Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Familiengericht
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Schloßplatz 4
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: +49 3375 271 - 0
Fax: +49 3375 271 - 111
E-Mail: verwaltung@agkw.brandenburg.de
Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-koenigs-wusterhausen/
Internetauftritt des Amtsgerichts Königs Wusterhausen (01/2024)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2024 - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-koenigs-wusterhausen/aufgaben-und-geschaeftsverteilung/
Bundesland Brandenburg
9. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen
1. Familiensachen aus den Amtsgerichtsbezirken Bernau bei Berlin, Cottbus, Eberswalde, Königs Wusterhausen, Oranienburg, Prenzlau (auch soweit vor dem 1. Januar 2023 eingegangen) und Bad Freienwalde (Oder) sowie Bad Liebenwerda
Direktor am Amtsgericht Königs Wusterhausen: Stephan Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen / Direktor am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 01.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.05.1998 als Richter am Landgericht Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2003 als Direktor am Amtsgericht Lübben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2021 als Direktor am Amtsgericht Königs Wusterhausen - teilweise abgeordnet - aufgeführt. 2012 wohl auch kommissarisch Direktor am Amtsgericht Königs Wusterhausen. Amtsgericht Lübben - GVP 01.01.2017. Pressemitteilung 4/2021: "Seit dem 01.03.2021 hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen einen neuen Direktor, Herrn Direktor des Amtsgerichts Stephan Lehmann. Er folgt dabei dem langjährigen Direktor Matthias Deller im Amt nach, der im März letzten Jahres als Leiter der Zentralabteilung in das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg wechselte. ... Seine Richterlaufbahn begann er 1994 am Landgericht Frankfurt (Oder) und war seit 1998 am Landgericht Cottbus tätig. Im Anschluss an eine Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg führte sein Weg Anfang des Jahres 2001 an das Amtsgericht Lübben (Spreewald), welches er zunächst kommissarisch und seit dem 01.07.2002 als dessen Direktor leitete und dem er für eine Übergangszeit als amtierender Direktor weiterhin verbunden bleiben wird." - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/LGCB%20PM%204-2021.4102263.pdf
Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen: Eike Bartsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 29.05.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet, 875/1000 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.05.2018 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.05.2018 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 15.11.2017, 01.01.2020: nicht aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2020 Richterin.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Königs Wusterhausen 16 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Landkreis Dahme-Spreewald
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Eike Bartsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 29.05.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet, 875/1000 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.05.2018 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.05.2018 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 15.11.2017, 01.01.2020: nicht aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2020 Richterin.
Matthias Böhme (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab , ..., 2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.11.1995 als Richter am Landgericht Neuruppin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.11.1995 als Richter am Landgericht Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.11.1995 als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 ab 22.11.1995 als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.12.2014, 01.01.2015.
Michael Friedrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 03.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1999 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2005 als Direktor am Amtsgericht Zossen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2005 als Direktor am Amtsgericht Zossen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.01.1999 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.08.2016 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Oberlandesgericht Brandenburg GVP 01.12.2011, 01.09.2011: als Direktor am Amtsgericht Beisitzer in der 1. Zivilkammer. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2013, 01.08.2013, 01.01.2015: als Richter am Oberlandesgericht abgeordnet an das Amtsgericht Königs Wusterhausen: Betreuungs- und Unterbringungssachen.
Heidrun Griehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 19.10.1995, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2015.
Angela Holzammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 04.06.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.04.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - 8/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 30. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2015: Familiensachen. 2019: Familiensachen - Abteilung 5. Richterin Holzammer wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Inken Kröger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 06.07.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 06.07.2010 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.07.2010 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.06.2012, 01.01.2015.
Stephan Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen / Direktor am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 01.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.05.1998 als Richter am Landgericht Cottbus - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2003 als Direktor am Amtsgericht Lübben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2021 als Direktor am Amtsgericht Königs Wusterhausen - teilweise abgeordnet - aufgeführt. 2012 wohl auch kommissarisch Direktor am Amtsgericht Königs Wusterhausen. Amtsgericht Lübben - GVP 01.01.2017. Pressemitteilung 4/2021: "Seit dem 01.03.2021 hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen einen neuen Direktor, Herrn Direktor des Amtsgerichts Stephan Lehmann. Er folgt dabei dem langjährigen Direktor Matthias Deller im Amt nach, der im März letzten Jahres als Leiter der Zentralabteilung in das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg wechselte. ... Seine Richterlaufbahn begann er 1994 am Landgericht Frankfurt (Oder) und war seit 1998 am Landgericht Cottbus tätig. Im Anschluss an eine Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg führte sein Weg Anfang des Jahres 2001 an das Amtsgericht Lübben (Spreewald), welches er zunächst kommissarisch und seit dem 01.07.2002 als dessen Direktor leitete und dem er für eine Übergangszeit als amtierender Direktor weiterhin verbunden bleiben wird." - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/LGCB%20PM%204-2021.4102263.pdf
Jens Mindak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 19.12.2005, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.12.2005 als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.08.2013: Familiensachen H, I, K - M, Q, T und U (Familiensachen - Abteilung 11). GVP 01.01.2015: Familiensachen. Was lange währt, wird nicht immer gut.
Dr. Verena Schleicher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 26.11.1996, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 26.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.08.2013, 01.10.2023: Familiensachen - Abteilung 11. 2017: Familiensachen - Abteilung 5.
Ulrike Städtke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 12.12.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2015.
Dr. Ferenc-Stephan Tóth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 21.12.2001, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.12.2001 als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. 2013: Zivilsachen / Familiensachen. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2015.
Michael Uecker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 25.10.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.10.2012 als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. 25.10.2012: zum Richter am Amtsgericht ernannt - http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/JMBl_11_2012.pdf. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.12.2014, 01.01.2017.
Heike Wunderlich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Frankfurt (Oder) (ab 27.09.2012, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 27.09.2012 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt (Oder) - abgeordnet, 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 27.09.2012 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt (Oder) - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Königs Wusterhausen / Familiensachen - Abteilung 30. 2010: Familiensachen - Abteilung 11. 09/2010: Richterin auf Probe am Amtgericht Neuruppin. GVP 01.01.2011. GVP 01.09.2011. 25.10.2012: zur Richterin am Amtsgericht ernannt - http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/JMBl_11_2012.pdf. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.08.2013, 01.01.2015: Familiensachen. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2017. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.06.2020: Familiensachen. 06.06.2022: "Heike Wunderlich, geboren 1973 in Berlin. Studium der Sozialarbeit und der Rechtswissenschaften in Cottbus und Berlin, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin 1999-2002, 2. juristisches Staatsexamen 2002 in Berlin. Seit 2002 als Richterin an verschiedenen Land- und Amtsgerichten im Land Brandenburg sowie am dortigen Ministerium der Justiz tätig. Heike Wunderlich lebt in Königs Wusterhausen bei Berlin und ist seit 2007 am dortigen Amtsgericht tätig." - https://www.ksv-medien.de/autoren/autoren-a-z/w/heike-wunderlich
Fred Zipperling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 21.11.1995, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.11.1995 als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2015.
Richter auf Probe:
Abteilungen am Familiengericht Königs Wusterhausen:
5 F - Angela Holzammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 04.06.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.04.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - 8/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 30. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2015: Familiensachen. 2019: Familiensachen - Abteilung 5. Richterin Holzammer wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Dr. Verena Schleicher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 26.11.1996, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 26.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.08.2013, 01.10.2023: Familiensachen - Abteilung 11. 2017: Familiensachen - Abteilung 5.
Dr. Verena Schleicher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 26.11.1996, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 26.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.08.2013, 01.01.2015: Familiensachen - Abteilung 11. 2017: Familiensachen - Abteilung 5.
10 F -
11 F -
Jens Mindak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 19.12.2005, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.12.2005 als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.08.2013: Familiensachen H, I, K - M, Q, T und U (Familiensachen - Abteilung 11). GVP 01.01.2015: Familiensachen. Was lange währt, wird nicht immer gut.
30 F - Angela Holzammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 04.06.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.04.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - 8/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 04.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 30. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2015: Familiensachen. 2019: Familiensachen - Abteilung 5. Richterin Holzammer wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen tätig:
Dr. Hendrik Buck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Mitte / Vizepräsident am Amtsgericht Mitte (ab 01.11.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.12.2004 als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.04.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 ab 27.04.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt.
Matthias Deller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Zentralabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Brandenburg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.08.2000 als Richter am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2005 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt (zeitweilig am 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2005 als Direktor am Amtsgericht Rathenow aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2011 als Direktor am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Dahme-Spreewald. 2015: Vorsitzender Deutscher Richterbund - Landesverband Brandenburg e.V. - http://www.drb.de/cms/index.php?id=49. 20.05.2020: "Der Direktor des Amtsgerichts Königs Wusterhausen und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes – Landesverband Brandenburg, Matthias Deller, ist am Dienstag, 19. Mai 2020, vom Kabinett zum Leiter der Zentralabteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg ernannt worden. ..., sagte Justizministerin Susanne Hoffmann. In seiner langjährigen Tätigkeit in verschiedensten Bereichen des Justiz- und Gerichtswesens hat er sehr erfolgreich unter Beweis gestellt, dass er nahezu sämtliche Bereiche der Justiz- und Gerichtsverwaltung beherrscht. „Mit seinen ungewöhnlich breitgefächerten und intensiven Erfahrungen bringt Herr Deller die besten Voraussetzungen mit, um als Zentralabteilungsleiter möglichst optimale Bedingungen für die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften und damit für eine bürgernahe Rechtsprechung und effektive Strafverfolgung in Brandenburg zu schaffen“, sagte Ministerin Hoffmann. Seine Richterlaufbahn im Land Brandenburg begann Herr Deller 1995 am Landgericht Potsdam. Es folgten Stationen am Amtsgericht Nauen, an den Landgerichten Frankfurt (Oder) und Potsdam, im Ministerium der Justiz sowie am Brandenburgischen Oberlandesgericht. Im Jahr 2009 wurde Herr Deller zum Direktor des Amtsgerichts Rathenow ernannt. Bereits zwei Jahre später übernahm Herr Deller die Leitung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen und damit eines der großen Amtsgerichte des Landes. ..." - https://mdj.brandenburg.de/mdj/de/presse/pressemitteilungen/ansicht/~20-05-2020-ehemaliger-richterbundchef-leitet-kuenftig-die-zentralabteilung-des-justizministeriums#
Sigrid Floderer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 01.06.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.12.2001 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 21.12.2001 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 01.06.2007 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Sigrid Floderer nicht aufgeführt. 2013: Familiensachen / Jugendschöffengericht. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.12.2014: aufgeführt. GVP 01.01.2015: nicht aufgeführt. 2015: seltsamer Weise lange vor Erreichung des Pensionsalters in den Ruhestand - https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/JMBl_10_2015.pdf
Marion Haase (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 01.12.1993, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2015, 01.01.2017.
Judith Janik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 11.08.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.08.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Amtsgericht Potsdam - GVP 12.12.2006, GVP 11.12.2007, GVP 16.12.2008. Oberlandesgericht Brandenburg - GVP 01.11.2010: abgeordnet an den 13. Zivilsenat - 4. Familiensenat am Oberlandesgericht Brandenburg. Oberlandesgericht Brandenburg - GVP 01.04.2011, 01.01.2013: Beisitzerin / 2. Zivilsenat. GVP 01.03.2014: Beisitzerin / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Brandenburg - GVP 01.01.2022: stellvertretende Vorsitzende - 7. Zivilsenat und Präsidiumsmitglied. 2019, ..., 2021: Pressesprecherin.
Alexandra Kosyra (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Potsdam / Vizepräsidentin am Landgericht Potsdam (ab 01.08.2010, ..., 2016) - ab 02.07.1984 Richterin auf Probe am Landgericht Flensburg, dann am Amtsgericht Niebüll. Abordnung an das Bundesministerium der Justiz. März 1990 Richterin am Landgericht Lübeck. Abordnung und - drei Jahre später - Versetzung an das Landgericht Köln. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1984 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 30.03.1990 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.03.1990 als Richterin am Landgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2007 als Direktorin am Amtsgericht Rathenow aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.1999 als Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2010 als Vizepräsidentin am Landgericht Potsdam aufgeführt. Dienstantritt als Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen offenbar ab 15.08.2008. 03/2009, ... mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Direktorin am Amtsgericht Rathenow beauftragt. Landgericht Potsdam - GVP 01.01.2013: Vorsitzende Richterin / 7. Zivilkammer. Siehe Info unten.
Hans-Joachim Pauckstadt (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen / Direktor am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 01.06.1997, ..., 2008) - ab 01.03.1974 Richter am Landgericht Wuppertal, dann Amtsgericht Wuppertal. Siehe Info unten.
Monika Raßmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 01.12.1993, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2015.
Schulz (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen / Familiengericht (2010: soll nicht mehr am Amtsgericht Königs Wusterhausen tätig sein)
Silke Tournay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 28.06.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 28.06.2002 als Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - abgeordnet - aufgeführt. GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt.
Peter Werth (Jg. 1961) - Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.07.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt.
Rechtspfleger:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Erkner
überregionale Beratung
http://familienberatung-erkner.de
Familienberatung Fürstenwalde
überregionale Beratung
http://familienberatung-fuerstenwalde.de
Familienberatung Königs Wusterhausen
überregionale Beratung
http://familienberatung-koenigs-wusterhausen.de
Familienberatung Köpenick
überregionale Beratung
http://familienberatung-koepenick.de
Familienberatung Lübben
überregionale Beratung
http://familienberatung-luebben.de
Familienberatung Treptow
überregionale Beratung
http://familienberatung-treptow.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Erich-Kästner-Str. 1
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 / 21150
E-Mail: efb-kw@diakonisches-werk-berlin.de
Internet: http://www.diakonisches-werk-berlin.de
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention
Mitarbeiter/innen: Samuel F. Sieber, Dipl-Psych., Systemischer Familientherapeut, KIB Trainer, Coach, Supervisor, Leiter der Erziehungs- und Familienberatung Königs Wusterhausen
Psychosoziale Beratungsstelle für Schwangere und Familien
Erich-Weinert-Str. 46
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 / 218981
E-Mail: schwangerenberatung@drk-flaeming-spreewald.de
Internet: http://www.drk-flaeming-spreewald.de
Träger: Deutsches Rotes Kreuz
Angebote: Sexualberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Partnerberatung, Sozialberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit
Familien- und Erziehungsberatung
Freiheitstr. 98
15745 Wildau
Telefon: 03375 / 503721
E-Mail: info@kindheitev.de
Internet: http://www.kindheitev.de
Träger: Kindheit e.V.
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sozialberatung, Jugendberatung, Partnerberatung
Mitarbeiter/innen: Herr Grün, Herr Stanelle
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Allgemeiner Sozialer Dienst Amt für Jugend, Sport und Freizeit - Außenstelle von Lübben -
Schulweg 13
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 / 26-2653
E-Mail: jugendamt@dahme-spreewald.de
Internet: http://www.dahme-spreewald.de
Träger: Landkreis
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Königs Wusterhausen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 01.09.2009, ..., )
Verfahrensbeistände:
Matthias Kiekbusch
Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e.V.
Wilhelm-Liebknecht Str. 6
03238 Finsterwalde
alt: Betreuungsverein Lebenshilfe e.V., Friedensstraße 13, 03238 Finsterwalde
Bestellung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Lübben, Amtsgericht Königs Wusterhausen
Beate Redeker
Diplom-Soziologin
(ab , ..., 2007, ..., 2009)
Märkische Allgemeine 20.10.2007: "Nur eine kleine Entfernung. Wie ein Mädchen, das zur Mutter wollte, gegen ihren Willen zum Vater kam. - http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11046385/62249/
Sylvia Rischer
Diplom-Sozialpädagogin
Zossen
Bestellung am Amtsgericht Königs Wusterhausen
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Melanie Eulenstein
Diplom-Psychologin
arbeitet mit Kopfbogen des sogenannten "Institut für Gericht und Familie" - IGF Berlin - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Beauftragung am Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Neuruppin, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Susan Helbig
Diplom-Psychologin
Kooperiert mit dem IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Institut für Gericht und Familie GbR
Stephanstr. 25
10559 Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Amtsgericht Königs Wusterhausen
Diplom-Psychologin
Kaiserdamm 100
14057 Berlin
Internet: http://www.praxisheyer.de - 2016 abgeschaltet
Internet: http://www.birgitheyer.de - 2013 abgeschaltet
früher: 35578 Wetzlar, nur 20 Kilometer von Linden entfernt - http://de.wikipedia.org/wiki/Linden_%28Hessen%29
aktuelle Wohnanschrift: unbekannt, könnte Berlin sein, aber auch Hannover oder sonst ein Ort in Deutschland wäre denkbar. Aber selbst wenn wir die Wohnanschrift wüssten, würden wir diese natürlich hier nicht veröffentlichen, denn Frau Heyer hat das Recht in ihrer Privatspäte nicht erkannt zu werden. Ausnahmen gelten nur da, wo - nach Maßgabe der 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin oder des Kammergerichts Berlin - veröffentlichungsfähige Fragen aus der sozialen Sphäre mit der privaten Spähre so verbunden sind, das man nicht umhinkommt, bei einer Information aus der sozialen Sphäre zwangsläufig auch die private Sphäre zu berühren. So etwa zu der Frage, ob Birgit Heyer eine Frau oder ein Mann ist. Dem Namen nach ist Birgit Heyer eine Frau und das darf hier sicher festgestellt werden, ohne dass die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin dem Väternotruf einen Maulkorb verpasst, mit der absurden Begründung, die Frage, ob eine Frau Heyer ein Mann oder eine Frau ist, wäre eine vor der Öffentlichkeit geheimzuhaltende Tatsache.
Lehramtsstudium an der Technischen Universität Berlin (1. Staatsexamen) und Diplomstudiengang der Psychologie an der Freien Universität Berlin. Nachweise über das 1. Staatsexamen und einen Abschluss als Diplom-Psychologin liegen dem Väternotruf nicht vor.
Frau Heyer trug von sich vor:
"Psychotherapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"
Nun muss man allerdings wissen, dass das Institut für Gestalttherapie Berlin keine Psychotherapeuten ausbildet, sondern "Gestalttherapeuten". Psychotherapeut ist ein gesetzlich geschützter Begriff, eine missbräuchliche Benutzung dieser Berufsbezeichnung kann strafrechtlich verfolgt werden. Wollen wir mal hoffen, dass hier niemand eine Strafanzeige gegen Frau Heyer gestellt hat, das könnte ja sonst echt Stress verursachen.
http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html
Frau Heyer hat zwischenzeitlich den geschützten Begriff "Psychotherapeutin" auf ihrer Webseite durch den Begriff "Therapeutin" ausgetauscht (Stand vom 05.11.2014).
Beauftragung der Frau Heyer am Amtsgericht Brandenburg, Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Goslar, Amtsgericht Helmstedt, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Wernigerode
Heyer-Betroffene Väter und Mütter können sich an folgende Anwälte wenden, die mit der Vertretung von Heyer-Betroffenen vertraut sind:
- Dirk Maschke - Fachanwalt für Familienrecht in Berlin - http://dirkmaschke.de
- Heidrun Stocker - Fachanwältin für Familienrecht, Oldenburger Str. 6, 10551 Berlin - www.ra-stocker.de
Erfolgreicher Befangenheitsantrag gegen Birgit Ute Heyer am Oberlandesgericht Braunschweig - 1 WF 160/12 - Beschluss vom 09.01.2013. Voristanz Amtsgericht Goslar.
(ab , ..., 2010, ..., 2012)
Die Diplom-Psychologin Birgit Heyer wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Annette Kintrup
Diplom-Psychologin
10779 Berlin
Verbandelt mit dem sogenannten "Institut Gericht & Familie Service GbR" - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Stephanstr. 25, 10559 Berlin - http://igf-berlin.de
Beauftragung am Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Frau Kintrup wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Dr. Thomas Schinagl
Diplom-Psychologe
Scharnweberstraße 34
10247 Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Königs
Wusterhausen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht
Tempelhof-Kreuzberg
Thomas Schinagl wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Dr. Klaus Schneider
Diplom-Psychologe
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Eberswalde, Amtsgericht Frankfurt/Oder, Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Prenzlau, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Klaus Schneider wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Wenn die Zahl der Gerichte die Herrn Schneider als Gutachter beauftragen ein Qualitätszeichen wäre, könnte man meinen Herr Schneider wäre unbedingt als Gutachter zu empfehlen. Doch machen Sie unabhängig von irgendwelchen Zahlen und unserer fehlenden Empfehlung getrost Ihre eigenen Erfahrungen.
Lenore Spieß
IGF Berlin - "Institut für Gericht und Familie Berlin" - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Königs Wusterhausen,
Beauftragung am Amtsgericht Königs Wusterhausen durch Richter Mindak.
Maja von Strempel
Kaiserdamm 98
14057 Berlin
ehemals verbandelt mit der sogennanten Institut Gericht & Familie Service GbR, Stephanstr. 25, 10559 Berlin, Internet: http://igf-berlin.de - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Beauftragung am Amtsgericht Cottbus, Amtsgericht Dresden, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Pankow/Weißensee
Dr. Michael Wiedemann
"Fachpsychologe für Rechtspsychologie"
Psychotherapeut
10827 Berlin
Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bernau, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Oberlandesgericht Brandenburg - 3. Familiensenat
Beauftragung am Amtsgericht Königs Wusterhausen durch Richter Mindak.
Herr Wiedemann wurde auch schon am Oberlandesgericht Brandenburg - 3. Familiensenat als Gutachter beauftragt. Der selbe Senat soll u.a. Entscheidungen des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen überprüfen, von dem wiederum Herr Wiedemann als Gutachter beauftragt wird. Die Richter/innen des 3. Familiensenates und Herr Wiedemann kennen sich also bereits schon aus vorheriger Zusammenarbeit - da kann man sich an drei Fingern abzählen, was mit Beschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen passiert, an denen Herr Wiedemann als Gutachter mitgewirkt hat.
Herr Michael Wiedemann wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Dahme-Spreewald
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Dahme-Spreewald
Lichtenberg
Direkt nach der Geburt das Baby entzogen
Eine Vietnamesin in Untersuchungshaft kämpft um das Sorgerecht für ihr Kind. Das Jugendamt hatte der Frau direkt nach der Geburt das Sorgerecht entzogen.
Von Solveig Rathenow
Berlin - Der Fall der 40-jährigen Vietnamesin empört den Pastor. „Das ist schlichtweg unmenschlich“, sagt Stefan Täubner, Seelsorger der vietnamesischen Gemeinde in Berlin. Seit November 2008 sitzt Thi Oanh N. in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Lichtenberg, vor zwei Wochen brachte sie ihr Kind in der Lichtenberger Kinderklinik zur Welt – und hat es seitdem nicht mehr gesehen. Das Jugendamt von Königs Wusterhausen, wo die Frau gemeldet ist, entzog ihr das Sorgerecht. „Sie ist völlig verzweifelt“, sagt Pastor Täubner.
Bereits vor der Geburt hatte sich das Jugendamt für die Trennung von Mutter und Kind mit der Begründung ausgesprochen, dass die Inhaftierte sich in der JVA Lichtenberg nicht ausreichend um ihr Baby kümmern könne. Im Allgemeinen dürfen Mütter, auch im geschlossenen Vollzug, ihre Kinder bis zum Alter von einem Jahr bei sich haben, im offenen Vollzug sogar bis zu drei Jahren. Drei Standorte des Frauengefängnisses Berlin bieten dafür spezielle Räumlichkeiten. „Die Mutter-Kind-Unterbringungen werden in der Praxis aber kaum genutzt, weil Geburten während der Haft selten vorkommen, höchstens ein bis zwei Mal im Jahr“, heißt es bei der Senatsverwaltung für Justiz.
Thi Oanh N. wird vorgeworfen, Ausländer illegal nach Deutschland eingeschleust zu haben. Der Kindsvater sitzt ebenfalls in Haft; Angehörige der Mutter, die das Neugeborene aufnehmen könnten, gibt es in Deutschland nicht. Als die Behörden das Kind am 9. April in Obhut nahmen, reagierten die Anwälte der Vietnamesin noch am selben Tag mit Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Cottbus: Die Richterin sprach das Kind der Mutter zu. Das Familiengericht in Königs Wusterhausen sprach sich später ebenfalls gegen eine Trennung aus und schlug vor, beide im Mutter-Kind-Bereich der JVA Pankow unterzubringen.
Trotzdem sind Mutter und Sohn immer noch getrennt. Eine erste „Hilfskonferenz“ des Jugendamtes, der JVA-Leitung und möglicher Trägervereine zur Mutter-Kind-Hilfe fand am gestrigen Dienstag statt. Bei Redaktionsschluss lag noch kein Ergebnis der Konferenz vor.
Die Gerichtssitzung in Cottbus förderte noch einen weiteren Aspekt des Falls zutage: Der Wöchnerin wurden nach der Geburt im Krankenhaus Medikamente gegen Schmerzen gegeben – diese stoppten aber auch den Milchfluss der ahnungslosen Mutter. „Der Frau wurde ihr Grundrecht, ihr Kind selber zu ernähren, ohne ihr Wissen genommen“, sagt Pastor Täubner.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 22.04.2009)
Kommentar Väternotruf:
Das Sorgerecht wurde der Mutter nicht vom Jugendamt entzogen, das dazu gar nicht befugt ist, sondern gegebenenfalls vom Familiengericht.
Amtseinführung der Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen, Alexandra Kosyra
15.08.2008
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Professor Farke,
sehr geehrter Herr Gaude,
sehr geehrte Gäste,
vor allem aber:
sehr geehrte Frau Direktorin Kosyra und sehr geehrter Herr Direktor Pauckstadt!
Ihnen beiden gilt heute unsere Aufmerksamkeit, denn wir sind der Einladung des Präsidenten des Landgerichts am heutigen Tag aus zwei Gründen gefolgt: Zum einen wollen wir Ihnen, liebe Frau Kosyra, ganz herzlich zu Ihrer Ernennung zur Direktorin des Amtsgerichts Königs Wusterhausen gratulieren, und zum anderen möchten wir Ihnen, lieber Herr Pauckstadt, unseren herzlichen Dank für die mit Erfolg und Engagement geleistete Arbeit als Direktor dieses Amtsgerichts auszusprechen.
Frau Kosyra, gestatten Sie mir, dass ich mich aus gegebenem Anlass - entgegen der üblichen Etikette - zunächst dem Herrn zuwende. Für Sie, lieber Herr Pauckstadt, beginnt in diesen Tagen ein neuer, ein ganz anderer Lebensabschnitt. Auch wenn der Abschied vom Amtsgericht Königs Wusterhausen und von den Kollegen Sie sicher mit ein bisschen Wehmut erfüllt, so ist das, was nun vor Ihnen liegt, doch vor allem ein Grund, mit Freude in die Zukunft zu schauen.
Lassen Sie mich trotzdem noch einmal einen kurzen Blick zurückwerfen auf die vergangenen Jahre und Ihren beruflichen Werdegang.
Geboren in den Wirren des 2. Weltkrieges in der schlesischen Grafschaft Glatz, verschlug es Sie in der Folgezeit nach Nordrhein-Westfalen. Sie fanden eine neue Heimat in Wuppertal, wo Sie im Jahre 1965 das Abitur ablegten.
Sie widmeten sich sodann in Köln und München dem Studium der Rechtswissenschaften. Das Erste Juristische Staatsexamen absolvierten Sie 1970 in Köln, das Zweite im Jahr 1974 in Düsseldorf.
Am 1. März 1974 war es dann soweit - Sie traten in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Sie blieben dem „Bergischen" treu und versahen Ihren Dienst zunächst am Landgericht, später dann am Amtsgericht Wuppertal. Seit 1991 engagierten Sie sich zudem als Vorsitzender eines Prüfungsausschusses für den mittleren Justizdienst. Diese erste große Etappe Ihres Berufslebens hat Sie mit dem notwendigen Rüstzeug für die Aufgaben versehen, die Sie später - was Sie in den Anfangsjahren natürlich nicht voraussehen konnten - in einem der neuen Bundesländer erwarten sollten. So brachten Sie die besten Voraussetzungen mit, als Sie im Jahre 1993 erstmals für einen Zeitraum von 6 Wochen als „Aufbauhelfer" an das hiesige Amtsgericht abgeordnet wurden. Ich weiß nicht, ob Sie damals bereits ahnten, dass es nicht bei diesen 6 Wochen bleiben würde?
Noch im selben Jahr erfolgte jedenfalls eine zweite Abordnung, und während dieser Phasen konnte die brandenburgische Justiz insbesondere beim Aufbau eines funktionsfähigen Familiengerichts sowie bei der Vereinfachung von Arbeitsabläufen im B- und K-Dienst erheblich von Ihrem großen Erfahrungsschatz profitieren.
Gerade in diesen Anfangsjahren gab es so manche Hürden zu überwinden. Dennoch - oder vielmehr gerade weil Sie eine solche Aufgabe reizte?- wagten Sie einen Neuanfang und ließen sich auf eigenen Wunsch zu Beginn des Jahres 1994 erneut an das Amtsgericht Königs Wusterhausen abordnen, wo Sie in der Folge bis zum 30. Mai 1997 mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Direktors des Amtsgerichts beauftragt waren. Den Auf- bzw. Umbau der Gerichtsstruktur haben Sie in dieser Zeit nicht nur aus nächster Nähe miterlebt, sondern vor Ort selbst mitgestaltet. Erlauben Sie mir hierzu ein kurzes Zitat aus einer Ihrer Beurteilungen aus dem Jahre 1996, in der es heißt: „Den Verwaltungsbereich hat er nach der Übernahme des Amtes in kürzester Zeit strukturiert und mit gründlicher Systematik durchorganisiert".
Zum 1. Juni 1997 kehrten Sie der Wupper dann endgültig den Rücken, traten in den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg ein und wurden gleichzeitig zum Direktor dieses Amtsgerichtes ernannt. Neben der beruflichen Herausforderung und den landschaftlichen Reizen haben Sie wohl auch andere Vorzüge der Region Berlin-Brandenburg zu diesem Schritt veranlasst, denn Sie fanden hier auch Ihr privates Glück.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Ihrem Wechsel nur mit Bedauern zugestimmt. Für uns war er ein Glücksfall, denn es fand ein in allen Angelegenheiten eines Amtsgerichts erfahrener und bewährter Richter den Weg nach Brandenburg.
In den folgenden elf Jahren haben Sie Ihre hohe fachliche Kompetenz nicht nur in der täglichen Spruchpraxis unter Beweis gestellt, sondern haben mit praktischem Geschick und großer Zielstrebigkeit auch die Geschäftsabläufe im Gericht weiter optimiert. Immer ansprechbar für die kleinen und größeren Nöte Ihrer Mitarbeiter haben Sie es verstanden, diese - nicht zuletzt auch durch Ihren eigenen Einsatz - zu motivieren. Überhaupt haben Sie im Umgang mit den Mitarbeitern, aber auch im Umgang mit Menschen im Allgemeinen stets Ihr besonders geschicktes „Händchen" unter Beweis gestellt.
Sehr geehrter Herr Pauckstadt, mit Ihrem Wirken hier am Amtsgericht und mit Ihrem vorbildlichen und stets menschlichen Verhalten haben Sie - im positiven Sinne - Spuren hinterlassen in Königs Wusterhausen. Ich möchte Ihnen daher meinen herzlichsten Dank und meine aufrichtige Anerkennung für Ihr langjähriges und erfolgreiches Wirken in der brandenburgischen Justiz aussprechen.
Freuen Sie sich nun auf das, was vor Ihnen liegt - eine Zeit frei von den „Turbulenzen" des Arbeitslebens. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute.
Meine Damen und Herren,
es ist immer sehr angenehm, wenn man - wie heute - die Verabschiedung eines Amtsinhabers gleich mit der Amtseinführung der Nachfolgerin verbinden kann.
Deshalb möchte ich auch Ihnen, sehr geehrte Frau Kosyra, heute herzlich zur Übernahme Ihres neuen Amtes gratulieren. Wenn Sie jetzt die Leitung des Amtsgerichtes übernehmen, so weiß ich diese Aufgabe in den besten Händen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts werden rasch erkennen, dass Sie keinesfalls eine „Kopie" Ihres Vorgängers sind.
Doch ihnen wird ebenso schnell bewusst werden, dass sie es erneut mit einer sehr erfahrenen Justizpraktikerin zu tun haben, die sowohl über vielfältige juristische Begabungen als auch über eine vorzüglich ausgeprägte Kommunikations-, Organisations- und Leistungsfähigkeit verfügt.
Bisher haben Sie erfolgreich das Amtsgericht Rathenow - ein kleines, aber „feines" Gericht - geleitet. Mit Ihrer neuen Aufgabe übernehmen Sie nun die Verantwortung für ein nach seiner Richterzahl mehr als doppelt so großes Gericht. Ihr bisheriger beruflicher Werdegang bietet die Gewähr dafür, dass Sie auch diese Herausforderung mit der Ihnen eigenen Durchsetzungskraft und Entschlussfreude meistern werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch einige Stationen Ihrer abwechslungsreichen Entwicklung nennen:
Zunächst studierten Sie in Bonn - also vor Ihrer damaligen Haustür - Medizin, bevor Sie 1975 den - aus heutiger Sicht begrüßenswerten und vor allem richtigen - Entschluss trafen, sich den Rechtswissenschaften zuzuwenden. Ihre Erste Juristische Staatsprüfung legten Sie in Köln ab, das zweite Staatsexamen absolvierten Sie in Ihrer Geburtsstadt Hamburg. In den folgenden Jahren verblieben Sie zunächst im Norden der Republik.
Am 2. Juli 1984 traten Sie in den richterlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein ein, wo Sie am Landgericht Flensburg und am Amtsgericht Niebüll tätig waren. Eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz führte Sie dann für fast vier Jahre in das schöne Rheinland zurück. Währenddessen wurden Sie im März 1990 zur Richterin am Landgericht Lübeck ernannt. Es folgten zunächst die Abordnung und sodann - drei Jahre später - die Versetzung an das Landgericht Köln.
Ihre fachlichen Qualitäten als Richterin haben Sie auch eindrucksvoll unter Beweis gestellt, als Sie im Jahre 1997 im Wege der Abordnung an das Brandenburgische Oberlandesgericht wechselten. Sie ließen mit dieser Abordnung die Ihnen vertrauten Regionen Rheinland und Norddeutschland zurück und wandten sich - offen für Neues - der Region Berlin-Brandenburg zu - keine schlechte Wahl, wie sich zeigte.
Während der Abordnung und nach Ihrer Ernennung zur Richterin am OLG waren Sie in verschiedenen Senaten und in der Justizverwaltung tätig. 2006 wurden Sie dann kurzzeitig am Landgericht Potsdam mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Vizepräsidentin betraut. Auch diese anspruchsvollen Aufgaben meisterten Sie vorbildlich und waren (ich erlaube mir auch bei Ihnen ein Zitat aus einer Ihrer Beurteilungen) „... wegen ihrer absoluten Verlässlichkeit und sehr effektiven Arbeitsweise ein besonderer Gewinn und eine unverzichtbare Stütze für das Brandenburgische Oberlandesgericht...".
Ihre Vielseitigkeit und Flexibilität sowie die bereits erwähnten Fähigkeiten führten folgerichtig zu Ihrer Ernennung als Direktorin am Amtsgericht Rathenow zum 1. Mai 2007. Mit Einsatz, Fingerspitzengefühl und Sachverstand haben Sie maßgeblich dazu beigetragen, dass dieses Amtsgericht heute so gut aufgestellt ist.
Sie werden Ihre gute und erfolgreiche Arbeit auch im neuen Amt fortsetzen und mit Ihrem organisatorischen Talent sowie Ihrer offenen Art die Mitarbeiter des Gerichts schnell für sich gewinnen können.
Ich kann Sie, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Königs Wusterhausen, zu Ihrer neuen Direktorin nur beglückwünschen.
Ich wünsche Ihnen, sehr geehrte Frau Kosyra, viel Erfolg und eine glückliche Hand für die neue Aufgabe und viel Freude an Ihrer neuen Wirkungsstätte. Vielen Dank.
http://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.131202.de
Seifenoper in der Märkischen Allgemeinen
"Nur eine kleine Entfernung
Wie ein Mädchen, das zur Mutter wollte, gegen ihren Willen zum Vater kam
FRANK SCHAUKA
POTSDAM Was wird denn passieren, Ronja, wenn ich entscheide, dass du zum Papa gehen sollst? Der Richter des Familiensenats des Brandenburgischen Oberlandeslandesgerichts fragte, wie ein Teilnehmer der Verhandlung im August sich erinnert, das Mädchen "sehr mitfühlend". Ich werde weglaufen, antwortete die Zehnjährige. Wohin? Zur Mama. Und wenn ich für die Mama entscheide, wollte der Richter da wissen. Dann freue sie sich, sagte Ronja und strahlte. Ich werde mich bemühen, für dich die richtige Entscheidung zu treffen, erklärte darauf der Richter in dem Streit um das Sorgerecht, das Ronjas Vater, Peter B., für sich allein beansprucht hatte.
Die "richtige Entscheidung" erlebte Ronja knapp sechs Wochen später im Klassenraum ihrer Grundschule in einem Brandenburger Dorf am Südostrand von Berlin. Es war der Dienstag vor den Herbstferien, der 9. Oktober. Eine Freundin, die auf dem Flur nach der Klassenlehrerin der 5c Ausschau hielt, rief Ronja plötzlich zu: Da kommt dein Vater! Ronja wollte sich noch hinter dem Schrank verstecken. Doch die Schulleiterin, die den Vater begleitet hatte, holte sie hervor. Warum sie mitkommen solle? fragte Ronja. "Das wirst du gleich sehen", sagte die Direktorin, schob das Mädchen vor sich her und drängte es gegen seinen Willen, wie Mitschüler berichten, zur Klassentür hinaus. Dort ergriff der Vater die Tochter, hob sie auf den Arm, verließ das Schulgebäude und fuhr fort mit ihr. Im Klassenraum zurück blieben Ronjas Schuhe, ihre Zahnspange, ihr Ranzen. Es sei ein ganz normales Abholen durch den Vater gewesen, habe die Schulleiterin ihr gesagt, berichtet Ronjas Mutter, Anka B.
Die 40-Jährige sitzt am Küchentisch. Das Telefon ist immer griffbereit. "Ich weiß bis heute nicht, wo Ronja ist", sagt sie. Seit zehn Tagen fehlt jeder Kontakt. Die Polizei hat die Fahndung nach wenigen Tagen eingestellt. Es gebe keine Hinweise, dass das Kind in Gefahr sei, heißt es. Strafrechtlich ist dem Vater nichts vorzuwerfen. Er hat das alleinige Sorgerecht für sich erklagt. Er ist im Recht – das heißt im Besitz des Beschlusses des Familiensenats des Oberlandesgerichts.
Das räumt auch Psychologin Beate Redeker ein – wenngleich verständnislos.
Ronja wurde "quasi juristisch erlaubt ,entführt’", sagt die Verfahrenspflegerin, die Ronjas Interessen vor Gericht vertritt. "Wenn man nach der Menschlichkeit handelte, würde man anders entscheiden. Es ist unglaublich, wie mit Ronja verfahren wurde. Das Selbstbestimmungsrecht eines Kindes wurde mit Füßen getreten."
Die drei Senatsrichter und die beiden Männer, die das Mädchen psychiatrisch begutachtet hatten, hatten offenkundig andere Wahrnehmungen. Das Protokoll der Gerichtsverhandlung beschreibt folgende Situation: "Ronja machte einen sichtlich angespannten Eindruck. Wenn das Gespräch auf den Vater kam, wiederholte sich das aus den Akten bereits bekannte Verhaltensmuster, das heißt, Ronja schwieg und wich diesen Fragen aus." Dann wurde der Vater hereingebeten. Peter B. gab "dem Kind gegenüber Erklärungen" ab. Darauf "wandte sich Ronja ab und reagierte nicht auf diese Anfrage; sie begann still zu weinen".
Anschließend verließ der Vater, wenig später Ronja den Raum. Zurück blieben die Sachverständigen, die folgendes kundtaten: "Es sei erkennbar geworden (das Weinen von Ronja zeige dies ausdrücklich), dass eine emotionale Beziehung zwischen Vater und Tochter bestehe. Eine besondere Belastung, die die Begegnung zwischen Vater und Tochter als bedenklich erscheinen lasse, sei für sie nicht erkennbar geworden."
Die Richter des Familiensenats setzten schließlich den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen außer Kraft. Noch im Mai 2007 hatte eine Amtsrichterin Anka B. das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter zuerkannt.
Nun befanden die Oberrichter, "dass die Übertragung des Sorgerechts auf den Vater Ronjas Wohl am besten entspricht". Dabei, so der Senat, sei er sich "bewusst", dass diese Entscheidung "mit einem Umzug von Ronja heraus aus ihrer gewohnten Umgebung in den Haushalt des Vaters verbunden ist und damit naturgemäß zu Belastungen führt. Die Kontinuität ihrer bisherigen Entwicklung erleidet also einen ,Bruch’." Allerdings müsse dieser Bruch "hingenommen werden", so der Familiensenat.
Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt
Die Schülerinnen und Schüler der 5c, die nach dem "normalen Abholen" weinten, vermissen Ronja offensichtlich. Nachdem sich die Kinder ein wenig von dem Schock erholt hatten, ließ die Klassenlehrerin zwei Tage später die Kinder Briefe an Ronja schreiben, die sie irgendwann erhalten sollte. Paula und Hannah: "Alle sind traurig, weil wir uns so gerne wünschen, dass du wieder in die Schule kommst." Ein anderer Brief: "Wir geben uns Mühe, dass du wieder in unsere Klasse kommst." Maximilian ("Schade, dass du nicht mehr da bist") zitiert für Ronja ein Gedicht: "Ich liebe dich, mich reizt deine schöne Gestalt, und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt. Mein Vater, mein Vater jetzt fasst er mich an! Erlkönig hat mir ein Leids getan! Dem Vater grauselt’s, er reitet geschwind. Er hält in den Armen das ächzende Kind, erreicht den Hof mit Mühe und Not; in seinen Armen das Kind war tot."
Auch ein Sorgerechtsinhaber dürfe "sich nicht seines Kindes gewaltsam bemächtigen, es isolieren, in seiner Freiheit beschränken und jeden Kontakt mit der Mutter, mit der Bindungsperson verhindern", erklärt Karin Mühlich, Ronjas zweite Verfahrenspflegerin. Das Kind werde sich wehren. "Zudem besteht die Gefahr, dass sie die nächste Fluchtmöglichkeit nutzt und sich an Leib und Leben gefährdet. Das ist neben der seelischen Misshandlung eine körperliche Gefährdung!"
Der Senat hat, um diese Gefahr zu mindern – Herr und Frau B. wohnen nur zwei Kilometer entfernt –, folgendes verfügt: Es dürfte "geboten sein, in den ersten Wochen nach dem Wechsel zum Vater keinen Umgang mit der Mutter stattfinden zu lassen". So sei "dem Kind das Sich-Einleben in den Haushalt des Vaters und die Bewältigung des Loyalitätskonfliktes zu erleichtern".
Ronja hatte nie Zweifel aufkommen lassen, dass sie zur Mutter hält. Seitdem sich die Eltern Ende 2004 auseinandergelebt hatten, kam es immer wieder vor, dass sie die ihr von Ämtern vorgeschriebenen Besuche beim Vater widerwillig wahrnahm. Die Mutter protokollierte aus einem 30minütigen Gespräch Ronjas mit einer Mitarbeiterin des Jugendamts: "Warum muss ich denn zu ihm?
Antwort: Weil es ein Gesetz gibt! Was passiert, wenn ich nicht gehe? Dann muss ich eine neue Familie für dich suchen, das will ich doch nicht, also überleg es dir noch einmal!" Anka B. erzählte einmal: "Wenn das Wochenende mit dem Vater naht, heult Ronja, sie bekommt Durchfall, isst nicht, sie zieht sich nicht an. Einmal schrie sie mich an: Warum muss ich da hin, warum nicht du? Du hast den schließlich geheiratet."
Am 6. November 2006 kam es zum Eklat: Der Vater holte Ronja vom Klavierunterricht ab. Doch da sie ihm nicht folgen mochte, hockte sie sich in Blockadehaltung auf den Boden. Deshalb trug Peter B. die Tochter zum Auto. "Sie schlug und trat um sich, wollte wieder aus dem Auto aussteigen", beschreibt die Rechtsanwältin des Vaters die Situation. Um dies zu verhindern, musste sich B.s neue Partnerin "neben Ronja auf die Rückbank setzen".
Amtsgericht erteilte der Mutter das Sorgerecht
Ronjas Klavierlehrerin beobachtete das Geschehen vom Fenster aus. Wenige Stunden später erstattete Anka B. Anzeige bei der Polizei gegen den Vater wegen Kindeswohlgefährdung. Am nächsten Tag war Ronja wieder bei der Mutter. Etwa in dieser Zeit schrieb Ronja einer Mitschülerin ins Freundebuch: "Mein allergrößter Wunsch: das ich nicht mehr zu Peter muß." Zu Peter – ihrem Vater.
Wie real Ronjas Weigerung, den Vater zu besuchen, war, dokumentiert der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom Mai 2007: "Die Haltung des Kindes ist derart verfestigt, dass es auch dem –fachlich geschulten – Ergänzungspfleger nicht gelungen ist, den Umgang (mit dem Vater, Anm. d. Red.) stattfinden zu lassen. Der Ergänzungspfleger teilte zuletzt mit, dass er hätte Gewalt anwenden müssen, um den Umgang durchzusetzen." Doch darauf sei verzichtet worden, weil dies "nicht dem Wohl des Kindes dienlich" gewesen wäre.
Die Richterin entschied, allein der Mutter das Sorgerecht zuzuerkennen – auch wenn Ronjas Ablehnung des Vaters, zumindest unbewusst, durch die negative Haltung der Mutter gegenüber ihrem Ex-Partner beeinflusst sei. Doch eine Trennung von der Mutter, so die Amtsrichterin, würde dem Kind vermitteln, "dass sein, wie es meint, tatsächlicher Wunsch keine Rolle spielt und es dafür, dass es diesen geäußert hat, bestraft wird." Zudem sei "nicht davon auszugehen, dass Ronja ohne die Beeinflussung den Wunsch hätte, beim Vater zu leben". Dabei ist Ronja alles andere als geistig stumpf. "Sie ist sehr intelligent und weiß, was sie will", sagt Verfahrenspflegerin Mühlich. Entsprechend sind Ronjas Schulnoten. Ihre Hobbys sind segeln, lesen und Klavier. Später will sie "irgend etwas mit Kunst" machen.
Dass Peter B. mit seinem Widerspruch gegen den Amtsgerichtsbeschluss letztlich Erfolg vor dem Familiensenat des Oberlandesgerichts hatte, hat wesentlich, auch wenn es paradox klingt, mit der hartnäckigen Weigerung seiner Tochter zu tun, beim ihm zu leben. Hätte Ronja einen weniger starken Ablehnungswillen gehabt – den sogar der professionelle Ergänzungspfleger nur mit Gewalt hätte brechen können –, hätte der Familiensenat der Mutter das Sorgerecht nicht mit folgender Argumentation aberkennen können: Dass Anka B. erziehungsunfähig ist, zeige sich darin, dass es ihr nicht gelinge, ihre Tochter auch gegen deren Willen für Besuche beim Vater zu motivieren.
Dagegen sei Peter B.s "Fähigkeit zur Ausübung der elterlichen Sorge nur ,im üblichen Ausmaß’ der Normalbevölkerung eingeschränkt". Nach der Logik des Familiensenats ist der Vater deutlich erziehungsfähiger. Der Beweis: Lebt das Kind beim Vater, den es ablehnt, wird er es wahrscheinlich relativ problemlos für Besuche bei der Mutter begeistern können.
Der Familiensenat ist dem Bundesverfassungsgericht schon einmal mit einer sehr pointierten Entscheidung aufgefallen. Vor wenigen Jahren erkannten die Richter aus Brandenburg einem Ehemann, der seine Frau misshandelt und versucht hatte, sie zu vergewaltigen, das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind zu. Auch in dem Fall stellte der Familiensenat die Erziehungsfähigkeit der Frau in Frage. Die Verfassungsrichter reagierten mit Unverständnis: "Nicht nachvollziehbar ist zudem die Erwägung des Senats, dass die Erziehungsfähigkeit der Beschwerdeführerin (der Frau, Anm. d. Red.) in Frage gestellt wäre, sollte sie aufgrund der Misshandlungen ihre Fähigkeit, mit dem Antragsteller (dem Ex-Partner, Anm. d. Red.) zu kommunizieren, eingebüßt haben." Letztlich hoben die Karlsruher Richter die Entscheidung des Familiensenats mit dem Hinweis auf, dass deren Entscheidung auf einem Grundgesetzverstoß beruhe.
Anka B.s Rechtsanwalt hat in dieser Woche ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sollte sie – vielleicht in einigen Monaten – erfolgreich sein, zahlt die Staatskasse das Verfahren. Falls jedoch Anka B. in Karlsruhe unterliegt, ist sie finanziell ruiniert. Schon jetzt haben die Streitigkeiten um ihre Tochter Ronja etwa 30 000 Euro gekostet."
Märkische Allgemeine 20.10.2007
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11046385/62249/
Kommentar Väternotruf:
Da können einem schon die Tränen kommen, wenn man den Aufsatz von Herrn Schauka in der "Märkischen Allgemeinen" liest und alles für bare Münze nimmt, was der Autor da den Lesern und Leserinnen verklickern will.
Mal ganz abgesehen davon, dass er schlecht recherchiert hat, den die Verfahrenspflegerin Beate Redeker ist keine Psychologin, aber möglicherweise denkt Herr Schauka, man müsse wenigstens Psychologe sein, damit die Leser glauben, es wäre genau so. wie von dieser Person gesagt.
Unsinnig ist die Behauptung, die Mutter könnte durch eine Verfassungsbeschwerde verarmen. Zum einen nimmt das Bundesverfassungsgericht überhaupt nur cirka 3 Prozent aller eingegangen Verfassungsbeschwerden, die anderen 97 Prozent fliegen ohne weitere Begründung praktisch in den Papierkorb. Was das über das rechtsstaatliche Verständnis der Richter am Bundesverfassungsgericht aussagt, kann sich jeder selbst ausdenken.
Zum anderen bekommt jeder, der sich die relativ niedrig ausfallenden Kosten beim Bundesverfassungsgericht nicht selbst leisten kann, Prozesskostenhilfe. Hat die Mutter dagegen ausreichendes Einkommen, muss sie die Kosten selber tragen. Das gilt aber auch in allen anderen 100.000 Familienrechtsfälle, die jedes Jahr die Gerichte beschäftigen, ohne dass deshalb jemand im Bundesjustizministerium auf die Idee käme, die Verfahren zukünftig generell kostenfrei zu halten.
"Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde. Wie man das Unwahrscheinliche wahrscheinlicher macht."
Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin am Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Professorin für Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld
in: "Anwaltsblatt", August/September 2005, S. 509-517
“Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus Anwaltssicht. Eine Ergänzung zu Lübbe-Wolff, AnwBl 2005, 509“
Rüdiger Zack in: „Anwaltsblatt 2/2006, S. 95-98