Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Burgwedel

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Burgwedel

Im Klint 4

30938 Burgwedel

 

Telefon: 05139 / 80610

Fax: 05139 / 3652

 

E-Mail: Poststelle@ag-bgw.niedersachsen.de

Internet: www.amtsgericht-burgwedel.niedersachsen.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Burgwedel (12/2023)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

Bundesland Niedersachsen

Landgericht Hannover

Oberlandesgericht Celle

 

 

 

Direktor am Amtsgericht Burgwedel: Dr. Michael Siebrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Burgwedel / Direktor am Amtsgericht Burgwedel (ab 10.07.2009, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.05.2001 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.07.2009 als Direktor am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt. 2008: Pressesprecher am Amtsgericht Hannover.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Burgwedel: Hans-Christian Rümkegeb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Burgwedel / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Burgwedel (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 14.07.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.01.2014 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.01.2014 als Richter am Landgericht Hannover - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.12.2021 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit:

 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Amtsgericht Burgwedel 53 Mitarbeiterinnen, davon 5 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Der Bezirk des Amtsgerichts Burgwedel umfasst neben der Stadt Burgwedel die Gemeinden Wedemark und Isernhagen.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Region Hannover

 

 

Väternotruf Hannover

Peter Löffler

Burgstrasse 12

29342 Wienhausen

Phone +49 (0) 5082 - 914929

Mobile +49 (0) 162 45 47 770

E-Mail:

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.

Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.

Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.

Post bitte an: info@vaeternotruf.de

 


 

Personen im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der nachfolgend angegebenen Personen treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren Kompetenz oder Inkompetenz. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:

Dr. Astrid Borsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Burgwedel (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.03.1997 als Richterin am Landgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 07.03.1997 als Richterin am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Anna Gubernatis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Burgwedel (ab 13.09.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Anna Gubernatis nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.01.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.09.2012 als Richterin am Amtsgericht Burgwedel - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.09.2012 als Richterin am Amtsgericht Burgwedel - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Gabriele Gubernatis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Wilhelmshaven (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.05.1993 als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.05.1993 als Richterin am Amtsgericht Brake - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 11.05.1993 als Richterin am Amtsgericht Wilhelmshaven aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Familiensachen - Abteilung 16.

Hans-Christian Rümke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Burgwedel / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Burgwedel (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 14.07.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.01.2014 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.01.2014 als Richter am Landgericht Hannover - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.12.2021 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Almut Rümke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Geestland (ab , ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 14.10.1994 als Richterin am Amtsgericht Langen bei Bremerhaven - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.10.1994 als Richterin am Amtsgericht Geestland - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.10.1994 als Richterin am Amtsgericht Geestland aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Langen - 2012: Familiensachen - Abteilung 11. Namensgleichheit mit: Hans-Christian Rümke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Burgwedel / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Burgwedel (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 14.07.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.01.2014 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.01.2014 als Richter am Landgericht Hannover - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.12.2021 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Bernd Rümke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover (ab 02.06.1992, ..., 2012).  Namensgleichheit mit:

 

 Namensgleichheit mit: Bernd Rümke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover (ab 02.06.1992, ..., 2012)

 

 

Dr. Michael Siebrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Burgwedel / Direktor am Amtsgericht Burgwedel (ab 10.07.2009, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.05.2001 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.07.2009 als Direktor am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt. 2008: Pressesprecher am Amtsgericht Hannover.

Franziska Vandrey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Amtsgericht Burgwedel (ab 04.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.01.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.09.2012 als Richterin am Amtsgericht Burgwedel - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 04.10.2013 als Richterin am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Burgwedel:

41 F - Oberlandesgericht Celle - 20.02.2023 - 10 WF 32/23 - Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen Umgangsregelung - vorgehend: Amtsgericht Burgwedel - 14.12.2022 - 41 F 59/22

42 F - 

43 F -

43 F - 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Burgwedel tätig:

Jürgen Brandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Burgwedel / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Burgwedel (ab 01.09.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.03.1990 als Richter am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2014 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt. 2010: Zivilsachen. http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C28204675_L20.pdf 

Angela Fitting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Stade / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Stade (ab 08.08.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Stade - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Stade aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt möglicherweise fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Stade - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 17.08.1992 als Richterin am Amtsgericht Stade - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.08.2017 als stellvertretende Direktorinam Amtsgericht Stade aufgeführt. 2014, ..., 2016: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Carl Fritz Fitting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stade / Präsident am Landgericht Stade (ab 30.09.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.06.1987 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.06.1992 als Richter am Oberlandesgericht Celle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.06.1998 als Ministerialrat beim Justizministerium Niedersachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.09.2002 als Präsident am Landgericht Stade aufgeführt.

Wolfgang Geffers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Burgwedel (ab 02.08.1985, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.08.1985 als Richter am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt.

Eike Höcker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bückeburg / Präsidentin am Landgericht Bückeburg (ab 26.01.2009, ..., 2022) - ab 21.08.1995 Richterin am Amtsgericht Bückeburg. Dezember 2004 bis November 2007 Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.11.2007 als Direktorin am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.01.2009 als Präsidentin am Landgericht Bückeburg aufgeführt.

Dr. Günter Kobbe (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Burgwedel / Direktor am Amtsgericht Burgwedel (ab 08.04.1994, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.04.1994 als Direktor am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt. 

Peter Mertens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Merseburg / Direktor am Amtsgericht Merseburg (ab 01.06.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 13.01.1986 als Richter am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt.

Ulrich Mohr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Burgwedel / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Burgwedel (ab 01.10.1982, ..., 2011) - 2011: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Burgwedel. 2011: Familiengericht - Abteilung 41 und 43.

Dr. Sigrid Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 27.03.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sigrid Neumann-Müller ab 01.09.1994 als Richterin am Amtsgericht Burgwedel aufgeführt (2010: Familiengericht - Abteilung 42 und 43). Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Sigrid Neumann ab 27.03.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2014: 21. Zivilsenat - zugleich Senat für Familiensachen.

Michael Oetling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Burgwedel / Zivilsachen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Burgwedel (ab 05.02.1981, ..., 2010) - 2009: Familiengericht - Abteilung 41.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Garbsen

überregionale Beratung

http://familienberatung-garbsen.de

 

 

Familienberatung Hannover

überregionale Beratung

http://hannover-familienberatung.de

 

 

Familienberatung Isernhagen

überregionale Beratung

http://familienberatung-isernhagen.de

 

 

Familienberatung Langenhagen

überregionale Beratung

http://familienberatung-langenhagen.de

 

 

Familienberatung Lehrte

überregionale Beratung

http://familienberatung-lehrte.de

 

 

Familienberatung Wedemark

überregionale Beratung

http://familienberatung-wedemark.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Lebensberatungsstelle Isernhagen - Außenstelle -  

Gartenstr. 8    

30938 Burgwedel

Telefon: über 05139 / 892828

E-Mail: info@dielebensberatungsstelle.de

Internet: http://www.dielebensberatungsstelle.de

Träger: AK Lebensberatung e.V.

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Suchtberatung, Telefonische Beratung, Sexualberatung, Sozialberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Krisenintervention 

 

 

Lebensberatungsstelle für Burgwedel, Isernhagen u. Wedemarke

Am Lohner Hof 7

30916 Isernhagen

Telefon: 05139 / 892828

E-Mail: info@dielebensberatungsstelle.de

Internet: http://www.dielebensberatungsstelle.de

Träger: AK Lebensberatung e.V.

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Mütter und Väter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Partnerschaftsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Suchtberatung, Telefonische Beratung, Sozialberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Burgwedel (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Burgwedel für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Burgwedel (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Rechtsanwälte:

 

Olaf Lobitz

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Mediator BAFM

Lister Meile 48

30161 Hannover

Tel: 0511 / 169 37 61

E-Mail: mediator@Olaf-Lobitz.de

Homepage: www.Olaf-Lobitz.de

 

 

Beate Sobisch

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin BAFM

Königstr. 50

30175 Hannover

Tel: 0511 / 353 99 76 2

E-Mail: Beate.Sobisch@altug-partner.de

Homepage: www.sobisch.de

 

 

Carla Meyer

Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwältin

Wangenheimstr. 1

30625 Hannover

Tel: 0511 / 955 74 70

E-Mail: carla-meyer@t-online.de

Homepage: www.carla-meyer.de

 

 

 

Gutachter:

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Region Hannover

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in der Region Hannover noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Region Hannover

 

 

Kinderschutzbund Burgwedel

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht Celle

Beschluss vom 20.02.2023 - 10 WF 32/23

Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen Umgangsregelung

Vorinstanz: Amtsgericht Burgwedel - 14.12.2022 - 41 F 59/22

 

In der Familiensache
pp.
hat der 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., den Richter am Oberlandesgericht ... und die Richterin am Oberlandesgericht ... am 20. Februar 2023 beschlossen:


Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Burgwedel vom 14. Dezember 2022 sowie ihr Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.


Gründe

I.

Zu entscheiden ist über die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen eine gerichtliche Umgangsregelung.

Das Amtsgericht hat durch Beschluss vom 13. September 2022, auf den Bezug genommen wird, den Umgang des Antragstellers (Kindesvaters) mit seiner am ... 2021 geborenen Tochter G. M. geregelt und u. a. angeordnet, dass er das Recht und die Pflicht hat, mit G. wie folgt Umgang wahrzunehmen:

- Jeweils in der Form von drei begleiteten Umgängen durch das Jugendamt für jeweils eine Stunde

a) am 04.10.2022 von 12 Uhr bis 13 Uhr in den Räumlichkeiten des Jugendamtes am Rathaus in A.,

b) am 17.10.2022 in der Jugendhilfestation B. von 10 Uhr bis 11 Uhr

c) am 25.10.2022 von 14 Uhr bis 15 Uhr in der Jugendhilfestation B.

- Die Mutter bringt das Kind zu den genannten Zeiten zu den genannten Räumlichkeiten des Jugendamtes. Der Vater wird im Anschluss Umgang in Begleitung der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes erhalten.

- Sollte einer dieser Termine krankheitsbedingt ausfallen, wird in Absprache mit dem Jugendamt ein Ausweichtermin vereinbart.

Die Antragsgegnerin (Kindesmutter) hat G. nicht zu diesen Umgangsterminen gebracht. Sie hat Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs ihres älteren, aus einer anderen Beziehung stammenden Sohnes A. gegen den Antragsteller erhoben und hält daher auch den Umgang mit G. für kindeswohlgefährdend. Sie hat gegen die Entscheidung vom 13. September 2022 mit Schriftsatz vom 27. Oktober 2022 Beschwerde beim insoweit zuständigen 17. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Der Aussetzungsantrag ist durch Beschluss des 17. Senats vom 22. November 2022 (Az.: 17 UF 220/22), auf den Bezug genommen wird, zurückgewiesen worden.

Das Amtsgericht hat auf entsprechenden Antrag des Kindesvaters durch Beschluss vom 14. Dezember 2022 gegen die Kindesmutter wegen Verstoßes gegen die vorgenannte Umgangsregelung ein Ordnungsgeld i. H. v. 120 € festgesetzt und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 60 € einen Tag Ordnungshaft angeordnet.

Zur Begründung hat das Amtsgericht ausgeführt, es handele sich um eine wirksame und vollstreckbare Umgangsregelung, die auch sofort vollziehbar gewesen sei. Die Antragsgegnerin sei im Beschluss über die Folgen des Verstoßes gegen die Umgangsverpflichtung belehrt worden. Da bislang weder über die Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses noch über die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache eine Entscheidung vorliege, sei die Anordnung aus dem erstinstanzlichen Beschluss vollstreckbar. Im Rahmen des Ordnungsmittelverfahrens werde die zugrundeliegende Entscheidung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Die Antragsgegnerin habe keine hinreichenden Gründe dargelegt dafür, dass sie die Zuwiderhandlung gegen die auferlegte Verpflichtung nicht zu vertreten habe, so dass von einem Verschulden ihrerseits auszugehen sei. Die Darlegungslast obliege insoweit ihr. Der Beschluss sei in Kenntnis des strafrechtlichen Vorwurfs gegenüber dem Antragsteller betreffend ihren Sohn A. erlassen worden, nicht zuletzt deshalb sei ein unbegleiteter Umgang nicht angeordnet worden, so dass auszuschließen gewesen sei, dass sich Kindesvater und Kind allein in einem Raum aufhalten können. Die vorgebrachten Gründe, es bestehe eine Gefährdung des Kindes G. wegen der im Raum stehenden Vorwürfe, seien daher bereits im Beschluss berücksichtigt worden. Weitergehende bzw. neu entstandene Gründe seien nicht vorgetragen worden. Die Überzeugung, der angefochtenen Beschluss sei zu Unrecht ergangen, genüge ferner nicht als Entschuldigungsgrund, auch wenn die Aussetzung der Vollziehung zeitnah beantragt und die Entscheidung insgesamt angefochten worden sei, da Umgangsbeschlüsse grundsätzlich sofort wirksam seien. Ein etwaiger Irrtum hinsichtlich der Vollziehbarkeit sei für die anwaltlich vertretene Antragsgegnerin vermeidbar gewesen.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Gründe des amtsgerichtlichen Beschlusses Bezug genommen.

Die Kindesmutter hat gegen den Ordnungsmittelbeschluss form- und fristgerecht (sofortige) Beschwerde eingelegt und für das Beschwerdeverfahren um Verfahrenskostenhilfe nachgesucht.

Sie ist nach wie vor der Auffassung, ein Umgang des Kindesvaters mit G. gefährde akut und massiv das Kindeswohl. Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Kindesvater ihren Sohn A. aus einer früheren Beziehung sexuell missbraucht habe. Sie müsse daher die Kinder vor dem Antragsteller schützen. Zudem habe das Amtsgericht außer Betracht gelassen, dass sie Beschwerde gegen den tenorierten Umgang eingelegt habe; das Verfahren werde am 23. Januar 2023 verhandelt. Das Amtsgericht hätte den Ausgang des Beschwerdeverfahrens beim OLG abwarten müssen, bevor es einen Ordnungsgeldbeschluss für die Nichtgewährung von Umgangsterminen in der Vergangenheit erlasse.

Ihre Beschwerde gegen den Umgangsbeschluss vom 13. September 2022 hat die Kindesmutter zwischenzeitlich im Anhörungstermin zur Hauptsache vor dem 17. Senat zurückgenommen.

Der hiesigen sofortigen Beschwerde hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 6. Februar 2023, auf den Bezug genommen wird, nicht abgeholfen.

Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird verwiesen auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen.

II.

Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter hat keinen Erfolg.

Der Senat nimmt zunächst Bezug auf die vollumfänglich zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung und weist lediglich ergänzend noch einmal nachdrücklich auf Folgendes hin:

Soweit die Kindesmutter meint, der Umgang des Vaters mit G. sei kindeswohlgefährdend, ist dieser Einwand im vorliegenden Vollstreckungsverfahren unbeachtlich. Im - hier einschlägigen - Verfahren nach § 89 FamFG gilt der allgemeine vollstreckungsrechtliche Grundsatz, dass das Bestehen des vollstreckbaren Anspruchs grundsätzlich nicht mehr zu prüfen ist und dass nur eine Entscheidung über die Einstellung die Vollstreckung hindert. Der zur Gewährung des Umgangs verpflichtete Elternteil kann daher nicht einwenden, die Umgangsregelung sei nicht rechtens bzw. widerspreche dem Kindeswohl und müsse deshalb nicht beachtet werden (vgl. BGH FamRZ 2012, 533 ff; 2014, 732 ff; Sternal/Giers, 21. Aufl. 2023, FamFG § 89 Rn 8 m. w. N.).

Entgegen der Auffassung der Kindesmutter hätte das Amtsgericht auch nicht den Ausgang des in der Hauptsache laufenden Beschwerdeverfahrens abwarten müssen. Denn ein Umgangsbeschluss ist ungeachtet seiner Rechtskraft gem. § 40 f i. V. m. § 15 FamFG mit Bekanntgabe, d. h. mit Zustellung, an die/den Beteiligte/n wirksam und damit gem. § 86 Abs. 2 FamFG auch ohne weiteres und ohne Rücksicht auf eine etwaige Beschwerde vollstreckbar. Die Beschwerde hat insoweit keine aufschiebende Wirkung; lediglich eine gerichtliche angeordnete Außervollzugsetzung steht einer Vollstreckung entgegen. Selbst wenn aber die Vollstreckung später eingestellt oder die zu vollstreckende Entscheidung (ab)geändert wird, können Verstöße, die vor Wirksamwerden der Einstellung der Zwangsvollstreckung oder der (Ab)änderung begangen worden sind, nach § 89 FamFG noch geahndet werden (vgl. Sternal/Giers, a. a. O.). Erstinstanzliche Beschlüsse in Kindschaftssachen sind - sofern nicht gerichtlich die Außervollzugsetzung angeordnet worden ist - für die Beteiligten verbindlich und von den Beteiligten einzuhalten, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig und mit der Beschwerde angefochten sind.

Mangels Erfolgs ihrer Beschwerde war der Kindesmutter auch die insoweit begehrte Verfahrenskostenhilfe zu versagen; §§ 76 Abs. 1 FamFG, 114 ZPO.

...

 

 

 


 

 

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter kann entscheidend auf einen entsprechenden Wunsch des (hier: 1992 geborenen Kindes gestützt werden. Im übrigen kann die gemeinsame elterliche Sorge bestehen bleiben, auch wenn die Eltern unterschiedliche Einstellungen in Erziehungs- und Versorgungsfragen haben. Dabei müssen sie eine Ebene finden, auf der diese Fragen abgehandelt werden.

Amtsgericht Burgwedel - Beschluss vom 4.7.2001 - 42 F 44/00

veröffentlicht in FamRZ 9/2002, S. 631-632

 

 


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