Väternotruf informiert zum Thema
Landgericht Rostock
Landgericht Rostock
August-Bebel-Strasse 15-20
18055 Rostock
Telefon: 0381 / 241-0
Fax: 0381 / 241-355
E-Mail: verwaltung@lg-rostock.mv-justiz.de
Internet: https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/landgericht-rostock/
Internetauftritt des Landgerichts Rostock (06/2023)
Informationsgehalt: bescheiden
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 23.03.2023 - fortlaufende Aktualisierung - https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/landgericht-rostock/Das-Gericht/Gesch%C3%A4ftsverteilung/
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Präsident am Landgericht Rostock: Dr. Kai Jaspersen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock / Präsident am Landgericht Rostock (ab , ..., 2015, ...,, 2022) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 09.11.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 20.06.1991 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 20.06.1991 als Richter am Landgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1997 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.11.2004 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2010 als Präsident am Landgericht Stralsund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 01.03.2010 als Präsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. "Nach Ernennung zum Richter am Landgericht im Jahr 1991 war er am Landgericht Köln tätig. Ab August 1992 für drei Jahre an die Fachhochschule für Rechtspflege in Nordrhein-Westfalen nach Bad Münstereifel abgeordnet. Kurz nach Beendigung der Abordnung zunächst im Abordnungsweg, in Mecklenburg-Vorpommern, wo er ab dem 1. Mai 1997 als nach hier versetzter Richter am Oberlandesgericht Rostock wirkte. Neben seinen richterlichen Aufgaben hat er bereits dort einen Teil seiner Arbeitskraft für Verwaltungsaufgaben eingesetzt und führte rund 3 Jahre lang das IT-Dezernat des Oberlandesgerichts. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht am 16. November 2004 Rückkehr zum 1. Januar 2005 an das Oberlandesgericht Rostock. Dort Vorsitz in einem Zivilsenat und im Kartellsenat, und Stellvertretender Vorsitzender des Senats für Baulandsachen, Stellvertretender Vorsitzender des Notarsenats und weiterer Vertreter des Präsidenten des Oberlandesgerichts." 2011: offenbar kommissarischer Leiter des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten. 17.09.2015: "Justizministerin Kuder hat neuen Präsidenten des Landgerichts Rostock ernannt. ... Dr. Kai Jaspersen wurde 1958 in Bonn geboren. 1996 wechselte er nach Mecklenburg-Vorpommern, er war an das Oberlandesgericht Rostock (OLG) abgeordnet. Ein Jahr später promovierte er mit dem Ergebnis „cum laude“ (Doktor der Rechte) und wurde zum Richter am OLG ernannt. Nach einer vierjährigen Abordnung an das Justizministerium wurde Dr. Kai Jaspersen im Jahr 2004 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Vom 1. März 2010 an war er Präsident des Landgerichts Stralsund." - http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Aktuell/?id=106363&processor=processor.sa.pressemitteilung
Vizepräsident am Landgericht Rostock: Andreas Labi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock / Vizepräsident am Landgericht Rostock (ab 29.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1992 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 26.07.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.11.1999 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.12.2021 als Vizepräsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Landgericht Rostock - GVP 03.01.2022: Vizepräsident. Namensgleichheit mit: Susanne Dorothea Labi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Schwerin (ab 01.10.1998, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 07.11.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.1998 als Richterin am Amtsgericht Schwerin aufgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen am Landgericht Rostock 33 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Amtsgerichte:
Amtsgericht Bad Doberan - das Amtsgericht Bad Doberan wurde aufgelöst und in das Amtsgericht Rostock überführt.
Staatsanwaltschaft:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Landgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Barbara Bäuerle-Graf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Landgericht Rostock (ab 08.06.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt.
Lars Bruske (Jg. 1962) - Richter am Landgericht Rostock (ab 09.04.1998, ..., 2010)
Gerhard Domke (Jg. 1960) - Richter am Landgericht Rostock (ab 30.06.1999, ..., 2010)
Uwe Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab 01.02.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.07.1999 als Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt.
Peter Goebels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab 22.10.1999, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.10.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. 17.11.2022: "Im Prozess gegen einen 27-Jährigen aus der Nähe von Rövershagen bei Rostock wegen mutmaßlichen Mordes an seinen Eltern und seiner Schwester ist sein zuvor bei der Polizei gemachtes Geständnis gegen den Willen der Verteidigung als Beweis in das Verfahren eingeführt worden. Der des dreifachen Mordes angeklagte Deutsche räumte darin die Taten umfänglich ein. „Alle drei habe ich mit der Armbrust erschossen“, las der Richter am Donnerstag aus den früheren Vernehmungsakten vor. „Ich wollte mit meiner Familie abschließen.“... „Ich habe Hass auf alle gehabt“, verlas Richter Peter Goebels weiter die Aussage des Angeklagten aus den Akten. Der Mann tötete laut Anklage am 7. Februar dieses Jahres in Rövershagen zunächst seinen auf der Couch schlafenden Vater (52), dann seine Schwester (25) – und einige Tage später seine Mutter (48). Er soll ihnen mit der Armbrust Pfeile in den Kopf geschossen und mit einer Gartenmachete auf sie eingestochen haben. Die Leichen vergrub er laut Anklage in selbstgebauten Särgen mit einem geliehenen Bagger an einem Feldrand. ..." - https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/dreifachmord-bei-rostock-%22ich-habe-hass-auf-alle-gehabt%22-1400669. 13.03.2023: "Im vergangenen Jahr hatte ein Mann seinen Vater, seine Mutter und seine Schwester mit einer Armbrust und einer Machete getötet. Die Leichen vergrub er mit einem Bagger auf einem Feld. Nun ist der 27-Jährige verurteilt worden, das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. ... Das Urteil erging wegen dreifachen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Der Vorsitzende Richter Peter Goebels sagte in seiner Urteilsbegründung, der Angeklagte habe bei den Morden mit „äußerster Brutalität und Kaltherzigkeit“ gehandelt. „Die Opfer hat er quasi hingerichtet.“ - https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article244278665/Rostock-Lebenslange-Haft-fuer-Dreifachmord-an-Eltern-und-Schwester.html
Till Halfmann (Jg. 1967) - Richter am Amtsgericht Rostock (ab 03.11.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.11.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. 2010 abgeordnet an das Landgericht Rostock.
Boris Haschke (Jg. 1960) - Richter am Landgericht Rostock (ab15.08.1994, ..., 2010)
Ralf Hildebrandt (Jg. 1959) - Richter am Landgericht Rostock (ab 30.03.1994, ..., 2010)
Dr. Kai Jaspersen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock / Präsident am Landgericht Rostock (ab , ..., 2015, ...,, 2022) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 09.11.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 20.06.1991 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 20.06.1991 als Richter am Landgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1997 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.11.2004 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2010 als Präsident am Landgericht Stralsund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 01.03.2010 als Präsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. "Nach Ernennung zum Richter am Landgericht im Jahr 1991 war er am Landgericht Köln tätig. Ab August 1992 für drei Jahre an die Fachhochschule für Rechtspflege in Nordrhein-Westfalen nach Bad Münstereifel abgeordnet. Kurz nach Beendigung der Abordnung zunächst im Abordnungsweg, in Mecklenburg-Vorpommern, wo er ab dem 1. Mai 1997 als nach hier versetzter Richter am Oberlandesgericht Rostock wirkte. Neben seinen richterlichen Aufgaben hat er bereits dort einen Teil seiner Arbeitskraft für Verwaltungsaufgaben eingesetzt und führte rund 3 Jahre lang das IT-Dezernat des Oberlandesgerichts. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht am 16. November 2004 Rückkehr zum 1. Januar 2005 an das Oberlandesgericht Rostock. Dort Vorsitz in einem Zivilsenat und im Kartellsenat, und Stellvertretender Vorsitzender des Senats für Baulandsachen, Stellvertretender Vorsitzender des Notarsenats und weiterer Vertreter des Präsidenten des Oberlandesgerichts." 2011: offenbar kommissarischer Leiter des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten. 17.09.2015: "Justizministerin Kuder hat neuen Präsidenten des Landgerichts Rostock ernannt. ... Dr. Kai Jaspersen wurde 1958 in Bonn geboren. 1996 wechselte er nach Mecklenburg-Vorpommern, er war an das Oberlandesgericht Rostock (OLG) abgeordnet. Ein Jahr später promovierte er mit dem Ergebnis „cum laude“ (Doktor der Rechte) und wurde zum Richter am OLG ernannt. Nach einer vierjährigen Abordnung an das Justizministerium wurde Dr. Kai Jaspersen im Jahr 2004 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Vom 1. März 2010 an war er Präsident des Landgerichts Stralsund." - http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Aktuell/?id=106363&processor=processor.sa.pressemitteilung
Corinna Junghans (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Rostock (ab 14.11.2001, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Corinna Heering aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 unter dem Namen Corinna Junghans ab 14.11.2001 als Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Helge Karstens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab 03.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.07.2006 als Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.07.2006 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 10.07.2006 als Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.03.2021 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt.
Andrea Kuhri (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock (ab 15.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Andrea Bült ab 02.01.1995 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Andrea Bült ab 25.09.1998 als Richterin am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Andrea Bült ab 01.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Andrea Bült ab 01.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Andrea Kuhri ab 15.09.2016 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Andreas Labi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock / Vizepräsident am Landgericht Rostock (ab 29.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1992 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 26.07.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.11.1999 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.12.2021 als Vizepräsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Landgericht Rostock - GVP 03.01.2022: Vizepräsident. Namensgleichheit mit: Susanne Dorothea Labi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Schwerin (ab 01.10.1998, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 07.11.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.1998 als Richterin am Amtsgericht Schwerin aufgeführt.
Mathias Langosch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Landgericht Rostock (ab 14.11.2001, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.11.2001 als Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Petra Fischer-Langosch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Stralsund (ab 27.09.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Petra Fischer ab 01.02.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Petra Fischer ab 27.09.2004 als Richterin am Landgericht Stralsund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Petra Fischer-Langosch ab 27.09.2004 als Richterin am Landgericht Stralsund - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 27.09.2004 als Richterin am Landgericht Stralsund - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt.
Guido Lex (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab 29.10.1999, ..., 2022) - Tagesspiegel 16.11.2005: "Vergewaltigung und Ermordung der 16 Jahre alten Carolin aus dem Ostseebad Graal-Müritz)"
Michael Mack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab 01.01.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 06.04.1998 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Michael Mack-Oberth ab 01.01.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 unter dem Namen Michael Mack ab 01.01.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. 2013, 2014: Pressesprecher am Landgericht Rostock.
Meuthen - Richter am Landgericht Rostock (ab , ..., 2010)
Dr. Hans-Jürgen Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab 19.06.2000, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.06.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Uckermark Kurier - 23.06.2017: "Wie Genosse Nummer 17 heute noch ausgebootet wird.
Hans Nitschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Rostock (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.01.2005 als Richter am Amtsgericht Güstrow - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 12.01.2005 als Richter am Amtsgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010 abgeordnet an das Landgericht Rostock.
Dirk Ott (Jg. 1961) - Richter am Landgericht Rostock (ab 11.05.1995, ..., 2011)
Jutta Schwetlik-Kuhlemann (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Rostock (ab 17.04.1998, ..., 2010)
Wolfgang Strauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab 16.02.1998, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.02.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt.
Stefan Wenzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Rostock (ab 09.10.2003, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.10.2003 als Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. 2012: Pressesprecher am Landgericht Rostock - http://www.ahgz.de/personalien/betreiber-per-harald-l-kkevik-aus-haft-entlassen,200012192643.html
Michael Wipper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Landgericht Rostock (ab 01.08.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.1994 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt.
Kerstin Zirke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht Rostock (ab 24.07.2002, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 24.07.2002 als Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt.
Hans Nitschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Rostock (ab , 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.01.2005 als Richter am Amtsgericht Güstrow - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 12.01.2005 als Richter am Amtsgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Rostock - GVP 01.01.2010, 01.05.2017: abgeordnet - als Richter am Amtsgericht.
Richter auf Probe:
Tiedje - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Rostock
Wolf - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Rostock
Nicht mehr als Richter am Landgericht Rostock tätig:
Jens Albert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab , ..., 2004, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1993 als Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.04.1998 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2020 ab 06.04.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 3 T 335/10.
Jochim Apprich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Landgericht Rostock (ab 16.02.1994, ..., 2020)
Sandra Ballentin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Landgericht Schwerin (ab , ..., 2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.09.1994 als Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.09.1994 als Richterin am Landgericht Schwerin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. D. Both (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Rostock / 3. Zivilsenat (ab 21.09.2005, ..., 20/2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.07.1999 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. FamRZ 3/2007
Dieter Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.07.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.04.1995 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt.
Sonja Dilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 28.08.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Sonja Höting ab 01.03.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Sonja Höting ab 09.09.2003 als Richterin am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2010 unter dem Namen Sonja Dilling ab 09.09.2003 als Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.09.2003 als Richterin am Landgericht Rostock - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 28.08.2015 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock - halbe Stelle - aufgeführt.
Hans-Peter Ehlert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab 01.12.1995, ..., 2016)
Hansje Eidam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 11.06.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 06.05.2004 als Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 25.11.2014 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.06.2020 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. 2009, 2010: Pressesprecherin am Landgericht Rostock. 20.11.2010: Fachtag der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation BAFM "Gerichte und Mediation - Neue Perspektiven?“ Landgericht Rostock - GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Mark Eidam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Itzehoe (ab 30.12.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.03.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.12.2013 als Richter am Amtsgericht Itzehoe aufgeführt. Amtsgericht Elmshorn - 24.03.2010: Richter auf Probe. Amtsgericht Itzehoe - GVP 28.09.2010, 19.01.2011, 01.01.2012: Richter auf Probe. Amtsgericht Meldorf - GVP 16.05.2012: Richter auf Probe.
Dr. Christian Frenzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 22.01.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.05.1999 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 23.11.2004 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.11.2004 als Direktor am Amtsgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Christian Frenzel nicht aufgeführt. Amtsgericht Schwerin - GVP 19.11.2010, 13.01.2013: Direktor. Amtsgericht Schwerin - GVP 04.06.2013: Zum 07.06.2013 verlässt DirAG Dr. Frenzel das Amtsgericht Schwerin.
Dr. Joachim Fuchs (Jg. 1964) - Richter am Landgericht Rostock (ab 30.06.1999, ..., 2008)
Annegret Garbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock / 3. Zivilsenat (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. OLG Rostock - GVP 01.10.2010: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock / 1. Familiensenat. OLG Rostock - GVP 17.12.2010: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock / 3. Zivilsenat.
Sören Gemes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock / Präsident am Landgericht Rostock (ab 02.02.2009, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 16.09.1991 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.07.1994 als Vizepräsident am Landgericht Schwerin aufgeführt.
Dr. Gerhard Hückstädt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock / Präsident am Landgericht Rostock (ab 02.01.1992, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1979 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Später Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig - http://www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv//drucksachen/1_Wahlperiode/D01-0000/D01-0641.pdf?PHPSESSID=aa795af7fac9502c6f8a27c7698f9553.
Anke Mahmens (Jg. 1961) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock (ab 28.11.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 und 2002 ab 01.07.1994 als Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.11.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Anke Mahmens nicht aufgeführt. 2008: Pressesprecherin am Landgericht Rostock.
Dirk Manzewski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 12.08.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.04.1998 als Richter am Landgericht Rostock - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.04.1998 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Dirk Manzewski nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 12.08.2016 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. 2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Rostock / 1. Zivilsenat.
Andreas Millat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Güstrow / Direktor am Amtsgericht Güstrow (ab 26.02.2015, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.05.1999 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.02.2015 als Direktor am Amtsgericht Güstrow aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.06.2011: Richter - 1. Familiensenat. GVP 01.09.2012: nicht aufgeführt. Amtsgericht Güstrow - GVP 01.10.2012: abgeordnet als Richter am Oberlandesgericht. 2013: Direktor am Amtsgericht Güstrow.
Christian Möllenkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neubrandenburg / Präsident am Landgericht Neubrandenburg (ab 27.02.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 08.12.1994 als Richter am Landgericht Schwerin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.04.1998 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2009 als Vizepräsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.02.2017 als Präsident am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt. Landgericht Neubrandenburg - GVP 14.10.2019. "Ende April geht der Präsident des Landgerichts Neubrandenburg Christian Möllenkamp in den Ruhestand. Am Freitag überreichte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt ihm in Schwerin die Urkunde. ... Christian Möllenkamp ist 1957 in Luanda geboren. Im Jahr 1991 kam er nach Mecklenburg-Vorpommern und war zunächst im Stab des Justizministeriums tätig. Im Jahr 1996 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt und an das Oberlandesgericht Rostock abgeordnet. Nach einer Abordnung an das Justizministerium von 2005 bis 2007 wurde Christian Möllenkamp 2009 zum Vize-Präsidenten des Landgerichts Rostock ernannt. Seit 2017 war er Präsident des Landgerichts Neubrandenburg." - https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell/?id=190378&processor=processor.sa.pressemitteilung. "Herr Rechtsanwalt Christian Möllenkamp unterstützt seit dem 01.07.2023 die Kolleginnen und Kollegen an unserem Berliner Standort. Seine Schwerpunkte sind das Vergaberecht wie auch das Baurecht. Herr Möllenkamp war zuletzt als Präsident des Landgerichts am Landgericht Neubrandenburg tätig. Zuvor war er Vizepräsident des Landgerichts am Landgericht Rostock, dort Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen, und Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Rostock. Am Oberlandesgericht war er stellvertretender Vorsitzender des Vergabesenats und eines weiteren Senats mit dem Schwerpunkt Architektenrecht/Baurecht. Sein rechtswissenschaftliches Studium absolvierte er an der Universität Bonn, das juristische Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf. ..." - https://ffwkanzlei.de/info/neuigkeiten-aus-der-kanzlei/.
Axel Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 09.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 20.02.2007 als Richter am Landgericht Schwerin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2011 als Direktor am Amtsgericht Ribnitz-Damgarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 04.12.2017 als Vizepräsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.06.2021 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Landgericht Rostock - GVP 01.01.2010. Landgericht Schwerin - GVP 01.06.2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Rostock. 2012: Direktor am Amtsgericht Ribnitz-Damgarten. Amtsgericht Ribnitz-Damgarten - GVP 01.01.2015. GVP 01.06.2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Rostock. Landgericht Rostock - GVP 01.01.2021: Vizepräsident. 22.08.2018: "Aus Sorge um das Ansehen der Justiz hat sich der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern gegen Diskussionen um die Besetzung des Präsidentenamtes im Oberlandesgericht Rostock gewandt. "Die Besetzung jeglicher Positionen im Öffentlichen Dienst hat nach den Vorgaben des Grundgesetzes aufgrund Eignung, Befähigung und Leistung zu erfolgen. Dies gilt natürlich auch für Spitzenpositionen in der Justiz", sagte der Richterbund-Vorsitzende Axel Peters am Mittwoch. Ende Oktober geht der bisherige OLG-Präsident Burkhard Thiele in den Ruhestand. Laut Richterbund gibt es nun Streit um die Besetzung zwischen Staatskanzlei und Justizministerium sowie zwischen SPD und CDU über Frauenquote, bundesweite Ausschreibungen und Personalentwicklungskonzepte. ..." - https://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-stralsund-besetzung-von-justizposten-richterbund-gegen-einflussnahme-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180822-99-650351
Jörg Reismann (Jg. 1971) - Richter am Landgericht Rostock (ab 10.07.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt.
Rüdiger Rinnert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stralsund / Präsident am Landgericht Stralsund (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 17.10.1991 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 17.10.1991 als Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 18.10.1994 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 13.10.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Vizepräsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.11.2008 als Präsident am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt.
Rainer Scherhans (geb. ....) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab , ..., 2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt (Dienstantritt wohl 1991 - vermutlich noch in der DDR studiert, Parteimitgliedschaft in der SED nicht unwahrscheinlich). Im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Stralsund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Schwerin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2004 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt.
Jörg Schiller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Sozialgericht Stralsund / stellvertretender Direktor am Sozialgericht Stralsund (ab 16.08.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.11.2004 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.08.2013 als stellvertretender Direktor am Sozialgericht Stralsund aufgeführt.
Holger Segeberg (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab 01.07.1995, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt.
Klaus Weingartz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Rostock / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rostock (ab 13.11.2001, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 29.07.1996 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.11.2001 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 13.11.2001 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rostock - teilweise abgeordnet - aufgeführt.
Rechtspfleger:
Bezirksrevisor:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Güstrow
überregionale Beratung
http://familienberatung-guestrow.de
Familienberatung Rostock
überregionale Beratung
http://familienberatung-rostock.de
Familienberatung Waren
überregionale Beratung
http://familienberatung-waren.de
Familienberatung Wismar
überregionale Beratung
http://familienberatung-wismar.de
Rechtsanwälte:
Sandra Lange
Rostocker Straße 10
18209 Bad Doberan
Telefon: 038203 / 42793
E-Mail: ra-lange@kujas-kollegen.de
Homepage:
www.kujas-kollegen.de
Martina Wurl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mediatorin BAFM
Severinstr. 9
18209 Bad Doberan
Tel: 038203 / 776- 20
E-Mail: mail@fachanwaelte.de
Homepage: www.fachanwaelte.de
Gutachter:
Sonstige:
Kindesmisshandlung
Quälerei ohne Motiv
Mandy N. hat ihr Kind verprügelt, verbrüht und vergiftet. Am Freitag erwartet sie das Urteil vor dem Rostocker Landgericht. Der Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen. (11.01.2007, 16:41 Uhr)
Rostock - Dem Umgang mit gefährlichen Reinigungsmitteln ist in der Ausbildung von Hauswirtschaftern ein ganzes Kapitel gewidmet. Mandy N. als gelernte Hauswirtschafterin hätte es also wissen müssen. Warum sie ihrem Baby, einem Wunschkind übrigens, Essigreiniger und Kalklöser einflößte, sie verbrühte und verprügelte, wird ihr schreckliches Geheimnis bleiben.
Die 27-Jährige ist zwar unterdurchschnittlich intelligent, aber nicht dumm. Sie schaffte die Hauptschule und die Lehre, in Prüfungssituationen aber versagte sie. Sie lernte schnell, auf eigenen Beinen zu stehen, heiratete "ihre große Liebe" Tilo, wurde im November 2001 Mutter. Im Alter von einem halben Jahr muss Lea-Marie zum ersten Mal wegen unstillbaren Erbrechens und Auffälligkeiten im Mundbereich im Krankenhaus behandelt werden. Ob Mandy N. ihr bereits damals Essigreiniger einflößte, konnte im Prozess nicht bewiesen werden. Laut Gutachten ähneln sich jedoch seitdem die Symptome in insgesamt 27 Arztberichten, 26 davon wurden nach einer stationären Behandlung des Mädchens angefertigt.
Angst vor dem Erinnern
Je älter Lea-Marie wurde, desto mehr wehrte sie sich gegen die Misshandlungen. Desto schlimmer wurden aber auch ihre Verletzungen. Die ätzende Flüssigkeit blieb länger im Mund, weil sich das Mädchen heftig weigerte zu schlucken. Die Schleimhäute des gesamten Hals-, Nasen- und Rachenraumes sowie die Augen wurden angegriffen. Nach der letzten Misshandlung im Sommer 2006 zeigte Lea-Marie im Krankenhaus einer Psychologin an einem Teddy, wie sich die Mutter über den Oberkörper des Mädchens gelegt hatte, um ihren Widerstand zu brechen. Das würde sie heute nicht mehr erzählen. Sie habe Angst, sich zu erinnern, berichtete die Medizinerin vor Gericht.
Die Speiseröhre des Mädchens war zum Schluss noch so dünn wie ein Strohhalm, bei normal entwickelten Kind hat sie im Durchmesser 16 Millimeter, bei Lea-Marie nur noch fünf Millimeter. Alle zwei Wochen muss die Speiseröhre unter Vollnarkose gedehnt werden. Sie habe eine panische Angst auch vor kleinen Schmerzen wie Blutabnehmen, erzählte ein Arzt. Nicht nur die Berichte der Ärzte schockten das Gericht, auch die Fotos von den äußerlichen Wunden. Tiefe Vernarbungen hat das Mädchen an beiden Oberschenkeln von einer Verbrennung, die Mandy N. ihrem Kind im Alter von 15 Monaten angetan hat. Für eine Versicherungssumme von 864 Euro goss sie einen vollen, mit siedend heißem Wasser gefüllten Wasserkocher über das in der Wanne sitzende Kind.
"Wahnsinn was ich meiner Tochter angetan habe"
Das Kind habe damals geschrieen wie am Spieß, erzählte Mandy N. der Polizei. "Wahnsinn, was ich meiner Tochter angetan habe", meinte sie vor Gericht. Mehr zu ihren Motiven konnte sie nicht sagen. Das machte es für Gutachter auch so schwer, ein Bild vom Seelenleben der jungen Frau zu zeichnen. Sie hörte sich alle Ausführungen interessiert an, Regungen zeigte sie nur beim Schlusswort. Es tue ihr "unendlich Leid", sagte sie, dann rutscht ihr die Stimme weg.
Ihre Familie, Nachbarn, Erzieher aus dem Kindergarten der Tochter und Betreuer vom Jugendamt sind ratlos, ob sie diese Tat hätten verhindern können. Trotz vieler Telefonate mit ihrer Schwägerin und regelmäßiger Treffen mit einem Freund ahnte niemand vom Martyrium der Tochter und von der Zerrissenheit der Mutter. Hätte sie nicht umfassend vor Gericht gestanden, wäre es womöglich nicht einmal zu einer Anklage gekommen, sagte ein Jurist. Gegen solche Fälle sei man einfach nicht gewappnet, betonte eine Sprecherin des Jugendamtes. Ein schwacher Trost für Lea-Marie, die jetzt bei einer Pflegemutter lebt. Laut Einigung zwischen Anklage und Verteidigung stehen ihr 30.000 Euro Schmerzensgeld zu, die Mandy N. ihrer Tochter zahlen muss. (Katrin Schüler, ddp)
11.01.2007
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozesse/87886.asp
Kindesmisshandlung
Motive bleiben unklar
Mandy N. muss für neun Jahre ins Gefängnis, weil sie ihrer kleinen Tochter über Jahre hinweg ätzende Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt hat. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. (12.01.2007, 16:47 Uhr)
Rostock - Weil sie ihrer kleinen Tochter jahrelang ätzende Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt hat, muss eine Mutter aus Teterow (Mecklenburg-Vorpommern) neun Jahre ins Gefängnis. Nach Überzeugung des Rostocker Landgerichts hat die Frau die heute fünfjährige Lea-Marie 24 Mal gezwungen, die Substanzen in steigender Dosierung zu trinken. Die 27-Jährige hatte zu Prozessbeginn gestanden. Sie hatte auch zugegeben, das Mädchen mit kochendem Wasser übergossen zu haben, um die Unfallversicherung zu betrügen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, der Verteidiger sechs Jahre und drei Monate.
In seinem Urteilsspruch warf der Richter der Mutter vor, sie habe sich ihrem wehrlosen Kind gegenüber brutal, kaltblütig und hinterlistig verhalten. Sie und der Vater des Kindes, dem keine Beteiligung oder Kenntnis an den Taten nachgewiesen werden konnte, stünden vor den Trümmern ihres eigenen Lebens. Der Vater wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er das Kind mit einem Teppichklopfer geschlagen haben soll. Er betritt dies im Prozess. Sein Anwalt kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
War Geldgier das Motiv?
Der Richter machte deutlich, dass der Prozess nicht spurlos an ihm vorbeiging: "Es fällt schwer, zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen, denn auch auf der Richterbank sitzen Väter und Mütter." Das Gericht habe besonders das Bild des Mädchens verfolgt, das im Alter von 15 Monaten nichts ahnend in der Badewanne saß, als sie von ihrer eigenen Mutter aus "verabscheuungswürdigen Motiven" mit kochendem Wasser verbrüht wurde. Der Mutter, die die Urteilsverkündung weitgehend regungslos anhörte, rechnete er vor, dass Lea-Marie fast ein Fünftel ihres jungen Lebens im Krankenhaus zubringen musste.
Zum Thema
Kindesmisshandlung: Quälerei ohne Motiv
Doch auch nach dem Urteilsspruch bleiben Fragen offen. Die wichtigste lautet wohl: Wie konnte eine Mutter ihrem eigenen Kind solche Qualen zufügen? Sie selbst konnte die Frage im Prozess nicht beantworten. Lea-Marie sei ein anstrengendes Kind gewesen, sagte sie. Das Gericht schloss daraus, dass sie das Mädchen immer wieder verätzte, damit es für einige Zeit ins Krankenhaus kam und die Mutter ihre Ruhe hatte. Der psychiatrische Gutachter hatte jedoch ausgesagt, Lea-Marie sei ein völlig unauffälliges Kind - kein Anzeichen also für eine angebliche Überforderung der Mutter.
Das Motiv für die Verbrühung Lea-Maries nannte die Mutter dagegen: Sie erhoffte sich von der Versicherung 1000 Euro als Ausgleich für die furchtbaren Schmerzen, die sie ihrem Kind zufügte. Lea-Marie mussten große Hautpartien transplantiert werden. Die Anklage verfolgte im Laufe des Prozesses nicht weiter, ob die regelrechte Folter mit Essigessenz und Kalkreiniger auch Versicherungsbetrug zum Ziel gehabt haben könnte. Im Falle einer dauerhaften Invalidität Lea- Maries hätte die Versicherung 150.000 Euro gezahlt.
Kinderärztin bemerkte nichts
Offen bleibt auch, warum das vier Jahre dauernde Martyrium Lea- Maries erst nach knapp 30 Krankenhausaufenthalten entdeckt wurde. Zuvor waren bei dem gemarterten Kind fälschlich unter anderem Angina, Lungenentzündung und Lebensmittelvergiftung diagnostiziert worden. Die niedergelassene Kinderärztin, die das Mädchen über Jahre hinweg behandelte, bemerkte ihrer Aussage zufolge nichts von dem Leiden Lea- Maries. Dabei hatte ihr ein Krankenhaus mitgeteilt, dass das Kind ängstlich, verstört und verwahrlost sei. Doch nichts passierte.
Auch die Nachbarn taten nichts, obwohl mindestens eine Zeugin immer wieder Geschrei und auch das Geräusch von Schlägen hörte. Ihre mehrfach zu Besuch weilende Mutter war drauf und dran, die Hausverwaltung zu informieren - allerdings nicht aus Sorge um Lea- Marie, sondern wegen des störenden Lärms.
Der Verteidiger der Verurteilten stellte in seinem Plädoyer fest, seine Mandantin sei von niemandem an ihrem Tun gehindert worden. Auch der Richter sagte am Ende: "Lea-Maries Leidensweg hätte abgekürzt werden können, wenn diejenigen, die davon hätten erfahren können, ja müssen, gehandelt hätten." Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob den behandelnden Ärzten oder dem Jugendamt fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung vorzuwerfen ist.
"Der Tagesspiegel", 12.01.2007
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozesse-kinder-urteile/88028.asp
Sahin gegen Deutschland & Sommerfeld gegen Deutschland
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Große Kammer
Eltern gegen Deutschland
vor dem Europäischen Gerichtshof
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Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 8.Juli 2003:
Urteile der Großen Kammer in den Fällen Sahin und Sommerfeld gegen Deutschland
erste Stellungnahme des Väteraufbruch:
"Eine schallende Ohrfeige für Deutschlands Familienrecht"
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Verfahren Sahin und Sommerfeld:
Besuchsverbot für Väter unehelicher Kinder ist rechtswidrig
Straßburg: Bundesregierung muss Entschädigung zahlen
Deutsche Gerichte haben zwei Vätern zu Unrecht den Kontakt mit ihren unehelichen Kindern verweigert. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Die Richter sahen in dem Besuchsverbot einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Sie gaben den Klägern Recht, dass sie gegenüber geschiedenen Vätern nicht benachteiligt werden dürften. Die Bundesrepublik Deutschland muss nun eine Entschädigung von insgesamt 47 000 Euro zahlen.
Das Gericht warf den deutschen Behörden vor, sich in ihren Urteilen zu stark auf die Aussagen der Mütter gestützt zu haben. Dadurch seien die Väter unverhältnismäßig belastet und gegenüber geschiedenen Vätern zu Unrecht diskriminiert worden. Den beiden 1950 und 1953 geborenen Vätern wurde das Besuchsrecht vor der Reform des deutschen Familienrechts im Juli 1998 verweigert. Seither wird auch unverheirateten Eltern auch in Deutschland der Kontakt zu ihren Kindern erlaubt.
Recht auf "Achtung der Familie" verletzt
In ihren Klagen sahen beide Väter zudem ihr Recht auf Achtung der Familie verletzt. Diesen Punkt bestätigten die Straßburger Richter nicht. Damit nahmen sie ihre frühere Entscheidung aus dem Jahr 2001 zurück, gegen die die Bundesrepublik Einspruch eingelegt hatte. In der Urteilsbegründung vom Dienstag hieß es, das Gericht müsse zwischen den Interessen der Eltern und der Kinder abwägen. In den vorliegenden Fällen müsse "zum Wohle" der inzwischen 15 und 22 Jahre alten Kinder entschieden werden.
So sahen die Richter im Fall des Vaters aus Wiesbaden in den Streitigkeiten der Eltern eine Gefahr für die Entwicklung des Kindes. Im anderen Fall aus Rostock hatte das damals 13 Jahre alte Kind 1994 ausdrücklich ausgesagt, sie wolle ihren Vater (Jahrgang 1953) nicht sehen. Somit hätten die deutschen Gerichte nicht gegen das Recht auf Achtung der Familie verstoßen (Aktenzeichen: 30943/96 und 31871/96).
Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 8.Juli 2003:
Urteile der Großen Kammer in den Fällen Sahin und Sommerfeld gegen Deutschland
Der Europäische Gerichtshof hat heute in einer öffentlichen Urteilsverkündung seine Urteile in den Fällen Sahin gegen Deutschland (Beschwerdenummer 30943/96) und Sommerfeld gegen Deutschland (Beschwerdenummer 31871/96) bekannt gegeben.
Im Fall Sahin gegen Deutschland entschied das Gericht
mit zwölf zu fünf Stimmen, dass keine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission stattgefunden hat,
und einstimmig, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 stattgefunden hat.
Im Fall Sommerfeld gegen Deutschland entschied das Gericht
mit vierzehn zu drei Stimmen, dass keine Verletzung von Artikel 8 stattgefunden hat,
mit zehn zu sieben Stimmen, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 stattgefunden hat,
einstimmig, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 stattgefunden hat, dadurch dass die weitere Beschwerde-/Berufungsmöglichkeit in den Umgangsverfahren unter einer früheren gesetzlich festgelegten Bestimmung ausgeschlossen wurde,
und einstimmig, dass es nicht notwendig war, die Beschwerde des Beschwerdeführers zur Verletzung von Artikel 6 als eigenständigen Artikel oder in Verbindung mit Artikel 14 separat zu überprüfen.
Unter Artikel 41 (Ansprüche auf angemessene Entschädigung) der Konvention hat das Gericht jedem Beschwerdeführer 20.000 EURO Entschädigung zugesprochen. Für Kosten und Auslagen wurden Herrn Sahin 4.500 EURO und Herrn Sommerfeld 2.500 EURO zugesprochen.
1. Grundlegende Sachverhalte
Asim Sahin, geboren 1950, hatte zum relevanten Zeitpunkt die türkische Staatsbürgerschaft. Er erwarb anschließend die deutsche Staatsbürgerschaft. Er ist der Vater eines nicht-ehelichen Kindes, geborenen im Juni 1988. Er erkannte die Vaterschaft an und holte seine Tochter regelmäßig zu Besuchen bis zum Oktober 1990 ab, als die Mutter weiteren Kontakt verbot. In Dezember 1990 beantragte er erfolglos beim Amtsgericht Wiesbaden das Umgangsrecht. Seine nachfolgenden Beschwerden wurden zurückgewiesen.
Manfred Sommerfeld, geboren 1953, hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Er ist der Vater eines nicht-ehelichen Kindes, geborenen im Juni 1981. Er erkannte die Vaterschaft an und lebte mit der Kindesmutter bis zur Trennung in 1986 zusammen. Die Mutter verbot dann jeden Kontakt mit dem Kind. Am 2. Oktober 1990 beantragte Herr Sommerfeld beim Amtsgericht Rostock das Umgangsrecht, zog aber den Antrag am 1. Juli 1992 zurück, nachdem seine Tochter wiederholt ausgesagt hatte, dass sie keinen Kontakt mit ihm wolle. Er stellte einen zweiten Antrag im September 1993. Dieser wurde vom Amtsgericht im Juni 1994 abgelehnt und Herrn Sommerfelds nachfolgende Beschwerden wurden zurückgewiesen.
3. Zusammenfassung der Entscheidung
Beschwerden
Die Beschwerdeführer beklagten, dass die deutschen Gerichtsentscheidungen, ihre Anträge auf Umgang mit ihren nicht-ehelich geborenen Kindern zurückzuweisen, Artikel 8 (Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen. Sie legten ebenfalls Beschwerde gegen diskriminierende Behandlung ein, die Artikel 14 (Verbot der Diskriminierung) in Verbindung mit Artikel 8 entgegensteht. Herr Sommerfeld legte weitere Beschwerde gegen die Verletzung von Artikel 6 § 1 (Recht auf faires Verfahren) als eigenständiger Artikel und in Verbindung mit Artikel 14 ein.
Entscheidung des Gerichts
Artikel 8 der Konvention
Das Gericht wiederholte, dass unter Artikel 8, den innerstaatlichen örtlichen Behörden aufgegeben war, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Interesse des Kindes und dem Elterninteresse zu schaffen. In diesen Fällen hatte die deutschen Gerichte relevante Begründungen für ihre Entscheidungen angegeben, den Umgang abzulehnen: die starken Spannungen zwischen den Eltern und das Risiko, dass Besuche gefährliche Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes hätten im Fall Sahin; und der zum Ausdruck gebrachte Wunsch des Kindes im Alter von 13 Jahren, seinen biologischen Vater nicht zu sehen und das Risiko einer schwerwiegenden Störung ihres emotionalen und psychologischen Gleichgewichts durch Erzwingen des Umgangs im Fall Sommerfeld.
Bei der Einschätzung, ob diese Gründe ausreichend seien, hatte das Gericht zu berücksichtigen, ob die zum Beschluss führenden Verfahren ordnungsgemäß den Schutz der Interessen der Antragsteller/Beschwerdeführer wahrten. Es stellte fest, dass die Antragsteller/Beschwerdeführer alle ihre Argumente zu Gunsten des Erhalts von Umgangsrecht vorbringen konnten und Zugang zu allen relevanten Informationen hatten, auf die sich die Gerichte stützten. Im Fall Sommerfeld sagte das Gericht aus, dass es übertrieben sei, davon auszugehen, dass die innerstaatlichen Gerichte immer einen psychologischen Gutachter zur Frage der Gewährung von Umgang für einen nicht sorgeberechtigten Elternteil hinzuziehen sollten. Basierend auf dem stattgefunden, direkten Umgang mit dem Kind, hatte das Amtsgericht eine gute Grundlage, ihre Aussagen zu überprüfen und festzustellen, ob sie eine eigene Entscheidung treffen konnte oder nicht. Im Fall Sahin sagte dass Gericht aus, dass es übertrieben sei, davon auszugehen, dass die innerstaatlichen Gerichte immer eine Beweisaufnahme durch eine gerichtliche Kindesanhörung zur Frage des Umgangs durchführen sollten. Da das Kind nur fünf Jahre alt zum relevanten Zeitpunkt war, war das Gericht berechtigt, sich auf die Ergebnisse eines Gutachters zu verlassen. Es gab keinen Grund ihre fachliche Kompetenz in Zweifel zu ziehen. Das Gericht hatte nicht zu kritisieren, dass die deutschen Gerichte angemessene Verfahren unter den Umständen beider Fälle führten und ausreichend Material hinsichtlich einer begründeten Entscheidungsfindung zur Frage des Umgangs bereit gestellt hatten. Die in Artikel 8 implizierten, verfahrenstechnischen Anforderungen sind somit erfüllt worden.
(Übersetzung: Bernd-Michael Uhl)
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erste Stellungnahme des VAfK:
"Eine schallende Ohrfeige für Deutschlands Familienrecht"
Diskriminierung in Deutschland
Erneut gab es für Deutschlands Familienrecht bei dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Korrektur. Deutsche Gerichte haben zwei Vätern zu Unrecht den Kontakt mit ihren unehelichen Kindern verweigert. So entschied der Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Bundesvorstandsmitglied Dietmar Nikolai Webel vom einzigen bundesweiten Väterverein „Väteraufbruch für Kinder“ sieht in dem Urteil die Position seines Verbandes bestätigt: „Gerade im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2003 zum Sorgerecht nichtehelicher Väter und den der Bundesregierung auferlegten Gesetzesänderungen müssen wesentliche Kernaussagen überdacht werden. Ein Ausschluss aus der elterlichen Verantwortung darf es nur geben, wenn es gewichtige Gründe gibt.“
Die Väter Sahin und Sommerfeld haben heute vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes nach vielen Jahren endlich ihr Recht bekommen. Es war kein Recht mehr für den persönlichen Weg, denn die Jahre des Unrechtes in Deutschland haben die Beziehungszeit der Kinder und Väter verschlungen. Deutsche Richter halfen dabei, selbst als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein erstes Urteil verkündete ging die Bundesregierung sogar noch in Berufung.
Europa erweist sich als Korrektiv in der Rechtssprechung eines Mitgliedsstaates. Dietmar Nikolai Webel vom Väteraufbruch äußert hierzu: "Solche Diskriminierung der Väter in Deutschland muss nun auch im eigenen Land durch die Politik beendet werden. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern es gibt bei einem Drittel aller Scheidungen schon nach zwei Jahren keinen Vater-Kind-Kontakt mehr. Wenn die Vaterschaft als Wert begriffen wird, dann muss sie auch durch die Gesellschaft geschützt werden."
Es war nicht die erste Rüge gegen Deutschland. Den Kindern wurden die Väter per Rechtssprechung genommen. Die Rolle der Väter im Familienrecht wird in der Zukunft neu bestimmt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine gleichwertige Vaterschaft am 29.01.03 mit folgender Begründung abgewiesen. "Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht."
Es ist in Europa anders herum argumentiert worden. Es müssen schwerwiegende Gründe für eine Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder vorliegen. Deutschland befand als schwerwiegend, dass die Vaterschaft bei der Geburt häufig noch nicht festgestellt ist, die Mutter die naturgegebene Hauptverantwortung für die Kindererziehung hat und die Mutter die engere Bindung zum Kind habe.
Zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht besteht ein unmittelbarer Zusammenhang, wie die Begleitforschung zum neuen Kindschaftsrecht wissenschaftlich sicherstellte. Alleiniges Sorgerecht wird allzu oft als Machtposition eines Elternteils verstanden. Dem anderen Elternteil bleibt kaum eine Möglichkeit für faire Klärung. Selbst bei Missbrauch des alleinigen Sorgerechtes durch Umgangsverweigerung wird das Unrecht durch Familiengerichte zu Recht umgewandelt.
Am 11.07. wird dem Bundesrat eine Übergangsregelung vorgelegt werden für Väter, die vor 1998 noch nicht die gemeinsame Sorge erklären konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Rechtsstellung nichtehelicher Väter der Regierung diesen Auftrag erteilt. Liest man die Vorlage, so hat auch hier der Vater gegen den Willen der Mutter keine Möglichkeit einer gleichwertigen Elternschaft. Er muss mit der Mutter 6 Monate zusammengelebt haben und die Elterliche Verantwortung wahrgenommen haben. Davon können aber viele Väter nur träumen. Auch diese Väter möchten eine gleichwertige Beziehung wie die Mutter zum Kind aufbauen können.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war offensichtlich anderer Meinung. Sahin und Sommerfeld haben ihr spätes Recht bekommen. Geld macht den erlittenen Schaden nicht wieder gut. Recht in Europa darf sich vom Recht in Deutschland nicht mehr unterscheiden. Die vielen Väter in Deutschland, denen es ähnlich geht, können nach dieser Rechtssprechung wieder hoffen.
Dietmar Nikolai Webel
Bundesvorstand, 08.07.2003