Kindesentführung

Kindesentziehung - Internationale Kindesentführung


 

 

 

 

 

 

Appeal for Information

 

Published: Tuesday, 16 April 2013 18:41

Officers of the Royal Gibraltar Police Safeguarding Unit investigating an allegation of Child Abduction by a Parent are keen to establish the whereabouts of Verena B..., 36 years of age and her 5 year old son, Merlin FLORKOWSKI.

 

 

It is understood that Verena may be driving a Mercedes Benz estate registered in the United Kingdom, with registration plate: RJO2FUH. The motor car is dark blue in colour and is a right hand drive.

 

The last known sighting of both Verena and Merlin was in Gibraltar on Thursday 4th April 2013.

 

Any information on the whereabouts of both individuals should be directed to the Royal Gibraltar Police, on Telephone number 20072500.

http://www.police.gi/media-online/press-releases/87-appeal-for-information

 

 

Anonymisierung des Namens der Mutter in blauer Farbe durch die Redaktion des Väternotrufs am 21.08.2013. 

Mehr zum Thema unter:

http://www.chronicle.gi/headlines_details.php?id=28908

http://www.chronicle.gi/headlines_details.php?id=29513

 

 

Kommentar Väternotruf:

Laut Mitteilung des Vaters wurde die Mutter vom BKA und Bundesamt für Justiz im Frauenhaus in Mönchengladbach Reydt gefunden. Am 29.05.2013 sei das Kind dem Vater übergeben worden.

 

 

Autonomes Frauenhaus Rheydt e.V.

Straße: 

41000 Mönchengladbach

Telefon: 02166 / 16041

E-Mail: kontakt@frauenhaus-rheydt.de

Internet: http://www.frauenhaus-rheydt.de

Träger:

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

 

 

 

Kindesentziehung nach Paraguay: Zehn Monate auf Bewährung

23.08.2022

Das Auswanderer-Paar, das ohne Zustimmung der jeweils anderen Elternteile ihre minderjährigen Kinder nach Paraguay verschleppt hatte, bleibt auf freiem Fuß. Wie das zuständige Essener Amtsgericht am Dienstag auf Anfrage erklärte, haben die beiden Eltern der Verurteilung auf dem Strafbefehlswege über zehn Monate Haft auf Bewährung wegen gemeinschaftlicher zweifacher Kindesentziehung zugestimmt. Die Strafe sei für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Zudem müssen die beiden Elternteile als Bewährungsauflage eine Geldbuße von je 2520 Euro zahlen, erläuterte ein Gerichtssprecher. ...

https://www.welt.de/regionales/nrw/article240633143/Kindesentziehung-nach-Paraguay-Zehn-Monate-auf-Bewaehrung.html

 

 


 

 

 

Kindesentführung von Gibraltar nach Deutschland

Eine Mutter die ihr Kind nach Deutschland entführt hat, ist nach Gibraltar überstellt worden.

Unterschlupf in Deutschland wurde ihr offenbar von einem aus Steuermitteln finanzierten "Frauenhaus" gewährt.

 

Gibraltar musste einen Privatjet mieten, um sie zu holen.

http://www.gbc.gi/news/news-player.php?programme=475&episode=6277

 

Vermutlich wird sie sich nun vor dem Gericht in Gibraltar verantworten müssen.

 

Der Väternotruf hatte bereits über den Fall berichtet.

www.vaeternotruf.de/kindesentfuehrung.htm

08.11.2013

 

 

 


 

 

 

 

Vermisstes Mädchen (8) nach über einem Jahr wieder aufgetaucht, Mutter festgenommen

Von Bastian Zabay

Aalen - Was ein Glück! Nach über einem Jahr ist ein vermisstes Mädchen (8) wieder aufgetaucht.

Wie die Polizei Aalen mitteilte, hatte sich die Mutter von Tara R. mit ihrer Tochter nach Kroatien abgesetzt.

Dort konnte die örtliche Polizei die beiden wohlbehalten in einer Wohnung auffinden.

Die lokalen Behörden kümmern sich nun um Tara R., bis die Achtjährige nach Deutschland zurückgebracht werden kann.
15-Jährige kehrt nach Ausgang nicht in Wohngruppe zurück: Wer hat sie gesehen?

Ihre 48-jährige Mutter wurde festgenommen.

Tara R. wurde bereits seit September 2020 vermisst, seit Januar 2021 suchte die Polizei öffentlich nach dem Mädchen.

23.09.2021

https://www.tag24.de/justiz/vermisste-personen/vermisstes-maedchen-8-nach-ueber-einem-jahr-wieder-aufgetaucht-mutter-festgenommen-2132927

 

 

 


 

 

Eine Mutter sucht ihre entführte Kinder im Libanon

Tagesspiegel, 22.02.2020

 

 

 


 

 

 

Kindesentführung

Die meisten Kindesentführungen finden innerhalb von Deutschland statt. Rechtlich "legal" oder halblegal werden jährlich einige Tausend Kinder von ihren Müttern mit Duldung, Billigung oder sogar Beihilfe von Behörden oder Familiengerichten entführt.

Die von der Entführung betroffenen Eltern, in der Regel die Väter verlieren dabei nicht selten auch noch dauerhaft den Kontakt zu ihren Kindern, obwohl deren Wohnort bekannt ist (Elternentfremdung - vergleiche dazu den bei uns veröffentlichten Fall: Vätervertreibung - Paul Fels). 

Weit weniger, die Anzahl der Kindesentführungen in das Ausland. Die Fälle sind hier um Größenordnungen kleiner. Betroffen sind hier in ähnlichem Maße Mütter wie Väter.

 

 

 

Bei Verdacht auf Kindesentführung

Antrag beim zuständigen Amtsgericht zur Veranlassung einer Ausreisesperre.

Das Amtsgericht prüft den Antrag und erlässt gegebenenfalls einen entsprechenden Beschluss der an die Bundespolizei weitergeleitet wird, wo der Eintrag in ein entsprechendes Sperrregister vorgenommen wird.

 

 

Bundespolizei

 

Bundespolizeipräsidium

Heinrich-Mann-Allee 103

14473 Potsdam

Telefon: 0331 97997-0

Fax: 0331 97997-1010

E-Mail bpolp@polizei.bund.de

Internet: http://www.bundespolizei.de

 

 

Bis Juli 2005 lag die Zuständigkeit bei der Bundesgrenzschutzdirektion Koblenz

Hohenfelder Straße 16

56068 Koblenz

Telefon (0261) 399-0

 

 

 

Generalbundesanwaltschaft

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Zentrale Behörde

Heinemannstr. 6

53175 Bonne

 

Tel (0228 /58 - 0

 

 

Internationaler Sozialdienst

Am Stockborn 5-7

60439 Frankfurt

Tel (069) 95 80 7-02

Internet: www.iss-ger.de

 

 

 

MiKK e.V.

Mediation bei internationalen Kindschaftskonflikten

Mediation in International Conflicts involving Parents and Children

Fasanenstraße 12

10623 Berlin

info@mikk-ev.de

www.mikk-ev.de

 

 


 

 

Suchdienst USA

Wer sind wir und was können wir tun?

Wir sind ein Suchdienst spezialisiert auf das Aufspüren von Verwandten, Bekannten, Vätern (z. B. von Besatzungskindern) und Freunden in den USA. Wir betätigen auch komplizierte Suchen wie z. B. Erbenermittlung oder die Suche nach Verwandten von verstorbenen jedoch NUR in den USA.

Wir wurden im Oktober 2005 in der Sendung Rat & Tat des SWR 3 erwähnt. Im Juni 2006 erschien ein Artikel über uns im Wochenspiegellive (siehe linke Spalte unter "PRESSE").

Suchanfragen können NUR SCHRIFTLICH unter Angaben Ihres NAMEN, ADRESSE, GEBURTSDATUM und TELEFONNUMMER an

Info@SuchdienstUSA.de

oder

Ammi187@t-online.de

gemacht werden. Für Rückfragen stehe ich unter

0160-99307126

zur Verfügung. AUFTRÄGE KÖNNEN NICHT TELEFONISCH AUFGEGEBEN WERDEN.

Wenn Sie nur generelle Auskünfte möchten ob eine Suche überhaupt möglich ist vermerken Sie dies bitte in Ihrer E-Mail. Die Kosten sind in der linken Spalte unter "Preise" ersichtlich.

 

Who are we and how can we help you?

We are a Search company specialized in finding missing friends and relatives in the USA. We can help you find the person you are looking for. Customers from all countries except Germany, Switzerland and Austria need to pay in ADVANCE. NO EXCEPTIONS.

 

 

10/2006

 

 


 

 


Wo ist die kleine Ella?

Marko Lemke sucht seine Tochter. Seit dem 5. Mai ist das Mädchen weg – mit der leiblichen Mutter.

Von Birgit Ulbricht

Wo ist Ellla? Sie wurde offenbar entführt. Die Polizei ermittelt gegen die leibliche Mutter wegen Kindesentzug.

Großenhain. Ella ist nicht zu finden. Am 5. Mai hätte die Sechsjährige zu einer Berufungsverhandlung mit ihrer Mutter vor dem Oberlandesgericht in Dresden erscheinen müssen. Aber da war die leibliche Mutter längst mit dem Kind auf der Flucht. Sie hatte offenbar jede Hoffnung auf ein anderes Urteil aufgegeben, nachdem ihr die Richter das Sorgerecht für Ella entzogen hatten. Dabei wollte sie doch die alleinige Sorge. Deshalb war sie immer wieder vor Gericht gezogen.

Nun ermittelt die Polizei wegen Kindesentzug und der Vater ist ratlos. Er macht nicht den Eindruck, als habe er seine Tochter mit allen Mitteln von der Mutter wegholen wollen. Das Amtsgericht Riesa bestätigt diesen Eindruck, denn es hält dem 50-jährigen Dresdner gerade zugute, dass er in den gerichtlichen Auseinandersetzungen kompromissbereit war. Er wollte Ella aber regelmäßig sehen, als die Beziehung 2012 auseinanderging.

...

Wie Recherchen ergaben, hatte sich die Mutter im sogenannten Mütternetzwerk im Internet Rat geholt. „Genau das hat sie gemacht“, sagt Marko Lemke resigniert. Geldkarte, Auto und Handy zu Hause lassen, das Konto nicht mehr benutzen, möglichst für ein Jahr Bargeld mitnehmen. Und dann? Marko Lemke zuckt mit den Schultern. Vermutlich hat die Mutter keinen Plan.

...

12.07.2017

http://www.sz-online.de/nachrichten/wo-ist-die-kleine-ella-3724776.html




 


 

 

Dienstag, 17. November 2015

Nach Flucht mit Sohn

Angeklagte Mutter wird mit Haftbefehl gesucht  

Eine Mutter, die mit ihrem kleinen Sohn in einem Sorgerechtsstreit geflohen sein soll, wird mit Haftbefehl gesucht. Die 45-Jährige war nicht zur Verhandlung gegen sie wegen Kindesentziehung erschienen.  

Ein Berliner Amtsgericht erließ daraufhin den Haftbefehl. Der Prozess ist damit zunächst geplatzt. Die Beschuldigte soll ihren damals zwei Jahre alten Sohn gegen den Willen des Vaters zunächst von Malta nach Berlin gebracht haben - obwohl ein maltesisches Gericht dem Mann das Sorgerecht zugesprochen hatte.  

...

http://www.n-tv.de/ticker/Angeklagte-Mutter-wird-mit-Haftbefehl-gesucht-article16373536.html

 

 

 

Haftbefehl gegen Kindesmutter

Angeklagte soll ihren kleinen Sohn aus Malta verschleppt haben. Zum Prozess wegen Kindesentziehung erschien sie nicht.

Amtsgericht Tiergarten, 9.30 Uhr. An diesem Dienstag soll nun der Prozess gegen Petra N beginnen. ...

...

Berliner Zeitung, 18.11.2015, S. 12.

 

 

 

 


 

 

22.01.2013

Vater darf seinen Sohn (3) endlich zurückholen

Ampertal - Ohne das Wissen ihres Noch-Ehemannes hat eine Rumänin ihren dreijährigen Sohn in ihre Heimat gebracht. Vor Gericht griff der Richter zu ungewöhnlichen Mitteln, um das Kind zurückzuholen.

Wenn ein Richter vor die Tür seines Sitzungssaals geht, damit die Angeklagte drinnen in Ruhe telefonieren kann, dann muss es ein besonderer Fall sein. In einem Prozess vor dem Münchner Amtsgericht ist das am Montag gleich zwei Mal passiert - in einem Verfahren, das Richter Robert Grain einige Kreativität abverlangte. Selbiger ist es wohl zu verdanken, dass nun eine Lösung des Problems in Sicht ist. ...

...

Das Kind soll künftig wieder bei seinem Vater leben und in den Kindergarten in der Ampertalgemeinde gehen. Ich gehe davon aus, dass das klappt“, sagte Richter Grain zum Abschluss. Am 4. Februar sehen sich alle vor Gericht wieder - dann wird sich entscheiden, wie die Frau für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen wird.

http://www.merkur-online.de/lokales/freising/landkreis/vater-darf-seinen-sohn-endlich-zurueckholen-2712119.html

 

 


 

 

 

Kindesentführung: Kampf um ihr Kind

Daniela Lipkowsky hat sich strafbar gemacht, weil sie ihr Kind aus Australien entführt hat - sagt das Amtsgericht Karlsruhe. Panorama über den zermürbenden Kampf um ein Kind.

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7035178

 

 

1 F 293/ 09 - Amtsgericht Karlsruhe

2 UF 179/09 - Oberlandesgericht Karlsruhe

gefunden am 30.04.2011

 

 


 

 

 

Sorgerecht

Mann sucht sein Kind mit Riesenplakat

01. August 2009 19.35 Uhr, Konstantin Marrach

Matthias W. verlor das Sorgerecht für seine Tochter. Jetzt sendete er einen bizarren Hilferuf.

Vater demonstriert mit Banner auf Siegessaeule

Matthias W. mit dem Bild seiner Tochter Bianca vor der Siegessäule

Wie verzweifelt muss der Vater sein? Matthias W. (40) stieg Sonnabend 285 Stufen hoch auf die Aussichtplattform der Siegessäule. Oben angekommen, entrollte er ein 25 Meter langes Transparent. Darauf ein Bild seiner Tochter Bianca (6) und ein Wort: „Entführt!“

„Ich will der ganzen Welt zeigen, wie sehr ich meine kleine Bianca vermisse“, sagt der Unternehmensberater. Seit zweieinhalb Jahren hat er sie nicht mehr gesehen. Er behauptet, die Mutter habe das Mädchen entführt, soll sich mit ihr in Schweden oder Argentinien aufhalten.

Die Transparent-Aktion – sie ist der vorläufige Höhepunkt in einem dramatischen Sorgerechtsstreit, der sich seit Jahren hinzieht.

Rückblick: Im Sommer 2005 hatte Matthias W. die gemeinsame Tochter Bianca aus einer Kita in Friedrichsfelde mitgenommen. Er sagt, er habe Angst gehabt, das Mädchen nach der Trennung von seiner Frau Manuela (Name geändert) zu verlieren. „Ich weiß heute, dass die Entführung ein Fehler war“, so Matthias W.

Nach der Festnahme wurde dem Vater damals das Sorgerecht abgesprochen. Das Umgangsrecht aber behielt er. Heißt: Er darf wissen, wo sie sich aufhält und sie auf Wunsch sehen. „Das aber ignoriert meine Ex-Frau.“

Mit dem Plakat wollte er die Behörden auf seine Verzweiflung aufmerksam machen. Nur gut eine Stunde blieb das Transparent allerdings hängen. 27 Einsatzkräfte der Polizei rückten an, holten Matthias W. von der Siegessäule. Nach einer Verwarnung durfte er wieder nach Hause.

http://www.bz-berlin.de/bezirk/tiergarten/mann-sucht-sein-kind-mit-riesenplakat-article536137.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Vater hat das Sorgerecht natürlich nicht verloren, sondern es wurde ihm vom Familiengericht mit der Unterstellung nach §1671 BGB entzogen, dies würde dem Wohl des Kindes am besten dienen.. Nach Grundgesetz Artikel 6 dürfte das eigentlich gar nicht gehen, doch um dieses Stück Papier in dem allerlei angebliche Rechte der Menschen stehen, kümmert man sich in Deutschland nicht allzu sehr.

 

 


 

 

 

Zur Rückführung eines einjährigen Kindes eines tunesischen Vater bei einer Kindesentführung durch die deutsche Mutter von Großbritannien nach Deutschland 

Amtsgericht Rostock - Beschluss vom 23.07.2008 - 11 F 159/08 

veröffentlicht in FamRZ 07/2009

 

 


 

 

08. Januar 2009, 21:11

Kindsentführung aus Israel: Mutter muss Sohn zurückbringen

Der europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat ein Bundesgerichtsurteil gestützt, wonach eine Schweizer Mutter ihren aus Israel entführen Sohn zurückbringen muss. Die beiden leben derzeit in der Westschweiz.

Der Menschenrechtsgerichtshof stützte das Urteil des obersten Schweizer Gerichts vom August 2007 mit vier zu drei Stimmen, wie er im seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bekanntgab. Die Schweiz habe mit dem Entscheid gegen keine Rechtsgrundsätze verstossen.

Die Mutter des Kindes hatte 2001 in Israel einen Israeli geheiratet. 2003 wurde ihr Sohn geboren. Das Paar trennte sich, nachdem der Vater der ultra-orthodoxen jüdischen Bewegung "Lubawitsch" beigetreten war. Im Februar 2005 wurde die Ehe geschieden, die Eltern erhielten ein gemeinsames Sorgerecht.

Bereits zuvor hatte ein israelisches Gericht ein Verbot erlassen, das Kind ausser Landes zu bringen, da die Mutter befürchtet hatte, der Vater könnte mit dem Sohn ins Ausland in eine Gemeinschaft seiner Organisation ziehen. Im Juni 2005 flüchtete dann die Mutter mit dem Kind in den Kanton Waadt.

Rund ein Jahr später verlangte der Vater gestützt auf das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen die Rückführung seines Sohnes. Die Waadtländer Justiz entschied jedoch, dass dem Kind eine Rückkehr weder alleine noch mit der Mutter zuzumuten sei. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Vaters dagegen gut.

sda

Publiziert am 08.01.2009

http://www.sonntagszeitung.ch/home/artikel-detailseite-sda/?newsid=60042

 

 

 


 

 

Luzia Herz

geboren am 07.07.2003

vermisst seit 03.02.2008

möglicher Aufenthaltsort: Saint Martin / Sint Marten / Niederländische Antillen

 

Suchmeldung am 12.02.2008 auf:

http://www.vermisste-kinder.de/

 

 


 

 

 

29.12.2007

Papa entführt Kind nach Tunesien

Kehler Amtsgericht verurteilt Noch-Ehemann einer 34-Jährigen wegen »Entziehung Minderjähriger«

Ein von seiner Frau getrennt lebender Tunesier verließ Deutschland mit dem gemeinsamen Kind.

Er sagt: Seine Frau sei einverstanden gewesen.

Sie sagt: Nein.

Das Kehler Amtsgericht entschied.

Von: Torsten Hass

Kehl. Eine Szene wie aus einem Hollywood-Streifen: Eine 34-jährige deutsche Mutter, seit dreieinhalb Wochen von ihrem tunesischen Mann getrennt lebend, kommt in die einstige gemeinsame Wohnung. Etwa acht Stunden zuvor hat sie nach eigenen Angaben den gemeinsamen einjährigen Sohn ihrem Mann gebracht. Nun will sie ihn wieder abholen.

Das Kind ist weg. Der Mann auch. Etwa zwei Stunden habe sie vergeblich gewartet und versucht, ihren Noch-Gatten per Handy zu erreichen, so die 34-Jährige. Erst am nächsten Tag nimmt jemand ab: ein der 34-Jährigen unbekannter Mann in Heidelberg.

Dorthin waren Noch-Gatte und Kind mit dem Zug gefahren, und dort hatte der Papa das Handy vergessen. Wo sich Vater und Sohn zu diesem Zeitpunkt aufhalten, ist immer noch nicht klar. Später ruft die Polizei die 34-Jährige an: Noch-Gatte und Sohn seien am Genfer Flughafen, Tickets für einen Tunesien-Flug in der Tasche – ob das in ihrem Sinne sei?

»Nein, das ist nicht in meinem Sinne!«, gibt die 34-Jährige vor Gericht ihre Reaktion wieder.

 

Missverständnis?

Die Polizei habe ihr mitgeteilt, dass eine Anzeige wegen Entziehung Minderjähriger nötig wäre, um den Flug zu verhindern. Die Frau erstattet Anzeige.

Wegen Entziehung Minderjähriger sitzt rund 15 Monate nach der Tat nun der Tunesier auf der Anklagebank im Kehler Amtsgericht, Dolmetscher an seiner Seite. Laut dem Tunesier beruht das alles wohl auf einem Missverständnis.

Die Trennung dreieinhalb Wochen vor der Tat habe die 34-Jährige ihm am Telefon verkündet: Er war gerade im Hafen von Marseille, um per Schiff mit viel Gepäck nach Tunesien zu reisen. Eigentlich sei damals geplant gewesen, dass Frau und Kind mit dem Flugzeug nachkommen.

Dass sie die Trennung telefonisch durchführte, erklärt die 34-Jährige vor Gericht so, dass sie »natürlich Angst vor seinem Zorn« verspürte. Deswegen sei sie nach dem Telefonat auch zu ihrer Schwester »geflohen«, später dann zu anderen Familienangehörigen.

Die 34-Jährige schildert vor Gericht Szenen einer bereits zuvor zerrütteten Beziehung mit zerschmettertem Geschirr und umgeworfenen Regalen.

Ihr Ehemann macht ihr und ihrer Familie vor Gericht seinerseits Vorhaltungen, dass man ihn nie akzeptiert habe. Tränen- und emotionsreich wird während der Gerichtsverhandlung gerne auch Beziehungswäsche gewaschen, die nichts mit der Tat zu tun hat.

Zwei Tage vor der Tat hatte der Mann seinen Sohn erstmals wieder gesehen, auf neutralem Territorium: in einem Mütterzentrum. »Ich habe nicht viel verstanden«, so der Tunesier via Dolmetscher: »Ich habe verstanden, dass mein Sohn zu mir kommt.«

Einen Tag vor der Tat sei vereinbart worden, dass er mit dem Sohn nach Tunesien reise und seine Frau dann in der gleichen Woche nachkomme, so dass man die zu Beginn der Trennungsphase verhunzte Reise nachhole. Seine Frau verneint diese Darstellung.

Am Flughafen Genf habe er mit seiner Schwester in Marseille telefoniert, die ihm gesagt habe: »Es kann sein, dass Du einen Fehler machst.«

Innerlich zerrissen zwischen der Warnung seiner Schwester und dem Vertrauen zu seiner Frau sei er dann nicht abgeflogen, sondern habe sich mit der Schalter-Angestellten über die Rückgabe der Tickets gestritten.

Interpol benachrichtigt

Diese Schalter-Angestellte war es dann auch, dem der ohne Gepäck auftauchende Vater dermaßen auffiel, dass sie Interpol benachrichtigte, wodurch die deutsche Polizei letztlich erst erfuhr, dass Vater und Sohn bereits in die Schweiz ausgereist waren. Der Vater wurde im Hotel verhaftet.

Der Staatsanwalt erklärte es in seinem Schlussplädoyer für »unvorstellbar, dass die Ehefrau das Einverständnis erklärt hat, dass der Angeklagte das Kind mit nach Tunesien nehmen kann.« Strafrichter Bernd Krüger sah das offenbar genauso: Er verurteilte den Tunesier zu 70 Tagessätzen à 10 Euro.

www.baden-online.de/news/artikel.phtml?page_id=70&db=news_lokales&table=artikel_kehl&id=3329#

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So eine Aufregung um eine Kindesentführung, wie sie jeden Tag in Deutschland ein Dutzend mal passiert, ausgeführt von deutschen Müttern und oft mit Wissen und Duldung der Behörden und Gerichte.

Man sollte doch mal ehrlich werden und entweder jede Kindesentführung, auch die innerhalb von Deutschland oder gar keine Entführung mehr verfolgen. Bei letzterer Version würde zwar auch noch der allerletzte Rest an Rechtsstaatlichkeit wegfallen, der Deutschland bisher davor bewahrt hat, auf das Niveau einer Bananenrepublik abzusacken, aber man wäre dann wenigstens ehrlich und könnte bei der Gelegenheit auch gleich noch ein paar hundert Stellen in den Behörden und Gerichten sparen, die sich ohnehin nur selektiv nur mit der Spitze des staatlich tolerierten und wohl auch gewünschten Eisberges beschäftigen.

 

 

 


 

 

 

OLG-Koblenz: Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung

Koblenz - Eine geschiedene Mutter, die mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, begeht gegenüber dem Vater keine Kindesentführung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Dies gelte auch dann, wenn beiden Elternteilen das Sorgerecht gemeinsam zustehe. Voraussetzung sei allerdings, dass allein die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe (Beschluss vom 9.8.2007 - 9 UF 450/07).

Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Betzdorf auf. Das Gericht hatte zuvor auf Antrag des Vaters festgestellt, dass seine Ex-Frau widerrechtlich die beiden gemeinsamen Kinder nach England entführt habe. Die Frau war gemeinsam mit den Kindern zu ihrem neuen Ehemann gezogen. Der Vater meinte, sie hätte dies nicht ohne seine Zustimmung tun dürfen.

Das OLG sah das anders. Innerhalb der Europäischen Union genieße der Vater Freizügigkeit. Er könne seine Kinder also in England besuchen. Rechtlich sei der Umzug daher nicht anders zu bewerten, als wenn die Frau beispielsweise von Nord- nach Süddeutschland umgezogen wäre. Da sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe, könne von einer Entführung im Sinne der einschlägigen Rechtsbestimmungen keine Rede sein. (dpa)

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1195795021687.shtml

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wo laufen sie denn, wo laufen sie denn - am Oberlandesgericht Koblenz? Ach ist der Rasen schön grün, am Oberlandesgericht Koblenz.

Vielleicht verlegt man das ganze Gerichtsgebäude samt seiner Familiensenate einfach nach England. Da sind schließlich die Mieten billiger und die Rechtssuchenden aus dem OLG-Bezirk Koblenz können ja auch zum Termin nach London fahren, jetzt wo es so einen schönen Tunnel unter dem Kanal gibt

12.12.2007

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht Koblenz legalisiert internationale Kindesentführungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

 

Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung

Koblenz (dpa) - Eine geschiedene Mutter, die mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, begeht gegenüber dem Vater keine Kindesentführung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Dies gelte auch dann, wenn die Eltern sich das Sorgerecht teilten. Voraussetzung sei aber, dass allein die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe, entschieden die OLG-Richter.

© Welt

erschienen am 10.12.2007 um 09:31 Uhr

 

http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=16380760

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wollen Sie als Mutter ganz legal das gemeinsame Kind von einem EU-Land in das andere entführen, so beantragen Sie zuerst, dass dem anderen Elternteil (hier also dem Vater) das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird.

Ihr freundlicher und mutterfreundlicher Richter von ihrem örtlichen Amtsgericht nimmt diese Elternselektion gerne vor. Wenn das ausnahmsweise mal nicht durchgehen sollte, gehen Sie - liebe deutsche Mutter - in die Beschwerde an das Oberlandesgericht. Spätestens dort wird ihnen geholfen. Zumindest jedenfalls am Oberlandesgericht Koblenz. Notfalls ziehen sie vor der internationalen Kindesentführung in den OLG Gerichtsbezirk Koblenz um, denn da wird ihnen geholfen.

 

 

 


 

 

 

 

Vater entführt seine vier Monate alte Tochter

Bereits zum zweiten Mal hat ein 37-Jähriger nach einem Streit um das Sorgerecht seine vier Monate alte Tochter aus der Südstadt entführt. Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach Lara Su T. und ihrem Vater Erdem Akbulut, der als Gewalttäter bekannt ist und eine Schusswaffe bei sich haben könnte.

Großansicht

Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach Erdem Akbulut und seiner Tochter Lara Su T.

„Wir nehmen die Sache sehr ernst“, sagte Polizeisprecher Lars Beringer. Nicht ausgeschlossen wird, dass der 37-jährige Türke mit seiner Tochter in sein Heimatland fliehen will.

Am Montag gegen 17.30 Uhr rief die Mutter des Kindes die Polizei. Die 33-Jährige erklärte, dass sie mit dem Baby in der Wohnung von Laras Oma in der Südstadt gewesen sei. Auch der von ihr getrennt lebende Exfreund habe sich zu der Zeit bei seiner Mutter aufgehalten. Dann sei es zu einer Auseinandersetzung über Lara Su gekommen.

Akbulut habe seine Forderung bekräftigt, das alleinige Sorgerecht haben zu wollen. Außerdem wolle er, dass Lara Su seinen Nachnamen trage. Nach Angaben der Mutter wollte Akbulut seine Tochter dann ins Bett bringen. Dabei sei er dann unbemerkt mit dem Baby aus der Wohnung geflüchtet – und habe sich nicht mehr gemeldet.

Die Polizei hatte bereits in der vergangenen Woche nach den beiden gesucht. Auch damals war der 37-Jährige nach einem Streit mit dem Baby im Arm verschwunden. Es kam heraus, dass Akbulut das Baby bei Bekannten in Linden untergebracht hatte. Schon nach wenigen Stunden brachte er es zur Mutter zurück.

Diesmal liegt der Fall offenbar anders. „Wir haben alle möglichen Anlaufpunkte überprüft. Aber von Vater und Kind fehlt jede Spur“, sagt Polizeisprecher Beringer. Das Polizeikommissariat Südstadt hat nun eine sogenannte Aufbauorganisation gegründet, die nach Lara und dem flüchtigen Akbulut fahndet. Zwar glauben die Ermittler nicht, dass der Vater seiner vier Monate alten Tochter etwas antun könne. Doch ob er in der Lage ist, den Säugling zu versorgen, sei fraglich, sagte Beringer. Zumal das Baby noch im Stillalter sei und nicht bekannt ist, ob der Vater im Besitz von entsprechenden Utensilien sei. Sollte er das Kind also nicht in die Obhut einer Familie gegeben haben, bestehe durchaus eine Gefährung für die Gesundheit des Kindes.

Der 37-jährige Erdem Akbulut hat keinen amtsbekannten Wohnsitz. Er ist der Polizei wegen mehrerer vorangegangener Gewalttaten bekannt, die er in Hannover begangen hat. Möglicherweise trägt Akbulut eine Schusswaffe bei sich. Wer Hinweise auf Lara Su T. und ihren Vater geben kann, sollte sich im Kommissariat Südstadt unter (05 11) 1 09 32 40 melden.

Von Sonja Fröhlich

www.haz.de/newsroom/regional/art185,173715

 

Posteingang 05.12.2007

 

 

Kommentar Väternotruf:

So eine Aufregung in Südstadt (Braunschweig), nur weil ein Vater das macht, was in Deutschland jedes Jahr Tausende Mütter machen, ohne dass sich da auch nur ein einziger Polizist drum kümmern würde. Die Kindesmitnahme als gutes Recht.

Einziger Unterschied, die meisten Mütter die in Deutschland Tag für Tag Kindesentführung betreiben, tragen keine Pistole bei sich. Das haben sie auch gar nicht nötig, denn Pistolen tragen ja die Polizisten, die sich um den Schutz entführender Mütter kümmern.

 

 


 

 

 

Zwillinge noch verschwunden

Richter weist Mitschuld zurück

Im Fall der von ihrem irakischen Vater entführten Zwillinge Abbas und Zaynab (2) aus Delitzsch ist ein Streit um die Rolle der Justiz entbrannt. Von den Kindern fehlt indes weiter jede Spur.

DELITZSCH - Marlen Al-Chaoui (25) hatte im Februar 2006 nach vier Jahren Ehe ihren Mann Yousif (33) verlassen. „Er war gewalttätig zu mir, ich bin mit meinen Kindern regelrecht vor ihm geflüchtet“, berichtet die Medizinstudentin. Nach der Trennung habe der Iraker mehrfach gedroht, die Zwillinge in seine Heimat zu verschleppen. Marlen: „Dies war auch der Grund, weshalb ich ihm den Umgang mit den Kindern nur noch unter Aufsicht im Delitzscher Gemeindezentrum erlaubte.“

Dagegen klagte der gläubige Moslem vor dem Amtsgericht Eilenburg. Und bekam recht. Obwohl die Mutter im Verfahren mehrfach auf die Entführungsdrohungen hinwies, erweiterte das Gericht das Umgangsrecht des Vaters. Zuletzt durfte Yousif die Zwillinge zweimal im Monat jeweils freitags bis montags zu sich nach Leipzig holen.

Auch das Oberlandesgericht, wo das Verfahren nun anhängig ist, schenkte der Mutter keinen Glauben. Die Richter dort schickten die Eltern erst einmal zur Erziehungsberatung. Kurz vor dem ersten Termin entführte der Vater die Kinder. „Niemand hat mir geglaubt und nun sind meine Lieblinge spurlos verschwunden“, sagt Marlen verzweifelt.

Der Eilenburger Familienrichter Klaus Göldner ist sich keiner Schuld bewusst. „Ich habe nichts falsch gemacht - in einem solchen Fall würde ich wieder so entscheiden“, beteuert er. Kinder bräuchten für ihre Entwicklung nun mal den Umgang mit Mutter und Vater. „Herr Al-Chaoui hat ein gutes Verhältnis zu seinen Kindern, es bestand kein Anlass, sein Umgangsrecht einzuschränken“, argumentiert Göldner. Der Verdacht einer Entführung würde in Verfahren um Kinder aus binationalen Ehen mit Arabern zudem häufig von deutschen Frauen geäußert. Göldner: „Über kulturelle Besonderheiten ihrer Partner sollten sich die Frauen halt schon klar sein, bevor sie einen Araber heiraten.“ -bi.-

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1674795

 

Posteingang 01.12.2007

 

 

Kommentar Väternotruf:

Recht hat er, der Familienrichter Klaus Göldner. In binationalen Familien ist das Risiko einer internationalen Kindesentführung bedeutend höher als in Familien, wo beide Eltern aus dem selben Land kommen. Man kann ja nicht allen ausländischen Eltern auf Verdacht Fußfesseln und Peilsender anlegen, so wie das beim Bundesverfassungsgericht symbolisch mit nicht verheirateten Vätern gemacht wird, in dem man ihnen das Sorgerecht nur dann erteilen will, wenn dies die Mutter des gemeinsamen Kindes möchte - pfui deibel..

So bedauerlich hier die Entführung der Kinder durch ihren irakischen Vater ist, muss man leider auch feststellen, dass die Entführung von Kindern durch ihre Mutter innerhalb Deutschlands faktisch mehr oder weniger egal ist.

Was macht es schließlich für einen Unterschied, wenn eine Mutter die Kinder von Berlin nach Flensburg verschleppt und dann jahrelang unbehindert von den zuständigen Familiengerichten den Kontakt der Kinder zum Vater vereitelt?

Man mag einwenden, hätte doch der Vater eine Geschlechtsumwandlung zur Frau gemacht, dann wäre ihm das nicht passiert. Das ist sicher richtig, nur dann hätte er auch keine Kinder zeugen können, es sei denn er hätte vorher bei der nationalen Samenbank im sogenannten Bundesfamilienministerium, sein Sperma tiefgekühlt lagern lassen.

Seit dem legenderen Aufsatz: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?" von Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" Heft 23 / 1998, S. 1488-1491 hat sich in Deutschland faktisch nichts verändert. Die "Kindesmitnahme als gutes Recht" (Kindesentführung) wird weiterhin gerichtlich toleriert, wenn es die Mutter ist, die das Kind innerhalb Deutschlands entführt. Warum sollte man bei solchen gesellschaftlichen Verhältnissen da einen irakischen Vater anders beurteilen? Sicher nur deshalb, weil er ein Mann und ein Ausländer ist.

 

 


 

 

 


"Kindesentführung: Im Inland erlaubt - ins Ausland auch erlaubt?"

 

Die  Staatsanwaltschaft Hamburg hat Herrn Olivier Karrer mit Schreiben vom 14.08.2002 mitgeteilt, ein Ermittlungsverfahren - Aktenzeichen Js 929/01 - Vorwurf der "Entziehung Minderjähriger" eingestellt zu haben. 

Das Kind war von der Mutter von Frankreich nach Deutschland verbracht worden.  

Die Staatsanwaltschaft trägt vor, eine "Entziehung Minderjähriger" wäre nicht zu bejahen, wenn das Kind ohne Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List den Eltern oder einem Elternteil entzogen oder vorenthalten wäre.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg trägt überdies vor, dass nur Kindesentziehungen von Deutschland in das Ausland verfolgt würden, nicht aber aus dem Ausland nach Deutschland. 

Dem kann sicher nicht gefolgt werden, denn es würde den ohnehin fehlenden Rechtsschutz für Entziehungen des Kindes im Inland die fehlenden Strafverfolgung im Strafrecht auch noch auf viele Fälle ins Ausland ausweiten.

Dies wäre im Zeitalter der Globalisierung eine weitere Einladung an Eltern, insbesondere Mütter das Kind von Deutschland ins Ausland zu verbringen.

 

Väternotruf 

21.11.2007

 

 


 

 

 


"Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"

 

Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" Heft 23 / 1998, S. 1488-1491

 

Zitat: "Wenn ein Sorgeberechtigter unter Beeinträchtigung des Sorgerechts des Partners das Kind mitnimmt, fehlt es am Strafrechtstatbestand. Der Frau wird deshalb meist geraten, im Fall eines Auszugs aus der Ehewohnung die Kinder mitzunehmen. ..."

Die Autoren schlagen eine Neuregelung vor: "Das Kindesentführungsabkommen ist über §1532 I  BGB auch auf entsprechende Sorgerechtsverletzungen im Inland anzuwenden, insbesondere in dem Fall, daß ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen bei der Trennung die Kinder mitnimmt, obgleich die Betreuung der Kinder auch in der Wohnung möglich ist, und wenn ein Mitsorgeberechtigter sein Kind nach Ablauf des vereinbarten Umgangsrechts nicht zurückgibt."

 

 


 

 

Kindesentführung

 

Hinweise zur Rückführung aus dem Ausland und zur Durchsetzung des Umgangsrechts im Ausland

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

2. Auflage 1999

 

 

 


 

 

 

Kindesentführung in Deutschland noch immer legal!

Was man sonst nur aus südamerikanischen und ähnlichen Diktaturen kennt, nämlich die Verschleppung von Kindern, spielt sich in Deutschland jedes Jahr hundertfach ab. Nur dass die Verschlepper keine finsteren Folterknechte, sondern die Mütter der gemeinsamen Kinder sind. Die Verschleppungen lassen sich vortrefflich unter dem Deckmantel der Mutterliebe und einem Wust oftmals abstruser Beschuldigungen der Mutter gegen den Vater.  Ein Unrechtsbewußtsein existiert bei diesen Müttern nicht, woher sollte es auch kommen, da diese Entführungen staatlich toleriert werden. 

 

Stellen Sie sich vor, sie kommen von der Arbeit nach Hause und die Wohnung ist leergeräumt. ihre Frau ist mit den gemeinsamen Kindern verschwunden. 

Oder Sie sind ein getrennt lebender Vater. Aller 14 Tage holen sie ihre Kinder in der Wohnung der Mutter ab um das von der Mutter gönnerhaft eingeräumte "Umgangswochenende" mit den Kindern zu verbringen. Doch die Wohnung der Mutter ist leer, die Gardinen sind abgehängt, das Klingelschild ist entfernt und der Nachbar sagt Ihnen, dass vor drei Tagen ein Möbelwagen vor der Tür stand. Sie gehen schnurstracks zur Polizei und wollen eine Vermisstenanzeige zum spurlosen Verschwinden Ihrer Kinder aufgeben. Der Polizeibeamte fragt sie ob sie das Sorgerecht für ihre Kinder haben, was sie natürlich nicht haben, weil sich die Mutter trotz intensiver Nachfrage geweigert hat, die gemeinsame Sorge zu erklären. Das ganze nennt sich dann Rechtsstaat, wobei sie sich vielleicht fragen, wer denn hier Recht hat, Sie als Vater bestimmt nicht.

So oder ähnlich spielt es sich jährlich in Deutschland in Tausenden von Fällen ab. Hinzu kommen jährlich zwischen mindestens 100 (Hellfeld) bis mutmaßlich 1000 Fälle (Dunkelfeld), in den die Kinder von Müttern ins Ausland entführt werden.

 

Die "Mitnahme" des Kindes durch Mütter, bei bestehenden gemeinsamen Sorgerecht, zählt in Deutschland immer noch als Kavaliersdelikt. Wenn das gleiche ein Vater macht, sind die Behörden ganz fix und scheuen auch nicht vor dem Einsatz von Gewalt zurück, der, wenn es darum geht, das Recht von Kind und Vater auf Kontakt zu sichern, plötzlich als kindeswohlschädigend deklariert wird. Hier herrscht offensichtlich die Haltung vor "Wenn zwei das selbe machen, ist es nicht das gleiche". In ähnlicher Weise galt früher bei der bundesdeutschen Justiz, dass sie "auf dem rechten Auge blind ist", wenn es um rechtsextremistische Vorfälle ging. Ein Umstand der sich aus dem Umstand erklären lässt, dass in der Bundesrepublik der Nachkriegszeit die Gerichte mit ehemaligen NS-Mitgliedern und sogar mit nationalsozialistischen Verbrechern und Schreibtischmördern durchsetzt waren.

 

Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, bei nichtverheirateten Eltern ist die Mutter in der Regel von Geburt des Kindes an alleinsorgeberechtigt, kann sie jederzeit völlig legal legal den Wohnort (auch ins Ausland wechseln) ohne den Vater davon in Kenntnis setzen zu müssen, geschweige denn, um seine Zustimmung bitten zu müssen. Dies geschieht jährlich einige tausend Mal. Man stelle sich vor, dass in gleichem Maße Väter auf diese Weise den Müttern die Kinder entziehen würde. Wir hätten binnen kurzem machtvolle Demonstrationen und auch der Bundeskanzler würde es sich nicht nehmen lassen, der Justiz Hausaufgaben zu diktieren.

Das Kindeswohl ist dem Staat bei dieser Form der legalen Kindesentführung egal. Seine Vertreter schauen weg, bagatellisieren oder argumentieren, man könne das Recht der Mutter auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit  nicht einschränken. Die politisch Verantwortlichen in Bundestag, Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium, die seit Jahren auf diesen Skandal hingewiesen werden und offenbar ihre Ohren immer auf Durchzug schalten, lassen nicht erkennen, wie sie ihrer Verantwortung nachkommen wollen.

Erklären lässt sich solches haarsträubendes Verhalten und Unrecht nur mit ausgeprägten eigenen Mutterkomplexen, bei den zuständigen Verantwortlichen. Der Psychoanalytiker Erich Fromm hat das in anderem Zusammenhang beschrieben. Er schildert die Ereignisse der russischen Revolution von 1905, wo aufständige Soldaten auf Grund ihres verinnerlichten Vaterkomplexes sich scheuten, den zaristischen Offizieren (autoritäre Vaterfiguren) mit dem nötigen Nachdruck zu begegnen und diese dadurch wieder Oberhand über die aufständigen Soldaten gewinnen konnten und diese schließlich kurzerhand erschossen.

 

Interessantes zum Thema auch beim Amtsgericht Wilhelmshaven.

 

 

 


 

 

Kindesentführung

Nach den Buchstaben des Gesetzes ist er ein Kindesentführer, doch der Heilbronner Jan K. sieht sich im Kampf um seine siebenjährige Tochter Nathalie (beide Namen geändert) im Recht. Es ist ein Streit zwischen Mutter und Vater, der über Landesgrenzen hinweg seit Jahren Gerichte beschäftigt und jetzt einen dramatischen Höhepunkt erreicht hat: Nathalie will nicht mehr zur „bösen Mama” nach Belgien zurück, erhebt Vorwürfe, die Mutter habe sie mehrfach mit einem Stock geschlagen und an den Haaren gezogen.

Ein belgisches Gericht hatte für Nathalie zuvor den Schulort Lüttich und für die Mutter später das alleinige Sorgerecht angeordnet. Als „verzweifelten Hilferuf” beschreibt der Vater den Wunsch des Mädchens. „Es geht um mein Kind, um das Beste für das Kind, und meine Tochter hat das Recht, dass ich alles für sie tue”, sagt Jan K. (41). Seit jenem sonderbaren Tag im August 2006, an dem Nathalie gemäß der Sorgerechtsregelung eigentlich wieder zur Mutter nach Lüttich gebracht werden sollte, lebt sie bei ihm. Über Jahre hatten die geschiedenen Eltern ihre Tochter im Wechsel bei sich. Eine Woche Lüttich, eine Woche Heilbronn, ein dauerndes Hin und Her in einer Entfernung von rund 450 Kilometern, die Jan K. jeden Samstag mit dem Auto fuhr.

Was an jenem Augusttag passierte, schildert der Vater so: Mit ihrem Diddl stand Nathalie zur Rückfahrt bereit, als sie plötzlich „Schrei- und Weinkrämpfe bis zur Erschöpfung” bekommen habe. Nach einer erneuten Attacke habe Nathalie „gebettelt”, dass Papa sie nicht nach Belgien zurückbringen solle und von Schlägen der Mutter erzählt. Jan K. behielt Nathalie in Heilbronn und meldete seine Tochter in der Grundschule an. „Das sind nicht meine Behauptungen. Es sind die Aussagen meiner Tochter, und ich glaube ihr.”

Gutachten Über das Bundesamt für Justiz beantragte die Mutter, die auf HSt-Anfrage keine Angaben zu dem Fall machte, die Herausgabe des Kindes. Bei einem Kinderpsychologen ließ Jan K. seine Tochter begutachten. Auch dort berichtete sie von mehrfachen Schlägen der Mutter. Diagnose: Eine Herausgabe des Kindes würde für die Siebenjährige „eine schwere seelische Belastung” darstellen und sei „nicht zu verantworten”.

Diese Sätze überzeugten einen Stuttgarter Familienrichter nicht. Mit Verweis auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen stufte er den Rückgabeantrag der Mutter als begründet ein. Gegen belgisches Recht halte der Vater das Kind zurück. Eine „Formelhaftigkeit” sah der Richter in Nathalies Aussagen, die ihre Vorwürfe nicht konkretisieren konnte oder wollte. Die Mutter hatte bestritten, ihr Kind zu misshandeln. Der belgische Kinderarzt fand bei Nathalie über Jahre keine Anzeichen dafür. Am psychologischen Gutachten aus Heilbronn bemängelte der Richter, dass die Mutter nicht einbezogen worden sei. Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindes fand er nicht. Nathalie leide „wie alle Scheidungskinder unter der Trennung und Uneinigkeit der Eltern”.

 

Beschwerde Mit einer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht kämpft Jan K. weiter. Für ihn der letzte Strohhalm. „Man kann ein Gutachten doch nicht einfach wegschieben.” Seine Anwältin Andrea Koch sieht „klare Versäumnisse” in erster Instanz. Richter seien keine Psychologen. Weder sei ein neutrales Gutachten eingeholt noch ein Verfahrenspfleger für das Kind bestellt worden.

Sie hofft, dass das Oberlandesgericht sich „die Mühe macht”.

Der Wille des Kindes? Ab einem bestimmten Alter „kann er eine Rolle spielen”, sagt Hans-Michael Veith, Abteilungleiter Internationales Zivilrecht im Bundesamt für Justiz. Bei kleineren Kindern kämen Manipulation und Bestechung durch Eltern jedoch öfter vor. Die Maßstäbe, eine Kindesrückgabe mit der Gefahr drohener Schäden für das Kind zu versagen, „sind sehr hoch”.

Im Fall Nathalie sind die Vorwürfe des Kindes für ihn „keine außergewöhnlichen”.

„Ausliefern” wird Jan K. seine Tochter nicht, das hat er ihr versprochen. Rein rechtlich ist möglich, dass ein Kind mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers aus dem Haus geholt wird.

Hintergrund

Kindschaftskonflikte Bei internationalen Konflikten um Sorgerecht und Kindesentführungen können Elternteile ihr Recht über das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) geltend machen. Zwischen Deutschland und rund 60 anderen Staaten ist das Übereinkommen in Kraft. Durch die Zunahme internationaler Ehen haben auch Fälle haben zugenommen, in denen ein Elternteil widerrechtlich ein Kind in sein Heimatland gebracht oder nicht mehr zurückgebracht hat. Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten grundsätzlich dazu, die Rückführung des Kindes zu ermöglichen.

Fallzahlen Familiengerichte und Verwaltungsbehörden prüfen die Fälle. 241 Kindesrückgabe-Verfahren nach dem HKÜ mit deutscher Beteiligung stehen für das Jahr 2005 in der Statistik des Bundesamtes für Justiz. Rund zwei Drittel aller Fälle enden mit einer Rückführung des Kindes.

Gründe, eine Rückführung abzulehnen: Wenn ein Antragsteller sein Sorgerecht nicht ausgeübt hat, wenn das „einsichtsfähige Kind” sich einer Rückkehr ernsthaft widersetzt oder wenn dem Kind „die schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens” droht. cf

 

http://www.stimme.de/nachrichten/heilbronn/art1925,1016536.html?fCMS=5ed6015d4175f022e1a94296cffbbe70

 

Posteingang 12.05.2007

 

 


 

 

Keine doppelte Verurteilung trotz Kindesentziehung

Karlsruhe - Ein Algerier, der seit sechs Jahren die Heimkehr seiner Tochter nach Deutschland verhindert, muss aus dem Gefängnis freigelassen werden. Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Beschwerde des in Darmstadt lebenden Mannes statt, der zum zweiten Mal wegen Kindesentziehung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

Die 1995 geborene Tochter war – mit Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter – 2001 zu Verwandten nach Algerien gereist, kann aber von dort nicht mehr zurück, weil für die Ausreise nach Landesrecht das notariell beurkundete Einverständnis des Vaters nötig ist. Der weigert sich, offenbar um seine Ex-Frau wegen seiner drohenden Abschiebung unter Druck zu setzen. Das Landgericht Darmstadt hat ihn zwei Mal wegen Kindesentziehung verurteilt – 2003 zu zweieinhalb, 2005 zu drei Jahren Haft. (Az.: 2 BvR 1895/05 – Beschluss vom 27.12.2006) Laut Karlsruhe verstößt eine wiederholte Verurteilung wegen ein und derselben Tat gegen das Schuldprinzip. Der Mann sei im zweiten Prozess wohl wegen Ungehorsams gegenüber der Justiz bestraft worden, um sein Einverständnis zu erzwingen. „Ungehorsam ist einem rechtsstaatlichen Strafrecht als Strafgrund fremd“, stellte eine Kammer des Zweiten Senats fest. Das Landgericht hatte den ersten Prozess als „Zäsur“ gesehen, die den Angeklagten hätte zur Einsicht bringen müssen, und war deshalb von einer neuen Straftat ausgegangen.

26.01.2007

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/26.01.2007/3043665.asp

 

 

 


 

 

FAZ 19.02.2004

Internet

Teenager „ergoogelt“seine eigene Entführung vor 14 Jahren

19. Februar 2004 Ein 17jähriger Kalifornier hat nach 14 Jahren mit Hilfe des Internets entdeckt, daß er als Kind von seiner Mutter aus Kanada entführt worden ist. Nach Medienberichten vom Mittwoch fand der Schüler zufällig sein eigenes Foto auf einer Webseite für vermißte Kinder. Nach Polizeiangaben hatte der Vater des Jungen 1989 von einem Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen. Die Mutter floh dann mit dem Kind erst nach Mexiko und schließlich nach Kalifornien. Jetzt soll der Teenager mit seinem Vater wieder vereint werden, den er die ganze Zeit nicht gesehen hat.

Den Berichten zufolge gab der Junge vor einem Jahr im Schulunterricht rein zum Spaß seinen Namen in die Suchmaschine „Google“ ein und landete so auf der Webseite einer kanadischen Organisation, die beim Aufspüren verschwundener Kinder hilft. Dort stieß er zu seinem großen Schock auf ein Bild, das ihn als Dreijährigen zeigt. Der Teenager erzählte seinem Lehrer von der Entdeckung, der daraufhin die Behörden verständigte.

Die Polizei verfolgte ein Jahr lang die Spur der Mutter und verhaftete die 45-Jährige schließlich in der vergangene Woche in Los Angeles. Sie soll nun an die Behörden in Kanada ausgeliefert werden. Ein Polizeibeamter schilderte im kanadischen Fernsehen, der Junge sei sehr bestürzt über die Verhaftung seiner Mutter gewesen: „Er war schrecklich emotional.“ Vater Ron Steinmann sagte unterdessen, er habe sich Jahre lang Sorgen um seinen Sohn gemacht. „Ich habe mich gefragt, ob sie ihn ins Krankenhaus bringt, wenn er krank ist, und ob er zur Schule geht.“

Steinmann wartet nun gespannt auf das Wiedersehen mit seinem Sohn in Kanada, den er nur als Kleinkind in Erinnerung hat: „Ich bin mir darüber im Klaren, daß er inzwischen erwachsen geworden ist.“

Text: dpa

Bildmaterial: dpa/dpaweb

 

 


 

 

Wenn der Nachwuchs nach Scheidungen entführt wird

Die Kinderjäger sind schneller als die Gerichte

 

Es ist leicht in der EU, dem missliebigen Ehepartner die Kinder abspenstig zu machen. Weil nationale Behörden das Problem elterlicher Kindesentführungen nicht in den Griff bekommen, nehmen sich dubiose Firmen der Sache an - und entführen die Kinder einfach zurück.

Von Klaus Bachmann, Brüssel

Seit mehr als sieben Jahren hat Pascal Gallez nichts mehr von seinem Sohn Antoine gehört. 1995, als sich die Eheleute Gallez zerstritten, nahm Pascals Frau den gemeinsamen Sohn mit nach Deutschland und ließ sich dort scheiden. Obwohl das Gericht ihr nur eingeschränkte Erziehungskompetenz bescheinigte, übertrug es ihr das ausschließliche Sorgerecht. In den drei Jahren, die Frau Gallez den kleinen Antoine bei sich hatte, gelang es ihr, ihn so gegen seinen Vater einzunehmen, dass der Richter Pascal Gallez sogar das Besuchsrecht für seinen Sohn entzog. Dass die Mutter den Sohn ohne Zustimmung des Vaters von Brüssel nach Deutschland gebracht hatte, spielte dabei keine Rolle. "Kindesentführung durch Eltern wird in Europa belohnt", sagt Gallez bitter. Zuletzt erfuhr er durch Zufall, dass das Frankfurter Einwohnermeldeamt ohne seine Zustimmung nun auch den Nachnamen seines Sohnes geändert hat. Man habe ihn dazu nicht angehört, weil man nicht gewusst habe, ob er noch lebe. Dabei korrespondiert er seit sieben Jahren mit dem Bundesjustizministerium, um seinen Sohn ausfindig zu machen.

Kindesentführungen durch Eltern sind in Europa keine Seltenheit. Und entgegen landläufiger Meinung sind europäische Nachbarländer darin viel häufiger verwickelt als Länder Nordafrikas oder des Nahen Ostens. Bis Ende September lagen beim belgischen Justizministerium 219 solcher Dossiers. Davon betrafen 60 Prozent Länder der EU.

Laut Childfocus, einer großen belgischen nichtstaatlichen Organisation, die sich mit dem Aufspüren vermisster Kinder beschäftigt, spielen sich sogar mehr als 70 Prozent aller elterlichen Kindesentführungen innerhalb der EU ab. Viele Fälle verraten, wie tief die nationalen Vorurteile in den Mitgliedländern noch sitzen, wenn es um Sorgerechts- und familienrechtliche Urteile geht. In Belgien erregte zum Beispiel der Fall von Philippe Paquay die Öffentlichkeit, dessen Frau, eine Schwedin, 1999 die drei gemeinsamen Töchter nach Schweden gebracht hatte. Das Familiengericht dort erkannte der Frau das Sorge- und Unterbringungsrecht zu, weil Paquay als Lehrer in Belgien nicht genug verdiene, um die Mädchen aufziehen zu können. Es berief sich dabei auf den Artikel 13 b des Haager Abkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen. Der Artikel ermächtigt Richter des Landes, in das ein Kind entführt wurde, die Rückkehr des Kindes zu verhindern, wenn dem Kind dadurch "ein schwerwiegender körperlicher oder seelischer Schaden" droht.

Aufgrund dieses Paragrafen und der Möglichkeit, Sorgerechtsfälle von Gerichten des Landes entscheiden zu lassen, in das ein Kind entführt wurde, diente das Haager Abkommen dazu, Entführungen nachträglich zu billigen. Wer die gemeinsamen Kinder dem ausländischen Partner entzog und sie in die eigene Heimat brachte, konnte sich im Normalfall darauf verlassen, dass die Richter seines Heimatlands ihren Vorurteilen erliegen und den ausländischen Partner seines Sorgerechts berauben würden. Das Abkommen sieht zwar auch die Möglichkeit vor, sich über die Justiz im Ausland an eine zentrale Stelle für Kindesentführungen zu wenden, um ein entführtes Kind ausfindig zu machen und zurückzubringen. Doch das dauert meistens so lange, dass das Kind dem zurückgebliebenen Ehepartner bereits entfremdet und damit die Grundlage für eine Rückgabe entfallen ist. Pascal Gallez wartete damals drei Jahre lang, bis er von der deutschen Justiz eine Auskunft darüber erhielt, wo sich sein Sohn befindet.

Hätte damals schon die Verordnung der EU-Justizminister gegolten, die Anfang Oktober in Brüssel verabschiedet worden ist, wären die Streitigkeiten des Ehepaars Gallez völlig anders verlaufen. Künftig wird demnach in der EU bei Ehescheidungen und Sorgerechtsfragen das Gericht des Landes zuständig sein, in dem sich die Eheleute zuvor aufhielten, wenn noch wenigstens ein Partner dort wohnt. Demzufolge hätten die Eheleute Gallez nur in Belgien geschieden werden können. Statt Pascal Gallez auch noch das Besuchsrecht zu nehmen, hätten deutsche Richter dann die Rückführung Antoines nach Belgien veranlassen müssen.

Entscheidungen über das Los von Kindern werden künftig grundsätzlich von den Gerichten des Landes getroffen, in dem sich das Kind vor seiner Entführung aufgehalten hatte. Staaten, deren Gerichte das Haager Abkommen zu sehr strapazieren, drohen Konsequenzen. Nach Inkrafttreten des EU-Verfassungsentwurfs wird die Einhaltung eines EU-Gesetzes von der Europäischen Kommission überwacht werden. Sie kann dann auch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Mitgliedstaaten klagen, deren Justiz weiterhin ihren Vorurteilen gegen ausländische Ehepartner frönt. Für Pascal Gallez kommt das alles zu spät - auf alte Fälle wird das neue EU-Recht nicht anzuwenden sein.

Kein Wunder, dass sich verzweifelte Eltern auf andere Art und Weise helfen. In Arnheim an der deutsch-niederländischen Grenze gibt es seit drei Jahren die "Stiftung Kinderentführung". Hinter dem harmlos klingenden Namen verbirgt sich eine straff geführte, fast paramilitärische Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, von ihren Eltern entführte Kinder wieder zurück in die Niederlande zu holen - notfalls mit Gewalt. Das suggeriert unzweideutig die Webseite der Stiftung, auf der Stiftungschef Jacques Smits, ein ehemaliger Polizist, in kugelsicherer Weste zu sehen ist. Reportern erzählte Smits, bei seinen Rückholaktionen sei es gelegentlich auch notwendig, "Widerstand auszuschalten". Smits soll 2001 für eine Rückholaktion aus Venezuela sogar einen Reisekostenzuschuss von 3500 Gulden von der Gemeinde Assen bekommen haben.

Unternehmer wie Smits nennt der Volksmund in den Niederlanden Kidhunter, Kinderjäger. Bekannt wurde ihr Geschäftsgebaren, als Mitte September ein Den Haager Konkurrent von Smits in Belgien festgenommen wurde, als er bei einer Rückholaktion gewalttätig geworden war. So dubios die Praktiken anmuten - die Kinderjäger arbeiten normalerweise wesentlich schneller und effektiver als die im Haager Abkommen vorgesehenen "zentralen Stellen", die meist Monate brauchen, bis sie überhaupt reagieren.

Aktualisiert: 03.11.2003, 05:14 Uhr

 

Original:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/538599

 

 

Siehe auch:

http://www.inf.ethz.ch/~gut/soscag/031103_stuttgarter-zeitung.txt

 

 

 

Väternotruf:

Bleibt noch zu sagen, dass in Deutschland jedes Jahr einige Tausend inländische Kindesentführungen mit staatlicher Billigung stattfinden. Zum einen werden vielen nichtverheirateten Vätern von den "alleinsorgeberechtigten" Müttern die Kinder durch inländische Entführung entzogen. Zum anderen finden aber auch viele Entführungen bei bestehenden gemeinsamen Sorgerecht statt. In der Mehrzahl durch Mütter. Die Väter unternehmen häufig nichts dagegen, in der Angst dann auch noch in ihren Umgangskontakten beschnitten zu werden und zum anderen in der nicht unberechtigten Befürchtung, dass die zuständigen Jugendämter und Familiengerichte die inländischen Kindesentführungen durch die Mutter tolerieren. Dies bewirkt einen Rückkopplungseffekt. Mütter die eine inländische Kindesentführung planen, informieren sich häufig vorher bei Bekannten, Alleinerziehendenverbänden oder Rechtsanwälten ob sie für die Kindesentführung mit Sanktionen zu rechnen haben. Die Antwort: Nein.

Die Schlussfolgerung für die Mutter, dann kann ich ja das Kind mitnehmen (entführen).

Die Folge der Entführung, Jugendämter und Familiengerichte tolerieren mit Verweis auf das Kindeswohl die Entführung. Mit der Folge, es spricht sich herum, dass Jugendämter und Familiengerichte dies tolerieren, mit der Folge, dass sich rumspricht, dass entführungswillige Mütter von den staatlichen Stellen keine Sanktionen befürchten müssen, usw. usf.

 

 

 


 

 

"Internationale Kindesentführung: Die Problematik des gewöhnlichen Aufenthaltes"

Prof. Dr. Peter Winkler von Mohrenfels, Universität Rostock

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2001, Heft 3, S. 189-195

 

 

"Internationale Kindesentführung aus der Sicht des Kindes - Versuch einer Annäherung aus kinderpsychiatrischer Sicht"

Prof. Dr. Gunther Klosinski, in: "Familie, Partnerschaft", Recht", 3/2001, S. 206-210

 

 


 

 

 

Inländische Kindesentführungen


Immer noch gilt es für trennungswillige Elternteile, ganz überwiegend Mütter, als "heißer Tipp", die eigenen Kinder zu entführen. Typisch ist folgender Fall: Der Vater findet eine leergeräumte Wohnung vor und weiß nicht, wo sich seine Kinder aufhalten. Trotz dieser gewaltsamen Vorgehensweise dürfen die entführende Mütter auch bei gemeinsamen Sorgerecht die Kinder in der Regel behalten, denn ehe der Vater vor dem Familiengericht angehört worden ist, vergeht häufig soviel Zeit, dass sich die Kinder am neuen Wohnort der Mutter eingelebt haben.

Das AmtsG Bad Iburg entschied: Der verlassene Elternteil hat einen Rückführungsanspruch gegenüber dem entführenden Elternteil, wenn dieser unter Verletzung dessen Elternrechts die Kinder beim Auszug aus der ehelichen Wohnung eigenmächtig mitnimmt, ohne allein sorgeberechtigt oder zumindest allein aufenthaltsbestimmungsberechtigt oder zumindest allein entscheidungsberechtigt gemäß § 1628 BGB zu sein.

* * *

AmtsG Bad Iburg, Beschluss v. 10.2.2000 - 7 F 27/00

Von einer während des Zusammenlebens (hier: stillschweigend) getroffenen Einigung der Eltern über den Lebensmittelpunkt der Kinder kann nach Trennung ein Elternteil nicht einseitig abrücken, solange ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts oder zumindest gemäß § 1628 BGB insoweit das alleinige Entscheidungsrecht übertragen worden ist. Tut er es dennoch, löst dies einen (ggf. im Wege der vorläufigen Anordnung zu realisierenden) Rückführungsanspruch des anderen Elternteils aus.

 


 

 

 

Wie entführe ich ein Kind?

 

"... Wer sein Kind behalten will, darf es nicht aus der Hand geben. Der am Kind interessierte Elternteil, der die Wohnung verlassen will oder muß, sollte unbedingt das Kind mitnehmen, solange er nicht an Leib und Leben gefährdet ist. Er muß den günstigsten Zeitpunkt abwarten, zu dem die Mitnahme möglich ist, z.B. bei beruflicher Abwesenheit des Anderen." (S. 32)

 

aus: 

„Psychologische Kriterien bei der Sorgerechtsregelung und Diagnostik der emotionalen Beziehungen“

Ernst Ell, Deutscher Studien Verlag, Weinheim, 1990

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Na bitte, wer sagt es denn, Diplom-Psychologe, "Fachpsychologe für Klinische Psychologie" und Kriegsteilnehmer Dr. Ernst Ell hat immer guten Rat parat, wenn es um das Kind geht.

 

 

 

Dr. Ernst Ell 

Diplom-Psychologe und "Fachpsychologe für Klinische Psychologie", was immer das auch sein mag und wer hierfür Zertifikate verteilt.

 

Geboren am 9. April 1915 in Friesenheim bei Lahr/ Schwarzwald als sechstes von acht Kindern

 

Als Ernst Ell 12 Jahre alt war stirbt sein Vater an Staublunge

"Die Mutter, zu der er zeitlebens ein inniges Verhältnis hatte, war fortan allein für die große Familie verantwortlich; sie heiratete nicht mehr."

Fünf Jahre Kriegsdienst (vermutlich in der Deutschen Wehrmacht)

Gefangenschaft bei Kriegsende in Mecklenburg.

Flucht aus der Kriegsgefangenschaft

"Insbesondere zwischen 1978 und 1996 entfaltete er als freiberuflicher Sachverständiger respektable Aktivitäten. In über 1700 Fällen wurde Ell von deutschen Gerichten und Versicherungen zum psychologischen Gutachter bestellt."

Das sind durchschnittlich 94 Gutachten pro Jahr, also fast 2 Gutachten pro Woche. Eine vollberufliche Arbeitszeit von 40 Stunden je Woche gerechnet, hat Ell je Gutachten 20 Stunden gebraucht. Urlaub hat er dann noch nicht genommen, krank war er auch nicht, Weiterbildung hat er rein rechnerisch auch keine in dieser Zeit gemacht.

Ein wahrer Hans Dampf in allen Gassen.

Psychologisch gesehen, verwundern die vielen Aktivitäten von Ell nicht. Als sechstes von acht Kindern, bei einer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen, der Vater starb als Ernst 12 Jahre war, als Wehrmachtssoldat vermutlich nicht nur am Mittelmeer auf Beobachtungsposten in den Standdünen eingesetzt, da kommt schon einiges zusammen.

 

 

 


 

 

PRESSE-MITTEILUNG (bitte verbreiten) Zürich, 12.05.2003

Zur Zeit engagieren sich verschiedene Mitglieder des Nationalrats (Baumann/SVP/TG, Vermot/SP/BE und Hubmann/SP/ZH) dafür, dass Mütter ihre Kinder auch weiterhin unbehelligt und ungestraft ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz entführen dürfen. Doch nicht genug des Trauerspiels: Auch auf europäischer Ebene profiliert sich unser Land - über einen Vorstoss von Frau Vermot im Europarat - leider als Staat, der internationale Kindesentführungen durch die Mutter schützen möchte.

Um was geht es? In der Theorie muss nach dem Haager Abkommen das durch einen Elternteil entführte Kind in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts zurückgeführt werden. In der Praxis wird aber höchstens jedes sechste Kind zurückgeführt, und dabei handelt es sich im wesentlichen um Entführungen durch den Vater. In den übrigen Fällen wird der berüchtigte Ausnahme-Artikel 13 des Abkommens angerufen, oder es wird prozessiert, bis die einjährige Frist verstrichen ist, oder der Entführungsstaat hält sich einfach nicht an das Abkommen.

Mit dem aktuellen Vorstoss möchte Frau Vermot das Haager Abkommen durch ein Zusatzprotokoll weiter verwässern und die geschlechtsneutrale Formulierung des Textes de facto aufheben. Die durch ein Verbrechen der Mutter geschaffenen vollendeten Tatsachen sollen im Nachhinein legalisiert werden, und das Faustrecht der Mutter soll damit gestärkt werden.

Natürlich wird die mit dem Vorstoss beabsichtigte Privilegierung der Mutter nicht offen zugegeben, sondern sie wird mit möglichen Anschuldigungen (Gewalt, Missbrauch) getarnt, welche nur gegen Väter aber nie gegen Mütter erhoben werden. Der Vorwand ist schon deswegen scheinheilig, weil die Behörden im Herkunftsland genauso wie die Behörden im Entführungsland in der Lage sind, solche Anschuldigungen kompetent zu untersuchen und nötigenfalls entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Schon früher wurden Versuche unternommen, das Haager Abkommen so zu ändern, dass Entführungen durch die Mutter erlaubt sind. So versuchte die mütterfreundliche britische Organisation "Reunite" an der vierjährlichen Konferenz über das Haager Abkommen im März 2001 in Den Haag, die Rückführung eines durch die Mutter entführten Kindes auszuschliessen. Der entsprechende Antrag konnte damals verhindert werden, und heute ist er "Reunite" peinlich.

Auch EU-intern wird über internationale Kindesentführungen legiferiert, was auch für die Schweiz von Bedeutung sein dürfte: So trat am 01.03.2001 die Brüssel-II-Verordnung in Kraft, nach der nur das Gericht im Land des letzten gemeinsamen Wohnorts für eine Scheidung zuständig ist. Dadurch soll der Anreiz entfallen, ein Kind zu entführen, um den Scheidungsort in ein anderes Land zu verlegen. Und am 29.11.2002 konnten die Entführungsgegner (Frankreich, Benelux- und südeuropäische Länder) gegen den erbitterten Widerstand der Entführungsbefürworter (vor allem Deutschland) durchsetzen, dass auch für Sorgerechtsverfahren nur das Gericht im Land des letzten gemeinsamen Wohnorts zuständig ist, womit der Anreiz für eine Kindesentführung völlig entfällt. (Bei der Regelung, die am 01.07.2004 in Kraft tritt, wurde allerdings leider als Zugeständnis an die Entführungsbefürworter ein kleines Schlupfloch offen gelassen.) - Vor diesem Hintergrund wird klar, dass der Vorstoss von Frau Vermot der aktuellen Entwicklung in der EU entgegenläuft.

Zynisch mutet es an, wenn ausgerechnet die Entführungsbefürworter sich auf das Kindeswohl berufen, denn die Folgen einer erfolgreichen elterlichen Kindesentführung ins Ausland sind sowohl für das Kind als auch für den zurückgelassenen Elternteil katastrophal: Während der ausgegrenzte Elternteil nach normalen Trennungen in familienfreundlichen Ländern immerhin mindestens zwei Wochenenden pro Monat mit seinem Kind verbringen kann (und in der Deutschschweiz immerhin mindestens ein Wochenende pro Monat, was allerdings nicht durchgesetzt wird), kann nach einer erfolgreichen Kindesentführung ins Ausland der zurückgelassene Elternteil sein Kind in der Regel überhaupt nicht mehr sehen. Dadurch wird das Kind nicht nur eines Elternteils beraubt, sondern auch des dazugehörigen sprachlichen und kulturellen Erbes, und auch nach seiner Volljährigkeit wird es die Beziehung zum ausgegrenzten Elternteil nur schwer wieder herstellen können.

Die Propaganda der Entführungsbefürworter behauptet gern, man könne halt nichts machen und es gäbe halt keine befriedigende Lösung. Dies trifft nicht zu. Die Lösung lautet: Gemeinsames Sorgerecht im Land des letzten gemeinsamen Wohnorts! Damit ist dem Wohl des Kindes und dem Wohl beider Elternteile am besten gedient. Das Bedürfnis des Kindes nach beiden Eltern ist nämlich viel wichtiger als der Wunsch eines Elternteils nach Übersiedlung in ein anderes Land.

Meiner Meinung nach ist die Berichterstattung in den deutschschweizer Medien zum Vorstoss von Frau Vermot bisher einseitig zugunsten der Entführungsbefürworter ausgefallen. Immerhin kontrastierte die Feststellung, dass zwei Drittel der Entführungen durch die Mutter erfolgen (Sonntagszeitung 10.05.03), in wohltuender Weise mit der üblichen väterfeindlichen Desinformation, welche von den deutschschweizer Medien und von mütterfreundlichen Fachstellen wie z.B. dem Internationalen Sozialdienst (NZZ-Artikel "Gegen Kindesentführungen" vom 27.06.2001, stiftungsinterne Broschüre 2001) verbreitet wird und behauptet, Entführungen erfolgten fast immer durch den Vater.

Christian Gut

Postfach 751

8044 Zürich

 

12.050.2003

(Trauriger Vater von Christoph Gut, heute 15, im März 1989 aus der Schweiz nach Deutschland entführt, zuletzt gesehen 1990)

 

 

 

Aargauer Zeitung 26.04.2003

Das Kindswohl «vermehrt in den Mittelpunkt stellen»

http://www.aargauerzeitung.ch/pages/index.cfm?dom=3&id=100145785&rub=1037&arub=1037&nrub=0

 

Sonntagszeitung 10.05.2003

Sohn der Radsportlerin Hunkeler muss zurück zum Vater

Politiker fordern stärkeren Kinderschutz

http://www.sonntagszeitung.ch/sz/szUnterRubrik.html?ausgabeid=3039&rubrikid=127&ArtId=276141

 

Lesen Sie die Leidensgeschichte eines Vaters, dessen Kinder von der Mutter erfolgreich in die Schweiz entführt wurden:

http://www.geocities.com/stephen_knuttel

 

http://www.geocities.com/stephen_knuttel/pressdemo.htm

 

http://more.abcnews.go.com/onair/dailynews/wkn_raddatz_000129.html

 

http://more.abcnews.go.com/sections/us/DailyNews/elian000210.html

 

 

Geht an:

- Frau Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold

- Frau Nationalrätin Vreni Hubmann

- Herrn Nationalrat Alexander J. Baumann

Kopie an:

- Ausgewählte Medien

- Mitglieder der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats

- Andere ausgewählte Politikerinnen und Politiker

- Zentralstelle zur Behandlung von Kindesentführungen, Herrn David Urwyler

- Schweizerischer Kinderschutzbund, Herrn Franz Ziegler

- Marie-Meierhofer-Institut für das Kind

- Internationale Sozialdienst

- Betroffene Eltern und sonstige Interessierte

 

 


 

 

 

Kindesentziehung

Bericht zur Sendung vom 15.01.2001, ARD "Fakt"

Simone Warias

Reportage · Zusatzinformationen

Kindesentzug in Deutschland – ein Gesetzesbruch, der oft ohne Folgen bleibt.

Pro Jahr: etwa 25000 Fälle.

Weiteres Problem: der „Umgangsboykott“.

Der Sendebeitrag:

Für Michael Kroll war es ein Schock: ohne ihn zu informieren zog seine geschiedene Frau mit dem gemeinsamen Sohn von Marl nach Emden - obwohl auch er das Sorgerecht für den Jungen hat.

 

Michael Kroll

Vater

"Das ist Weihnachten vor zwei Jahren. Da ist der Opa mit seinem Enkel. Der vermisst ihn natürlich auch sehr , weil auch kein Kontakt mehr besteht zu den anderen Angehörigen von meiner Seite her, Oma, Opa , mein Bruder, keiner hat mehr Kontakt zu ihm."

Michael Kroll klagte sofort vor dem Familiengericht in Marl auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts. Aber: bislang gibt es noch nicht einmal ein Aktenzeichen. Den Jungen hat er seit Monaten nicht mehr gesehen.

 

Michael Kroll

Vater

"Mein Sohn, der wird mich schon vermissen, aber ich weiß ja nicht, wie seine Mutter ihm das erklären will. Wir hatten eine enge Bindung gehabt, wir hatten vorher viel Spaß im Urlaub und er hat sich auch ganz hervorragend von mir verabschiedet und auf einmal ist der Kontakt gebrochen. Mein Sohn ist in seinem Leben noch nie ohne mich gewesen, noch nie."

Kindesentzug in Deutschland - nach dem Gesetz ein klarer Rechtsbruch. Haben beide Eltern das Sorgerecht, so darf sich kein Elternteil mit dem Kind einfach auf und davon machen. Und trotzdem passiert es - 25.000 Mal im Jahr. Sind Sohn oder Tochter erst einmal fort, gibt es kaum eine Chance, sie zurück zu bekommen.

 

Margot von Renesse

"Auf alle Fälle muss das Familiengericht dafür sorgen, dass die Methode, sich qua Faustrecht, sein Recht zu verschaffen, zwischen Eltern nicht mehr geht, denn dann haben wir im Grunde genommen eine Rechtssituation, in der das Entführungsopfer nur noch zu Michael Kohlhaas werden kann. Das ist Rechtsverweigerung und das kann in dieser Gesellschaft nicht sein."

Die Realität sieht allerdings anders aus. Vor drei Jahren fuhr die Frau von Patrick Klasen mit dem Sohn zu den Großeltern nach Wuppertal. Angeblich sollte es nur ein Kurzurlaub werden, doch Frau und Kind kehrten nicht zurück.

 

Patrick Klasen

Vater

"Es ist nen Erlebnis gewesen, welches nicht so leicht zu beschreiben ist, es ist brutal, es ist einfach schmerzhaft. Und die einzige Möglichkeit, diesen Schmerz auch irgendwo loszuwerden, ist gewesen, zu handeln."

Der Vater fuhr sofort nach Wuppertal und versuchte, den damals 2-jährigen Ole zurückzuholen. Die Türen bei den Großeltern blieben verschlossen. Er bat die Polizei um Hilfe - ohne Erfolg.

 

Patrick Klasen

Vater

"Eine Kriminalbeamtin antwortete mir recht barsch, meine Frau würde schon einen Grund haben. Das ist so'n Schlüsselerlebnis. Damit ist eigentlich beschrieben, was ich immer wieder erlebt haben. Das ist `ne Grundhaltung, mit der ich mit meinem Bedürfnis, Kontakt zu meinem Sohn zu haben, auch immer wieder konfrontiert wurde."

Noch gilt bei Kindesentzug in Deutschland: Wer Fakten schafft, wird am Ende belohnt. Keine Vorschrift darüber, dass einem Elternteil entrissene Kinder sofort wieder zurück müssen. Die Kleinen verbleiben erst einmal in der neuen Umgebung. Dem Zurückgebliebenen bleibt nur der Klageweg - und der kann dauern.

 

Dr. Michael Greulich

Rechtsanwalt

"Und am Ende wird dann doch das Prinzip der Kontinuität durchgreifen. Die Richter werden sagen, nun lebt das Kind schon ein halbes Jahr oder ein Jahr ...hier bei dem Elternteil, der es mitgenommen hat, dort hat`s sich eingelebt ... und da kann es nicht mehr rausgerissen werden. Das ist natürlich für meine Begriffe ein unmögliches Prinzip."

Weiteres Problem, ein per Gerichtsbeschluss verbrieftes Umgangsrecht wird häufig verweigert. So werden die Kinder manipuliert, unter fadenscheinigen Gründen dem anderen Elternteil nicht herausgegeben. Doch Umgangsboykott gilt in Deutschland immer noch als Kavaliersdelikt.

 

Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens

Rechtsanwältin

"Ich meine, da muss auch härter durchgegriffen werden. Es muss auch in Deutschland klar sein, dass eine getroffene Umgangsregelung nicht einfach dadurch aus der Welt geschaffen werden kann, indem man sagt, die Kinder haben jetzt keine Lust."

Vergangenen Freitag auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Initiative Kids zurück wird gegründet - an ihrer Spitze die Familienrechtlerin Dr. Niethammer-Jürgens.

Ein wichtiges Ziel: Auch bei Kindesentzug im Inland das durchzusetzen, was bei Auslandsentführungen schon lange gilt: den Rückführungsanspruch. Nach dem Haager Übereinkommen müssen ins Ausland verbrachte Kinder sofort wieder in ihre alte Umgebung zurück.

 

Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens

Rechtsanwältin

"Es kann ja nicht sein, dass eine Entziehung von Berlin nach Basel anders gehandhabt wird, als eine Entziehung nach München."

 

Margot von Renesse

SPD-Bundestagsabgeordnete

"Meines Erachtens ist es dringend notwendig, dass wir eine Parallelvorschrift ins deutsche Recht aufnehmen. Denn wir werden auch mit den internationalen. Fällen nicht überzeugend klar kommen, wenn sich nicht so etwas wie eine Rechtshygiene auch im Inland durchsetzt, dass man einem anderen nicht ohne Recht und ohne in zu fragen ... das Kind klaut, weder dem einen noch dem anderen darf so etwas geschehen."

 

Für Patrick Klasen und Michael Kroll gibt es keine Hoffnung mehr, dass ihre Söhne zu ihnen zurückkehren. Zu den Müttern bekamen wir übrigens keinen Kontakt. Auch wenn der Kindesentzug ein Unrecht war, eine Rückführung ist den Jungen nicht mehr zuzumuten.

 

Parick Klasen

Vater

"Ich kann ihm immer nur wieder anbieten, du kannst hier sein und wenn du ein Bedürfnis hast, dann musst du das äußern. Und dann musst du das der Mama, im Kindergarten, egal wem gegenüber immer wieder äußern. Mehr kann ich nicht tun."

 

Michael Kroll

Vater

"Ich denke mal, dass der Lars jetzt diesen Umzug gerade mal verwunden haben wird, dass er sich da oben eingelebt haben wird in Emden, sprich neue Freunde gefunden haben. Für mich ist das natürlich ziemlich schwer. Deshalb hätte ich ihn wieder zurück bei mir."

http://www.mdr.de/fakt/index_beitrag_4814.html

 

 


 

 

K I N D E S E N T Z I E H U N G

Nina Hagen sucht ihren Sohn

Nina Hagens zehnjähriger Sohn wird von seinem Vater widerrechtlich in den USA festgehalten. Wie SPIEGEL ONLINE exklusiv erfuhr, hatte Otis Hagen die Schulferien bei seinem Vater in Los Angeles verbracht, kam aber nach dem Aufenthalt nicht wie verabredet zurück. Gerichte in Deutschland und den USA sind bereits eingeschaltet.

 

© DPA

 

Nina Hagen mit Tochter Cosma Shiva (19) und Sohn Otis

 

Berlin/Los Angeles - Der Sohn von Nina Hagen, Otis Hagen, 10, wird rechtswidrig von seinem Vater, dem französischen Visagisten und Stylisten Franck Chevalier, in den USA festgehalten. Am Dienstagmorgen bestieg die Musikerin am Pariser Flughafen Charles de Gaulle ein Flugzeug nach Los Angeles, um dort nach ihrem Sohn zu suchen.

Otis Hagen, der mit seiner Mutter auf Ibiza lebt, hatte die Schulferien bei seinem Vater in Los Angeles verbracht und sollte nach einem zweimonatigen Aufenthalt am 24. August zurückfliegen. Doch der Vater verweigerte die Rückkehr des Jungen und beantragte bei einem US-Gericht die einstweilige Übertragung des Sorgerechts. Nina Hagens Berliner Anwalt Christian Schertz stellte daraufhin Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Tatbestands der Kindesentziehung. "Die Vorstellung, dass ein amerikanisches Gericht dem französischen Vater das Sorgerecht zuerkennt, das allein seine deutsche Mutter hat, ist völlig absurd", sagt Anwalt Schertz gegenüber SPIEGEL ONLINE. Er hat mittlerweile sowohl das Auswärtige Amt als auch die Generalbundesanwaltschaft informiert.

Die Generalbundesanwaltschaft, die den Vorfall bestätigt, hat wiederum einen Antrag auf Rückgabe des Kindes beim National Center of Missing & Exploited Children gestellt - die zuständige US-Behörde laut Haager Abkommen, das die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen regelt. Demnach ist ein Kind "unverzüglich dem sorgeberechtigten Elternteil zurückzugeben, wenn es diesem eigenmächtig entzogen" wurde. Nina Hagen, die laut deutschem Recht allein sorgeberechtigt ist, hatte dem Vater lediglich erlaubt, ihren Sohn während der Schulferienzeit vom 30. Juni bis zum 24. August (2000) zu beherbergen. Anschließend sollte Otis nach Ibiza zurückkehren, wo er gemeinsam mit Nina Hagen wohnt und eine internationale Schule besucht.

Die Aussicht, dass Hagen schon bald mit ihrem Sohn dorthin zurückkehren kann, stehen gut. Denn durch den Antrag der Generalbundesanwaltschaft auf die Ermittlung des Aufenthaltsortes und Rückgabe des Kindes ist es laut Artikel 16 der Haager Konvention nunmehr jedem US-Gericht untersagt, über das Sorgerecht zu befinden. Der Aufenthaltsort von Otis Hagen ist allerdings unklar. Nachdem Nina Hagen noch vergangene Woche mit ihrem Sohn telefoniert hatte, suchten am Samstag Angehörige des Deutschen Konsulats Chevaliers Anwesen in Los Angeles auf und fanden das Haus verlassen vor.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,91994,00.html

 

 

 


 

 

Eine Strafe wegen Kindesentziehung

Von Bernd Fritz

(FAZ, 26. 11. 2001, S. 9)

HALLE, 25. November. Wegen Entziehung Minderjähriger ist am Freitag ein Vater vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Bewährung und einer Geldauflage von 6000 Mark verurteilt worden. Der 36jährige Luft- und Raumfahrtingenieur Heiko Reinkober aus Gütersloh hatte sich im November des vergangenen Jahres, nach der Trennung von seiner Ehefrau, mit den beiden gemeinsamen, drei und fünf Jahre alten Töchtern ins Baltikum abgesetzt und dort fünf Monate zugebracht. Damit war der Tatbestand des § 235 StGB, Ziffer 2, erfüllt, wonach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer ein Kind einem Elternteil entzieht, um es in das Ausland zu verbringen. Das Gericht war mit seinem Urteil unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert hatte, geblieben, da bei den Kindern keine feststellbaren Folgen der Entziehung aufgetreten seien. Die von der Verteidigung angeregte Beschränkung auf eine Geldstrafe wurde wegen des „hohen kriminellen Gehalts“ der Tat sowie einer erkennbaren Distanz des Angeklagten zu rechtsstaatlichen Möglichkeiten abgelehnt.

Heiko Reinkober will gegen das Urteil Berufung einlegen. Er habe für seine Kinder keine Möglichkeit gesehen, hierzulande ein „anständiges Leben“ zu führen. Als Auslöser für seinen Fluchtplan gibt er das gewaltsame Herausholen der kleinen Töchter aus der ehelichen Wohnung in Achim bei Bremen durch die Polizei im August 2000 an. Die Ehefrau hatte gegen den zerbrechlich wirkenden Mann Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Zwei Wochen zuvor waren die Streitigkeiten in der Ehe zu Handgreiflichkeiten eskaliert. Das Verfahren gegen Reinkober wurde zwei Monate später eingestellt, die Kinder lebten bei der Mutter in einem Frauenhaus. Der Kontakt zum Vater wurde ihnen verwehrt, dieser mit einem Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren sowie hohen Unterhaltsforderungen konfrontiert. Die Mutter erhielt das alleinige Sorge-recht, eine Umgangsregelung gestattete dem Vater Kontakt unter Aufsicht. Die demütigende Regelung wurde schließlich in unbetreuten Umgang umgewandelt. Allerdings lehnte das Familiengericht im Oktober einen bereits gebuchten Urlaub mit den Kindern ab.

Reinkober sah sich einer „Verschwörung“ von Gerichten, Anwälten, Behörden und Polizei gegenüber, die seine Töchter „seelisch und geistig zerstörten“, und traf Vorbereitungen zur Flucht. Er legte 40000 Mark bereit und entschied sich für die baltischen Staaten, weil sie dem Haager Übereinkommen über die Rückführung entführter Kinder nicht beigetreten sind und weil er hoffte, dort an gefälschte Ausweise für sich und die Kinder zu kommen, um dann in einem englischsprachigen Land zu leben.

Anfang November nutzte er ein Umgangswochenende und setzte sich mit den Kindern über Stockholm nach Tallinn ab. Aus Angst, in der estnischen Hauptstadt entdeckt zu werden, fuhr er in die Universitätsstadt Tar-tu. Dort fand die Familie Unterkunft bei Studenten, danach in einer Pension. Die Kinder besuchten einen Kindergarten. Der Versuch, an falsche Papiere zu kommen, scheiterte; man prellte ihn um insgesamt 15000 Mark. Nach zwei Monaten ging Reinkober mit den Kindern nach Tallinn zurück, um dort Arbeit zu finden. Er mietete eine Wohnung und fand einen Kindergarten. Die Arbeitssuche scheiterte am abgelaufen Visum. Reinkober wich mit den Kindern nach Lettland aus. In Riga verschlechterte sich die Lage deutlich: Kein Kindergarten, hohe Hotel- und Lebenshaltungskosten, das Geld ging zur Neige. Ein Besuch von Reinkobers Mutter brachte Interpol auf seine Spur. Ein letzter Versuch, mit den Kindern nach London zu fliehen, scheiterte auf dem Rigaer Flughafen. Am 6. April war die Odyssee zu Ende. Die Ehefrau holte die Kinder ab, Reinkober stellte sich am 30. April den deutschen Behörden. Er steht vor einem Schuldenberg, seine berufliche Karriere hat einen Knick bekommen. Die Töchter hat er bis heute nicht wiedergesehen, die Aussichten auf betreuten Umgang oder gar auf das Sorgerecht sind schlechter denn je.

In einer ersten Stellungnahme zu Tat und Urteil wies der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) auf die in Deutschland herrschende Familienrechts- und Vollzugspraxis hin. Sie privilegiere auch nach der Reform des Kindschaftsrechts von 1998 die Mütter. Insbesondere sei die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter kaum durchzusetzen. Seit 1998 beobachte man eine Änderung der Verfahrensstrategie: Mütter verlegten sich weniger auf das Erlangen der alleinige Sorge, sondern zunehmend auf den Boykott des Umgangs der Kinder mit den Vätern. Die Mittel dazu reichten vom Weitumzug über Terminabsagen und Aufhetzen der Kinder bis zur Verweigerung der Übergabe an den Umgangsberechtigten. Rechtliche Schritte führten in aller Regel nicht zur Abhilfe, sondern zu unzumutbaren Verfahrensdauern (bis zu zehn Jahren), an deren Ende ablehnende oder nicht vollstreckbare Urteile stünden. Die Folge seien sich häufende Verzweiflungshandlungen der Betroffenen. Die hohe Zahl von fast 200000 jährlich neu hinzukommenden Scheidungs- und Trennungskindern verlange hier dringend Abhilfe.

Väterselbsthilfeverbände wiesen auf den „skandalösen“ Umstand hin, daß die zwangsweise Wegnahme der Kinder von der umgangsverweigernden Mutter im „Interesse des Kindeswohls“ durchweg unterbleibe, mit Kindern, die etwa über den geregelten Besuchszeitraum hinaus bei den Vätern blieben, hingegen nicht viel Federlesens gemacht werde. Hoffnungen setzen die Verbände auf die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der im Oktober dieses Jahres die Bundesrepublik Deutschland abermals zu fünfstelligen Schadensersatzzahlungen an drei, in ihren Menschrechten verletzte Väter verurteilte. Nach Informationen des ISUV sind derzeit etwa dreißig weitere Klagen in Straßburg anhängig.

 

 

 


 

 

SOS KINDESENTFÜHRUNGEN

6. Juni 2002

PRESSEMITTEILUNG

800 französische Kinder werden jedes Jahr nach Deutschland entführt.

Dieses "für die Entführung von Kindern organisierte" Land, um den Abgeordneten Pierre Cardo zu zitieren, ist weltweit führend in diesen aus einer anderen Zeit stammenden Praktiken.

Die meisten der so gekidnappten Kinder sehen ihre Herkunftsfamilie nie mehr wieder. Es wird alles getan, um jede Spur ihrer Vergangenheit und ihrer Herkunftskultur auszulöschen. Ihr Familienname wird oft geändert, damit sie sich "in ihrer neuen Umgebung besser integrieren". Die französischen Opfer-Elternteile sind sowohl Mütter als auch Väter, einige lebten mit einem deutschen Ehepartner zusammen, andere nicht.

In Deutschland verursachen Scheidungen viele Probleme.

Im allgemeinen werden die Väter von allen Verbindungen zu ihren Kindern abgeschnitten.

Deswegen decken sich die Erwartungen der französischen Opfer-Elternteile mit denen einer gewissen Anzahl deutscher Opfer-Elternteile.

Die deutschen Vorschläge, die aus der deutsch-französischen parlamentarischen Mediationskommission hervorgegangen sind, sind sehr schüchtern, um nicht zu sagen lächerlich.

Wir fordern von den deutschen Behörden, dass sie den von den Kindern erlittenen unmenschlichen Praktiken Einhalt gebieten, und dass endlich die in dieser Sache durch Deutschland ratifizierten internationalen Konventionen angewendet werden. Wir fordern von der deutschen Regierung, dass sie aufhört, die Unterzeichnung der durch Frankreich vorgeschlagenen europäischen Verordnung zur Vereinfachung von grenzüberschreitenden Besuchsrechten zu blockieren.

Gilles DUFLOT

Präsident

 

SOS KINDESENTFÜHRUNGEN

Durch das Justizministerium subventionierter Verein nach dem Gesetz vom 1. Juli 1901

4, rue du Donjon FR-60600 CLERMONT

Tel&Fax: 00 33 - 344506740 / 00 33 - 608637941

E-mail: contact@soschildabduction.com

 

www.soschildabduction.com

 

8.6.2002

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: www.kindswohl.info [mailto:kontakt@kindswohl.info]

Gesendet: Donnerstag, 6. Oktober 2005 21:31

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: link zum fall hunkeler

 

hallo

ihre webseite beschäftigt sich mit dem thema von kindsentführungen. der schweizerische fall hunkeler wo das kind durch die mutter "entführt" wurde ist ebenfalls auf der väternotruf-webseite. unsere webseite beschäftigt sich präziser mit diesem fall. besten dank wenn auf der väternotruf-seite ein entsprechender link plaziert wird.

www.kindswohl.info

 

vielen dank und mit freundlichen grüssen

der webmaster

 

 


 

 

 

Mutter war mit kleiner Tochter in Kanada untergetaucht: 15 Monate Haft auf Bewährung

Von Michael Will

,,Ich möchte mich für die Tat von ganzem Herzen entschuldigen. Ich bedauere das sehr.

Ich liebe mein Kind, es war immer mein Leben. Ich hoffe, ich kann es irgendwann wieder in die Arme nehmen.'' Mit tränenerstickter Stimme versuchte A. G. diese Woche vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Bamberg das zu rechtfertigen, was sich im Juristendeutsch ,,Entziehung Minderjähriger'' nennt.

BAMBERG. - Eineinhalb Jahre war die 38-jährige Mutter mit ihrer heute siebenjährigen Tochter in Kanada untergetaucht, obwohl sie nicht das Sorgerecht für das Mädchen hatte. Nach einem dreiwöchigen gemeinsamen Urlaub hatte die gebürtige Polin P. nicht wie vereinbart wieder zu ihrem sorgeberechtigten Vater J. G. nach Ebern (Landkreis Haßberge) zurückgebracht. Für den 43-jährigen Maschinenbauingenieur begannen 15 Monate der Angst, der Ungewissheit und des fortwährenden Bemühens, seine kleine Tochter mit allen Mitteln wieder zu finden (wir berichteten).

Lob für Polizei

Im September 1999 erstattete der Vater Anzeige bei der Polizei in Ebern. Damit begann nach Einschätzung von Rechtsexperten eines der wohl umfangreichsten Ermittlungsverfahren, das es in einem vergleichbaren Fall in Deutschland bislang gegeben hat. Die Polizei in Ebern und die Bamberger Staatsanwaltschaft gingen jeder noch so kleinen Spur nach, recherierten in Polen und am Wohnort der Mutter in Kassel. Lange Zeit erfolglos - bis man bei einer zweiten Wohnungsdurchsuchung bei A`s Eltern in Kassel Urlaubsfotos fand. Diese zeigten Mutter und Kind vor den Niagara-Wasserfällen in Kanada, in einem Eissportstadion mit kanadischer Flagge und auch ein Wohnblock war zu sehen. Diese heiße Spur führte schließlich auf die Fährte der Verschwundenen - nach Kanada. Amtsrichter Gösta Rößner lobte bei der Hauptverhandlung die Polizei: ,,Respekt für diese Arbeit.''

Immerhin füllen die Ermittlungsbemühungen drei Aktenordner. Helmut Will von der Eberner Polizei schilderte vor Gericht die langwierige Ermittlungsarbeit, in die auch Interpol und Einwanderungsbehörden eingeschaltet waren.

Wie sich herausstellte, war die 38-Jährige zusammen mit ihrer Tochter bereits am 15. August 1999 nach Kanada geflogen, offenbar mit einem gefälschten belgischen Pass. Dort hatte sie einen Flüchtlingsantrag gestellt. Anfang 2001 stand der tatsächliche Aufenthaltsort von Mutter und Kind fest. Nach Erledigen von Formalitäten flog Vater Jan nach Toronto und holte seine Tochter ab. A. G. wurde verhaftet und Anfang Februar nach Deutschland abgeschoben. Seitdem saß sie in Untersuchungshaft.

,,Paniktat''

Bei der Hauptverhandlung sprach A. G. von einer ,,Paniktat''. Sie habe die Kindesentziehung nicht geplant. Aber sie habe an ihrer Tochter gehangen, habe Angst gehabt, sie zu verlieren. Die Angeklagte: ,,Ich habe nicht mit dem Verstand, sondern mit dem Herz einer Mutter gehandelt.'' J. G. dagegen war im Gerichtssaal sicher, dass seine Ex-Ehefrau die Tat von langer Hand geplant hatte. Er richtete den eindringlichen Appell an sie, künftig zum Wohle des Kindes ehrlich miteinander umzugehen. Seine Fragen wollte die 38-Jährige aber nicht beantworten, ihren Ex-Ehemann bezeichnet sie als ,,Herr G.''. In diesem Fall gäbe es ausschließlich Verlierer - Mutter, Vater und vor allem das Kind, stellte Staatsanwalt Dieter Brunner bei seinem Plädoyer fest. Vor allem das Kind sei durch den Auslandsaufenthalt und durch die Trennung vom Vater benachteiligt worden.

,,Außer ein paar schönen Urlaubserinnerungen bleiben nur Nachteile'', sagte Brunner. Verlierer sei auch der Vater, der eineinhalb Jahre von seiner Tochter getrennt gewesen sei, ohne zu wissen, wo sich das Kind befinde. Und Verlierer sei nicht zuletzt die Mutter, die wegen dieser Tat nun vermutlich sehr lange Zeit keinen Kontakt zu ihrer Tochter haben dürfte.

Der Staatsanwalt beantragte wegen Entziehung Minderjähriger gegen A. G. eine 15-monatige Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem sei der Angeklagten aufzuerlegen, sich künftig an Entscheidungen des Familiengerichts im Hinblick auf das Umgangsrecht mit der Tochter zu halten. Der Verteidiger der 38-Jährigen schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Dem folgte auch Richter Gösta Rößner: Eine Straftat sei nicht mit Mutterliebe zu rechtfertigen.

Angst und Wunsch

Noch im Gerichtssaal erklärten alle Seiten den Verzicht auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen A. G. wurde aufgehoben. Was bleibt: die Angst des Vaters, vor einer weiteren Kindesentziehung durch die Mutter - und der Wunsch von A. G., ihre Tochter irgendwann wieder einmal in die Arme schließen zu dürfen. Das könnte nach Einschätzung von Rechtsexperten nach der Straftat der Mutter allerdings sehr lange dauern.

Frankenpost 6. April 2001

 

 

Kommentar Väternotruf::

Die Namen der Mutter, des Vaters und der Tochter wurden von uns anonymisiert.

Bleibt zu hoffen, dass die Staatskasse der Mutter die Kosten für die Strafverfolgung komplett in Rechnung gestellt hat, das dürften einige zehntausend Euro sein, denn es geht ja nicht an, dass für die Straftat der Mutter und ihre Verfolgung auch noch die deutschen Steuerzahler/innen blechen müssen.

 

 

 


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