Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main


 

 

 

 

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Adalbertstraße 18

60486 Frankfurt am Main

 

Telefon: 069 / 1367-01

Fax: 069 / 1367-85 21

 

E-Mail: verwaltung@vg-frankfurt.justiz.hessen.de

Internet: http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (01/2016)

Informationsgehalt: ausbaufähig - keine Veröffentlichung von Beschlüssen des Verwaltungsgerichtes

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.09.2013 - http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/VG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=b92699a9027cc0c21c65f1edccc1cd86

 

 

 

Bundesland Hessen

 

 

Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main: Dr. Rainald Gerster (geb. 06.01.1960 in Wiesbaden- von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.2013, ..., 2016) - 1991 in das Richterverhältnis auf Probe berufen. Im April 1994 zum Richter am Verwaltungsgericht beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ernannt. Nach einer Abordnung im Oktober 1994 Versetzung zum Verwaltungsgericht Wiesbaden. Abordnung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar bis Ende 1996. Dann Abordnung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter vom April 1997 bis Ende März 1999. Unterstützung der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag bei der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses UNA 15/2 durch eine Abordnung bis November 2001, sodann Abordnungen an das Hessische Ministerium der Justiz und in die Staatskanzlei bis September 2005. Ernennung zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter Fortbestehen der vorerwähnten Abordnungen erfolgte zum 27.5.2002.  Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.2005 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2006 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2008 als Präsident am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen - 9. Kammer). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2013 als Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - GVP 01.09.2013: Vorsitzender Richter - 5. Kammer.

Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main: 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Der Gerichtsbezirk des VG Frankfurt a.M. umfaßt die Stadt Frankfurt am Main sowie die Landkreise Hochtaunuskreis (HTK), Main-Kinzig-Kreis (MKK) und Main-Taunus-Kreis (MTK).

Seit dem 1. August 1992 ist das Gericht auch zuständig für Asylstreitverfahren. Insoweit gehören neben der Stadt Frankfurt am Main, dem HTK und dem MKK (nicht aber dem MTK) auch die Stadt Offenbach am Main und der Landkreis Offenbach zum Gerichtsbezirk.

 

 

Im Bundesland Hessen gibt es fünf Verwaltungsgerichte und den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als Beschwerdegericht:.

 

Verwaltungsgericht Darmstadt 

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Verwaltungsgericht Gießen

Verwaltungsgericht Kassel

Verwaltungsgericht Wiesbaden

 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof - in Kassel

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Böhme (geb. ....) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab  , ..., 2013)

 

Dr. Burkholz (geb. ....) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2010)

Dembicki (geb. ....) - Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2010)

Englmann (geb. ....) - Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2010)

Fetzer (geb. ....) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2010)

Gabriele Förster (Jg. 1961) - Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 26.07.1993, ..., 2010) - bis 31.12.2010 abgeordnet an das Amtsgericht Frankfurt am Main

Andreas Gegenwart (Jg. 1957) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 02.01.1992, ..., 2010)

Dr. Rainald Gerster (geb. 06.01.1960 in Wiesbaden- von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.2013, ..., 2016) - 1991 in das Richterverhältnis auf Probe berufen. Im April 1994 zum Richter am Verwaltungsgericht beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ernannt. Nach einer Abordnung im Oktober 1994 Versetzung zum Verwaltungsgericht Wiesbaden. Abordnung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar bis Ende 1996. Dann Abordnung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter vom April 1997 bis Ende März 1999. Unterstützung der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag bei der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses UNA 15/2 durch eine Abordnung bis November 2001, sodann Abordnungen an das Hessische Ministerium der Justiz und in die Staatskanzlei bis September 2005. Ernennung zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter Fortbestehen der vorerwähnten Abordnungen erfolgte zum 27.5.2002.  Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.2005 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2006 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2008 als Präsident am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen - 9. Kammer). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2013 als Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - GVP 01.09.2013: Vorsitzender Richter - 5. Kammer.

Carsten Grün (Jg. 1962) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 02.12.1994, ..., 2010)

Grünewald (geb. ....) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) 

No Name - Richterin am Verwaltungsgericht Wiesbaden - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

 

Gerhard Hornmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.12.1992 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.12.1992 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

Dr. Berthold Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 17.09.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.05.1986 als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.09.2004 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. NJW 2013, 2572: "... Die strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendienstes Eingriffsbefugnisse und Regelungsdefizite Vors. Richter am VG Dr. Bertold Huber zur Fussnote * In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Bundesnachrichtendienst (BND) die so genannte strategische Kontrolle der Telekommunikation durchführt und ob bzw. inwieweit es für bestimmte Bereiche solcher Überwachungsmaßnahmen an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Insbesondere die strategische Überwachung des Ausland-Ausland-Telekommunikationsverkehrs durch den BND erfolgt derzeit ohne gesetzliche Grundlage. ..."

 

Dietmar Janßen (Jg. 1957) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.1992, ..., 2002)

Werner Kannenberg (Jg. 1964) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 02.08.1996, ..., 2008)

Lutz Leinbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 17.07.1996, ..., 2013)

 

Hans Ulrich Mogk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2008, ..., 2013) - ab 01.02.2001 Richter am Verwaltungsgerichtshof Hessen. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.02.2001 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2008 - 2009: Pressesprecher am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.

Günter Wiegand (Jg. 1957) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 30.07.1996, ..., 2009) - 2008 - 2009: stellvertretender Pressesprecher.

 

# Dr. Horst Lüdecke

# Markus Ott

# Eva Ottmüller

# Waltraud Pütger

# Dr. Frederik Rachor

# Dr. Harald Repp

# Beate Roth

# Dr. Hans-Dietrich Teuchert

# Dr. Paul Tiedmann

# Ulrich Wagner

# Andrea Willke

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main tätig:

Norbert Breuning (Jg. 1945) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.06.1981, ..., 2002)

Claudia Brillmann (Jg. 1961) - Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.06.1995, ..., 2002)

Karin Diedrich (Jg. 1951) - Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 04.01.1994, ..., 2002)

Yvonne Duttiné (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Offenbach (ab , ..., 2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.01.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.10.2001 als Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.10.2001 als Richterin am Landgericht Darmstadt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Duttiné nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.01.1999 als Richterin am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Offenbach - GVP 15.05.2015. 2018, ..., 2020: stellvertretende Pressesprecherin Strafsachen. 2022: Pressesprecherin Strafsachen.

Hubert Ellerhusen (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.10.1984, ..., 2002)

Prof. Dr. Roland Fritz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.06.2008, ..., 2012) - 1979 zum Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden ernannt. Von 1982 bis 1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Ab 1987 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.11.1993 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.10.2002 als Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2008 als Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Rainald Gerster (geb. 06.01.1960 in Wiesbaden- von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen - 9. Kammer / Präsident am Verwaltungsgericht Gießen (ab 01.07.2008, ..., 2010) - 1991 in das Richterverhältnis auf Probe berufen. Im April 1994 zum Richter am Verwaltungsgericht beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ernannt. Nach einer Abordnung im Oktober 1994 Versetzung zum Verwaltungsgericht Wiesbaden. Abordnung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar bis Ende 1996. Dann Abordnung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter vom April 1997 bis Ende März 1999. Unterstützung der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag bei der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses UNA 15/2 durch eine Abordnung bis November 2001, sodann Abordnungen an das Hessische Ministerium der Justiz und in die Staatskanzlei bis September 2005. Ernennung zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter Fortbestehen der vorerwähnten Abordnungen erfolgte zum 27.5.2002. Ab 01.10.2005 Vizepräsident am Verwaltungsgericht Gießen. Ab 01.12.2006 Vizepräsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Ab 01.07.2008 Präsident am Verwaltungsgerichtes Gießen.

Dr. Carsten Michael Klisch (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.1988, ..., 2002) 

Christiane Loizides (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Gießen / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Gießen (ab 15.02. 2008, ..., 2010) - ab 1981 Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Ab 1992 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.2008 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt.

Dr. Jutta Mauer (Jg. 1962) - Richterin am Hessischen Landessozialgericht / Pressesprecherin (ab , ..., 2009) - ab 15.11.1996 Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.

Margit Oehm-Neidlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.05.1980 als Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2002, 2010 und 2012 unter dem Namen Oehm-Neidlein nicht aufgeführt. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - GVP 01.07.2010, 01.09.2013: Vorsitzende Richterin. Namensgleichheit mit: Rainer Oehm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht (ab 13.01.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.10.1991 als Richter am Hessischen Finanzgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.01.2008 als Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht aufgeführt.

Wolfgang Reul (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.1993, ..., 2012)

Dr. Reiner Stahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 12.12.2001, ..., 2008)

Karin Wolski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 15.10.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.2002 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.10.2008 als Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main aufgeführt.

Parteimitgliedschaft - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

No Name - Rechtsanwalt - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Werner Wittchen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.1990, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.1990 als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt.

Dr. Bernd Wittkowski (Jg. 1950) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht Wiesbaden (ab , ..., 2010) - ab 01.12.1993 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende  

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 3 K 4115/10.F - Urteil vom 23.02.2011  

FamRZ 19/2011

 

 

Unterhaltsvorschuss bei anonymer künstlicher Befruchtung

UVG §§ 1, 2

Die Leistungsgewährung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz setzt voraus, dass zivilrechtliche Unterhaltsleistungen des nach § 2 UVG maßgebenden Elternteils planwidrig ausbleiben. An dieser Planwidrigkeit fehlt es, wenn mit der Befruchtung in Form einer anonymen Samenspende von der Kindsmutter von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt wird, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, den der Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht.

VG Frankfurt a.M., Urt. v. 23. 2. 2011 - 3 K 4145/10

NJW 2011, 2603

 

 


 

 

 

http://www.sweh.de/img/BVerfGBeschl.v.01.12.2008-2BvR1830-08-public.pdf

 

Aufenthaltsrecht eines Vaters, dem das Sorgerecht teilweise entzogen wurde und dessen Kind in einer Pflegefamilie lebt (BVerfG, Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08)

Frankfurt, 12.12.2008: In einer von der Rechtsanwältin Stephanie Weh aus Frankfurt erstrittenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08) präzisierte und erweiterte das Gericht seine Rechtsprechung zum Aufenthaltsrecht von ausländischen Elternteilen: Zwischen einem ausländischen Vater und seinem deutschen Kind kann eine schutzwürdige familiäre Gemeinschaft auch dann bestehen, wenn dem Vater das Sorgerecht teilweise entzogen wurde, das Kind in einer Pflegefamilie lebt und der Vater sein Kind nur alle 14 Tage für wenige Stunden besuchen darf. Dass der insofern lediglich umgangsberechtigte Vater nur ausschnittsweise am Leben des Kindes Anteil nehmen kann und keine alltäglichen Erziehungsentscheidungen trifft, steht der Annahme einer familiären Lebensgemeinschaft nicht grundsätzlich entgegen.

Weiterhin verwirft das Verfassungsgericht ausdrücklich die Überlegung, nach denen die Elternfunktion in solchen Konstellationen von den Pflegeeltern ausgefüllt werden würde und es sich bei der Beziehung zum Vater nicht um eine "echte" Eltern-Kind-Beziehung handele, sondern eher um ein Verhältnis, das dem eines Patenonkels entspräche (so noch das VG Frankfurt, Urt. v. 09.07.2008 - 1 K 52.08.F und das VG Wiesbaden, Beschl. v. 14.08.2008 - 4 L 856/08.WI.A).

Letztlich mahnt das Verfassungsgericht auch zu einer ausreichenden Sachverhaltsaufklärung durch die Gerichte: So müsse das Gericht im Falle einer abweisenden Entscheidung eine Vorstellung davon entwickeln, welchen Trennungszeitraum zwischen Vater und Kind es für zumutbar erachtet, aufklären, ob die stattfindenden Umgangskontakte in ihrer Bedeutung für das Verhältnis zwischen Vater und Kind zueinander auch sonst dem Üblichen entsprechen und inwieweit der Kindesvater den ihm verbliebenen Teil der elterlichen Sorge wahrnimmt und aus welchen Gründen das gegebenenfalls unterbleibt.

http://www.sweh.de/?l=27#t179&cms=f9ca2fa493c58b4285f3a39212da38da

 

 


 

 

Frankfurt am Main, 28.10.2008

Nr. 23/2008

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung zur Untersagung einer städtischen Kinderkrabbelstube in Wächtersbach ab

Die Antragstellerin, die eine privatwirtschaftlich geführte Krabbeleinrichtung für Kinder bis zu drei Jahren betreibt, wendet sich mit ihrem Eilantrag gegen die von der Stadt Wächtersbach getroffene Entscheidung, über ihre Kindergärten eine Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren anzubieten.

Mit Bescheid vom 19.07.2005 erteilte das Hess. Sozialministerium der Antragstellerin die Erlaubnis zum Betrieb ihrer Krabbelstube als Tageseinrichtung für Kinder gemäß §§ 45 bis 48 SGB VIII.

Die Stadt Wächtersbach betreut ebenfalls Kinder unter drei Jahren in städtischen Einrichtungen, wobei die Betreuung lediglich zwei- bis dreijährige Kinder, also nur Kinder im 3. Lebensjahr betrifft. Sie beabsichtigt, die Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Hierzu bietet sie ab dem 1. September 2008 fünf weitere Plätze an. Ab dem 1. Januar 2009 sollen weitere 15 Kinder unter drei Jahren in ihren städtischen Kindergärten mitbetreut werden. Da die Stadt die beabsichtigte Kinderbetreuung um die Hälfte günstiger als die übrigen Mitbewerber anbietet, befürchtet die Antragstellerin eine konkret drohende wirtschaftliche Existenzgefährdung ihrer eigenen Einrichtung. Sie ist der Ansicht, die Stadt verstoße mit ihrem zusätzlichen Betreuungsangebot gegen eine Bestimmung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die den Gemeinden eine wirtschaftliche Betätigung nur erlaube, wenn und soweit der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werde oder erfüllt werden könne.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag der Antragstellerin abgelehnt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen bereits nicht unter die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden nach § 121 Abs. 1 HGO falle. Zwar sei es privaten Dritten aufgrund der „echten Subsidiaritätsklausel“ des § 121 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HGO grundsätzlich möglich, sich gegen eine für rechtswidrig gehaltene wirtschaftliche Betätigung von Kommunen rechtlich zu wehren, wenn sie sich dadurch in ihrem wirtschaftlichen Bestand beeinträchtigt fühlten. Da allerdings Tätigkeiten der Gemeinden auf den Gebieten des Bildungs- und Sozialwesens nicht als wirtschaftliche Betätigung im Sinne der genannten Vorschrift gelten, unterliege die Stadt Wächtersbach bereits nicht diesen normativen Beschränkungen, soweit sie zusätzliche Betreuungsplätze anbiete. Dies ergebe sich bereits aus § 26 Abs. 1 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) wonach Tageseinrichtungen für Kinder einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag hätten. Solche Tageseinrichtungen stellten auch Kindergärten und Krabbelstuben dar. Die Stadt engagiere sich mit der Einrichtung einer Krabbelstube in diesem nichtwirtschaftlichen Bereich des Bildungs- und Sozialwesens.

Die Antragstellerin habe darüber hinaus auch keinen Anordnungsanspruch aus§ 40 Abs. 4 HKJGB glaubhaft gemacht. Nach dieser Vorschrift sollten die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen, soweit geeignete Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe betrieben oder rechtzeitig geschaffen werden könnten. Die Antragstellerin sei jedoch bislang nicht formell als Trägerin der freien Jugendhilfe anerkannt.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Aktenzeichen: 7 L 2444/08.F(1)

Günter Wiegand

(Stellvertretender Pressesprecher)

http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/VG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_TI/VG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/9c7/9c710c06-200b-2d11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

Anklage nach fünfjährigen Ermittlungen

Justiz: Anwalt muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten – Offenbacher Politik, Häuser am Meer und ein Ferrari

Fünf Jahre dauerten die Ermittlungen, nun hat die Darmstädter Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Frankfurter Rechtsanwalt Michael Wolski erhoben. Ihm werde Steuerhinterziehung zur Last gelegt, sagte Oberstaatsanwalt Ger Neuber gestern. Gegen den Rechtsanwalt läuft in Frankfurt ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Untreue.

An diesen Vorwürfen waren vor drei Jahren die politischen Ambitionen von Wolskis Ehefrau Karin gescheitert. Die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Darmstadt war von der CDU ins Rennen um das Amt des Offenbacher Oberbürgermeisters geschickt worden, zog ihre Kandidatur aber wegen der Ermittlungen gegen ihren Mann in letzter Sekunde zurück. Gestern erklärte sie auf Anfrage, sie habe derzeit keine neuen politischen Pläne.

Um welche Summe es bei der Darmstädter Klage geht, verriet Neuber nicht: Dies falle unter das Steuergeheimnis. Ursprünglich sei auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung von der Frankfurter Staatsanwaltschaft verfolgt worden, dann aber wegen der örtlichen Zuständigkeit – Wolski wohnt in Südhessen – an Darmstadt abgegeben worden.

Es bestehe aber ein sachlicher Zusammenhang zum Untreue-Vorwurf, bestätigte Neuber. Vermutlich werde auch Wolskis Ferrari eine Rolle spielen, dessen Anschaffung und Zulassung seinerzeit im Offenbacher OB-Wahlkampf hohe Wellen geschlagen hatte.

Hintergrund der Ermittlungen ist Michael Wolskis Tätigkeit als Rechtsvertreter eines älteren Frankfurter Ehepaars – der Mann, Besitzer einer Immobilienfirma, ist inzwischen verstorben. Sein Sohn zeigte den Frankfurter Anwalt 2003 an: Wolski, so der Vorwurf, habe seine Eltern um mehrere Millionen Euro betrogen.

Speziell von der Frau des Verstorbenen soll der Rechtsanwalt hohe Zuwendungen erhalten haben, ohne dass die Gegenleistung klar gewesen sei. Laut Anklage wurden die Zuwendungen nicht ordnungsgemäß versteuert. „Es sind größere Summen im Spiel“, sagte die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu. Wolski soll damit unter anderem Immobilien am Mittelmeer und einen rund 130 000 Euro teuren Ferrari gekauft haben.

Der Sportwagen war auf Karin Wolski zugelassen worden, und zwar in Frankfurt, was in Offenbach die Gemüter besonders erregte: Wollte die OB-Kandidatin etwa ein „OF“ auf dem Nummernschild vermeiden? Die CDU-Politikerin wies dies empört zurück, machte „versicherungstechnische Gründe“ geltend. Das Medienecho in Offenbach war gleichwohl schlecht. Karin Wolski zog ihre Kandidatur im Januar 2005 zurück.

Die Angelegenheit beschäftigte auch den hessischen Landtag; in einer erregten Parlamentsdebatte sprachen SPD und Grüne Ende Januar 2005 von „CDU-Filz in der hessischen Justiz“, weil Staatskanzlei-Chef Stefan Grüttner im Justizministerium Auskünfte über die Rolle seiner Parteifreundin Karin Wolski in der Affäre eingeholt hatte. Verwandte des verstorbenen Immobilien-Kaufmanns betreiben unterdessen Internetseiten, in denen massive Vorwürfe gegen das Ehepaar Wolski erhoben werden.

db

11.6.2008

http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=621712

 

 


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