Väternotruf informiert zum Thema
Landgericht Lüneburg
Landgericht Lüneburg
Am Markt 7
21335 Lüneburg
Telefon: 04131 / 202-1
Fax: 04131 / 202-455
E-Mail: lglg-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet: https://landgericht-lueneburg.niedersachsen.de
Internetauftritt des Landgerichts Lüneburg (01/2024)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2024 - fortlaufende Aktualisierung - https://landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/geschaftsverteilung/richterliche-geschaftsverteilung-des-landgerichts-luneburg-58055.html
Bundesland Niedersachsen
Präsident am Landgericht Lüneburg: Dr. Götz Wettich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Präsident am Landgericht Lüneburg (ab 17.02.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 05.10.2001 als Richter am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.06.2007 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.02.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2016 als Präsident am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.02.20222 als Präsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt. 2013, 2014: Pressesprecher am Oberlandesgericht Celle. 16.02.2022: "Chef verlässt nach über fünfeinhalb Jahren das Amtsgericht Hannover - Dr. Götz Wettich übernimmt künftig die Leitung des Landgerichts Lüneburg. Dem 55-jährigen Dr. Götz Wettich wurden am 1. Juni 2016 die Geschäfte des Präsidenten des Amtsgerichts Hannover übertragen. Er ist seit 1998 in der niedersächsischen Justiz tätig. Zuvor war er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle. Mit dem Amtsgericht Hannover leitete er das größte Amtsgericht Niedersachsens, bei dem derzeit gut 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Nunmehr verlässt er das Amtsgericht Hannover und soll am 17. Februar 2022 zum Präsidenten des Landgerichts Lüneburg ernannt werden. Vita: ... 1987 bis 1993: Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Freiburg. 1993: Erstes jur. Staatsexamen in Hannover. 1996: Referendar im OLG-Bezirk Celle. 1998: Zweites jur. Staatsexamen in Hannover. 1998: Richter auf Probe in Celle. 2001: Richter am Amtsgericht, Amtsgericht Lüneburg. 2007: Richter am Oberlandesgericht, Oberlandesgericht Celle. 2015: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, OLG Celle. seit 1.06.2016: Präsident des Amtsgerichts Hannover" - https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/chef-verlasst-nach-uber-funfeinhalb-jahren-das-amtsgericht-hannover-dr-gotz-wettich-ubernimmt-kunftig-die-leitung-des-landgerichts-luneburg-208688.html
Vizepräsident am Landgericht Lüneburg: Burghard Mumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Vizepräsident am Landgericht Lüneburg (ab 16.07.2002, ..., 2021 - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.09.1993 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.07.2002 als Vizepräsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Lidia Mumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Winsen (ab 26.10.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Lidia Smischek ab 02.10.2006 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Lidia Mumm ab 26.10.2009 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Landgericht Lüneburg 148 Mitarbeiter/innen, davon 41 Richterinnen und Richter und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Amtsgerichte:
Staatsanwaltschaft:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Landgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Frauke Albers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 05.05.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Albers nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 05.05.2006 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. 2013, ..., 2016: Pressesprecherin am Landgericht Lüneburg.
Ralf Bendtsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 21.07.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.07.1999 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.06.2006 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 21.07.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Dr. Rüdiger Brodhun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 27.11.2001, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.11.2001 als Richter am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.11.2001 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Mirijam Büschking (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 30.06.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.06.2003 als Richterin am Landgericht Lüneburg - 0,625 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.06.2003 als Richterin am Landgericht Lüneburg - beurlaubt - aufgeführt.
Christa Dopatka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 15.03.2002, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.03.2002 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Axel Feldmann (geb. 1974 in Rheda-Wiedenbrück - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst 1974) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 29.05.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Siehe Pressemitteilung unten.
Isabel Gnoza (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 07.08.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Isabel Herwig ab 07.08.2008 als Richterin am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Isabel Gnoza ab 07.08.2008 als Richterin am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Hamburg-Bergedorf - GVP 01.01.2014: als Richterin am Landgericht / Zivilsachen.
Dr. Christian Gude (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 10.04.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.2005 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.
Frauke Habermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 05.05.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.02.2002 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.05.2006 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.05.2006 als Richterin am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt.
Jan Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 01.02.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2007 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2007 als Richter am Landgericht Lüneburg - beurlaubt - aufgeführt.
Dr. Kristina Kastendieck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 18.03.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.10.2005 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 18.03.2009 als Richterin am Landgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt.
Axel Knaack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 22.06.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.06.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. 22.01.2013: "Verurteilung wegen Rechtsbeugung rechtskräftig. ... Mit Beschluss vom 11. Dezember 2012 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 10. Mai 2012 als unbegründet verworfen, weil ein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht festzustellen sei. Das Urteil ist damit rechtkräftig. ..." - http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13828&article_id=112254&_psmand=56
Franz Kompisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.11.2000 als Richter am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stade aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Volker König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 02.05.2011, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.05.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Volker König nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.05.2011 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Landgericht Lüneburg - 2011, ..., 2013: stellvertretender Pressesprecher. Landgericht Lüneburg - 2015: Pressesprecher.
Harald Kramer-Natho (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 15.07.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Harald Natho ab 01.02.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Harald Kramer-Natho ab 15.07.2014 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Ab 01.04.2016: Abordnung an das Verwaltungsgericht Namensgleichheit mit: Fatima Natho (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 02.10.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.10.2003 als Richterin am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.10.2003 als Richterin am Landgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt.
Silke Kreter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 21.09.1995, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 21.09.1995 als Richterin am Landgericht Lüneburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.09.1995 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. 2023 - https://www.bafm-mediation.de/mediation/mediator-innensuche/
Katharina Kubis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 03.03.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Katharina Schmidt ab 02.06.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Katharina Kubis ab 03.03.2004 als Richterin am Landgericht Lüneburg - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Dr. Kathrin Küster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 07.08.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Katrin Weschke ab 01.05.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 unter dem Namen Katrin Küster ab 01.05.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.08.2009 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Kay Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 18.09.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.
Karin Mack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 01.02.2001, ..., 2012) - bis 20.7.2011: stellvertretende Pressesprecherin am Landgericht Lüneburg.
Angelika Maiß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 11.10.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1987 Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 11.10.2004 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt.
Michael Maletz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 13.03.2009, ..., 2012)
Christian Menge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 05.05.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Richter auf Probe im Oberverwaltungsgerichtsbezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.05.2006 als Richter am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt.
Burghard Mumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Vizepräsident am Landgericht Lüneburg (ab 16.07.2002, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.09.1993 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.07.2002 als Vizepräsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Lidia Mumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Winsen (ab 26.10.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Lidia Smischek ab 02.10.2006 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Lidia Mumm ab 26.10.2009 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Fatima Natho (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 02.10.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.10.2003 als Richterin am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.10.2003 als Richterin am Landgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt. 2011, ..., 2013: Pressesprecherin am Landgericht Lüneburg. Namensgleichheit mit: Harald Kramer-Natho (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 15.07.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Harald Natho ab 01.02.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Harald Kramer-Natho ab 15.07.2014 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Nicola Nissen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 26.06.1997, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.06.1997 als Richterin am Landgericht Lüneburg - 3/4 Stelle - aufgeführt.
Dr. Jörg Petershagen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 23.08.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.
Esther Pfister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 27.11.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.10.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Esther Goebel ab 27.11.2009 als Richterin am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Esther Pfister ab 27.11.2009 als Richterin am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Sabine Philipp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 02.05.2005, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.11.1996 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.05.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Dr. Christine Pichinot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 27.02.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2005 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.02.2009 als Richterin am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.02.2009 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Hans-Rainer Pichinot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtgericht Neumünster (ab 29.12.1978, ..., 2008)
Ulrike Porth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2003 als Richterin am Landgericht Hannover - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.09.2003 als Richterin am Landgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt.
Dr. Sebastian Puth (geb. 1974 in Unna - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 02.06.2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2005 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 2011, ..., 2013: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Lüneburg. Siehe Pressemitteilung unten.
Nanett Rickert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 23.08.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.10.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.08.2006 als Richterin am Landgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt.
Dr. Armin Rüdebusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 03.07.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.07.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Namensgleichheit mit: Marco Rüdebusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Delmenhorst (ab 24.06.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2008 als Richter kraft Auftrags am Landgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.06.2010 als Richter am Amtsgericht Delmenhorst aufgeführt. 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Delmenhorst. GVP 01.01.2012: Richter am Amtsgericht Delmenhorst / Schöffengericht / Zivilsachen. 08.05.2012: "Richter mit Poliertuch und Säge. Um einen Nachbarschaftsstreit am Gartenzaun zu lösen, greift er schon mal selbst zur Schere oder entfernt mit Politur einen Kratzer am Auto. Ein Interview mit dem Delmenhorster Richter Marco Rüdebusch." - http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Richter-mit-Poliertuch-und-Saege
Ulrike Schunder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 15.03.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 2009: stellvertretende Pressesprecherin am Landgericht Lüneburg.
Matthias Steuernagel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 11.10.2004, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.05.1994 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 11.10.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. 2009, ..., 2011: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Lüneburg.
Dr. Stefan Stodolkowitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 15.09.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2011 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.09.2014 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. 2016: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Lüneburg. Namensgleichheit mit: Ursula Stodolkowitz (Jg. 1943) - Richterin am Oberlandesgericht Celle / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 26.01.1982, ..., 2008)
Klaus-Rainer Strunk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 27.06.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.09.1996 als Richter am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt.
Hendrik Vester (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 20.10.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2001 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.10.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Dr. Götz Wettich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Präsident am Landgericht Lüneburg (ab 17.02.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 05.10.2001 als Richter am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.06.2007 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.02.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2016 als Präsident am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.02.20222 als Präsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt. 2013, 2014: Pressesprecher am Oberlandesgericht Celle. 16.02.2022: "Chef verlässt nach über fünfeinhalb Jahren das Amtsgericht Hannover - Dr. Götz Wettich übernimmt künftig die Leitung des Landgerichts Lüneburg. Dem 55-jährigen Dr. Götz Wettich wurden am 1. Juni 2016 die Geschäfte des Präsidenten des Amtsgerichts Hannover übertragen. Er ist seit 1998 in der niedersächsischen Justiz tätig. Zuvor war er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle. Mit dem Amtsgericht Hannover leitete er das größte Amtsgericht Niedersachsens, bei dem derzeit gut 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Nunmehr verlässt er das Amtsgericht Hannover und soll am 17. Februar 2022 zum Präsidenten des Landgerichts Lüneburg ernannt werden. Vita: ... 1987 bis 1993: Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Freiburg. 1993: Erstes jur. Staatsexamen in Hannover. 1996: Referendar im OLG-Bezirk Celle. 1998: Zweites jur. Staatsexamen in Hannover. 1998: Richter auf Probe in Celle. 2001: Richter am Amtsgericht, Amtsgericht Lüneburg. 2007: Richter am Oberlandesgericht, Oberlandesgericht Celle. 2015: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, OLG Celle. seit 1.06.2016: Präsident des Amtsgerichts Hannover" - https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/chef-verlasst-nach-uber-funfeinhalb-jahren-das-amtsgericht-hannover-dr-gotz-wettich-ubernimmt-kunftig-die-leitung-des-landgerichts-luneburg-208688.html
Cornelia Wode (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 07.09.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.09.2009 als Richterin am Landgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.09.2009 als Richterin am Landgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.09.2009 als Richterin am Landgericht Lüneburg - 0,65 Stelle - aufgeführt.
Thomas Wolter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 01.04.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.02.1998 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
M. Sonnabend (geb. ....) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1998, 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 als Richterin am Landgericht Lüneburg nicht aufgeführt.
Weitere Stellen am Landgericht Lüneburg sind besetzt aber im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Richter auf Probe:
Nicht mehr als Richter am Landgericht Lüneburg tätig:
Ralf Bendtsen (Jg. 1965) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 12.06.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.07.1999 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Verena Böbs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Lüneburg (ab , .., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.08.2006 als Richterin am Landgericht Lüneburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.08.2006 als Richterin am Landgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.08.2006 als Richterin am Amtsgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Prof. Dr. Peter Bringewat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 04.02.1993, ..., 2010) - Heinz-Gert Papenheim - Professor i. R.- 1/2005 - Tagung an der Fachhochschule Potsdam: "Sozialpädagpgische Familienhilfe nach dem Diktat der Strafjustiz? ... Bringewat Professor für Rechtswissenschaften, insbesondere für Straf- und Strafprozessrecht, Jugendstrafvollzug und Strafvollzug an einer Fachhochschule in der Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und zugleich als Vorsitzender Richter einer Strafkammer tätig, hat in seinen Veröffentlichungen zum "Osnabrücker Fall" ... Gefährlich sind Bringewats Veröffentlichungen u.a. deshalb, weil seine rechtlich nicht begründeten Auffassungen seit Jahren Unruhe und Unsicherheit bei den Familienhelfer/innen erzeugen ..." 2008: Universitätsprofessor. FPR 1-2/2007. Stern Artikel vom 11.05.2008: Jugendämter. Alle murksen vor sich hin - www.stern.de/politik/panorama/:Jugend%E4mter-Alle/619924.html?vs=1. Namensgleichheit mit: Dr. Bernd Bringewat (geb. - geheim) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Minden (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 und 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Minden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Minden aufgeführt.
Werner Buchhorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 16.01.1991, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Landgericht Lüneburg in Altersteilzeit aufgeführt.
Hans-Jürgen Diederichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1935) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau / Präsident am Landgericht Dessau (ab 01.09.1992, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 28.07.1986 als Vizepräsident am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt.
Michael Dölp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.09.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.10.1990 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.10.1990 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2008 als Richter am Bundesgerichtshof - beurlaubt - aufgeführt.
Eckart Dumke (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 16.07.1987, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.1987 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Karin Faulhaber (Jg. 1942) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 11.10.1993, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.10.1993 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Andreas Göken (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Celle / 1. und 8. Zivilsenat, 3. Strafsenat und Notarsenat (ab 02.05.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.06.2000 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Dr. Bernd Gütschow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Lüneburg (ab 04.01.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.10.2003 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.10.2003 als Richter am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.01.2010 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. 2009, ..., 2011: Pressesprecher am Landgericht Lüneburg. 02.12.2011: "Für viele von uns gibt es kein Weihnachten" - http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/weihnachtsmann213.html
Volker Heintzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 27.08.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.2005 als Richter am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.03.2005 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.08.2010 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Walther Heintzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Präsident am Landgericht Lüneburg (ab 05.03.1986, ..., 2004)
Dr. Walther Heintzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Präsident am Landgericht Lüneburg (ab 05.03.1986, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.03.1986 als Präsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt. - http://www.amtsgericht-soltau.niedersachsen.de/master/C10701236_N9325400_L20_D0_I6428394.html. Namensgleichheit mit: Volker Heintzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 27.08.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.2005 als Richter am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.03.2005 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.08.2010 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Dietmar Hogrefe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Lüneburg / Direktor am Amtsgericht Lüneburg (ab 27.09.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1995 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Gerhard von Hugo (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Duderstadt / Direktor am Amtsgericht Duderstadt (ab 28.09.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 21.04.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.04.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Göttingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.04.2005 als Direktor am Amtsgericht Duderstadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.09.2012 als Direktor am Amtsgericht Duderstadt aufgeführt.
Delf Jürgen Keßler (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 14.02.1990, ..., 2002)
Ulrich Klüver (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 21.04.1981, ..., 2012) - 2010: 1. Zivilkammer.
Stefan Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Verden / Vizepräsident am Landgericht Verden (ab 26.10.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.12.1996 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.12.1996 als Richter am Landgericht Verden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.07.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Verden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.01.2016 als Direktor am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.10.2018 als Vizepräsident am Landgericht Verden aufgeführt. 07.11.2018: "Seit Dienstag ist Stefan Koch offiziell in Amt und Würden. Sein Vorgänger bis Herbst 2017, der heutige Präsident des Landgerichts Gerhard Otto, hat ihm die Ernennungsurkunde überreicht, und nun beginnt für den gebürtigen Nord-Bremer das nächste Verdener Berufskapitel. Es ist für den treuen Hansestadt-Bürger auch diesmal nicht mit einem Wechsel des Wohnorts verbunden; genauso wenig wie Anfang 2016, als Koch nach langjähriger LG-Tätigkeit Direktor des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck wurde. ... Fit ist der neue Vize des Landgerichts also allemal, wenn er jetzt seine neuen Aufgaben angeht. Und wie stets sieht er darin eine Herausforderung, denn Veränderung, so sagt er, sei ihm immer schon lieber als Stillstand gewesen. Nach Abitur und Zivildienst hat Stefan Koch in Heidelberg und Berlin Rechtswissenschaften studiert. Das Referendariat leistete der Bremen-Norder in der Heimatstadt ab, um sodann einen Abstecher nach Oldenburg zu machen: Der junge Jurist arbeitete als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht. Weitere Stationen waren ab 1992: Assessor im riesigen Landgerichtsbezirk Verden, (Straf-) Richter am Landgericht Lüneburg, Kurzeinsatz beim Amtsgericht Hannover während der Expo (2000) und wieder nach Verden, wo er sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht tätig war. In seine Zeit als Mitglied der hiesigen Schwurgerichtskammer fiel ein Verfahren, das bei ihm besonders haften geblieben ist: der Prozess gegen den Mann aus Thedinghausen, der im August 2001 den Direktor des hiesigen Arbeitsamtes, Klaus Herzberg, vor dessen Wohnhaus erstochen hatte; ein Verbrechen, das bundesweit für Aufsehen sorgte. ... Neben Verwaltungsaufgaben, vorwiegend Notaraufsicht, erwartet Koch die Arbeit als Vorsitzender der 1. Zivilkammer, einer Spezialkammer, die sich häufig mit Fragen des Tierhaftungs- und Tierhaltungsrechts zu beschäftigen hat. ..." - https://www.weser-kurier.de/region/mit-dem-rad-zur-arbeit-doc7e3ykhfn7xczff3dba
Dr. Peter Kroß (geb. am 19.06.1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bückeburg / Präsident am Landgericht Bückeburg (ab , ..., 1991, ..., ) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.09.1980 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 und 1998 unter dem Namen Peter Kroß nicht aufgeführt. http://www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv//drucksachen/1_Wahlperiode/D01-0000/D01-0641.pdf?PHPSESSID=aa795af7fac9502c6f8a27c7698f9553.
Günter Kruse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 01.08.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Günter Kruse nicht aufgeführt.
Dr. Gotthard Lamche (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 25.10.1978, ..., 2002)
Dr. Renate Menk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg / Präsidentin am Landgericht Lüneburg (ab 17.08.2004, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1979 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Direktorin am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt.
Anja Oelkers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 29.07.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.11.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.07.2005 als Richterin am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.07.2005 als Richterin am Landgericht Lüneburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Anja Oelkers nicht aufgeführt.
Albert G. Paulisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Winsen / Direktor am Amtsgericht Winsen (ab 04.05.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1983 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Joachim Pflücker (Jg. 1938) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 01.02.1973, ..., 2002)
Dr. Gerd Rüppel (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 15.04.1980, ..., 2002)
Detlev Saffran (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Dannenberg / Direktor am Amtsgericht Dannenberg (ab 02.05.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.07.1999 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.05.2006 als Direktor am Amtsgericht Dannenberg aufgeführt.
Angela Skwirblies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Lüneburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.11.2000 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.11.2000 als Richterin am Landgericht Verden - 0,625 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.11.2000 als Richterin am Landgericht Verden - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Namensgleichheit mit: Dr. Ulrich Skwirblies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Präsident am Landgericht Lüneburg (ab 04.12.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.07.1996 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.04.2007 als Vizepräsident am Landgericht Verden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.2013 als Präsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt.
Dr. Ulrich Skwirblies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / Präsident am Landgericht Lüneburg (ab 04.12.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.07.1996 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.04.2007 als Vizepräsident am Landgericht Verden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 04.12.2013 als Präsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Angela Skwirblies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Lüneburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.11.2000 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.11.2000 als Richterin am Landgericht Verden - 0,625 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.11.2000 als Richterin am Landgericht Verden - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Lüneburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig.
Rüdiger Stoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 03.12.1996, ..., 2012)
Katharina Thaysen-Bender (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 25.03.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.03.2002 als Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 17.03.2002 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.06.2010 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.03.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Andreas Volkmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 22.10.2001, ..., 2012)
Elisabeth Warnecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 16.10.1998, ..., 2012)
Heyo Wisler (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 12.05.1993, ..., 2002)
Tobias Wolfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Lüneburg (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.04.1996 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.04.1996 als Richter am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt. Landgericht Lüneburg - 2010: 1. Zivilkammer. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Rechtspfleger:
Bezirksrevisor:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Celle
überregionale Beratung
http://familienberatung-celle.de
Familienberatung Geesthacht
überregionale Beratung
http://familienberatung-geesthacht.de
Familienberatung Lüneburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-lueneburg.de
Familienberatung Uelzen
überregionale Beratung
http://familienberatung-uelzen.de
Familienberatung Winsen
überregionale Beratung
http://familienberatung-winsen.de
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Landgericht Lüneburg
Neues Gesicht in der Pressestelle des
Landgerichts Lüneburg
Landgericht Lüneburg 20/16 Mumm
Neues Gesicht in
der Pressestelle des Landgerichts Lüneburg
Richter am Landgericht
Kramer-Natho scheidet mit sofortiger Wirkung als nebenamtlicher Pressesprecher
aus. Der Richter hat sich in die Verwaltungsgerichtsbarkeit abordnen lassen, um
dort zu helfen, die besonderen Belastungen durch die Flüchtlingswelle zu
bewältigen. Ihm sei an dieser Stelle für die engagierte und kompetente
Pressearbeit der letzten Jahre ganz herzlich gedankt.
An seine Stelle
tritt Meike Henrike Wulff. Sie wurde am 27.6.1980 in Offenburg geboren.
Das
Studium der Rechtswissenschaft absolvierte sie in Heidelberg und Hamburg, das
Referendariat ebenfalls in Hamburg. Im Dezember 2007 trat sie in den
Justizdienst des Landes Niedersachsen ein und war zunächst in einer Zivilkammer
am Landgericht Lüneburg eingesetzt. Hierauf folgten Tätigkeiten als Zivil-,
Betreuungs- und Strafrichterin am Amtsgericht Uelzen und als Staatsanwältin bei
der Staatsanwaltschaft Lüneburg.
Seit Beginn dieses Jahres ist sie
Mitglied der 2. großen Strafkammer sowie der 3. großen Jugendkammer bei dem
Landgericht Lüneburg.
Die Pressestelle wird sich ab dem 01.04.2016 wie
folgt zusammensetzen:
Pressedezernentin: Richterin am LG Albers, Tel.
202-743
Stv. Pressedezernent: Richter am LG Dr. Stodolkowitz, Tel. 202-305
Stv. Pressedezernentin: Richterin am AG Wulff, Tel. 202-292
Weiterhin ist
die Verwaltung, Pressesachen, unter 202-204 zu erreichen.
Burghard Mumm
Vizepräsident des Landgerichts
http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/neues-gesicht-in-der-pressestelle-des-landgerichts-lueneburg-142170.html
Landgericht Lüneburg - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen namentlichen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Held, Magitta ...
Gesendet: Donnerstag, 31. Oktober 2013 07:48
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilungsplan LG Lüneburg
Landgericht Lüneburg
-Die Präsidentin-
3204 I a LG
Sehr geehrter Herr Anton
Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 29. Okt. 2013 möchte ich Ihnen mitteilen, dass der richterliche Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Lüneburg auf der Internetseite des Landgerichts unter folgender Adresse einzusehen ist:
www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de <http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/>
Dort finden Sie ihn unter
"Wir über uns / Geschäftsverteilung / Geschäftsverteilungsplan des LG Lüneburg ".
Der Geschäftsverteilungsplan ist gem. § 21e GVG in Zimmer 113 des Landgerichts Lüneburg, Am Markt 7, zur Einsicht ausgelegt.
Eine Bekanntgabe der richterlichen Besetzung per Mail erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Held
Justizamtsinspektorin
Tel: 04131/202 210
Sehr geehrte Frau Held,
Danke für Ihre Nachricht.
Der unter
eingestellte Plan enthält keine Namen der zuständigen Richter. Daher baten wir um Zusendung des vollständigen Planes.
Gerne kann dieser aber auch auf die Internetseite des Landgerichtes Lüneburg gestellt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger unbürokratisch Zugriff auf dieses öffentliche Dokument haben.
Schauen Sie mal auf die Internetseiten der benachbarten Landgerichte, da ist dies bereits vorbildlich realisiert.
Landgericht Göttingen - Bundesland Niedersachsen
Landgericht Oldenburg - Bundesland Niedersachsen
http://www.landgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C8557696_N8523076_L20_D0_I4799805.html
Landgericht Verden - Bundesland Niedersachsen
vorbildlich mit fortlaufenden Aktualisierungen - http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13891&article_id=58445&_psmand=57
Wir bitten um Zusendung.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
31.10.2013
"Neue Vorwürfe im Fall des Ex-Oberstaatsanwalts aus Verden.
... Schulz wird Vorteilsannahme zur Last gelegt, weil er sich als Oberstaatsanwalt 6000 Euro von einem Dolmetscher geliehen hat, der zuvor häufig für die Staatsanwaltschaft gearbeitet hat. ..."
- http://www.sueddeutsche.de/medien/justiz-ein-vermerkmit-folgen-1.2956197
Hansjürgen Schulz (geb.
zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
Verden (ab, ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 25.06.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich
aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 25.06.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
Verden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014
nicht. 30.03.2016: "Ein früherer Oberstaatsanwalt soll eine
Journalistin über Ausspähungspläne gegen sie informiert haben. Der Prozess gegen
ihn wirft Fragen zur Pressefreiheit auf.
Hamburg
Prozess
Examenslösungen von Richter erhalten – Jura-Skandal landet vor Gericht
Auch ein in Hannover tätiger Richter ist in den Fall verstrickt, er wurde bereits verurteilt
Ein Hamburger Anwalt wird in einer Affäre um verkaufte Examenslösungen angeklagt. Von einem befreundeten und korrupten Richter hatte er Lösungen für anstehende Klausuren erhalten, die er dann an Studenten weiterverkaufte.Es soll Kontakte zu einem korrupten Richter des Landesjustizprüfungsamtes in Niedersachsen gegeben haben. Der hatte 2014 gestanden, Lösungen für das Zweite Staatsexamen gegen Sex oder Geld weitergegeben zu haben. Der Richter war 2014 in Mailand gefasst worden, bei seiner Verhaftung hatte er 30.000 Euro in bar und eine geladene Pistole dabei. Der Jurist war zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Dieser Skandal hatte die Juristenwelt kurzzeitig gehörig durcheinander gebracht, jetzt folgt die weitere Aufarbeitung: In der Affäre um gekaufte Jura-Examen muss sich von Oktober an ein Anwalt in Hamburg vor Gericht verantworten. Der Skandal um verkaufte Prüfungslösungen für angehende Juristen hatte 2014 bundesweit Schlagzeilen ausgelöst. Der Rechtsanwalt soll als Repetitor gearbeitet und dabei Studenten in der Prüfungsvorbereitung geholfen haben. Die Hauptverhandlung beim Amtsgericht Hamburg ist für den 21. Oktober angesetzt, Tatvorwurf ist Bestechung im besonders schweren Fall und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses. ...
Erlös sollte geteilt werden
Die beiden Juristen
sollen sich nach einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ aus
gemeinsamen Zeiten kennen, als sie in der Hansestadt Studenten aufs Examen
vorbereiteten. Weil Bundesländer Aufgaben untereinander austauschen, soll
abgemacht worden sein, dass der Richter seinem Kollegen Klausurlösungen verrät.
Der Erlös der weiterverkauften Tipps sollte geteilt werden. Zu Zahlungen sei es
aber nicht gekommen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf die
Staatsanwaltschaft.
...
1.07.2021
Überraschendes Geständnis Examen gegen Bargeld: Ein
Richter vor den Trümmern seines Lebens
06.01.2015
Ein deutscher Richter, der mit einer Waffe im Gepäck
und einer Prostituierten an seiner Seite auf der Flucht gestellt wird. Dieser
Fall hat für Aufsehen gesorgt. Nun gab der Mann ein Geständnis ab.
Bislang hatte der Angeklagte keine Emotionen gezeigt,
doch jetzt ist das ganz anders. Er ist den Tränen nahe, räuspert sich
mehrfach. Es geht um den Rest seines Lebens, beruflich und privat. Der 48-Jährige
auf der Anklagebank des Lüneburger Landgerichts ist selber Richter, die Vorwürfe
sind beispiellos. Als Referatsleiter des Landesjustizprüfungsamtes soll er
Referendaren Lösungen für das zweite Staatsexamen angeboten und auch verkauft
haben. Bis zu 20 000 Euro hat er laut Anklage gefordert. Die Prüfungen
entschieden über die berufliche Zukunft von Juristen. Doch jetzt geht es um
seine eigene.
„Ich möchte Angaben zur Sache machen“, beginnt der Jurist am Dienstag ein wenig trocken, am Ende wird er fast eine Stunde sprechen. Am dritten Tag des geplanten Mammutprozesses legt der Familienvater aus Lüchow-Dannenberg ein Geständnis ab, umfassend gibt er Auskunft, Fragen der Kammer will er aber nicht beantworten. ...
Nur Details der Anklage korrigiert er, immer wieder
unterbrochen von Entschuldigungen bei seiner Ehefrau, den betroffenen
Referendaren und den früheren Kollegen. „Ich weiß, dass diese Fehler nicht
wieder gut zu machen sind“, sagt er. Er habe den Nachwuchsjuristen helfen
wollen, für die es nach jahrelangem Studium meist im zweiten Anlauf um Alles
ging. Ein Großteil der Betroffenen hat Migrationshintergrund. Gerade für diese
Menschen sei die Prüfung besonders schwer, sagt der Angeklagte. Auch habe er
mit dem Geld seine Frau absichern wollen - doch nicht nur da sind seine Worte
kaum zu verstehen, mehrfach bricht ihm kurz die Stimme.
...
Pressemitteilung vom 22.12.2014
Kammer weist Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende
Richterin in dem Verfahren gegen Jörg L. wegen Bestechlichkeit u.a. zurück
Die 3. große Strafkammer hat heute beschlossen, den
Befangenheitsantrag der Verteidigung in dem Verfahren gegen den ehemaligen
Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt zurückzuweisen. Der Antrag war u.a.
damit begründet worden, dass die Richterin sich wegen ihrer eigenen Prüfungstätigkeit
durch den Angeklagten getäuscht fühlen und auch als Zeugin in Betracht kommen
könne.
Die Kammer hat die Überlegungen der Verteidigung nicht
für durchgreifend erachtet, sondern ist in weiten Teilen der Argumentation der
Staatsanwaltschaft gefolgt und hat ausgeführt:
mangels
persönlicher Kontakte zum Angeklagten sei ein Vertrauensverlust auszuschließen;
es bleibe die für alle Prüfer geltende bloß abstrakte Möglichkeit der Täuschung
über die Lauterkeit des Prüfungsamtes
auch
im Falle eines konkret angesprochenen Prüflings bleibe ein bloß abstrakter
Verdacht, wobei die Richterin noch nicht einmal eine Erinnerung an den Fall habe
und damit auch als Zeugin ausscheide.
Der Prozess wird mithin in der bekannten Besetzung planmäßig
fortgesetzt.
Verurteilung wegen Rechtsbeugung rechtskräftig
Landgericht Lüneburg
22.01.2013
LÜNEBURG. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2012 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 10. Mai 2012 als unbegründet verworfen, weil ein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht festzustellen sei. Das Urteil ist damit rechtkräftig.
Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hatte den zu Beginn der Hauptverhandlung bereits pensionierten Richter am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung in 19 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte er in der Zeit von November 2007 bis September 2010 in zwei Fällen die Unterbringung psychisch kranker Menschen in geschlossenen Anstalten angeordnet, ohne die Betroffenen - wie vom Gesetz vorgesehen - zuvor aufgesucht und persönlich angehört zu haben. In 17 weiteren Fällen hatte er sog. unterbringungsähnliche Maßnahmen genehmigt, wie z. B. die Anbringung von Bettgittern bei dementen älteren Menschen. Auch hier hatte er die Betroffenen nicht zuvor persönlich angehört.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt das Verfahren in einem der 19 abgeurteilten Fälle eingestellt, weil dieser Vorwurf im Hinblick auf die Verurteilung nicht ins Gewicht falle und den Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Rechtsbeugung in 18 Fällen verurteilt wird. Im Übrigen hat er die Revision verworfen und die vom Landgericht ausgeurteilte Strafe bestätigt.
Bewährungsstrafe für Richter wegen Rechtsbeugung
Donnerstag, 10. Mai 2012
Lüneburg/Soltau (dpa/lni) - Wegen Rechtsbeugung ist ein pensionierter Amtsrichter aus Soltau vom Landgericht Lüneburg am Donnerstag zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 62-Jährige soll als Betreuungsrichter in 19 Fällen über Unterbringungsmaßnahmen von Patienten entschieden haben, ohne die Betroffenen aufgesucht oder angehört zu haben. Dabei ging es auch um die Unterbringung einer Frau in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung und die Einweisung eines alkoholabhängigen Mannes in eine Entziehungsanstalt. In den anderen Fällen ging es unter anderem um die Anbringung von Bettgittern. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen.
Verfahren gegen Richter
SOLTAU/LÜNEBURG.
Am 16. Februar beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 62 Jahre alten Richter aus Soltau wegen Rechtsbeugung. Weitere Verhandlungstage sind für den 17. und 28. Februar sowie 1. und 20. März festgelegt. Wie ein Gerichtssprecher erklärte, wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, „in der Zeit von November 2007 bis September 2012 in 19 Fällen als Richter am Amtsgericht die Unterbringung von Betroffenen beziehungsweise unterbringungsähnliche Maßnahmen genehmigt zu haben, ohne die Betroffenen persönlich aufgesucht, mit ihnen gesprochen oder dies zumindest versucht zu haben.“ Dabei soll es sich überwiegend um die Genehmigung „unterbringungsähnlicher Maßnahmen“ wie etwa die Anbringung von Bettgittern gehandelt haben.
Heide Kurier, 29.01.2012, Seite 3
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 389/12
vom
11. Dezember 2012
in der Strafsache
gegen
wegen Rechtsbeugung
- 2 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 11. Dezember 2012 gemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 StPO beschlossen:
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 10. Mai 2012 wird
a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Falle II. 2) Fall 9 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last,
b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Rechtsbeugung in 18 Fällen verurteilt ist.
2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
- 3 -
Gründe:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Rechtsbeugung in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt sowie deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die Revision des Angeklagten rügt die Verletzung materiellen Rechts und beanstandet das Verfahren.
1. Der Senat hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwaltes gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte im Falle II. 2) Fall 9 der Urteilsgründe wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist. Dies hat die Änderung des Schuldspruchs sowie den Wegfall der für diese Tat festgesetzten Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr zur Folge.
2. Im Übrigen bleibt die Revision ohne Erfolg. Die aufgrund der Rechtfertigungsschrift veranlasste Überprüfung des Urteils hat im verbleibenden Umfang keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erbracht (§ 349 Abs. 2 StPO).
1
2
3
- 4 -
3. Die Teileinstellung des Verfahrens lässt auch den Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt. Der Senat kann im Hinblick auf die verbleibenden 18 Einzelfreiheitsstrafen von je einem Jahr ausschließen, dass das Landgericht ohne die in dem eingestellten Fall verhängte Einzelstrafe eine mildere Gesamtfreiheitsstrafe gebildet hätte (§ 354 Abs. 1 StPO analog).
Becker Pfister Hubert Mayer Spaniol
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Pressemitteilung
Dr. Sebastian Puth neuer stellvertretender Pressesprecher des Landgerichts Lüneburg
Nach einer weiteren Veränderung in der Pressestelle des Landgerichts ist nun der Generationswechsel abgeschlossen:
Karin Mack scheidet auf eigenen Wunsch mit sofortiger Wirkung als nebenamtliche Pressesprecherin aus. Mit ihr verlässt nach mehr als einem Jahrzehnt ein "Urgestein" die Pressestelle. Frau Mack möchte sich künftig ganz auf ihre Richtertätigkeit und vermehrte familiäre Herausforderungen konzentrieren. Ihr sei an dieser Stelle für die engagierte und kompetente Pressearbeit der letzten Jahre ganz herzlich gedankt. Dass nicht nur wir sie vermissen werden, versteht sich von selbst und bedarf keiner weiteren Vertiefung.
An ihre Stelle tritt Dr. Sebastian Puth. Dr. Puth wurde 1974 in Unna geboren. Nach dem Studium an den Universitäten Bielefeld und Wien, der Promotion an der Universität Hamburg, dem Rechtsreferendariat in Lüneburg und der Tätigkeit als Rechtsanwalt in Uelzen trat er im Juni 2005 als Richter auf Probe in den niedersächsischen Justizdienst ein. Er absolvierte zunächst Stationen bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg - Zweigstelle Celle -, dem Landgericht Lüneburg und dem Amtsgericht Uelzen, bevor er dann im Juni 2008 in Lüneburg zum Richter am Landgericht ernannt worden ist. Dr. Puth war zunächst mit zivilrichterlichen Aufgaben und Aufgaben der Justizverwaltung befasst. Nunmehr ist er Mitglied der 2. großen Strafkammer.
Die Pressestelle wird sich ab dem 20.7.2011 wie folgt zusammensetzen:
Pressedezernentin: Richterin am LG Natho, Tel. 202-394
Stv. Pressedezernent: Richter am LG Dr. Puth, Tel. 202-266
Stv. Pressedezernent: Richter am LG Dr. König, Tel. 202-263
Weiterhin ist die Verwaltung, Pressesachen, unter 202-208 zu erreichen
Pressemitteilung vom 1. Juli 2008
Neue Richterin am Amtsgericht Winsen/Luhe und zwei neue Richter am Landgericht Lüneburg
Die Richterin Dr. Dornblüth wurde im Mai 2008 zur Richterin am Amtsgericht Winsen/Luhe ernannt.
Der Richter Feldmann wurde im Mai 2008 und der Richter Dr. Puth wurde im Juni 2008 zum Richter am Landgericht Lüneburg ernannt.
Dr. Susanne Dornblüth, geb. 1973 in Lüneburg, wurde am 02. Mai 2008 zur Richterin am Amtsgericht ernannt.
Frau Dr. Dornblüth studierte an den Universitäten in Passau und Hamburg. Ihr Referendariat absolvierte sie in Hamburg. Frau Dr. Dornblüth promovierte im internationalen Familienverfahrensrecht an dem Max-Planck-Institut in Hamburg. Im April 2005 trat sie als Richterin auf Probe in die niedersächsische Justiz ein. Nach Stationen bei dem Landgericht Lüneburg, bei den Amtsgerichten Lüneburg und Winsen/Luhe sowie der Staatsanwaltschaft Lüneburg ist Frau Dr. Dornblüth seit April 2008 bei dem Amtsgericht Winsen/Luhe als Familien- und Betreuungsrichterin tätig.
Frau Dr. Dornblüth lebt mit ihrem Ehemann und ihrem Kind in Hamburg.
Mit Wirkung zum 02. Juni 2008 wurde Richter Dr. Sebastian Puth, geboren 1974 in Unna, zum Richter am Landgericht ernannt.
Nach seinem Studium in Wien und Bielefeld promovierte Herr Dr. Puth an der Universität Hamburg im Internationalen Wirtschaftsrecht. Sein Referendariat absolvierte er in Lüneburg und war anschließend für ein Jahr als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Uelzen tätig. Im Juni 2005 trat er als Richter auf Probe in die niedersächsische Justiz ein. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg – Zweigstelle Celle -, dem Landgericht Lüneburg und dem Amtsgericht Uelzen ist er nunmehr bei dem Landgericht Lüneburg in der 2. Zivilkammer tätig.
Herr Axel Feldmann, geboren 1974 in Rheda-Wiedenbrück, wurde am 29. Mai 2008 zum Richter am Landgericht ernannt.
Herr Feldmann studierte in Münster und schloss dort neben dem Studium der Rechtswissenschaften parallel auch das Studium der Mathematik ab. Nach seinem Referendariat in Braunschweig trat er im März 2005 als Richter auf Probe in die niedersächsische Justiz ein. Nach einer Station bei der Staatsanwaltschaft Verden wurde er auf seinen Wunsch für 11 Monate an das Sozialgericht Dortmund versetzt und war anschließend bei der Staatsanwaltschaft Stade, dem Landgericht Lüneburg und dem Amtsgericht Winsen/Luhe tätig. Herr Feldmann wurde nunmehr bei dem Landgericht Lüneburg zum Richter am Landgericht ernannt und ist dort in der 4. und 8. Zivilkammer tätig.
Herr Feldmann lebt mit seiner Ehefrau und seinem Kind in Lüneburg.
Artikel-Informationen
02.07.2008
LG Lüneburg: Anbringung eines GPS-Senders an Fremd-Kfz zur Erstellung eines Bewegungsprofils
Anbringung eines GPS-Senders an Fremd-Kfz zur Erstellung eines Bewegungsprofils
StPO §§ 94, 98; BDSG §§ 3, 29, 32, 43, 44
Die verdeckte Anbringung eines GPS-Senders an einem fremden Kfz durch eine Detektei zur Erstellung eines Bewegungsprofils kann eine Straftat nach §§ 44 Absatz I, 43 Absatz II Nr. 1 BDSG darstellen. Der GPS-Sender unterliegt daher der Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren.
LG Lüneburg, Beschl. v. 28. 3. 2011 - 26 Qs 45/11
Zum Sachverhalt:
Der Besch. betreibt eine Detektei und brachte im Auftrag eines Kunden eine versteckte GPS-Sende- und Empfangseinrichtung am Kfz der Zielperson an, die hiervon nichts wusste. Zweck war die Erstellung eines Bewegungsprofils der Zielperson, der damit zivilrechtliche Vertragsverstöße nachgewiesen werden sollten. Anlässlich eines Werkstatttermins für das Kfz der Zielperson wurde der GPS-Sender zufällig entdeckt.
Gegen die daraufhin im polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BDSG erfolgte Beschlagnahme des GPS-Senders wehrte sich der Besch. mit seiner Beschwerde, die keinen Erfolg hatte.
Aus den Gründen:
1. Die Anordnung der Beschlagnahme durch das AG Lüneburg erfolgte zu Recht.
Die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme richtet sich nach § 94 StPO.
Voraussetzung dieser Vorschrift ist, dass der beschlagnahmte Gegenstand als Beweismittel für die Untersuchung in Betracht kommt. Hierfür ist es ausreichend, dass dem Gegenstand potenzielle Beweisbedeutung zukommt (vgl. BGH bei Pfeiffer, NStZ 1981, 93 [94]).
Es muss daher lediglich die Möglichkeit bestehen, dass der Gegenstand zu Untersuchungszwecken verwendet werden kann (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 94 Rdnr. 6 m.w. Nachw.). Bei Vorliegen der potenziellen Beweisbedeutung ist der Gegenstand mit Blick auf das Legalitätsprinzip sicherzustellen (Meyer-Goßner, § 94 Rdnr. 6; Achenbach, NJW 1976, 1068). An der Beweisbedeutung fehlt es nur dann, wenn vorauszusehen ist, dass es zu keinem Verfahren kommen wird (BGHSt 9, 351 [355] = NJW 1956, 1805), insbesondere im Fall des Vorliegens nicht behebbarer Verfahrenshindernisse.
Die Voraussetzungen des § 94 StPO sind vorliegend erfüllt. Der beschlagnahmte GPS-Sender nebst technischem Zubehör kommt als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen §§ 43, 44 BDSG gegen den Besch. in Betracht.
Soweit der Verteidiger des Besch. die Ansicht vertritt, das Anbringen von GPS-Sendern an fremden Kraftfahrzeugen zum Zwecke der Erstellung eines Bewegungsprofils sei keine strafbare Handlung, die Beschlagnahme sei bereits deswegen rechtswidrig gewesen, tritt dem die Kammer in dieser Pauschalität nicht bei.
2. Das Anbringen eines GPS-Senders an einem fremden Kraftfahrzeug ohne Einwilligung des Betroffenen mit der Zielrichtung der Überwachung dieses Fahrzeugs durch Erstellen eines Bewegungsprofils begründet nach Auffassung der Kammer den Anfangsverdacht einer Straftat gem. § 44 Absatz I i.V. mit § 43 Absatz II Nr. 1 BDSG.
a) So genannte GPS-Daten sind personenbezogene Daten i.S. des § 3 Absatz I BDSG: Durch Auswertung der von GPS-Satelliten abgestrahlten und von entsprechenden Empfangsgeräten aufgezeichnete Daten ist jederzeit feststellbar, zu welchem Zeitpunkt sich das Empfangsgerät an welchem Ort befunden hat. So ist es möglich, ein vollständiges Bewegungsprofil des Empfangsgeräts zu erstellen. Zwar hat dieses zunächst einen nur mittelbaren Personenbezug. Dieser wird jedoch vollständig dadurch hergestellt, dass das Empfangsgerät an das Fahrzeug einer konkreten „Zielperson“ angebracht wird, dieser Person somit zumindest zugeordnet werden kann. Die vollständige Überwachung der Fahrzeugbewegungen und somit auch des Fahrzeugführers sind auch das erklärte Ziel des Besch. Dieser wirbt in seinem Flyer mit folgenden Angaben:
„Das System ermöglicht eine diskrete Beobachtung/Observierung von Fahrzeugen (...). Ein Fahrzeug kann auch bei dichtem Straßenverkehr und vor allem in der Nacht unbemerkt verfolgt werden (...). Am Ende steht eine lückenlose Dokumentation mit Ausdruck der Fahrtroute (…).“
Auch am Personenbezug lässt der Besch. mit seinen Angaben keinen Zweifel aufkommen. So soll das Verfahren unter anderem der Feststellung von Arbeitgebern in Unterhaltssachen sowie beim Verdacht auf Missbrauch einer Krankschreibung zum Einsatz kommen. Die Ermittlung der Aufenthaltsorte des Fahrzeugs dient somit zweifelsfrei der Überwachung konkreter, einzelner Personen. Auch vorliegend ergibt sich aus dem bisherigen Ermittlungsstand, dass die Überwachung mit dem Ziel einer nachvollziehbaren Aufenthaltsbestimmung des Betroffenen geführt wurde.
b) Es erfolgt auch eine Verarbeitung der Daten i.S. des § 43 Absatz II Nr. 1 BDSG. Gemäß § 3 Absatz IV BDSG fällt unter den Begriff des „Verarbeitens“ insbesondere das Speichern personenbezogener Daten. Der Besch. wirbt in seinem Flyer insbesondere damit, dass das System über eine so genannte Blackbox verfüge, mit deren Hilfe die Daten gespeichert, ausgewertet und abgerufen werden können. Dass dies auch im konkreten Fall so gehandhabt wurde, folgt aus den sichergestellten Daten im Beweismittelordner, die mehrere so genannte Bewegungsprofile des Betroffenen enthalten.
c) Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass die Daten „unbefugt“ i.S. des § 43 Absatz II Nr. 1 BDSG verarbeitet wurden.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat, § 4 Absatz I BDSG.
Dass bei dieser Fallkonstellation eine Einwilligung des Betroffenen als Rechtfertigungsgrundlage fernliegend ist, bedarf keiner weiteren Erörterung.
Eine mögliche Zulässigkeit der Datenspeicherung gem. § 32 Absatz I 2 BDSG kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil weder zwischen Besch. und Betroffenem noch zwischen dem Auftraggeber des Besch. und dem Betroffenen nach dem derzeitigen Ermittlungsstand aktuell ein Arbeitsverhältnis besteht.
Eine weitere mögliche gesetzliche Rechtfertigung könnte sich zwar aus § 29 Absatz I BDSG ergeben, der die geschäftsmäßige Datenspeicherung zum Zwecke der Übermittlung unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung aus dieser Vorschrift heraus scheitert nach Auffassung der Kammer jedoch bereits daran, dass Grund zur Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung hat. Das schutzwürdige Interesse ergibt sich vorliegend bereits aus dem verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 = NJW 1984, 419). Es gewährt dem Betroffenen weitgehende Rechte über die Verwendung seiner persönlichen Daten, insbesondere im so genannten Kernbereich privater Lebensführung selbst über das Schicksal personenbezogener Daten zu entscheiden und so „Herr“ dieser Daten zu bleiben. Hierzu gehört auch die Frage, ob und mit welchem Ziel ein Fahrzeugführer sein Kraftfahrzeug bewegt. Zu dieser Frage hat das BVerfG zuletzt in seiner Entscheidung zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen eindeutig Stellung dahingehend bezogen, dass auch staatlichen Stellen ein (verdachtsunabhängiger) Eingriff in diesen Kernbereich privater Lebensführung untersagt ist (vgl. BVerfGE 120, 378 = NJW 2008, 1505). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist jedoch nicht nur als klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegenüber staatlichen Stellen zu verstehen, sondern entfaltet auch Wirkung zwischen Privaten, soweit in wesentliche Teile der Lebensgestaltung eines Betroffenen oder seine Persönlichkeit – so wie vorliegend – eingegriffen wird (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 10. Aufl., § 1 Rdnr. 13 m.w. Nachw.).
Zwar ist auch das berechtigte Interesse der verantwortlichen Stelle in die Abwägung einzubeziehen (vgl. Gola/Schomerus, § 29 Rdnr. 10). Dieses Interesse in Gestalt der Gewinnerzielungsabsicht des Besch. durch das geschäftsmäßige Speichern und Auswerten persönlicher Daten Dritter zum Zwecke der Übermittlung an den jeweiligen Auftraggeber muss nach Auffassung der Kammer jedoch gegenüber dem Recht des Betroffen auf informationelle Selbstbestimmung im Kernbereich privater Lebensführung zurückstehen.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand erfolgte die Datenspeicherung daher mangels Rechtfertigung „unbefugt“ i.S. des § 43 Absatz II Nr. 1 BDSG.
d) Das AG hat daher im Ergebnis zu Recht den Anfangsverdacht einer Straftat angenommen, der für die Begründung einer Beschlagnahme ausreichend ist (vgl. hierzu Meyer-Goßner, § 94 Rdnr. 8).
e) Auch besteht kein Verfahrenshindernis. Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat am 22.11.2010 rechtzeitig Strafantrag gestellt. Weitere Verfahrenshindernisse sind nicht ersichtlich.
f) Rein vorsorglich weist die Kammer darauf hin, dass selbst im Falle des Nichtvorliegens eines Straftatbestands aus den oben genannten Gründen der Anfangsverdacht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 43 Absatz II Nr. 1 BDSG bestünde. Nach § 46 Absatz I OWiG finden die Vorschriften über die Beschlagnahme auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung.
Zwar unterliegt die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Beschlagnahme im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens strengeren Maßstäben als im Strafverfahren. Die Anordnung der Beschlagnahme wäre jedoch auch in diesem Falle nicht unverhältnismäßig:
Vorliegend besteht der Verdacht eines so genannten materiellen Verstoßes gegen das BDSG, der einen Sanktionsrahmen von bis zu 300.000 Euro Bußgeld vorsieht.
Zudem ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass mit dem beschriebenen Vorgehen ein erheblicher, grundrechtsrelevanter Eingriff in das durch Art. 2 Absatz I i.V. mit Art. 1 Absatz I GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das darin enthaltene Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen verbunden ist. Dieser Eingriff ist von einer derartigen Intensität, dass an den Einsatz von GPS-Geräten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hohe Anforderungen an die Ermittlungsbehörden gestellt werden. Dies folgt unmittelbar aus § 100h StPO, der den Einsatz solcher Geräte an enge Voraussetzungen und eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung knüpft.
g) Soweit sich der Verteidiger darauf beruft, es seien bereits Ermittlungsverfahren wegen eines ähnlich gelagerten Vorwurfs eingestellt worden, entfaltet dies keine Bindungswirkung für die Beurteilung im vorliegenden Verfahren. Eine eventuelle weitergehende Würdigung dieses Einwands muss dem weiteren Ermittlungsverfahren, gegebenenfalls der Hauptverhandlung vorbehalten werden.
(Mitgeteilt von der 6. Strafkammer des LG Lüneburg)
NJW 2011, 2225