Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgericht Köln


 

 

Verwaltungsgericht Köln

Appellhofplatz

50667 Köln (Eingang Burgmauer)

 

Telefon: 0221 / 2066-0

Fax: 0221 / 2066-457

 

E-Mail: poststelle@vg-koeln.nrw.de

Internet: www.vg-koeln.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Köln (04/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 27.02.2023 - laufende Aktualisierung - http://www.vg-koeln.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

 

 

Präsidentin am Verwaltungsgericht Köln: Birgit Herkelmann-Mrowka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln / Präsidentin am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.10.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2011 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. 

Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Köln: Stefanie Seifert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.06.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt (Verwaltunsgericht Magdeburg?). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.2000 als Richterin am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2016 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2019 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. 

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Köln ist zuständig für das Gebiet der kreisfreien Bundesstadt Bonn, der kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie des Rhein-Erft-Kreises, des Oberbergischen Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Sieg-Kreises.

In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt sieben Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen als Beschwerdegericht:.

 

Verwaltungsgericht Aachen

Verwaltungsgericht Arnsberg

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungsgericht Minden

Verwaltungsgericht Münster

 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Verwaltungsgericht Köln: 

David Altmaier (geb. ....) - Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab , ..., 2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe beim Verwaltungsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe beim Verwaltungsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Verwaltungsgericht Köln - GVP 01.01.2017: Richter am Verwaltungsgericht.

Christine Asmis (Jg. 1964) - Richterin am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.02.1998, ..., 2002)

Michael Boeker (Jg. 1962) - Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 19.08.1996, ..., 2002)

Guido Böllinger (Jg. 1974) - Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.08.2001, ..., 2002)

Norbert Büllesbach (Jg. 1958) - Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 02.11.1993, ..., 2002)

Dr. Christiane Busch (Jg. 1968) - Richterin am Verwaltungsgericht Köln (ab 29.12.2000, ..., 2002)

Andreas Fleischfresser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.04.2011, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2011 als Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Verwaltungsgericht Köln - GVP 01.01.2023: Vorsitzender Richter - 7. Kammer. 19.11.2019: "Das Verwaltungsgericht Köln hat die Gerichtsverfahren von sechs sterbenskranken Menschen ausgesetzt, die in Suizidabsicht auf die Aushändigung einer tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital geklagt hatten. Gleichzeitig riefen die Richter der 7. Kammer das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, die Frage grundsätzlich zu klären. „Wir sind der Auffassung, dass ein generelles Verbot für den Erwerb des Betäubungsmittels nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser bei der Beschlussverkündung. „Das gilt für allem für Menschen, die aufgrund ihrer schweren Erkrankung keine Handlungsalternativen haben.“ Da das Betäubungsmittelgesetz den Erwerb von entsprechenden Medikamenten zur Selbsttötung verbietet, müssten die Bestimmungen in Karlsruhe überprüft werden, um Klarheit zu schaffen. ... Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist bislang nicht umgesetzt worden, weil das Bundesgesundheitsministerium das BfArM angewiesen hatte, keine Erlaubnis für den Erwerb von Betäubungsmitteln zu erteilen. Grundlage war ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio, der eine Mitwirkung des Staates an Selbsttötung als verfassungsrechtlich nicht haltbar nannte. Richter Fleischfresser übte Kritik an der Entscheidung der Leipziger Richter. Sie hätten die Grenzen der verfassungskonformen Auslegung überdehnt und unzulässigerweise in den Kompetenzbereich des Gesetzgebers eingegriffen." - https://www.aerztezeitung.de/Politik/Koelner-Richter-verweisen-Suizidwillige-nach-Karlsruhe-404107.html. Johannes Kreis (Pseudonym) - 04.04.2023: "Die „naturwissenschaftliche Wirklichkeitskonstruktion“ des Grundgesetzes und die „Operationalisierung von Grundrechten“ nach Kersten/Rixen... So stellt in einem Buch zum Infektionsschutzrecht, an dem Herr Rixen mitgearbeitet hat, ein illustrer Kreis von mutmaßlich Rechtskundigen zwar fest, dass die Bundesregierung schon im April 2020 das Haftungsrisiko der Impfstoffhersteller per Rechtsverordnung verringert hat, siehe, * Kluckert (Hrsg.), „Das neue Infektionsschutzrecht“, Nomos, 2. Auflage. 2021 Und dort, §7 Medizinprodukte und die epidemische Lage von nationaler Tragweite Rn. 51 „Eine erste Maßnahme ist auf Grundlage von § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. a und lit. b IfSG bereits getroffen worden: Das BMG erließ am 8.4.2020 die „Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie.“ Durch diese Verordnung befreite die Bundesregierung deutsche Unternehmen, die auf internationalen Märkten tätig sind und als Vertragspartner der Bundesregierung die aktuell dringend benötigte persönliche Schutzausrüstung und Medizinprodukte beschaffen, von dem damit normalerweise verbundenen Haftungsrisiko.“ Aber niemand aus dem Kreis dieser Rechtsexperten, unter anderem Rechtsanwälte des Deutschen Hausärzteverbandes und des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), kann die Frage beantworten, warum eine Verminderung des Haftungsrisikos die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellt? Was ist denn hier die innere Logik? Es soll schnell gehen, deshalb kann es Probleme geben. Wenn es aber Probleme gibt, dann wollen wir keine Haftung haben? Es ist sehr plausibel, gerade im Hinblick auf die normalerweise 10 -15 Jahre Entwicklungszeit für Impfstoffe, die man in 6 Monate „teleskopiert“ hat, dass man sich der Risiken bewußt gewesen ist und gerade deshalb das Haftungsrisiko der Hersteller vermindert hat. An dem Risiko des Bürgers, schwere Impfnebenwirkungen zu erleiden, hat das nichts geändert. Der illustre Kreis von Infektionsschutzrechtexperten umfasst neben Prof. Dr. Sebastian Kluckert von der Universität Wuppertal, Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München; Nicole Böck, Rechtsanwältin, München; Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln; Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur., Universität Augsburg; Dr. Kerstin Sabina Heidenreich, GKV-Spitzenverband, Berlin; Prof. Dr. Marcel Kau, LL.M., Universität Konstanz; Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin; Dr. Felix Lubrich, GKV-Spitzenverband, Berlin; Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin; Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth; Dr. Joachim Rung, Rechtsanwalt, München; Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim; Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin; Joachim Schütz, Deutscher Hausärzteverband, Köln; Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover; Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Köln; Ulf Zumdick, Rechtsanwalt, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V., Berlin. Wenn die neuen, „vorher undenkbaren“ Zulassungsverfahren doch sicher waren, wie das PEI versprochen hat, was hatten die Hersteller dann zu befürchten? Warum sollte dann ein über das normale Maß hinausgehendes Haftungsrisiko bestanden haben? Die Mehrheit der deutschen Rechtstechniker verschließt sich weiterhin der ganz zentralen Frage, wie eine Verminderung des Haftungsrisikos (u.a. durch Aufhebung der Beweislastumkehr des §84 Abs. 2 S. 1 AMG) zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung beiträgt? Kein einziger der deutschen Vorzeige-Staatsrechtler hat sich bislang öffentlich dieser Frage gestellt. Und diese Leute wollen den Bürger belehren, was der Stand der Wissenschaft sei? Indem die entscheidenden Fragestellungen ausgespart werden? In der irrigen und verqueren Welt von Kersten, Rixen & Co bilden die Grundrechte nicht mehr die Grenzmarken innerhalb derer sich die Staatsgewalt bewegen darf. Sondern, es ist die Staatsgewalt, die die Grundrechte nach Bedarf „operationalisiert“. Vgl. Kersten/Rixen (2022), ..."

Birgit Herkelmann-Mrowka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln / Präsidentin am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.10.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2011 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt.

Michael Huschens (geb. - geheim) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab , ..., 2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf probe am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt (Dienstantritt offenbar 1990). Im Handbuch der Justiz 1996 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Maskenafffäre - VG Köln, Urteil vom 19.01.2023 - 13 K 2382/21 - Richter: Huschens, Ost, Dr. Wilfert -ausführlich siehe unten.

 

Raffauf (geb. ....) Richter kraft Auftrags am Verwaltungsgericht Köln (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Raffauf nicht aufgeführt.Verwaltungsgericht Köln - GVP 01.01.2016: nicht aufgeführt. Verwaltungsgericht Köln - GVP 01.01.2017: Beisitzer 26. Kammer. Namensgleichheit mit: Elisabeth Raffauf - Diplom-Psychologin - http://elisabethraffauf.de. 2013: "Elisabeth Raffauf ist Diplom-Psychologin, arbeitet in einer Erziehungsberatungsstelle in Köln und leitet Gruppen für Eltern pubertierender Jugendlicher. ..." - http://www.kaenguru-online.de/de/interview-mit-elisabeth-raffauf/___id/3894/themen.html

Clementine Riechert (geb. - geheim) - Richterin am Verwaltungsgericht Köln (ab , ..., 1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1990 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt (Dienstantritt um 1987). im Handbuch der Justiz 1992, 1994, 2010 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt (Dienstantritt um 1990). Verwaltungsgericht Köln - GVP 01.01.2012: stellvertretende Vorsitzende der 7. Kammer. Namensgleichheit mit: Gerhard Werner Riechert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum (ab 18.03.1994, ..., 2010). Namensgleichheit mit: Heidi Riechert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Duisburg-Ruhrort (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.2009 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. 22.11.2012: Wiedereintritt von Richterin Riechert in den richterlichen Dienst am Amtsgericht Duisburg-Ruhrort. GVP 01.01.2013: Familiengericht. 

Stefanie Seifert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.06.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt (Verwaltunsgericht Magdeburg?). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.2000 als Richterin am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2016 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2019 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt.

 

# Dr. Friedrich Decker

# Ulrich Deffaa

# Ursula Delfs

# Jens Dierke

# Ernst-Friedrich Dittmers

# Lars Duesmann

# Dr. Claudia Erwin

# Elke-Marie Follmer

# Dr. Gunter Friedrich

# Klaus Fömpe

# Volker Golyschny

# Brigitte Gust

# Dr. Carsten Günther

# Klaus-Dieter Haase

# Kristof Harperath

# Eva Hempel

# Dr. Peter Henke

# Dietrich Hofmann

# Karl Heinz Holler

# Dr. Bernd Höver

# Paul Jacoby

# Bernadette Janssen-Kolander

# Axel Jens

# Katharina Jestaedt

# Michael Joisten

# Klaus-Dieter Judick

# Peter Jörgens

# Christiane Kimmel

# Andrea Kleinschmidt

# Wolfgang Knechtges

# Andrea Knipper

# Rainer Koch

# Jürgen Kohlheim

# Elisabeth Kortmann

# Alexandra Kratz

# Max Kratz

# Bettina Kroll

# Karl Krützmann

# Thomas Krämer

# Ulricke Leßmann

# Dr. Helmut Lingmann

# Alfred Mahler

# Dr. Rainer Maske

# Charles Henri Mathieu

# Holger Maurer

# Peter Mautes

# Heinz Meuser

# Raphael Murmann-Suchan

# Wilfried Müller

# Hans-Ulrich Müller-Bernhardt

# Peter Möllers

# Katrin Nagel

# Hans-Martin Niemeier

# Dr. Frank Oehmke

# Dr. Gerhard Ohse

# Emanuel Ost

# Claudia Ostermeyer

# Hanfried Paffrath

# Sabine Panno-Bonnmann

# Joachim Pentzlin

# Lothar Pesch

# Wolfgang Pötsch

# Helmut Reich

# Günter Reuter

# Ralf Roos

# Wolfgang Rusch

# Dr. Matthias Röhl

# Dr. Franz Schemmer

# Claus Schicha

# Klaus Schiefer

# Christiane Schlenker

# Ulricke Schumacher

# Susette Schuster

# Dr. Manfred Siegmund

# Klaus Sprenger

# Folker Stemshorn

# Petra Suchodoll

# Bernhard Tillmann-Gehrken

# Dr. Eva-Angelika Timmler

# Annegret Titze

# Klaus-Peter Uhlenberg

# Harald Vermehr

# Dr. Andreas Vogt

# Heilwig von Massow

# Evelyn Wagner

# Dr. Arnim Wegner

# Barbara Wilhelm

# Dr. Gudrun Willerscheid-Weides

# Dr. Silke Wittkopp

# Dr. Doris Wundes

# Dr. Rita Zimmermann-Rohde

# Werner Zobel

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Köln tätig:

Peter-Paul Aengenvoort (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.01.1980, ..., 2002)

Bernhard Amann (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 23.12.1986, ..., 2002) 

Dr. Joachim Arntz (geb. 09.09.1946) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln / Präsident am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.10.1998, ..., 2011)

Andreas Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.05.2005, ..., 2018) - ab 01.03.2000 Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2005 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt.  

Wolfgang Bendler (Jg. 1947) - Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 15.06.1984, ..., 2002) 

Dr. Michael Bertrams (geb. 23.12.1947 in Waldbröl) - Präsident am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (ab 1994, ..., 2009) - 1975 bis 1982 Richter am Verwaltungsgericht Köln. 1982 bis 1989 Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. 1990 bis 1994 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Ab Juni 1994 Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen.

Harald Bohlen (Jg. 1952) - Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 09.08.1985, ..., 2002)

Herbert Breitbach-Plewe (Jg. 1955) - Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 21.04.1988, ..., 2002)

Sigrid Bühring-Pfaff (Jg. 1954) - Richterin am Verwaltungsgericht Köln (ab 29.12.1984, ..., 2002) 

Kurt Büchel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf / 2. Kammer (ab , ..., 2010, 2011) - ab 15.02.1979 Richter im Richterverhältnis auf Probe am Verwaltungsgericht Köln. Im Handbuch der Justiz 1988 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt.

Dr. Bartold Busse (Jg. 1945) - Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 27.09.1979, ..., 2002)

Hildegund Caspari-Wierzoch (Jg. 1953) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln (ab 21.06.2000, ..., 2002)

Berthold Clausing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 28.02.1994, ..., 2014) - Namensgleichheit mit: Barbara Clausing (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Langenfeld (ab , ..., 1994, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1990 unter dem Namen Barbara Schulze ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992, 1994, 2002, 2008 und 2014 unter dem Namen Barbara Clausing als Richterin am Amtsgericht Langenfeld ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Dienstantritt am Amtsgericht Langenfeld vermutlich um 1982? Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Langenfeld - GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 8. 

Dr. Christof Hausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (ab 02.05.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 14.06.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. 01.03.2008: wohl abgeordnet an das Amtsgericht Bergisch Gladbach. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.05.2011 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. 

Elke Heßelmann (geb. 02.07.1958 in Oberhausen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Weimar / Präsidentin am Verwaltungsgericht Weimar (ab 09.11.2005, ..., 2012) - ab 1986 Richterin auf Probe am Verwaltungsgericht Köln. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.11.2005 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Weimar aufgeführt. Während ihrer Probezeit zeitweise an die Verwaltung des Erftkreises abgeordnet. 1989 am Verwaltungsgericht Köln zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. 1994 mit Ihrer Familie vom Rheinland nach Weimar und in den Thüringer Landesdienst versetzt. Seit 1995 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Weimar, seit 2001 dessen Vizepräsidentin. http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$pressearchivliste/910B7FC30B88ABCDC125754D004F3836?OpenDocument

Christoph Jestaedt (geb. 16.01.1954, gest. 10.11.2011 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden (ab 03.07.1992, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.09.1993 als Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.1992 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt. Todesanzeige des Verwaltungsgerichts Dresden: "Herr Jestaedt war nach langjähriger Tätigkeit im nordrhein-westfälischen Justizdienst seit dem Jahr 1992 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden beschäftigt und hat dieses verantwortungsvolle Amt trotz seiner schweren Krankheit noch bis zum Tag vor seinem Tod ... ausgeübt. Nun ja, nicht an oder mit Corona gestorben, aber denoch tot ist tot, vielleicht hätte er etwas weniger arbeite sollen, dann würde er noch heute leben und sich dem Kampf  gegen "Corona" widmen. Sein Leben war Kampf, nun ruhe sanft.

Beate Kienemund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Ministerialdirektorin im Bundesministeriums der Justiz (ab 15.09.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.05.1982 als Richterin am Verwaltungsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 25.01.1997 als Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Justiz - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2002 als Ministerialrätin im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.07.2011 als Ministerialdirigentin im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. 2015: Abteilungsleiterin / Abteilung Bürgerliches Recht im Bundesministeriums der Justiz - http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Abteilungen/BuergerlichesRecht/_doc/artikel.html

Benjamin Limbach (* 25. September 1969)[1] ist ein deutscher Politiker (Bündnis 90/Die Grünen), Jurist und seit dem 29. Juni 2022 Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen im Kabinett Wüst II.
Zuvor war er seit dem 18. Mai 2020 der sechste Präsident der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit Hauptsitz in Brühl.[2]
Nach dem Abitur 1988 am Aloisiuskolleg in Bonn-Bad Godesberg diente Benjamin Limbach von 1989 bis 1990 als Soldat auf Zeit (Reserveoffizieranwärter) im Fernmeldebataillon 910 in Rheinbach. Sein letzter Dienstgrad ist Leutnant der Reserve.[3] Zwischen 1991 und 1995 studierte Limbach Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. In den Jahren 1995 und 1996 absolvierte er sein Promotionsstudium. Sein Rechtsreferendariat legte er von 1997 bis 1999 beim Landgericht Bonn ab. Von 1999 bis 2003 arbeitete er als Richter am Verwaltungsgericht Köln. Limbach war im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Von 2014 bis 2020 war er Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen und Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen. Limbach lehrte Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht sowie Straf- und Strafprozessrecht.[4][5] Vom 18. Mai 2020 bis Juni 2022 war er der sechste Präsident der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit Hauptsitz in Brühl.[6]
Limbach war zunächst Mitglied der SPD und trat 2018 den Grünen bei.[7] Am 29. Juni 2022 wurde er zum Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen im Kabinett Wüst II (schwarz-grüne Koalition) ernannt.[8]
Limbach ist Sohn von Jutta Limbach, ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes von 1994 bis 2002. Er ist verheiratet mit der Anwältin Iris Müller-Limbach, hat zwei Kinder und wohnt mit seiner Familie in Bonn.
Benjamin Limbach: Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis, Schriften zum Strafrecht. Duncker & Humblot, Berlin 2019, ISBN 978-3-428-09455-4.

https://de.wikipedia.org/wiki/Benjamin_Limbach

Johannes Otten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab 01.12.1998, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.1998 als Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. 2003: 23. Kammer.

Dr. Dirk Sander (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (ab 01.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.2012 als Richter am Verwaltungsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.03.2017 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - teilweise abgeordnet - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2017 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - abgeordnet - aufgeführt. Bundesverfassungsgericht - 2023: stellvertretender Pressesprecher - https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Pressestelle/pressestelle_node.html. Namensgleichheit mit: Jörg Sander (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (ab 03.04.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2008 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2008 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.04.2019 als Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

Ralph Stegh (geb. 31.05.1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln (ab , ..., 1994, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 23.02.1979 als Richter am Verwaltungsgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994, 2002 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. GVP 01.01.2010: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln / 1. Kammer.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

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Verwaltungsgericht Köln

Maskenafffäre

VG Köln, Urteil vom 19.01.2023 - 13 K 2382/21

Richter: Huschens, Ost, Dr. Wilfert

 


Ministerium muss Unterlagen zu Maskenbeschaffung herausgeben


Das Bundesgesundheitsministerium ist zur Herausgabe von Informationen über die Beschaffung von FFP-2-Masken im Zuge der Corona-Pandemie verpflichtet. Laut Verwaltungsgericht Köln sind Gutachten und Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei sowie dem Grunde nach auch E-Mail-Korrespondenz zwischen dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn und der Unternehmerin Andrea Tandler herauszugeben.

...

23.01.2023

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-koeln-bundesgesundheitsministerium-muss-unterlagen-zu-maskenbeschaffung-herausgeben

 

 

 

 

 

 

Maskenaffäre

Erfolgreiche Klage zu den geheimen E-Mails zwischen Spahn und Tandler

Nach jahrelanger Verzögerung des Bundesgesundheitsministeriums hat das Verwaltungsgericht Köln zu unseren Gunsten entschieden: Das Ministerium muss uns Teile der Kommunikation zwischen Jens Spahn und Andrea Tandler zur Maskenbeschaffung geben.

6. Februar 2023 - Hannah Vos, Vera Deleja-Hotko

Mit Masken Millionen Euro an Profit machen. Was lange unwahrscheinlich war, wurde im Frühjahr 2020 Realität. Und eine profitierte ganz besonders: Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen bayerischen CSU-Ministers Gerold Tandler. Gemeinsam mit ihrem Partner hat sie Bund, Bayern und NRW zu einem 700 Millionen Euro-Kauf bei der bis dahin unbekannten Schweizer Firma Emix gebracht. Tandler und ihr Partner kassierten dafür 48 Millionen Euro Provision.

Mittlerweile ist klar: Die Masken
waren nicht nur überteuert, sondern
auch von schlechter Qualität.
Mit der Maskenaffäre haben sich
bereits verschiedene Staatsanwaltschaften
und ein Untersuchungsausschuss
im bayerischen Landtag
beschäftigt. Tandler sitzt aktuell in
Untersuchungshaft, weil sie die Gewinne
nicht richtig versteuert haben
soll.
Einer, der seitens der Politik dabei
eine wichtige Rolle spielte, war der
damalige Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn. Wir haben bereits
im Januar 2021 auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes
die Kommunikation
zwischen Jens Spahn
und Andrea Tandler beim Bundesministerium
für Gesundheit (BMG)
angefragt. Doch das BMG schwieg.
Nach unserer Klage hat das Verwaltungsgericht
(VG) Köln am 19. Januar
2023 teilweise zu unseren
Gunsten entschieden.
Jahre%ange Verzögerungstaktik
Doch der Weg dorthin war nicht
leicht. Das BMG bearbeitete unsere
Anfrage monatelang nicht. Die zuständigen
Mitarbeitenden seien mit
den Herausforderungen der Covid19-
Krise beschäftigt, hieß es. Der
weitere Verlauf lässt jedoch Zweifel
darüber aufkommen, dass es sich
um ein zeitliches Problem gehandelt
hat. Vier Monate nachdem wir
unsere Anfrage gestellt hatten, haben
wir eine Untätigkeitsklage
eingereicht.
In der Zeit bis zur mündlichen Verhandlung
beharrte das BMG darauf,
dass die angefragten Dokumente
nachteilige Auswirkungen auf strafrechtliche
Ermittlungen haben
könnten. Zuerst auf Ermittlungen
in Bayern, dann auf Ermittlungen
der Berliner Staatsanwaltschaft und
schließlich auf das steuerstrafrechtliche
Verfahren gegen Tandler
selbst.
Eine neue Begründung kam zwei
Tage vor der mündlichen Verhandlung:
Es seien nicht nur personenbezogene
Daten, sondern auch Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse
in den Unterlagen enthalten. Man
wolle erst die Betroffenen anhören
und könne danach über die Herausgabe
der Dokumente entscheiden.
Allerdings hätte ein solches Drittbeteiligungsverfahren
bereits ganz zu
Beginn, als wir die Anfrage gestellt
hatten, durchgeführt werden müssen
– also vor zwei Jahren.
Entscheidung des Verwa%
tungsgericht Kö%n
Nach der mündlichen Verhandlung
am 19. Januar 2023 gibt uns das VG
Köln in mehreren Punkten recht. Es
wurden die Argumente für eine Ablehnung
hinsichtlich laufender Ermittlungsverfahren
sowie den
Schutz personenbezogener Daten
zurückgewiesen. Letzterer greife
nicht, weil das BMG nicht plausibel
genug dargelegt habe, dass der
Email-Verkehr weitere persönliche
Informationen über Spahn oder
Tandler als die ohnehin bekannten
Umstände enthalten würde.
Ein voller Erfolg ist es dennoch
nicht. Denn das Gericht hat unseren
Anspruch auf Informationszugang
nur anerkannt, „soweit nicht
Versagungsgründe nach § 6 Satz 2
IFG in Rede stehen” – sprich Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse.
Die neue Argumentation kurz vor
der mündlichen Verhandlung hat
also gefruchtet. Das BMG muss
nach dem Urteil nur die Teile der
Kommunikation herausgeben, bei
denen es sich nicht möglicherweise
um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
handelt. In Bezug auf den
Rest muss es ein Drittbeteiligungsverfahren
durchführen und danach
erneut über unsere Anfrage
entscheiden.
Welcher Teil der Mails konkret nun
sofort herauszugeben ist und wo es
sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
handeln könnte, lässt das
Gericht aber leider offen. Es hat leider
darauf verzichtet, sich den Inhalt
der circa 15 E-Mails näher darlegen
zu lassen und auf dessen
Grundlage klar zu benennen, welche
Teile sofort herausgegeben wer-
16
den müssen und welche ein Drittbeteilungsverfahren
benötigen. Der
bloße Verweis auf einen Paragraphen
ist ungewöhnlich unbestimmt
für ein gerichtliches Urteil und lässt
leider viel Raum dafür, dass das Gesundheitsministerium
mit seiner
bisherigen Verzögerungstaktik weiter
macht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beide Seiten können einen Antrag
auf Zulassung der Berufung
stellen.
Update, 27.2.2023: Das Gesundheitsministerium
hat Antrag
auf Zulassung der Berufung
gestellt.

 

 

 

 


 

 

 

OVG Münster verhandelt über Gmail-Klage von Google gegen die Bundesrepublik

...

26.02.2018

https://www.welt.de/newsticker/news1/article173949412/Justiz-OVG-Muenster-verhandelt-ueber-Gmail-Klage-von-Google-gegen-die-Bundesrepublik.html

 

 

 

 

 Googles Email Dienst „Gmail“ ist ein Telekommunikationsdienst

25. November 2015

Mit einem heute den Beteiligten in vollständiger Form bekannt gegebenem Urteil vom 11. November 2015 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der von Google betriebene Email- Dienst „Gmail“ ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist und deswegen von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss.

Vorausgegangen waren Bescheide vom 02. Juli 2012 und vom 22. Dezember 2014, mit denen die Bundesnetzagentur Google unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Anmeldung aufgefordert hatte. Hiergegen hatte Google Inc. geklagt, hauptsächlich mit der Begründung, sie kontrolliere bei Emails die technische Signalübertragung über das offene Internet nicht und übernehme dafür auch keine Verantwortung. Dies sei aber Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes.

Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email- Dienst zuzurechnen.

Aus der Einordnung von „Gmail“ als Telekommunikationsdienst könnten ggf. weitere Rechte und Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz entstehen, z.B. im Hinblick auf Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

21 K 450/15

http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/Archiv/2015/55_151125/index.php

 

 

 

 

 


 

 

 

Verwaltungsgericht Köln: "Justiz im Krieg" - Tagung und Anbringung einer Gedenktafel zum Lischka-Prozess im Appellhof am 28. Mai 2010

20.05.2010

„Justiz im Krieg“: Unter diesem Titel werden am 28. Mai 2010 von 9.30 Uhr bis 17.45 Uhr im Gerichtsgebäude am Appellhofplatz Juristen und Historiker die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Kölner Justiz im Krieg“ vorstellen. Das Forschungsprojekt dient der Aufarbeitung der Justizgeschichte im Raum Köln-Bonn-Aachen in der Zeit von 1939 bis 1945. Es wurde vom Kuratorium „Kölner Justiz in der NS-Zeit“ und dem Forschungsverbund „Justiz im Krieg – Der Oberlandesgerichtsbezirk Köln von 1939 bis 1945“ der Universitäten Köln und Bonn ins Leben gerufen. Das Kuratorium, dem die Präsidenten aller Gerichte, die Leiter der Staatsanwaltschaften sowie die Repräsentanten von Rechtsanwälten und Notaren aus dieser Region angehören, sieht in der Aufarbeitung auch eine eigene Aufgabe der Justiz.

Um 14.00 Uhr wird im Rahmen der Veranstaltung im Gerichtsgebäude am Appellhofplatz zur Erinnerung an den dort vor dreißig Jahren abgeschlossenen Lischka-Prozess eine Gedenktafel enthüllt. Zu der Feierstunde (von 14.00 - 15.00 Uhr) werden die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter, der Oberbürgermeister der Stadt Köln, Jürgen Roters, sowie aus Frankreich Beate Klarsfeld und zahlreiche Nachkommen bzw. Verwandte der jüdischen Opfer erwartet. Der damalige Vorsitzende des Schwurgerichts des Landgerichts Köln und spätere Präsident des Landgerichts Bonn, Dr. Heinz H. Faßbender, wird eine Ansprache halten.

Kurt Lischka, im besetzten Frankreich u.a. Polizeichef von Paris, war an den Deportationen von Juden aus Frankreich in die Konzentrationslager des Ostens beteiligt. Nach dem Krieg lebte er zunächst unbehelligt in Köln. Am 11. Februar 1980 verurteilte ihn das Schwurgericht des Landgerichts Köln wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Nähere Informationen unter www.vg-koeln.nrw.de, dort unter "Termine".

http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOVG/20_05_2010/index.php

 

 


 

 

Karlsruhe lehnt Überprüfung der Wehrpflicht ab

Freitag, 31. Juli 2009 15.47 Uhr

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine inhaltliche Überprüfung der Wehrpflicht erneut abgelehnt. Das Karlsruher Gericht wies einen Vorstoß des Verwaltungsgerichts Köln als unzulässig ab, das die Wehrpflicht wegen der stark gesunkenen Zahl der Einberufungen für verfassungswidrig hält. Die Verwaltungsrichter hätten ihre «Richtervorlage» lediglich «pauschal und unzureichend» begründet, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Verwaltungsrichter sahen die Wehrgerechtigkeit verletzt, weil inzwischen nicht einmal mehr jeder fünfte Mann eines Geburtsjahrgangs einberufen werde. (Az: 2 BvL 3/09 - Beschluss vom 22. Juli 2009).

Damit hat Karlsruhe - nach Entscheidungen in den Jahren 2002 und 2004 - zum wiederholten Mal die Wehrpflicht unbeanstandet gelassen, ohne sich abschließend zur Frage der Wehrgerechtigkeit angesichts sinkender Einberufungszahlen zu äußern.

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) sagte in Berlin, das Gericht stütze seine Grundüberzeugung, «dass sich die Wehrgerechtigkeit an der Zahl derjenigen jungen Männer orientiert, die der Bundeswehr tatsächlich für den Wehrdienst zur Verfügung stehen». FDP und Grüne kritisierten das Urteil.

Auslöser des Verfahrens war eine Klage eines inzwischen 20- Jährigen, der gegen seine Einberufung geklagt hatte. Das Kölner Gericht rief das Bundesverfassungsgericht an: Wegen veränderter Aufgaben der Bundeswehr sei die Zahl der Wehrdienstplätze in den vergangenen Jahren kontinuierlich reduziert und dem Bedarf der Bundeswehr angepasst worden. Die Zahl der einberufenen Wehrpflichtigen sei von gut 160 000 im Jahr 1998 auf knapp 68 000 im Jahr 2007 gesunken.

Das Verfassungsgericht verwies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Wehrpflicht vor vier Jahren unbeanstandet gelassen hatte. Entscheidend für die Frage der Wehrgerechtigkeit ist danach nicht, wie viele Männer eines Geburtenjahrgangs Wehrdienst leisten müssen, sondern, dass die «tatsächlich verfügbaren Wehrpflichtigen» möglichst umfassend eingezogen würden. Nach dieser Lesart werden beispielsweise Untaugliche, Kriegsdienstverweigerer und junge Männer, die von Wehrdienstausnahmen profitieren, nicht mitgezählt, so dass die Wehrdienstquote rechnerisch höher ausfällt.

Auch dass weitreichende Ausnahmen für eingeschränkt Taugliche sowie für Verheiratete oder Wehrpflichtige mit einem Ausbildungsvertrag die Wehrpflicht in eine Schieflage bringen könnten, überzeugte die Karlsruher Richter nicht. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr hätten das Anforderungsprofil verändert, so dass sich daraus auch Änderungen hinsichtlich der Eignung von Wehrpflichtigen ergeben könnten.

Nach den Worten Jungs hat die Wehrpflicht einen entscheidenden Anteil an der festen Einbindung der Bundeswehr in die Demokratie. «Sie ist und bleibt sicherheitspolitisch notwendig und gesellschaftspolitisch sinnvoll.»

Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher der Grünen, kritisierte, dass Karlsruhe zum wiederholten Mal mit Verweis auf formale Mängel eine inhaltliche Prüfung der Wehrpflicht abgelehnt habe. «Dies geht zulasten Millionen junger Wehrpflichtiger in Deutschland.» Die «Pseudo-Wehrpflicht» sei überflüssig und äußerst ungerecht. Auch Birgit Homburger, Fraktionsvize der FDP, forderte eine Aussetzung der Wehrpflicht. Dies sei aber keine juristische, sondern eine politische Frage.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_31074/index.php

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer da geglaubt hatte, am Bundesverfassungsgericht wären lauter kluge Männer und Frauen versammelt, denen die Sicherung des Grundgesetzes höchstes Anliegen wäre, der kann seine vorgefasste Meinung, wie hier an Hand der vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln einem Praxistest unterziehen. Kenner der Szene wissen aber schon länger, wie es um Karlsruhe bestellt ist. Wenig Licht und viel graue Wolken über der Stadt. 

Wundern kann einem da nichts mehr so recht, sei es die bundesverfassungsgerichtliche Verteidigung der verfassungswidrigen Wehrpflicht nur für Männer (Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Grundgesetz) oder auch die bundesverfassungsgerichtliche Verteidigung der verfassungswidrigen sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder mittels Schandparagraph §1626a BGB.

 

 

 

 

 


 

 

 

Gerichte erlauben umstrittene RTL-Sendung

Mittwoch, 03. Juni 2009 16.54 Uhr

Köln/Hannover (dpa/lnw) - Der Kölner Privatsender RTL hat im Streit um seine Sendung «Erwachsen auf Probe» vor Gericht zwei Siege errungen. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte eine Verbotsklage am Mittwochvormittag ab, am Nachmittag auch das Verwaltungsgericht Hannover. Somit war der Weg für den Start der Reihe am Mittwochabend (20.15 Uhr) frei.

Das deutsche Familiennetzwerk, ein bundesweiter Verbund aus knapp 100 Organisationen, hatte gefordert, das Kölner Jugendamt müsse die Sendung verbieten. Doch das Kölner Gericht urteilte, dass das Jugendamt mit der Sache nichts zu tun habe, zumal die ganze Reihe schon abgedreht sei. Zuständig seien die Landesmedienanstalten.

Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte zwei Eilanträge ab, mit denen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) verpflichtet werden sollte, die Ausstrahlung des RTL-Formats zu untersagen. Das Gericht sah die Rechte der Kläger jedoch als nicht verletzt an, da sie weder an der TV-Produktion beteiligt noch Gegenstand der Berichterstattung sind.

Darüber hinaus bestehe kein Anspruch gegen die NLM auf Einschreiten gegen RTL, weil die NLM ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse Einzelner tätig werde, begründeten die Richter. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich (AZ: 7 B 2222/09).

Eine RTL-Sprecherin sagte in Köln, sie begrüße die Entscheidung der Gerichte. «Erwachsen auf Probe» sei ein Eignungstest für Jugendliche mit Kinderwunsch. Es gehe darum, Familienkompetenz zu erlernen und Verantwortung für Kinder, den Partner und sich selbst zu übernehmen.

Zahlreiche Verbände und Politiker haben die Sendung dagegen scharf kritisiert. So wandten sich Ende vergangener Woche 60 Organisationen und Verbände - unter ihnen Pro Familia, die SOS-Kinderdörfer, der Deutsche Lehrerverband, der Deutsche Kinderschutzbund und der Deutsche Hausfrauenbund - gegen RTL.

Auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kritisierte den Privatsender aus Köln und sprach sich für einen Stopp der Reihe aus. «Man fragt sich die ganze Zeit: Was ist mit den Kindern? Wo bleiben deren Rechte?», sagte sie dem «Spiegel».

[Verwaltungsgericht]: Appellhofplatz, Köln

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_03067/index.php

 

 

 


 

 

 

Gericht erlaubt umstrittene RTL-Doku-Soap

3. Juni 2009, 11:57 Uhr

Die RTL Sendung "Erwachsene auf Probe" darf ausgestrahlt werden. Das Verwaltungsgericht Köln erlaubt am . Die Sendung steht stark in der Kritik, das Jugendamt Köln hatte versucht die Ausstrahlung untersagen zulassen. Ein Argument war, dass die Sendung gegen die Menschenwürde verstoßen soll.

Sind Deutschlands Teenager wirklich reif für eigene Kinder? Dr. Katja Kessler beobachtet die Paare.

Foto: RTL

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung der RTL-Doku-Soap „Erwachsen auf Probe“ am Mittwoch abgelehnt. In einem Eilverfahren hatte das Gericht über den Antrag des Deutschen Familiennetzwerks beraten, das durch das Jugendamt der Stadt Köln die Ausstrahlung der Sendung untersagen lassen wollte, weil sie insbesondere gegen die Menschenwürde verstoße.

Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das Jugendamt „unter keinem Gesichtspunkt“ dazu berufen sei, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung von „Erwachsen auf Probe“ zu untersagen, teilte das Gericht mit. Deswegen könne es dazu auch nicht verpflichtet werden. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung des Jugendschutzes und der Menschenwürde im privaten Rundfunk liegen danach allein bei den Landesmedienanstalten.

Die Landesmedienanstalten hatten bereits im Vorfeld Forderungen nach einem Ausstrahlungsverbot zurückgewiesen. Ein Ausstrahlungsverbot sei mit der Rundfunkfreiheit nicht zu vereinbaren und würde Zensur bedeuten.

In den sieben Folgen des bereits im vergangenen Herbst abgedrehten Formats wurden ab Mittwoch (20.15 Uhr) vier Teenager-Paare mit Kinderwunsch dabei beobachtet, wie sie den Umgang mit Kindern in verschiedenen Altersstufen bewerkstelligen. Bereits seit Wochen protestieren Verbände und Politiker gegen das Format und fordern, die Sendung nicht auszustrahlen. ddp

http://www.abendblatt.de/kultur-live/article1038011/Gericht-erlaubt-umstrittene-RTL-Doku-Soap.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das Verwaltungsgericht Köln hat die RTL-Sendung nicht erlaubt, sondern nur darauf hingewiesen, dass nicht das Jugendamt der Stadt Köln, sondern die Landesmedienanstalt für eine eventuelle Zensur zuständig wäre. Logischerweise muss man sich also als Gegner der RTL-Sendung an die Landesmedienanstalt wenden und wenn die keine Zensur ausüben will, überlegen welcher Rechtsweg der geeignete ist. Das Verwaltungsgericht Köln ist augenscheinlich aber nicht zuständig. Doch wozu gibt es teuer bezahlte Jugendamtsleiter bei der Stadt Köln, die die passende Zuständigkeit sicher noch herausfinden können, bevor die RTL-Sendung zu Ende ist.

Im übrigen, eine Zensur findet nicht statt, so steht es im Grundgesetz, in dem auch andere Nettigkeiten drin stehen, wie z.B. Männer und Frauen wären gleichberechtigt, was allerdings das Bundesverfassungsgericht nicht daran hindert, Frauen mehr Rechte einzuräumen als Männern, so etwa bei der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter - siehe hierzu:  Staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihrer Kinder nach §1626a BGB

Immerhin, beim Verwaltungsgericht Köln nimmt man, im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das Grundgesetz noch ernst, das Jugendamt der Stadt Köln wird sich etwas anderes ausdenken müssen, um Einfluss auf die Ausstrahlung der RTL-Serie zu nehmen.

 

 


 

 

 

WEHRPFLICHT

Kölner Richter halten Einberufungspraxis für verfassungswidrig

Entsprechen die Einberufungen zum Wehrdienst, wie sie heute gehandhabt werden, noch dem Grundgesetz? Das Kölner Verwaltungsgericht sagt: Nein - weil zu viele junge Männer ausgemustert würden, sei die Gerechtigkeit dahin. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Karlsruhe muss die derzeitige Praxis der Einberufung von Wehrpflichtigen überprüfen. Das Verwaltungsgericht Köln hält das Verfahren für grundgesetzwidrig und hat deshalb die Einberufung von zwei jungen Männern zur Bundeswehr ausgesetzt. Gleichzeitig riefen die Kölner Richter das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Einberufungspraxis an, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts 

Der Sprecher bestätigte einen Bericht des "Handelsblatts", wonach sich das Gericht an den im Wehrpflichtgesetz geregelten Grundsätzen der Einberufung zur Bundeswehr stößt. Wie der Sprecher erläuterte, geht es vor allem darum, dass bei der gegenwärtigen Praxis so wenige junge Männer einberufen werden, dass von einer allgemeinen Durchsetzung der Wehrpflicht für einen bestimmten Jahrgang nicht mehr die Rede sein könne.

Die Rechtswidrigkeit ergibt sich laut Beschluss der Kölner Richter aus den Verfügbarkeitskriterien und Wehrdienstausnahmen. Man könne nicht mehr von einer Pflichtengleichheit sprechen, "wenn nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der Rest gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist", heißt es in dem Beschluss, der SPIEGEL ONLINE vorliegt. Etwa jeder Zweite wird inzwischen ausgemustert.

Wie der Gerichts-Sprecher erläuterte, handelt es sich in beiden Fällen um Entscheidungen aus dem Dezember 2008 (Aktenzeichen 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08), die damals allerdings nicht veröffentlicht wurden. Die für das Wehrpflichtrecht zuständige Kammer des Kölner Gerichts halte die Einberufungspraxis aber schon lange für grundgesetzwidrig und habe deshalb vor Jahren schon einmal das Bundesverfassungsgericht angerufen. Eine Entscheidung habe es allerdings nicht gegeben, weil der Kläger vorher aus dem Wehrpflichtigenalter herausgewachsen war.

"Unter der vorherrschenden Einberufungswillkür haben junge Männer zu leiden, die sich in ihrem beruflichen Ausbildungsweg blockiert sehen", kritisierte Andreas Weigel, Verteidigungsexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, im "Handelsblatt". Weiter sagte der SPD-Politiker: "Der Verteidigungsminister sollte weniger Energie darauf verwenden, sich Maßnahmen zur Rettung der Wehrpflicht auszudenken, als lieber die konsequente Transformation der Streitkräfte in eine moderne Freiwilligenarmee in Angriff nehmen."

Die Bundesregierung teilt dagegen die Bedenken der Kölner Verwaltungsrichter nicht. Maßstab für die Wehrgerechtigkeit sei nicht die gesamte Jahrgangsstärke, zitiert das Blatt aus einer Mitteilung an den Bundestag, "sondern nur der Teil, der nach dem Willen des Gesetzgebers für eine Heranziehung zum Grundwehrdienst zur Verfügung steht."

In der Kölner Entscheidung wird aber darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber die Tauglichkeitskriterien deutlich verschärft und die eingeschränkte Verwendungsfähigkeit abgeschafft habe. Nach der alten Rechtslage stünden in den kommenden Jahren zwischen 140.000 und 180.000 junge Männer pro Jahrgang für den Wehrdienst zur Verfügung. Im nächsten Jahr würden dagegen kaum noch 60.000 junge Männer in die Kasernen einrücken.

Um die Wehrpflicht gibt es immer wieder heftige Diskussionen - vor allem über Gerechtigkeit oder Willkür in der Musterungs- und Einberufungspraxis. So wirft ein Verein von Kriegsdienst-Verweigerern dem Verteidigungsministerium vor, dass die Kreiswehrersatzämter mit zweierlei Maß messen - und Verweigerer viel häufiger als tauglich einstufen als andere junge Männer.

Das Bundesverteidigungsministerium widerspricht dem Willkür-Vorwurf stets. Dass inzwischen nur noch jeder zweite junge Deutsche als tauglich gemustert wird, erklärt Staatssekretär Christian Schmidt mit "gesundheitlichen Faktoren, Adipositas zum Beispiel, also Fettleibigkeit". Das Anforderungsprofil habe sich verändert, "wir verlangen heute mehr", sagte Schmidt am Dienstag im SPIEGEL-ONLINE-Interview. "Jeder Wehrdienstleistende muss in der Lage sein, auch an Einsätzen teilzunehmen - etwa in Afghanistan oder auf dem Balkan."

Dass immer weniger Grundwehrdienstleistende einberufen werden, entspricht dem politischen Willen. Für 2010 sehen die Planungen der Bundeswehr eine Personalstärke von rund 250.000 Soldaten vor, zu Zeiten des Kalten Krieges waren es rund eine halbe Million. FDP und Grüne fordern daher die Abschaffung der Wehrpflicht. Die SPD will grundsätzlich an ihr festhalten, nach einem Parteitagsbeschluss aber dennoch nur noch Freiwillige einziehen.

25.03.2009

http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/0,1518,615426,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Wehrpflicht ist schon deswegen verfassungswidrig, weil nur Männer, nicht aber auch Frauen zum Militärdienst gezwungen werden. Die zwangsweise Zuführung nur von Männern zum Militär widerspricht somit Artikel 3 Grundgesetz

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

 

Wenn schon Zwang, dann bitte für Männer und Frauen. Wenn Freiwilligkeit für Frauen, dann auch Freiwilligkeit für Männer. Ob das die derzeitigen  Schlafmützen im Bundestag jemals verstehen werden ist zweifelhaft. Besser, die Deutschen wählen bei der nächsten Wahl  als Bundestagsabgeordnete nicht wieder solche verschnarchten Männerfeinde wie wir sie zur Zeit noch ertragen müssen.

 

 

 

 


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