligen Elternteil, der Kontinuitätsgrundsatz, das Förderprinzip u.a. sind dabei zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB,

62. Aufl., Rz. 20 ff. zu § 1671).

 

Nach den Feststellungen des Sachverständigengutachtens sind beide Eltern zunächst gleichermaßen erziehungsgeeignet.

 

Soweit die Sachverständige in ihrem Gutachten ausführt, an der Erziehungseignung des Elternteils, der das von ihr präferierte Wechselmodell ablehne, bestünden Zweifel, schließt sich der Senat der Auffassung des Amtsgerichts an. Da Erfahrungen mit dem Wechselmodell in der Praxis kaum vorliegen und auch in Fachkreisen verschiedene Modelle diskutiert werden, vermag die Ablehnung dieses Modells keine mangelnde Erziehungseignung zu begründen.

 

Da xxx auch zu beiden Elternteilen enge vertrauensvolle Bindungen besitzt, lässt sich aus der Erziehungseignung sowie aus ihren Bindungen an ihre Eltern eine Entscheidung, wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen ist, nicht begründen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Antragstellerin die Mutter ist. Ein Grundsatz, nachdem kleine Kinder bzw. Mädchen vorrangig zur Mutter gehören, besteht nicht (mehr)

 

Bedeutung erlangt daher hier das Kontinuitätsprinzip. xxx lebt seit längerer Zeit überwiegend bei ihrem Vater; dass sie sich dort nicht positiv entwickelt, nicht wohl fühlt oder nicht angemessen gefördert wird, ist nicht ersichtlich. Damit aber erscheint es dem Kindeswohl zu entsprechen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Vater zu belassen.

 

Der beabsichtigten Beschwerde wird nach vorläufiger Auffassung des Senates schließlich auch der Erfolg versagt sein, soweit die Antragsgegnerin ein hälftiges Umgangsrecht erstrebt.

 

Abweichend von der im Sachverständigengutachten geäußerten Auffassungen vertritt der Senat die Ansicht, dass das von der Antragsgegnerin im Ergebnis angestrebte Wechselmodell vorliegend dem Kindeswohl nicht dienlich ist. Ein solches Wechselmodell mag dem Kindeswohl dienlich sein, wenn alle Beteiligten räumlich enger zusammenleben. Über 400 km hinweg erscheint dies jedoch nicht der Fall. Hier wäre mit dem Wechselmodell ein 14-tägiger Wechsel des gesamten sozialen Umfeldes des Kindes (Kindergarten, Nachbarn, eventuelle sportlich/musische Aktivitäten usw.) verbunden. Auf Dauer würde es xxx dabei erschwert, Freundschaften zu Gleichaltrigen zu schließen und an Aktivitäten mit längerer Vorbereitungszeit teilzunehmen. Aufgrund des ständigen Wechsels befände sie sich in zwei Kindergärten in einer Ausnahmesituation, ohne jedoch richtig zu einer Gruppe dazuzugehören. Aus diesen Erwägungen folgt der Senat der ablehnenden Haltung des Amtsgerichts zum Wechselmodell im vorliegenden Fall.

 

Dabei schließt sich der Senat dem Gutachten allerdings insoweit an, dass der Erhalt beider Eltern für xxx von großer Bedeutung ist. Mit der getroffenen Umgangsregelung, die einen monatlichen Umgang von rund 10 Tagen hintereinander bei der Mutter vorsieht, ist jedoch sichergestellt, dass xxx beide Eltern erhalten bleiben. Aufgrund der weiten räumlichen Entfernung scheint dieses Umgangsrecht auch für das Kindeswohl geeigneter als ein Modell, nach dem xxx jedes zweite Wochenende bei der Mutter verbringt. Eine Ausweitung des vom Amtsgericht festgelegten Umganges erscheint nicht angezeigt.

 


 

 

 

1. Dem Fortbestand der Geschwisterbindung kommt besonders dann große Bedeutung zu, wenn die Elternbeziehung zerrüttet ist.

2. Mangelnde Bindungstoleranz der Mutter rechterfertigt notfalls den Entzug der elterlichen Sorge in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren.

3. Keine Gebührenbefreiung bei Beschwerde der Mutter aus Uneinsichtigkeit.

 

Beschluss des Oberlandesgericht Dresden 10. Zivilsenat Familiensenat vom 29.8.2002 - 10 UF 229/02

 

Ausführlich abgedruckt in: "FamRZ", 2003, Heft 6, S. 397-398

 

 

 


 

 

Sorgerechtsübertragung wegen mangelnder Bindungstoleranz, verbunden mit Uneinsichtigkeit.

10. ZS - FamS -Beschluss v. 29.8.2002 -10 UF 229/02

Aus FamRZ 2003, Heft 6, S. 397, Nr. 264 OLG Dresden -BGB §§ 1671 1 Nr. 2, 1666; KostO §131 III

 

Aus den Gründen:

1. Das AmtsG -FamG -V. hat dem Vater gemäß §1666 BGB das Sorgerecht über die Kinder übertragen. Auch nach Auffassung des Senats erlaubt das Kindeswohl keine andere Entscheidung. Ziel ...

Der Sachverständige [SV] hat festgestellt, dass aus Gründen des Kindeswohls das Interesse der Mutter an einer Übertragung des Sorgerechts auf sie zurückzustehen hat. In der Verhandlung vor dem AmtsG hat er daher empfohlen, dem Vater das Sorgerecht zu übertragen. Der SV stützt seine Empfehlung im Wesentlichen auf die mangelnde Bindungstoleranz der Mutter sowie das bei ihr stark ausgeprägte Parental Alienation Syndrome (,,PAS"), welches bei der Mutter dazu führe, aufgrund der durch die Trennung ausgelösten Schmerzen in dem Bedürfnis, selbst Verständnis und Unterstützung zu erfahren, den Kindern ihren Schmerz unverhüllt zu zeigen und damit die Kinder negativ gegen den Vater zu beinflussen. Der Senat teilt aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse diese Auffassung. Auch der Senat sieht in der mangelnden Bindungstoleranz der Mutter ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Übertragung der elterl. Sorge auf den Vater. In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert -erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltlos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind -wenn nötig -hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle, FamRZ 1994, 924; OLG München, FamRZ 1991, 1343; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 1135; OLG Hamburg, FamRZ 1985, 1284;OLG Koblenz, FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt, FamRZ 1997,573; Beschuss des Senats v. 9.8.2001 -10 UF 131/01 -, Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., §1671 BGB Rz. 61).

Der Senat sieht in Übereinstimmung mit dem SV die Bindungstoleranz der Mutter als erheblich eingeschränkt an. Die Mutter hat seit der Trennung massiv versucht, die Kinder vom Vater fernzuhalten und von ihrem sozialen Umfeld zu entfremden, indem sie die gerichtlichen Beschlüsse teilweise nicht akzeptierte. Die Mutter hat zur Durchsetzung ihrer Interessen den Vater gegenüber den Kindern zum Feindbild stigmatisiert, indem sie diesen immer wieder negativ darstellte. Sie hat sogar nicht davor zurückgeschreckt, den Vater wegen Kindesmisshandlung anzuzeigen und die Kinder zu dem Tatvorwurf polizeilich vernehmen zu lassen. Sie hat dadurch erhebliche Beeinträchtigungen hervorgerufen und damit ihre Erziehungsfähigkeit in einem für die Kinder wichtigen Bereich in Frage gestellt. Die Gründe, die die Mutter für eine Übertragung des Sorgerechts auf sich vorbringt, nämlich den Wunsch der Kinder sowie Verdachtsmomente gegen den Vater, haben sich als nicht stichhaltig herausgestellt. Dass der Vater die Kinder misshandelt hat, hat sich nicht bestätigt. Das diesbezügliche Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 II StPO eingestellt. Weitere Verdachtsmomente, insbesondere auch der sexuellen Misshandlung, haben sich ebenfalls als unbegründet erwiesen.

2. Soweit die Mutter anführt, die Kinder wollen bei ihr leben, und die Kinder diesen Wunsch in der Anhörung vor dem Senat wiederholt haben, ist dies nicht der eigene, sondern ein von der Mutter beeinflusster Wunsch der Kinder. Nach den Feststellungen des SV sind die Angaben [des jüngeren Kindes] nicht eindeutig, sondern entsprechen dem Willen der älteren Schwester. Auch bei ihr beruhe der geäußerte Wunsch nicht auf ihrem eigenen autonomen Willen, sondern sei aus Schuldgefühlen gegenüber der Mutter entstanden. Nach den Feststellungen des SV entspricht dies dem Motiv, der Mutter Beistand zu sein. Der Wille sei aus einem Schuldgefühl der Mutter gegenüber entstanden, sie wende sich ihr zu, um die Traurigkeit der Mutter zu verhindern. Gleichzeitig verarbeite das Kind damit seine eigenen Schuldgefühle, die es im Zusammenhang mit der Trennung auf sich bezogen hat.

Dieser Entscheidung schließt sich der Senat aufgrund des Eindrucks der Anhörungen und des Berichts der Verfahrenspflegerin an, daher kann auch der Wille des Kindes nicht Maßstab der Entscheidung sein, auch wenn der Wille immer wieder klar und eindeutig geäußert wird (KG, FamRZ 2001, 368;1985, 639,640; BVerfG, FamRZ 2001, 1057; Beschluss des Senats v. 25.4. 2002, 10 UF 260/01 -FamRZ 2002, 1588[LSc]).

Dies entspricht auch kinderpsychologischen Erkenntnissen .....

Soweit [die ältere Schwester] in der Anhörung vor dem Senat ausdrücklich erklärte, zur Mutter zu wollen, da ,,ihr Herz mehr für die Mutter schlage", vermag der Senat dem aus oben genannten Gründen nicht zu folgen, zumal auch dem geäußerten Kindeswillen in Analogie zu §§ 1671 II S. 2 BGB, 50b II S. 1 FGG erst dann ein ausschlaggebendes Gewicht zukommt, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat (Palandt/Diedrichsen, BGB, 61. Aufl., RZ 24; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 186).

Auch wenn [die ältere Schwester] in der Anhörung vor dem Senat erklärte, notfalls allein zur Mutter zu wollen, kommt für den Senat eine Trennung der Geschwister nicht in Betracht, da diese aufgrund ihrer starken inneren Verbindung nicht auseinander gerissen werden sollen (so auch Beschluss des Senats v. 21. 7. 2000 -10 UF 160/00; Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1671 BGB Rz 73.)

Die starke Orientierung an der großen Schwester und die intensive gefühlsmäßige Bindung zwischen den Geschwistern waren deutlich sichtbar und spürbar. Eine Trennung der Geschwister würde für diese zu einer erheblichen emotionalen Belastung führen. Es ist allgemein anerkannt, dass der Kontinuität der Geschwisterbeziehung dann besonders große Bedeutung zukommt, wenn die Elternbeziehung zerrüttet ist und sich das gemeinsame Zusammenleben mit diesen trennungsbedingt aufgelöst hat. Die für die Entwicklung eines stabilen Selbstwertgefühls und einer gesunden Beziehungsfähigkeit notwendige Sicherheit und Zuverlässigkeit des innerfamiliären Beziehungsgefüges wird durch die Trennung der Eltern erheblich beeinträchtigt. In dieser krisenhaften Situation gewinnt die fortbestehende Geschwisterbeziehung als Stärke und Halt herausragendes Gewicht. Eine dauerhafte Trennung würde daher zu einem seelischen Schaden der Kinder führen, was sich bereits in der Vergangenheit durch die Verhaltensauffälligkeiten während der einvernehmlichen Regelung hinsichtlich der Geschwistertrennung gezeigt hat. Darüber hinaus hat auch die Mutter damals gezeigt, dass sie selbst die einvernehmliche Trennung der Geschwister nicht zu akzeptieren vermochte.

Die Mutter ist auch im Übrigen aufgrund des bei ihr festgestellten Parental Alienation Syndrome nicht uneingeschränkt erziehungsfähig. Sie hat wiederholt gezeigt, dass sie die Kinder nicht loslassen kann, sie hat durch das Nichtakzeptieren der gerichtlichen Entscheidungen verbunden mit dem ständigen hin und her für die Kinder Konfliktsituationen geschaffen, mit deren Bewältigung die Kinder sind. Auch in der Verhandlung vor dem Senat hat die Mutter erneut gezeigt, dass sie trotz der differenzierten sachverständigen Erklärungen für die Motive der Äußerungen der Kinder im Geschwistergefüge nicht im Interesse der Kinder zurückstehen kann.

3. Der Senat ist nach wie vor der Auffassung, dass der Vater erziehungsgeeignet ist, ..........

Der Senat hält die Betreuungssituation für die Kinder beim Vater in Übereinstimmung mit den Ausführungen des SV nach wie vor für günstig ...[wird ausgeführt]....

Auch der Senat hat bei der Anhörung der Kinder den Eindruck gewonnen, dass es ihnen beim Vater gut geht. Die Kinder machen einen fröhlichen, aufgeweckten Eindruck. Nachdem der Druck der Frage, bei welchem Elternteil sie leben wollen, genommen war, erzählten sie frei und ungezwungen. Der Senat teilt daher die Auffassung des SV und der Verfahrenspflegerin, dass die verbalen Äußerungen der Kinder nicht ihren tatsächlichen Verhalten entsprechen...[wird ausgeführt]....

Daher sieht der Senat letztendlich ................

4.. ....

5. Da für die Kinder ........

III .. (betr. Umgangsregelung)

IV.

Die Kostenentscheidung beruht auf ....

Der Senat sieht keinen Anlass, von der Möglichkeit der Gebührenbefreiung gemäß § 131 III KostO Gebrauch zu machen. Die Mutter hat nämlich die Beschwerde nicht im wohlverstandenen Interesse der Kinder, sondern ausschließlich im eigenen Interesse der Kinder und aus Uneinsichtigkeit eingelegt (vgl. OLG Thüringen, FuR 2000, 121; BGH, Beschluss v. 21. 12. 1988 -IVb Zß 54/88).

(Mitgeteilt vom Vors. Richter am OLG D. Maunz, Dresden)

 

 

 


 

 

 

 

 

Anordnung einer Umgangspflegschaft (Sorgerechtspflegschaft) bei Umgangsvereitelung durch die Mutter

 

Beschluss des Oberlandesgerichtes Dresden vom 25.4.2002 - 10 UF 02260/01

Teilweiser Sorgerechtsentzug bei dauerhafter Umgangsvereitelung, Einrichtung einer Sorgerechtspflegschaft, Zulässigkeit einer Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft in einem solchen Fall

 

veröffentlicht in "Das Jugendamt", 7/2002, S. 310-314

 

Nach dem Armutszeugnis des Oberlandesgerichtes Bremen 5 UF 36/01 b = 71 F 734/00

Beschluss in Sachen betr. mdj. XXX, geboren am ... 1988

5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Bremen unter Mitwirkung der Richter Blome, Gräper, Soinö vom 28.12.2001

wo der Umgang eines von langjähriger Umgangsvereitelung betroffenen Vaters für weitere zwei Jahre ausgeschlossen wurde, endlich mal wieder ein Lichtblick. Das OLG Dresden hat in einem ähnlichen Fall ganz andere Schlussfolgerungen als das OLG Bremen (ob dort die vier Stadtmusikanten ihr zuhause haben?), gezogen. Nämlich, der umgangsvereitelnden Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Zeitraum der Umgangskontakte zu entziehen und und auf einen Umgangspfleger zu übertragen. Angedroht wurde auch die Möglichkeit der Verhängung von Zwangshaft gegen die Mutter. Dies ist richtig, um der Mutter den Ernst der Lage begreiflich zu machen. Da andernfalls wohl das bleibt, was in Deutschland Usus ist, dass umgangsvereitelnde Mütter die deutschen Familiengerichte als reine Papiertiger betrachten, eine Sichtweise die deutsche Gerichte in der Vergangenheit und auch noch aktuell bedauerlicherweise selbst hervorgebracht haben, in dem sie umgangsvereitelnden Müttern Narrenfreiheit gewährt haben und gewähren (siehe den aktuellen Beschluss des OLG Bremen).

 


 

 

 

Überlange Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens

 

Bundesverfassungsgericht

1 BvR 661/00 vom 11.12.2000

 

 

Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Zurückweisung seiner Untätigkeitsbeschwerde sowie die überlange Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens, in dem er als Vater seines ehelich geborenen Kindes die Ausübung eines Umgangsrechts durchsetzen will.

 

3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts

Vizepräsident Papier

Richterin Haas

Richterin Hohmann-Dennhardt

 

I. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. Februar 2000 - 10 WF 711/99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). Die Entscheidung wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen

 

veröffentlicht u.a. in "FamRZ", 2001, Heft 12, S. 753-754

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Zuständig und verantwortlich für die vom Bundesverfassungsgericht gerügte Verschleppung des Verfahrens war das Amtsgericht Dresden. Das Oberlandesgericht Dresden und das Sächsische Staatsministerium für Justiz erklärten das Vorgehen des Amtsgerichts Dresden für akzeptabel.

Armes Deutschland, arme Steuerzahler, die mit solchen Beamten gestraft sind.

 

Der klagende Vater wurde vor dem Bundesverfassungsgericht von Rechtsanwalt Georg Rixe aus Bielefeld unterstützt.

 

 


 

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

 

Präambel:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deute Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

...

Von welchem Gott wird hier gesprochen, von Mammon?

 

Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Satz 4: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

 

Warum nicht auch jeder Vater? Grundgesetz Artikel 6 Satz 4 verstößt gegen Grundgesetz Artikel 3 Satz 2.  Da hat man offenbar schon bei der Abfassung des Grundgesetzes geschlafen.

 

 

 

Maunz, Dürig, Herzog

Kommentar zum Grundgesetz

C. H. Beck, München, 34. Ergänzung vom Juni 1998

 

 


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