Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Zossen
Familiengericht
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Amtsgericht Zossen
Gerichtstraße 10
15806 Zossen
Telefon: 03377 / 307-0
Fax: 03377 / 307-100
E-Mail: verwaltung@agzs.brandenburg.de
Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-zossen/
Internetauftritt des Amtsgerichts Zossen (03/2024)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2024 - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-zossen/aufgaben-und-geschaeftsverteilung/
Bundesland Brandenburg
Direktor am Amtsgericht Zossen:
- Richterin am Amtsgericht Zossen / Direktorin am Amtsgericht Zossen (ab 01.10.2014, ..., 2018)
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Zossen: Ulrike Severin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Zossen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Zossen (ab 27.02.2012, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.07.1997 als Richterin am Landgericht Potsdam - 3/4 abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 10.07.1997 als Richterin am Landgericht Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.02.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Landgericht Potsdam - GVP 01.01.2010: nicht aufgeführt. 2013 und 08.12.2014: als Direktorin am Amtsgericht Zossen mit der weiteren Führung der Geschäfte beauftragt. Amtsgericht Zossen - GVP 01.01.2017.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Zossen über 60 Mitarbeiter/innen, davon 9 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Landkreis Teltow-Fläming
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Frank Ahlborn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Zossen (ab 05.12.1996, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 05.12.1996 als Richter am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Amtsgericht Zossen - GVP 01.01.2017.
Wolfgang Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Zossen (ab 08.09.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.09.2006 als Richter am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.09.2006 als Richter am Amtsgericht Zossen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.09.2006 als Richter am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.09.2006 als Richter am Amtsgericht Zossen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.09.2006 als Richter am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Amtsgericht Zossen - GVP 01.01.2017: Pressesprecher.
Ingo Böhme (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Zossen (ab 16.12.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.12.1998 als Richter am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Amtsgericht Zossen - GVP 01.01.2017.
Nicole Fried (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Zossen (ab 01.08.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg - Elternzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2012 als Richterin am Amtsgericht Zossen - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2012 als Richterin am Amtsgericht Zossen - abgeordnet, 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2012 als Richterin am Amtsgericht Zossen - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2016, 01.01.2017: aufgeführt.
Iris Grund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Zossen (ab 19.12.2005, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Iris Worpitz ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Iris Grund ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Zossen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2014: Familiensachen. Amtsgericht Zossen - GVP 01.01.2017: Familiensachen.
Margarete Hüls (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Zossen (ab 16.12.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.12.1998 als Richterin am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Zwischenzeitlich auch am Amtsgericht Brandenburg - Familiensachen? Amtsgericht Zossen - 2012: Familiensachen - Abteilung 6. Amtsgericht Zossen - GVP 01.01.2017: Familiensachen.
Dr. Anja Sophie Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Zossen (ab 22.08.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.05.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 22.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Zossen - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Zossen - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Zossen - GVP 20.04.2017: "Aus Anlass des Ausscheidens von Frau Richterin am Amtsgericht Dr. Meyer infolge Mutterschutzes zum 20.04.2016 wird der Besondere Teil des Geschäftsverteilungsplans des Amtsgerichts Zossen wie folgt geändert: ..."
Renate Neuhaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Zossen (ab 01.10.1996, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Zossen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Zossen - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2012: Familiensachen. Amtsgericht Zossen - GVP 01.01.2017.
Ulrike Severin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Zossen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Zossen (ab 27.02.2012, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.07.1997 als Richterin am Landgericht Potsdam - 3/4 abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 10.07.1997 als Richterin am Landgericht Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.02.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Landgericht Potsdam - GVP 01.01.2010: nicht aufgeführt. 2013 und 08.12.2014: als Direktorin am Amtsgericht Zossen mit der weiteren Führung der Geschäfte beauftragt. Amtsgericht Zossen - GVP 01.01.2017.
Alexandra Wersche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht Potsdam (ab 15.12.2004, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.12.2004 als Richterin am Landgericht Potsdam - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Zossen - GVP 01.01.2017, 01.01.2018: als Richterin am Landgericht abgeordnet an das AG Zossen.
Abteilungen am Familiengericht Zossen:
6 F - Margarete Hüls (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Zossen (ab 16.12.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.12.1998 als Richterin am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Zwischenzeitlich auch am Amtsgericht Brandenburg - Familiensachen? Amtsgericht Zossen - 2012: Familiensachen - Abteilung 6. Amtsgericht Zossen - GVP 01.01.2017: Familiensachen.
9 F -
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Zossen tätig:
Ursula Fladée (geb.
zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965)
- Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg (ab
01.05.2021, ...,
2023) - im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Ursula
Fladee ab 10.03.1998 als Richterin am Landgericht Cottbus - abgeordnet -
aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Ursula Fladee ab
01.05.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Ursula Feles ab 01.05.2000 als
Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. ...
zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz".
Herzlichen
Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im
Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Ursula Feles ab 01.05.2000 als
Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im
Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Ursula Fladée ab 01.05.2000 als Direktorin am Amtsgericht Rathenow aufgeführt.
... zensiert durch
Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz".
In
jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im
Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2014 als Direktorin am Amtsgericht Zossen
aufgeführt. Im
Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2021 als Vorsitzende Richterin am
Oberlandesgericht Brandenburg
aufgeführt. Oberlandesgericht Brandenburg - GVP 01.04.2010:
stellvertretende Vorsitzende / 1. Zivilsenat. 2011: mit der weiteren Führung der
Geschäfte des Direktors am Amtsgericht Bad Freienwalde beauftragt. 24.07.2014:
"Ursula Fladée hat sich um Leitung des Amtsgerichts Zossen beworben
Gerichtsdirektorin orientiert sich neu
Susanne Götsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 09.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 09.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Zossen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Brandenburg - GVP 01.09.2012. 01.09.2013: aufgeführt.
Beate Kahl (geb. 1962) - Richterin am Kreisgericht Zossen (ab 1986, ..., 1991)
1982-1986 Studium an der Humboldt-Universität Berlin
1986-1991 Richterin für Arbeitsrecht und Familienrecht am Kreisgericht Zossen
seit 1991 Rechtsanwältin
seit 1997 Fachanwältin für Arbeitsrecht
2013 Fachanwaltskurs Versicherungsrecht
Sonstige Tätigkeiten:
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht
Referententätigkeit im Arbeits- und Baurecht
seit 2008 Referentin beim Kommunalen Bildungswerk Berlin
nebenamtliche Prüferin der Rechtsanwaltskammer Berlin/Brandenburg
Vorstand Märkisches Kinderdorf Ludwigsfelde e. V.
...
http://stuhr-kahl.de/index.php?modul=ModulAnwaelte&action=HandleBeate_kahl
Dieter Rosewick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Zossen (ab 01.12.1993, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.1993 als Richter am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Dieter Rosewick nicht aufgeführt.
Rechtspfleger:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Königs Wusterhausen
überregionale Beratung
http://familienberatung-koenigs-wusterhausen.de
Familienberatung Luckenwalde
überregionale Beratung
http://familienberatung-luckenwalde.de
Familienberatung Ludwigsfelde
überregionale Beratung
http://familienberatung-ludwigsfelde.de
Familienberatung Potsdam
überregionale Beratung
http://familienberatung-potsdam.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
AWO Erziehungs- und Familienberatungsstelle Zossen - Außenstelle -
Bahnhofstr. 5
14943 Luckenwalde
Telefon: über 03377 / 303372
E-Mail: efb.zossen@awo-wohnstaetten.de
Internet: http://www.awo-wohnstaetten.de
Träger: Arbeiterwohlfahrt
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Grabenstr. 23
14943 Luckenwalde
Telefon: 03371 / 610542
E-Mail: efb.luckenwalde@drk-flaeming-spreewald.de
Internet:
Träger: Deutsches Rotes Kreuz
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung
Mitarbeiter:
Herr Krämer - Familien-Beratungsstelle des Roten Kreuzes Luckenwalde (ab , ..., 2008)
Frau Werner - Erziehungs- und Familienberatung Luckenwalde (ab , ..., 2007)
Erziehungs- und Familienberatung
Marktplatz 8
15806 Zossen
Telefon: 03377 / 302272
E-Mail: esb.zossen@awo-wohnstaetten.de
Internet: http://www.awo-wohnstaetten.de
Träger: Arbeiterwohlfahrt
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Mitarbeit - 2024: Diana Zabel
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Landkreis Teltow-Fläming Amt für Jugend und Soziales
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: 03371 / 608-3404
E-Mail:
Internet: http://www.teltow-flaeming.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sozialberatung
? Frau Werner - Erziehungs- und Familienberatung Luckenwalde (2007)
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Zossen (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Zossen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Zossen (ab 01.09.2009, ..., )
Verfahrensbeistände:
Ursula Mertens
James-Cook-Str. 4
14089 Berlin
vormals: Klausener Str. 2, 14532 Kleinmachnow
Bestellung am Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Zossen
Bestellung am Amtsgerichgt Zossen durch Richterin Hüls (2018)
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Gerhard Hennig
Diplom-Psychologe
14057 Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Zossen
Tätigkeit auch als Verfahrenspfleger
Elternentsorgung nach Hennigeinsatz nicht unwahrscheinlich.
Herr Hennig wird vom Väternotruf nicht empfohlen, da es sonst passieren kann, dass auf Empfehlung des Herrn Hennig an das Familiengericht einem Elternteil das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen wird. Und das kann ja kein anständiger Mensch wollen, der mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes Artikel 6 Satz 2 steht.
Beauftragung am Amtsgericht Zossen durch Richterin Hüls.
Ilona Lorenzen
vormals Ilona Lorenzen-Linke - Nachrufe auf Jürgen Linke (04.12.1951 - 31.12.2004) - www.systemagazin.de/beitraege/nachrufe/linke_juergen.php
Diplom-Psychologin
Systemische Familientherapeutin
Diplom-Organisationsberaterin
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs
10629 Berlin, später Umzug von Berlin nach Markdorf am Bodensee
Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Zossen
Beauftragung am Amtsgericht Konstanz
Beauftragung als Verfahrenspflegerin am Amtsgericht Ravensburg
Frau Lorenzen kann vom Väternotruf leider nicht empfohlen werden.
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Landkreis Teltow-Fläming
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Teltow-Fläming
Frauenhaus Luckenwalde
Straße:
14940 Luckenwalde
Telefon: 03371 / 633291
E-Mail:
Internet:
Träger: Bildungswerk FUTURA gGmbH
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Sozialberatung, Lebensberatung
15 WF 160/00 Brandenburgisches Oberlandesgericht
6 F 409/99 Amtsgericht Zossen
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Beschluss
In dem Prozesskostenhilfeverfahren
an dem beteiligt sind
1. der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam,
Beschwerdeführer,
2. ... J..., ...,
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... -
3. ... K..., ...,
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... -
Antragsteller und Beschwerdegegner,
hat der 3. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts durch
den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ...,
den Richter am Oberlandesgericht ... und
die Richterin am Landgericht ...
- 2 -
am
1. Oktober 2001
b e s c h l o s s e n :
Die Beschwerde des Bezirksrevisors des Landgerichts Potsdam gegen den Beschluss
des Amtsgerichts Zossen vom 7. Oktober 1999 – 6 F 409/99 – wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
G r ü n d e :
I.
Die Parteien haben, ohne dass zwischen ihnen ein entsprechendes Verfahren anhängig war, Prozesskostenhilfe für die Protokollierung eines zwischen ihnen vorgerichtlich vereinbarten Vergleichs beantragt. Mit Beschluss vom 7. Oktober 1999 hat das Amtsgericht den Antragstellern die beantragte Prozesskostenhilfe bewilligt.
II.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Bezirksrevisors hat keinen Erfolg.
Nach § 127 Abs. 3 ZPO kann die Beschwerde der Staatskasse gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur darauf gestützt werden, dass die unterlassene Festsetzung von Monatsraten oder aus dem Vermögen zu zahlender Beträge unrechtmäßig sei, weil die Partei solche Zahlungen nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erbringen könne und deshalb auch zu leisten habe. Die Beschwerde der Staatskasse soll also nur dazu dienen, im Interesse der Haushaltsmittel der Länder zu Unrecht unterbliebene Zahlungsanordnungen nachträglich zu erreichen. Nur in diesem beschränkten Umfang sieht da s Beschwerderecht der Staatskasse eine Kontrolle der Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren vor, in denen Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist (vgl. BGHZ 119, 373, 375).
Eine – wie hier – gegen die Bewilligung an sich gerichtete Beschwerde mit dem Ziel, die dem Grunde nach gewährte Prozesskostenhilfe rückwirkend zu verweigern bzw. wieder zu beseitigen, ist nach § 127 Abs. 3 ZPO grundsätzlich unstatthaft (vgl. BGHZ 119, 372, 375 f.; MünchKommZPO/Wax, 2. Aufl., § 127 ZPO Rn. 41).
Der bestehende Streit darüber, ob der Staatskasse über die in § 127 Abs. 3 ZPO abschließend bezeichneten Fälle hinaus auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit der Prozesskostenhilfebewilligung eröffnet ist (vgl. BGHZ 119, 372 ff.; OLG Hamm FamRZ 1992, 1451; MünchKommZPO/Wax, a.a.O., § 127 ZPO Rn. 42; Musielak/Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 127 ZPO Rn. 11; jeweils m. weit. Nachw.), bedarf hier keiner Entscheidung. Die Beschwerde ist in jedem Fall unzulässig. Sie ist gegen den in der mündlichen Verhandlung vom 7. Oktober 1999 zu Protokoll verkündeten Beschluss erst am 4. April 2000, mithin nach Ablauf der dreimonatigen Beschwerdefrist in § 127 Abs. 3 S. 3 ZPO erhoben worden. Auch die außerordentliche Beschwerde der Staatskasse unterliegt – ihre Statthaftigkeit in diesen Fällen unterstellt – der Dreimonatsfrist in § 127 Abs. 3 S. 3 ZPO (vgl.OLG Hamm FamRZ 1992, 1451, 1452; Musielak/Fischer, a.a.O., § 127 ZPO Rn. 12). Gegen jede auf greifbare Gesetzeswidrigkeit gestützte Beschwerde streitet das Gebot der Rechtssicherheit (vgl. Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 567 ZPO Rn. 19). Dieses Gebot wäre durch die Zulassung einer unbefristeten Beschwerdemöglichkeit der Staatskasse in nicht hinnehmbarer Weise verletzt, da die bedürftige Partei, soweit sie voll ständige Angaben gemacht hat und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sich nicht verbessern, wegen der ausdrücklichen Regelung in § 127 Abs. 3 S. 3 ZPO darauf vertrauen können muss, dass ihr die einmal bewilligte Prozesskostenhilfe nicht wieder entzogen werden kann (vgl. BGHZ 119, 372, 375 f.).
Die Frage, ob die Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines durch Einreichung einer Sachantragsschrift anhängig gemachten Verfahrens schon als greifbar gesetzeswidrig angesehen werden kann, bedarf nach alledem keiner Entscheidung.
Ob allerdings die in dem hier zugrunde liegenden „Verfahren“ festgesetzten Rechtsanwaltsgebühren auch außerhalb eines zuvor anhängig gemachten streitigen Verfahrens entstehen können, wird gegebenenfalls im Rahmen der noch ausstehenden Entscheidung über die Erinnerung des Bezirksrevisors gegen die Kostenfestsetzungen vom 17. Februar 2000 zu prüfen sein.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 127 Abs. 4 ZPO.
http://www.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/Microsoft%20Word%20-%2015%20WF%20160-00.pdf