Väternotruf informiert zum Thema

Thüringer Landessozialgericht

Landessozialgericht Thüringen


 

 

Thüringer Landessozialgericht

Justizzentrum

Rudolfstraße 46

99092 Erfurt 

 

Telefon: 0361 / 377600-1

Fax.0361 / 377600-0

 

E-Mail: postlsg@thfj.thueringen.de

Internet: http://www.thlsg.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$serviceliste/startseitethlsg?opendocument&thlsg&startseite

 

 

Internetauftritt des Thüringer Landessozialgericht (11/2013)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute im rot-rot-grünen Thüringen eigentlich Steuern, wenn die Thüringer Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. Walter Ulbricht hätte seine helle Freude an diesem verstaubten System.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

"Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt." - http://www.thlsg.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$serviceliste/impressumthlsg?opendocument&thlsg&impressum

Klingt ein bisschen wie aus dem SED Propagdandaminsterium. Was nützt die "größte Sorgfalt", wenn noch nicht einmal ein Geschäftsverteilungsplan auf die Internetseite eingestellt wurde. Man kann auch sein Auto mit der größten Sorgfalt putzen und hat noch nicht mal eine Blinkanlage dran.

 

 

 

Thüringer Landessozialgericht - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

27.11.2013 

 

 

Bundesland Thüringen

 

 

Präsident am Thüringer Landessozialgericht: Dr. Martin Stoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Thüringer Landessozialgericht / Präsident am Thüringer Landessozialgericht (ab 01.07.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.12.1993 als Vizepräsident am Landessozialgericht Thüringen aufgeführt.

Vizepräsident am Thüringer Landessozialgericht: Fritz Keller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Thüringer Landessozialgericht / Vizepräsident am Thüringer Landessozialgericht (ab 01.04.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.11.1994 Richter am Thüringer Landessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2002 als Vorsitzender Richter am Thüringer Landessozialgericht aufgeführt.

 

 

Das  Thüringer Landessozialgericht ist zuständig für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen der Sozialgerichte: 

Sozialgericht Altenburg

Sozialgericht Gotha

Sozialgericht Meiningen

Sozialgericht Nordhausen

 

 

Über die Revision im sozialgerichtlichen Verfahren entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Thüringer Landessozialgericht: 

Jörg Apidopoulos (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Thüringer Landessozialgericht (ab 01.04.2001, ..., 2008)

Jutta Bitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Thüringer Landessozialgericht (ab 01.10.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.06.1996 als Richterin am Sozialgericht Gotha aufgeführt.

Dr. Michael Böck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Thüringer Landessozialgericht (ab 09.12.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.05.1997 als Richter am Verwaltungsgericht Weimar - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2002 als Richter am Thüringer Landessozialgericht aufgeführt. L 9 AS 237/11 B ER und L 9 AS 238/11 B - Beschluss vom 29.03.2011: Bewilligung von Leistungen beim Jobcenter Nordhausen zur Sicherstellung des Umgangs von Kind und Vater. Vorhergehend: Sozialgericht Nordhausen - Beschluss vom 01.02.2011 - S 27 AS 364/11 ER.

Hans-Christian Jakob (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Thüringer Landessozialgericht (ab 01.10.1998, ..., 2008)

Kerstin Jüttemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Thüringer Landessozialgericht (ab 01.07.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.1999 als Richterin am Thüringer Landessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2007 als Vorsitzende Richterin am Thüringer Landessozialgericht aufgeführt.

Fritz Keller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Thüringer Landessozialgericht / Vizepräsident am Thüringer Landessozialgericht (ab 01.04.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.11.1994 Richter am Thüringer Landessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2002 als Vorsitzender Richter am Thüringer Landessozialgericht aufgeführt.

Klaus Krome (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Thüringer Landessozialgericht (ab 05.10.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.11.1999 als Richter am Verwaltungsgericht Gera - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.11.1999 als Richter am Verwaltungsgericht Gera aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.10.2011 als Richter am Thüringer Landessozialgericht aufgeführt. 2013: Pressesprecher am Thüringer Landessozialgericht.

Manfred Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Thüringer Landessozialgericht (ab 01.07.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.10.1994 als Richter am Verwaltungsgericht Weimar - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Wiebke Spaeth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Thüringer Landessozialgericht / 9. Senat (ab , ..., 2011) - ab 15.09.2000 Richterin am Amtsgericht Erfurt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.2002 als Richterin am Sozialgericht Gotha aufgeführt. L 9 AS 237/11 B ER und L 9 AS 238/11 B - Beschluss vom 29.03.2011: Bewilligung von Leistungen beim Jobcenter Nordhausen zur Sicherstellung des Umgangs von Kind und Vater. Vorhergehend: Sozialgericht Nordhausen - Beschluss vom 01.02.2011 - S 27 AS 364/11 ER.

Dr. Martin Stoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Thüringer Landessozialgericht / Präsident am Thüringer Landessozialgericht (ab 01.07.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.12.1993 als Vizepräsident am Landessozialgericht Thüringen aufgeführt.

Beate Teichgräber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Thüringer Landessozialgericht (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.10.1994 als Richterin am Landgericht Erfurt - abgeordnet - aufgeführt. 2009: Vorstandsmitglied Thüringer Richterbund - http://www.thueringer-richterbund.de/22.html

Lutz Wehrhahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Thüringer Landessozialgericht (ab 01.12.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.08.1995 als Richter am Sozialgericht Suhl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2001 als Direktor am Sozialgericht Meiningen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.12.2008 als Direktor am Sozialgericht Meiningen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

Schütz - Richterin am Sozialgericht (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet an das Thüringer Landessozialgericht / 9. Senat. L 9 AS 237/11 B ER und L 9 AS 238/11 B - Beschluss vom 29.03.2011: Bewilligung von Leistungen beim Jobcenter Nordhausen zur Sicherstellung des Umgangs von Kind und Vater. Vorhergehend: Sozialgericht Nordhausen - Beschluss vom 01.02.2011 - S 27 AS 364/11 ER.

 

 

Nicht mehr als Richter am Thüringer Landessozialgericht tätig:

Pablo Coseriu (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Bundessozialgericht (ab 01.07.2007, ..., 2011) - ab 01.10.1998 Vorsitzender Richter am Thüringer Landessozialgericht.

Peter Frese (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Sozialgericht Gotha / Direktor am Sozialgericht Gotha (ab 01.08.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.01.2000 als Richter am Sozialgericht Altenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.2003 als Richter am Thüringer Landessozialgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.01.2007 als Direktor am Sozialgericht Gotha aufgeführt. 1996 Richter am Sozialgericht in Altenburg. Ab 24.01.2000 in Gotha, nachdem er zuvor als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundessozialgericht tätig war. 2003 Richter am Thüringer Landessozialgericht, 2007 Direktor am Sozialgericht in Gotha.

 

 

Gutachter:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Gerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Arbeitsmarktreform

Hartz-IV-Klagen legen Sozialgerichte lahm

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um Hartz-IV-Entscheide haben in Thüringen drastisch zugenommen und lähmen zusehends die Sozialgerichte. Wie der Präsident des Landessozialgerichts, Martin Stoll, MDR 1 RADIO THÜRINGEN sagte, wurden in diesem Jahr bis Ende November 9.891 Klagen eingereicht. Das entspreche einem Zuwachs von 39 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Dicke Aktenordner und mehrere Auflagen des Sozialgesetzbuches liegen im Sozialgericht Berlin auf dem Tisch.; Rechte: dpa

Sozialrichter wollen zehn zusätzliche Kollegen.

Gerichte benötigen mehr Personal

Der Sozialrichterverband Thüringen rechnet aufgrund der schlechten Wirtschaftsaussichten mit einem weiteren Anstieg der Hartz-IV-Klagen. Doch schon jetzt könnten die momentan 55 Sozialrichter des Landes die Klageflut nicht bewältigen, sagte Verbandschef Jürgen Fuchs MDR 1 RADIO THÜRINGEN. Insgesamt fehlten mehr als zehn Richter sowie weiteres Personal in der Verwaltung. Auch die Gerichte teilen diese Ansicht. So sagte Joachim Hemstedt vom Sozialgericht Altenburg, allein in seinem Haus würden zwei weitere Richter benötigt.

Eilverfahren dauern drei Monate

Die vier Thüringer Sozialgerichte in Altenburg, Gotha, Meiningen und Nordhausen kämpfen mit einem wachsenden Bearbeitungsstau. Binnen Jahresfrist stieg die Zahl aller unerledigten Gerichtsverfahren um 43 Prozent von 6.798 auf jetzt 9.704. Weil die Hartz-IV-Angelegenheiten vorrangig behandelt werden, bleiben andere Verfahren liegen. Der Direktor des Sozialgerichts Gotha, Peter Frese, sagte dem MDR, an seinem Gericht dauerten selbst Eilverfahren bis zu drei Monate. Rentenverfahren würden sich im Durchschnitt über 19 Monate hinziehen, Verfahren um medizinische Streitigkeiten liegen inzwischen bei zweieinhalb Jahren.

29. Dezember 2008

http://www.mdr.de/thueringen-journal/

 

 


 

 

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt

Anstieg der Verfahrenszahlen bei den Thüringer Sozialgerichten vor dem Hintergrund der Befristung von Leistungsbescheiden

Beantwortet in der 85. Sitzung am 5. Juni 2008 (Plenarprotokoll 4/85), die Fragen stellte André Blechschmidt für seinen Kollegen Hauboldt

In einem Artikel der "Thüringischen Landeszeitung" (TLZ) vom 21. Mai 2008 unter dem Titel "Sozialrichter in der Hartz-IV-Falle" weist Bernhard Fischbach, Direktor des Sozialgerichts Altenburg, nicht nur auf zusätzlichen Bedarf an richterlichem Personal an seinem Gericht hin, sondern laut Bericht werden zwei zusätzliche Richterstellen benötigt. Er macht darüber hinaus darauf aufmerksam, dass der Anstieg der Verfahrenszahlen an den Sozialgerichten offensichtlich auch durch eine bestimmte Praxis der für den Vollzug des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) zuständigen Behörden verursacht wird: die Befristung von Leistungsbescheiden bzw. Leistungsbezug auf ziemlich kurze Zeiträume. Aus der Antwort zu einer vorausgehenden Kleinen Anfrage des Fragestellers zur Entwicklung der Verfahrenszahlen an den Thüringer Sozialgerichten im Jahr 2007 (Drucksache 4/3981) lässt sich im Übrigen entnehmen, dass nach Gegenrechnung der Erledigungen auf die Neuzugänge bei SGB-II-Verfahren z.B. am Sozialgericht Altenburg ein "realer" Anstieg von 25,6 Prozent zu verzeichnen ist. Für alle Sozialgerichte insgesamt in Thüringen liegt der "Realanstieg" im Jahr 2007 bei den SGB-II-Verfahren laut Anfrage bei 56,5 Prozent.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Von welchen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in Thüringen liegen der Landesregierung welche Informationen zur Frage zusätzlichen Personalbedarfs vor und inwieweit ist dieser erhöhte Personalbedarf dem Anstieg der Verfahrenszahlen in den Bereichen SGB II bzw. SGB XII geschuldet?

2. Wie gestaltet sich die "Befristungsstruktur" der Leistungsbescheide bei Vollzug des SGB II sowie des SGB XII in den einzelnen Sozialgerichtsbezirken, insbesondere bezogen auf den prozentualen Anteil der befristeten an der Gesamtzahl der Bescheide, die durchschnittliche Befristungsdauer und die erkennbaren Gründe für die Befristung der Bescheide?

3. Welcher Ermessensspielraum steht den für den Erlass der SGB-II- bzw. SGB-XII-Bescheide zuständigen Behörden bei der Entscheidung über eine Befristung bzw. Nichtbefristung des Bescheids bzw. Leistungsbezugs zu?

4. Wie bewertet die Landesregierung die im Rahmen der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 gewonnenen Informationen - insbesondere welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?

Vizepräsidentin Pelke:

Es antwortet Staatssekretär Haußner.

Haußner, Staatssekretär:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im richterlichen Bereich besteht ein zusätzlicher Personalbedarf beim Sozialgericht Altenburg von etwa 2 Richtern, beim Sozialgericht Gotha von etwa 3 Richtern, beim Sozialgericht Meiningen von etwa 3 Richtern, beim Sozialgericht Nordhausen von etwa 3 Richtern, beim Landessozialgericht Erfurt von etwa 4 Richtern. Die Verfahren in den Bereichen SGB II und SGB XII begründen vom derzeitigen Gesamtpersonalbedarf beim Sozialgericht Altenburg etwa 42 Prozent, beim Sozialgericht Gotha etwa 48 Prozent, beim Sozialgericht Meiningen etwa 49 Prozent, beim Sozialgericht Nordhausen etwa 41 Prozent, beim Landessozialgericht Erfurt etwa 25 Prozent. Den angegebenen Zahlen liegt die in der Justiz bundesweit seit einiger Zeit verwendete Berechnungsmethode Pebb§y zugrunde. Der errechnete Personalbedarf berücksichtigt die aktuellen Verfahrenszahlen in der Sozialgerichtsbarkeit. Wir können heute noch nicht sagen, wie sich die Verfahrenszahlen weiterentwickeln werden, da zum einen die Menge der anfallenden Klagen nach Grundsatzentscheidungen wieder abnehmen könnte und zum anderen Maßnahmen des Gesetzgebers etwa im Bereich gerichtlicher Zuständigkeitsregelungen oder aber auch im materiellen Recht einen veränderten Personalbedarf zur Folge haben können.

Zu Frage 2: Eine statistische Erhebung zum Umfang von Befristungen bei Vollzug des SGB II sowie des SGB XII in den einzelnen Sozialgerichtsbezirken liegt nicht vor.

Zu Frage 3: Hinsichtlich der SGB-II-Verfahren stellt sich die Rechtslage wie folgt dar: Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II sollen die Leistungen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 5 SGB II kann der Bewilligungszeitraum auf bis zu 12 Monate bei Berechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist. Die Verwendung des Begriffs "sollen" bedeutet, dass der Leistungsträger im Regelfall gebunden ist und nur in atypischen Fallgestaltungen zur Ausübung von Ermessen berechtigt und verpflichtet ist. Die Möglichkeit zur Befristung von Bescheiden auf der Grundlage des SGB XII richtet sich nach § 32 SGB X. Nach § 32 Abs. 2 Ziffer 1 SGB X darf ein Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen mit einer Befristung erlassen werden. Der Ermessensspielraum wird dadurch begrenzt, dass die Befristung dem Zweck des Verwaltungsakts gemäß § 32 Abs. 3 SGB X nicht zuwiderlaufen darf.

Zu Frage 4: Ziel der Landesregierung ist es, die Thüringer Sozialgerichte auch weiterhin personell zu verstärken. Ich darf insofern auf die Regierungserklärung der Justizministerin von heute Morgen verweisen.

Vizepräsidentin Pelke:

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall.

 

DIE LINKE. Fraktion im Thüringer Landtag, 2008

http://www.pds-fraktion-thueringen.de/parlament/manfrage/manfrage2008/dr44139.html

 

 

 

 


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