Väternotruf informiert zum Thema
Stadtbezirksgericht Friedrichshain
Stadtbezirksgericht Friedrichshain
Deutsche Demokratische Republik
Bezirk Berlin
später dann angegliedert an die Bundesrepublik Deutschland
Bundesland Berlin
übergeordnetes Gericht:
Direktor am Stadtbezirksgericht Friedrichshain:
Stellvertretender Direktor am Stadtbezirksgericht Friedrichshain:
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Heft 44/2003 | (Nicht-)Auseinandersetzung mit dem
nationalsozialismus in der ddr | Seite 54 - 60
Christian Halbrock
Die "Storkower Tunnelmaler"
Inhaftierung und Verurteilung der "Storkower
Tunnelmaler" durch das MfS vor zwanzig Jahren und deren ausbleibende
Rehabilitierung
Am Abend des 26. November 1983 gegen 21.45 Uhr wurden
zwanzig Jugendliche, die sich zuvor an einer Malaktion in der Fußgängerüberführung
am S-Bahnhof Storkower Straße im Berliner Stadtbezirk Friedrichshain beteiligt
hatten, festgenommen. Die Festgenommenen konnten fast durchweg dem Umfeld der
sich damals in der DDR formierenden staatsunabhängigen Friedens- und
Umweltbewegung zugerechnet werden. Zum Teil waren sie selbst in staatskritischen
und subkulturellen Gruppen und Zusammenschlüssen aktiv.
Gegen vierzehn der Festgenommenen ergingen – sie
wurden nach etlichen Verhören und nach 48 Stunden wieder freigelassen – in
den folgenden Wochen erneut Vorladungen. In den zu diesen Terminen angesetzten
Verhören versuchte das MfS – wie bereits in den ersten Vernehmungen nach der
Festnahme – vor allem die Urheberschaft eines im Rahmen der Malaktion
entstandenen politischen Bildes zu klären. Schließlich bestellte das
Stadtbezirksgericht Berlin-Friedrichshain die vierzehn Tunnelmaler zum 16.
Januar 1984 zur Verkündung der Strafbefehle ein. Die Vorgeladenen wurden in
diesem Zusammenhang zur Zahlung von Geldstrafen in Höhe von 800 bis 1.600 Mark
verurteilt. Hinzu kam für jeden Teilnehmer die Auflage, die Kosten für die Überstreichung
der Symbole und Zeichnungen (pro Person 396 Mark) zu übernehmen.1 Sechs
Teilnehmer des Happenings – die vermeintlichen Initiatoren und Organisatoren
der Aktion – verblieben weiterhin in Haft. Sie waren bereits am 27. November
– unmittelbar nach der Aktion – in die MfS-Untersuchungshaftanstalt
Berlin-Pankow überstellt worden. Im Frühjahr 1984 verurteilte das
Stadtbezirksgericht Pankow die sechs Inhaftierten in zwei gesonderten Prozessen
zu einer Haftstrafe zu je sieben Monaten sowie zur Zahlung von Geldstrafen.
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http://www.horch-und-guck.info/hug/archiv/2000-2003/heft-44/04412-halbrock-2/