Väternotruf informiert zum Thema
Landgericht Frankfurt am Main
Hans Karl Hofmeyer (geb. 1904) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 16.02.1951, ..., 1963) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 16.02.1951 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Der Spiegel 27.02.2016: "Fritz Bauer, der legenäre hessische Generalstaatsanwalt, hatte im ersten Auschwitz-Prozess 1963 in Frankfurt am Main die Morde in den Vernichtungslagern rechtlich als arbeitsteilig organisierte Massenverbrechen, also als eine Tat bewertet wissen wollen. ... Doch das Frankfurter Gericht mit dem Vorsitzenden Hans Hofmeyer - er war 1944 Oberstabsricher in der NS-Militärgerichtsbarkeit gewesen - stellte die Weichen damals anders. Es "atomisierte" den industriell organisierten Massenmord in Einzelteile, wie es Bauer nannte, mit der Folge, dass der individuelle Tatnachweis oft nicht geführt werden konnte. ..."
Landgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
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Fax: 069 / 1367-6050
E-Mail: verwaltung@lg-frankfurt.justiz.hessen.de
Internetauftritt des Landgerichts Frankfurt am Main (01/2024)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.08.2023 - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-frankfurt-am-main/landgericht-frankfurt-am-main
Bundesland Hessen
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Präsident am Landgericht Frankfurt am Main: Dr. Wilhelm Wolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Präsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 16.02.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.10.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.08.2002 als Richter am Amtsgericht Alsfeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 11.08.2002 als Richter am Amtsgericht Alsfeld - abgeordnet - aufgeführt. Ab 01.11.2006 Vizepräsident am Landgericht Gießen. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2000 als Präsident am Landgericht Fulda aufgeführt. Landgericht Fulda - GVP 06.12.2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.08.2010 als Präsident am Landgericht Gießen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.02.2016 als Präsident am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Landgericht Gießen - GVP 01.01.2011. 15.04.2016: "Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann führte heute den neuen Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main, Dr. Wilhelm Wolf, offiziell in sein Amt ein. Sie nutzte die Amtswechselfeier, um dem in den Ruhestand getretenen Landgerichtspräsident a.D. Johann Nikolaus Scheuer für sein jahrzehntelanges Engagement für die hessische Justiz zu danken. ..." - https://justizministerium.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/dr-wilhelm-wolf-neuer-praesident-des-landgerichts-frankfurt
Vizepräsidentin am Landgericht Frankfurt am Main: Dr. Karin Burckhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main / Vizepräsidentin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.10.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.03.2009 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2015 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet, 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.04.2021 als Ministerialrätin im Hessischen Ministerium der Justiz - 3/4 Stelle - aufgeführt. 20.10.2022: "Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck hat heute Dr. Katrin Burckhardt zur neuen Vizepräsidentin des Landgerichts Frankfurt am Main ernannt. Sie wird ihr neues Amt am 1. November 2022 antreten. Zuletzt war Frau Dr. Burckhardt unter anderem für die Personalgewinnung im höheren Dienst im Hessischen Ministerium der Justiz zuständig. ... Dr. Katrin Burckhardt wurde am 19. Dezember 1970 in Mannheim geboren. Nach dem Abitur begann sie 1989 das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Ihr Erstes Staatsexamen legte sie 1994 ab. Bevor sie 1997 ihren Vorbereitungsdienst am Kammergericht in Berlin antrat, besuchte sie für ein Auslandsjahr die Université de Montpellier I. Frau Burckhardt schloss ihr Zweites Staatsexamen 1999 in Berlin ab und promovierte sodann an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Daraufhin war Frau Burckhardt als Rechtsanwältin in Berlin und Frankfurt am Main tätig. 2005 wurde sie Richterin auf Probe am Amtsgericht Hanau. Vier Jahre später wurde die Juristin Richterin am Landgericht Frankfurt am Main, wo sie ab 2015 für etwa ein Jahr als Vorsitzende Richterin tätig war. Zwischenzeitlich erfolgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Seit 2016 ist Frau Burckhardt an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet, wo sie in der Zentralabteilung tätig ist. Am 27.04.2021 wurde sie zur Ministerialrätin ernannt. Mit Wirkung zum 01.11.2022 wird Frau Burckhardt Vizepräsidentin am Landgericht Frankfurt am Main." - https://justizministerium.hessen.de/presse/justizminister-ernennt-dr-katrin-burckhardt-zur-vizepraesidentin-am-landgericht-frankfurt-am-main
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Landgericht Frankfurt am Main ca. 400 Bediensteten, davon etwa 140 Richterinnen und Richter, die in 82 Spruchkörpern tätig sind, und 16 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Zum Landgericht Frankfurt am Main, in dessen Bezirk ca. 1 Million Einwohner leben, gehören die Gemeinden Bad Homburg, Bad Soden, Bad Vilbel, Eppstein, Eschborn, Frankfurt am Main, Friedrichsdorf, Glashütten, Grävenwiesbach, Hattersheim, Hofheim, Karben, Kelkheim, Königstein, Kriftel, Kronberg, Liederbach, Neu-Anspach, Oberursel, Schmitten, Schwalbach, Steinbach, Sulzbach, Usingen, Wehrheim, Weilrod. Der Bezirk des Landgerichts umfasst die Amtsgerichtsbezirke Frankfurt a. M., Bad Homburg v.d.H., Königstein a. Ts. und Usingen.
Amtsgerichte:
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Amtsgericht Königstein im Taunus
Amtsgericht Usingen - das Amtsgericht Usingen wurde aufgelöst und dessen bisherige Zuständigkeiten für die Gemeinden Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim dem Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe und für die Gemeinden Schmitten und Weilrod dem Amtsgericht Königstein im Taunus zugewiesen.
Staatsanwaltschaft:
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
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Fachkräfte im Landgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Miriam Adlhoch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.11.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.11.2009 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - beurlaubt - aufgeführt.
Dr. Bianca von Arnim (Jg. 1972) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Kloeckner eingetragen. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.12.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.
Martin Bach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 26.04.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1995 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 17.08.2011: "Betrug mit CO2-Zertifikaten. 250 000 000 Euro hinterzogen. Im wohl größten Wirtschaftsstrafprozess der Nachkriegsgeschichte stehen sechs Männer vor Gericht / Betrug mit CO2-Zertifikaten. ... Schon vor Beginn der Hauptverhandlung vor der zweiten großen Wirtschaftsstrafkammer hatte der Vorsitzende Richter Martin Bach in einem eher ungewöhnlichen Schritt den Verteidigern einen Strafrahmen angeboten – zwischen drei und neun Jahren. ... Trotzdem ließ Bach Oberstaatsanwalt Thomas Gonder die Anklage verlesen. " - http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/250-000-000-euro-hinterzogen--48540269.html
Ralf Barthelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 19.11.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.05.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. 2007: als Richter auf Probe am Amtsgericht Alsfeld / Familiensachen. 2012, 2013: stellvertretender Pressesprecher für Fragen des Zivilprozesses am Landgericht Frankfurt am Main.
Yvonne Gräfin von Bassewitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Gräfin von Bassewitz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 09.01.2012 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Justizministerialblatt für Hessen 01.01.2021: zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Namensgleichheit mit: Hans-Henning von Bassewitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (ab 21.12.1988, ..., 2010)
Claudia Becker (geb. ....) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2013, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Claudia Becker nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt (Dienstantritt offenbar 2007). Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018. 2020 und 2022 unter dem Namen Claudia Becker nicht aufgeführt. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 14.04.2010: als Richterin auf Probe - Beisitzerin - 1. Zivilkammer. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.05.2013: als Richterin am Landgericht - Beisitzerin - 18. Zivilkammer. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.07.2019, 01.01.2023: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 32. Zivilkammer. Namensgleichheit mit: Dr. Dietrich Claus Peter Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Gießen / Vizepräsident am Amtsgericht Gießen (ab 15.11.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2006 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.04.2014 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.11.2019 als Vizepräsident am Amtsgericht Gießen aufgeführt. 2016: Pressesprecher: Nachlass. Amtsgericht Frankfurt am Main - 2020: stellvertretender Pressesprecher: Nachlass.
Anja Bell (Jg. 1973) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 03.12.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.05.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Bettina Bokelmann (Jg. 1969) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 26.09.2003, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.09.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.
Bonin (geb. ....) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2008)
Götz Böttner (Jg. 1973) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 15.09.2005, ..., 2008)
Dr. Karin Burckhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main / Vizepräsidentin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.10.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.03.2009 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2015 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet, 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.04.2021 als Ministerialrätin im Hessischen Ministerium der Justiz - 3/4 Stelle - aufgeführt. 20.10.2022: "Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck hat heute Dr. Katrin Burckhardt zur neuen Vizepräsidentin des Landgerichts Frankfurt am Main ernannt. Sie wird ihr neues Amt am 1. November 2022 antreten. Zuletzt war Frau Dr. Burckhardt unter anderem für die Personalgewinnung im höheren Dienst im Hessischen Ministerium der Justiz zuständig. ... Dr. Katrin Burckhardt wurde am 19. Dezember 1970 in Mannheim geboren. Nach dem Abitur begann sie 1989 das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Ihr Erstes Staatsexamen legte sie 1994 ab. Bevor sie 1997 ihren Vorbereitungsdienst am Kammergericht in Berlin antrat, besuchte sie für ein Auslandsjahr die Université de Montpellier I. Frau Burckhardt schloss ihr Zweites Staatsexamen 1999 in Berlin ab und promovierte sodann an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Daraufhin war Frau Burckhardt als Rechtsanwältin in Berlin und Frankfurt am Main tätig. 2005 wurde sie Richterin auf Probe am Amtsgericht Hanau. Vier Jahre später wurde die Juristin Richterin am Landgericht Frankfurt am Main, wo sie ab 2015 für etwa ein Jahr als Vorsitzende Richterin tätig war. Zwischenzeitlich erfolgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Seit 2016 ist Frau Burckhardt an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet, wo sie in der Zentralabteilung tätig ist. Am 27.04.2021 wurde sie zur Ministerialrätin ernannt. Mit Wirkung zum 01.11.2022 wird Frau Burckhardt Vizepräsidentin am Landgericht Frankfurt am Main." - https://justizministerium.hessen.de/presse/justizminister-ernennt-dr-katrin-burckhardt-zur-vizepraesidentin-am-landgericht-frankfurt-am-main
Karin Butscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.06.1999, ..., 2013) - Landgericht Frankfurt am Main - 2/03 O 151/13 - Landkreis Gießen ./. Andrea Jacob - wegen Urheberrecht / Güteverhandlung am 07.11.2013.
Gesa Curtis-Stollenwerk (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.05.2006, ..., 2008)
Karin Dittrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 ab 19.11.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt.
Alexander El Duwaik (Jg. 1970) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 09.02.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.
Sabine von Garmissen (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 06.10.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.
Stephanie Geyer (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe aufgeführt.
Dr. Alexander Görlich (geb. ....) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 20.08.2018, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.04.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 20.08.2018 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Frankfurt am Main - 2023: Pressesprecher Zivilsachen.
Claudia Götz-Tallner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.11.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.05.1999 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.11.2004 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Werner Gröschel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.06.1995 als Staaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2012 unter dem Namen Werner Gröschel nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2013 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Werner Gröschel nicht aufgeführt. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.07.2019, 01.01.2022: Vorsitzender Richter. 07.10.2022: "Mittagessen mit dem Angeklagten, mit der Pressesprecherin der anklagenden Staatsanwaltschaft verheiratet – der Richter in einem hessischen Justizskandal-Verfahren soll nicht befangen sein. Ein Befangenheitsantrag wurde vom LG abgelehnt. ... Es gibt aber noch eine weitere Verbindung, die Hohnel kritisch sieht. Denn in einem medienwirksamen Strafverfahren wie zu diesem Justizskandal findet oft auch die Presseberichterstattung über einen Angeklagten Berücksichtigung. Im Rahmen der Strafzumessung kann sie sich sogar strafmildernd auswirken. Die Pressearbeit der anklagenden Staatsanwaltschaft im Fall B. übernahm die Oberstaatsanwältin Nadja Niesen, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Bei der Oberstaatsanwältin handelt es sich – wie es der Zufall will – um die Ehefrau des Vorsitzenden Richters Gröschel. ..." - https://www.lto.de/recht/justiz/j/frankfurt-am-main-justiz-skandal-oberstaatsanwalt-korrupt-befangenheit-richter-lg-olg/. 18.10.2022: "Im Skandal um Korruption bei der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt steht jetzt Oberbürgermeister Feldmann (SPD) vor Gericht. Seine Geschäftsbeziehung zur damaligen AWO-Chefin könnte ihm zum Verhängnis werden. Zum Auftakt werden Nachrichten verlesen, die das enge Verhältnis belegen sollen. „Quid pro quo“: Kürzer und zugleich inkriminierender kann eine SMS in einem Korruptionsverfahren kaum ausfallen. Sie stammt, wie Staatsanwalt Johannes Schmidt bei Verlesung der Anklageschrift im randvollen Verhandlungssaal des Frankfurter Landgerichts erklärt, von der früheren Chefin der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO), Hannelore Richter, und ist an Peter Feldmann (SPD) adressiert, den skandalumwehten Oberbürgermeister von Deutschlands Finanzmetropole. ... Der Oberbürgermeister selbst gibt nach der Sitzung lediglich zu Protokoll, dass er sich eine faire und unvoreingenommene Klärung wünsche. Sein Anwalt David Hofferbert versucht anschließend, genau daran vor den zahlreich erschienenen Journalisten Zweifel zu säen: Immerhin sei die für das Verfahren zuständige Pressesprecherin zugleich die Ehefrau des Vorsitzenden Richters Werner Gröschel. Da eine vorverurteilende oder anderweitig unzulässige Pressearbeit sich auch auf das Strafmaß auswirken könne, bestehe also die Gefahr, dass Gröschel über etwaige Fehler seiner eigenen Frau werde urteilen müssen; die Entscheidung über einen mit dieser Begründung gestellten Befangenheitsantrag steht noch aus. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article241655793/Frankfurt-Die-heiklen-Nachrichten-der-AWO-Chefin-an-Peter-Feldmann.html. Kraft durch Freude: Nadja Niesen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 17.06.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 02.06.2009 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Nadja Niesen nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 17.06.2010 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. 2018, ..., 2020: Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Dr. Arne Hasse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.11.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.11.2004 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2012, 2013: Pressesprecher für Fragen des Zivilprozesses am Landgericht Frankfurt am Main.
Claudia Holuschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 21.01.2000, ..., 2013) - seit 1996 im Justizdienst. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.01.2000 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. Richterbund Hessen. Landgericht Frankfurt am Main - 2/03 O 151/13 - Landkreis Gießen ./. Andrea Jacob - wegen Urheberrecht / Güteverhandlung am 07.11.2013. 2013: Jugendstrafkammer und Zivilbeschwerdekammer.
Beate Patricia Hübner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Beate Patricia Moschner ab 06.10.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Beate Patricia Hübner ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.11.2019 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 14.04.2010: Beisitzerin 23. Zivilkammer. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.07.2019: als Richterin am Landgericht stellvertretende Vorsitzende Richterin - 28. Zivilkammer. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 15.07.2021: Vorsitzende Richterin - 12. Kammer für Handelssachen. Zivilkammer. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.01.2022: Vorsitzende Richterin - 14. Kammer für Handelssachen. Namensgleichheit mit: Dr. Andreas Hübner - Rechtsanwalt und Mediator. Namensgleichheit mit: Hübner (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Gießen (ab, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Hübner als Richterin im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Gießen - GVP 01.01.2021: Familiensachen.
Lars Iffländer (Jg. 1973) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.05.2006, ..., 2008)
Jörn Immerschmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 17.12.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.04.2002 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.12.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012, 2013: stellvertretender Pressesprecher für Fragen des Strafprozess.
Dr. Isabel Jahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.2015, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Isabel Haas ab 02.07.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Isabel Jahn ab 02.01.2005 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2007 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.01.2005 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.01.2005 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2015 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - 5/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.04.2015 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - 8,5/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt ab 01.04.2015 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - 8,5/10 Stelle - aufgeführt. 2022: Beisitzerin im Vorstand des Richterbund Hessen. Landgericht Frankfurt am Main - 2023: Pressesprecherin Zivilsachen. Namensgleichheit mit: Isabel Jahn (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdaum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt.
Clarissa Kämpf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 13.01.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Clarissa Kämpf nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.01.2013 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2010: Richterin auf Probe am Landgericht Gießen.
Anett Keßler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 19.11.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Anatte Keßler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.11.2015 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Groß-Gerau - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe.
Jochen Kirschbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2018, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.10.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.03.2008 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet, 5/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 03.01.2024: "Die Klimaaktivistin blockierte in Frankfurt eine Straße, was zu massivem Stau führte. ... Die Sprecherin der Klimaschutzgruppe Letzte Generation, Carla Hinrichs, ist in einem Berufungsprozess am Frankfurter Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. „Sie hat es selbst in der Hand, ob sie noch mal irgendwann ins Gefängnis muss oder nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kirschbaum am Mittwochabend nach rund sieben Stunden Verhandlung. ..." - https://www.berliner-zeitung.de/news/letzte-generation-carla-hinrichs-unter-traenen-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-li.2173545. Namensgleichheit mit: Günter Kirschbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.1990, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1990 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2004: 3. Familiensenat.
Rainer Laudi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 12.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.05.2005 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - 7/10 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Kristina Laudi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Sozialgericht Wiesbaden (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Laudi nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2009 als Richterin im Richterverhältnis auf Probe im Bezirk des Hessischen Landessozialgericht aufgeführt. Bis Juni 2010: 11. Kammer am Sozialgericht Wiesbaden.
Beate Loskamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.08.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt (Dienstantritt wohl 2010). Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Bad Sobernheim - 2009: Richterin auf Probe. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.05.2013: Richterin. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.07.2019, 01.01.2022: Vorsitzende Richterin.
Dr. Bruno Menhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.08.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.11.1996 als Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.08.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Cornelia Menhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wiesbaden / Präsidentin am Landgericht Wiesbaden (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 03.01.1994 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 03.03.1997 als Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2011 als Vizepräsidentin am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.01.1994 als Vizepräsidentin am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.01.1994 als Präsidentin am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bis 01.04.2011 abgeordnet an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Landgericht Wiesbaden - GVP 29.01.2021, 26.09.2022. Namensgleichheit mit: Beate Menhofer-Woitaschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wiesbaden (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Beate Woitaschek ab 01.09.1998 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Beate Woitaschek ohne Angabe Geburtsdatum ab 05.03.2010 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Beate Menhofer-Woitaschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.03.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 unter dem Namen Beate Woitaschek ab 01.09.1998 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Beate Woitaschek ohne Angabe Geburtsdatum ab 05.03.2010 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Beate Menhofer-Woitaschek ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.01.2022. Namensgleichheit mit: Frank Woitaschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hessen / Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Hessen (ab 08.07.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2008 als Präsident am Arbeitsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.07.2013 als Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Hessen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Bruno Menhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.08.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.11.1996 als Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.08.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Cornelia Menhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wiesbaden / Präsidentin am Landgericht Wiesbaden (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 03.01.1994 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 03.03.1997 als Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2011 als Vizepräsidentin am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.01.1994 als Vizepräsidentin am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.01.1994 als Präsidentin am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bis 01.04.2011 abgeordnet an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Landgericht Wiesbaden - GVP 29.01.2021, 26.09.2022.
Gerrit Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 27.07.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 offenbar irrtümlich ab 04.12.2008 als Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.07.2012 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2009, 2010, bis 14.08.2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Friedberg. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.07.2012 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sabrina Müller-Krohe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Kassel (ab 28.07.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.07.2015 als Richterin am Amtsgericht Kassel aufgeführt.
Dr. Yvonne Ott (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.11.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.09.1999 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - 1/2 Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.11.2004 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Jens Rathmann (Jg. 1969) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 17.06.2001, ..., 2008)
Valentin Reiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 31.10.2008, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.07.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 09.06.2000 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum ab 31.10.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.08.2023. Namensgleichheit mit: Reiter (geb. ....) - Richterin am Landgericht (ab ,..., 2021) - Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: IV. Richterin am Landgericht (abgeordnet) Reiter 1. Familiensachen einschließlich der in Familiensachen anfallenden AR - Sachen und selbständigen Beweisverfahren des Buchstabens S. 2. Beratungshilfeangelegenheiten. Namensgleichheit mit: Andrea Reiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 15.05.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 im OLG-Bezirk Frankfurt am Main unter dem Namen Reiter nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.05.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 im OLG-Bezirk Frankfurt am Main unter dem Namen Reiter nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Reiter (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 im OLG-Bezirk Frankfurt am Main unter dem Namen Reiter nicht aufgeführt. Amtsgericht Offenbach - GVP 15.05.2015 Richterin auf Probe.
Moritz Rögler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.09.2003 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Wolfram Sauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 26.04.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.02.1991 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.04.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Christine Schröder (geb. ....) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.06.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt - Dienstantritt wohl 2012. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Bad Homburg - GVP 05.02.2014: Richterin auf Probe. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.07.2019, 15.07.2021: Richterin am Landgericht Frankfurt am Main. 2021: Pressesprecherin Richterbund Hessen - https://www.richterbund-hessen.de/presse/pressesprecherin/
Uwe Steitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 29.07.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.10.1979 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.07.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Kirsten Steitz (Jg. 1962) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1991 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe (Unterrubrik Staatsanwaltschaften) für den OLG-Bezirk Frankfurt/Main - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 204, 206, 2008 und 2016 unter dem Namen Kirsten Steitz nicht aufgeführt.
Thomas-Peter Striegl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 07.10.2003, ..., 2014) - 2013, 2014: Vertrauensperson der schwerbehinderten Richter am Amtsgericht Darmstadt.
Maike Sudendorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 23.06.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.06.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.06.2010 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Wiesbaden - 2008: Richterin auf Probe.
Anette Theimer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.11.2007, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.11.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - 8/10 Stelle - aufgeführt. 19.12.2019: " Ein Gerichtsurteil untersagt dem Fahrdienst Uber die Vermittlung von Beförderungsaufträgen. ... Laut Urteil ist Uber als „Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“ anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. „Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer in der Urteilsbegründung. ..." -https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-des-landgerichts-frankfurt-main-das-geschaeftsmodell-von-uber-ist-rechtswidrig/25354296.html. Anette Theimer, An der Obermühle 1, 65719 Hofheim - https://mediation-theimer.de. Namensgleichheit mit: Dr. Clemens Theimer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Königstein / Direktor am Amtsgericht Königstein (ab 22.09.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 15.10.2001 als Richter am Amtsgericht Königstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.05.2007 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Königstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.06.2009 als Direktor am Amtsgericht Königstein aufgeführt. 2010: Familiensachen.
Nicole Voegeli (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt Amtsgericht Bad Homburg - GVP 05.02.2014: Richterin auf Probe. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.07.2019: Richterin am Landgericht.
Dr. Anke Wagner (Jg. 1972) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.12.2001 als Richterin am Amtsgericht Hanau aufgeführt.
Ute Weychardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 04.04.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Dieter Wilhelm Weychardt (geb. 12.10.1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen Darmstadt (ab , ..., 1998, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1982 und 1988 ab 01.07.1977 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Familiensenat) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.
Ulrike Willoughby (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.04.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.04.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.06.2004 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.08.2014 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2022: Beisitzerin im Vorstand des Richterbund Hessen. Namensgleichheit mit: Dr. Anke Willoughby (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Sozialgericht Freiburg / Vizepräsidentin am Sozialgericht Freiburg (ab 27.04.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.09.1999 als Richterin am Sozialgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.09.1999 als Richterin am Sozialgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 27.04.2005 als Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.04.2005 als Vizepräsidentin am Sozialgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.04.2005 als Vizepräsidentin am Sozialgericht Freiburg - LL.M. - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.05.2012 als Vizepräsidentin am Sozialgericht Freiburg aufgeführt.
Beate Woitaschek (geb. - geheim) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.03.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Beate Woitaschek nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Frank Woitaschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hessen / Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Hessen (ab 08.07.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2008 als Präsident am Arbeitsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.07.2013 als Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Hessen aufgeführt. https://justizministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/justizminister-joerg-uwe-hahn-fuehrt-neuen-praesidenten-des-arbeitsgerichts. Namensgleichheit mit: Beate Woitaschek (geb. - geheim) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.03.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Beate Woitaschek nicht aufgeführt.
Dr. Wilhelm Wolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Präsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 16.02.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.10.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.08.2002 als Richter am Amtsgericht Alsfeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 11.08.2002 als Richter am Amtsgericht Alsfeld - abgeordnet - aufgeführt. Ab 01.11.2006 Vizepräsident am Landgericht Gießen. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2000 als Präsident am Landgericht Fulda aufgeführt. Landgericht Fulda - GVP 06.12.2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.08.2010 als Präsident am Landgericht Gießen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.02.2016 als Präsident am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Landgericht Gießen - GVP 01.01.2011. 15.04.2016: "Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann führte heute den neuen Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main, Dr. Wilhelm Wolf, offiziell in sein Amt ein. Sie nutzte die Amtswechselfeier, um dem in den Ruhestand getretenen Landgerichtspräsident a.D. Johann Nikolaus Scheuer für sein jahrzehntelanges Engagement für die hessische Justiz zu danken. ..." - https://justizministerium.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/dr-wilhelm-wolf-neuer-praesident-des-landgerichts-frankfurt
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Nicht mehr als Richter am Landgericht Frankfurt am Main tätig:
Dr. Dr. Andrik Abramenko (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Idstein (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.07.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.07.2002 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Idstein - GVP 01.01.2019: Richter am Amtsgericht.
Elke Appel (Jg. 1941) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.1985, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1985 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Thomas Aumüller (geb. 23. März 1949 in Frankfurt am Main - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt / Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2007, ..., 2012) - ab 1978 Richter am Landgericht Frankfurt. 1987 bis 2001 an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet, wo er zunächst bis 1991 als Parlamentsreferent im Ministerbüro, anschließend bis 1999 als Leiter des Organisationsreferats und zuletzt bis November 2001 als Abteilungsleiter Justizvollzug tätig war. 1988 zum Richter am Oberlandesgericht unter Fortdauer der Abordnung an das Justizministerium ernannt. Von Dezember 2001 bis zum 30. Juni 2006 Präsident des Landgerichts Darmstadt. Seit 2004 stellvertretendes richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen.
Hans Bachl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / 22. Große Strafkammer (ab 22.12.2000, ..., 2010) - http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~EA992944EC68D4939B69A1F08D973C51B~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Dr. Klaus Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Gießen (ab , ..., 2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 16.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Gießen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Gießen - GVP 01.01.2011.
Dr. Wolfgang Bock (Jg. 1952) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 08.11.1982, ..., 2009)
Inge Böhm (Jg. 1944) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.10.1992, ..., 2008)
Beate Bonkas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 28.12.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.08.1994 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.12.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2020: 11. Zivilsenat und 1. Kartellsenat und Vergabesenat.
Dr. Ralph Ernst Bünger (Jg. 1963) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.1998 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 01.04.2006 Leitender Ministerialrat beim Hessischen Ministerium der Justiz Wiesbaden.
Thorsten Burmeister (Jg. 1967) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.05.2001 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.
Dr. Nicole Demme (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Königstein (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab ab 01.04.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 24.09.2010 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Königstein - GVP 01.06.2016: Richterin am Amtsgericht Königstein: Familiensachen.
Corinna Distler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.08.2014 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 17.11.2022: "Im Prozess um die zweieinhalb Jahre lang verbreiteten Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ ist das Urteil gefallen: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Donnerstag den Angeklagten Alexander M. zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Corinna Distler sprach den 54-jährigen Berliner einer Vielzahl von Vergehen schuldig, darunter der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Bedrohung, Beleidigung, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung. (AZ: 5/17 KLs – 6190 Js 216386/21 (24/21)) ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242186995/NSU-2-0-Drohschreiben-Knapp-sechs-Jahre-Haft-fuer-54-Jaehrigen.html
Klaus Dieter Drescher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 23.10.1996, ..., 2012)
Heinz Düx (* 24. April 1924 in Marburg; † 3. Februar 2017- von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 24.12.1970, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.12.1956 als Landgerichtsrat am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 ab 24.12.1970 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 16.12.2023: "Vor 60 Jahren begann der Erste Auschwitz-Prozess ... Nachdem es bereits im Raum Stuttgart Hinweise auf einen ehemaligen SS-Angehörigen von Auschwitz gegeben hatte, erhielt Bauer 1959 Material von einem Journalisten. Es handelte sich um Erschießungslisten aus dem KZ Auschwitz, die zum SS-Hauptsturmführer Robert Mulka, Adjutant des Lagerkommandanten Rudolf Höß, führten. Mulka war inzwischen längst in das gesellschaftliche Leben der BRD integriert und als wohlsituierter Kaufmann in Hamburg ansässig. Da der Tatort sich nicht auf deutschem Territorium befand, war eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof erforderlich, die Bauer herbeiführte. Danach legte der BGH fest, dass künftig das Landgericht Frankfurt am Main für diese Delikte zuständig sein solle. Damit wurden sämtliche nunmehr notwendigen Ermittlungshandlungen zu diesem Tatkomplex bei der dortigen Staatsanwaltschaft geführt. Zunächst bedeutete das, vor allem Überlebende des Holocaust ausfindig zu machen, die als Zeugen zu den Geschehensabläufen in Auschwitz zu hören waren, um dann späterhin entscheiden zu können, welche Tatverdächtigen für welche Handlungen anzuklagen sind. Mit dieser Aufgabe war maßgeblich der Untersuchungsrichter Heinz Düx befasst. Er teilte die Auffassungen von Fritz Bauer zur Notwendigkeit der Strafverfolgung nazistischer Gewalttäter. Im Frühjahr 1963 erfolgte die Anklageerhebung. ..." - https://www.jungewelt.de/artikel/465403.naziverbrechen-verfahren-im-land-der-t%C3%A4ter.html
Heinz Düx (* 24. April 1924 in Marburg; † 3. Februar 2017[1]) war ein
deutscher Rechtswissenschaftler und Publizist. Als Untersuchungsrichter im
Frankfurter Auschwitzprozess trug er maßgeblich zum Paradigmenwechsel der
bundesdeutschen Nachkriegsjustiz bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bei. Von 1973 bis 1991 war er
Mitherausgeber und Autor der Zeitschrift Demokratie und Recht.
Düx
wurde als Sohn des Mechanikermeisters Heinrich Düx und seiner Ehefrau Sophie
(geb. Beutel) geboren. Nach dem Besuch der Grundschule und dem Abitur 1942 an
der Oberrealschule (heute Martin-Luther-Schule), studierte er in den Jahren 1942
bis 1948 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg. 1944/45
kam es zur Unterbrechung des Studiums durch eine Arbeitsverpflichtung im
Marburger Bahnbetriebswerk. Um einer Zwangsverpflichtung zum Volkssturm zu
entgehen, hielt er sich im Vogelsbergkreis versteckt. Nach 1945 war er zusammen
mit dem Romanisten Werner Krauss und dem Wirtschaftswissenschaftler Joachim
Grunau Mitglied des Entnazifizierungsausschusses der juristischen Fakultät an
der Philipps-Universität in Marburg.
Die 1. Staatsprüfung legte er am 21.
November 1946 mit dem Prädikatsexamen „gut“ ab. Im Januar 1948 erfolgte seine
Promotion bei Heinrich Freiherr von Minnigerode mit einer Arbeit über das Thema
„Die freie Gewerkschaftsbewegung, ihr Wesen und ihr Einfluss auf die
Rechtsentwicklung von der Gründung bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges“. Die 2.
juristische Staatsprüfung absolvierte Düx am 24. November 1950 mit dem
Prädikatsexamen „gut“. Als Anwalt bzw. Richter im hessischen Justizdienst war
Düx zeitlebens mit der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen des deutschen
Faschismus beschäftigt.
Düx wurde 1954 Richter. Da er sich gegen die
Einsetzung eines ehemaligen Hitlerjugend-Führers als Vorsitzenden Richter in
einer Wiedergutmachungskammer gewandt hatte, wurde er disziplinarisch belangt.
Dadurch fiel er dem Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer auf. Von 1960 bis
1963 war er beim Landgericht Frankfurt am Main als Untersuchungsrichter in
politischen Strafsachen mit den Auschwitz- und Euthanasieverfahren befasst,
dessen Ermittlungen Bauer leitete. Da Düx eine in diesem Rahmen beantragte
Dienstreise zur Besichtigung des KZ Auschwitz neun Monate lang nicht bewilligt
wurde, besuchte Düx den Tatort privat auf eigene Kosten. Düx vernahm 200 Zeugen
und konnte die Voruntersuchungen bereits nach einem Jahr, am 19. Oktober 1962,
abschließen, sodass der Auschwitzprozesse von 1963 bis 1965 durchgeführt werden
konnten. Der Hessische Justizminister Karl Hemfler ernannte Düx am 24. Dezember
1970 zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er übernahm
einen Zivilsenat, die sich überwiegend mit Rückerstattungs- und
Entschädigungsfragen der NS-Opfer beschäftigte. Düx war 1987 als
Sachverständiger vor den Innenausschuss Deutschen Bundestages geladen, als über
die Erweiterung der entschädigungsberechtigten Personenkreise nach dem
Bundesentschädigungsgesetz (BEG) beraten wurde. Er beklagte die Benachteiligung
vieler Opfergruppen. Den Empfehlungen von Düx folgte man nicht.
Düx war unter
anderem zusammen mit Wolfgang Abendroth und Helmut Ridder Mitbegründer und von
1973 bis 1991 Mitherausgeber und Autor der Zeitschrift Demokratie und Recht. Als
kritischer Kommentator der bundesdeutschen Geschichte und Gegenwart
veröffentlichte Düx daneben Beiträge u. a. in der antifaschistischen
Wochenzeitung „die tat“ und im „bulletin“ des von Renate Riemeck geleiteten
Fränkischen Kreises (Freie Vereinigung von Angehörigen geistiger Berufe in der
Bundesrepublik, Mitglied der Weltföderation der Wissenschaftler) und in
Buchpublikationen. Übersetzungen liegen in englischer, französischer und
polnischer Sprache vor.
1973 war Düx Teilnehmer am Weltkongreß der
Friedenskräfte in Moskau. Die hessische CDU strengte 1975 und 1982 im Landtag
vergeblich ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Amtsenthebung an. 1987,
1989 und 1995 wurde Düx als Sachverständiger beim Rechts- bzw. Innenausschuss
des Deutschen Bundestages angehört. 2013 war Düx Referent auf dem 2. Symposium
„Verantwortung der Juristen“ im Schwurgerichtssaal des Landgerichts
Nürnberg-Fürth im Rahmen der Tagung „Die Rosenburg. Das Bundesministerium der
Justiz und sein Umgang mit der Vergangenheit“.
Der Nachlass von Düx wird im
Marburger Stadtarchiv aufbewahrt.[2] Ein weiterer Teilnachlass findet sich im
Archiv des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt am Main.
Mitgliedschaften
Düx war ab 1945 Mitglied der KPD, sowie Mitglied der Gewerkschaft ÖTV heute
ver.di, der SPD, der Vereinigung der Verfolgten das Naziregimes/Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA), der Fédération Internationale
des Résistants (FIR) und der Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ). In der
VVN/BdA und der VdJ gehörte er dem Präsidium bzw. dem Vorstand an.
Sein Sohn
Henry Düx (1947–2007), der zeitweise im Büro von Rupert von Plottnitz arbeitete,
war ebenfalls als Rechtsanwalt tätig.
Schriften (Auswahl)
Die Beschützer
der willigen Vollstrecker. Politische Innenansichten der bundesdeutschen Justiz.
Herausgegeben von Friedrich-Martin Balzer, Bonn 2004, ISBN 3-89144-354-4, 2.
Auflage 2013.
Justiz und Demokratie. Anspruch und Realität in Westdeutschland
nach 1945. Gesammelte Schriften 1948–2013. Herausgegeben von Friedrich-Martin
Balzer, Pahl-Rugenstein, Bonn 2013, ISBN 978-3-89144-467-2.
Das Gesamtwerk.
Herausgegeben von Friedrich-Martin Balzer, CD-ROM, Bonn 2013, ISBN
978-3-89144-504-4.
Literatur
Sylvia Düx, „Ein guter Bekannter“. In: Mein
Vater. Frauen erzählen vom ersten Mann ihres Lebens. Rowohlt Verlag, Reinbek bei
Hamburg 1979, S. 33–39.
Weblinks
Werner Renz: Recht im Namen der Opfer.
In: Jüdische Allgemeine. 14. Februar 2017, abgerufen am 29. November 2021.
Film
Der Einzelkämpfer. Richter Heinz Düx. Ein Film von Wilhelm
Rösing/Bremen. Im Auftrag von Historisches Museum Frankfurt/Bibliothek der Alten
© 2011, 79 Minuten Wilhelm Rösing Film
Weblinks
Heinz Düx, Der sog.
Auschwitzprozess in Frankfurt. Vortrag beim 2. Rosenburg-Symposium, 5. Februar
2013 in Nürnberg
Rezension. zu Heinz Düx, Justiz und Demokratie. Anspruch und
Realität in Westdeutschland nach 1945. Abgerufen am 6. September 2013.
Einzelnachweise
Dr. Heinz Düx : Traueranzeige : Frankfurter Allgemeine
Zeitung. Abgerufen am 13. Februar 2017.
Stadtarchiv Marburg - Bestand N 5
Düx, Heinz. In: Archivinformationssystem Hessen. Abgerufen am 28. März 2018.
https://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_D%C3%BCx
Klaus Eckhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 12.02.2002, ..., 2011)
Clementine Englert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Hanau / Direktorin am Amtsgericht Hanau (ab 01.09.2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 unter dem Namen Clementine Englert nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.08.2003 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.12.2014 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Bericht Europäisches Parlament vom 02.05.2023: Treffen mit Vertretern des Familiengerichts Hanau • Andreas Böinghoff, Richter für Familiensachen • Kamala Zimmermann, Richterin für Familiensachen • Daniel Ortner, Richter für Familiensachen • Clementine Englert, Direktorin des Gerichts Andreas Böinghoff stellte das bei Vormundschaftssachen geltende Verfahren vor. Es gebe zwei Möglichkeiten: ... - ausführlich siehe unten. 31.10.2024: "Vater des Hanau-Attentäters verurteilt. ... Der 77-Jährige fehlte allerdings bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Wie an fast allen Prozesstagen. Lediglich einmal war er vor Gericht erschienen: Die Richterin hatte ihn am zweiten Prozesstag zur Verlesung der Anklage polizeilich vorführen lassen – und Rathjen verbrachte die Sitzung stundenlang auf dem Boden liegend. ... Mit dem Urteil geht ein Prozess zu Ende, der nach Worten von Richterin Clementine Englert große öffentliche Aufmerksamkeit hatte und „nicht alltäglich“ war. Der 77-Jährige sei „zweifelsohne rassistisch“, erklärte die Richterin. ..." - https://www.bild.de/regional/hessen/prozess-vater-des-hanau-attentaeters-wegen-volksverhetzung-verurteilt-6723605849b0ef458730a8ea. 22.08.2022: "Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck hat heute Frau Clementine Englert zur neuen Behördenleiterin des Amtsgerichts Hanau ernannt. Sie wird ihr neues Amt am 1. September 2022 antreten. ... Clementine Englert folgt Gesine Wilke, die Anfang des Jahres zur Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Marburg ernannt wurde. ... Nach dem Abitur in Stuttgart studierte sie Rechtswissenschaften und Kunstgeschichte an der Universität Heidelberg. Frau Englert legte das erste Staatsexamen im Jahr 1996 und das zweite Staatsexamen im Jahr 2000 ab. Seit 2000 arbeitete sie als Richterin auf Probe am Landgericht Wiesbaden. 2003 wurde Frau Englert zur Richterin am Landgericht Frankfurt am Main ernannt, wo sie – mit Zwischenstationen am Landgericht Wiesbaden und am Oberlandesgericht Frankfurt am Main – 15 Jahre und seit 2014 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main tätig war. Seit 2018 ist sie als Leiterin der Stabsstelle NeDis (Netzwerk zur Deradikalisierung im Strafvollzug) im hessischen Justizvollzug tätig. ..." - https://hessen.de/presse/pressearchiv/clementine-englert-wird-direktorin-des-amtsgerichts-hanau
Dr. Christopher Erhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Christopher Erhard ab 02.04.1993 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Christopher Erhard ab 01.05.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem offenbar verdrehten Namen Erhard Christopher ab 19.11.2018 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.05.2013: unter dem Nachnamen Erhard als Vorsitzender Richter aufgeführt.
Ulrich Erlbruch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 21.12.2004, ..., 2012)
Thomas Estel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.11.1994, ..., 2010)
Ulrich Fidora (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 25.04.2002, ..., 2012)
Maria-Katharina Freier-Strauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 23.03.1998, ..., 2010)
Dr. Gundula Fehns-Böer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 16.02.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.09.2000 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.02.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 16.02.2011: "Personalien: Richterin am Landgericht (Frankfurt am Main) Dr. Gundula Fehns-Böer wurde zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und dem 11. Zivilsenat, dem 1. Kartellsenat und dem Vergabesenat zugewiesen.". 2022: Pressesprecherin - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/ordentliche-gerichte/olg-frankfurt-am-main/pressesprecherinnen
Christel Forester (geb. 24.08.1934) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 1974) im Handbuch der Justiz 1964 ab 24.08.1934 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 18.02.1972 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 18.02.1972 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Christel Forester nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Hans Forester (geb. 17.04.1902) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.12.1956 als Landgerichtsdirektor am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1964 ab 01.01.1963 als Senatspräsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Hans Forester (geb. 17.04.1902) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.12.1956 als Landgerichtsdirektor am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1964 ab 01.01.1963 als Senatspräsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Erster Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965)
Hofmeyers Ernennung
zum Vorsitzenden wurde bislang insgesamt als überraschend erachtet: Man ging
davon aus, dass es in seiner bisherigen Laufbahn wenige Hinweise darauf gab,
dass er in der Lage sein würde, einen Prozess dieser Größenordnung gegen
ursprünglich 22 Angeklagte, der zudem international beobachtet werden würde,[4]
zu leiten. Neuere Forschungen[5] jedoch belegen, dass Hofmeyer mit dem
Schwurgerichtsvorsitz des 1. Frankfurter Treblinka-Prozesses gegen Josef
Hirtreiter[6] sich schon 1951 mit einem NS-Verfahren auseinanderzusetzen
hatte,[5] er also, bevor er vom 20. Dezember 1963 bis zum 20. August 1965 (183
Prozesstage) dem Auschwitz-Prozess vorsitzen sollte durchaus auf dem Gebiet der
NS-Verfahren auf frühe Erfahrungen als Vorsitzender zurückgreifen konnte.[7]
Hierzu kam es jedoch erst, nachdem dem ursprünglich betrauten Richter Hans
Forester der Vorsitz wegen der Besorgnis der Befangenheit entzogen worden ist,
infolge dessen der zunächst als Beisitzender Richter angesetzte Hofmeyer
einrückte. Hintergrund für die Ablehnung war eine von Forester selbst beantragte
Überprüfung, in der er mitteilte, dass Teile seiner Verwandtschaft von den
Nationalsozialisten verfolgt worden seien. Darin sah das im Herbst 1963 mit
Foresters Meldung befasste Richtergremium die hinreichende Befürchtung einer
möglichen Befangenheit, was die zwingende Entbindung Foresters nach sich zog und
letztlich zum Übergang der Prozessleitung auf Hofmeyer führte. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hofmeyer
Namensgleichheit mit: Christel Forester (geb. 24.08.1934) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 1974) im Handbuch der Justiz 1964 ab 24.08.1934 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 18.02.1972 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 18.02.1972 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Christel Forester nicht aufgeführt.
Elisabeth Fritz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden / Präsidentin am Amtsgericht Wiesbaden (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.12.1985 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Elisabeth Fritz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.06.2005 als Direktorin am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.04.2009 als Präsidentin am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.1984 als Präsidentin am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Ulrich Gebhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.03.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 08.05.2002 als Richter am Amtsgericht Solingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2007 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2014 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Heinrich Gehrke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.06.1979, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 01.06.1979 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.06.1979 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 19.10.2003: "Warum hatte er kein Mitleid mit seinen Söhnen? Champanery wollte sich rächen für die Trennung. Seine Frau wusste, wie gefährlich er ist. Kein Amt nahm sie ernst – und er ertränkte die Kinder. ... Schwimmen konnten sie nicht, waren „weder in der Lage, um Hilfe zu rufen, noch sich zu befreien, oder in irgendeiner Art zu retten“, stellte Richter Gehrke fest: „Mehrere Minuten lang erlebten sie ihr Sterben“, versanken nach seiner Schilderung in lautloser Klage im Strom. Die dem Vater blindlings vertrauenden Opfer hätten keinen Angriff auf ihr Leben befürchtet, hätten keine Chance gehabt, ihn in letzter Sekunde durch Weinen und Betteln vom Vorhaben abzubringen. ... . " - http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/19.10.2003/792338.asp
Ulrich Gerfin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.2001, ..., 2010)
Klaus Großmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) -Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.1992, ..., 2010)
Blanka Haselmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.2003, ..., 2012)
Karin Henrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 04.01.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2002 ab 27.10.1995 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 27.10.1995 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.10.1995 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - 8/10, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.01.2010 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.09.1992 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Hella-Maria Henrichs (geb. 29.04.1936) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.10.1975, ..., 1988) - Namensgleichheit mit: Horst Henrichs (geb. 31.12.1935) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Peter Heß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 13.01.2000, ..., 2010)
Hans Karl Hofmeyer (* 12. April 1904 in Offenbach am Main; † 28. August 1992 in Bad Vilbel) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 16.02.1951, ..., 1963) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 16.02.1951 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Der Spiegel 27.02.2016: "Fritz Bauer, der legenäre hessische Generalstaatsanwalt, hatte im ersten Auschwitz-Prozess 1963 in Frankfurt am Main die Morde in den Vernichtungslagern rechtlich als arbeitsteilig organisierte Massenverbrechen, also als eine Tat bewertet wissen wollen. ... Doch das Frankfurter Gericht mit dem Vorsitzenden Hans Hofmeyer - er war 1944 Oberstabsricher in der NS-Militärgerichtsbarkeit gewesen - stellte die Weichen damals anders. Es "atomisierte" den industriell organisierten Massenmord in Einzelteile, wie es Bauer nannte, mit der Folge, dass der individuelle Tatnachweis oft nicht geführt werden konnte. ..."
Hans Hofmeyer (* 12. April 1904 in Offenbach am Main; † 28. August 1992 in
Bad Vilbel) war ein deutscher Jurist. Er leitete den Ersten Auschwitz-Prozess in
Frankfurt am Main.
Leben
Hofmeyer lebte während des Ersten Frankfurter
Auschwitz-Prozesses in Bad Vilbel. Er lehnte während des Prozesses selbst das
unverfänglichste Interview, etwa über seine Liebe zur Musik, ab und begründete
dies damit, den Verlauf des Verfahrens nicht stören zu wollen.[1]
Studium und
Laufbahn
Hofmeyer studierte Jura an den Universitäten München und Gießen.
Nach dem Referendarsexamen im Jahr 1928 und dem Zweiten Staatsexamen im Jahr
1931 war er bis 1936 als Assessor tätig; zunächst in einer Anwaltspraxis in
Darmstadt, später an Amtsgerichten in Worms, Darmstadt und Offenbach. Im Jahr
1936 wurde er Amtsgerichtsrat.[2] Bis 1939 war er an das Erbgesundheitsgericht
beim Amtsgericht Gießen abgeordnet, wo er über die beantragten
Zwangssterilisierungen von vermeintlich „erbkranken“ Personen im Rahmen des
Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zu entscheiden hatte.[3]
Im
Zweiten Weltkrieg trat er seinen Dienst als Nachrichtenoffizier an, ehe er im
Jahr 1944 zum Oberstabsrichter bei der Heeresfeldjustizabteilung des
Oberkommando des Heeres ernannt wurde.
Ab 1946 war er Vorsitzender einer
Strafkammer am Landgericht Frankfurt am Main. Im Jahr 1954 wurde er Vorsitzender
der Zivilkammer des Landgerichts und war dort für Pressearbeit zuständig. Anfang
der 1960er Jahre kehrte er als Landgerichtsdirektor in die Abteilung für
Strafsachen zurück. Während des Ersten Auschwitzprozesses wurde er zum
Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt.
Er führte
in Frankfurt einige überregionale Verfahren, darunter die Prozesse um das Buch
„Der rote Rufmord“ von Kurt Ziesel und des damaligen schleswig-holsteinischen
Ministerpräsidenten Kai-Uwe von Hassel gegen die „Frankfurter Rundschau“.
Internationale Bekanntheit[4] erlangte er als Richter beim Ersten Frankfurter
Auschwitz-Prozess.
Erster Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965)
Hofmeyers Ernennung zum Vorsitzenden wurde bislang insgesamt als überraschend
erachtet: Man ging davon aus, dass es in seiner bisherigen Laufbahn wenige
Hinweise darauf gab, dass er in der Lage sein würde, einen Prozess dieser
Größenordnung gegen ursprünglich 22 Angeklagte, der zudem international
beobachtet werden würde,[4] zu leiten. Neuere Forschungen[5] jedoch belegen,
dass Hofmeyer mit dem Schwurgerichtsvorsitz des 1. Frankfurter
Treblinka-Prozesses gegen Josef Hirtreiter[6] sich schon 1951 mit einem
NS-Verfahren auseinanderzusetzen hatte,[5] er also, bevor er vom 20. Dezember
1963 bis zum 20. August 1965 (183 Prozesstage) dem Auschwitz-Prozess vorsitzen
sollte durchaus auf dem Gebiet der NS-Verfahren auf frühe Erfahrungen als
Vorsitzender zurückgreifen konnte.[7]
Hierzu kam es jedoch erst, nachdem dem
ursprünglich betrauten Richter Hans Forester der Vorsitz wegen der Besorgnis der
Befangenheit entzogen worden ist, infolge dessen der zunächst als Beisitzender
Richter angesetzte Hofmeyer einrückte. Hintergrund für die Ablehnung war eine
von Forester selbst beantragte Überprüfung, in der er mitteilte, dass Teile
seiner Verwandtschaft von den Nationalsozialisten verfolgt worden seien. Darin
sah das im Herbst 1963 mit Foresters Meldung befasste Richtergremium die
hinreichende Befürchtung einer möglichen Befangenheit, was die zwingende
Entbindung Foresters nach sich zog und letztlich zum Übergang der Prozessleitung
auf Hofmeyer führte.
Bereits vor Beginn des Verfahrens wurde Hofmeyer
vorgeworfen, er habe im nationalsozialistischen Deutschland als Oberstabsrichter
seinerzeit Todesurteile gefällt.[8][9] Doch selbst ideologische Gegner wie der
Vertreter der Nebenklage Friedrich Karl Kaul fanden in dieser Tätigkeit keine
Anhaltspunkte, um den Prozess zu torpedieren.
Hofmeyer wollte den
„Mammutprozess“, den der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer initiiert
hatte, verhindern. Seiner Ansicht nach waren solche Grundsatzprozesse nicht
praktikabel und verletzten die Rechte der Angeklagten. Man solle sie besser auf
mehrere kleine, auf die einzelnen Angeklagten zugeschnittene Verfahren,
aufteilen. Auch noch nach dem erfolgreichen Ausgang des Prozesses sprach er sich
mit Entschiedenheit dafür aus, „derartige Prozesse (…) unter allen Umständen“ zu
vermeiden.[10] Er konnte sich mit seiner Ansicht jedoch gegen Bauer nicht
durchsetzen. Für diesen stand die juristische Aufarbeitung des gesamten
Tatkomplexes Auschwitz im Fokus. Er wollte gegen möglichst viele Verdächtige
ermitteln lassen, um die Gesamtheit der Straftaten im Lager in einem oder
mehreren großen Prozessen aufzuklären. Durch die Erforschung des
Verbrechenskomplexes sollte die deutsche Öffentlichkeit mit den NS-Untaten
konfrontiert werden. Diese unterschiedliche Auffassung kam in der
Urteilsbegründung wieder zur Sprache. Zu Beginn der Verkündung erklärte
Hofmeyer: „Es handelt sich hier ja um einen normalen Strafprozess, mag er auch
einen Hintergrund haben, wie er wolle. Das Gericht konnte nur urteilen nach den
Gesetzen, die von ihm beschworen worden sind. Und diese Gesetze erfordern nach
der subjektiven und nach der objektiven Seite eine genaue Feststellung der
konkreten Schuld eines Angeklagten.“ Des Weiteren sei das Verfahren kein
Auschwitz-Prozess gewesen, sondern ein „Verfahren gegen Mulka und andere“.[11]
Die Zeugenaussagen hatten bei Hofmeyer einen tiefen Eindruck hinterlassen. So
schloss er die Urteilsverkündung sichtlich bewegt mit den Worten: „Es wird wohl
mancher unter uns sein, der auf lange Zeit nicht mehr in die frohen und
gläubigen Augen eines Kindes sehen kann, ohne daß im Hintergrund und im Geist
ihm die hohlen, fragenden und verständnislosen, angsterfüllten Augen der Kinder
auftauchen, die dort in Auschwitz ihren letzten Weg gegangen sind.“[12]
Würdigung und Kritik
Hofmeyer wurde sowohl von den Beteiligten am
Auschwitz-Prozess, als auch von der Presse einhellig als brillanter Jurist und
routinierter Verhandlungsführer geschildert, der in jeder Phase des Verfahrens
der Sache gewachsen war.
Rechtsanwalt Henry Ormond hob die „vorbildliche
Verhandlungsführung“ hervor. Nach Eugen Kogon sei es das Verdienst des
Schwurgerichts, sich in seiner „souveränen juristischen Selbstbeschränkung“
aller Fallstricke zu erwehren gewusst zu haben.[13] Hermann Langbein, Häftling
in Auschwitz, Zeuge und Prozessbeobachter, bescheinigte dem Richter: „Er hat den
Prozess souverän geführt und es verstanden, kleinliches Geplänkel und politische
Propaganda schnell auszuschalten.“[14]
Die Welt schrieb über ihn: „Der
Vorsitzende im Auschwitz-Prozess ist ein nüchterner Mann, intellektuelle
Vergnügungen, juristisches Feuerwerk liegen ihm nicht. Wenn es einen gesunden
Menschenverstand tatsächlich geben sollte, er hat ihn. Oft stellt er ein, zwei
Fragen mehr, als ein anderer sie stellen würde, weil er nicht fassen kann, was
ja auch nicht zu fassen ist.“[15] Im Sonntagsblatt war über Hofmeyer zu lesen:
„Dieser Richter, mit rhetorischer Eloquenz so wenig begabt wie die Mehrzahl
seiner Standesgenossen, fand Worte, die ihn und das Gericht, dem er zwanzig
Monate lang vorsaß, am Ende des Prozesses noch einmal als die Repräsentanten
einer Gerechtigkeit darstellten, deren Bild mit dem Symbol der blinden Göttin
nur unzureichend erklärt wäre.“[16]
Kritik am Frankfurter Urteilsspruch kam
im Anschluss des Auschwitzprozesses auf durch die Feststellung, dass nur
konkrete eigene Tatbeiträge an Morden[17] für eine Verurteilung maßgeblich waren
und nicht die allgemeine Unterstützung der nationalsozialistischen
Massenmorde.[3] Nur in drei Fällen, bei den Angeklagten Franz Johann Hofmann,
Oswald Kaduk und Hans Stark, wurde auf Mittäterschaft erkannt, da sie sich die
Taten der verbrecherischen Staatsführung zu eigen gemacht und dem Urteil zufolge
im Konsens mit den sogenannten Haupttätern gehandelt hätten. In allen anderen
Fällen erkannte das Gericht bei Befehlstaten auf „Gehilfenschaft“ und verhängte
zum Teil überaus milde Strafen: „Die Folge des Auschwitz-Urteils, nur noch
Exzesstäter, die eigenmächtig gemordet hatten, zur Verantwortung zu ziehen und
Beteiligte an der Massenvernichtung, die routiniert ihren Morddienst verrichtet
hatten, von der Strafverfolgung zu verschonen, war verheerend.“[18]
Bedeutende Differenzen der bisherigen Rezeption Hofmeyers und seines Einflusses
auf den Ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess ergeben sich hingegen aus neueren
Forschungen Ristics,[19][5] die insoweit Widersprüche zu Hofmeyers
vorhergehender Spruchpraxis aufzeigen.[20] Während des Ermittlungsverfahrens zum
späteren Auschwitz-Prozess lehnte Hofmeyer 1961 die weitere Untersuchungshaft
des späteren Hauptangeklagten Mulka mangels hinreichenden Tatverdachts mit einer
dem nachfolgenden Auschwitz-Urteil diametral entgegenlaufenden Begründung
ab.[21] Zudem zeigte die frühe Verhandlungserfahrung Hofmeyers in NS-Verfahren
mit seinem Vorsitz des im Jahr 1951 in Frankfurt geführten
Treblinka-Prozesses[6][7] gegen Josef Hirtreiter eine weitere Diskrepanz zum
Auschwitz-Urteil: Hirtreiter war damals im Treblinka-Prozess nicht nur wegen
Beihilfe zum Mord, sondern wegen Mordes in Täterschaft/Mittäterschaft verurteilt
worden, obwohl seine Stellung und sein Dienst im Vergleich zu Mulkas einen
geringeren Verantwortungsumfang aufwies. Diese feine, die Angeklagten
entlastende Unterscheidung (Fritz Bauer nannte sie „atomisierend“[22]) hatte
hier, anders als später im Auschwitz-Prozess, nicht stattgefunden.[7][23] Diese
Auffassung wird heute allgemein abgelehnt – gleichwohl es bereits im Zeitpunkt
des Auschwitz-Urteils gravierende Hinweise des BGH auf die Unhaltbarkeit gegeben
hat,[24] rückte der BGH mit der bestätigten Verurteilung von Oskar Gröning im
Jahr 2016 ausdrücklich von diesem Standpunkt ab.[25]
NS-Belastung
2019
wurden durch die Veröffentlichung erster Forschungsergebnisse des Juristen
Matias Ristic belastbare Tatsachen über Hofmeyers Verstrickung in den
Nationalsozialismus und seine NS-Vergangenheit bekannt. Ristic, dessen
Dissertationsprojekt an der Universität zu Köln[26] erstmals wissenschaftlich
fundiert eine umfassende Studie zu Hofmeyers Gesamtbiografie erarbeitet,
erbrachte unter anderem den Nachweis für Hofmeyers Tätigkeit als Vorsitzender
Richter am Erbgesundheitsgericht Gießen und wertete im Rahmen seines
Promotionsvorhabens auch dessen Urteile sowie Hofmeyers Schriftverkehr beim
Erbgesundheitsgericht aus.[3] Laut Ristic sei darin Hofmeyers Eifer bei der
Anordnung von Zwangssterilisierungen etwa in Fällen des so genannten
„angeborenen Schwachsinns“ erkennbar, auch bei Jugendlichen. Ristic machte aus
seiner noch nicht abgeschlossenen biografischen Studie[19] außerdem bekannt,
dass Hofmeyer gegen Ende des Zweiten Weltkriegs in seinem Amt als
Oberstabsricher unter Generalrichter Otto Grünewald an der Stelle gesessen habe,
die wesentlich für die Etablierung der fliegenden Standgerichte verantwortlich
war.
Mit Ristics Forschungsarbeit wurde zudem öffentlich, dass Hofmeyer in
einem Gespräch mit dem Opferanwalt Henry Ormond kurz vor Beginn des
Auschwitz-Prozesses Ormond gegenüber seine Tätigkeit unter Grünewald unerwähnt
gelassen habe, stattdessen aber einen unverfänglichen, vermeintlichen
Vorgesetzten, Karl Sack, nannte. Dieser war am 9. April 1945 – als
Widerstandskämpfer zum Kreis des 20. Juli zählend und wegen Hoch- und
Kriegsverrat zum Tode verurteilt – im KZ Flossenbürg gehängt worden.[3]
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hofmeyer
Dr. Norbert Höhne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.1988, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.05.1988 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 200, 2002, 2008 und 2010 unter dem Namen Norbert Höhne nicht aufgeführt - offenbar auf Grund fehlender Meldung durch das Landgericht Frankfurt am Main. 2013: Vorsitzender Richter 3. Kammer für Handelssachen. 05.12.2012: "... Im Saal 122 des Frankfurter Landgerichts herrscht minutenlang eisiges Schweigen. Die Kontrahenten würdigen sich keines Blickes, bis Norbert Höhne von der 3.Kammer für Handelssachen durch die kleine Tür hinter dem Richtertisch tritt. Davor warten die Anwälte der beiden Gesellschafter des Suhrkamp Verlags auf die nächste Etappe ihrer bizarren Beziehungskrise, die sie seit Jahren vor Gericht therapiert sehen wollen. Was sie sich gegenseitig vorwerfen, ist dokumentiert in Bergen von Leitz-Ordnern, die sich auf den diversen Schreibtischen im Saal türmen. ..." - http://m.faz.net/aktuell/feuilleton/gerichtssache-suhrkamp-wie-bei-einer-flucht-in-ketten-11983179.html
Fabian Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 04.01.2010, ..., 2010) - ab 29.12.1997 Richter auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.2000 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Anschließend ab 01.02.2008 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Zivilsenat.
Werner Hummerich (geb. 10.12.1913) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 28.05.1965, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1953 unter dem Namen Hummerich nicht aufgeführt - womöglich noch in Kriegesgefangenschaft oder Ausbildung? Im Handbuch der Justiz 1978 ab 28.05.1965 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. "Jürgen Kuczynski (* 17. September 1904 in Elberfeld (jetzt Wuppertal); † 6. August 1997 in Berlin) war ein deutscher Wirtschaftshistoriker und Wirtschaftswissenschaftler. ... Am 28. Verhandlungstag, 19. März 1964, erschien Kuczynski vor dem Frankfurter Schwurgericht, um sein Gutachten vorzustellen. Da seine endgültige Ernennung zum Sachverständigen dem Gericht oblag, fand ein intensives Auswahl- und Vorstellungsgespräch statt, das vom Ergänzungsrichter, Landgerichtsrat Hummerich, geführt wurde. Da sich unzweifelhaft herausstellte, dass Kuczynskis wissenschaftliche Methode marxistisch-leninistisch bestimmt, er selbst Mitglied der SED und bekennender Kommunist war, nahm die Verteidigung dies zum Anlass, Kuczynski als Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die sinngemäße Begründung des Verteidigers Laternser lautete, dass ein »von der Sowjetischen Besatzungszone bezahlter Professor« den »Grundsätze der kommunistischen SED«, verpflichtet sein müsse und schon deshalb nicht unabhängig sein könne; Unabhängigkeit sei jedoch eine Grundvoraussetzung für die Ernennung als Gerichtssachverständiger. Dieses Ablehnungsgesuch blieb nicht unwidersprochen, abgesehen von der Intervention Kauls, stellten sich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch ein anderer Verteidiger, Rechtsanwalt Schallock, gegen das Ablehnungsgesuch. Demnach sollte vor einem deutschen Gericht die Auswahl des Sachverständigen nicht nach vorheriger "Gesinnungsschnüffelei" erfolgen, sondern allein aufgrund der fachlichen Eignung und der Qualität des Gutachtens. Das Schwurgericht schloss sich dieser Ansicht an und wies das Ablehnungsgesuch zurück. Kuczynski konnte daher sein Gutachten vorstellen. Dieses wies allerdings erhebliche inhaltliche Mängel auf, die Kuczynski einräumen musste: er hatte bestimmte Aussagen ehemaliger Mitarbeiter der I.G. Farben wissentlich nicht aufgeführt und nicht verwertet, um zu seinen gutachterlichen Schlussfolgerungen zu gelangen. Nach Feststellung dieses Umstandes lehnte die Verteidigung – geschlossen – Kuczynski als Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Dieses zweite Ablehnungsgesuch war erfolgreich, und erst dann wurde Kuczynski wegen nachweislicher Fehler und mangelnder Unabhängigkeit als Sachverständiger entlassen." - https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Kuczynski. "Hermann Krumey - Manager der Judenvernichtung. Am 1. April 1957 nehmen Polizeibeamte in der Bahnhofstraße in Korbach den Waldecker Kreistagsabgeordneten Hermann Krumey fest,1 der seit 1952 in Korbach (Kreis Waldeck-Frankenberg) lebte und als SS-Führer während des Zweiten Weltkrieges zentral an der Vernichtung von Osteuropäern und osteuropäischen Juden beteiligt war. ... Unter dem Vorsitz von Landgerichtsrat Werner Hummerich wurde vom 11.06.1968 der Prozess neu aufgerollt. 103 Zeugen wurden gehört. Die bessere Quellen- und Beweislage führte am Ende zu einem Ergebnis, dass vom ersten Verfahren erheblich abwich." - http://www.gedenkportal-korbach.de/pdf/krumey.pdf
Franz Jeßberger (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 06.06.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.05.2001 als Direktor am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt.
Angelika Kagerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat und 21. Zivilsenat (ab Mai 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1980 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Daniel Kämmerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg / Vizepräsident am Landgericht Limburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.12.2005 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.01.2006 als Vizepräsident am Landgericht Limburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Frankfurt am Main - 2009: Pressesprecher - Zivilprozess.
Thomas Kehren (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.1989, ..., 2014)
Hans Kermer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.1987, ..., 2010)
Dr. Matthias Kögler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 13.01.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.01.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt
Eberhard Kramer (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Präsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.1996, ..., 2007)
Bernd Krauskopf zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.07.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.01.2006 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2007: 2. Strafsenat.
Hartmut Kroh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 1996, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 28.01.1988 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 10.02.1988 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 1998, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Kroh im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Wie gelang es Richter Kroh, sich so lange vor den aufmerksamen Augen der Redaktion des Handbuchs der Justiz versteckt zu halten?
Dr. Frowin Kurth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.08.2001, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.05.1989 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.08.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. GVP 14.04.2010, 01.05.2013: Vorsitzender Richter - 3. Zivilkammer. Landgericht Frankfurt am Main - 2/03 O 151/13 - Landkreis Gießen ./. Andrea Jacob - wegen Urheberrecht / Güteverhandlung am 07.11.2013.
Rainer Laudi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Sozialgericht Wiesbaden (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.05.2005 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - 7/10 Stelle - aufgeführt.
Dr. Friedrich Lehr (geb. 03.07.1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.1978, ..., 2002)
Dr. Klaus Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 04.08.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 04.11.1999 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Astrid Meckel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.05.2003, ..., 2010) - seit 1994 Richterin. Seit 1997 im gewerblichen Rechtsschutz am Landgericht und am Oberlandesgericht Frankfurt am Main tätig. Zivilsenat für Gewerblichen, Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.04.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.05.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 1999 Promotion; Thema: Die Beständigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtung bei Änderung der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse. 2004: "Heidelberger Kommentar zum Urheberrecht"
Dr. Ute Mockel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2006 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2020 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2010: 21. Zivilsenat.
Stefan Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Vizepräsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 23.02.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 04.01.1991 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.04.2011 als Vizepräsident am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.02.2015 als Vizepräsident am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Helga Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main ab 24.09.1989, ..., 1990) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 24.09.1986 als Richtern auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 ab 24.09.1989 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 nicht aufgeführt. Beginn ihrer richterlichen Tätigkeit am Amtsgericht Limburg. Anschließende viereinhalb Jahre am Landgericht Frankfurt am Main. Anschließend tätig als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main. "Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Urheber- und Persönlichkeitsrechts mit der bildenden Künstlerin Isolde Klaunig, Frankfurt, www.rabenpolitikisol.de, auf dem Gebiet der künstlichen Fortpflanzung bzw. Spendersamenbehandlung mit der Familientherapeutin Dr. Petra Thorn, Langen, www.pthorn.de., der Dipl.-Psych. Claudia Brügge, Bielefeld, vom DI-Netz www.di-netz.de und der englischen Rechtsanwältin Nathalie Gamble" - http://www.dr-helga-mueller.de. Namensgleichheit mit: Dr. Jochen Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Fulda / Präsident am Landgericht Fulda (ab 01.05.2016, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.08.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2010 als Leitender Ministerialrat im Hessisches Ministerium der Justiz aufgeführt. Landgericht Fulda - GVP 02.10.2017. 20.04.2016: "Das Landgericht Fulda hat einen neuen Präsidenten. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann übergab heute Dr. Jochen Müller seine Ernennungsurkunde. ... Nach seinem Abitur am Lessinggymnasium begann er 1976 das Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Im Anschluss an die erste juristische Staatsprüfung war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main tätig. Am 5. Januar 1987 begann er seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Nach seiner zweiten juristischen Staatsprüfung war Dr. Jochen Müller zunächst als Richter auf Probe mit Dienstleistungsaufträgen beim Landgericht Frankfurt am Main und dem Amtsgericht Usingen tätig. Im Jahre 1991 erfolgte die Promotion mit dem Dissertationsthema „Das Strafbefehlsverfahren (§§ 407 ff. StPO). Eine dogmatisch-kriminalpolitische Studie zu dieser Form des schriftlichen Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung – zugleich ein Beitrag zum StVÄG 1987“. Seit dem 9. August 1993 war er als Richter am Landgericht Frankfurt am Main tätig. Von April 1998 bis Januar 1999 erfolgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt. Im August 1999 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Von Oktober 2009 bis Ende September 2010 erfolgte eine weitere Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, wo Dr. Jochen Müller als koordinierender Referatsleiter in der Abteilung III (Strafrecht) tätig gewesen ist. Am 1. Februar 2010 erfolgte die Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Strafrechtsabteilung. Am 18. Dezember 2009 beging er sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Am 1. Oktober 2010 wurde Dr. Jochen Müller zum Leitenden Ministerialrat auf Lebenszeit unter gleichzeitiger Versetzung an das Hessische Ministerium der Justiz ernannt. Die Berufung zum Präsidenten des Landgerichts Fulda erfolgt zum 1. Mai 2016." - https://www.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/dr-jochen-mueller-wird-neuer-praesident-des-landgerichts-fulda-0.
Dr. Jochen Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Fulda / Präsident am Landgericht Fulda (ab 01.05.2016, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.08.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2010 als Leitender Ministerialrat im Hessisches Ministerium der Justiz aufgeführt. Landgericht Fulda - GVP 02.10.2017. 20.04.2016: "Das Landgericht Fulda hat einen neuen Präsidenten. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann übergab heute Dr. Jochen Müller seine Ernennungsurkunde. ... Nach seinem Abitur am Lessinggymnasium begann er 1976 das Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Im Anschluss an die erste juristische Staatsprüfung war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main tätig. Am 5. Januar 1987 begann er seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Nach seiner zweiten juristischen Staatsprüfung war Dr. Jochen Müller zunächst als Richter auf Probe mit Dienstleistungsaufträgen beim Landgericht Frankfurt am Main und dem Amtsgericht Usingen tätig. Im Jahre 1991 erfolgte die Promotion mit dem Dissertationsthema „Das Strafbefehlsverfahren (§§ 407 ff. StPO). Eine dogmatisch-kriminalpolitische Studie zu dieser Form des schriftlichen Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung – zugleich ein Beitrag zum StVÄG 1987“. Seit dem 9. August 1993 war er als Richter am Landgericht Frankfurt am Main tätig. Von April 1998 bis Januar 1999 erfolgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt. Im August 1999 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Von Oktober 2009 bis Ende September 2010 erfolgte eine weitere Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, wo Dr. Jochen Müller als koordinierender Referatsleiter in der Abteilung III (Strafrecht) tätig gewesen ist. Am 1. Februar 2010 erfolgte die Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Strafrechtsabteilung. Am 18. Dezember 2009 beging er sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Am 1. Oktober 2010 wurde Dr. Jochen Müller zum Leitenden Ministerialrat auf Lebenszeit unter gleichzeitiger Versetzung an das Hessische Ministerium der Justiz ernannt. Die Berufung zum Präsidenten des Landgerichts Fulda erfolgt zum 1. Mai 2016." - https://www.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/dr-jochen-mueller-wird-neuer-praesident-des-landgerichts-fulda-0. Namensgleichheit mit: Dr. Dr. Helga Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main ab 24.09.1989, ..., 1990) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 24.09.1986 als Richtern auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 ab 24.09.1989 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 nicht aufgeführt. Beginn ihrer richterlichen Tätigkeit am Amtsgericht Limburg. Anschließende viereinhalb Jahre am Landgericht Frankfurt am Main. Anschließend tätig als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main. "Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Urheber- und Persönlichkeitsrechts mit der bildenden Künstlerin Isolde Klaunig, Frankfurt, www.rabenpolitikisol.de, auf dem Gebiet der künstlichen Fortpflanzung bzw. Spendersamenbehandlung mit der Familientherapeutin Dr. Petra Thorn, Langen, www.pthorn.de., der Dipl.-Psych. Claudia Brügge, Bielefeld, vom DI-Netz www.di-netz.de und der englischen Rechtsanwältin Nathalie Gamble" - http://www.dr-helga-mueller.de.
Dr. Martin Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 13.12.2001, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.12.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Joachim Nickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 26.04.2004, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.04.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Landgericht Frankfurt am Main - 01.07.2019: Vorsitzender Richter - 8. Kammer für Handelssachen. Namensgleichheit mit: Nickel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Nickel nicht aufgeführt. Amtsgericht Gießen - GVP 01.01.2021: Richterin am Amtsgericht - Familiensachen.
Stefan Ostermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Offenbach (ab 21.01.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.01.1994 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 03.11.1995 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.01.2010 als Richter am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.1994 als Richter am Amtsgericht Offenbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.1994 als Richter am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Offenbach - 2010: Familiengericht - Abteilung 314. "Strafjustiz als Büttel der Jugendämter. Zur Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung. Verfahren wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung zählen zum ebenso selbstverständlichen wie ungeliebten täglichen Brot der Strafjustiz. Das verbreitete Unbehagen an der Vorschrift des § 170 b StGB gibt Anlaß zu einer Überprüfung ihrer kriminalpolitischen Notwendigkeit. Zu diesem Zweck verknüpft der nachfolgende Beitrag historische, rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Aspekte mit Erfahrungen der Normanwendung in der Praxis. ... Unter der Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich "die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit je her auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit § 170 b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe." - Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann in: "Zeitschrift für Rechtspolitik" - ZRP 1995, Heft 6, S. 204-208.
Joachim Peppler (Jg. 1949) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 29.09.1978, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.09.1978 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Marion Peppler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab 02.06.1978, ..., 2008) - 2008: Außenstelle Hoechst.
Manfred Peters (Jg. 1936) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.1985, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.09.1985 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Nicole Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 12.10.1992, ..., 2016)
Dr. Erik Pöttker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Bad Homburg (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2013 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2016 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - und zugleich - ohne Angabe Dienstantritt - als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bad Homburg aufgeführt. Amtsgericht Bad Homburg - 2020: als Richter am Amtsgericht stellvertretender Pressesprecher - https://justizministerium.hessen.de/Ueber-Uns/Pressekontakt/Pressesprecherverzeichnis
Barbara Rau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.1999, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.06.1981 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.08.1999 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Werner Rau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 25.06.1995, ..., 2010)
Werner Rau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 25.06.1995, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Barbara Rau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.1999, ..., 2012)
Dr. Heidemarie Renk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt (ab 01.12.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.06.1992 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Siehe Meldung unten.
Frank Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hanau / Präsident am Landgericht Hanau (ab 01.10.2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - LL.M - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.10.2004 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.04.2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2010 als Direktor am Amtsgericht Dieburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.02.2017 als Vizepräsident am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 20.02.2017: Vizepräsident am Amtsgericht Frankfurt am Main - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/neuer-vizepr%C3%A4sident-des-amtsgerichts-frankfurt-am-main. 15.09.2017: "Frank Richter wurde am 26.05.1969 geboren. Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums der Betriebswirtschaft war er zunächst als Referent bei der Treuhandanstalt Berlin tätig, bevor er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main aufnahm. Im Anschluss absolvierte Frank Richter den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Frank Richter trat nach dem zweiten Staatsexamen in den richterlichen Dienst des Landes Hessen ein und war u.a. beim Landgericht Frankfurt am Main eingesetzt. Es folgte eine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, von der er 2004 an das Landgericht Frankfurt am Main zurückkehrte. Nach einer weiteren Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz und der zwischenzeitlichen Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht wurde Frank Richter 2010 zum Direktor des Amtsgerichts Dieburg ernannt. Am 14.02.2017 wurde er zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main berufen. ..." - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/feierliche-amtseinf%C3%BChrung-des-neuen-direktors-des-amtsgerichts-dieburg. 21.09.2022: "Der Hessische Minister der Justiz, Prof. Dr. Roman Poseck, hat Frank Richter am Mittwoch zum neuen Präsidenten des Landgerichts Hanau mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ernannt. Damit folgt er auf Susanne Wetzel, die im Februar an die Spitze des Amtsgerichtes Frankfurt am Main wechselte. ... Nach dem Abitur absolvierte er ein Studium der Betriebswirtschaft bei der IBM Deutschland GmbH und erwarb einen Abschluss als Diplom-Betriebswirt (BA). Von 1991 bis 1993 war er Referent bei der Treuhandanstalt in Berlin. 1992 begann Frank Richter mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sein Erstes Staatsexamen legte er 1998 ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst hat er im Landgerichtsbezirk Darmstadt absolviert. Für ein Fullbright-Stipendium an der Universität Michigan nahm er 1998 für ein Jahr Sonderurlaub nach § 15 Abs. 5 JAO und schloss das Studium mit dem Master of Laws ab. Das Zweite juristische Staatsexamen erlangte Richter 2001. Im selben Jahr wurde er Richter auf Probe am Landgericht Frankfurt am Main und am Amtsgericht Bad Homburg. Es folgte eine einjährige Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz als Persönlicher Referent des Hessischen Ministers der Justiz. Danach war er als Richter am Landgericht Frankfurt am Main tätig. Zwischen 2009 und 2010 wurde Richter erneut an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet. Ab 2010 war er sieben Jahre als Direktor des Amtsgerichts Dieburg tätig. Richter wechselte 2017 als Vizepräsident an das Amtsgericht Frankfurt am Main. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wird Frank Richter Präsident des Landgerichts Hanau." - https://hessen.de/presse/pressearchiv/frank-richter-zum-praesident-ernannt
Dr. Reinhard Schartl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 09.11.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1994 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2005 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Johann Nikolaus (Klaus) Scheuer (geb. 07.07.1950 in Elz (Kreis Limburg-Weilburg) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Präsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2007, ..., 2013) - 1982 zum Richter auf Lebenszeit bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ernannt. April bis Dezember 1992 an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. 1994 Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo er bis April 2002 tätig war. Von 1994 bis 2001 im Rahmen einer Teilabordnung bei dem Landgericht Erfurt (Thüringen) tätig. 2005 bis Ende Oktober 2007 Präsident des Landgerichts Gießen. 15.08.2011: "Klaus Scheuer, Präsident des Landgerichtes Frankfurt am Main, sitzt in einem Raum zwischen rund 600 Aktenordnern, die die Grundlage für eines der umfangreichsten Wirtschaftsverfahrens der vergangenen Jahrzehnte sind. ..." - http://www.focus.de/fotos/klaus-scheuer-praesident-des-landgerichtes-frankfurt-am-main-sitzt_mid_931544.html. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Petra Schichor (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 9. Zivilsenats und 6. Strafsenat / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1993 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.10.2004 als Vizepräsidentin am Landgericht Darmstadt aufgeführt (Vorsitzende Richterin - 21. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2009 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Birgitta Schier-Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 07.05.2010, ..., 2014) im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.11.1990 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.05.2010 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Klaus Schlitz (geb. 25.09.1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Vizepräsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.1976, ..., 2002)
Hermann Josef Schmidt (geb. 31. März 1950 in Ober-Mörlen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main / Präsident am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 06.05.1981 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.12.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Vizepräsident am Amtsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2007 als Präsident am Landgericht Gießen aufgeführt.
Sylvia Thessinga (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 03.03.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1990 und 2000 unter dem Namen Sylvia Schmitt-Michalowitz ab 03.08.1987 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Vornamen ab 21.03.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.03.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Sylvia Schmitt-Michalowitz ab 03.03.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Sylvia Thessinga ab 03.03.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang.
Rolf Schwalbe (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 10.11.1969 als Richter am Amtgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 15.04.2007: "Der Fall Hans-Christoph Jahr. ... GegnerInnen der BRD-Justiz werfen ihr oft vor, kein einziger der mörderischen Nazi-Richter sei rechtskräftig verurteilt worden. Auch der extrem rechte Richter Ronald Barnabas Schill, genannt Gnadenlos, konnte sich auf den Bundesgerichtshof verlassen. Der BGH schützte Schill vor einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung. Jetzt hat sich herausgestellt, dass doch ein bundesdeutscher Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt wurde. Der Betroffene ist allerdings ein Richter, der 1985 sechzehn Marburger Studenten von Vorwurf der Nötigung freisprach. Die Studis hatten gegen die Stationierung der Pershing-II-Raketen protestiert. Diesen Freispruch hätte dieser Richter, Hans-Christoph Jahr, sich nicht leisten dürfen. Das hessische Justizministerium warf ihm vor Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör zu gewähren", wofür Jahr eigentlich hätte belobigt werden müssen. Die Dienstaufsicht, ausgeübt durch den CDU-Richter Schwalbe vom Landgericht Frankfurt, interessierte sich brennend für Jahr. Jahr bekam eine V-Frau, die "Büroangestellte B", ins Büro gesetzt. "Büroangestellte B" arbeitete hart. 1994 war es endlich so weit. "Büroangestellte B" überführte Jahr der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger. CDU-Schwalbe hatte die Ehre Jahr zu verurteilen. Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft legte Schwalbe noch mehr Strafe drauf; Jahr hätte die "Büroangestellte B" zu Unrecht einer Lüge bezichtigt. Anders als Rechtsrichter Schill bekam Richter Jahr keine Unterstützung vom BGH. Jahr blieb auf seiner Verurteilung zu 30 Monaten Gefängnis sitzen und hörte damit auf Richter zu sein. ..." - http://de.indymedia.org/2007/04/173139.shtml
Jürgen Schwichtenberg (Jg. 1938) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.01.1968, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.1968 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Thomas-Michael Seibert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 30.12.1991, ..., 2010)
Bernhard Seyderhelm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.08.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.12.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.12.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.08.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Albrecht Simon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Präsident am Landgericht Kassel (ab 01.11.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.01.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.1990 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.04.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.06.2008 als Vizepräsident am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.12.2010 als Vizepräsident am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2014 als Präsident am Landgericht Kassel aufgeführt. 2013 - http://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/landgericht-frankfurt-am-main/
Wolfram Simon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wiesbaden / Präsident am Landgericht Wiesbaden (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (StA bei der Staatsanwaltschaft Mannheim) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.11.2007 als Richter kraft Auftrags am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.01.2009 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.01.2009 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.12.2014 als Ministerialrat im Hessischen Justizministerium aufgeführt. 2009: stellvertretender Pressesprecher - Strafprozess - am Landgericht Frankfurt am Main. Landgericht Wiesbaden - GVP 27.02.2019.
Anja Sina (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Nauen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen (ab 16.12.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.06.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 15.06.2001 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2001 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet, 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Brandenburg - abgeordnet, 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 15.06.2001 als Richterin am Landgericht Potsdam - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.12.2019 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.06.2021, 15.03.2022: stellvertretende Direktorin. Amtsgericht Nauen - GVP 25.06.2022, 01.01.2023: nicht aufgeführt.
Dr. Björn Sommer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bad Homburg (ab 01.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 unter dem Namen Björn Sommer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2009 als Richter am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2009 als Richter am Amtsgericht Idstein - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2005 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.11.2005 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch 2022 ab 01.12.2021 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bad Homburg aufgeführt.
Eberhard Stamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 10.05.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.10.1979 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.05.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Detlef Stark zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.03.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.01.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main - 1/2, 1/2 abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.03.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Alexandra Stark (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.09.2000 als Richterin am Landgericht Hanau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Landgerichts Hanau - 2012: Pressesprecherin für den Bereich der Zivilverfahren.
Helmut Stein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 22.12.2000, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: ?
Hildegard Steineck-Landfried (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Friedberg (ab , ..., 2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 02.01.1991 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994, 1998, 2000, 2002, 2008 und 2010 unter dem Namen Hildegard Steineck-Landfried nicht aufgeführt - sehr seltsam. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Friedberg aufgeführt. Amtsgericht Friedberg - GVP 03.06.2010, 12.10.2012, 01.12.2013: Familiensachen - Abteilung 750.
Bärbel Stock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgerich Frankfurt am Main (ab 17.04.2018 , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.11.1997 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.04.2018 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 06.09.2005: Ein Verfahren, das nicht mit dem Urteil endet. Prozess gegen TV-Moderator.
Jürgen Stüber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.12.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Jürgen Stüber nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 unter dem Namen Dr. Hans-Jürgen Stüber ab 01.10.1979 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986, 1994 und 2000 ab 01.10.1982 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1979 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1982 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 5/05 Ns - 3330 Js 236541/09 (119/09) - 12.4.2012 ab 14 Uhr in Raum 20, 1. Stock, Gebäude E, Hammelsgasse 1, Landgericht Frankfurt a.M.: in der Sache Ulrich Brosa. Zeuge Oberstaatsanwalt Franosch. Weiter geht`s am 1.6.2012 um 12 Uhr 30: Raum 20, Gebäude E, Landgericht Frankfurt. Landgericht Frankfurt - 5/5 Ns - 3330 Js 23654/09 (119/09) - Urteil vom 13.08.12: "... Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 25.7.2007 wird dahin abgeändert, dass wegen überlanger Verfahrensdauer 3 Monate der dort verhängten Freiheitsstrafe als verbüßt gelten."
Ingolf Tiefmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.03.1989 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2002: Zivilbeschwerdekammer / Richterbund Hessen.
Dr. Wolfgang Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1989 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2010 ab 20.12.1996 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2007: Pressesprecher am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Namensgleichheit mit: Dr. Wolfgang Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 und 2012 ab 17.03.1983 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2010 ab 20.12.1996 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Claudia Weimann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.04.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.11.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2020 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2010: 26. Zivilsenat. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2015: stellvertretende Pressesprecherin. Namensgleichheit mit: Markus Weimann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 26.05.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.11.2006 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.02.2011 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.05.2015 als Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Markus Weimann nicht aufgeführt.
Susanne Wetzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main / Präsidentin am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.2022, ..., 2022) - 16.11.1990 bis 15.08.1993 als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Frankfurt am Main. Am 06.081993 zur Richterin am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Eine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz erfolgte vom 7. November 1994 bis 28. November 2004. Am 25. Oktober 1999 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt. Im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Susanne Franke ab 16.11.1990 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Susanne Franke ab 16.08.1993 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.11.2004 als Vizepräsidentin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Susanne Franke ab 02.08.2010 als Präsidentin am Landgericht Hanau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 unter dem Namen Susanne Wetzel ab 02.08.2010 als Präsidentin am Landgericht Hanau aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2022 als Präsidentin am Amtsgericht Frankfurt am Main und zugleich ab 16.11.1990 als Präsidentin am Landgericht Hanau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 04.10.2022: "Im Sekten-Prozess von Hanau sprach das Gericht die angeklagte Mutter vom Vorwurf frei, ihren eigenen Sohn ermordet zu haben. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entbehrten jeder Grundlage, sagte die Richterin – und erklärte dem Juristen seinen Beruf. Erleichtert, als wäre ihr eine zentnerschwere Last abgenommen worden, ließ Anwältin Wiebke Otto-Hanschmann die Schultern sinken und blickte kurz lächelnd zu Boden. „Die Angeklagte wird freigesprochen“, sagte die Richterin Susanne Wetzel Sekunden vorher, und die Verteidigerin hatte ihr Ziel erreicht: Die Mandantin Dr. Claudia H. ist frei. Die Beweise für einen Mord an ihrem 4-jährigen Sohn seien nicht ausreichend gewesen. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article241420591/Sekten-Prozess-von-Hanau-Bei-der-Urteilsverkuendung-zerpflueckt-die-Richterin-den-Staatsanwalt.html. Siehe auch Pressemeldung unten. Namensgleichheit mit: Ulrich Wetzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Seligenstadt / Direktor am Amtsgericht Seligenstadt (ab 04.02.2011, ..., 2022) - erste Dienststelle als Richter 1990 beim Amtsgericht Wetzlar. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 15.10.1990 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 und 2000 ab 15.01.1993 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Anschließend beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 1998, 2002, 2004, 2006 und 2008 unter dem Namen Ulrich Wetzel nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.05.2009 als Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.02.2011 als Direktor am Amtsgericht Seligenstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.01.1993 als Direktor am Amtsgericht Seligenstadt aufgeführt. Amtsgericht Friedberg - GVP 03.06.2010. Amtsgericht Friedberg - GVP 15.08.2011: nicht aufgeführt. Vom 2. September 2002 bis 2008 spielte er den Richter in der pseudo-dokumentarischen Gerichtsshow Das Strafgericht auf RTL - http://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Wetzel. 2012, ..., 2016: Familiensachen. 19.02.2021: "Der 64-Jährige berichtet von seiner Zeit beim RTL-“Strafgericht“. Früher TV-Richter, heute Amtsgerichtsdirektor: Ulrich Wetzel arbeitet seit zehn Jahren in Seligenstadt. ... Seit zehn Jahren trifft er in Seligenstadt die Entscheidungen, zum einen als Richter in Familiensachen, zum anderen als Direktor in Verwaltungsfragen. ..." - https://www.op-online.de/region/seligenstadt/frueher-tv-richter-heute-amtsgerichtsdirektor-ulrich-wetzel-arbeitet-seit-zehn-jahren-in-seligenstadt-90214092.html.
Klaus Wiens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.1991, ..., 2014) - 2009, ..., 2013: Pressesprecher für Fragen des Strafprozess. 17.02.2014: "Im Strafprozess gegen den ehemaligen N24-Moderator Markus Frick hat die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten. Doch für Frick könnte das aktuelle Strafverfahren nicht das letzte sein. Gegen ihn sind noch weitere Ermittlungen wegen anderer Börsenbriefe anhängig. Sein Anwalt wollte sich vor einem „Urteil des Landgerichts nicht zum Verfahren äußern". Fricks Strafverteidiger Daniel Krause steht im Landgericht Frankfurt hinter seinem Stuhl und hält sich an der Lehne fest. Der Vorsitzende Richter Klaus Wiens hat der Verteidigung das Wort erteilt. ... Doch die Staatsanwaltschaft musste im Laufe des Verfahrens zugeben, dass sie den Vorwurf des Betruges nicht aufrechterhalten kann. Um einen Betrug nachzuweisen, müssen der Schaden beim Anleger und der Vermögensvorteil beim Täter deckungsgleich sein. Doch als die Kurse der manipulierten Aktien gestiegen sind, haben auch Menschen, die mit den Börsenbriefen nichts zu tun hatten, eigene Aktien verkauft. „Wir hätten filtern müssen, welche Aktien von den Tätern verkauft worden sind und welche nicht“, erklärt Oberstaatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel. ..." - https://www.wiwo.de/finanzen/boerse/marktmanipulation-wir-haetten-uns-daran-einen-wolf-ermittelt/9494188-2.html
Sabine Wolff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Königstein (ab , ..., 1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 04.04.1991 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2002 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Königstein im Taunus - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Sabine Wolff nicht aufgeführt. 2016: auf der Internetseite des Amtsgerichtes Königstein namentlich aufgeführt.
Meinrad Wösthoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Gießen / Präsident am Amtsgericht Gießen (ab 01.08.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.01.1992 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.10.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2011 als Direktor am Amtsgericht Hanau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2016 als Präsident am Amtsgericht Gießen aufgeführt. 2009: Pressesprecher am Landgericht Frankfurt am Main - Zivilprozess. Ab 01.08.2016: Präsident am Amtsgericht Gießen - https://justizministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/meinrad-woesthoff-ist-neuer-praesident-des-amtsgerichts-giessen-0
Regina Zöller (Jg. 1957) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 21.09.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.09.2001 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Horst Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.1993, ..., 2012)
Rechtspfleger:
Bezirksrevisor:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bad Homburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-bad-homburg.de
Familienberatung Bad Vilbel
überregionale Beratung
http://familienberatung-bad-vilbel.de
Familienberatung Eschborn
überregionale Beratung
http://familienberatung-eschborn.de
Familienberatung Frankfurt am Main
überregionale Beratung
http://familienberatung-frankfurt-main.de
Familienberatung Hofheim am Taunus
überregionale Beratung
http://familienberatung-hofheim-taunus.de
Familienberatung Offenbach
überregionale Beratung
http://familienberatung-offenbach.de
Rechtsanwälte:
Dr. Andreas Hübner
Rechtsanwalt und Mediator
Vilbeler Ldstr. 184
60388 Frankfurt am Main
Telefon 0049 (0)6109 - 501 084
Mobil: 0049 (0)178 444 333 6
Namensgleichheit mit: Beate Hübner (geb. - geheim) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - beurlaubt - aufgeführt.
Felicitas Jentsch-Klieve
Rechtsanwältin
Feldbergstraße 9a
61440 Oberursel (Taunus)
Felicitas Jentsch-Klieve: Für eine Entmoralisierung des Familienrechts - Zugleich Anmerkung zum Kammerurteil des EGMR in Sachen Zaunegger ./. Deutschland vom 3. 12. 2009 (Beschwerde-Nr. 22028/04), FPR Heft 9/2010 - http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/zeits/FPR/2010/cont/FPR.2010.H09.NAMEINHALTSVERZEICHNIS.htm
Arnim-M. Nicklas
Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht
Hauptstr. 79 | 65843 Sulzbach/Taunus
Zweigstelle: Herzog-Adolf-Str. 1 | 65812 Bad Soden am Taunus
Internet: http://www.ra-nicklas.de
Rechtsanwalt Nicklas wird vom Väternotruf empfohlen.
Heike Schleich
Rechtsanwältin
Bahnstr. 5
65779 Kelkheim (Taunus)
Tel.: (06195) 90 09 92
Fax: (06195) 90 09 93
Gutachter:
Dr. med. Thomas Holzmann
Arzt für Neurologie und Psychiatrie
Sandweg 12
60316 Frankfurt am Main
Gutachten vom 25.06.2007 im Auftrag des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales für das Landgericht Frankfurt am Main - Aktenzeichen 73/07 -DF-
Sonstige:
11.04.2023
Seit Beginn der Impfungen wurden laut
Robert-Koch-Institut insgesamt 183 Millionen Einzelimpfungen zum Schutz vor
Covid-19 verabreicht
Gibt es einen Zusammenhang zwischen einer Impfung
gegen Corona und einer nachfolgenden Erkrankung? Zwei Kanzleien vertreten
mindestens 185 Zivilklagen. Einer der Anwälte erwartet eine
„Sachverständigenschlacht“ – wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein
„Abschreckungsurteil“ fällten.
Deutschlandweit sind nach Angaben von
Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen möglicher Schäden durch
Corona-Impfungen anhängig. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten
nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich gegen
alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.
Der mutmaßlich erste
Prozess sollte zunächst am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt
werden. Mittlerweile ist der Prozessbeginn allerdings auf den 7. Juli verschoben
worden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist
eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden
davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in
einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.
Jeder Fall
muss einzeln verhandelt werden oder es wird ein Vergleich erzielt. Knackpunkt
ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem
Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende
von Gutachtern entschieden.
Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen
Angaben rund 3000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in
Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50
Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt.
Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der
Klagewilligen.
„Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller
sehr ernst“
Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben
Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder
dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden,
wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise
fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.
Der Düsseldorfer
Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine „Sachverständigenschlacht“ – wenn die
Gerichte nicht schon zu Beginn ein „Abschreckungsurteil“ fällen, wie er der
Nachrichtenagentur dpa sagte.
...
https://www.welt.de/politik/deutschland/article244730160/Corona-Impfung-Mindestens-185-Zivilklagen-wegen-moeglicher-Impfschaeden.html
Erster Impfprozess in Deutschland gegen Biontech beginnt im März
18.02.2023
Am 15. März beginnt der erste Zivilprozess gegen
den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher gesundheitlicher
Schäden aus der Covid-19-Impfung
Nach Informationen von WELT AM SONNTAG
beginnt im März der erste Zivilprozess gegen den Mainzer Impfstoffhersteller
Biontech wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung.
Der Fall betrifft eine 57-Jährige, die behauptet, einen Herzschaden erlitten zu
haben.
Die juristische Aufarbeitung möglicher Gesundheitsschäden aus den
Covid-19-Impfungen nimmt in Deutschland in den kommenden Monaten Fahrt auf. So
beginnt nach Informationen von WELT AM SONNTAG am 15. März der erste
Zivilprozess gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher
gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung in Deutschland.
Den
Termin bestätigte das Landgericht Frankfurt am Main, wo der Zivilprozess
stattfindet. Der Fall betrifft eine 57-jährige Frau, die behauptet, durch die
Impfung mit dem Biontech-Impfstoff Comirnaty einen Herzschaden erlitten zu
haben. Sie fordert daher Schadenersatz.
Biontech teilte dazu mit, dass
jeder Verdachtsfall einer potenziellen Impfnebenwirkung „medizinisch und
rechtlich“ geprüft werde, die Klägerin jedoch nicht „genügend Informationen“
übermittelt habe, weshalb die Grundlage für eine Prüfung nicht gegeben gewesen
sei. Konkrete Angaben zum laufenden Verfahren wollte Biontech nicht machen.
Weitere Zivilprozesse gegen Biontech wegen behaupteter Impfschäden finden
laut Informationen von WELT AM SONNTAG Ende März in Frankenthal, im Mai in
Düsseldorf und im August in München statt. Die jeweiligen Landgerichte haben die
Termine gegenüber WELT AM SONNTAG bestätigt. Auch gegen die Bundesregierung ist
nach Informationen von WELT AM SONNTAG eine erste Feststellungsklage eingebracht
worden, die klären will, ob die entsprechende Gesetzesverordnung für die
Beschaffung der Impfstoffe rechtens ist.
...
https://www.welt.de/wirtschaft/article243832431/Zivilklagen-eingereicht-Erster-Impfprozess-in-Deutschland-gegen-Biontech-beginnt-im-Maerz.html
Karlsruhe bestätigt Entlassung von impfkritischem Berufsbetreuer
Das Bundesverfassungsgericht hat die Entlassung eines
Berufsbetreuers bestätigt, der eine 93 Jahre alte demente Frau und mindestens
zwei andere Betreute von der Corona-Schutzimpfung abhalten wollte. Die Richter
nahmen die Verfassungsbeschwerde des Mannes nicht zur Entscheidung an, wie aus
dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. (Az. 1 BvR 1211/21)
Ein Betreuer übernimmt in bestimmten Lebensbereichen die gesetzliche
Vertretung, wenn jemand wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht
in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Hier ging es um die
Gesundheitsfürsorge.
Der Mann, ein Rechtsanwalt, hatte sich in allen drei
Fällen gegen die Impfung gestellt, weil er persönlich die Risiken für größer
hielt als den Nutzen. Wegen der noch nicht zu überblickenden Nebenwirkungen sei
das Impfen wie Russisch Roulette. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte ihn
daraufhin Anfang März wegen mangelnder Eignung als Betreuer der Betroffenen
entlassen. Das Landgericht bestätigte die Entlassung.
Dagegen wandte sich
der Mann mit seiner Verfassungsklage – erfolglos. Ein Betreuer sei grundsätzlich
zur Einwilligung in medizinisch angezeigte Maßnahmen verpflichtet, wenn sonst
Leben oder Gesundheit der Betreuten bedroht seien, entschieden die Richter. Die
dauerhafte Nichterfüllung dieser Pflicht könne die Entlassung rechtfertigen.
02.06.2021
Kommentar:
Was ist "medizinisch angezeigt", dazu äußert sich das Bundesverfassungsgericht vermutlich nicht. Wenn die Regierung morgen beschließt, dass alte und vorerkrankte Leute aus dem Fenster springen sollen, um sich vor einem gefährlichen Virus in Sicherheit zu bringen, dann müssen die Betreuer wohl die Betreuten persönlich vom Balkon werfen, um den Erfolg zu sichern.
Armes Deutschland.
Urheberrecht als Krücke für Zensur
Landkreis Gießen ./. Andrea Jacob
- wegen Urheberrecht -
Landgericht Frankfurt am Main - 2-03 O 151/13 -
Güteverhandlung am 07.11.2013
Dr. Frowin Kurth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.08.2001, ..., 2013)
Will der Landkreis Gießen Frau Andrea Jacob mit der erbärmliche Krücke des Urheberrechtes mundtot machen?
Väternotruf berichtet über den Ausgang des Verfahrens.
Landgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
16.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Donnerstag, 16. Mai 2013 11:42
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail teile ich Ihnen mit, daß Sie den Geschäftsverteilungsplan bei dem Landgericht käuflich erwerben können, Zimmer 228 B, Kosten EUR 6,--.
Zuschicken kann ich Ihnen leider keine Geschäftsverteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Linnemann
Vorzimmer Landgerichtspräsident
...
Tel. 069/1367 - 2370
Fax 069/1367 - 6200
Liebe Frau Linnemann,
grad haben wir kostenlos vom Landgericht Darmstadt den aktuellen Geschäftsverteilungsplan per Mail zugeschickt bekommen (siehe Anlage) und da wollen Sie uns 6 € für die selbe Dienstleistung abknöpfen und uns den Plan noch nicht einmal per Mail zusenden?
Das scheint doch etwas faul zu sein, im Staate Dänemark zu sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamlet
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine solche Sonderbehandlung seitens Ihres Gerichtes nicht akzeptieren und bitten daher weiterhin um kostenlose Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplans.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
21.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2013 11:53
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Geschäftsverteilungsplan
Hallo Herr Antonn
sorry, aber ich darf Ihnen die Geschäftsverteilung nicht per Mail schicken, habe noch einmal nachgefragt.
Kommen Sie doch bitte bei mir vorbei, Zimmer 228 Gebäude B.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Linnemann
Vorzimmer Landgerichtspräsident
...
Tel. 069/1367 - 2370
Fax 069/1367 - 6200
Sehr geehrte Frau Eva Linnemann,
dazu müsste ich mehrere Hundert Kilometer anreisen. Will das Landgericht Frankfurt am Main die Reisekosten übernehmen?
An anderen Gerichten ist das kein Problem. Viele Gerichte stellen den Geschäftsverteilungsplan auch ins Internet.
Schauen Sie z.B. hier.
Amtsgericht Künzelsau im Landgerichtsbezirk Heilbronn
http://www.agkuenzelsau.de/servlet/PB/menu/1170340/index.html?ROOT=1170331
Amtsgericht Friedberg im Landgerichtsbezirk Gießen
Amtsgericht Tiergarten in Berlin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tierg/verkehr.html#gvp
Landgericht Berlin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/taetigkeit/geschaeftsverteilungsplaene/
Amtsgericht Düsseldorf im Landgerichtsbezirk Düsseldorf
http://www.ag-duesseldorf.nrw.de/wir_ueber_uns/geschaeftsverteilung/index.php
Amtsgerichts Duisburg - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
http://www.ag-duisburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php
Oberlandesgericht Schleswig - laufende Aktualisierungen
Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Präsident am Landgericht Frankfurt am Main, Johann Nikolaus (Klaus) Scheuer vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
21.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2013 08:45
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilung_Stand_01.05.2013.pdf
Guten Morgen,
hier die Geschäftsverteilung, aber nur ausnahmsweise.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Linnemann
Vorzimmer Landgerichtspräsident
...
Tel. 069/1367 - 2370
Fax 069/1367 - 6200
Liebe Frau Linnemann,
Danke für die freundliche Zusendung.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
24.05.2013
Ende Gut, alles Gut.
Nun muss nur noch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - das einzige deutsche Oberlandesgericht, an dem man sich weigert, den Geschäftsverteilungsplan zu veröffentlichen oder auf Anfrage als PDF zu versenden - die Informationsfreiheit realisieren. Vielleicht macht des Präsidium des Oberlandesgericht Frankfurt am Main mal eine Bildungsfahrt in die nahegelegene Frankfurter Paulskirche - http://de.wikipedia.org/wiki/Frankfurter_Paulskirche. Bisschen Bildung über das Wesen der modernen Demokratie kann sicher auch einem Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht schaden.
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 229/2010
Bundesgerichtshof entscheidet im Rechtsstreit FAZ
und SZ gegen Perlentaucher
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts entschieden.
Die Beklagte betreibt auf der Website "perlentaucher.de" ein Kulturmagazin. Dort hat sie auch Zusammenfassungen (Abstracts) von Buchrezensionen aus verschiedenen renommierten Zeitungen eingestellt. Dazu gehören Buchkritiken aus der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung", die die Beklagte unter der Überschrift "Notiz zur FAZ" und "Notiz zur SZ" in deutlich verkürzter Form wiedergibt. Die Abstracts sind von Mitarbeitern der Beklagten verfasst und enthalten besonders aussagekräftige Passagen aus den Originalrezensionen, die meist durch Anführungszeichen gekennzeichnet sind. Die Beklagte hat den Internet-Buchhandlungen "amazon.de" und "buecher.de" Lizenzen zum Abdruck dieser Zusammenfassungen erteilt.
Die Klägerinnen - in einem Rechtsstreit die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", in einem weiteren Rechtsstreit die "Süddeutsche Zeitung" - sehen in dieser Verwertung der Abstracts durch Lizenzierung an Dritte eine Verletzung des Urheberrechts an den Originalrezensionen sowie eine Verletzung von Markenrechten und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Sie nehmen die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht in Anspruch.
Landgericht und Berufungsgericht haben die Klagen abgewiesen. Auf die Revisionen der Klägerinnen hat der Bundesgerichtshof die Berufungsurteile aufgehoben und die Sachen an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Bundesgerichtshof hat zwar die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, dass die urheberrechtliche Zulässigkeit einer Verwertung der Abstracts allein davon abhängt, ob es sich bei den Zusammenfassungen um selbständige Werke handelt, die in freier Benutzung der Originalrezensionen geschaffen worden sind und daher gemäß § 24 Abs. 1 UrhG ohne Zustimmung der Urheber der benutzen Werke verwertet werden dürfen. Nach Ansicht des BGH hat das Berufungsgericht bei seiner Prüfung, ob die von der Klägerin beanstandeten Abstracts diese Voraussetzung erfüllen, aber nicht die richtigen rechtlichen Maßstäbe angelegt und zudem nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt.
Das Berufungsgericht muss nun erneut prüfen, ob es sich bei den beanstandeten Abstracts um selbständige Werke im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG handelt. Diese Beurteilung kann – so der Bundesgerichtshof – bei den verschiedenen Abstracts zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, da sich diese Frage nicht allgemein, sondern nur aufgrund einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalls beantworten lässt. Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass in aller Regel nur die sprachliche Gestaltung und nicht der gedankliche Inhalt einer Buchrezension Urheberrechtsschutz genießt. Es ist urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, in welchem Ausmaß die Abstracts originelle Formulierungen der Originalrezensionen übernommen haben.
Urteil vom 1. Dezember 2010 – I ZR 12/08 – Perlentaucher
LG Frankfurt am Main – Urteil vom 23. November 2006 – 2/3 O 172/06
ZUM 2007, 65
OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 11. Dezember 2007 – 11 U 75/06
NJW 2008, 770
und
Urteil vom 1. Dezember 2010 – I ZR 13/08
LG Frankfurt am Main – Urteil vom 23. November 2006 – 2/3 O 171/06
OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 11. Dezember 2007 – 11 U 76/06
GRUR 2008, 249
Karlsruhe, den 1. Dezember 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54209&pos=0&anz=229
Der Hessische Justizminister Jürgen Banzer führte heute den neuen Präsidenten des Landgerichts Gießen offiziell in sein Amt ein und verabschiedete dessen Vorgänger.
Gießen/Wiesbaden.- Der Hessische Justizminister Jürgen Banzer führte heute den neuen Präsidenten des Landgerichts Gießen offiziell in sein Amt ein und verabschiedete dessen Vorgänger. "Mit Hermann Josef Schmidt erhält das Landgericht Gießen einen sehr erfahrenen und qualifizierten Präsidenten, der den Landgerichtsbezirk Gießen hervorragend kennt. Hermann Josef Schmidt wird die erfolgreiche Leitung seines Vorgängers fortsetzen. Das Landgericht Gießen ist ein besonders leistungsstarkes Gericht, das mit seinen Verfahrenslaufzeiten deutlich unter dem hessischen Schnitt liegt“, betonte der Minister. Hermann Josef Schmidt tritt die Nachfolge von Klaus Scheuer an, der seit 1. November 2007 Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main ist.
Hermann Josef Schmidt wurde am 31. März 1950 in Ober-Mörlen geboren. Nach seinem Abitur 1969 in Friedberg absolvierte er bis 1971 seinen Wehrdienst und begann im selben Jahr das Studium der Rechtswissenschaften in Gießen. Im Anschluss an die 1. juristische Staatsprüfung trat er 1975 in den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Gießen ein. Nach der 2. juristischen Staatsprüfung 1978 wurde er zum Richter auf Probe und 1981 zum Richter auf Lebenszeit bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ernannt. Von November 1996 bis August 1997 war er an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. 1998 folgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main. 2001 wurde er zunächst Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen und 2003 Präsident des Amtsgerichts Gießen. Seit 1. November 2007 ist er Präsident des Landgerichts Gießen.
Hermann Josef Schmidt ist seit 2003 stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Seit 1990 hat er einen Lehrauftrag an der Verwaltungsfachhochschule Frankfurt am Main im Fachbereich Verwaltung. Er ist verheiratet und hat eine Tochter.
Klaus Scheuer wurde am 7. Juli 1950 in Elz (Kreis Limburg-Weilburg) geboren. Nach seinem Abitur 1969 in Hadamar absolvierte er bis 1971 seinen Wehrdienst und begann im selben Jahr mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Gießen. Im Anschluss an die 1. juristische Staatsprüfung in Frankfurt am Main trat er 1976 in den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Gießen ein. Nach der 2. juristischen Staatsprüfung 1979 in Wiesbaden wurde er zum Richter auf Probe und 1982 zum Richter auf Lebenszeit bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ernannt. In der Zeit von April bis Dezember 1992 war er an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. 1994 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo er bis April 2002 tätig war. Von 1994 bis 2001 war er im Rahmen einer Teilabordnung mit 20% des regelmäßigen Dienstes bei dem Landgericht Erfurt (Thüringen) tätig. 2002 erfolgte seine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz und die Ernennung zum Leitenden Ministerialrat. Von 2005 bis Ende Oktober 2007 war er Präsident des Landgerichts Gießen. Seit 1. November 2007 ist er Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main.
Klaus Scheuer war von 1985 bis 1992 Mitglied des Präsidiums des Amtsgerichts Frankfurt am Main und 2001 und 2002 Mitglied des Präsidiums des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Er war 1990 und 1991 Dozent für den Themenbereich Bürgerliches Recht an der Fachhochschule Rotenburg im Rahmen von Förderkursen für aus der ehemaligen DDR stammende Juristen. Er war 1992 und von 1999 bis 2002 Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften und ist seit 1993 Prüfer für das 2. juristische Staatsexamen. In der Zeit von 1998 bis 2002 war er berufsrichterliches Mitglied des Hessischen Anwaltsgerichtshofs und von 2000 bis 2002 stellvertretendes richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Seit November 2006 ist er zweites stellvertretendes richterliches Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs.
Er ist Mitautor des von Bub/Treier herausgegebenen „Handbuchs für Wohn- und Geschäftsraummiete“ im C.H.Beck-Verlag.
Dienstschluss für Richter R.
Kinderpornobilder auf dem Computer: Verwaltungsgerichtspräsident muss gehen
FRANKFURT/KASSEL. Im Disziplinarverfahren ist es die Höchststrafe: Dr. Johannes R., suspendierter Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel, soll laut Beschluss des Richterdienstgerichtes am Landgericht Frankfurt aus dem Richterdienst entfernt werden.
Der 54-jährige Richter war bereits im Januar 2007 per Strafbefehl rechtskräftig zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbuße von 4800 Euro verurteilt worden, weil er über Jahre über 1000 kinderpornografische Bilder auf seinen Computer heruntergeladen und zum Teil auch gespeichert hatte.
Schock für die Justiz
Die Ermittler waren dem damals in Marburg lebenden Richter auf die Spur gekommen in Zusammenhang mit Ermittlungen der Kriminalpolizei in Cottbus gegen einen Kinderpornoring. Ein Schock für die hessische Justiz, R. war sowohl bei Gericht als auch an seinem Wohnort Marburg ein hoch angesehener Mann.
R. war daraufhin suspendiert worden, behielt jedoch zunächst seine Bezüge in Höhe von rund 6000 Euro netto, weiter, später wurden sie auf 80 Prozent gekürzt.
Entzug der Einkünfte
Das Urteil vom Freitag, gegen das in einer Vier-Wochen-Frist ab Zustellung allerdings Berufung zugelassen wurde, bedeutet den Entzug der Einkünfte und aller Pensionsleistungen. Allerdings, so Gerichtssprecher Klaus Wiens, würden die Betroffenen in diesen Fällen in der Rentenversicherung nachversichert. Dies bedeute erhebliche Einbußen.
Heidemarie Renk, Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt, hatte es sich am Freitagmorgen wirklich nicht leicht gemacht. Nach einem schweren Unfall erst vor zwei Tagen aus dem Krankenhaus entlassen, kam sie noch per Rollstuhl und mit Krücken ins Gericht und wählte für die Urteilsverkündung ihr eher kleines Dienstzimmer. Die Anwältin des Landes Hessen und eine Hand voll Journalisten lauschten der zwischen Computer und Zimmerpflanzen sitzenden Richterin gleichwohl höchst interessiert.
Denn obwohl in Disziplinarverfahren nicht üblich, begründete Renk aufgrund des öffentlichen Interesses an dem Fall die Entscheidung, die sie gemeinsam mit zwei weiteren Berufsrichtern getroffen hatte: Der Beklagte habe die Achtung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Amtsführung und in die Richterschaft beschädigt. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn müsse als endgültig zerstört angesehen werden. "Eine mildere Maßnahme kam deshalb nicht infrage", so Renk. Zerstört dürfte auch das Vertrauensverhältnis zu seinen Kollegen sein, deren Chef er seit 2004 war. Denn die entdeckten heimlichen Vorlieben des Juristen lösten am Verwaltungsgericht in Kassel blankes Entsetzen aus, das noch heute anhält.
R. war nicht bei Verkündung
Wie der inzwischen in Süddeutschland lebende R., der die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, nun reagieren wird, war gestern nicht zu erfahren. Prozessbeteiligte meinten zwar, ihn am Morgen im Gericht in Frankfurt gesehen zu haben.
Zur Urteilsverkündung erschienen jedoch vermutlich aufgrund des Medieninteresses weder er noch sein Anwalt.
gefunden am 20.12.2008
auf http://forum.hna.de/forum/viewtopic.php?pid=41655
Befangenheit des Sachverständigen
In seiner Entscheidung vom 21.11.2007 in dem Verfahren 19 W 74/07 hat das Landgericht Frankfurt sich mit der Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen, der in seinem schriftlichen Gutachten Fragen beantwortet, die zwar der Beweisbeschluss nennt, die aber nicht an ihn gerichtet sind, befasst.
Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 21.11.2007
Aktenzeichen: 19 W 74/07
Dokumenttyp: Beschluss
Quelle: juris Logo
Normen: § 42 Abs 1 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO, § 406 Abs 1 S 1 ZPO
Beweisaufnahme: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei Beantwortung von nicht an ihn gerichteten Beweisfragen
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 27. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main vom 25.09.2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert beträgt 12.803,-- EUR.
Gründe
1
Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist nicht begründet. Zu Recht hat das Landgericht die Besorgnis der Befangenheit der Sachverständigen A und B verneint.
2
Ein Sachverständiger kann nach § 406 ZPO abgelehnt werden, wenn hinreichende objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken. Maßgeblich ist, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei objektive Gründe für den Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit bestehen (BGH, Beschl. v. 04.10.2007, X ZR 156/05, JURIS). Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn ein Sachverständiger über die ihm durch den Beweisbeschluss und den Gutachterauftrag gezogenen Grenzen hinaus geht und den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist, oder wenn er den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Fragen beweisbedürftig sind, und mit seinen Feststellungen eindeutig über den ihm erteilten Gutachtenauftrag hinaus geht (OLG München, OLGR 1997, 10, 11; OLG Celle, VersR 2003, 1593, 1594; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 24.10.1996, 16 W 220/96, JURIS).
3
So liegt die Sache hier jedoch nicht. Allerdings haben die abgelehnten Sachverständigen in dem schriftlichen Gutachten vom 08.07.2007 alle Fragen des Beweisbeschlusses vom 23.12.2005 beantwortet oder zu beantworten versucht, obwohl in der Beweisanordnung ein Sachverständigengutachten nur zu den Beweisfragen 1a bis i, j, k eingeholt werden sollte. Es liegt indes auf der Hand, dass die fehlende Beschränkung auf die nach dem Beweisbeschluss von ihnen zu beantwortenden Fragen nach den hier gegebenen Umständen kein Indiz für eine eigenmächtige Korrektur des Beweisbeschlusses oder für einen Hinweis des Sachverständigen auf den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung ist. Vielmehr beruht die Beantwortung von Fragen, die zwar Gegenstand des Beweisbeschlusses, nicht aber auch durch Sachverständigengutachten zu beantworten waren, ersichtlich auf einen Irrtum über den erteilten Gutachtensauftrag. Denn die von den Beklagten beanstandeten Ausführungen der Sachverständigen finden sich unter der Überschrift "Beantwortung der Fragen des Gerichtes". Außerdem spricht die Missverständlichkeit des Gutachtenauftrages für eine lediglich versehentliche, nicht aber willentliche Abweichung der Sachverständigen vom Beweisbeschluss. Denn nach dem Gutachtenauftrag vom 03.02.2006 "wird gemäß Beweisbeschluss vom 23.12.2005 Bl. 276 ff. d.A. um Erstattung eines Sachverständigengutachtens gebeten", ohne darauf hinzuweisen, dass der Auftrag auf die Beantwortung der auf S. 3 des Beweisbeschlusses aufgezählten Beweisfragen beschränkt ist. Hinzu kommt, dass gerade die von den Beklagten beanstandete Beantwortung der Beweisfrage 1l, ob der Kläger zu 100 % unfähig ist, eine Haushaltstätigkeit auszuüben, da beim Gehen und Stehen keiner der Arme mehr frei ist, besondere Sachkunde voraussetzt, die nicht ersichtlich außerhalb des Fachgebietes eines medizinischen Sachverständigen liegt. Schließlich korrespondiert mit der Beweisfrage 1l die Beweisbehauptung der Beklagten gemäß 2b des Beweisbeschlusses, für die es – wie auch hinsichtlich der übrigen in Nr. 2 des Beschlusses genannten Behauptungen der Beklagten – an der Bezeichnung eines Beweismittels zwar fehlt, bei verständiger Auslegung des Beweisbeschlusses aber nahe liegt, dass auch insoweit ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden sollte. Danach ist die Beantwortung von Fragen des Beweisbeschlusses über die dort genannte Einschränkung der durch Sachverständigengutachten zu beantwortenden Fragen hinaus in den Augen einer vernünftigen Partei nicht geeignet, Zweifel an der Unparteilichkeit der Sachverständigen zu wecken.
4
Die von den Beklagten im Zusammenhang mit dem Ablehnungsantrag weiter erhobenen Rügen, die Beweisfrage 1l falle nicht in das Sachgebiet der Sachverständigen, die Frage sei auch nur pauschal beantwortet worden, sind zur Begründung eines Ablehnungsgesuches nicht geeignet.
5
Die Beklagten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, da ihr Rechtsmittel keinen Erfolg hat (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Beschwerdewert entspricht 1/3 des Hauptsachestreitwertes. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/bslaredaprod.psml
Justitia bleibt in der Kurstadt
Von Alexander Schneider
Königstein. Das Leben eines Richters bietet weit mehr, als sich selbst der einfallsreichste Jura-Professor für seine Studenten als natürlich wahre Anekdote aus früheren Amtstagen einfallen lassen könnte. Dass Angeklagte ohne Führerschein das eigene Auto dreist vorm Gerichtgebäude parken, kommt ab und zu auch im richtigen Leben vor. Dass aber, mitten in Frankfurt, ein Angeklagter beritten zu seinem Prozess kommt, dürfte schon seltener vorkommen, noch seltener dürfte sein, dass derselbe Angeklagte später, in dem unguten Gefühl, dass ihm sein gutes Recht vorenthalten wird, zur Urteilsverkündung im eigenen Sarg anreist.
Bild
Landgerichtspräsident Klaus Scheuer (Mitte) stattete dem Amtsgericht mit Direktorin Elisabeth Fritz und Dr. Clemens Theimer seinen Besuch ab. Foto: as
Klaus Scheuer hat beides erlebt und beides erzählt er immer wieder gerne, auch jetzt wieder, als er dem Königsteiner Amtsgericht seinen Antrittsbesuch als neuer Landgerichtspräsident abstattete. Die Sache mit Ross und Sarg ist 25 Jahre her, seine Ernennung zum neuen Behördenchef und Nachfolger von Eberhard Kramer, erst wenige Tage. Der 57-jährige Klaus Scheuer, der mit komplettem Vornamen eigentlich Johann Nikolaus heißt, hat sein Amt am 1. November übernommen und reist nun erst einmal durch seinen Dienstbezirk, zu dem unter anderem auch die Amtsgerichte Königstein, Bad Homburg und Usingen zählen.
Insgesamt hören 140 Richter auf sein Kommando, weit mehr als an seiner letzten beruflichen Station, wo es nur 28 waren. Scheuer war zuvor zweieinhalb Jahre Präsident des Landgerichts Gießen. Die Chance, die Präsidentenstelle in Frankfurt übernehmen und damit an seine frühere Wirkungsstätte zurückkehren zu können, aber auch die weitaus größere Verantwortung hätten ihn gereizt, sagte er jetzt im Gespräch mit Amtsgerichtsdirektorin Elisabeth Fritz und deren Stellvertreter, Dr. Clemens Theimer.
An dem Gespräch hatten außerdem alle Richter des Amtsgerichts teilgenommen und es dürfte sie gefreut haben, dass der neue Chef das Luxemburgische Schloss als „traumhafte Adresse“ für ein Amtsgericht bezeichnete. Noch mehr dürfte es sie beruhigt haben, dass Scheuer auf jeden Fall am Amtsgerichtsstandort Königstein – aber auch Bad Homburg und Usingen – festhalten will: „Die Auflösungsdebatten sind ein für allemal erledigt“, sagte er.
Amtsgerichte böten den engstmöglichen Kontakt zwischen Bürgern und Justiz, dort pulsiere das Leben und daran werde nicht gerüttelt. Scheuer pflichtete der Direktorin, die im Amtsgericht einen wichtigen Standortfaktor für Königstein sieht, bei und bedauerte eigentlich nur eines: Dass er diese herrliche Liegenschaft nicht als Dienstsitz mit nach Frankfurt nehmen kann. Den Kollegen sprach der Präsident hohes Lob aus: „Alles läuft hervorragend, die Behörde ist bestens geführt und strahlt, so breit wie sie aufgestellt ist, Dynamik aus.“
Außer Lob hatte der neue Landgerichtspräsident noch ein weiteres Mitbringsel für Fritz und Theimer parat: Die Zusage, sich im Bedarfsfall im Ministerium dafür zu verwenden, dass das Königsteiner Amtsgericht auf die Adressenliste der vom Justizminister neu eingerichteten „Taskforce“ für Rechtspfleger zu setzen. Die 1000 Rechtspfleger im Land seien mit ihrem breiten Aufgabenspektrum die zweite Säule der dritten Gewalt, „ein Meilenstein auf dem Weg in die richtige Richtung“, zitierte Scheuer seinen obersten Dienstherrn, der für dringende Vertretungsfälle diese Eingreifreserve von zehn Rechtspflegern eingerichtet hat. „Wir kommen sehr gerne darauf zurück“, sagte Fritz, zu deren Behörde elf Rechtspfleger gehören.
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28.11.2007
Justiz
Lebenslang für Mord an Beatrix S.
Von Thomas Kirn
05. Juni 2007 Mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Tat ist der 49 Jahre alte Korbflechter Jürgen E. vom Frankfurter Landgericht wegen Mordes an der sechzehnjährigen Beatrix S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach des Worten von Hans Bachl, dem Vorsitzenden der 22. Großen Strafkammer, hat das Gericht jede denkbare Tatvariante, die den Beweisen zufolge möglich war, überprüft und ist jedes Mal zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte einen Mord begangen hat.
E. hat Beatrix S. in der Nacht des 11. Dezember 1981 im Einkaufszentrum der Nordweststadt ein Messer in die Brust gestoßen und den Sexualverkehr mit ihr vollzogen. Das Gericht hält den Nachweis, der Angeklagte habe vorsätzlich getötet, zwar nicht für erbracht, aber er hat laut Urteil durch sein Handeln den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen und eine Vergewaltigung zu begehen. Damit sind zwei Mordmerkmale verwirklicht.
Vergewaltigung gerichtsmedizinisch nachgewiesen
Aus der Sicht des Gerichts hat die Beweisaufnahme eine Tatvariante ergeben, wie sie während der Hauptverhandlung so nicht erörtert worden war. Laut Urteil war Beatrix S. in jener Nacht kurz nach 23.30 Uhr allein auf dem Weg nach Hause. Sie hatte sich von Freunden an einer Bushaltestelle in der Nordweststadt verabschiedet und ging, wie ungezählte Male vorher, durch das Einkaufszentrum, um zur Wohnung der Eltern zu gelangen.
Zur selben Zeit suchte der damals 24 Jahre alte Angeklagte ein Vergewaltigungsopfer. Er näherte sich deshalb der Schülerin von hinten, erstickte ihren Hilfeschrei mit der Hand und zwang sie, indem er ihr sein Messer in den Rücken drückte, vor sich her treppauf in einen abgelegenen Teil des mehrstöckigen Einkaufszentrums. Um das Mädchen vergewaltigen zu können, ließ er es los und stach zu, weil Beatrix S. nun schrie oder weil er fürchtete, sie werde es tun. Das Gericht ließ offen, ob das Opfer stehend oder liegend getroffen wurde. Der Stich verletzte Herz, Schlagader und Hauptvene. Danach vollzog der Angeklagte die geplante Vergewaltigung, die gerichtsmedizinisch nachgewiesen ist.
Unfallversion des Angeklagten ist widerlegt
Richter Bachl befasst sich in der Urteilsbegründung mit weiteren möglichen Abläufen, in denen zum Beispiel der Zeitpunkt des Zustechens, des Sexualverbrechens oder die subjektive Einstellung des Täters variieren. In allen Kombinationen aber stellt sich die Tat als Mord dar, nicht als Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Es gibt demnach keinen Raum für Fahrlässigkeit, sondern nur Spielarten des Vorsatzes. Die Unfallversion des Angeklagten, der erklärt hatte, Beatrix S. sei gestolpert und ihm in sein angeblich reflexartig gezogenes Messer gefallen, ist laut Urteilsbegründung widerlegt.
Fortgeschrittene Kriminaltechnik hat es möglich gemacht, mehr als 25 Jahre nach einem Mord den Verdächtigen zu ermitteln und den Schuldigen zu bestrafen. Der Angeklagte war, wie berichtet, durch den gentechnischen Vergleich seiner 2006 genommenen Speichelprobe mit einer im Dezember 1981 am Opfer gesicherten Täterspur vor Gericht gebracht worden. Der Mord an Beatrix S. hatte in Frankfurt größtes Aufsehen erregt und gehörte zu jenen Verbrechen, an die regelmäßig erinnert wurde. Gestern bejubelten zahlreiche Zuhörer im Gerichtssaal den Urteilsspruch. Richter Bachl muste sie mahnen: „Wir sind hier nicht im Zirkus!“
Text: F.A.Z.
Ein Verfahren, das nicht mit dem Urteil endet
Prozess gegen TV-Moderator
06.09.2005, 09:09
Von Detlef Esslinger
Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Andreas Türck wird ein Freispruch erwartet - gestraft sind der Moderator und das fragliche Opfer so oder so.
Andreas Türck dpa
Andreas Türck im Gerichtssaal. (Foto: dpa)
Zwei Verhandlungstage noch, dann haben sie diesen Prozess endlich überstanden. Zweimal noch wird Katharina B., die Nebenklägerin, eine Minute vor zehn Uhr den Gerichtssaal betreten, keine Minute früher als nötig. Die Arme vor der Brust verschränkt, das Gesicht von den Fotografen abgewandt, so wird sie zu ihrem Platz auf der gegenüberliegenden Seite hasten; dort angekommen, wird sie mit dem Gesicht zur Wand in ihrer Handtasche herumkramen, nichts suchend als Anonymität.
Zweimal muss Andreas Türck, der Angeklagte, hier noch ausharren, in schwarzem Anzug, weißem Hemd und weinroter Krawatte, so seriös, wie er sich nie zuvor in seinem Leben präsentieren musste. An diesem Dienstag werden die Plädoyers gehalten, am Donnerstag folgt das Urteil.
Ein eigentümliches Verfahren
Mit dem Freispruch, der allgemein erwartet wird, wird indessen nur das Gerichtsverfahren beendet sein. Mit den Folgen des Prozesses werden Katharina B. und Andreas Türck noch lange zu kämpfen haben.
Die 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts hat es sich zur Aufgabe machen wollen, herauszufinden, worum es sich bei dem Oralverkehr handelte, den der Fernsehmoderator Türck und die Bankkauffrau B. am Abend des 23. August 2002 auf einer Mainbrücke in Frankfurt miteinander hatten: um einvernehmlichen Sex, wie Türck sagt, oder um eine Vergewaltigung, wie B. sagt.
Ein Vorfall sollte aufgeklärt werden, für den es keine materiellen Beweise gibt, zum Beispiel Verletzungen oder Zeugenaussagen. Es wäre möglicherweise leicht gewesen, Verletzungen zu ermitteln, denn schon am 24. August 2002, am Tag darauf also, hörte die Polizei ein Telefongespräch ab, in dem Katharina B. einem Bekannten erzählte, sie sei von Türck vergewaltigt worden.
Aussage nur mit Widerwillen
Der Bekannte wurde wegen einer Drogensache überwacht, und die Polizei wollte diese Ermittlungen nicht gefährden. Deshalb dauerte es ein halbes Jahr, bis Beamte plötzlich am Arbeitsplatz von Katharina B. erschienen, um eine Aussage von ihr zu erhalten. Auf dieser Aussage fußt nun die Anklage, sie ist im Grunde das einzige Beweismittel, das der Strafkammer zur Verfügung steht. Es handelt sich um eine Aussage, die Frau B. mit offensichtlichem Widerwillen gemacht hat.
"Ich möchte mich nicht daran erinnern müssen. Ich bin heilfroh, dass ich mich nicht erinnern kann. Diese Befragung ist wie eine zweite Vergewaltigung." Mit diesen Sätzen wird Katharina B. von der Psychologin Edda Gräfe zitiert, die als eine von zwei Sachverständigen ihre Glaubhaftigkeit beurteilen soll.
In diesen Sätzen kommt die ganze Labilität ihrer Aussage zum Ausdruck: Eine zweite Vergewaltigung kann es ja nur geben, wenn es auch eine erste gab - und an die kann B. sich nicht mehr erinnern? Oder, andersherum: Erst behauptet sie, sich nicht erinnern zu können, anschließend aber gibt sie eine zweite Vergewaltigung an. Was ist eine solche Zeugin wert?
Labil und unter Druck
Die Psychologin Gräfe berichtet, wie schwierig es für sie war, Zugang zu der heute 29 Jahre alten Frau zu gewinnen. Wie diese beim Gespräch auf der Ecke des Sofas saß, ein Kissen vor den Bauch gepresst, und angab, von der Polizei unter Druck gesetzt worden zu sein.
Als Zeugin in einem Strafverfahren sei sie zur Aussage verpflichtet, andernfalls drohe ihr selber eines. Katharina B. fügte an, sie habe noch aus einem weiteren Grund nicht reden wollen: Weil man ihr ja doch nicht glauben werde - "schließlich handelt es sich bei Herrn Türck um eine bekannte Person".
Die Psychologin berichtet, dass sie einen psychisch labilen Menschen getroffen hat. Das Ergebnis ihrer Untersuchung war, dass es bei Katharina B. Anzeichen für eine hypochondrische sowie eine hysterische Neurose gab, für Paranoia und Schizophrenie. Das ist traurig und für ein Strafverfahren verhängnisvoll: "Der Druck, eine Aussage produzieren zu müssen, führt bei dieser Persönlichkeitsstruktur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu, dass Pseudo-Erinnerungen installiert werden", sagt die Psychologin Gräfe. "Man will sein Gegenüber zufrieden stellen", und zwar aus einem einzigen Grund - "um sich dem Druck so schnell wie möglich zu entziehen."
Sogar die Mülltonne durchwühlt
Tatsächlich hat Katharina B. den Druck damit nur vergrößert. Von der Polizei kam ihre Aussage zur Staatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft schickte ihr die Psychologin und verfasste eine Anklage, von einer Anwältin ließ sie sich überzeugen, dass es für sie das Beste sei, als Nebenklägerin dem Verfahren nicht nur beizutreten, sondern auch beizuwohnen.
So geriet sie in den größten Gerichtssaal, den der Frankfurter Justizkomplex zu bieten hat, und weil manche Fotografen nicht warten wollten, bis sie sie dort vors Objektiv bekamen, fragten sie bei ihren Nachbarn an, ob sie Fotos von deren Balkon aus machen dürften; auch ihr Briefkasten und ihre Mülltonne wurden durchwühlt.
In der Bild-Zeitung sahen zwei ehemalige Schulfreundinnen aus der 9. und 10. Klasse ihr Foto aus dem Gerichtssaal, dachten sich, Mensch, das ist doch die Kathi, und ihnen fiel ein, wie die schon damals mit Phantasiegeschichten die Klasse nervte: Mal wurde sie vergewaltigt, mal hatte sie Leukämie. Als Zeuginnen der Verteidigung tragen sie nun mit dazu bei, dass Züge von Katharina B. in die Öffentlichkeit gelangen, die nicht dorthin gehören, will die Frau ihr Leben jemals in den Griff bekommen.
Ein Prozess wie eine Talkshow
Es ist wie in einer Talkshow. Alles, was an jenen Nachmittags-Shows immer kritisiert wurde, wie sie der inzwischen 36-jährige Moderator Andreas Türck im Fernsehsender Pro Sieben von 1998 bis 2002 moderierte, findet hier im Gewand einer Gerichtsverhandlung statt. "Andreas, ich will wilden Sex!", "Andreas, glaub' mir, sie hat Schläge verdient!" - das waren so typische Titel seiner Sendungen.
Menschen ohne jede Medien-Erfahrung begaben sich in seine Show, gaben ihre intimsten Wünsche oder Störungen zum Besten; es folgten der Werbeblock und das jeweils nächste Schicksal. Um die Katastrophen, die sie ihren Gästen damit einbrockten, bei deren Familien und Freunden, machten sich Moderatoren wie Türck wenig Gedanken.
Dass dessen Persönlichkeit nun selbst zum Gegenstand mehrjähriger öffentlicher Erörterung geworden ist, dürfte eine Lebenserfahrung sein, mit der dieser nicht gerechnet hat, woher auch. Als im April 2003, ein halbes Jahr nach dem Vorfall, die Polizei bei ihm in Wiesbaden an der Tür stand, soll er gefragt haben: "Wollen Sie mich verarschen?"
Türck zeigt sich als Gentleman
Im Gerichtssaal zeigt er sich nun als Gentleman, nicht nur von der Kleidung, auch vom Benehmen her. Möglichst wenig soll erinnern an den Mann, der auf einer Brücke mit einer Frau intim zusammen war, die er erst kurz zuvor in einer Bar kennen gelernt hatte - und die er anschließend schleunigst an der nächsten Tankstelle wieder absetzte. Seiner Anwältin hebt er den Pilotenkoffer über die Bank, äußerlich ruhig und gelassen folgt er der Verhandlung, zu deren Beginn er seine Unschuld beteuert hat, in deren weiterem Verlauf er aber schweigt.
Es läuft ja auch alles günstig für ihn, zumindest in diesem Prozess. Auf die Psychologin Gräfe folgt deren Kollege Professor Max Steller aus Berlin, eine Kapazität auf dem Gebiet der Aussage-Psychologie. Auch er erläutert, welche Konsequenz die Persönlichkeitsstruktur von Katharina B. für die Qualität ihrer Aussage hat: dass sie dazu führt, Ereignisse umzudeuten.
Aus einem möglicherweise ruppigen Oralverkehr, mit anschließendem Absetzen an der Tankstelle, wird dann im Nachhinein, im Telefonat mit einem Bekannten, eine Vergewaltigung - und sei es nur, um Zuwendung und Aufmerksamkeit zu erhalten. Steller begründet seine Zweifel damit, dass B. bei der Polizei wie bei der Psychologin eine Geschichte erzählte, die weder Anfang noch Ende hatte.
Warum wurde dieses Verfahren nur eröffnet?
"Erst in der Hauptverhandlung hat sie einen plausiblen Beginn geschildert", sagt er: eine Autofahrt mit Türck, dessen Freund sowie ihrer Freundin nach dem Besuch einer Bar, Annäherungsversuche des Freundes in dem Auto, Türcks Stopp an der Brücke mit der Begründung, ihnen die Frankfurter Skyline zeigen zu wollen, Türck, wie er den Arm um sie legte, zunächst anscheinend, um sie zu trösten. Zu dem Oralverkehr kam es, nachdem die beiden alleine auf die Brücke gegangen waren. Der Freund und die Freundin sahen es aus zwanzig Meter Entfernung. Gewalt sahen sie nicht.
Diese, nun ja, Beweislage, war der Strafkammer unter dem Vorsitz von Bärbel Stock bekannt. Ihr lag auch das schriftliche Gutachten der Psychologin Gräfe längst vor, und sie musste davon ausgehen, dass der bestellte Rechtsmediziner wenig zur Erhellung eines Vorfalls würde beitragen können, den er sich nur aus den Angaben Dritter und Vierter zusammenbasteln konnte.
Der Kammer wird auch klar gewesen sein, dass sie mit der Zulassung der Anklage die Karriere des Fernsehmoderators Türck zerstören würde. Pro Sieben nahm ihn sofort aus dem Programm, und vom Freispruch wird der Mann wenig haben, im Urteil der Öffentlichkeit wird er der Typ bleiben, der wegen Vergewaltigung vor Gericht stand. Warum nur ist dieses Verfahren jemals eröffnet worden?
(SZ vom 06.09.2005)
http://www.sueddeutsche.de/panorama/921/375730/text/1/
Glaubwürdigkeit noch stärker erschüttert
Vergewaltigungsprozess
01.09.2005, 16:57
Auch ein zweiter Gutachter hält das mutmaßliche Opfer im Türck-Prozess für unglaubwürdig. Katharina B. könne sogar bewusst falsch ausgesagt haben.
Türck-Prozess dpa
Der ehemalige TV-Moderator Andreas Türck (links) und Katharina B. im Gerichtssaal. (Foto: dpa)
Im Vergewaltigungs-Prozess gegen den ehemaligen Fernsehmoderator Andreas Türck ist die Anklage erneut erschüttert worden.
Auch ein zweiter Sachverständiger bezweifelte, dass die Aussage des mutmaßlichen Opfers Katharina B. glaubhaft ist. Es könne sogar sein, dass der Frau „die Falschheit ihrer Aussage bewusst ist“, sagte der Berliner Psychologie-Professor Max Steller vor dem Frankfurter Landgericht.
Steller ging damit noch über seine Kollegin Edda Gräfe hinaus, die in ihrem Gutachten von unbewussten Falschaussagen gesprochen hatte.
Persönlichkeitsstörung vermutet
Steller schloss sich dem Befund seiner Kollegin an, die Frau sei emotional instabil und leide womöglich an einer Persönlichkeitsstörung. Bei solchen Menschen reiche bereits das subjektive Gefühl, abgewiesen worden zu sein, aus, um Ereignisse umzudeuten.
Dass der Moderator Türck nach einem schnellen Oralsex auf einer Frankfurter Mainbrücke nichts Eiligeres zu tun hatte, als sie an einer Tankstelle abzusetzen, werde dann im Nachhinein zur Vergewaltigung erklärt – auch um auf diese Weise Aufmerksamkeit und Zuwendung zu erhalten. Indiz dafür sei, dass sie vor allem bei der Polizei den Vorfall mehr benannt als wirklich geschildert habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Vortrag keine einzige Frage an den Professor – nachdem sie bei der Psychologin Gräfe noch mehrere Stunden für den Versuch aufgewendet hatte, die Kompetenz der rhetorisch unbeholfen wirkenden Sachverständigen in Zweifel zu ziehen.
Am kommenden Dienstag sollen die Plädoyers gehalten werden.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/364/376172/text/
Persönlichkeitsgutachten
Die vielen Gesichter der Wahrheit
Im Prozess gegen Ex-TV-Moderator Andreas Türck attestiert eine Gutachterin dem angeblichen Opfer Katharina B. eine "sehr labile Persönlichkeitsstruktur". Ihr Verhalten zeige schizophrene Züge.
Von Detlef Esslinger
Andreas Türck wird vorgeworfen, eine Frau zum Oralsex gezwungen zu haben.
Foto: dpa
Im Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Fernsehmoderator Andreas Türck hat die Anklage einen Rückschlag hinnehmen müssen.
Die Psychologin Edda Gräfe gab als Sachverständige vor dem Frankfurter Landgericht zu verstehen, dass sie die Darstellung des angeblichen Opfers für wenig glaubhaft hält.
Bei der heute 29-jährigen Katharina B. handele es sich um eine psychisch sehr labile Frau. Ihre Persönlichkeitsstruktur befinde sich „im Grenzbereich zu einer Störung“.
Gräfe ist die erste von zwei sachverständigen Psychologen, die in dem Verfahren die Glaubhaftigkeit der Frau bewerten sollen.
Der Bewertung der Sachverständigen kommt hier deshalb hohe Bedeutung zu, weil die Anklage wesentlich auf der Aussage des angeblichen Opfers beruht – ohne dass dieses ursprünglich auf eine Strafverfolgung des angeblichen Täters Türck erpicht gewesen wäre.
Die Polizei erfuhr von der angeblichen Vergewaltigung nur, weil sie im August 2002 ein Telefonat zwischen B. und einem Freund abhörte, gegen den sie wegen Drogenhandels ermittelte. Der Psychologin sagte B., dass sie sich von der Polizei unter Druck gesetzt fühlte, zu dem Vorfall mit Türck Angaben zu machen.
"Installation von Pseudo-Erinnerungen"
„Ich muss ja jetzt mitmachen, sonst habe ich selber noch ein Strafverfahren am Hals“ – mit diesen Worten fasste Gräfe zusammen, wie B. damals ihre Lage einschätzte. Zugleich sei B. der Meinung gewesen, man werde ihr ja doch nicht glauben. Im Zweifel zähle das Wort eines Fernsehmoderators mehr als ihres.
Die Psychologin sagte, eine solche Situation führe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit „zu einem „Produktionsdruck, zur Installation von Pseudo-Erinnerungen“. Sie glaube nicht, dass B. bewusste Falschangaben gemacht habe, um Türck zu schaden. Stattdessen sei sie in ihrer Situation womöglich selbst davon ausgegangen, ihre Version beruhe „auf real Erlebtem“. Die Psychologin stellte bei B. Anzeichen für eine hypochondrische und hysterische Neurose fest, außerdem paranoide und schizophrene Züge.
Der frühere Moderator Türck soll B. nach dem Besuch eines Nachtlokals auf einer Frankfurter Brücke oral vergewaltigt haben. Dass die beiden Oralsex hatten, ist unstrittig. Türck gibt jedoch an, alles sei freiwillig geschehen.
(SZ vom 26.08.2005)
http://www.sueddeutsche.de/panorama/961/372773/text/
Das deutsche Verfahren
Der Täter weint, der Ankläger hat keine Hoffnung mehr, nur das Opfer ist ruhig: Drei Männer um die 80, vor 40 Jahren sahen sie sich das letzte Mal. Es war 1963 im Gericht, es ging um Auschwitz, eine Nation richtete über sich selbst – oder schob sie nur die Schuld auf ein paar wenige?
Von Annabel Wahba
....
20.12.2003
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/20.12.2003/891879.asp
Hermann Krumey - Manager der Judenvernichtung
von Marion Lilienthal
Einleitung
Am 1. April 1957 nehmen Polizeibeamte
in der Bahnhofstraße in Korbach den
Waldecker Kreistagsabgeordneten Hermann
Krumey fest,1 der seit 1952 in Korbach2
(Kreis Waldeck-Frankenberg) lebte und
als SS-Führer während des Zweiten
Weltkrieges zentral an der Vernichtung von
Osteuropäern und osteuropäischen
Juden beteiligt war.
...
Zwischenzeitlich wurden weitere Dokumente vorgelegt. Der internationale Druck
stieg. Auf Antrag des Oberstaatsanwalts Wolf hatte der Untersuchungsrichter beim
Landgericht Frankfurt a. M. am 12.08.1958 gegen den ehemaligen SS-
Obersturmbannführer Hermann Krumey abermals Haftbefehl erlassen. Die
Verhaftung erfolgte auf Grund von Dokumenten, die die bundesdeutsche
Wochenzeitung „Die Tat“ am 28.06.1958 veröffentlicht hatte.201
Bereits im
April 1958 teilte der „Verband der antifaschistischen Kämpfer“ in Prag
Untersuchungsrichter Grabert in Frankfurt a. M. mit: „Vom Hermann Krumey ist
bekannt, dass er sich aktiv an der Deportation der Kinder aus Lidice und Ležáky
beteiligt hatte.202 Weiterhin wandte sich im April 1958 das Museum Auschwitz an
den Untersuchungsrichter und gab Hinweise, die Krumeys Wirken in Zamosc
beleuchteten.“203 Es folgte eine lange Liste mit Quellen zur Umwandererzentrale
in
Zamosc und Beweismaterial über die Vertreibung der Polen, zur Deportation
und
Vernichtung in Auschwitz.
Unter dem Vorsitz des Landgerichtsrates Dr.
Lessing entschied die Zweite
Strafkammer des Landgerichts Frankfurt a. M.
Krumey nach einer „turnusmäßigen
Haftprüfung“ wieder auf freien Fuß zu
setzen. Landgerichtsrat Dr. Lessing
begründete dies damit, dass kein
dringender Tatverdacht vorliege. Das Ganze
grenzte an Hohn. Die
Oberstaatsanwaltschaft legte Beschwerde ein.204
Seine Freilassung schlug
internationale und nationale Wogen. Nach den in den NS-
Archiven von
Litzmannstadt gefundenen Dokumenten stand zweifelsfrei fest, dass
Krumey
aktiv an der Deportation der Kinder aus den Gemeinden Lidice und Ležáky
beteiligt war.205 Dennoch ließ der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes in
Frankfurt
a. M. Krumey mit der Begründung frei, dass nicht mit Sicherheit
nachgewiesen
werden könne, dass Krumey wusste, was sich hinter dem Begriff
„Sonderbehandlung“ verbarg.206 Eigentlich vollkommen unglaubwürdig, wo in SA-
und SS-Kreisen der Terminus ganz allgemein für Liquidierung oder Ermordung
stand. Trotz belastenden Beweismaterials sollte es noch bis 1960 dauern, dass
Krumey festgenommen wurde.
Verhaftung 1960 und Strafverfolgung
Erst nach
der Verhaftung Adolf Eichmanns 1960 wurde Krumey am 24.05.1960207
wieder
verhaftet. Wie es hieß, war Krumey bereits drauf und dran gewesen, zuneuerlichen
Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Das
Verfahren wurde
an das Landgericht Frankfurt a. M. mit der Bitte zurückgewiesen,
dass
Strafmaß zu erhöhen.218 Krumey arbeitete jetzt als Handelsvertreter für die
pharmazeutische Industrie in Hessen.
Neuverhandlung gegen Krumey und Hunsche
1968/69
Unter dem Vorsitz von Landgerichtsrat Werner Hummerich wurde vom
11.06.1968
der Prozess neu aufgerollt. 103 Zeugen wurden gehört. Die bessere
Quellen- und
Beweislage führte am Ende zu einem Ergebnis, dass vom ersten
Verfahren erheblich
abwich.
Krumey und Hunsche erneut vor Gericht
(Waldeckische Allgemeine Zeitung vom 12.06.1968)
Aus den zahlreichen
Dokumenten und Aussagen ging hervor, dass Krumey
mitverantwortlich war für
die Vertreibung von 500.000 Polen, für unmenschlichen
Lagerbedingungen, die
Deportation tausender ausgesiedelter Polen - einschließlich
minderjähriger
Kinder- in das Vernichtungslager Auschwitz, für die Ermordung
von
„Geisteskranke, Krüppeln, unheilbar Kranken, Arbeitsunfähigen und dgl.“ 219
Trotz zahlreicher Aussagen und Beweise ließ das Schwurgericht Frankfurt a. M.
Krumey erst am 24.01.1969 im Gerichtssaal verhaften.220
Die
Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. forderte im Prozess gegen Krumey (1968/69)
lebenslanges Zuchthaus wegen Mittäterschaft bei der Deportation und Ermordung.
Krumeys Verteidiger, Rechtsanwalt Hanns Schalast, erklärte, Krumey sei
allenfalls
der Beihilfe schuldig, er habe in Budapest nur eine
„Statistenrolle“ gespielt.221
Vorsitzender Hummerich wies Krumey nach, dass
er „kein reiner
Befehlsempfänger“, sondern „ein guter Manager der Macht“ war.
Daraufhin
entgegnete Krumey: „Na ja, ich war halt ein Deutscher. Ich sah
vieles als
Notwendigkeit an [...].“222 Die früheren Urteile der anderen
Schwurgerichte wurden
vom Bundesgerichtshof in der Revision aufgehoben.223
Aus der Urteilsbegründung ging hervor: „Der Angeklagte war Mittäter; denn er
unterstützte und ergänzte die Tatbeiträge seiner Mittäter im Rahmen seines
Machtbereichs mit dem eigenen Bestreben, die ungarischen Juden zumindest zu
einem großen Teil zum Tode zu bringen. Dies folgt daraus, daß er, der in seinem
Rassenhaß Juden ohnehin als minderwertig und schädlich ansah, mit Sorgfalt und
ohne Zögern, ja ohne eine Spur von Widerwillen seinen Tatbeitrag leistete.“224
Krumey wurde am 29.08.1969 zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.225 Das
Schwurgericht sah in Krumey einen überzeugten Nationalsozialisten, der sich
nicht
nur mit den „Ideen der nationalsozialistischen Rassenideologie“ voll
identifizierte.“226 Krumeys Anwalt legte mit Schreiben vom 2.09.1969227 Revision
ein.
Am 17.10.1972 beantragte der Generalbundesanwalt die Revision als
unbegründet zu
verwerfen.228. Damit wurde das Urteil lebenslänglicher
Zuchthausstrafe wegen
Mittäterschaft zum Massenmord und Freiheitsberaubung
mit Todesfolge
rechtskräftig,229 änderte jedoch die Zuchthausstrafen in
Freiheitsstrafen um.230 Im
Januar 1973 wurde die von Krumey eingelegte
Revision vom BGH verworfen, so
dass das Urteil endgültig rechtskräftig
wurde.23
Krumeys Strafvollstreckung wurde durch Beschluss des
Oberlandesgerichtes
Frankfurt a. M. vom 7.04.1976 aus gesundheitlichen
Gründen unterbrochen und
Krumey aus der Strafvollzugsanstalt Schwalmstadt
entlassen. Eine amtsärztliche
Untersuchung ergab, dass Krumeys
Gesundheitszustand eine Fortsetzung des
Strafvollzugs nicht zuließ. Krumey
war jetzt in Lechenich gemeldet.232 Fünf Jahre
später, am 27.11.1981,
verstarb Krumey in Erftstadt (Nordrhein-Westfalen) 233 im
Alter von 76
Jahren.
http://www.gedenkportal-korbach.de/pdf/krumey.pdf