Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Celle
Familiengericht
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Amtsgericht Celle
Mühlenstraße
29221 Celle
Telefon: 05141 / 206-0
Fax: 05141 / 206-757
E-Mail: AGCE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet: www.amtsgericht-celle.niedersachsen.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Celle (03/2023)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Niedersachsen eigentlich Steuern, wenn die Niedersächsische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.
26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html
Amtsgericht Celle - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
28.10.2013
Bundesland Niedersachsen
Direktor am Amtsgericht Celle: Dr. Dieter-Philipp Klass (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Celle / Direktor am Amtsgericht Celle (ab , ..., 2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.01.2000 als Richter am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2006 als Direktor am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.05.2013 als Ministerialrat im Justizministerium Niedersachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.05.2013 als Direktor am Amtsgericht Celle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Celle: Karin Rätzlaff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Celle / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Celle (ab 29.09.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.09.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Celle aufgeführt. 2008, ..., 2011: Chefredakteurin des Amtsgerichts Celle. 2012: Familiensachen - Abteilung 7. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Celle. „O sancta Justitia“ mit dem Refrain „O, ich bin klug und weise, und mich betrügt man nicht“ - http://de.wikipedia.org/wiki/Zar_und_Zimmermann
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Amtsgericht Celle 19 Richter/innen, 27 Rechtspfleger/innen, 34 Angestellte und 37 Beamte des mittleren Dienstes, 12 Wachtmeister und 11 Gerichtsvollzieher.
Mit ca. 180.000 Gerichtspersonen in Stadt und Landkreis Celle ist das Amtsgericht Celle das Größte von insgesamt 6 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Lüneburg.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Celle
Peter Löffler
Burgstrasse 12
29342 Wienhausen
Phone +49 (0) 5082 - 914929
Mobile +49 (0) 162 45 47 770
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.
Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.
Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.
Post bitte an: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Evelin Flüshöh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 20.05.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.04.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Dr. Katja Halbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 20.05.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Celle - abgeordnet zu 1/2 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Heike Hegers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 03.06.1996, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.06.1996 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Dr. Dieter-Philipp Klass (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Celle / Direktor am Amtsgericht Celle (ab , ..., 2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.01.2000 als Richter am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2006 als Direktor am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.05.2013 als Ministerialrat im Justizministerium Niedersachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.05.2013 als Direktor am Amtsgericht Celle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Marc Kranen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Amtsgericht Celle (ab 07.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.10.2013 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Thomas Liekefett (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Celle (ab 19.04.2005, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.05.1994 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 19.04.2005 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt. 2016: Familiensachen.
Frauke von Lücken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 13.04.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Frauke Ulrich ab 25.03.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Frauke von Lücken ab 13.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Celle - abgeordnet zu 1/2 - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 13.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Celle - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 43.
Tina Penschow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 31.07.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Tina Lobermeier ab 01.07.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Tina Lobermeier ab 31.07.2009 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Tina Penschow ab 31.07.2009 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Silja Precht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 01.08.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. 2012: Familiensachen.
Karin Rätzlaff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Celle / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Celle (ab 29.09.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.09.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Celle aufgeführt. 2008, ..., 2011: Chefredakteurin des Amtsgerichts Celle. 2012: Familiensachen - Abteilung 7. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Celle. „O sancta Justitia“ mit dem Refrain „O, ich bin klug und weise, und mich betrügt man nicht“ - http://de.wikipedia.org/wiki/Zar_und_Zimmermann
Boris Sander (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Celle (ab 01.07.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.1998 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Barbara Christina Schöttker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 29.09.2010 als Richterin am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.09.2010 als Richterin am Amtsgericht Hildesheim - abgeordnet, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.09.2010 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.09.2010 als Richterin am Amtsgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.09.2010 als Richterin am Amtsgericht Celle - Leerstelle, abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Hildesheim - 2011: Familiensachen - Abteilung 36.
Astrid Schwichtenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 12.06.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.06.1998 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 12.06.1998 als Richterin am Amtsgericht Celle - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Astrid Schwichtenberg nicht aufgeführt. 2012: Familiensachen.
Jan Stoeber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Celle (ab 17.03.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.03.2008 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Claudia Wünschenmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 15.03.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. 2012: Familiensachen. 2016: deutsche Verbindungsrichterin im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzwerkes.
Uwe Zwilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Celle (ab 02.02.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.02.1998 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 8. "Kein Umgang einer 15-jährigen mit ihrem Vater, wenn dieser den Kontakt verweigert" - 8 F 8161/08 UG - Beschluss vom 02.09.2009 - FamRZ 2010, Heft 19.
Abteilungen am Familiengericht Celle:
7 F - Karin Rätzlaff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Celle / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Celle (ab 29.09.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.09.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Celle aufgeführt. 2008, ..., 2011: Chefredakteurin des Amtsgerichts Celle. 2012: Familiensachen - Abteilung 7. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Celle. „O sancta Justitia“ mit dem Refrain „O, ich bin klug und weise, und mich betrügt man nicht“ - http://de.wikipedia.org/wiki/Zar_und_Zimmermann
8 F - Uwe Zwilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Celle (ab 02.02.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.02.1998 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 8. "Kein Umgang einer 15-jährigen mit ihrem Vater, wenn dieser den Kontakt verweigert" - 8 F 8161/08 UG - Beschluss vom 02.09.2009 - FamRZ 2010, Heft 19.
8 F - AG Celle, Beschluss vom 02.09.2009 - 8 F 8161/08 = BeckRS 2010, [02765] - siehe unten
8a F -
23 F -
40 F -
40a F -
41 F -
42 F -
43 F - Frauke von Lücken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 13.04.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Frauke Ulrich ab 25.03.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Frauke von Lücken ab 13.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Celle - abgeordnet zu 1/2 - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 13.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Celle - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 43.
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Celle tätig:
Nicolaus Alvino (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bonn (ab 02.09.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.07.2001 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2007 als Richter am Amtsgericht Bonn - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.09.2011 als Richter am Amtsgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 02.09.2011 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bonn aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bonn - GVP 01.01.2010: nicht aufgeführt. Amtsgericht Bonn - GVP 01.01.2011, 01.01.2016: aufgeführt. 03.08.2015: Weinendes Kind rechtfertigt Kita-Kündigung - 114 C 151/15 - http://www.rundschau-online.de/region/bonn/amtsgericht-bonn-weinendes-kind-rechtfertigt-kita-kuendigung-22368848
Marina Borchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 20.03.1990, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 ab 20.03.1990 als Richterin am Amtsgericht Celle - beurlaubt - aufgeführt. So lange wollen wir auch mal Urlaub haben. Im Handbuch der Justiz 2018, nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Eckhard Borchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 23.05.1990, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Oberlandesgericht Celle - Altersteilzeit - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Tanja Borchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.10.2012 , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.
Günter Busche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Celle / Direktor am Amtsgericht Celle (ab 01.08.2004, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.01.1984 als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Lehrte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.05.1994 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Jens Deckwirth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Celle (ab 01.12.1981, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 in Altersteilzeit aufgeführt.
Wolfgang Dürr (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Celle (ab 26.05.1982, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.05.1982 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Elisabeth Eickmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Celle (ab 31.03.1983, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 31.03.1983 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Dagmar Frost (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Hannover (ab 01.09.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.05.1995 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 10.06.2004 als Richterin am Amtsgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2014 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. 2012: stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Celle?
Dr. Peter-Wedekind Götz von Olenhusen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / Präsident am Oberlandesgericht Celle (ab 21.04.2006, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1985 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 25.10.1990 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 21.03.1997 als Präsident am Landgericht Göttingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2010 ab 21.04.2006 als Präsident am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Georg-Joachim Grunwald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Celle (ab 16.09.1977, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 16.09.1977 als Richter am Amtsgericht Celle - Altersteilzeit - aufgeführt.
Dr. Ulrich Hamann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / 1. Zivilsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Celle (ab 18.12.1997, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 26.02.1980 als Richter am Amtsgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 10.10.1986 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.
Jürgen Kunkis (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Celle / Direktor am Amtsgericht Celle (ab 07.12.1999, ..., 2002)
Stefanie Otte (geb. 04.10.1967 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Celle / Präsidentin am Oberlandesgericht Celle (ab 23.07.2018 ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.06.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.11.2003 als Richterin am Amtsgericht Celle - 3/4 Stelle abgeordnet zu 1/2 - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.09.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Celle - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.09.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2015 als Staatsekretärin im Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.07.2018 als Präsidentin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012: Beisitzerin 20. Zivilsenat. 24.02.2021: "Stefanie Otte (* 4. Oktober 1967 in Uelzen) ist eine deutsche Juristin. Seit dem 23. Juli 2018 ist sie Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle. Zuvor war sie Staatssekretärin im Niedersächsischen Justizministerium. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Stefanie_Otte
Ernst Schmeidler (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Celle (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1975 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Alexandra Siemering (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Hannover (ab 03.06.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Alexandra Oelfke ab 01.04.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Alexandra Siemering ab 01.04.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - beurlaubt - aufgeführt. 2005: Richterin auf Probe am Amtsgericht Celle / Familiengericht - Abteilung 8.
Wilfried-Harald Stammann (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Celle (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.10.1972 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Frank Wille (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Celle (ab 11.08.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.08.1998 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt.
Maria Sauer-Colberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Hannover (ab 28.04.1994, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Maria Wunderlich ab 23.06.1987 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 unter dem Namen Maria Wunderlich ab 23.06.1987 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Maria Wunderlich ab 23.06.1987 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Maria Wunderlich ab 23.06.1987 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Maria Wunderlich ab 28.04.1994 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Maria Wunderlich ab 28.04.1994 als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 unter dem Namen Maria Sauer-Colberg ab 28.04.1994 als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2010: Familiensachen - Abteilung 601. 17.01.2010: Familiensache "Johannes Nagel - der Robin Hood von Hannover" - Verfahrenspfleger Reinhard Prenzlow. Namensgleichheit mit: Heinrich Sauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1941) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig (ab 27.07.1988, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.07.1988 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig aufgeführt. Namensgleichheit mit: Kerstin Sauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal (ab , ..., 2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1993 als Richterin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 01.04.1993 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2002 ab 01.04.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 01.04.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Kerstin Sauer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal aufgeführt.
Dr. Andreas Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle / Vizepräsident am Oberlandesgericht Celle (ab 08.12.2016, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.12.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. "Nach Referendariat und zweitem juristischen Staatsexamen im Jahr 1987 arbeitete Dr. Scholz zunächst als Rechtsanwalt in Hannover und Celle bevor er Anfang 1989 in die niedersächsische Justiz eintrat. Der Richter war als Assessor beim Landgericht Hildesheim, Amtsgericht Hannover und bei der Staatsanwaltschaft Hannover tätig, bevor er nach Celle wechselte. Dort wurde er im September 1991 zum Richter am Amtsgericht ernannt. Im Januar 1997 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht, an das er bereits in den Jahren 1994/1995 abgeordnet war. In dieser Zeit war er richterlicher Mitarbeiter in der Gerichtsverwaltung und insbesondere mit der Personalsachbearbeitung befasst. Seit Dezember 2011 ist Dr. Scholz Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht. ..." - https://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/neuer-vizepraesident-des-oberlandesgerichts-celle--149355.html
Carsten Springer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Soltau / Direktor am Amtsgericht Soltau (ab 01.10.2015, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.08.2005 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 12.08.2005 als Richter am Amtsgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2015 als Direktor am Amtsgericht Soltau aufgeführt. Namensgleichheit mit: Nina Springer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Soltau (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Nina Börner ab 15.09.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Nina Springer ab 15.09.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Soltau - Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Soltau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Nina Springer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Soltau (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Nina Börner ab 15.09.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Nina Springer ab 15.09.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Soltau - Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Soltau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Carsten Springer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Soltau / Direktor am Amtsgericht Soltau (ab 01.10.2015, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.08.2005 als Richter am Amtsgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 12.08.2005 als Richter am Amtsgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2015 als Direktor am Amtsgericht Soltau aufgeführt.
Rechtspfleger:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Burgdorf
überregionale Beratung
http://familienberatung-burgdorf.de
Familienberatung Celle
überregionale Beratung
http://familienberatung-celle.de
Familienberatung Gifhorn
überregionale Beratung
http://familienberatung-gifhorn.de
Familienberatung Isernhagen
überregionale Beratung
http://familienberatung-isernhagen.de
Familienberatung Uelzen
überregionale Beratung
http://familienberatung-uelzen.de
Familienberatung Wedemark
überregionale Beratung
http://familienberatung-wedemark.de
Familienberatung Wolfsburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-wolfsburg.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Evangelisches Beratungszentrum Celle
Fritzenwiese 7
29221 Celle
Telefon: 05141 / 217367
E-Mail: ebz.celle@t-online.de
Träger: Evangelisch-lutherischer Kirchenkreis
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Sexualberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung
Evangelische Ehe- und Lebensberatungsstelle Hermannsburg - Außenstelle -
Am Friedensplatz 1, St. Lamberti
29303 Bergen
Telefon: 0175-9111802
E-Mail: elb.hermannsburg-bergen@t-online.de
Internet: http://www.lebensberatung-hermannsbur.de
Träger: AG Lebensberatung im Kirchenkreis Soltau
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung
und Scheidung), Telefonische Beratung
Paritätischer Celle Sozialzentrum
Lauensteinplatz 1a
29225 Celle
Telefon: 05141 / 9398-0
E-Mail:
Internet: http://www.celle.paritaetischer.de
Angebote: Familienberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Telefonische Beratung, Sozialberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Helmuth-Hörstmann-Weg 3
29221 Celle
Telefon: 05141 / 12-560
E-Mail: bildung.jugend.soziales@celle.de
Internet: http://www.celle.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Kinder und Jugendliche, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Krisenintervention, Schwangerenberatung, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Jugendberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler
Erziehungsberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Denickestr. 110b
29225 Celle
Telefon: 05141 / 42063
E-Mail: eb@lkcelle.de
Internet: http://www.landkreis-celle.de
Träger: Landkreis
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung
Landkreis Celle
- Jugendamt -
Soziale Dienste
Trift 26
29221 Celle
Telefon: 05141 / 916-127
E-Mail: jugendamt@lkcelle.de
Internet: http://www.lkcelle.de
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Celle (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Celle für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Celle (ab 01.09.2009, ..., )
Verfahrensbeistände:
Thorsten Hegers
Fachanwalt für Familienrecht
Mühlenstraße 16
29221 Celle
Telefon: 05141 / 374730
E-Mail: info@dohrendorff.de
Internet: http://www.dohrendorff.de
Bestellung am Amtsgericht
Celle durch Richterin Rätzlaff.
Güney Ralva
Rechtsanwalt
Kanzleistr. 9
29221 Celle
Bestellung am Amtsgericht Celle
durch Richterin von Lücken (2014)
Rechtsanwälte:
Olaf Lobitz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Mediator BAFM
Lister Meile 48
30161 Hannover
Telefon: 0511 / 169 37 61
E-Mail: mediator@Olaf-Lobitz.de
Homepage: www.Olaf-Lobitz.de
Beate Sobisch
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin BAFM
Königstr. 50
30175 Hannover
Telefon: 0511 / 353 99 76 2
E-Mail: Beate.Sobisch@altug-partner.de
Homepage: www.sobisch.de
Carla Meyer
Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwältin
Wangenheimstr. 1
30625 Hannover
Telefon: 0511 / 955 74 70
E-Mail: carla-meyer@t-online.de
Homepage: www.carla-meyer.de
Ulrich Köhler
Rechtsanwalt
Johannes-Brahms-Str. 10
21365 Adendorf
Telefon: 04131 / 2211760
E-Mail: koehler.ulrich@t-online.de
Dr. Edzard Blanke / Manfred Colshorn / Rechtsanwälte und Notare
Trift 31
29221 Celle
Die Sozietät hat die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gesellschafter sind Dr. Peter Weise, Manfred Colshorn, Reinhard Blum, Jost-Hinrich Wömpner, Sabine Fröhlich, Dr. Carsten Jörgensen, Dr. Eckhard Baucks, Annette Kuhlmann, Jens Mönkemeyer, Rudolf Bochmann, Matthias Rätzlaff, Jörg Hoffmann.
http://www.blanke-colshorn.de/html/pflichtangaben.html
Gutachter:
Prof. Dr. Uwe Jopt
Diplom-Psychologe
32657 Lemgo
Internet: www.uwejopt.de
Beauftragung am Amtsgericht Celle, Amtsgericht Lüneburg
Thomas Busse
Diplom-Psychologe
Beauftragung am Amtsgericht Celle durch Richter Zwilling (2005)
Herr Thomas Busse wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Ein Sorgerechtsentzug nach Busseeinsatz ist nicht unwahrscheinlich.
Herr Thomas Busse scheint eine Art bundesdeutscher Hans Dampf in allen Gassen oder eine Art Don Juan in Sachen Sachverständigengutachten zu sein. Wo Don Juan Frauen auf seiner Liste sammelt, sammelt Herr Busse auf seiner Auftragsliste diverse Amtsgerichte und Familienrichter. Herr Busse offeriert den verschiedensten Amtsgerichten in Deutschland unter diversen Postanschriften seine wie auch immer gearteten und segensreichen Dienste. Man könnte meinen, Herr Busse habe in seiner Studentenzeit einen Versandhandel betrieben oder er wäre früher fahrender Geselle gewesen, der sich bei dem einen oder anderen Meister für eine gewisse Zeit in Lohn und Brot begeben hat, um dann später wieder auf Walze zu gehen. Aber offenbar ist Herr Busse noch nicht an allen deutschen Amtsgerichten bekannt, sonst würde es vielleicht nicht passieren, dass er immer mal wieder als Auftragnehmer eines bisher noch nicht bussebeglückten Amtsgerichtes bekannt wird.
Wo Herr Busse angesichts der Vielzahl der Postadressen von denen aus er operiert, eigentlich wohnt und ob er es tatsächlich ist, der höchstpersönlich Gespräche mit den Eltern führt, bzw. bei Ladung durch das Gericht zur Erörterung seines Gutachtens erscheint, ist uns nicht bekannt.
Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort, heißt es in einem Lied von Hannes Wader. Möglicherweise ein Lieblingslied von Herrn Thomas Busse. Ob Herr Busse jedoch auch so ausdruckstark singen kann wie Hannes Wader, ist uns leider nicht bekannt.
In Essen agierte Herr Busse unter der Adresse:
Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen.
Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.
In Karlsruhe agiert Herr Busse unter der Adresse:
Kriegsstr. 142
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 855037, 357976
Telefax: 0721 / 855031
E-Mail: kontakt@praxisbusse.de
Internet: www.schlichtwelt.de/praxisbusse/
Oder zur Abwechslung auch unter www.praxisbusse.de
In Saarbrücken agierte Herr Busse unter der Adresse:
Dipl. Psych. Thomas Busse
St. Johanner Str. 41-43
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681- 9456429 ( Saarbrücken )
Tel.: 0721 - 85 50 37 oder 35 7976 (Karlsruhe)
für das Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort ließ er einen Teil seiner Arbeit, für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde von einer Diplom-Psychologin Heilig erledigen.
In Stuttgart firmierte Herr Busse unter der Adresse:
Leinfeldener Str. 66
70597 Stuttgart
Unter der Stuttgarter Adresse ist er für das Amtsgericht Göppingen und das Amtsgericht Nürtingen (2004, 2006) tätig gewesen. Unter dieser Adresse lässt er auch eine Diplom-Psychologin Dörrwächter und eine Diplom-Psychologin Röck (2004) einen Teil seiner Arbeit machen, für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde.
In Wiesbaden firmierte Herr Busse unter der Adresse:
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
Unter der Wiesbadener Adresse ist er für das Amtsgericht Bonn tätig geworden.
Für das Amtsgericht Bamberg und das Amtsgericht Gera (2005), arbeitet Herr Busse unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar. Eine Diplom-Psychologin Mauerer übernimmt dabei einen Teil der Arbeit, für die Herr Busse vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde.
Für das Amtsgericht Magdeburg arbeitet Herr Busse anscheinend unter der Adresse: Thomas Busse, Schreiberstraße 37, 06110 Halle (Saale)
Am Amtsgericht Lahr soll Herr Busse unter folgender Adresse beauftragt worden sein: Basler Straße 115, 79115 Freiburg/Breisgau.
Für das Amtsgericht Celle scheint Herr Busse gleich unter zwei verschiedenen Adressen tätig zu sein. Erste Adresse im Beschluss des Amtsgerichtes Celle angegeben: Thomas Busse, Praxis Hannover, Karlsruher Straße 2c, 30519 Hannover. Zweite Adresse unter der Herr Busse sein Gutachten dann tatsächlich bei Gericht einreicht: Thomas Busse, Hildesheimer Straße 265-267, 30519 Hannover. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit unzulässigerweise durch eine Diplom-Psychologin Blum erledigen (2006).
Für das Amtsgericht Kirchheim unter Teck firmiert Herr Busse unter Karlsruher Adresse:
Für das Amtsgericht Karlsruhe firmierte Herr Busse unter der Anschrift:
Praxis Busse
Kriegsstr. 142
76133 Karslruhe
Telefon 0721 / 855037, 357976
Telefax 0721 / 855031
(25.02.2007 - vn.de)
Unter der Karlsruher Adresse findet man auch noch die Internetadressedie derzeit allerdings nur mit der Meldung "Zugriff nicht erlaubt - die angeforderte Seite darf nicht angezeigt werden" zu besichtigen ist (25.02.2007 - vn.de)
IPE Karlsruhe das klingt schon mal spannend. Vielleicht ist das eine Abkürzung für Institut für Psychologie und Entwicklung Karlsruhe, das würde dann schon bedeutungsvoller klingen als das schnöde Wort Praxis. Möglicherweise versteckt sich hinter der Abkürzung auch die Bezeichnung "Institut für Personalentwicklung".
Dann fanden wir am 21.06.2007 und 13.04.2008 den folgenden Eintrag im Internet:
T. Busse ( Hrsg.): Kann es gelingen, innerhalb eines Systems aus Raum und Zeit zu einer `Gesamtschau der Dinge´ zu gelangen?
Über dieses Buch: In dem vorliegenden Eröffnungsband einer “Anthologie zum Thema Meta-Wissen” nehmen 44 Autoren, ausschließlich emeritierte Professoren aus den Bereichen sämtlicher Wissenschaften fundiert Stellung zu den Grundfragen der menschlichen Existenz. - Entstanden ist dabei neben einem wissenschaftshistorisch interessanten und mitunter wissenschaftskritischen Werk auch ein Kompendium des Allgemeinwissens.
Herausgeber: Thomas Busse studierte Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und ist heute als Psychotherapeut und Supervisor im Rahmen einer Lehrpraxis sowie als Gerichtsgutachter tätig. Er ist darüber hinaus Begründer eines Instituts für Forensische Ethnologie.
1. Aufl. 2005, 503 S., Rethra-Verlag, Neubrandenburg. ISBN: 3-937394-16-8, Softcover, LVP 35,80 €
www.rethra-hobby.de/favorite.htm
Das klingt ja mächtig spannend, da möchte man Herrn Busse unbedingt einmal persönlich kennen lernen.
Thomas Busse wurde auch von folgenden Gerichten bestellt:
Amtsgericht Bad Liebenwerda - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden
Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Amtsgericht Erfurt - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Dr. Gemeinhardt erledigen. (2007)
Amtsgericht Eschweiler - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch die Diplom-Psychologin Brit Sesemann - http://www.igst.org/tabellen/tliste99.html (Praxis Busse in Karlsruhe) und eine Frau Diplom-Psychologin Goretzky (Praxis Busse in Essen) erledigen. (2008)
Amtsgericht Germersheim (2005)
Amtsgericht Hattingen - Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.
Amtsgericht Heilbronn - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Diplom-Psychologin Dietl erledigen. (2007)
Amtsgericht Helmstedt - hier operiert Herr Busse offenbar von seinem Stützpunkt in Karlsruhe, Entfernung Karlsruhe-Helmstedt über 400 Kilometer (2007, 2008)
Amtsgericht Ilmenau (2005, 2006)
Amtsgericht Landau in der Pfalz (2007)
Amtsgericht Ludwigshafen (2006)
Amtsgericht Offenburg (2005?)
Amtsgericht Papenburg (2010: dort lässt Herr Busse eine Frau Goretzki für sich arbeiten)
Amtsgericht Pforzheim (2011)
Amtsgericht Pößneck - Zweigstelle Lobenstein
Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2007, ..., 2010)
Amtsgericht Soest - Gutachtenerstellung unter Adresse in Essen.
Amtsgericht Waiblingen - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Esslinger Straße 40, 70182 Stuttgart, aber auch Briefkopf mit der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Waiblingen - Richter Anderl - vom 05.02.2007 von der Verpflichtung als Gutachter entbunden worden.
Amtsgericht Walsrode (2008) - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Vahrenwalder Straße 269 A, 0179 Hannover. Aufgabendelegation an eine Frau Diplom-Psychologin Blum.
Amtsgericht Wittenberg (2008)
Oberlandesgericht Saarbrücken (2011)
Wenn Quantität ein Zeichen von Qualität wäre, würden wir Herrn Busse als den besten Gutachter Deutschlands empfehlen. Wofür andere geschäftstüchtige "Experten" ein ganzes "Institut" oder eine "GWG" mit zahlreichen Francaising-Mitarbeiterinnen brauchen, um deutschlandweit möglichst flächendeckend im Geschäft zu sein, da ist es für Herrn Busse offenbar eine Sache der Ehre, auf solche umständlichen Konstruktionen zu verzichten und lieber jeweils vor Ort eine eigene Dependance zu unterhalten. Wenn Sie also mal ein Auto mit hoher Geschwindigkeit von Stuttgart nach Ilmenau sausen sehen, ist es vielleicht Herr Busse, der gerade zu seiner nächsten anstehenden Begutachtung düst. Ja, so wünscht man sich den deutschen Arbeitnehmer, enorm flexibel und ortsungebunden. Demnächst vielleicht sogar in China oder Südafrika?
Möglicherweise leistet Herr Busse aber auch Aufbauarbeit in der ehemaligen Sowjetzone? Das wäre sehr lobenswert, wenn er den dortigen deutsch sprechenden Eingeborenen mal beibringt, was ein Psychologe aus dem Westen so alles auf dem Kasten hat. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass sein Erscheinen, das jeden, der schon von ihm gehört hat, wohl nur entzücken kann, in letzter Zeit verstärkt aus den sogenannten neuen Bundesländern vermeldet wird. Vielleicht will man ihn aber auch im Westen nicht mehr. Das wäre aber sehr schade. Doch die Natur ist manchmal grausam. Wenn die Weidegründe abgegrast sind, zieht die Schafherde bekanntlich weiter.
Vielleicht ist Herr Busse aber auch ein so toller Gutachter, so dass es sich alle deutschen Familienrichter zur höchsten Ehre anrechnen ihn bestellen zu dürfen?. Wir dürften in diesem Fall gespannt sein, wann er in Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Pasewalk bestellt wird.
Möglicherweise hat Herr Busse aber auch mehrere Doppelgänger oder einen Zwillingsbruder. Vielleicht ist er auch einer der seltenen eineiigen Drillinge und seine beiden Drillingsbrüder helfen ihm bei der Abarbeitung der Aufträge. Vielleicht wohnt er aber auch im Wohnwagen und schlägt jeden Tag sein Lager in einer anderen Stadt und in einer anderen Straße auf. So jemanden würde man dann als "Nichtseßhaften" bezeichnen.
Über Herrn Busse liegen dem Väternotruf zahlreiche Beschwerden von Betroffenen vor. Dessen ungeachtet scheint er bei einer Reihe von Familienrichtern mehr oder weniger beliebt zu sein, anders könnte man sich die Vielzahl der Beauftragungen des Herrn Busse quer durch Deutschland wohl nicht erklären. Möglicher Weise spielt aber auch eine gewisse Unbedarftheit der Familienrichter bei der Auswahl eines Gutachters eine Rolle.
Bei so vielen verschiedenen Anschriften die Herr Busse anscheinend hat, könnte man fast annehmen an den Beschwerden müsste irgend was dran sein und es bedürfte vieler Adressen, um den vielen unangemeldeten Demonstrationen vor seinem Haus rechtzeitig aus dem Weg zu gehen.
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Celle
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Celle
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Celle e.V.
Neustadt 77
29225 Celle
Telefon: 05141 / 46066
E-Mail: kinderschutzbund-celle@web.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-celle.de
Angebote: Familienberatung, Telefonische Beratung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Gruppenarbeit
Ewiggestrig: Bußgeld für ungeimpfte Pflegeheim-Mitarbeiterin 500 Euro für
Verstoß
VERÖFFENTLICHT AM 20. Mrz 2023
Von Daniel
Weinmann
Wer sich impft, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die
anderen. Die Impfung ist ein solidarischer Akt mit den Älteren, Kranken und
Schwachen der Gesellschaft. So lautete die klare Ansage der Impf-Adepten an die
Unvakzinierten. Besonders entwürdigend: Wer in Kliniken, Pflegeheimen und
ähnlichen Einrichtungen arbeitete, musste seinem Arbeitgeber seit März 2022
einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. Kam er
oder sie dieser Zwangsmaßnahme nicht nach, drohte die Entlassung.
Tempi
passati. Zwischenzeitlich mehren sich fast täglich die Bestätigungen, dass die
Impfung weder eine Infektion noch eine Weitergabe des Virus verhindert. Im
niedersächsischen Celle ist dies offensichtlich aber noch nicht angekommen. Der
Landkreis hatte die Mitarbeiterin der Pflegeeinrichtung Lobetal (Motto:
„Gemeinsam sind wir stark und geimpft sind wir stärker“) mit einem Bußgeld in
Höhe von 2.500 Euro belegt, weil sie keinen Impfnachweis vorlegen konnte.
Der Staatsanwalt zeigte zumindest teilweises Einsehen und sprach sich auf
ein Bußgeld von 500 Euro aus. Der Vorsitzende Richter folgte seinem Antrag und
verurteilte die ungeimpfte Hauswirtschafterin zur Zahlung des Betrages zuzüglich
der Prozesskosten.
Die Lobetal-Mitarbeiterin kann das Urteil nicht
nachvollziehen und bringt die groteske Entscheidung des Amtsgerichts laut „Celle
heute“ so auf den Punkt: „Ich werde dafür bestraft, dass ich arbeiten gegangen
bin. Alle Bewohner waren geimpft, es wurde stetig vor Ort in unserer Einrichtung
getestet, wir haben mit FFP2-Maske gearbeitet.“ Zudem verwies sie auf ein Attest
ihres Arztes, der ihr wegen ihrer Autoimmunerkrankung ausdrücklich von einer
Impfung gegen Covid abgeraten hat. Davon ließen sich aber weder der Richter,
noch der Staatsanwalt beeindrucken.
»Würde meine Mandantin in Bayern wohnen, säßen wir nicht hier«
Die
Angeklagte habe ja ihren Arbeitsplatz wechseln können, betonte der Staatsanwalt.
Im Ergebnis sei das Bußgeld rechtmäßig. Gleichwohl sei der Landkreis „über das
Ziel hinausgeschossen“. In der Tat gleicht Deutschland einem rechtlichen
Flickenteppich, jedes Bundesland verfährt nach eigenem Gusto. Dass Recht wird
offensichtlich nicht danach ausgelegt, was geschehen ist, sondern, wo man wohnt.
In Dresden etwa hatte erst im März eine Mitarbeiterin eines Seniorenheimes
gegen ihre unbezahlte Freistellung aufgrund ihrer fehlenden Impfung geklagt und
Recht bekommen. Zusätzlich zum entgangenen Bruttolohn von 18.000 Euro musste der
Arbeitgeber eine Entschädigung von 2500 Euro zahlen. Ende Januar hatte eine
Karlsruherin Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid eingelegt und erhielt recht.
Und Bayern hatte angesichts des Mangels an Pflegekräften bereits kurz nach der
Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verkündet, sie nicht
umzusetzen.
„Würde meine Mandantin in Bayern wohnen, säßen wir nicht
hier“, unterstreicht auch der Anwalt der Lobetal-Mitarbeiterin Volker
Holzkämper. Seine Mandantin habe von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch
gemacht und entschieden, sich nicht impfen zu lassen.
Noch gibt es keine
Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichtes Celle. Holzkämper will weitere
Verfahren anstrengen und kündigte an, in Revision zu gehen.
https://reitschuster.de/post/ewiggestrig-bussgeld-fuer-ungeimpfte-pflegeheim-mitarbeiterin/
Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 27.02.2023, Az.: 15 UF 14/23
vorgehend
AG Celle - 30.12.2022 - AZ: 51 F 51016/22
Fundstelle
NZFam 2023, 765
In der Familiensache
betreffend die Herausgabe von
pp.
hat der 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des
Oberlandesgerichts Celle durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht
..., den Richter am Oberlandesgericht ... und die Richterin am Oberlandesgericht
... am 27. Februar 2023 beschlossen:
Tenor:
I.
Die Beschwerde
der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle
vom 30. Dezember 2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II.
Der
Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die
Kindeseltern streiten um die Rückführung ihrer am 25. Januar 2017 in C., ...,
geborenen Tochter L. T.. Die aus S. stammenden Kindeseltern heirateten am 30.
Juli 2016 in H., F.. Dort lebten sie zusammen mit dem aus einer vorangegangenen
Beziehung der Kindesmutter stammenden Sohn F., als am 25. Januar 2017 ihre
Tochter L. geboren wurde. L. hat die f. Staatsangehörigkeit und besuchte seit
September 2020 in H., F., die Grundschule.
Am 8. Juni 2022 reiste die
Kindesmutter mit L. und ihrem Sohn F. nach S., um dort Urlaub zu machen. Die
Rückreise war mit dem Kindesvater für die letzte Augustwoche vereinbart.
Anstatt jedoch nach F. zurückzukehren reiste die Kindesmutter mit L. und F. am
30. August 2022 nach Deutschland und teilte dem Kindesvater am 2. September 2022
mit, dass sie mit den Kindern dortbleiben und nicht nach F. zurückkehren werde.
Mit Antrag vom 21. November 2022 hat der Kindesvater bei dem für B. als den
jetzigen Wohnort des Kindes zentral zuständigen Amtsgericht - Familiengericht -
Celle die Rückführung seiner Tochter nach F. geltend gemacht. Das Amtsgericht
hat L. einen Verfahrensbeistand bestellt und alle Beteiligten, einschließlich
des betroffenen Kindes, persönlich angehört. Auf das Terminsprotokoll vom 21.
Dezember 2022 (Bl. 51-54 d.A.) nebst Anhörungsvermerk (Bl. 55-57d.A.) wird Bezug
genommen.
Mit Beschluss vom 30. Dezember 2022 hat das Amtsgericht sodann
die Rückführung des Kindes angeordnet. Zur Begründung hat es ausgeführt, die
Voraussetzungen des Art. 12 Abs. 1 HKÜ für die Anordnung einer Rückführung des
Kindes lägen vor. Die Kindesmutter habe das Kind Ende August 2022 widerrechtlich
nach Deutschland verbracht. Dadurch habe sie das Mitsorgerecht des Kindesvaters
verletzt. Zu dem Zeitpunkt, als die Kindesmutter das Kind nach Deutschland
verbracht habe, habe L. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in F. gehabt. Dort habe
sie gemeinsam mit ihren Eltern und ihrem Bruder gelebt, wo sie auch seit
September 2020 die Grundschule besucht habe. Dadurch, dass sich die Kindesmutter
mit L. in den Monaten Juni, Juli und August 2022 in S. aufgehalten habe, sei ein
gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes in S. nicht begründet worden. Dem stehe die
Kürze der Dauer des Aufenthalts entgegen sowie der Umstand, dass sich die
Kindesmutter mit L. dort nur aufgehalten habe, um Urlaub zu machen.
Der
Erlass einer Rückführungsanordnung verbiete sich auch nicht unter dem
Gesichtspunkt des Art. 13 Abs. 1b HKÜ, wonach eine Rückführung nicht anzuordnen
sei, wenn diese mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder
seelischen Schadens für das Kind verbunden sei oder das Kind auf andere Weise in
eine unzumutbare Lage gebracht werde. Soweit die Kindesmutter anführe, dass die
Trennung L.s von ihr eine große Beeinträchtigung für das Kind darstelle, reiche
dies nicht aus. Denn mit der Rückführung L.s nach F. müsse nicht
notwendigerweise eine Trennung von der Kindesmutter einhergehen. Die
Kindesmutter habe es vielmehr selbst in der Hand, die Rückführung L.s nach F. in
einer das Kind wenig belastenden Art und Weise durchzuführen. Es sei vorrangige
Intention der gerichtlichen Entscheidung, die Rückführung des Kindes so zu
bewerkstelligen, dass L. zusammen mit ihrer Mutter nach F. zurückkehre. Die
Rückführungsanordnung habe zum Ziel, sicherzustellen, dass das zuständige f.
Gericht in die Lage versetzt werde, die für L. anstehenden Entscheidungen zu
treffen. Eine Rückführung L.s nach F. müsse auch nicht notwendigerweise zur
Folge haben, dass die Kindesmutter zusammen mit L. in den gemeinsamen Haushalt
mit dem Kindesvater zurückkehre, auch nicht, dass diese an ihrem früheren
Wohnort Wohnung nehme. Es stehe der Kindesmutter frei, mit L. in F. an einem von
ihr gewählten Ort zu wohnen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die
angefochtene Entscheidung (Bl. 212 ff. d.A.) verwiesen.
Gegen diese
Entscheidung hat die Kindesmutter Beschwerde eingelegt. Darin rügt sie, dass die
Entscheidung nicht dem Kindeswohl entspreche. Bei der Entscheidung über die
Herausgabe sei das Gericht fehlerhaft davon ausgegangen, dass sie gemeinsam mit
L. und F. nach F. zurückkehren könne. Dies sei jedoch tatsächlich nicht der
Fall. Sie habe keine Aufenthaltserlaubnis mehr in F.. Eine Rückkehr nach F. sei
ihr daher unmöglich. Seit November 2022 besuche L. den Kindergarten F. in B..
Dort habe sich L. inzwischen gut eingelebt. L. habe eine enge Bindung zu ihr;
das Kind benötige eine feste konstante Bindung, gleichbleibende Bezugspersonen
und einen festen Tagesablauf. Auch während des Zusammenlebens in F. habe sie -
die Kindesmutter - die Betreuung und Erziehung L.s im überwiegenden Maß
übernommen und gewährleiste diese auch weiterhin kontinuierlich. Der Kindesvater
sei hingegen Vollzeit beschäftigt und könne diese Betreuung gar nicht
übernehmen. Ein Wechsel nach F. sei für L. mit einer übermäßigen psychischen
Belastung verbunden; eine alleinige Rückkehr sei für das "vierjährige" Kind
unzumutbar. L. befinde sich seit fünf Monaten in Deutschland, was für ein
fünfjähriges Kind eine lange Zeit sei. Sie spreche kaum noch f.. Die Grundschule
in F. habe sie wegen der Corona-Pandemie kaum besucht. Zu berücksichtigen sei
auch die enge Bindung zu dem Bruder F.. Zwischen den Geschwistern bestehe eine
enge und herzliche Verbindung. F. besuche in B. inzwischen das Gymnasium. Sie
selbst habe einen Arbeitsplatz als medizinische Fachangestellte gefunden. Ihr
Aufenthalt mit den Kindern im Frauenhaus sei in absehbarer Zeit beendet. Zum 1.
Februar 2023 habe sie in B. eine Wohnung gefunden.
Der Kindesvater ist
der Beschwerde entgegengetreten. Er verteidigt die angefochtene Entscheidung.
II.
Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere formgerecht und
innerhalb der Zweiwochenfrist des § 40 Abs. 2 Satz 2 IntFamRVG eingelegt und
begründet worden. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
Die
Anordnung der Rückführung dient im Wesentlichen dazu, die Sorgerechtsfrage
zwischen den Eltern vor dem international zuständigen Gericht in F. zu klären.
Gegenstand des anhängigen Rückführungsverfahrens ist gerade nicht die
Entscheidung darüber, in welchem Haushalt das Kind seinen dauerhaften Aufenthalt
haben soll (vgl. Art. 19 HKÜ). Zu diesem Zweck ist die Kindesmutter zur
Zurückführung von L. nach F. verpflichtet.
1. Die Voraussetzungen für ein
Rückführungsverfahren nach dem HKÜ liegen vor.
Die Kindeseltern sind
gemeinsam sorgeberechtigt. Das in F. geborene Kind hatte seinen gewöhnlichen
Aufenthalt bei den Kindeseltern in F., wo L. auch die Grundschule besuchte.
Zutreffend führt das Amtsgericht in der angefochtenen Entscheidung aus, dass
der Umstand, dass sich L. für drei Monate im Zeitraum Juni bis August 2022 mit
der Kindesmutter und ihren Bruder in S. aufhielt, nicht dazu geführt hat, dass
sie dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hätte. Zwar war der
mitsorgeberechtigte Kindesvater insofern mit diesem vorübergehenden Aufenthalt
L.s in S. einverstanden, als dass es sich um einen Urlaubsaufenthalt handeln und
eine Rückkehr Ende August 2022 erfolgen sollte. Mit einem dauerhaften Verbleib
des Kindes in S. hat sich der Kindesvater jedoch zu keiner Zeit einverstanden
erklärt, ebenso wenig wie mit einer Weiterreise nach Deutschland.
Die
Weiterreise mit L. nach Deutschland am 30. August 2022 führte die Kindesmutter
sodann eigenmächtig durch, sodass sie das Kind widerrechtlich im Sinne des
Artikels 3 HKÜ nach Deutschland verbracht hat.
Durch das Verbringen nach
Deutschland hat die Kindesmutter das Mitsorgerecht des Kindesvaters, der der
Ausreise des Kindes nach Deutschland nicht zugestimmt hat, verletzt. Das
Mitsorgerecht wurde durch den Kindesvater auch tatsächlich ausgeübt. Insoweit
sind keine hohen Anforderungen zu stellen (OLG Dresden, FamRZ 2002, 1136; OLG
Zweibrücken, DAVorm 2000, Sp. 1151 und JAmt 2001, 250; OLG Rostock, NJW-RR 2001,
1448 = FamRZ 2002, 47). Der Kindesvater hat mit L. in einem Haushalt gelebt.
Dies ist für eine Ausübung des mit Sorgerechts in jedem Fall ausreichend.
2. Der sofortigen Rückgabe des Kindes steht auch nicht Art. 13 HKÜ entgegen.
Es lässt sich nicht feststellen, dass die Rückführung des Kindes deswegen
nicht erfolgen darf, weil diese mit der schwerwiegenden Gefahr eines
körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden wäre oder das Kind
in eine unzumutbare Lage gebracht würde (Art. 13 Ib HKÜ). Nach dieser
Vorschrift, die im Hinblick auf den Zweck des HKÜ - Bekämpfung internationaler
Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelung der Vertragsstaaten
- restriktiv auszulegen ist (BVerfG, NJW 1996, 3145; OLG Schleswig Beschl. v.
15.4.2020 - 15 UF 7/20, BeckRS 2020, 18802; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44; OLG
Rostock, NJW-RR 2001, 1448), ist das Gericht nicht verpflichtet, die Rückgabe
anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt,
nachweist, dass die vorgenannten Gefahren bestehen. Dabei ist zu bedenken, dass
eine Rückführungsanordnung nicht unmittelbar in das Sorgerecht eingreift, durch
die Rückführung soll erst die tatsächliche Voraussetzung für eine
Sorgerechtsentscheidung durch ein Gericht des Herkunftsstaates ermöglicht
werden. Die vom BVerfG entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des
Kindeswohls finden deshalb grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach
dem HKÜ (BVerfG, NJW 1997, 3301 [BVerfG 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97]).
An
das Vorliegen einer Gefährdung i.S.d. Vorschrift sind daher strenge
Anforderungen zu stellen. Die Vorschrift greift nur ein bei absoluten,
zwingenden Gründen für eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass bei Vorliegen der
Voraussetzungen der Art. 3, 12 HKÜ die Rückführung anzuordnen ist. Auch unter
Berücksichtigung des Alters des Kindes - L. ist im Januar dieses Jahres sechs
Jahre alt geworden - und dessen Betreuung und Versorgung durch die Kindesmutter
sowie die von der Kindesmutter angeführten Verhaltensweisen des Kindesvaters,
hat das Amtsgericht mit überzeugenden Argumenten einen schwerwiegenden Grund im
Sinne von Art. 13 HKÜ nicht für gegeben erachtet. Soweit die Kindesmutter darauf
verweist, dass L. ihren Lebensmittelpunkt im Haushalt der Kindesmutter habe, so
wird die Kindesmutter erneut daran erinnert, dass sie selbst die Verpflichtung
trifft, gemeinsam mit L. nach F. zurückzukehren. Auch in F. wird das Kind daher
seinen Lebensmittelpunkt im Haushalt der Kindesmutter haben können. Eine
Trennung von der Kindesmutter ist mit der Rückführung des Kindes nach F. daher
nicht zwingend verbunden. Soweit die Kindesmutter in der Beschwerdebegründung
darauf verweist, dass sie keine Aufenthaltserlaubnis mehr für F. habe und diese
auch nicht erhalten könne, obwohl sowohl ihr Ehemann als auch ihre Tochter f.
Staatsangehörige seien, ist ihr Vortrag hierzu weder hinreichend substantiiert
noch belegt. So wird nicht einmal dargestellt, dass sich die Kindesmutter um
eine Aufenthaltserlaubnis bemüht hätte. Die Gründe für eine etwaige Versagung
der Aufenthaltserlaubnis werden nicht vorgetragen. Die Kindesmutter hat daher
nicht hinreichend dargelegt, dass ihr eine Rückkehr nach F. nicht möglich wäre.
Dass der Kindesmutter ihrerseits eine Rückkehr nach F. nicht zuzumuten ist,
ist nicht ersichtlich und wird auch nicht behauptet. Zwar hat die Kindesmutter
seit Februar 2023 eine eigene Wohnung angemietet und eine berufliche Anstellung
als medizinische Fachangestellte gefunden. Im Rahmen einer
Rückführungsentscheidung nach dem HKÜ sind diese Umstände jedoch nicht
ausreichend. Die unvermeidlichen Folgen einer erneuten Aufenthaltsänderung
reichen nicht aus, um eine Rückführung des Kindes abzulehnen. Die Belastungen
für die Kindesmutter, die mit einer Rückführung des Kindes und damit ihrer
eigenen Rückkehr nach F. verbunden sind, sind von ihr zu tragen. Die
Kindesmutter hat im Jahr 2016 in F. geheiratet und bis Ende Mai 2022 in F.
gemeinsam mit ihrem Ehemann und den Kindern gelebt, ihr sind die dortigen
Verhältnisse also vertraut. Die sich durch die Rückführung für die Kindesmutter
und das Kind ergebenden Veränderungen und die Unterbrechung der gegenwärtigen
Lebenssituation in Deutschland sind als typische Folge der von der Kindesmutter
einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage als grundsätzlich unvermeidbar
hinzunehmen (BVerfG, NJW 1996, 1402; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44).
Ergänzend
wird erneut darauf hingewiesen, dass die Kindesmutter lediglich verpflichtet
ist, das Kind nach F. zurückzubringen. An einen bestimmten Ort, insbesondere in
H., ist diese Verpflichtung nicht gebunden. Es kann vielmehr auch ein grenznaher
Wohnort bis zum Abschluss des f. Sorgerechtsverfahrens gewählt werden. Insofern
führt auch die von der Kindesmutter beschriebene in F. erlittene häusliche
Gewalt und der Umstand, dass sie sich seit ihrem Umzug nach B. erholt habe, zu
keiner anderen Einschätzung.
Gleiches gilt für die von der Kindesmutter
angeführte, mit einer Rückführung verbundene Geschwistertrennung. Um diese zu
vermeiden, bleibt es der Kindesmutter unbenommen, mit beiden Kindern nach F.
zurückzukehren, um die Sorgerechtsfragen dort zu klären.
Der Schutz des
Kindes und seiner Bedürfnisse ist im Hinblick auf die Ziele des Übereinkommens
nach Auffassung des Senats dadurch zu gewährleisten, dass vor dem Gericht in F.
eine Überprüfung der Sorgerechtsregelung erfolgen kann. Einen entsprechenden
Antrag hat die Kindesmutter nach ihren Angaben bereits in F. anhängig gemacht.
Die Beschwerde war daher nach alledem zurückzuweisen.
3. Der Senat
konnte über sie auch ohne erneute Durchführung einer persönlichen Anhörung,
einschließlich einer erneuten Kindesanhörung, entscheiden, da das Amtsgericht
bereits umfassende Ermittlungen durchgeführt und diese dokumentiert hat und von
einer erneuten Durchführung einer persönlichen Anhörung der Beteiligten keine
zusätzlichen entscheidungserheblichen Erkenntnisse zu erwarten sind (§ 68 Abs. 3
Satz 2 FamFG).
III.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 FamFG.
Gegen den Beschluss des Senats findet die Rechtsbeschwerde nicht statt (§ 40
Abs. 2 Satz 4 IntFamRVG).
Zwei Tote vor Amtsgericht – Mann erschießt Frau und sich selbst
...
Auf dem Gelände des Amtsgerichts Celle hat ein Mann eine Frau und anschließend sich selbst erschossen. Das sagte Polizeisprecherin Birgit Insinger am Donnerstag. Die Schüsse seien in der Nähe des Eingangs gefallen. Nach Informationen der „Celleschen Zeitung“ soll ein Rechtsstreit Hintergrund des Verbrechens sein. „Das könnte so gewesen sein. Es ist aber noch Bestandteil der Ermittlungen“, sagte die Sprecherin. Noch sei unklar, ob die Tat mit einem Gerichtstermin im Zusammenhang gestanden habe.
...
03.06.2021
...
Die Schüsse am Amtsgericht Celle fielen morgens in der Nähe des Eingangs. Die Toten seien Beteiligte einer Mietsache gewesen, in der es um eine Räumungsklage ging, berichtete das Magazin „Legal Tribune Online“ (LTO). Der Mann sei Mieter, die Frau Vermieterin der Wohnung gewesen. „Das war eine ganz normale Mietsache“, zitierte LTO den Amtsgerichtsdirektor Dieter Philipp Klass.
04.06.2021
Oliver Gatz, am: 12.12.2012
Rätzlaff neue Vize-Direktorin des Amtsgerichts
Karin Rätzlaff ist neue stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Celle. Sie ist gebürtige Cellerin und hat ihr Abitur im Jahr 1991 am Gymnasium Ernestinum abgelegt.
...
http://www.cellesche-zeitung.de/S331541/R%C3%A4tzlaff%20neue%20Vize-Direktorin%20des%20Amtsgerichts
"Kein Umgang einer 15-jährigen mit ihrem Vater, wenn dieser den Kontakt verweigert"
8 F 8161/08 UG - Beschluss vom 02.09.2009 - FamRZ 2010, Heft 19.
Redaktion
FamFR
Umgangs- und Sorgerecht
FamFR 2010, 299558
= FamFR 2010, 117
AG Celle: Umgangspflicht eines den Umgang mit seinem Kind verweigernden Elternteils
BGB § [1684]
[I]
Ein umgangsunwilliger Elternteil kann zum Umgang mit seinem Kind nicht verpflichtet werden, wenn der Umgang nicht dem Wohl des Kindes dient.
AG Celle, Beschluss vom 02.09.2009 - 8 F 8161/08 = BeckRS 2010, [02765]
Anmerkung von Winfried Maier
Sachverhalt
Die 15 ½-jährige Antragstellerin beantragte, einen Umgangskontakt mit ihrem Vater für drei Stunden und im Falle eines positiven Erstkontakts weitere Umgangskontakte zu regeln. Sie trug vor, alt genug zu sein, um ihren Vater persönlich kennen zu lernen. Ein Kontakt mit ihrem Vater könne auch außerhalb dessen Familie stattfinden. Bislang bestanden keine persönlichen Kontakte; Versuche einer brieflichen Kontaktaufnahme waren in den Vorjahren gescheitert. Der Vater ist verheiratet. In diesem Familienverbund lebt seine weitere neunjährige Tochter. Seine Familie weiß von der Antragstellerin. Der Vater blieb dem Gerichtstermin trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens ohne ausreichende Entschuldigung fern.
Das AG wies den Antrag unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG (NJW 2008, [1287]) ab.
...
Richter am OLG Dr. Winfried Maier,
München/Augsburg
Mann steigt aufs Gerichtsdach
Rund sechs Stunden harrte ein 49-jähriger Mann gestern auf dem Dach des Celler Amtsgerichts aus. Dem zweifachen Vater, der längere Zeit in Wietze wohnte, wurde das Sorgerecht für seine Kinder entzogen. Der Mann sprach durch ein Megafon und machte Richter, das Jugendamt und die Polizei für seine Situation verantwortlich. Er forderte ein Interview mit einem Fernsehteam, das ihm schließlich gewährt wurde.
CELLE. „Papa kämpft um seine Kinder Anna und Ben“ stand in schwarzen Lettern auf dem Banner, der gestern am Giebel des Celler Amtsgerichtes prangte. Um zehn Uhr stieg Gerhard Dittrich auf das Dach des Gerichtes. Er kletterte auf dem Dachfirst bis zum Giebel des Amtsgerichts und befestigte dort seinen Banner.
Dem 49-Jährigen wurde das Sorgerecht für seinen vier Jahre alten Sohn und seine fünfjährige Tochter vom Celler Amtsgericht entzogen. Seine Kinder leben bei ihrer Mutter in Wietze. Mit der Aktion wollte der Mann auf seine Situation aufmerksam machen. „Er fühlte sich im Sorgerechtsverfahren ungerecht behandelt“, sagte Gerd Schomburg, Chef der Polizeiinspektion Celle.
Rund sechs Stunden waren insgesamt 30 Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei und des Roten Kreuzes vor Ort. Erst als ihm ein Gespräch mit einem Fernsehteam zugesichert wurde, stieg Dittrich vom Dach.
Die Aktion war geplant. Dittrich stieg über eine Luke auf den Dachfirst, ein bislang Unbekannter reichte ihm seinen Rucksack nach. Im Gepäck hatte er Verpflegung, Jacken und ein Megafon. Dittrich forderte ein Interview mit einem Fernsehsender, um sich zu erklären. Der 49-Jährige pöbelte durch das Megafon gegen Richter, Polizisten und das Jugendamt. Die Mutter der Kinder sei mit einem Zuhälter zusammen und seine Kinder litten unter Angstzuständen, schrie der Mann. Für ihn sei klar „es gibt keine Gleichberechtigung“.
Speziell geschulte Polizisten nahmen durch ein Dachfenster mit Dittrich Kontakt auf, versuchten ihn dazu zu bewegen, herunter zu steigen. Doch der Mann blieb stur. Einsatzkräfte der Celler Feuerwehr stellten Sprungpolster vor dem Amtsgericht auf und fuhren einen Wagen mit einer Drehleiter in die Einfahrt des Amtsgerichts.
Allerdings reagierte der Mann darauf aggressiv: „Machen sie mich nicht nervös. Ich will für meine Kinder da sein. Schaffen sie das Ding da weg“, schrie er den Feuerwehrmännern zu. Das Sprungpolster wurde daraufhin abgebaut, das Fahrzeug weggefahren.
Dittrichs Stiefvater und sein Bruder waren ebenfalls vor Ort. „Es ist eine Sauerei, dass er die Kinder nur so kurz sehen darf. Ich kann verstehen, warum er das macht“, sagt Georg Egle, Dittrichs Stiefvater. „Mein Bruder ist ein guter Vater. Er liebt seine Kinder über alles und hat sie groß gezogen. Er weiß einfach keinen anderen Rat mehr“, fügt sein Bruder Martin Dittrich hinzu.
Nach einem Monate andauernden Sorgerechtsstreit wurde Dittrich das Sorgerecht für seine Kinder vom Amtsgericht Celle entzogen und auf die Mutter der Kinder übertragen. Das Amtsgericht räumte dem Vater ein Umgangsrecht ein. Dittrich, zur Zeit Hartz-IV-Empfänger und nach eigenen Aussagen Künstler, legte Beschwerde gegen das Umgangsrecht ein. Der Fall wurde dann vom Celler Oberlandesgericht (OLG) weiter verhandelt. Hinzu kam der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, der gegen Dittrich erhoben wurde. Dittrich hielt sich außerdem laut Günter Busche, Direktor des Amtsgerichts, nicht an die Vorgaben, die ihm umgangsrechtlich eingeräumt wurden. „Herr Dittrich hat die Besuchsregelungen teilweise nicht eingehalten und die Kinder zu spät zurück gegeben“, so Busche. Das OLG beschränkte das Umgangsrecht schließlich. Dittrich darf nun seine Kinder alle 14 Tage für zweieinhalb Stunden unter Aufsicht eines Jugendamtsmitarbeiters sehen und protestierte auf dem Dach gegen diese Entscheidung. Erst als ein SAT.1-Fernsehteam und ein privates Kamerateam vor Ort waren, stieg der Mann vom Dach. Er schilderte den Redakteuren eine Viertelstunde lang seine Situation. Der 49-Jährige ist bereits wieder auf freiem Fuß. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs läuft gegen Dittrich. In einem neuen Verfahren wird nun laut Busche geprüft, ob der Vorwurf der Zuhälterei gegen den neuen Partner von Dittrichs Noch-Ehefrau bestätigt werden kann.
Quelle: cellesche-zeitung.de - 15.09.2008 - Von Sabine Müller
http://www.cellesche-zeitung.de/lokales/celle/348025.html
Kommentar Väternotruf:
Würde diese Bespiel eines engagierten Vaters Schule machen, würde kein Familienrichter mehr Sorgerechtsentzüge nach §1671 BGB vornehmen, denn welcher Richter will schon als Elternentsorger hinterher in der Zeitung stehen.