Väternotruf

Januar 2015


 

 

     

 

15.01.2015 Elterliches Umgangsrecht

EGMR: Verfahren "Kuppinger gegen Deutschland" - Verletzung von Art. 8 EMRK

der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Kammerurteil im Verfahren "Kuppinger gegen Deutschland" verkündet.  

Der Beschwerdeführer ist Vater eines 2003 nichtehelich geborenen Sohnes, dessen Mutter dem Beschwerdeführer kurz nach der Geburt jeglichen Umgang mit dem Kind verweigerte. Seit Mai 2005 führte der Beschwerdeführer mehrere Verfahren vor den deutschen Gerichten, die sein Recht auf Umgang mit seinem Sohn betrafen. In seiner Beschwerde vor dem EGMR machte er geltend, die deutschen Gerichte hätten keine zügigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen, um einen Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen, insbesondere um eine gerichtliche Umgangsregelung vom September 2010 durchzusetzen. Außerdem sehe das deutsche Prozessrecht keinen Rechtsbehelf vor, der geeignet sei, überlange Verfahren in Umgangssachen effektiv zu beschleunigen. Er berief sich u.a. auf Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie auf Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) in Verbindung mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).  

Der EGMR stellte in seinem Urteil einstimmig eine Verletzung von Artikel 8 und eine Verletzung von Artikel 13 in Verbindung mit Artikel 8 EMRK fest.  

Urteil des EGMR vom 15.01.2015, Az.: V 62198/11  

Quelle: Pressemitteilung des EGMR vom 15.01.2015  

https://www.jurion.de/de/news/309280/EGMR-Verfahren-Kuppinger-gegen-Deutschland-Verletzung-von-Art-8-EMRK

 

 

Dr. Angelika Kösch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab 08.06.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.12.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. 2009, ..., 2014: Familiengericht - Abteilung 464  Richterin Kösch wird vom Väternotruf nicht empfohlen. 15.01.2015: EGMR: Verfahren "Kuppinger gegen Deutschland" - Verletzung von Art. 8 EMRK der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Kammerurteil im Verfahren "Kuppinger gegen Deutschland" verkündet. Der Beschwerdeführer ist Vater eines 2003 nichtehelich geborenen Sohnes, dessen Mutter dem Beschwerdeführer kurz nach der Geburt jeglichen Umgang mit dem Kind verweigerte. Seit Mai 2005 führte der Beschwerdeführer mehrere Verfahren vor den deutschen Gerichten, die sein Recht auf Umgang mit seinem Sohn betrafen. In seiner Beschwerde vor dem EGMR machte er geltend, die deutschen Gerichte hätten keine zügigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen, um einen Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen, insbesondere um eine gerichtliche Umgangsregelung vom September 2010 durchzusetzen. Außerdem sehe das deutsche Prozessrecht keinen Rechtsbehelf vor, der geeignet sei, überlange Verfahren in Umgangssachen effektiv zu beschleunigen. Er berief sich u.a. auf Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie auf Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) in Verbindung mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).  Der EGMR stellte in seinem Urteil einstimmig eine Verletzung von Artikel 8 und eine Verletzung von Artikel 13 in Verbindung mit Artikel 8 EMRK fest.  Urteil des EGMR vom 15.01.2015, Az.: V 62198/11  - Quelle: Pressemitteilung des EGMR vom 15.01.2015 - https://www.jurion.de/de/news/309280/EGMR-Verfahren-Kuppinger-gegen-Deutschland-Verletzung-von-Art-8-EMRK

 

 

Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle

Diplom-Psychologin

Frankfurter Strasse 10

61462 Königstein im Taunus

Tritt auch auf auch unter der Adresse: Stresemannstr. 17, 61462 Königstein

Auftritt unter dem Label GWG Frankfurt

http://www.gwg-institut.com/in-deutschland.html

Mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Bad Schwalbach, Amtsgericht Bingen, Amtsgericht Bitburg, Amtsgericht Diez, Amtsgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Friedberg, Amtsgericht Gelnhausen, Amtsgericht Königstein im Taunus, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Offenbach, Amtsgericht Rüsselsheim, Amtsgericht Wiesbaden

Beauftragung am Amtsgericht Frankfurt am Main durch Richterin Knauth (2004), Richter Kraushaar, Richterin Kösch mit Blankovollmacht zur Weitergabe des Auftrages "in ihrem Hause" (18.05.09 - 401 F 1139/09 SO).

Frau Kurz-Kümmerle wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 


 

Wolfgang Klenner

06.02.1921 – 25.01.2015

 

Im Alter von fast 94 Jahren ist Wolfgang Klenner am 25. Januar 2015 verstorben. Der promovierte Diplom Psychologe engagierte sich früh für eine fachlich anspruchsvolle Ausbildung von Heilpädagog/innen, die er ab 1964 im Institut für Heilpädagogik in Bielefeld leitete und später in die Evangelischen Fachhochhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe überführte. Er hatte wesentlichen Anteil an der Etablierung der außerschulischen Heilpädagogik an Fachhochschulstudiengängen und prägte darüber hinaus die deutsche außerschulische Heilpädagogik in zahlreichen Gremien wesentlich mit. Er gehörte zu den Initiatoren und Gründern der Ständigen Konferenz heilpädagogischer Ausbildungsstätten in Deutschland (StK) und war im Bundesverband Erziehungshilfe (AFET) über viele Jahrzehnte ein aktives und fachlich hochgeschätztes Mitglied. Neben seiner Lehrtätigkeit war er ein gefragter Gutachter in Familienrechtsverfahren.

 

...

 

http://bhponline.de/der-bhp-gedenkt-in-respekt-und-grosser-dankbarkeit-prof-dr-wolfgang-klenner/

 

 

 

"Rituale der Umgangsvereitelung"

Wolfgang Klenner

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" - FamRZ, 1995, Heft 24, S. 1529-1535

 

 


 

 

Neues Urteil des AG Düsseldorf – Mieter dürfen im Stehen pinkeln

Veröffentlicht am 22. Januar 2015 von Andreas Stephan      

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass Mieter im Stehen pinkeln dürfen. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Damit gab das Gericht einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution klagte.  

Der Eigentümer des Mietshauses wollte die Mietkaution einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war. Ein Fachmann bestätigte zuvor die Urinspritzer als Ursache. Richter Stefan Hank befand dies als nachvollziehbar und glaubwürdig.

...

Im Urteil heißt es wörtlich : “Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.”

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http://justillon.de/2015/01/neues-urteil-des-ag-duesseldorf-mieter-duerfen-im-stehen-pinkeln/

 

RP-Online vom 22.01.2015; AG Düsseldorf, Urt. v. 20.01.2015, Az. 42 c 10583/14

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ob das Urteil auch für Frauen gilt, die im Stehen pinkeln, ist mit dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf offenbar nicht geklärt. 

Hier wird nun wohl das Bundesverfassungsgericht in seiner unendlichen Weiß- und Zerstreutheit entscheiden müssen. Womöglich durch Einholung eines Sachverständigengutachten des renommierten Pinkelwissenschaftlers von der GPG München, Dr. Dr. Joseph Sprinkler.

 

 

 


 

 

 

Fragwürdige Instrumente

Recht  

Gutachten für Familiengerichte weisen oft eklatante Mängel auf. Gesetzliche Standards fehlen. Die Regierung greift das Thema auf - aber nur halbherzig.  

Man kann der Sachverständigen für familienrechtliche Gutachten Birgit Heyer nicht vorwerfen, dass ihr der Mut zum klaren Urteil fehlte. In einem Gutachten für das Amtsgericht Pankow-Weißensee schrieb die Diplom-Psychologin über eine Mutter, die Frau habe eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur mit Defiziten in der Impulskontrolle bei bestehendem Beziehungswahn. Außerdem gebe es eine erweiterte Suizidgefahr. Das heißt, die Mutter werde möglicherweise sich und ihr Kind umbringen. Auf dieser Grundlage entschied das Gericht vorläufig, das Kind von der Mutter zu trennen.

Man kann Birgit Heyer aber vorwerfen, dass ihre Gutachten manchmal von mangelndem Sachverstand zeugen. So warnte der sozialpsychiatrische Dienst des Bezirksamts Berlin-Mitte, die Gesamteinschätzung in Heyers Analyse sei „keinesfalls nachvollziehbar“. Es gebe keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Mutter, die gesamte Einschätzung der Eltern- Kind-Beziehung sei nicht sauber belegt.

Dem Gericht empfahlen die Experten, Beschlüsse, die auf diesem Gutachten beruhten, kritisch zu überprüfen. Die Richter beschlossen daraufhin, das Kind vorerst  der Mutter wieder zurückzugeben.

Es war nicht das einzige Mal, dass Heyer als Gerichtssachverständige auffällig wurde. ...

Melanie Amann, Ralf Neukirch  

Der Spiegel, 2015, Heft 2

http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2015-2.html

 

 


 

 

 

 

Daumenschrauben für die Informationsfreiheit am Landgericht Berlin

Am 06.11.2014 fand um 12 Uhr ein öffentlicher Gerichtstermin am Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 statt (Altbau I/143) - Geschäftszeichen 27 O 368/14 - in dem es u.a. darum ging, ob die als Gutachterin tätige Frau Birgit Heyer Tatsachenvorträge auf der Domain www.vaeternotruf.de unterbinden darf oder nicht. Vorsitzender Richter war Richter Mauck - Zivilkammer 27. 

Auf Antrag von Birgit Heyer untersagte die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin unter den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich mit Urteil vom 06.11.2014 die Veröffentlichung von Informationen über ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft X sowie über eine weitere brisante Information.

Eine Zensur findet nicht statt, so heißt es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, wer`s glaubt wird selig, wird am Landgericht Berlin eines besseren belehrt oder kommt in die Gummizelle.

Zum Glück darf "Der Spiegel" derzeit noch unzensiert über Frau Birgit Heyer berichten: "Fragwürdige Instrumente " - Der Spiegel, 2015, Heft 2 - http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2015-2.html. Womöglich wird die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin aber auch den Bericht des Spiegels mit der absurden Begründung verbieten: "Die Antragsstellerin ist in der Öffentlichkeit unbekannt und übt kein öffentliches Amt aus", grad so, als wenn jemand, über den im Spiegel berichtet wird, der Öffentlichkeit unbekannt wäre. Zudem übt Frau Heyer sehr wohl ein öffentliches Amt aus, denn durch das Gericht als Sachverständige berufene Personen sind Hilfkräfte des Gerichtes und damit natürlich im öffentlichen Amt, es sei denn man privatisiert die Gerichte, da könnte man bei der Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin vielleicht als erstes anfangen und diese als deutschen Exportschlager nach China exportieren, auf dass sie die dortige Zensurpraxis auf wohltuende Weise flankiert.

 

Landgericht Berlin - 27 Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)  

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 31.07.2014 in der vom Landgericht Berlin zensierten Fassung

 

 

 

Zivilkammer 27

Michael Mauck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27 (ab 15.04.1991, ..., 2014) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. focus.de 16.12.2008: "SS-Auftritt - Heesters verliert vor Gericht.", sueddeutsche.de 29.05.2009 ("Freiheit oder Freiwild."). Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419. Zur Informationsfreiheit: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html / http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Landgericht Berlin - 04.04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

Dr. Volker Hagemeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.07.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2008 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2011 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2010, 2011: Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin ab 01.06.2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Ab 01.07.2011: Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - GVP 23.04.2014: Beisitzer / Zivilkammer 27. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

Dr. Robert Ullerich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.12.2011 als Richter auf Probe im Bezirk des Sozialgerichts Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin / Beisitzer - Zivilkammer 27 - 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

 

 

 

Birgit Ute Heyer

Diplom-Psychologin

Kaiserdamm 100

14057 Berlin

Internet: http://www.praxisheyer.de

Internet: http://www.birgitheyer.de - 2013 abgeschaltet

früher: 35578 Wetzlar

früher: 35578 Wetzlar, nur 20 Kilometer von Linden entfernt - http://de.wikipedia.org/wiki/Linden_%28Hessen%29

aktuelle Wohnanschrift: unbekannt, könnte Berlin sein, aber auch Hannover oder sonst ein Ort in Deutschland wäre denkbar.  Aber selbst wenn wir die Wohnanschrift wüssten, würden wir diese natürlich hier nicht veröffentlichen, denn Frau Heyer hat das Recht in ihrer Privatspäte nicht erkannt zu werden. Ausnahmen gelten nur da, wo - nach Maßgabe der 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin oder des Kammergerichts Berlin - veröffentlichungsfähige Fragen aus der sozialen Sphäre mit der privaten Spähre so verbunden sind, das man nicht umhinkommt, bei einer Information aus der sozialen Sphäre zwangsläufig auch die private Sphäre zu berühren. So etwa zu der Frage, ob Birgit Heyer eine Frau oder ein Mann ist. Dem Namen nach ist Birgit Heyer eine Frau und das darf hier sicher festgestellt werden, ohne dass die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin dem Väternotruf einen Maulkorb verpasst, mit der absurden Begründung, die Frage, ob eine Frau Heyer ein Mann oder eine Frau ist, wäre eine vor der Öffentlichkeit geheimzuhaltende Tatsache. 

Lehramtsstudium an der Technischen Universität Berlin (1. Staatsexamen) und Diplomstudiengang der Psychologie an der Freien Universität Berlin.

Frau Heyer trug von sich vor:

"Psychotherapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"

Nun muss man allerdings wissen, dass das Institut für Gestalttherapie Berlin keine Psychotherapeuten ausbildet, sondern "Gestalttherapeuten". Psychotherapeut ist ein gesetzlich geschützter Begriff, eine missbräuchliche Benutzung dieser Berufsbezeichnung kann strafrechtlich verfolgt werden. Wollen wir mal hoffen, dass hier niemand eine Strafanzeige gegen Frau Heyer gestellt hat, das könnte ja sonst echt Stress verursachen. 

http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/__1.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

Frau Heyer hat zwischenzeitlich den geschützten Begriff "Psychotherapeutin" auf ihrer Webseite durch den Begriff "Therapeutin" ausgetauscht (Stand vom 05.11.2014). 

Am 06.11.2014 findet um 12 Uhr ein öffentlicher Gerichtstermin am Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 statt (Altbau I/143) - Geschäftszeichen 27 O 368/14 - in dem es u.a. darum geht, ob die als Gutachterin tätige Frau Birgit Heyer Tatsachenvorträge auf der Domain www.vaeternotruf.de unterbinden darf oder nicht. Vorsitzender Richter ist der allseits geschätzte und von uns hochverehrte Richter Mauck - Zivilkammer 27. Rechtzeitiges Erscheinen sichert gute Plätze.

Eine Zensur findet nicht statt, so heißt es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, wer`s glaubt wird selig oder kommt in die Gummizelle.

Beauftragung der Frau Heyer am Amtsgericht Brandenburg, Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Goslar, Amtsgericht Helmstedt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Wernigerode

(ab , ..., 2010, ..., 2014)

Beauftragung Amtsgericht Pankow/Weißensee durch Richter Grabow (ab , ..., 2010, 2011) - 09.11.2010: "... soll binnen 5 Monaten durch Einholung eines Sachvertändigengutachtens darüber Beweis erhoben werden ...". Gutachten mit Datum vom 07.06.2011: "Auf Grund der vorliegenden narzisstischen Persönlichkeitsstruktur der Km (Defizite der Impulskontrolle, Beziehungswahn), sowie des praktizierten emotionalen Missbrauchs des Kindes, liegt hier eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge zu Schaden des Kindes vor. Die Km ist als nicht erziehungsfähig zu bezeichen. ..."

Die Diplom-Psychologin Birgit Heyer wird vom Väternotruf nicht empfohlen!

Heyer-Betroffene Väter können sich an den Berliner Fachanwalt für Familienrecht Dirk Maschke - http://dirkmaschke.de - wenden, der mit der Vertretung von Heyer-Betroffenen vertraut ist.

 

Erfolgreicher Befangenheitsantrag gegen Birgit Ute Heyer am Oberlandesgericht Braunschweig - 1 WF 160/12 - Beschluss vom 09.01.2013. Vorinstanz Amtsgericht Goslar.

Frau Heyer ist möglicherweise tätig in Praxisgemeinschaft mit Herrn Diplom-Psychologen Jo Fründt, der beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter referierte. Namensgleichheit mit: Dagmar Colberg-Fründt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig / 2. Senat für Familiensachen (ab 19.05.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.09.192 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 30.12.1985 als Richterin am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.09.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig aufgeführt.

 

Pendelmodell

Die beste Umgangsform?!

19. Februar 2010 um 17 Uhr

Fachleute und Eltern können im Rahmen eines runden Tisches Erfahrungen über diese Umgangsform austauschen:

Was erfordert das Pendelmodell von den Eltern? Wie wirkt sich ein solches Modell auf den Unterhalt aus? Entspricht es dem Wohle der Kinder, eine Woche hier und eine Woche dort zu verbringen? In welchen Fällen ist das Pendelmodell ungeeignet?

Als „Fachleute“ kommen:

Herr Vitt (Fachanwalt für Familienrecht und Mediator)

Herr Fründt (Psychologe)

Frau Kaiser Mitarbeiterin des Jugendamtes Charlottenburg/Wilmersdorf

Mit Kinderbetreuung

Ein Imbiss wird gereicht

Anmeldungen bis zum 12.02.2010 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Berlin e.V.

Seelingstraße 13 14059 Berlin Tel.: 851 51 20 vamv-berlin@t-online.de

 

 

Am 19.08.2014 fand sich auf der Website von Birgit Ute Heyer folgender Eintrag:

"Die Stationen meiner beruflichen Entwicklung sind

Staatlich anerkannte Erzieherin

Heilpraktikerin

Lehrerin (Technische Universität Berlin)

Diplom-Psychologin (Freie Universität Berlin)

Psychotherapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"

Am 05.11.2014 fand sich auf der Website von Birgit Ute Heyer folgender Eintrag:

"Die Stationen meiner beruflichen Entwicklung sind

Staatlich anerkannte Erzieherin

Lehrerin (Technische Universität Berlin)

Diplom-Psychologin (Freie Universität Berlin)

Therapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"

 

Da war die Frau Heyer auf einmal keine "Psychotherapeutin" mehr, sondern nur noch eine "Therapeutin". Ob Edelsteintherapeutin oder Klangschalentherapeutin oder Kreativtherapeutin für das Erfinden von Berufsbezeichnungen, teilte Frau Heyer nicht mit.

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" ist gesetztlich geschützt. Vermutlich war und ist Frau Heyer keine "Psychotherapeutin". Wer unbefugt den Titel "Psychotherapeut" trägt, kann nach Strafgesetzbuch §132a mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

 

Wollen wir hoffen, dass Frau Heyer sich nicht unbefugt mit der Bezeichnung "Psychotherapeutin" geschmückt hat.

Der Eintrag "Heilpraktikerin" war auch am 05.11.2014 von der Website von Frau Heyer verschwunden. Sollte dies etwa in Zusammenhang mit einem Ereignis stehen, zu dem sich seitens des Lichtenberger Gesundheitsamtes wie folgt geäußert wurde?

 

Von: Lehmann, Claudia ...

Gesendet: Donnerstag, 30. Oktober 2014 14:14

An: ...

Betreff: AW: Birgit Ute Heyer

 

Sehr geehrter Herr ...,  

nein, hier wurde bereits Abhilfe geschaffen, ob durch eine Anzeige bei der Polizei oder einen Hinweis an Frau Heyer kann vom Gesundheitsamt Lichtenberg nicht festgestellt werden. Tatsache ist, dass die Bezeichnung aktuell nicht auf der Internetseite von Frau Heyer verwendet wird.  

Die Rücknahme einer erteilten Heilkundeerlaubnis kommt in Hinblick auf Art. 12 Grundgesetz nur als letztes Mittel in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen keinen Erfolg haben, um die von Tätigkeit des Erlaubnisinhabers ausgehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit abzuwehren.  

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag 

 

C. Lehmann

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

Gesundheitsamt

 

GesALRef  

10360 Berlin  

Tel.: ...

 ...

 

Schreiben der Psychotherapeutenkammer Berlin vom 06.10.2014:

"Sehr geehrte Frau ...

Bezug nehmend auf Ihre Meldung und der Tatsache, dass Frau Heyer seinerzeit auf ihrer Homepage angab, Psychotherapeutin zu sein, haben wir die Frage der (Pflicht-)Mitgliedschaft von Frau Heyer nochmals geprüft.

Frau Heyer bezeichnet sich auf ihrer Homepage nunmehr nicht mehr als Psychtotherapeutin ...

...

RAin Claudia Dittberner

Justiziarin"

 

 

Am 17.11.2014 war auf der Website von Birgit Ute Heyer als Berufsbezeichnung nur noch die Bezeichnung "Diplom-Psychologin" sowie die Bemerkung "Die Seiten befinden sich noch weiter im Aufbau" zu lesen. Da hat aber jemand ordentlich aufgeräumt, ein Schelm wer böses dabei denkt.

Zum Glück gibt es in Deutschland die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin, die dafür sorgt, dass Tatsachen bezüglich der Frau Heyer nicht veröffentlicht werden dürfen. Früher nannte man das Zensur, heute nennt man das Rechtsprechung. In der DDR war für die wichtige Aufgabe der Verhinderung der Verbreitung von Tatsachen, das Politbüro des ZK der SED zuständig. Hochanständige Leute haben da Tag und Nacht aufgepasst, dass der DDR-Bürger brav das "Neue Deutschland" las und ansonsten die Klappe zu halten hatte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Politb%C3%BCros_des_ZK_der_SED

 

 

Daumenschrauben für die Informationsfreiheit

Die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin unter den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich untersagt im Wege der einstweiligen Verfügung die Veröffentlichung von Informationen über ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft X sowie über eine weitere brisante Information. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens am Landgericht Berlin wird der Väternotruf zu gegebener Zeit berichten.

Zivilkammer 27  

Michael Mauck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27 (ab 15.04.1991, ..., 2014) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. focus.de 16.12.2008: "SS-Auftritt - Heesters verliert vor Gericht.", sueddeutsche.de 29.05.2009 ("Freiheit oder Freiwild."). Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419. Zur Informationsfreiheit: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html / http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Landgericht Berlin - 04.04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

Dr. Volker Hagemeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.07.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2008 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2011 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2010, 2011: Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin ab 01.06.2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Ab 01.07.2011: Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - GVP 23.04.2014: Beisitzer / Zivilkammer 27. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de.  Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

Dr. Robert Ullerich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.12.2011 als Richter auf Probe im Bezirk des Sozialgerichts Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin / Beisitzer - Zivilkammer 27 - 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

 

 

Erst der Fischer von Tempelhof-Kreuzberg, dann der Luther von Schöneberg. Entfremdung, Entfremdung, Entfremdung und keine Ende in Sicht.

Anfrage an den Sender Jerewan: 

Wie ist es eigentlich mit den Fällen, wo eine für Familiengerichte als Gutachterin tätige Diplom-Psychologin gleichzeitig Mutter ist und mit dem Vater des gemeinsamen Kindes über das Umgangsrecht und den Auskunftsanspruch nach 1686 BGB streitet und die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichts der Mutter auferlegt, dem Vater halbjährlich Auskunft über den Entwicklungsstand der Tochter durch einen schriftlichen Entwicklungsstand zu geben, sowie der Mutter die Kosten des Verfahrens bei einem Verfahrenswert von 3.000 € auferlegt? 

Man könnte meinen, dies wäre so ähnlich, als wenn der Bundesverkehrsminister mit einem Fahrrad ohne Lenker und mit kaputten Schlauch durch die Straßen fährt.

Oder was meinen Sie?

Anton

10.06.2013

Ihre Meinung zum Thema senden Sie bitte an: info@vaeternotruf.de

 

 

 


 

 

Pressemitteilung vom 22.12.2014  

Kammer weist Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin in dem Verfahren gegen Jörg L. wegen Bestechlichkeit u.a. zurück  

Die 3. große Strafkammer hat heute beschlossen, den Befangenheitsantrag der Verteidigung in dem Verfahren gegen den ehemaligen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt zurückzuweisen. Der Antrag war u.a. damit begründet worden, dass die Richterin sich wegen ihrer eigenen Prüfungstätigkeit durch den Angeklagten getäuscht fühlen und auch als Zeugin in Betracht kommen könne.  

Die Kammer hat die Überlegungen der Verteidigung nicht für durchgreifend erachtet, sondern ist in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat ausgeführt:  

    mangels persönlicher Kontakte zum Angeklagten sei ein Vertrauensverlust auszuschließen; es bleibe die für alle Prüfer geltende bloß abstrakte Möglichkeit der Täuschung über die Lauterkeit des Prüfungsamtes

    auch im Falle eines konkret angesprochenen Prüflings bleibe ein bloß abstrakter Verdacht, wobei die Richterin noch nicht einmal eine Erinnerung an den Fall habe und damit auch als Zeugin ausscheide.

 

Der Prozess wird mithin in der bekannten Besetzung planmäßig fortgesetzt.  

http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13828&article_id=130258&_psmand=56

 

 

 

 

 

Überraschendes Geständnis Examen gegen Bargeld: Ein Richter vor den Trümmern seines Lebens

06.01.2015  

Ein deutscher Richter, der mit einer Waffe im Gepäck und einer Prostituierten an seiner Seite auf der Flucht gestellt wird. Dieser Fall hat für Aufsehen gesorgt. Nun gab der Mann ein Geständnis ab.  

Bislang hatte der Angeklagte keine Emotionen gezeigt, doch jetzt ist das ganz anders. Er ist den Tränen nahe, räuspert sich mehrfach. Es geht um den Rest seines Lebens, beruflich und privat. Der 48-Jährige auf der Anklagebank des Lüneburger Landgerichts ist selber Richter, die Vorwürfe sind beispiellos. Als Referatsleiter des Landesjustizprüfungsamtes soll er Referendaren Lösungen für das zweite Staatsexamen angeboten und auch verkauft haben. Bis zu 20 000 Euro hat er laut Anklage gefordert. Die Prüfungen entschieden über die berufliche Zukunft von Juristen. Doch jetzt geht es um seine eigene.  

Bis zu zehn Jahre Haft drohen ihm.  

„Ich möchte Angaben zur Sache machen“, beginnt der Jurist am Dienstag ein wenig trocken, am Ende wird er fast eine Stunde sprechen. Am dritten Tag des geplanten Mammutprozesses legt der Familienvater aus Lüchow-Dannenberg ein Geständnis ab, umfassend gibt er Auskunft, Fragen der Kammer will er aber nicht beantworten. ...

Nur Details der Anklage korrigiert er, immer wieder unterbrochen von Entschuldigungen bei seiner Ehefrau, den betroffenen Referendaren und den früheren Kollegen. „Ich weiß, dass diese Fehler nicht wieder gut zu machen sind“, sagt er. Er habe den Nachwuchsjuristen helfen wollen, für die es nach jahrelangem Studium meist im zweiten Anlauf um Alles ging. Ein Großteil der Betroffenen hat Migrationshintergrund. Gerade für diese Menschen sei die Prüfung besonders schwer, sagt der Angeklagte. Auch habe er mit dem Geld seine Frau absichern wollen - doch nicht nur da sind seine Worte kaum zu verstehen, mehrfach bricht ihm kurz die Stimme.

...  

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ueberraschendes-gestaendnis-examen-gegen-bargeld-ein-richter-vor-den-truemmern-seines-lebens/11192890.html

 

 

 

 


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