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Verwaltungsgericht Freiburg
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Telefon: 0761 / 7080-0
Fax: 0761 / 7080-888
E-Mail: poststelle@vgfreiburg.justiz.bwl.de
Internet: https://verwaltungsgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Freiburg (12/2023)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 16.10.2023 - https://verwaltungsgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Das+Verwaltungsgericht/Geschaeftsverteilung
Bundesland Baden-Württemberg
Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg: Christoph Sennekamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 01.06.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.01.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.11.2007 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 mit dem Geburtsjahr 1947 ab 19.02.2002 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 mit dem Geburtsjahr 1970 ab 01.10.2009 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.06.2014 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.06.2017 als Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. 2012: 4. Kammer / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg.
Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg: Wolfgang Albers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 19.07.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 14.10.1987 als Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1998 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.11.1998 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.07.2016 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt.
In Baden-Württemberg gibt es vier Verwaltungsgerichte und den Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg als Beschwerdegericht:
Die vier erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Die Gerichtsbezirke entsprechen den vier Regierungsbezirken (Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Stuttgart) in Baden-Württemberg.
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - in Mannheim zuständig.
Beschwerdegericht für Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist das Bundesverwaltungsgericht - in Leipzig
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Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
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Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Verwaltungsgericht Freiburg :
1. Kammer
Heinrich Reinig - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 1. Kammer / Internetverantwortlicher (ab , ..., 2008, 2009)
Dr. Demmler - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 1. Kammer (ab , ..., 2009)
Dr. Dagmar Leven - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 1. Kammer / stellvertretende Pressesprecher (ab , ..., 2008, 2009)
2. Kammer
Gabriela Kraft-Lange (Jg. 1964) - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 2. Kammer (ab 18.11.1996, ..., 2009)
Wiestler - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 2. Kammer (ab , ..., 2009)
Bostedt - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 2. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Dr. Osteneck - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 2. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
3. Kammer
Ecker - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 3. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Dreßler - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 3. Kammer (ab , ..., 2009)
Matejka - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 3. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
4. Kammer
Christoph Sennekamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 01.06.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.01.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.11.2007 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 mit dem Geburtsjahr 1947 ab 19.02.2002 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 mit dem Geburtsjahr 1970 ab 01.10.2009 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.06.2014 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.06.2017 als Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. 2012: 4. Kammer / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg.
Doetsch - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 4. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Leven - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 4. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
5. Kammer
Hoch - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 5. Kammer (ab, ..., 2008, 2009)
Dr. Hammer - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 5. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Neumann - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 5. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Dr. Schaefer - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 5. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
6. Kammer
Lederer - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 6. Kammer (ab, ..., 2008, 2009)
Budzinski - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 6. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Jann - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 6. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Dickhaut - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 6. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
7. Kammer - aufgelöst?
Buhl - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 7. Kammer (ab, ..., 2008)
Dr. Demmler - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 7. Kammer (ab , ..., 2008)
Dreßler - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 7. Kammer (ab , ..., 2008)
Wiestler - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 7. Kammer (ab , ..., 2008)
8. Kammer - fehlt
9. Kammer
Hoch - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 9. Kammer (ab, ..., 2008, 2009)
Ecker - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 9. Kammer (ab , ..., 2009)
Dr. Hammer - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 9. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Buhl - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 9. Kammer (ab, ..., 2008)
10. Kammer
Lederer - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 10. Kammer (ab, ..., 2008, 2009)
Doetsch - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 10. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Jann - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 10. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Wiestler - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 10. Kammer (ab , ..., 2008, 2009)
Gabriela Kraft-Lange (Jg. 1964) - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg / 10. Kammer (ab 18.11.1996, ..., 2009)
Richter am Verwaltungsgericht Freiburg - alphabetisch:
Wolfgang Albers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 19.07.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 14.10.1987 als Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1998 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.11.1998 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.07.2016 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt.
Klaus Döll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 16.04.2018, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 01.02.1994 als Richter auf Probe im Bezirk des Verwaltungsgerichtsbezirk Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 14.02.1997 als Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtstdatum ab 14.02.1997 als Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtstdatum ab 16.04.2018 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. 2009: Beisitzer 3. Kammer / Pressesprecher. Verwaltungsgericht Freiburg - GVP 16.10.2023: Vorsitzender Richter / 10. Kammer. Badische Zeitung - 29.06.2024: "Verwahrlost, auf Pflege angewiesen und ohne ein ordentliches Zuhause: In einer Rebhütte lebt ein 89-Jähriger, bis ihn der Rettungswagen holen muss. Jetzt zwingt ein Gericht die Gemeinde Ihringen den Mann unterzubringen."
Dr. Jochen Haller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 02.11.1995, ..., 2009) - Presserechtlich verantwortlich für den Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Freiburg
Gabriela Kraft-Lange (Jg. 1964) - Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg - 2. Kammer (ab 18.11.1996, ..., 2009)
Christoph Sennekamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 01.06.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.01.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.11.2007 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 mit dem Geburtsjahr 1947 ab 19.02.2002 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 mit dem Geburtsjahr 1970 ab 01.10.2009 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.06.2014 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.06.2017 als Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. 2012: 4. Kammer / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Freiburg.
Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Freiburg tätig:
Bernward Büchner (geb. 12.04.1937) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 27.12.1979, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 27.12.1979 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. 2009 Vorstandsmitglied - http://www.juristen-vereinigung-lebensrecht.de/index.php?item=5
Dr. Werner Cordes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / 1. Kammer (ab 01.01.2001, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 16.10.1992 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. 23.09.2010: "Forschungsbetrüger muss um seinen Doktortitel kämpfen. Jan Hendrik Schön wurde für den Nobelpreis gehandelt und flog als Fälscher auf. Jetzt steht der Konstanzer Forscher in Freiburg vor Gericht. Ihm soll der Doktortitel entzogen werden." - http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/forschungsbetrueger-muss-um-seinen-doktortitel-kaempfen--35772268.html
Peter Knorr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg (ab , ..., 2017) - iim Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.1992 als Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. 2009: 4. Kammer. GVP 01.11.2017: Vorsitzender Richter - 5. Kammer.
Klaus Lernhart (geb. 1947 in Bell, Hunsrück) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / 10. Senat (ab , ..., 2009) - nach der zweiten juristischen Staatsprüfung zunächst am Verwaltungsgericht Freiburg tätig. Einer Abordnung an das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis folgte von 1980 bis 1982 eine zweijährige Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz in Bonn. Danach Rückkehr an das Verwaltungsgericht Freiburg, wo er, unterbrochen von der Abordnung an den VGH, bis zu seiner Ernennung zum Richter am VGH im Mai 1991 tätig war. Im Oktober 1996 wechselte er als Vorsitzender Richter wieder zum Verwaltungsgericht Freiburg, dessen Vizepräsident er seit Januar 2002 war.
Jens Michaelis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg / Präsident am Verwaltungsgericht Freiburg (ab 01.06.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.1998 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt. Ab 16.10.2000 Vizepräsident am Verwaltungsgericht Sigmaringen. 2012: Vorsitzender Richter - 2. Kammer
Thomas Schäuble (* 23. Juli 1948 in Hornberg; † 3. Januar 2013 in
Gaggenau) war ein deutscher Jurist, Politiker der CDU und Manager.
Thomas
Schäuble kam 1948 als jüngster von drei Söhnen des CDU-Politikers Karl Schäuble,
der von 1947 bis 1952 Abgeordneter im badischen Landtag war, und dessen Frau
Gertrud, geb. Göhring, zur Welt. Die Familie lebte in Hornberg/Schwarzwald im
damaligen Landkreis Wolfach, wo sein Vater als kaufmännischer Leiter einer
Buntweberei und später als Steuerberater arbeitete.[1]
Schäuble war
verheiratet und hatte drei Kinder. Seine Frau Brigitte war von 2007 bis 2015
Bürgermeisterin (1. Beigeordnete) der Stadt Gaggenau. Sein Bruder war der
CDU-Politiker und ehemalige Bundesfinanzminister und Präsident des Deutschen
Bundestages Wolfgang Schäuble.
Nach dem Abitur 1967 am Gymnasium in Hausach,
dem heutigen Robert-Gerwig-Gymnasium, studierte Thomas Schäuble
Rechtswissenschaft und Staatswissenschaft zuerst an der
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, später an der FU Berlin. Nach seiner
Promotion wurde er Richter am Verwaltungsgericht Freiburg.
1984 wechselte er
in die Politik und wurde zum Oberbürgermeister der Stadt Gaggenau gewählt. Von
1988 bis 2004 war Thomas Schäuble Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg
für den Wahlkreis Rastatt. 1991 wurde er Verkehrsminister (Kabinett Teufel I),
1992 Justizminister (Kabinett Teufel II) und 1996 Innenminister, im
Oktober/November 1998 gleichzeitig Minister für Umwelt und Verkehr. Ab 1999 war
er Vorsitzender des Bundesfachausschusses Innenpolitik der Bundes-CDU, damit
auch beratendes Mitglied im CDU-Bundesausschuss.
Nach dem Rücktritt seines
Bruders Wolfgang Schäuble am 16. Februar 2000 vom Fraktions- und Parteivorsitz
der CDU infolge der CDU-Spendenaffäre übte Thomas Schäuble öffentlich heftige
Kritik an Helmut Kohl. Er warf diesem vor, die Erneuerung der CDU durch sein
Beharren im Amt schwer behindert zu haben und sprach sich dafür aus, juristisch
gegen Kohl vorzugehen, „selbst wenn das nicht ganz einfach ist angesichts der
Befindlichkeit der Partei“. Wörtlich sagte er: „Ich verabscheue Herrn Kohl, und
da kann ich für die ganze Familie sprechen.“[2][3]
Erwin Teufel,
Ministerpräsident von 1991 bis 2005, hatte Schäuble zu seinem Nachfolger
ausersehen. Er wollte aber keinen exakten Zeitpunkt für die Amtsübergabe nennen,
was Schäuble kritisierte. Er trat im Juli 2004 von seinem Ministeramt zurück
(Nachfolger als Innenminister wurde Heribert Rech) und wurde Alleinvorstand der
landeseigenen Badischen Staatsbrauerei Rothaus. Er legte sein Abgeordnetenmandat
zum 31. Juli 2004 nieder.[4] Für ihn rückte Karl-Wolfgang Jägel ins Direktmandat
(Landtagswahlkreis Rastatt) und damit in den Landtag nach.
Im Juli 2012
erlitt Schäuble auf einer Wanderung im Schwarzwald einen Herzinfarkt. Er lag bis
zu seinem Tod am 3. Januar 2013 im Wachkoma.[5][6][7][8]
Der Aufsichtsrat der
Staatsbrauerei Rothaus setzte am 6. September 2012 das bisherige
Aufsichtsratsmitglied Gerhard Stratthaus, Ex-Finanzminister Baden-Württembergs,
als Interimvorstand bis Ende 2012 ein.[9] Schäuble starb an den Folgen des
Infarkts.[10]
https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Sch%C3%A4uble
Prisca Schiller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.08.1996 als Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg aufgeführt - GVP 2010: 4. Kammer. 22.05.2012: "Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende" - 12 S 2935/11 -http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1276920/index.html?ROOT=1153033
Rechtsanwälte:
Sonstige:
Urteil: Ungeimpfte haben Anspruch auf Entschädigung nach
Quarantäne Verdienstausfall muss erstattet werden
VERÖFFENTLICHT
AM 02. Mai 2023
Von Kai Rebmann
Nichts wurde unversucht gelassen,
um möglichst viele Bundesbürger zur sogenannten „Corona-Impfung“ zu bewegen. Los
ging es mit Gratis-Bratwürsten oder Freikarten für Bundesliga-Spiele. Nachdem
sich aber schon bald herausgestellt hatte, dass sich damit kaum noch jemand
hinter dem Ofen hervorlocken lässt, wurden die richtig schweren Geschütze
aufgefahren. Man drohte den Menschen offen mit der Vernichtung der
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Existenz.
Letzteres geschah unter
anderem durch die Verordnung einer, wie man spätestens heute weiß, sowohl
hinsichtlich ihrer Länge als auch ihrer Strenge vollkommen sinnbefreiten und vor
allem rechtswidrigen Quarantäne unter gleichzeitiger Verweigerung der Erstattung
des damit verbundenen Verdienstausfalls. Die Guten, sprich die Geimpften, kamen
dabei jedoch ins Töpfchen, während auf die Schlechten, ergo die Ungeimpften, das
Kröpfchen wartete. Verdienstausfall wurde zwar erstattet, aber nur jenen, die
sich brav an die Regeln hielten und „die Ärmel hochkrempelten“.
Als
Grundlage dafür diente das Infektionsschutzgesetz, genauer gesagt der Paragraf
56. Dort heißt es unter anderem: „Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2
erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen
Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im
Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen
wurde […] eine Absonderung hätte vermeiden können.“
Klage einer Zeitarbeitsfirma erfolgreich
Auf eben diesen Passus berief
sich im vorliegenden Fall auch das Land Baden-Württemberg bzw. das
Regierungspräsidium Freiburg. Der Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma infizierte
sich Ende 2021 mit Corona und musste sich deshalb in der Zeit vom 9. bis 24.
Dezember in Quarantäne begeben. Symptome, die zu einer tatsächlichen
Arbeitsunfähigkeit hätten führen können, verspürte der Mann jedoch nur an den
ersten fünf Tagen. In den folgenden zehn Tagen blieb der Arbeitnehmer zwar
symptomfrei, war laut den durchgeführten Tests aber weiterhin „positiv“. Die
„Anordnung einer Absonderung“ blieb deshalb bis Heiligabend bestehen.
Die
Zeitarbeitsfirma zahlte ihrem Mitarbeiter daraufhin einen Verdienstausfall in
Höhe von 476,39 Euro und verlangte diesen Betrag vom Land Baden-Württemberg
zurück. Das Regierungspräsidium Freiburg berief sich seinerseits aber auf das
Infektionsschutzgesetz und verweigerte die Erstattung, da der Mitarbeiter nicht
geimpft war und deshalb die angeordnete Quarantäne – so die Sichtweise im Ländle
– hätte vermeiden können. Ferner sei die „Impfung“ in Deutschland seit Januar
2021 „öffentlich empfohlen“ und seit September 2021 habe es ausreichend
Impfstoff gegeben, um die gesamte Bevölkerung mit zwei Dosen zu impfen, so die
weitere Argumentation.
Das Verwaltungsgericht Freiburg bezog indes einen
anderen Standpunkt. Die Richter im Breisgau vertreten zwar die Meinung, dass die
Impfung „sinnvoll“ sei, aber eben nicht geeignet, um eine Quarantäne „mit weit
überwiegender Wahrscheinlichkeit“ zu vermeiden. Stichwort „Schutzimpfung“: Das
Robert-Koch-Institut habe die Impfeffektivität zum fraglichen Zeitpunkt, also im
Dezember 2021, zwar mit 68 Prozent angegeben. Dieser Wert berücksichtigt jedoch
nur solche Fälle, die auch symptomatisch verlaufen sind. Unter Einbeziehung der
symptomlos infizierten Geimpften sinkt dieser Wert entsprechend weiter ab.
Urteil noch nicht rechtskräftig
In erster Instanz wurde das Land
Baden-Württemberg im Rahmen der vorliegenden Verpflichtungsklage zur Erstattung
des Verdienstausfalls an die Zeitarbeitsfirma verurteilt. Mit „dieser Impfung“
sei eine Quarantäne „nicht sicher“ zu vermeiden gewesen, so der Tenor in der
Urteilsbegründung, weshalb die Erstattung auch für Ungeimpfte zu bezahlen sei.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Diesem Fall wurde
seitens des Gerichts „grundsätzliche Bedeutung“ beigemessen, weshalb es die
Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim ausdrücklich zugelassen hat.
https://reitschuster.de/post/urteil-ungeimpfte-haben-anspruch-auf-entschaedigung-nach-quarantaene/
Wahlanfechtungsinitiative vor Verwaltungsgericht
Gegen die Müllheimer Bürgermeisterwahl wird geklagt
So schnell wird Müllheim nicht zur Ruhe kommen: Die Initiative, die die Bürgermeisterwahl angefochten hat und damit vor dem Landratsamt keinen Erfolg hatte, ist nun vors Freiburger Verwaltungsgericht gezogen.
MÜLLHEIM. So schnell wird Müllheim nicht zur Ruhe kommen. Die Initiative, die die Bürgermeisterwahl angefochten hat und damit vor dem Landratsamt keinen Erfolg hatte, ist nun vors Freiburger Verwaltungsgericht gezogen. Am Donnerstag dieser Woche, so Uwe Hermann, der sich als einziger der Gruppe zu erkennen gibt, sei Klage eingereicht worden.
Uwe Hermann begründet den Schritt unter anderem mit einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung des Landratsamts. Darin sei nicht nur die Adresse des Verwaltungsgerichts falsch angegeben worden – Dreisamstraße 9 statt Habsburger Straße 103, fälschlicherweise habe das Landratsamt auch behauptet, die Markgräfler Landart GmbH von Astrid Siemes-Knoblich sei nach wie vor im Handelsregister zu finden.
...
Wahlanfechtung Bürgermeisterwahl Müllheim
Datum: 12.01.2012
Kurzbeschreibung: Hinweis auf Gerichtstermin am 28.02.2012
Am
Dienstag, den 28. Februar 2012,
um 9:00 Uhr im Sitzungssaal VII im 5. OG
des Verwaltungsgerichts Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
wird die 5. Kammer des Verwaltungsgericht Freiburg eine mündliche Verhandlung betreffend die Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Müllheim (5 K 2499/11) durchführen.
Dazu geladen wurden die beiden Kläger, das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, das als Wahlaufsichtsbehörde des beklagten Landes deren Einspruch gegen die Wahlanfechtung zurückgewiesen hat, sowie als Beigeladene die Stadt Müllheim und die am 30.10.2011 gewählte Bewerberin.
Mit der Wahlanfechtungsklage wird geltend gemacht, die gewählte Bewerberin habe die Wählerschaft mit der Angabe, erfolgreiche Unternehmerin zu sein, getäuscht, außerdem hätten Mitglieder des Gemeinderats gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen und verschiedene Institutionen und Personen des öffentlichen Lebens in Müllheim hätten durch ihre öffentliche Unterstützung der Bewerberin bei den Wählern den Eindruck erweckt, sie sei die einzig wählbare Kandidatin. Das Landratsamt hat in seiner mit der Klage angefochtenen Entscheidung zwei der drei Einspruchsgründe mit der Begründung zurückgewiesen, sie seien erst verspätet geltend gemacht.
http://www.vgfreiburg.de/servlet/PB/menu/1273694/index.html?ROOT=1192792
Terminsankündigung: Bündnis 90/Die Grünen beanstanden
Aufsichtsratswahl in Kirchzarten
Datum: 12.03.2009
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 12.03.2009
Am
Dienstag,
den 17. März 2009 um 12:00 Uhr
im Verhandlungssaal IV (Zi.Nr. 324) im 3.OG
des Verwaltungsgerichts Freiburg
in der Habsburgerstr. 103
wird die 5.
Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über die von der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen gegen die Gemeinde Kirchzarten erhobene Klage (5 K 650/07) wegen der Wahl
von drei Aufsichtsratsmitgliedern für die Energie- und Wasserversorgung
Kirchzarten GmbH mündlich verhandeln.
Das Verfahren hat folgenden
Hintergrund:
Der Gemeinderat Kirchzarten, der aus Fraktionen der CDU
(sieben Mitglieder), der SPD (sechs Mitglieder), von Bündnis 90/Die Grünen (fünf
Mitglieder) und der Freien Wähler (FWG - vier Mitglieder) besteht, stellt neben
dem Bürgermeister drei Aufsichtsratsmitglieder der Energie- und Wasserversorgung
Kirchzarten GmbH. Bei einer ersten Wahl am 8.9.2004 wählte der Gemeinderat seine
Mitglieder Franz Kromer (SPD), Walter Rombach (CDU) und Dr. Harald Schauenberg
(FWG) in den Aufsichtsrat. Die Bewerberin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Frau Barbara Schweizer, erhielt am wenigsten Stimmen und war damit nicht
gewählt.
Nachdem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beanstandet hatte,
dass die Wahl als Mehrheitswahl und nicht als Verhältniswahl durchgeführt worden
war, und der Bürgermeister von Kirchzarten außerdem darauf hingewiesen hatte,
dass er selbst zu Unrecht mit abgestimmt habe, wurde die Wahl am 19.12.2006 als
Verhältniswahl wiederholt. Zur Abstimmung standen zwei Wahlvorschläge:
Wahlvorschlag 1 umfasste die Gemeinderatsmitglieder Kromer, Rombach und Dr.
Schauenberg, Wahlvorschlag 2 bestand nur aus Frau Schweizer. Auf Wahlvorschlag 1
entfielen 16 Stimmen, auf Vorschlag 2 4 Stimmen. Darauf gelangte der Gemeinderat
unter Anwendung des d’Hondtschen Zählverfahrens zu dem Ergebnis, dass die
Gemeinderatsmitglieder Kromer, Rombach und Dr. Schauenberg gewählt seien.
Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen möchte nun gerichtlich festgestellt
wissen, dass die Wahl vom 19.12.2006 rechtswidrig und damit ungültig ist. Sie
ist der Auffassung, die Zulassung des gemeinsamen Wahlvorschlags 1 habe gegen
das Demokratieprinzip verstoßen. Das Wahlergebnis spiegele nicht die
Zusammensetzung des Gemeinderats wieder. Der kurzfristige Zusammenschluss, der
hinter dem gemeinsamen Wahlvorschlag stehe, sei von den Bürgern nicht gewählt
worden.
Rubrik 'Südwest-Umschau' - SWP - 24.01.2008
PSYCHOTERROR / Neuer Name für den Nachwuchs
Kindeswohl geht vor
Kinder von Stalkern können nach der Scheidung der Eltern sofort den Namen der Mutter annehmen, wenn der Vater die Familie belästigt und verfolgt.
Vor dem Freiburger Verwaltungsgericht ist jetzt ein vorbestrafter Vater gescheitert, der versucht hatte, Widerspruch gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Änderung des Familiennamens seiner Kinder einzulegen. (Aktenzeichen 4 K 2244/07). Nach Überzeugung des Gerichts ist den 13 und 15 Jahre alten Kindern nicht zuzumuten, auf die Änderung ihres Nachnamens bis zu deren Rechtskraft zu warten. "Die Namensänderung ist nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit im Interesse des Kindeswohls erforderlich", hieß es. Die Kinder hätten den verständlichen Wunsch, nicht durch das Führen des Familiennamens des Vaters ständig an ihn und seine Taten erinnert zu werden, urteilten die Richter. Sie wollten auch durch eine Namensänderung Abstand von ihm gewinnen. Regelmäßig könne eine derartige Änderung allerdings nicht für sofort vollziehbar erklärt werden. Angaben des Verwaltungsgerichts zufolge hatten die beiden Kinder jahrelang unter dem Psychoterror ihres Vaters gelitten. Die Tochter habe bereits die Schule gewechselt, um den Nachstellungen ihres Vaters zu entgehen. Vom Landgericht Freiburg war der Mann verurteilt worden, sich der Mutter und den Kindern nicht mehr als 200 Meter zu nähern; die Schule des Sohnes hatte ihm schon Hausverbot erteilt. Der Vater kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.
LSW
Kommentar Väternotruf:
So einfach kann das sein, denkt der naive Bürger, ohne zu wissen, welche näheren Umstände, wie etwa Umgangsvereitelung durch die Mutter, den Vater bewegt haben können, sich seinen Kindern zu nähern.
Was hier wirklich passiert ist, wissen wir nicht. Wir wissen aber, wie in Deutschland staatlicherseits mit Vätern umgegangen wird, die sich nicht damit abfinden wollen, dass die Mütter ihrer Kinder sich als Besitzerin der Kinder aufführt, nicht selten dabei unterstützt von Mitarbeiter/innen in Jugendämtern und Familienrichter.