Väternotruf informiert zum Thema
Oberlandesgericht Rostock
OLG Rostock
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Oberlandesgericht Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock
Telefon: 0381 / 331-0
Fax: 0381 / 4590991
E-Mail: verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.de
Internet: https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/oberlandesgericht-rostock/
Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Rostock (06/2023)
Informationsgehalt: geht so
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit laufender Aktualisierung - mit Stand vom 01.04.2023 - https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/oberlandesgericht-rostock/Das-Gericht/Gesch%C3%A4ftsverteilung/
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Präsident am Oberlandesgericht Rostock: Kai-Uwe Theede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / Präsident am Oberlandesgericht Rostock (ab 15.10.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.05.1999 als Richter am Landgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.09.2002 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.03.2008 als Vizepräsident am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.12.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.02.2015 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2019 als Präsident am Landgericht Schwerin Rostock aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - 2011: 7. Zivilsenat. "Kai-Uwe Theede (* 1964 in Lübeck) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit 2020 Präsident des Oberlandesgerichtes Rostock. Theede studierte Rechtswissenschaften. Er trat im Jahr 1994 als Richter auf Probe in den Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein. Bis zu seiner Ernennung zum Richter am Landgericht Schwerin war er unter anderem zwei Jahre im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Im Jahr 2002 wechselte er als Richter an das Oberlandesgericht Rostock. Anschließend folgte von 2004 bis 2007 eine Abordnung an das mecklenburg-vorpommerische Justizministerium. Er stieg 2008 zum Vizepräsidenten des Landgerichtes Neubrandenburg auf und wurde 2010 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgerichtes Rostock ernannt. Zudem folgte im Jahr 2015 der Aufstieg zum Vizepräsidenten Oberlandesgerichtes Rostock. Im Rahmen einer erneuten Abordnung wurde Theede Abteilungsleiter sowie Stellvertreter der Staatssekretärin Birgit Gärtner im Justizministerium und anschließend im Jahr 2019 zum Präsidenten des Landgerichtes Schwerin ernannt. Am 15. Oktober 2020 wurde Theede zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes Rostock ernannt. Zuvor setzte er sich in einem Rechtsstreit bei dem Verwaltungsgericht Schwerin[3] mit Beschluss vom 19. März 2019 (1 B 2133/18 SN) und Urteil vom 27. August 2020 (1 A 1212/19 SN) gegen die Mitbewerberin Monika Köster-Flachsmeyer durch. Theede folgt damit auf den langjährigen Oberlandesgerichtspräsidenten Burkhard Thiele, welcher bereits 2018 in den Ruhestand eingetreten war." - https://de.wikipedia.org/wiki/Kai-Uwe_Theede. Namensgleichheit mit: Gesa Theede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kiel (ab 24.04.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.04.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kiel aufgeführt.
Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock: Olaf Ulbrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock (ab 06.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.07.2002 als Richter am Landgericht Stralsund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2010 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.07.2015 als Direktor am Amtsgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.07.2015 als Direktor am Amtsgericht Rostock - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.12.2021 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen am Oberlandesgericht Rostock eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Am Oberlandesgericht Rostock bestehen sechs allgemeine Zivilsenate, zwei Familiensenate, ein Kartellsenat, 1 Vergabesenat, ein Senat für Landwirtschaftssachen, ein Senat für Baulandsachen, ein Senat für Steuerberater und Steuerbevollmächtigtensachen, ein Notarsenat sowie drei Strafsenate, ein Bußgeldsenat, ein Rehabilitierungssenat, ein Senat gemäß §120 Abs. 4 Satz 2 GVG. (Stand 08.12.2008)
Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:
Amtsgericht Neustrelitz - das Amtsgericht Neustrelitz ist seit dem 02.02.2015 Zweigstelle des Amtsgerichts Waren
Amtsgericht Ueckermünde
- das Amtsgericht Ueckermünde war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.
Durch die Gerichtsstrukturreform wurde das Amtsgericht Ueckermünde am 1.
Dezember 2014 aufgehoben und mit seinen Aufgaben dem Amtsgericht Pasewalk
zugeschlagen.
Amtsgericht Waren - Zweigstelle Röbel (Müritz) - aufgelöst
Amtsgericht Bad Doberan - das Amtsgericht Bad Doberan wurde aufgelöst und in das Amtsgericht Rostock überführt.
Amtsgericht Grevesmühlen - das Amtsgericht Grevesmühlen wird als Zweigstelle des Amtsgerichts Wismar geführt.
Amtsgericht Hagenow - das Amtsgericht Hagenow wurde aufgelöst und in das Amtsgericht Ludwigslust überführt.
Amtsgericht Parchim - das Amtsgericht Parchim wird als Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust geführt.
Amtsgericht Anklam - das Amtsgericht Anklam war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Stralsund. Durch die am 06.10.2014 in Kraft getretene Gerichtsstrukturreform wurde das Amtsgericht Anklam aufgehoben und in eine Zweigstelle im Amtsgerichtsbezirk Pasewalk umgewandelt. Zuständig für den Bezirk des ehemaligen Amtsgerichts Anklam sind nunmehr das Amtsgericht Pasewalk und das Amtsgericht Greifswald.
Amtsgericht Bergen
- 23.11.2015 Umwandlung des
Amtgerichts Bergen/Rügen in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund
Amtsgericht Ribnitz-Damgarten - das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten soll zum 27.02.2017 aufgelöst werden.
Amtsgericht Wolgast - das Amtsgericht Wolgast wurde am 31.08.2015 aufgelöst und in das Amtsgericht Greifswald überführt..
Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Rostock:
Generalstaatsanwaltschaft Rostock
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
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Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Oberlandesgericht Rostock:
1. Familiensenat - Abteilung 10
Gerold Neubrandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 17.12.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.11.1992 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.09.1998 als Direktor am Amtsgericht Ribnitz-Damgarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.05.2005 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.12.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. OLG Rostock - GVP 17.12.2010: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / 3. Zivilsenat. GVP 01.06.2011, 01.06.2016: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / 1. Familiensenat. Was einen stellvertretenden Leitenden Oberstaatsanwalt für den Vorsitz eines Familiensenates auszeichnet wissen wird nicht. Vielleicht der durchdringende Blick, tief ins Innere der zerstrittenen Familien blicken zu können. Na dann man tau - Väternotruf wird sich umhören.
Irene Wolter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 23.11.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.02.1994 als Richterin am Landgericht Stralsund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 als Vertreterin am Landesprüfungsamt im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.11.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.11.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. 2010: offenbar abgeordnet an das Amtsgericht Schwerin - Strafsachen. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.09.2012: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2013, 01.06.2016: Beisitzerin / 1. Familiensenat.
Dr. Thomas Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 29.11.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.11.1999 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.02.2008: aufgeführt. GVP 01.10.2009: nicht aufgeführt. GVP 01.09.2012, 01.01.2013: Beisitzer / 1. Familiensenat. GVP 01.06.2016: stellvertretender Vorsitzender Richter / 1. Familiensenat.
Gerd Will (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 28.08.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.03.2001 als Richter am Amtsgericht Ludwigslust - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.03.2001 als Richter am Amtsgericht Ludwigslust - abgeordnet, 0,3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.03.2001 als Richter am Amtsgericht Ludwigslust - abgeordnet, 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.08.2015 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Amtsgericht Ludwigslust - 2010: Familiensachen - Abteilung 5. FamRZ 3/2005. 20.11.2010: Fachtag der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation BAFM "Gerichte und Mediation - Neue Perspektiven?“. FamRZ 6/2010: 5 F 283/09. 5 F 204/09. FamRZ 8/2011: 5 F 65/09. Bis 31.07.2011 mit 70 Prozent seiner Arbeitskraft an das Landesverfassungsgericht abgeordnet. 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Ludwigslust-Parchim - http://www.kreis-swm.de/allris/au020.asp?AULFDNR=38&options=4&altoption=Ausschuss. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.06.2016: Beisitzer - 1. Familiensenat.
2. Familiensenat - Abteilung 11
Petra Levin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 06.04.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.04.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 71.12.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Familiensenat.
Jens Hofmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 25.11.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.09.1994 als Richter am Amtsgericht Ribnitz-Damgarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.11.2003 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. FamRZ 11/2007, FamRZ 16/2007. OLG Rostock - GVP 01.10.2010: Richter am Oberlandesgericht Rostock / 2. Familiensenat. OLG Rostock - GVP 17.12.2010: Richter am Oberlandesgericht Rostock / 2. Familiensenat.
Hans Nyenhuis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 21.08.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1991 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1994 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 21.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.12.2005 als Richter am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2005 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Zeitweilig am Amtsgericht Wismar? Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.06.2011: nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.09.2012, 01.06.2016: Beisitzer / 2. Familiensenat.
Richter am Oberlandesgericht Rostock - alphabetisch:
Marion Bail (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 08.04.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.07.1994 als Richterin am Landgericht Schwerin aufgeführt.
Jacqueline Bartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 02.09.1998, ..., 2011)
Christine Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.06.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.1995 als Richterin/Staatsanwältin im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.12.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.10.2010. 2016: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Rostock.
Dr. Dirk Both (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 21.09.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.07.1999 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. FamRZ 3/2007, 20/2007. "Praxis der Zwangsvollstreckung" - http://www.fachbuchkritik.de/html/zap_praxis_d_zwangsvollstrecku.html.GVP OLG Rostock 01.10.2010.
Dieter Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.07.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.04.1995 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt.
Peter Brix (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 29.08.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 18.05.1992 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.06.1996 als Richter am Amtsgericht Stralsund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.06.1996 als Richter am Amtsgericht Stralsund aufgeführt. 01.06.2010: Richter am Oberlandesgericht Brix scheidet aus dem 1. Familiensenat und dem 6. Zivilsenat aus. Er wird dem 4. Zivilsenat, dem Senat für Landwirtschaftssachen und dem Senat für Baulandsachen als Beisitzer zugewiesen. GVP 01.06.2011. Namensgleichheit mit:
Sonja Dilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 28.08.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Sonja Höting ab 01.03.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Sonja Höting ab 09.09.2003 als Richterin am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2010 unter dem Namen Sonja Dilling ab 09.09.2003 als Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.09.2003 als Richterin am Landgericht Rostock - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 28.08.2015 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock - halbe Stelle - aufgeführt.
Hansje Eidam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 11.06.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 06.05.2004 als Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 25.11.2014 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.06.2020 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. 2009, 2010: Pressesprecherin am Landgericht Rostock. 20.11.2010: Fachtag der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation BAFM "Gerichte und Mediation - Neue Perspektiven?“ Landgericht Rostock - GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Mark Eidam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Itzehoe (ab 30.12.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.03.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.12.2013 als Richter am Amtsgericht Itzehoe aufgeführt. Amtsgericht Elmshorn - 24.03.2010: Richter auf Probe. Amtsgericht Itzehoe - GVP 28.09.2010, 19.01.2011, 01.01.2012: Richter auf Probe. Amtsgericht Meldorf - GVP 16.05.2012: Richter auf Probe.
Sandra Feger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.10.2000 als Richterin am Landgericht Stralsund aufgeführt.
Dr. Christian Frenzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 22.01.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.05.1999 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 23.11.2004 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.11.2004 als Direktor am Amtsgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Christian Frenzel nicht aufgeführt. Amtsgericht Schwerin - GVP 19.11.2010, 13.01.2013: Direktor. Amtsgericht Schwerin - GVP 04.06.2013: Zum 07.06.2013 verlässt DirAG Dr. Frenzel das Amtsgericht Schwerin.
Annegret Garbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.07.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. OLG Rostock - GVP 01.10.2010: Vorsitzende Richterin / 1. Familiensenat. OLG Rostock - GVP 17.12.2010, 01.01.2013: Vorsitzende Richterin / 3. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Dr. Jürgen Garbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock (ab 01.01.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1996 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.01.2010 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.10.2010: Präsidiumsmitglied.
Nikolaus Hanenkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 17.08.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.11.1999 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.08.2018 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt.
Holger Hansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 06.04.1998, ..., 2011)
Jens Hofmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 25.11.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.09.1994 als Richter am Amtsgericht Ribnitz-Damgarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.11.2003 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. FamRZ 11/2007, FamRZ 16/2007. OLG Rostock - GVP 01.10.2010: Richter am Oberlandesgericht Rostock / 2. Familiensenat. OLG Rostock - GVP 17.12.2010: Richter am Oberlandesgericht Rostock / 2. Familiensenat.
Prof. Dr. Anja Hucke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964 in ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz") - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab , ..., 2011) - 31.3.2003 Ernennung zur ordentlichen Professorin an der Universität Rostock - http://www.juf.uni-rostock.de/fakultaet/professoren-dozenten/prof-dr-anja-hucke/
Dr. Christoph Jäschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 29.09.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.11.2001 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.09.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt.
Dr. Jens Knop (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 28.08.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.02.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2007 als Richter am Amtsgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.11.2007 als Richter am Amtsgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.08.2015 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. OLG Rostock - GVP 01.10.2010: als Richter am Amtsgericht abgeordnet an das Oberlandesgericht Rostock / 1. Familiensenat. OLG Rostock - GVP 17.12.2010: abgeordnet an das Oberlandesgericht Rostock / 1. Familiensenat. FamRZ 20/2011: Versorgungsausgleich - OLG Rostock 10 UF 228/10 - Beschluss vom 28.02.2011. 2018: Pressesprecher am Oberlandesgericht Rostock.
Petra Levin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 06.04.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.04.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 71.12.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Familiensenat.
Dirk Manzewski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 12.08.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.04.1998 als Richter am Landgericht Rostock - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.04.1998 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Dirk Manzewski nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 12.08.2016 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. 2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Rostock / 1. Zivilsenat
Dr. Thomas Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 29.11.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.11.1999 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.02.2008: aufgeführt. GVP 01.10.2009: nicht aufgeführt. GVP 01.09.2012, 01.01.2013: Beisitzer / 1. Familiensenat. GVP 01.06.2016: stellvertretender Vorsitzender Richter / 1. Familiensenat.
Gerold Neubrandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 17.12.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.11.1992 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.09.1998 als Direktor am Amtsgericht Ribnitz-Damgarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.05.2005 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.12.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. OLG Rostock - GVP 17.12.2010: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / 3. Zivilsenat. GVP 01.06.2011, 01.06.2016: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / 1. Familiensenat. Was einen stellvertretenden Leitenden Oberstaatsanwalt für den Vorsitz eines Familiensenates auszeichnet wissen wird nicht. Vielleicht der durchdringende Blick, tief ins Innere der zerstrittenen Familien blicken zu können. Na dann man tau - Väternotruf wird sich umhören.
Hans Nyenhuis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 21.08.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1991 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1994 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 21.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.12.2005 als Richter am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2005 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Zeitweilig am Amtsgericht Wismar? Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.06.2011: nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.09.2012, 01.06.2016: Beisitzer / 2. Familiensenat.
Axel Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 09.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 20.02.2007 als Richter am Landgericht Schwerin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2011 als Direktor am Amtsgericht Ribnitz-Damgarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 04.12.2017 als Vizepräsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.06.2021 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Landgericht Rostock - GVP 01.01.2010. Landgericht Schwerin - GVP 01.06.2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Rostock. 2012: Direktor am Amtsgericht Ribnitz-Damgarten. Amtsgericht Ribnitz-Damgarten - GVP 01.01.2015. GVP 01.06.2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Rostock. Landgericht Rostock - GVP 01.01.2021: Vizepräsident. 22.08.2018: "Aus Sorge um das Ansehen der Justiz hat sich der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern gegen Diskussionen um die Besetzung des Präsidentenamtes im Oberlandesgericht Rostock gewandt. "Die Besetzung jeglicher Positionen im Öffentlichen Dienst hat nach den Vorgaben des Grundgesetzes aufgrund Eignung, Befähigung und Leistung zu erfolgen. Dies gilt natürlich auch für Spitzenpositionen in der Justiz", sagte der Richterbund-Vorsitzende Axel Peters am Mittwoch. Ende Oktober geht der bisherige OLG-Präsident Burkhard Thiele in den Ruhestand. Laut Richterbund gibt es nun Streit um die Besetzung zwischen Staatskanzlei und Justizministerium sowie zwischen SPD und CDU über Frauenquote, bundesweite Ausschreibungen und Personalentwicklungskonzepte. ..." - https://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-stralsund-besetzung-von-justizposten-richterbund-gegen-einflussnahme-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180822-99-650351
Wolfgang Röck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 09.07.2001, ..., 2011)
Hauke Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 12.02.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.10.2013 als Richterin am Amtsgericht Bergen (Rügen) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 02.10.2013 als Richterin am Amtsgericht Stralsund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.02.2019 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Amtsgericht Stralsund - GVP 01.05.2016: Zweigstelle Bergen / Familiensachen.
Kai-Uwe Theede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / Präsident am Oberlandesgericht Rostock (ab 15.10.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.05.1999 als Richter am Landgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.09.2002 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.03.2008 als Vizepräsident am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.12.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.02.2015 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2019 als Präsident am Landgericht Schwerin Rostock aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - 2011: 7. Zivilsenat. "Kai-Uwe Theede (* 1964 in Lübeck) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit 2020 Präsident des Oberlandesgerichtes Rostock. Theede studierte Rechtswissenschaften. Er trat im Jahr 1994 als Richter auf Probe in den Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein. Bis zu seiner Ernennung zum Richter am Landgericht Schwerin war er unter anderem zwei Jahre im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Im Jahr 2002 wechselte er als Richter an das Oberlandesgericht Rostock. Anschließend folgte von 2004 bis 2007 eine Abordnung an das mecklenburg-vorpommerische Justizministerium. Er stieg 2008 zum Vizepräsidenten des Landgerichtes Neubrandenburg auf und wurde 2010 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgerichtes Rostock ernannt. Zudem folgte im Jahr 2015 der Aufstieg zum Vizepräsidenten Oberlandesgerichtes Rostock. Im Rahmen einer erneuten Abordnung wurde Theede Abteilungsleiter sowie Stellvertreter der Staatssekretärin Birgit Gärtner im Justizministerium und anschließend im Jahr 2019 zum Präsidenten des Landgerichtes Schwerin ernannt. Am 15. Oktober 2020 wurde Theede zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes Rostock ernannt. Zuvor setzte er sich in einem Rechtsstreit bei dem Verwaltungsgericht Schwerin[3] mit Beschluss vom 19. März 2019 (1 B 2133/18 SN) und Urteil vom 27. August 2020 (1 A 1212/19 SN) gegen die Mitbewerberin Monika Köster-Flachsmeyer durch. Theede folgt damit auf den langjährigen Oberlandesgerichtspräsidenten Burkhard Thiele, welcher bereits 2018 in den Ruhestand eingetreten war." - https://de.wikipedia.org/wiki/Kai-Uwe_Theede. Namensgleichheit mit: Gesa Theede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kiel (ab 24.04.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.04.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kiel aufgeführt.
Olaf Ulbrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock (ab 06.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.07.2002 als Richter am Landgericht Stralsund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2010 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.07.2015 als Direktor am Amtsgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.07.2015 als Direktor am Amtsgericht Rostock - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.12.2021 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt.
Gerd Will (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 28.08.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.03.2001 als Richter am Amtsgericht Ludwigslust - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.03.2001 als Richter am Amtsgericht Ludwigslust - abgeordnet, 0,3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.03.2001 als Richter am Amtsgericht Ludwigslust - abgeordnet, 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.08.2015 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Amtsgericht Ludwigslust - 2010: Familiensachen - Abteilung 5. FamRZ 3/2005. 20.11.2010: Fachtag der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation BAFM "Gerichte und Mediation - Neue Perspektiven?“. FamRZ 6/2010: 5 F 283/09. 5 F 204/09. FamRZ 8/2011: 5 F 65/09. Bis 31.07.2011 mit 70 Prozent seiner Arbeitskraft an das Landesverfassungsgericht abgeordnet. 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Ludwigslust-Parchim - http://www.kreis-swm.de/allris/au020.asp?AULFDNR=38&options=4&altoption=Ausschuss. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.06.2016: Beisitzer - 1. Familiensenat.
Irene Wolter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 23.11.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.02.1994 als Richterin am Landgericht Stralsund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 als Vertreterin am Landesprüfungsamt im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.11.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.11.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. 2010: offenbar abgeordnet an das Amtsgericht Schwerin - Strafsachen. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.09.2012: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2013, 01.06.2016: Beisitzerin / 1. Familiensenat.
# Till Halfmann
# Volker Horstmann
# Marco Henke
# Katharina Herr
# Kerstin Jabusch
# Hans-Karl Mann
# Thomas Masiak
# Inge Leyh
# Michael Keunecke
# Sigrid Müller
# Dr. Andreas Kerath
# Daniel Wittke
# Matthias Kunze
# Alexander Wiebe
# Simone Makowei
# Annette Linhart
# Anne Last
# Katja Moderow
# Marit Wiedner
# Dirk Schildmann
# Timo Pfestorf
# Anett Mrosek
Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Rostock:
Jens Brückner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 15.06.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.06.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Amtsgericht Waren - 2011: Richter auf Probe. Amtsgericht Demmin - GVP 05.01.2012: Richter auf Probe.
Dr. Simone Dölitzsch (Jg. 1973) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 01.03.2007, ..., 2008)
Dr. Bettina Eisenbart (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 02.07.2001, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Bettina Eisenbart nicht aufgeführt. Dr. Bettina Eisenbart: "Patienten-Testament und Stellvertretung in Gesundheitsangelegenheiten: Alternativen zur Verwirklichung der Selbstbestimmung im Vorfeld des Todes", Nomos; Auflage: 2., Aufl. (13. März 2000)
Dr. Martin Fiedler (Jg. 1972) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 01.06.2004, ..., 2008)
Alexandra Geilhorn (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 01.12.2004, ..., 2008) - ab 01.12.2004 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock.
Jonas Grotelüschen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 01.10.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Amtsgericht Anklam - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe. Amtsgericht Greifswald - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe.
Johannes Hunger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1991) - Richter / Amtsgericht Waren (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.08.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Amtsgericht Waren - GVP 01.01.2024: Zivilsachen 0E 101.
Jähnkc (geb. ...) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Stralsund - GVP 01.01.2019.
Sven Küchler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1995) - Richter am(ab 01.03.2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2022 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Amtsgericht Wismar - GVP 01.01.2024: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 28.
Johannes Meisner (geb. ...) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Greifswald - GVP 01.04.2021: Bedingt durch das Ausscheiden des Richters Johannes Meisner aus dem richterlichen Dienstbetrieb des Amtsgerichts Greifswald, der mit Wirkung vom 01.04.2021 einen Dienstleistungsauftrag bei dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern wahrnimmt, beschließt das Präsidium des Amtsgerichts Greifswald, dass ab dem 01.04.2021 die richterliche Geschäftsverteilung gemäß § 21 Abs 3 GVG wie folgt geändert/neu gefasst wird, ...
Sabrina Melanie Möbus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 18.01.2016, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.01.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Amtsgericht Stralsund - GVP 01.01.2019.
Anne Neumerkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 01.09.2009, ..., 2012) - 01.01.2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Anklam.
Julia Pahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 04.01.2010, ..., 2010) - abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Anklam - GVP 04.05.2010.
Michael Prehn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 15.10.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Landgericht Neubrandenburg - GVP 15.06.2010: Richter auf Probe.
Anna von Seht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 01.12.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Amtsgericht Grevesmühlen - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe.
Johannes Simon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 15.12.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.12.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Amtsgericht Waren - GVP 01.01.2014: Richter auf Probe.
Dr. Wolfgang Stegmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 01.07.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Amtsgericht Neustrelitz - GVP 01.09.2013: Richter auf Probe. Amtsgericht Waren - GVP 01.01.2012, 01.01.2014: Richter auf Probe.
Tiedje - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Rostock.
Axel Dohmann (Jg. 1970) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 01.04.1999, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Dohmann nicht aufgeführt.
Heike Franken (Jg. 1964) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 16.03.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt..
Nicht mehr als Richter oder Staatsanwalt tätig:
Peter Wiete ((Jg. 1963) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 02.08.1993, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.08.1993 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002 und 2008 nicht aufgeführt. 2012: Rechtsanwalt Peter Wiete, Blumenhaller Weg 19, 49080 Osnabrück: "Ich war lange Zeit Richter und Staatsanwalt und übe meine überwiegende Tätigkeit als Strafverteidiger regional und überregional aus." - http://www.wiete.de. Na ja, so lange kann wohl die Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt nicht gewesen sein, denn im Handbuch der Justiz 2000 und folgende ist Herr Wiete nicht mehr aufgeführt.
Nicoline Zehner-Schomburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Nicoline Zehner-Schomburg ab 03.05.1993 als Richterin auf Probe im Gerichtsbezirk des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Nicoline Zehner-Schomburg nicht aufgeführt. 2013: Rechtsanwältin Nicoline Zehner-Schomburg, Marienstraße 8, 18439 Stralsund. Namensgleichheit mit: Günter Schomburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Landgericht Stralsund (ab 03.01.1999, ..., 2010)
Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Rostock tätig:
Jens Albert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock (ab , ..., 2004, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1993 als Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.04.1998 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2020 ab 06.04.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 3 T 335/10.
Martina Bleß (Jg. 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stralsund (ab 09.07.2001, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.07.2001 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Das im Handbuch der Justiz 2008/9 genannte Datum zum neuen Antritt im veränderten Amt entspricht offensichtlich nicht dem wirklichen Datum des Stellenwechsels.
Jürgen Boll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Schwerin / Präsident am Landgericht Schwerin (ab 01.10.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.11.1987 als Richter am Landgericht Lübeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Ab 13.09.2005 Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2009 als räsident am Landgericht Schwerin aufgeführt.
Gerd Bollmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 21.08.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.05.1993 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 03.05.1995 als Richter am Amtsgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. FamRZ 17/2005, FamRZ 7/2006, FamRZ 19/2007, FamRZ 8/2008. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.10.2010, 01.03.2013: stellvertretender Vorsitzender Richter - 1. Familiensenat.
Hans Josef Brinkmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern (ab 22.08.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.09.1994 als Vizepräsident am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.09.2004 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.09.2004 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.08.2013 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern - beurlaubt - aufgeführt. 2011: 4. Zivilsenat. Möglicherweise identisch mit dem Vizepräsident am Landgericht Neubrandenburg der im Jahr 2002 vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach gegen die Viersener Firma Masterfood klagte, der er vorwarf, er sei wegen des übermäßigen Verzehrs des von Masterfood hergestellten Schokoriegels Mars an Diabetis erkrankt. Die auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage wurde abgewiesen - siehe Pressemittelung des Landgerichts Mönchengladbach vom 31.01.2007 - http://www.lg-moenchengladbach.nrw.de/presse/archiv_mitteilungen/index.php
Christine Busse (geb. ....) - im Handbuch der Justiz 2002 aufgeführt. Möglicherweise zwischenzeitlich geheiratet und nun unter anderem Namen aufgeführt.
Beatrice Breul (geb. ....) - im Handbuch der Justiz 2002 aufgeführt. Möglicherweise zwischenzeitlich geheiratet und nun unter anderem Namen aufgeführt.
Dr. Rainer Dally (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.10.1992, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt.
Hans-Georg Eckert (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.09.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1998 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt.
Barbara Evermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.10.1992, ..., 2014)
Dr. Jürgen Garbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1996 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock aufgeführt. OLG Rostock - GVP 01.10.2010: Präsidiumsmitglied. Namensgleichheit mit: Annegret Garbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.07.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. OLG Rostock - GVP 01.10.2010: Vorsitzende Richterin / 1. Familiensenat. OLG Rostock - GVP 17.12.2010, 01.01.2013: Vorsitzende Richterin / 3. Zivilsenat.
Ralph Götz (Jg. 1966) - Richter am Amtsgericht Demmin (ab 07.10.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1999 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt.
Dr. jur. h. c. Wilfried Hausmanns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / Präsident am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.07.1992, ..., Ruhestand ab 29.08.2008) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 15.11.1976 als Richter am Landgericht Krefeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 ab 16.06.1981 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 15.07.1991 als Ministerialdirigent im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1992 als Präsident am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt.
Wolfgang Hillmann (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 31.12.1992, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.12.1992 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.
Dr. Kai Jaspersen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock / Präsident am Landgericht Rostock (ab , ..., 2015, ...,, 2022) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 09.11.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 20.06.1991 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 20.06.1991 als Richter am Landgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1997 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.11.2004 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2010 als Präsident am Landgericht Stralsund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 01.03.2010 als Präsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. "Nach Ernennung zum Richter am Landgericht im Jahr 1991 war er am Landgericht Köln tätig. Ab August 1992 für drei Jahre an die Fachhochschule für Rechtspflege in Nordrhein-Westfalen nach Bad Münstereifel abgeordnet. Kurz nach Beendigung der Abordnung zunächst im Abordnungsweg, in Mecklenburg-Vorpommern, wo er ab dem 1. Mai 1997 als nach hier versetzter Richter am Oberlandesgericht Rostock wirkte. Neben seinen richterlichen Aufgaben hat er bereits dort einen Teil seiner Arbeitskraft für Verwaltungsaufgaben eingesetzt und führte rund 3 Jahre lang das IT-Dezernat des Oberlandesgerichts. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht am 16. November 2004 Rückkehr zum 1. Januar 2005 an das Oberlandesgericht Rostock. Dort Vorsitz in einem Zivilsenat und im Kartellsenat, und Stellvertretender Vorsitzender des Senats für Baulandsachen, Stellvertretender Vorsitzender des Notarsenats und weiterer Vertreter des Präsidenten des Oberlandesgerichts." 2011: offenbar kommissarischer Leiter des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten. 17.09.2015: "Justizministerin Kuder hat neuen Präsidenten des Landgerichts Rostock ernannt. ... Dr. Kai Jaspersen wurde 1958 in Bonn geboren. 1996 wechselte er nach Mecklenburg-Vorpommern, er war an das Oberlandesgericht Rostock (OLG) abgeordnet. Ein Jahr später promovierte er mit dem Ergebnis „cum laude“ (Doktor der Rechte) und wurde zum Richter am OLG ernannt. Nach einer vierjährigen Abordnung an das Justizministerium wurde Dr. Kai Jaspersen im Jahr 2004 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Vom 1. März 2010 an war er Präsident des Landgerichts Stralsund." - http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Aktuell/?id=106363&processor=processor.sa.pressemitteilung
Freya Jensen (Jg. 1964) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock (ab 29.04.1993, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 29.04.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996, 1998, 2002, 2004 ab 29.04.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2010 unter dem Namen Freya Jensen nicht aufgeführt. Beruflicher Werdegang und Qualifikationen: Studium in Kiel und Genf 1983 bis 1989, 1990 – 1992 Referendariat in Hessen, 1993 – 1995, Personalreferentin im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, 1996 – 2005 Richterin beim Amtsgericht Schwerin, seit Okt. 2005 Rechtsanwältin in Kiel mit Schwerpunkt Familienrecht, Ausbildung und Fortbildung: 2005 – 2007 Ausbildung zur Mediatorin. Bollhörnkai 1, 24103 Kiel, Telefon: 0431/22181110, E-mail: info@familienrecht-jensen.de, https://familienrecht-jensen.de/team/
Angelika Jeschonowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Schwerin / Direktorin am Amtsgericht Schwerin (ab 13.06.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Stralsund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.05.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.06.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.06.2018 als Direktor am Amtsgericht Schwerin aufgeführt. Oberlandesgerichts Rostock - GVP 07.12.2009: nicht aufgeführt. Amtsgericht Schwerin - GVP 01.01.2019, 01.01.2022: Direktorin.
Monika Köster-Flachsmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Schwerin / Präsidentin am Landgericht Schwerin (ab 16.02.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1995 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 unter dem Namen Monika Köster-Flachsmeyer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 12.07.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.11.2014 als Direktorin am Amtsgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.08.2017 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.02.2021 als Präsidentin am Landgericht Schwerin aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 03.07.2017, 01.01.2021: Vizepräsidentin. 2011: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Rostock.
Joachim Krajewski (geb. 19.10.1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / 1. Familiensenat (ab , ..., ab 2007 im Ruhestand) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 22.10.1976 als Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1995 als Direktor am Amtsgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Michael Kruse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.06.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1984 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1993 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.08.2004 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. 22.12.1986: Meine Lügen haben verdammt kurze Beine. SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz im Prozeß gegen den entlassenen Oberfähnrich Uwe Helling in München - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522187.html
Michael Kücken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neubrandenburg (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.11.1999 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.11.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Neubrandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.11.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt. 2009: Vorsitzender Richter / 2. Zivilkammer.
Andrea Kuhri (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock (ab 15.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Andrea Bült ab 02.01.1995 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Andrea Bült ab 25.09.1998 als Richterin am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Andrea Bült ab 01.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Andrea Bült ab 01.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Andrea Kuhri ab 15.09.2016 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Rostock aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Andreas Labi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock / Vizepräsident am Landgericht Rostock (ab 29.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1992 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 26.07.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.11.1999 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.12.2021 als Vizepräsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Landgericht Rostock - GVP 03.01.2022: Vizepräsident. Namensgleichheit mit: Susanne Dorothea Labi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Schwerin (ab 01.10.1998, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 07.11.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.1998 als Richterin am Amtsgericht Schwerin aufgeführt.
Andreas Millat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Güstrow / Direktor am Amtsgericht Güstrow (ab 26.02.2015, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.05.1999 als Richter am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.02.2015 als Direktor am Amtsgericht Güstrow aufgeführt. Oberlandesgericht Rostock - GVP 01.06.2011: Richter - 1. Familiensenat. GVP 01.09.2012: nicht aufgeführt. Amtsgericht Güstrow - GVP 01.10.2012: abgeordnet als Richter am Oberlandesgericht. 2013: Direktor am Amtsgericht Güstrow.
Renate Mährlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.10.1995, ..., 2014)
Gabriele Memmel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Neubrandenburg / Vizepräsidentin am Landgericht Neubrandenburg (ab 29.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1992 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei den Staatsanwaltschaften im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.11.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.11.1999 als Direktorin am Amtsgericht Waren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.11.1999 als Direktorin am Amtsgericht Waren - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 19.12.2006 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 129.10.2019 als Vizepräsidentin am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt. Landgericht Neubrandenburg - GVP 01.01.2016.
Christian Möllenkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neubrandenburg / Präsident am Landgericht Neubrandenburg (ab 27.02.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 08.12.1994 als Richter am Landgericht Schwerin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.04.1998 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2009 als Vizepräsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.02.2017 als Präsident am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt. Landgericht Neubrandenburg - GVP 14.10.2019. "Ende April geht der Präsident des Landgerichts Neubrandenburg Christian Möllenkamp in den Ruhestand. Am Freitag überreichte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt ihm in Schwerin die Urkunde. ... Christian Möllenkamp ist 1957 in Luanda geboren. Im Jahr 1991 kam er nach Mecklenburg-Vorpommern und war zunächst im Stab des Justizministeriums tätig. Im Jahr 1996 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt und an das Oberlandesgericht Rostock abgeordnet. Nach einer Abordnung an das Justizministerium von 2005 bis 2007 wurde Christian Möllenkamp 2009 zum Vize-Präsidenten des Landgerichts Rostock ernannt. Seit 2017 war er Präsident des Landgerichts Neubrandenburg." - https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell/?id=190378&processor=processor.sa.pressemitteilung. "Herr Rechtsanwalt Christian Möllenkamp unterstützt seit dem 01.07.2023 die Kolleginnen und Kollegen an unserem Berliner Standort. Seine Schwerpunkte sind das Vergaberecht wie auch das Baurecht. Herr Möllenkamp war zuletzt als Präsident des Landgerichts am Landgericht Neubrandenburg tätig. Zuvor war er Vizepräsident des Landgerichts am Landgericht Rostock, dort Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen, und Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Rostock. Am Oberlandesgericht war er stellvertretender Vorsitzender des Vergabesenats und eines weiteren Senats mit dem Schwerpunkt Architektenrecht/Baurecht. Sein rechtswissenschaftliches Studium absolvierte er an der Universität Bonn, das juristische Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf. ..." - https://ffwkanzlei.de/info/neuigkeiten-aus-der-kanzlei/.
Petra Nöhren (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.09.1991 als Richterin uf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.12.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.12.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Harald Oelkers (geb. 05.04.1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / 1. Familiensenat (ab 29.06.1995, ..., 2002) - ab 03.07.1975 Richter am Amtsgericht Hamburg (FamRZ 1/1993). Im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.06.1995 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. FuR 5/2007.
Ulla Riedelsheimer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stralsund / Vizepräsidentin am Landgericht Stralsund (ab 01.05.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.04.1998 als Richterin am Landgericht Stralsund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2008 als Vizepräsidentin am Landgericht Stralsund aufgeführt.
Rüdiger Rinnert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neubrandenburg / Präsident am Landgericht Neubrandenburg (ab 03.11.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 17.10.1991 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 17.10.1991 als Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 18.10.1994 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 13.10.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Vizepräsident am Landgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.11.2008 als Präsident am Landgericht Neubrandenburg aufgeführt.
Fritz-Eckehard Sabin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 21.08.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.08.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt.
Dr. Michael Schnaubelt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Vizepräsident am Amtsgericht Potsdam (ab 15.12.1996, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.09.1987 als Richter im Richterverhältnis auf Probe im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.08.1993 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. GVP 16.12.2008.
Monika Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock (ab 08.09.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.09.2004 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. OLG Rostock - GVP 01.10.2010: Vorsitzende Richterin / 2. Familiensenat. OLG Rostock - GVP 17.12.2010, 01.06.2016: Vorsitzende Richterin / 2. Familiensenat.
Manfred Steder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 20.02.1950 in Frankfurt/Main) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stralsund / Präsident am Landgericht Stralsund (ab 08.02.2000, ..., 2010) - ab 1977 Proberichter in Hessen, wo er später bei den Landgerichten Darmstadt und Hanau eingesetzt wurde. Juli 1991 Abordnung in den Geschäftsbereich des Ministers für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dort zunächst am damaligen Bezirksgericht Schwerin im "besonderen Senat für Zivilsachen" und dem "besonderen Senat für Strafsachen" tätig. Mit der Errichtung des Oberlandesgerichts Rostock zum 1. Juli1992 dorthin als Richter abgeordnet und zum 1. September 1994 als Richter am Oberlandesgericht nach Mecklenburg-Vorpommern versetzt. Mit Abordnung zum 1. März 1995 an das Justizministerium abgeordnet, wo er zunächst als Haushaltsreferent und später als Generalreferent für Personal und Stellvertreter des Abteilungsleiters eingesetzt wurde. Nach der Beförderung im Jahr 1998 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht nahm er diese Tätigkeit seit Januar 1999 wahr. Am 8. Februar 2000 zum Präsidenten des Landgerichts Stralsund ernannt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1980 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt.
No Name - Richterin am Amtsgericht Neubrandenburg- zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Karl-Friedrich Steinert (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.05.1994, ..., 2002)
Dr. Alfred Jedamzik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 06.04.1998, ..., 2011) - im GVP 01.06.2011 Oberlandesgericht Rostock noch aufgeführt.
Burkhard Thiele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953 in ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz") - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / Präsident am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.09.2008, ..., 2018) - ab 1980 Richter in Schleswig-Holstein. Februar 1985 Ernennung zum Richter am Landgericht Kiel. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.02.1985 als Richter am Landgericht Kiel (abgeordnet) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2008 als Präsident am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Mai 1989 Richter am Oberlandesgericht in Schleswig. November 1990 Leiter der Abteilung Verfassung und Recht in das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Juli 1991 Ministerialdirigenten. Das Amt des Abteilungsleiters Recht und Verfassung übte er mehr als 12 Jahre bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts im Juli 2003 aus. Seit Januar 1999 ist er Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und seit Januar 2008 Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Siehe auch Info unten.
Prof. Dr. Klaus Tonner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 31.08.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.08.2006 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. 01.09.1995 Ernennung zum Professor für Bürgerliches Recht und Europäisches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock - http://www.juf.uni-rostock.de/fakultaet/professoren-dozenten/prof-dr-klaus-tonner/
Dr. Heino ter Veen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.06.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.12.1997 als Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dorothea ter Veen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (ab 09.10.2000, ..., 2022) - 2011, ..., 2022: Pressesprecherin am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Prof. Dr. Peter Winkler von Mohrenfels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Oberlandesgericht Rostock / 1. Familiensenat (ab 01.03.1996, ..., 2008)
Peter Winterstein (geb. 1949 in ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz") - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock (ab 14.01.2010, ..., 2014) - zuerst Staatsanwalt, dann Strafrichter. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 27.02.1981 als Richter am Amtsgericht Hamburg-Harburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.03.2001 als Ministerialrat beim Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt. Das im Handbuch der Justiz 2008 unten genannte Datum zum neuen Antritt im veränderten Amt entspricht offensichtlich nicht dem wirklichen Datum des Stellenwechsels, sondern bezieht sich auf den Erstantritt in den Justizdienst. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.01.2010 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Ab 26.03.2001 Direktor am Amtsgericht Schwerin. 2011: Vorsitzender des Betreuungsgerichtstages - http://www.bgt-ev.de/mitgliederportraets.html#c991. 2014: Mitglied im Herausgeberbeirat "Betreuungsrechtliche Praxis"
Irene Wolter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht (ab 23.11.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.02.1994 als Richterin am Landgericht Stralsund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 als Vertreterin am Landesprüfungsamt im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt. 2011: offenbar abgeordnet an das Amtsgericht Schwerin - Strafsachen.
Claus Zeng (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 07.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.01.1999 als Richter am Amtsgericht Pasewalk aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2004 als Richter am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2009 als Vizepräsident am Landgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.10.2013 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
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Familienberatung Neustrelitz
überregionale Beratung
http://familienberatung-neustrelitz.de
Familienberatung Pasewalk
überregionale Beratung
http://familienberatung-pasewalk.de
Familienberatung Rostock
überregionale Beratung
http://familienberatung-rostock.de
Familienberatung Schwerin
überregionale Beratung
http://familienberatung-schwerin.de
Familienberatung Waren
überregionale Beratung
http://familienberatung-waren.de
Familienberatung Wismar
überregionale Beratung
http://familienberatung-wismar.de
Familienberatung Wolgast
überregionale Beratung
http://familienberatung-wolgast.de
Rechtsanwälte:
Sandra Lange
Rostocker Straße 10
18209 Bad Doberan
Telefon: 038203 / 42793
E-Mail: ra-lange@kujas-kollegen.de
Homepage:
www.kujas-kollegen.de
Martina Wurl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mediatorin BAFM
Severinstr. 9
18209 Bad Doberan
Tel: 038203 / 776- 20
E-Mail: mail@fachanwaelte.de
Homepage: www.fachanwaelte.de
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Rostock für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Rostock (ab 01.09.2009, ..., )
Verfahrensbeistände:
Simone Kort
Diplom-Lehrerin
19374 Groß Niendorf
Bestellung am Oberlandesgericht Rostock
Gutachter:
Dr. Ursula Ebnet
Diplom-Psychologin
Mitglied im Berufsverband Deutscher Psychologen und in der Sektion Rechtspsychologie
Bestellung durch Amtsgericht Hagenow, Oberlandesgericht Rostock
Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender
Diplom-Psychologe, Diplom-Soziologe
Klinischer Psychologe (BDP)
Systemischer Familientherapeut (Zertifizierung hier nicht bekannt)
Am Grünen Hof 7
13465 Berlin
oder: Witzlebenstr. 12a, 14057 Berlin
oder: Edenstr. 2, 30161 Hannover
Internet: http://www.psychologisches-gutachten.com
"Mitarbeiterin" des Herrn Oberlaender: Frau Kindermann, Frau Levy
Beauftragung am Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Köthen, Amtsgericht Neubrandenburg, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Parchim, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Zittau, Oberlandesgericht Brandenburg, Oberlandesgericht Rostock
Beauftragung am Oberlandesgericht Rostock (2016 - 10 UF 153/16 - Richter Neubrandt, Will und Wolter)
Fleißiges Kerlchen, der Herr Oberlaender, der lässt kaum was aus. Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort. Früher sagte man dazu wohl auch "fahrender Geselle". Da kommt ordentlich Kohle in die Kasse. Allein 20.936,02 € für ein Gutachten im Auftrag des Oberlandesgerichts Rostock - 10 UF 153/16 - Richter Neubrandt, Will und Wolter. Ursprünglich sollte der Auftrag an Diplom-Psychologe Lutz Greve gehen - http://www.praxis-psychologen.de/team.php - der aber wohl aus Zeitgründen den Auftrag nicht annahme, vielleicht hat er aber auch schon so viel Geld, dass er nicht auf Aufträge eines ostdeutschen Oberlandesgerichtes anewiesen ist. Aber vielleichtt auch gut so, denn sonst hätte das Gutachten vielleicht 30.000 € gekostet.
Bezahlung des Gutachtens des herrn Oberlaender und sonstiger Kosten des Verfahrens hälftig durch den Vater und den dummen deutschen Steuerzahler, da die offenbar auf Dauerarmut programmierte Mutter - wie in SPD-Deutschland üblich - Verfahrenskostenhilfe erhält. Es lebe der deutsche Steuerzahler, das Rindvieh, erst wird er jahrelang vom deutschen Staat ausgequetscht und wenn er dann so langsam am Ende ist, zur Schlachtbank geführt und zu Hundefutter verarbeitet, womit dann alleinstehende, ins Alter gekommene auf Dauerarmut programmierte Mütter ihren Hund statt des augeflogenen Kindes füttern, die Mütterpartei SPD lässt freundlich grüßen.
Was macht der Herr Oberlaender eigentlich mit so viel Geld, Kauf eines kleinen Häuschens in Kleinkleckersdorf, eines Trabis oder einer Jahreskarte bei Hertha BSC?
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Oberlandesgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Justiz Online in Mecklenburg-Vorpommern
http://www.mv-justiz.de/gerichte.htm
Urteil in Mecklenburg-Vorpommern Gleichstellungsbeauftragte
müssen weiblich sein
In Mecklenburg-Vorpommern haben nur Frauen
Chancen auf einen Posten als Gleichstellungsbeauftragte. Das hat das
Landesverfassungsgericht entschieden. Ein Beamter fühlt sich durch das Gesetz
diskriminiert.
Beschwerdeführer Wolfgang Leist (links)
Ein männlicher Beamter in Mecklenburg-Vorpommern kann nicht
Gleichstellungsbeauftragter werden. Das Verfassungsgericht in Greifswald wies
die Beschwerde des Mannes als unbegründet zurück und erklärte das
Gleichstellungsgesetz für verfassungskonform. Der Mann hatte geklagt, da nur
Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und auch nur von Frauen gewählt werden
können. Er sah sich dadurch diskriminiert.
Nach Ansicht der Richter ist
die Wahlrechtsbeschränkung jedoch verhältnismäßig, um Frauen die
verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit zu gewährleisten. Frauen
seien noch immer strukturell benachteiligt, was sich unter anderem in der
Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zeige, sagte der Vorsitzende
Richter Burkhard Thiele. Das Gleichstellungsgesetz sei in erster Linie noch
immer auf die Frauenförderung ausgerichtet.
Der Kläger Wolfgang Leist,
als Landesbeamter beim Bürgerbeauftragten tätig, reagierte enttäuscht. "Ich
werde weiter von einer Gleichstellungsbeauftragten vertreten, die ich nicht
wählen darf." Gerade die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffe Männer im
gleichen Maße wie Frauen, sagte er. Die Richter hatten in ihrem Urteil jedoch
deutlich gemacht, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur ein
Teilbereich der Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten sei.
Das Gericht
forderte den Gesetzgeber auf, die Entwicklung in den kommenden fünf Jahren
sorgfältig zu beobachten. Die Entscheidung fiel mehrheitlich, aber nicht
einstimmig.
10.10.2017
Kommentar:
Da hat der Vorsitzende Richter
Burkhard Thiele, seines Zeichens Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, mal
wieder in die ideologische Mottenkiste gegriffen, grad so wie in der DDR, wo der
greisen Männerriege im Politbüro kein Argument zu hanebüchen war, um damit den
Status Quo zu sichern.
Hätte Herr Thile doch mal als Vorbild gewirkt und seinen
Platz als Präsident des Oberlandesgerichts Rostock einer Frau überlassen, aber
nein, er setzt sich lieber an die Spitze.
Immerhin, es gab bei der
Entscheidung des Mecklenburgischen Landesverfassungsgerichts Gegenstimmen, das
zeigt, dass trotz fleißiger verfassungsgerichtlicher Betonarbeiten auf Kosten
der Steuerzahler/innen auf Dauer jede Mauer bröckelt, in Mecklenburg vielleicht
hundert Jahre später, das mag sein. Dann sind auch die letzten Dünnbrettbohrer
verstorben und wir weinen ihnen keine Träne nach.
EGMR
Keine angemessene Verfahrensdauer bei sechsmonatiger Untätigkeit des Gerichts in einem Verfahren über das Umgangsrecht
EGMR, Urteil vom 04.12.2008, Az. 44036/02
Wird in einem nationalen Verfahren über das Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem Kind auf gerichtliche Anregung zwischen den Eltern eine Zwischenvereinbarung geschlossen, und scheitert diese zwischen den Parteien erzielte vorläufige Vereinbarung, ist es mit dem Gebot der angemessenen Verfahrensdauer nicht vereinbar, wenn von einem zuständigen Gericht ein Anhörungstermin erst sechs Monate nach dem Scheitern der Vereinbarung anberaumt wird. Ein solches Untätigbleiben verstößt gegen das Gebot der besonderen Zügigkeit, zu der die Gerichte bei Verfahren zum Personenstand grundsätzlich verpflichtet sind.
CASE OF ADAM v. GERMANY
(Application no. 44036/02)
JUDGMENT
STRASBOURG
4 December 2008
This judgment will become final in the circumstances set out in Article 44 § 2 of the Convention. It may be subject to editorial revision.
In the case of Adam v. Germany,
The European Court of Human Rights (Fifth Section), sitting as a Chamber composed of:
Peer Lorenzen, President,
Rait Maruste,
Volodymyr Butkevych,
Renate Jaeger,
Isabelle Berro-Lefèvre,
Mirjana Lazarova Trajkovska,
Zdravka Kalaydjieva, judges,
and Claudia Westerdiek, Section Regstrar,
Having deliberated in private on 13 November 2008,
Delivers the following judgment, which was adopted on the last mentioned date:
PROCEDURE
1. The case originated in an application (no. 44036/02) against the Federal Republic of Germany lodged with the Court under Article 34 of the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms (“the Convention”) by three German nationals, Mr Eberhard Adam,
Mrs Hiltrud Adam and Mr Henri Adam (“the applicants”),
on 7 December 2002.
2. The applicants were represented by Mr C. Rummel until
10 January 2008 and thereafter by Mr I. Alberti, lawyers practising in Munich and Delbrück respectively. The German Government
(“the Government”) were represented by their Agent,
Mrs A. Wittling-Vogel, Ministerialdirigentin, of the Federal Ministry of Justice.
3. On 21 June 2007 the Court decided to give notice of the application to the Government. Under the provisions of Article 29 § 3 of the Convention, it decided to examine the merits of the application at the same time as its admissibility.
THE FACTS
I. THE CIRCUMSTANCES OF THE CASE
4. Mr Henri Adam was born in 1968 and lives in Berlin.
Mrs Hiltrud Adam and Mr Eberhard Adam were born in 1940 and live in Güstrow.
A. Factual background
5. The first applicant is the father of a son (C.), born out of wedlock on 20 March 1995. The second and third applicants are C.'s paternal grandparents. The second and third applicants were the child's main carers during the first three years of his life because his mother (S.) was working full-time. In February 1998 the first applicant and S. separated.
From January 1999 onwards C. remained with his mother, who had custody of him.
B. Proceedings relating to the first applicant's access rights
1. First set of proceedings (nos. 75 F 131/99 and 72 F 86/01)
6. On 15 April 1999, following problems in obtaining access to his son, the first applicant applied to the Güstrow District Court for access to C.
7. On 9 June 1999 the parents agreed before the District Court that the first applicant should have contact with C. for a trial period of four months on those Sundays on which S. had to work. In view of the difficult relationship between S. and C.'s grandparents, the latter were to be allowed to attend C.'s visits only from the third Sunday onwards for one hour.
8. On 29 September 1999 the District Court provisionally decided that pending the next hearing (on 8 December 1999) the first applicant would be entitled to have contact with his son on 31 October 1999 and once in November. His grandparents would be excluded from those visits. The first applicant failed to comply with that decision as he brought C. to see his grandparents during his first visit. The second contact visit did not take place.
9. On 1 October 1999 the first applicant lodged a hierarchical complaint (Dienstaufsichtsbeschwerde) against the sitting judge of the District Court, which was rejected by the Rostock Court of Appeal on 29 November 1999.
10. On 8 December 1999 the District Court granted the first applicant accompanied access (begleiteter Umgang) to C. for two hours on Fridays with the assistance of the Güstrow Youth Office. C.'s grandparents were not allowed to attend those visits.
11. On 3 February 2000 the first applicant appealed to the
Rostock Court of Appeal.
12. On 24 October 2000 the parents provisionally agreed that pending the next hearing (on 9 January 2001) three further accompanied visits should take place on the premises of the Youth Office.
13. On 9 January 2001 the Court of Appeal heard evidence from the parents and a representative of the Youth Office.
14. On 23 January 2001 it quashed the District Court's decision and remitted the case to that court for fresh consideration.
15. Following the remittal to the District Court, the court files
(initially no. 75 F 131/99) were given a new file number (no. 72 F 86/01).
16. On 7 March 2001 the District Court heard evidence from C.,
who stated that he could imagine meeting his father even without the presence of the Youth Office representative.
17. On 25 April 2001 the parents agreed that for a transitional period of six months the first applicant should have the right to take C. home one Saturday afternoon per month. Again, C.'s grandparents were excluded. Visits took place in accordance with that decision until July 2001,
when C. refused to see his father any longer.
18. On 19 September 2001 and on subsequent occasions the applicant requested the District Court to schedule a new hearing.
19. On 18 February 2002 the District Court heard evidence from C.,
who confirmed that he did not wish to see his father any longer as his mother had told him not to visit him.
20. On 11 April 2002 the District Court granted the first applicant the right to take his son home every second Saturday until July 2002. As from September 2002 he would have the right to take C. home every second weekend. Given the considerable tensions between the second and third applicants and the child's mother and their firm refusal to communicate with each other, the grandparents would have no right to attend those visits, in order not to jeopardise the first applicant's access rights. Referring to the reports of the guardian ad litem and the Youth Office, the District Court found that contact with his father would be in the child's best interest and that C.'s unwillingness to see his father had been the result of S.'s influence.
21. On 10 May 2002 S. lodged a complaint before the Court of Appeal.
22. On 20 August 2002 the parents reached an interim agreement before that court whereby the father would have three further contact visits with C. before the next hearing scheduled for 22 October 2002. Only one of those visits took place.
23. On 22 October 2002 the Court of Appeal heard evidence from the parents, two representatives of the Youth Office and the guardian ad litem. On 5 November 2002 it heard evidence from C. who, without giving any reasons, insisted that he did not wish to see his father any longer.
24. On 3 December 2002 the Court of Appeal ordered a psychological expert report on the question of access. On 5 March 2003 the expert gave his report.
25. On 1 July 2003 the Court of Appeal held an oral hearing during which it gave leave to a new counsel to represent the applicant.
26. On 25 July 2003 the Court of Appeal amended the
District Court's decision (of 11 April 2002) and granted the first applicant access to his son every second Saturday of the month from
13 September 2003 onwards in order to re-establish the mutual trust between father and son. From 12 December 2003 the first applicant would be entitled to access to C. every second weekend from Friday afternoon until Sunday evening. In view of the considerable tensions between S. and C.'s grandparents, those visits would take place in the absence of the latter. Moreover, the Court of Appeal withdrew S.'s custody rights in so far as they concerned C.'s access to his father and transferred them to the
Youth Office. The Court of Appeal argued that S. had placed undue strain on her son by leaving it to him to decide whether he wished to see his father or not and that she had failed to fulfil her duty to promote C.'s contacts with his father.
...
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Pressemeldung
Ministerin Kuder führt Burkhard Thiele als neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock in Amt ein
Nr. 78/08 - 29.08.2008 - JM - Justizministerium
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat heute Burkhard Thiele als neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock in sein Amt eingeführt. "Burkhard Thiele ist ein hervorragend qualifizierter Jurist und eine herausragende Persönlichkeit. Ich bin überzeugt, dass mit ihm der richtige Mann an der Spitze des Oberlandesgerichts steht. Für seine neue Aufgabe wünsche ich ihm viel Erfolg," sagte Kuder heute in Rostock.
Zuvor verabschiedete Ministerin Kuder den langjährigen Präsidenten des Oberlandesgerichts, Dr. h.c. Wilfried Hausmanns, feierlich in den Ruhestand. "Wilfried Hausmanns war als erster und bisher einziger Präsident des 1992 gegründeten Oberlandesgerichts ganz maßgeblich mit dem Aufbau der hiesigen Straf- und Zivilgerichtsbarkeit befasst. Für die Justiz des Landes war es gerade am Anfang von elementarer Wichtigkeit, an der Spitze des Oberlandesgerichts eine Persönlichkeit wie ihn zu wissen," würdigte die Ministerin seine Verdienste für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern.
Burkhard Thiele wurde im März 1953 in Hamburg geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Seine Justizlaufbahn begann er im Oktober 1980 als Richter in Schleswig-Holstein. Nach einer Abordnung an das Justizministerium Schleswig-Holstein, erfolgte im Februar 1985 die Ernennung zum Richter am Landgericht Kiel und im Mai 1989 zum Richter am Oberlandesgericht in Schleswig. Im November 1990 wechselte er als Leiter der Abteilung Verfassung und Recht in das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Im Juli 1991 wurde er zum Ministerialdirigenten ernannt. Das Amt des Abteilungsleiters Recht und Verfassung übte er mehr als 12 Jahre bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts im Juli 2003 aus. Seit Januar 1999 ist er Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und seit Januar 2008 Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.
Dr. h.c. Wilfried Hausmanns wurde im August 1943 in Offenburg geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Seine Justizlaufbahn begann er im November 1973 als Richter in Nordrhein-Westfalen. Im November 1976 wurde er zum Richter am Landgericht Krefeld ernannt, im Juni 1981 zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Zeitraum von November 1980 bis Oktober 1985 leitete er im Justizministerium Nordrhein-Westfalen das Referat Rechtsanwälte und Notare. Im Dezember 1990 erfolgte der Wechsel nach Mecklenburg-Vorpommern. Zunächst war er im Aufbaustab des Justizministeriums eingesetzt, danach als Leiter der Abteilung Gerichtsaufbau. Im Juli 1991 erfolgte seine Ernennung zum Ministerialdirigenten und im Juli 1992 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock. Im April 2004 wurde ihm die Würde eines Doktors jur. h.c. durch die juristische Fakultät der Universität Rostock verliehen.
Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern (JM MV), www.jm.mv-regierung.de
Bundesverfassungsgericht rügt Oberlandesgericht Rostock
Fast hatte es den Anschein, als ob das Bundesverfassungsgericht sich nur noch für Mütter zuständige fühlt, seit es die rechtspolitisch wenigstens peinliche Entscheidung zur sorgerechtlichen Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern vom 29.1.2003 getroffen hatte. Nun kann man wieder hoffen. Offenbar ist es in Karlsruhe zu einer deutlichen Wiederbelebung des Rechtsstaates auch für Männer und Väter gekommen. Dies lässt jedenfalls das Urteil der 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 9.6.2004 - 1 BvR 487/04 vermuten.
"Der Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 28. Januar 2004 - 11 UF 57/01 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Rostock zurückverwiesen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040609_1bvr048704.html
Einem Vater wurde vom OLG Rostock bis zum 31.12.2007 der Umgang mit seiner Tochter untersagt (FamRZ 2004, 968). Dies geschah offenbar auch gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 19.6.2003 - Beschwerde Nr. 4615/99 Nekvedacicius/Deutschland, welche vorsieht, dass bei einem Umgangsausschluss jährlich das Gericht zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen für den Umgangsauschluss noch bestehen.
Das Bundesverfassungsgericht rügt, dass die Belange des Kindes und das Elternrecht des ausgeschlossenen Elternteils zu wenig berücksichtigt wurden. Außerdem hätte das Gericht zu prüfen, welche Konsequenzen für das gerichtliche Verfahren sich aus Haltung der die Aufklärung des Sachverhaltes verweigernden Mutter ergäben.
Das Bundesverfassungsgericht hob den Beschluss des OLG Rostock auf.
Das Urteil ausführlich in: "FamRZ", Heft 15, S. 1166-1168
Dorthin eingesandt von Rechtsanwalt Georg Rixe, Bielefeld
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 487/04 vom 9.6.2004, Absatz-Nr. (1 - 20), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040609_1bvr048704.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 487/04 -
Bundesadler
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn A...
- Bevollmächtigter:
Rechtsanwalt Georg Rixe,
Hauptstraße 60, 33647 Bielefeld -
gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 28. Januar 2004 - 11 UF 57/01 -
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Papier,
den Richter Steiner
und die Richterin Hohmann-Dennhardt
am 9. Juni 2004 einstimmig beschlossen:
1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 28. Januar 2004 - 11 UF 57/01 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Rostock zurückverwiesen.
2. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
3. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu ersetzen.
Gründe:
1
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen gerichtlichen Ausschluss des persönlichen Umgangs mit seiner Tochter.
2
Aus der Beziehung des Beschwerdeführers mit der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens ist das im Juli 1997 geborene Kind hervorgegangen. Seit ihrer Trennung im Juni 1998 streiten die Eltern um das Umgangsrecht. Das vom Amtsgericht eingeholte psychologische Sachverständigengutachten vom 14. Juli 2000 gelangte zu dem Ergebnis, dass sich der von der Antragsgegnerin gegen den Beschwerdeführer gehegte Verdacht des sexuellen Missbrauchs zu Lasten des Kindes nicht erhärten lasse, der Beschwerdeführer gute persönliche Voraussetzungen zum Umgang mit Kindern besitze und eine Umgangsregelung zum Wohle des Kindes wünschenswert wäre. Das Amtsgericht sprach dem Beschwerdeführer demgemäß - zunächst begleitete - Umgangskontakte zu.
3
Im Beschwerdeverfahren verweigerte die Antragsgegnerin dem vom Oberlandesgericht bestellten Verfahrenspfleger einen Kontakt mit dem Kind, entzog sich und das Kind einer vom Senat angeordneten erneuten Begutachtung und kam der gerichtlichen Aufforderung, ihre neue Anschrift mitzuteilen, nicht nach.
4
Mit dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss schloss das Oberlandesgericht den persönlichen Umgang des Beschwerdeführers mit seiner Tochter bis zum 31. Dezember 2007 aus. Daneben verpflichtete es die Antragsgegnerin, dem Beschwerdeführer über die Entwicklung des Kindes schriftlich zu berichten. Auch wenn der Senat von der Behauptung der Antragsgegnerin hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs des Kindes durch den Beschwerdeführer nicht überzeugt sei, lasse das derzeit zwischen den Eltern bestehende Verhältnis eine Durchsetzung der Umgangskontakte nicht zu. Die Antragsgegnerin sperre sich gegen jeden Kontakt zwischen Kind und Vater. Wenn auch der Senat die eigentlichen Ursachen der bestehenden Situation des Kindes, das nunmehr wiederholt geäußert habe, der Beschwerdeführer sei gemein zu ihm gewesen, nicht zuletzt wegen des Verhaltens der Antragsgegnerin nicht zu klären vermöge, komme es auf eine erneute Begutachtung des Kindes durch die Sachverständige - im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen - für die zu treffende Entscheidung nicht mehr an. Mit einer zwangsweisen Herbeiführung von Umgangskontakten würde in die Mutter-Kind-Beziehung eingegriffen werden, bei der eine Einflussnahme der Mutter auf das Kind insbesondere hinsichtlich ihrer Erwartung gegenüber dem Kind, den Beschwerdeführer abzulehnen, nicht ausgeschlossen werden könne.
5
Mit der hiergegen erhobenen Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer unter anderem eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.
6
Der Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Antragsgegnerin wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wovon nur Letztere Gebrauch gemacht hat.
7
Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr nach § 93 c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG statt.
8
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93 c BVerfGG). Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Umgangsrecht (vgl.BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <187 f.> ; vgl. auch Kammerbeschlüsse, FamRZ 1993, S. 662 <663>; 2002, S. 809) und zur Einflussnahme des Grundrechtsschutzes auf die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl.BVerfGE 53, 30 <65>; 55, 171 <182> ; vgl. auch Kammerbeschlüsse, FamRZ 1999, S. 1417 <1418>; 2001, S. 1285 <1286>) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.
9
1. Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock verletzt den Beschwerdeführer in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.
10
a) aa) Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Der sorgeberechtigte Elternteil muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen. Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl.BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <187 f.> ). Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse, FamRZ 1993, S. 662 <663>; 2002, S. 809).
11
bb) Dabei beeinflusst der Grundrechtsschutz auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 <65>; 55, 171 <182>; vgl. auch Kammerbeschlüsse, FamRZ 1999, S. 1417 <1418>; 2001, S. 1285 <1286>). Zwar muss auch in Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz dem erkennenden Gericht überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl.BVerfGE 79, 51 <62> ). Das Verfahren muss aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl.BVerfGE 55, 171 <182>).
12
b) Diesen Anforderungen genügt die angegriffene Entscheidung nicht. Das Oberlandesgericht hat das Elternrecht in seinem materiellen Gehalt verkannt (aa). Zudem ist das vom Oberlandesgericht durchgeführte Verfahren nicht geeignet, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (bb).
13
aa) Das Oberlandesgericht hat bei seiner Entscheidung maßgeblich auf die ablehnende Haltung der Antragsgegnerin abgestellt, ohne aber die Belange des Kindes und das Elternrecht des Beschwerdeführers hinreichend berücksichtigt zu haben. Obgleich der Senat eine negative Beeinflussung des Kindes durch die Antragsgegnerin für möglich gehalten und dieser attestiert hat, sich gegen eine Begutachtung sowie gegen jeden Kontakt zwischen dem Beschwerdeführer und dem Kind zu sperren, hat er nicht erwogen, dass das Verhalten der Mutter das Wohl des Kindes womöglich gefährden könnte. Ebenso wenig hat das Oberlandesgericht erörtert, welche positiven Auswirkungen Umgangskontakte für das Kind haben könnten. Eine solche Prüfung wäre nicht zuletzt angesichts der Feststellungen des erstinstanzlich bestellten Sachverständigen, wonach das Kind - jedenfalls seinerzeit - eine positive Beziehung zum Beschwerdeführer gehabt hatte, und der eigenen Erwägungen, denen zufolge das Kind unter der Trennung leiden könnte, geboten gewesen. Schließlich hat das Gericht das Elternrecht des Beschwerdeführers, der nach den Ausführungen des Gutachters gute persönliche Voraussetzungen zum Umgang mit Kindern besitzt, gänzlich außer Acht gelassen. Zwar hat es die Antragsgegnerin verpflichtet, den Beschwerdeführer über die Entwicklung des Kindes auf dem Laufenden zu halten. Dem - Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG innewohnenden - Recht des Beschwerdeführers auf persönlichen Umgang mit dem Kind hat der Senat damit indessen nicht Rechnung getragen.
14
bb) Überdies hat sich das Gericht keine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung verschafft. Obgleich der Senat bei der Abfassung des (ergänzenden) Beweisbeschlusses vom 19. März 2003 ersichtlich noch davon ausgegangen war, die erforderliche Sachkunde nicht zu besitzen, hat er schließlich von der weiteren Begutachtung Abstand genommen. Nachvollziehbare Gründe, die diese Handlungsweise im Lichte des Art. 6 Abs. 2 GG gerechtfertigt erscheinen ließen, erschließen sich weder aus den Gründen der angegriffenen Entscheidung noch aus der Akte. Vielmehr hat der Senat selbst eingeräumt, die eigentlichen Ursachen der bestehenden Situation des Kindes wegen des Verhaltens der Antragsgegnerin nicht klären zu können. Mithin hat sich das Oberlandesgericht - aus seiner Sicht folgerichtig - auch nicht mit der gemäß Art. 6 Abs. 2 GG gebotenen Frage befasst, welche Konsequenzen aus der Weigerung der Antragsgegnerin, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, für das weitere Verfahren zu ziehen sind.
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c) Die angegriffene Entscheidung beruht auf dem dargelegten Grundrechtsverstoß. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Gericht bei hinreichender Beachtung des Elternrechts, vor allem bei Durchführung der gebotenen Sachverhaltermittlung, zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.
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2. Da der angegriffene Beschluss somit schon wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG aufzuheben ist, kann die Frage, ob auch die weiteren vom Beschwerdeführer gerügten Grundrechtsverletzungen vorliegen, unbeantwortet bleiben.
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3. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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4. Nach § 95 Abs. 2 BVerfGG ist die Entscheidung aufzuheben und die Sache an das Oberlandesgericht Rostock zurückzuverweisen.
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5. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Papier Steiner Hohmann-Dennhardt
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040609_1bvr048704.html
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausführlich in: "FamRZ", Heft 15, S. 1166-1168
Dorthin eingesandt von Rechtsanwalt G. Rixe, Bielefeld
Das Urteil des Oberlandesgericht Rostock ausführlich in "FamRZ", Heft 12, S. 968-970
eingesandt von Rechtsanwältin F. Nickelsen, Stralsund, und von Verfahrenspfleger H. Partikel, Berlin