Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Eschwege

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 

Das Amtsgericht Eschwege wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.


 

 

Amtsgericht Eschwege

Friedrich-Wilhelm-Straße 39

37269 Eschwege

 

Telefon: 05651 / 339-1201

Fax: 05651 / 339-1251

 

E-Mail: verwaltung@ag-eschwege.justiz.hessen.de

Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AG-Eschwege

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Eschwege (05/2022)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Hessen eigentlich Steuern, wenn die Hessische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. 

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.

 

 

Bundesland Hessen

Landgericht Kassel

Oberlandesgericht Frankfurt/Main

 

 

Direktor am Amtsgericht Eschwege: Dr. Klaus Seubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Eschwege / Direktor am Amtsgericht Eschwege (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.05.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 13.12.2004 als Richter am Amtsgericht Eschwege aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.09.2020 als Direktor am Amtsgericht Melsungen aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 51). 2009: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Eschwege. Amtsgericht Eschwege - GVP 08.06.2010: nicht aufgeführt. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.01.2011, 01.11.2011: Familiensachen. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.01.2017. 09.05.2022: "Nachdem der Direktor des Amtsgerichts Eschwege, Herr Dr. Alexander Wachter, bereits im März 2020 auf die Funktion des Regierungsvizepräsidenten in das Regierungspräsidium Kassel gewechselt war, ist nunmehr der Direktor des Amtsgerichts Melsungen, Herr Dr. Klaus Seubert, zum Direktor des Amtsgerichts Eschwege ernannt worden. Für Dr. Seubert, der seinen Dienst am Amtsgericht Eschwege am 16. Mai 2022 antreten wird, bedeutet der Wechsel an das Amtsgericht Eschwege eine Rückkehr an seine alte Wirkungsstätte. Dr. Seubert ist seit über 20 Jahren in der hessischen Justiz tätig. Nach langjähriger Tätigkeit als Richter am Amtsgericht Eschwege war er zuletzt zum 29. September 2020 zum Behördenleiter des Amtsgerichts Melsungen berufen worden. Dr. Seubert engagiert sich neben seinen richterlichen Aufgaben und seiner Tätigkeit in der Gerichtsverwaltung seit vielen Jahren in großem Umfang bei der Ausbildung junger Juristinnen und Juristen sowie im Bereich der Prüfungen der Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Beamten des mittleren Dienstes. ... Dr. Klaus Seubert wurde am 21. März 1970 in Eschwege geboren. Nach seinem Studium in Göttingen und erfolgreichen Abschlüssen beider juristischen Staatsprüfungen in Niedersachsen und Hessen trat er im Mai 2001 in den Richterdienst des Landes Hessen ein. Herr Dr. Seubert war zunächst bei dem Amtsgericht Kassel und seit September 2001 bei dem Amtsgericht Eschwege tätig. Im Jahr 2010 war er an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. Bereits seit 2009 nahm Herr Dr. Seubert bei dem Amtsgericht Eschwege Verwaltungsaufgaben wahr und war dort seit dem Frühjahr 2020 für die Dienst- und Personalgelegenheiten der nichtrichterlichen Bediensteten zuständig. Zum 29.09.2020 erfolgte die Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts Melsungen, ab dem 16.05.2022 wird er in gleicher Funktion beim Amtsgericht Eschwege tätig sein. Herr Dr. Seubert ist Mitglied des Präsidialrates für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Hessen sowie des Prüfungsausschusses für Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Beamte des mittleren Dienstes, prüft im ersten juristischen Staatsexamen und ist als Lehrbeauftragter an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Kassel sowie mit Vorlesungen zum Betreuungsrecht für Sozialjuristen an der Universität Kassel tätig. ..." - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/das-amtsgericht-eschwege-hat-wieder-einen-direktor

Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Eschwege: Kirsten Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Eschwege / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Eschwege (ab 01.01.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Kirsten Schmidt nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2008 ab 19.07.1994 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Mühlhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2010 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Eschwege aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Amtsgericht Eschwege 89 Mitarbeiter/innen, davon 11 Richter/innen und eine weitere Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Werra-Meißner-Kreis

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Andreas Engel (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Eschwege (ab , ..., 2011, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.05.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2016 und 2020 unter dem Namen Andreas Engel nicht aufgeführt. 2009, 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Eschwege / Familiensachen L, O-V, X-Z. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.11.2011: Richter am Amtsgericht / Familiensachen I-L und O-S. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.01.2017: Familiensachen I-L und O-S sowie T .U, V mit Eingang bis 31.10.2011. Namensgleichheit mit: Andreas Engel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes (ab 06.01.1997, ..., 2016)

Carsten Grosche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Eschwege (ab 18.09.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.09.2003 als Richter am Amtsgericht Eschwege aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Carsten Grosche nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.09.2003 als Richter am Amtsgericht Eschwege aufgeführt. 2009, ..., 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Eschwege. GVP 01.11.2011.

 

 

Mark-Heinrich Merten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Eschwege (ab 26.07.2005, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.07.2005 als Richter am Amtsgericht Eschwege - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Mark-Heinrich Merten nicht aufgeführt. 2010, ..., 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Eschwege. GVP 01.11.2011.

Carmen Elena Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Eschwege (ab 28.06.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.10.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 28.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Eschwege aufgeführt. 2009, 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Eschwege / Familiensachen A-H und W. GVP 01.11.2011, 01.01.2017: Richterin am Amtsgericht Eschwege / Familiensachen - A-H und W-Z. Familiensachen - Abteilung 5 und 52.

Kirsten Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Eschwege / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Eschwege (ab 01.01.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Kirsten Schmidt nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2008 ab 19.07.1994 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Mühlhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2010 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Eschwege aufgeführt.

Dr. Klaus Seubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Eschwege / Direktor am Amtsgericht Eschwege (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.05.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 13.12.2004 als Richter am Amtsgericht Eschwege aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.09.2020 als Direktor am Amtsgericht Melsungen aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 51). 2009: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Eschwege. Amtsgericht Eschwege - GVP 08.06.2010: nicht aufgeführt. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.01.2011, 01.11.2011: Familiensachen. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.01.2017. 09.05.2022: "Nachdem der Direktor des Amtsgerichts Eschwege, Herr Dr. Alexander Wachter, bereits im März 2020 auf die Funktion des Regierungsvizepräsidenten in das Regierungspräsidium Kassel gewechselt war, ist nunmehr der Direktor des Amtsgerichts Melsungen, Herr Dr. Klaus Seubert, zum Direktor des Amtsgerichts Eschwege ernannt worden. Für Dr. Seubert, der seinen Dienst am Amtsgericht Eschwege am 16. Mai 2022 antreten wird, bedeutet der Wechsel an das Amtsgericht Eschwege eine Rückkehr an seine alte Wirkungsstätte. Dr. Seubert ist seit über 20 Jahren in der hessischen Justiz tätig. Nach langjähriger Tätigkeit als Richter am Amtsgericht Eschwege war er zuletzt zum 29. September 2020 zum Behördenleiter des Amtsgerichts Melsungen berufen worden. Dr. Seubert engagiert sich neben seinen richterlichen Aufgaben und seiner Tätigkeit in der Gerichtsverwaltung seit vielen Jahren in großem Umfang bei der Ausbildung junger Juristinnen und Juristen sowie im Bereich der Prüfungen der Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Beamten des mittleren Dienstes. ... Dr. Klaus Seubert wurde am 21. März 1970 in Eschwege geboren. Nach seinem Studium in Göttingen und erfolgreichen Abschlüssen beider juristischen Staatsprüfungen in Niedersachsen und Hessen trat er im Mai 2001 in den Richterdienst des Landes Hessen ein. Herr Dr. Seubert war zunächst bei dem Amtsgericht Kassel und seit September 2001 bei dem Amtsgericht Eschwege tätig. Im Jahr 2010 war er an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. Bereits seit 2009 nahm Herr Dr. Seubert bei dem Amtsgericht Eschwege Verwaltungsaufgaben wahr und war dort seit dem Frühjahr 2020 für die Dienst- und Personalgelegenheiten der nichtrichterlichen Bediensteten zuständig. Zum 29.09.2020 erfolgte die Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts Melsungen, ab dem 16.05.2022 wird er in gleicher Funktion beim Amtsgericht Eschwege tätig sein. Herr Dr. Seubert ist Mitglied des Präsidialrates für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Hessen sowie des Prüfungsausschusses für Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Beamte des mittleren Dienstes, prüft im ersten juristischen Staatsexamen und ist als Lehrbeauftragter an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Kassel sowie mit Vorlesungen zum Betreuungsrecht für Sozialjuristen an der Universität Kassel tätig. ..." - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/das-amtsgericht-eschwege-hat-wieder-einen-direktor

Elke Sprenger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Eschwege (ab 23.02.2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.02.2006 als Richterin am Amtsgericht Eschwege - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.02.2006 als Richterin am Amtsgericht Eschwege - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Elke Sprenger nicht aufgeführt.2010: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Eschwege. GVP 01.03.2012: nicht aufgeführt. GVP 01.03.2013: Familiensachen I, J, K, M, N.

 

 

Richter auf Probe:

Kiesewetter (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008, 2020, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Kiesewetter nicht aufgeführt. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.01.2017: Richterin auf Probe.

Dr. Stephan-Georg Zacharias (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 19.10.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.10.2015 als Richter im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Stephan-Georg Zacharias nicht aufgeführt. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.01.2017: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Bernd Zacharias (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 27.04.1992, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 27.04.1992 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Eschwege:

5 F - Carmen Elena Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Eschwege (ab 28.06.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.10.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 28.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Eschwege aufgeführt. 2009, 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Eschwege / Familiensachen A-H und W. GVP 01.11.2011, 01.01.2017: Richterin am Amtsgericht Eschwege / Familiensachen - A-H und W-Z. Familiensachen - Abteilung 5 und 52.

52 F - Carmen Elena Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Eschwege (ab 28.06.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.10.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 28.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Eschwege aufgeführt. 2009, 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Eschwege / Familiensachen A-H und W. GVP 01.11.2011, 01.01.2017: Richterin am Amtsgericht Eschwege / Familiensachen - A-H und W-Z. Familiensachen - Abteilung 5 und 52.

54 F - 

56 F -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Eschwege tätig:

Rudolf Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Eschwege (ab 02.04.1987, ..., 2013) - 2009, ..., 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Eschwege. GVP 01.11.2011. GVP 01.09.2013: Ruhestand.

Dr. Patrick Gerberding (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Eschwege (ab 26.04.2007, ..., 2008)

Hans-Joachim Großkurth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Eschwege (ab , ..., 2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 20.06.1991 als Richter am 2005 aufgelösten Amtsgericht Witzenhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 20.06.1991 als Richter am Amtsgericht Eschwege aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. GVP 01.11.2011. 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Eschwege.

Peter Höbbel (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Eschwege (ab 02.10.1975, ..., 2007)

Helmuth von Moltke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Eschwege / Familiengericht - Abteilung 52 (ab 01.09.1979, ..., 2008) - im GVP 2009 nicht aufgeführt. Soll 2008 in den vorzeitigen Ruhestand gegangen sein. Na dann viel Spaß bei der Gartenarbeit.

Regina Rullmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Amtsgericht Melsungen (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Regina Rullmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.08.2012 als Richterin am Amtsgericht Eschwege - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.08.2012 als Richterin am Amtsgericht Melsungen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ulrich Saemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Eschwege / Familiengericht P-V und X-Z / Direktor am Amtsgericht Eschwege (ab 01.03.2001, ..., 2009)

Günter Stück (geb. 21.07.1937) - Richter am Amtsgericht Eschwege (ab 22.01.1971, ..., 1988) - FamRZ 17/2001.

Dr. Alexander Wachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Eschwege / Direktor am Amtsgericht Eschwege (ab 13.05.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.09.1997 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2001 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 13.05.2009 als Direktor am Amtsgericht Eschwege aufgeführt. 01.01.2009: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Eschwege. 31.03.2020: Dr. Alexander Wachter ist Regierungsvizepräsident in Kassel. Der Eschweger und bisherige Direktor des Amtsgerichts in der Kreisstadt wechselte am Montag überraschend in die Führung der Behörde. Die Berufung kam ebenso überraschend wie kurzfristig: Ganze zwölf Tage blieben Dr. Alexander Wachter für den Wechsel von der Spitze des Amtsgerichts in Eschwege ins Führungsteam des Regierungspräsidiums in Kassel. Seit Montag dieser Woche ist der 54-jährige Eschweger Regierungsvizepräsident – zunächst in Abordnung auf sechs Monate befristet und kommissarisch. „Ich gehe aber davon aus, dass die Berufung auf Dauer ist“, sagt der frühere Amtsgerichtsdirektor. Die Form der befristeten Abordnung sei aus rein formalen Gründen gewählt worden. Dr. Wachter berichtet von der grundsätzlichen Überlegung, einmal etwas anderes zu tun. „Und das bot sich jetzt an.“ Die Veränderung ist gewaltig. In Eschwege war Dr. Wachter Chef des Amtsgerichts mit 89 Mitarbeitern. In Kassel ist er zweiter Mann an der Spitze einer Mammutbehörde mit 1365 Beamten und Angestellten. ..." - https://www.werra-rundschau.de/eschwege/eschweger-alexander-wachter-jetzt-regierungsvizepraesident-13607979.html

 

 

Rechtspfleger:

Frau Frieb - Rechtspflegerin am Amtsgericht Eschwege (ab , ..., 2005)

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Eschwege

überregionale Beratung

http://familienberatung-eschwege.de

 

 

Familienberatung Haan. Münden

überregionale Beratung

http://familienberatung-haan-muenden.de

 

 

Familienberatung Heiligenstadt

überregionale Beratung

http://familienberatung-heiligenstadt.de

 

 

Familienberatung Kassel

überregionale Beratung

http://familienberatung-kassel.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Psychologische Beratungsstelle - Erziehungsberatung im Werra- Meißner-Kreis -

An den Anlagen 8 

37269 Eschwege 

Telefon: 05651 / 32729

E-Mail: pb.eschwege@deswi.de

Internet: http://www.deswi.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Partnerberatung

 

 

pro familia Beratungsstelle Kassel - Außenstelle -

Am Marktplatz 1, Raum 10 

37213 Witzenhausen 

Telefon: über 0561 / 7661925-0

E-Mail: kassel@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sozialberatung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Allgemeiner Sozialer Dienst FB Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Schlossplatz 1

37269 Eschwege

Telefon: 05651 / 302-1497,-1498

E-Mail:

Internet: http://www.werra-meissner.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

Allgemeiner Sozialer Dienst FB Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Nordbahnhofsweg 1

37213 Witzenhausen

Telefon: 05542/958-1462

E-Mail: christine.behringer@werra-meissner-kreis.de

Internet: http://www.werra-meissner-kreis.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Eschwege (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Eschwege für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Eschwege (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Katharina Dellschau  

Sperlingsberg 9  

36214 Nentershausen-Süß

Internet: http://www.verfahrensbeistand-dellschau.de

Bestellung am Amtsgericht Bad Hersfeld, Amtsgericht Eisenach, Amtsgericht Erfurt, Amtsgericht Eschwege, Amtsgericht Göttingen, Amtsgericht Gotha, Amtsgericht Kassel, Amtsgericht Meiningen, Amtsgericht Melsungen und Amtsgericht Mühlhausen

 

 

Oliver Grenda

Diplom-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge

Auf der Schanze 1

37213 Witzenhausen

Internet: http://www.betreuungsbuero-witzenhausen.de

http://www.bdb-qr.de/202_Profil.php?IDbetreuer=538

Bestellung am Amtsgericht Eschwege durch Richterin Roth.

Herr Oliver Grenda wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

Dr. med. univ. Wolfgang Potthoff

Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Karthäuserstr. 25

34117 Kassel

Internet: http://www.dr-wolfgang-potthoff.de

Beauftragung am Amtsgericht Eschwege, Amtsgericht Fulda

Beauftragung in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren am Amtsgericht Kassel und Amtsgericht Eschwege

(ab , ..., 2012, 2013)

Beauftragung am Amtsgericht Eschwege durch Richterin Roth (2012).

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Werra-Meißner-Kreis

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Werra-Meißner-Kreis

Frauenhaus Eschwege

Straße: 

37260 Eschwege

Telefon: 05651 / 32665

E-Mail: frauenhaus@frauen-fuer-frauen-im-wmk.de

Internet: http://www.frauen-fuer-frauen-im-wmk.de

Träger: Frauen für Frauen - Frauen für Kinder im WMK e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)

 

 

 


 

 


Das Amtsgericht Eschwege hat wieder einen Direktor

09.05.2022

Pressestelle:

LG Kassel

Nachdem der Direktor des Amtsgerichts Eschwege, Herr Dr. Alexander Wachter, bereits im März 2020 auf die Funktion des Regierungsvizepräsidenten in das Regierungspräsidium Kassel gewechselt war, ist nunmehr der Direktor des Amtsgerichts Melsungen, Herr Dr. Klaus Seubert, zum Direktor des Amtsgerichts Eschwege ernannt worden. Für Dr. Seubert, der seinen Dienst am Amtsgericht Eschwege am 16. Mai 2022 antreten wird, bedeutet der Wechsel an das Amtsgericht Eschwege eine Rückkehr an seine alte Wirkungsstätte.

Dr. Seubert ist seit über 20 Jahren in der hessischen Justiz tätig. Nach langjähriger Tätigkeit als Richter am Amtsgericht Eschwege war er zuletzt zum 29. September 2020 zum Behördenleiter des Amtsgerichts Melsungen berufen worden. Dr. Seubert engagiert sich neben seinen richterlichen Aufgaben und seiner Tätigkeit in der Gerichtsverwaltung seit vielen Jahren in großem Umfang bei der Ausbildung junger Juristinnen und Juristen sowie im Bereich der Prüfungen der Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Beamten des mittleren Dienstes.

Das Amtsgericht Eschwege, bei dem auch der Digitale Service Point der hessischen Justiz angesiedelt ist, ist das größte Direktorialamtsgericht im Bezirk des Landgerichts Kassel.

Der Präsident des Landgerichts Kassel, Albrecht Simon, erklärte: „Ich freue mich, dass das Amtsgericht Eschwege mit Herrn Dr. Seubert jetzt wieder einen sehr erfahrenen und hochgeschätzten Direktor erhalten hat, der zudem mit den Verhältnissen vor Ort sehr gut vertraut ist. Mit Herrn Dr. Seubert habe ich bereits in den vergangenen Jahren vertrauensvoll und kooperativ zusammengearbeitet. Zu der neuen Aufgabe gratuliere ich Herrn Dr. Seubert herzlich und wünsche ihm viel Erfolg und eine glückliche Hand bei der Leitung des Amtsgericht Eschwege. Ich freue mich auf die Fortsetzung unserer Zusammenarbeit. Gleichzeitig danke ich der ständigen Vertreterin des Direktors, Frau Kirsten Schmidt, die in der Zeit der Vakanz des Direktorenamtes die Geschicke des Amtsgericht Eschwege geführt hat.“

Dr. Klaus Seubert wurde am 21. März 1970 in Eschwege geboren. Nach seinem Studium in Göttingen und erfolgreichen Abschlüssen beider juristischen Staatsprüfungen in Niedersachsen und Hessen trat er im Mai 2001 in den Richterdienst des Landes Hessen ein.

Herr Dr. Seubert war zunächst bei dem Amtsgericht Kassel und seit September 2001 bei dem Amtsgericht Eschwege tätig. Im Jahr 2010 war er an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. Bereits seit 2009 nahm Herr Dr. Seubert bei dem Amtsgericht Eschwege Verwaltungsaufgaben wahr und war dort seit dem Frühjahr 2020 für die Dienst- und Personalgelegenheiten der nichtrichterlichen Bediensteten zuständig. Zum 29.09.2020 erfolgte die Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts Melsungen, ab dem 16.05.2022 wird er in gleicher Funktion beim Amtsgericht Eschwege tätig sein.

Herr Dr. Seubert ist Mitglied des Präsidialrates für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Hessen sowie des Prüfungsausschusses für Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Beamte des mittleren Dienstes, prüft im ersten juristischen Staatsexamen und ist als Lehrbeauftragter an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Kassel sowie mit Vorlesungen zum Betreuungsrecht für Sozialjuristen an der Universität Kassel tätig. Er ist Mitautor eines Lehrbuchs für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.


https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/das-amtsgericht-eschwege-hat-wieder-einen-direktor

 

 

 


 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 079/2012 vom 31.05.2012 

Bundesgerichtshof hebt Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung auf

Das Landgericht Kassel hat den Angeklagten, einen am Amtsgericht Eschwege tätigen Richter auf Probe, vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Aussageerpressung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts leitete der Angeklagte als Strafrichter eine Hauptverhandlung wegen exhibitionistischer Handlungen, die sich an einen Einspruch des damaligen Beschuldigten anschloss. Schon vor der Hauptverhandlung war er entschlossen, als Rechtsfolge einen Schuldspruch mit Strafvorbehalt auszusprechen und eine Therapieauflage anzuordnen. In der Hauptverhandlung bestritt der damalige Beschuldigte den Tatvorwurf. Der Angeklagte, der möglicherweise annahm, der Strafbefehl sei im Schuldspruch bereits rechtskräftig und der Einspruch auf das Strafmaß beschränkt, wirkte nun nachhaltig und zunehmend erregt und drohend auf den damaligen Beschuldigten ein, um diesen zu einem Geständnis und zur Erklärung zu veranlassen, in eine ambulante Therapie einzuwilligen. Außerdem wollte er erreichen, dass der Beschuldigte nach Urteilsverkündung sogleich auf Rechtsmittel verzichtete. Aufgrund eines Sachverständigengutachtens war ihm bekannt, dass der damals Beschuldigte wegen einer Persönlichkeitsstörung eine schwache und selbstunsichere Person war. Der Angeklagte forderte den Beschuldigten in zunehmend erregter Form auf, ein Geständnis abzulegen. Schließlich unterbrach er unvermittelt die Sitzung, sagte zum damaligen Beschuldigten: "Sie kommen jetzt mit! Ich zeige Ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann.", und begab sich mit angelegter Robe mit dem Beschuldigten und einem Wachtmeister in den Keller des Amtsgerichts, wo sich mehrere Gewahrsamszellen befanden.

Er veranlasste den vollständig verunsicherten Beschuldigten, sich in eine Zelle zu begeben, die daraufhin geschlossen wurde. Nach etwa 20 Sekunden wurde die Tür auf Veranlassung des Angeklagten wieder geöffnet. Während dieser Zeit war die Türe von dem Zeugen nicht mehr zu öffnen.

Hiernach setzte der Angeklagte die Hauptverhandlung fort, in der der damalige Beschuldigte nunmehr vollumfänglich geständig war. Der Angeklagte verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe unter Strafvorbehalt, verbunden mit einer Therapieauflage; dies entsprach dem staatsanwaltschaftlichen Antrag. Der immer noch stark eingeschüchterte Beschuldigte und der Staatsanwalt erklärten sogleich Rechtsmittelverzicht.

Das Landgericht hat es zwar als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte den damaligen Beschuldigten durch sein prozessordnungswidriges Verhalten zu einem Geständnis habe zwingen wollen. Es hat aber angenommen, dies sei nicht mit der für den Rechtsbeugungsvorsatz erforderlichen Zielrichtung geschehen, dem Zeugen einen unrechtmäßigen prozessualen Nachteil zuzufügen. Denn der Angeklagte sei unwiderlegt davon ausgegangen, nur noch über die Rechtsfolgen der Tat entscheiden zu müssen. Für die Verurteilung sei es daher aus der Sicht des Angeklagten auf das Geständnis nicht mehr angekommen. Wegen der Sperrwirkung des § 339 StGB sei auch eine mögliche Aussageerpressung straflos.

Gegen diesen Freispruch richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft, die die Verletzung sachlichen Rechts rügt.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil insgesamt mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Der Senat hält die Beweiswürdigung des Landgerichts für nicht ausreichend. Das Landgericht hat sich insbesondere nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte durch sein Verhalten auch die Einwilligung in eine Therapieauflage und den Rechtsmittelverzicht herbeiführen wollte. Auch hieraus konnten sich ebenfalls prozessuale Nachteile ergeben. Insoweit ist die Beweiswürdigung nicht erschöpfend und damit rechtsfehlerhaft.

Beschluss vom 31. Mai 2012 2 StR 610/11

Landgericht Kassel Urteil vom 1. September 2011 3600 Js 37702/09 5 Kls

Karlsruhe, den 31. Mai 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

 

 


 

 

Nordhessen

Ex-Richter als Angeklagter

Ein früherer Proberichter am Amtsgericht in Eschwege steht jetzt selbst vor Gericht. Die Anklage wirft ihm Aussageerpressung und Rechtsbeugung vor.

Schon seit November müht sich die Kammer mit der Wahrheitsfindung ab.

Richter am Landgericht Jürgen Stanoschek pflegt Zeugen besonders anschaulich zu belehren. Er dekliniert Varianten möglicher Falschaussagen durch. Die letzte garniert er gern mit einem bekannten Märchen: Werde der Wolf nicht erwähnt oder nicht das Rotkäppchen, ergebe die Geschichte keinen Sinn. Entsprechend dürften auch die Zeugen der Strafkammer nichts Wesentliches verschweigen.

In einem der ungewöhnlichsten Prozesse, der derzeit Nordhessens Justiz umtreibt, hat Stanoschek reihenweise Juristen so belehrt: Anwälte, Staatsanwälte, Oberstaatsanwälte – und den Präsidenten des Kasseler Landgerichts. Auch auf der Anklagebank sitzt ein Jurist, ein ehemaliger Proberichter am Amtsgericht Eschwege. Dem jungen Mann werden zwei äußerst selten angeklagte Verbrechen vorgeworfen: Aussageerpressung und Rechtsbeugung.

Amtsträger-Delikte

Aussage-Erpressung und Rechtsbeugung sind Straftaten, derer sich nur Amtsträger schuldig machen können. Entsprechende Anklagen sind selten.

Das Strafgesetzbuch sieht in beiden Fällen mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vor. Damit zählen beide Taten zu den Verbrechen.

Was Aussage-Erpressung ist, definiert das Gesetz vergleichsweise klar: Es geht darum, ob ein Amtsträger jemanden körperlich misshandelt, ihm Gewalt angedroht oder ihn seelisch gequält hat, damit er in einem Verfahren etwas aussagt oder dies lässt. Die Maximalstrafe liegt bei zehn Jahren Haft.

Was Rechtsbeugung ist, führt das Strafgesetzbuch nicht so detailliert aus. Der Vorwurf steht in Spannung zum weiten Gestaltungsspielraum richterlicher Unabhängigkeit. Mehrfach hat der Bundesgerichtshof entsprechende Schuldsprüche wieder aufgehoben.

Schon seit November müht sich die Kammer mit der Wahrheitsermittlung ab. Was sie zu hören bekommt, ist eine Geschichte mit vielen Facetten. Im Mittelpunkt steht ein Augustmorgen 2009. Damals hatte der junge Richter, der in Eschwege seine erste Stelle angetreten hatte, über einen Exhibitionismus-Vorwurf zu verhandeln: Ein Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis war mit offener Hose und entblößtem Genital in einem Schnellrestaurant umhergelaufen. Die Sache hatte eigentlich mit einem Strafbefehl geahndet werden sollen. Der Mann wollte die Geldstrafe nicht zahlen. Er habe sich an jenem Morgen zu hastig angezogen, argumentierte er in einem Brief – und dabei blieb er offenbar zunächst auch im Verhandlungssaal. Was genau ihn schließlich doch dazu bewegte, eine exhibitionistische Tat zu gestehen, ist umstritten. Der Proberichter soll ihn gemeinsam mit einem Wachtmeister zu den Gewahrsam-Zellen im Keller des Eschweger Gerichtsgebäudes gebracht haben, wo auch kurz die Tür einer Zelle hinter ihm ins Schloss gefallen sein soll. Laut Anklage hat er daraufhin gestanden.

Der Verteidiger des Ex-Richters betont aber, es sei seinem Mandanten mit dem „Zellenbesichtigungsvorgang“ gar nicht um ein Geständnis gegangen. Der junge Jurist sei damals davon ausgegangen, dass die Schuldfrage bereits geklärt war. Er habe bei dem Exhibitionismus-Angeklagten vielmehr die Bereitschaft zu einer Therapie fördern wollen, die er als Bewährungsauflage angepeilt habe. Er habe ihm zeigen wollen, wohin eine „unbehandelte“ Entwicklung führen könne.

In einem Eschweger Gasthaus, Mittagstreffpunkt für Richter und Anwälte, kursierten andere Versionen. Ein Anwalt berichtete der Strafkammer von dem Gerücht, das ihn dort erreichte: Der Proberichter habe einen Angeklagten zum Gewahrsam geführt und gesagt: „Und wenn du jetzt nicht die Wahrheit sprichst, dann sperr ich dich ein!“ Er sei „vom Glauben abgefallen“, sagte der Zeuge. Er habe den jungen Juristen geschätzt.

Das ging offenbar nicht allen so. Andere Anwälte sollen sich über despektierliche Begrüßungen beklagt haben. Der Direktor des Amtsgerichts berichtet von Spannungen zwischen mindestens einer Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle und dem Proberichter. Als der junge Jurist abgezogen worden sei, „habe sich eine gewisse Erleichterung“ breitgemacht im Amtsgericht. Um den Vorwurf der Rechtsbeugung zu klären, hat die Fünfte Strafkammer eine ganze Reihe von Verhandlungen des Ex-Richters unter die Lupe genommen. Die Einschätzungen gingen auseinander. „Etwas bollerig“ fand ihn ein gereifter Staatsanwalt – ihm sei das aber lieber als ein Richter, der freundlich tue „und dann kommt die Klatsche“.

Landgerichtspräsident Wolfgang Löffler hingegen sagte, er habe nach einer Verhandlung des Proberichters einen „Wink mit dem Zaunpfahl“ für angebracht gehalten. Der Umgang mit dem Angeklagten sei „mehr ein Verhör als eine Vernehmung“ gewesen. Löfflers damaliger Referent berichtete über das Gespräch im Präsidialbüro, bei dem es um die Zellen-Aktion ging: Er sei damals „ziemlich baff“ gewesen, „mit welchem Selbstbewusstsein“ und „wie unkritisch“ der Proberichter den Vorgang schilderte.

Im Internet sind vor Monaten wildeste Diskussionen über den Rechtsbeugungsprozess ins Kraut geschossen. In Online-Kommentaren lieferten sich Diskutanten wie „Richter aus Leidenschaft“ und „Rotkäppchen“ heiße Wortgefechte. Die Staatsanwaltschaft wurde bezichtigt, Aussagen manipuliert zu haben. Dem Gerichtspräsident wurde unterstellt, er habe einen unbequemen Berufsanfänger abservieren wollen. Einer glaubte, der Proberichter diskutiere online mit – ein anderer, der Präsident tue das. Über Interna informiert wirkten viele.

Im realen Gerichtssaal wird für heute das Plädoyer von Oberstaatsanwältin Ingeborg Vesper erwartet.

Katja Schmidt

Datum: 19 | 8 | 2011

http://www.fr-online.de/rhein-main/nordhessen-ex-richter-als-angeklagter,1472796,9552218.html

 

 

 


 

 

Waldmensch Öff!Öff! muss zahlen

Eschwege/Löbau - Jürgen Wagner, der als Waldmensch Öff!Öff! bei Löbau lebt, muss für seine Tochter vom Tag ihrer Geburt an Unterhalt zahlen. Dazu verurteilte ihn gestern das Amtsgericht Eschwege. Wagner selbst war nicht anwesend.

Wagners frühere Lebensgefährtin hatte auf Anerkennung der Vaterschaft für die dreijährige Johanna geklagt. Wagner hat zugegeben, Vater des Kindes zu sein, wollte aber bei der ersten Verhandlung Anfang Oktober nichts unterschreiben, weil er damit das deutsche Rechtssystem anerkenne. Aus dem sei er aber ausgetreten. Wagner besitzt weder Ausweis noch Geld. Nach Auffassung des Gerichts kann er sich aber um Arbeit bemühen, um die monatlich etwa 200Euro Unterhalt zu verdienen. Wagner hat jetzt einen Monat Zeit, um gegen das Urteil vorzugehen. (SZ/tbe)

11.10.2008

www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1963613

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wo er recht hat hat er recht, der Waldmensch Öff!Öff! Wer freiwillig aus dem Rechtssystem austritt, in dem er bisher lebte, unterliegt selbstverständlich auch nicht mehr der staatlichen Gewalt dieses Rechtssystems. Das hat die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls früher mit denjenigen Menschen so gehabt, die sich per Ausreise freiwillig aus dem Rechtssystem in der DDR in das Rechtssystem der BRD begeben haben. Da wäre auch kein Richter am Amtsgericht Eschwege auf die Idee gekommen, diese Menschen zur Teilnahme an der staatlich organisierten Maidemonstration in Löbau zu zwingen. 

Waldmensch Öff!Öff! lebt freiwillig im Wald. Der Wald unterliegt nicht dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland, sondern dem Gesetz des Waldes, ergo kann kein Richter aus dem fremden Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland sich in die inneren Angelegenheiten des Waldes um die Stadt Löbau einmischen. Aber diese triviale Erkenntnis ist am Amtsgericht in Eschwege offenbar noch nicht angekommen, dies lässt auf einen erhöhten Bedarf nach Weiterbildung schließen. Herr Rübezahl aus dem Riesengebirge könnte hier sicher als geeigneter Dozent gewonnen werden.

 

 

 


 

 

Ein Waldmensch muss vors Amtsgericht

Von Jana Ulbrich

Bei Löbau haust ein 44-Jähriger, der sich „Öff! Öff!“ nennt und erfolglos die Welt zu ändern versucht. Aber Unterhalt für sein Kind will er nicht zahlen.

Der fehlende Schneidezahn hat eine hässliche Lücke hinterlassen in dem von wettergebräunter Männlichkeit strotzenden Gesicht. Öff!Öff! ist das sichtlich peinlich. Auch ein Waldmensch achtet auf gepflegtes Äußeres, auf saubere Hosen und einen ordentlich gestutzten Bart. Den Zahn habe er sich mit einer Kneifzange selber gezogen, erzählt der 44-Jährige, der früher mal Jürgen Wagner hieß und Theologie und Philosophie studiert hat.

Ein Zahnarztbesuch kommt schließlich nicht infrage für jemanden, der der Zivilisation ade gesagt, seinen Personalausweis abgegeben und dem Bundespräsidenten ganz offiziell seinen „Ausstieg“ aus dem Staat erklärt hat. Aber wenn ein Zahnarzt ihm nun eine Behandlung schenken würde? „Ja, dann...“

Schenken ist schließlich das, was Öff!Öff! seit 17 Jahren unverdrossen predigt. Nur, dass sich seine Philosophie der „Schenker-Bewegung“ nach wie vor keiner allzu großen Anhängerschaft erfreut. Öff!Öff! sieht das dennoch optimistisch. Zwar konnte er bisher in ganz Deutschland keinen weiteren derart konsequenten „Schenker“ für seine Bewegung gewinnen, aber „zwei, drei Verbündete“, sagt er, die habe er immer. Stolz erzählt er von Iri, seiner 23-jährigen gegenwärtigen Freundin, oder von Florian, der immerhin schon „ganz nah dran ist, ein Schenker zu werden“.

Ein festes Haus für den Winter

Florian hat auch das „Projekt Nächstenliebe und Lebensfreude“ in Wendisch-Paulsdorf bei Löbau beschafft, eine verfallene Bruchbude, die an kalten Herbst- und Wintertagen allemal besser ist als „Biotopia“. So nennt Öff!Öff! seinen Verschlag aus Brettern und Planen im Wald. In seiner Jurte in der malerischen Idylle der Georgewitzer Skala, vor der er sich immer wieder und gerne fotografieren lässt, haust er schon seit einiger Zeit nicht mehr. „Er kommt nur ab und zu gucken und seine Post abholen“, erzählt der Nachbar, der für Öffis Korrespondenzen seinen Briefkasten zur Verfügung stellt.

In den flatterte vor einigen Wochen auch ein amtliches Schreiben aus dem hessischen Eschwege. Jürgen Wagner ist dort am morgigen Mittwoch als Angeklagter vor das Amtsgericht geladen. Dort wird er die Mutter seiner dreijährigen Tochter Johanna wiedersehen, die das Leben an seiner Seite als Waldmensch-Frau Tüt!Tüt! irgendwann satt hatte. Brigitte, wie sie mit richtigem Namen heißt, „verfiel leider wieder den kleinen Reizen des bürgerlichen Lebens“, wie Öff!Öff! es nennt. Seine frühere Lebensgefährtin also fordert nun die schriftliche Anerkennung der Vaterschaft und regelmäßigen Unterhalt für das Kind. „Aber wie soll ich denn das machen?“, fragt Öff!Öff! mit unschuldigem Blick aus seinen stahlblauen Augen. Natürlich ist er der Vater. Das erkenne er ja an.

Aber wie kann er denn eine staatliche Urkunde unterschreiben, wenn er doch gar kein Staatsbürger ist? Und wie erst soll er Geld zahlen, wenn er doch Geld in seiner Lebensphilosophie bewusst ablehnt?

Diesem Gericht wird er was erzählen. Öff!Öff! will die Verhandlung als „Demonstrations-Gelegenheit für wahre menschliche Freiheit“ nutzen. Er könne sehr gut für Johanna sorgen, sagt er – allerdings nicht in Eschwege, sondern in seinem speziellen Lebenssystem.

Wenn nur alle anderen auch so wollten. Doch statt sich mit Liebe und Essbarem beschenken zu lassen, muss Öff!Öff! sich mit den Tücken der Zivilgesellschaft plagen. Ganz ohne die Gesellschaft käme aber auch er nicht aus. Er weiß das wohl. Keiner würde ihn kennen und ihm die Äpfel aus dem Garten anbieten, wenn er sich nicht von den Medien immer wieder bereitwillig filmen und fotografieren ließe. Und wie sollte er am Mittwoch von Löbau nach Eschwege kommen, wenn er nicht einen Journalisten wüsste, der ihm für eine Story die Autofahrt schenkt? Warum sollte er für seine Schenker-Bewegung nicht das Internet nutzen? Der Waldmensch ist kein Technik-Feind, er besitzt zwei Handys und ein Laptop, die er reichlich nutzt. Wenn er das wollte, müsste er auch nicht barfuß laufen. Erst recht keine Waldameisen essen.

Die meisten Leute in Wendisch-Paulsdorf winken ab, wenn die Rede auf Öff!Öff! kommt. Keiner stört sich daran, wenn er mit seinem klapprigen Fahrrad und dem alten Anhänger auf Geschenke-Tour ist. Skeptisch sind sie dennoch. „Das ist doch ein Scharlatan“, sagt ein älterer Mann und warnt hinter vorgehaltener Hand, dass vor allem junge Mädchen aufpassen müssten, diesem Waldmenschen nicht hörig zu werden. Und wieder einmal fühlt sich Öff!Öff!, der so gerne Liebe und Frieden verschenken möchte, völlig missverstanden.

Nur ganz selten kommen Jürgen Wagner Zweifel am bescheidenen Leben als Öff!Öff!. Etwa, wenn er gefragt wird, ob er nicht Angst davor habe, ernsthaft krank zu werden. Ob er in so einem Falle ärztliche Hilfe oder ein Bett im Krankenhaus geschenkt bekäme? Oder wäre er bereit, für seine Ideale zur Not auch zu sterben? Öff!Öff! lächelt. Er ist ja abgehärtet und gesund. Nun ja, der Schneidezahn. Ein paar Opfer fordert die Freiheit schon.

 

sz-online.de | Sachsen im Netz

szmtag szobox

Quelle: sz-online/Sächsische Zeitung

Dienstag, 30. September 2008

 

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1953956

 

 


 

 

 

Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden

Die Angeklagten sind Eltern von vier schulpflichtigen Kindern. Sie waren durch das Amtsgericht Eschwege im Mai 2007 wegen dauernder und hartnäckiger Entziehung ihrer Kinder von der Schulpflicht zu Geldstrafen verurteilt worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Kassel den Strafausspruch verschärft und die Angeklagten mit Urteil vom 18.6.2008 jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Die hiergegen eingelegte Revision der angeklagten Eltern hatte nunmehr Erfolg. Mit Beschluss vom 4.12.2008, der erst Ende Dezember zugestellt wurde, hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält das Berufungsurteil einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar erfülle das Verhalten der Angeklagten den Straftatbestand von § 182 des Hessischen Schulgesetzes. Die Vorinstanzen hätten aber übersehen, dass die Schulpflicht jedes Kind höchstpersönlich treffe und die Entscheidung der angeklagten Eltern, eines ihrer Kinder der Schulpflicht zu entziehen, jeweils eine eigene selbstständige Straftat darstelle. Außerdem sei aus dem Blick geraten, dass die Schulpflichtentziehung nur bezüglich dreier der vier schulpflichtigen Kinder angeklagt worden sei. Da das Landgericht aber nur eine Strafe festgesetzt habe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass dies bei der Strafzumessung zum Nachteil der Angeklagten verwertet worden sei.

Das Landgericht wird den Fall nach den Vorgaben des Oberlandesgerichts neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.

 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.12.2008, Aktenzeichen 2 Ss 335/08

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_TI/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/660/66020103-326a-4e11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer sich in Deutschland weigert, seine Kinder der staatlich angeordneten Schulpflicht (Schulzwang) auszusetzen, zieht die ganze Härte der Strafverfolgungsbehörden auf sich. Da wird dann schon mal ordentlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, grad so wie wir das aus totalitären Regimes kennen. Wie man sehen kann - zum totalitären Staat taugt auch die Bundesrepublik Deutschland.

Kleiner Trost, in Berlin schwänzen jeden Tag Tausende Schüler den Unterricht, ohne dass deswegen je ein Elternteil angeklagt worden wäre. Berlin ist eben nicht Eschwege und Kassel, Berlin ist eben hoffnungslos humanistisch versaut - oder etwa nicht?

 


 

 

„Eltern unbelehrbar“

Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet

 

Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst

18. Juni 2008 Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.

Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.

 

Haft ohne Bewährung

Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.

Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.

„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.

 

Text: FAZ.NET mit dpa/lhe

Bildmaterial: dpa

www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~EC21ABF77254D4F408CFCD4C69451F84E~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.

Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich für Männer dieser Zwangsdienst staatlich angeordnet ist.

Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was? Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..

Die Rechtsanwältin und Bundesvorsitzende des sogenannten Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich mit der mit der Bemerkung "Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, strikt gegen Inhaftierungen von Eltern.

Am Landgericht Kassel kennt man aber Frau Schwab wohl nicht, sonst hätte man den beiden zu Haftstrafen verurteilten Eltern wohl nahegelegt, einen freiwilligen Elternkurs beim VAMV zu belegen. Dies ist aber leider nicht geschehen und so werden schließlich die Steuerzahler/innen den teuren Hafturlaub der beiden Eltern bezahlen und die Kinder von Herleshausen für je drei Monate auf einen Elternteil verzichten müssen.

 

 

VAMV fordert: Belange der Kinder im Verfahrensrecht sensibel berücksichtigen

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedete der Bundestag am 27. Juni das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGGRG). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern, den Kindeswohlvorbehalt beim so genannten „Hinwirken auf Einvernehmen“ sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.

„Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten“, so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. „Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert“, so die Vorsitzende weiter.

Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. „Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, räsoniert Edith Schwab.

Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.

Quelle: Pressemitteilung des VAMV e.V. vom 27.6.2008

 

 


 

Schule

7.07.2007

Hausschul-Eltern vor Gericht erfolgreich

E s c h w e g e (idea) – Eine christliche Familie, die seit acht Jahren vier ihrer sechs schulpflichtigen Kinder aus Glaubens- und Gewissensgründen zu Hause unterrichtet, hat jetzt vor Gericht erstmals einen Erfolg erzielt. Ein Familiengericht in Eschwege sieht in der Familie von Rosemarie und Jürgen Dudek (Herleshausen) das Kindeswohl nicht gefährdet. Familienrichter Helmuth von Moltke stellte das Verfahren ein und will auch keine weiteren Maßnahmen veranlassen.

Das Jugendamt war in Sorge, dass die Kinder durch den anhaltenden Hausunterricht gesellschaftlich isoliert würden. Um die Eltern dazu zu bewegen, ihre Kinder wieder auf eine Schule zu schicken, wollte das Jugendamt ein psychologisches Gutachten einholen lassen. In der nichtöffentlichen Verhandlung hatte der Richter die Kinder Jonathan (14), Lukas (13), Daniel (10) und Jeremia (7) ohne Eltern ausgiebig befragt. Dabei stellte er fest, dass sie „gut geraten“ seien, sagte Vater Jürgen Dudek auf idea-Anfrage. Er begrüßte das Urteil: „Wir sind erleichtert.“

Staatsanwaltschaft für dreimonatige Haftstrafe

Dennoch muss sich die Familie weiter vor Gericht verantworten. In einem anderen Verfahren Anfang Mai waren der Vater und die Mutter zu Geldstrafen von 600 Euro bzw. 300 Euro verurteilt worden, weil sie gegen die Schulpflicht verstoßen hätten. Amtsrichter Peter Höbbel (Eschwege) übte in seiner Urteilsbegründung aber auch Kritik am Schulamt. Statt den Antrag der Familie auf Zulassung ihrer Hausschule zu bearbeiten, hatte es Strafantrag gestellt. Das Schulamt habe die Eltern nie besucht, um ein Urteil über den Hausunterricht fällen zu können. Zugleich räumte der Richter ein, dass der Vorstoß der Eltern wohl kaum eine Chance auf Zulassung habe. Das Gericht sei aber „der verkehrteste Ort, solch ein Problem lösen zu wollen“. Die zuständige Staatsanwaltschaft hält das Urteil für zu milde und hat Berufung eingelegt. Sie hatte vor Gericht eine dreimonatige Haftstrafe ohne Bewährung für jedes Elternteil gefordert. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Ausweg: Freie Christliche Schule Heidelberg

Jürgen Dudek sieht sich trotzdem im Recht. Dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, bei der Kindererziehung gegen ihr Gewissen zu handeln, verstoße gegen die Menschenrechte. Er ist in Sorge, dass der Unterricht an einer öffentlichen Schule den christlichen Glauben seiner Kinder gefährde oder sogar zerstöre. Allerdings komme die Familie nun an die Grenzen ihrer Kraft. Deshalb wolle man die Kinder nach den Ferien an der Freien Christlichen Schule in Heidelberg anmelden. Für Jonathan sucht die Familie noch eine Lösung, damit er eine 10. Klasse besuchen kann. Die Schule in Heidelberg endet derzeit bei der 9. Klasse. Dass die Familie dadurch vorübergehend auseinander gerissen werde, hält Dudek für bedauerlich: „Aber die Behörden interessiert das Wohl der Kinder und der Familie nicht wirklich.“ Wie die Familie das Schulgeld aufbringen soll, weiß er noch nicht. Der studierte Politologe verdient rund 500 Euro im Monat durch Nachhilfeunterricht. Ansonsten hat die Familie nur das Kindergeld. Weitere ihnen zustehende staatliche Leistungen wie das Arbeitslosengeld II lehnt die Familie ab: „Wir wollen und können für uns selbst sorgen.“ Bereits 2005 waren die Eltern zu einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro pro Person verurteilt worden. Das Geld hatten sie bezahlt, ohne allerdings ihre Kinder auf einer öffentlichen Schule anzumelden. Daraufhin wurde erneut ein Verfahren gegen sie angestrengt. Nach Angaben der Initiative Schulunterricht zu Hause (SchuzH) mit Sitz in Dreieich bei Frankfurt am Main erteilen rund 500 Familien ihren Kindern Hausunterricht.

http://www.idea.de/index.php?id=355&tx_ttnews%5Btt_news%5D=55633&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=eedfb59ede

 

 

 


 

 

Schule

7.07.2007

Hausschul-Eltern vor Gericht erfolgreich

E s c h w e g e (idea) – Eine christliche Familie, die seit acht Jahren vier ihrer sechs schulpflichtigen Kinder aus Glaubens- und Gewissensgründen zu Hause unterrichtet, hat jetzt vor Gericht erstmals einen Erfolg erzielt. Ein Familiengericht in Eschwege sieht in der Familie von Rosemarie und Jürgen Dudek (Herleshausen) das Kindeswohl nicht gefährdet. Familienrichter Helmuth von Moltke stellte das Verfahren ein und will auch keine weiteren Maßnahmen veranlassen.

Das Jugendamt war in Sorge, dass die Kinder durch den anhaltenden Hausunterricht gesellschaftlich isoliert würden. Um die Eltern dazu zu bewegen, ihre Kinder wieder auf eine Schule zu schicken, wollte das Jugendamt ein psychologisches Gutachten einholen lassen. In der nichtöffentlichen Verhandlung hatte der Richter die Kinder Jonathan (14), Lukas (13), Daniel (10) und Jeremia (7) ohne Eltern ausgiebig befragt. Dabei stellte er fest, dass sie „gut geraten“ seien, sagte Vater Jürgen Dudek auf idea-Anfrage. Er begrüßte das Urteil: „Wir sind erleichtert.“

Staatsanwaltschaft für dreimonatige Haftstrafe

Dennoch muss sich die Familie weiter vor Gericht verantworten. In einem anderen Verfahren Anfang Mai waren der Vater und die Mutter zu Geldstrafen von 600 Euro bzw. 300 Euro verurteilt worden, weil sie gegen die Schulpflicht verstoßen hätten. Amtsrichter Peter Höbbel (Eschwege) übte in seiner Urteilsbegründung aber auch Kritik am Schulamt. Statt den Antrag der Familie auf Zulassung ihrer Hausschule zu bearbeiten, hatte es Strafantrag gestellt. Das Schulamt habe die Eltern nie besucht, um ein Urteil über den Hausunterricht fällen zu können. Zugleich räumte der Richter ein, dass der Vorstoß der Eltern wohl kaum eine Chance auf Zulassung habe. Das Gericht sei aber „der verkehrteste Ort, solch ein Problem lösen zu wollen“. Die zuständige Staatsanwaltschaft hält das Urteil für zu milde und hat Berufung eingelegt. Sie hatte vor Gericht eine dreimonatige Haftstrafe ohne Bewährung für jedes Elternteil gefordert. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Ausweg: Freie Christliche Schule Heidelberg

Jürgen Dudek sieht sich trotzdem im Recht. Dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, bei der Kindererziehung gegen ihr Gewissen zu handeln, verstoße gegen die Menschenrechte. Er ist in Sorge, dass der Unterricht an einer öffentlichen Schule den christlichen Glauben seiner Kinder gefährde oder sogar zerstöre. Allerdings komme die Familie nun an die Grenzen ihrer Kraft. Deshalb wolle man die Kinder nach den Ferien an der Freien Christlichen Schule in Heidelberg anmelden. Für Jonathan sucht die Familie noch eine Lösung, damit er eine 10. Klasse besuchen kann. Die Schule in Heidelberg endet derzeit bei der 9. Klasse. Dass die Familie dadurch vorübergehend auseinander gerissen werde, hält Dudek für bedauerlich: „Aber die Behörden interessiert das Wohl der Kinder und der Familie nicht wirklich.“ Wie die Familie das Schulgeld aufbringen soll, weiß er noch nicht. Der studierte Politologe verdient rund 500 Euro im Monat durch Nachhilfeunterricht. Ansonsten hat die Familie nur das Kindergeld. Weitere ihnen zustehende staatliche Leistungen wie das Arbeitslosengeld II lehnt die Familie ab: „Wir wollen und können für uns selbst sorgen.“ Bereits 2005 waren die Eltern zu einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro pro Person verurteilt worden. Das Geld hatten sie bezahlt, ohne allerdings ihre Kinder auf einer öffentlichen Schule anzumelden. Daraufhin wurde erneut ein Verfahren gegen sie angestrengt. Nach Angaben der Initiative Schulunterricht zu Hause (SchuzH) mit Sitz in Dreieich bei Frankfurt am Main erteilen rund 500 Familien ihren Kindern Hausunterricht.

http://www.idea.de/index.php?id=355&tx_ttnews%5Btt_news%5D=55633&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=eedfb59ede

 

 


 

 

am Amtsgericht Eschwege rätselt man - was ist Psychologie?

Manchmal hat man den Eindruck, dass der aktuelle Entwicklungsstand der Psychologie an einigen Familiengerichten weitestgehend unbekannt ist. Entscheidungen scheinen dann eher nach dem Motto "Das habe wir hier schon immer so gemacht" getroffen zu werden.

So z.B. das Amtsgericht Eschwege in seinem Beschluss vom 9.6.2000 - 5 F 649/99

in dem es für ausreichend gesehen wurde, einem Vater aller zwei Wochen für drei Stunden Umgangskontakte zu seinem Kind (ob Sohn oder Tochter wurde nicht bekannt) in der Wohnung der Mutter einzuräumen.

Abgedruckt in "FamRZ", 17/2001, S. 1162-1163 mitgeteilt von Richter G. Stück, Wehretal

 

Jeder, der sich mit den Ergebnissen der Bindungsforschung beschäftigt hat, weiß, dass Kontakte im Zweiwochenabstand nicht ausreichen, um eine sichere Bindung des Kindes zum Vater aufzubauen.

Hinzu kommt die für Kind und Vater belastende Situation unter Aufsicht der Mutter miteinander umzugehen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen und sich im wesentlichen der Begründung des angefochtenen Beschlusses angeschlossen. Na dann Gute Nacht nach Frankfurt.

 

 


zurück