Jugendhilfeausschuss
Das zweigliedrige Jugendamt
2. Der Verwaltung des Jugendamtes - irreführend oft auch "Jugendamt" genannt.
* Das was der Bürger üblicherweise mit Jugendamt bezeichnet, ist tatsächlich "nur" die Verwaltung des Jugendamtes, die allerdings den praktischen Teil der Arbeit macht.
Der Jugendhilfeausschuss hat Leitlinienkompetenz und kann in allen Fragen Entscheidungen treffen, die wesentliche Problemstellungen der Jugendhilfe betreffen..
Einzelpersonen, Initiativen und Vereine können sich in allen Angelegenheiten der "Kinder- und Jugendhilfe" an den Jugendhilfeausschuss (JHA) des Landkreises oder der Stadt wenden. Auch Beschwerden und Eingaben über die Arbeit des Jugendamtes (gemeint ist die Verwaltung des Jugendamtes) können an den JHA mit der Bitte um Beratung gesandt werden.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
(1) Die Aufgaben des Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen.
(2) Die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder in seinem Auftrag vom Leiter der Verwaltung des Jugendamts im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Vertretungskörperschaft und des Jugendhilfeausschusses geführt.
(3) Die Aufgaben des Landesjugendamts werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Landesjugendamts im Rahmen der Satzung und der dem Landesjugendamt zur Verfügung gestellten Mittel wahrgenommen. Die Geschäfte der laufenden Verwaltung werden von dem Leiter der Verwaltung des Landesjugendamts im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse des Landesjugendhilfeausschusses geführt.
§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an
1.
mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
2.
mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
(2) Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
1.
der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
2.
der Jugendhilfeplanung und
3.
der Förderung der freien Jugendhilfe.
(3) Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen. Seine Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.
(4) Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des Landesjugendamts wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der obersten Landesjugendbehörde zu berufen sind. Die übrigen Mitglieder werden durch Landesrecht bestimmt. Absatz 2 gilt entsprechend.
(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es regelt die Zugehörigkeit beratender Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss. Es kann bestimmen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der Leiter der Verwaltung des Jugendamts nach Absatz 1 Nummer 1 stimmberechtigt ist.
Fußnote
§ 71 Abs. 3 idF d. Bek. v. 14.12.2006 I 3134: Baden-Württemberg - Abweichung durch § 2 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG BW) v. 19.4.1996 GBl BW 1996, 457 mWv 1.1.2009 (vgl. BGBl I 2009, 744)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html
In Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung ist der Jugendhilfeausschuss der "Verwaltung des Jugendamtes" weisungsberechtigt.
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus Vertreten der Parteien und gewählten Vertretern von "Anerkannten Trägern der Freien Jugendhilfe" zusammen, also Vereine, Stiftungen u.ä. die auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Diese Träger können Personen zur Wahl als stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss vorschlagen. Die Wahl wird von der Vertretungskörperschaft vorgenommen (z.B. Ratsversammlung in einer Stadt)
Die Verwaltung des Jugendamtes ist, örtlich unterschiedlich, sachgebietsbezogen gegliedert, so z.B. zu Kindertagesstätten, Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst, Jugendförderung, Beistandschaften und Vormundschaften, Pflegekinderwesen und Adoptionen.
In Deutschland gab es im Juni 2001 619 Jugendämter. Außerdem gibt es in jedem Bundesland - außer in Berlin - noch ein Landesjugendamt.
Die Anzahl der Jugendämter ist identisch mit der Anzahl der Jugendhilfeausschüsse.
Im Jahr 2006 wird die Zahl der Jugendämter mit 598 angegeben ("Das Jugendamt", 12/2006, S. 538)
Jugendhilfeausschuss - Sekte oder Öffentliches Gremium
Der Jugendhilfeausschuss ist natürlich keine Sekte oder Geheimorganisation wie der BND, wenngleich man bei einigen deutschen Kommunen diesen Eindruck bekommen kann. So z.B. beim Landkreis Limburg-Weilburg - ausführlich siehe unten.
Angefragt, bisher aber ohne Antwort:
Jugendhilfeausschuss Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Jugendhilfeausschuss der Stadt Dessau-Roßlau
Informationsfreiheit miserabel:
Keine oder keine vollständige Mitgliederliste im Internet, bzw. Zusendung der Mitgliederliste per Mail wird verweigert. Erich Honecker lässt grüßen.
Jugendhilfeausschuss Frankfurt am Main
Jugendhilfeausschuss Stadtjugendamt Kassel
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Amberg-Sulzbach
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Holzminden
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Limburg-Weilburg
Informationsfreiheit positiv:
Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/au020.asp?AULFDNR=5&options=4&altoption=Ausschuss
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bad Oeynhausen
http://www.sitzungsdienst-bad-oeynhausen.de/bi/au020.asp?AULFDNR=4&options=4&altoption=Ausschuss
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Altötting
http://www.lra-aoe.de/landkreis/kreistag/ausschuesse/jugendhilfeausschuss/
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freudenstadt
http://www.landkreis-freudenstadt.de/servlet/PB/menu/1168944/index.html
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Sankt Wendel
https://agendaservice.net/ratsinfo/lkstwendel/Committee.html?orgid=11&o=1&oc=0&ob=1#current
Jugendhilfeausschuss der Stadt Mönchengladbach
Jugendhilfeausschuss der Stadt Neuwied
http://www.sitzungsdienst-neuwied.de/bi/au020.asp?AULFDNR=11&options=4&altoption=Ausschuss
Jugendhilfeausschuss der Stadt Oberhausen
http://allris.oberhausen.de/bi/au020.asp?AULFDNR=10&options=4&altoption=Gremium
Jugendhilfeausschuss der Stadt Remscheid
http://www.remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/gremien/0.13.4_jha-14wp.pdf
Auf Anfrage die Mitgliederliste des Jugendhilfeausschuss per Mail zugeschickt bekommen:
Jugendhilfeausschuss der Stadt Baden-Baden
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Augsburg
Jugendhilfeausschuss des Hochtaunuskreis - Mitgliederliste nicht im Netz - nach längerer Diskussion Zusendung dann doch noch per Mail am 29.11.2017.
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Unterallgäu
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 26. Oktober 2017 11:18
An: Landratsamt AS (SG 42 - Jugendamt)
Betreff: Mitgliederliste des
Jugendhilfeausschusses
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Jugendamt
Schloßgraben 3
92224 Amberg
Tel.: 09621/39-582
Fax: 09621/37605-325
eMail: jugendamt@amberg-sulzbach.de
Url: www.amberg-sulzbach.de/jugendamt/
Jugendamt Amberg-Sulzbach
Sehr geehrte Damen und
Herren,
wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen
Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses, diese konnte wir auf Website des
Landkreises leider nicht finden.
Bitte auch Beratenden Mitglieder, die
entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden
Mitglieder mit angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LRA Amberg-Sul.(Schieder Thomas)
[mailto:Thomas.Schieder@amberg-sulzbach.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. November
2017 11:08
An: 'info@vaeternotruf.de'
Betreff: WG: Mitgliederliste des
Jugendhilfeausschusses
Sehr geehrter Herr "Anton",
bevor wir in
eine weitere Korrespondenz eintreten, bitte ich um Aufklärung, um wen es sich
bei Ihnen als Ansprechpartner handelt (Name, Funktion).
Mit freundlichen
Grüßen
Thomas Schieder
Landratsamt Amberg-Sulzbach, Kreisjugendamt
Schloßgraben 3, 92224 Amberg, Tel.: +49 9621 390
eMail:
kreisjugendamt@amberg-sulzbach.de
Ansprechpartner: Thomas Schieder,
Regierungsamtsrat Tel. (direkt): +49 9621 39 565, Fax (direkt): +49 9621
37605-325
Zi-Nr.: 592, 2. OG
Gebäude: Zeughaus (Gebäude 3), Zeughausstraße
2, 92224 Amberg
web: http://www.amberg-sulzbach.de/jugendamt/
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2018 13:19
An: 'LRA Amberg-Sul.(Schieder Thomas)'
Cc: 'jugendamt@amberg-sulzbach.de';
'poststelle@amberg-sulzbach.de'; 'info@csu.as'; 'moritz.p@gmx.net';
'Reinhold.strobl@bayernspd-landtag.de'; 'admin@spd-amberg-sulzbach.de';
'karl-heinz.herbst@gmx.de'; 'heidi.kaschner@die-linke-bayern.de';
'brey@die-linke-bayern.de'
Betreff: AW: Mitgliederliste des
Jugendhilfeausschusses
Sehr geehrter Herr Schieder,
mein Name
ist Anton Schwarz,
Meine Funktion ist Staatsbürger der Bundesrepublik
Deutschland.
Der Bundespräsident hat mich in seiner Weihnachtsansprache
aufgerufen, gesellschaftlich aktiv zu werden, was ich wie Sie sehen, hier in
vorbildlicher Pflichterfüllung leiste.
Leider kann man das vom
Landratsamt Amberg-Sulzbach wohl nicht in Gänze sagen. sonst müssten wir nicht
nach der vollständigen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses fragen, die im
Zeitalter des Internets auf die Website des Landratsamtes gehört und nicht in
einen Tresor.
Brauchen Sie von mir noch einen Lebenslauf, ein
polizeiliches Führungszeugnis, aktuelle Kontoauszüge und meine Krankenakte,
damit Sie mir die aktuelle Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses
unbürokratisch und die Steuerzahler/innen möglichst wenig belastend, per Mail
zusenden?
Sexuell bin ich heterosexuell orientiert, ich hoffe, dies ist
kein Grund im Landratsamt Amberg-Sulzbach, mich bei der Informationsübermittlung
gegenüber homosexuell orientierten Bürgern zur benachteiligen.
Ich habe
kein Aids und leide auch nicht an Lepra oder Rinderwahnsinn, falls das für Sie
von Interesse sein sollte.
Warum fragen Sie, was meine Funktion sei.
Kommunizieren Sie nur mit Funktionären oder auch mit normalen Bürger/innen, die
es wagen, beim Landratsamt nach der nicht geheimen Mitgliederliste des
Jugendhilfeausschusses zu fragen?
Gibt es im Landratsamt Amberg-Sulzbach
etwas zu verbergen, dass Sie so merkwürdig fragen oder sind Sie in der
ehemaligen DDR sozialisiert?
Falls Sie in der DDR sozialisiert sind,
welche Funktionen haben Sie dort bekleidet, waren Sie Mitglied der SED oder
anderer staatsnaher Organisationen?
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Geheimniskrämerei im Landkreis
Odenwald
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2017 14:00
An: info.jugendamt
Cc: Ihrig, Rudi; Bürgerservice
Betreff: Mitgliederliste
des Jugendhilfeausschusses
Jugendamt Odenwaldkreis
Michelstädter
Straße 12
64711 Erbach
Telefon: 06062 70-438
Telefax: 06062 70-401
E-Mail: info.jugendamt@odenwaldkreis.de
Jugendamt
Odenwaldkreis
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um
Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des
Jugendhilfeausschusses. Diese konnten wir auf der Website des Landkreis Odenwald
leider nicht finden.
Bitte auch Beratenden Mitglieder, die entsendenden
Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder
mit angeben.
Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des
Jugendhilfeausschusses zu.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ihrig, Rudi
[mailto:r.ihrig@odenwaldkreis.de]
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2017
14:33
An: Veigl, Sandra
Cc: Bürgerservice; 'Väternotruf'; info.jugendamt;
Bär, Ralf Franz; Friedrich, Oswald
Betreff: AW: Mitgliederliste des
Jugendhilfeausschusses
Hallo Frau Veigl,
anbei eine Anfrage über
E-Mail von einem Anton.
Ggf. wäre darum zu bitten, diese Anfrage zu
konkretisieren und vor allem auf schriftlichem Wege zu senden, damit eine
nachvollziehbare Zuordnung zu einem Absender erfolgen kann.
Dies würde die
Möglichkeit einer Prüfung eröffnen, besonders unter dem Aspekt ob die Daten -
wie sie hier "angefordert" werden - an diese Person herausgegeben werden können.
Freundliche Grüße
R. Ihrig
Abteilungsleiter ASD
Kreisausschuss
des Odenwaldkreises
-Jugendamt / Allgemeiner Sozialer Dienst- Michelstädter
Straße 12
64711 Erbach
Telefon-Zentrale: 06062 70-0
Telefon-Durchwahl: 06062 70-248
Fax:06062 70-401
E-Mail:
r.ihrig@odenwaldkreis.de
Internet:
http://www.odenwaldkreis.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2017 16:48
An: 'Ihrig, Rudi'; 'Veigl, Sandra'; 'christian.zant@fdp-odenwald.de';
'geschaeftsstelle@spd-odenwald.de'; 'info@cdu-odenwaldkreis.de';
'petra.neubert@gruene-odenwald.de'; 'jonas.schoenefeld@gruene-odenwald.de';
'alfred.hawelky@gruene-odenwald.de'; 'horst.kowarsch@gruene-odenwald.de';
'skrieger@linke-odenwald.de'
Cc: 'Bürgerservice'; 'info.jugendamt'; 'Bär,
Ralf Franz'; 'Friedrich, Oswald'
Betreff: AW: Mitgliederliste des
Jugendhilfeausschusses
Sehr geehrter Herr Ihrig,
das hört sich
nun aber sehr bürokratisch an, was Sie da vortragen. Üblicherweise gehören
Informationen über den Jugendhilfeausschuss auf die Website des Landkreises und
nicht wie von Ihnen offenbar intendiert in einen Tresor.
Ich schlage
daher vor, dass Sie sich aus der Runde hier zurückziehen, damit nicht der
Eindruck entsteht, beim Landkreis gäbe es etwas zu verbergen.
Im
Übrigen ist auch eine Mail wie diese hier eine schriftliche Mitteilung, fragen
Sie mal einen Deutschlehrer, der wird Ihnen das bestätigen.
Mit
freundlichen Grüßen
Anton
In Darmstadt werden bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses Männer diskriminiert. Wahrscheinlich wieder so eine politische Bauchlandung der GrünInnen und der SPDInnen mit ihrer latenten Männerphobie.
Satzung über die Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vom 22.10.1993
...
§ 4 Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied vorzusehen. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt Darmstadt haben. (2) Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder beträgt 15 Personen. Davon sollen mindestens 7 Frauen sein.
http://www.portal-darmstadt.de/satzung/pdf/520.pdf
Kommentar Väternotruf 14.05.2013: Seltsame und verfassungswidrige Sitten in Darmstadt. Mindestanzahl von Frauen, aber keine Mindestanzahl von Männern. Denen Autoren dieser Merkwürdigkeit hat wohl die angebliche Wissenschaftsstadt den Verstand vernebelt.
Jugendamt Landkreis Limburg-Weilburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses.
Bitte auch die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben. Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des Jugendhilfeausschusses zu.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
16.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hannappel, Uwe ...
Gesendet: Donnerstag, 16. Mai 2013 15:29
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses
Guten Tag,
leider kann ich Ihnen die Namen der Mitglieder des Jugendhilfeausschuss aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen.
Freundliche Grüße
im Auftrag
Uwe Hannappel
Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Jugend, Schule und Familie Fachdienst Grundsatzangelegenheiten Schiede 43
65549 Limburg
Telefon: 06431 296-241
Fax: 06431 296-406
E-Mail: ...
Internet: www.landkreis-limburg-weilburg.de
Lieber Herr Hannapel,
selbstverständlich dürfen Sie uns die Grunddaten der Ausschussmitglieder zur Verfügung stellen, da diese der sozialen Sphäre zuzuordnen sind. Wir leben auch nicht in der DDR, wo jeder Pups der Geheimhaltung unterlag.
Es geht auch nicht um die sexuellen Vorliebe oder eventuelle Perversionen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, sondern um den vollständigen Namen, die entsendende Partei oder Organisation (Freier Träger der Jugendhilfe) oder bei Beratenden Mitgliedern um die entsendende Institution.
Der Ausschuss ist keine Sekte oder Geheimbund, sondern öffentlich gewählt und muss sich daher auch den Wählerinnen und Wählern in der Öffentlichkeit stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
16.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Roth, Thorsten ...
Gesendet: Freitag, 17. Mai 2013 11:10
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses
Wichtigkeit: Hoch
Guten Tag Frau Anton,
guten Tag Herr Anton,
da ich hier im Hause für die Gremienarbeit zuständig bin, hat mir Herr Hannappel von unserem Amt für Jugend, Schule und Familie Ihre E-Mail vom gestrigen Tag weitergeleitet. Der Inhalt war mir allerdings schon bekannt, da Sie mir die E-Mail in "Cc" zur Kenntnis gegeben haben.
Die Aussage von Herrn Hannappel, Ihnen die personenbezogenen Daten der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht zu übersenden, teile in Gänze. Wir werden Ihnen diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Ich bitte darum, dies zu respektieren. Weitergehender Schriftverkehr diesbezüglich ist - zumindest von unserer Seite aus - entbehrlich.
Die Übersendung der Satzung des Jugendhilfeausschusses ist möglich. Ich bitte Sie dahingehend um Mitteilung einer postalischen Anschrift. Nach Eingang derselben werden wir Ihnen die Satzung umgehend übersenden.
Die Leitung des Amtes für Jugend, Schule und Familie erhält von meiner heutigen E-Mail an Sie eine Durchschrift.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und einen schönen Feiertag.
Freundliche Grüße
im Auftrag
Thorsten Roth
Stv. Büroleitender Beamter der Kreisverwaltung Leiter des Referates für Grundsatzangelegenheiten u. Kreisorgane
Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Schiede 43
65549 Limburg
Telefon: 06431 296-228
Fax: 06431 296-298
E-Mail: ...
Internet: www.landkreis-limburg-weilburg.de
Lieber Herr Roth,
was sollen wir dazu sagen?
Milde formuliert: Andere Gebietskörperschaften sind da weit besser aufgestellt als der Landkreis Limburg-Weilburg, so etwa der Landkreis Altötting.
http://www.lra-aoe.de/landkreis/kreistag/ausschuesse/jugendhilfeausschuss/
Wir dachten immer, in Hessen wäre man etwas weiter als in Bayern, aber diese Idee müssen wir nun revidieren.
Im Internetauftritt des Landkreises Limburg-Weilburg sind ja offenbar noch nicht einmal Kontaktdaten des Jugendhilfeausschusses zu finden.
Zu finden ist lediglich ein:
- Ausschuss für Jugend, Schule, und Bau
und ein
- Ausschuss für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport
Wobei man bei letzterem die Männer vergessen hat, grad so, als ob die alle außer ein paar Standhaften in der Verwaltung den Landkreis Limburg-Weilburg verlassen hätten.
Bitte senden Sie unsere Anfrage an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit der Bitte um Behandlung im Ausschuss und geben uns dann freundlicher Weise darüber Rückmeldung. Allein die ausschließliche Weiterleitung an die Leitung des Amtes für Jugend, Schule und Familie lässt vermuten, dass Sie den Jugendhilfeausschuss als eigenständiges Gremium und Teil des zweigliedrigen Jugendamtes nicht sonderlich ernst nehmen.
Die Satzung des Jugendhilfeausschusses übersenden Sie uns freundlicherweise bitte per Mail. Das spart Porto- und Bürokratiekosten, die Umwelt wird es Ihnen danken.
Anton
17.05.2013
Der Zeit voraus?
14. Mai 2013 - 22:29
– Christian HufgardEin Piratengedanke von Jörg Sobek
Aus den frühen Diskussionen über Urheberrecht im Internetzeitalter hat die Piratenpartei in wenigen Jahren einen umfassenden Ansatz für eine moderne Demokratie entwickelt.
Dazu gehören in erster Linie die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen und mehr Mitsprachemöglichkeiten. Oft waren Skandale nötig,um die Bedeutung für jeden einzelnen Bürger zu verdeutlichen. Ob Kohl'schesSpendensystem, Konzerne, die in Ministerien an Gesetzestexten mitschreiben oder die hausgemachte Bankenkrise: Selbstherrlichkeit, Korruption und Dummheit lassen sich nur verhindern, wenn weitgehende Transparenz besteht.Nur so können sich Abgeordnete wie Bürger ein fundiertes Urteil bilden. Gute Lösungen sollen eine Chance haben - egal wer sie vorbringt - und schlechte sollen frühzeitig entlarvt werden.
Wer einen Blick in die etablierte Arbeitsweise der Parlamente wirft erkennt schnell, wie Regierungen die Opposition desinformieren. Der eine Abgeordnete ist aber nicht besser oder wichtiger als der andere. Hinter jedem einzelnen steht ein gleichgroßer Teil der Bevölkerung, der gefälligst auch die gleichen Rechte haben soll. Transparenz und Bürgerbeteiligung bedeuten auch, dass man zwischen zwei Wahlterminen sein Votum zum politischen Betrieb einbringen kann. Nur so kann verhindert werden, dass Wahlprogramme nach dem Urnengang Makulatur werden.
Umgekehrt verhält es sich bei der Privatsphäre jedes Einzelnen. Die aus den USA herübergeschwappte Sicherheitshysterie führt mittlerweile auch in Deutschland zu permanenten Versuchen, die Bevölkerung auszuspionieren. "Ich habe doch nichts zu verbergen" werden Sie sagen. Was aber, wenn Sie auf einmal anders behandelt werden, weil Sie bei den verschiedensten Behörden einem Raster entsprechen? Soziale Netzwerke und Projekte wie INDECT machen deutlich, was von Ihrer Privatsphäre übrig bleibt, wenn scheinbar unbedeutende Einzelheiten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden.
"Mir ist wichtig, ob ich morgen noch meinen Arbeitsplatz habe und von meiner Vollzeit-Stelle leben kann." Richtig! Gegenwärtig wird die Politik aber maßgeblich beeinflusst von Lobbyisten und weil das so ist, werden Entscheidungen getroffen, die oftmals nicht Ihren Arbeitsplatz und Ihre Lebensqualität im Fokus haben.
Also - sind die PIRATEN der Zeit voraus? Ein wenig schon. Wir haben uns an die Worthülsen der etablierten Parteien gewöhnt und darüber verlernt, selbst über unsere Gesellschaft nachzudenken. Wer mitreden will wird gezwungen, ganz oder garnicht an der Politik teilzunehmen. Deshalb gibt es am einen Ende Berufspolitiker und am anderen Nichtwähler. Die PIRATEN treten dafür an, dass sich das ändert.
Denk! Selbst!
http://www.piratenpartei-hessen.de/piratengedanken/2013-05-14-der-zeit-voraus
Taliban oder Informationsfreiheit
Für jede Kommune in Deutschland gibt es einen örtlichen zuständigen Jugendhilfeausschuss. Einige dieser Ausschüsse tagen aber anscheinend als Geheimorganisationen, im Internet sind keine Daten zu finden und auch auf Anfrage bei der Kommune werden die Daten nicht herausgerückt. Vermutlich haben in diesen Kommunen Anhänger der radikalislamischen Taliban unbemerkt von der Öffentlichkeit die Macht übernommen und in einer ersten Amtshandlung die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hingerichtet oder in Dunkelzellen eingesperrt.
Zum Glück gibt es in Deutschland aber auch noch einige demokratisch regierte Kommunen, wo es eine Selbstverständlichkeit ist, die öffentlich gewählten Mitglieder, samt deren delegierenden Stellen (Parteien, Freien Trägern der Jugendhilfe oder Institutionen, wie etwa Gerichten, im Internet zu benennen.
Positiv zu nennen, hier z.B. die Stadt Konstanz
http://www.konstanz.de/ris/www/index.php?you_now=2407&you_name=Jugendhilfeausschuss
09.05.2013
Sehr geehrte Frau ...,
in Beantwortung Ihrer Frage, teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden nimmt die Aufgaben im Sinne des § 17 des Bezirksverwaltungsgesetzes (Kontrolle durch die Bezirksverordnetenversammlung) wahr.
Im Abs. 3 heißt es u. a.: "Der Ausschuss entscheidet über die der Bezirksverordnetenversammlung zugeleiteten Eingaben und Beschwerden nach pflichtgemäßem Ermessen und unterrichtet die Petenten darüber. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in Anlehnung an das Gesetz über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz)."
Lt. § 18 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf wurde ein Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gebildet.
Aufgabe des Ausschusses ist es, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Möglichkeiten zu informieren, sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen und der Lösung ihrer Probleme zu unterstützen und zu begleiten.
An die BVV gerichtete Eingaben und Beschwerden werden im Ausschuss behandelt.
Im Sinne dieser Vorschriften ist demzufolge der Ausschuss für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden zuständig für Ihre Eingabe, da er das Handeln der Verwaltung (des Bezirksamtes) prüft. Der Jugendhilfeausschuss hingegen befasst sich nicht mit Eingaben und Beschwerden.
Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses können Sie im § 71 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Margitta Büchel
BVV 12
...
Kommentar Väternotruf:
Da hat Frau Büchel aber schlecht aufgepasst in der Schule. Natürlich befasst sich der Jugendhilfeausschuss auch mit Eingaben und Beschwerden, wenn diese an ihn herangetragen werden. So steht es in §71 SGB 8.
28.03.2012
§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an
1.
mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
2.
mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
(2) Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
1.
der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
2.
der Jugendhilfeplanung und
3.
der Förderung der freien Jugendhilfe.
(3) Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen. Seine Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.
(4) Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des Landesjugendamts wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der obersten Landesjugendbehörde zu berufen sind. Die übrigen Mitglieder werden durch Landesrecht bestimmt. Absatz 2 gilt entsprechend.
(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es regelt die Zugehörigkeit beratender Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss. Es kann bestimmen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der Leiter der Verwaltung des Jugendamts nach Absatz 1 Nr. 1 stimmberechtigt ist.
Fußnote
§ 71 Abs. 3 idF d. Bek. v. 14.12.2006 I 3134: Baden-Württemberg - Abweichung durch § 2 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG BW) v. 19.4.1996 GBl BW 1996, 457 mWv 1.1.2009 (vgl. BGBl I 2009, 744)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html
Jugendhilfeausschuss Landkreis Freudenstadt
Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 9 Kreisräten, 6 stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren 7 beratenden Mitgliedern. Vorsitzender ist Landrat Dr. Klaus Michael Rückert.
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für
die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe:
die Jugendhilfeplanung,
die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes,
die Vorberatung des Haushaltsplans der öffentlichen Jugendhilfe,
die Entscheidung über
die Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen des Jugendamtes und der Träger der freien Jugendhilfe nach Maßgabe der Richtlinien und der vom Kreistag bereitgestellten Mittel;
die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss ist ferner zuständig für
den Vorschlag der Jugendschöffen nach § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG);
den Vorschlag der Beisitzer der Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung nach § 9 Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) in Verbindung mit § 1 der Kriegsdienstverweigerungsverordnung (KDVV) und die Kammern für Kriegsdienstverweigerung nach § 18 KDVG in Verbindung mit § 10 KDVV.
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
9 Kreisräte
Gärtner, Adolf
Haug, Eberhard
Hoffmann, Wolf
Hornberger, Heinz
Korneffel, Holger
Link, Gerhard
Schreiber, Thilo
Wolff, Claas
Zepf, Erwin
6 stimmberechtigte Mitglieder
Klaus Kübler
Kreisjugendring Freudenstadt e. V.
Ulrich Hanfstein
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Freudenstadt
Edwin Benner
Diakonisches Werk Freudenstadt
Erwin Reck
Caritas-Zentrum Horb
Karin Frech
Haus der Jugend Marmorwerk e. V.
Paul Huber
Tageselternverein Landkreis Freudenstadt e. V.
sowie weitere 7 beratende Mitglieder
Johannes Büchle
Evangelisches Dekanatsamt Freudenstadt
Johanna Vogel
BDKJ-Jugendreferat, Dekanat Freudenstadt
Kurt Wiehler
Staatliches Schulamt
Axel Benz
Landgericht Rottweil / Amtsgericht Freudenstadt
Ortwin Arnold
Agentur für Arbeit Nagold
Birgit Bihler
Polizeidirektion Freudenstadt
Dr. Josef Bendak
Gesundheitsamt des Landkreises Freudenstadt
24.05.2011
http://www.landkreis-freudenstadt.de/servlet/PB/menu/1168944/index.html
Kommentar Väternotruf:
Wie kann denn der Landrat des Kreises Dr. Klaus Michael Rückert Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses sein, wo er nicht einmal Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist und es im übrigen rechtswidrig wäre, wenn der gesetzliche Vertreter des Landkreises gleichzeitig Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses wäre. Nächstens wird Dr. Klaus Michael Rückert auch noch Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rottweil und Präsident des Landgerichtes Rottweil. Dann wäre wenigstens alle Macht im Lande in einer Hand konzentriert und bei der Gelegenheit könnte man dann auch gleich noch den Kreistag des Landkreises Freudenstadt auflösen, weil der ohnehin nichts mehr zu sagen hätte.
Ibbenbüren: Ausschluss von Pastor Weber aus dem Jugendhilfeausschuss war rechtswidrig
Ibbenbüren. Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Marie-Luise Balter-Leistner, hätte Pastor Martin Weber nicht von der Beratung im Jugendhilfeausschuss am 10. März 2009 ausschließen dürfen. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster von Freitag. Der Ausschluss habe Pastor Weber in seinen Rechten als beratenes Mitglied der katholischen Kirchengemeinde verletzt. Damit hat das Gericht zunächst einen Schlusspunkt unter die Kontroverse im Jugendhilfeausschuss der Stadt Ibbenbüren vom 10. März um die Befangenheit von Mitgliedern bei der Aussprache und Abstimmung zur Kindergartenplanung gesetzt. Martin Weber, vertreten durch die Hamburger Kanzlei Bernzen Sonntag, hatte dort vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Stadt Ibbenbüren. Aufgrund formaler Gründe wurde die Klage auf Anraten des Gerichts umgewandelt. Sie müsse sich gegen das Organ Jugendhilfeausschuss richten, in diesem Falle also gegen die Ausschussvorsitzende Balter-Leistner, erläuterte das Gericht. Eine Klage gegen die Stadt Ibbenbüren erklärte das Gericht für nicht zulässig und wies diese formal ab.
Am Vormittag hatten die Parteien vor Gericht ihre Argumentationen ausgetauscht. Das Urteil, so die Anwälte des Klägers, habe als Grundsatzentscheidung bundesweite Bedeutung und sei wegweisend, wie künftig in Jugendhilfeausschüssen mit möglicher Befangenheit verfahren werden muss.
Wie berichtet hatte die Ausschuss-Vorsitzende Marie-Luise Balter-Leistner (SPD) im März Martin Weber (katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz) und Bernhard Jäschke (Lernen Fördern) aufgefordert, wegen Befangenheit im Zuhörerraum Platz zu nehmen. Die Begründung: Wegen Verantwortlichkeit bei Trägern, die ebenfalls Kindertagesstätten führen, seien sie in der Frage der Kindergartenplanung für das Stadtgebiet befangen.
Im Ausschuss fiel damals unter anderem eine knappe Entscheidung für zusätzliche Gruppen in Einrichtungen des Begegnungszentrums für Ausländer und Deutsche. Nicht zum Zuge kam ein anderes Modell, unter anderem mit mehr Kindern im Mauritius-Kindergarten, für das sich im Vorfeld die Arbeitsgemeinschaft „Tagesbetreuung für Kinder“ in Ibbenbüren mehrheitlich ausgesprochen hatte.
VON SABINE PLAKE, IBBENBÜREN
30.10.2009
Landesjugendhilfeausschuss Berlin
Der Landesjugendhilfeausschuss wird für die jeweilige Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gebildet. Er besteht aus 19 stimmberechtigten und den beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter. Vertreten sind die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Jugendämter der Bezirke, Abgeordnete der politischen Fraktionen der Abgeordnetenhauses, Jugend- und Familienrichter, Polizei, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und sonstige wichtige Organisationen, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen dieser Stadt einsetzen.
Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Berlin. Dazu gehören u. a. die Arbeitsbereiche des Kinder- und Jugendschutzes, Jugenddelinquenz, Kooperation von Jugend und Schule, Kindertagesbetreuung, Jugendberufshilfe und Jugend/Familiengerichtshilfe. Der Ausschuss trägt dem Landesjugendamt gegenüber beratenden Charakter und beschließt Handlungsempfehlungen zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und deren Familien unserer Stadt. Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat.
Postanschrift:
Landesjugendhilfeausschuss Berlin
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Beuthstr. 6 - 8
10117 Berlin-Mitte
Telefon: 030 / 9026 7
Fax: 030 / 9026 5001
www.berlin.de/sen/jugend/jugendpolitik/landesjugendhilfeausschuss/
Kommentar Väternotruf:
Angaben über die aktuellen Mitglieder des Berliner Landesjugendhilfeausschuss findet man leider auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung nicht.
12.04.2008