Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgericht Kassel


 

 

Verwaltungsgericht Kassel

Tischbeinstraße 32

34121 Kassel

 

Telefon: 0561 / 1007-0

Fax: 0561 / 1007-165

 

E-Mail: verwaltung@vg-kassel.justiz.hessen.de

Internet: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/vg-kassel

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Kassel (03/2021)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: kein namentlicher Geschäftsverteilungsplan vorhanden, vermutlich will man unerkannt bleiben. 

 

 

Bundesland Hessen

 

 

Präsident am Verwaltungsgericht Kassel: Werner Bodenbender  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel / Präsident am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.09.2007 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.1993 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 09.12.2019: "Verwaltungsgericht Kassel: Werner Bodenbender ist neuer Präsident ... Herr Werner Gerhard Bodenbender wurde am 4. September 1959 in Altenvers geboren. Nach seinem Abschluss an der Kaufmännischen Berufsschule absolvierte er eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann, an welche sich 1979 die Fachhochschulreife anschloss. Von 1979 bis 1982 studierte Herr Bodenbender Betriebswirtschaftslehre in Gießen-Friedenberg. Während des Studiums leistete er von 1980 bis 1981 seinen Zivildienst. An das Studium schloss sich ab 1982 ein weiteres Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen an. Nach Bestehen seiner zweiten juristischen Staatsprüfung im Oktober 1990 wurde Herr Bodenbender im Januar 1991 zum Regierungsrat zur Anstellung ernannt und nahm seine Tätigkeit in der Finanzverwaltung des Landes Hessens auf. 1993 erfolgte die Ernennung als Richter auf Probe und die Verwendung unter anderem an Amtsgericht Gießen und am Verwaltungsgericht Gießen. Am Verwaltungsgericht Gießen war Herr Bodenbender bis 2007, unterbrochen von einer Abordnung von 1999 bis 2000 an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Zusätzlich war er von 2004 bis 2008 an das Verwaltungsgericht Kassel teilabgeordnet. Von 2007 bis 2015 war Herr Bodenbender als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel tätig. Im August 2015 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Gießen. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 wurde Herr Bodenbender zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel ernannt. Herr Bodenbender war von 2008 bis 2014 nebenamtliches Mitglied des Senats für Baulandsachen beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Weiterhin ist er seit 1998 nebenamtliches Mitglied des Justizprüfungsamtes." - https://justizministerium.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/verwaltungsgericht-kassel-werner-bodenbender-ist-neuer-praesident 

Vizepräsident am Verwaltungsgericht Kassel: Mathias Metzner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2020 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Verwaltungsgericht Kassel - 2021: Vizepräsident, Pressesprecher und Güterichter.

 

 

Im Bundesland Hessen gibt es fünf Verwaltungsgerichte und den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als Beschwerdegericht:

 

Verwaltungsgericht Darmstadt 

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Verwaltungsgericht Gießen

Verwaltungsgericht Kassel

Verwaltungsgericht Wiesbaden

 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof - in Kassel

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

 


 

 

Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

6. Kammer - Versammlungsrecht

 

Richter am Verwaltungsgericht Kassel:

Heike Baader (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.09.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 03.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt.

Werner Bodenbender  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel / Präsident am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.09.2007 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.1993 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 09.12.2019: "Verwaltungsgericht Kassel: Werner Bodenbender ist neuer Präsident ... Herr Werner Gerhard Bodenbender wurde am 4. September 1959 in Altenvers geboren. Nach seinem Abschluss an der Kaufmännischen Berufsschule absolvierte er eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann, an welche sich 1979 die Fachhochschulreife anschloss. Von 1979 bis 1982 studierte Herr Bodenbender Betriebswirtschaftslehre in Gießen-Friedenberg. Während des Studiums leistete er von 1980 bis 1981 seinen Zivildienst. An das Studium schloss sich ab 1982 ein weiteres Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen an. Nach Bestehen seiner zweiten juristischen Staatsprüfung im Oktober 1990 wurde Herr Bodenbender im Januar 1991 zum Regierungsrat zur Anstellung ernannt und nahm seine Tätigkeit in der Finanzverwaltung des Landes Hessens auf. 1993 erfolgte die Ernennung als Richter auf Probe und die Verwendung unter anderem an Amtsgericht Gießen und am Verwaltungsgericht Gießen. Am Verwaltungsgericht Gießen war Herr Bodenbender bis 2007, unterbrochen von einer Abordnung von 1999 bis 2000 an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Zusätzlich war er von 2004 bis 2008 an das Verwaltungsgericht Kassel teilabgeordnet. Von 2007 bis 2015 war Herr Bodenbender als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel tätig. Im August 2015 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Gießen. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 wurde Herr Bodenbender zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel ernannt. Herr Bodenbender war von 2008 bis 2014 nebenamtliches Mitglied des Senats für Baulandsachen beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Weiterhin ist er seit 1998 nebenamtliches Mitglied des Justizprüfungsamtes." - https://justizministerium.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/verwaltungsgericht-kassel-werner-bodenbender-ist-neuer-praesident  

Claudia Bohn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Verwaltungsgericht Kassel (ab 03.09.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.1999 als Richterin am Verwaltungsgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt.

Christine Lohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Verwaltungsgericht Kassel (ab 02.01.1995, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.1995 als Richterin am Verwaltungsgericht Kassel - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Christina Lohmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Verwaltungsgericht Kassel - 7,5/10 Stelle - aufgeführt.  2021: stellvertretende Pressesprecherin des Verwaltungsgericht Kassel.

Mathias Metzner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2020 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Verwaltungsgericht Kassel - 2021: Vizepräsident, Pressesprecher und Güterichter.

Herr Dr. Mönch (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Mönch offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2015 als Richter kraft Auftrags am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Verwaltungsgericht Kassel - 2021: Angelegenheiten der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare - https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte/vg-kassel/verwaltung

Matthias Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016, 2018 und 2020 unter dem Namen Matthias Neumann als Richter im Bereich des Bundeslandes Hessen nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Matthias Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg (ab 01.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2014 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Matthias Neumann nicht aufgeführt. 2008: abgeordnet an das Oberlandesgericht München / 4. Zivilsenat - Familiensenat in Augsburg.

Bettina Nieuwenhuis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Verwaltungsgericht Kassel (ab 01.09.1995, ..., 2008)

Georg Otto (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 01.03.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2014 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Verwaltungsgericht Kassel - 2021: Güterichter - https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte/vg-kassel/g%C3%BCterichter

Martina Reiße (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Verwaltungsgericht Kassel (ab 13.09.1999, ..., 2008)

Sigrun Rothaug (geb.  ...) - Richterin am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Sigrun Rothaus nicht aufgeführt. Verwaltungsgericht Kassel - 2021: Güterichterin - https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte/vg-kassel/g%C3%BCterichter

Dr. Günter Schnell (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 27.03.1993, ..., 2010)

Frau Dr. Schreier (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Schreier offenbar nicht aufgeführt. Verwaltungsgericht Kassel - 2021: Angelegenheiten der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare - Stellvertreterin - https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte/vg-kassel/verwaltung

Dr. Olaf Schütz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 01.08.1998, ..., 2008)

Rolf Seggelke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1994 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2005 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt.

 

 

Dr. Karin Sens-Dieterich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Verwaltungsgericht Kassel (ab 04.02.1996, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.02.1996 als Richterin am Verwaltungsgericht Kassel - beurlaubt - aufgeführt.

Hardy Siedler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 06.01.1992, ..., 2008)

Gerda Siegner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1992 als Richterin am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Verwaltungsgericht Kassel - 2021: als Vorsitzende Richterin Güterichterin - https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte/vg-kassel/g%C3%BCterichter

Matthias Spillner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.1991 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt.

Horst Wanner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.03.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2011 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt.

Wolfgang Zahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 18.11.1993, ..., 2008)

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Kassel tätig:

Ottmar Barke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952 in Hombressen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.10.2010, ..., 2010) - am 02.03.1981 Eintritt in den Richterdienst beim Amtsgericht Kassel. Ein Jahr später Wechsel in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Am 02.03.1984 zum Richter am Verwaltungsgericht Kassel ernannt. 3 Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Staatsgerichthof des Landes Hessen in Wiesbaden. Am 01.08.1991 zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel berufen. 1999 an das Verwaltungsgericht Kassel unter Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht zurückversetzt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1999 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Ab August 2009 Vizepräsident am Verwaltungsgericht Kassel. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Claudia Bohn (Jg. 1965) - Richterin am Verwaltungsgericht Kassel (ab 03.09.1999, ..., 2002)

Dr. Dietrich Gunther (Jg. 1959) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 01.12.1993, ..., 2002)

Felizitas Fertig (Jg. 1939) - Präsidentin am Verwaltungsgericht Kassel (ab 01.01.1986, ..., 2002)

Uwe Heidemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 01.12.1999, ..., 2010)

Volker Igstadt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel / Präsident am Verwaltungsgericht Kassel (ab 01.04.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2007 als Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.04.2009 als Präsident am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. 

Dr. Gunter Jürgens (Jg. 1956) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 01.08.1988, ..., 2002)

Jürgen Knauf (Jg. 1960) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 04.04.1990, ..., 2002)

Manfred Kremer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 15.07.2002 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 13.03.1985 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1996 als Präsident am Verwaltungsgericht Chemnitz aufgeführt (Aufbau Ost).

Uwe Küllmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - (ab , ..., 2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.10.1994 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.10.1994 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 14.10.1994 als Richter am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Katrin Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (ab 10.03.2003, ..., 2008 ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.02.1992 als Richterin am Verwaltungsgericht Kassel - 3/4 Stelle, abgeordnet - aufgeführt.

Ulrich Löffel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht Kassel (ab 01.08.1988, ..., 2008)

Dr. Michael Müller-Schwefe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.06.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.06.1995 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zur Dienstposition offenbar fehlerhaft. 2010: stellvertretender Pressesprecher am Verwaltungsgericht Kassel.

Dr. Johannes Remmel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Präsident am Verwaltungsgericht Kassel (ab 20.12.2004, ..., bis 20.12.2005)

Michaela Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (ab 20.12.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1995 als Richterin am Verwaltungsgericht Kassel - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2004 als Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Stefan Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 24.11.1992, ..., 2014)  

Stefan Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 24.11.1992, ..., 2014) - Namensgleichheit mit: Michaela Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (ab 20.12.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1995 als Richterin am Verwaltungsgericht Kassel - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2004 als Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt.

Horst Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (ab 15.05.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.04.1980 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt.

Dr. h. c. Dirk Schönstädt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof / Präsident am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.08.1994 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.12.2000 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2015 als Vizepräsident am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. 2014: Präsidialreferat / Referat 1 - Personalangelegenheiten Richter und Justiziariat.   

Lutz Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vizepräsident am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1989 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Präsident am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. 

Dr. Joerg Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht (ab 06.10.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1996 unter dem Vornamen Jörg als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2007 als Richter am Hessischen Finanzgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.10.2016 als Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht aufgeführt.

Rolf Seggelke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (ab 01.07.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1994 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt.

Uwe Steinberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof / Vizepräsident am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.02.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt. 09.12.2019: "Herr Uwe Steinberg wurde am 18. Dezember 1958 in Bad Hersfeld geboren. Nach seinem Abitur 1977 und dem sich anschließenden Wehrdienst begann er im Jahr 1980 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg, welches er ab 1984 in Göttingen fortsetzte. Nach seiner 2. juristischen Staatsprüfung arbeitete Herr Steinberg 1990 als Prozessreferent beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg. Bevor 1993 die Ernennung als Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Kassel erfolgte, war er noch ein Jahr in das Bundesministerium des Innern abgeordnet. Von 1995 bis 2008 war Herr Steinberg am Verwaltungsgericht Kassel tätigt, lediglich unterbrochen von einer Abordnung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof von 2003 bis 2004. Im Jahr 2008 wurde er schließlich zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Kassel ernannt. Ab August 2015 war Herr Steinberg als Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Kassel tätig. 2016 wurde er zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel berufen. Seit August 2018 ist Herr Steinberg Vizepräsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel. Herr Steinberg war von 1995 bis 2010 nebenamtliches Mitglied des Senats für Baulandsachen bei dem Landgericht Kassel." - https://justizministerium.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/verwaltungsgericht-kassel-werner-bodenbender-ist-neuer-praesident

Hans-Günter Töpfer (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 26.06.1986, ..., 2002)

Reinhard Wintersperger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab 01.03.1979, ..., 2008)

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 


Verwaltungsgericht suspendiert Versammlungsverbote für zwei Gegendemonstrationen

19.03.2021Pressestelle:
VG Kassel

Nr. 05/2021

Die für das Versammlungsrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat mit Beschlüssen vom gestrigen Abend zwei weiteren Eilanträgen von Antragstellern gegen Versammlungsverbote der Stadt Kassel für Samstag, den 20. März 2021, stattgegeben.

Die Antragsteller meldeten bei der Stadt Kassel Versammlungen zum Thema „Ausgeschwurbelt“ sowie „Haltung zeigen für unsere Demokratie“ für den Bereich Opernplatz bzw. Frankfurter Straße/Höhe Amtsgericht an. Die Stadt Kassel verbot beide Versammlungen mit Verfügungen vom 16. März 2021. Zur Begründung führte sie aus, angesichts der steigenden Corona-Virus-Infektionen müsse zum Schutz des Grundrechts auf Leben und Gesundheit das Recht der Antragsteller auf Versammlungsfreiheit zurücktreten.

Hiergegen erhoben die Antragsteller jeweils Widerspruch bei der Stadt Kassel und stellten zugleich beim Verwaltungsgericht Kassel Eilanträge.

Die Kammer gab den Eilanträgen statt. Die Versammlungsverbote seien offensichtlich rechtswidrig. Die Stadt Kassel habe die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit verkannt. Grundsätzlich könnten zwar Gefahren, die von einem erhöhten Infektionsrisiko ausgingen, geeignet sein, ein Versammlungsverbot zu rechtfertigen. Dies sei aber nur in Extremsituationen zulässig. Eine solche sei nicht anzunehmen. Derzeit bestehe keine akute Gefahr für eine Überforderung des Gesundheitssystems. In Hessen sei der Inzidenzwert inzwischen zwar auf 100 angestiegen. Damit allein sei aber nicht die Feststellung verbunden, dass bei einer Überschreitung jegliche Versammlungen ausgeschlossen wären. Die Zahl der Verstorbenen sei massiv zurückgegangen. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass die Verbote sich auch an Personen richteten, von denen weder objektiv noch dem Anschein nach eine Gefahr oder der tragfähige Verdacht einer Gefahrverursachung im Sinne einer Verbreitung für das Corona-Virus ausgehe.

Überdies sei zu beachten, dass die Infektionsgefahr durch andere Maßnahmen soweit reduziert werden könne, dass sich ein Totalverbot als unverhältnismäßig erweise. Als mildere Maßnahmen gegenüber einem Verbot könnten zum Beispiel Auflagen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, dem Einhalten von Mindestabständen und der räumlichen Trennung der verschiedenen Demonstrationen erfolgen. Dass dies erfolglos bleibe, sei nicht dargelegt. Es sei gerade im Falle der Gegendemonstranten zu den eigentlichen Coronaversammlungen nicht im Ansatz dargetan, dass auch nur der Verdacht dafür bestünde, die Teilnehmer würden sich an entsprechende Auflagen nicht halten. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass es an ausreichenden Polizeikräften zur Sicherstellung der Einhaltung von Auflagen, insbesondere einer räumlichen Trennung fehle, zumal für diese Demonstrationen nur 200 bzw. 50 Teilnehmer angekündigt worden seien.

Aktenzeichen: 6 L 578/21.KS, 6 L 587/21.KS
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Presseinformation vom 19.03.2021: Versammlungsrecht (PDF / 233.59 KB)
Kontakt für Pressevertreter
Pressesprecherin: Richterin am Verwaltungsgericht Lohmann
stellvertretende Pressesprecherin des VG Kassel
Telefon: 0561 50669-2039
E-Mail: pressestelle@vg-kassel.justiz.hessen.de

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-suspendiert-versammlungsverbote-f%C3%BCr-zwei-gegendemonstrationen



 
Verwaltungsgericht suspendiert Versammlungsverbote
17.03.2021Pressestelle:
VG Kassel

Nr. 03/2021

Die für das Versammlungsrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat mit Beschlüssen vom heutigen Tag zwei Eilanträgen von Antragstellern gegen Ver-sammlungsverbote der Stadt Kassel für Samstag, den 20. März 2021, stattgegeben.

Die Antragsteller meldeten bei der Stadt Kassel Versammlungen und Aufzüge zum Thema „Einhaltung der Grundrechte und Demokratie. Für Frieden, Freiheit und Solidarität“ sowie „Freie Bürger Kassel - Grundrechte und Demokratie“ für den Bereich der Schwanenwiese/Platz der Deutschen Einheit bzw. der Karlsaue für den 20. März 2021 an. Die Stadt Kassel verbot beide Versammlungen und Aufzüge mit Verfügung vom 12. März 2021. Zur Begründung führte sie aus, angesichts der steigenden Coronavirus-Infektionen müsse zum Schutz des Grundrechtes von Leben und Gesundheit das Recht des Antragstellers auf Versammlungsfreiheit zurücktreten. Zudem sei davon auszugehen, dass die Versammlungsteilnehmer sich weitgehend aus der sog. Querdenker-Szene zusammensetzten. Aufgrund von Erfahrungen von bundesweiten Querdenker-Protesten und auch Erfahrungen konkret in Kassel sei die Missachtung coronabedingter Auflagen nicht auszuschließen. Es müsse auch mit Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten gerechnet werden.

Hiergegen erhoben die Antragsteller jeweils Widerspruch bei der Stadt Kassel und stellten zugleich beim Verwaltungsgericht Kassel Eilanträge.

Die Kammer gab den Eilanträgen statt. Die Versammlungsverbote seien offensichtlichrechtswidrig.

Die Stadt Kassel habe die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit verkannt. Grundsätzlich könnten zwar Gefahren, die von einem erhöhten Infektionsrisiko ausgingen, geeignet sein, ein Versammlungsverbot zu rechtfertigen. Dies sei aber nur in Extremsituationen zulässig. Eine solche sei nicht anzunehmen.

Derzeit bestehe keine akute Gefahr für eine Überforderung des Gesundheitssystems. Die Inzidenz bewege sich sowohl bundesweit als auch in Hessen und Kassel noch unter dem Wert von 100. Die Zahl der Verstorbenen sei massiv zurückgegangen. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass die Verbote sich auch an Personen richteten, von denen weder objektiv noch dem Anschein nach eine Gefahr oder der tragfähige Verdacht einer Gefahrverursachung im Sinne einer Verbreitung für das Corona-Virus ausgehe.

Überdies sei zu beachten, dass durch andere Maßnahmen (Abstandhalten/Maskentragen etc.) die Infektionsgefahr soweit reduziert werden könne, dass sich ein Totalverbot als unverhältnismäßig erweise. So seien mildere Maßnahmen als ein Verbot möglich. Zum Beispiel könnten Auflagen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen oder das Einhalten von Mindestabständen erfolgen. Die Stadt habe die Geeignetheit solcher Maßnahmen nicht mit einer tragfähigen Begründung ausgeschlossen. Die Stadt lege nicht konkret dar, weshalb gerade vorliegend ein qualifizierter Bezug zur sog. Querdenker-Szene bestehe. Das gelte auch für die Angaben der Stadt zu etwaigen Auflagenverstö-ßen in der Vergangenheit. Es fehle des Weiteren an einer tragfähigen Begründung dafür, warum selbst verstärkter Einsatz polizeilicher Kontrollen die Einhaltung der Auflagen nicht sicherstellen könne. Die Stadt habe auch im Übrigen nicht herausgearbeitet und nachvollziehbar dargelegt, warum mildere Maßnahmen wie die Reduktion der Teilneh-merzahl oder ggf. eine Ortsverlegung nicht in Betracht kämen.

Das Versammlungsverbot sei auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass Gegendemonstrationen angemeldet worden seien. Dass die Stadt unter Hinzuziehung externer Polizeikräfte, Trennung von Versammlung, Gegendemonstration und möglichen anderen Kundgebungen, Verlegung des Versammlungsortes, nicht in der Lage wäre, die Sicherheit der Versammlung zu gewährleisten, habe die Stadt nicht konkret dargelegt.

Gegen die Beschlüsse steht den Beteiligten die Beschwerde an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu.

Aktenzeichen: 6 L 562/21.KS, 6 L 573/21.KS
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Presseinformation vom 17.03.2021: Verwaltungsgericht suspendiert Versammlungsverbote (PDF / 141.7 KB)
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https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-suspendiert-versammlungsverbote

 

 


 

 

Klage

Ex-Minister Eichel will 6350 Euro mehr Pension

Dienstag, 1. November 2011 10:07

Hans Eichel war nicht nur SPD-Bundestagsabgeordneter und deutscher Finanzminister, sondern davor auch Beamter und Oberbürgermeister der Stadt Kassel. Dafür will er jetzt eine Zusatzpension und zieht vor das Bundesverwaltungsgericht.

... 

In dem Verfahren „Hans Eichel gegen Stadt Kassel“ (Aktenzeichen 2 C 57.09) geht es um die Frage, ob dem Ex-Minister seine Pensionsansprüche gegen die Stadt Kassel und das Land Hessen aufgrund des Bundesministergesetzes vollständig gekürzt werden konnten.

...

http://www.morgenpost.de/politik/article1812183/Ex-Minister-Eichel-will-6350-Euro-mehr-Pension.html

 

 

 


 

 

Keine Übernahme von Bestattungskosten für den Mörder der Mutter

Nr. 3/2010

Kassel, den 05.07.2010

Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit seinem Urteil vom 25.06.2010 einer Klage stattgegeben, mit der sich der Sohn gegen die Übernahme der Bestattungskosten für die von der Stadt Melsungen veranlasste Beerdigung seines Vaters wehrte.

Der Vater des Klägers tötete im Jahr 1992 die Mutter des Klägers, als dieser 13 Jahre alt war. Wegen Totschlags wurde der Vater zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt, die er wegen eines erfolglosen Fluchtversuchs auch vollständig verbüßte. Der Kläger und sein damals 12 Jahre alter Bruder wurden ca. 4 Jahre in einer Pflegefamilie untergebracht. Nach der Haftentlassung des Vaters hatten die Brüder keinen Kontakt zum Vater. Wegen des Tötungsdelikts wurden sie auch von ihrer grundsätzlichen Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Vater freigestellt.

Am 18.01.2010 fanden Polizeibeamte die Leiche des Vaters des Klägers auf einem Gartengrundstück im Stadtgebiet der Beklagten. Als Sofortmaßnahme beauftragten die Beamten ein Bestattungsunternehmen mit der Bergung der Leiche. Der Leiter des Ordnungsamts der Beklagten setzte sich mit dem Kläger telefonisch in Verbindung und bat um die für die Bestattung der Leiche erforderlichen Aufträge. Der Kläger weigerte sich aber unter Verweis auf das von seinem Vater an seiner Mutter begangene Tötungsdelikt. Die Beklagte erteilte daher die Aufträge zur Einäscherung und anonymen Beisetzung.

Mit dem angegriffenen Bescheid vom 04.02.2010 machte die Beklagte gegenüber dem Kläger die dabei entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 2.040,82 Euro geltend.

Diesen Bescheid hob das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 25.06.2010 auf.

Nahe Angehörige seien zwar gemäß § 13 Abs. 2, Abs. 1 Friedhofs- und Bestattungsgesetz grundsätzlich sorgepflichtig für die Leiche eines Verwandten. Weigerten diese sich, die erforderlichen Sorgemaßnahmen durchzuführen, müsse die Kommune die Beerdigung veranlassen und grundsätzlich die entstandenen Kosten beim sorgepflichtigen Angehörigen einfordern.

Dies gelte jedoch nicht immer und in jedem Fall. Es müssten die Härten berücksichtigt werden, die sich aus der strengen Regelung zur öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit naher Verwandter für Totenfürsorgemaßnahmen ergeben können. Hierbei komme es maßgeblich auf den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit an.

Hier sei es dem Kläger aufgrund des Verhaltens seines Vaters nicht zumutbar gewesen, die Kosten für dessen Bestattung zu tragen. Der Vater des Klägers habe sich mit der Tötung der Mutter nicht nur ihr gegenüber eines schweren Verbrechens schuldig gemacht, sondern auch einer besonders schweren Verfehlung gegenüber ihren gemeinsamen, damals noch minderjährigen Kindern. Das führte darüber hinaus zu der Notwendigkeit, die Kinder für ca. vier Jahre in einer Pflegefamilie unterzubringen. Im Erörterungstermin hat der Kläger zudem ausgeführt, dass sein Bruder infolge dieser Umstände „völlig abgerutscht“ sei.

Die Beklagte kann gegen dieses Urteil (Az. 6 K 422/2010.KS) die Zulassung der Berufung bei dem Hess. Verwaltungsgerichtshof beantragen.

Verantwortlich:

Ottmar Barke

Pressesprecher VG Kassel

Tel.: (0561)1007-107

Email: Ottmar.Barke@VG-Kassel.Justiz.hessen.de

 

http://www.vg-kassel.justiz.hessen.de/irj/VG_Kassel_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Kassel_Internet/sub/076/0766d5ba-8906-921f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

 

 

Presseerklärung, 18.02.2010

Familie getrennt durch Behörden und Gericht

Ein Familienvater wurde zum zweiten Mal in den Kosovo abgeschoben

Verwaltungsgericht Kassel: „Ein Gebot der Selbstbehauptung der deutschen Rechtsordnung“

Am 9. Februar 2010 wurde der junge Rom Elvis A. aus Fuldatal bei Kassel in den Kosovo abgeschoben. Der 26-Jährige, nach Roma-Recht verheiratet und Vater zweier Kinder, war bereits im Mai 2009 nach einem Aufenthalt von zehn Jahren erstmalig abgeschoben worden. Schlimme Erfahrungen im Kosovo veranlassten ihn im Januar, erneut Zuflucht in Deutschland zu suchen. Rechercheergebnisse belegen: Die Abschiebung, die die junge Familie zum zweiten Mal binnen eines Jahres auseinanderreißt, ist ein menschenrechtlicher Skandal.

Schon Elvis A.’s erste Abschiebung war unmenschlich und unverhältnismäßig. Elvis A. arbeitete mit regelmäßigem Einkommen in Kassel, hatte keinerlei Straftaten begangen und war gut integriert. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung scheiterte nur daran, dass er zwei Monate nach dem Stichtag nach Deutschland gekommen war. Seine Frau und seine beiden Söhne im Alter von einem 1 3/4-Jahr und zehn Monaten haben Aufenthaltserlaubnisse im Rahmen der Altfallregelung erhalten und dürfen damit in Deutschland bleiben. Der Ausländerbehörde war bekannt, dass Elvis A. und seine Frau lediglich noch auf die letzten Dokumente warteten, um auch nach deutschem Recht heiraten zu können. Doch am späten Abend des 25. Mai 2009 brach die Polizei die Wohnungstür der Familie auf. Elvis A. wurde am nächsten Tag in den Kosovo abgeschoben. Der jüngste Sohn war da gerade einen Monat alt. Auch der ältere Sohn musste seinen ersten Geburtstag ohne den Vater begehen.

Im Kosovo sah sich Elvis A. zunächst allen Problemen gegenüber, die viele abgeschobene Minderheitenangehörige treffen: Er konnte sich nicht registrieren lassen, er war nicht krankenversichert und bekam ohne Registrierung keine Sozialleistungen. Im Heimatort seiner Eltern stellte er fest, dass sein Elternhaus zerstört war. Nach seinen Angaben wurde er von einer Gruppe junger Albaner zunächst bedroht und später zusammengeschlagen. Nach einer notdürftigen Versorgung seines gebrochenen Nasenbeins und anderer Verletzungen – für mehr reichte das Geld nicht – habe er versucht, Anzeige zu erstatten. Die allerdings habe die Polizei nicht zu Protokoll genommen.

Vollkommen mittellos schlug sich Elvis A. in den nächsten Monaten Gast bei einer Romafamilie in Pristina durch. Dieses Obdach verlor er, als die Gastgeberfamilie aus der Schweiz abgeschobene Verwandte aufnehmen musste. Aus Furcht vor weiteren Bedrohungen durch albanische Nationalisten habe er sich entschlossen, illegal zu seiner Familie nach Deutschland zurückzukehren.

Nach seiner erneuten Einreise im Januar 2010 ging er mit seinem Rechtsanwalt Dietrich Wollschlaeger aus Hannover zur Ausländerbehörde, stellte einen Asylfolgeantrag und reichte eine Petition beim Hessischen Landtag ein. Noch vor Verlassen der Ausländerbehörde der Stadt Kassel wurde er jedoch in Abschiebungshaft genommen.

Ohne Würdigung der vorgetragenen Probleme wurde die Petition in kürzester Zeit im Eilverfahren abgelehnt, ein Abschiebungstermin umgehend für den 9. Februar festgesetzt.

Nachdem feststand, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kein weiteres Verfahren durchführen würde, stellte Elvis A.’s Rechtsanwalt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Kassel, um die Abschiebung abzuwenden. Er bezog sich bei der Begründung nicht nur auf die Gefährdung im Kosovo, sondern auch auf die unzumutbare Familientrennung und – untermauert durch ein fachärztliches Gutachten – die bereits eingetretenen psychischen Folgen der Abschiebung bei seiner Frau.

Doch der Einzelrichter des VG Kassel machte erneut kurzen Prozess. Elvis A.’s Erlebnissen im Kosovo maß er keinerlei Bedeutung bei und verwies ihn darauf, im üblichen Verfahren ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung zu beantragen. Dass die Familie durch die erste Abschiebung überhaupt erst getrennt wurde, interessierte den Richter genauso wenig wie die praktischen Schwierigkeiten, jetzt ein Visum zu erhalten, denn der Familienvater unterlag bereits nach der ersten Abschiebung einer Einreisesperre. Deren Aufhebung kann er erst nach einiger Zeit beantragen. Eine der Voraussetzungen: die Bezahlung der Abschiebungskosten. Die absehbare lange Familientrennung wird vom Richter mit schrägen Vergleichen bagatellisiert: Kinder von Seeleuten oder Soldaten im Auslandseinsatz müssten ja auch zeitweise ohne ihren Vater auskommen. Bei ihnen ist allerdings absehbar, dass sie zurückkehren und wann.

Der aktuelle Stand: Zwei kleine, zutiefst verstörte Kinder ohne ihren Vater, der alle Hände voll zu tun hat, sich selbst zu helfen, eine psychisch kranke Mutter, der niemand sagen kann, wann und wie dieses grausame Spiel, das mit der Familie getrieben wird, endet.

Warum es stattfinden musste, hat der Einzelrichter in seinen Beschluss vom 8. Februar 2010 hineingeschrieben: „Es ist ein Gebot der Selbstbehauptung der deutschen Rechtsordnung, gerade bei derartigen Fällen der Umgehung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen am Erfordernis der kontrollierten Einreise festzuhalten.“

Kontakt: Tel. 069 23 06 95 E-Mail: presse@proasyl.de

Bastian Wrede, Flüchtlingsrat Niedersachsen (recherchiert Roma-Abschiebungen in den Kosovo): 05121 15 605

http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/familie_getrennt_durch_behoerden_und_gericht/back/714/

 

 

 

 


 

 

Nr. 13/2009

Der langjährige Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Kassel Vorsitzender Richter Ottmar Barke wurde mit Urkunde des Hess. Ministers der Justiz Jörg-Uwe Hahn vom heutigen Tage zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel ernannt.

Herr Barke, der vor seinem Jurastudium von 1973 bis 1978 an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Kriminalbeamter des Landes Hessen war, absolvierte sein juristisches Referendariat beim Landgericht in Limburg.

Am 02.03.1981 trat er in den Richterdienst beim Amtsgericht Kassel ein und wechselte ein Jahr später in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Am 02.03.1984 wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht Kassel ernannt.

Bevor er am 01.08.1991 zum Richter am Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel berufen wurde, war er 3 Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Staatsgerichthof des Landes Hessen in Wiesbaden. 1999 ließ er sich an das Verwaltungsgericht Kassel unter Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht zurückversetzen. Seit dieser Zeit nimmt er hier die Aufgaben eines Vorsitzenden Richters der 6. Kammer war, der vorwiegend das kommunale Abgabenrecht (Beitrags- und Gebührenrecht für öffentliche Einrichtungen) zugeteilt ist. Seit der Suspendierung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel Dr. Remmel 2006 ist er zusätzlich kommissarischer Vorsitzender der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (öffentliches Dienstrecht) sowie Vorsitzender der Disziplinarkammer (Ahndung von Dienstpflichtverletzungen nach hess. Beamtenrecht). Pressesprecher des Gerichts ist er seit April 2002.

Er ist nebenamtlicher Dozent an der Altenpflegeschule Hofgeismar seit 1995, Referent beim Volksheimstättenwerk sowie beim Verwaltungsseminar Kassel in den Bereichen des kommunalen Abgabenrechts ( Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht, Wasser- und Abwasserabgabenrecht).

Seit 35 Jahren ist er verheiratet, ist Vater von drei erwachsenen Kindern und wohnt mit seiner Ehefrau in Hofgeismar.

 

Verantwortlich:

Ottmar Barke

Pressesprecher VG Kassel

Tel.: (0561)1007-107

Email: Ottmar.Barke@VG-Kassel.Justiz.hessen.de

Tischbeinstraße 32

34121 Kassel

Verantwortlich: Präsident des VG Lutz Schröder

Telefon (0561) 1007-105

Telefax (0561) 1007-181

E-Mail-Adresse: pressestelle@vg-kassel.justiz.hessen.de

 

http://www.vg-kassel.justiz.hessen.de/irj/VG_Kassel_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Kassel_Internet/sub/7bb/7bb253d9-a923-321f-3efe-f97ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

 


 

 

Dienstschluss für Richter R.

Kinderpornobilder auf dem Computer: Verwaltungsgerichtspräsident muss gehen

FRANKFURT/KASSEL. Im Disziplinarverfahren ist es die Höchststrafe: Dr. Johannes R., suspendierter Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel, soll laut Beschluss des Richterdienstgerichtes am Landgericht Frankfurt aus dem Richterdienst entfernt werden.

Der 54-jährige Richter war bereits im Januar 2007 per Strafbefehl rechtskräftig zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbuße von 4800 Euro verurteilt worden, weil er über Jahre über 1000 kinderpornografische Bilder auf seinen Computer heruntergeladen und zum Teil auch gespeichert hatte.

Schock für die Justiz

Die Ermittler waren dem damals in Marburg lebenden Richter auf die Spur gekommen in Zusammenhang mit Ermittlungen der Kriminalpolizei in Cottbus gegen einen Kinderpornoring. Ein Schock für die hessische Justiz, R. war sowohl bei Gericht als auch an seinem Wohnort Marburg ein hoch angesehener Mann.

R. war daraufhin suspendiert worden, behielt jedoch zunächst seine Bezüge in Höhe von rund 6000 Euro netto, weiter, später wurden sie auf 80 Prozent gekürzt.

Entzug der Einkünfte

Das Urteil vom Freitag, gegen das in einer Vier-Wochen-Frist ab Zustellung allerdings Berufung zugelassen wurde, bedeutet den Entzug der Einkünfte und aller Pensionsleistungen. Allerdings, so Gerichtssprecher Klaus Wiens, würden die Betroffenen in diesen Fällen in der Rentenversicherung nachversichert. Dies bedeute erhebliche Einbußen.

Heidemarie Renk, Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt, hatte es sich am Freitagmorgen wirklich nicht leicht gemacht. Nach einem schweren Unfall erst vor zwei Tagen aus dem Krankenhaus entlassen, kam sie noch per Rollstuhl und mit Krücken ins Gericht und wählte für die Urteilsverkündung ihr eher kleines Dienstzimmer. Die Anwältin des Landes Hessen und eine Hand voll Journalisten lauschten der zwischen Computer und Zimmerpflanzen sitzenden Richterin gleichwohl höchst interessiert.

Denn obwohl in Disziplinarverfahren nicht üblich, begründete Renk aufgrund des öffentlichen Interesses an dem Fall die Entscheidung, die sie gemeinsam mit zwei weiteren Berufsrichtern getroffen hatte: Der Beklagte habe die Achtung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Amtsführung und in die Richterschaft beschädigt. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn müsse als endgültig zerstört angesehen werden. "Eine mildere Maßnahme kam deshalb nicht infrage", so Renk. Zerstört dürfte auch das Vertrauensverhältnis zu seinen Kollegen sein, deren Chef er seit 2004 war. Denn die entdeckten heimlichen Vorlieben des Juristen lösten am Verwaltungsgericht in Kassel blankes Entsetzen aus, das noch heute anhält.

R. war nicht bei Verkündung

Wie der inzwischen in Süddeutschland lebende R., der die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, nun reagieren wird, war gestern nicht zu erfahren. Prozessbeteiligte meinten zwar, ihn am Morgen im Gericht in Frankfurt gesehen zu haben.

Zur Urteilsverkündung erschienen jedoch vermutlich aufgrund des Medieninteresses weder er noch sein Anwalt.

 

gefunden auf http://forum.hna.de/forum/viewtopic.php?pid=41655

am 20.12.2008

 

 

 


 

 

Kassel

Kinderpornos auf Richter-PC

 

| 18.10.06, 14:00 |

Wegen einer Vielzahl kinderpornografischer Bilder auf seinem Privat-Computer laufen Ermittlungen gegen den Präsidenten des Kasseler Verwaltungsgerichts.

Die Staatsanwaltschaft Marburg bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der „Wetzlarer Neuen Zeitung“. Der 54 Jahre alte promovierte Jurist ist nach Auskunft des hessischen Justizministeriums derzeit „dienstunfähig erkrankt“. Die von der Zeitung genannte Zahl von 1000 heruntergeladenen Porno-Dateien wollte die Marburger Justizsprecherin Annemarie Wied nicht bestätigen.

Hinweise aus anderem Verfahren

Es sei noch Gegenstand der Ermittlungen, ob alle vorgefundenen Bilder einen Straftatbestand erfüllen. Aus diesem Grund werde sich das Verfahren voraussichtlich in die Länge ziehen, sagte Wied. Der Beschuldigte sei bereits vernommen worden und habe sich zu den Vorwürfen geäußert. Über den Inhalt der Erklärung machte Wied keine Angaben. Hinweise auf den in Marburg lebenden Richter seien aus einem anderen Ermittlungsverfahren gekommen, das die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Cottbus führt.

Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat beim Richterdienstgericht beantragt, dem Präsidenten vorläufig die Führung seiner Amtsgeschäfte zu untersagen und ihn in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Gegenwärtig sei der Mann „dienstunfähig erkrankt“. Abhängig vom Strafverfahren werde sich ein Disziplinarverfahren anschließen.

(ast/dpa)

http://www.focus.de/panorama/welt/kassel_nid_37653.html

 

 

 

 

 

 


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