Väternotruf informiert zum Thema
Bundesverwaltungsgericht
Die christlichen Fanatiker in Bayern sollten mal lieber dafür sorgen, dass die Gerichte und auch das Bayerische Staatsministerium für Justiz die Geschäftsverteilungspläne auf ihren Internetseiten veröffentlichen, anstatt die Bürger mit dem Kreuz zu traktieren, nächsten hängt man in Ostdeutschland in staatlichen Gebäuden Hammer, Sichel und Ährenkranz mit der Begründung auf, das gehöre zur geschichtlichen und kulturellen Prägung Ostdeutschlands.
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Telefon: 0341 / 2007-0
Fax: 0341 / 2007-1000
E-Mail: pressestelle@bverwg.bund.de
Internet: www.bverwg.de
Internetauftritt des Bundesverwaltungsgericht (12/2023)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.11.2023 - https://www.bverwg.de/rechtsprechung/geschaeftsverteilungsplan
Präsident am Bundesverwaltungsgericht:
- Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht / Präsident am Bundesverwaltungsgericht (ab , ..., 2021)
Vizepräsident am Bundesverwaltungsgericht: Prof. Dr. Andreas Korbmacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht / Vizepräsident am Bundesverwaltungsgericht (ab 22.05.2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.03.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.05.2005 als Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.11.2008 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.05.2017 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. "Geboren 1960 in Freiburg im Breisgau, begann er 1988 seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin. Im Januar 1990 wechselte er an das dortige Verwaltungsgericht. Im selben Jahr promovierte ihn die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie an die Senatsverwaltung für Justiz. Ab Januar 2003 war er als Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) tätig. Im Mai 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Seit 2007 ist er Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin. Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im November 2008 gehörte Herr Andreas Korbmacher dem 9. Revisionssenat an. Seit Mai 2017 ist er Vorsitzender des 7. Revisionssenats. Dieser ist insbesondere für das Umweltschutzrecht einschließlich des Immissionsschutzrechts, das Abfallrecht, das Atomrecht, das Bergrecht und das Recht des Baus von Wasserstraßen zuständig. Seit 22. Mai 2019 ist er Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. Daneben war er mehr als drei Jahre Pressesprecher des Gerichts." - https://www.bverwg.de/das-gericht/organisation/der-praesident
Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen beim Bundesverwaltungsgericht eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - in Mannheim
Die vier erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Die Gerichtsbezirke entsprechen den vier Regierungsbezirken (Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Stuttgart) in Baden-Württemberg.
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - in München
Verwaltungsgericht Ansbach - für Mittelfranken
Verwaltungsgericht Augsburg - für Schwaben
Verwaltungsgericht Bayreuth - für Oberfranken
Verwaltungsgericht München - für Oberbayern
Verwaltungsgericht Regensburg - für Oberpfalz und Niederbayern
Verwaltungsgericht Würzburg - für Unterfranken
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Hamburg
Hessischer Verwaltungsgerichtshof - in Kassel
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern - in Greifswald
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - in Lüneburg
Verwaltungsgericht Braunschweig
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - in Münster
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - in Saarlouis
Verwaltungsgericht des Saarlandes - in Saarlouis
Oberverwaltungsgericht Sachsen - Sächsisches Oberverwaltungsgericht in Bautzen
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - in Magdeburg
Verwaltungsgericht Dessau - aufgelöst und dem Verwaltungsgericht Halle zugeschlagen
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht - in Schleswig
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Thüringer Oberverwaltungsgericht - in Weimar
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Richter am Bundesverwaltungsgericht:
Am Bundesverwaltungsgericht gibt es 10 Revisionssenate
1 Disziplinarsenat
2 Wehrdienstsenate
Großer Senat
Gemeinsamer Senat
Fachsenat nach § 189 VwGO
1. Revisions-Senat
Marion Eckertz-Höfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht / Präsidentin am Bundesverwaltungsgericht / 1. Revisions-Senat (ab 31.05.2007, ..., 2012) - begann ihren Berufsweg in Baden-Württemberg. Sechs Jahre arbeitete sie dort in der Justiz, bevor sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht wechselte. Im Jahr 1988 verließ Marion Eckertz-Höfer Baden-Württemberg und wurde Amtschefin des Frauenministeriums in Schleswig-Holstein. 1993 wurde sie zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht gewählt. Ab 20.09.2001 als Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Berlin tätig. Ab 01.10.2002 Vizepräsidentin am Bundesverwaltungsgericht Leipzig. 30.05.2008: Grußwort zum 34. Feministischen Juristinnentag.
Prof. Dr. Harald Dörig (geb. 08.01.1953) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht / 1. Revisions-Senat / 10. Revisions-Senat (ab 10.01.2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.05.1986 als Richter am Landgericht Hanau aufgeführt. FamRZ 16/2009
Wolf-Wilhelm Richter (Jg. 1947) - Richter am Bundesverwaltungsgericht / 1. Revisions-Senat / 10. Revisions-Senat (ab 28.03.1996, ..., 2010)
* Richterin Beck
(zugleich 10. R-Senat)
* Richter Prof. Dr. Kraft
(zugleich 10. R-Senat)
* Richterin Fricke
(zugleich 10. R-Senat)
Richter am Bundesverwaltungsgericht - alphabetisch:
Prof. Dr. Ulrike Bick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 17.12.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1995 als Richterin am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.05.2002 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2011 als Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 09.08.2012 als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.12.2020 als Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Bundesverwaltungsgericht - GVP 01.01.2023: Vorsitzende Richterin - 9. R - Senat. 14.06.2023: "Seit anderthalb Jahren kostet ein Anwohnerparkausweis für ein durchschnittliches Auto in Freiburg 360 Euro. Rund ein Euro pro Tag – das klingt nicht viel. Doch weil für das Anwohnerparken bis zum Jahr 2021 nur 30 Euro fällig waren, hatte ein FDP-Stadtrat gegen die kräftige Erhöhung geklagt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht setzte er sich am Dienstag durch, das Gericht in Leipzig erklärte die Freiburger Gebührensatzung für unwirksam – allerdings nicht, weil das Gericht grundsätzlich die Gebührenhöhe für bedenklich hielt. ... Das Bundesverwaltungsgericht sah drei Gründe für die Unwirksamkeit: Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes. Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein. Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. „Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen“, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article245852820/Bundesverwaltungsgericht-360-Euro-im-Jahr-fuer-Anwohner-Gericht-kippt-Freiburger-Parkgebuehren.html
Dr. Ulrike Bumke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 02.07.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.1998 als Richterin am Verwaltungsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.08.2004 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.07.2007 als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. 04.04.2005: unzulässige selektive Vergabe von Jugendhilfemaßnahmen an ausgewählte Träger durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg - OVG 6 S 415.04 - VG 18 A 404.04: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gegen 3 Beschwerdegegnerinnen - Träger der Freien Jugendhilfe. Zurückweisung der Beschwerde des Bezirksamtes (Land Berlin) durch das Oberverwaltungsgericht Berlin.
Dr. Günter Burmeister (Jg. 1960) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 13.03.2008, ..., 2009) - ab 1992 bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Ab 30.04.1993 Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg. Nach einer zweijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht Rückkehr an das Verwaltungsgericht Oldenburg. Anfang 2004 an das Niedersächsische Justizministerium in Hannover abgeordnet. Ende 2004 zum Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg ernannt. Nach dieser Ernennung im Wege der Abordnung im Justizministerium. Dort als Referatsleiter für Öffentliches Recht und Zivilrecht tätig. - siehe Pressemitteilung unten.
Dr. Sigrid Emmenegger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 01.01.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.10.2010 als Richterin am Verwaltungsgericht Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.04.2014 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 0,2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 22.04.2014 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.07.2019 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Koblenz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2021 als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. 08.07.2019: "Die Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Sigrid Emmenegger ist die neue Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Koblenz. Frau Dr. Emmenegger wurde am 5. Juli 2019 ernannt. Sie tritt damit die Nachfolge des langjährigen Vizepräsidenten Klaus Meier an, der mit Ablauf des Monats Juni 2019 in den Ruhestand getretenen ist (Pressemitteilung Nr. 24/2019). Frau Dr. Emmenegger nahm im Jahr 2007 ihren Dienst bei dem Verwaltungsgericht Koblenz als Richterin auf Probe auf. Danach erfolgten Verwendungen an den Verwaltungsgerichten Mainz und Neustadt an der Weinstraße sowie die Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit. Von 2009 bis 2013 war sie zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Daran schloss sich eine Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz an, nach deren Beendigung sie im Jahr 2014 zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt wurde. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist Frau Dr. Emmenegger wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz. Zudem ist sie Autorin wissenschaftlicher Fachkommentare und Lehrbeauftragte der Universität Gießen." - https://vgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/dr-sigrid-emmenegger-neue-vizepraesidentin-des-verwaltungsgerichts-koblenz/
Dr. Eva-Christine Frentz (Jg. 1955) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 07.10.2000, ..., 2008)
Stephan Gatz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 22.11.1999, ..., 2008)
Dr. Richard Häußler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 23.05.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998, 2002 und 2006 unter dem Namen Richard Häußler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.09.2007 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.08.2010 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 23.05.2017 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Bundesverwaltungsgericht - GVP 01.10.2021: Vorsitzender Richter. "Richard Häußler (* 1962 in Ulm) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit 2010 Richter am Bundesverwaltungsgericht, seit Mai 2017 Vorsitzender Richter. 1993 begann Häußler seine richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Augsburg. Von 1995 bis 2007 war er nacheinander wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und in der Kreisverwaltung des Kreises Augsburg, sowie bei der Regierung von Schwaben tätig. Im Herbst 2007 wurde er zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof versetzt und 2010 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Im Mai 2017 wurde er zum Vorsitzenden des 1. und 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt.[1] Zudem ist er Vorsitzender des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts. Einzelnachweise: Zwei neue Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht. In: Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland. 2017, S. 327." - https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_H%C3%A4u%C3%9Fler. Pressemitteilung Nr. 20/2022 vom 25.03.2022: "Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 (Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen): Anmelde- und Akkreditierungsverfahren. Der 1. Wehrdienstsenat verhandelt erst- und letztinstanzlich über zwei Anträge von Offizieren gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat ab 24. November 2021 die allgemeinen Regelungen (AR) A1-840/8-4000 zur Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A 840/8 "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" dahingehend geändert, dass neben der Tetanus-, Diphterie-, Pertussis-, Influenza-, Hepatitis- und FSME-Impfung nunmehr auch die Covid-19-Impfung verbindlich ist. Dementsprechend sind die Antragsteller angehalten worden, Impfangebote gegen das Coronavirus zu nutzen. Für diese Impfung bestehe nunmehr eine gesetzliche Duldungspflicht nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG.". 02.05.2022: "Das Bundesverwaltungsgericht hat sich heute mit der Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Coronaimpfung von Bundeswehrsoldaten befasst. In der Verhandlung in Leipzig ging es um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Die Soldaten sehen einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22). Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums (BMVG) den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Coronaimpfung für Berufssoldaten für rechtmäßig. Zum Verhandlungsauftakt vor dem ersten Wehrdienstsenat machte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betrifft, die beide Angehörige der Luftwaffe sind und beim Luftfahrtamt tätig sind. „Jeder Soldat kann nur für sein Recht streiten“, sagte Häußler. Demnach sind derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht etwa zehn Verfahren „unterschiedlichster Soldaten unterschiedlichster Einheiten“ anhängig. ..." - https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/133803/Bundesverwaltungsgericht-beraet-ueber-Coronaimpfpflicht-bei-Bundeswehr?. 07.07.2022: "Für Bundeswehrsoldaten bleibt die Corona-Impfung verpflichtend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen ab. Die Kläger sahen durch die Regelung unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und forderten, die Impfung von der Liste zu streichen, hatten damit aber nun keinen Erfolg. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 u.a. ... Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai hatte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich gemacht, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betreffe. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind demnach weitere Verfahren von Soldaten unterschiedlicher Einheiten zum Thema anhängig." -https://www.welt.de/politik/deutschland/article239779993/Corona-Impfpflicht-fuer-Bundeswehrsoldaten-bleibt-bestehen.html?source=puerto-reco-2_ABC-V9.0.C_random_ratio. Richard Häußler kommt aus Bayern, das erklärt einiges, Richter Häußler wird vom Väternotruf nicht empfohlen. In Bayern hat man schon immer eine Abneigung gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Prof. Dr. Andreas Korbmacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht / Vizepräsident am Bundesverwaltungsgericht (ab 22.05.2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.03.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.05.2005 als Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.11.2008 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.05.2017 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. "Geboren 1960 in Freiburg im Breisgau, begann er 1988 seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin. Im Januar 1990 wechselte er an das dortige Verwaltungsgericht. Im selben Jahr promovierte ihn die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie an die Senatsverwaltung für Justiz. Ab Januar 2003 war er als Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) tätig. Im Mai 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Seit 2007 ist er Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin. Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im November 2008 gehörte Herr Andreas Korbmacher dem 9. Revisionssenat an. Seit Mai 2017 ist er Vorsitzender des 7. Revisionssenats. Dieser ist insbesondere für das Umweltschutzrecht einschließlich des Immissionsschutzrechts, das Abfallrecht, das Atomrecht, das Bergrecht und das Recht des Baus von Wasserstraßen zuständig. Seit 22. Mai 2019 ist er Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. Daneben war er mehr als drei Jahre Pressesprecher des Gerichts." - https://www.bverwg.de/das-gericht/organisation/der-praesident
Dr. Knut Möller (Jg. 1960) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 13.03.2008, ..., 2009) - seit 1992 bei den Verwaltungsgerichten Hannover und Göttingen tätig. Ab 03.08.1995 Richter am Verwaltungsgericht Göttingen. 2002 zum Richter am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ernannt. - siehe Pressemitteilung unten.
Dr. Kolja Naumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2013 als Richter am Verwaltungsgericht Köln - abgeordnet, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2013 als Richter am Verwaltungsgericht Köln - Leerstelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2018 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - GVP 14.02.2023: "Mit seiner Versetzung an das Bundesverwaltungsgericht ist ROVG Dr. Naumann aus dem 5. Senat ausgeschieden.".Bundesverwaltungsgericht - GVP 31.01.2023: Beisitzer 8. R - Senat
Dr. Renate Philipp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 02.03.2016, ..., 2022) - ab 12.04.2001 am Finanzgericht Hamburg. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2004 als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.03.2016 als Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. 22.11.2022: "Die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre ist unverhältnismäßig gewesen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. ... Das Bundesverwaltungsgericht wies damit die Revision des Freistaats Bayern gegen ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück, der die Ausgangssperre vom März 2020 in der Vorinstanz für unwirksam erklärt hatte. Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, „war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag in Leipzig. Für Ärger gesorgt hatte zu Beginn der Pandemie beispielsweise die – später einkassierte – Klarstellung der Polizei, auch das Lesen eines Buches auf einer Parkbank sei nicht erlaubt." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242273983/Bundesverwaltungsgericht-Ausgangssperre-in-Bayern-von-2020-war-unverhaeltnismaessig.html
Kerstin Schipper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 01.01.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.10.2000 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern - abgeordnet - aufgeführt.
Dr. Robert Seegmüller (geb. zensiert durch
Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am
Bundesverwaltungsgericht (ab
02.10.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.10.2001 als Richter
am Verwaltungsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.10.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Berlin
aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.07.2012 als Vorsitzender Richter
am Verwaltungsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.10.2015
als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Verwaltungsgericht Berlin - GVP
01.11.2011: Beisitzer - 6. Kammer und 19. Kammer. 2020: Beisitzer im Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ)
der CDU. Der
Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen ist die Dachorganisation
der Landes- und Regionalarbeitskreise Christlich Demokratischer Juristen auf
Bundesebene.
https://www.cdu.de/vorstand/dr-robert-seegmueller . "Robert Seegmüller
studierte nach dem Abitur an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtswissenschaft. Während des Referendariats arbeitete er als
wissenschaftliche Hilfskraft am Max-Planck-Institut für ausländisches und
internationales Sozialrecht bei Bernd Baron von Maydell. 1995 promovierte er
dort zur Rechtsstellung des hauptamtlichen Vorstands der gesetzlichen
Krankenkassen. Von März 1996 bis Februar 1999 arbeitete er als
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht im Dezernat von Udo
Steiner. Anschließend trat er in den Justizdienst des Landes Berlin ein. Dort
war er zunächst einer Zivilkammer des Landgerichts Berlin zugeteilt. Im Dezember
1999 wechselte Seegmüller an das Verwaltungsgericht Berlin, wo er im Oktober
2001 zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt wurde. Von Dezember 2007 bis
Dezember 2010 war er an das Bundespräsidialamt in das Referat Verfassung und
Recht, Justiziariat abgeordnet und im Juli 2012 wurde er zum Vorsitzenden
Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Am 2. Oktober 2015 wurde er zum Richter
am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Er gehört dem 8. Revisionssenat an, der
unter anderem für das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Kommunalrecht und das
Vermögensrecht zuständig ist.[2] Seit Juli 2014 ist Robert Seegmüller außerdem
Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.[3]" -
https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Seegm%C3%BCller. 31.10.2020: "Der Bund
Deutscher Verwaltungsrichterinnen und -richter (BDVR) rechnet mit vermehrten
Verfahren gegen die wieder verschärften Corona-Schutzverordnungen. Die
Verwaltungsgerichte könnten „in jedem Einzelfall zeitnah effektiven Rechtsschutz
gewähren“, sagte der BDVR-Vorsitzende Robert Seegmüller der Düsseldorfer
„Rheinischen Post“ (Samstag). ..." -
https://www.welt.de/vermischtes/live218692856/Corona-Live-Wir-koennen-uns-nicht-zwei-Jahre-lang-einsperren.html.
21.03.2022: "
Im Gesundheitsausschuss des Bundestags werden stundenlang
Juristen, Virologen und andere Experten zur Impfpflicht befragt. Wie unter den
Abgeordneten ist das Projekt auch unter ihnen hochumstritten. Am Ende steht
zumindest eine zentrale Erkenntnis. Manch einem Teilnehmer konnte man den Ärger
über die Meinungsverschiedenheiten in Sachen Impfpflicht im Gesicht ablesen:
Während der Chef der Verwaltungsrichter in Deutschland, Robert Seegmüller, in
der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags seine Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht ausführte, schien sein
Kollege Franz Mayer, Rechtsprofessor an der Universität Bielefeld, zunehmend
irritiert. Kopfschütteln, zweifelndes Augenbrauen-Hochziehen, zusammengepresste
Lippen fing die Webcam, über die Mayer zugeschaltet war, ein – sichtbar für
alle, die die Experten-Anhörung zur Impfpflicht auf einem ausreichend großen
Bildschirm verfolgten. Es fehlte nur noch, dass der Jurist die Hände über dem
Kopf zusammenschlug. Die abstrakte Möglichkeit einer gefährlichen Virusvariante
im Herbst reiche nicht aus, um Grundrechtseinschränkungen wie die Impfpflicht ab
18 zu begründen, führte Seegmüller aus. Konkret geht es um die Frage der
körperlichen Unversehrtheit, in die eine solche Pflicht eingreifen würde. Es
brauche, so Seegmüller, eine ausreichende Tatsachengrundlage für eine
Risikobewertung. „Und da kann ich nur sagen nach der Lektüre der Begründung
dieses Gesetzes: Das reicht mir noch nicht.“ -
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus237692401/Impfpflicht-Beim-Experten-Schaulaufen-offenbart-sich-das-zentrale-Dilemma.html?source=puerto-reco-2_AAA-DataGeneration.A_control
* Hartmut Golze
* Michael Groepper
* Hans-Jürgen van Schewick
* Wolfgang Sailer
* Dr. Martin Pagenkopf
* Dr. Ulrich Widmaier
* Dr. Ulrich Storost
* Dr. Horst Säcker
* Dieter Kley
* Dr. Otto Mallmann
* Günter Halama
* Dr. Ondolf Rojahn
* Dr. Dittmar Hahn
* Dr. Dieter Kugele
* Dr. Susanne Hauser
* Michael Hund
* Günter Krauß
* Jürgen Vormeier
* Dr. Alexander Jannasch
* Willi Vallendar
* Dr. Rüdiger Nolte
* Dr. Thomas Heitz
* Peter Schmidt
* Stefan Liebler
Nicht mehr als Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig:
Hartmut Albers (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig (ab 22.06.2000, ..., 2008)
Dr. Franz Bardenhewer (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 19.09.2000, ..., 2008)
Dr. Detlef Bayer (Jg. 1951) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 17.05.1995, ..., 2008)
Ilse-Sabine Beck (Jg. 1949) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 21.10.1997, ..., 2008)
Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann (Jg. 1937) - Richter am Bundesverwaltungsgericht Berlin (ab 22.12.1983, ..., 2001)
Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 02.05.2011, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.08.1994 als Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.07.2002 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.05.2011 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht und als Berufsrichter am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen aufgeführt. EDV-Gerichtstag 2008.
Dr. Michael Bertrams (geb. 23.12.1947 in Waldbröl - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen / Präsident am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (ab 24.06.1994, ..., 2012) - 1975 bis 1982 Richter am Verwaltungsgericht Köln. 1982 bis 1989 Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. 1990 bis 1994 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Ab Juni 1994 Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen.
Dr. Wolfgang Bier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 11.11.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2000 als Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2005 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.11.2011 als Vorsitzendr Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt.
Dr. Bernd Brunn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 17.05.1995, ..., 2010)
Elisabeth Buchberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 14.07.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.01.1983 unter dem Namen Elisabeth Graulich-Buchberger als Richterin am Verwaltungsgericht Darmstadt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.12.1993 unter dem Namen Elisabeth Buchberger als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.07.2006 unter dem Namen Elisabeth Buchberger als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. No Name - Richter am Bundesverwaltungsgericht - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Joachim Büge (Jg. 1949) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 21.10.1997, ..., 2008)
Dr. Josef Christ (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht / Vizepräsident am Bundesverwaltungsgericht (ab 01.07.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 03.08.1993 als Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.05.2011 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2008 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. http://www.bverwg.de/bundesverwaltungsgericht/praesident/index.php
Prof. Dr. Michael Dawin (geb. 20.08.1942) - Vizepräsident am Verfassungsgericht Brandenburg (ab , ..., 2009, 2010) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.10.1973 als Richter am Verwaltungsgericht Trier - Kammer Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.05.1977 als Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt. Ab 01.04.1987 Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig.
Dr. Dieter Deiseroth (Jg. 1950) - Richter am Bundesverwaltungsgericht / Wehrdienstsenat (ab 04.07.2001, ..., 2008) - Gründungsmitglied der IALANA (Deutsche Sektion der International Assoziation of Lawyers Against Nuclear Arms) / Engagiert sich für Frieden, Datenschutz und Zivilcourage am Arbeitsplatz ein (Whistlebowing) - http://www.humanistische-union.de/wir_ueber_uns/verein/beirat/
Dr. Sebastian Dette (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 16.10.1992, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.10.1992 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Dette nicht aufgeführt.
Ulf Domgörgen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 10.07.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.09.2004 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.07.2012 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt.
Prof. Dr. Harald Dörig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 10.01.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.05.1986 als Richter am Landgericht Hanau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Harald Dörig nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 01.08.1993 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. 2010: stellvertretender Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht / 1. Revisions-Senat / 10. Revisions-Senat. FamRZ 16/2009
Marion Eckertz-Höfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht / Präsidentin am Bundesverwaltungsgericht / 1. Revisions-Senat (ab 31.05.2007, ..., 2012) - begann ihren Berufsweg in Baden-Württemberg. Sechs Jahre arbeitete sie dort in der Justiz, bevor sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht wechselte. Im Jahr 1988 verließ Marion Eckertz-Höfer Baden-Württemberg und wurde Amtschefin des Frauenministeriums in Schleswig-Holstein. 1993 wurde sie zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht gewählt. Ab 20.09.2001 als Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Berlin tätig. Ab 01.10.2002 Vizepräsidentin am Bundesverwaltungsgericht Leipzig. 30.05.2008: Grußwort zum 34. Feministischen Juristinnentag. 30.05.2008: Grußwort zum 34. Feministischen Juristinnentag.
Dr. Michael Eichberger (geb. 23.06.1953) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat (ab 25.04.2006, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1987 als Richter (abgeordnet) am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 07.07.1998 als Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgeführt.
Hans Egidi (* 2. Juni 1890 in Crossen an der Oder; † 3. Dezember 1970 in
München) war ein deutscher Jurist.
Hans Egidi war der Sohn eines Pfarrers und
machte sein Abitur 1908 am Joachimsthaler Gymnasium in Berlin. Er studierte ab
1908 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Während
des Studiums wurde er Mitglied des VDSt Berlin.[1] Er war Einjährig-Freiwilliger
beim 2. Garde-Regiment zu Fuß.
Nach dem Staatsexamen und dem Ersten
Weltkrieg, in dem er schwer verwundet wurde, arbeitete er in der
Reichsverwaltung. Im Jahre 1920 wurde er trotz seines jungen Alters zum Landrat
im Kreis Ostprignitz in Brandenburg ernannt. Dieses Amt bekleidete er bis 1933.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde er aus politischen
Gründen amtsenthoben – er holte die eigenmächtig in seinem Amt gehisste
Hakenkreuzfahne wieder herunter. Er wurde als fähiger Verwaltungsbeamter aber
zunächst in Schneidemühl und dann in Erfurt als Regierungsvizepräsident
eingesetzt. Nachdem er 1938 in der Reichspogromnacht Polizeibeamte zum Schutz
jüdischer Geschäfte abgestellt hatte, schob man ihn wie viele regimekritische
Beamte auf einen Posten im Rechnungshof in Potsdam ab. 1922 heiratete er
Hildegard Viebig, mit der er drei Töchter hatte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
wurde er in Potsdam einer der Gründer der dortigen CDU. Von 1946 bis 1948 war er
Vorsitzender der CDU Potsdam und Mitglied des Landesvorstandes der
brandenburgischen CDU. Bei den Landtagswahlen 1946 wurde er für die CDU in den
brandenburgischen Landtag gewählt. Er übernahm 1946 die Leitung der
Finanzverwaltung in Brandenburg.
Hans Egidi widersetzte sich den Versuchen
von SED und SMAD zur Gleichschaltung der brandenburgischen CDU. Dieser Konflikt
eskalierte, nachdem die SMAD Dezember 1947 den Vorsitzenden der Ost-CDU, Jakob
Kaiser abgesetzt hatte. Hans Egidi weigerte sich, die von der SMAD vorgelegte
Erklärung zu unterzeichnen, nach der er sich von Kaiser distanziert habe. Im
Gegenteil: Egidi sprach sich öffentlich für Kaiser aus. Im Januar 1948 wurde er
durch die Sowjets verhaftet. Nach intensiven Bemühungen des Landesvorsitzenden
Wilhelm Wolf und des Landtagsabgeordneten Frank Schleusener bei der SED-Spitze
wurde Egidi wieder auf freien Fuß gesetzt und flüchtete nach West-Berlin.
In
der Bundesrepublik Deutschland engagierte er sich in der Exil-CDU und wurde
Vizepräsident des niedersächsischen Landesrechnungshofes in Hannover. Gustav
Heinemann, der damalige Innenminister, holte ihn 1949 als Ministerialdirektor
und Abteilungsleiter I (Verfassung, Verwaltung, Öffentliche Sicherheit) in das
Bundesministerium des Innern, in dem er die Sicherheitsorgane der neuen
Bundesrepublik aufbauen sollte. In dieser Funktion war er wesentlich am Aufbau
des Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes
beteiligt. Zugleich war Egidi ein Einflussagent der Organisation Gehlen (Org.)
ersten Ranges. Er lieferte nicht nur wichtige Informationen über Entscheidungen
im Ministerium, sondern hatte sich auch bereit erklärt, die Wünsche der Org. bei
der Besetzung von Dienstposten der deutschen Sicherheitsbehörden zu
berücksichtigen.[2]
1955 wurde Egidi zum Präsidenten des
Bundesverwaltungsgerichts in Berlin ernannt. Mit Erreichen der Altersgrenze
schied Egidi 1958 aus diesem Amt aus.
Im Jahr 1955 trat Egidi der Gesetzlosen
Gesellschaft zu Berlin bei und wurde 1959 zudem zum Vorsitzenden des Vereins für
das Deutschtum im Ausland gewählt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Egidi
Dr. Dietrich Franke (Jg. 1943) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 17.05.1995, ..., 2008)
Dr. Michael Gerhardt (Jg. 1948) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Zweiter Senat (ab 31.07.2003, ..., 2008) - ab 22.07.1996 Richter beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin.
Christoph Gödel (* 1945 in Schlesien) ist ein deutscher Jurist und war von 1991 bis 2010 Richter am Bundesverwaltungsgericht, seit 2004 Vorsitzender Richter. Nach der juristischen Ausbildung in Würzburg und Freiburg trat Gödel zunächst in den Justizdienst Baden-Württembergs ein. Er war in der Folge in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, als Staatsanwalt und im Justizministerium Baden-Württembergs tätig. 1978 bis 1980 wurde Christoph Gödel an die Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund nach Bonn abgeordnet. 1985 erlangte er in der Ministerialverwaltung den Rang eines Ministerialrates. 1991 erfolgte die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Gödel gehörte zunächst dem mit Fragen zu Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld befassten 10. Revisionssenat und dem mit Beamtendisziplinarsachen zuständigen 1. Disziplinarsenat an. Er wechselte zu Beginn des Jahres 2000 in den für Umweltrecht und das Recht der Regelung von Vermögensfragen zuständigen 7. Revisionssenat. Im Juni 2000 wurde er stellvertretender Vorsitzender des 7. Senates. Vom 3. Mai 2004 bis zum 30. September 2010 war Gödel Vorsitzender des für Vermögensfragen und Kommunalrecht zuständigen 8. Revisionssenates des Bundesverwaltungsgerichtes. https://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_G%C3%B6del
Dr. Kurt Graulich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 17.08.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1985 als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
No Name - Richterin am Bundesverwaltungsgericht - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Franz Guttenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 07.11.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.1992 als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.
Prof. Dr. Evelyn Haas (geb. 07.04.1949) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat / 3. Kammer des 1. Senates - 03/2001 (ab 14.09.1994, ..., 02.10.2006) - ab 28.05.1986 bis 1990 Richterin am Oberverwaltungsgericht Lüneburg. 1990 bis 1994 Richterin am Bundesverwaltungsgericht - Evelyn Haas wirkte mit am dem väterdiskriminierenden Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01
Helga Heeren (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 01.08.1991, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 25.09.1985 als Richterin am Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein aufgeführt. im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1991 als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Helga Heeren nicht aufgeführt.
Dr. Sibylle von Heimburg (Jg. 1951) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 21.10.1997, ..., 2011) - 2011: Pressesprecherin am Bundesverwaltungsgericht
Georg Herbert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 29.10.1993, ..., 2011) - 2011: Mitherausgeber "Neue Justiz" - http://www.neue-justiz.nomos.de/herausgeberkreis/
Dr. h.c. Eckart Hien (Jg. 1942) - Präsident am Bundesverwaltungsgericht Leipzig (ab 01.10.2002, ..., 2007) - begann seine juristische Laufbahn in der bayerischen Landesverwaltung, wo er bei der Regierung von Oberbayern, dem Landratsamt Ebersberg und im Bayerischen Innenministerium tätig war. 1981 wurde er Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Fünf Jahre später wechselte Dr. h.c. Hien zum Bundesverwaltungsgericht. In den 21 Jahren seiner Tätigkeit an diesem Gericht hat Eckart Hien sämtliche denkbaren Stationen durchlaufen: Richter, Vorsitzender Richter, Vizepräsident und seit fünf Jahren Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Ab 01.06.2000 Vizepräsident am Bundesverwaltungsgericht in Berlin.
Erich Hofherr (* 1951; † 17. Juli 2007) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab , ..., 2007) - im Februar 1980 Eintritt in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Zunächst Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Stuttgart. 1983 dort zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Während seiner Dienstzeit am Verwaltungsgericht Stuttgart war Hofherr von Ende 1981 an für 12 Monate an das Landratsamt Ludwigsburg und ab Anfang 1985 für 2½ Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Mit Beginn des Jahres 1989 für mehr als 4 Jahre als Referent für öffentliches Recht, Europarecht und Zivilrecht an das Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Baden-Württemberg abgeordnet. Im November 1989 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ernannt, wo er im 10. Senat insbesondere für atomrechtliche Verfahren zuständig war. 2002 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart ernannt. März 2006 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim befördert. Im Juli 2006 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.
Am 17. Juli 2007 starb Hofherr nach einer schweren psychischen Erkrankung. Ausführlich siehe unten.Dr. Dieter Hömig (* 15. März 1938 in Sigmaringen) - Richter am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe / Erster Senat (ab 13.10.1995, ..., bis 25. 04.2006) - von 1995 bis 2006 Richter am Bundesverfassungsgericht. Nach dem zweiten Staatsexamen wirkte Hömig von 1967 bis 1983 als Beamter im Bundesministerium des Innern. 1969 wurde er in Tübingen mit einer Arbeit über "Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 und seine Bedeutung für Staat und Kirche: unter besonderer Berücksichtigung württembergischer Verhältnisse" promoviert. Während seiner Studienzeit wurde er Mitglied der Tübinger Studentenverbindung „Akademische Gesellschaft Stuttgardia“. Ab 22.12.1983 Richter, ab 1993 Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht. Hömig als Richter am Bundesverfassungsgericht. Von Oktober 1995 bis April 2006 war Hömig Mitglied des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Nachfolger im Amt des Bundesverfassungsrichters wurde Michael Eichberger. Hömig wurde auf Vorschlag der FDP in das Bundesverfassungsgericht gewählt. Er war als Berichterstatter zuständig für Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, Schulrecht sowie grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit. Er war als Berichterstatter unter anderem an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtschreibreform vom 14. Juli 1998 (Az. 1 BvR 1640/97)[1], der Entscheidung zum Schächten vom 15. Januar 2002 (Az. 1 BvR 1783/99), die Kampfhundeentscheidung vom 16. März 2004 (Az. 1 BvR 1778/01) und die Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 357/05) beteiligt. Er bezeichnete sich selbst als sozialliberal, weshalb sein Ausscheiden als das Ende einer strukturellen sozialliberalen Mehrheit im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes gedeutet wurde. Unter anderem wegen seiner Stimme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Juli 2002 (Az. 1 BvF 1/01 und 1 BvF 2/01) zum Lebenspartnerschaftsgesetz scheiterte die Klage des Bundeslandes Bayern gegen das Gesetz. Außerdem wurde ihm eine besondere Bedeutung innerhalb des Ersten Senates zugebilligt, da er in der Lage war, durch Vermittlung Mehrheiten innerhalb des Senates zu erreichen. Er ist Herausgeber eines Kommentars zum Deutschen Grundgesetz. - http://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_H%C3%B6mig - Dieter Hömig wirkte mit am dem väterdiskriminierenden Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01
Michael Hund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946 in Karlsruhe) - Vorsitzender Richter - 5. Revisionssenat / Vizepräsident am Bundesverwaltungsgericht (ab 08.01.2007, ..., 2011) - nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1977 zum Regierungsassessor ernannt und der Landesanwaltschaft bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugewiesen; im September 1978 folgte die Ernennung zum Landesanwalt. Dem schloss sich im Dezember 1978 die Ernennung zum Richter kraft Auftrags unter gleichzeitiger Abordnung für die Dauer eines Jahres an das Verwaltungsgericht Karlsruhe an. Im Dezember 1979 wurde Herr Hund schließlich zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Von August 1982 bis Oktober 1985 war Herr Hund als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und im Anschluss daran für die Dauer eines Jahres an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abgeordnet. Im März 1989 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt und im Juli 1992 als Vorsitzender Richter wiederum an das Verwaltungsgericht Karlsruhe versetzt. Im Oktober 1993 folgte die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Zunächst gehörte Herr Hund dem für das Asylrecht, das Recht der Vertriebenen sowie für das Heimkehrer- und Kriegsgefangenenentschädigungsrecht zuständigen 9. Revisionssenat an. Im Oktober 2000 wurde er dem für das Ausländerrecht und nunmehr auch für das Asylrecht sowie bis Ende 2004 für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 1. Revisionssenat zugewiesen. Siehe Pressemittelung unten. Ab 29.10.1993 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Im Handbuch der Justiz 2010 als Vizepräsident am Verfassungsgerichtshof Berlin aufgeführt. 2012: Vizepräsident am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.
Jürgen Kipp (geb. 1946 in Walsrode/Niedersachsen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg / Präsident am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (ab 02.12.2002, ..., 2011) - Mai 1976 als Richter auf Probe in den Richterdienst des Landes Berlin eingestellt. 1979 zum Richter am Verwaltungsgericht beim Verwaltungsgericht Berlin ernannt. 1985 Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin. Ab 1990 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin. 1992 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Im August 2002 zunächst Vizepräsident am Oberverwaltungsgericht Berlin, im Dezember des Jahres Präsident am Oberverwaltungsgericht. Seit der Fusion der Oberverwaltungsgerichte der Länder Berlin und Brandenburg im Juli 2005 Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.
Otto Mühl (* 1911 in Görlitz; † 17. November 2006 in Mainz) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Hochschullehrer. Mühl studierte ab 1931 Rechtswissenschaften an der Universität Breslau, wo er 1936 sein Erstes Juristisches Staatsexamen ablegte. Anschließend leistete er in Breslau sein Referendariat ab, das er im September 1939 mit dem Zweiten Staatsexamen beendete. 1937 war er in die NSDAP eingetreten und leistete von 1939 bis Kriegsende 1945 Wehrdienst. Ab Oktober 1946 arbeitete Mühl als Richter am Landgericht Göttingen. Zeitgleich promovierte er an der Universität Göttingen unter Betreuung von Ludwig Raiser. Im Mai 1947 wurde Mühl von der Universität Göttingen mit der Schrift Sittenwidrigkeit und Leistungsgesellschaft zum Dr. iur. promoviert. 1949 wurde er am Landgericht Göttingen zum Landgerichtsrat befördert. 1952 wechselte er als Oberlandesgerichtsrat an das Oberlandesgericht Celle, wo er bis 1961 tätig war. Von Oktober 1961 bis September 1966 war Mühl Richter am Bundesverwaltungsgericht. Zum Wintersemester 1966/67 wechselte er als Professor auf den ordentlichen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Prozessrecht an die Universität Mainz. Zum April 1967 wurde er zudem Direktor des Seminars für Rechts- und Wirtschaftswissenschaft - Abteilung Recht der Universität Mainz. 1973/74 war er zudem Dekan der Mainzer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. 1980 wurde Mühl emeritiert. Mühls wissenschaftliche Forschungsschwerpunkte lagen vor allem im Prozessrecht und dabei gleichermaßen im Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_M%C3%BChl
Dr. Hellmuth Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 01.02.1994, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.1994 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Pressemitteilung Nr. 62/2011 vom 01.08.2011: "Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hellmuth Müller im Ruhestand. Mit Ablauf des Monats Juli 2011 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hellmuth Müller nach 38-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 17-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Müller wurde 1946 in Wernigerode/Harz geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Freiburg. 1976 promovierte ihn die Philipps-Universität Marburg mit einer Dissertation zum Thema "Die Rechte und Pflichten der Reservisten aus staatsbürgerlicher und wehrrechtlicher Sicht" zum Doktor der Rechte. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann Herr Dr. Müller im März 1978 seine berufliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Kassel. Im August 1987 wurde er zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ernannt. Im Juni 1992 folgte eine Abordnung an das Kreisgericht Erfurt und anschließend an das Thüringer Justizministerium. Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Februar 1994 gehörte Herr Dr. Müller zunächst dem zum damaligen Zeitpunkt u.a. für das Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht zuständigen 10. Revisionssenat und dem für die Beamtendisziplinarsachen zuständigen 1. Disziplinarsenat an. Ab Januar 2000 war er zusätzlich dem 2. Disziplinarsenat und zeitweise den Wehrdienstsenaten zugewiesen. Seit Januar 2004 gehörte er dem - dann einzigen - Disziplinarsenat an, dessen stellvertretenden Vorsitz er im April 2005 übernahm. Zudem war Herr Dr. Müller von Januar 2004 bis Mai 2008 dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat, ab Juni 2008 dem für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung zuständigen 2. Wehrdienstsenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er ab Oktober 2009 war. Darüber hinaus war Herr Dr. Müller über viele Jahre stellvertretendes Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs und seit 2007 nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung hat Herr Dr. Müller die Rechtsprechung auf den Gebieten, in denen er tätig war, wesentlich geprägt und mit gestaltet. Der Fachöffentlichkeit ist er als Autor eines Werkes zum Disziplinarrecht bekannt.". Namensgleichheit mit: 31.10.2005: "... Ein 30-jähriger Hochstapler forderte als Staatsanwalt milde Strafen – er hat nie Jura studiert. Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge, schrieb Anklagen – ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben. Der Hamburger Ma... Müller (vollständiger Namen ist dem Väternotruf bekannt) narrte monatelang die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein. Was keiner ahnte: Der vermeintliche Topjurist ist ein mehrfach vorbestrafter Hochstapler. Mit Hauptschulabschluss. ... Ma... Müller, nach seinen eigenen Angaben ist er der Sohn eines Bundesverwaltungsrichters, vertrat die Anklage an den Amtsgerichten Pinneberg und Itzehoe: ..." - http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.10.2005/2146447.asp
Oswin Müller (geb. zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1939) -
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht
(ab 08.01.1998, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 08.01.1998 als
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Pressemitteilung
Nr. 9/2004 vom 02.02.2004: "Vorsitzender Richter Dr. Oswin Müller im Ruhestand.
Mit Ablauf des Monats Januar ist der Vorsitzende Richter am
Bundesverwaltungsgericht Dr. Oswin M ü l l e r wegen Erreichens der Altersgrenze
in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Müller, gebürtiger Rheinland-Pfälzer, begann
seine berufliche Laufbahn im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung des Landes
Rheinland-Pfalz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, zweiter juristischer
Staatsprüfung und Promotion wurde er 1971 unter Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Probe zum Regierungsassessor ernannt und dem
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz als wissenschaftlicher Mitarbeiter
zugewiesen. Dem schloss sich im selben Jahr die Versetzung an das Ministerium
der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz an, wo Herr Dr. Müller u.a. als
persönlicher Referent des Ministers und Leiter des Ministerbüros eingesetzt war.
Zuletzt bekleidete Herr Dr. Müller dort das Amt eines Ministerialrats. Ab Mai
1976 war Herr Dr. Müller unter Berufung in das Richterverhältnis kraft Auftrags
für ein Jahr an das Verwaltungsgericht Koblenz abgeordnet. Im Juni 1978 wurde er
unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Präsidenten des
Verwaltungsgerichts Koblenz ernannt. Im Juni 1980 folgte die Ernennung zum
Richter am Bundesverwaltungsgericht. Herr Dr. Müller gehörte zunächst dem für
das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat an. Mit der
Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Januar 1998 übernahm er den Vorsitz des 8.
Revisionssenats, der sich u.a. mit dem Kommunalrecht und dem Recht der offenen
Vermögensfragen zu befassen hat.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit war
Herr Dr. Müller ab 1992 Vertreter der nichtständigen Beisitzer des
Dienstgerichts des Bundes und ab 1997 zusätzlich nichtständiges ordentliches
Mitglied des Bundespersonalausschusses für Angelegenheiten der Richter im
Bundesdienst. Ferner war Herr Dr. Müller viele Jahre in der Juristenausbildung
des Landes Rheinland-Pfalz und seit 1994 als nebenamtliches Mitglied des
Justizprüfungsamtes des Landes Brandenburg tätig. In der 11. Legislaturperiode
des Bundestages gehörte er dem Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege beim
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an. Außerdem hat er
sich seit vielen Jahren in der Stiftung Gesellschaft für Rechtspolitik
(Veranstalter der Bitburger Gespräche) in leitender Funktion engagiert." -
http://www.bverwg.de/pm/2004/9.
Namensgleichheit
mit: 31.10.2005: "... Ein 30-jähriger Hochstapler forderte als Staatsanwalt milde Strafen – er
hat nie Jura studiert. Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge,
schrieb Anklagen – ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben. Der
Hamburger Ma... Müller (vollständiger Namen ist dem
Väternotruf bekannt) narrte monatelang die Staatsanwaltschaft Itzehoe in
Schleswig-Holstein. Was keiner ahnte: Der vermeintliche Topjurist ist ein
mehrfach vorbestrafter Hochstapler. Mit Hauptschulabschluss. ... Ma... Müller, nach seinen eigenen Angaben ist er der Sohn eines
Bundesverwaltungsrichters, vertrat die Anklage an den Amtsgerichten Pinneberg
und Itzehoe: ..." -
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.10.2005/2146447.asp
Werner Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht / 6. Senat (ab 12.05.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 12.08.1980 als Richter am Verwaltungsgericht Minden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 18.08.1983 als Richter am Verwaltungsgericht Münster aufgeführt. Gleichfalls im Handbuch der Justiz 1988 ab 14.09.1987 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Ab 04.07.2000 Richter am Bundesverwaltungsgericht
"Verfassungsschutz darf Linke beobachten ... .Ramelow will nun zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiterziehen - und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof. "Sie werden verstehen, dass ich tief enttäuscht bin, dass ein sechsjähriger Klageweg auf einmal hier so abgeräumt wird - mit einer Begründung, die ich schwer nachvollziehen kann", sagte Ramelow. Während der dreistündigen Verhandlung sei nichts vorgebracht worden, das gegen ihn spreche. Dem Schnüffelstaat seien nun Tür und Tor geöffnet, sagte Ramelow. "Jeder mit höherer Funktion in dieser Partei darf nun beobachtet werden. Dieses Urteil darf nicht so stehen bleiben!", sagte der Linken-Vorsitzende Klaus Ernst. Auch Prozessbeobachter zeigten sich vom Urteil überrascht.
"Man kann nicht einzelnen Funktionären alles zurechnen, was die Partei macht. Er kann eine eigene Meinung haben", hatte der Vorsitzende des 6. Senats, Werner Neumann, während der Verhandlung gesagt. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung dann, der Senat sei im Gegensatz zur vorherigen Instanz der Auffassung, dass die Beobachtung nicht gegen die Verhältnismäßigkeit verstoße. ..."
http://www.mt-online.de/weltnews/politik/nachrichten_aktuell/3663185_Prozesse_Linke.htmlKommentar Väternotruf: Warum soll es der Partei "Die Linke" besser gehen, als Hunderttausende nichtverheirateter Väter in Deutschland, die zwar nicht vom Verfassungsschutz überwacht werden, dafür aber - was noch schlimmer ist - vom Bundesverfassungsgericht diskriminiert werden: Bundesverfassungsgericht - Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01. Mag also die Spaßpartei "Die Linke" weiter überwacht werden, bis man auch auch dort begreift, dass die Grundrechte auch für nichtverheiratete Väter und ihre Kinder zu gelten haben.
Dr. Stefan Paetow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 24.01.2000, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Dr. Barbara Paetow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 174 (ab 05.03.1999, ..., 30.04.2010)
Rüdiger Postier (geb. 11.02.1944) - Präsident am Verfassungsgerichte Brandenburg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 11.01.1973 als Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 04.08.1980 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt. Ab 08.01.1998 Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht / Präsident am Bundesverwaltungsgericht (ab 01.07.2014, ..., 2021) - ab 22.08.1994 Richter am VGH Baden-Württemberg. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.09.2003 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.05.2011 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.11.2012 als Vizepräsident am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. http://www.bverwg.de/bundesverwaltungsgericht/praesident/index.php: "Klaus Rennert ist am 24. September 1955 in Berlin geboren. 1984 beginnt er seine richterliche Laufbahn am Landgericht Offenburg und wechselt 1985 in die Verwaltungsgerichtsbarkeit an das Verwaltungsgericht Karlsruhe. 1994 wird er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. 2003 wird er als Richter an das Bundesverwaltungsgericht berufen, dessen Vizepräsident er im Jahr 2012 wird. Von 2014 bis 2021 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts." - https://www.bverwg.de/das-gericht/organisation/der-praesident/ehemalige-praesidenten
Wolf-Wilhelm Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Bundesverwaltungsgericht / 1. Revisions-Senat / 10. Revisions-Senat (ab 28.03.1996, ..., 2012)
Dr. Rüdiger Rubel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 06.11.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.11.2008 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt.
Dr. Helga Scholz-Hoppe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1937) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 04.07.1980, ..., 1992) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 04.07.1980 als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Rupert Scholz (* 23. Mai 1937 in Berlin) ist ein deutscher Politiker (CDU) und Staatsrechtler. Er war von 1981 bis 1988 Senator in Berlin und von 1988 bis 1989 Bundesminister der Verteidigung. ... https://de.wikipedia.org/wiki/Rupert_Scholz
Bertold Sommer (Jg. 1937) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab , ..., 1992) - ab 1968 Richter am Verwaltungsgericht Berlin, danach am Oberverwaltungsgericht Berlin. Ab 1979 Richter beim Bundesverwaltungsgericht Karlsruhe.
Maren Thomsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht / Präsidentin am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 04.08.1993 Richterin am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.08.2005 als Richterin am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2007 als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. FamRZ 6/2009. 2010: Mitglied am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht.
Holger Wöckel (geb. 24.08,1976 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst ) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Zweiter Senat (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.06.2011 als Richter am Verwaltungsgericht Minden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 14.09.2015 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2021 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. 1996-2001 Studium der Rechtswissenschaft an der Technischen Universität Dresden und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 2001 Erste Juristische Staatsprüfung in Freiburg, 2001-2003 Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Freiburg, 2003 Zweite Juristische Staatsprüfung in Stuttgart, 2003-2004 Freie Mitarbeiten in Rechtsanwaltssozietäten, 2004-2010 Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Dietrich Murswiek, 2010-2012 Richter am Verwaltungsgericht Minden, 2013 Promotion an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Thema: „Festlegung von Flugverfahren. Rechtliche Grundlagen und Rechtmäßigkeitsanforderungen.“, Auszeichnung mit dem Werner-von-Simson-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. 2013-2016 Abordnung an das Bundesverwaltungsgericht (6. Revisionssenat) als Wissenschaftlicher Mitarbeiter, 2016-2019 Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, zugleich Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 2019-2021 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, Dezernat Präsident Prof. Dr. Harbarth, LL.M. (Yale), 2021-2023 Richter am Bundesverwaltungsgericht (7. und 10. Revisionssenat), 2023 Präsidialrichter des Bundesverwaltungsgerichts. - https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Zweiter-Senat/BVR-Dr-Woeckel/BVR-Dr-Woeckel_node.html.
Rudolf Weber-Lortsch (* 29. April 1908 in Kassel; † 4. September 1976 in
Berlin) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Bundesrichter.
Weber-Lortsch
bestand 1926 das Abitur und begann Rechtswissenschaft an der
Philipps-Universität Marburg zu studieren. Im selben Jahr wurde er Mitglied des
Corps Hasso-Nassovia.[1] Als Inaktiver wechselte er an die
Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Nachdem er 1930 das Erste Examen
bestanden hatte, war er Gerichtsreferendar in Witzenhausen und Kassel. Dort war
er ab 1933 auch Gerichtsassessor. Von 1934 bis 1936 war er bei der Verwaltung
des Bezirksverbandes Hessen-Kassel.[2]
1936 wechselte er in die allgemeine
und innere Verwaltung des Freistaats Preußen. Seit 1937 Regierungsassessor und
seit 1938 Regierungsrat, kam er in die Provinz Hannover und in die Provinz
Schlesien.[2]
Nach dem Überfall auf Polen war er stellvertretender
Polizeipräsident von Katowice, Chorzów und Sosnowiec. Im Deutsch-Sowjetischen
Krieg wurde er zum SS- und Polizeiführer in Nikolajew abgeordnet.[3] 1942 wurde
er als Oberregierungsrat Chef des Amts für Verwaltung und Recht beim Höheren SS-
und Polizeiführer für Norwegen.[4] Ab Juni 1943 war er Leiter der
Zentralabteilung bei der Hauptabteilung Verwaltung im Reichskommissariat
Norwegen unter Josef Terboven.[5]
Seit 1952 Oberverwaltungsgerichtsrat am
Hessischen Verwaltungsgerichtshof, wurde er 1958 als Richter an das
Bundesverwaltungsgericht in Berlin berufen.[2] Dort war er u. a. an einer
Entscheidung des Zweiten Senats vom 6. Februar 1975[6] beteiligt, nach der die
Mitgliedschaft in der DKP mit der Tätigkeit als Beamter nicht vereinbar sei.[7]
Seit 1963 gehörte er auch dem Corps Marchia Berlin an.[1] Die Gesetzlose
Gesellschaft zu Berlin wählte ihn im November 1966 zum 19. Zwingherrn. Dieses
Ehrenamt führte er über zehn Jahre bis zu seinem Tod. In einem Nachruf heißt
es:[8]
Weber-Lortsch heiratete am 28. Juni 1941 auf Schloss Jannowitz in
Schlesien Helene Gräfin zu Stolberg-Wernigerode (* 22. November 1911 in
Hirschberg; † 2. Juni 1999 in München), die Tochter von Eberhard Graf zu
Stolberg-Wernigerode (1873–1929) und Erika Gräfin zu Solms-Sonnenwalde
(1880–1970).
https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Weber-Lortsch
Seltsam, dass Unterstützer des NS-Regimes wie Rudolf Weber-Lortsch nach dem Krieg in der BRD Karriere machen konnten.
Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand
Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. ... „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ ...
Der Bund für Geistesfreiheit hatte schon vor der Urteilsverkündung den nächsten Schritt angekündigt: Im Falle einer Niederlage werde man sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.
Die christlichen Fanatiker in Bayern sollten mal lieber dafür sorgen, dass die Gerichte und auch das Bayerische Staatsministerium für Justiz die Geschäftsverteilungspläne auf ihren Internetseiten veröffentlichen, anstatt die Bürger mit dem Kreuz zu traktieren, nächsten hängt man in Ostedeutschland noch Hammer und Sichel in staatlichen Gebäuden mit der Begrümndung auf, das gehöre zur geschichtlichen und kulturellen Prägung Ostdeutschlands.
Ausgangssperre in Bayern von 2020 war unverhältnismäßig
22.11.2022
Schon das Lesen eines Buches auf einer Parkbank war zu
Beginn der Corona-Pandemie in Bayern laut Polizei nicht erlaubt. Jetzt hat das
Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die im Freistaat verhängte
Ausgangssperre nicht verhältnismäßig war.
Die in der Frühphase der
Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre ist unverhältnismäßig gewesen. Dies
entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Als mildere
Corona-Maßnahme wären auch Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen. Sie
hätten „die Adressaten weniger belastet“, befanden die Richter.
Das
Bundesverwaltungsgericht wies damit die Revision des Freistaats Bayern gegen ein
Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück, der die Ausgangssperre
vom März 2020 in der Vorinstanz für unwirksam erklärt hatte. Das damals
verhängte Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, „war
ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“, sagte die Vorsitzende Richterin
Renate Philipp am Dienstag in Leipzig. Für Ärger gesorgt hatte zu Beginn der
Pandemie beispielsweise die – später einkassierte – Klarstellung der Polizei,
auch das Lesen eines Buches auf einer Parkbank sei nicht erlaubt.
...
Verdiente Klatsche aus Leipzig für Markus Söder.
Kommt zwar sehr spät, aber immerhin noch zu Lebzeiten des Königs von Bayern, Markus Söder.
"Zweifel an der charakterlichen Integrität"
Bundeswehr: Verweis für Suche nach Sex-Dates rechtens
26.05.2022
Trans Kommandeurin Anastasia Biefang
suchte auf Tinder nach Sex-Dates und erhielt deswegen einen Verweis. Die prüde
Disziplinarmaßnahme sei zu Recht erfolgt, urteilte nun das
Bundesverwaltungsgericht.
Die hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang muss ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltend gestalten. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde, entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21).
2019 hatte die 47-Jährige in einer Tinder-Anzeige mit den
Worten geworben: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach
Sex. All genders welcome." Das ging der Bundeswehr zu weit, ihr
Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Biefang war damals
Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. Sie wehrte sich
gegen die Disziplinarmaßnahme.
Gericht: Biefang hat eigenes Ansehen
beschädigt
Schon das Truppendienstgericht in der Vorinstanz hatte den
Verweis bestätigt. Es sah einen Verstoß gegen die Pflicht von Soldat*innen, auch
außerhalb des Dienstes "ordnungsgemäß" aufzutreten. Die Formulierung in der
Tinder-Anzeige habe Zweifel an der "moralischen Integrität" der Kommandeurin
erweckt.
Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte die
Entscheidung grundsätzlich. Zwar werde durch das Verhalten der Soldatin nicht
gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Sie sei jedoch ihrer
Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen. Biefang habe als
Kommandeurin mit 1.000 Mitarbeiter*innen eine besonders repräsentative Position
innegehabt.
"Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte
wählen muss", sagte der Vorsitzende Richter Richard Häußler in der
Urteilsbegründung. "Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an
der charakterlichen Integrität wecken."
...
https://www.queer.de/detail.php?article_id=42132
Richter dürfen Aussagen von Wissenschaftlern nicht kritiklos hinnehmen
02.01.2022
Von Robert Seegmüller
Robert Seegmüller ist Richter am Bundesverwaltungsgericht
und Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter
Weltärztepräsident Montgomerys „Richterlein“-Kritik ist typisch für jene, die
bestimmte Corona-Regelungen als alternativlos hinstellen wollen. Ja,
Pandemie-Experten können Gerichte beraten. Sie entscheiden aber nichts. Eine
Klarstellung des Verwaltungsrichterbund-Vorsitzenden.
„Hört auf die Wissenschaft!“ ist eine Forderung, die in der politischen Diskussion mit stetig wachsender Unversöhnlichkeit vorgetragen wird. Der Satz ist richtig! Er bedarf in dem vom Grundgesetz konstituierten demokratischen Rechtsstaat allerdings einer Einschränkung.
...
Die PARTEI vs. Schäuble: 3 : 0
Nach den beiden vorangegangenen juristischen Erfolgen hat Die PARTEI vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auch letztinstanzlich gegen den Bundestag
gewonnen: Der sogenannte „Geldverkauf“ war rechtens, die existenzbedrohende
500.000-Euro-Forderung der Bundestagsverwaltung ist es nicht. Jetzt muss
Schäuble zurückrollen!
Das Verfahren hat rund 100.000 Euro Steuergelder
gekostet – eine Summe, die Wolfgang Schäuble traditionell aus schwarzen Koffern
zu bezahlen pflegt.
Martin Sonneborn, Bundesvorsitzender der PARTEI, erklärte
heute vor seinem Badezimmerspiegel: „Bundestagspräsident Lammert hat in der
Bundesversammlung zu mir gesagt, seine Juristen hätten ein solches Verfahren
noch nie verloren. Ich entgegnete: Dann werden sie das Verlieren jetzt lernen.“
Die Aktion führte seinerzeit zu höheren Einnahmen im fünfstelligen Bereich für Die PARTEI, einer Änderung des – unseriösen – Parteienfinanzierungsgesetzes und – dem „Spiegel“ zufolge zu jährlichen Mindereinnahmen der (verfickten) AfD in Höhe von insgesamt weit über 2 Millionen Euro.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen beteiligten Richterinnen & Richtern (VG Berlin, OVG Berlin, BVerwG Leipzig). Und bei Bernd Lucke & Wolfgang Schäuble, ohne die dieser ganze Quatsch nicht möglich & nötig gewesen wäre. Und bei Herrn Professor Martin Morlok und seinem teuflischen Assistenten Dr. Sebastian Roßner; zwei Parteienrechtlern mit Leib & Seele, die in ihren teilweise nicht mehr ganz den aktuellen Kollektionen entstammenden Jackets den in Roben und auf Steuerzahlerkosten aus Karlsruhe angereisten Kollegen in aller Freundlichkeit ihre intellektuellen Grenzen aufgezeigt haben. Es war uns ein Vergnügen!
29.05.2020
Politaktivistin 61 Tage in Haft wegen Verweigerung der Zwangsabgabe für das bundesdeutsche Staatsfernsehen
Die Bundesrepublik Deutschland ist ja angeblich ein Staat der Demokratie und der Menschenwürde. Verhältnisse wie in der DDR, wo politische Gefangene im Gelben Elend in Bautzen in Haft einsaßen, gibt es angeblich nicht. Doch die Realität ist anders. Wer sich zum Beispiel in der BRD weigert die Zwangsabgabe für das Staatsfernsehen zu bezahlen, der kommt früher oder später in Haft. Wenn dann noch von deutschen Politikern mit nackten Finger auf die Türkei verwiesen wird, in der Menschenrechte missachtet werden, dann ist das schon Heuchelei übelsten Grades, solches kannte man früher nur von katholischen Priestern, die öffentlich Wasser predigten und heimlich Wein tranken.
Und wenn dann noch das Bundesverwaltungsgericht die staatlich verordnete Zwangsabgabe als Rechtens erklärt
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21
dann weiß man dass man mit Sicherheit nicht in dem Land lebt, in dem ein freier Mensch gerne leben möchte und eine Richterschaft vorgesetzt bekommen hat, die sich wohl eher dem Grundsatz "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing", als dem Grundsatz von Artikel 1 Grundgesetz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" verpflichtet sehen.
Verweigerter Rundfunkbeitrag: "GEZ-Rebellin" wird nach 61 Tagen aus Haft entlassen
Eine 46-Jährige weigerte sich, GEZ-Gebühren zu bezahlen - und musste in
Erzwingungshaft. Nun ist sie frei, weil der MDR seinen Antrag überraschend
zurückzog.
Der Grund für die Entlassung: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen. Der Grund für diese Kehrtwende ist nicht bekannt. Der Haftbefehl sei am Montag aufgehoben worden, sagte Gerichtssprecher Hans-Otto Burschel. "Für uns ist das Verfahren damit zu Ende."
Die Frau aus dem thüringischen Geisa besitzt weder Fernseher noch Radio. Sie hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Die "Welt am Sonntag" hatte ihren Fall bekannt gemacht.
Mahnverfahren könnte von vorn beginnen
Der Zahlungsrückstand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. "Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt", so Burschel.
...
Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.
In sozialen Netzwerken solidarisierten sich unterdessen zahlreiche Beitragsgegner mit der "GEZ-Rebellin", die durch die Festnahme auch ihren Job in einer Metallfabrik verlor.
Hauptwohnung kontra Nebenwohnung beim Wechselmodell - ein Leerstück über die Irrungen und Wirrungen am Bundesverwaltungsgericht
Leitsätze:
Benutzt ein Einwohner mit mehreren Wohnungen im Inland keine Wohnung
Az: VG AN 5 K 11.01169
II. VGH München vom 19. Dezember 2013
Az: VGH 5 BV 12.721
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
IM NAMEN DES VOLKES
BVerwG 6 C 38.14
VGH 5 BV 12.721
Verkündet
am 30. September 2015
…
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. September 2015
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Heitz, Dr. Möller, Hahn
und Prof. Dr. Hecker
für Recht erkannt:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Dezember 2013
wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit
Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen,
welche diese selbst trägt.
G r ü n d e :
Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagte die Wohnung seiner Ehefrau, von der er getrennt lebt, als Hauptwohnung der beiden minderjährigen Kinder im Melderegister eingetragen hat.
Der Kläger zog im Februar 2011 aus der Familienwohnung in E. aus und bezog
Die Beklagte trug die bisherige Familienwohnung als Hauptwohnung
II
Im vorliegenden Fall ist keine der beiden Anspruchsvoraussetzungen gegeben:
Die vom Kläger angestrebten Eintragungen sowohl seiner Wohnung als auch
b) Der Grundsatz "ein Einwohner, eine Hauptwohnung" wird nach § 12 Abs. 3
4. Darüber hinaus stehen den Kindern des Klägers Ansprüche auf Berichtigung
des Melderegisters jedenfalls für die Zeit zwischen dessen Auszug aus der
Familienwohnung im Februar 2011 und dem Umzug der Beigeladenen im September 2012
nicht zu, weil das Melderegister für diese Zeitspanne die Wohnungsdaten der
Kinder richtig wiedergibt. Nach dem Auszug des Klägers wurde
Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 MRRG und dem wortgleichen Art. 15 Abs. 2 Satz 1
Neumann Dr. Heitz Dr. Möller
Prof. Dr. Hecker
Neumann
B e s c h l u s s
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 €
Prof. Dr. Hecker
Kommentar Väternotruf
Was ist schwerer, ein Kilogramm Birnen oder ein Kilogramm Äpfel
Natürlich die Birnen - so das Bundesverwaltungsgericht - denn diese hat Gott früher geschaffen als die Äpfel. Und alles was früher geschaffen wurde, das ist eben schwerer.
Richterliche Unabhängigkeit und ihre Gefährdung durch (die
Art und Weise von) Beförderungen
von Bernd Brunn
I.
Bei
der richterlichen Unabhängigkeit verhält es sich umgekehrt wie bei dem
„Scheinriesen“ in der Augsburger Puppenkiste, der zwar aus großer Entfernung
riesig erschien,
aber desto kleiner wurde, je mehr man sich ihm näherte.
...
...bitte ich Sie, sich abschließend einige Darlegungen aus dem
Jahre 1951 anzuhören, die ein damals hoch geachteter und „hervorgehobener“
Richter geäußert hat, nämlich der Präsident des Verfassungsgerichtshofes für das
Land Nordrhein-Westfalen und Präsident dessen Oberverwaltungsgerichts, Dr.
Paulus van Husen:
„Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes
Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive
abhängt. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit,
solange dieses System besteht
.... Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte
Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu
machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen .... Ein e ganz böse Fessel liegt
ferner in dem Umstand, dass die Gerichte nicht selbst ihre Haushaltsmittel bei
der Legislative beantragen, ihre Forderungen dort begründen und nur ihr
gegenüber für die Verwendung verantwortlich sind, dass all das vielmehr in der
Hand der Exekutive ist .... Den Gerichten kann also
von der Exekutive der
Brotkorb nach Belieben je nach Wohl- oder Schlechtverhalten höher gehängt
werden. Dass man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine
Verletzung der Wahrheit. ...
http://betrifftjustiz.de/wp-content/uploads/texte/Brunn_richterl_unabh.pdf
Pressemitteilung
Nr. 60/2010
01.07.2010
Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bernd Brunn im Ruhestand
Mit
Ablauf des Monats Juni 2010 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr.
Bernd Brunn nach über 37-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und mehr
als 12-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht auf seinen Antrag hin
vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden.
Herr Dr. Brunn wurde 1949 in
Frankenthal/Pfalz geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz
legte er 1972 die erste und 1975 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Einer
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität in Mainz folgte
der Eintritt in den Justizdienst des Landes Hessen 1976 beim Landgericht
Darmstadt. 1977 promovierte ihn die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz zum Doktor der Rechte. Als
Verwaltungsrichter war Herr Dr. Brunn ab 1977 zunächst am Verwaltungsgericht
Frankfurt am Main, anschließend am Verwaltungsgericht Wiesbaden tätig. 1988
wurde er zum Richter am Bundespatentgericht ernannt. In der Zeit von 1984 bis
1986 und 1989 bis 1993 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das
Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1993 wurde ihm das Amt eines Vorsitzenden
Richters am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main übertragen.
Herr Dr.
Brunn wurde im Mai 1995 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Er
gehörte zunächst dem u.a. für das Umweltschutzrecht und das Recht zur Regelung
von Vermögensfragen zuständigen 7. Revisionssenat an und wechselte 1998 in den
u.a. für das Lastenausgleichs- und Entschädigungsrecht, das Gesundheits-,
Lebensmittel- und Landwirtschaftsrecht sowie das Verkehrs- und Subventionsrecht
zuständigen 3. Revisionssenat. Nach Beendigung seiner von September 2003 bis Mai
2006 dauernden Abordnung an das Bundesministerium der Justiz war Herr Dr. Brunn
dem u.a. für das Fürsorgerecht einschließlich des Asylbewerberleistungsrechts,
das Vertriebenen-, das Schwerbehinderten-, Mutterschutz-, Jugendhilfe- und
Jugendschutzrecht sowie das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 5.
Revisionssenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Juli
2008 war.
Herr Dr. Brunn hat insbesondere auf den Gebieten des Rechts zur
Regelung von Vermögensfragen und des Verkehrsrechts die Rechtsprechung mit
geprägt und mit gestaltet. Der Fachöffentlichkeit ist er als Mitherausgeber und
Mitautor eines Kommentars zum Asylverfahrensgesetz bekannt.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2010&nr=60
OVerwG Niedersachsen
Pressemitteilung vom 14.03.2008
Zwei Richter des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu Richtern am Bundesverwaltungsgericht gewählt
Der Richterwahlausschuss des Bundes und der Länder hat am gestrigen Tag die Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Knut Möller und Dr. Günter Burmeister zu Richtern am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewählt.
Der 48 Jahre alte Richter Dr. Knut Möller war seit 1992 zunächst bei den Verwaltungsgerichten Hannover und Göttingen tätig und wurde 2002 zum Richter am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ernannt. Im Oberverwaltungsgericht lag der Schwerpunkt seiner richterlichen Tätigkeit im Bereich des Sozial-, Verkehrs- und Immissionsschutzrechts. Seit Januar dieses Jahres ist Dr. Möller Personal- und Präsidialreferent und im Senat des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts tätig. Dr. Möller ist seit mehreren Jahren Mitglied des Präsidiums des Oberverwaltungsgerichts und war außerdem langjähriges Mitglied des Richterrates des Oberverwaltungsgerichts. Er ist verheiratet, hat eine Tochter und wohnt in Lüneburg.
Der 47 Jahre alte Richter Dr. Günter Burmeister begann seine Laufbahn 1992 bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Nach einer zweijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht kehrte er zunächst an das Verwaltungsgericht Oldenburg zurück und wurde Anfang 2004 an das Niedersächsische Justizministerium in Hannover abgeordnet. Ende 2004 wurde Dr. Burmeister zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Auch nach dieser Ernennung blieb er im Wege der Abordnung im Justizministerium. Dort ist er in der für Öffentliches Recht und Zivilrecht zuständigen Abteilung als Referatsleiter tätig.
Präsident Dr. van Nieuwland war über die Wahl äußerst erfreut und erklärte dazu:
"Dass zwei der neun gewählten Richter des Bundesverwaltungsgerichts Richter des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sind, ist nicht nur eine besondere persönliche Auszeichnung für unsere Kollegen, sondern bestätigt gleichzeitig den hohen Leistungsstand der Richterschaft in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit."
Quelle: OVerwG Niedersachsen (OVerwG Niedersachsen), www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de
Urteil: Richter im Schlafrock ...!
Quelle: newsletter@formblitz.de
"Sekundenschlaf bei Richtern
Was bei Autofahrern tödlich enden kann, muss bei Richtern noch lange nicht zu einem zu einem Fehlurteil führen: der Sekundenschlaf.
So musste ein Mann erfahren, dass das Wegnicken und plötzliche Hochschrecken eines Richters bei einem Prozess zur Integrationsbeihilfe für ein behindertes Kind noch lange kein Revisionsgrund ist.
Das BUNDESVERWALTUNGSGERICHT kam zu dem erstaunlichen Schluss: "Das Schließen der Augen über weite Strecken der Verhandlung und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden."
Und auch das Hochschrecken sei kein Signal für richterlichen Schlummer, denn daraus könne bestenfalls geschlossen werden, dass "es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat."
Erst wenn ein tiefes, hörbares Atmen oder Schnarchen sowie andere Anzeichen fehlender Orientierung hinzukämen, müsse man davon ausgehen, dass es sich um einen Richter im Schlafrock handele."
Posteingang 09.10.2007
Erstmals Präsidentin für Bundesverwaltungsgericht
Berlin, 31. Mai 2007
Marion Eckertz-Höfer wird Nachfolgerin von Dr. h.c. Eckart Hien im Amt des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts. Mit einem Festakt hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den scheidenden Präsidenten geehrt und die neue Präsidentin in ihr Amt eingeführt. Neuer Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts wird Herr Michael Hund.
Zypries würdigte die Verdienste von Dr. h.c. Hien um das Bundesverwaltungsgericht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt. „Ihre Kombination aus reicher Verwaltungserfahrung und intimer Kenntnis des eigenen Hauses hat Sie nicht nur zu einer bedeutenden Richterpersönlichkeit, sondern auch zu einem erfolgreichen Justizmanager gemacht. Sie sind mit Nachdruck dafür eingetreten, dass Zuständigkeiten, die in die Verwaltungsgerichtsbarkeit „gehören“, dort bleiben oder dorthin zurückkehren. Das ist ein Anliegen, das ich voll unterstütze. Sie haben außerdem stets darauf geachtet, dass Debatten zur Qualität der Rechtspflege nie zur Nabelschau wurden. Immer haben Sie das Richterethos im Blick gehabt und darauf hingewiesen, dass gutes Recht auch schnelles Recht ist“, lobte Zypries.
Dr. h.c. Hien begann seine juristische Karriere in der bayerischen Landesverwaltung, wo er bei der Regierung von Oberbayern, dem Landratsamt Ebersberg und im Bayerischen Innenministerium tätig war. 1981 wurde er Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Fünf Jahre später wechselte Dr. h.c. Hien zum Bundesverwaltungsgericht. In den 21 Jahren seiner Tätigkeit an diesem Gericht hat Eckart Hien sämtliche denkbaren Stationen durchlaufen: Richter, Vorsitzender Richter, Vizepräsident und seit fünf Jahren Präsident des Bundesverwaltungsgerichts.
Marion Eckertz-Höfer begann ihren Berufsweg in Baden-Württemberg. Sechs Jahre arbeitete sie dort in der Justiz, bevor sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht wechselte. Im Jahr 1988 verließ Marion Eckertz-Höfer Baden-Württemberg und wurde Amtschefin des Frauenministeriums in Schleswig-Holstein. 1993 wurde sie zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht gewählt. Nach 14 Jahren richterlicher Tätigkeit – zuletzt viereinhalb Jahre als Vizepräsidentin –, rückt sie jetzt an die Spitze dieses Gerichts.
„Mit Frau Eckertz-Höfer bekommt dieses Gericht eine Präsidentin, die sich durch höchste Sachkunde, rechtspolitisches Gespür und langjährige richterliche Erfahrung auszeichnet. Ein besonderes Anliegen ist Ihnen seit jeher die Gleichberechtigung der Frauen – und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Lebenswirklichkeit. Ich freue mich deshalb sehr, dass mit Ihnen eine so außerordentlich engagierte Frau die erste Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts wird. Ich habe Sie immer als außerordentlich kompetent, engagiert und meinungsstark kennengelernt. Ich bin mir gewiss, dass Sie das Bundesverwaltungsgericht sehr erfolgreich führen werden“, sagte Zypries.
Nr. 1/2007 09.01.2007
Michael Hund neuer Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht
Mit Wirkung vom 8. Januar 2007 wurde Richter am Bundesverwaltungsgericht
Michael H u n d
zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.
Herr Hund wurde 1946 in Karlsruhe geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung wurde er 1977 zum Regierungsassessor ernannt und der Landesanwaltschaft bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugewiesen; im September 1978 folgte die Ernennung zum Landesanwalt.
Dem schloss sich im Dezember 1978 die Ernennung zum Richter kraft Auftrags unter gleichzeitiger Abordnung für die Dauer eines Jahres an das Verwaltungsgericht Karlsruhe an. Im Dezember 1979 wurde Herr Hund schließlich zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt.
Von August 1982 bis Oktober 1985 war Herr Hund als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und im Anschluss daran für die Dauer eines Jahres an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abgeordnet. Im März 1989 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt und im Juli 1992 als Vorsitzender Richter wiederum an das Verwaltungsgericht Karlsruhe versetzt.
Im Oktober 1993 folgte die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Zunächst gehörte Herr Hund dem für das Asylrecht, das Recht der Vertriebenen sowie für das Heimkehrer- und Kriegsgefangenenentschädigungsrecht zuständigen 9. Revisionssenat an. Im Oktober 2000 wurde er dem für das Ausländerrecht und nunmehr auch für das Asylrecht sowie bis Ende 2004 für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 1. Revisionssenat zugewiesen.
Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Hund den Vorsitz im 5. Revisionssenat übertragen, der u.a. für das Fürsorgerecht einschließlich des Asylbewerberleistungsrechts, das Schwerbehinderten-, das Mutterschutz-, das Jugendhilfe-, das Jugendschutz- und das Ausbildungsförderungsrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht, das Wohnungsrecht sowie das Recht der Vertriebenen und das Ausgleichsleistungs- und das Entschädigungsrecht zuständig ist.
Erich Hofherr
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Erich Hofherr (* 1951; † 17. Juli 2007) war ein deutscher Jurist und Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Nach dem Wehrdienst nahm Hofherr das Studium der Rechtswissenschaft auf, das er 1976 mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung erfolgreich beendete. Anschließend absolvierte er bis 1979 das Rechtsreferendariat. Im Februar 1979 wurde Hofherr an der Universität Tübingen mit der Untersuchung "Staatliche Organe als Beteiligte in der Zivilgerichtsbarkeit" zum Dr. iur. promoviert.
Im Februar 1980 trat er in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein, wo er zunächst als Richter auf Probe dem Verwaltungsgericht Stuttgart zugewiesen war. 1983 wurde er dort zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Während seiner Dienstzeit am Verwaltungsgericht Stuttgart war Hofherr von Ende 1981 an für 12 Monate an das Landratsamt Ludwigsburg und ab Anfang 1985 für 2½ Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Mit Beginn des Jahres 1989 wurde Hofherr für mehr als 4 Jahre als Referent für öffentliches Recht, Europarecht und Zivilrecht an das Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Baden-Württemberg abgeordnet. Im November 1989 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ernannt, wo er im 10. Senat insbesondere für atomrechtliche Verfahren zuständig war. 2002 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ernannt und kehrte an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurück. Hier war er insbesondere für das Baurecht zuständig. Im März 2006 wurde Hofherr zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim befördert.[1]
Im Juli 2006 wurde Hofherr schließlich zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.[2] Hier war er dem für das Bau- und Bodenrecht, das Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht, das Denkmalschutzrecht, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen und weitere Teile des Fachplanungsrechts zuständigen 4. Revisionssenat zugewiesen.
Am 17. Juli 2007 starb Hofherr nach einer schweren psychischen Erkrankung.[3] Hofherr war verheiratet und hatte drei Kinder.
Nachweise [Bearbeiten]
1. ↑ Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22. März 2006
2. ↑ Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 39/2006 vom 10. Juli 2006
3. ↑ Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 48/2007 vom 17. Juli 2007
http://de.wikipedia.org/wiki/Erich_Hofherr