Väternotruf informiert zum Thema
Verwaltungsgericht München
Bayerisches Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht München
Bayerstraße 30
80335 München
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Internet: http://www.vgh.bayern.de/vgmuenchen/
Internetauftritt des Verwaltungsgerichts München (10/2019)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. vorhanden - mit Stand vom 26.07.2019 - http://www.vgh.bayern.de/vgmuenchen/gvp/
Bundesland Bayern
Präsidentin am Verwaltungsgericht München: - Präsidentin am Verwaltungsgericht München / Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2021)
Vizepräsident am Verwaltungsgericht München: Michael Eder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1999) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht München / Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2018, 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.07.2010 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München aufgeführt. 14.09.2019: "Michael Eder ist neuer Vizepräsidentdes Bayerischen Verwaltungsgerichts München. DerVorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Michael Eder ist mit Wirkung zum 14. September 2018 zum Vizepräsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichts München ernannt worden. Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Stephan Kersten, händigte ihm heute im Rahmen einer Feierstunde die Ernennungsurkunde aus. Herr Eder trat im Jahr 1987 als Richter beim Verwaltungsgericht München in den bayerischen Staatsdienst ein und wechselte 1989 an das Bayerische Staatsministerium des Innern. Im Anschluss war Michael Eder ab 1993 vier Jahre beim Landratsamt München als Juristischer Staatsbeamter tätig, bevor er ab 1996 seinen Dienst als Referent an der Regierung von Oberbayern fortsetzte. Im Jahr 1998 wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht München und 2005 zum Richter beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof berufen. Im Jahr 2010 kehrte Herr Eder an das Verwaltungsgericht München zurück und übernahm den Vorsitz der 10. Kammer. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden dort insbesondere das Presse- und Filmrecht, das kommunale Steuer-und Abgabenrecht sowie das Ausländer-und Asylrecht. Den Vorsitz der 10. Kammerwird Michael Eder auch zukünftig neben seiner neuen Aufgabe als Vizepräsident wahrnehmen. Herr Eder folgt damit der bisherigen Vizepräsidentin Jutta Krieger, die zur Ministerialdirigentin beim Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration ernannt wurde." - http://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2018-09-14.pdf
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Verwaltungsgericht München 45 Richter und 27 Richterinnen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Die Geschäfte sind auf 25 Kammern verteilt, davon je zwei Kammern für Disziplinar- und Personalvertretungssachen.
In Bayern gibt es sechs Verwaltungsgerichte und den Bayerischen Verwaltungsgerichthof als Beschwerdegericht:
Verwaltungsgericht Ansbach - für Mittelfranken
Verwaltungsgericht Augsburg - für Schwaben
Verwaltungsgericht Bayreuth - für Oberfranken
Verwaltungsgericht München - für Oberbayern
Verwaltungsgericht Regensburg - für Oberpfalz und Niederbayern
Verwaltungsgericht Würzburg - für Unterfranken
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - in München
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Verwaltungsgericht München:
Erwin Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Verwaltungsgericht München (ab 14.12.1994, ..., 2008)
Dr. Andreas Decker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 22.04.2004, ..., 2008) - ab 01.03.1997 Richter am Verwaltungsgericht München.
Michael Eder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1999) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht München / Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2018, 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.07.2010 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München aufgeführt. 14.09.2019: "Michael Eder ist neuer Vizepräsidentdes Bayerischen Verwaltungsgerichts München. Der Vorsitzende Richteram Verwaltungsgericht Michael Eder ist mit Wirkung zum 14. September 2018 zum Vizepräsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichts München ernannt worden. Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Stephan Kersten, händigte ihm heute im Rahmen einer Feierstunde die Ernennungsurkunde aus. Herr Eder trat im Jahr 1987 als Richter beim Verwaltungsgericht München in den bayerischen Staatsdienst ein und wechselte 1989 an das Bayerische Staatsministerium des Innern. Im Anschluss war Michael Eder ab 1993 vier Jahre beim Landratsamt München als Juristischer Staatsbeamter tätig, bevor er ab 1996 seinen Dienst als Referent an der Regierung von Oberbayern fortsetzte. Im Jahr 1998 wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht München und 2005 zum Richter beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof berufen. Im Jahr 2010 kehrte Herr Eder an das Verwaltungsgericht München zurück und übernahm den Vorsitz der 10. Kammer. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden dort insbesondere das Presse- und Filmrecht, das kommunale Steuer-und Abgabenrecht sowie das Ausländer-und Asylrecht. Den Vorsitz der 10. Kammerwird Michael Eder auch zukünftig neben seiner neuen Aufgabe als Vizepräsident wahrnehmen. Herr Eder folgt damit der bisherigen Vizepräsidentin Jutta Krieger, die zur Ministerialdirigentin beim Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration ernannt wurde." - http://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2018-09-14.pdf
Peter Höger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Verwaltungsgericht München (ab 28.02.2000, ..., 2010) - 2010: 18. Kammer
Wolfgang Lohhuber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Verwaltungsgericht München (ab 17.09.2012, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.09.2012 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München aufgeführt. 2019: Richter bei der 31. Kammer.
Simone Schöniger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2008 als Richterin auf Probe im Bezirk Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. 2009: Pressestelle am Verwaltungsgericht München.
Christoph Stein (geb. ....) - Richter am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2010) - 2010: Pressesprecher am Verwaltungsgericht München. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Christoph Stein nicht aufgeführt. Namensgleicher Richter.
No Name - namensgleicher aber anderer Richter - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Claudia Winter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Verwaltungsgericht München (ab 01.02.2005, ..., 2010) - 2010: 18. Kammer.
Dr. Dietmar Wolff (Jg. 1961) - Richter am Verwaltungsgericht München (ab 17.03.1999, ..., 2010) - 2009, 2010: Pressesprecher am Verwaltungsgericht München
Elisabeth Zollner-Niedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Zollner (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Zollner nicht aufgeführt.
Karolin Franzke (geb. ....) - ... Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2014) - 2014: Pressesprecherin am Verwaltungsgericht München. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Karolin Franzke Huber nicht aufgeführt.
Florian Huber (geb. ....) - ... Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2014) - 2014: stellvertretender Pressesprecher am Verwaltungsgericht München. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Florian Huber nicht aufgeführt.
Winkler - Richter am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2009) - M7 K08.1699
Gerdes - Richter am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2009) - M7 K08.1699
Mayerl - Richter am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2009) - M7 K08.1699
Meschke - Richter am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2009) - M7 K08.1699
# Christian Dietrich
# Daniel Dihm
# Dr. Gabriele Dorsch
# Cornelia Dürig-Friedl
# Karin Eberle
# Dr. Thomas Eidam
# Erich Endter
# Johann Ertl
# Gertraud Foerst
# Gregor Freiherr von Gregory
# Harald Grau
# Christine Greger
# Peter Gänslmayer
# Günter Heise
# Frank Herbert
# Gabriele Hueber
# Günter Katzer
# Peter Klaus
# Theresia Koch
# Hannelore Kraus-Holitzka
# Dr. Gerd-M. Köhler
# Dr. Renate Köhler-Rott
# Dr. Peter Köppl
# Bruno Kössing
# Harald Lecker
# Annemarie Lindauer
# Sabine Lotz-Schimmelpfennig
# Peter Läpple
# Wolfhard Mauer
# Judith Müller
# Dr. Alexander Neumüller
# Ingeborg Notz
# Josef Nuber
# Johann Oswald
# Dr. Helmut Parzefall
# Marion Pauli-Gerz
# Dr. Gerhard H. Reichel
# Dr. Peter Ruppel
# Cornelia Sauter-Schwarzmeier
# Rosa Schaffrath
# Dr. Friederike Schenk
# Bernhard Schiefer
# Peter Schmeichel
# Hans-Joachim Schweinoch
# Karl-Friedrich Stadlmayr
# Anton Stadlöder
# Reinhold Trautmann
# Michael Trutwig
# Albrecht von Fumetti
# Karoline von Lepel
# Dudo von Stein
Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht München tätig:
Gertraud Beck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 15.09.2006, ..., 2008) - ab 25.06.1998 Richterin am Verwaltungsgericht München.
Hans-Christian Blencke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 11.06.1999, ..., 2008)
Dr. Walter Böß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 21.06.1993, ..., 2008)
Michael Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Verwaltungsgericht München (ab 11.10.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.10.2004 als Richter am Verwaltungsgericht München aufgeführt.
Dr. Volker Berberich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 15.06.1998, ..., 2008)
Andrea Breit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof / Präsidentin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.02.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2005 als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.06.2013 als Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2014 als Präsidentin am Verwaltungsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2020 als Präsidentin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Günther Dauscher (Jg. 1946) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 01.09.1998, ..., 2002)
Dietmar Ettlinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 23.10.1995, ..., 2014) - 2010: 18. Kammer.
Prof. Harald Geiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Präsident am Verwaltungsgericht München / Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 01.06.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1987 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 25.07.1994 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 31.01.2000 als Präsident am Verwaltungsgericht Augsburg aufgeführt.
Jutta Krieger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Ministerialdirigentin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.09.2006 als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2010 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2014 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht München aufgeführt. 2018: "... zur Ministerialdirigentin beim Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration ernannt wurde." - http://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2018-09-14.pdf
Klaus Kugele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 01.10.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.1994 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München aufgeführt.
Heinrich Rehak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Präsident am Verwaltungsgericht Dresden (ab 01.11.1992, ..., 05.12.2008) - 1973 Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht. Jahr 1980 Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. 1988 Richter am Verwaltungsgericht München. November 1992 Versetzung in die sächsische Justiz. Präsident des Verwaltungsgerichtes Dresden. Juni 1996 Wahl zum Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.
Christoph Stein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.07.1992, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.07.1992 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.
Birgit Walther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht München / Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München (ab 16.03.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.12.1979 als Richterin am Verwaltungsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 23.10.1995 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München aufgeführt.
Gerhard Wiens (Jg. 1946) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 19.12.1989, ..., 2009) - M7 K08.1699
Alexander Witzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 25.03.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.03.1994 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München aufgeführt.
Rechtsanwälte:
Sonstige:
VG München, Beschluss v. 12.09.2020 – M 13 S 20.4346
Titel:
Verbot einer Versammlung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen
Normenketten:
6.BayIfSMV § 7 Abs. 1
BayVersG Art. 15
Leitsatz:
Ist
aufgrund der coronabedingten Teilnahmebeschränkung parallel stattfindender
Versammlungen von einer unkontrollierbaren Abwanderung von Demonstranten zu
einer weiteren Versammlung auszugehen, so darf sie untersagt werden. (Rn. 18 –
19) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Aufhebung des
Beschränkungsbescheides einer Versammlung, Infektionsrisiko, Einhaltung von
Mindestabständen, Teilnehmerzahl, Versammlung, Infektionsgefahr,
Wahrscheinlichkeit, Gegendemonstration, Corona-Beschränkung, Corona, Faschismus,
Mindestabstand, Ordner
Fundstelle:
BeckRS 2020, 24151
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des
Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
1
Der Antragsteller wendet sich gegen die Untersagung einer für den 12.
September 2020 angezeigten Versammlung.
2
Am 09. September 2020 zeigte der
Antragsteller für den 12. September 2020 eine stationäre Versammlung mit dem
Thema: „Faschismus in Zeiten der Corona-Pandemie?“ mit einer Teilnehmerzahl von
30 auf dem Platz der Opfer des Nationalsozialismus an. Die Zahl der Ordner wurde
mit ca. 5 angegeben, die Versammlung sollte von 14:00-17:00 Uhr stattfinden.
3
Für den 12. September 2020 wurden zahlreiche weitere
(Protest-)Versammlungen gegen die staatlichen Corona-Beschränkungen sowie
entsprechende Gegendemonstrationen im Stadtgebiet München angemeldet. Unter
anderem wurde eine stationäre Versammlung mit 5.000 Teilnehmern am O.platz/L.
straße von 16:00 bis 19:00 Uhr sowie eine sich fortbewegende Versammlung von
12:00 bis 15:30 Uhr mit 500 Teilnehmern mit Start und Ende O.platz angemeldet.
Die stationäre Versammlung wurde auf die Theresienwiese verlegt.
4
Mit
Bescheid vom 11. September 2020, dem Antragsteller um 18:45 Uhr per Fax
übermittelt, erließ die Antragsgegnerin zunächst für die Versammlung
verschiedene Beschränkungen, unter anderem eine maximale Teilnehmerzahl von 200.
5
Mit Bescheid ebenfalls vom 11. September 2020, dem Antragsteller um 21:25
Uhr per Fax übermittelt, hob die Antragstellerin den oben genannten Bescheid auf
und untersagte die Durchführung der angezeigten Versammlung.
6
Zur
Begründung wurde ausgeführt, die angezeigte Versammlung sei zunächst als
Gegendemonstration zu den ebenfalls für den 12. September angemeldeten Proteste
gegen die staatlichen Corona-Beschränkungen eingeordnet worden. Neueren
Erkenntnissen zufolge sei die angezeigte Versammlung jedoch dem Spektrum der
Proteste gegen die staatlichen Corona-Beschränkungen zuzuordnen. Die Versammlung
werde an einer stark frequentierten Örtlichkeit in unmittelbarer räumlicher Nähe
zum O.platz durchgeführt. Das Thema der Versammlung lehne sich an das Thema der
„Querdenken“-Versammlung am O.platz an. Aufgrund des überregionalen
Mobilisierungsgrades sei hiermit einem hohen Aufkommen potenzieller Teilnehmer
zu rechen. Daher sei bei der streitgegenständlichen Versammlung mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zur rechnen, dass sich viele
potenzielle Teilnehmer, die entweder bei der „Querdenken“-Versammlung mit den
angezeigten 5.000 Teilnehmern auf dem O.platz nicht zum Zuge kommen, oder aber
dennoch in der Innenstadt demonstrieren wollen, der streitgegenständlichen
Versammlung mit 30 Teilnehmern als Ersatzversammlung anschließen und die
Personenzahl deutlich mit unabsehbaren Folgen für den Infektionsschutz
überschritten werde. Bei der zu befürchteten Ansammlung könnten mit hoher
Wahrscheinlichkeit die Mindestabstände nicht eingehalten werden; eine
Rückverfolgung möglicher Infektionsketten wäre nicht gewährleistet. Hierdurch
bestünde eine Infektionsgefahr sowohl für die Versammlungsteilnehmer, als auch
für unbeteiligte Dritte. Die Versammlung sei zur Gewährleistung der geltenden
infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen zu untersagen.
7
Am 12. September
2020, 09:01 Uhr, übersandte der Antragsteller dem Verwaltungsgericht die
vorgenannten Bescheide per Telefax und erklärte telefonisch, dass er sich gegen
die Untersagung der angezeigten Versammlung wende. Ein Antrag wurde nicht
gestellt.
8
Die Antragsgegnerin wurde telefonisch angehört und teilte dem
Gericht per Fax (09:21 Uhr) die Wegstrecke der sich fortbewegenden
„Querdenken“-Versammlung, beginnend ab 12 Uhr am O.platz, mit.
9
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die
Gerichtsakten verwiesen.
II.
10
Die Entscheidung erfolgt nach § 80 Abs.
8 VwGO durch die Vorsitzende.
11
Der Antrag führt in der Sache nicht zum
Erfolg.
12
Das Gericht kann in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit die
Rechtmäßigkeit nicht mehr bewerten. In der hiernach nur möglichen reinen
Interessenabwägung überwiegt aus Sicht des Gerichts das öffentliche Interesse
wegen der Infektionsgefahr das Interesse des Antragstellers an der Durchführung
der Versammlung.
13
Rechtsgrundlage für die Versagung ist Art. 15 Abs. 1
BayVersG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der gültigen Fassung der 6. Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV).
14
Zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die Begründung des Bescheids der Antragsgegnerin vom
11.9.2020 verwiesen (§ 117 Abs. 5 VwGO).
15
Ergänzend wird ausgeführt:
16
Die Wegstrecke der sich fortbewegenden Versammlung „… - Querdenken,
beginnend ab 12 Uhr am O.platz“ folgt am 12.9.2020 vom O.platz auf der L. straße
Höhe Finanzministerium mit Marschrichtung Nord - L. straße (nördlich) - Oskar
von MillerRing (Gegenfahrbahn) - G. straße. - B. Platz - G. straße - D. Straße -
S1. straße, S2.platz -S. straße - Paul-Heyse-Unterführung -P. Straße - S3.
straße - Bavariaring (westlich in Fahrtrichtung) - Theresienwiese. Die
Veranstalter haben hierfür 500 Menschen angemeldet.
17
Die hier
streitgegenständliche Versammlung lehnt sich thematisch an die Themen der
Versammlung von „Querdenken“ an. Der fortbewegende Zug befindet sich in
unmittelbarer Nähe des hier angezeigten Versammlungsortes am Platz der Opfer des
Nationalsozialismus.
18
Da für die Versammlung von Querdenken 5000
Teilnehmer auf dem O.platz angemeldet wurden und die Versammlung mit nur 1000
Teilnehmern auf die Theresienwiese verlegt wurde, ist damit zu rechnen, dass
sich Teilnehmer, die auf der Theresienwiese nicht zum Zuge kommen und in der
Innenstadt demonstrieren wollen, sich der hier streitgegenständlichen
Versammlung anschließen. Dies gilt auch für diejenigen, die an der sich
fortbewegenden Versammlung teilnehmen wollen, wenn mehr als 500 Teilnehmer an
der Versammlung teilnehmen.
19
Es ist daher damit zu rechnen, dass die
zunächst zugelassene Teilnehmerzahl von 200 deutlich überschritten wird. Da
nicht absehbar ist, wie viele an der Versammlung tatsächlich teilnehmen, ist mit
hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass die bisher vorgesehene Anzahl
der Ordner nicht ausreichen wird, um die Einhaltung der Mindestabstände zu
gewährleisten. Es ist nicht damit zu rechnen, dass kurzfristig genügend
entsprechend geschulte Ordner zur Verfügung stehen.
20
Es muss daher damit
gerechnet werden, dass die Mindestabstände nicht eingehalten werden und nicht
nur eine Infektionsgefahr für die Teilnehmer, sondern auch für unbeteiligte
Dritte entsteht.
21
Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO,
die Streitwertfestsetzung auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-24151?hl=true
Vizepräsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof:
VG München: Jutta Krieger ist neue Vizepräsidentin des
Bayerischen Verwaltungsgerichts München
2. Juni 2014 by Klaus Kohnen
Die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Jutta Krieger ist mit
Wirkung zum 1. Juni 2014 zur Vizepräsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichts
München ernannt worden. Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs,
Stephan Kersten, händigte ihr die Ernennungsurkunde persönlich aus.
Die
Ernennung folgt einer langjährigen Tätigkeit im Dienste des Freistaats Bayern.
Jutta Krieger war unter anderem als Richterin am Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof und zuletzt als Vorsitzende Richterin der 16. Kammer am
Verwaltungsgericht München tätig. Die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Arbeit
bilden dort insbesondere das Wirtschafts-, Gewerbe- und Glücksspielrecht. Neben
ihrer neuen Aufgabe als Vizepräsidentin wird Jutta Krieger auch zukünftig den
Vorsitz der 16. Kammer wahrnehmen.
Jutta Krieger tritt die Nachfolge von
Vizepräsidentin a.D. Birgit Walther an, die sich zum 31. Mai 2014 nach
langjähriger Tätigkeit am Verwaltungsgericht München in den Ruhestand
verabschiedet hat. Seit dem Frühjahr 2000 war Birgit Walther als Vizepräsidentin
Teil der Führungsspitze des Verwaltungsgerichts München.
VG München,
Pressemitteilung v. 02.06.2014
Pressemitteilungen gesichtet vom 25.07.2006 bis 11.11.2009
http://www.vgh.bayern.de/VGMuenchen/presse.htm
Zeitungs-Zensur: Schüler verklagt den Freistaat
Denklingen - Ein Zwölfjähriger zeigt Bayern, was Pressefreiheit heißt. Die Rektorin hatte die Verteilung seiner Schülerzeitung verboten. Stephan klagte dagegen – und bekam Recht.
Stephan Albrecht aus Denklingen (Kreis Landsberg) ist zwölf Jahre alt, liest gerne „Die drei Fragezeichen“, und hat sich vor ein paar Tagen juristisch gegen den Freistaat Bayern durchgesetzt. Beim Verwaltungsgericht in München boxte der Zwölfjährige seine Schülerzeitung „Bazillus“ durch. Deren Verteilung nämlich hatte die Schulleiterin des Ignaz-Kögler-Gymnasiums in Landsberg, Oberstudiendirektorin Ursula Triller, zuvor verboten.
...
08.12.11