Väternotruf informiert zum Thema
Institut für Gericht und Familie
Irreführung durch Namensbestandteil "Institut"
"Mit der Verwendung des Begriffs `Institut` in Verbindung mit der Angabe von Tätigkeitsbereichen ... wird allgemein die Vorstellung in den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, dass es sich hierbei um wissenschaftliche Einrichtungen unter dem Dach des Staates handelt ..., nicht aber um einen privaten Verein."
Kammergericht , Beschluss vom 26.10.2011 - 25 W 23/11, veröffentlicht in "GRUR-RR", 2/2012
Institut für Gericht und Familie
sogenanntes Institut für Gericht und Familie
IGF - Berlin
IGF Stephanstraße 25, 10559 Berlin-Wedding
Internet: www.igf-berlin.de
Vormals auch: Große Hamburger Str. 17, 10115 Berlin
Existiert unter dem Namen Institut für Gericht und Familie in zwei Rechtsformen
a) als eingetragener Verein - Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg
b) als Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR
(Informationsstand 06/2007)
"Das Institut Gericht & Familie Berlin/Brandenburg e.V. wurde im Jahre 1995
gegründet. Der Vorstand besteht aus psychologischen Sachverständigen
sowie Dozenten und Hochschullehrern mit rechtspsychologischem
Schwerpunkt in Forschung und Publikation:
Dipl.-Psych. Dr. Rainer Balloff
Freie Universität Berlin
Dipl.-Psych. Prof. Dr. Harry Dettenborn
Freie Praxis
Dipl.-Psych. Dr. Klaus Schneider
Freie Praxis
Dipl.-Psych. Dr. Eginhard Walter
Erziehungs- und Familienberatung, Freie Praxis
Das Institut Gericht & Familie Berlin/Brandenburg e.V. hat seinen Sitz
in der Stephanstraße 25, 10559 Berlin."
http://www.igf-berlin.de/igf_verein/igf_verein_ueber_uns.html
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Dr. Rainer Balloff
Diplom-Psychologe
14195 Berlin
Harry Dettenborn
Diplom-Psychologe
Professor an der Berliner Humboldt-Universität (emeritiert)
2017: nicht als geschäftsführender Gesellschafter aufgeführt
Eginhard Walter
Diplom-Psychologe
Unterschriftsberechtigt:
Manuela Dobbrick
E-Mail: m.dobbrick@igf-berlin.de
Vorname, Geschlecht und Qualifikation des im Antrag von Herrn Dettenborn unterschreibenden M. Dobbrick war dem Väternotruf eine Zeit lang nicht bekannt.
Weitere Personen:
Frau S. Lommatzsch
E-Mail: s.lommatzsch@igf-berlin.de
Aufgabengebiet: dem Väternotruf bisher nicht bekannt (2017)
Frau Dümlein
Verbandelt mit dem IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Berlin
Svenja Helling
Diplom-Psychologin
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
IGF Berlin
Annett Kaminski
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
tätig gewesen für Amtsgericht Brandenburg
Frau Kuske-Lohe
Diplom-Psychologin
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
Nasim Mehamdioua
Verbandelt mit dem IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Arbeitsbereich Entwicklungswissenschaft und Angewandte Entwicklungspsychologie
wissenschaftlicher Mitarbeiter im EU Projekt PROPHETS
Habelschwerdter Allee 45; Raum JK 24/121a; 14195 Berlin
E-Mail; nmehamdioua@zedat.fu-berlin.de
Internet: https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/arbeitsbereiche/entwicklungswissenschaft/mitarbeitende/Mehamdioua_Nasim/index.html
Markus Scheppe
Diplom-Psychologe
Psychologische Hochschule
Private Hochschule in Berlin
Gremien der Psychologischen Hochschule Berlin
Rechtspsychologie
Studiengangsleitungen
Für jeden Studiengang benennt die Hochschulleitung
auf Vorschlag der Professorenschaft eine Studiengangsleitung, die aus einem oder
zwei Vertretern der Professorinnen und Professoren besteht. Die
Studiengangsleitung führt Eignungsgespräche, erstellt das Modulhandbuch,
koordiniert das Lehrangebot in Zusammenarbeit mit den Modulverantwortlichen und
bestätigt Praktikumsberichte als angemessene Prüfungsleistungen.
...
Prüfungsausschüsse
Für jeden Studiengang wird ein Prüfungsausschuss eingerichtet. Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüferinnen und Prüfer. Er berichtet der Hochschulleitung regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die Masterarbeit sowie über die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnungen, der Modulbeschreibungen und der Studienablaufpläne. Der Prüfungsausschuss entscheidet in aktuellen Fragen der Prüfungsabläufe.
...
Prof. Dr. Renate Volbert (Vorsitz), Prof. Dr. Martin Stellpflug, Prof. Dr. Klaus A. Schneewind, Dr. André Jacob und Markus Scheppe
http://www.psychologische-hochschule.de/hochschule/gremien-der-psychologischen-hochschule-berlin/
Dr. Klaus Schneider
Diplom-Psychologe
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
Dieser Gutachter kann vom Väternotruf leider nicht empfohlen werden.
tätig gewesen für Amtsgericht Eberswalde, Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Königs Wusterhausen
Birgit Schwarzländer
Diplom-Psychologin
Hanauer Str. 68
14197 Berlin
Mitarbeit beim IGF
sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
Lenore Spieß
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
Bestellung durch Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Königs Wusterhausen
Elke Stock
Diplom-Psychologin
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
tätig gewesen für Amtsgericht Fürstenwalde
Frank Uhlemann
Diplom-Psychologe
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
PdRP 1-2/2006
Judith Wienholz
IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Berlin
"Psychologische Probleme der Täterpersönlichkeit"
von Harry Dettenborn und Hans-H. Fröhlich
VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften (Taschenbuch - 1974)
"Vorwort
Der Kreis derjenigen, die sich mit straffällig gewordenen Menschen bzw. Problemen der Kriminalität beschäftigen, ist in den letzten Jahren größer geworden. Als Kennzeichen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und des Anliegens unserer Rechtspraxis werden z.B. auch bezirkliche Kollektivvertreter, Vertreter von Hausgemeinschaften, aus Wohnbezirksausschüssen der nationalen Front, aus der FDJ und anderen Massenorganisationen sowohl in das Ermittlungsverfahren und in die Hauptverhandlung, als auch in den Prozeß der Wiedereingliederung bzw. Resozialisierung einbezogen.
Es ist auch das Problembewußtsein bei der Würdigung strafbaren Verhaltens und der Maßnahmefindung insoweit deutlich gestiegen, als psychologische Zusammenhänge und die Persönlichkeit des Straftäters eine immer stärkere Beachtung finden.
Auch hier schlägt sich die steigende Bedeutung des subjektiven Faktors unter den gegenwärtigen Bedingungen des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nieder.
...
Die vorliegende Arbeit ging größtenteils aus Lehrveranstaltungen hervor, die die Verfasser seit einigen Jahren an der Juristischen Fakultät bzw. der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin halten und die zum obligatorischen Ausbildungsgang sozialistischer Juristen gehören.
...
Da innerhalb der bei uns noch existierenden Kriminalität der Jugendkriminalität besondere gesellschaftliche Aufmerksamkeit gebührt und geschenkt wird, findet die jugendliche Täterpersönlichkeit auch hier besondere Beachtung.
..."
Irreführung durch "Institut"
Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001
20 W 84/01
OLG Report Frankfurt 2001, 208
Der Betrieb 2001, 1664
http://www.finanztip.de/recht/wettbewerbsrecht/ur42g01069.html
Irreführung durch "Institut"
Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001
20 W 84/01
OLG Report Frankfurt 2001, 208
http://www.benkelberg.com/urteil.html?u=493
OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 27.04.2001 - 20 W 84/01
Beim privatrechtlichen Zusammenschluss von lediglich drei Fachärzten ist die Bezeichnung „Institut“ als Gesellschaftsname irreführend
Der Namensbestandteil „Institut“ erweckt den Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Handelt es sich tatsächlich nur um einen…
http://datenbank.jurion.de/?s%3Aq=20%20W%2084%2F01