Väternotruf informiert zum Thema

Institut für Gericht und Familie

Irreführung durch Namensbestandteil "Institut"

"Mit der Verwendung des Begriffs `Institut` in Verbindung mit der Angabe von Tätigkeitsbereichen ... wird allgemein die Vorstellung in den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, dass es sich hierbei um wissenschaftliche Einrichtungen unter dem Dach des Staates handelt ..., nicht aber um einen privaten Verein."

Kammergericht , Beschluss vom 26.10.2011 - 25 W 23/11, veröffentlicht in "GRUR-RR", 2/2012


 

 

 

 

 

 

 

Institut für Gericht und Familie

 

sogenanntes Institut für Gericht und Familie 

IGF - Berlin

IGF Stephanstraße 25, 10559 Berlin-Wedding

Internet: www.igf-berlin.de

 

Vormals auch: Große Hamburger Str. 17, 10115 Berlin

 

 

Existiert unter dem Namen Institut für Gericht und Familie in zwei Rechtsformen 

a) als eingetragener Verein - Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg

b) als Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR

(Informationsstand 06/2007)

 

 

 

"Das Institut Gericht & Familie Berlin/Brandenburg e.V. wurde im Jahre 1995

gegründet. Der Vorstand besteht aus psychologischen Sachverständigen

sowie Dozenten und Hochschullehrern mit rechtspsychologischem

Schwerpunkt in Forschung und Publikation:

Dipl.-Psych. Dr. Rainer Balloff

Freie Universität Berlin

Dipl.-Psych. Prof. Dr. Harry Dettenborn

Freie Praxis

Dipl.-Psych. Dr. Klaus Schneider

Freie Praxis

Dipl.-Psych. Dr. Eginhard Walter

Erziehungs- und Familienberatung, Freie Praxis

Das Institut Gericht & Familie Berlin/Brandenburg e.V. hat seinen Sitz

in der Stephanstraße 25, 10559 Berlin."

 

http://www.igf-berlin.de/igf_verein/igf_verein_ueber_uns.html

 

 

 

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:

 

Dr. Rainer Balloff

Diplom-Psychologe

14195 Berlin

 

Harry Dettenborn

Diplom-Psychologe

Professor an der Berliner Humboldt-Universität (emeritiert)

2017: nicht als geschäftsführender Gesellschafter aufgeführt

 

Eginhard Walter 

Diplom-Psychologe

 

 

Unterschriftsberechtigt:

Manuela Dobbrick

E-Mail: m.dobbrick@igf-berlin.de

Vorname, Geschlecht und Qualifikation des im Antrag von Herrn Dettenborn unterschreibenden M. Dobbrick war dem Väternotruf eine Zeit lang nicht bekannt.

 

Weitere Personen:

Frau S. Lommatzsch

E-Mail: s.lommatzsch@igf-berlin.de

Aufgabengebiet: dem Väternotruf bisher nicht bekannt (2017)

 

 

 


 

 

 

Frau Dümlein

Verbandelt mit dem IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Berlin

 

 

 

Svenja Helling

Diplom-Psychologin

IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie

IGF Berlin

 

 

 

 

Annett Kaminski

IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie

Berlin

tätig gewesen für Amtsgericht Brandenburg

 

 

 

 

Frau Kuske-Lohe

Diplom-Psychologin 

IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie 

Berlin

 

 

 

Nasim Mehamdioua

Verbandelt mit dem IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Arbeitsbereich Entwicklungswissenschaft und Angewandte Entwicklungspsychologie

wissenschaftlicher Mitarbeiter im EU Projekt PROPHETS

Habelschwerdter Allee 45; Raum JK 24/121a; 14195 Berlin

E-Mail; nmehamdioua@zedat.fu-berlin.de

Internet: https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/arbeitsbereiche/entwicklungswissenschaft/mitarbeitende/Mehamdioua_Nasim/index.html

 

 

 

Markus Scheppe

Diplom-Psychologe 

 

Psychologische Hochschule

Private Hochschule in Berlin

 

Gremien der Psychologischen Hochschule Berlin
Rechtspsychologie

Studiengangsleitungen

Für jeden Studiengang benennt die Hochschulleitung auf Vorschlag der Professorenschaft eine Studiengangsleitung, die aus einem oder zwei Vertretern der Professorinnen und Professoren besteht. Die Studiengangsleitung führt Eignungsgespräche, erstellt das Modulhandbuch, koordiniert das Lehrangebot in Zusammenarbeit mit den Modulverantwortlichen und bestätigt Praktikumsberichte als angemessene Prüfungsleistungen.

...

Prüfungsausschüsse

Für jeden Studiengang wird ein Prüfungsausschuss eingerichtet. Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüferinnen und Prüfer. Er berichtet der Hochschulleitung regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die Masterarbeit sowie über die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnungen, der Modulbeschreibungen und der Studienablaufpläne. Der Prüfungsausschuss entscheidet in aktuellen Fragen der Prüfungsabläufe.

...

Prof. Dr. Renate Volbert (Vorsitz), Prof. Dr. Martin Stellpflug, Prof. Dr. Klaus A. Schneewind, Dr. André Jacob und Markus Scheppe


http://www.psychologische-hochschule.de/hochschule/gremien-der-psychologischen-hochschule-berlin/

 

 

 

 

Dr. Klaus Schneider

Diplom-Psychologe

IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie

Berlin

Dieser Gutachter kann vom Väternotruf leider nicht empfohlen werden.

tätig gewesen für Amtsgericht Eberswalde, Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Königs Wusterhausen

 

 

 

 

Birgit Schwarzländer

Diplom-Psychologin

Hanauer Str. 68

14197 Berlin

 

Mitarbeit beim IGF

sogenanntes Institut für Gericht und Familie 

Berlin 

 

 

 

Lenore Spieß

IGF  - sogenanntes Institut für Gericht und Familie 

Berlin

Bestellung durch Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Königs Wusterhausen

 

 

 

Elke Stock

Diplom-Psychologin

IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie

Berlin

tätig gewesen für Amtsgericht Fürstenwalde

 

 

 

 

Frank Uhlemann

Diplom-Psychologe

IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie 

Berlin

PdRP 1-2/2006

 

 

 

 

Judith Wienholz

IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie

Berlin

 

 


 

 

 

"Psychologische Probleme der Täterpersönlichkeit"

von Harry Dettenborn und Hans-H. Fröhlich 

VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften (Taschenbuch - 1974)

 

"Vorwort

Der Kreis derjenigen, die sich mit straffällig gewordenen Menschen bzw. Problemen der Kriminalität beschäftigen, ist in den letzten Jahren größer geworden. Als Kennzeichen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und des Anliegens unserer Rechtspraxis werden z.B. auch bezirkliche Kollektivvertreter, Vertreter von Hausgemeinschaften, aus Wohnbezirksausschüssen der nationalen Front, aus der FDJ und anderen Massenorganisationen sowohl in das Ermittlungsverfahren und in die Hauptverhandlung, als auch in den Prozeß der Wiedereingliederung bzw. Resozialisierung einbezogen.

Es ist auch das Problembewußtsein bei der Würdigung strafbaren Verhaltens und der Maßnahmefindung insoweit deutlich gestiegen, als psychologische Zusammenhänge und die Persönlichkeit des Straftäters eine immer stärkere Beachtung finden. 

Auch hier schlägt sich die steigende Bedeutung des subjektiven Faktors unter den gegenwärtigen Bedingungen des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nieder.

...

Die vorliegende Arbeit ging größtenteils aus Lehrveranstaltungen hervor, die die Verfasser seit einigen Jahren an der Juristischen Fakultät bzw. der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin halten und die zum obligatorischen Ausbildungsgang sozialistischer Juristen gehören.

...

Da innerhalb der bei uns noch existierenden Kriminalität der Jugendkriminalität besondere gesellschaftliche Aufmerksamkeit gebührt und geschenkt wird, findet die jugendliche Täterpersönlichkeit auch hier besondere Beachtung.

..."

 

 

 


 

 

Irreführung durch "Institut"

Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001

20 W 84/01

OLG Report Frankfurt 2001, 208

Der Betrieb 2001, 1664

 

http://www.finanztip.de/recht/wettbewerbsrecht/ur42g01069.html

 

 

 

Irreführung durch "Institut"

Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Daher ist es irreführend, wenn die Bezeichnung von einem Zusammenschluss mehrerer Fachärzte verwendet wird.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.04.2001

20 W 84/01

OLG Report Frankfurt 2001, 208

 

http://www.benkelberg.com/urteil.html?u=493

 

 

 

 

 

OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 27.04.2001 - 20 W 84/01

Beim privatrechtlichen Zusammenschluss von lediglich drei Fachärzten ist die Bezeichnung „Institut“ als Gesellschaftsname irreführend

Der Namensbestandteil „Institut“ erweckt den Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Handelt es sich tatsächlich nur um einen…

 

 

http://datenbank.jurion.de/?s%3Aq=20%20W%2084%2F01

 

 

 


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