Väternotruf informiert zum Thema
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof Bayern
Jeder bayerischen Amtsstube ein Kreuz.
Im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Markus Söder, Amen.
Im Oktober 2018 reichten der bfg Bayern, bfg München und 25 Unternehmer, Politiker und Künstler, darunter Konstantin Wecker, Klage gegen den Kreuzerlass ein, dem zum 1. Juni 2018 eingeführten § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden in Bayern. Am 27. Mai 2020 entschied das Verwaltungsgericht München, dass die Aufhebung des § 28 AGO im Wege der Normenkontrollklage zu behandeln sei und verwies den entsprechenden Teil der Klage an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Am 17. September 2020 wies das Verwaltungsgericht München die anderen Teile der Klage ab, da laut Gericht nicht hinreichend dargelegt worden sei, durch welche Kreuze die Kläger betroffen seien und es nicht hinsichtlich der Häufigkeit und Schwere der Betroffenheit differenziert worden sei. Am 25. Mai 2022 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof statt; am 2. Juni 2022 wurden die Klagen abgewiesen. Die Kläger kündigten eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht an.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bund_f%C3%BCr_Geistesfreiheit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Ludwigstraße 23
80539 München
Postanschrift:
Postfach 34 01 48
80098 München
Telefon: 089 / 2130-0
Fax 089 / 2130-320
E-Mail: poststelle@vgh.bayern.de
Internet: https://www.vgh.bayern.de/gerichte/bayvgh/index.html
Außenstelle: Montgelasplatz 1, 91522 Ansbach
Internetauftritt des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (12/2023)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 02.11.2023 - https://www.vgh.bayern.de/bayvgh/gvp/
Bundesland Bayern
Präsidentin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Andrea Breit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof / Präsidentin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.02.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2005 als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.06.2013 als Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2014 als Präsidentin am Verwaltungsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2020 als Präsidentin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Vizepräsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Reinhard Senftl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof / Vizepräsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.10.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2005 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.12.2010 als Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2017 als Vizepräsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - in München
Zuständige Verwaltungsgerichte in der 1. Instanz:
Verwaltungsgericht Ansbach - für Mittelfranken
Verwaltungsgericht Augsburg - für Schwaben
Verwaltungsgericht Bayreuth - für Oberfranken
Verwaltungsgericht München - für Oberbayern
Verwaltungsgericht Regensburg - für Oberpfalz und Niederbayern
Verwaltungsgericht Würzburg - für Unterfranken
Beschwerdegericht für Entscheidungen des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof ist das
Bundesverwaltungsgericht - in Leipzig
Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind 22 Senate eingerichtet (12/2008).
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Gerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihren Psychiater
Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - alphabetisch:
Gertraud Beck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 15.09.2006, ..., 2008) - ab 25.06.1998 Richterin am Verwaltungsgericht München.
Reinhard Bergmüller (Jg. 1955) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 07.07.1999, ..., 2002)
Dr. Thomas Boese (Jg. 1959) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 16.04.2002, ..., 2002)
Andrea Breit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof / Präsidentin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.02.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2005 als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.06.2013 als Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2014 als Präsidentin am Verwaltungsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2020 als Präsidentin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Hans-Joachim Dösing (Jg. 1954) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 04.01.1999, ..., 2002)
Rudolf Emmert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 10.09.2007, ..., 2010)
Dr. Christoph Mayr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.06.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2005 als Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. FamRZ 2014/11 - 12 C 13.939.
Christina Schnölzer (geb. ....) - Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 unter dem Namen Christina Schnölzer nicht aufgeführt. 2017: als Regierungsrätin aufgeführt, Pressestelle. Namensgleichheit mit: Christina Hahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Regierungsrätin im Bayerischen Justizmimnisterium (ab 16.05.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.05.2015 als Regierungsrätin im Bayerischen Justizministerium aufgeführt.
Reinhard Senftl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof / Vizepräsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.10.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2005 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.12.2010 als Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2017 als Vizepräsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Dr. Jörg Singer (geb. ....) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Jörg Singer nicht aufgeführt. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 2021: Leiter der Pressestelle.
# Dr. Elmar Festl
# Lothar Fießelmann
# Gerd Franz
# Josef Friedl
# Peter Ganzer
# Alexander Graf zu Pappenheim
# Jutta Greve-Decker
# Ramon Grote
# Krodel Günter
# Rose Haas
# Cornelia Hanners
# Michael Happ
# Volkmar Heinl
# Brigitte Holz
# Rolf Hüffer
# Walter Häring
# Edmund Hösch
# Dr. Giselher Ilchmann
# Wolfgang Jerger
# Georg Kiermeir
# Peter Kissner
# Dr. Ingo Kraft
# Peter Kögler
# Helmut König
# Reiner Leptihn
# Dr. Helmut Linhart
# Dr. Monika Motyl
# Klaus Müllensiefen
# Christoph Plathner
# Andreas Polloczek
# Walter Reintaler
# Helmut Renk
# Karin Rickelmann
# Ernst Roßkopf
# Dr. Helmut Schechinger
# Johannes Scheder
# Dr. Rainer Schenk
# Andreas Schmitz
# Hildegard Schrieder-Holzner
# Norbert Simmon
# Leonhard Thomas
# Peter Traxler
# Heinrich Waltinger
# Dr. Gerald Weber
# Holger Werner
# Dr. Johann Wittmann
# Dr. Hans-Jürgen Zimniok
# Dr. Dieter Zöllner
Senate am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Helmut König (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof / 1. Senat (ab 03.01.2001, ..., 2008)
Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Bezirk der Verwaltungsgerichte Bayern:
Dr. Susanne Beer (Jg. 1980) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Bezirk der Verwaltungsgerichte Bayern (ab 05.02.2007, ..., 2008) - nicht zu verwechseln mit Dr. Susanne Beer (Jg. 1972) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 14.05.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Auch nicht zu verwechseln mit Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. - geb. am 16.2.1964 in Saarbrücken - verpartnert - Richterin am Bundesverfassungsgericht - http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/baer.html
Richard Wiedemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter im Richterverhältnis auf Probe im Bezirk des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München (ab 01.03.2009, ..., 2010) - 2010: stellvertretender Pressesprecher am Verwaltungsgericht Augsburg.
Nicht mehr als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof tätig:
Klaus Abel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 02.11.1993, ..., 2010)
Olgierd Adolph (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Präsident am Verwaltungsgericht Arnsberg(ab 01.09.2012, ..., 2014) - ab 14.09.1998 Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2008 als Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2012 als Präsident am Verwaltungsgericht Arnsberg aufgeführt.
Dr. Erwin Allesch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof / Vizepräsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 08.12.2010, ..., 2017) - ab 02.11.1993 Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.01.2003 als Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.12.2010 als Vizepräsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Dr. Rudolf Appel (Jg. 1939) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.11.1987, ..., 2002)
Dr. Karl-Dieter Albrecht (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.04.1995, ..., 2002)
Klaus Bäumler (Jg. 1941) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.01.1978, ..., 2002)
Dr. Manfred Bernhardt (Jg. 1942) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.05.2002, ..., 2002)
Dieter Beuntner (Jg. 1947) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 25.06.1991, ..., 2002)
Werner Blank (Jg. 1943) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 11.09.1990, ..., 2002)
Konrad Brandl (Jg. 1945) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.02.1993, ..., 2002)
Andrea Breit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Präsidentin am Verwaltungsgericht München / Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München (ab 01.07.2014, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2005 als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.06.2013 als Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2014 als Präsidentin am Verwaltungsgericht München aufgeführt.
Dr. Ulrike Burger-Veigl (Jg. 1948) - Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 13.09.1993, ..., 2002)
Jürgen Dachlauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 11.10.1999, ..., 2010)
Lothar Dillmann (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 25.09.1992, ..., 2002)
Andreas Dhom (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 09.07.2007, ..., 2017) - ab 01.04.1995 Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.07.2007 als Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - GVP 02.06.2017: Vorsitzender Richter - 1. Senat.
Prof. Dr. Andreas Dietz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Augsburg (ab 15.01.2016, ..., 2022) - m Handbuch der Justiz 2008 ab 02.08.2007 als Richter am Verwaltungsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2009 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.01.2016 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Augsburg aufgeführt.
Leonore Eich (Jg. 1950) - Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.04.1995, ..., 2002)
Bernd Eisenschmid (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 29.12.1998, ..., 2002)
Claudia Frieser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Ansbach / Präsidentin am Verwaltungsgericht Ansbach (ab 08.10.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Claudia Frieser nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2012 ab 01.01.2006 als Richterin am Verwaltungsgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.07.2013 als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.10.2020 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Ansbach aufgeführt. Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - 2017: Pressestelle. 05.10.2021: "... Claudia Frieser hatte das Amt bereits im Oktober 2020 übernommen und damit die Nachfolge von Olgierd Adolph angetreten, der zuvor in den Ruhestand verabschiedet worden war. ..." - https://www.bayern.de/herrmann-neue-praesidentin-des-verwaltungsgerichts-ansbach/
Prof. Harald Geiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Präsident am Verwaltungsgericht München / Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München (ab 01.06.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1987 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 25.07.1994 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 31.01.2000 als Präsident am Verwaltungsgericht Augsburg aufgeführt.
Franz Guttenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 07.11.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.1992 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Dr. h.c. Eckart Hien (Jg. 1942) - Präsident am Bundesverwaltungsgericht Leipzig (ab 01.10.2002, ..., 2007) - begann seine juristische Laufbahn in der bayerischen Landesverwaltung, wo er bei der Regierung von Oberbayern, dem Landratsamt Ebersberg und im Bayerischen Innenministerium tätig war. 1981 wurde er Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Fünf Jahre später wechselte Dr. h.c. Hien zum Bundesverwaltungsgericht. In den 21 Jahren seiner Tätigkeit an diesem Gericht hat Eckart Hien sämtliche denkbaren Stationen durchlaufen: Richter, Vorsitzender Richter, Vizepräsident und seit fünf Jahren Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Ab 01.06.2000 bis zum Wechsel zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig als Vizepräsident am Bundesverwaltungsgericht in Berlin tätig.
Claudia Frieser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Ansbach / Präsidentin am Verwaltungsgericht Ansbach (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Claudia Frieser nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2006 als Richterin am Verwaltungsgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.07.2013 als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - 2017: Pressestelle. 05.10.2021: "... Claudia Frieser hatte das Amt bereits im Oktober 2020 übernommen und damit die Nachfolge von Olgierd Adolph angetreten, der zuvor in den Ruhestand verabschiedet worden war. ..." - https://www.bayern.de/herrmann-neue-praesidentin-des-verwaltungsgerichts-ansbach/
Dr. Richard Häußler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 unter dem Namen Richard Häußler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.09.2007 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.08.2010 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt.
Rolf Hüffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Präsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.08.2002, ..., 2010) - ab 18.10.1999 Vizepräsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Stephan Kersten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof / Präsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.10.2010, ..., 2019) - ab 29.11.1994 Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2005 als Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2007 als Vizepräsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2010 als Präsident am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Helmut König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof / 1. Senat (ab 03.01.2001, ..., 2008)
Dr. Horst Konrad (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.06.1990, ..., 2006)
Jutta Krieger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Ministerialdirigentin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.09.2006 als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2010 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2014 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht München aufgeführt. 2018: "... zur Ministerialdirigentin beim Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration ernannt wurde." - http://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2018-09-14.pdf
Ingrid Linder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Augsburg / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Augsburg (ab 01.09.2015, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2001 als Richterin am Verwaltungsgericht Augsburgnicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.08.2009 als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2011 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2015 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Augsburg aufgeführt.
Wolfgang Lorenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Augsburg (ab 15.01.2016, ..., 2022) - m Handbuch der Justiz 2008 ab 29.09.1994 als Richter am Verwaltungsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2009 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.01.2016 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Augsburg aufgeführt.
Rudolf Maunz (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.01.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.03.1981 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Theodor Maunz (* 1. September 1901 in Dachau; † 10. September 1993 in München) war ein deutscher Verwaltungsrechtler, der sowohl während des Nationalsozialismus als auch in der Bundesrepublik Deutschland wirkte. Er begründete den Maunz-Dürig, einen als Standardwerk geltenden Kommentar zum Grundgesetz mit (inzwischen häufig als Maunz/Dürig/Herzog/Scholz zitiert).
Dieter M. (geb. 20.11.1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat / 10. Zivilsenat - ehemals Familiensenat (ab , ..., 2002, ..., 31.07.2006) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.07.1972 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.07.1972 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg ohne Geburtsjahr und Datum des Dienstantritt aufgeführt. Am 30.06.1991 Beendigung der Tätigkeit als Richter am Oberlandesgericht Bamberg. FamRZ 16/2003
Dr. Erwin Pongratz (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 08.04.1991, ..., 2002)
Franz Priegl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 17.07.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.07.1995 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Alexandra Meister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.11.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Alexandra Priegl ab 01.02.2009 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Alexandra Meister ab 01.11.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Dr. Werner Reiland (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 24.02.1992, ..., 2002)
Bernhard Röthinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Augsburg (ab 01.09.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2005 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2010 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Augsburg aufgeführt.
Otto Schaudig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (ab 30.04.2001, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.04.2001 als Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Peter Vonnahme (geb. zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) -
Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
(ab 01.01.1982, ..., 2007) - 22.08.2015: "Vorboten einer neuzeitlichen Völkerwanderung.
Ein nachdenklicher Zwischenruf eines ehemaligen Asylrichters. Allmählich dämmert
es auch den eifrigsten Verfechtern eines kurzen Prozesses mit „Asylbetrügern“
und „Wirtschaftsflüchtlingen“, dass es nicht damit getan ist, Ressentiments
gegen Menschen in Not zu schüren. ... Vielleicht müssen noch mehr Flüchtlinge
kommen, bevor Weitblick und Solidarität eine echte Chance bekommen. Wenn uns
das zu anstrengend ist, dann müssen wir lernen, mit der Völkerwanderung zu
leben. ..." - "Über den
Autor: Peter Vonnahme war bis zu seiner Ruhestandsversetzung 2007 Richter am
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Er ist Mitglied der deutschen
Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms. Von 1995
bis 2001 war er zudem Mitglied des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung.
In den letzten Jahren ist er publizistisch tätig."
Rechtsanwälte:
Sonstige:
Klage gegen Söders Kreuzerlass - Verhandlungstermin am 14. Dezember 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht
Karikatur von Jacques Tilly - Copyright Giordano-Bruno-Stiftung
Der
Bund für Geistesfreiheit München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses und die
Entfernung der Kreuze. Stattdessen soll Art. 1. GG in den staatlichen
Dienststellen angebracht werden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
(BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München
(bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen.
Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den
bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des
öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun am 14. Dezember 2023 vor
dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Der bfg München
fordert die Rücknahme des Kreuzerlasses bzw. des § 28 der Allgemeinen
Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO), die Abnahme der
Kreuze und die Aufhebung des Urteils des BayVGH. In der AGO heißt es: "Im
Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen
und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."
Der bfg München sieht hier nicht nur das staatliche Neutralitätsgebot
verletzt, sondern kritisiert auch die Bevorzugung der christlichen Religion
gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
BayVGH
sieht Verstoß gegen Neutralitätspflicht
Obwohl das BayVGH die Klage
abgewiesen hat, schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung: "Die vom
Beklagten veranlasste Anbringung von gut sichtbaren Kreuzen im Eingangsbereich
eines jeden Dienstgebäudes verstößt gegen diese Pflicht zur
weltanschaulich-religiösen Neutralität."
Zudem stellt es fest, "dass das
Kreuz Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur Ausdruck
der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur ist. Für den
Nichtchristen oder den Atheisten wird das Kreuz gerade wegen der Bedeutung, die
ihm das Christentum beilegt und die es in der Geschichte gehabt hat, zum
sinnbildlichen Ausdruck bestimmter Glaubensüberzeugungen und zum Symbol seiner
missionarischen Ausbreitung."
Das Gericht sieht zudem eine
Benachteiligung anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften: "Durch die
Anbringung der Kreuze in den Eingangsbereichen der staatlichen Dienstgebäude
wird das Symbol des christlichen Glaubens in einem öffentlich zugänglichen
staatlichen Raum präsentiert. Die Symbole anderer Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften werden nicht in gleicher Weise ausgestellt. Hierin
liegt eine sachlich nicht begründete Bevorzugung des christlichen Symbols
(...)." - Alle zitierten Textstellen finden sich im Urteil des BayVGH, Ziffer 25
unter:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-23724?hl=true
Klage blieb trotzdem ohne Erfolg
In seiner Urteilsbegründung verweist
das BayVGH dann aber darauf, dass "die Pflicht des Staates zur
weltanschaulich-religiösen Neutralität allerdings ein objektiv-rechtliches
Verfassungsprinzip" sei, "das als solches keine einklagbaren subjektiven Rechte
der Kläger als Weltanschauungsgemeinschaften begründet." (Ziffer 28, Urteil
BayVGH)
Zudem stelle "die Vorschrift des § 28 AGO lediglich eine
Verwaltungsvorschrift" dar, "der keine rechtliche Wirkung nach außen" zukomme.
Gegen eine Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung gäbe es keinen
Rechtsschutz, so das Gericht. Dementsprechend könne es auch "keine Klagebefugnis
(...) für das Begehren geben, eine Verwaltungsvorschrift ohne unmittelbare
Außenwirkung zu erlassen." (Ziffer 37, Urteil BayVGH)
Für das Gericht ist
das Kreuz an der Wand dann nur "ein im wesentlichen passives Symbol ohne
missionierende oder indoktrinierende Wirkung. (...) Eine relevante Wirkung
zugunsten des Christentums durch ein Kreuz im Eingangs- und damit
Durchgangsbereich eines Dienstgebäudes auf Besucher kann sich bei der naturgemäß
nur flüchtigen Wahrnehmung nicht einstellen", (Ziffer 33, Urteil BayVGH) meint
das Gericht und sieht die Religionsfreiheit nicht verletzt.
Kritik des
bfg München am Urteil des BayVGH
Für die Vorsitzende des bfg München,
Assunta Tammelleo, ist es nicht nachvollziehbar, "dass zu einem vom BayVGH ein
Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität und eine Bevorzugung der
christlichen Religion festgestellt wird, zum anderen dann das Gericht mitteilt,
dass man aber gegen eine Verwaltungsvorschrift keinen Rechtsschutz habe. Da
stellt sich uns zunächst die Frage, ob die bayerische Staatsregierung vielleicht
gerade deswegen die Kreuze per Verordnung hat anbringen lassen, um
Klagemöglichkeiten zu erschweren."
Zudem teilt der bfg München die
Auffassung des Gerichts nicht, dass keine Grundrechte verletzt werden. Zwar
stellt das Neutralitätsgebot als allgemeines Gebot der Unparteilichkeit
objektives Verfassungsrecht dar und ist an die staatlichen Akteure adressiert,
gleichwohl führt ein Verstoß dagegen oft zu einer Grundrechtsbeeinträchtigung,
hier des Gleichbehandlungssatzes und der Weltanschauungs- und Religionsfreiheit.
Für den bfg München steht völlig außer Frage, dass § 28 AGO eine
Verwaltungsvorschrift mit Außenwirkung ist und daher einen Eingriff in die
Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt. "Dass die bayerische
Staatsregierung die Dienststellen anweist, die Kreuze 'im Eingangsbereich' - so
dass alle daran vorbeigehen müssen - und 'gut sichtbar' anzubringen, zeigt, dass
eine solche Außenwirkung ausdrücklich beabsichtigt ist", stellt Tammelleo fest.
Auch das "Flüchtigkeitsargument" des BayVGH stellt keine Rechtfertigung dar.
Es ist falsch zu behaupten, dass "in Ansehung der Flüchtigkeit der Wahrnehmung
im Eingangsbereich" (Ziffer 33, Urteil BayVGH) ein Grundrechtseingriff nicht
vorliege. Zum einen ist ein Eingangsbereich oft auch ein Wartebereich, in dem
man manchmal alles andere als flüchtige Minuten oder Stunden wartet, bis man
empfangen wird; zum anderen hängt die Wirkung einer Begegnung nicht (nur) von
deren Dauer ab. Manchmal genügen Sekunden, um von einem Menschen oder einer
Situation tief und dauerhaft beeindruckt (und manchmal verletzt) zu sein.
"Alle Kläger*innen müssen in ihrem Leben eine Behörde aufsuchen oder werden
gar dort hingebracht – z. B. von der Polizei oder einem Rettungsdienst. Von der
Geburtsanzeige bis zur Sterbemitteilung, von der Kfz-Zulassung bis zu einem
Bauantrag, von einer Gewerbeanmeldung bis zur Eheschließung - es gibt kaum einen
Bereich, in dem die Kläger*innen nicht damit konfrontiert sind, dass ihnen das
Kreuz als quasi-staatliches Symbol demonstrativ vorgehalten wird" , so die
Vorsitzende des bfg München.
Ein Kreuz an der Wand ist dabei nicht nur
Folklore, Schmuck oder Kunst, sondern für Christ*innen Glaubensbekenntnis und
religiöses Symbol schlechthin. Da es in Behörden hängt, muss es als Parteinahme
des Staates für die christliche Religion verstanden werden. Für viele
Nichtchrist*innen ist das eine Provokation. Atheist*innen, Agnostiker*innen und
Andersgläubige werden ausgegrenzt und dadurch diskriminiert.
"Als religionskritische Weltanschauungsgemeinschaft sehen wir uns hier
nicht nur einer Ungleichbehandlung ausgesetzt, sondern auch einer Herabsetzung
der eigenen Weltanschauung durch die Bevorzugung der christlichen Religion,
obwohl wir als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Religionsgemeinschaften
juristisch gleichgestellt sind", stellt Tammelleo fest.
Zu kurz gedacht
ist auch das Argument, das Kreuz an der Wand als im Wesentlichen passives Symbol
entfalte keine "missionierende oder indoktrinierende Wirkung". Sogar wenn das so
wäre, müsste z.B. die Anbringung etwa des BMW-Symbols in den Amtsstuben, auch
wenn das als Ausdruck der technischen Innovationskraft Bayerns beschönigt würde,
schon wegen Art.3 Abs.3 GG (Gleichbehandlung) durch VW und Daimler nicht
hingenommen werden. Denn ein werbender Effekt tritt allein schon durch die
Präsentation derartiger Symbole ein.
Fazit Tammelleo: "Da der Bund für
Geistesfreiheit als 'Konkurrent' der christlichen Glaubensgemeinschaften durch
den staatlichen Befehl, das zentrale christliche Symbol schon im Eingangsbereich
der durch die Verfassung zur Neutralität verpflichteten Behörden gut sichtbar
anzubringen, in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung (Art.3 Abs.3 GG) und
auf Religionsfreiheit (Art.4 Abs.1 GG) verletzt ist, hätte unserer Klage vor dem
BayVGH stattgegeben werden müssen. Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht
uns Recht gibt und Ministerpräsident Markus Söder und die bayerische
Staatsregierung verpflichtet, den Kreuzerlass in Bayern zurückzunehmen.
Andernfalls werden wir die Klage vor das Bundesverfassungsgericht bringen."
Alternative zum Kreuz: Art. 1 GG in staatlichen Dienststellen anbringen
Der bfg München unterstützt den Vorschlag des SZ-Journalisten Dr. Heribert
Prantl, der am 25. Mai 2022 im Bayerischen Rundfunk empfohlen hat, Art.1 Abs.1
des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu
schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" in den staatlichen
Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen anzubringen.
Tammelleo: "Hinter
diesem Artikel, der von keiner politischen Mehrheit veränderbar ist, können sich
alle Menschen stellen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Jegliches
staatliches und gesellschaftliches Handeln muss sich und sollte sich stets an
Artikel 1 orientieren. Das immer wieder in öffentlichen Einrichtungen in
Erinnerung zu rufen, halten wir für eine hervorragende Idee von Herrn Prantl,
die wir ausdrücklich unterstützen."
https://bfg-bayern.de/node/3525
Bayern geht gegen Urteil zu Corona-Ausgangsbeschränkungen in Revision
Anfang der Woche hatten die Verwaltungsrichter für viele überraschend die strengen Corona-Maßnahmen im Freistaat im Frühjahr 2020 für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. „Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet“, erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel die Entscheidung. Zuerst hatte WELT über den VGH-Beschluss berichtet (Az. 20 N 20.767).
...
In den sozialen Netzwerken entbrannte nach dem Urteil eine kontroverse Debatte über die politischen Folgen des Urteils. Unter dem Hashtag #söderrücktritt entluden alleine bis Donnerstagabend mehr als 7700 Kritiker ihren Frust über die bayerische Corona-Politik und forderten vielfach auch den Rücktritt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
08.10.2021
Hauptwohnung kontra Nebenwohnung beim Wechselmodell - ein Leerstück über die Irrungen und Wirrungen am Bundesverwaltungsgericht
Leitsätze:
Benutzt ein Einwohner mit mehreren Wohnungen im Inland keine Wohnung
Az: VG AN 5 K 11.01169
II. VGH München vom 19. Dezember 2013
Az: VGH 5 BV 12.721
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
IM NAMEN DES VOLKES
BVerwG 6 C 38.14
VGH 5 BV 12.721
Verkündet
am 30. September 2015
…
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. September 2015
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Heitz, Dr. Möller, Hahn
und Prof. Dr. Hecker
für Recht erkannt:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Dezember 2013
wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit
Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen,
welche diese selbst trägt.
G r ü n d e :
Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagte die Wohnung seiner Ehefrau, von der er getrennt lebt, als Hauptwohnung der beiden minderjährigen Kinder im Melderegister eingetragen hat.
Der Kläger zog im Februar 2011 aus der Familienwohnung in E. aus und bezog
Die Beklagte trug die bisherige Familienwohnung als Hauptwohnung
II
Im vorliegenden Fall ist keine der beiden Anspruchsvoraussetzungen gegeben:
Die vom Kläger angestrebten Eintragungen sowohl seiner Wohnung als auch
b) Der Grundsatz "ein Einwohner, eine Hauptwohnung" wird nach § 12 Abs. 3
4. Darüber hinaus stehen den Kindern des Klägers Ansprüche auf Berichtigung
des Melderegisters jedenfalls für die Zeit zwischen dessen Auszug aus der
Familienwohnung im Februar 2011 und dem Umzug der Beigeladenen im September 2012
nicht zu, weil das Melderegister für diese Zeitspanne die Wohnungsdaten der
Kinder richtig wiedergibt. Nach dem Auszug des Klägers wurde
Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 MRRG und dem wortgleichen Art. 15 Abs. 2 Satz 1
Neumann Dr. Heitz Dr. Möller
Prof. Dr. Hecker
Neumann
B e s c h l u s s
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 €
Prof. Dr. Hecker
Kommentar Väternotruf
Was ist schwerer, ein Kilogramm Birnen oder ein Kilogramm Äpfel
Natürlich die Birnen - so das Bundesverwaltungsgericht - denn diese hat Gott früher geschaffen als die Äpfel. Und alles was früher geschaffen wurde, das ist eben schwerer.