Jugendhilfeausschuss


 

 

 

Das zweigliedrige Jugendamt besteht aus

 

1. Dem Jugendhilfeausschuss

2. Der Verwaltung des Jugendamtes - irreführend oft auch "Jugendamt" genannt.

 

 

* Das was der Bürger üblicherweise mit Jugendamt bezeichnet, ist tatsächlich "nur" die Verwaltung des Jugendamtes, die allerdings den praktischen Teil der Arbeit macht.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat Leitlinienkompetenz und kann in allen Fragen Entscheidungen treffen, die wesentliche Problemstellungen der Jugendhilfe betreffen..

Einzelpersonen, Initiativen und Vereine können sich in allen Angelegenheiten der "Kinder- und Jugendhilfe" an den Jugendhilfeausschuss (JHA) des Landkreises oder der Stadt wenden. Auch Beschwerden und Eingaben über die Arbeit des Jugendamtes (gemeint ist die Verwaltung des Jugendamtes) können an den JHA mit der Bitte um Beratung gesandt werden. 

 

 

 

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

 

§ 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts

(1) Die Aufgaben des Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen.

(2) Die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder in seinem Auftrag vom Leiter der Verwaltung des Jugendamts im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Vertretungskörperschaft und des Jugendhilfeausschusses geführt.

(3) Die Aufgaben des Landesjugendamts werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Landesjugendamts im Rahmen der Satzung und der dem Landesjugendamt zur Verfügung gestellten Mittel wahrgenommen. Die Geschäfte der laufenden Verwaltung werden von dem Leiter der Verwaltung des Landesjugendamts im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse des Landesjugendhilfeausschusses geführt.

 

 

§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss

(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

1.

mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

2.

mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

(2) Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

1.

der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,

2.

der Jugendhilfeplanung und

3.

der Förderung der freien Jugendhilfe.

(3) Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen. Seine Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.

(4) Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des Landesjugendamts wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der obersten Landesjugendbehörde zu berufen sind. Die übrigen Mitglieder werden durch Landesrecht bestimmt. Absatz 2 gilt entsprechend.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es regelt die Zugehörigkeit beratender Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss. Es kann bestimmen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der Leiter der Verwaltung des Jugendamts nach Absatz 1 Nummer 1 stimmberechtigt ist.

 

Fußnote

§ 71 Abs. 3 idF d. Bek. v. 14.12.2006 I 3134: Baden-Württemberg - Abweichung durch § 2 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG BW) v. 19.4.1996 GBl BW 1996, 457 mWv 1.1.2009 (vgl. BGBl I 2009, 744)

 

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html

 

 

 

 

In Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung ist der Jugendhilfeausschuss der "Verwaltung des Jugendamtes" weisungsberechtigt.

 

Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus Vertreten der Parteien und gewählten Vertretern von "Anerkannten Trägern der Freien Jugendhilfe" zusammen, also Vereine, Stiftungen u.ä. die auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.  Diese Träger  können Personen zur Wahl als stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss vorschlagen. Die Wahl wird von der Vertretungskörperschaft vorgenommen (z.B. Ratsversammlung in einer Stadt)

 

Die Verwaltung des Jugendamtes ist, örtlich unterschiedlich, sachgebietsbezogen gegliedert, so z.B. zu Kindertagesstätten, Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst, Jugendförderung, Beistandschaften und Vormundschaften, Pflegekinderwesen und Adoptionen.

 

In Deutschland gab es im Juni 2001 619 Jugendämter. Außerdem gibt es in jedem Bundesland - außer in Berlin - noch ein Landesjugendamt.

Die Anzahl der Jugendämter ist identisch mit der Anzahl der Jugendhilfeausschüsse.

 

Im Jahr 2006 wird die Zahl der Jugendämter mit 598 angegeben ("Das Jugendamt", 12/2006, S. 538)

 

 

 

 


 

 

 

Jugendhilfeausschuss - Sekte oder Öffentliches Gremium

Der Jugendhilfeausschuss ist natürlich keine Sekte oder Geheimorganisation wie der BND, wenngleich man bei einigen deutschen Kommunen diesen Eindruck bekommen kann. So z.B. beim Landkreis Limburg-Weilburg - ausführlich siehe unten. 

 

Angefragt, bisher aber ohne Antwort: 

Jugendhilfeausschuss Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Jugendhilfeausschuss der Stadt Dessau-Roßlau

 

Informationsfreiheit miserabel:

Keine oder keine vollständige Mitgliederliste im Internet, bzw. Zusendung der Mitgliederliste per Mail wird verweigert. Erich Honecker lässt grüßen.

Jugendhilfeausschuss Frankfurt am Main

Jugendhilfeausschuss Stadtjugendamt Kassel

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Amberg-Sulzbach

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Holzminden

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Limburg-Weilburg

 

 

Informationsfreiheit positiv:

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf

http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/au020.asp?AULFDNR=5&options=4&altoption=Ausschuss

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bad Oeynhausen

http://www.sitzungsdienst-bad-oeynhausen.de/bi/au020.asp?AULFDNR=4&options=4&altoption=Ausschuss

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Altötting

http://www.lra-aoe.de/landkreis/kreistag/ausschuesse/jugendhilfeausschuss/

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freudenstadt

http://www.landkreis-freudenstadt.de/servlet/PB/menu/1168944/index.html

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Sankt Wendel

https://agendaservice.net/ratsinfo/lkstwendel/Committee.html?orgid=11&o=1&oc=0&ob=1#current

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Mönchengladbach

https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Committee.html?orgid=78&o=1&oc=1&ob=1#current

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Neuwied

http://www.sitzungsdienst-neuwied.de/bi/au020.asp?AULFDNR=11&options=4&altoption=Ausschuss

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Oberhausen

http://allris.oberhausen.de/bi/au020.asp?AULFDNR=10&options=4&altoption=Gremium

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Remscheid

http://www.remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/gremien/0.13.4_jha-14wp.pdf

 

 

Auf Anfrage die Mitgliederliste des Jugendhilfeausschuss per Mail zugeschickt bekommen:

Jugendhilfeausschuss der Stadt Baden-Baden

Jugendhilfeausschuss des Landkreises Augsburg

Jugendhilfeausschuss des Hochtaunuskreis - Mitgliederliste nicht im Netz - nach längerer Diskussion Zusendung dann doch noch per Mail am 29.11.2017. 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Unterallgäu

 

 



 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 26. Oktober 2017 11:18
An: Landratsamt AS (SG 42 - Jugendamt)
Betreff: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses


Landratsamt Amberg-Sulzbach
Jugendamt
Schloßgraben 3
92224 Amberg

Tel.: 09621/39-582
Fax: 09621/37605-325
eMail: jugendamt@amberg-sulzbach.de
Url: www.amberg-sulzbach.de/jugendamt/




Jugendamt Amberg-Sulzbach


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses, diese konnte wir auf Website des Landkreises leider nicht finden.

Bitte auch Beratenden Mitglieder, die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben.


Mit freundlichen Grüßen


Anton

www.vaeternotruf.de

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LRA Amberg-Sul.(Schieder Thomas) [mailto:Thomas.Schieder@amberg-sulzbach.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. November 2017 11:08
An: 'info@vaeternotruf.de'
Betreff: WG: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses

Sehr geehrter Herr "Anton",

bevor wir in eine weitere Korrespondenz eintreten, bitte ich um Aufklärung, um wen es sich bei Ihnen als Ansprechpartner handelt (Name, Funktion).

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schieder

Landratsamt Amberg-Sulzbach, Kreisjugendamt Schloßgraben 3, 92224 Amberg, Tel.: +49 9621 390
eMail: kreisjugendamt@amberg-sulzbach.de
Ansprechpartner: Thomas Schieder, Regierungsamtsrat Tel. (direkt): +49 9621 39 565, Fax (direkt): +49 9621 37605-325
Zi-Nr.: 592, 2. OG
Gebäude: Zeughaus (Gebäude 3), Zeughausstraße 2, 92224 Amberg
web: http://www.amberg-sulzbach.de/jugendamt/

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2018 13:19
An: 'LRA Amberg-Sul.(Schieder Thomas)'
Cc: 'jugendamt@amberg-sulzbach.de'; 'poststelle@amberg-sulzbach.de'; 'info@csu.as'; 'moritz.p@gmx.net'; 'Reinhold.strobl@bayernspd-landtag.de'; 'admin@spd-amberg-sulzbach.de'; 'karl-heinz.herbst@gmx.de'; 'heidi.kaschner@die-linke-bayern.de'; 'brey@die-linke-bayern.de'
Betreff: AW: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses


Sehr geehrter Herr Schieder,

mein Name ist Anton Schwarz,

Meine Funktion ist Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland.

Der Bundespräsident hat mich in seiner Weihnachtsansprache aufgerufen, gesellschaftlich aktiv zu werden, was ich wie Sie sehen, hier in vorbildlicher Pflichterfüllung leiste.

Leider kann man das vom Landratsamt Amberg-Sulzbach wohl nicht in Gänze sagen. sonst müssten wir nicht nach der vollständigen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses fragen, die im Zeitalter des Internets auf die Website des Landratsamtes gehört und nicht in einen Tresor.


Brauchen Sie von mir noch einen Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis, aktuelle Kontoauszüge und meine Krankenakte, damit Sie mir die aktuelle Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses unbürokratisch und die Steuerzahler/innen möglichst wenig belastend, per Mail zusenden?

Sexuell bin ich heterosexuell orientiert, ich hoffe, dies ist kein Grund im Landratsamt Amberg-Sulzbach, mich bei der Informationsübermittlung gegenüber homosexuell orientierten Bürgern zur benachteiligen.

Ich habe kein Aids und leide auch nicht an Lepra oder Rinderwahnsinn, falls das für Sie von Interesse sein sollte.


Warum fragen Sie, was meine Funktion sei. Kommunizieren Sie nur mit Funktionären oder auch mit normalen Bürger/innen, die es wagen, beim Landratsamt nach der nicht geheimen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses zu fragen?

Gibt es im Landratsamt Amberg-Sulzbach etwas zu verbergen, dass Sie so merkwürdig fragen oder sind Sie in der ehemaligen DDR sozialisiert?

Falls Sie in der DDR sozialisiert sind, welche Funktionen haben Sie dort bekleidet, waren Sie Mitglied der SED oder anderer staatsnaher Organisationen?




Mit freundlichen Grüßen


Anton



 


 

 


Geheimniskrämerei im Landkreis Odenwald 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2017 14:00
An: info.jugendamt
Cc: Ihrig, Rudi; Bürgerservice
Betreff: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses

Jugendamt Odenwaldkreis

Michelstädter Straße 12
64711 Erbach

Telefon: 06062 70-438
Telefax: 06062 70-401

E-Mail: info.jugendamt@odenwaldkreis.de




Jugendamt Odenwaldkreis


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses. Diese konnten wir auf der Website des Landkreis Odenwald leider nicht finden.

Bitte auch Beratenden Mitglieder, die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben.
Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des Jugendhilfeausschusses zu.


Mit freundlichen Grüßen


Anton

www.vaeternotruf.de


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ihrig, Rudi [mailto:r.ihrig@odenwaldkreis.de]
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2017 14:33
An: Veigl, Sandra
Cc: Bürgerservice; 'Väternotruf'; info.jugendamt; Bär, Ralf Franz; Friedrich, Oswald
Betreff: AW: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses

Hallo Frau Veigl,
anbei eine Anfrage über E-Mail von einem Anton.
Ggf. wäre darum zu bitten, diese Anfrage zu konkretisieren und vor allem auf schriftlichem Wege zu senden, damit eine nachvollziehbare Zuordnung zu einem Absender erfolgen kann.
Dies würde die Möglichkeit einer Prüfung eröffnen, besonders unter dem Aspekt ob die Daten - wie sie hier "angefordert" werden - an diese Person herausgegeben werden können.

Freundliche Grüße

R. Ihrig
Abteilungsleiter ASD
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
-Jugendamt / Allgemeiner Sozialer Dienst- Michelstädter Straße 12
64711 Erbach

Telefon-Zentrale: 06062 70-0
Telefon-Durchwahl: 06062 70-248
Fax:06062 70-401
E-Mail: r.ihrig@odenwaldkreis.de
Internet: http://www.odenwaldkreis.de

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2017 16:48
An: 'Ihrig, Rudi'; 'Veigl, Sandra'; 'christian.zant@fdp-odenwald.de'; 'geschaeftsstelle@spd-odenwald.de'; 'info@cdu-odenwaldkreis.de'; 'petra.neubert@gruene-odenwald.de'; 'jonas.schoenefeld@gruene-odenwald.de'; 'alfred.hawelky@gruene-odenwald.de'; 'horst.kowarsch@gruene-odenwald.de'; 'skrieger@linke-odenwald.de'
Cc: 'Bürgerservice'; 'info.jugendamt'; 'Bär, Ralf Franz'; 'Friedrich, Oswald'
Betreff: AW: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses


Sehr geehrter Herr Ihrig,

das hört sich nun aber sehr bürokratisch an, was Sie da vortragen. Üblicherweise gehören Informationen über den Jugendhilfeausschuss auf die Website des Landkreises und nicht wie von Ihnen offenbar intendiert in einen Tresor.

Ich schlage daher vor, dass Sie sich aus der Runde hier zurückziehen, damit nicht der Eindruck entsteht, beim Landkreis gäbe es etwas zu verbergen.


Im Übrigen ist auch eine Mail wie diese hier eine schriftliche Mitteilung, fragen Sie mal einen Deutschlehrer, der wird Ihnen das bestätigen.



Mit freundlichen Grüßen


Anton



 


 

 

 

In Darmstadt werden bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses Männer diskriminiert. Wahrscheinlich wieder so eine politische Bauchlandung der GrünInnen und der SPDInnen mit ihrer latenten Männerphobie.

 

 

Satzung über die Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 

Vom 22.10.1993

...

§ 4 Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied vorzusehen. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt Darmstadt haben. (2) Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder beträgt 15 Personen. Davon sollen mindestens 7 Frauen sein.

http://www.portal-darmstadt.de/satzung/pdf/520.pdf

Kommentar Väternotruf 14.05.2013: Seltsame und verfassungswidrige Sitten in Darmstadt. Mindestanzahl von Frauen, aber keine Mindestanzahl von Männern. Denen Autoren dieser Merkwürdigkeit hat wohl die angebliche Wissenschaftsstadt den Verstand vernebelt. 

 

 

 


 

 

 

 

Jugendamt Landkreis Limburg-Weilburg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses.

Bitte auch die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben. Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des Jugendhilfeausschusses zu.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

16.05.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Hannappel, Uwe ...

Gesendet: Donnerstag, 16. Mai 2013 15:29

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses

Guten Tag,

leider kann ich Ihnen die Namen der Mitglieder des Jugendhilfeausschuss aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen.

Freundliche Grüße

im Auftrag

Uwe Hannappel

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Jugend, Schule und Familie Fachdienst Grundsatzangelegenheiten Schiede 43

65549 Limburg

Telefon: 06431 296-241

Fax: 06431 296-406

E-Mail: ...

Internet: www.landkreis-limburg-weilburg.de

 

 

 

Lieber Herr Hannapel,

selbstverständlich dürfen Sie uns die Grunddaten der Ausschussmitglieder zur Verfügung stellen, da diese der sozialen Sphäre zuzuordnen sind. Wir leben auch nicht in der DDR, wo jeder Pups der Geheimhaltung unterlag.

Es geht auch nicht um die sexuellen Vorliebe oder eventuelle Perversionen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, sondern um den vollständigen Namen, die entsendende Partei oder Organisation (Freier Träger der Jugendhilfe) oder bei Beratenden Mitgliedern um die entsendende Institution.

Der Ausschuss ist keine Sekte oder Geheimbund, sondern öffentlich gewählt und muss sich daher auch den Wählerinnen und Wählern in der Öffentlichkeit stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

16.05.2013

www.vaeternotruf.de

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Roth, Thorsten ...

Gesendet: Freitag, 17. Mai 2013 11:10

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: WG: Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses

Wichtigkeit: Hoch

Guten Tag Frau Anton,

guten Tag Herr Anton,

da ich hier im Hause für die Gremienarbeit zuständig bin, hat mir Herr Hannappel von unserem Amt für Jugend, Schule und Familie Ihre E-Mail vom gestrigen Tag weitergeleitet. Der Inhalt war mir allerdings schon bekannt, da Sie mir die E-Mail in "Cc" zur Kenntnis gegeben haben.

Die Aussage von Herrn Hannappel, Ihnen die personenbezogenen Daten der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht zu übersenden, teile in Gänze. Wir werden Ihnen diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Ich bitte darum, dies zu respektieren. Weitergehender Schriftverkehr diesbezüglich ist - zumindest von unserer Seite aus - entbehrlich.

Die Übersendung der Satzung des Jugendhilfeausschusses ist möglich. Ich bitte Sie dahingehend um Mitteilung einer postalischen Anschrift. Nach Eingang derselben werden wir Ihnen die Satzung umgehend übersenden.

Die Leitung des Amtes für Jugend, Schule und Familie erhält von meiner heutigen E-Mail an Sie eine Durchschrift.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und einen schönen Feiertag.

Freundliche Grüße

im Auftrag

Thorsten Roth

Stv. Büroleitender Beamter der Kreisverwaltung Leiter des Referates für Grundsatzangelegenheiten u. Kreisorgane

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Schiede 43

65549 Limburg

Telefon: 06431 296-228

Fax: 06431 296-298

E-Mail: ...

Internet: www.landkreis-limburg-weilburg.de

 

 

 

Lieber Herr Roth,

was sollen wir dazu sagen? 

Milde formuliert: Andere Gebietskörperschaften sind da weit besser aufgestellt als der Landkreis Limburg-Weilburg, so etwa der Landkreis Altötting.

http://www.lra-aoe.de/landkreis/kreistag/ausschuesse/jugendhilfeausschuss/

 

Wir dachten immer, in Hessen wäre man etwas weiter als in Bayern, aber diese Idee müssen wir nun revidieren.

 

Im Internetauftritt des Landkreises Limburg-Weilburg sind ja offenbar noch nicht einmal Kontaktdaten des Jugendhilfeausschusses zu finden.

 

Zu finden ist lediglich ein:

- Ausschuss für Jugend, Schule, und Bau

 

und ein

- Ausschuss für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport

 

Wobei man bei letzterem die Männer vergessen hat, grad so, als ob die alle außer ein paar Standhaften in der Verwaltung den Landkreis Limburg-Weilburg verlassen hätten.

 

Bitte senden Sie unsere Anfrage an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit der Bitte um Behandlung im Ausschuss und geben uns dann freundlicher Weise darüber Rückmeldung. Allein die ausschließliche Weiterleitung an die Leitung des Amtes für Jugend, Schule und Familie lässt vermuten, dass Sie den Jugendhilfeausschuss als eigenständiges Gremium und Teil des zweigliedrigen Jugendamtes nicht sonderlich ernst nehmen.

Die Satzung des Jugendhilfeausschusses übersenden Sie uns freundlicherweise bitte per Mail. Das spart Porto- und Bürokratiekosten, die Umwelt wird es Ihnen danken.

 

Anton

www.vaeternotruf.de

17.05.2013

 

 

 

 

Der Zeit voraus?

14. Mai 2013 - 22:29 Christian Hufgard

Ein Piratengedanke von Jörg Sobek

Aus den frühen Diskussionen über Urheberrecht im Internetzeitalter hat die Piratenpartei in wenigen Jahren einen umfassenden Ansatz für eine moderne Demokratie entwickelt.

Dazu gehören in erster Linie die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen und mehr Mitsprachemöglichkeiten. Oft waren Skandale nötig,um die Bedeutung für jeden einzelnen Bürger zu verdeutlichen. Ob Kohl'schesSpendensystem, Konzerne, die in Ministerien an Gesetzestexten mitschreiben oder die hausgemachte Bankenkrise: Selbstherrlichkeit, Korruption und Dummheit lassen sich nur verhindern, wenn weitgehende Transparenz besteht.Nur so können sich Abgeordnete wie Bürger ein fundiertes Urteil bilden. Gute Lösungen sollen eine Chance haben - egal wer sie vorbringt - und schlechte sollen frühzeitig entlarvt werden.

Wer einen Blick in die etablierte Arbeitsweise der Parlamente wirft erkennt schnell, wie Regierungen die Opposition desinformieren. Der eine Abgeordnete ist aber nicht besser oder wichtiger als der andere. Hinter jedem einzelnen steht ein gleichgroßer Teil der Bevölkerung, der gefälligst auch die gleichen Rechte haben soll. Transparenz und Bürgerbeteiligung bedeuten auch, dass man zwischen zwei Wahlterminen sein Votum zum politischen Betrieb einbringen kann. Nur so kann verhindert werden, dass Wahlprogramme nach dem Urnengang Makulatur werden.

Umgekehrt verhält es sich bei der Privatsphäre jedes Einzelnen. Die aus den USA herübergeschwappte Sicherheitshysterie führt mittlerweile auch in Deutschland zu permanenten Versuchen, die Bevölkerung auszuspionieren. "Ich habe doch nichts zu verbergen" werden Sie sagen. Was aber, wenn Sie auf einmal anders behandelt werden, weil Sie bei den verschiedensten Behörden einem Raster entsprechen? Soziale Netzwerke und Projekte wie INDECT machen deutlich, was von Ihrer Privatsphäre übrig bleibt, wenn scheinbar unbedeutende Einzelheiten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden.

"Mir ist wichtig, ob ich morgen noch meinen Arbeitsplatz habe und von meiner Vollzeit-Stelle leben kann." Richtig! Gegenwärtig wird die Politik aber maßgeblich beeinflusst von Lobbyisten und weil das so ist, werden Entscheidungen getroffen, die oftmals nicht Ihren Arbeitsplatz und Ihre Lebensqualität im Fokus haben.

Also - sind die PIRATEN der Zeit voraus? Ein wenig schon. Wir haben uns an die Worthülsen der etablierten Parteien gewöhnt und darüber verlernt, selbst über unsere Gesellschaft nachzudenken. Wer mitreden will wird gezwungen, ganz oder garnicht an der Politik teilzunehmen. Deshalb gibt es am einen Ende Berufspolitiker und am anderen Nichtwähler. Die PIRATEN treten dafür an, dass sich das ändert.

Denk! Selbst!

http://www.piratenpartei-hessen.de/piratengedanken/2013-05-14-der-zeit-voraus

 

 

 


 

 

 

Taliban oder Informationsfreiheit

Für jede Kommune in Deutschland gibt es einen örtlichen zuständigen Jugendhilfeausschuss. Einige dieser Ausschüsse tagen aber anscheinend als Geheimorganisationen, im Internet sind keine Daten zu finden und auch auf Anfrage bei der Kommune werden die Daten nicht herausgerückt. Vermutlich haben in diesen Kommunen Anhänger der radikalislamischen Taliban unbemerkt von der Öffentlichkeit die Macht übernommen und in einer ersten Amtshandlung die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hingerichtet oder in Dunkelzellen eingesperrt. 

Zum Glück gibt es in Deutschland aber auch noch einige demokratisch regierte Kommunen, wo es eine Selbstverständlichkeit ist, die öffentlich gewählten Mitglieder, samt deren delegierenden Stellen (Parteien, Freien Trägern der Jugendhilfe oder Institutionen, wie etwa Gerichten, im Internet zu benennen. 

Positiv zu nennen, hier z.B. die Stadt Konstanz

http://www.konstanz.de/ris/www/index.php?you_now=2407&you_name=Jugendhilfeausschuss

09.05.2013

 

 


 

 

Sehr geehrte Frau ...,

in Beantwortung Ihrer Frage, teile ich Ihnen Folgendes mit:

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden nimmt die Aufgaben im Sinne des § 17 des Bezirksverwaltungsgesetzes (Kontrolle durch die Bezirksverordnetenversammlung) wahr.

Im Abs. 3 heißt es u. a.: "Der Ausschuss entscheidet über die der Bezirksverordnetenversammlung zugeleiteten Eingaben und Beschwerden nach pflichtgemäßem Ermessen und unterrichtet die Petenten darüber. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in Anlehnung an das Gesetz über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz)."

Lt. § 18 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf wurde ein Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gebildet.

Aufgabe des Ausschusses ist es, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Möglichkeiten zu informieren, sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen und der Lösung ihrer Probleme zu unterstützen und zu begleiten.

An die BVV gerichtete Eingaben und Beschwerden werden im Ausschuss behandelt.

Im Sinne dieser Vorschriften ist demzufolge der Ausschuss für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden zuständig für Ihre Eingabe, da er das Handeln der Verwaltung (des Bezirksamtes) prüft. Der Jugendhilfeausschuss hingegen befasst sich nicht mit Eingaben und Beschwerden.

Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses können Sie im § 71 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Margitta Büchel

BVV 12

...

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hat Frau Büchel aber schlecht aufgepasst in der Schule. Natürlich befasst sich der Jugendhilfeausschuss auch mit Eingaben und Beschwerden, wenn diese an ihn herangetragen werden. So steht es in §71 SGB 8.

28.03.2012

 

 

 

§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss

(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

1.

mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

2.

mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

(2) Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

1.

der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,

2.

der Jugendhilfeplanung und

3.

der Förderung der freien Jugendhilfe.

(3) Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen. Seine Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.

(4) Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des Landesjugendamts wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der obersten Landesjugendbehörde zu berufen sind. Die übrigen Mitglieder werden durch Landesrecht bestimmt. Absatz 2 gilt entsprechend.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es regelt die Zugehörigkeit beratender Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss. Es kann bestimmen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der Leiter der Verwaltung des Jugendamts nach Absatz 1 Nr. 1 stimmberechtigt ist.

Fußnote

§ 71 Abs. 3 idF d. Bek. v. 14.12.2006 I 3134: Baden-Württemberg - Abweichung durch § 2 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG BW) v. 19.4.1996 GBl BW 1996, 457 mWv 1.1.2009 (vgl. BGBl I 2009, 744)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

 

 


 

 

 

Jugendhilfeausschuss Landkreis Freudenstadt

Jugendhilfeausschuss (JHA)

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 9 Kreisräten, 6 stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren 7 beratenden Mitgliedern. Vorsitzender ist Landrat Dr. Klaus Michael Rückert.

Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für

die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe:

die Jugendhilfeplanung,

die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes,

die Vorberatung des Haushaltsplans der öffentlichen Jugendhilfe,

die Entscheidung über

die Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen des Jugendamtes und der Träger der freien Jugendhilfe nach Maßgabe der Richtlinien und der vom Kreistag bereitgestellten Mittel;

die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe.

Der Jugendhilfeausschuss ist ferner zuständig für

den Vorschlag der Jugendschöffen nach § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG);

den Vorschlag der Beisitzer der Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung nach § 9 Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) in Verbindung mit § 1 der Kriegsdienstverweigerungsverordnung (KDVV) und die Kammern für Kriegsdienstverweigerung nach § 18 KDVG in Verbindung mit § 10 KDVV.

Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

9 Kreisräte

Gärtner, Adolf

Haug, Eberhard

Hoffmann, Wolf

Hornberger, Heinz

Korneffel, Holger

Link, Gerhard

Schreiber, Thilo

Wolff, Claas

Zepf, Erwin

 

6 stimmberechtigte Mitglieder

Klaus Kübler

Kreisjugendring Freudenstadt e. V.

Ulrich Hanfstein

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Freudenstadt

Edwin Benner

Diakonisches Werk Freudenstadt

Erwin Reck

Caritas-Zentrum Horb

Karin Frech

Haus der Jugend Marmorwerk e. V.

Paul Huber

Tageselternverein Landkreis Freudenstadt e. V.

 

sowie weitere 7 beratende Mitglieder

Johannes Büchle

Evangelisches Dekanatsamt Freudenstadt

Johanna Vogel

BDKJ-Jugendreferat, Dekanat Freudenstadt

Kurt Wiehler

Staatliches Schulamt

Axel Benz

Landgericht Rottweil / Amtsgericht Freudenstadt

Ortwin Arnold

Agentur für Arbeit Nagold

Birgit Bihler

Polizeidirektion Freudenstadt

Dr. Josef Bendak

Gesundheitsamt des Landkreises Freudenstadt

24.05.2011

http://www.landkreis-freudenstadt.de/servlet/PB/menu/1168944/index.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie kann denn der Landrat des Kreises Dr. Klaus Michael Rückert Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses sein, wo er nicht einmal Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist und es im übrigen rechtswidrig wäre, wenn der gesetzliche Vertreter des Landkreises gleichzeitig Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses wäre. Nächstens wird Dr. Klaus Michael Rückert auch noch Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rottweil und Präsident des Landgerichtes Rottweil. Dann wäre wenigstens alle Macht im Lande in einer Hand konzentriert und bei der Gelegenheit könnte man dann auch gleich noch den Kreistag des Landkreises Freudenstadt auflösen, weil der ohnehin nichts mehr zu sagen hätte.

 

 


 

 

Ibbenbüren: Ausschluss von Pastor Weber aus dem Jugendhilfeausschuss war rechtswidrig

Ibbenbüren. Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Marie-Luise Balter-Leistner, hätte Pastor Martin Weber nicht von der Beratung im Jugendhilfeausschuss am 10. März 2009 ausschließen dürfen. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster von Freitag. Der Ausschluss habe Pastor Weber in seinen Rechten als beratenes Mitglied der katholischen Kirchengemeinde verletzt. Damit hat das Gericht zunächst einen Schlusspunkt unter die Kontroverse im Jugendhilfeausschuss der Stadt Ibbenbüren vom 10. März um die Befangenheit von Mitgliedern bei der Aussprache und Abstimmung zur Kindergartenplanung gesetzt. Martin Weber, vertreten durch die Hamburger Kanzlei Bernzen Sonntag, hatte dort vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Stadt Ibbenbüren. Aufgrund formaler Gründe wurde die Klage auf Anraten des Gerichts umgewandelt. Sie müsse sich gegen das Organ Jugendhilfeausschuss richten, in diesem Falle also gegen die Ausschussvorsitzende Balter-Leistner, erläuterte das Gericht. Eine Klage gegen die Stadt Ibbenbüren erklärte das Gericht für nicht zulässig und wies diese formal ab.

Am Vormittag hatten die Parteien vor Gericht ihre Argumentationen ausgetauscht. Das Urteil, so die Anwälte des Klägers, habe als Grundsatzentscheidung bundesweite Bedeutung und sei wegweisend, wie künftig in Jugendhilfeausschüssen mit möglicher Befangenheit verfahren werden muss.

Wie berichtet hatte die Ausschuss-Vorsitzende Marie-Luise Balter-Leistner (SPD) im März Martin Weber (katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz) und Bernhard Jäschke (Lernen Fördern) aufgefordert, wegen Befangenheit im Zuhörerraum Platz zu nehmen. Die Begründung: Wegen Verantwortlichkeit bei Trägern, die ebenfalls Kindertagesstätten führen, seien sie in der Frage der Kindergartenplanung für das Stadtgebiet befangen.

Im Ausschuss fiel damals unter anderem eine knappe Entscheidung für zusätzliche Gruppen in Einrichtungen des Begegnungszentrums für Ausländer und Deutsche. Nicht zum Zuge kam ein anderes Modell, unter anderem mit mehr Kindern im Mauritius-Kindergarten, für das sich im Vorfeld die Arbeitsgemeinschaft „Tagesbetreuung für Kinder“ in Ibbenbüren mehrheitlich ausgesprochen hatte.

VON SABINE PLAKE, IBBENBÜREN

30.10.2009

http://www.ivz-online.de/lokales/kreis_steinfurt/ibbenbueren/1149999_Ibbenbueren_Ausschluss_von_Pastor_Weber_aus_dem_Jugendhilfeausschuss_war_rechtswidrig.html

 

 


 

 

 

Landesjugendhilfeausschuss Berlin

Der Landesjugendhilfeausschuss wird für die jeweilige Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gebildet. Er besteht aus 19 stimmberechtigten und den beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter. Vertreten sind die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Jugendämter der Bezirke, Abgeordnete der politischen Fraktionen der Abgeordnetenhauses, Jugend- und Familienrichter, Polizei, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und sonstige wichtige Organisationen, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen dieser Stadt einsetzen.

Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Berlin. Dazu gehören u. a. die Arbeitsbereiche des Kinder- und Jugendschutzes, Jugenddelinquenz, Kooperation von Jugend und Schule, Kindertagesbetreuung, Jugendberufshilfe und Jugend/Familiengerichtshilfe. Der Ausschuss trägt dem Landesjugendamt gegenüber beratenden Charakter und beschließt Handlungsempfehlungen zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und deren Familien unserer Stadt. Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat.

 

 

Postanschrift:

Landesjugendhilfeausschuss Berlin

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Beuthstr. 6 - 8

10117 Berlin-Mitte

Telefon: 030 / 9026 7

Fax: 030 / 9026 5001

 

www.berlin.de/sen/jugend/jugendpolitik/landesjugendhilfeausschuss/

 

Kommentar Väternotruf:

Angaben über die aktuellen Mitglieder  des Berliner Landesjugendhilfeausschuss findet man leider auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung nicht.

12.04.2008

 

 


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