Vätervertreibung
Teil II: Kindesentführung nach Sankt Blasien im Schwarzwald
Berlin - Klagenfurt - Berlin - Flensburg - Harrislee - Sankt Blasien - Sulzburg - Thailand - Südamerika - Heitersheim
Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen: Bundesregierung, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht.
Eine Fallschilderung einer gewaltsamen Vater-Kind-Trennung unter aktiver und passiver Beihilfe amtlicher Vertreter/innen der Bundesrepublik Deutschland und struktureller Beihilfe durch die von der Bundesregierung und den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu verantwortende männer- und kinderfeindliche Gesetzgebung.
Umgangsvereitelung und Ausgrenzung von Vätern (in seltenen Fällen auch von Müttern) nach Trennung und Scheidung ist trotz des neuen und begrüßenswertem Kindschaftsrecht noch immer eine häufige Form von Gewalt überwiegend von Frauen gegen Männer und auch gegen die gemeinsamen Kinder. Emotional mitunter verständlich - wenn auch nicht tolerierbar - ist es, dass Mütter aus verschiedenen Gründen im hochstrittigem Trennungsgeschehen Umgangsvereitelung praktizieren. Dass manche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die noch in den Kategorien von Sieg und Niederlage denken und in eigenen Eitelkeiten und unverarbeiteten Aggressionen steckengeblieben sind, gegen den auszugrenzenden Vater in rabiater Wortwahl vorgehen, mag angesichts deren verengter und menschen- und männerfeindlicher Sichtweise auch noch nachvollziehbar sein. Dass aber dem Kindeswohl verpflichtete Jugendamtsmitarbeiter/innen und Richter/innen (es gibt glücklicherweise auch andere) durch aktive und passive Beihilfe zur Umgangsvereitelung und damit zum emotionalen Kindesmissbrauch, selber ausgrenzend gegen betroffene Väter und deren Kinder werden, anstatt zu einer Konfliktlösung zwischen den Eltern beizutragen und damit den Kindern den Verlust des Vaters und dem Vater den Verlust der Kinder zu ersparen, ist ein gesellschaftlicher Skandal.
Im Nachfolgenden veröffentlichen wir einen Bericht von Herrn Fels, einem Vater, der durch mütterliche und staatlich-totalitäre Ausgrenzung und Diskriminierung trotz intensiver Bemühungen 15 Jahre keinen persönlichen Kontakt zu seinen Töchtern hatte.
www.vaeternotruf.de hat den ausgegrenzten und rechtlich staatlich entsorgten Vater viele Jahre bei seinen Bemühungen unterstützt, die langjährige Umgangsvereitelung und Gewalt der Mutter gegenüber den Kindern und ihm als Vater zu beenden. Verschiedenste Mitarbeiter in Jugendämtern und Familiengerichten haben zeitgleich den Kontaktabbruch des Vaters zu seinen Kindern toleriert oder sogar tatkräftig unterstützt. Darüber wird hier auch berichtet.
Beim Lesen der Aufzeichnungen fühlt man sich eventuell an "mittelamerikanische Zustände" und nicht an den vielgepriesenen "deutschen Rechtsstaat" erinnert und die Bemühungen des Vater an die Geschichte des "Michael Kohlhaas", die der Dramatiker und Erzähler Heinrich von Kleist in einer Novelle aufgeschrieben hat. Die Lektüre dieser Novelle wollen wir hier ausdrücklich empfehlen. Dass die Verhältnisse in der DDR, aus der der betroffene Vater stammt, noch schlimmer waren, sei hier korrekterweise erwähnt. In der DDR wurden solche "renitenten" Väter, wie der dessen Fall hier dargestellt wird, vermutlich kriminalisiert und möglicherweise psychiatrisiert. Vom Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ist dies in der Regel nicht zu erwarten, auch wenn es in diesem Fall nicht an subtilen "Pathologisierungsversuchen" einiger beteiligter sogenannter "Professioneller" gefehlt hat. In der Bundesrepublik wurden und werden stattdessen von den Verantwortlichen die Konflikte häufig so lange ausgesessen, bis die Väter resignieren oder die Kinder "von sich aus" den Kontakt zum Vater ablehnen.
Wenn wir uns nicht selbst von der Wirklichkeit solcher Fälle hätten überzeugen lassen können, würden wir es nicht für wahr halten. Wir verkennen dabei nicht, dass im Konflikt zwischen Müttern und Vätern in der Regel beide Elternteile involviert sind und daher auch der Vater Anteile an dem Konflikt mit zu verantworten hat. Wir sehen jedoch die strukturellen, rechtlichen und praktisch bestehenden Benachteiligungen und Diskriminierungen von Vätern, die Mütter dabei unterstützen, Väter über Monate oder gar Jahre aus dem Leben der gemeinsamen Kinder auszugrenzen.
Das sich dahinschleppende Verfahren, die zweimalig der Mutter gewährte Prozesskostenhilfe und die begleitenden Gespräche in Familienberatungsstellen und Jugendämtern, Gutachterbeauftragungen haben den/die Steuerzahler/innen mittlerweile wohl einige zehntausend Mark/Euro gekostet. Die Mutter selbst ist "mittellos" und kann somit jahrelang auf fremde Kosten das Verfahren verschleppen. Die dem Vater bisher entstandenen materiellen und immateriellen Kosten gehen ebenfalls in die Tausende. Von der menschlichen Tragik für Kinder und Vater und der psychischen Schädigungen der Kinder, die man nicht mit Geld messen kann, ganz zu schweigen.
Es grenzt schon an ein Wunder, dass der betroffene Vater seit dem Sommer 1995 seine Bemühungen um Wiederherstellung des Kontaktes zu seinen Töchtern aktiv aufrechterhält. Viele Tausende Väter in der Bundesrepublik haben in der gleichen Zeit längst resigniert, nicht wenige haben sich verdeckt oder offen das Leben genommen, viele Tausende Kinder haben in dieser Zeit ihren Vater für lange Zeit oder für immer verloren.
Zu seiner Verantwortung im hier dargelegten Fall hat sich bisher noch keine/r derjenigen Professionellen, die zur Konfliktverschärfung und Konfliktverschleppung beigetragen haben bekannt, von einer Entschuldigung beim Vater ganz zu schweigen.
Der Bericht ist unvollständig und aus der subjektiven Sicht des Autors geschrieben. Die Mutter der Kinder würde sicher eine andere Sichtweise darlegen. Gleichwohl wie diese wäre, könnte sie niemals die mütterliche Gewalt rechtfertigen, mit der Vater und Töchter von einander getrennt und entfremdet wurden.
Die eingefügten Fotos der Kinder wurden vom Vater gemacht, als dieser noch mit seinen Kindern zusammen war. Der Vater besitzt viele weitere Bilder und Videoaufnahmen, Aussagen von Bekannten, Freunden und Verwandten, die die verleumderische Behauptungen der Rechtsanwältin der Mutter, der Vater "... ist versorgungs- und erziehungsunfähig", und "... Unseres Erachtens wird deutlich, daß die Kinder gar keine Bindung zu dem Antragsteller haben. ...", Lügen strafen.
Fast neun Jahre, von 1995 bis 2003 hat der Vater vor deutschen Gerichten seinen Antrag auf Umgangsregelung vorgetragen, ohne dass die zuständigen Gerichte und hier insbesondere das Amtsgericht Flensburg mit der zuständigen Richterin Frau Eggers-Zich, die man offenbar zur Arbeit tragen muss, zu irgendeiner Entscheidung gekommen wären. Die Kompromissbereitschaft des Vaters führte 2004 zu einem vor Gericht geschlossenen Vergleich zwischen ihm und der Mutter. Die praktische Folge war, dass der Vater nach neun Jahren erstmalig ein Foto seiner Töchter erhielt und das war es dann auch schon. die Mutter ist seit dem wieder zwei Mal umgezogen, die älteste Tochter ist auf einem einjährigen Auslandsaufenthalt, der Vater erhält selbstredend von der Mutter keinerlei Informationen, wo sich die Tochter überhaupt aufhält.
Erst nach über 10 Jahren staatlich unterstützter Väterausgrenzung regelte das Amtsgericht Freiburg mit Beschluss vom 27.03.2006, so wie vom Vater beantragt, erstmalig den Umgang zwischen ihm und seinen beiden ihm weitgehend entfremdeten, zu diesen Zeitpunkt 15 und 17-jährigen Töchtern. Ein symbolischer Beschluss, denn die Töchter lehnten den persönlichen Kontakt zum Vater weiterhin ab.
Im Dezember 2009 nimmt die ältere Tochter Antonia, inzwischen schon 21 Jahre, wieder Kontakt mit ihrem Vater auf.
Im September 2010 trifft der Vater mit Antonia, inzwischen 22 Jahre, erstmals wieder persönlich und in einer intensiven Begegnung zusammen. Auch mit der jüngeren Tochter Lara gibt es ein erstes kurzes Wiedersehen.
Im September 2011 gibt es nach sechzehn Jahren Vater-Kind-Entfremdung ein erstes gemeinsames Wiedersehen mit beiden Töchtern.
"Vätervertreibung - ein deutsches Trauerspiel"
Unglücklich das Land, das keine Helden hat ...
Nein. Unglücklich das Land, das Helden nötig hat.
Bertolt
Brecht (Leben des Galilei)
Der hier vorgestellte Fall, bei dem es allein zehn Jahre von der Antragsstellung des Vaters auf Umgangsregelung mit seinen Kinder bis zu einer rechtswirksamen Entscheidung durch ein deutsches Amtsgericht zu diesen Antrag dauerte, zeigt die staatliche deutsche Unrechtspraxis gegenüber Vätern und ihren Kindern in Deutschland und benennt Personen, die für solche beschämenden Zustände Verantwortung tragen.
In dem makabren Stück "spielen" mit:
- Paul Fels, Vater von Antonia und Lara
- Tochter Antonia (Name geändert)
- Tochter Lara (Name geändert)
- Kerstin Sommer, Mutter von Antonia und Lara (Name geändert)
- Peter Trappmann, der neue Freund von Kerstin Sommer, Vater von Jan und spätere Ex-Freund der Mutter, später aus dem "Spiel" ausgestiegen
- Jan (Name geändert), der Sohn von Kerstin Sommer und Peter Trappmann (Halbbruder von Antonia und Lara)
Die Wegschauer/innen und de facto die ausgrenzenden Interessen der Mutter Unterstützenden
- Frau R von der Familienberatungsstelle BP
- Frau W vom Jugendamt BP
- Richter Rohlfs vom Vormundschaftsgericht Flensburg
- Frau Eva Freudenreich-Kolb vom Jugendamt Flensburg
- Gerda Fischer von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern. Bahnhofstraße 28, 24931 Flensburg
- Richterin Eggers-Zich vom Familiengericht Flensburg
- Herr Arlt-Tychsen vom Jugendamt Schleswig-Flensburg
- Amtsleiterin Frau G vom Jugendamt Flensburg
- Frau Z von der Familienberatung Flensburg
Die wenigen Engagierten
- Herr J von der Familienberatungsstelle BP
- Vormundschaftsrichter K. vom Vormundschaftsgericht BP
- Herr B vom Jugendamt BP
- Richter C vom Vormundschaftsgericht Flensburg
- Gutachter Y aus B.
Die Briefeschreiber und PKH-Fuzzis
- Rechtsanwalt A, Berlin - für die Mutter
- Rechtsanwalt V, Berlin - für die Mutter
Die Unschuldigen mit den schmutzigen Händen
- Psychologin Martina Ringel von der Familienberatungsstelle Berlin-Friedrichshain - parteiisch für die Mutter
- Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen, Flensburg - parteiisch für die Mutter und den Vater diffamierend
- Frau Kühl von der städtischen Erziehungs- und Familienberatung in der Bahnhofstraße in Flensburg. The day after tomorrow - oder Der Tag als es kühl wurde in Flensburg. Gott schütze uns vor Pest, Cholera und anderer Unbill.
Die Parteilichen
- Frau Inge W. - Verfahrenspflegerin aus Bad Säckingen
Die Anderen
- Jugendamtsmitarbeiter Herr A. vom Jugendamt Waldshut-Tiengen
- Frau Müller vom Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald
Die hilflosen Gutmenschen:
- Frau Gunda Thomsen vom Jugendamt Flensburg
- Herr Y von der Familienberatung Flensburg
- Herr W. vom Jugendamt Schleswig-Flensburg
- Jugendamtsmitarbeiter Herr A. vom Jugendamt Waldshut-Tiengen
- Richter K. vom Amtsgericht Freiburg
Die Langsamen
- Frau Krämer vom Jugendamt Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Außenstelle Müllheim
Die Kurzzeitbeteiligten
- Richterin A vom Vormundschaftsgericht B.
- Diplompsychologe Michael Büttner aus Schleswig (Gutachter). Der Mann hätte vielleicht Bauchredner und Prediger werden können.
- Diplompsychologe X. aus Flensburg (Gutachter). War wenigstens so ehrlich, seine Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können und den Gutachterauftrag zurückzugeben..
- Richter Schomaker, Geng und Mihr vom Oberlandesgericht Schleswig haben sich redlich bemüht.
- Frau P, Rechtsanwältin und Verfahrenspflegerin aus Flensburg, war nur ein paar Tage bestellt, dann verzog die Mutter vom hohen Norden in den tiefen Süden und so wurde Frau P. wieder ihren Auftrag los.
- Verfahrenspflegerin H. aus Sankt Blasien, zog sich nach wenigen Wochen aus dem Verfahren zurück
Die im Mainstream Schwimmenden
- Familienrichter Herr Hartmann vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Die Unterstützer des Vaters
- Thomas
- Harry
- I, alleinerziehender Vater aus Flensburg
- Peter D. - ehemaliger Antifaaktivist und Väteraktivist
- Rudi Fels (Opa von Antonia und Lara väterlicherseits)
- und viele andere Männer und Frauen, die den Vater darin bestärkt haben, Unrecht nicht hinzunehmen und das für seine Kinder und auch für sich und seine Selbstachtung zu tun, was Not tut.
Danke auch an die ca. 3.000 Besucher, die im Jahr 2004 die hier vorliegende Dokumentation im Internet aufriefen.
In den "Nebenrollen":
Inge Sommer (Oma von Antonia und Lara, mütterlicherseits)
Horst Sommer (Opa von Antonia und Lara, mütterlicherseits)
Joseph Gollomb (Uropa von Antonia und Lara, mütterlicherseits)
Friederike Müller (Uroma von Antonia und Lara, mütterlicherseits)
Katrin Fels (Oma von Antonia und Lara väterlicherseits)
Rudi Fels (Opa von Antonia und Lara väterlicherseits)
und wer sonst noch seine sichtbaren und unsichtbaren Einflüsse auf das Drama haben mag.
Teil II Kindesentführung nach Sankt Blasien - Schwarzwald 2002 - 2004
Teil III Kindesentführung nach Sulzburg 2004 -
Kindesentführung nach Süddeutschland
Mit Datum vom 4.11.2002 erhalte ich ein Schreiben vom Sozialamt Harrislee, in dem mir die Sachbearbeiterin mitteilt, dass sich die Mutter meiner Töchter per 31.11.2002 aus der Sozialhilfe abgemeldet hat.
Nun muß man nicht besonders schlau sein, um daraus seine Schlüsse zu ziehen. Entweder hat Kerstin einen Millionär geheiratet, eher unwahrscheinlich, oder sie ist gerade dabei mal wieder umzuziehen. Am besten schön weit weg, damit das Verfahren erneut unterbrochen und verschleppt werden kann. Ich setze gleich ein Schreiben an das Familiengericht auf:
09.11.2002
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
Hiermit beantrage ich
1. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für meine Kinder Antonia und Lara Sommer auf einen Ergänzungspfleger nach §1909 BGB.
2. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für meine Kinder Antonia und Lara Sommer nach § 50 FGG
Begründung:
Zu 1. Aktuell besteht die begründete Befürchtung, dass die Mutter meiner Kinder, Frau Kerstin Sommer einen dem Gericht und mir als Vater von Antonia und Lara bisher nicht bekannten Wohnortwechsel vornimmt.
Beweismittel: Schreiben des Sozialamtes Harrislee vom 4.11.2002, betreffs Einstellung der Leistung von Sozialhilfe für meine Kinder zum 1.12.02, in Kopie beiliegend.
Dies wäre der dritte Wohnortwechsel seit 1996, wobei es Frau Sommer durch den Wohnortwechsel 1996 gelang, die zu dem Zeitpunkt positive Prognose einer gerichtlichen Umgangsregelung, abrupt abzubrechen. Eine Verfahrensverzögerung von ca. 1 Jahr war die Folge.
Mit einem möglicherweise in den nächsten Tagen von Frau Sommer geplanten und vollzogenen Umzug in eine vom Gerichtsbezirk Flensburg weit entfernte Adresse, möglicherweise auch ins Ausland, würde das laufende Verfahren erneut nachhaltig torpediert werden. Bei einem Umzug ins Ausland würde möglicherweise jeder weitere Erfolg zunichte gemacht werden.
Zu 2. Durch die langjährige Umgangsvereitelung zwischen mir und meinen Kinder durch Frau Sommer, wird das Recht meiner Kinder auf Umgang mit ihrem Vater nach §1626 BGB, §1684 BGB und § 1 KJHG in massiver Weise beschnitten.
Die Interessen der Kinder stehen damit in erheblichem Gegensatz zu ihrer Mutter als gesetzlicher Vertreterin. Die vermutete Verfassungswidrigkeit von §1626a BGB, die dem Vater das gesetzlicher Vertretungsrecht vorenthält, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
Paul Fels
Am 14.11.02 sende ich meine vierseitige Stellungnahme zum Gutachten an das Familiengericht Flensburg.
Mit Datum vom selben Tag teilt mir die Richterin in einem Schreiben mit, dass Frau P., Rechtsanwältin aus Flensburg als Verfahrenspflegerin eingesetzt werden soll und mir hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Mit Schreiben vom 22.11.02 teile ich der Richterin mit, dass ich mit der Bestellung von Frau P. als Verfahrenspflegerin einverstanden bin und erinnere an meinen Antrag auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Mutter.
25.11.2002
Das Sozialamt in Waldshut-Tiengen teilt mir mit Briefdatum vom 25.11.2002 mit, dass meine Kinder nun von dort Sozialhilfe ab 1.12.2002 ausgezahlt bekommen. Es wird Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 11-26 BSHG als laufende und einmalige Leistung gezahlt. Nun ist das eingetreten, was ich geahnt habe und was durch die Untätigkeit der Richterin Eggers-Zich vom Amtsgericht Flensburg nicht verhindert wurde. Die Mutter ist mitsamt den Kindern von Flensburg in den fast 1000 Kilometer entfernten Landkreis Waldshut-Tiengen umgezogen. Die Umzugskosten hat wahrscheinlich das Sozialamt Harrislee und damit die Steuerzahler übernommen. Für die nächsten zwei Jahre zahlt die Gemeinde Harrislee weiterhin die Sozialhilfekosten (§107 BSHG) dann müssen die Kosten vom Landkreis Waldshut-Tiengen übernommen werden. so hat das Sozialamt Harrislee sicher einen kleinen Anreiz gehabt, der Mutter dem Umzug zu bezahlen, den nach zwei Jahren muss ein anderer Landkreis, nämlich Waldshut-Tiengen das Leben der Mutter auf Staatskosten finanzieren. Und da die Mutter möglicherweise bis zur Rente von Sozialhilfe leben wird, kommt in den nächsten 20 Jahren noch eine schöne Menge Kosten auf den Landkreis zu. Nun, Strafe muss sein, könnte man hämisch sagen. Doch bezahlen tun dies leider nicht die schlafmützigen Beamten in den Jugendämtern und Familiengerichten, sondern die steuerzahlende Bevölkerung - kurz gesagt der Deutsche Michel, der sich zu Tode schuftet, damit die Beamten in Ruhe in ihre Sessel pupen können.
30.11.2002
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
wie ich es Ihnen schon in meinem Schreiben vom 9.11.02 vorausgesagt habe, ist Frau Sommer inzwischen in den Landkreis Waldshut-Tiengen im Dreiländereck Deutschland, Frankreich, Schweiz umgezogen. Siehe beigelegtes Schreiben (Kopie) vom dortigen Sozialamt.
Es ist ein Armutszeugnis, wie sich seit mittlerweile 7 Jahren deutsche Behörden und Gerichte von Frau Sommer an der Nase rumführen lassen, die ihre Töchter als ihr Eigentum betrachtet.
Meinen Antrag vom 9.11.02
"Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für meine Kinder Antonia und Lara Sommer auf einen Ergänzungspfleger nach §1909 BGB."
erhalte ich weiterhin aufrecht.
Für die Übernahme der Pflegschaft und angesichts der neu eingetretenen Entwicklung gleichzeitig als neu einzusetzende Verfahrenspflegerin, schlage ich Frau Diplom-Psychologin K aus G. bei F. vor.
Frau K. ist eine der renommiertesten Expertinnen in Deutschland zum Thema Umgangsvereitelung und Elternentfremdung und zudem ist sie in G. bei F., nur ca. 60 Kilometer vom Landkreis Waldshut-Tiengen entfernt, in freier Praxis tätig. ...
Entsprechend der Anregung des Gutachters (Gutachten S. 37) bitte ich um schnellstmögliche Terminierung des vom Gutachters angeregten begleiteten Treffens zwischen mir und meinen Töchtern.
Der Termin könnte in Flensburg, oder bei Y in B oder bei Zusage einer Beauftragung durch Frau K in G stattfinden. In jedem Fall müsste ich beim Gericht die Übernahme der Fahrtkosten und Übernachtung beantragen, da mein Einkommen eine Selbstfinanzierung nicht zu lässt. ...
Das gesamte Verfahren muss weiterhin am Amtsgericht Flensburg geführt werden, um einer weiteren Verschleppung entgegenzuwirken. Im Falle einer angedachten Abgabe des Verfahrens an den neuen Wohnort der Mutter müsste ich dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Schleswig einreichen.
Ich rege weiterhin an, dass der Gutachter sich im Interesse einer Konfliktlösung mit den beiden Lehrern von Antonia und Lara von der Waldorfschule Flensburg in Verbindung setzt.
Ich werde mich Anfang nächster Woche mit dem Jugendamt des Landkreises Waldshut-Tiengen in Verbindung setzen und versuchen, einen zuständigen Sacharbeiter zu kontaktieren.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Am 3.12.02 telefoniere ich mit dem Landkreisamt Waldshut-Tiengen und nach ein paar Telefonaten habe ich es geschafft beim zuständigen Jugendamtsmitarbeiter Herrn A. zu sprechen. Der Mann hört interessiert und aufmerksam zu. Es scheint als gäbe es noch vernünftige Leute in den Jugendämtern.
Mit Datum vom 02.12.02 erhalte ich einen Brief von Kerstin:
Harrislee, den 29.11.2002
An Paul Fels
Der Brief für Lara zum Geburtstag ist angekommen. sie hat ihn gelesen und die 40 € erhalten.
Wir ziehen um.
Unsere neue Adresse ab Dezember 2002 lautet:
79837 St. Blasien, ...
Kerstin Sommer
Stellungnahme zum Sachverständigengutachten von Rechtsanwältin Steinhausen für die Mutter Frau Kerstin Sommer vom 02.12.02
In der Familiensache Fels./.Sommer
nehmen wir zu dem Sachverständigengutachten wie folgt Stellung:
Zunächst muß angemerkt werden, daß die erste Trennungsphase in Berlin im Gutachten viel zu `rosig` dargestellt wird. Bereits in dieser Zeit hat es viele Probleme gegeben. U. E. kann dies aber derzeit dahinstehen.
Klarstellen möchten wir des weiteren, daß die Antragsgegnerin keine überzeugte Anthroposophin ist oder war. Sie hat so gut wie nichts von dem Begründer dieser Weltanschauung Rudolf Steiner gelesen. Nur wenige Eltern, die ihre Kinder zur Waldorfschule schicken, sind Anthroposophen. Richtig ist, daß die Antragstellerin Interesse an esoterischen Fragen hat. Insoweit liegen die Ausführungen auf Seite 27 des Gutachtens, die Antragsgegnerin habe eine ´relativ extreme Lebensanschauung´, die Kinder würden ´streng anthroposophisch´ erzogen, neben der Sache. Im Haushalt der Antragsgegnerin befinden sich Radio, Kassettenrecorder und CD-Player. Lediglich ein Fernsehgerät fehlt, wobei sich ja wohl durchaus die Sichtweise vertreten läßt, daß ein Aufwachsen ohne häusliches Fernsehen den Kindern gut tut. Die Antragsgegnerin geht, soweit ihr dies finanziell möglich ist, mit den Kindern ins Kino.
Das Gutachten schildert u. E. in sehr überzeugender Weise (Seiten 7 bis 13) die Ursachen, weshalb es zum Abbruch von Besuchskontakten zwischen dem Antragsteller und seinen Kindern kam. Der Gutachter kommt zu Recht zu dem Ergebnis, daß die Ablehnungshaltung der Kinder ihre Ursache in den Aktionen des Antragstellers hatte (Seiten 11,14 und 15 des Gutachtens).
Die Frage stellt sich hier, ob man der Antragsgegnerin einen Vorwurf daraus machen kann, daß sie die Ablehnungshaltung der Kinder respektiert, ja vielleicht auch unterstützt hat. Was erwartet man eigentlich von einer Mutter, die derart drangsaliert worden ist? Die Antragsgegnerin hat den Kindern immer wieder signalisiert, daß sie es unterstützen würde, wenn sie ihren Vater sehen wollen. Sie hat den Antragsteller auch nicht vor den Kindern schlechtgemacht (sonst würden diese ihren Vater kaum noch als `Papa´ bezeichnen). Die Antragsgegnerin hat die Kinder dagegen nicht zu Besuchen gedrängt oder gar gezwungen. Letztes hätte sie doch nur dann tun können, wenn sie selbst davon überzeugt gewesen wäre, daß Besuchskontakte zum Antragsteller für die seelische Entwicklung der Kinder notwendig sind.
Soweit das Gutachten der Antragsgegnerin, weil sie die Kinder nicht zu Besuchen drängte, verantwortungsloses, das Kindeswohl gefährdendes Verhalten (Seite 30 und 31 des Gutachtens) oder fehlende Erziehungskompetenz (Seite 33 des Gutachtens) vorwirft, halten wir dies für vollkommen überzogen.
In seinem Gespräch mit dem Antragsteller will der Sachverständige festgestellt haben, daß dieser ´über weite Strecken durchaus in der Lage war, auch die eigenen Anteile an der Entstehung der Kontaktstörung zu seinen Kindern zu erkennen ´und ihm klar sei ´ganz wesentlich zur heutigen Haltung der Kinder mitbeigetragen zu haben (Seite 24 des Gutachtens). Wir können diese Haltung in den Äußerungen des Antragstellers im gerichtlichen Verfahren nicht bestätigt finden. Es findet sich hier keine ernstzunehmende Entschuldigung oder gar Verständnis für die Einstellung der Kinder und der Antragsgegnerin.
Insoweit ist auch die ... (Darstellung) des Antragstellers ...(auf www.vaeternotruf.de) ... sehr instruktiv. Die Trennung und die gerichtlichen Verfahren werden zum Teil sehr detailliert geschildert und sehr einseitig bewertet (´langjährige Umgangsvereitelung´, ´mütterliche Gewalt´). Dabei findet sich über den eigenen Anteil des angeblich so einsichtigen Antragstellers nichts. Auch soweit der Antragsteller aus dem Gutachten zitiert, erwähnt er nicht mit einem Wort die Feststellungen des Sachverständigen zu der Ursächlichkeit seines eigenen Verhaltens. Statt dessen wird auf die Verfahrensbeteiligten, Behördenvertreter und den deutschen Rechtsstaat geschimpft, die neben der Kindesmutter daran schuld sind, daß er, der Antragsteller, keinen Kontakt zu seinen Kindern hat. Hier wird eine geradezu fanatische Einstellung deutlich.
Antonia und Lara sind nicht bereit, sich mit ihrem Vater zu treffen. Bei zwei Kindern im Alter von 14 und 12 Jahren ist dies aus unserer Sicht zu respektieren.
Ein zwangsweiser richterlicher Eingriff dürfte praktisch kaum umsetzbar sein und verstieße auch gegen die Menschenwürde der Kinder. Abgesehen davon, daß ein solches Vorgehen deren Verweigerungshaltung nur noch verstärken und bei den Kindern in Haß gegen den Vater umschlagen könnte.
Die Notwendigkeit, eine Verfahrenspflegerin einzusetzen, können wir nicht erkennen, wobei wir gegen die Person von Rechtsanwältin P. absolut nichts einzuwenden haben. Wir meinen auch, daß die Voraussetzungen des § 50 Abs. 2 Ziffer 1 FGG nicht vorliegen, weil ein erheblicher Gegensatz zwischen den Interessen der Kinder und ihrer gesetzlichen Vertreterin nicht ersichtlich ist.
Wir erlauben uns abschließen einen Hinweis auf den Aufsatz über PAS in FamRZ 02, 1304 ff und den in demselben Heft auf Seite 1317 f. dargestellten Bericht des Arbeitskreises 9 des 14. Deutschen Familiengerichtstages. Auch wenn der Sachverständige hier die Diagnose PAS nicht stellt (vgl. Seite 30 des Gutachtens), so wird doch aus den Empfehlungen des Gutachtens deutlich, daß er ein Vertreter dieser Theorie ist. Nach dem zitierten Aufsatz (Seite 1312) gibt es keine empirischen Belege dafür, daß ´hartnäckige Entfremdung sowie vollständige und dauerhafte Zurückweisung eines leiblichen Elternteils langfristig schädliche Auswirkungen auf die psychische Entwicklung des Kindes hat.´ Dabei soll keinesfalls in Zweifel gezogen werden, daß es für Kinder wünschenswert ist, einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.
Wir haben mitzuteilen, daß die Antragsgegnerin mit den beiden Kindern zum 01.12.02 in den Schwarzwald gezogen ist. Sie lebt jetzt in 79837 Sankt Blasien, ... .
gez. Steinhausen
Rechtsanwältin
Eigentlich ist es mir zuwider, schon wieder auf die Ergüsse von Rechtsanwältin Steinhausen zu reagieren. Doch schließlich schreibe ich doch noch eine Stellungnahme an das Familiengericht. Frau Steinhausen und auch der Mutter wird es wohl nicht helfen, aus ihrem pathologischen Muster herauszukommen. Und die Richterin weiß eigentlich alles, was sie wissen muss, um zu handeln.
In so fern schreibe ich es wohl mehr für die interessierte Öffentlichkeit als für das Gericht oder gar für Rechtsanwältin Steinhausen.
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr. ...
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr. ...
09.12.2002
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
die Stellungnahme von Frau Steinhausen für Frau Sommer vom 2.12.02 habe ich erhalten. Schade um das Geld, dass der Steuerzahler / die Steuerzahler für die Finanzierung der Tätigkeit von Rechtsanwältin Steinhausen sinnlos verausgabt. Dass Frau Sommer sich nicht selber zum vorliegenden Gutachten äußert und statt dessen seit Jahren eine Anwältin ins Rennen schickt, die damit ihre eigene Wichtigkeit demonstrieren kann, scheint mir symptomatisch für den ganzen Konflikt, in der Frau Sommer unsere gemeinsamen Töchter Antonia und Lara Sommer für die Konfliktaustragung benutzt, statt die sie bewegenden Konfliktthemen direkt mit demjenigen zu besprechen und zu klären, mit dem sie zu tun haben.
Die Gedanken von Frau Steinhausen und damit wohl auch die Überlegungen von Frau Sommer zeigen sich linear-monokausal, der Vater muss für die Täter-Rolle herhalten, für die Mutter wird die Opferrolle reserviert. Solange der Gutachter den Teil der Verantwortung des Vaters für den Konflikt benennt, wird dies von Frau Steinhausen anerkennend zitiert: "Der Gutachter schildert u.E. in sehr überzeugender Weise (Seiten 7 bis 13) die Ursachen, weshalb es zum Abbruch von Besuchskontakten zwischen dem Antragsteller und seinen Kindern kam". Benennt der Gutachter jedoch die Verantwortung der Mutter zur Beendigung der Vater-Kind-Entfremdung, etikettiert Frau Steinhausen dies als "vollkommen überzogen".
Zum von Frau Steinhausen angesprochenen Thema deutscher "Rechtsstaat" möchte ich anmerken, dass ein Staat, der bis 1998 nichtehelichen Vätern noch nicht einmal ein eigenständiges Umgangsrecht eingeräumt hat und der bis heute diesen Vätern ein eigenständiges Sorgerecht verweigert, in diesem Bereich eben kein Rechtsstaat ist, sondern ein Unrechtsstaat.
Den von der Anwältin auf mich projizierten Fanatismus, möchte ich gerne an sie zurückgeben.
Die vorgeblich geäußerte Sorge der Anwältin, der Versuch einer Konfliktlösung könnte in Hass der Kinder gegen ihren Vater umschlagen, ist äußerst abenteuerlich. Gleichzeitig ist ein solches von Frau Steinhausen phantasiertes Schreckensszenario gut geeignet, bei den Kindern und auch der Mutter genau das zu erzeugen, was Frau Steinhausen vorgibt, verhindern zu wollen.
Zum Thema Hass ein Zitat:
"Im allgemeinen ist Wut eine Leidenschaft der Sympathie...
Das Kind ist wütend auf die toten Eltern, weil sie immer noch Teil seines unerfüllten Bedürfnisses sind - es genügt ihm nicht, wenn es weiß, daß sie als Hindernisse nun aus dem Weg geräumt sind. Und das Opfer von Haß und Rache ist ein Stück von einem selbst, wird unbewußt geliebt.
Aus: "Gestalttherapie. Grundlagen", Perls/Hefferline/Goodman
Zum Schluss ihrer Stellungnahme schießt Frau Steinhausen noch ein Eigentor, wenn sie schreibt: "Dabei soll keinesfalls in Zweifel gezogen werden, dass es für Kinder wünschenswert ist, einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben."
Solche Botschaften verpackt in einer Stellungnahme, die genau das Gegenteil des Verkündeten anstrebt, nennt man in der Systemischen Therapie double-bind. Nachzulesen z.B. im Kapitel "Die Forschungen zur Schizophrenie und die Entstehung der ´Double-Bind´-Hypothese" in "Abenteuer Kommunikation. Baeteson, Perls, Satir, Erikson und die Anfänge des Neurolinguistischen Programmierens (NLP)", S. 93 ff, Wolfgang Walker, Klett-Cotta 1996.
Fazit
Die Stellungnahme von Frau Steinhausen ist rückwärtsorientiert und konfliktkonservierend. Damit nützt sie niemanden, auch den Kindern und der Mutter nicht, im Gegenteil. Aktuell steht eine Lösung des Konfliktes an.
Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehen.
Goethe "Faust"
Vielleicht beginnt Frau Sommer mit einem kleinen Zeichen und sendet, von mir als Vater seit Jahren erfolglos erbeten, aktuelle Fotos meiner Töchter an mich.
P. S.
Damit Frau Steinhausen mich nicht wieder der Einseitigkeit bezichtigen muss, habe ich ihre Stellungnahme und mein hier vorliegendes Schreiben auf www.vaeternotruf.de/vaetervertreibung.htm veröffentlicht.
Beiliegend in Kopie noch ein Gerichtsbeschluss des Amtsgerichtes Waldshut-Tiengen (OLG Karlsruhe), dem Landkreis in den Frau Sommer seit einigen Wochen die Kinder verbracht hat.
"Ist im Rahmen einer Umgangsregelung ein Elternteil dazu verpflichtet worden, dass in seiner Obhut befindliche Kind positiv auf die Kontakte mit dem anderen Elternteil vorzubereiten und an ihn herauszugeben, so stellt es einen mit Zwangsgeld zu ahndenden Verstoß nach § 33 FGG dar, wenn der Obhutsinhaber es der freien Entscheidung des Kindes überlässt, ob es mit dem anderen Elternteil zu Umgangszwecken mitgehen möchte."
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2001 - 5 WF 96/01 (AG - FamG - Waldshut-Tiengen - 6 F 277/98), veröffentlicht in "OLG Report Karlsruhe Stuttgart 12/2002, S. 211-212
Alle Jahre wieder kommt das Christkind (nicht)
Während der deutsche Rechtsstaat schläft und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi "mehr als 3 Prozent Lohnerhöhung" für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst fordert - die Armen können einem direkt leid tun - schreibe ich meine Weihnachtspost an meine Töchter. Beide erhalten einen ähnlich lautenden Brief.
Berlin, den 19.12.2002
Liebe Antonia,
heute ist Donnerstag und schon sehr spät. Nun schreibe ich Dir noch einen Brief zum Weihnachtsfest und werfe ihn nachher in den Briefkasten, damit Du ihn noch bis zum 24.12. bekommst. Es ist nun schon das achte Weihnachtsfest an dem wir uns nicht sehen werden. Das finde ich sehr traurig. Aber das muss ja nicht so bleiben, da bin ich sicher und ich freue mich auf das erste Weihnachtsfest an dem wir uns nach so langer Zeit wieder sehen werden.
Ich bin gerade von meinem Sport gekommen, wo ich einmal in der Woche Abends hingehe. Wir waren heute nur zu dritt. Ich, eine Frau und die Kursleiterin. Sonst sind wir meist zu sechst. Das ist eine kleine Gruppe, das gefällt mir besser, als wenn so viele kommen. Unsere Kursleiterin heißt Simone . Sie hat einen Sohn, der auf die Waldorfschule ... in ... geht, wo Du 1995 zur Schule gegangen bist. Simone ist eine gute Kursleiterin. Der Sport beruhigt und hält den Körper gesund und beweglich. Das ist gut für mich, da ich beruflich viel sitze, viel zu tun und auch viel Hektik habe. Bei den Übungen komme ich dann ganz gut zu mehr Ruhe. Danach macht Simone mit uns noch eine Abschlussrunde. Wir sitzen im Kreis, dann schließt man die Augen, Simone erzählt noch ein bisschen und dann wird 20 Minuten lang geschwiegen. Zum Schluss schlägt Sie mit einem Holzstab an eine Klangschale und die Abschlussrunde endet. Danach haben wir uns noch ein wenig unterhalten und dann bin ich mit meinem Fahrrad zurück nach ... zu meiner Wohnung gefahren. Es ist die gleiche Wohnung, wo Du und Lara früher schon geschlafen habt. Nur die hellblaue Schaumstoffliege, auf der Ihr geschlafen habt, ist nicht mehr da. ...
Morgen Abend bin ich bei meinem Freund ... und seiner Frau ... eingeladen. Wir werden wohl zusammen Abendbrot essen und uns dann noch einen Film auf Video angucken. Dann übernachte ich gleich dort und am Sonnabend fahre ich mit einer Freundin, sie heißt ..., zu Deinem Opa ... nach ... . Wir bleiben dort über Nacht und dann geht es zurück nach ... . Am Sonntag Nachmittag bin ich bei meinem Bruder ... und seiner Frau ... verabredet. Die beiden haben mit ihren Kindern, Deinen Cousins ... und ..., in ... ein Haus gebaut und wohnen seit dem Sommer dort. Ich war noch gar nicht da und bin gespannt wie es dort aussieht.
Am Montag arbeite ich noch mal und dann ist Urlaub. Heiligabend und am 25.12. bin ich bei ... eingeladen. Am Donnerstag den 26.12. fahre ich mit Freunden ganz früh ... nach Tirol in Österreich. Wir verbringen als Gruppe von 10 Leuten eine Woche in einer einsamen Pension direkt an einer kleinen Bahnstation. Letztes Jahr war ich auch schon dort. Es war ein sehr schöner Urlaub. Man hat eine wunderbare Aussicht auf die Berge und die Dörfer im Tal. Mit der Bahn ist man ganz schnell in der Stadt Innsbruck, ... . Wenn man mit der Bahn in die andere Richtung fährt, kommt man in den Wintersportort Seefeld. Zu Silvester sind wir auch noch in der Pension und werden den tollen Ausblick ins Tal genießen, wenn um Mitternacht überall Silvesterraketen in den Himmel schießen. Am 4. Januar geht es dann wieder mit der Bahn zurück nach ... .
Am liebsten würde ich ja noch Euren neuen Wohnort Sankt-Blasien kennen lernen. Das ist wohl eine sehr schöne Stadt im Schwarzwald. Im Internet unter www.sankt-blasien.de habe ich mir schon mal ein paar Bilder angeguckt. Da gibt es ja offenbar eine ganz tolle Kirche.
Aber von Tirol in den Schwarzwald ist es mir zu weit. Ende Januar fahre ich aber ... zu einem Freund nach Konstanz am Bodensee ... . Vielleicht fahre ich bei der Gelegenheit auch nach Sankt-Blasien.
Vielleicht hat es bis dahin ja auch die Familienrichterin Frau Eggers-Zich aus Flensburg geschafft, einen Termin für ein Treffen von mir, Dir und Lara zu organisieren. Da könnte ich ja gleich die Gelegenheit nutzen, das ich ohnehin die weite Reise von ... nach Baden-Württemberg mache.
Liebe Antonia, als Weihnachtsgeschenk sende ich Dir 20 Euro im Briefumschlag. Weitere 20 Euro habe ich für Dich ... zurückgelegt. Wenn Du mal hier bist, kann ich sie Dir dann geben. Lara bekommt auch einen Weihnachtsbrief und 20 Euro geschickt und auch weitere 20 Euro von mir für sie zurückgelegt. Ich schicke Dir ein Foto, auf dem ich mit Eurem Opa ... und Eurer Großtante ... drauf bin. Ich habe auf das Foto raufgeschrieben, dass das für euch beide ist.
Ich wünsch Euch allen ein schönes Weihnachtsfest
Und grüße Dich ganz lieb
Dein Papa Paul
2003
Vor 2003 Jahren soll Jesus Christus gelebt haben. Die deutsche Familiengerichtsbarkeit scheint sich für die Regelung von Anträgen auf Umgang an solchen Zeitspannen ein Vorbild genommen zu haben. In dreieinhalb Jahren ist meine ältere Tochter Antonia volljährig. So lange muss das Familiengericht noch durchhalten, dann kann es die Akte beruhigt schließen und in der Justizstatistik vermerken, Fall hat sich erledigt. Nun, seit meinem letzten Schreiben an die Familienrichterin ist ein Monat rum, ohne dass irgendeine Nachricht gekommen ist, wie es weitergehen soll. Zeit also mal wieder für ein Schreiben an das Familiengericht. Steter Tropfen höhlt den Stein, sagt der Volksmund:
09.01.2003
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
ich wünsche Ihnen, mir und meinen Töchtern ein gesundes und erfolgreiches Jahr. Für mich ist einer der wichtigsten Wünsche für dieses Jahr, dass es gelingt, die seit fast acht Jahren andauernde Umgangsvereitelung, Kontaktunterbrechung und Elternentfremdung zwischen mir und meinen Töchtern zu beenden. Dabei hoffe ich weiterhin auf Ihre Unterstützung. Vielleicht hat der Volksmund recht, wenn er sagt, was lange währt, wird meistens gut.
... . Anschließend fahre ich in den Landkreis Waldshut-Tiengen und nach Sankt-Blasien, um mir den neuen Wohnort meiner Kinder anzuschauen. Wenn ich schon sonst nichts von meinen Kindern erfahre, möchte ich wenigstens wissen, wie ihr neuer Wohnort aussieht. Im Jugendamt Waldshut-Tiengen werde ich versuchen, mit dem zuständigen Sozialarbeiter Herrn A ... zu sprechen. Im Vorfeld werde ich ihn bitten, auch Frau Sommer zu einer Beratung einzeln oder zu zweit mit mir einzuladen.
Es wäre auch schön, wenn es Ihnen bis dahin eine Entscheidung gelänge, wie es in dem laufenden Verfahren nach Ihrer Ansicht nun weitergehen soll. Ich hatte ja die Einsetzung von Frau ... aus ... als Umgangspflegerin vorgeschlagen, diesen Vorschlag halte ich auch weiterhin aufrecht.
Ich bitte Sie auch zu einer Entscheidung hinsichtlich meines Antrages auf Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes von Frau Sommer zu kommen.
Meinen Kindern habe ich einen Weihnachtsbrief und je 20 Euro als Weihnachtsgeschenk zu kommen lassen. Bedauerlicherweise habe ich von der Mutter bis heute keine Empfangsbestätigung bekommen, von den Kindern habe ich das bei der derzeitig vorfindlichen Vater-Kind-Entfremdung ja nicht erwartet.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst über die Verfassungsklagen von nichtverheirateten Vätern wegen der Diskriminierung beim Sorgerecht. Sollte das Bundesverfassungsgericht zu der Auffassung kommen, dass die derzeitige rechtliche Diskriminierung im §1626a BGB verfassungswidrig ist, wovon ich ausgehe, werde ich beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen, das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dies ist zwar nach Artikel 6 Grundgesetz ohnehin schon gesetzlich vorgegeben, doch durch den offensichtlich verfassungswidrigen §1626a BGB im Gesetz irritierend dargestellt. Vorher werde ich Frau Sommer noch vorschlagen, die gemeinsame elterliche Sorge freiwillig durch eine Sorgeerklärung herzustellen.
Beiliegend für Sie ... außerdem der Beschluss des Amtsgerichts Weinheim / OLG Karlsruhe vom 21.1.2002 (Erschwerung des Umgangs als Anlass für Massnahmen nach § 1666 BGB.
Ich bitte Sie mich bis zum 23.1.03 über den weiteren Fortgang des Verfahren zu informieren, so dass ich dies gegebenenfalls noch in meine Reiseplanung aufnehmen kann. Sollte ich bis dahin keine neuen Informationen über den weiteren Fortgang erhalten, würde ich deswegen Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Es täte mir leid, erneut zu dieser Form der Wahrnehmung meiner Rechte greifen zu müssen, und hoffe darauf, dass dies aufgrund ihrer engagierten Arbeit nicht notwendig wird.
Mit freundlichen Gruß
Paul Fels
Mit Poststempel vom 16.01.03 erhalte ich einen Brief der Mutter.
Das Briefpapier ist in der Mitte abgetrennt, so als wolle mir die Mutter mitteilen, wie arm sie ist oder dass ich es nicht wert bin einen Brief auf mehr Papier zu bekommen.
Die "Anrede" lautet:
"An Paul Fels!"
Dann teilt mir die Mutter in zwei Sätzen mit, dass Antonia und Lara meine "Weihnachtsbriefe mit Inhalt und je 20 €; später noch eine gemeinsame Karte" erhalten haben.
Immerhin der Brief trägt die Unterschrift
Kerstin Sommer
Gegenüber den früheren nichtunterschriebenen Briefen ein 1000-prozentiger Fortschritt.
Brief an die Mutter
20.01.2003
Hallo Kerstin,
Danke für Dein undatiertes Schreiben (Poststempel 16.1.03).
Am 30.1. fahre ich zu einer Tagung nach ... , anschließend fahre ich in den Schwarzwald.
Für den 4.2. habe ich beim zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes Waldshut-Tiengen, Herrn A. (Tel 07751- ...) einen Beratungstermin zum Thema Wiederherstellung der Kontakte zwischen mir und Antonia und Lara vereinbart. Wenn Du dabei sein würdest, würde ich mich das freuen, da es dann sicher leichter sein wird, den seit fast 8 Jahren bestehenden Kontaktabbruch zu beenden und wieder normale Kontakte zwischen Töchtern und Vater herzustellen. Dies würde auch das seit 7 Jahren andauernde familiengerichtliche Verfahren überflüssig machen.
Am 4. und 5. Februar bin ich auch in Sankt-Blasien und würde dies gerne nutzen, um mit Antonia und Lara zusammen zu treffen. Die beiden bekommen einen diesbezüglichen Brief von mir.
Bitte gib mir Bescheid, wenn Du ein solches Treffen unterstützt.
Ich bin auch bereit, die fachliche Unterstützung der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Theophilamy-Haus zu nutzen oder auch eine Beratungsstelle in Waldshut-Tiengen.
Ich bitte abschließend, zum wiederholten Male, mir ein aktuelles Foto von Antonia und Lara zu übersenden, damit ich mir nach 8 Jahren mal wieder ein Bild von meinen Kindern machen kann.
Gruß
Paul
Beide Kinder bekommen von mir je einen Brief zugeschickt.
21.01.2003
Liebe Antonia,
ich hoffe, Du hattest einen guten Jahresanfang und hast Dich schon ein wenig in Sankt Blasien eingelebt.
Ende diesen Monats fahre ich zu einer Fachtagung nach ... Danach besuche ich einen Freund in ... am Bodensee und fahre dann am Dienstag den 4. Februar nach Waldshut-Tiengen, wo ich ein Gespräch mit Herrn A. im Jugendamt haben werde. Danach fahre ich nach Sankt-Blasien, um mir Deine und Lara neue Wohngegend anzusehen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Du, Lara und ich, uns bei dieser Gelegenheit treffen. Wir können ein wenig durch die Stadt bummeln oder einen Ausflug machen, uns in ein Cafe` setzen oder ins Kino gehen oder irgend etwas anderes wofür Du und Lara Interesse hätten.
Wenn du möchtest, kannst Du mich vorher anrufen, mir schreiben oder eine E-Mail schicken, wenn Du Dich schon mit Computer und E-Mails auskennst.
Es grüßt Dich ganz lieb
Dein Papa
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Landgericht Flensburg
Präsident des
Landgericht Flensburg
Postfach 2142
24911 Flensburg
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde über Richterin Eggers-Zich
(Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995, Geschäftsnr. 93 F 144/98 UG (neu)
24.01.2003
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde über die Richterin am Amtsgericht Flensburg Frau Eggers-Zich.
Begründung:
Wie das Sprichwort so sagt, man trifft sich im Leben immer zwei mal. Und so verwundert es mich nicht, dass ich nach meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 19.10.01 nun erneut Beschwerde über die Richterin Frau Eggers-Zich einreichen muss.
Mit Schreiben vom 09.11.2002 beantragte ich
1. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für meine Kinder Antonia und Lara Sommer auf einen Ergänzungspfleger nach §1909 BGB.
2. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für meine Kinder Antonia und Lara Sommer nach § 50 FGG
mit der Begründung, dass die Mutter meiner Kinder vermutlich aus Flensburg wegziehen wird und ich die Gefahr einer weiteren Verschleppung des Verfahrens, dass seit über 7 Jahren anhängig und bis heute !!! noch nicht entschieden wurde, sehe.
Ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wie von mir angeregt, wurde nicht vorgenommen. Die Mutter, Frau Sommer, ist inzwischen mit unseren gemeinsamem Kindern in den Schwarzwald verzogen.
Mit Datum vom 14.11.02 teilte mir Frau Eggers-Zich die Bestellung der Verfahrenspflegerin Frau P. aus Flensburg mit und gab mir Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mit Schreiben vom 22.11.2002 teilte ich Frau Eggers-Zich mit, dass ich gegen die Bestellung der Verfahrenspflegerin Frau P. aus Flensburg keine Einwände hätte.
Mit Schreiben vom 30.11.02 habe ich bei Frau Eggers-Zich beantragt, eine Umgangspflegschaft einzurichten und dafür die renommierte Psychologin Frau K. aus F. in der Nähe des neuen Wohnortes meiner Kinder, vorgeschlagen.
Am 3.12.02 sandte ich ein weiteres Schreiben an Frau Eggers-Zich.
Am 9.12.02 nahm ich schriftlich Stellung zur Stellungnahme der Rechtsanwältin Steinhausen, die die Mutter vertritt, zur Verfahrenspflegerbestellung.
Am 9.1.03 sandte ich ein weiteres Schreiben an Frau Eggers-Zich, im dem ich ihr u.a. mitteilte, dass ich Ende Januar in den Landkreis Waldshut-Tiengen fahren werde, wo meine Kinder nun leben und es gut wäre, wenn bis dahin die Umgangspflegerin eingesetzt wäre.
Ich teilte auch mit, dass ich Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen würde, wenn ich bis 23.1.03 keine Information über den weiteren Fortgang des Verfahrens erhalten würde. Vom Zeitpunkt meiner Stellungnahme am 9.12.02 bis heute sind inzwischen 6 Wochen vorbei, ohne dass etwas passiert zu sein scheint.
Ich finde dass das, was seit inzwischen über 7 Jahren passiert oder besser gesagt nicht passiert, katastrophal, völlig inakzeptabel und beschämend für den deutschen Rechtsstaat.
Im speziellen moniere ich hier aber die Untätigkeit der Richterin seit dem 9.12.02.
Ich bitte Sie um Prüfung der von mir vorgetragenen Beschwerde.
Eine Kopie dieses Schreibens geht an Frau Eggers-Zich
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
24.01.03
Als ich abends in meinen Briefkasten schaue, liegt ein Brief von meiner jüngeren Tochter Lara drin. Die erste eigenständige Nachricht von ihr an mich seit über 7 Jahren.
Ich lege den ungeöffneten mit einem schönen Bild verzierten Brief erst einmal neben den Küchentisch und laß mein Gefühl sich erst einmal entwickeln. Vielleicht ist es vergleichbar mit dem Gefühl, das Familien nach dem Krieg gehabt haben, als sie Jahre nach Kriegsende die erste Post ihrer in Russland verschollenen Väter bekamen. Es ist ein eigenartiges Glücksgefühl. Als ich den Briefumschlag öffne und den ebenfalls mit schönen Bildern verzierte Brief meiner Tochter lese, fühle ich mich wie auf einer Achterbahn. Den Inhalt des Briefes gebe ich hier nicht wieder, da ich dazu die Erlaubnis meiner Tochter bräuchte.
27.01.03
Telefonkarte
Ich wollte heute meinen Töchtern eine Telefonkarte kaufen. Gar nicht so einfach, worauf man als Vater alles achten muss. In dem kleinen Zeitungsladen hatten sie nur Telefonkarten mit nackten Frauen drauf. Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass ich die Telefonkarten für meine Töchter brauche, da kann ich doch keine nackten Frauen verschicken.
Nun muss ich noch mal in einen andern Laden gehen, hoffentlich haben die ein passenderes Kartenmotiv für meine Töchter.
27.01.03
Ich schicke beiden Kindern je einen Brief. Im Brief an Lara gehe ich gesondert auf ihren Brief ein, den sie mir geschickt hat. Über den Inhalt werde ich hier nicht berichten, da mir meine Töchter im Gegensatz zu den vielen sei Jahren daherstolpernden inkompetenten Professionellen, etwas bedeuten, auch wenn es für mich sehr schwer ist, mit dem seit Jahren bestehenden Kontaktabbruch zu leben.
In die Briefe lege ich noch je eine Telefonkarte zu 5 € ein und fünf Briefmarken.
28.01.03
Meine Tochter Lara ruft mich nach 7-1/2 Jahren Kontaktunterbrechung erstmalig bei mir auf Arbeit an. Es ist ein erschütterndes Gespräch, wenn man es denn überhaupt als Gespräch bezeichnen kann.
Über das Telefonat kann ich hier im Interesse von Lara keine Auskünfte geben.
2.02.03
Ich fahre zu einem Freund nach Konstanz. Von dort will ich am 4.2. zum Jugendamtstermin mit dem zuständigen Sozialarbeiter Herrn A. im Jugendamt Waldshut-Tiengen.
Die Nacht vor dem 4.2. kann ich überhaupt nicht schlafen. Gegen 7 Uhr stehe ich entnervt auf, mache mich fertig und fahre mit dem Zug von Konstanz nach Waldshut. Draußen schneit es. Die Zugfahrt führt durch eine schöne verschneite Winterlandschaft, die ich aber auf Grund meines angespannten und angeschlagenen Zustandes kaum genießen kann. Vom Bahnhof Waldshut aus muss man zum Landratsamt erst ein Stück durch die Stadt.
Um 11 Uhr findet das Gespräch mit Herrn A. statt. Die Mutter, Frau Sommer hat ihm mitgeteilt, dass sie nicht kommt.
Herr A. macht einen vernünftigen Eindruck. Das einzige, was er aber zusagen will, ist, dass er dem Gericht in Flensburg mitteilen will, dass ich da war und die Mutter seiner Einladung nicht gefolgt ist.
Als ich den Jugendamtsmitarbeiter wegen meiner Fahrtkosten für die Fahrt nach Waldshut anspreche, reagiert er erwartungsgemäß irritiert. Das wäre nicht vorgesehen. Na, mal sehen, wenn ich noch Zeit habe, versuche ich die Kosten noch geltend zu machen. Es kann ja nicht sein, dass die von Umgangsboykott betroffenen Elternteile auch noch die Kosten für die Fahrten zu weit entfernten Jugendämter übernehmen müssen.
Um 12 Uhr ist die Besprechung beendet. Ich stapfe zurück durch die Stadt, gehe dann noch in die Kirche Unsere lieben Frauen (herrlicher Name). Dort probt gerade der Organist an der Orgel und als einziger Zuhörer gönne ich es mir ihm zwanzig Minuten zuzuhören. Dann noch schnell am Amtsgericht vorbei.
Dann fahre ich mit dem Bus nach Sankt Blasien. Der Bus fährt von Waldshut bis Sankt Blasien eine Stunde durch eine wunderbar verschneite Landschaft. Leider ist mir gar nicht danach die Schönheiten der Landschaft zu genießen. In Sankt Blasien, einem kleinen Städtchen von ca. 5.000 Einwohnern ausgestiegen, gehe ich erst einmal zum Wahrzeichen des Ortes, der Pfarrkirche St. Blasius. Ein imposanter Bau der das kleine Städtchen fast erschlägt.
Anschließend setze ich mich in ein schönes Cafe gegenüber der Kirche. Ich bin der einzige Besucher, anscheinend ist gerade keine Saison. Bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen erhole ich mich etwas von den Reisestrapazen. Nach einer Stunde mache ich noch einen kleinen Spaziergang, vorbei am Kolleg, einem Gymnasium der Jesuiten. Ich vermute, dass meine Töchter nun hier zur Schule gehen.
17 Uhr fahre ich mit dem Bus zurück nach Waldshut.
Zurück ins Konstanz bin ich fast völlig am Ende meiner Kräfte. Ich habe so etwas ähnliches wie eine Bronchitis bekommen. Am 5.2. fahre ich von Konstanz zurück nach Berlin. Zu Hause angekommen, am 6.2. fühle ich mich wieder auf dem Weg der Besserung. Wahrscheinlich ist in drei Tagen wieder alles mit der Gesundheit o.k.
Brief an Kerstin
13.02.2003
Hallo Kerstin,
am 4.2.03 war ich zum Gespräch mit Herrn A. im Jugendamt Waldshut. Leider warst Du nicht gekommen, so dass ich vermuten muss, dass eine Entspannung der Situation von Deiner Seite nicht gewünscht wird. Dies schließt für mich auch ein, dass Du nach siebeneinhalb Jahren Kontaktabbruch zwischen mir und den Kindern offenbar immer noch kein Interesse an eine Veränderung dieser schlimmen Situation hast.
Meinerseits ist die Bereitschaft zur Verbesserung der Situation nach wie vor gegeben, wenngleich die zu gehenden Schritte auf diesem Weg den Verlust vieler Jahre des lebendigen Kontaktes zwischen mir und den Kindern nicht wieder gut machen können.
Aktuell bitte ich Dich zum wiederholten Male, nach 7-1/2 Jahren um Übersendung eines aktuellen Fotos von Antonia und Lara.
Weiterhin möchte ich mit Dir das Gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder über eine schriftliche Sorgeerklärung vereinbaren. Bitte gib mir bis zum 2.März Bescheid, wenn Du dazu bereit bist. Die Beurkundung kann dann im Jugendamt Waldshut und Berlin vorgenommen werden.
Gruß Paul
P.S. Kopie dieses Briefes an Richterin Eggers-Zich und Herrn A., Jugendamt
Am selben Tag als ich den Brief in den Briefkasten geworfen habe, finde ich am Nachmittag einen Brief von Kerstin in meinem Briefkasten. Der Inhalt ist überladen mit Schuldvorwürfen gegen mich und moralischen Selbstrechtfertigungen von Kerstin. Was neu und begrüßenswert ist, ich werde erstmalig mit Vornamen angeredet, der Brief ist aus gutem Briefpapier und Kerstin hat den Brief unterschrieben.
Den Inhalt werde ich hier nicht wiedergeben, aber meine Antwort.
15.02.2003
Hallo Kerstin,
nachdem ich meinen Brief vom 13.2. gerade an Dich abgesandt hatte, erreichte mich Dein Brief vom selben Tag. Danke, dass Du mich zum ersten mal seit 7-1/2 Jahren einer Anrede und Deiner Unterschrift unter Deinen Brief würdigst.
Dich zu meiner Müllkippe zu machen, liegt nicht in meiner Absicht. Was ich möchte ist, dass ich nach 7-1/2 Jahren wieder einen lebendigen Kontakt zwischen mir und den Kindern aufbauen kann. Du hast sehr viel Kraft investiert, damit das nicht geschieht. Wozu Du das machst weiß ich nicht.
Du musst mir nicht verzeihen, ich möchte mich durch Dein Verzeihen nicht ins Unrecht und Dich in die moralisch wertvollere Position setzen lassen. Du musst mir ebenso nichts vergeben, denn es gibt nichts, was Du mir vergeben kannst.
Was Du kannst, das ist Verantwortung für die Gegenwart zu übernehmen. Vergangenes wird damit nicht ungeschehen gemacht, aber unfruchtbarer Kampf kann ein Ende finden und Antonia und Lara die furchtbare Last nehmen, Zeit ihres Lebens verfeindete Eltern haben zu müssen.
Mir tut es leid, dass unsere Töchter einen solchen schlimmen Kampf ihrer Eltern erleben mussten. Das was meine Verantwortung dafür ist, nehme ich auf mich. Das was Deine Verantwortung dafür ist, werde ich bei Dir lassen.
Wenn du Interesse an einer konstruktiven Veränderung der derzeitigen Situation hast, schlage ich die folgenden Beraterinnen für eine Unterstützung auf dem Weg der Veränderung vor.
Dipl.-Psych. ...
Oder Frau ..., Psychologin der Beratungsstelle Bad Säckingen. Sie hat einmal pro Woche Montags 12 Uhr Sprechstunde in Sankt Blasien
Für konstruktive Vorschläge Deinerseits bin ich offen.
Gruß Paul
26.2.03
Nach mehreren telefonischen Versuchen habe ich wegen meine laufenden Dienstaufsichtsbeschwerde heute endlich eine zuständige Mitarbeiterin beim Präsidenten des Landgerichtes erreicht. Sie teilt mir auf meine Anfrage wegen der seit 24.1.03 eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde mit, dass es noch ein wenig dauern würde, da erst die Akte angefordert werden und die Richtern ihre Stellungnahme einreichen müsse.
Auf meine Einwendung, dass ich schon vor einem Monat Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht habe, sagt mir die Mitarbeiterin, dass das eben seine Zeit brauche. Ich bedank mich für die immerhin korrekt und sachlich gegebene Information, mit dem Gedanken, dass ich in 14 Tagen wieder anrufen werde, wenn mir bis dahin kein neuer Stand mitgeteilt wird.
Brief an Kerstin
05.03.2003
Hallo Kerstin,
in meinem Brief vom 13.2.03 an Dich hatte ich Dir vorgeschlagen über eine Sorgeerklärung beim Jugendamt die Gemeinsame Elterliche Sorge (gemeinsames Sorgerecht) herzustellen. Leider hast Du mir dazu weder zustimmend noch ablehnend geantwortet.
Für mich ist die gemeinsame Sorge ein Ausdruck der gleichberechtigten Teilhabe und Verantwortungswahrnehmung von Mutter und Vater bei der Entwicklung ihrer Kinder. Sie ist auch ein Ausdruck der Achtung von Mutter und Vater. Normalerweise müsste auch der Vater nichtehelicher Kinder schon mit der Anerkennung der Vaterschaft gleichberechtigt mit der Mutter das Sorgerecht wahrnehmen können. Dies ist aus bedauerlichen Gründen zur Zeit in Deutschland noch nicht vorgesehen. Daher benötigen nichtverheiratete Väter zur Zeit noch die Zustimmung der Mutter, wenn auch sie Träger der gleichberechtigten rechtlichen elterlichen Verantwortung werden wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.01.2003 beschlossen, dass für nichteheliche Kinder die vor dem 1. Juli 1998 geboren wurden, das Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge auf gerichtlichen Wege herstellen kann.
Diesen Weg würde ich nun gehen. Einfacher wäre es natürlich, wenn Du doch noch meinen Vorschlag unterstützen könntest, die gemeinsame elterliche Sorge über eine Sorgeerklärung beim Jugendamt herzustellen. Dies würde ich auch als ein Zeichen Deiner Achtung vor mir als Vater von Antonia und Lara und Deiner Anerkennung der Bedeutung des Vaters für die Entwicklung seiner Kinder sehen.
Gerne bin ich auch bereit, hierzu direkt oder mit Unterstützung einer Familienberatungsstelle oder einem geeigneten Dritten gemeinsame Gespräche zu führen, um zu einer guten Lösung zu kommen.
Ich würde mich freuen, wenn Du mir bis zum 15. März Nachricht zu einem solchen Weg der Achtung mitteilen würdest.
Gelingt dieser Weg nicht, so würde ich nach dem 15.3. einen Antrag auf Herstellung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge beim Familiengericht Waldshut einreichen.
Kopie dieses Briefes an Jugendamt Waldshut, Herrn A.
Es grüßt Dich
Paul
8.3.03
Es geht mal wieder in Trippelschritten weiter, hoffentlich nicht im Kreis. Nun ja, Rom wurde bekanntlich auch nicht an einem Tag erbaut. Dafür steht es heute immer noch, obgleich von ganz zu Anfang mittlerweile keiner mehr lebt. Heute erreicht mich vom Familiengericht Flensburg die Abschrift eines Briefes vom 14.02.03 der Richterin an den zuständigen Jugendamtsmitarbeiter in Waldshut, worin sie ihn darum bittet, eine/n geeignete/n Verfahrenspfleger/in zu benennen.
Ich setz mich gleich hin und verfasse drei Briefe.
Brief 1 an den Jugendamtsmitarbeiter Herrn A. in Waldshut
08.03.03
Sehr geehrter Herr A... ,
mit Schreiben vom 14.2.03 bat Sie die Familienrichterin Frau Eggers-Zich eine/n geeignete/n Verfahrenspfleger vorzuschlagen. Sie machte dabei auch auf meinen Vorschlag zu Einsetzung von Frau ... aufmerksam. Diese Verfahrenspflegerin hatte ich Ihnen auch schon in unserem persönlichen Gespräch am 4.2.03 im Jugendamt Waldshut vorgeschlagen. Die anderen in ihrem Landkreis bisher tätigen Verfahrenspflegerinnen, so habe ich es aus unserem Gespräch entnommen, sind möglicherweise der Schwierigkeit des hier vorliegenden Falles von fast acht Jahren Umgangsvereitelung und der damit verbundenen Möglichkeit der einseitigen Einflussnahme durch die Mutter meiner Töchter, nicht gewachsen. Wenn es an dem wäre, wäre die Einsetzung einer solchen Verfahrenspflegerin verlorene Zeit und Mühe.
Ich möchte daher noch einmal dringend auf Frau ... als Verfahrenspflegerin und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt auch Umgangspflegerin hinweisen. Die örtliche Entfernung von Luftlinie ca. 36 Kilometer zischen ... und Sankt Blasien dürfte hier keine Rolle spielen. Die professionelle Kompetenz von Frau ... dagegen eine erhebliche.
Beiliegend für Sie:
- Mein Briefe an Kerstin Sommer vom 13.2.03 und 5.3.03
- "Die Förderung des Kindeswillen", Spangenberg, aus Kind-Prax 5/2002
- "Elternschaft und Kindeswohl", Dykstra/Niepel, ISFO 2002
Dieses Schreiben sende ich in Kopie an das Familiengericht Flensburg.
Mit freundlichen Gruß
Paul Fels
Brief 2 an Richterin Eggers-Zich
08.03.2003
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
Ihr Schreiben vom 14.2.03 an Herrn A... vom Jugendamt Waldshut habe ich erhalten.
Beiliegend für Sie
- mein Schreiben vom heutigen Tag an Herrn A.. .
- Mein Briefe an Kerstin Sommer vom 20.1.03 und 13.2.03
- "Die Förderung des Kindeswillen", Spangenberg, aus Kind-Prax 5/2002
- "Elternschaft und Kindeswohl", Dykstra/Niepel, ISFO 2002
- "Mutter, Madonna, Hure. Die Verherrlichung und Erniedrigung der Mutter und der Frau", Buchbesprechung in "Kinderanalyse", 1/1998
- Die neun Stufen der Konflikteskalation nach Glasl
Mit freundlichen Gruß
Paul Fels
Brief 3 an Rechsanwältin Steinhausen, den Mutterschutzengel von Flensburg oder heißt es Mutterschutzengelin?
"Für Frau Steinhausen
zum Nachdenken und zur Veränderung wünscht Ihnen Paul Fels alles Gute."
Beigelegt "Der Anwalt als Scheidungsmanager", Trossen
Neun Stufen der Konflikteskalation nach Glasl
"Mutter, Madonna, Hure"
8.3.03
Hurra, hurra, die Post ist da. Vom Landgericht Flensburg zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Frau Eggers-Zich.
Der
Präsident
des Landgerichts
Flensburg
Landgericht Flensburg, Postfach 21 42, 24911 Flensburg
Herrn
Paul Fels
Ihr Zeichen/vom
Mein Zeichen/vom
Telefon (0461) 89-0
89-...
Datum 10.03.2003
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24.01.2003 gegen die Richterin am Amtsgericht Eggers-Zich
Sehr geehrter Herr Fels,
nach Einsichtnahme in sämtliche Akten und Einholung einer dienstlichen Stellungnahme der Richterin sehe ich keinerlei Veranlassung für dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die Richterin, da eine Verletzung von Dienstpflichten nicht vorliegt.
Insbesondere ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Richterin untätig geblieben ist oder das Verfahren pflichtwidrig nicht gefördert hat. Der Zeitraum zwischen der richterlichen Verfügung vom 03.12.2002 und der nachfolgenden Verfügung vom 14.02.2003 ist im Hinblick auf den Gegenstand und die besonderen Umstände des Verfahrens, die dazwischen liegenden Feiertagen sowie die üblicherweise anfallenden eiligen und vorrangig zu bearbeitenden Verfahren nicht zu beanstanden.
Auch im Hinblick auf die von Ihnen beanstandete Gesamtdauer des Verfahrens ist die Verletzung von Dienstpflichten nicht zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Rosenthal
Nun ja, viel mehr habe ich auch nicht erwartet. Man kann ja schon froh sein, dass die Leute vom Landgericht sich wenigstens die Mühe machen, die Akten in die Hand zu nehmen und von der Richterin eine Stellungnahme abzuverlangen. Aber wer ist überhaupt Rosenthal? Ist das ein Mann oder eine Frau, der Pförtner oder die Reinemachfrau, oder der stellvertretende Landgerichtspräsident. Offenbar reicht es in Flensburg völlig aus, einen Briefbogen vom Landgericht zu benutzen, um sich als vertretungsberechtigt zu legitimieren. Sollen doch die Anfragenden fröhliches Rätselraten veranstalten, wer sich denn da der Mühe unterzieht zu antworten.
Gemeinsame Sorge
Nun reiche ich beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen einen Antrag auf die Herstellung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge ein. Hoffentlich dauert die Bearbeitung dort nicht auch 7 Jahre wie bei meinem Antrag auf Umgangsregelung in Flensburg.
Das Bundesverfassungsgericht hat es ja nicht übers Herz gebracht, die nichtverheirateten Väter ohne wenn und aber ins Recht zu setzen. Es kreißte der Berg und gebar eine Maus. Die Maus des Bundesverfassungsgerichtes heißt, Väter, deren Kinder vor dem 1.7.1998 geboren wurden, können jetzt beim Familiengericht die Gemeinsame Elterliche Sorge beantragen. Die zweite Maus vom Bundesverfassungsgericht ist der Auftrag an den Gesetzgeber, zu beobachten, wie sich die Diskriminierung nichtverheirateter Väter in der Praxis entwickelt und wenn es gar zu doll wird, Gesetzesänderungen ins Auge zu fassen. Das reicht ja schon für einen kleinen Mäusezirkus in Karlsruhe.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstr. 23
79761 Waldshut-Tiengen
Betrifft: Antrag auf Herstellung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge für meine Kinder Antonia und Lara Sommer.
18.03.2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
Entsprechend
UN-Kinderkonvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“
Artikel 18 (Verantwortung für das Kindeswohl)
(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.
(2) ... (3)
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Artikel 8: "(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung (...) ihres Familienlebens"
Artikel 14: "Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts ... oder eines sonstigen Status zu gewähren."
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3 Satz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Artikel 3 Satz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden."
Artikel 6 Satz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Bundesverfassungsgericht - Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01
Beantrage ich hiermit
1. die gerichtliche Herstellung der Gemeinsamen Elterliche Sorge für meine Kinder Antonia Sommer, geboren am 21.06.1988 und Lara Sommer, geboren 29.10.1990. Beide Kinder wohnen bei ihrer Mutter Kerstin Sommer, ... , 79837 Sankt Blasien.
2. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das beantragte Verfahren.
3. Die Bestellung einer Verfahrenspflegerin für meine Kinder nach § 50 (2) FGG
§ 50 FGG (Pflegerbestellung)
(1) Das Gericht kann dem minderjährigen Kind einen Pfleger für ein seine Person betreffendes Verfahren bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
(2) Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn
1. das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht,
Die Bestellung einer Verfahrenspflegerin ist notwendig, da die Mutter bisher noch nicht in der Lage ist, dem Interesse der Kinder nach zwei gleichwertigen, kompetenten und sich gegenseitig respektierenden Eltern die notwendige Anerkennung und Achtung zu geben. Wäre dies der Fall, hätte die Mutter, wie ihr vom Vater mit Brief vom 05.03.2003 (siehe Anlage) angeboten, die Möglichkeit gehabt, eine außergerichtliche freiwillige Beurkundung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge vorzunehmen oder zur Klärung möglicherweise noch zwischen den Eltern zu besprechender Fragen die Unterstützung durch eine Familienberatungsstelle zu nutzen.
Als Verfahrenspflegerin schlage ich die Bestellung der Diplom-Psychologin ... aus ... vor.
Frau ... ist eine ausgewiesene und renommierte Expertin im Bereich des Kindschaftsrechtes.
Für etwaige Nachfragen stehe ich dem Gericht gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Anlagen:
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung für meine beiden Kinder
- Kopie Brief von Paul Fels an Kerstin Sommer vom 5.3.03
19.03.03
Heute ist mal wieder Post mit Datum vom 17.03.03 vom Familiengericht in Flensburg gekommen. Darin in Kopie ein Brief des Jugendamtsmitarbeiters Herrn A. vom Landratsamt Waldshut vom 19.02.03. Darin unterrichtet der Jugendamtsmitarbeiter sachlich korrekt vom Gesprächstermin am 4.2.03 und der Absage der Mutter an diesem Termin und auch einem eventuellen Einzeltermin teilzunehmen.
Nun, ein paar unbescheidene Fragen bleiben. Wieso braucht Herr A. 14 Tage, um nach dem mit mir stattgefundenen Gespräch diesen Brief zu fertigen und an das Gericht zu schicken? Und wieso braucht das Familiengericht Flensburg dann vom Posteingang am 21.2.03 noch mal bis zum 17.03.03 fast einem Monat um nichts anderes zu tun, als mir diesen Brief in Kopie zu übermitteln. Wenn ich dann die gebetsmühlenhaft vorgetragenen Forderungen der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di nach Gehaltserhöhungen für den öffentlichen Dienst höre, frage ich mich, ob da nicht was faul ist im Staate Dänemark, um mit Shakespeare zu sprechen. Vielleicht sollte der öffentliche Dienst erst mal seinen Leistungsfähigkeit auf einen modernen Stand bringen, anstatt auf dem Stand des 19. Jahrhunderts zu verbleiben. Dann werden auch Gelder in Milliardenhöhe frei, die zu Gehaltserhöhungen genutzt werden können. Kein am Markt arbeitendes Unternehmen kann sich einen derart schleppenden Umgang mit seinen Kunden erlauben, ohne binnen eines Jahres Konkurs anzumelden.
22.03.03
Die Ereignisse scheinen sich fast zu überschlagen. Heute ist schon wieder ein Brief von der Richterin vom Amtsgericht Flensburg im Briefkasten. Sie beabsichtigt Frau H. aus Sankt Blasien als Verfahrenspflegerin einzusetzen und gibt mir Gelegenheit zu Stellungnahme binnen 2 Wochen. Im Brief auch in Kopie das folgende Schreiben des Jugendamtsmitarbeiters Herrn A. aus Waldshut vom 13.3.2003 an die Richterin:
"Am 13.03.03 kam Frau Sommer zu uns, aufgrund des ihr zugesandten Schreibens des AG Flensburg an das Jugendamt Waldshut vom 14.02.03 - und wünschte eine Beratung hinsichtlich der beabsichtigten Verfahrenspflegschaft, das sie dieses Instrument im familiengerichtlichen Verfahren (§50 FGG) nicht kannte.
Frau Sommer kann sich vorstellen, mit einer Verfahrenspflegerin zusammenzuarbeiten. Mit Frau K als mögliche Verfahrenspflegerin ist Frau Sommer allerdings nicht einverstanden, da sie von Herrn Fels vorgeschlagen worden ist. Es ist ihr Anliegen, dass der Verfahrenspfleger weder von ihr noch vom Vater vorgeschlagen wird.
Frau K ist uns als Verfahrenspflegerin nicht bekannt. Die Entfernung zwischen G. und St. Blasien sehen wir sicherlich nicht als Problem an.
Mögliche Verfahrenspfleger in unserem Einzugsgebiet sind über das hiesige Familiengericht zu erfahren."
Damit ich mit Sachkenntnis zu der von der Richterin in Betracht gezogenen Verfahrenspflegerin Stellung nehmen kann, sende ich der Verfahrenspflegerin eine briefliche Anfrage.
"Frau H.
...
79809 Sankt Blasien
Betrifft: Verfahrenspflegschaft für meine Kinder Antonia und Lara Sommer.
22.03.2003
Sehr geehrte Frau H.,
das Familiengericht Flensburg beabsichtigt, Sie als Verfahrenspflegerin in dem von mir am 31.10.1995 beantragten Verfahren auf Umgangsregelung (Geschäftsnr. 93 F ... (neu), einzusetzen (siehe in Kopie Schreiben vom Amtsgericht Flensburg vom 19.03.03 und Schreiben vom 13.3.03 Herr A. (vom Jugendamt Waldshut).)
Da, wie sie am Antragstermin vom 31.10.1995 sehen, das Verfahren bist heute ohne eine Regelung des Umgangs läuft und seit August 1995 der Kontakt zwischen mir und meinen Töchtern fast völlig unterbrochen ist, die Mutter meiner Kinder, Frau Sommer für mich nicht erkennbar werden lässt, an einer Lösung des Konfliktes und einer Wiederherstellung des Kontaktes zwischen Töchtern und Vater interessiert zu sein, gehe ich von einer erheblichen fachlichen und persönlichen Beanspruchung der mit der Verfahrenspflegschaft betrauten Fachkraft aus. Ich bitte Sie, dies bei einer Übernahme der Verfahrenspflegschaft zu bedenken - und wenn Sie sich nicht sicher fühlen sollten, das Gericht davon in Kenntnis zu setzen.
Damit ich dem Familiengericht eine mit Wissen untersetzte Stellungnahme zu Ihrer beabsichtigten Bestellung senden kann, erbitte ich von Ihnen die Zusendung Ihrer Arbeitskonzeption und ihres Ausbildungsganges, insbesondere auch der Ausbildung zur Verfahrenspflegerin.
...
Weiter erbitte ich von Ihnen eine Bestätigung, dass Sie in keinem privaten Kontakt mit der Mutter meiner Töchter stehen. In einer kleinen, wenn auch schönen, Stadt wie Sankt Blasien ist das für mich nicht auszuschließen und wäre ein Grund, um Sie zu bitten, auf Grund einer dann möglicherweise bestehenden Befangenheit, die Verfahrenspflegschaft nicht zu übernehmen.
Sollten Sie vom Gericht bestellt werden, so stehe ich Ihnen gerne für Gespräche und Kontakte, gegebenenfalls auch gemeinsam mit Frau Sommer und meinen Kindern zur Verfügung.
P.S. Dieses Schreiben sende ich zur Information in Kopie an das Amtsgericht Flensburg.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels"
Bis Freitag den 28.3.03 warte ich erst mal. Vielleicht kommt ja eine Antwort von der Verfahrenspflegerin. Da am Freitag noch nichts gekommen ist und die Richterin mir nur 14 Tage Zeit zur Stellungnahme gegeben hat, rufe ich die Verfahrenspflegerin an. Ihre Telefonnummer steht im Telefonbuch. Nach zweimaligen Versuch erreiche ich sie dann. Wichtigstes Ergebnis, sie ist auch systemische Familientherapeutin und das läßt mich hoffen, dass sie nicht genau so eine katastrophale Niete ist, wie einige andere in der Vergangenheit.
Meine Stellungnahme an die Richterin
30.03.2003
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
Ihr Schreiben vom 19.03.03, in dem Sie mir Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Bestellung von Frau H. als Verfahrenspflegerin geben, habe ich erhalten. Ich habe daraufhin an Frau H. einen Brief gesandt, den ich Ihnen in Kopie beigelegt habe.
Am 28.03 habe ich Frau H. angerufen und Sie um Auskunft zu ihrer Qualifikation gebeten. Da mir Frau H. mitgeteilt hat, dass sie ausgebildete systemische Familientherapeutin ist, denke ich, dass sie somit eine solche Qualifikation besitzt, die es ihr möglich macht, die Interessen meiner Töchter angemessen zu vertreten. Ich sehe daher derzeit keine Gründe, die gegen ihre Bestellung sprechen würden.
Mehrere der seit 1995 im Verfahren in Erscheinung getretenen professionellen Helfer haben aus meiner Sicht erhebliche fachliche Inkompetenz gezeigt. Ich denke da nur an die katastrophale Arbeitsweise von Frau Kühl von der Familienberatung Bahnhofstraße in Flensburg. Ich hoffe für mich und meine Töchter, dass es Frau H. gelingt, ein anderes, kompetenteres Bild der Helferszene zu vermitteln.
Vom 20.-26.4. bin ich ... in Freiburg. Leider ist zu dieser Zeit Frau H. im Urlaub, sonst ließe sich dies von meiner Seite aus gleich mit einem persönlichen Kontakt verbinden.
Beiliegend für Sie der Aufsatz "Die Ermittlung des Kindeswohls im Gerichtstermin", Spangenberg, "Zentralblatt für Jugendrecht", 2/2002, S. 100-101, ... .
Eine Kopie dieses Schreibens sende ich an Frau H.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Die Verfahrenspflegerin bekommt auch noch einen kurzen Brief von mir mit der Kopie meines Schreibens an die Richterin und einigen fachlichen Materialien zum Thema Umgang und Elternentfremdung. Zu meinem Antrag auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Mutter hat die Richterin bisher noch gar nicht mitgeteilt. Fällt halt unter den Tisch, macht eh nur Arbeit und wenn die Mutter morgen nach Australien auswandert, dann hat die Richterin wenigstens nichts mehr mit der Sache zu tun. So erledigt sich Arbeit ganz von selbst. Hat ja Helmut Kohl schließlich auch so gemacht. Wenn man die Sachen lange genug aussitzt, spart man sich 90 Prozent der Arbeit. Hinterher stirbt dann die Ehefrau des Altkanzlers an Lichtallergie. Das hat schon Brecht vorausgesehen, als er in der Dreigroschenoper textete "Und die einen sind im Dunkeln und die anderen sind im Licht. Und man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht." Bleibt zu hoffen, dass das nicht auch an deutschen Familiengerichten Schule macht.
Ostern 2003
Die Osterfeiertage sind in Sicht. Gestresst von dem ganzen Ärger und der Kunst des Lebens, genannt Lebenskunst, will ich mir mal ein paar Tage Urlaub gönnen. Es gibt zwar Jugendamtsstimmen, die meinen, getrennt lebenden Vätern würde Urlaub nur dann zustehen, wenn sie den Kindesunterhalt wenigstens in Höhe des Regelbetrages gezahlt haben und ansonsten gefälligst rackern sollen, um die Kohle ranzuschaffen. Ansonsten sollen diese Väter aber nicht wegen Unterstützung bei der Ausübung des Umgangs das Jugendamt belästigen, denn dieses hat schon genug damit zu tun, von renitenten und dickköpfigen Vätern die Kohle einzutreiben.
Nun, was liegt näher, als zum Urlaub für eine Woche in die Nähe von Sankt Blasien zu fahren. So eine Kindesentführung in eine neue Gegend ist doch für einen Vater immer wieder eine schöne Gelegenheit bisher unbekannte Gegenden kennen zulernen. Damit die Mutter für den Fall, dass der Heilige Geist über sie kommt und sie erleuchtet, dem Vater bei dieser Gelegenheit, Kontakt mit seinen Kindern einräumt, schreibe ich der Mutter einen Brief.
09.04.2003
Hallo Kerstin,
vom 20.-26. 4.03 fahre ich zu einem Feldenkrais Seminar in die ... Freiburg.
Ich würde gerne die Gelegenheit dieser für mich sehr weiten Reise nutzen, um mich mit Antonia und Lara zu treffen.
Bitte gib mir Bescheid, ob Du auch daran Interesse hast und welchen Vorschlag Du in diesem Fall für dieses Treffen machen möchtest oder ob Du andere Vorschläge hast. Ich selber könnte nach Sankt-Blasien kommen und mich dort mit den Kindern treffen. Gerne können die Kinder aber auch nach Freiburg kommen oder an einen anderen in der Nähe liegenden Ort.
Die ... Freiburg ist in der ... Telefon (0761) .... Einfach nach mir fragen. Oder mich über Handy anrufen.
Gruß
Paul
Kopie dieses Schreibens an:
Familiengericht Flensburg, Frau Eggers-Zich
Jugendamt Waldshut, Herr A.
Verfahrenspflegerin H.
Gemeinsame Sorge
Am 18.3.03 habe ich meinen Antrag auf gemeinsame Sorge beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen eingereicht und schon mit Schreiben vom 11. April 2003 bekomme ich eine ausführliche Nachricht vom Amtsgericht Waldshut. Da kann man sich beim Amtsgericht in Flensburg wo im Vierteljahrestakt geschlichen wird und nach 7 Jahren noch immer keine Umgangsregelung zustande bekommen wurde mal eine Scheibe abschneiden.
Im Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme Stellungnahmen des zuständigen Jugendamtmitarbeiters in Waldshut Herrn A. und ein Schreiben von Rechtsanwältin Steinhausen aus Flensburg.
Schreiben des Jugendamtsmitarbeiters an das Familiengericht Waldshut Tiengen vom 3.4.03
Regelung der elterlichen Sorge für die Kinder Antonia Sommer geb. ... und Lara Sommer, geb. ... wh. bei ihrer Mutter, Frau Kerstin Sommer, ... St. Blasien
Sehr geehrter Herr Hartmann,
wie telefonisch miteinander besprochen, informieren wir Sie über das beim Familiengericht in Flensburg anhängige Familiengerichtsverfahren (93 F ...) zur Regelung des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater. Das Familiengericht beabsichtigt einen Pfleger gemäß § 50 FGG in diesem strittigen Verfahren einzusetzen.
Frau Sommer ist mit ihren Kindern am 1.12.2002 vom Landkreis Schleswig-Flensburg zu uns in den Landkreis Waldshut nach St. Blasien zugezogen. Herr Fels hat Anfang Februar 03 bei uns vorgesprochen. Frau Sommer sprach Mitte März bei uns vor und hat sich über die von Familiengericht Flensburg beabsichtige Verfahrenspflegschaft beraten lassen.
Sollte das Gericht eine Äußerung zum Antrag des Vaters wünschen, bitten wir um Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
A.
Das Schreiben von Rechtsanwältin Steinhausen an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen vom 7.4.2003
In der Familiensache Fels ./. Sommer
- ... -
zeigen wir mit beiliegender Vollmacht an, daß wir die Antragsgegnerin vertreten. Wir beantragen,
1.) das Verfahren auszusetzen.
2.) der Antragsgegnerin für das Verfahren Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung der Unterzeichnenden zu bewilligen.
Mit einer Bewilligung zu den Bedingungen eines beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen zugelassenen Anwalts sind wir einverstanden.
Die Parteien waren nie miteinander verheiratet. Sie haben auch keine Sorgeerklärung abgegeben. Danach steht der Kindesmutter das alleinige Sorgerecht nach § 1626 a BGB zu. Eine Entscheidung, wie sie der Antragsteller anstrebt, ist gesetzlich nicht vorgesehen.
In seiner Entscheidung vom 29.01.03 (vgl. FamRZ 2003, S. 285 ff.), hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß § 1626 a BGB verfassungsgemäß ist. Das Gericht hat im übrigen den Gesetzgeber aufgefordert bis zum 31.12.03 eine Übergangsregelung für die Eltern zutreffen, die mit ihren nichtehelichen Kindern zusammengelebt und sich vor dem 01.07.98 getrennt haben.
Die Parteien dieses Rechtsstreits haben von Mai 1989 bis kurz nach der Geburt der Tochter Lara am ... zusammengelebt Für diese Fälle hat das Bundesverfassungsgericht eine Aussetzung gerichtlicher Verfahren angeordnet.
Wir dürfen auf folgendes hinweisen:
Zwischen den Parteien ist vor dem Amtsgericht Flensburg zum Az.: 93 F ... seit Jahren ein Verfahren anhängig, in welchem der Antragsteller eine Umgangsregelung anstrebt. Beide Kinder verweigern den Umgang mit ihrem Vater. Das Amtsgericht Flensburg will den Kindern Frau H. aus St. Blasien als Verfahrenspflegerin beiordnen. Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner zitierten Entscheidung aus: "Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten (Seite 287). Diese Voraussetzungen liegen hier nicht einmal ansatzweise vor. Es ist kaum zu verstehen, warum der Antragsteller in einem weiteren Verfahren die gemeinsame elterliche Sorge anstrebt, wo doch bisher nicht einmal Besuchskontakte zwischen ihm und den Kindern stattfinden.
In Bezug auf das Prozeßkostenhilfegesuch verweisen wir auf den anliegenden Wirtschaftsfragebogen.
gez. Steinhausen
Rechtsanwältin
Na wenigstens hat Rechtsanwältin Steinhausen diesmal keine Verleumdungen gegen mich in ihr Schreiben gepackt. Vielleicht gibt sie sich ja mal eine Chance ihr simples schwarz-weißes Gute Mütter-Böse Väter-Denken zu verändern. Auf dem Weg zur Genesung seien ihr meine aufrichtigen Wünsche übermittelt. Zu wünschen wäre es auch ihren nächsten "Antragsgegnern", die sie aus der sicheren Distanz ihrer Kanzlei in Flensburg mit Rechtsanwaltsbriefen traktiert.
Meine Stellungnahme an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Postfach 12 44
79742 Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen 4 F ...
Familiensache Fels und Sommer
14.4.2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Hartmann,
Ihr Schreiben vom 11.4.03 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme habe ich dankend erhalten.
Zunächst möchte ich mitteilen, dass ich keinen Antrag "gegen" die Mutter meiner beiden Töchter Antonia und Lara, Frau Sommer gestellt habe. Insofern bitte ich Sie beim nächsten Schreiben den Betreff "Familiensache Fels gg. Sommer" umzuformulieren. Ich schlage dafür vor: "Familiensache Fels und Sommer". Dies entspricht auch meinem Antrag auf gerichtliche Feststellung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge, wo es ja gerade nicht um das Gegeneinander geht, sondern um das Miteinander der Eltern im Interesse der gemeinsamen Kinder, was nicht ausschließt in bestimmten Fragen verschiedener Meinung zu sein, wie das in § 1628 BGB ja richtigerweise auch berücksichtigt ist.
Zum Schreiben von Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen möchte ich folgendes anmerken.
Ich finde es bedauerlich und auch von weiteren Schaden für meine Töchter Antonia und Lara, dass Frau Sommer, Rechtsanwältin Steinhausen mit der anwaltlichen Vertretung ihrer Interessen (von Frau Sommer) beauftragen will. Zum einen, weil ich denke, dass Frau Sommer ihre eigenen Interessen durchaus auch ohne fremde Vertretung kompetent selbst vertreten kann. Frau Sommer hat erfolgreich ein Studium als Diplom-Lehrerin und eine Ausbildung zur Waldorferzieherin abgeschlossen. Beides Berufe, in denen man erfolgreich kommunizieren muss. Frau Sommer bedarf auf Grund ihrer kommunikativen Kompetenzen keiner Rechtsanwältin als Sprachrohr zur Darstellung eigener Interessen.
Zum anderen hat Rechtsanwältin Steinhausen bedauerlicherweise in dem am Amtsgericht Flensburg anhängigen Umgangsverfahren durch ihre bisherige eskalierende Art und Weise der Prozessvertretung massiv dazu beigetragen den Konflikt zwischen den Eltern anzuheizen und damit mir wie auch meinen Töchtern erheblichen Schaden zugefügt. So hat sie mich unter anderen gerichtsöffentlich verleumdet, ich wäre nicht erziehungs- und versorgungsfähig. Ich habe mir erlaubt, diesem Schreiben ein Foto dieses angeblich "erziehungs- und versorgungsunfähigen" Vater aus dem Jahr 2002 beizulegen, auf dem ich und die Tochter einer Freundin zu sehen bin. So kann man sich ein reales Bild machen und es damit vermeiden eigenen Projektionen nachzuhängen.
Besondere Rechtskenntnisse, die eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigen würden, sind im vorliegenden Verfahren nicht zu erwarten. Das OLG Oldenburg hat in einem Beschluss vom 20.8.2001 - 12 WF 126/01 und 127/01 entschieden, dass entsprechend § 121 Abs. 2 ZPO in Kindschaftssachen im Allgemeinen keine Beiordnung eines Rechtsanwaltes von Nöten ist. (veröffentlicht in "Das Jugendamt", 3/2002). In Kopie diesem Schreiben beiliegend.
Wenn meinen Kindern vom Gericht wie von mir am 18.03.03 beantragt ein/e Verfahrenspfleger/in bestellt wird, sehe ich im Gegensatz zur Beiordnung von Rechtsanwältin Steinhausen für Frau Sommer einen Sinn, da die eigenständigen Interessen von Antonia und Lara auf Grund des schweren Loyalitätsdruck ihrer Mutter, bisher keine wirksame Vertretung finden dürften.
Letztlich geht es in vorliegenden Verfahren nicht um Rechtskenntnisse, sondern um Familiendynamik und da ist Rechtsanwältin Steinhausen sicher nicht die richtige Ansprechpartnerin.
Ich beantrage daher, den Antrag von Frau Sommer auf Prozesskostenhilfe zurückzuweisen.
Ersatzweise stelle ich den Antrag, dass die Beiordnung einer Rechtsanwältin für Frau Sommer unter Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wird.
Zum inhaltlichen Vortrag von Rechtsanwältin Steinhausen.
Die Bemerkung von Rechtsanwältin Steinhausen zu den Voraussetzungen des Gemeinsamen Sorgerecht gehen ins Leere. Zum einen deshalb, weil ich als Vater jederzeit bereit bin, mit der Mutter zu kooperieren. Bei Bedarf bin ich auch jederzeit bereit, gemeinsam mit der Mutter in einer Beratungsstelle oder im Rahmen einer Familientherapie über bestehende Konflikte zu sprechen. Dies entspricht auch meinem beruflichen Verständnis als ... und dem Grundgedanken ... .
Sollte die Bereitschaft der Mutter fehlen, eventuell bestehende Konflikte zwischen ihr als Mutter und mir als Vater zu klären oder es sich um intrapsychische Konflikte von ihr selbst handeln, so muss Frau Sommer dies gegebenenfalls für sich allein in Beratung oder Therapie klären. Dies entspräche auch ihrer Wohlverhaltenspflicht nach § 1627 und 1618a BGB, aber auch ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht nach § 171 StGB.
Die Bemerkung von Rechtsanwältin Steinhausen "Es ist kaum zu verstehen, warum der Antragsteller in einem weiteren Verfahren die gemeinsame elterliche Sorge anstrebt, wo doch nicht einmal Besuchskontakte zwischen ihm und den Kinder stattfinden", zeigt, dass Frau Steinhausen sich offenbar über die Rolle eines Vaters für seine Kinder völlig im unklaren ist. Inwieweit das eventuell mit einem gestörten Verhältnis zu ihrem eigenen Vater zu tun hat oder mit einen gestörten Verhältnis zu Männern, kann hier nicht geklärt werden, die Vermutung liegt allerdings für mich nahe.
Die gemeinsame elterliche Sorge ist gerade ein Ausdruck der Übernahme der vollen elterlichen Verantwortung. Dies ist richtigerweise im Grundgesetz Artikel 6 und in Artikel 18 der UN-Kinderkonvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ verankert. Dass dies noch nicht ohne Wenn und Aber in der Gesetzeswirklichkeit des BGB´s anerkannt worden ist, ist bedauerlich, jedoch ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch die Rudimente einer die nichteheliche Vaterschaft und nichteheliche Kinder stigmatisierenden Rechtsauffassung der Vergangenheit angehören.
Von der grundsätzlichen Position der gleichberechtigten und gleichverpflichteten Wahrnehmung elterlicher Verantwortung durch Mutter und Vater, von der nur im Ausnahmefall einer Gefährdung des Kindeswohls abgewichen werden sollte, ist hier auszugehen. Daraus resultierend folgte, auch Interesse meiner Kinder, mein Antrag auf gerichtliche Feststellung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
P.S. Diese Schreiben sende ich in Kopie an Herrn A. vom Jugendamt Waldshut-Tiengen.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Brief an den Jugendamtsmitarbeiter
Landratsamt Waldshut
Allgemeiner Sozialer Dienst
z.H. Herrn A.
79761 Waldshut-Tiengen
Betrifft: Meine Töchter Antonia und Lara Sommer
wohnhaft bei Kerstin Sommer 79837 St. Blasien, ...
Antrag auf gerichtliche Feststellung der gemeinsamen elterlichen Sorge vom 18.03.03 - AZ 4 F ...
14.04.03
Sehr geehrter Herr A.,
beiliegend für Sie zur aktuellen Information in Kopie mein Schreiben vom 14.4.03 an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen.
Mit freundlichem Gruß
P. Fels
Brief an Familienrichterin Eggers-Zich vom Amtsgericht Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr. 93 F ...
14.04.2003
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
beiliegend für Sie zur aktuellen Information in Kopie meine Osterschreiben an meine Töchter.
Über einen baldigen Fortgang des Verfahrens, insbesondere der Bestellung einer Verfahrenspflegerin würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruß
P. Fels
Am 20. April fahre ich mit einer Gruppe für eine Woche nach Freiburg im Breisgau. Die anderen wissen nicht, dass ich zwei Töchter habe und dass sie ganz in der Nähe wohnen. Am Samstag, den 26. April nutze ich die Gelegenheit und mache einen Ausflug in den Schwarzwald. Mit einer guten Bekannten per Zug bis Titisee. Sie fährt weiter Richtung Bayern und ich mach mich auf den Weg nach Sankt Blasien zum Wohnort meiner Kinder. Erst mal einen Spaziergang am westlichen Ufer des Titisees entlang, zum nächsten Ort nach Bärental, dem angeblich mit 967 m über N höchstgelegenen Bahnhof Deutschlands. Dann weiter mit dem Zug bis zur Entstation am Schluchsee. Bei leichten Nieselregen mache ich von dort aus eine schöne Wanderung über die Wiesen und durch die Wälder Richtung Sankt Blasien. Ich bin erstaunt wie ruhig ich innerlich bin. Das muss an der Natur liegen.
Vater, in Deine Hände befehle ich meinen Geist
Vorbei an einem Gedenkkreuz, gestiftet von der Familie Steiniger, mit der sinnigen und thematisch passenden Inschrift "Vater, in Deine Hände befehle ich meinen Geist", gehe ich weiter auf eine Hochebene. Dann geht es einen Weg direkt hinunter nach Sankt Blasien. Vorbei an einem Kletterfelsen gelange ich auf den Philosophenweg. Von dort aus habe ich eine schöne Sicht auf die Stadt. An der Klinik Sankt Blasien verlasse ich den Weg und gehe die Straße entlang, in der meine Kinder wohnen. Vorbei an dem Haus, in dem sie wohnen, draußen das Klingelschild mit dem Namen ihrer Mutter.
Menzenschwander Straße mit Blick zum Dom
Deutschland war schon immer für seine Extreme bekannt, Goethe und Schiller und Nationalsozialismus, Kinderrechteverbesserungsgesetz und staatliche Väterdiskriminierung 55 Jahre nach Kriegsende, Kinderkommission im Bundestag und eine mit staatlichen Segen weitestgehend lethargische Familienrichterin, die es in fast 5 Jahren nicht geschafft hat, über meinen Antrag auf Umgangsregelung zu entscheiden. Wenn meine Kinder nicht bald volljährig würden, würde ich wahrscheinlich als Verfahrensbeteiligter noch die Pensionierung der Richterin miterleben.
Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um meinen Schlaf gebracht, dichtete Heine. Dem kann ich mich nur anschließen.
6. 5.03
Seit dem letzten Schreiben von Richterin Eggers-Zich vom 22.3.03 sind sechs Wochen vergangen. Sie wollte eine Verfahrenspflegerin aus Sankt Blasien einsetzen. Meinem eigenen Vorschlag zur Einsetzung von Frau K aus F. ist die Richterin nicht gefolgt. Nun ruf ich mal bei der Verfahrenspflegerin an, um den aktuellen Stand zu erfragen. Frau H. teilt mir mit, dass sie die Verfahrenspflegschaft nun doch nicht durchführen wird und dies der Richterin schon mitgeteilt hat. Prima, außer Spesen nichts gewesen.
Nun sind auch schon zwei Wochen seit Ostern vergangen und ich frage mal schriftlich bei der Mutter an, ob meine Post bei den Kindern angekommen ist. Ich überlege, ob ich den Satz mit der Umgangsvereitelung und Elternentfremdung schreibe oder weglasse. Politisch korrekt ist das ja nicht. Man muss als betroffener Vater nach fast 8 Jahren Ausgrenzung durch die Mutter und ihre Helfer/innen in diversen Ämtern und Beratungsstellen fröhlich lachend durch die Bundesrepublik laufen und sich dabei noch dümmliche und menschenverachtende Sprücheklopfer aus dem Bundesjustizministerium anhören, die behaupten, die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ließe sich mit dem Grundgesetz vereinbaren. Ich schreibe den Satz also so auf, wohl ahnend, dass die Mutter, wenn sie den Brief überhaupt liest, wie von der Tarantel gestochen aufspringen wird und sich in ihrer Daueropfermentalität bestätigt sehen wird.
06.05.2003
Hallo Kerstin,
zum Osterfest habe ich Antonia und Lara je einen Brief und ein kleines Ostergeschenk geschickt.
Seitdem sind schon über zwei Wochen vorbei und ich habe noch keine Rückmeldungen von den Kindern bekommen, ob meine Post bei ihnen angekommen ist. Dies verwundert mich nach fast 8 Jahren Umgangsvereitelung und Elternentfremdung nicht allzu sehr, auch wenn es mich nach wie vor betroffen macht.
Ich bitte Dich, mir eine Nachricht zu kommen zu lassen, ob die Kinder meine Post erhalten haben und wie sie darauf reagiert haben.
Gruß Paul
Kopie dieses Schreibens an:
Familiengericht Flensburg, Frau Eggers-Zich
Jugendamt Waldshut, Herr A.
Seit dem letzten Schreiben von Richterin Eggers-Zich vom 22.3.03 sind über 6 Wochen vergangen. Real passiert ist offenbar nichts. Ob es Flensburg vielleicht gar nicht mehr gibt? Vielleicht war da eine große Flutwelle und hat die ganze Stadt samt Amtsgericht in die Flensburger Förde gerissen und die Medien und der Rest von Deutschland haben es noch gar nicht mitbekommen. Sei es wie es sei, es ist mal wieder Zeit einen jener seltsamen Briefe an das Amtsgericht zu senden, von denen man den Eindruck bekommen muss, man schreibt sie an sich selbst.
Brief an Familienrichterin Eggers-Zich vom Amtsgericht Flensburg
11.05.2003
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
beiliegend für Sie zur aktuellen Information in Kopie mein Schreiben vom 6.5.03 an die Mutter meiner Kinder.
Wie mir am gleichen Tag Frau H., Verfahrenspflegerin aus Sankt Blasien telefonisch mitgeteilt hat, wird sie für das vorliegende Verfahren nicht als Verfahrenspflegerin zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Nachricht hat sie Ihnen vielleicht inzwischen schon zukommen lassen.
Im Interesse einer zügigen Bearbeitung meine Antrages auf Umgangsregelung vom 31.10.1995, bitte ich Sie die erforderlichen Schritte, insbesondere die Bestellung einer Verfahrenspflegerin / eines Verfahrenspflegers vorzunehmen.
Frau K., von deren Bestellung Sie bisher bedauerlicherweise abgesehen haben, vielleicht um Frau Sommer nicht zu stark mit einer ausgewiesenen Expertin zum Thema Elternentfremdung zu konfrontieren, sehe ich weiterhin als eine zur Bestellung als Verfahrenspflegerin geeignete Fachkraft an.
Unabhängig von der Bestellung einer Verfahrenspflegerin ist zu überlegen, welche Schritte getan werden müssen, damit die Vereitelung des Umgangs und die zwischen mir und meinen Kindern eingetretene Elternentfremdung behoben werden kann.
Ich erinnere daher noch einmal an meine Anregung vom 28.01.2003:
"Ich beantrage daher, Frau Sommer zu einer Teilnahme an Beratungen im Jugendamt oder einer geeigneten anderen Stelle zu beauflagen. Ziel der Beratung sollte es sein, Frau Sommer zu unterstützen, ihre massive Abwehrhaltung gegen den Kontakt zwischen Töchter und Vater abzubauen, so dass sich eine Neuanbahnung des Kontaktes entwickeln kann."
Dazu das Oberlandesgericht Stuttgart, 17. Zivilsenat - Beschluß vom 26.7.2000 - 17 UF 99/00:
Die Wohlverhaltenspflicht aus §1684 II S. 1 BGB beinhaltet auch die Verpflichtung der Eltern, zur Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontakts eine Therapie zu machen. FamRZ 2002, Heft 14, S. 932-933
Meinen Antrag vom 9.11.02
"Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für meine Kinder Antonia und Lara Somer auf einen Ergänzungspfleger nach § 1909 BGB."
halte ich daher weiterhin aufrecht.
Für die Übernahme einer Pflegschaft
a) zur Bestimmung des Aufenthaltsrechts für meine Töchter
b) des Umgangs
schlage ich ebenfalls Frau Diplom-Psychologin K. ... vor ...
Passend zum Thema habe ich Ihnen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 3.9.2002 - 1 UF 103/2000, veröffentlicht in "Zentralblatt für Jugendrecht", 4/2003, S. 159-161 beigelegt, in der Hoffnung, dass Ihnen dies bei den richtigen Schritten helfen mag.
Hier in Kurzform der Beschluss:
1. Bei nicht nachvollziehbarer und dauerhafter Weigerung eines Elternteils, den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern zu ermöglichen, kann eine gerichtliche Umgangsregelung mit der Verpflichtung verbunden werden, die Kinder zur Durchführung des Umgangs herauszugeben. Um die Verpflichtung zur Herausgabe durchzusetzen, kommt Zwangshaft und die Anwendung von Gewalt gegen den sich weigernden Elternteil in Betracht (§33 Abs. 2 FGG)
2. Zusätzlich kann in einem solchen Fall dem betreuenden Elternteil die elterliche Sorge insoweit entzogen werden, als es um den Umgang mit dem anderen Elternteil geht. Insoweit kann Ergänzungspflegschaft angeordnet werden mit der Folge, dass die Kinder an den Pfleger herauszugeben sind.
3. Ergänzungspflegschaft kann auch angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass Eltern ihre Auskunftspflicht gemäß § 1686 BGB erfüllen.
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn es Ihnen gelänge, meinen Antrag aus dem Stadium der Aktenverwaltung und Stagnation in das Stadium des Handelns und der Entwicklung kommen zu lassen. Eine Kopie meines Schreibens sende ich an Herrn A. vom JA Waldshut-Tiengen.
Paul Fels
Brief an Herrn A. vom Jugendamt Waldshut
11.05.2003
Sehr geehrter Herr A.,
beiliegend für Sie zur aktuellen Information in Kopie mein Schreiben vom 11.05.03 an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen.
Außerdem auch der dort erwähnte Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 3.9.2002 - 1 UF 103/2000, veröffentlicht in "Zentralblatt für Jugendrecht", 4/2003.
Vom 20. bis 27.4.03 war ich im Urlaub in Freiburg. Am Sonnabend, den 26.4. habe ich einen Ausflug nach Sankt Blasien gemacht, um mir wenigstens einmal die Straße anzuschauen, in der meine Kinder seit Dezember wohnen. Fotos meiner Kinder habe ich trotz vielfachen Nachfragens an die Mutter bisher nie erhalten. Ich bin dann mit dem letzten Bus wieder zurück Richtung Freiburg gefahren. Traurig, dass sich ein Vater in Deutschland wie ein Aussätziger bewegen muss.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Mal wieder Zeit für den nächsten Brief an die Richterin
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr. ...
Postfach 1151
24901 Flensburg
17.05.2003
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
mit Schreiben vom 19.03.03 gaben Sie mir Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Bestellung von Frau H. Verfahrenspflegerin, mit Schreiben vom 30.03.2003 habe ich ihnen darauf geantwortet. Seitdem habe ich keine neuen Informationen von Ihnen über einen eventuellen Fortgang des Verfahrens erhalten. Mir ist lediglich über ein persönliches Telefonat mit Frau H. am 11.05.03 bekannt geworden, dass diese offenbar nicht als Verfahrenspflegerin zur Verfügung steht.
Ich bitte Sie, mir bis zum 26.05.2003 Nachricht über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu geben. Sollte ich bis dahin keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, werde ich wieder Dienstaufsichtsbeschwerde über Sie beim Präsidenten des Landgerichtes Flensburg einreichen müssen.
Ich kann mir vorstellen, dass eine solche Vorgehensweise von mir, Sie in Ihrer Arbeit nicht gerade beflügelt. Doch ohne mein Drängen passiert augenscheinlich auch nichts, wie mein nach fast acht Jahren immer noch ungeregelter Antrag auf Umgangsregelung beweist. Sollten Sie sich im vorliegenden Fall für befangen oder überfordert ansehen, können Sie dies in eigener Verantwortung erklären und auf dem dafür vorgesehenen Weg, um Entbindung von dem hier vorliegenden Antrag bitten. Ich selber werde dies wohl nicht für Sie tun, da ich meine, dass eine vom Staat gut bezahlte Richterin auch ihre Aufgaben erledigen oder den an sie gestellten Auftrag zurückgeben muss.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Trari, trara, die Post ist da
Mit Poststempel vom 15.05.2003 erhalte ich einen Brief von Kerstin:
"Hallo Paul
Deine Brief zu Ostern haben die Kinder erhalten mit dem dazugehörigen Inhalt. Das von Dir beigelegte Geld wird oder war ihnen hilfreich beim Aussuchen ihrer Sommerbekleidung.
Kerstin"
Na, wenigstens bekomme ich nach meiner Mahnung vom 6.5.03 eine Nachricht von Kerstin. Noch dazu mit der sachlichen Anrede "Hallo Paul". Dazu braucht man nun fast acht Jahre, damit man als Vater von der Mutter respektvoll angeredet wird. Vielleicht schafft es die Mutter ja auch noch vor der offenbar handlungsgelähmten Familienrichterin Frau Eggers-Zich in Flensburg, eine Umgangsregelung mit mir als Vater zu besprechen. Der Staat, vertreten durch Frau Eggers-Zich, offenbar schon völlig überfordert mit seiner Aufgabe der bloßen Aktenverwaltung, wird das wohl nicht mehr hinkriegen bevor meine Kinder 18 geworden sind.
Ich schreib der Mutter einen kurzen Antwortbrief:
"Hallo Kerstin,
Danke für Deinen Brief, in dem Du mir mitteilst, dass Antonia und Lara mein Ostergeschenk erhalten haben.
Gruß Paul, 19.05.2003"
Zwischen Elend und Sorge
In der DDR gab es den folgenden Witz:
Frage: Wo findet der 12. Parteitag der SED statt?
Antwort: zwischen Elend und Sorge.
Elend und Sorge sind zwei kleine Dörfer im Harz.
Zwischen Elend und Sorge bewegt sich auch das bundesdeutsche Kindschaftsrecht. Zwischen Bundesjustizministerium (Elend) und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Sorge). Man könnte fast meinen, die Damen und Herren dort waren alle einmal Mitglied der SED oder wenigstens inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatsicherheit. Aber das ist natürlich nicht richtig, wie hier aus Gründen der einzuhaltenden Achtung vor solch wichtigen Staatsorganen, gleich erklärt werden muss.
Nun ja, so hat eben jede Zeit ihre bizarren Ausprägungen.
Heute bin ich erst mal in das Jugendamt ... an meinem Wohnort gegangen und habe eine Sorgerklärung für meine Töchter, die "glücklicherweise" vor dem 1.7.1998 geboren wurden und damit in den zeitlichen Rahmen passen, den das Bundesverfassungsgericht huldvoll den nichtverheirateten Vätern zugestanden hat. Das nennt man die Gnade der frühen Geburt, um einen Satz von Helmut Kohl etwas abzuwandeln.
Insgesamt habe ich eine Stunde im Amt gesessen, dann hatte ich zwei Urkunden für je eine Tochter in der Hand. Eine weitere Ausfertigung verbleibt im Jugendamt und eine Ausfertigung bekommt die Mutter vom Jugendamt zugeschickt. Das ganze ist kostenlos vom Staat, ist echt nett von dem Staat, was der sich aus ideologischen mütterrechtlichen Gründen für solche überflüssigen Aktionen kosten lässt.
Nun schicke ich gleich einen Brief an die Mutter:
"22.05.2003
Hallo Kerstin,
beiliegend übersende ich Dir in Kopie zwei Sorgeerklärungen, die ich heute im Jugendamt ... abgegeben habe. Du bekommst diese in den nächsten Tagen im Original vom Jugendamt ... zugeschickt.
Die derzeitige gesetzliche Regelung verlangt, dass die Mutter nichtehelicher Kinder einer solchen Sorgeerklärung zustimmen muss, damit diese rechtlich wirksam wird. Ich finde diese Regelung sehr absurd, da sie zum Ausdruck bringt, dass Väter gegenüber Müttern staatlich diskriminiert werden. Da es aber wohl noch einige Zeit dauern wird, bis diese diskriminierende Vorschrift abgeschafft ist, muss ich entsprechend des vorhandenen Rahmens handeln und bitte Dich meiner Sorgeerklärung zuzustimmen. Dies wäre auch eine Form der Achtung von Dir gegenüber mir als Vater, die ich seit fast acht Jahren leider vermisse. Deine Zustimmung zur Sorgerklärung würde auch das familiengerichtliche Verfahren am Amtsgericht Waldshut-Tiengen überflüssig machen.
Kopien dieses Schreibens an:
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Jugendamt Waldshut-Tiengen
Gruß
Paul"
Präsident des
Landgericht Flensburg
Postfach 2142
24911 Flensburg
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde über Richterin Eggers-Zich
(Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995, Geschäftsnr. ...
27.05.2003
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin
hiermit erhebe ich erneut Dienstaufsichtsbeschwerde über die Richterin am Amtsgericht Flensburg Frau Eggers-Zich.
Bereits am 24.01.03 habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit der Richterin erhoben. Mit Datum vom 10.03.03 teilten Sie mir mit, dass Sie "keinerlei Veranlassung für dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die Richterin" sehen, "da eine Verletzung von Dienstpflichten nicht vorliegt".
Mit Schreiben vom 19.03.03 teilte mir Frau Eggers-Zich mit, dass Sie beabsichtig, Frau H. aus Sankt Blasien als Verfahrenspflegerin zu bestellen. Ich habe mich daraufhin am 22.3.03 schriftlich mit Frau H. in Verbindung gesetzt, um ihr meine Kooperationsbereitschaft mitzuteilen. Am 30.3.03 habe ich Frau Eggers-Zich davon in Kenntnis gesetzt und ihr mitgeteilt, dass ich gegen eine Bestellung von Frau H. keine Bedenken äußern könne.
Am 11.5.03 teilte mir Frau H., Verfahrenspflegerin aus Sankt Blasien auf meine telefonische Anfrage mit, dass sie für das vorliegende Verfahren nicht als Verfahrenspflegerin zur Verfügung steht. Am selben Tag habe ich dies in einem Schreiben an Frau Eggers-Zich mitgeteilt und gebeten, meinem schon länger bestehenden Vorschlag zur Verfahrenspflegerbestellung von Frau K. aus ... zu entsprechen.
Gleichzeitig habe ich an meinen Antrag vom 9.11.02 "Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für meine Kinder Antonia und Lara Sommer auf einen Ergänzungspfleger nach § 1909 BGB." erinnert, der bis heute von Frau Eggers-Zich nicht bearbeitet worden ist.
Am 17.5.03 habe ich Frau Eggers-Zich schriftlich mitgeteilt, dass ich Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen werden, wenn mir bis zum 26.5.03 keine Nachricht über den weiteren Fortgang des Verfahrens bekannt geworden sind.
Ich konstatiere abschließend, dass seit meinem Schreiben und meiner Beantragung vom 09.11.2002
1. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für meine Kinder Antonia und Lara Sommer auf einen Ergänzungspfleger nach §1909 BGB.
2. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für meine Kinder Antonia und Lara Sommer § 50 FGG
nichts passiert ist, was auf einen effektiven Fortgang des Verfahrens deuten könnte. Stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie bringen Ihr Auto zur Reparatur und nach 6 Monaten erklärt Ihnen der Werkstattinhaber, es hätten inzwischen schon 2 Automechaniker unter die Motorhaube geguckt, aber das Auto ist immer noch kaputt. So etwas konnte einen in der DDR leicht passieren und - wie ich inzwischen erfahren musste - auch an einem deutschen Familiengericht, nur dass hier inzwischen mindestens 10 Automechaniker/innen unter die Motorhaube geguckt haben, ohne dass das Auto davon repariert worden wäre.
Es kann doch nicht sein, dass in Deutschland die Eisenbahn immer schneller und das Familiengericht immer langsamer wird und ich mir von dem von Frau Eggers-Zich vor drei Jahren bestellten - und dann Gott sei Dank ausgeschiedenen - Gutachter Michael Büttner aus Schleswig dann auch noch oberkluge Sprüche anhören muss wie " Wenn ein Verfahren aber schon über Jahre hoch strittig ist, wird diese Wartezeit i.d. Regel auch keinen erheblichen Einfluss mehr auf die Lösbarkeit des Konfliktes haben können."
Mit Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit hat dies alles sicher nichts zu tun.
Einen Befangenheitsantrag gegen Frau Eggers-Zich habe ich bisher absichtlich nicht gestellt, da ich immer noch der vielleicht naiven Ansicht bin, dass eine Richterin entweder die notwendige Fachkompetenz entwickeln muss oder von sich aus den Dienstvorgesetzten darum bittet, von der Erledigung eines Arbeitsauftrages entbunden zu werden.
Beiliegend für Sie in Kopie:
"Gerechtigkeit und Fairness in familiengerichtlichen Verfahren", Margarete Fabricius Brand, und "Faires Verhandeln im Prozess und Signale für Störungen am Beispiel von Befangenheitsanträgen."
In der Hoffnung, von Ihnen ernst genommen zu werden.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Mit Datum vom 5.6.03 schreibt mir Dr. Willandsen vom Landgericht Flensburg zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 275.5.03
"Sehr geehrter Herr Fels,
auf ihre erneute Dienstaufsichtsbeschwerde vom 27.05.2003 teile ich Ihnen nach Rücksprache mit der Richterin am Amtsgericht Eggers-Zich mit, dass keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Richterin ihre Dienstpflichten verletzt hat.
Die von Ihnen gerügte Verzögerung beruht nicht auf einer Untätigkeit der Richterin, sondern auf Schwierigkeiten bei der Bestellung einer Verfahrenspflegerin. Die zunächst beabsichtigte Bestellung der Verfahrenspflegerin H. ist gescheitert, so dass sich die Notwendigkeit der Bestellung eines/einer anderen Verfahrenspflegers/in ergeben hat, was entsprechend Zeit in Anspruch nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Willandsen"
Immerhin, innerhalb von nur neun Tagen eine Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde. Das ist schon rekordverdächtig. Ansonsten ist die Antwort entsprechend dürftig. Man stelle sich ein solches Schneckentempo wie bei Frau Eggers-Zich mal in der freien Wirtschaft vor. Die Bundesrepublik würde auf einen der letzten zehn Plätzen im Weltmaßstab kommen.
Nun schreib ich gleich mal wieder dem Landgericht, frei nach dem Motto der Berliner, "was man nich im Koppe hat, hat man inne Beene":
"12.06.2003
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Dr. Willandsen,
Danke für Ihre schnelle Antwort vom 5.6.2003. Dies lässt hoffen, dass bei den Gerichten in Flensburg auch noch im rechtsstaatlich wünschenswerten Tempo gearbeitet wird.
Wieso die Richterin Eggers-Zich jedoch Monate braucht, um eine Verfahrenspflegerin zu bestellen, die dann auch wirklich tätig wird, bleibt mir auch nach Ihrem freundlichem Schreiben verborgen.
Nun, ich werde in erwartungsvoller Hoffnung bis zum 27.06.03 warten, ob es der Richterin bis dahin gelingt, eine Verfahrenspflegerin ausfindig zu machen und zu bestellen. Bei Bedarf biete ich gerne meine Hilfe bei der Suche an.
Sollte bis dahin weiter wie bisher nichts passiert sein, werde ich erneut Dienstaufsichtsbeschwerde bei Ihnen einreichen, in der Hoffnung, dass es durch eine vertrauensvolle und unterstützende Aussprache der Dienstaufsicht mit Frau Eggers-Zich gelingen mag, die ihr im Weg liegenden Hindernisse auszuräumen.
Beiliegend für Sie "Der richtige Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden", Matzick, Dirk, in: "KommunalPraxis MO", 10/2001
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels"
Richterin Eggers-Zich in Flensburg hat noch immer kein Lebenszeichen von sich gegeben. Wozu auch, Recht ist schließlich nicht die Kunst, es allen Recht zu machen. Und erst Recht nicht, wenn es nur Väter sind, die ohnehin staatlicherseits im Un-Recht sind. Mein alter Mathelehrer hat immer gesagt, er säße an längeren Hebel, wenn seine Schüler aufmüpfig wurden. Vielleicht war Frau Eggers-Zich ja auch bei ihm Schülerin und hat so einiges von ihm gelernt.
Mal wieder Zeit für einen Brief an den mir bisher unbekannten Familienrichter in Waldshut.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Postfach 12 44
79742 Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen ...
Familiensache Paul Fels (Vater), Antonia Sommer (Tochter), Lara Sommer (Tochter) und Kerstin Sommer (Mutter)
11.06.2003
Sehr geehrter Herr Hartmann,
beiliegend für das Verfahren auf Feststellung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge mein Schreiben an die Mutter meiner Kinder vom 22.05.2003. Weiterhin meine beiden beglaubigten Sorgeerklärungen für meine Töchter.
Für Sie zum Verbleib ... .
Dazu ... 2001. Dann die Aufsätze "Die Erlösung der Väter", Hunter Beaumont und "Internationale Kindesentführung aus der Sicht des Kindes", Gunther Klosinski, in "FPR", 3/2001.
Vielleicht finden die Materialien Ihr Interesse.
Ich freue mich, Sie zum ersten gerichtlichen Anhörungstermin beim Amtsgericht Waldshut persönlich kennen lernen zu können.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Kopien dieses Schreibens an:
- Kerstin Sommer (Mutter)
- Herrn A. (Jugendamt Waldshut)
Geburtstagsbrief an meine Tochter Antonia
17.April 2003
Liebe Antonia,
zu Deinem 15. Geburtstag wünsche ich Dir alles Gute. Ich denke oft an Dich und auch an Lara. Du bekommst von mir 50 Euro geschenkt, die ich für Dich in den Briefumschlag gelegt habe.
Am 17. Mai haben wir in Dresden die Jugendweihe Deiner Cousine ... gefeiert. Fast alle von unserer Familie waren da. Schade, dass Du und Lara nicht auch kommen konntet.
Ich habe Dir ein altes schwarz-weißes Foto beigelegt. Das ist wohl so um 1952 fotografiert worden, also schon vor fünfzig Jahren. Ganz rechts, stehend ist Deine Uroma ..., links daneben Deine Oma ... und am Wasser die beiden kleineren Schwestern ... und ... .
Auf dem anderen (Farb)Foto bin ich zu sehen. Zu Himmelfahrt (Vatertag) war ich auf einem großen Treffen im Schloss ... in der Nähe von ... . Es waren auch 60 Kinder da, von denen drei Mädchen (mit mir) auf dem Foto zu sehen sind.
Dieses Jahr feiern wir am 26. Juli wieder in ... den Geburtstag Deiner Oma ... . Sie wäre dieses Jahr 71 Jahre alt geworden. Opa ... ist da, ich, ..., ..., Onkel ... kommt aus ... , Tante ... aus ... und Tante ... aus ... .
Du und Lara bist natürlich auch herzlich eingeladen. Die Fahrkosten bezahlt Euch Opa ... . Von Freiburg nach ... kommt man ja ganz leicht mit dem Intercityexpress. Der Zug hält in ... und von dort können wir Dich und Lara abholen. Und zur Rückfahrt bringen wir Euch wieder zum Bahnhof zurück.
Ende April war ich ja eine Woche in Freiburg und habe mir an einem Tag auch Sankt Blasien angeguckt. Ich finde, dass ist ja eine ganz tolle Landschaft dort.
... ist aber auch schön, nur dass es hier keine hohen Berge gibt
Sei ganz lieb gegrüßt
von Deinem Papa
Mal wieder Zeit für einen Brief an Familienrichterin Eggers-Zich
19.06.2003
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
seit meinem letzten Schreiben vom 17.05.03 an Sie, ist mir noch immer nichts über einen Fortgang des gerichtlichen Verfahrens bekannt geworden.
Am 27.05.03 habe ich beim Präsidenten des Landgerichtes Dienstaufsichtsbeschwerde über Sie erhoben. Mit Datum vom 5.6.03 wurde mir von Herrn Willandsen geantwortet, dass alles in Ordnung wäre. Diese Ansicht teile ich nicht.
Ich bitte Sie, mich bis zum 26.06.03 über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu informieren. Sollte ich bis dahin keine Nachricht von Ihnen erhalten, werde ich erneut Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
...
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Präsident des
Landgericht Flensburg
Postfach 2142
24911 Flensburg
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde über Richterin Eggers-Zich
(Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995, Geschäftsnr. ...
"Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat"
Bärbel Boley
28.06.2003
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Dr. Willandsen,
wie in meinem letzten Schreiben vom 12.06.03 angekündigt, reiche ich erneut Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiterin und Richterin Frau Eggers-Zich am Amtsgericht Flensburg ein.
Bis zum heutigen Tag hat mich noch immer keine Nachricht über den Fortgang des Verfahrens erreicht.
Bereits mit Schreiben vom 19.01.2000, noch einmal am 11.07.2000 habe ich bei Frau Eggers-Zich die Einsetzung eines Verfahrenspflegers beantragt. Jetzt sind drei Jahre vorbei und es ist noch immer kein Verfahrenspfleger bestellt, der tätig geworden wäre.
Am 11.07.2000 habe ich auch erstmalig die Richterin um eine Entscheidung gebeten, dass die Mutter meiner Kinder mir als Vater Fotos zusendet. Bis heute hat die Richterin trotz mehrmaliger Nachfragen nichts unternommen, was auf eine Reaktion auf meinen Antrag gewertet werden könnte.
Mein Antrag auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes der Mutter meiner Kinder, vom 9.11.2002 ist bis heute von Frau Eggers-Zich ebenfalls nicht bearbeitet und entschieden worden.
Da kann ich nur staunend und zustimmend solche Sätze der Präsidentin des Oberlandesgerichtes Schleswig, Konstanze Görres-Ohde in ihrem Aufsatz "Modernisierung, Motivation und Kooperation", in: "Schleswig-Holsteinischer Anzeiger", 3/2002, S. 61-63 lesen:
"... nennt die Richter eine Elite, die vielleicht das Glasperlenspiel der Jurisprudenz perfekt beherrscht, der aber fast immer das Gefühl für Menschen fehlt und die nur wenig weiß vom Wechselspiel zwischen Rationalität und Emotionalität.
... Hier ist von Supervison und Balintgruppen die Rede, von Schulung auf dem Gebiet der Kommunikation, der Konfliktbewältigung und der Verhandlungsführung. Ich bin gerne bereit, durch geeignete Fortbildungsveranstaltungen diesem Gedanken Rechnung zu tragen.
... Wir müssen auch jede Chance wahrnehmen, um Justiz kundenfreundlicher zu gestalten.
... auch der starrköpfigste Richter hat inzwischen begriffen, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht ein im Interesse seiner Entfaltung gegebenes Privileg, sondern allein für das gemeinsame Wohl wichtig ist. Die Tätigkeit des Richters ist eine Art Treuhandauftrag. Es geht nicht um seine personalen subjektiven Freiheiten, sondern um eine funktionale Garantie im Interesse des Bürgers."
Der Aufsatz beiliegend für sie in Kopie.
Mir ist der Glaube an die Befähigung der Justiz nach 5 Jahren Verfahrensstillstand am Amtsgericht Flensburg inzwischen weitestgehend verloren gegangen. Allein das Prinzip Hoffnung lässt mich noch an ein Wunder nach dem Motto "Noch ist Polen nicht verloren" glauben, wie es in der polnischen Nationalhymne heißt. 123 Jahre hat es gedauert, bis Polen nach der Dritten Teilung wieder als eigenständiger Staat das Licht der Welt erblickte. In 123 Jahren bin ich sicher tot, die Richterin Frau Eggers-Zich auch, meine Kinder Antonia und Lara sicher auch, vielleicht leben dann meine Urenkel noch, die kopfschüttelnd alte Aufzeichnungen aus dem Jahr 2003 lesen und sich so ihre Gedanken über die damaligen Zustände in der Flensburger Justiz machen werden.
Ich bitte Sie, mir bis zum 10.07.2003 eine Nachricht zu kommen zu lassen, aus der ich entnehmen kann, dass
a) die Richterin auf den dienstrechtlich vorgesehenen Weg zu einer korrekten Arbeit angehalten wird, gegebenenfalls die erforderlichen dienstrechtlichen Sanktionen ergriffen werden, um eine korrekte Arbeitsweise in der Zukunft sicherzustellen
oder
b) die Richterin erklärt, dass sie sich von der ihr seit dem 28.07.1998 übertragenen Arbeitsaufgabe überfordert sieht und um Entbindung von diesem Verfahren ersucht. Nach 5-jähriger erfolgloser Verfahrensführung durch Frau Eggers-Zich gehe inzwischen davon aus, ... .
... mir muss daher niemand erklären, dass es eine Familienrichterin in 5 Jahren nicht schaffen kann, eine Umgangsregelung zu beschließen, geschweige denn die Mutter dazu anzuhalten, mir wie von mir mehrfach beantragt, ein aktuelles Foto meiner Töchter zu schicken und dass eine Familienrichterin mehr als 2 Monate braucht, um eine Verfahrenspflegerin zu bestellen, noch dazu wo ich ihr hinsichtlich der Auswahl einer geeigneten Verfahrenspflegerin Unterstützung zugesagt habe und dies auch weiterhin bereit bin zu tun.
Ich bitte Sie, mich dieses Mal nicht wieder mit der lapidaren Bemerkung, es wäre alles in Ordnung stehen zu lassen. Es wäre eine traurige Bestätigung der resignativen Bemerkung über den bundesdeutschen Rechtsstaat durch die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Boley.
Sollte ich wie bisher keine befriedigende Antwort von Ihnen als Dienstvorgesetzten erhalten, werde ich nach dem 10.7.03 beim Justizministerium Schleswig-Holstein und beim Petitionsausschuss des Landtages Beschwerde führen.
...
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Dienstaufsichtsbeschwerde in den Briefkasten geworfen und einen Brief von der Mutter meiner Töchter in meinem Briefkasten gefunden.
Ich antworte ihr:
28.06.2003
Hallo Kerstin,
Danke für Deinen längeren Brief, den ich heute erhalten habe.
Für mich spricht viel Selbstgerechtigkeit und Belehrung aus Deinen Zeilen, daher können mich Deine Zeilen auch nicht wirklich erreichen.
Ich bitte Dich, dass Du nicht im Namen der Kinder zu mir sprichst. Antonia und Lara sind 15 und fast 13 Jahre alt, sie können sich schon alleine mit mir auseinandersetzen.
Danke für Deine Informationen zu Antonia. Ich freue mich, wenn Antonia mit dem Geld sich etwas schönes kauft oder auch für eine Reise spart.
Über ein Foto von Antonia und Lara würde ich mich freuen. Ebenso über Deine Zustimmungserklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge.
Für eine Verbesserung der miserablen Situation, auch zu Gesprächen stehe ich weiterhin zur Verfügung.
Gruß Paul
Brief an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen wegen meines Antrages auf Gemeinsame elterliche Sorge
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Postfach 12 44
79742 Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen ...
Familiensache Fels und Sommer
30.06.2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Hartmann,
ergänzend zu meinem Schreiben vom 14.04.03 und zu meiner ablehnenden Haltung zum Antrag der Mutter meiner Kinder Antonia und Lara auf Prozesskostenhilfe möchte ich noch auf zwei Gerichtsbeschlüsse hinweisen, die ich in Kopie beigelegt habe.
1. Prozesskostenhilfe ist dann zu verweigern, wenn die Eltern es bisher unterlassen haben, eine gemeinsame Elternberatung oder Mediation wahrzunehmen (Amtsgericht Bochum, Beschluss vom 20.12.2002 - 59 F 335/03, In: "FamRZ", 2003, Heft 11).
2. Trotz erheblicher Kommunikationsdefizite kommt die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den betreuenden Elternteil nicht in Betracht, wenn nicht vorher das Angebot einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Anspruch genommen wurde (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 2.8.2002 - 139 F 16885/01, veröffentlicht in "Das Jugendamt" 9/2002, S. 417-418). Aus der gerichtlichen Verweigerung eines Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB ohne vorherige Inanspruchnahme von Beratung, lässt sich im Umkehrschluss schlussfolgern, dass bei einem Antrag auf die gemeinsame Sorge durch den Vater die Beibehaltung der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter, inklusive einer eventuellen Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur dann in Betracht kommen kann, wenn die Eltern eine gemeinsame Beratung mit einem professionellen Dritten unternommen haben und es nicht gelungen ist, den Antragsteller, also hier mich als Vater für eine konstruktive Kommunikation zugewinnen. Dies wird natürlich nicht der Fall sein, da ich für eine konstruktive Kommunikation mit der Mutter jederzeit zur Verfügung stehe.
Beiliegend für Sie die Dokumentation ...
Mit freundlichen Grüßen
Paul Fels
10.07.2003
14.30 Uhr. Ich sitze am Schreibtisch und mir kommt wieder der Ärger hoch. Noch immer keine Post vom Gericht in Flensburg. Mein Gefühl ist, die lassen mich zappeln, damit ich mitkriege, wer am längeren Hebel sitzt. Ich greife spontan zum Telefonhörer und wähle die Nummer der Richterin Eggers-Zich. Ich überlege beim wählen der Nummer und dem Hören des Freizeichens, was ich sage. Einerseits soll es sachlich sein, andererseits habe ich keine Lust mehr, meinen Ärger zu verbergen. Vielleicht geht auch nur der Anrufbeantworter an wie sonst. Doch die Richterin meldet sich diesmal persönlich.
Ich: Ich wollt mal fragen, wann ein Verfahrenspfleger eingesetzt wird.
Richterin (nach kurzem Zögern): Ich denk, sie werden in der nächsten Woche Post kriegen.
Ich: Danke. Tschüss.
Nun, da bin ich ja mal gespannt, ob nächste Woche tatsächlich Post kommt und was da drin steht.
23.07.2003
Nun sind 13 Tage seit dem letzten Telefonat mit der Richterin vorbei, nur von Richterin Eggers-Zich ist noch immer keine Post gekommen. Wäre ja auch zu schön, um wahr zu sein. Man könnte ja glatt in die Versuchung kommen, die Mär vom Rechtsstaat für bare Münze zu nehmen. Nun, ist mal wieder Zeit für eine Eingabe. Diesmal an den Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Eingabenausschuß
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung, Gesch. Nr. ..., Amtsgericht Flensburg, Richterin Eggers-Zich
...
23.07.2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am 17.12.2000 habe ich mich mit einer Eingabe (beiliegend in Kopie, ebenso auch Ihr damaliges Antwortschreiben) an Sie gewandt. Nun sind zweieinhalb Jahre vorbei (insgesamt seit meiner Antragstellung schon acht Jahre) und mein Antrag auf Umgangsregelung ist von der zuständigen Richterin am Amtsgericht Flensburg Frau Eggers-Zich noch immer nicht entschieden worden. Still ruht der See, wie der Volksmund sagt.
Mein aktuelles Anliegen können Sie meinen beiden in Kopie beiliegenden Schreiben vom 12.06.03 und 28.06.03 an den Präsidenten des Landgerichtes Flensburg entnehmen.
Natürlich weiß ich inzwischen, dass der Rechtsstaat, wie ein Fischernetz ist, wenn man Glück hat, bleibt man als Rechtssuchender in seinen Maschen hängen, wenn man Pech hat, fällt man durch und es fressen einen die Haie. Ich habe offensichtlich bisher Pech gehabt, gleichwohl bin ich ... der Meinung man soll die Hoffnung nie aufgeben. Und so wende ich mich an Sie, wissend, dass das nicht viel bringt, denn Sie werden vom zuständigen Amtsgericht die Mitteilung erhalten, dass alles in Ordnung sei und Sie werden mir dann schreiben, dass alles in Ordnung sei. Das ist verständlich, denn woher sollten Sie als einfache Mitglieder des Eingabenausschusses wissen, dass nicht alles in Ordnung ist, da Ihnen ja nur ein einfacher Bürger schreibt. Doch was ist die Meinung eines einfachen Bürgers schon gegen die Mitteilung eines Amtsgerichtes oder gar des Landgerichtes, dass alles in Ordnung sei.
Wenigstens ist es schön, dass es beim Schleswig-Holsteinischen Landtag ein Eingabenausschuss gibt, da hat der Bürger das Gefühl ihm würde im Bedarfsfall geholfen werden. Zum Glück tritt der Bedarfsfall nur selten ein und so glauben die meisten Bürger, so wie das Kind an den Weihnachtsmann, weiterhin daran.
Für Ihre Bemühungen, die erwartungsgemäß dazu führen werden, dass Sie mir mitteilen, dass alles in Ordnung sei und meine Eingabe unberechtigt, danke ich Ihnen schon jetzt. Fleißig sind sie schon die Deutschen und im speziellen ihre Beamten. Tragen Akten von links nach rechts und von oben nach unten, da kann man wahrlich nicht meckern.
...
Seien Sie ganz herzlich gegrüßt
Viel Erfolg in Ihrer verantwortungsvollen Arbeit
Paul Fels
Präsident des
Landgericht Flensburg
Postfach 2142
24911 Flensburg
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde über Richterin Eggers-Zich
(Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995, Geschäftsnr. ...
23.07.03
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Dr. Willandsen,
wie in meinem letzten Schreiben vom 28.06.03 angekündigt, habe ich mit dem heutigen Tag eine Eingabe an den Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtag eingereicht (in Kopie beiliegend).
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.06.03 halte ich weiterhin aufrecht und bitte um Beantwortung.
Am 10.07.03 hat die Richterin Frau Eggers-Zich mir auf meine telefonische Anfrage mitgeteilt, dass sie denkt, dass ich in der nächsten Woche Post bekommen werde. Nun, Denken ist das eine, Wissen das andere. Bis zum heutigen Tag ist keine Post bei mir eingegangen. Sicher, angesichts 8 Jahren Warteschleife bei den Familiengerichten, davon 7 Jahre allein beim Amtsgericht Flensburg, könnte man sagen, dass es doch egal ist, ob ein gerichtliches Schreiben innerhalb von einer Woche, vier Wochen, vier Monaten oder vier Jahren beim Antragsteller ankommt. Dies sollte dann aber auch in der Geschäftsordnung des Gerichtes so festgehalten werden, damit niemand der irrigen Auffassung nachgeht, dass am Amtsgericht Flensburg die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes zum Gebot der Verfahrensbeschleunigung in Umgangsrechtsverfahren BverfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 11.12.2000 - 1 BvR 661/00, veröffentlicht in FamRZ 2001, Heft 12), Gültigkeit hätte.
Sollte ich von der zuständigen Richterin bis zum 30.07.2003 keine Post erhalten haben, die auf eine Bearbeitung meines Antrages schließen lässt, werde ich Untätigkeitsbeschwerde am OLG Schleswig einreichen.
Eine Kopie dieses Schreibens sende ich an Frau Eggers-Zich.
Paul Fels
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr. ...
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr.
23.07.2003
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
seit meinem letzten Schreiben vom 19.06.03 und dem Telefonat vom 10.07.03 habe ich noch immer keinen neuen Informationsstand, ob Sie meinen Antrag weiter bearbeiten und wenn ja, was Sie zu tun gedenken.
Ich habe daher in dieser Sache heute eine Eingabe an den Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtag geschickt. Außerdem habe ich den Präsidenten des Landgericht Flensburg darüber informiert, dass ich nach dem 30.7.03 Untätigkeitsbeschwerde am OLG Schleswig einreichen werden, wenn bis dahin für mich kein Verfahrensfortgang zu erkennen ist (in Kopie beiliegend).
...
Paul Fels
29.07.03
Ich habe jetzt beschlossen meinen Kindern ein monatliches Taschengeld von je 10 Euro zu schicken. Ich musste mich erst mal im Freundeskreis umhören, was heute so üblich ist. Als seit 8 Jahren entsorgter Vater bin ich da ja nicht so auf dem laufenden. Als ich selber in dem Alter wie meine Töchter war habe ich monatlich 2 DDR-Mark von meiner Mutter bekommen. Glücklicherweise hatten wir ein Einkaufsportmonee, in das meine Mutter immer 20 Mark legte. Da konnte ich mir immer mal wieder die eine oder andere Mark abzweigen, meine Mutter hat das Geld nie nachgezählt.
Jedem Kind habe ich einen kurzen Brief geschrieben und 10 Euro reingelegt. Hoffentlich ist der Briefträger ein ehrlicher Mensch.
Heute kam auch Post von der Mutter mit den aktuellen Zeugnissen meiner Töchter. Das sind so die kleinen Verbesserungen nach acht Jahren Umgangsvereitelung. Ich brauche nicht einmal mehr bei der Mutter anmahnen, dass sie mir die Zeugnisse schickt. Sie macht das jetzt auch ohne Mahnung. Vielleicht entwickelt sich die Mutter auch noch dahin, dass sie den Kontakt der Kinder zu ihrem Vater fördert. Dann wäre sie vermutlich schneller als die zuständige Richterin am Amtsgericht Flensburg, deren einzige Aktivitäten anscheinend in der Verwaltung von Akten und im Aussitzen von Problemen besteht.
Nun schicke ich den beiden mutmaßlichen Klassenlehrern meiner Töchter je einen Brief. Was ich im Laufe der letzten 7 Jahre schon an Porto für sinnlosen Briefwechsel ausgegeben habe, die Deutsche Post müsste mich glatt für das Bundesverdienstkreuz wegen Ankurbelung der bundesdeutschen Wirtschaft vorschlagen
Waldorfschule ...
z.H. Herrn ...
Klassenlehrer von Antonia Sommer
Berlin, den 29. Juli 2003
Sehr geehrter Herr ... ,
ich bin der Vater von Antonia Sommer. Ihre Mutter sandte mir gerade die aktuellen Zeugnisse zu.
Wenn Sie Fragen an mich als Vater haben oder mich zu bestimmten Themen informieren wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Ihre verantwortungsvolle Arbeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Mit Datum vom 31.07.2003 schreibt mir der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags.
"Sehr geehrter Herr Fels,
ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 23. Juli 2003.
Der für die Bearbeitung von Petitionen an den Landtag zuständige Petitionsausschuss wird in der vorgetragenen Angelegenheit Ermittlungen anstellen und Ihre Petition danach in einer Ausschusssitzung beraten. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass durch Ihre Petition betroffene beziehungsweise übergeordnete Verwaltungen im Rahmen dieser Ermittlungen um Stellungnahme gebeten werden und Ihre Beschwerde somit zur Kenntnis erhalten.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind und bitte Sie um Verständnis dafür, dass diese Ermittlungen und Beratungen möglicherweise eine längere Zeit in Anspruch nehmen können. Der Beschluss des Petitionsausschusses wird Ihnen nach Beendigung des Petitionsverfahrens übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dagmar Baumann"
Na, das ging ja schnell. Schon nach 7 Tagen eine Rückmeldung vom Petitionsausschuss. Nun, die zweite Etappe dauert erfahrungsgemäß zwei Monate mit dem voraussehbaren Ergebnis, dass alles in Ordnung wäre. Da ist was faul, im Staate Dänemark, solch einen passenden Spruch gibt´s leider nur in Shakespeare`s Hamlet.
11.08.03
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Dr. Willandsen,
wie in meinem Schreiben vom 28.06.03 angekündigt, habe ich Tag eine Eingabe an den Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtag eingereicht und von dort mit Datum vom 31.7.03 eine Mitteilung über den Eingang meiner Beschwerde und deren weitere Bearbeitung erhalten (in Kopie beiliegend).
Dessen ungeachtet, wage ich zu hoffen, das die zuständige Richterin am Amtsgericht Flensburg Frau Eggers-Zich in meiner Sache "zu Potte kommt", wie der Berliner etwas flapsig zu sagen pflegt.
Sicher, mögen Sie als zuständiger Dienstherr der Amtsrichterin Frau Eggers-Zich sagen, was will er nur dieser querulatorische Herr Fels, wir tun ja unser bestes, wir haben eine gute Aktenverwaltung und der Mann drängt, als gälte es zu beweisen, dass der Rechtsstaat ein Rechtsstaat ist und keine Warteschleife im Telefonnetz. Und sicher, ist der Misstand an den deutschen Gerichten nicht allgemein, wie wir es dieser Tage auch in der "Neuen Justiz" unter dem Titel "Wirksamer gerichtlicher Rechtschutz" als `Frage der Zeit`" (für Sie in Kopie beigelegt) nachlesen dürfen?
Vielleicht sollte man am Amtsgericht Flensburg Wartemarken ähnlich wie in den Arbeitsämtern anbringen. Man zieht eine Nummer und auf einem an der Decke angebrachten Display sieht man wie weit man im Laufe der Zeit vorrückt. Im Wege einer Extrapolation kann man dann abschätzen, wann man bei Gericht dran ist. Heute, morgen, in vier Wochen, Weihnachten oder in drei Jahren. In der DDR wurde das perfekt gehandhabt. Man bestellte mir 18 Jahren einen Trabant oder Wartburg und wusste, dass man den in 12 Jahren beim Auslieferungslager in Empfang nehmen kann. Das gab die vertraute Sicherheit, von der die ehemaligen DDR-Bürger noch heute schwärmen.
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.06.03 halte ich weiterhin aufrecht und bitte um Beantwortung.
Paul Fels
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr.
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr.
11.08.2003
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
beiliegend in Kopie mein aktuelles Anschreiben an den Präsidenten des Landgerichtes Flensburg und das Eingangsschreiben des Schleswig-Holsteinischen Landtages auf meine Eingabe.
In froher Erwartung weiterhin Zeuge ihres bewundernswerten familienrechtlichen Engagements sein zu dürfen.
Paul Fels
14.08.03
15 Uhr mal wieder Frau Eggers-Zich auf den Anrufbeantworter gesprochen und ihr meine Hilfe bei der Suche nach einem Verfahrenspfleger angeboten. Ich komm mir vor wie in dem Witz zu DDR-Zeiten, wo Breshnew und Honecker telefonieren. Beim Telefonhörer von Honecker ist aber nur eine Hörmuschel und keine Sprechmuschel dran. Soll heißen, Honecker hat nur zu hören, aber nichts zu sagen.
Bei mir ist es genau umgekehrt, ich kann was sagen, aber keiner antwortet. Urteilen durch schweigen, so lautet wohl die Devise von Frau Eggers-Zich. So ähnlich wie in dem alten Zweizeiler: Patient tot. Operation gelungen.
18.08.03
15.40 Uhr auf den Anrufbeantworter von Richterin Eggers-Zich gesprochen und ihr mitgeteilt, dass ich mich nach dem Stand des Verfahrens erkundigen wollte.
Dienstaufsichtsbeschwerde an den/die Präsident/in des Oberlandesgericht Schleswig
Präsident/in des
Oberlandesgericht Schleswig
Gottdorfstraße 2
24837 Schleswig
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten des Landgerichtes Flensburg bezüglich Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995, Amtsgericht Flensburg, Geschäftsnr. ...
20.08.03
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Landgerichtes Flensburg. Dies im Wissen, mich damit wohl beim Präsidenten des Landgerichtes unbeliebt zu machen und die Verfahrensverzögerung bei der Bearbeitung meines seit fast acht Jahren nicht entschiedenen Antrages auf Umgangsregelung durch die zuständigen Gerichte, insbesondere durch die Richterin Eggers-Zich am Amtsgericht Flensburg in die Zukunft ausgedehnt zu sehen.
Spätestens nach In-Krafttreten der Kindschaftsrechtsreform am 1.7.1998 hätte der vorliegende Fall rasch gelöst werden können. Statt dessen kam es immer wieder zu Verfahrensverzögerungen und heute, 5 Jahre später, scheint das Verfahren immer noch am selben Fleck zu stehen. Mit dem Unterschied, dass meine Kinder trotz laufenden Verfahrens und trotz entsprechender Informationen von mir an die zuständige Richterin Frau Eggers-Zich, unbehelligt vom Gericht, von der Mutter zwischenzeitlich nach Süddeutschland verbracht wurden. Außer Spesen nichts gewesen, wie der Volksmund sagt.
Man muss wohl deutscher Tourist werden und sich von Geiselnehmern in der Sahara kidnappen lassen, um dann nach 6 Monaten auch auf Grund der Interventionen auf höchster Ebene, so z.B. der Bundesregierung, freigelassen werden. Das ganze kostet dann den Steuerzahler schätzungsweise eine halbe Million Euro. Wenn aber eine Mutter in Deutschland die eigenen Kinder kidnappt und den Kontakt zum Vater seit acht Jahren erfolgreich unterbindet, kann sie damit rechnen, dafür auch noch vom Staat Rückendeckung zu bekommen und sei es nur in Form von Verfahrensverschleppung durch die zuständige Amtsrichterin am Amtsgericht Flensburg Frau Eggers-Zich.
Mit Datum vom 28.10.2002 hat der in der Sache eingesetzte Sachverständige ... in seinem Gutachten u.a. dem Gericht empfohlen:
"... mit der ihm zustehenden Autorität und Macht anzuordnen, dass Antonia sich mit ihrem Vater treffen muss. Ein solches Treffen könnte zunächst bei Gericht stattfinden und sollte anfangs auch begleitet werden. Dieser Personenkreis ließe sich in einer nächsten Runde dann erweitern, indem auch Frau Sommer mit einbezogen wird. Dann säßen Eltern und Tochter gemeinsam an einem Tisch. Ich wäre bereit, eine solche Runde zu moderieren.
...
Für Lara gelten im Prinzip dieselben Überlegungen. Bei ihr sollte lediglich die Bereitschaft ein Vatertreffen durchzusetzen, noch leichter fallen, da sie zum einen zwei Jahre jünger ist, zum anderen dadurch aber auch über noch schwächere Eigenerfahrungen verfügt, als ihre Schwester. ...
... empfehle ich darüber hinaus, ihnen für die nächste Zeit einen Verfahrenspfleger beizuordnen.
Sollten sie sich trotzdem weiterhin weigern, mit ihrem Vater zu sprechen, müsste durch familiengerichtliche Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass sie sich einem solchen Treffen nicht länger entziehen. Denn eines ist gewiss: wenn nicht der Versuch gewagt wird, die bestehende Beziehungskatastrophe zwischen Töchtern und Vater zu beenden, dann dürfte der irreversible Beziehungstod zu Herrn Fels so gut wie sicher sein.
Um dies zu verhindern, darf nichts unversucht bleiben. Denn wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass es inzwischen für eine erfolgreiche Intervention zu spät ist, dann darf diese Erkenntnis zumindest nicht mit dem Selbstvorwurf verknüpft sein, man habe nicht alles versucht, um eine Entwicklung, die Antonia wie Lara den zukünftigen Lebensweg als Frauen, Partnerinnen und Müttern ganz sicher nicht leicht machen wird, zu verhindern."
Jetzt sind 10 Monate vorbei und das Gutachten findet im Gericht wohl nur noch als Makulatur Verwendung.
Spätestens seit dem 11.05.03 ist bekannt, dass die von Frau Eggers-Zich für eine Beauftragung vorgesehene Verfahrenspflegerin Frau H. im Schwarzwald nicht zur Verfügung steht. Heute über 3 Monate später, ist seitens des Gerichtes nichts passiert, was darauf hindeutet, dass das Verfahren in irgend einer Weise fortschreitet. Mit Datum vom 27.05.03 habe ich deswegen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des Landgerichtes erhoben (Anlage 1). Mit Datum vom 5.6.03 erhielt ich Antwort vom Präsidenten (Anlage 2), mit Datum vom 12.06.03 antwortete ich (Anlage 3).
Mit Datum vom 28.06.03 reichte ich erneut Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des Landgerichtes ein (Anlage 4).
Mit Datum vom 23.07.03 habe ich eine Petition beim Landtag von Schleswig-Holstein eingereicht, deren Eingang mir am 31.07.03 bestätigt wurde (Anlage 5). Mit Datum vom 23.07.03 teilte ich dies dem Präsidenten des Landgerichtes mit (Anlage 6). Mit Datum vom 11.08.03 schrieb ich einen weiteren Brief an den Präsidenten (Anlage 7).
Heute am 20.08.03 stelle ich fest, dass die zuständige Richterin noch immer keinen Verfahrenspfleger bestellt hat. Mir kann keiner erklären, auch nicht ein Präsident eines Landgerichtes, dass es eine Richterin in Deutschland nicht schaffen kann, innerhalb von fünf Jahren ein Umgangsverfahren abzuschließen und innerhalb von drei Monaten einen Verfahrenspfleger zu bestellen. Jedes deutsche Wirtschaftunternehmen, das sich eine derartige inkompetente Arbeit leisten würde, wäre längst Bankrott gegangen.
Mir bleibt nur die Wut auf solche Zustände, die jeder Rechtsstaatlichkeit spotten und diese Dienstaufsichtsbeschwerde. Mit Interesse und Ungläubigkeit kann ich dann nur noch solche Aufsätze wie "Modernisierung, Motivation und Kooperation", Konstanze Görres-Ohde in: "Schleswig-Holsteinischer Anzeiger", 3/2002, S. 61-63 lesen. Mittlerweile denke ich nach meinen Erfahrungen, dass das fromme Absichtserklärungen sind, die mit der Wirklichkeit in keinerlei Bezug stehen können. Wenn es anders wäre, wäre dieser Brief nicht notwendig. Trotzdem, auch eine gute Absicht ist lobenswert.
Mit dem sicheren Wissen, dass Sie mir auf meine Beschwerde antworten werden, es wäre alles in Ordnung und dem Präsidenten des Landgerichtes wäre keine Dienstpflichtverletzung nachzusagen und (unausgesprochen) ein deutsches Gericht wär nun mal kein Intercityexpress,
verbleibe ich.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Postfach 12 44
79742 Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen ...
Familiensache: Paul Fels, Antonia und Lara Sommer, Kerstin Sommer
20.08.2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Hartmann,
beiliegend sende ich Ihnen zur freundlichen Beachtung die Aufsätze "Typisierung contra Einzelfallgerechtigkeit", Antonio Gimbernant, in: "Das Jugendamt", 7/2003-08-20 und ""Eltern ohne Sorgerecht", Alexander Heumann, in: "Familie und Recht", 7/2003
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
02.09.2003
Die Dinge entwickeln sich mit atemberaubender Geschwindigkeit. So muss es den Leuten im 19. Jahrhundert ergangen sein, als die erste Dampflokomotive von Nürnberg nach Fürth fuhr. Die Leute dachten, dass die Kühe vom Anblick der rasenden Eisenbahn krank würden. So ähnlich scheint es auch um die deutsche Justiz bestellt zu sein. Bei deren atemberaubendem Tempo möchte man sich am liebst nur noch anschnallen und eine Lebensversicherung abschliessen.
Heute kam ein Brief vom Amtsgericht Flensburg. Eine Verfügung von Richterin Eggers-Zich vom 28.08.03. In fünf Tagen von Flensburg bis in meinen Briefkasten. Dazwischen ein Sonntag wo die Post nicht arbeitet. Das ist Rekord.
In der Verfügung finden sich folgende Informationen:
Aktenzeichen ...
Verfügung
1.
Vermerk: Nach der telefonischen Mitteilung von Frau H. (Verfahrenspflegerin) auf meinem Anrufbeantworter habe ich zunächst ihren Urlaub abgewartet, um sie noch einmal auf die Verfahrenspflegschaft anzusprechen. Wir haben ein längeres Telefongespräch geführt, in dem sie mir mitteilt, dass sie die Verfahrenspflegschaft nicht übernehmen kann, weil sie voraussichtlich zu viel Arbeit und auch zu viel Stress bedeutet. Außerdem sieht sie in der Übernahme der Verfahrenspflegschaft keinen Sinn, da der Vater der Kinder in alle Richtungen agiert. Er hat sie bereits mehrfach angerufen und angeschrieben. ,,Er weiß, wie alles zu laufen hat und welche Schritte ich machen muss‘. Er versuche, mit seinen Aktionen (Telefonate/Briefe) zu seinen Gunsten eine Parteilichkeit zu schaffen. Sie fühle sich vom ihm unter Druck gesetzt und sei auf keinen Fall bereit, die Verfahrenspflegschaft zu übernehmen.
2.
Vermerk: Heute habe ich die zweite mir vom Amtsgericht Waldshut-Giengen (soll wohl Waldshut-Tiengen heißen) benannte Verfahrenspflegerin Frau ... angerufen. Diese berichtet mir, dass Herr A. vom Jugendamt sie bereits angesprochen hätte. Sie sei nicht bereit, die Verfahrenspflegschaft zu übernehmen, da sie davon ausgehe, dass die Übernahme dieser Verfahrenspflegschaft zu auswändig sei. Sie könne diesen Aufwand nicht leisten.
3.
Vermerk: Herr A. vom Kreisjugendamt teilt mir auf telefonische Anfrage hin mit, dass es in seinem Bezirk noch eine Frau ... und eine Frau ... gebe, die jedenfalls in der Vergangenheit als Verfahrenspflegerinnen tätig gewesen seien. Er könne aber aktuell nicht sagen, ob dies nach wie vor so sei. Die Anschriften und Telefonnummern habe er jetzt auch nicht zur Hand. Er werde sich kundig machen und mitteilen, ob die beiden noch als Verfahrenspflegerinnen tätig sind und ggf. die Anschriften mitteilen.
4. Abschriften dieser Verfügung an Antragsteller und Antragsgegnervertreterin z. K.
5.
u.m.A. dem Herrn Landgerichtspräsidenten auf die Schreiben vom 11 .7. und 18.8.2003. In diesem Verfahren gestaltet sich Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Kinder als ausgesprochen schwierig. Der Antragsteller versucht, die jeweiligen Personen für sich einzunehmen, obwohl der Verfahrenspfleger für für die Kinder tätig werden soll. Die Antragsgegnerin hat deutlich gemacht, dass sie jedenfalls jeden vom Antragsteller vorgeschlagenen Verfahrenspfleger ablehnen wird. Für den Fall, dass auch die weiteren Ermittlungen keinen zur Übernahme der Pflegschaft bereiten Pfleger ergeben werden, sehe ich keine Möglichkeit mehr, den Kindern einen Verfahrenspfleger zu bestellen und beabsichtige, Schlusstermin anzuberaumen.
Flensburg, 28.8.2003
Eggers-Zich
Richterin am Amtsgericht
Nun, auf eine solche Verfügung muss ich schon mal antworten:
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr.
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr.
Ich wäre gerne auch weise.
In den alten Büchern steht, was weise ist:
Sich aus dem Streit der Welt halten und die kurze Zeit
Ohne Furcht verbringen.
Auch ohne Gewalt auskommen
Böses mit Gutem vergelten
Seine Wünsche nicht erfüllen, sondern vergessen
Gilt für weise.
Alles das kann ich nicht:
Wirklich, ich lebe in finsteren Zeiten!
aus: "An die Nachgeborenen" von Bertolt Brecht
02.09.2003
Guten Tag Frau Eggers-Zich,
ich habe die Anredeformel "Sehr geehrte" mit Absicht weggelassen, denn in dieser Formel steckt wohl der Gedanke, jemanden die Ehre zu erweisen, entweder in Anerkennung seiner oder ihrer Verdienste oder in der Vorannahme solcher Verdienste. Beides kann ich, wenn ich ehrlich bin, nicht tun, da ich keine Gründe mehr erkennen kann, die dafür sprechen würden.
Ihre Verfügung vom 28.8.03 habe ich heute in Abschrift erhalten. Danke für Ihre Information.
Auch wenn Sie mich nicht um meine Stellungnahme gebeten haben, möchte ich dies hiermit tun.
Zu 1. Es ist das gute Recht von Frau H. die Übernahme einer Verfahrenspflegschaft abzulehnen, zu viel Arbeit und Stress sind dafür plausible Gründe. Die Begründung von Frau H. , sie sähe "in der Übernahme in der Verfahrenspflegschaft keinen Sinn, da der Vater der Kinder in alle Richtungen agiert. Er hat sie bereits mehrfach angerufen und angeschrieben. `Er weiß wie alles zu laufen hat und welche Schritte ich tun muss.` Er versuche mit seinen Aktionen (Telefonate/Briefe) zu seinem Gunsten eine Parteilichkeit zu schaffen." kann ich dagegen nicht nachvollziehen. Verfahrenspflegschaft heißt nun einmal Interessenvertretung des Kindes und beinhaltet auch, bei mutmaßlichen oder tatsächlichen Beeinflussungen anderer Personen, sei es Vater, Mutter, Rechtsanwältin oder Richter, den eigenen Standpunkt im Bezug auf die Interessenvertretung des Kindes zu bewahren. Wer das im Einzelfall nicht kann, und das ist keine Schande, sollte das eingestehen, nicht aber in Form von Schuldvorwürfen auf andere, in diesem Fall auf mich, projizieren.
Zu 2. Die zweite, von Ihnen angesprochene Verfahrenspflegerin ist da wesentlich knapper - und das ist auch völlig ausreichend. Niemand muss sich entschuldigen, wenn er aus welchen Gründen auch immer eine Verfahrenspflegschaft nicht übernimmt. Schließlich leben wir nicht in der DDR, wo man "freiwillig" Parteiaufträge übernehmen musste.
Zu 5. Ich halte es für eigenartig, wenn Sie argumentieren, dass ich als Vater und Antragsteller versuche, "die jeweiligen Personen" für mich einzunehmen. Welcher Antragsteller in einem gerichtlichen Verfahren macht das nicht? Wenn er niemanden von seinem Anliegen überzeugen wollte, könnte er sich gleich den Antrag beim Gericht sparen. ...
Ich finde es seltsam, dass Sie als Richterin meinen Vorschlag zur Bestellung von Frau ... als renommierter und deutsch-landweit bekannter Verfahrenspflegerin und Expertin für Eltern-Kind-Entfremdungen nicht aufgreifen, nur weil die Mutter meiner Töchter dann diese Verfahrenspflegerin ablehnen könnte, wobei gesagt werden muss, dass Frau Sommer das zwar tun kann, sie als Richterin einem solchen Ansinnen jedoch nicht folgen müssen. Im Fall des von Ihnen bestellten Sachverständigen Prof. ... sind sie offenbar über Ihren eigenen Schatten gesprungen, warum sollte das nicht auch bei einer Verfahrenspflegerbestellung der Fall sein.
Vielleicht hat es damit zu tun, dass es dann so aussehen könnte, als ob Sie meinen heimlichen Anweisungen folgen würden.
Umgekehrt scheint das kein Problem zu sein. Das sich Abhängigmachen von Frau Sommer ist ein klares Signal, dass nicht Frau Eggers-Zich als zuständige Richterin darüber bestimmt, wer im Verfahren tätig wird, sondern letztlich Frau Sommer. So vertauschen Mutter und Richterin die ihnen eigentlich zukommenden Rollen und dies ist aus meiner Sicht auch ein wesentlicher Grund, weshalb es in 5 Jahren Verfahrensdauer nicht gelungen ist, Fortschritte zu erzielen, die geeignet wären die Vater-Kind-Entfremdung zu stoppen und schrittweise aufzulösen und damit letztlich allen Beteiligten, auch der Mutter, die notwendige Unterstützung bei der Lösung einer schweren familiären Krise zu geben.
Vielleicht ist es auch so, dass Sie sich bei Frau Sommer nicht unbeliebt machen wollen, oder sie mir als "unbequemen" Vater und "Querulanten" ein tiefes Misstrauen entgegenbringen, oder welche Gründe es dafür geben mag, ein Problem nicht zu lösen, obwohl es lösbar ist.
Ihre angekündigte Absicht einen Schlusstermin anzuberaumen weckt bei mir die Frage, was sie abschließen wollen? Wollen Sie eine Umgangsregelung anordnen oder wollen sie den Umgang ausschließen. Letzteres ginge nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls, so die Gesetzeslage und darauf bezug nehmend die aktuelle Rechtssprechung. Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt von meiner Seite weiß Gott nicht vor. Das Gegenteil ist der Fall, durch die Vater-Kind-Entfremdung ist das Wohl meiner Töchter gefährdet, so wurde es auch vom Sachverständigen Prof. ... eingeschätzt.
Ich für meinen Teil würde im Fall eines von Ihnen beschlossenen Ausschluss des Umgangs in die Beschwerde an das Oberlandesgericht Schleswig gehen. Ich hoffe, für diese Erklärung von Ihnen nicht der unzulässigen Beeinflussung Ihrer Arbeit gerügt zu werden.
Beiliegend für Sie zur freundlichen Beachtung in Kopie:
- Beschluss des AG Tempelhof/Kreuzberg vom 19.9.2002 - 142 F 1693/01, FamRZ 2003, Heft 13
- Beschluss des OLG Köln vom 5.12.2002 - 4 UF 179/02, FamRZ 2003, Heft 13
Kopien dieses Schreibens an:
Präsident des Landgerichts Flensburg
Jugendamtsmitarbeiter Herr A., Waldshut
Paul Fels
4.9.03
Heute ist Post vom Oberlandesgericht Schleswig eingetroffen. Poststempel 2.9.03. Absender: Die Präsidentin des Schleswig-Holsteineischen Oberlandesgericht.
Der Text:
"Sehr geehrter Herr Fels
zu Ihrer vorbezeichneten Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich den Präsidenten des Landgerichts Flensburg um Stellungnahme gebeten. Ich werde außerdem die Verfahrensakte einsehen und komme sodann auf die Angelegenheit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Görres-Ohde"
Na das ist ja echt ein Service. Ein persönlich von der Präsidentin unterschriebener Brief. So was gab es in der DDR nicht. Da konnte man zwar eine Eingabe an den Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker schreiben und man hat auch eine Antwort bekommen, aber der Staatsratsvorsitzende Honecker hat natürlich nicht persönlich unterschrieben.
Das ist in der Bundesrepublik offenbar anders. Das lässt hoffen.
Mit Datum vom 11.9.03 erreicht mich ein Schreiben des Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Der Mutter wird vom verfahrensführenden Richter Herrn H. Prozesskostenhilfe für die Rechtsanwältin Steinhausen aus Flensburg bewilligt.
Im Klartext, die Rechtsanwältin erhält 583 Euro aus der Justizkasse, erarbeitet durch die steuerzahlende Bevölkerung. Hinzu kommen voraussichtlich Reisekosten der Anwältin von Flensburg nach Waldshut je Termin
a) Fahrkarte hin und zurück mit ICE (150 Euro?)
b) Übernachtungskosten (50 Euro?)
c) Ersatz für Verdienstausfall der Anwältin von 13 Euro je Stunde. (8 Stunden 104 Euro?)
Gesamt geschätzt 887 Euro.
Dazu kommen dann noch die Gerichtskosten, die der Mutter auch geschenkt werden.
So ist der Rechtsstaat. Eine Mutter, die seit 8 Jahren den Kontakt zwischen Vater und Kindern vereitelt, erhält Prozesskostenhilfe. Eine Rechtsanwältin, die gerichtsöffentlich einen Vater als "erziehungs- und versorgungsunfähig" verleumdet, erhält staatliche Beihilfe für das Betreiben ihrer "Arbeit", auf dass sie auch andere Väter mit Schmutz bewerfen kann.
Sudel-Ede nannte man in der DDR den schwarzen Kanalarbeiter Karl-Eduard von Schnitzler, der einmal wöchentlich zur besten Fernsehzeit dem gläubigen Ossis verklickerte wie böse und menschenfeindlich der Westen ist. Nun ist der Gute dort wo er hingehört, auf dem Müllhaufen der Geschichte.
Brief an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Postfach 12 44
79742 Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen ...
Familiensache: Paul Fels, Antonia und Lara Sommer, Kerstin Sommer
15.09.2003
Sehr geehrter Herr Hartmann,
mit Schreiben vom 11.09.03 teilten Sie mir die Gewährung von Prozesskostenhilfe an die Mutter meiner Töchter, Frau Sommer mit. Ich finde es schon absurd, wenn ein nichtverheirateter Vater so wie ich, einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht beim Gericht stellen muss, obwohl es ihm von Artikel 6 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ohnehin schon zusteht. Dass dann die Mutter, die dieses Grundrecht des Vaters nicht anerkennen will, noch Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt und damit auf Kosten der Steuerzahlerinnen, den Vater aus der ihm grundgesetzlich zugesicherten elterlichen Verantwortung heraushalten will, setzt dem aber noch eins drauf. Und wenn dann mit der die Mutter vertretenden Rechtsanwältin Frau Steinhausen aus Flensburg noch eine Frau antritt, die sich nicht scheut, mich als Vater als erziehungs- und versorgungsunfähig zu verleumden, dann kommt man schon ins Grübeln, ob der Rechtsstaat eine Erfindung ist, um inkompetenten und kindeswohlschädigenden Anwälten zu Einkünften zu verhelfen.
Sei es drum, die Steuerzahler/innen werden es schon hinnehmen, dass ihr Geld in den Wind geschossen wird, der Bund der Steuerzahler wird sich um solch einen vergleichsweise lächerlichen Betrag wohl kaum kümmern.
Vielleicht nutzt Rechtsanwältin Steinhausen das steuerzahlerfinanzierte Honorar auch dafür, um eine Weiterbildung zu machen, bei der sie lernt, eigene Befindlichkeiten nicht auf Kosten von Kindern und Elternteilen auszuagieren.
Vielleicht liest sie aber auch nur die beiden Aufsätze "Die Rolle des Rechtsanwalts in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren", Elisabeth Schmidt in: "Kind-Prax", 4/2003 und "Beihilfe zum `Kindesweh`- vom Machtmissbrauch durch juristische Berater und Helfer bei Kampfentscheidungen", G. Klosinski in: "Täter und Opfer", 1995.
Beide Aufsätze habe ich Ihnen zur freundlichen Beachtung beigelegt. Frau Steinhausen bekommt diesen Brief in Kopie und auch die beiden Aufsätze, zeitgleich von mir zugesandt.
Beiliegend für Sie auch noch der Aufsatz ""Den nichtehelichen Müttern das letzte Wort? - Anmerkungen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.1.2003", Spangenberg und Spangenberg, in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 8-9/2003.
Aus Gründen der sogenannten "Waffengleichheit", ein scheußlicher juristischer Begriff in der Gerichtssprache, die Eltern einerseits fehlende Kommunikation ankreidet, dies zum Anlaß für Sorgerechtsentzüge nach §1671 BGB nutzt, und sich andererseits selbst in militanter Wortwahl übt, beantrage hiermit ebenfalls Prozesskostenhilfe.
Einen Anwalt benötige ich nicht, ich bin erwachsen genug, die wesentlichen, meine Kinder betreffenden Dinge mit Frau Sommer ohne einen "Hilfselternteil" (Über-Mutter/Über-Vater) zu besprechen.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Brief an Rechtsanwältin Steinhausen
15.09.03
Frau Steinhausen,
beiliegend für Sie zur Information mein Schreiben an das Amtsgericht Waldshut vom 15.9.03 und zwei Aufsätze zum Thema Rechtsanwälte, wie frau es machen könnte und wie frau es nicht machen sollte.
Gute Besserung
Paul Fels
Brief vom Amtsgericht Flensburg 12.09.03
In der Anlage ein Schreiben vom Jugendamt Waldshut, Herrn A an das Familiengericht Flensburg.:
"
8.9.03
Verfahrenspflegschaft für die Kinder ...
Sehr geehrte Frau Eggers-Zich,
auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass
Frau W.
...
bereit wäre, die Verfahrenspflegschaft zu übernehmen.
Frau W. ist als Verfahrenspflegerin für die hiesigen Familiengerichte ... tätig.
Mit freundlichen Grüßen
A.
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr.
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr.
22.09.2003
Guten Tag Frau Eggers-Zich,
ich habe Ihr Schreiben vom 12.09.03 mit der Mitteilung des Jugendamtes Waldshut, dass Frau W. bereit wäre die Verfahrenspflegschaft für meine Töchter Antonia und Lara zu übernehmen, erhalten.
Für mich bleibt zu hoffen, dass Frau W. ihre Tätigkeit nicht als bloße "Sprachrohrfunktion" eines generierten "Kindeswillen" versteht, dies wäre nach Lage der Dinge ein überflüssiges Tun, sondern sich im umfassenden Sinne als Interessenvertreterin meiner Töchter im familiengerichtlichen Verfahren versteht.
Wenn sie dann noch im gebotenen und angemessenen Tempo ihren Arbeitsauftrag erfüllt, wäre das zwar eine Selbstverständlichkeit, doch nach dem was ich bisher erleben musste auch ein Wunder.
Beiliegend für Sie zum Verbleib
...
Gruß
Paul Fels
Still ruht der See
Mal wieder ein Monat vergangen ohne dass was von Familienrichterin Eggers-Zich zu bemerken wäre. Vielleicht hat sie eine Lichtallergie wie Hannelore Kohl und kann nur noch des Nachts arbeiten wo dummerweise das Familiengericht geschlossen ist. Nun, Spaß beiseite. Wer sollte es hier wagen, die natürliche Autorität einer Richterin in Misskredit zu bringen?
Da sich niemand meldet, melde ich mich und zwar mit einem Brief an Frau W. die eventuell als Verfahrenspflegerin bestellt werden soll:
15.10.2003
Sehr geehrte Frau W.,
mit Schreiben vom 12.09.2003 übersandte mir das Amtsgericht Flensburg ein Schreiben des Jugendamtes Waldshut, in dem der zuständige Sachbearbeiter Herr A. dem Gericht mitteilt, dass Sie für eine Übernahme der Verfahrenspflegschaft für meine beiden Töchter bereitständen.
Fall Sie als Verfahrenspflegerin bestellt werden sollten oder dies schon sind, wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Vertretung der Interessen meiner Töchter. Für erforderliche Kontakte stehe ich Ihnen zur Verfügung. Ich bitte Sie, mich über den Fortgang ihrer Arbeit direkt zu informieren.
Für mich bleibt die Hoffnung, dass sich die Verfahrenspflegschaft nicht als Flop und vertane Mühe erweisen mag und die Interessenvertretung meiner Kinder nicht als "Sprachrohrfunktion des Kindeswillen" missverstanden wird.
...
Eine Kopie dieses Schreibens sende ich an die zuständige Familienrichterin Frau Eggers-Zich.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Mit Schreiben vom 17.10.03 teilt mir die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Flensburg mit:
"... wird mitgeteilt, dass in diesem Verfahren zur Zeit nichts veranlasst werden kann, da die Akte noch dem Landgerichtspräsidenten vorliegt."
Das hat man nun, von seinen Beschwerden - Verfahrensstillstand. Beschwert man sich nicht, hat man auch Verfahrensstillstand. Recht haben und Recht kriegen, das weiß schon der Volksmund, ist eben nicht das selbe.
Post vom
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Eingabenausschuß
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Sehr geehrte Herr Fels,
...
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Eingabe auf Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Argumente sowie eingereichten Unterlagen und einer Stellungnahme des Ministeriums für Justiz, Frauen, Jugend und Familie beraten und geprüft, sieht sich jedoch nicht in der Lage, im Sinne des Petenten tätig zu werden.
Der Ausschuss kann zwar nachvollziehen, dass die Verfahrensdauer für den Petenten eine erhebliche Belastung darstellt. Allerdings kommt der Ausschuss auch nicht umhin festzustellen, dass der Petent selbst in nicht unerheblichen Umfange durch Anträge, Einflussnahmen auf Gutachter bzw. Verfahrens- und Ergänzungspfleger, durch Dienstaufsichtsbeschwerden, durch Befangenheitsanträge etc. zur Dauer des Verfahrens beigetragen hat. Bei allem Verständnis, dass der Petent als Vater eine bestmögliche Vertretung seiner Kinder gewährleisten möchte, muss er den beteiligten Behörden bzw. Gerichten auch die Möglichkeit geben, im Sinne der Kinder tätig werden zu können. Ein Fehlverhalten beteiligter Stellen ist jedenfalls nicht feststellbar. Im übrigen weitst der Petitionsausschuss darauf hin, dass es ihm auch verfassungsrechtlichen Gründen verwehr ist, auf gerichtliche Entscheidungen Einfluss zu nehmen, dies abzuändern oder zu überprüfen.
Die Beratung der Eingabe wird damit abgeschlossen.
Ausfertigung im Auftrag der Ausschussvorsitzenden Martina Förster"
Meine nicht erbetene Antwort
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Eingabenausschuß
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Betrifft: Petition 1635-15-b
Ihre Nachricht vom 31.10.2003
02.11.2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
so wie ich es vorausgesagt habe, so ist es eingetreten. Ich schrieb am 23.07.03 u.a.: "Und so wende ich mich an Sie, wissend, dass das nicht viel bringt, denn Sie werden vom zuständigen Amtsgericht die Mitteilung erhalten, dass alles in Ordnung sei und Sie werden mir dann schreiben, dass alles in Ordnung sei. Das ist verständlich, denn woher sollten Sie als einfache Mitglieder des Eingabenausschusses wissen, dass nicht alles in Ordnung ist, da ihnen ja nur ein einfacher Bürger schreibt. Doch was ist die Meinung eines einfachen Bürgers schon gegen die Mitteilung eines Amtsgerichtes oder gar des Landgerichtes, dass alles in Ordnung sei.
Wenigstens ist es schön, dass es beim Schleswig-Holsteinischen Landtag ein Eingabenausschuss gibt, da hat der Bürger das Gefühl ihm würde im Bedarfsfall geholfen werden. Zum Glück tritt der Bedarfsfall nur selten ein und so glauben die meisten Bürger, so wie das Kind an den Weihnachtsmann, weiterhin daran.
Für Ihre Bemühungen, die erwartungsgemäß dazu führen werden, dass Sie mir mitteilen, dass alles in Ordnung sei und meine Eingabe unberechtigt, danke ich Ihnen schon jetzt. Fleißig sind sie schon die Deutschen und im speziellen ihre Beamten. Tragen Akten von links nach rechts und von oben nach unten, da kann man wahrlich nicht meckern."
Sie teilen mir nun in Ihrem Beschluss vom 28.10.03 mit:
"Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Eingabe auf Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Argumente sowie eingereichten Unterlagen und einer Stellungnahme des Ministeriums für Justiz, Frauen, Jugend und Familie beraten und geprüft, sieht sich jedoch nicht in der Lage, im Sinne des Petenten tätig zu werden.
Der Ausschuss kann zwar nachvollziehen, dass die Verfahrensdauer für den Petenten eine erhebliche Belastung darstellt. Allerdings kommt der Ausschuss auch nicht umhin festzustellen, dass der Petent selbst in nicht unerheblichen Umfange durch Anträge, Einflussnahmen auf Gutachter bzw. Verfahrens- und Ergänzungspfleger, durch Dienstaufsichtsbeschwerden, durch Befangenheitsanträge etc. zur Dauer des Verfahrens beigetragen hat. Bei allem Verständnis, dass der Petent als Vater eine bestmögliche Vertretung seiner Kinder gewährleisten möchte, muss er den beteiligten Behörden bzw. Gerichten auch die Möglichkeit geben, im Sinne der Kinder tätig werden zu können. Ein Fehlverhalten beteiligter Stellen ist jedenfalls nicht feststellbar. Im übrigen weitst der Petitionsausschuss darauf hin, dass es ihm auch verfassungsrechtlichen Gründen verwehr ist, auf gerichtliche Entscheidungen Einfluss zu nehmen, dies abzuändern oder zu überprüfen.
Die Beratung der Eingabe wird damit abgeschlossen.
Ausfertigung im Auftrag der Ausschussvorsitzenden Martina Förster"
Vielleicht liegt die unbefriedigende Antwort Ihres Ausschusses auch daran, dass im Namen des zuständigen Ministeriums zwar "Justiz und Frauen" ausdrücklich erwähnt sind, nicht aber "Justiz und Männer" (vgl. dazu: "Latente Geschlechterdifferenzierungen im juristischen Handeln. Analyse einer Fallerzählung aus der familiengerichtlichen Praxis"
Kai-Olaf Maiwald, Claudia Scheid, Elisabeth Seyfarth-Konau
in: "Zeitschrift für Rechtspsychologie", Juli 2003, S. 43-70
Aber auch unabhängig von geschlechtsspezifischen Überlegungen vermag Ihre Antwort nicht zu überzeugen.
Das Bundesverfassungsgericht sah in einem anderen Umgangsverfahren das Gebot des effektiven Rechtsschutzes bei überlanger Verfahrensdauer verletzt. In dem Verfahren hatte ein Vater nach 2 Jahren eine Untätigkeitsbeschwerde erhoben:
Berücksichtigung des kindlichen Zeitempfindens in gerichtlichen Verfahren; Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG
1. Das Rechtsstaatsprinzip erfordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden.
2. In kindschaftsrechtlichen Verfahren ist wegen der Gefahr einer faktischen Präjudizierung eine besondere Sensibilität für die Verfahrensdauer erforderlich.
3. In umgangsrechtlichen Verfahren führt jede Verfahrensverzögerung faktisch zu einem Umgangsausschluss; daneben werden auch Tatsachen geschaffen, die Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens nehmen können.
4. Zu den Anforderungen an die Zulässigkeit und die Begründetheit einer Untätigkeitsbeschwerde. (Leits.d.Red.)
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.00 - 1 BvR 661/00)
veröffentlicht in: "FamRZ", 2000, Heft 12, S. 753-54.
In der Anlage beiliegend.
Bei mir sind es im Vergleich dazu schon 8 Jahre, in denen mein Antrag auf Umgangsregelung noch immer nicht entschieden worden ist. Gleichzeitig unterstellen Sie unterschwellig, dass es offenbar mein alleiniges Verschulden ist, dass sich das Verfahren so in die Länge zog. Dass es unqualifizierte Tätigkeit auf Seiten der verfahrensführenden Personen, insbesondere der verfahrensführenden Richterin Frau Eggers-Zich gibt, scheint in dieser auf mich als Sündenbock orientierten Sichtweise nicht vorgesehen zu sein. Wie sollte das auch sein, da Richter per se das unausgesprochene Privileg der Unfehlbarkeit haben.
Und wenn mir der am 21.9.00 eingesetzte Gutachter, am 28.10.00 mitteilt: "Da ich nur nebenamtlich Familiengutachten bearbeite und daher in meiner Zeit eingeschränkt bin, darüber hinaus noch mit laufenden Fällen bis zum Jahresende 2000 ausgelastet bin, kann ich Ihnen in Aussicht stellen, im Januar 2001 Ihre Familiensache in Angriff nehmen.",
ist das offenbar auch mein Verschulden, dass der arme überlastete Mann nicht zum arbeiten kommt. Und wenn mir darüber hinaus die einseitige Arbeitweise des Gutachters aus der Sicht von Betroffenen geschildert wird, und ich dies selber auch aus einem mir vorliegenden Gutachten dieses Gutachters ersehen kann, dann meine ich, sehr Wohl das Recht zu haben, diesen Gutachter abzulehnen.
Im übrigen ist in dem gesamten Verfahren noch nie ein Ergänzungspfleger bestellt worden, wie Sie in Ihrem Schreiben behaupten. Ich konnte daher auch nicht auf ihn Einfluss nehmen. Im Gegenteil, ich habe die Bestellung eines Umgangspflegers wie auch des Verfahrenspflegers angeregt.
Natürlich weiß ich, dass ich durch meine Versuche zur Einflussnahme auf das Verfahren, das Verfahren verzögere. Ich mache das allerdings nicht zum Selbstzweck als notorischer Querulant, sondern aus mir gerechtfertigt und notwendig erscheinenden Gründen. "Ruhe ist des Bürgers erste Pflicht", dieser Satz aus dem Obrigkeitsstaat gilt für mich nicht, das war bei mir schon vor 1989 in der obrigkeitsstaatlichen DDR so.
Danke, dass Sie sich die Zeit für meinen Fall genommen haben.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Die Präsidentin des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten des Landgerichtes Flensburg bezüglich Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995, Amtsgericht Flensburg, Geschäftsnr. ...
05.11.2003
Sehr geehrte Frau Görres-Ohde,
mit Schreiben vom 2. September 2003 teilten Sie mir Ihre Aktivitäten bezüglich meiner Dienstaufsichtsbeschwerde mit. Leider habe ich nun nach 2 Monaten noch keinen neuen Informationsstand. Das gerichtliche Verfahren auf Umgangsregelung ruht, da die verfahrensführende Richterin nicht über die Akte verfügt, da diese offenbar beim Landgerichtspräsidenten ist (siehe Anlage 1). Es war aber nicht Ziel meiner Beschwerde das ohnehin rekordverdächtige Langzeitverfahren noch weiter in die Länge zu ziehen. Natürlich weiß ich auch, dass die Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde etwas Zeit braucht und keine Begeisterungsstürme bei den davon betroffenen Mitarbeitern auslöst.
Ich würde mich freuen, wenn es gelänge meine Dienstaufsichtsbeschwerde in den nächsten Tagen zu bescheiden, damit das Verfahren auf Umgangsregelung endlich fortgeführt werden kann - und so Gott es will noch vor dem 18. Geburtstag meiner Töchter abgeschlossen wird.
Aktuell habe ich auf meine inhaltlich auf das selbe Thema bezogene Petition an den Schleswig-Holsteinischen Landtag eine aus meiner Sicht völlig unzureichende Antwort bekommen. Meine daraufgehende Erwiderung sende ich Ihnen mit der Bitte um freundliche Beachtung zu (Anlage 2).
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
P.S. Kopie dieses Schreibens an den Präsidenten des Landgerichts Flensburg
Präsident des
Landgericht Flensburg
Postfach 2142
24911 Flensburg
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde über Richterin Eggers-Zich
(Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995, Amtsgericht Flensburg, Geschäftsnr. ...
05.11.03
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Dr. Willandsen,
beiliegend für Sie zur Information mein aktuelles Anschreiben an die Präsidentin des OLG Schleswig.
Ich habe Ihnen außerdem ein aktuelles Foto von mir beigefügt, damit sie sich nicht nur an Hand der Aktenlage ein Bild von mir machen können und nicht möglicherweise dem Glauben aufsitzen, bei mir handle es sich um einen wirren Querulanten, der nichts anderes zu tun hat als die Gerichte mit Dienstaufsichtsbeschwerden zu belästigen. Ich darf Ihnen versichern, dass ich ein ebenso respektabler Mensch mit unveräußerlichen Rechten bin, wie sie und ich für mich, wie sicher Sie auch für sich, Artikel 1 des Grundgesetzes in Anspruch nehme:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Am 29.10.03 hatte Lara ihren 13. Geburtstag und ich hatte ihr ein Geburtstagsgeschenk geschickt. Nun sind 12 Tage um, eine Antwort ist nicht gekommen - es wäre auch zu verwunderliche gewesen - und auch Kerstin die Mutter hat keine Rückmeldung an mich gegeben. Zeit für einen Erinnerungsbrief an Kerstin:
10.11.2003
Hallo Kerstin,
bitte informiere mich darüber, ob Lara meinen Geburtstagsbrief zu ihrem 13. Geburtstag am 29. Oktober bekommen hat. Ich habe Lara darin auch 40 Euro Geburtstagsgeschenk und 10 Euro monatliches Taschengeld übersandt.
Danke
Paul
11.11.2003
Heute beginnt die Faschingszeit und irgendwie ist mir so, als ob die Karnevalszeit bei manchen Familienrichtern das ganze Jahr dauert.
In Flensburg jedenfalls dauert der "Dienst nach Vorschrift" offenbar an. Rückmeldung von dort über eine eventuelle Weiterführung des Verfahrens gibt es nicht. In Deutschland gibt es zwar schriftlich fixierte Gesetze, das unterscheidet dieses Land vom Dschungel. Doch im Dschungel passiert wenigstens was.
Die Mutter von Antonia und Lara hat mir einen Brief geschickt. Ich schicke ihr die folgende Antwort
17.11.2003
Hallo Kerstin,
Danke für Deinen Brief vom 10.11.03.
Erst einmal finde ich es gut, dass Du mich mit meinen Namen ansprichst. Das ist viele Jahre nicht so gewesen. Ich finde es jedoch nicht stimmig, wenn Du mich nun mit "Lieber Paul" anschreibst. Jemand den man mit "Lieber" anredet, bezeugt man ein wie auch immer geartete Form von Liebe. Dies kann ich hier aber nicht sehen, sonst wäre der Kontakt zwischen mir und den Kindern nicht seit über 8 Jahren faktisch unterbrochen.
Dass für die Kinder, wie Du schreibst, vieles von dem was in meinem Briefen steht ohne Bezug für sie bleibt, halte ich nicht für sonderlich verwunderlich. Mir wäre es auch lieber, wenn die Kinder in einem realen Bezug zu mir stehen würden, anstatt ihren Vater nur aus monatlichen Briefen und beigelegten Fotos wahrzunehmen. Wenn Du möchtest, dass sich diese absurde Situation zum Positiven verändert, findest Du sicher Möglichkeiten dies zu unterstützen.
Wenn die Kinder an mich Fragen haben, wie Du schreibst, dann können sie mir mit ihren 13 und 15 Jahren diese Fragen direkt stellen und ich werde sie ihnen dann schriftlich oder mündlich zu beantworten versuchen.
Zu dem Taschengeld, das ich den Kindern schicke. Wenn Du Sorgen haben solltest, dass es hier zu Problemen mit dem Sozialamt kommen könnte, könnte ich das Geld auch vier mal jährlich in Höhe von 30 Euro als Geschenk an die Kinder schicken. Gib mir bitte Bescheid, was Du dazu meinst.
Deine Idee mit den Briefmarken greife ich gerne auf. Ich werde daher jetzt jeden Monat noch jedem Kind vier Briefmarken a 0,55 Euro dazu legen.
Was Deine Überlegung betrifft, dass die Kinder den Status von Sozialhilfeempfängern verlieren könnten, wenn ich mehr Unterhalt überweisen würde, mache ich Dir folgenden Vorschlag. Die Kinder wechseln nach den vielen Jahren des faktischen Alleinerziehens durch Dich, in meinen Haushalt über und werden durch mich betreut, Du hast regelmäßige Umgangskontakte mit den Kindern und in der Hälfte ihrer Ferienzeit sind sie bei Dir. Du würdest dann jedem Kind monatlich 284 Euro Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle überweisen. Bei einem Dir dann zustehenden Selbstbehalt von 840 Euro bräuchtest Du 1408 Euro monatliches Nettoeinkommen. Vielleicht ist Dir dies ja leichter als mir möglich.
...
Gruß Paul
In Sachen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht schreibe ich an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Postfach 12 44
79742 Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen ...
Familiensache: Paul Fels, Antonia und Lara Sommer, Kerstin Sommer
18.11.2003
Sehr geehrter Herr Hartmann.,
Ihren Beschluss mit Datum vom 27.10.03 zur Festsetzung des sogenannten Streitwertes des Verfahrens auf 3000 Euro habe ich erhalten.
Ich gehe davon aus, dass das Verfahren für mich und meine Kinder kostenlos ist. Dies resultiert daraus, dass auf der einen Seite die Mutter meiner Kinder den Rechtstitel der elterlichen Sorge auch kostenlos erhalten hat und sich nach Artikel 3 Grundgesetz eine Ungleichbehandlung von Mutter und Vater (Frau und Mann) verbietet.
Hinzu kommt die Begründung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 29. Januar 2003 (I BvL. 20/99 und I BvR 933/01)", der die Unmöglichkeit der Abgabe einer Sorgeerklärung vor dem 1.7.1998 für verfassungswidrig erklärte und daher diesen Vätern und ihren Kindern mit seinem Beschluss die Möglichkeit ebnete, die damals nicht mögliche Sorgeerklärung nun auf dem gerichtlichen Weg herzustellen. Wenn aber die Sorgeerklärung, so wie seit dem 1.7.98 möglich, kostenlos im Jugendamt beurkundet werden kann, dann können Väter, die dies vor dem 1.7.98 aus rechtlichen Gründen nicht tun konnten, nicht ungleich mit den Vätern behandelt werden, die dies seit dem 1.7.98 kostenlos vornehmen lassen können.
Beiliegend für Sie mit der Bitte um freundliche Beachtung ...
Paul Fels
Wenn ich mal beim Briefe schreiben bin, erhalten Herr A vom Jugendamt Waldshut-Tiengen und Frau Eggers-Zich in Flensburg auch gleich noch einen mit ein paar aktuellen Infos.
Burn Out im Familiengericht oder die Frage warum schlecht bezahlte Staatsdiener schneller arbeiten als gut bezahlte.
Am 4.11.03 habe ich dem Sozialamt, von dem meine Kinder Sozialhilfe bekommen, mitgeteilt, dass ich auf Grund einer Verbesserung meines Einkommens jetzt in der Lage bin, meiner mir als Mann staatlicherseits zugedachten Rolle als "Barunterhaltspflichtiger" besser nachzukommen. Schon mit Datum vom am 13.11.03 schreibt mir der zuständige Sozialarbeiter. Das nenne ich bürgerfreundlich. In nur neun Tagen gelingt es dem Sozialarbeiter Herrn S. auf mein Schreiben angemessen zu reagieren. Deutsche Familiengerichte schaffen das nicht in acht Jahren, entspricht 2920 Tagen. Und Richterin Frau Eggers-Zich vom Amtsgericht Flensburg verschleppt Anträge auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Mutter solange, bis diese sich unbehelligt von Flensburg ins 700 Kilometer entfernte Sankt Blasien absetzt. Vielleicht liegt es an der doppelt so hohen Bezahlung einer Familienrichterin gegenüber einem Sozialarbeiter, dass diese als Ausgleich dafür 100 mal so langsam arbeitet. Die logische Konsequenz wäre im Sinne der Bürgerfreundlichkeit die Besoldung von Familienrichtern um die Hälfte zu senken. Mit dem eingesparten Geld könnte man einen arbeitlosen Juristen für eine zweite Richterstelle einstellen, die Arbeitslosigkeit von Juristen würde zurückgehen und die Gerichte würden schneller arbeiten. Die Familienrichter hätten mehr Spaß an der Arbeit, würden weniger krank werden, keine Burn Out Symptomatiken entwickeln und eine längere Lebenserwartung haben. Warum da noch niemand drauf gekommen ist?
Die Präsidentin des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde über den Präsidenten des Landgerichtes Flensburg bezüglich Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995, Amtsgericht Flensburg, Geschäftsnr. ...
29.11.2003
Sehr geehrte Frau Görres-Ohde,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.11.03. und die Zeit, die Sie sich für mein Anliegen genommen haben, auch wenn Sie letztlich in ihrem ausführlichen Schreiben zu der Auffassung kommen, dass die Bescheide des Präsidenten des Landgerichts nicht zu beanstanden wären, was ich nicht teilen kann. Insbesondere bleibt für mich ungerügt, dass mein Antrag auf Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes der Mutter meiner beiden Töchter, Frau Kerstin Sommer, von der Richterin Frau Eggers-Zich bis heute nicht bearbeitet wurde und Frau Sommer unter Mitnahme der Kinder daher unbehelligt in den 700 Kilometer entfernten Schwarzwald umziehen konnte. Man könnte nun zynisch oder fatalistisch einwenden, dass das doch ohnehin egal wäre, wohin die Mutter mit den Kindern zieht. Ob nun in Flensburg, im Schwarzwald oder auf den Kanarischen Inseln, eine Umgangsregelung durch das zuständige Familiengericht scheint allemal in weiter Ferne.
Für nicht zutreffend halte ich Ihre Auffassung, dass "alle bisher in der Sache zuständigen Richter sich große Mühe gegeben hätten, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ein Gespräch zwischen den Eltern wegen der gemeinsamen Kinder zu fördern und zu einem Ergebnis in der Sache zu kommen". Am 9.10.1996 hat mir das damals zuständige Vormundschaftsgericht Flensburg mitgeteilt, dass mein Antrag dort von Berlin übernommen wurde, am 30.4.1997, also fast 7 Monate später war der erste Anhörungstermin. Ich kann darin wahrhaftig keine "große Mühe" des damals zuständigen Vormundschaftsrichters Herr Rohlfs erkennen.
Bei dem danach zuständigen Richter, Herrn C. hatte ich das Gefühl, dass er mir als Vater die notwendige Achtung entgegengebracht hat, was ich bei den vor- und nachher tätigen Richter/innen leider nicht hatte.
Auch die Sitzordnung im Sitzungssaal im Amtsgericht Flensburg, an der offenbar kein Richter Anstoß nimmt, ist das Gegenteil von gesprächsfördernd - nämlich gesprächsbehindernd. Die Stühle sind so ausgerichtet, dass eine konstruktive Kommunikation zwischen den Beteiligten gar nicht stattfinden kann. Die "Parteien" sitzen unten mit Blickrichtung zum erhöhten Richtertisch. Die Richterin thront darüber in erhöhter Sitzposition. Man muss sich bei dieser "baulichen" Vorgabe nicht wundern, wenn die "Innenarchitektur der Sprachlosigkeit" auch von den "Parteien" nachahmend gepflegt wird. Auch wenn ich nicht als Organisationsberater des Amtsgerichtes Flensburg beauftragt bin, empfehle ich dies zum Gegenstand einer Richterbesprechung am Amtsgericht zu machen. Bei der Gelegenheit könnte man auch noch gleich über die Kriegspropaganda im Treppenhaus des Amts- und Landgerichtes diskutieren und bei glücklichem Ausgang die "Gedenktafeln" mit der Inschrift:
"Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk 1939 - 1945"
Und: "Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre 1914 -1918" entsorgen.
Ihrer Ansicht, dass die Elternbeziehung völlig zerrüttet wäre, kann ich nicht zustimmen. Zu einer zerrütteten Elternbeziehung gehören immer zwei Menschen - die Eltern. Auch wenn die Mutter offenbar noch immer ein erhebliches Problem mit mir als Vater hat, bzw. die Paar- und die Elternebene nicht auseinander zu halten vermag, habe ich mit Ausnahme der erheblich beeinträchtigten Bindungstoleranz von Frau Sommer nie ihre prinzipiellen elterlichen Qualitäten in Frage gestellt.
Dass mich Frau Sommer seit ca. einem Jahr in ihren an mich gerichteten Briefen mit "Lieber Paul" anspricht, lässt auch Zweifel daran, ob hier, wie Sie meinen, eine "völlig zerrüttete Elternbeziehung" vorliegt. Es gibt auch selbsterfüllende Prophezeiungen und Tunnelblicke, die Ansicht einer "völlig zerrütteten Elternbeziehung" würde ich dazu zählen.
Wer nichts erwartet, kann nicht enttäuscht werden, schreibt die Gestalttherapeutin Bärbel Wardetzki. Durch meine langjährige Erfahrung mit den Mühlen der Justiz sind meine Erwartungshaltungen an die Justiz inzwischen sehr niedrig. Wer will schon vom Supertanker Justitia (altrömische Göttin, Personifikation der Gerechtigkeit; bildliche Darstellung als Matrone mit Zepter und Schale) erwarten, dass sie sich um kleine Segelboote kümmert, die zufällig ihren Weg kreuzen.
Für mich ist mit diesem Schreiben meine Dienstaufsichtsbeschwerde abgeschlossen. Ich bin gespannt, wie das seit 8 Jahren andauernde Verfahren weiterhin so zügig gehandhabt wird wie bisher. Knapp drei Jahre sind ja noch Zeit, dann ist meine ältere Tochter Antonia volljährig und bedarf der Hilfe des Familiengerichtes bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht mehr.
Ich wünsche Ihnen Erfolg in Ihrer Arbeit. Möge die Modernisierung der Justiz gelingen.
"Wir, so gut es gelang, haben das Unsre getan" (Hölderlin)
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Kopien dieses Schreibens sende ich an den Präsidenten des Landgerichts Flensburg und an Richterin Frau Eggers-Zich.
28.11.03
Hurra, Hurra, die Post ist da
das ging aber schnell, vier Tage, nachdem die OLG Präsidentin mir ihr Schreiben geschickt hat, kommt Post vom Familiengericht Flensburg.
".... wird den Kindern Antonia Sommer, geb. am ... und Lara Sommer, geb. am ..., Frau W., 79713 Bad Säckingen als Verfahrenspflegerin beigeordnet.
Eggers Zich, Richterin am Amtsgericht"
Und:
"Es wird mitgeteilt, dass die Akten der Verfahrenspflegerin mit der Bitte um Kenntnisnahme vom Akteninhalt übersandt wurden."
2004
2004 - das Jahr der Reformen, so steht es jedenfalls in der Zeitung. Dabei weiß jeder aus Erfahrung dass noch immer das Sprichwort gilt: Als Tiger gesprungen, als Teppichvorleger gelandet. Und so sollten wir wohl auch dieses Jahr bei Justitia auf keinerlei konstruktive Veränderungen hoffen, um so weniger kann man von dem blinden Gaul enttäuscht werden.
Mein erster Brief in diesem Jahr an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen
03.01.2004
Sehr geehrter Herr Hartmann,
aufgrund der weiten Anreise von ... zu einem eventuellen Anhörungstermin zum meinem Antrag auf Herstellung der Gemeinsamen elterlichen Sorge beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen, möchte ich Ihnen als Termin Donnerstag, den ...2004 vorschlagen.
Für die für mich entstehenden Kosten für Fahrt und Unterkunft zur Wahrnehmung eines Anhörungstermins bitte ich Sie um Überweisung eines Kostenvorschusses von 150 Euro auf mein Konto:
...
Beiliegend für Sie im Zusammenhang mit meinem Antrag mit der Bitte um freundliche Beachtung der Aufsatz "Elternwille und Kindeswohl - für das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern", Dagmar Kaiser, in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 11.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr.
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr.
Ihr Schreiben vom 115.01.2004
19.01.2004
Guten Tag Frau Eggers-Zich,
Sie sandten mir die Mitteilung der Verfahrenspflegerin Frau W. vom 04.01.04 zu, in der diese mitteilt, dass sie das "umfangreiche" Aktenmaterial erhalten hat und sie bei einem Telefongespräch einen persönlichen Gesprächstermin mit Antonia und Lara sowie Frau Sommer für Ende Januar geplant hat. Danach will die Verfahrenspflegerin die Akten mit ihre Stellungnahme an das Gericht senden.
Warum die Verfahrenspflegerin betont, dass das Aktenmaterial "umfangreich" ist, bleibt offen. Es wissen ja bereits alle Beteiligten, dass das Aktenmaterial "umfangreich" ist und wenn das Verfahren noch drei Jahre dauern würde, mit Sicherheit noch umfangreicher werden würde und der bereits eingetretene Schaden bei den Eltern und ihren Kindern sich in dieser Zeit nicht verringern, sondern eher noch zunehmen würde.
Es ist schön, wenn Frau W. sich auch mit der Mutter besprechen will, so dass daraus möglicherweise eine bestmögliche Vertretung der Interessen meiner Töchter resultiert. Viele Oberlandesgerichte halten die Besprechung des Verfahrenspflegers mit den Eltern ja leider für nicht vergütungsfähig (z.B. OLG Dresden, Beschluss vom 12.2.2003 - 22 W 641/01, veröffentlicht in "FamRZ", 2003; H 12, da sie nicht zu den Aufgaben eines Verfahrenspflegers gehören würden. Frau W. sieht das offenbar anders, das ist prinzipiell gut so. Leider hat sie vergessen oder es absichtlich nicht getan, auch mich als Vater für ein persönliches Gespräch zu kontaktieren. Dies wäre z.B. deshalb von Nöten, um zu beurteilen, ob möglicherweise vorhandene Phantasien der Kinder über ihren Vater ihren Grund in der übergroßen Loyalitätsverpflichtung zu ihrer Mutter haben, oder der Wirklichkeit entsprechen.
Eine Besprechung der Verfahrenspflegerin mit dem Vater sollte alsbald nachgeholt werden. Sie kann mich dafür gerne direkt kontaktieren, ein Treffen ist in ... möglich oder aber, um der Verfahrenspflegerin hinsichtlich des Aufwandes entgegenzukommen, auch in der Zeit vom ... in ... , in der Nähe von ... .
Anmerken möchte ich noch, dass meine Töchter mit Nachnamen nicht Sohmer... , wie Frau W. schreibt, sondern Sommer heißen.
Paul Fels
Kopie dieses Schreibens an Frau W.
Post vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen
"03.02.2004
Sehr geehrter Herr Fels,
nachdem jetzt eine gesetzliche Regelung des anstehenden Problems besteht, wird um Mitteilung gebeten, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Ersetzungsverfahren gem. Art. 224 §2 IV, S. 1 EGBGB vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Z.
Richter am Amtsgericht"
Mein Schreiben an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen:
"04.02.2004
Sehr geehrter Herr Z,
mit Schreiben vom 11.06.2003 habe ich Ihnen bereits in Kopie zwei öffentlich beglaubigte Sorgeerklärungen für meine beiden Töchter zugesandt. Ebenso dazugehörige Anschreiben an die Mutter, mit der Bitte an Frau Sommer, dass diese ihre Zustimmung gibt, so dass sich ein gerichtliches Verfahren überflüssig machen würde.
...
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels"
04.02.2004
Die Verfahrenspflegerin Frau W. ruft mich an. wir vereinbaren einen telefonischen Gesprächstermin für den 9.2.04
09.02.2004
19 Uhr. Ein fünfzigminütiges Telefonat mit der Verfahrenspflegerin. Das Gespräch ist relativ moderat und konstruktiv. Ich kann nur hoffen, dass die Verfahrenspflegerin sich im Nachhinein als nicht so inkompetent erweist, wie das eine Reihe anderer bisher in Erscheinung getretener sogenannter "Fachkräfte" getan haben.
Brief an die Verfahrenspflegerin
11.02.2004
Sehr geehrte Frau W.,
zu unserem Telefonat vom 9.02.04 möchte ich noch anmerken, dass die Vermutung meiner Töchter (oder von Antonia), ihr Vater würde sich nicht für sie interessieren, nicht zutrifft. Das Gegenteil ist der Fall. Dies habe ich meinen Töchtern auch mehrmals geschrieben. Mehr als mein Interesse äußern, kann ich nicht, denn ich bin kein esoterischer Über-die-Berge-Gucker, der ohne jegliche Information seitens seiner Kinder von Berlin aus erschauen kann, was die Kinder so bewegt und wie ich dazu als Vater mein Interesse äußern kann.
Ich möchte hier noch einmal, gewissermaßen aktenkundig, erklären dass ich das seit über acht Jahren gezeigte Verhalten von Frau Sommer als Missbrauch meiner Töchter ansehe - auch wenn dies meine Töchter zur Zeit sicher nicht so sehen - ich hoffe, dass Frau Sommer eines Tages so reif sein wird, dafür auch die Verantwortung gegenüber Antonia und Lara zu übernehmen.
Beiliegend für Sie zur freundlichen Beachtung und zum Verbleib:
- ...
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr.
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr.
16.02.2004
Guten Tag Frau Eggers-Zich,
beiliegend in Kopie mein Schreiben vom 11.02.04 an die Verfahrenspflegerin Frau W: .
Weiterhin:
Beschluss OLG München vom 28.7.03 - 26 UF 868/02 in: FamRZ 2003, Heft 24
Beschluss OLG München vom 15.5.03 - 12 UF 1300/02 in FamRZ 2003, Heft 24
"Mediation durch Richter" in: "Deutsche Richterzeitung 12/2003
Paul Fels
Post vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen
"24.02.2004
Sehr geehrter Herr Fels,
bevor terminiert wird, wäre ich dankbar um eine Sachstandsmitteilung betreffend dem Umgangsregelungsverfahren
Mit freundlichem Grüßen
Hartmann
Richter am Amtsgericht
Mein Schreiben an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen:
25.02.2004
Sehr geehrter Herr Hartmann,
Sie baten mich um Sachstandsmitteilung zum Umgangsregelungsverfahren. Im Dezember 2002 empfahl der eingesetzte Sachverständige Prof. ... die Bestellung eines Verfahrenspflegers für meine Töchter. Nachdem Frau Sommer im November 2002 von Harrislee in Schleswig-Holstein nach Sankt Blasien verzogen ist, ist es am 28.11.2003 endlich dazu gekommen, dass eine Verfahrenspflegerin (Frau ... aus ... ) eingesetzt wurde. Sie hat dann Kontakt mit meinen Töchtern und mit Frau Sommer aufgenommen. Am 9.2.04 fand auf meine Initiative ein ca. einstündiges Telefonat zwischen mir und der Verfahrenspflegerin statt, in dem sie in Aussicht stellte in Kürze ihren Bericht an das Familiengericht Flensburg zu senden. Ich erwarte dann eine gerichtliche Regelung des Umgangs, immerhin achteinhalb Jahre nach meiner Antragstellung beim Amtsgericht ..., dies dürfte deutscher Rekord sein und möglicherweise Aufnahme ins Guinessbuch der Rekorde finden.
Meine Töchter bekommen derzeit monatlich einen Brief von mir, ...
Zu Weihnachten, Ostern und Geburtstag bekommen die Kinder von mir jeweils ein größeres Geldgeschenk.
Beiliegend für Sie noch zur freundlichen Beachtung "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der ... Drucksache 15/2340 Kindschaftsrechtsreform, mit der Feststellung, dass die Bundesregierung (BMJ) prüft, ob es "sinnvoll ist, die Vorschriften über das Recht der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern zu ändern".
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Post vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen vom 03.03.04 mit einer Stellungnahme aus der Rechtsanwaltskanzlei Manfred Schinkel, Cornelia Steinhausen, Heiner Petrowitz und Cornelia Vogt in Flensburg.
In dem Schreiben aus Flensburg heißt es:
"In der Familiensache Fels ./. Sommer
nehmen wir Bezug zu dem Schreiben des Gerichts vom 03.02.2004.
Wir sind der Auffassung, daß die Voraussetzungen für ein Ersetzungsverfahren gem. Art. 224 § 2 IV, S. 1 EGBGB nicht vorliegen.
Zum einen hat der Antragsteller lediglich mit der Mutter und der gemeinsamen Tochter Antonia längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt, zum anderen dient die gemeinsame elterliche Sorge in dieser Angelegenheit in keinster Weise dem Wohle der Kinder Lara und Antonia Sommer.
Insoweit verweisen wir auf Seite 2 unseres Schriftsatzes vom 07.04.2003
gez. Petrowitz"
Mein Schreiben an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen:
"04.03.2004
Sehr geehrter Herr Hartmann,
Sie sandten mir ein Schreiben von Rechtsanwältin Steinhausen vom 24.02.04 zur Kenntnisnahme.
Es erstaunt mich, wenn Rechtsanwältin Steinhausen in Vertretung der Mutter meiner Töchter schreibt: "Wir sind der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Ersetzungsverfahren gem. Art. 224 § 2 IV, S. 1 EGBGB nicht vorliegen. "
Rechtsanwältin Steinhausen hat sich offenbar von der Mutter meiner Töchter schlecht informieren lassen oder was schlimmer wäre, nicht richtig nachgefragt. Es ist nicht zutreffend, dass ich mit meiner Tochter Lara, nicht längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hätte. Richtig ist vielmehr, dass ich mich mit der Mutter beginnend wohl ab dem Sommer 1992 im räumlichen Trennungsprozess befand. Bis zu diesem Zeitraum habe ich mit ihr und meinen Töchtern in der Wohnung ... ständig zusammengelebt. Die auf meinen Namen laufende Wohnung in der ... straße habe ich bis dahin nicht bewohnt, sondern ... .
Den Zeitpunkt der entgültigen Trennung zwischen mir und Kerstin Sommer , kann man mit dem 31.5.1993 ansehen (siehe beiliegenden Brief von Kerstin Sommer - Anlage 1 - an mich mit Datum vom 31.5.1993).
"Lieber Paul!
Das Beginnen ist immer schwer; vor allem, wenn man das Gefühl hat, man sagt nur Wiederholungen. Deshalb will ich diesmal nur von mir schreiben. Und all den Dingen, mit denen wir umgehen müssen im guten wie Bösen; im Miteinander oder Gegeneinander. ...
Wir werden die Menschen sein, die zwei Kinder in die Welt gegeben haben und inwieweit Du oder ich dieser Wahrheit nachkommen, will ich nur noch für mich festlegen und ausleben.
Da ich mich einer Trennung stelle und aufhören will, mit Wenn und Aber zu jonglieren, schlage ich Dir vor, die Kinder einmal in der Woche und ein Wochenende im Monat zu Dir zu nehmen. ... Ich möchte dich bitten, Deine Post mit einer anderen Adresse zu versehen, ... und mir Post und Wohnungsschlüssel ab Juli zurückzugeben."
Und offenbar einige Wochen später:
"Lieber Paul!
Wir hatten uns für Mittwoch 7.30 Uhr verabredet, und damit bin ich einverstanden. Den Kellerschlüssel lege ich in den Briefkasten und bitte Dich, dir wichtige Dinge herauszunehmen. ... Dann noch eine sehr wichtige Frage: Kannst Du Lara 3 Wochen im Juli 93 betreuen, so dass ich mit Antonia allein verreisen könnte und etwas mehr Zeit für mich hätte. ..."
Ich habe die beiden Briefe damals aufgehoben, aber nicht in der Vermutung im Kindergartenstil mit einer Anwältin zu kommunizieren, ob und wann ich denn mit meinen Töchter zusammengelebt hätte.
Weiterhin kann ich Ihnen eine Videoaufnahme vom 1.9.1991 zukommen lassen, in dem ich mit Antonia, Lara und Kerstin in unserer damaligen gemeinsamen Wohnung in der ... straße zu sehen bin. Weiterhin eine Videoaufnahme vom 12.9.1991 im ... in ... mit Kerstin, Antonia, Lara und meiner Schwester mit ihrer Tochter. Vielleicht machen wir ja mal eine nette Videovorführung im Amtsgericht Waldshut-Tiengen. Ich würde dann nur darum bitten, dass Rechtsanwältin Steinhausen für die Zeit den Saal verlässt, da ich sie nicht zu den Menschen zähle, die ich gerne an meinem Privatleben teilhaben möchte.
Im übrigen halte ich es einem Rechtsstaat für unwürdig, wenn Väter hochnotpeinliche Fragen über sich ergehen lassen müssen, nur um staatlicherseits die elterliche Sorge "verliehen" zu bekommen, obwohl dies den Vätern wie auch den Müttern nach Artikel 6 Grundgesetz ohnehin zugesichert ist.
Im übrigen geht Art. 224 § 2 IV, S. 1 EGBGB nicht davon aus, dass es zwingend erforderlich wäre, "mindestens sechs Monate" zusammengelebt zu haben, sondern formuliert: "liegt in der Regel vor, wenn die Eltern mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung mit dem Kind zusammengelebt haben". Das Gesetz sieht im Einzelfall also durchaus vor, dass auch ein Zusammenleben unter sechs Monaten als "längere Zeit" gelten kann. Mir selber kann das relativ egal sein, denn ich habe von 1989 bis 1992/93 mit der Mutter und meinen Kindern zusammengelebt, sondern für andere Väter:
Unabhängig von diesen Formalien finde ich eine solche Diskussion um Zeiten, wie von Frau Steinhausen vorgetragen, absolut kleinkariert. Es mag sein, dass sich Rechtsanwältin Steinhausen mit solchen Sophistereien ihr Brot verdienen muss und will, für mich ist das jedoch schlichtweg Kindergartenniveau und mir ist unklar wie Frau Steinhausen sich selbst täglich im Spiegel ansehen kann ohne vor Peinlichkeit zu erröten.
Letztlich geht es mit der Beharrung auf Formalien wohl kaum um die Sache, nämlich um die Frage, ob ich als Vater ein bezüglich der Mutter gleichwertiger Elternteil bin und in den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (§1687 BGB) gleichberechtigt in grundlegende Regelungen der Belange meiner Töchter einbezogen werde.
Die Idee der Gleichwertigkeit von Eltern wird von Frau Sommer wohl leider nicht so gesehen. Sie sitzt wie die Prinzessin in Grimms Märchen vom König Drosselbart in ihrem selbstgebastelten Turm der Hochmut, niemand ist gut genug, um ihr das Wasser zu reichen. Die stolze Königstochter im Märchen muss daher einen Bettler heiraten und allerhand Ungemach erleiden. Die Geschichte bei Grimm endet mit einem Happy End, dies ist im wirklichen Leben nicht immer so - manche Menschen bleiben Zeitlebens in einem armseligen Häuschen wohnen, in der Meinung sie hätten keine andere Wahl als gerade dort zu wohnen.
In der Anlage für Sie zur freundlichen Beachtung.
"Elterliches Sorgerecht des unverheirateten Vaters auch gegen den Willen der Kindesmutter? - Anmerkungen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.01.2003 -", Prof. Dr. Christian Müller, Fachhochschule Hannover, in: "Zentralblatt für Jugend-recht", 1/2004, S. 7-12
Weiterhin die Zeitschrift für Väterthemen "Paps", Juli 2003 mit einem Interview mit Bundesfamilienministerin Bergmann mit dem interessanten Zitat:
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt: "Da war ich auch enttäuscht (vom Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 29.01.03, Anm. Paul Fels). Ich halte eine gleichberechtigte Sorgerechtsregelung auch für nichtverheiratete Väter für notwendig. ..." (S. 9)
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels"
So ganz nebenbei merkt man in dem Brief von Kerstin eine bestimmte Art zu denken, nämlich zu meinen für andere, hier den Vater, ungefragt Verantwortung übernehmen zu müssen:
"Wir werden die Menschen sein, die zwei Kinder in die Welt gegeben haben und inwieweit Du oder ich dieser Wahrheit nachkommen, will ich nur noch für mich festlegen und ausleben."
Es ist ja echt prima, dass die Mutter damals beschlossen hat, nur noch für sich festzulegen und auszuleben, wie sie "dieser Wahrheit" nachkommen will. Offenbar hat sie das vorher nicht gemacht und gemeint, dem Vater vordenken zu müssen, was im Hinblick auf die Kinder zu tun wäre. Nun, hier will ich als Vater selbstkritisch eingestehen, dass ich diese Rollenverteilung nicht bewusst reflektiert habe, sondern mich wahrscheinlich nur auf der unbewussten Ebene gegen diese Vereinnahmung von Seiten Kerstins gewehrt habe.
Mal wieder Zeit für einen Brief an das Familiengericht Flensburg. Dort herrscht mal wieder Funkstille. Das scheint ja der Normalzustand zu sein Wahrscheinlich ist dort noch die Polarnacht in vollem Gange und die Leute sitzen in ihren schneeverwehten Häusern und können nicht zur Arbeit.
"09.03.2004
Guten Tag Frau Eggers-Zich,
seit meinem Telefonat mit der Verfahrenpflegerin Frau W. vom 09.02.2004 ist nun ein Monat vergangen, ohne dass ich inzwischen einen neuen Sachstand vom Gericht erfahren hätte. Ich bitte Sie mich bis zum 16.03.04 über den aktuellen Sachstand und über Ihre Bemühungen zur zügigen Weiterführung des Verfahrens zu informieren. Sollte ich bis dahin von Ihnen nichts erfahren haben, so würde ich vermuten, dass Sie in der Bearbeitung des Verfahrens pausieren und würde mir aus diesem Grund dann eine entsprechende Beschwerde vorbehalten.
Vom ... bis ... bin ich im Urlaub. Mein erster länger als eine Woche dauernde Urlaub, den ich mir seit 1995, seit der bis heute anhaltenden Trennung und Kontaktvereitelung zu meinen Kindern erlaube zu nehmen. Gerne hätte ich ja meine Töchter mit auf diese Reise genommen, doch dazu wäre wohl eine andere familiengerichtliche Fallbearbeitung von Nöten.
Am 21.08.2004 ist der sechste Jahrestag der Übernahme des vorliegenden Verfahrens durch Sie. Das bisherige Tempo der Verfahrensführung vorausgesetzt, werden wir dann sicher noch miteinander zu tun haben. Man kann uns somit wohl mit Recht als langjährige Bekannte bezeichnen, auch wenn wir uns diese Bekanntschaft nicht ausgesucht haben. So lange halten nicht einmal viele Ehen, die ja angeblich für das ganze Leben geschlossen werden.
Nun, unsere Bekanntschaft wird sicher auch nicht das ganze Leben dauern, denn spätestens wenn meine Tochter Antonia am ... 2006 18 Jahre alt wird, kann man im wahrsten Sinne des Wortes auch sagen, das sich das Verfahren bezüglich meiner Tochter Antonia sich dann erledigt hat. Und dies einzig durch Zeitablauf von dann acht Jahren. Das ist genial und sollte im deutschen Familienrecht unbedingt Schule machen. Erledigung durch Zeitablauf. Nun danach werden noch einmal 2 Jahre Zeit sein, unsere Bekanntschaft aufrechtzuerhalten, denn meine jüngere Tochter Lara wird ja erst im Jahr 2008 18 Jahre alt. Bis dahin dürfte glücklicherweise für viele Tausend Väter und ihre Kinder auch das deutsche Familienrecht noch einmal reformiert sein und der unselige Paragraph 1626a BGB der nichtverheiratete Väter und ihre Kinder diskriminiert dürfte dann dort landen, wo er hingehört, auf dem Müllhaufen der Rechtsgeschichte.
Beiliegend für Sie zur freundlichen Beachtung der Aufsatz
- ...
- Zeitschrift "Paps" vom Oktober 2003 mit dem schönen Schwerpunktthema "Getrennt erziehen. Trotz Trennung Eltern bleiben. 5 Jahre Neues Kindschaftsrecht."
Paul Fels"
Hurra, hurra, die Post ist da.
Mit Schreiben vom 11.03.2004 kommt eine 17-seitige schriftliche Stellungnahme der Verfahrenspflegerin Frau W über mich. Da heißt es in die Hände spucken und in Tag und Nachtarbeit eine Stellungnahme zur Stellungnahme anfertigen.
Die ist dann auch am 18.03.04 endlich fertig, 23 Seiten eineinhalbzeilig sind es geworden, die samt Briefumschlag im unersättlichen Maul des gelben Briefkastens der Deutschen Post auf Nimmerwiedersehen verschwinden, auf dass sie ihren Weg nach Flensburg, hoch im Norden der Muttirepublik Deutschland Republik finden.
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr.
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr. ...
18.03.2004
Guten Tag Frau Eggers-Zich,
die undatierte Stellungnahme der Verfahrenspflegerin Frau W. nebst der Anlage Aufsatz von Jopt/Behrend "PAS Ein Zwei-Phasen-Modell" habe ich erhalten.
Im folgenden meine Stellungnahme. Es ist schön, wenn die Verfahrenspflegerin einem die gute Möglichkeit gibt auf fachliche Mängel hinzuweisen und so in der Auseinandersetzung damit die familiengerichtliche Praxis zu befördern. Schade, dass ich für meine hier vorliegende Auseinandersetzung und Kritik, die mich ca. 6 Stunden Arbeitszeit (6 mal 30 Euro/h = 180 Euro) und einige gestresste Tage und Nächte kosten, so wie für die mir seit über acht Jahren im Zusammenhang mit dem familiengerichtlichen Verfahren entstehende Arbeit nicht bezahlt werde. Ich könnte mit dem Geld meinen Töchter glatt ein Jahr au pair in Amerika oder Australien bezahlen. Nun, lamentieren hilft nicht, mein ehrenamtliches Engagement sei der Fortentwicklung der deutschen Rechtspflege gewidmet.
Ansonsten werde ich drei Kreuze machen, wenn der ganze familiengerichtliche Ärger und das unfreiwillige kennen lernen "professioneller" Fachkräfte irgendwann einmal vorbei ist.
Die Verfahrenspflegerin hat, Gott sei Dank, einen relativ guten Sprachstil, ... . Inhaltlich kann ich leider nicht so viel lobendes zur Stellungnahme der Verfahrenspflegerin sagen.
Schön dass ich über den Umweg des Berichtes der Verfahrenspflegerin ein wenig aus dem Leben meiner Töchter erfahren kann. (S. 5-6).
Fotos hat die Verfahrenspflegerin von meinen Töchter leider offenbar nicht gemacht, mir dafür aber vorgeschlagen, ich solle eine psychologische Beratungsstelle aufsuchen und mich "dort über die Entwicklung und Bedürfnisse von Mädchen in der Pubertät / Adoleszenz unter Berücksichtigung der Trennung von Eltern kundig machen" (S. 17).
Ich glaub, ich wäre bundesweit der erste Vater, der zwar nicht weiß, wie seine Töchter aussehen, sich aber "über die Entwicklung und Bedürfnisse von Mädchen in der Pubertät / Adoleszenz unter Berücksichtigung der Trennung von Eltern kundig" macht. Ich glaube, die dortigen Psychologen würden denken, ich hätte nicht alle Tassen im Schrank und würden gleich den Amtsarzt zwecks Einweisung in die Psychiatrie anrufen.
Meine Tochter Antonia vermutet anscheinend, dass sie sich bei einem Wiedersehen mit ihrem Vater mit diesem "auseinandersetzen" muss. Dies lässt jedenfalls die Darstellung der Verfahrenspflegerin vermuten: "Sie empfinde den Vater als sehr dominant, dies zeige er auch in seinen Briefen. Sie möchte selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie sich der Auseinandersetzung mit dem Vater gewachsen fühlt." (S. 5, Hervorhebung Paul Fels)
Nun von mir aus, besteht kein Bedarf zu einer Auseinandersetzung mit meiner älteren Tochter Antonia. Möglicherweise meint sie, sich stellvertretend für ihre Mutter mit mir auseinandersetzen zu müssen. Wenn dem so wäre, so würde das zeigen, dass sie für ihre Mutter, die immerhin 27 Jahre älter ist als sie, Verantwortung und Sorgefunktionen übernimmt, die ihr zum einen als Tochter nicht zusteht und ihr zum anderen schadet (Parentifizierung). Ansonsten habe ich natürlich keine Probleme damit, mit meiner Tochter zu sprechen und die verschiedenen Sichtweisen auszutauschen. ...
Die Benennung des Themas "Auseinandersetzung mit dem Vater" durch meine Tochter erinnert mich ein wenig an die Auseinandersetzung, die Frau Sommer mit ihren eigenen Eltern hatte und die noch im Alter von 28 Jahren in Zerwürfnissen mit ihren Eltern endeten, siehe beiliegend Kopie eines Briefes von Frau Sommer am mich vom 10.04.1989, anlässlich eines Besuches bei ihren Eltern, aus dem ich nachfolgend zitiere:
"Lieber Paul
...
Ich selber spüre immer wieder knallhart, dass meine Eltern mit mir nichts anzufangen wissen. Und wenn man so Tag für Tag plötzlich wieder unter einem Dach wohnt, hört man die alten Sprüche, Drohungen, kommt es zu Auseinandersetzungen, die zeigen, wer das Sagen hat.
...
Doch ich kann jetzt, wenn ich mit Antonia allein bin, den Schmerz vergessen (minutenlang) und ganz nah bei ihr sein.
...
Ich möchte wieder zurück. Hol uns am 15./16. April ab. Wenn das nicht geht, komme ich mit dem Zug.
...
Ich möchte wieder bei Dir sein.
Deine Kerstin"
Was sagt uns dieser Brief? Eine achtundzwanzigjährige Frau mit Namen Kerstin Sommer ist das hilflose Opfer ihrer Eltern: "kommt es zu Auseinandersetzungen, die zeigen, wer das Sagen hat."
Wo ein Opfer ist, muss auch ein Täter oder mehrere Täter/innen sein, dies sind natürlich erst einmal die eigenen Eltern, denen ja ohnehin die Eigenschaft qua Natur zukommt Täter zu sein, denn schließlich haben sie das Kind Kerstin ungefragt in die Welt gesetzt. Hätten sie das nicht getan, wäre es nicht dazu gekommen, was Tochter Kerstin nun beklagt: "kommt es zu Auseinandersetzungen, die zeigen, wer das Sagen hat."
Mutter Kerstin kann aber den Schmerz vergessen: "Doch ich kann jetzt, wenn ich mit Antonia allein bin, den Schmerz vergessen (minutenlang) und ganz nah bei ihr sein."
Das Kind als Schmerzmittel. Das Problem bei Schmerzmitteln ist jedoch, dass man diese immer wieder braucht, solange die Ursachen der Schmerzen nicht beseitigt oder geheilt sind. Mitunter muss man auch die Dosierung erhöhen, weil die Wirksamkeit des Schmerzmittels langsam nachlässt. Man fragt sich, ob Frau Sommer ihre Tochter Antonia noch heute als Schmerzmittel braucht und wenn ja wie lange sich die Tochter Antonia dazu missbrauchen lässt.
Wo ein Opfer ist, da muss auch ein Retter gefunden werden. Neben dem Kind ist dies der damalige Freund Paul Fels, der später als "versorgungs- und erziehungsunfähig" diffamierte Vater (Originalton Rechtsanwältin Steinhausen im Auftrag der Mutter):
"Ich möchte wieder zurück. Hol uns am 15./16. April ab."
Der "erziehungsunfähige" Vater mit Namen Paul Fels holt natürlich Frau und Kind ab. Er ist ja ein guter Mann, kurz gesagt ein Retter. Später mutiert er dann zum Täter. Das liegt auch an der Natur der Opfer, die brauchen immer einen Täter, sonst sind sie ja keine Opfer. Auch ist bekannt, dass Männer immer Täter sind und Frauen immer Opfer. Und da man das in vielen sozialpädagogischen Beratungszusammenhängen und Familiengerichten weiß, wird im Weg der selbsterfüllenden Prophezeiung dafür gesorgt, dass sich die Prophezeiung auch ja einstellt. Jüngstes Beispiel der Slogan zum sogenannte Gewaltschutzgesetz: "Der Täter geht, die Geschlagene bleibt."
...
Nachdem der Vater später zum Täter mutierte, werden natürlich neue Retter benötigt. Das ist dann ab 1994 Peter Trappmann, der neue Freund und nachfolgende Partner der Mutter, aber auch solche unermüdlichen Retterinnen wie Frau W vom Jugendamt BP, Frau Ringel von der Familienberatung Friedrichshain und die kühle Frau Kühl von der Familienberatung Flensburg. Nicht zu vergessen die selbst ernannte Retterin Rechtsanwältin Steinhausen, die seit Jahren im Dauerrettungsdienst der Opfermutter zur Seite steht und von der man den Eindruck gewinnen kann, als ob sie nicht nur neben der Mutter, sondern sogar vor ihr steht.
Sollte meine Tochter Antonia mir gegenüber einmal in ähnlicher Weise wie Frau Sommer gegenüber ihren eigenen Eltern auftreten, hoffe ich etwas reifer reagieren zu können, als dies möglicherweise die Eltern von Kerstin mit ihrer Tochter getan haben. Bei aller Feinfühligkeit, würde ich aber nicht derjenige sein, der sich von seiner Tochter runterputzen lässt und wie beim Schuldenhandel um Ablass bitten würde. Meine Tochter Antonia kann gerne von mir erfahren, welche Sicht ich auf den Konflikt habe und gehabt habe und ich werde ihr zuhören, welche Sicht sie auf den Konflikt hat. Und wir werden sicher gemeinsame trauern über die Zeit die wir nicht miteinander erleben konnten.
...
Meine beiden Tochter und hier insbesondere Antonia, die meint, sie müsse sich mit mir (im Auftrag der Mutter?) auseinandersetzen, haben immer eine offene Tür bei mir. Antonia müsste dann aber auch lernen, dass der Vater nicht zu allem Ja und Amen sagt, was seine Tochter sagt. Ich werde aber nicht, so wie der Vater im obigen Brief die beleidigte Leberwurst spielen und meinen Frust über die Mutter an der Tochter ausagieren.
Gleiches wie für Antonia gilt auch für meine Tochter Lara, wenngleich ich den Eindruck habe, dass ihr Bedürfnis nach Loyalität gegenüber der Mutter nicht so stark ausgeprägt ist wie bei ihrer Schwester. Dies hat aber möglicherweise den Preis, dass sie bei Gesprächen mit dem Sachverständigen und der Verfahrenspflegerin unbedingt bei ihrer größeren Schwester bleiben will, vielleicht in der Sorge, bei eventuell abweichender Meinung sonst aus der Koalition von Mutter und Antonia herauszufallen.
Die Verfahrenspflegerin teilt dann mit: "Auf Betreiben von Frau Sommer wurde der Familienwohnsitz von Flensburg ca. 1100 km entfernt in den südlichen Schwarzwald verlegt." (S. 7)
Leider ist nicht zu erfahren, was Frau Sommer bewogen hat, dort hin zu ziehen, auffällig ist aber, dass sie in ihrem Leben immer an äußere geografische Grenzen gezogen ist, sei es in ihrem Studium zu DDR-Zeiten aus dem Raum Zeitz nach Rostock, sei es von Berlin nach Österreich, dann von Berlin nach Flensburg und von dort nach Sankt Blasien im Schwarzwald. Dies ist ja durchaus ein schöner Ort, ich habe ihn mir selber angesehen, doch ob Frau Sommer dort die nächsten Jahrzehnte verbleiben will, kann ich mir nicht vorstellen.
Frau Sommer stößt dann in das "Unterhaltshorn", woran sollte sie auch sonst die mangelnde Fürsorge des Vaters für seine Töchter festmachen (S. 7). Ähnliches kennt man aus den Kampagnen der Mütterverbände, die regelmäßig über Väter, die keinen Unterhalt zahlen herziehen, aber nicht auf den Gedanken kommen, den Vater zu bitten, sich mehr um das Kind zu kümmern.
Zu dem Vortrag von Frau Sommer bezüglich des Unterhaltes kann ich nur wiederholen, dass ich bei einer wirklichen fairen, den Vater nicht über den Tisch ziehenden Trennungsberatung im Jahr 1992 vorgeschlagen hätte, dass beide Eltern sich im Woche-Woche Rhythmus um die gemeinsamen Kinder kümmern. Jeder Elternteil wäre dann im gleichen Maße finanziell für die Kinder verantwortlich gewesen. Frau Sommer hätte dann allerdings eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen. Ob sie das gewollt hätte, kann ich mir schwer vorstellen. Sie ist ja offenbar noch heute nicht erwerbstätig, obwohl meine beiden Töchter und Frau Sommers Sohn Jan, Kinder nun nicht mehr in einem Alter sind, wo sie der ständigen Beaufsichtigung durch ihre Mutter bedürften. Ich warte gespannt auf den Tag, wo ich erfahren werden, dass Frau Sommer sich nach langer Zeit wieder um eine Erwerbsarbeit kümmert und wenigstens ihren eigenen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreitet. Dies dürfte auch das Sozialamt Waldshut-Tiengen freuen, das dann nicht mehr eine Alimentierung des Lebensunterhalts von Frau Sommer aus Steuermitteln vornehmen muss.
Im übrigen bin ich jederzeit, meine Kinder persönlich zu betreuen, was zur Folge hätte, dass die Mutter dann für den Barunterhalt ihrer Töchter zuständig wäre. Der versteckte Vorwurf der Mutter ich würde mich um meine Unterhaltspflicht nicht kümmern verpufft daher ins Leere. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass Frau Sommer dann auch ihrer Unterhaltspflicht nachkommen würde. Über 840 Euro wollen erst einmal verdient sein, dies ist sicher nicht so einfach, wie Bücher von Rudolf Steiner zu lesen.
Nebenbei gesagt hatte ich das zweifelhafte Vergnügen durch das Sozialamt Harrislee mit einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bedroht zu werden. Ähnlich erginge es 1995 15.299 Personen, die eine Strafanzeige nach §170 StGB erhielten, wovon 6.853 abgeurteilt wurden und in 3.872 Fällen Freiheitsstrafen ausgesprochen wurden. Ich musste glücklicherweise nicht im Knast einrücken, aber ich hatte doch allerhand Ungemach inklusive Vorladungen bei der Polizei. Meine Töchter hat natürlich niemand, auch keine Verfahrenspflegerin befragt, ob ihr Vater strafverfolgt oder sogar eingesperrt werden soll. Dieses Privileg ist wohl nur Müttern vorbehalten, die Umgangsvereitelung betreiben, für das es sonderbarer Weise, wohl weil ein typisches Frauendelikt, es keine eigene strafrechtliche Bestimmung gibt.
Zurück zum Trennungsgeschehen von 1992. Es kam nun leider anders, als von mir gewollt, ich wurde zum Besuchspapa bestimmt, aller drei Wochen durfte ich meine Kinder abholen. Hätte ich mehr verlangt, im Jugendamt hätten mich die Sozialarbeiterinnen ausgelacht und mir verklickert, dass ich als nichtverheirateter Vater noch nicht einmal ein gesetzlich verbrieftes Umgangsrecht habe (dies kam dann erst 6 Jahre ! später mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998).
1994 ist Frau Sommer dann unter Mitnahme der beiden Kindern nach Österreich abgehauen - hätte ich beinahe gesagt. Doch es war natürlich kein Abhauen und keine unerlaubte Mitnahme, sondern ein Akt der Selbstverwirklichung und des Dienstes am Menschen in einem anthroposophischen Camp Hill bei Klagenfurt. Ich als Vater wurde natürlich nicht nach meiner Meinung gefragt, warum auch, wenn Frauen ohnehin die besseren Eltern sind. So sah es ja auch der Gesetzgeber, noch bis 1998 wurden nichtverheirateten Väter mit staatlicher Beihilfe einfach ihre Kinder wegadoptiert. Menschenrechtswidrige Praktiken die man sonst nur mit der sogenannten totalitären DDR in Verbindung bringt.
Frau Sommer erklärt dann abschließend: "falls Ihre Töchter im Rahmen einer späteren Berufsausbildung nach Berlin gehen und die Nähe ihres Vaters und dessen Familie suchen würden, so habe sie nicht einzuwenden." (S. 7/8)
Nun, dass wäre ja noch schöner, wenn die Mutter, im Gegensatz zu ihrem tatsächlichen Verhalten der zurückliegenden Jahre, sich vor der Verfahrenspflegerin damit präsentieren würde, dass sie ihren jetzt bald 14 und 16 Jahre alten Töchtern untersagt, später einmal die Nähe ihres Vaters zu suchen. Das würden die Kinder sich doch inzwischen wohl nicht mehr sagen lassen. Es ist derzeit auch gar nicht notwendig, da das Band der Loyalität zur Mutter zur Zeit noch haltbar scheint. Ob das auf Dauer so sein wird, wage ich zu bezweifeln.
Anzumerken bleibt, dass Antonia und Lara ihre Oma väterlicherseits allerdings nur noch auf dem Dorffriedhof von ... besuchen können. Die Grabstelle mit einem schönen Findling aus skandinavischen Granit als Grabstein, dürfte sicher noch 15 Jahre erhalten sein. Es ist also noch ein wenig Zeit. Der Opa ist jetzt 73 Jahre alt, bleibt zu hoffen, dass er seine Enkelinnen noch einmal sehen wird, wenn nicht, ein Grabstein tut es sicher auch, mag man meinen.
Frau Sommer, dies ist noch relativ neu, wendet (verbal) nichts gegen eine Kontaktaufnahme ein, sie tut aber auch nichts Entscheidendes dafür.
Zum Vorhalt der Verfahrenspflegerin, ich wäre möglicherweise in Sankt Blasien gewesen (S. 9), kann ich nur sagen, ja ich war da, sogar zwei Mal, einmal wohl im Februar 2003 und einmal zu Ostern 2003. Warum auch nicht. Pipi Langstrumpf (die meine Töchter 1995 mit Begeisterung immer wieder von der Kassette hören wollten), würde sagen: "Leben wir denn etwa nicht in einem freien Land". Darf etwas nur Frau Sommer nach Sankt Blasien?
Bei der Gelegenheit meines Besuches in Sankt Blasien habe ich gleich noch ein paar Flyer in Briefkästen verteilt. Den Briefkasten von Frau Sommer habe ich aber bewusst ausgelassen, also mich nicht geirrt, wie die von der Verfahrenspflegerin benannte "Familie Sommer" möglicherweise meint.
Gibt es eigentlich auch eine "Familie Fels". Ich meine ja und ich zähle dazu nicht nur meinen Vater und meine Geschwister und im weiteren Sinne auch meine verstorbene Mutter, sondern auch meine Kinder die jedoch einen anderen Nachnamen (gegen den ich im Übrigen noch nie etwas hatte) tragen. Mit den Eltern von Frau Sommer, G. und I. Sommer bin ich im persönlichen Kontakt immer gut ausgekommen, auch wenn ich ihre Lebensart nicht teilen würde. Ich gebe allerdings zu, dass ich im Streit mit Kerstin auch mal ein böses Wort über ihre Eltern habe fallen lassen. Dies geschah aber eher um Kerstin zu verletzen, als ihre Eltern zu beleidigen, wie ich hier freimütig einräumen will.
Bezüglich des Telefonates zwischen mir und der Verfahrenspflegerin fühle ich mich richtig wiedergegeben (S. 8-9).
Die Verfahrenspflegerin erörtert dann Fragen des Sachverständigengutachtens (S. 9-11). Hier will ich mich nicht weiter einmischen und dies lieber dem Disput von Verfahrenspflegerin und Sachverständigen überlassen.
Ich bitte allerdings darum, dass mich die Verfahrenspflegerin zukünftig nicht mit "Kindesvater" tituliert (S. 11), das ist für mich eine herabsetzende Sprache. Glücklicherweise scheint dies nur an einer Textstelle passiert zu sein.
Die Verfahrenspflegein erörtert dann Verhaltensweisen der Mutter: "Frau Sommer hat den Wohnsitz ihrer Familie bereits drei mal über eine extreme Distanz hin verlegt" (S.11)
Nun, nicht nur den Wohnsitz "ihrer Familie", sondern ohne meine Zustimmung auch den eines Teils "meiner Familie", nämlich meiner beiden Töchter.
"Die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich; in den höchsten Norden und tiefsten Süden der Republik lassen die Vermutung aufkommen, die Kindsmutter sei mit ihrer Familie regelrecht auf der Flucht. ... Die Kinder verloren durch die Umzüge den Bezug zu ihrer vertrauten Umgebung, zu ihren Lehrern und Klassenkameraden. Das Vorbild, bei entstandenen Problemen eher zu flüchten, als standzuhalten und sich den Schwierigkeiten zu stellen, dient als negatives Lernmodell für die Mädchen." (S. 11-12)
Die Fluchtwege von Frau Sommer habe ich mal in eine Fluchtlandkarte eingetragen und hier beigelegt.
Das Fluchtverhalten scheint Frau Sommer schon mit der Muttermilch eingesogen zu haben. Ihre eigene Mutter "flüchtete" schon von ihrer Mutter, also der Großmutter von Kerstin, von Grevesmühlen im Norden der DDR in den Süden in das Gebiet um Zeitz. Der Großvater J., dessen Namen ich im Gegensatz zum Namen der Großmutter eigenartiger Weise weiß, ist offenbar nach dem Krieg in den Westteil Deutschlands gegangen, wo er noch Anfang der 90er Jahre in der Nähe von Hannover lebte. Die Mutter von Kerstin ist also, möglicherweise unfreiwillig, bei ihrer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen. Es hat den Anschein, als ob in der Familie ein (un)heimlicher Zwang herrscht dies in der zweitfolgenden Generation wiederholen zu müssen ...
Die Verfahrenspflegerin gibt dann Anmerkungen zum Verhalten des Vaters (S. 12)
Sie schreibt bezüglich der von mir geleisteten Unterhaltszahlungen: "In der Beurteilung durch seine Töchter ergibt sich folgendes Bild: Die `Wert`schätzung seiner Töchter betrug für ihn eine Zeitlang monatlich 10 Euro. Mit diesem Betrag zur finanziellen Grundsicherung wären beide Mädchen obdachlos und längst verhungert, wenn nicht die Steuerzahler als `Ausfallbürge´ eingetreten wären. Auch die Erhöhung der Zahlung auf jeweils 50 Euro pro Kind ändert diese Fakten nicht."
Nun wird nicht klar, ob die Verfahrenspflegerin ihre eigene Sicht wiedergibt oder die meiner Töchter. Aus den Darlegungen meiner Töchter (S. 5-6) ergibt sich nicht, dass sie bezüglich des Unterhaltes etwas vorgetragen hätten. Wenn dem so ist, hätte die Verfahrenspflegerin unzulässig gehandelt, indem sie vorgibt, die Meinung meiner Töchter vorzutragen, in Wirklichkeit aber ihre eigene Meinung dargelegt hat oder sich zum Sprachrohr der Mutter macht.
Die Unterstellung der Verfahrenspflegerin meine Kinder wären mir "materiell bisher so wenig wert gewesen" (S. 12), weise ich hiermit zurück.
Zu 5. Zusammenfassung und Stellungnahme
Die Verfahrenspflegerin schreibt: "Herr Fels möchte die Beziehung zu seinen Töchter wieder aufnehmen und stabilisieren. Aus diesem Grund beantragt er eine Umgangsregelung mit Antonia und Lara."
Richtig ist indes, ich habe am 31.10.1995 einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt. Ich möchte, dass über diesen mittlerweile acht Jahre alten Antrag (peinlich, peinlich) endlich entschieden wird. Ich möchte die Beziehung zu meinen Töchter nicht stabilisieren, denn ich wüsste nicht, was derzeit da stabilisiert werden soll, da faktisch die Beziehung unterbrochen ist.
Wozu die Verfahrenspflegerin dann auf die Bedeutung des Vaters hinweist (Jean Le Camus "Väter"), um wenig später zu empfehlen, der Vater möge auf eine gerichtliche Regelung des persönlichen Umgangs" verzichten (S. 16), bleibt unklar und inkonsistent.
Der Hinweis der Verfahrenpfleger, Le Camus zitierend es gibt "keine völlige Übereinstimmung zwischen dem, was man beobachtet und sich dann wünscht, und der Realität, denn nicht immer lässt sich das, was die Forschung vermittelt, von Erziehern und Therapeuten umsetzen" (S. 14) ist trivial. Dazu muss man kein Buch schreiben um zu wissen, dass Wunsch und Realität nicht das selbe sind.
Die Verfahrenspflegerin meint dann: "Im Verfahren zur Umgangsregelung ist dem Kindeswillen ein maßgeblicher Anteil für die Entscheidung zuzumessen, die Beachtlichkeit steigt mit zunehmenden Alter des Kindes." Sie unterlässt es aber darzulegen, inwieweit es sich um ihre Privatmeinung handelt oder die Meinung einer für das vorliegende Verfahren maßgeblichen Gesetzes oder Gerichtsentscheidung.
Nachfolgend führe ich wesentliche Bestimmungen zum vorliegenden Antrag auf Umgangsregelung an:
...
Die Verfahrenspflegerin trägt dann vor: "Eine gewisse Selbstschädigung ist jedoch bei Kindern und Jugendlichen nicht auszuschließen, wenn der Kontakt zu einem Elternteil ganz abgebrochen wird." (S. 14).
In bezug auf den hier vorliegenden Kontaktabbruch gehe ich nicht nur von einer "gewissen Selbstschädigung aus", sondern von einer massiven Schädigung der Kinder und damit einer Gefährdung des Kindeswohls, dies allerdings nicht durch die Kinder, die sich psychologisch nachvollziehbar verhalten, sondern durch die Mutter, die durch die jahrelange Ausgrenzung des Vaters und die fehlende Bereitschaft, diesen Zustand aktiv zu beenden, ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gröblich verletzt. Insofern sehe ich den Tatbestand von §171 StGB als erfüllt an. Tatenloses Zuschauen und Akzeptieren der Gefährdung meiner Töchter ist für mich gleichbedeutend mit einer Beihilfe bei der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Die Verfahrenspflegerin nimmt dann Bezug auf die Studie von Wallerstein (S.14). Nun ist die Studie von Wallerstein aus den USA das eine und der konkrete Fall vor Ort das andere. In den USA soll es auch viele fettleibige Kinder geben, Kinderknäste und die Todesstrafe. Das heißt nicht, dass das deswegen in Deutschland auch so sein muss.
Wallerstein mag eine interessante US-amerikanische Retrospektive darstellen, insbesondere welches Setting der Kontaktanbahnung man auf keinen Fall anwenden sollte, so z.B. Kinder unvorbereitet in ein Flugzeug verfrachten und unbegleitet in einen anderen US-amerikanischen Bundesstaat zum "bösen" Vater zu schicken.
Statt der hier nicht weiterhelfenden Wallerstein-Studie verweise ich beispielhaft auf folgende Aufsätze:
...
...
Die Verfahrenspflegerin äußert sich dann zum der "Möglichkeit des Familiengerichtes die Durchsetzung des Umgangs mit Zwangsmitteln anzuordnen" (S. 15). Wozu sie das macht, kann hier nur vermutet werden. Vorliegend liegt hier ein Antrag auf Umgangsregelung vor und kein Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln. Von daher ist der Vortrag der Verfahrenspflegerin völlig deplaziert und lediglich geeignet Verwirrung zu stiften oder sachfremde Ängste zu schüren.
Dass die Verfahrenspflegerin noch nicht einmal eine Diskussion zu lösungsorientierten Interventionen wie z.B. Begleiteten Umgang und Umgangspflegschaft als Ergänzungspflegschaft nach §1909 BGB vornimmt, lässt vermuten, das sie nur sehr wenig Kenntnis von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Intervention hat. Damit sie sich da etwas informieren kann, habe ich hier ... beigelegt.
Im übrigen kann eine Umgangsregelung nicht deshalb verhindert werden, weil die Durchführung möglicherweise nicht stattfindet oder vereitelt wird. Dies kann man ja vorher gar nicht wissen. Dies müsste eigentlich auch die Verfahrenspflegerin wissen, wenn nicht, wäre es sicher notwendig, dass sie sich die entsprechenden rechtlichen Kenntnisse aneignet, bevor sie ihre Arbeit als Verfahrenspflegerin weiterführt.
Sollten solche irrigen Auffassungen wie die der Verfahrenspflegerin Eingang in die Rechtssprechung finden, dürften bald viele Umgangsverfahren sinnlos werden, weil eine nachfolgende Vereitelung erwartet werden muss. Man kann dann auch getrost die Hälfte der Familienrichter entlassen, da diese dann ja mangels möglicher Vollstreckbarkeit ohnehin nichts mehr zu tun haben.
Die Diskussion der Verfahrenspflegerin über Zwangsgeld und Zwangshaft muss aus den genannten Gründen als gegenstandslos betrachtet und zurückgewiesen werden. Oder salopp gesagt, Thema verfehlt, hätte meine Deutschlehrerin unter den Aufsatz geschrieben.
Die Verfahrenspflegerin trägt dann vor: "In der Frage der Kontaktanbahnung sollte den beiden, 12 und 15 Jahren alten Mädchen, nicht die Beachtung ihres Willens abgesprochen werden. Die Umgangsverweigerung der Mädchen ist, soweit sich die im Rahmen des bisherigen Verfahrens ermitteln lies, weder auf eine plötzliche Eingebung oder vorübergehende Laune, noch auf nachvollziehbare beeinflussbare Beeinflussung von Seiten der Mutter zurückzuführen."
Die Verfahrenspflegerin trägt hier offensichtlich ihre eigene Vermutung vor, dass das Verhalten der Kinder nicht auf eine "nachvollziehbare beeinflussbare Beeinflussung von Seiten der Mutter zurückzuführen" sei. Der eingesetzte Sachverständige sieht das anders und ich als Vater natürlich auch. Woher will die Verfahrenspflegerin wissen, was früher passiert ist, wenn sie früher gar nicht dabei war? Das ist so ähnlich, als wenn jemand behaupten würde, Erich Honecker hat sich nie gegen das Bestreben der Deutschen in Ost und West gewendet, das geteilte Deutschland wieder zu vereinen. Man kann dem dann nur empfehlen, mal die archivierten Reden und Aufsätze von Erich Honecker zu lesen.
Die Verfahrenspflegerin schreibt dann: "Von daher wird vorgeschlagen, auf eine gerichtliche Regelung des persönlichen Umgangs von Herrn Fels mit seinen Töchtern Antonia und Lara zu verzichten." (S.16)
Die Verfahrenspflegerin kennt sich offenbar mit den juristischen Bestimmungen nicht aus, sonst würde sie einen solchen Vorschlag nicht machen. Das Familiengericht muss, solange ein Antrag auf Umgangsregelung vorliegt, auch über diesen entscheiden. Andernfalls kann Untätigkeitsbeschwerde erhoben werden (Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 11.12.2000 - 1 BvR 661/00, nachzulesen in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2001, Heft 12.)
Die Verfahrenspflegerin gibt dann wohlmeinende, nichts kostenden und sicher völlig wirkungslose Ratschläge: "Wichtig wäre es allerdings für die weitere Entwicklung der Mädchen, wenn sie lernen könnten, zum einen die Persönlichkeit des Vaters, zum anderen die Wünsche ihres Vaters nach Kontaktanbahnung differenzierter einzuschätzen. Von daher sollten beide Mädchen tatsächlich nachhaltig und aufrichtig über eine freiwillige Kontaktanbahnung mit ihrem Vater nachdenken. Denn auch wenn sie sein Verhalten nicht in Ordnung finden, so hat er sich ihnen gegenüber nicht kindeswohlgefährdend verhalten." (S. 16)
Mir kommen die Tränen vor Rührung, endlich einmal jemand, der mitteilt, ich hätte mich "nicht kindeswohlgefährdend verhalten". Vielleicht habe ich mich sogar von 1988 bis 1995 kindeswohlfördernd verhalten. Die vielen Fotos und Videos von mir und meinen Kindern aus dieser Zeit scheinen das jedenfalls trotz gegenteiliger Behauptungen der Mutter zu bestätigen.
Die Formulierung der Verfahrenspflegerin "Von daher sollten beide Mädchen tatsächlich nachhaltig und aufrichtig über eine freiwillige Kontaktanbahnung mit ihrem Vater nachdenken." unterstellt, meinen Töchter würden dies nicht tun. Wenn dem so wäre, ist zu fragen, wie kann dies befördert werden. Sicher nicht dadurch, dass die Verfahrenspflegerin dies hier äußert, die Kinder aber diese Meinungsäußerung gar nicht erfahren, da sie wohl nicht die komplette Stellungnahme der Verfahrenspflegerin zu lesen bekommen. Dem kann ich gerne abhelfen, in dem ich die Stellungnahme der Verfahrenspflegerin und meine hier vorliegende Darlegung meinen Kinder auf dem Postweg zukommen lasse.
Die Verfahrenspflegerin schreibt dann im pädagogischen Duktus: "Beide Elternteile sollten sich ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, wie sie ihre Kinder vor Schaden bewahren können. Dabei sollte der Akzent nicht in erster Linie auf den Elternrechten liegen." (S. 16).
Nun fragt sich, wen die Verfahrenspflegerin hier meint? Die Mutter oder den Vater? Die Mutter wohl nicht, denn die Mutter macht gar keine Elternrechte geltend, sie schützt ihre Kinder nur davor, dass diese gegen ihren Willen zur Kontaktaufnahme mit dem Vater gezwungen werden. Dies ist offenbar so löblich, erfolgreich und Beifall heischend, dass nach acht Jahren familiengerichtlichen Verfahren noch immer keine Umgangsregelung beschlossen wurde.
Der Vater dagegen terrorisiert seit über acht Jahren "die Familie", lauert den Kindern auf, nebenbei schreibt er noch allerhand Dienstaufsichtsbeschwerden gegen mit höchster Kompetenz arbeitende Fachkräfte und sendet ellenlange Schriftsätze und ähnliches abwegiges Zeug an das Familiengericht. Der muss doch einen Knall haben, scheint da mancher der beteiligten Professionellen gedacht und dann auch danach gehandelt haben.
Zum Schluss kommt noch eine Anregung der Verfahrenspflegerin, der als ebenso gelungen wie voraussichtlich ergebnislos bezeichnet werden darf: "Judith Wallerstein regt an, eine Einrichtung zu besuchen, mit deren Hilfe sich die Eltern langfristig über die Belange ihrer Kinder verständigen können - also nicht nur über das, was im laufenden und vielleicht noch im nächsten Jahr wichtig ist, sondern über viele Jahre hinweg in die Zukunft hinein" (S. 16)
Welchen Grund sollte Frau Sommer haben, dieser Anregung zu folgen. Sie hat in der Vergangenheit nur widerwillig und auf Druck des Familiengerichtes Gesprächstermine gemeinsam mit dem Vater in der Familienberatung in Flensburg wahrgenommen. Ich als Vater reiste dafür über 500 Kilometer an, bezahlte die Fahrt- und Übernachtungskosten, nahm dafür 2 Tage Freizeit in Anspruch, nur um dann ein paar Belehrungen seitens der Mutter zu hören, bzw. ihre Mitteilung, dass sie nach 20 Minuten die Beratung verlassen müsse, da sie noch dringliche Termine hätte. Die Familienberater haben dieses Verhalten der Mutter toleriert, was sie für das Feld von Beratung im Kontext familiengerichtlicher Auseinandersetzungen als ungeeignet erscheinen lässt.
Die Anregung der Verfahrenspflegerin dürfte also in der Luft verpuffen, schade um das schöne Feuerwerk.
Ebenso unergiebig dürfte der abschließende Vorschlag der Verfahrenspflegerin an die Mutter sein: "Für Frau Sommer wird der Besuch einer Beratungsstelle für Erziehungs- und Lebensfragen nahegelegt. Thema der Beratung sollte die Bedeutung des Vaters für die Entwicklung eines Kindes sein." (S. 17)
Frau Sommer leidet mit Sicherheit nicht daran, dass sie nicht um die Bedeutung des Vaters wüsste, sie hat ja einen eigenen Vater, von dem sie sich mutmaßlich mehr erhofft hat, als dieser in der Lage war zu geben, sondern dass sie trotz dieses Wissens aktiv durch Unterlassung handelt, indem sie ihrer elterlichen Verantwortung, den Kontakt der Kinder zum Vater zu fördern und zu fordern, nicht nachkommt. Man darf in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme von Frau Sommer / Rechtsanwältin Steinhausen mit wenig Spannung warten, um sich darin wieder bestätigt zu sehen.
In der Hoffnung, dass über meinen Antrag auf Umgangsregelung nun endlich positiv entschieden wird.
Paul Fels
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr.
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr. ...
10.04.2004
Guten Tag Frau Eggers-Zich,
Ihr Schreiben vom 23.03.04 mit beigelegten Schreiben von Rechtsanwältin Steinhausen vom 19.03.04 habe ich erhalten.
Rechtsanwältin Steinhausen schreibt: "... überzeugen uns die Ausführungen der Verfahrenspflegerin."
Dann behauptet Frau Steinhausen:
"Die Anordnung einer Umgangsregelung gegen den Willen der fast 16 Jahre alten Antonia und der 13 1/2 Jahre alten Lara würde das Wohl der Mädchen gefährden und wäre auch nicht durchsetzbar."
Frau Steinhausen ist anscheinend Hobbyastrologin und hat die Sterne befragt. Auf keinen Fall erweckt ihre Ausführung den Eindruck, dass sie seit Jahren als Rechtsanwältin im Familienrecht tätig wäre. Es sei denn, Rechtsanwälte würden es als ihren Job ansehen zu orakeln und weizusagen.
Beide Behauptungen der Rechtsanwältin sind unsinnig. Weder ist eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten, im Gegenteil, eine durch jahrelange Umgangsvereitelung bestehende Kindeswohlgefährdung würde beendet, noch ist der Umgang nicht durchsetzbar, vorausgesetzt Rechtsanwältin Steinhausen sieht es nicht als ihre heilige Pflicht an, die Mutter zur Umgangsvereitelung trotz gerichtlicher Festlegung anzuhalten. Die Erfahrung der letzten Jahre lassen letzteres befürchten.
Paul Fels
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Postfach 12 44
79742 Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen 4 F 91/03
Familiensache: Paul Fels (Vater), Antonia und Lara Sommer (Kinder), Kerstin Sommer (Mutter)
Ihr Schreiben vom 05.04.2004 mit der Bitte um Kenntnisnahme
11.04.2004
Sehr geehrter Herr Hartmann,
da Rechtsanwältin Steinhausen von Ihnen ungebeten die Stellungnahme der Verfahrenspflegerin eingebracht hat, sende ich Ihnen der Vollständigkeit halber auch das Gutachten von Prof. ... zu, aus der Sie ersehen können, dass Prof. ... einen anderen Standpunkt als die Verfahrenspflegerin vertritt.
Im übrigen bitte ich darum, Umgangsverfahren und Sorgerechtsverfahren nicht zu vermischen. In dem hier vorliegenden Verfahren zur Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge geht es wie aus §1687 BGB ersichtlich ausschließlich um "Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ...".
Ich habe in keiner Weise vor, mich in die alltäglichen Belange des Zusammenlebens meiner Töchter mit ihrer Mutter einzumischen. Wenn Frau Sommer da Probleme hat, kann sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle wenden.
Auch wenn ich die Debatte um die Zeitdauer des Zusammenlebens im Hinblick auf die Frage des Gemeinsamen Sorgerechtes als absolut kleinkariert und unnütz empfinde, möchte ich Frau Sommer auf diesem Weg auf einige Irrtümer in der Darstellung von Rechtsanwältin Steinhausen vom 31.03.04 hinweisen. Dass Sie als Richter die gegenseitig abweichenden Darstellungen von Vater und Mutter vermutlich eher langweilen wird, davon gehe ich aus. Aber immerhin ist die Justiz beschäftigt und dies im Fall von Frau Sommer auch noch auf Kosten der Steuerzahler/innen.
Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang mir auch noch die Kostenfreiheit für das hier vorliegende Verfahren, wie schon in meinem Schreiben vom 18.11.03 von mir angesprochen, für mich zu bestätigen. Sollte hier keine Kostenfreiheit angenommen werden, müsste ich doch noch sicherheitshalber Prozesskostenhilfe beantragen und gleichzeitig Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Artikel 3 und 6 Grundgesetz einreichen.
Der Vortrag von Rechtsanwältin Steinhausen, ich wäre kurz nach der Geburt meiner Tochter Lara aus der Wohnung in der G... straße ausgezogen ist schlichtweg falsch. Beweise kann Frau Steinhausen auch nicht anführen, im Gegenteil zu dem von mir schon im vorigen Schreiben gemachten Darlegungen.
Die Wohnung in der W...straße war nicht die Wohnung meines Vaters, sondern ich war der Mieter dieser Wohnung, wohnte dort aber nicht selber, sondern mein Vater nutzte sie mit meinem Einverständnis, da ich ja seit 1989 tatsächlich mit Frau Sommer und dann auch mit meinen Kindern in der G...straße wohnte.
Vor dem Bezug der Wohnung in der G...straße, wohnte Frau Sommer allein in der W...straße (einer kleinen eineinhalb-Raumwohnung im Hinterhof und mit Außentoilette), später dann mit unserer neugeborenen Tochter Antonia. Ich wohnte in einer schönen 2-Raum Neubauwohnung auf der F... (mit Blick auf die Spree) - wäre ich bloß mal dort geblieben - wäre ich angesichts des seit Jahren anhaltenden Stress fast geneigt zu sagen. In einem Ringtausch habe ich dann meine Wohnung gegen die von Frau Sommer getauscht, Frau Sommer ist in die Wohnung in die G...straße gezogen, die insgesamt 3 Zimmer hatte und die dortigen Mieter in meine Wohnung auf der F... Faktisch war es so, dass ich meine Wohnung gegen die Wohnung in der G...straße getauscht habe. Zu DDR Zeiten waren gute Wohnungen absolute Mangelware und Frau Sommer hätte wohl noch jahrelang im Hinterhof gewohnt, wenn wir nicht zusammengezogen wären, was nur geschehen konnte weil ich meine eigene Wohnung eingebracht habe.
Die Genossenschaftsanteile für die Wohnungsbaugenossenschaft in der G... straße habe ich auch bezahlt - und das Geld bis heute von Frau Sommer nicht wiederbekommen. Sie kann es als Geschenk von mir für meine beiden Töchter betrachten.
Das scheint Frau Sommer alles vergessen zu haben. Nun, Amnesie scheint nicht nur ein Problem von Helmut Kohl zu sein.
Rechtsanwältin Steinhausen schreibt in Ihrer Stellungnahme weiter: "Die Verfahrenspflegerin ... kommt zu dem Ergebnis, dass eine Besuchsregelung gerichtlich nicht festgelegt werden sollte."
Frau Steinhausen scheint trotz jahrelanger, von meiner Seite unfreiwilliger Bekanntschaft mit ihr, noch immer nicht begriffen zu haben, dass ich kein Besuchspapa bin und daher auch keine "Besuchsregelung" anstrebe, sondern eine Umgangsregelung, wenn man dies so nennen mag. Da ich mich nicht als Besuchspapa verstehe, ist es für mich auch eine Selbstverständlichkeit die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben. Dass der deutsche Staat meint, dies nichtehelichen Vätern nur in einer Art Gnadenakt zuzugestehen ist ein trauriges und skandalöses Kapitel deutscher Rechtsgeschichte, was in einigen Jahren nur noch in rechtsgeschichtlichen Abhandlungen nachzulesen sein wird.
Es mag sein, dass Rechtsanwältin Steinhausen, vielleicht aus ihrer eigenen Biografie, Väter nur als "Besucher" oder auch gar nicht kennen gelernt hat, das fände ich für sie sehr bedauerlich. Sie sollte dann aber einen solchen möglicherweise erlittenen Mangel nicht in einer neurotisch anmutenden Form von "Frauensolidarität" an anderen engagierten und ihren Kindern zugewandten Vätern abarbeiten.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
P.S. Eine Kopie dieses Schreibens sende ich an Frau Sommer
Mit Schreiben vom 7.4.04 erreicht mich die Ladung des Amtsgericht Flensburg zur "mündlichen Verhandlung" am ..05.2004
Mit Schreiben vom 14.04.04 erreicht mich über das Amtsgericht Flensburg eine erneute Stellungnahme der Verfahrenspflegerin Frau W.
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr.
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr. ...
21.04.2004
Guten Tag Frau Eggers-Zich,
Ihr Schreiben vom 14.04.04 mit beigelegten undatierten Schreiben der Verfahrenspflegerin W. habe ich erhalten. Schön, dass ich mal wieder sechs Stunden an dem hier vorliegenden Schreiben sitzen konnte.
Ich beantrage:
1. Die Ladung des Sachverständigen Prof. ... zum Anhörungstermin am ... 05.2004 im Amtsgericht Flensburg.
2. Da Frau W. der ihr obliegenden Interessenvertretung für meine Kinder nur mangelhaft nachkommt, diese teilweise auch verletzt und parteilich zu Gunsten der Mutter ist, beantrage ich, die Verfahrenspflegerin von der Vertretung meiner Töchter zu entbinden.
Nachfolgend nehme ich zum Vortrag der Verfahrenspflegerin Stellung:
Der Vortrag der Verfahrenpflegerin erbringt keine neuen Erkenntnisse. Die vielfältigen und überquellenden Belehrungen der Verfahrenspflegerin an meine Adresse verbitte ich mir. Ich bin nicht ihr Schüler in einer von ihr geführten Grundschulklasse oder ihr brav funktionierender Ehemann, dem sie zu erklären hätte, wie die Welt funktioniert und wo der Weg langgeht. Der Verweis der Verfahrenspflegerin auf eine über 25-jährige Tätigkeit im familiengerichtlichen Verfahren vermag den Eindruck von Kompetenz nicht zu unterstützen. Wenn sie in all den Verfahren so aufgetreten ist wie im vorliegenden, dann kann man nur die vielen Menschen bedauern, die durch Frau W. in diesen Jahren Schaden erlitten haben müssen.
...
Mit ihren unangemessenen Belehrungen an meine Adresse versucht sich die Verfahrenspflegerin in eine mir übergeordneten Position zu versetzen, die ihr nicht zusteht und die auch den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich - die Vertretung der Interessen meiner Töchter - verletzt.
Mit ihren belehrenden Appelle und dem Beharren auf dem Ist-Zustand vermag Frau W. weder mein Herz noch meinen Verstand wirklich zu erreichen, so dass ich sie trotz des Ernstes des familiengerichtlichen Verfahrens nicht wirklich ernst nehmen kann.
Einzelpunkte
Die Verfahrenspflegerin schreibt: "Wenn Antonia und Lara vor einer Begegnung mit ihrem Vater derartige Vorbehalte haben, so sollte sich Herr Fels fragen, ob diese starke Abwehrhaltung der Mädchen als Reaktion auf das bisher gezeigte Verhalten ihres Vaters zu verstehen ist." (S. 2)
Die Verfahrenspflegerin unterstellt, dass das Verhalten meiner Tochter ursächlich mit ihrem Vater zu tun hat. Damit zeigt die Verfahrenspflegerin ein monokausales Ursachenverständnis von Familienkonflikten, dass aus einer systemischen Perspektive völlig antiquiert wirkt. Dass möglicherweise die Mutter einen erheblichen Beitrag zu dem jetzt beobachtbaren Verhalten der Kinder geleistet hat und noch leistet, hinzu kommen fehlende oder bedauerliche Interventionen beteiligter "professioneller" Fachkräfte, wozu sich die Verfahrenspflegerin nun auch zählen kann, scheint außerhalb des Verständnisses der Verfahrenspflegerin zu liegen.
Die Verfahrenspflegerin schreibt weiter: "Bei allen Bemühungen zur Kontaktanbahnung sollte Herr Fels auch darüber reflektieren, ob in seinem Begehren für seine Töchter bereits die Grenzen des Machbaren erreicht sind." (S. 2)
Die Verfahrenspflegerin unterstellt mir mit ihrer Wortwahl offenbar pädophile Neigungen bezüglich meiner Töchter. Ich habe jedoch beim Familiengericht nicht die Heirat mit meinen Töchtern beantragt, sondern die Regelung des Umganges und das immerhin schon vor über acht Jahren, eine Zeitspanne, die im deutschen Rekordbereich familiengerichtlich unerledigter Verfahren liegen dürfte.
Es scheint im übrigen ein Problem der Verfahrenspflegerin zu sein, sich Lösungen außerhalb ihres Vorstellungsrahmens vorstellen zu können. Dies ist zwar ein allgemeinmenschliches Problem, ... von einer Verfahrenspflegerin muss man aber in dieser Hinsicht mehr erwarten können, als vom durchschnittlichen Bürger auf der Straße.
...
Die Verfahrenspflegerin mag versichert sein, dass ich mich als Vater im Gegensatz zu ihr nicht nur einmal mit der Frage auseinandergesetzt habe, ob das was ich tue richtig ist oder nicht. Ich denke darüber seit Jahren nach und suche auch den Austausch zu anderen Menschen, allerdings nur mit solchen, die ich als Menschen auch schätze. Die Verfahrenspflegerin gehört jedoch nicht zu diesem Personenkreis. Ich habe mich ... bewusst für den Weg entschieden, den ich gehe und den ich, auch im Interesse meiner Töchter für den richtigen halte.
Die Verfahrenspflegerin schreibt weiter:
"Aus den begründeten Anliegen von Antonia und Lara heraus verzichtete die Unterzeichnerin darauf, zur Konfliktlösung den `begleiteten Umgang` bzw. die Einrichtung einer Umgangspflegschaft vorzuschlagen. Denn auch wenn der Umgang entsprechend vorbereitet und begleitet wird, so ist doch seine Zielsetzung der persönliche Kontakt zum Umgangsberechtigten. Dazu möge sich ein jeder in diesem Verfahren Beteiligte einmal fragen wie er reagieren würde, wenn er unter Zwang zu einer Handlung oder Begegnung gedrängt würde, die seiner inneren Überzeugung absolut widerspricht. Und wenn dieser Gedanke bereits bei den Erwachsenen Widerwillen hervorruft, mit welchem Recht sollte einem heranwachsenden Jugendlichen eine solche Begegnung zugemutet werden." (S. 2)
Nun fragt sich, warum die Verfahrenspflegerin alle an "diesem Verfahren Beteiligte" auffordert, also auch die Mutter, Frau Sommer, sich einmal zu fragen "wie er reagieren würde, wenn er unter Zwang zu einer Handlung oder Begegnung gedrängt würde ...".
Wieso appelliert die Verfahrenspflegerin auch an die Mutter, für die ohnehin seit fast neun Jahren klar ist, dass das was der Vater anstrebt, nichts mit dem Kindeswohl zu tun hat? Ein solcher Appell an die Mutter ist völlig überflüssig und bewirkt lediglich, dass sich Frau Sommer wie schon in den vielen Jahren davor in ihrer Handlungsweise bestärkt sieht. Dies nennt man Parteilichkeit zugunsten der Mutter, ein Verhalten mit der sich Frau W. als Verfahrenspflegerin disqualifiziert.
Eine solche jahrlange Bestärkung der Mutter von diversen Fachkräften hat ja leider erheblich dazu beigetragen, dass wir uns heute an der Stelle befinden, an der die Verfahrenspflegerin meint, man könne nichts tun außer auf dieser sitzen zu bleiben und die Hände in den Schoß zu legen.
Prof. ... bildete da eine Ausnahme, was jedoch zur Folge hatte, dass Frau Sommer zu diesem gleich auf Kontrastellung ging. Das gleiche wäre natürlich auch der Verfahrenspflegerin passiert, hätte sie sich stärker für die Rechte der Kinder auf Kontakt zu ihrem Vater engagiert, möglicherweise wollte die Verfahrenspflegerin eine solche Ablehnung seitens Frau Sommer vermeiden.
Die Verfahrenspflegerin behauptet, meine Töchter würden möglicherweise "unter Zwang zu einer Handlung oder Begegnung gedrängt".
Die Verfahrenspflegerin hat offenbar keine Kenntnis von den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, daher sei die in diesem Zusammenhang relevante hier zitiert:
§ 33 FGG (Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang)
(1) Ist jemandem durch eine Verfügung des Gerichts die Verpflichtung auferlegt, eine Handlung vorzunehmen, die ausschließlich von seinem Willen abhängt, oder eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so kann ihn das Gericht, soweit sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, zur Befolgung seiner Anordnung durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten. Ist eine Person herauszugeben, kann das Gericht unabhängig von der Festsetzung eines Zwangsgeldes die Zwangshaft anordnen. Bei Festsetzung des Zwangsmittels sind dem Beteiligten zugleich die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(2) Soll eine Sache oder eine Person herausgegeben oder eine Sache vorgelegt werden oder ist eine Anordnung ohne Gewalt nicht durchzuführen, so kann auf Grund einer besonderen Verfügung des Gerichtes unabhängig von den gemäß Absatz 1 festgesetzten Zwangsmitteln auch Gewalt gebraucht werden. Eine Gewaltanwendung gegen das Kind darf nicht zugelassen werden, wenn das Kind herausgegeben werden soll, um das Umgangsrecht auszuüben. Der Vollstreckungsbeamte ist befugt, erforderlichenfalls die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen. Die Kosten fallen dem Verpflichteten zur Last. ...
(3) ...
Wenn die Verfahrenspflegerin aufmerksam liest, kann sie feststellen, dass Zwang nur gegen einen Elternteil ausgeübt werden kann, der seiner vom Gericht festgelegten Verpflichtung nicht nachkommt. Weder kann ein Zwangsgeld gegen Kinder verhängt werden, noch Zwangshaft gegen Kinder angeordnet werden. "Eine Gewaltanwendung gegen das Kind darf nicht zugelassen werden, wenn das Kind herausgegeben werden soll, um das Umgangsrecht auszuüben."
So einfach kann das sein, wenn man mal in den Gesetzen nachliest. Von einer Verfahrenspflegerin die nach eigenen Bekunden seit über 25 Jahren in familiengerichtlichen Verfahren mitwirkt und sich in einem Verfahren bestellen gelassen hat, in dem seit 9 Jahren Umgangsvereitelung zu beklagen ist, muss man diese Rechtskenntnis einfach erwarten.
Falls die Verfahrenspflegerin aber die Absicht hat, die Mutter vor eventuellen Zwangsmaßnahmen seitens des Gerichtes zu bewahren, die im übrigen erst nach vorheriger Androhung verhängt werden können, wenn der Umgang geregelt ist, und nicht wie die Verfahrenspflegerin suggeriert aktuell zur Debatte stehen, so ist festzustellen, dass die Verfahrenspflegein hier die ihr zugewiesene Rolle als Interessenvertreterin meiner Töchter verlässt und die Rolle einer Parteivertretung für die Mutter einnimmt, was ihre Entlassung als Verfahrenspflegerin zur Folge haben muss.
Vor eventuellen Zwangsmaßnahmen nach einer ergangenen Umgangsregelung steht im übrigen noch die Möglichkeit des §52 FGG (Vermittlung) zur Verfügung, der hier für die Verfahrenspflegerin, die offensichtlich nur wenig vom Kindschaftsrecht weiß, zitiert sein soll:
§ 52a FGG (Vermittlung)
(1) Macht ein Elternteil geltend, daß der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert, so vermittelt das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils zwischen den Eltern. Das Gericht kann die Vermittlung ablehnen, wenn bereits ein Vermittlungsverfahren oder eine anschließende Beratung erfolglos geblieben ist.
(2) Das Gericht hat die Eltern alsbald zu einem Vermittlungstermin zu laden. Zu diesem Termin soll das Gericht das persönliche Erscheinen der Eltern anordnen. In der Ladung weist das Gericht auf die möglichen Rechtsfolgen eines erfolglosen Vermittlungsverfahrens nach Absatz 5 hin. In geeigneten Fällen bittet das Gericht das Jugendamt um Teilnahme an diesem Termin.
In dem Termin erörtert das Gericht mit den Eltern, welche Folgen das Unterbleiben des Umgangs für das Wohl des Kindes haben kann. Es weist auf die Rechtsfolgen hin, die sich aus einer Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs ergeben können, insbesondere auf die Möglichkeit der Durchsetzung mit Zwangsmitteln nach § 33 oder der Einschränkung oder des Entzugs der Sorge unter den Voraussetzungen der §§ 1666, 1671 und 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es weist die Eltern auf die bestehenden Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Jugendhilfe hin.
Ich bitte die Verfahrenspflegerin, mich nicht als "Umgangsberechtigter" (S. 2) und auch nicht als "Erzeuger" (S. 3) zu titulieren. Ich verstehe mich als Vater von Antonia und Lara und nicht als "Umgangsberechtigter" oder "Erzeuger". Ich tituliere die Verfahrenspflegerin auch nicht mit herabsetzenden Bezeichnungen wie "Sozialarbeiteroma" oder "Jugendamtstante", auch wenn ich sie womöglich in meinen mir nicht bewussten Träumen so bezeichnen sollte.
Im übrigen sind im formalen Sinne auch die Mutter und meine Kinder "Umgangsberechtigte" wie sich § 1684 BGB entnehmen lässt, was für die Verfahrenspflegerin aber kein Anlaß ist, nicht nur den Vater mit dieser Bezeichnung zu titulieren, sondern auch die Kinder und die Mutter.
§ 1684 BGB
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Die Verfahrenspflegerin bemüht mehrmals den Begriff einer "innersten Überzeugung":
"... die seiner inneren Überzeugung absolut widerspricht" (S. 2)
"Und wie werden die intellektuell gut strukturierten Mädchen wie Antonia und Lara in ihrem Alter die Absicht des begleiteten Umgangs bewerten? Müssen sie nicht berechtigter Weise annahmen, dass hierbei der Versuch unternommen würde, ihre innerste Überzeugung zu manipulieren und somit ihren Willen zu brechen?" (S. 3)
Was denn eine "innerste Überzeugung" sei, diese Erläuterung bleibt die Verfahrenspflegerin schuldig. Man könnte meinen sie sei tiefenpsychologische Psychotherapeutin und bediente sich des in der sogenannten "Tiefenpsychologie" verwendeten Vokabulars. Dabei hat noch niemand lokalisieren können, wo denn "innerste Überzeugungen" zu finden wären, in den Nieren, in der Milz im Herz oder was nahe liegen würde im Gehirn. Die Verfahrenspflegerin begibt sich damit auch ein Terrain, das von ihr mit Sicherheit nur spekulativ zu betreiben ist. Das Gericht hat sie aber nicht als Sachverständige bestellt, der es obliegt, spekulativ oder nicht-spekulativ psychologische Aufdeckungsarbeit zu betreiben, sondern als Interessenvertreterin meiner Töchter. Die objektiven Interessen meiner Töchter nach Kontakt zu ihrem Vater hat sie dabei aus den Augen verloren und damit ihre Ungeeignetheit für die Vertretung meiner Töchter offenbart.
Einen Beweis für ihre Behauptung, dass die Ablehnung des persönlichen Kontaktes zum Vater den "innersten Überzeugungen" meiner Töchter entspricht, vermag die Verfahrenspflegerin nicht anzutreten. Eine Verfahrenspflegerin hat jedoch nicht die Aufgabe, unbewiesene Behauptungen in die Welt zu setzen, sondern die Interessen der Kinder zu vertreten, wozu auch gehört, die Wünsche, Neigungen und Ansichten der Kinder anzuhören und wenn zum gerichtlichen Verfahrensgegenstand gehörend, diese gegenüber dem Gericht zu vertreten. Notfalls auch mit dem Mittel der Beschwerde, gegen eine vom Gericht getroffene Festlegung. Spekulationen gehören dagegen nicht zum vom Gesetzgeber gewünschten Arbeitsinstrumentarium einer Verfahrenspflegerin. Das ist bei Rechtsanwälten bekanntlich anders, diese können ja wie z.B. Rechtsanwältin Steinhausen ungestraft vor Gericht behaupten im Himmel ist Jahrmarkt oder der Vater von Antonia und Lara wäre "erziehungs- und versorgungsunfähig."
Frau W. muss sich nicht anmaßen die Arbeit eines Sachverständigen auszufüllen und am besten noch schlauer sein zu wollen als der im vorliegende Verfahren bestellte Prof. ... . Sie mag gegebenenfalls im anstehenden Anhörungstermin mit diesem fachlich debattieren.
Zum Thema des "Kindeswillen" sei der Verfahrenspflegerin, die sich das Leben offenbar nur statisch vorstellen kann, der Aufsatz ... "Die Förderung des Kindeswillen" von Spangenberg/Spangenberg in "Kind/Prax" 5/2002, Anlage 2 zur Lektüre empfohlen.
Der Argumentation von Frau W. folgend, Zitat:
"Bruno Bettelheim, der bekannte Pädagoge, hat in vielen Beispielen gezeigt, daß es falsch ist, Probleme zwischen Eltern und Kindern dadurch zu lösen, dass die Kindern den Wünschen der Erwachsenen gefügig gemacht werden. ... Von dieser Betrachtungsweise aus wäre die vom Vater begehrte Art der Konfliktlösung kindeswohlschädigend, vor allem in der persönlichen Beurteilung von Antonia und Lara."
muss man zu der Ansicht gelangen, dass die Psychotherapeutin und Mediatorin Brigitte Spangenberg und der bekannte Familienrichter a.D. Ernst Spangenberg in der vom ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstag Siegfried Willutzki herausgegebenen Fachzeitschrift "Kind-Prax" offenbar kindeswohlschädigende Praktiken gutheißen, denn die Autoren stellen in ihrem Aufsatz dar, dass der "Kindeswillen" nicht statisch gesehen werden muss (das weiß im übrigen schon jeder gute Erzieher und Lehrer und Bruno Bettelheim wird es auch gewusst haben, denn Erziehung beruht generell auf Beeinflussung des Kindes, im besten Fall in "the best interest of the child") und eben nicht wie die Verfahrenspflegerin im antiautoritären Duktus propagiert, resignativ hingenommen werden muss.
Spangenberg/Spangenberg schreiben unter anderem:
"... Werfen wir mit den Augen Assagiolis einen Blick auf die Rechtssprechung. Auffällig ist, dass im Wesentlichen der `starke Wille` und die Frage erörtert wird, ob man dem kindlichen Willen nachgeben oder ihn brechen soll. Es wird außer Acht gelassen, dass die Stärke des Willens nicht für sich genommen, sondern nur im Zusammenhang mit dem `geschickten` und dem ´guten´ Willen förderungswürdig ist. Rechtlich bedenklich ist die allgemeine Praxis, Jugendliche, die kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres stehen, nicht gegen ihren Willen zum Umgang zu verpflichten. Damit lässt man die Chance ungenutzt, auf die Jugendlichen einzuwirken, dass sie ihre oft von pauschalen Vorurteilen, Parteinahmen im Elternstreit und weit zurückliegenden Erlebnissen geprägte Abwehrhaltung an der Realität messen. Stattdessen beugt sich die Rechtsprechung einem starken und - sofern der den Umgang erstrebende Elternteil sein Recht nicht verwirkt hat - rechtswidrigen Willen. Sie verleiht einer unberechtigten Position einen Schein von Legitimität und vermittelt die Erfahrung, dass man nur einen ausreichend starken Willen benötigt, um sich durchzusetzen, eine Erfahrung, die dem Ziel zuwiderläuft, bei Kindern `das selbstständige verantwortungsbewusste Handeln` zu fördern. Die Rechtsprechung ermutigt jüngere Jugendliche, sich beinnahe Volljährigen zum Vorbild zu nehmen. Die Folge ist, dass Gerichte zu der Überzeugung gelangen, ´bei Kindern ab ca. 9 Jahren kann jedoch u.U. die Durchführung des Umgangs nicht mit erzieherischen Mitteln erreicht werden.` Das Recht beugt sich dem Willen 9-jähriger." (S. 153)
Vielleicht ist es aber auch umgekehrt so, dass die Verfahrenspflegerin der Kindeswohlgefährdung durch Kontaktabbruch der Kinder zu ihrem Vater das Wort redet. Dies wäre durchaus legitim, denn ein Verfahrenspfleger als Interessenvertreter der Kinder kann und muss auch Ansichten der Kinder vortragen, die gegen das Kindeswohl sprechen. Seine Stellung als Verfahrenspfleger (Interessenvertreter des Kindes) sollte aber auch beinhalten, auf die objektiven kindeswohlfördernden Interessen hinzuweisen, auch wenn dies nicht unmittelbar im subjektiven Erleben der Kinder wiederzufinden sind.
Die Verfahrenspflegerin unterzieht sich dann offenbar der Mühe, den Gesetzgeber verstehen zu wollen. Sie schreibt:
"Ein Aspekt der Kindeswohlinteressen ist diesem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren noch nicht beachtet worden. Welche Definition des Begriffs `Vater` wird zugrunde gelegt, wenn über das Recht des Vaters zum persönlichen Umgang mit seinen Kindern entschieden werden soll? Ist unter dem Begriff `Vater` lediglich der Erzeuger in der biologischen Abstammung zu verstehen? Oder beschreibt der Begriff `Vater` einen Menschen mit der Bedeutung einer psychologischen Bindungsfigur? Und wie nimmt der Vater darüber hinaus seine soziale Verpflichtung und Verantwortung gegenüber seinen Kindern wahr? Im kinderpsychologischen Sachverständigengutachten werden diese entscheidungsrelevanten Fragen nicht erörtert. Die konsequente Ablehnung von Antonia und Lara über die Jahre hinweg begründen jedoch die Vermutung, dass Herr Fels in ihrem Leben nicht die Bedeutung eines `faktischen` Elternteils` ... innehat." (S. 3)
1. Woher die Verfahrenspflegerin den Begriff "Kindeswohlinteressen" entnommen hat, bleibt unklar. Offenbar ist der Begriff von ihr selbst kreiert und man weiß nicht, meint sie nun das "Kindeswohl" oder die "Kindesinteressen" oder vermischt sie beides sprachlich zu einem Hybrid. Von einem guten Sprachstil zeugt es jedenfalls nicht, denn Interessen können nur Menschen haben, das "Kindeswohl" hat keine Interessen, denn das Kindeswohl ist ein Begriff und im übrigen gleichzeitig auch Konstruktion (vergleiche dazu: Kohaupt, Georg: "Wirkungen des Rechts auf Hilfebeziehungen im Kinderschutz. Elternverantwortung und Kindeswohl im Dreieck Familie, Beratungsstelle und Jugendamt", In: "Das Jugendamt", 12/2003, S. 567-572, Anlage 3).
2. Die Verfahrenspflegerin unterstellt offenbar dem Gesetzgeber nicht ganz klar bei Verstand gewesen zu sein, als er 1998 folgende gesetzliche Regelung erließ:
§ 1626 BGB
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
Nach der Logik von Frau W. müsste allen Vätern, die nach der Geburt ihres Kindes keinen Kontakt zu ihren Kindern haben, weil dies die Mutter verwehrt, der Kontakt auch vom Familiengericht verboten werden, da - wie Frau W. schreibt - "Welche Definition des Begriffs `Vater` wird zugrunde gelegt, wenn über das Recht des Vaters zum persönlichen Umgang mit seinen Kindern entschieden werden soll? Ist unter dem Begriff `Vater` lediglich der Erzeuger in der biologischen Abstammung zu verstehen? Oder beschreibt der Begriff `Vater` einen Menschen mit der Bedeutung einer psychologischen Bindungsfigur?" (S. 3)
Der Vater muss sich nach Ansicht von Frau W. erst als psychologische Bindungsfigur des Kindes erweisen und da er dies bei Kontaktvereitelung durch die Mutter nicht kann, soll ihm die Wahrnehmung seiner väterlichen Verantwortung verwehrt bleiben.
Ein Glück, dass die Auffassungen von Frau W. der Bundesregierung 1998 nicht Pate gestanden haben und ein Glück, dass die Bundesregierung mittlerweile mehrmals vom Europäischen Gerichtshof zu Schadenersatzzahlungen an Väter aus Deutschland verurteilt wurde, weil ihnen das Recht auf Vaterschaft gerichtlich vorenthalten wurde. (vgl. Sahin und Sommerfeld gegen Deutschland, Görgülü gegen Deutschland, Anlage 4)
Zitat:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Große Kammer Urteile vom 8.7.2003 - Beschwerde Nr. 31871/96 Sommerfeld/Deutschland, Beschwerde Nr. 30943/96, Sahin/Deutschland
Teilweise abweichende Meinung des Richters Rozakis, der sich die Richterin Tulkens angeschlossen hat:
"... Die Untersagung des väterlichen Umgangs durch die innerstaatlichen Gerichte (in Deutschland, Anmerkung Paul Fels) stellte eine radikale Maßnahme dar, die das Recht des Kindes und seiner Tochter (bezogen auf ihren Vater) auf Achtung ihres Familienlebens nicht nur vorübergehend beeinträchtigte, sondern in Wirklichkeit vollständig zerstörte. Es handelte sich um eine Maßnahme, mit der die erforderlichen Voraussetzungen für die dauerhafte Entfremdung der Tochter von ihrem leiblichen Vater geschaffen wurden, die später leicht zu einer Verneinung von emotionalen Bindungen sowie eines Bedürfnisses nach weiteren Kontakten durch das Kind führen konnte. Demzufolge liegt nicht nur eine vorübergehende Maßnahme vor, die zukünftig durch Aufhebung des Verbots geheilt werden kann, sondern eine Maßnahme mit im Kern dauerhaften Folgen für das Recht der betroffenen Person. ..."
in: "FamRZ", 2004, Heft 5, S. 345
Der gesamte Wortlaut des Urteils in: "FamRZ", 2004, Heft 5, S. 337-346
Dem Vater Sommerfeld sprach die Große Kammer 20.000 Euro wegen immateriellen Schadens und 2.500 Euro für Kosten und Auslagen zu. Zahlungsverpflichtete: Bundesrepublik Deutschland.
Dem Vater Sahin sprach die Große Kammer 20.000 Euro wegen immateriellen Schadens und 4.500 Euro für Kosten und Auslagen zu. Zahlungsverpflichtete: Bundesrepublik Deutschland.
3. Wie weltfremd muss die Verfahrenspflegerin sein, wenn sie unterstellt, die Kinder müssten ihren Vater, mit dem sie seit 9 Jahren keinen persönlichen Kontakt haben, als einen `faktischen Elternteil` sehen können. Wenn dem so ungetrübt wäre, bedürfte es keines familiengerichtlichen Verfahrens und der Unterzeichnende wäre um das zweifelhafte Vergnügen gekommen, die nihilistische Weltsicht der Verfahrenspflegerin kennenzulernen. In einem Zirkelschluss nimmt die Verfahrenspflegerin die bestehende Vater-Kind-Entfremdung zur Grundlage dafür auf die bestehende Entfremdung hinzuweisen (an der natürlich der Vater schuld ist) und die eingetretene Entfremdung als Begründung dafür zu nehmen, die Entfremdung nicht aufheben zu wollen.
Die Verfahrenspflegerin schreibt weiter: "Der Vorschlag auf eine gerichtliche Regelung des Umgangsbegehrens zu verzichten, richtete sich nicht als Lösungsvorschlag an das Familiengericht, sondern als Appell an den Vater von Antonia und Lara; denn nur er ist in der Lage, die langjährigen Auseinandersetzungen zu beenden. Dabei sollte Herr Fels tatsächlich überlegen, ob ihn der bisher von ihm beschrittene Weg der rechtlichen Auseinandersetzung näher zu seinen Kindern gebracht hat oder ob dadurch die Kluft noch vergrößert wurde " (S. 3)
Die Behauptung der Verfahrenspflegerin "nur" der Vater von Antonia und Lara wäre "in der Lage, die langjährigen Auseinandersetzungen zu beenden" ist einseitig und parteilich zugunsten der Mutter. Die Behauptung zielt auch darauf ab, Schuldgefühle beim Vater zu wecken und ihn damit zu einer Änderung im Sinne der Ideen der Verfahrenspflegerin zu bewegen. Während die Verfahrenspflegerin meint, es wäre illegitim die "innerste Überzeugung" der Kinder "zu manipulieren" scheut sie sich offensichtlich nicht davor, die "innersten Überzeugungen" des Vaters zu manipulieren. Grad so, wie frau es gerade braucht.
Der Mutter von Antonia und Lara traut die Verfahrenspflegerin die Fähigkeit "die langjährigen Auseinandersetzungen zu beenden" offenbar nicht zu. Ich glaube, damit unterschätzt sie entweder Frau Sommers intellektuellen und menschlichen Fähigkeiten zur Konfliktlösung - oder Frau Sommer ist tatsächlich lösungsresistent, dann muss man sich aber fragen, inwieweit sie das Wohl ihrer Kinder tatsächlich im Blick hat oder ob es nicht nur um Aufrechterhaltung von Machtpositionen und Rache- und Bestrafungswünsche geht (vgl. Anlage 5: ...)
Die Verfahrenspflegerin orakelt abschließend: "Das Verhalten der Mädchen kann auch eine Angstreaktion darstellen. Unter diesem Aspekt sollte sich der Vater überlegen, in welcher Weise vertrauensbildende Maßnahmen des Vaters notwendig und auch möglich sind. Hierbei könnte die Unterstützung durch eine Erziehungsberatungsstelle wertvolle Dienste leisten." (S. 4)
Schön, dass mich die Verfahrenspflegerin trotz ihrer vorherigen Überlegung mich lediglich als "Erzeuger" (S. 3) anzusehen, nun wenigstens mit der Bezeichnung "Vater" bedenkt. Wenn man der Verfahrenspflegerin folgt, braucht der Vater - oder eben auch Erzeuger - nur in eine Erziehungsberatungsstelle (gibt es eigentlich auch Erzeugerberatungsstellen?) zu gehen und die wie auch immer entstandenen oder vorhandenen Ängste seiner Töchter lösen sich dann offenbar von alleine auf. Die Verfahrenspflegerin scheint der Idee der Fernheilung anzuhängen, dies mag sie in spiritistisch orientierten Zirkeln propagieren und praktizieren, bitte aber nicht in einem familiengerichtlichen Verfahren.
Die Verfahrenspflegerin schreibt:
"In der Familienrechtssache Sommer / Fels wurde bisher eine Fülle von Material zusammengetragen. Der andauernde Rechtsstreit bewirkte keine Einstellungsänderung der Kinder bezüglich ihrer Ablehnung des persönlichen Umgangs mit ihrem Vater: von daher wird vorgeschlagen, den Antrag von Herrn Fels auf persönlichen Umgang mit seinen Kindern abzuweisen. Dieser Vorschlag stellt nach langjähriger Verfahrensdauer und gemäß dem Willen der jugendlichen Beteiligten nach menschlichen Ermessen das geringere Risiko für Antonia und Lara Sommer dar " ... (S. 4).
1. Nun, wenn die Verfahrenspflegerin ihren Job nicht angetreten hätte, dann hätte man tatsächlich viel Papier und den deutschen Steuerzahler/innen zum Fenster hinausgeworfenes Geld sparen können.
2. Die Verfahrenspflegerin hat hier die Reihenfolge Sommer / Fels vertauscht, nicht Frau Sommer hat eine Umgangsregelung beim Gericht beantragt, sondern Herr Fels und dies ist daher bisher auch auf allen familiengerichtlichen Formularen durch die Darstellung Fels / Sommer berücksichtigt worden, so auch im vorliegenden Schreiben des Amtsgerichts Flensburg vom 14.04.04.
3. Es ist nicht bekannt, dass Rechtsstreits Einstellungsänderungen bei Kindern hervorrufen würden. Wie die Verfahrenspflegerin auf so etwas kommt bleibt schleierhaft. Einstellungsänderungen geschehen bei Kindern sicher hauptsächlich durch reale Erfahrungen und auch dadurch, dass man das Verhalten wichtigen Bezugspersonen (Mutter, Vater u.a.), an denen sich Kinder orientieren, ändert. Dazu bedarf es gegebenenfalls der entsprechenden familiengerichtlichen Rahmensetzung. Einstellungsänderungen bei Erwachsenen, insbesondere die Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins über die eigenen Handlungen und die Entwicklung eines veränderten Verhaltens, werden aber in der Regel nicht durch fromme Worte wie z.B. von Seiten der Verfahrenspflegerin an die Mutter geändert, sondern z.B. durch klare Gerichtsbeschlüsse, an den Elternteil, der sich bewegen muss.
4. Der Antrag des Vaters kann nicht abgewiesen werden, wie die Verfahrenspflegerin (die laut eigenem Bekunden seit über 25 Jahren in familiengerichtlichen Verfahren tätig ist und dies aber eigenartiger Weise bis heute offenbar noch nicht weiß) meint. Ich habe auf diesen Umstand schon in meiner vorherigen Stellungnahme hingewiesen, die die Verfahrenspflegerin anscheinend nicht aufmerksam gelesen hat. Über einen Antrag ist zu entscheiden andernfalls kann Untätigkeitsbeschwerde erhoben werden.
Siehe dazu den Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 11.12.2000 - 1 BvR 661/00, nachzulesen in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2001, Heft 12.
Und aktuell jetzt noch einmal: Bundesverfassungsgericht (3. Kammer des Ersten Senats) Beschluss vom 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2004, Heft 4, S. 225
Beiliegend in der Anlage 6.
5. Die Verfahrenspflegerin möge ihre persönlich/fachliche Sicht nicht zu "menschlichen Ermessen" hochstilisieren und damit die Meinung anderer Menschen, insbesondere der Meinung des Vaters, unter ihre eigene usurpieren. Glücklicherweise hat sie nicht im Namen der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutschland gesprochen, sonst würde der Unterzeichnende sie wegen Amtsanmaßung anzeigen.
Ich bitte die Verfahrenspflegerin keine weiteren nichtsagenden und fehlplatzierten Stellungnahmen zu verfassen. Das erspart allen Beteiligten Zeit und mir darüber Hinaus auch noch Nerven und Ärger.
Paul Fels
Anlagen:
Anlage 1-6 siehe Text
Anlage 7: ...
Anlage 8: ...
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr.
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr. ...
27.04.2004
Guten Tag Frau Eggers-Zich,
1. Ergänzend zu meinem Schreiben vom 21.04.04 beantrage ich im Termin vom ...05.04 eine mündliche Erläuterung des Sachverständigen Prof. ...zu dem von ihm angefertigten Gutachten.
“Das Gericht muss, auch wenn es selbst die schriftliche Begutachtung eines gerichtlichen Sachverständigen für ausreichend und überzeugend hält, einem Parteiantrag stattgeben, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, es sei denn, der Antrag sei verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt.”
Bundesgerichtshof, Urteil v. 7.10.1997 – VI ZR 252/96 – in NJW 1998, 162
2. Bitte ich um Überweisung eines Vorschusses von 150 Euro für Fahrkosten und Unterkunft auf mein nachfolgend benanntes Konto
Paul Fels
Kto.nr.
BLZ:
Beiliegend eine Zugauskunft für die Fahrtstrecke ... -Flensburg
Fahrtkosten Hin- und Zurück 118 Euro.
Für die Unterkunft kalkuliere ich mit 30 Euro.
3. Beantrage ich Akteneinsicht in die Gerichtsakte. Da ich für die Akteneinsicht nicht extra nach Flensburg fahren will, würde ich vorschlagen, dass ich direkt im Anschluss an den Anhörungstermin Akteneinsicht nehme.
4. Teile ich mit, dass ich voraussichtlich mit einem Beistand zum Gerichtstermin erscheine. Dieser ist zum Termin zuzulassen (vgl. Kammergericht Berlin 17. ZS - Beschluss vom 19.4.2001 - 17 WF 118/01, FamRZ 2001, Heft 29, in Kopie beiliegend)
Paul Fels
Vom Amtsgericht Flensburg erhalte ich mit Post vom 26.04.2004 die Nachricht, dass der Sachverständige Prof. ... zum Termin am ...05.2004 geladen ist. Wenn dieser kommt werde ich wenigstens nicht der einzige Mann inmitten einer mit nicht wohlgesonnen Frauengruppe sein.
Der Jugendamtsmitarbeiter Herr W. von Jugendamt Schleswig-Flensburg teilt mit, dass er und auch der Jugendamtsmitarbeiter Herr A. aus Waldshut-Tiengen nicht "in der Lage sind, zu der Stellungnahme der Verfahrenspflegerin, Frau W, vom 04.03.2004 Stellung zu nehmen bzw. einen Kommentar abzugeben."
Am Gerichtstermin kann Herr W. aus dienstlichen Gründen nicht erscheinen, "eine Vertretung ist ebenfalls nicht möglich.".
Na ja, damit kann ich leben, bisher kamen in all den Jahren seitens der beteiligten Jugendämter noch keine vorwärtsweisenden Impulse, im Gegenteil, dass was da teilweise stattfand, war Beihilfe zur Umgangsvereitelung. Man sollte einigen Jugendamtsmitarbeiterinnen ein Namenschild anheften, mit dem Zusatz: "Ich berate mütterparteilich". Dann wissen die betroffenen und hilfesuchenden Väter wenigstens gleich, dass sie sich das Gespräch mit der Jugendamtsdame sparen können oder wenn es die Väter drängt schäbig behandelt zu werden, können sie besser ins Bordell gehen und sich eine Domina aussuchen von der sie sich mit der Peitsche traktieren lassen können. Das ist dann wenigstens ein ehrlicher Vertrag und nicht so eine Vortäuschung von falschen Tatsachen, wie sie an vielen Jugendämtern gang und gäbe zu sein scheint.
So kann ich hier wenigstens froh sein, dass auf Grund von Abwesenheit von Jugendamtsmitarbeitern, wenigstens nicht die Gefahr besteht, dass nicht neues dummes Jugendamtsgelaber oder unverbindliche Worthülsen im Gerichtssaal ausgebreitet werden.
Wenn denn schon der Kontakt zwischen Vater und Töchtern seit fast neun Jahren erfolgreich vereitelt wird und der Staat sich in folgenloser Selbstbeschäftigung übt, so soll der Vater wenigstens Unterhalt für die Kinder zahlen. Und Rechtsanwältin Steinhausen verdient nicht nur mit der Verteidigung der Umgangsvereitelung Geld (und wohl auch seitens der Mutter noch Anerkennung), sondern auch noch damit beim Vater den Unterhalt für die Kinder einzufordern. Sie fragt mal wieder um Auskunft zum Einkommen des Vaters nach, grad so als ob die Mutter Analphabetin wäre und nicht wüsste, wie man einen Brief mit Bitte um Auskunft an den Vater schreiben könnte. Na ja, der Staat bezahlt ja solche Anwaltsaktivitäten aus Steuermitteln, wozu sind die Steuerzahler denn schließlich da, wenn nicht dazu Anwälten Arbeit und Geld zu sichern.
Nun lösen solche Briefe von der Anwältin regelmäßig große Freude beim Vater aus, so dass dieser sich nicht verkneifen kann, der Anwältin auch einen schönen Brief zuschreiben:
RA Cornelia Steinhausen
- persönlich -
Neustadt 13
24939 Flensburg
27.04.2004
Guten Tag Frau Steinhausen,
Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig
ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, von Ihnen mit Briefdatum vom 31.03.04 eine unleserlich unterschriebene Aufforderung zur Auskunftserteilung erhalten zu haben. Dies verwundert mich sehr, denn am 24.04.1997 teilten Sie dem Vormundschaftsgericht Flensburg mit: "Der Antragssteller ist versorgungs- und erziehungsunfähig"
Diese Behauptung haben Sie bis heute nicht zurückgenommen, von einer Entschuldigung ganz zu schweigen.
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Wenn ich aber - in Ihren Augen "versorgungsunfähig" bin, wie kommen Sie dann darauf, von mir Auskunft über mein Einkommen zu verlangen, womit ja wohl der Zweck verfolgt werden soll, für meine beiden Töchter Kindesunterhalt zu verlangen, was ich ja nach Ihrer Ansicht gerade nicht kann, da ich - nach Ihrer Ansicht - "versorgungsunfähig" wäre. Vielleicht verwechseln Sie aber auch Vaterschaft mit Zahleselei, dann würde es mir für Ihr wohl etwas eingeschränktes Weltbild sehr leid tun und ich könnte Ihnen dann nur gute Genesung von Ihrem Leiden wünschen.
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So schnell vergeht die Zeit, am 31.01.2002 beehrten Sie mich das letzte Mal mit einem Auskunftsersuchen. Ich hatte schon gedacht, wir würden uns aus den Augen verlieren, was bei mir schwere Depressionen ausgelöst hat, so dass ich fast glauben musste, nun wirklich versorgungs- und erziehungsunfähig zu werden.
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Aber irgendwie habe ich mir meinen Glauben und meine Hoffnung an Sie gewahrt und Recht behalten, tatsächlich schon nach gut zwei Jahren bekomme ich unaufgefordert Post von Ihnen. Welcher hoffender Mensch würde sich nicht wünschen, Post von interessanten Menschen zu erhalten, ich darf dankbar sein, dass mir dies geschehen ist.
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Ich darf mich glücklich schätzen, Ihnen hiermit die Verdienstbescheinigung meines Arbeitgebers für das Jahr 2003 zukommen lassen zu dürfen. Außerdem, wie von Ihnen erbeten den letzten vorliegenden Steuerbescheid des Jahres 2002, aus der Sie auch die Höhe meiner sonstigen Einkünfte in Höhe von ... € ersehen können. Die sogenannte Einnahme- Überschussrechnung aus dem Jahr 2003 liegt mir noch nicht vor.
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Von dieser Informationserteilung unberührt bleibt meine schon mehrfach kundgetane Bereitschaft, meine Töchter selbst zu betreuen, bzw. die Betreuung im gleichberechtigten Wechsel mit der Mutter zu leisten. Die Mutter hat ja nun 9 Jahre lang die Kinder aufopfernd und selbstlos betreut, wie manche meinen. Ein Wechsel für die nächsten Jahre wäre daher angezeigt. Frau Sommer kann sich dann auch mal um den Lebensbereich des Geldverdienens kümmern und braucht dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Dies ist auch ein Akt der Selbstverwirklichung, der gerade von feministischer Seite nicht hoch genug gelobt wird, in der Realität richten sich Frauen leider oft nicht danach, sondern lassen in traditioneller Art Männer die Erwerbsarbeit machen, um sich dann nach 20-jähriger ausgiebig gepflegter Hausfrauen- und Mutteridentität hinterher zu beschweren, dass ihnen als Frau die Erzielung von Erwerbseinkommen erschwert wird.
Nebenbei kann sie auch noch die interessante Erfahrung machen, ihren Töchtern monatlich den ihnen dann zustehenden Barunterhalt zu überweisen.
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Dass dem Vater jedoch die Betreuung seiner Töchter verwehrt wird, ist ja auch ein wesentliches Verdienst von Ihnen und es ist dann doch eigenartig, wenn Sie darüber Krokodilstränen vergießen, dass der Vater seiner Verantwortung für seine Kinder nicht nachkommen würde.
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Wie sie vielleicht wissen, läuft am Amtsgericht Flensburg ein von mir vor fast neun Jahren beantragtes Verfahren auf Umgangsregelung. Die Mutter meiner Töchter wünscht, dass ich aus der persönlichen Erziehung und Versorgung meiner Töchter ausgeschlossen bleibe, dazu will sie erreichen, dass das Gericht den persönlichen Kontakt zwischen Vater und Töchtern unterbindet. Ähnliches läuft am Amtsgericht Waldshut-Tiengen, wo die Mutter meiner Töchter erreichen will, dass ich als Vater aus der Wahrnehmung der elterlichen Sorge ausgesperrt bleibe. In beiden Verfahren wird die Mutter durch eine gewisse Frau Steinhausen, Rechtsanwältin aus Flensburg vertreten. Falls Sie diese kennen sollten, würde ich empfehlen einen großen Bogen um die Frau zu machen, denn sonst könnte es passieren, dass Sie von dem Bazillus der Väterfeindlichkeit angesteckt werden. Bitte empfehlen Sie die Anwältin auch niemanden weiter, ich glaube dies wäre wohl nicht zu verantworten.
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Seien sie auf das herzlichste gegrüßt
von Ihrem ewig und ständig an Sie denkenden
versorgungs- und erziehungsunfähigem Antragsteller
Paul Fels
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Mit Datum vom 4.5.04 teilt mir das Amtsgericht Flensburg mit, dass meine Fahrkosten von der Gerichtskasse übernommen werden, die Kosten für Unterkunft aber nicht, da die Verhandlung für 11.30 Uhr angesetzt worden ist und ich am gleichen Tag die Rückreise antreten könnte.
Ein Blick in den Fahrplan im Internet zeigt, dass ich um 4.40 Uhr von zu Hause losgehen muss, also ca. 3.40 Uhr aufstehen muss, um um 10.46 Uhr in Flensburg anzukommen. Vom Bahnhof brauch ich ca. 20 Minuten zum Gericht. Die Leute im Amtsgericht haben ja eigenartige Vorstellungen, wie man da nach 5 Stunden Fahrtzeit, Aufstehen 3.40 Uhr noch vernünftig einer Gerichtsverhandlung beiwohnen kann.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
10.05.2004
Ladung
zum Termin am Dienstag, den 15. Juni 2004
in der Familiensache Fels ./. Sommer
wegen elterlicher Sorge
Sehr geehrter Herr Fels,
Sie werden hiermit geladen zur mündlichen Verhandlung.
x Das persönliche Erscheinen der Parteien ist angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
..., Justizangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Mit Schreiben vom 7.5.04 teilt mir das Jugendamt an meinem Wohnort mit:
"Sehr geehrter Herr Fels.
mir sind vom Landratsamt Waldshut in Form von Amtshilfe aufgefordert, in dem Verfahren zur gerichtlichen Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge für Ihre Töchter Antonia Sommer, geb. ... und Lara Sommer, geb. ... mitzuwirken.
Wir bieten Ihnen am 24.05.04, 11 Uhr einen Gesprächstermin im Jugendamt ... an. Sollte Ihnen dieser Termin nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit uns einen erneuten Termin telefonisch unter o.g. Anschluß.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...
Ich antworte auf dieses Schreiben:
Jugendamt ...
z.H. Frau ...
Postfach ...
Geschäftszeichen: ...
"Ich halte eine gleichberechtigte Sorgerechtsregelung auch für nichtverheiratete Väter für notwendig."
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt: "Da war ich auch enttäuscht (vom Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 29.01.03, Anm. Paul Fels). Ich halte eine gleichberechtigte Sorgerechtsregelung auch für nichtverheiratete Väter für notwendig. ..."
Zeitschrift für Väterthemen "Paps", Juli 2003 (S. 9) - www.paps.de
13.05.2004
Sehr geehrte Frau ... ,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.05.2004 in dem Sie mir bezüglich des am Amtsgericht Waldshut-Tiengen von mir eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Wege der Amtshilfe für das Landratsamt Waldshut einen Gesprächstermin am 24.05.04 anbieten.
Dieses Gesprächsangebot ist sicher sehr positiv zu bewerten. Meinerseits kann ich mir jedoch nicht vorstellen, welchen Nutzen ein solches Gespräch für mich und meine Kinder haben könnte.
Ich selbst bin über alle wichtigen Fragen der elterlichen Sorge bestens informiert. Ich arbeite selber als ...
Falls Sie dennoch wichtige Aspekte eines solchen Gespräches sehen würden, können sich mich darüber gerne noch informieren, gegebenenfalls würde ich dann auf ihr Angebot zurückkommen.
In dem gerichtlichen Verfahren geht es um die Frage, ob die Rechte die mir als nichtverheirateten Vater vom Grundgesetz und auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention bereits eingeräumt werden auch eine formale Bestätigung durch das Familiengericht finden.
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Artikel 8: "(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung (...) ihres Familienlebens"
Artikel 14: "Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts ... oder eines sonstigen Status zu gewähren."
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 3 Satz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Artikel 3 Satz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden."
Artikel 6 Satz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Das mir durch das Grundgesetz Artikel 6 eingeräumte Recht und auch die Pflicht zur Pflege und Erziehung meiner Kinder kann als übergeordnetes Recht ohnehin nicht durch ein Gericht außer Kraft Gesetz werden, sondern bedürfte dazu der 2/3 Mehrheit des Deutschen Bundestages.
Es kann also nur um eine Bestätigung dieses Recht gehen oder durch eine Erklärung des Gerichtes, dass es zu diesem Recht des Vaters keine eigene Feststellung treffen will oder sich dazu nicht in der Lage sieht. Möglicherweise könnte der zuständige Richter auch nach Artikel 100 Grundgesetz eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht einreichen, um die Verfassungswidrigkeit von §1626a BGB zu monieren.
Grundgesetz Artikel 100 (Konkrete Normenkontrolle)
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
(2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
(3)…
Beiliegend habe ich Ihnen verschiedene aktuelle Aufsätze zu dem hier interessierenden Thema sowie die aktuelle Ausgabe der Väterzeitschrift Paps April 2004 beigefügt. Vielleicht finden diese Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse.
...
Kopien dieses Briefes sende ich an Frau Sommer die Mutter meiner Kinder, an Herrn A. vom Jugendamt Waldshut und an Herrn H., Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen.
Mit freundlichem Gruß
Pauls Fels
Übermutter Kerstin Sommer, Jugendamt Waldshut und Amtsgericht Waldshut Tiengen bekommen gleich eine Kopie dieses Schreibens
Landratsamt Waldshut
Allgemeiner Sozialer Dienst
z.H. Herrn A.
79761 Waldshut-Tiengen
Betrifft: Meine Töchter Antonia und Lara Sommer
wohnhaft bei Kerstin Sommer 79837 St. Blasien, ...
Antrag auf gerichtliche Feststellung der gemeinsamen elterlichen Sorge vom 18.03.03 - AZ 4 F ...
13.05.2004
Sehr geehrter Herr A. ,
beiliegend für Sie mein Anschreiben an das Jugendamt ... .
Bei Interesse stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Allerdings bin ich nicht dazu bereit über Sinn und Unsinn der gemeinsamen Sorge zu diskutieren da meine Haltung dazu feststeht und ich mich hier auch in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sehe.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Und an das Gericht:
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Postfach 12 44
79742 Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen ...
Familiensache: Paul Fels, Antonia und Lara Sommer, Kerstin Sommer
Sehr geehrter Herr Hartmann,
den Ladungstermin zum 15.6.04 habe ich erhalten und werde zum Termin erscheinen.
Beiliegend für sie mein aktuelles Anschreiben an das Jugendamt ... in der Sache Amtshilfe.
Herr A. vom Jugendamt Waldshut kann mich auch gerne persönlich kontaktieren. Allerdings bin ich nicht dazu bereit über Sinn und Unsinn der gemeinsamen Sorge zu diskutieren da meine Haltung dazu feststeht und ich mich hier auch in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sehe.
Mit freundlichem Gruß
Paul Fels
Nichtöffentliche Sitzung des Amtsgerichts
-93 F ...
Flensburg, 14. Mai 2004
Gegenwärtig:
Eggers-Zich, Richterin am Amtsgericht ohne Protokollführer mit Tonträger
In der Familiensache
des Herrn Paul Fels
...
- Antragstellers -gegen
Frau Kerstin Sommer
...str. ..., 79837 St. Blasien
- Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte Schinkel und Koll Neustadt 13, 24939 Flensburg - 136-
AZ: ...
erschienen bei Aufruf:
1. Der Antragsteller mit Herrn ...als Beistand,
2. für die Antragsgegnerin Rechtsanwältin Steinhausen,
3. für das Jugendamt des Kreises Schleswig-Flensburg Herr W...,
4. der Sachverständige, Herr Prof. ...,
5. die Verfahrenspflegerin Frau W.
Antragsgegner-Vertreterin erklärt:
Ich bin nicht damit einverstanden, wenn ein nichtanwaltlicher Beistand für Herrn Fels zur Verhandlung zugelassen wird, da diese nichtöffentlich ist.
Der Antragsteller beantragt, ihm ein Umgangsrecht mit seinen Töchtern einzuräumen, zunächst einmal im Monat für einen Tag, jedoch mit der Maßgabe, dass dieses ausgeweitet werden sollte.
Antragsgegner-Vertreterin beantragt, diesen Antrag zurückzuweisen und das Umgangsrecht auszusetzen.
Die Verfahrenspflegerin beantragt ebenfalls, das Umgangsrecht auszusetzen.
Es wird der Brief von Antonia, vom ...05.2004, bei Gericht eingegangen am ....05.2004, verlesen unter Hinweis darauf, dass dieser Brief zwar an das Gericht persönlich gerichtet ist, jedoch aus rechtstaatlichen Gründen allen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gegeben werden muss.
Der Antragsteller erhält Gelegenheit, Fragen an den Sachverständigen zu richten.
Der Antragsteller bittet um Beantwortung der Frage, welche psychologischen Auswirkungen es auf die Kinder hat, ,,falls die Umgangsvereitelung weiter andauert“?
Der Sachverständige erklärt dazu:
In Ergänzung meines Gutachtens kann ich zunächst einmal sagen, dass ich die Entwicklung in dieser Familie eigentlich nur noch als ,,tragisch“ bezeichnen kann. Ich verstehe die Sehnsucht des Vaters nach seinen Kindern, kann aber seine Mittel, ein Umgangsrecht erreichen zu wollen, nicht gutheißen. Er trägt durch seine Haltung ungewollt dazu bei, dass die Kinder immer wieder gezwungen werden, sich zu positionieren. Es ist in diesen Konstellationen eigentlich immer so, dass sich die Kinder nur bei dem Elternteil positionieren können, bei dem sie leben.
Ich bin inzwischen auch der Auffassung, dass der Antragsteller mit seiner Haltung und seiner Weiterverfolgung des Umgangsrechtsantrages die Position seiner Kinder für lange Zeit zementieren wird in der Form, dass sie den Umgang weiterhin ablehnen werden.
Die Verfahrenspflegerin berichtet, dass sie sich am vergangenen Dienstag noch einmal mit Lara und Antonia getroffen hat und sie gefragt hat, ob sie dem Gericht oder den anderen Verfahrensbeteiligten etwas ausrichten solle. Beide Mädchen hätten ihr erklärt, dass sie dem Vater - wenn es ihn interessiert - erzählen könnte, wie sie heute aussehen.
Auf die Frage, warum sie ihm kein Foto zur Verfügung stellen wollen, haben die Mädchen erklärt, sie hätten darüber schon öfter nachgedacht, aber Angst, er würde dieses Foto ins Internet stellen und die Nachbarn könnten das lesen.
Der Antragsteller erklärt:
Ich werde, sollte ich ein Foto bekommen, dieses nicht ins Internet stellen. Ich werde es auch nicht anderweitig veröffentlichen oder verwenden.
Die Sitzung wird auf Wunsch des Sachverständigen für eine Stunde unterbrochen. Nach Wiederaufruf der Sache erscheinen sämtliche Verfahrensbeteiligte.
Der Beistand des Antragstellers erklärt:
Der Antragsteller ist zu der Überzeugung gelangt, dass das Umgangsrecht nur durchgeführt werden kann, wenn er die Wünsche seiner Töchter respektiert. Er möchte daher dieses Verfahren und auch das Verfahren auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge, das bei dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen anhängig ist, beenden.
Er möchte in keinem Fall ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht erreichen, das nur zwangsweise durchgesetzt werden kann. Wenn dieses und das Verfahren auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge beendet werden, möchte der Antragsteller aber zumindest ein Bild der Kinder neueren Datums erhalten und verweist auf das bereits vorhin zu Protokoll gegebene Versprechen, dieses nicht für andere als für private Zwecke zu verwenden.
Die Verfahrenspflegerin berichtet, dass Antonia ihr berichtet hat, dass sie sich mit dem Vater auseinandersetze und sich auch über die Notwendigkeit im klaren sei, sich zukünftig mit ihm auseinander zu setzen. Sie habe auch schon über eine mögliche Kontaktaufnahme nachgedacht. Sie könne sich das aber nur vorstellen, wenn der Vater aufhöre, sie zum Kontakt zwingen zu wollen.
Lara habe in diesem Gespräch gesagt:
,,Wenn der ständige Druck endlich aufhört, denke ich darüber nach, wann ich den Vater treffen will“.
Die Verfahrenspflegerin erklärt:
Es ist für mich selbstverständlich, dass ich für beide Mädchen auch zukünftig als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehe, beispielsweise, wenn diese versuchen wollen, von sich aus mit dem Vater Kontakt aufzunehmen. Ich werde sie dann dabei unterstützen.
Sodann schließen die Parteien folgenden V e r g l e i c h
1.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Antragsteller grundsätzlich ein Umgangsrecht mit den gemeinsamen Töchtern Antonia und Lara in der heute beantragten Form zusteht.
2.
Der Antragsteller verzichtet auf die Durchsetzung dieses Umgangsrechtes und wartet darauf, bis eines oder beide der Mädchen einen persönlichen Umgang mit ihm suchen.
3.
Die Kosten des Verfahrens und der Vereinbarung werden gegeneinander aufgehoben.
Laut diktiert und allseits genehmigt.
Der Sachverständige erklärt:
Auch für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich den Parteien auch nach Fertigstellung des Gutachtens zukünftig weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung stehe.
Eggers-Zich
Für die Richtigkeit der Übertragung
vom Tonträger:
..., Justizangestellte als
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
07. Juni 2004
Beschluss
In der Familiensache Sommer wird der Termin vom Dienstag, den 15.06.2004 und der Anhörungstermin der Kinder vom Montag, den 14.06.2004 aufgehoben und das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
x auf Antrag des Antragstellers
Hartmann
Richter
Amtsgericht Flensburg
z.H. Richterin Eggers-Zich
Gesch. Nr.
Postfach 1151
24901 Flensburg
Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung mit meinen Kindern Antonia und Lara Sommer vom 31.10.1995
Geschäftsnr. ...
16.06.2004
Guten Tag Frau Eggers-Zich,
mit Datum vom 07.06.04 sandten Sie mir einen Antrag der Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen vom 25.05.04 zu, in dem es heißt:
"In der Familiensache ... hatte das Gericht den Gegenstandswert für das Verfahren mit Beschluß vom 03.02.1999 auf 5.000 DM festgesetzt. Wir bitten, diese Entscheidung angesichts einer Verfahrensdauer von über 5 Jahren, zahlreicher Verhandlungstermine und eines umfangreichen Schriftverkehrs zu überprüfen. Wir halten einen Gegenstandswert von 10.000 € für angemessen."
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung.
1. Durch die Verwendung des Personalpronomen "wir" suggeriert Frau Steinhausen, dass offenbar mehrere Rechtsanwälte in dem Verfahren tätig waren, für die sie nun anscheinend auch mehrfach eine Vergütung beanspruchen will. Richtig ist indes, dass Frau Steinhausen die einzige von Frau Sommer beauftragte Rechtsanwältin war. Es muss daher korrekterweise heißen: "Ich bitte, diese Entscheidung angesichts einer Verfahrensdauer von über 5 Jahren, zahlreicher Verhandlungstermine und eines umfangreichen Schriftverkehrs zu überprüfen. Ich halte einen Gegenstandswert von 10.000 € für angemessen."
Frau Steinhausen hat ja immerhin Jura studiert, so dass vorausgesetzt werden kann, dass sie die unterschiedliche Bedeutung der verschiedenen Personalpronomen kennt. Wenn sie es mag, kann sie natürlich in ihrer eigenen Familie oder mit Freunden in der Wir-Form reden, so könnte sie zum Beispiel zu ihrem Mann sagen, "Wir gehen jetzt in die Küche Kartoffeln schälen", anstatt "Ich gehe jetzt in die Küche Kartoffeln schälen."
2. Den Antrag von Rechtsanwältin Steinhausen weise ich zurück.
Für eine Vergütung nach einem Streitwert von 10.000 € würde Frau Steinhausen drei Gebühren 7,5/10 a 181,50 € und zusätzlich eine Vergleichsgebühr in Höhe von 242 € kassieren. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer und Auslagen, so dass die steuerzahlende Bevölkerung mindestens 912,34 € an Rechtsanwältin Steinhausen zu zahlen hätte. Dies kann fachlich und politisch nicht gewollt sein.
Angesichts der desaströsen Auswirkungen der Vertretung von Frau Sommer durch Rechtsanwältin Steinhausen auf mich und meine Kinder halte ich selbst eine Vergütung orientiert an dem festgelegten Streitwert 5.000 DM für viel zu hoch. Angesichts der negativen Auswirkungen der Arbeit von Frau Steinhausen auf mich und meine beiden Töchter würde ich eher eine Schadensersatzforderung geltend machen, als auf den Gedanken zu kommen, Frau Steinhausen dafür auch noch zu vergüten. Nun scheint es ja in der deutschen Juristerei bei der Frage der Vergütung von Rechtsanwälten aus der Staatskasse und damit aus Mitteln der steuerzahlenden Bevölkerung, wozu die Mutter meine Töchter nach meinem Kenntnisstand nicht zu gehören scheint, nicht nach der Qualität der Arbeit der Anwälte zu gehen, sondern schlicht nach formalen Kriterien. Nun, das scheint ein unvermeidliches Ergebnis des ansonsten lobenswerten Rechtsstaatsprinzip zu sein, man wird damit wohl leben müssen.
Der Antrag von Frau Steinhausen auf eine Vergütung orientiert an einem vier Mal so hohen Streitwert, nämlich 10.000 € ist jedoch in meinen Augen einfach unverschämt und dreist. Soll die steuerzahlende Bevölkerung etwa für die Folgen der von Frau Steinhausen mitzuverantwortenden Verfahrensverschleppung und Vater-Kind-Entfremdung aufkommen? Frau Steinhausen möge sich statt des Griffs in die Staatskasse an Frau Sommer, die Mutter meiner Töchter wenden und diese um Erstattung möglicherweise entstandener Mehrkosten wenden. Frau Sommer kann gelegentlich einmal einer Erwerbsarbeit nachgehen und so die in ihrem Auftrag tätig gewordene Rechtsanwältin Frau Steinhausen honorieren.
Paul Fels
Wenn auch sonst der zuständigen Richterin nicht viel zu gelingen scheint, wenigstens bekommt Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen für ihre jahrelange Beihilfe zur Umgangsvereitelung jetzt noch eine finanzielle Extraportion aus Steuermitteln von der zuständigen Familienrichterin Frau Eggers-Zich zugeteilt.
Das ganze liest sich so:
"Amtsgericht Flensburg
Geschäftsnummer: ...
Flensburg, 28.6.2004
Beschluss
In der Familiensache ...
...
wird der Beschluss vom 19.11.1996 geändert und der Streitwert auf 9.000 EUR festgesetzt.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 30 KostO.
Nach dieser Vorschrift bestimmt das Gericht in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten nach freiem Ermessen. In Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung ist der Wert regelmäßig auf 3000 Euro anzunehmen. Er kann nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000 Euro angenommen werden.
Angesichts des Umfanges der Sache, der zeitlichen Ausdehnung, der Vielzahl von Terminen und der rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten hält das Gericht eine Verdreifachung des Regelstreitwertes von 3.000 EUR für angemessen.
Eggers-Zich, Richterin am Amtsgericht"
Wer da glaubt, in Deutschland gäbe es ein gewisses Gefühl für Anstand, der wird über den Beschluss vielleicht verwundert sein. Nach all den Jahren Amtsgericht Flensburg, die der kinderentsorgte Vater Paul Fels miterleben musste, kann dieser nur müde lächeln und an die Volksweisheit erinnern, die da meint, die dümmsten Bauern ernten die dicksten Kartoffeln. Doch was soll man auch schon von einem Gericht erwarten, das in seinem Amtsfluren Wehrmachtssoldaten, die in anderen Ländern Menschen getötet haben mit dem Spruch ehrt: "Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk 1939 - 1945"
Bevor solcher Unrat nicht aus deutschen Gerichten entfernt ist, darf man wohl auch keine durchgehende Besserung von den Menschen erwarten, die tagaus tagein daran vorbeilaufen.
Schlimmer geht`s wohl immer - gute Nacht Deutschland.
Übermutter Kerstin Sommer schickt mit nach 9 Jahren Umgangsvereitelung zwei aktuelle Fotos meiner Töchter. Dankbar wie ich nach so vielen Jahren bin schreibe ich Ihr zurück:
05.07.2004
Hallo Kerstin,
Danke für die beiden Fotos von Antonia und Lara, die Du mir in Deinen Brief vor ein paar Tagen geschickt hast. Nach 9 Jahren habe ich damit erstmalig ein aktuelles Foto meiner Töchter von Dir erhalten und weiß jetzt wenigstens wie Antonia und Lara aussehen. Das ist nicht viel, aber es versetzt mich wenigstens in die Lage mich ein wenig mit der Realität statt mit Bildern aus dem Jahr 1995 auseinander zusetzen. Die Bilder werde ich in den Bilderrahmen tun, der bei mir in der Küche hängt und in dem eine Kinderzeichnung von Antonia ... und ein Bild von beiden Mädchen aus meinem letzten Urlaub und persönlichen Kontakt aus dem Jahr 1995.
...
Paul
Am 4.8.2004 erhalte ich in einem Brief von Kerstin die Jahreszeugnisse von Antonia und Lara. Die Zeugnisblätter sind durchnummeriert und ich sehe, dass einige Seiten fehlen. In einem Brief an die Mutter bitte ich sie, mir die fehlenden Seiten noch zuzuschicken. Mal sehen, ob das noch passiert.
05.08.2004
Hallo Kerstin,
Danke für die Zusendung der Zeugnisse von Antonia und Lara, die ich gestern von Dir erhalten habe. Beiliegend 1,44 € für die Portokosten. Sei bitte so freundlich und sende mir - soweit vorhanden - auch noch die Seiten 1 und 16 der Zeugnisses von Antonia zu. Ebenso die Seiten 1 und 11 des Zeugnisses von Lara.
...
Paul
Die Mutter teilt mir daraufhin mit, dass auf den angefragten Blättern nichts von Bedeutung gestanden hätte, wenn ich die Blätter dennoch haben wolle, solle ich Geld für die Kopien (15 Cent pro Blatt) an sie schicken. So ist halt das Leben, erst betreibt die Mutter jahrelang Umgangsvereitelung, koste es den Staat was es wolle und dann spart die selbe Frau beim Kopierpapier Kosten in Höhe von 90 Cent. Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, die sind so eigenartig, dass selbst der liebe Gott Mühe hat sie zu verstehen.
Mein Antwortbrief:
18.08.2004
Hallo Kerstin,
Danke für Deine briefliche Rückmeldung, die mich gestern erreicht hat. Für die restlichen Kopien der Zeugnisse und sonstige Dir entstehende Kosten lege ich Dir hier 5 Euro in Bar bei. Ich rechne die 5 Euro auf Dein Schuldenkonto an, das ich für Dich führe. 5 Euro sind da ein vergleichsweise mikroskopischer Betrag, es lohnt kaum ihn aufzuschreiben. Aber Ordnung soll sein.
...
Gruß
Paul
03.11.2004
Hallo Kerstin,
Danke für Deinen undatierten Brief, der am 23.10. bei mir eingetroffen ist.
Die 5 Euro die ich dir zugeschickt habe, stellen für mich keine finanzielle Belastung da, über die ich ernsthaft nachdenken würde. Auch nicht die Geldgeschenke, die Lara und Antonia von mir bekommen. Anders sieht es schon mit den erheblichen finanziellen Forderungen von diversen Unterhaltsvorschusskassen und Sozialämtern aus, inklusive einer Strafanzeige des Sozialamtes ... mit anschließender Strafverfolgung gegen mich, die meinen, dass sie von mir Erstattung der von ihnen für Antonia und Lara gezahlten Leistungen verlangen müssten. Ein Ansinnen, das aus meiner Sicht völlig absurd ist, da ich die Ämter nicht damit beauftragt habe, als Ersatzvater für mich einzuspringen und ich als Vater nicht die Absicht hatte und habe, mich aus der persönlichen Betreuung meiner Töchter herauszuziehen und nur noch als Zahlvater zu fungieren. Ich weiß nicht ob Du möglicherweise auch dieser Ansicht warst, denn viele Ereignisse der letzten 9 Jahre weisen darauf hin. In diesem Fall möchte ich einem solchen Ansinnen für die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft noch einmal ausdrücklich widersprechen.
Neben diesen ganz handfesten finanziellen Forderungen, die des öfteren an mich und wohl auch in der Zukunft noch am mich herangetragen werden, stellt sich für mich die Frage, ob der langjährige Kontaktabbruch zu meinen Töchtern und die damit verbundenen erheblichen persönlichen Belastungen, die oftmals bis an den Rand des für mich menschlich tragbaren gingen - kein Mensch der dies nicht persönlich erlebt hat, kann ermessen wie schlimm es ist, jeden Tag aufzustehen und zu wissen, dass der Kontakt zu seinen Kindern abgebrochen ist und nicht zu wissen, ob dies in der Zukunft je anders sein wird - in ein finanzielles Äquivalent umzurechnen sind. Wenn dem so wäre, dann wären 5 Euro gegen dieses finanzielle Äquivalent ein so geringer Betrag, dass der bloße Gedanke an 5 Euro eine reine Zeitverschwendung für mich wäre. Es gibt ja leider keine Schadensersatztabellen, die darüber Auskunft geben, wie viel Schadensersatz ein Elternteil vom anderen verlangen kann, um die durch diesen zu verantwortenden Kontaktabbruch zu seinen Kindern in einer Geste der Wiedergutmachung versuchen auszugleichen. Mangels vorhandener Richtwerte könnte man die Unterhaltstabelle heranziehen, in der für ein Kind von 6-11 Jahren 241 Euro monatlicher Unterhalt veranschlagt wird. In sechs Jahren wären das 17.352 Euro je Kind. Nach dieser sicher sehr niedrig angesetzten Berechnung würdest du mir für sechs Jahre Kontaktunterbrechung 34.704 Euro schulden. Bitte gib mir Bescheid, wenn Du eine Kontonummer brauchst, auf der Du diese Schuld begleichen willst. Du siehst an diesem Betrag, dass 5 Euro eine hier vernachlässigbare Größe ist, über die es sich kaum zu reden lohnt.
Die Rechnung ist im übrigen unvollständig, denn es sind ja bereits neun Jahre Kontaktabbruch und die Zukunft ist noch nicht einmal berücksichtigt.
Letztlich ist es natürlich so, dass Geld kein geeignetes Äquivalent für den von mir erlittenen Schaden und verlorengegangene Jahre mit seinen Kindern sein kann.
Beiliegend zwei Informationsblätter zur Übernahme der Umgangskosten durch das Sozialamt ... . Bitte kümmere dich darum, diese Unterstützung beim Sozialamt zu beantragen, damit es den Kindern möglich wird, ihren Vater in ... zu treffen.
Paul
Zu ihrem 14. Geburtstag schicke ich meiner jüngeren Tochter Lara einem Geburtstagsbrief mit ein paar kleinen Geschenken und einem Geldgeschenk. Ich lege einen frankierten Rückumschlag bei, auf dem ich schon meine Adresse und den Absender meiner Tochter geschrieben habe.
Am 9.11.04 bekommen ich einen Brief von Lara. Es ist der frankierte Rückumschlag. Darin ein fünf mal fünf Zentimeter großer Zettel mit der Nachricht: "Alles gut angekommen Danke Lara"
Die erste schriftliche Nachricht von Lara an mich nach neun Jahren. Ich freu mich darüber sehr, doch ich denke auch daran, wie viele Jugendamtsmitarbeiter, Rechtsanwälte, Richter und andere aus der Helferindustrie, sowie eine männer- und väterfeindliche und -diskriminierende Gesetzgebung mit den dazu gehörigen Verantwortlichen in Deutschland dazu beigetragen haben, dass sich eine solche menschliche Tragödie eines neunjährigen Kontaktabbruchs entfalten konnte. Keiner und keine hat dafür je seine persönliche Verantwortung eingestanden. Durchaus vergleichbar mit der Situation in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg, wo kaum einer der schuldig gewordenen sich zu seiner Verantwortung als Täter oder Täterin bekannt hat.
Teil II: Kindesentführung nach Sankt Blasien im Schwarzwald 2002 - 2004
Teil III: Kindesentführung nach Sulzburg 2004 - 2007
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