Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Mainz
Familiengericht
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Das Amtsgericht Mainz wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Mainz
Gebäude A:
Diether-von- Isenburg-Straße
55116 Mainz
Gebäude B
Ernst-Ludwig-Straße 7
Telefon: 06131 / 141-0
Fax: 06131 / 141-6090
Fax (Verwaltung): 06131 / 141-6020
E-Mail: agmz@ko.jm.rlp.de
Internet: https://agmz.justiz.rlp.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Mainz (01/2024)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Rheinland-Pfalz eigentlich Steuern, wenn die Rheinland-Pfälzische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html
Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.
Handbuch der Justiz 2016: "Vier Richterinnen und Richter sind mit einer Veröffentlichung ihrer Daten nicht einverstanden." Na das ist ja seltsam, haben die vier etwa was zu verbergen? Hoffentlich gehörten die keiner Sekte an oder sind gar Mitglied einer Coronaverschwörung. So Verschwörer sollen ja jetzt viel unterwegs sein, wegen der Masken, die die tragen, kann man die nur schwer erkennen, die wollen die Menschheit mit Corona auslöschen, die Verschwörer, daher heißen die auch Coronaverschwörer, das sind ganz gefährliche Verschwörer, so gefährlich, dass sich die Bundesregierung persönlich darum kümmert, das möglichst alles Verschörer gefasst und in Quarantäne kommen, so dass alle Menschen, die keine Verschwörer sind oder sich bereit erklärt haben, nicht mehr Verschwörer sein zu wollen, am Leben bleiben, einer der besten Regierungen, die wir in Deutschland die letzten tausend Jahre hatten.
Amtsgericht Mainz - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden, dafür aber seltsamer Weise eine namentliche Aufzählung der Gerichtsvollzieher/innen, was vermutlich viel weniger Leute interessiert als die Namen der rechtsprechenden Richter.
Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen Informationsfreiheitsbeauftragten?
Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.
Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht. Der aktueller Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht Mainz wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.
Falls Sie noch unsicher sind, wie Sie die Informationsfreiheit zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger/innen verbessern können, wenden Sie sich einfach an:
Mehr Demokratie e.V.
E-Mail: info@mehr-demokratie.de
Internet: https://www.mehr-demokratie.de
Dort hilft man Ihnen in Sachen Informationsfreiheit gerne weiter, so dass auch am Amtsgericht Mainz - wenn auch mit Verspätung - das Informationszeitalter beginnen kann.
Sicher hilft Ihnen auch das Justizministerium Rheinland-Pfalz weiter. Dort gibt es viele kompetente Ansprechpartner, die nur darauf warten, dass sich am Amtsgericht Mainz etwas in Richtung Informationsfreiheit bewegt.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Auf Anfrage per Mail vom 03.09.2013 mit Mail vom 03.09.2013 zugeschickt bekommen. Erneute Anfrage am 12.06.2017, merkwürdige Antwort vom Direktor am Amtsgericht Mainz Matthias Scherer am 16.06.2017 - ausführlich siehe unten.
Bundesland Rheinland-Pfalz
Direktor am Amtsgericht Mainz: Jens Wilhelmi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Mainz / Direktor am Amtsgericht Mainz (ab 01.09.2019, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1994 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.12.2002 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Direktor am Amtsgericht Bingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.04.2012 als Direktor am Amtsgericht Bingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2019 als Direktor am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 02.09.2019: "Führungswechsel am Amtsgericht Mainz. Matthias Scherer, der als Direktor des Amtsgerichts die Geschicke des Amtsgerichts seit 2002 leitete, ist aus Altersgründen am 31.08.2019 aus dem Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz ausgeschieden. Seit heute wird das Amtsgericht Mainz vom Direktor des Amtsgerichts Jens Wilhelmi geführt. ..." - https://lgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/fuehrungswechsel-am-amtsgericht-mainz-2/. Namensgleichheit mit: Dr. Theresa Hardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Trier (ab 01.06.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 unter der Namen Theresa Wilhelmi-Pitsch ab 15.06.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter der Namen Theresa Wilhelmi-Pitsch ab 15.06.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter der Namen Theresa Wilhelmi ab 01.06.2014 als Richterin am Landgericht Trier - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter der Namen Theresa Hardt ab 01.06.2014 als Richterin am Landgericht Trier aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.06.2014 als Richterin am Landgericht Trier aufgeführt. Amtsgericht Bitburg - 2011: Richterin auf Probe.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz: Stephan Engelhorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Mainz / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz (ab 14.06.2019, .., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.10.2005 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 12.10.2005 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.04.2014 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.06.2019 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 2009 bis 31.10.2009 Abordnung an das Amtsgericht Bingen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018. 2021: "Überraschende Wende im Strafverfahren um den Fall ...-Richterin Stefanie Pfeffer am Mainzer Amtsgericht. Der Präsident des Amtsgerichts Mainz, Jens Wilhelmi, hat einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Folkerts unbearbeitet gelassen und stattdessen ... einen Richterwechsel kurz vor der Hauptverhandlung vollzogen. Richterin Folkerts war die gesetzliche Richterin in dem Fall. Es liegt ein Befangenheitsantrag gegen Richterin Folkerts wegen Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, der nun plötzlich nicht mehr vom Gericht Mainz bearbeitet wird. ... Auf Anfrage von Report teilte Stephan Engelhorn, ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Mainz, mit, dass „Befangenheitsanträge einem Richterwechsel grundsätzlich nicht entgegen stehen“. Dies ergäbe sich zwanglos aus der Überlegung, dass Befangenheitsanträge selbst auf einen Richterwechsel hin abzielten. „Mit dem Richterwechsel verliert der Befangenheitsantrag aber seinen Sinn“, so Engelhorn weiter. ..." - https://justizversagen.org/amtsgericht-mainz-tauscht-strafrichterin-folkerts-am-verhandlungstag-urploetzlich-aus/
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen am Amtsgericht Mainz 177 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, darunter:
* 30 Richterinnen und Richter
* 34 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
* 46 Beamte des mittleren Justizdienstes
* 47 Justizbeschäftigte
* 13 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Mainz - kreisfreie Stadt
Väternotruf Mainz
Marcio Demel
Sanitätshelfer
Südstr. 2
55129 Mainz
Tel.: 06131 / 504118
Email: Marcio.Demel@live.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Sebastian Brokopp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 16.03.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Sebastian Brokopp nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Dienstantritt - offenbar irrtümlich - als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 ab 15.12.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.03.2016 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Amtsgericht Mainz - 2012: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 37. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 34. 26.06.2012: "MOOT COURT Jurastudenten proben in fiktiver Gerichtsverhandlung eineinhalb Stunden den „Ernstfall“. ... Im Saal 111 des Amtsgerichts Mainz eröffnet Richter Sebastian Brokopp das Zivilrechtsverfahren Schmitt gegen Lorz. ... Doch Moment mal, irgendetwas stimmt hier nicht. Warum tragen weder Anwälte noch Richter Roben? Und warum sehen die Vertreter von Klägerin und Beklagter so verdammt jung aus? Die Antwort: Was sich in Saal 111 an diesem Freitag abspielt, ist keine ‚echte‘ Gerichtsverhandlung. Die insgesamt vier Vertreter der beiden Streitparteien studieren im wirklichen Leben Jura an der Mainzer Uni, und auch der Fall selbst ist pure Erfindung. ..." - http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12128622.htm
Dr. Claudia Büch-Schmitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 23.12.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.07.1999 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.12.1993 als Richterin am Landgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.12.1993 als Richterin am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 23.12.1993 als Richterin am Landgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.02.2001 als Richterin am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.02.2001 als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: als Richterin am Landgericht / Familiensachen - Abteilung 29.
Stephan Engelhorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Mainz / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz (ab 14.06.2019, .., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.10.2005 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 12.10.2005 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.04.2014 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.06.2019 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 2009 bis 31.10.2009 Abordnung an das Amtsgericht Bingen. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 01.01.2018. 2021: "Überraschende Wende im Strafverfahren um den Fall ...-Richterin Stefanie Pfeffer am Mainzer Amtsgericht. Der Präsident des Amtsgerichts Mainz, Jens Wilhelmi, hat einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Folkerts unbearbeitet gelassen und stattdessen ... einen Richterwechsel kurz vor der Hauptverhandlung vollzogen. Richterin Folkerts war die gesetzliche Richterin in dem Fall. Es liegt ein Befangenheitsantrag gegen Richterin Folkerts wegen Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, der nun plötzlich nicht mehr vom Gericht Mainz bearbeitet wird. ... Auf Anfrage von Report teilte Stephan Engelhorn, ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Mainz, mit, dass „Befangenheitsanträge einem Richterwechsel grundsätzlich nicht entgegen stehen“. Dies ergäbe sich zwanglos aus der Überlegung, dass Befangenheitsanträge selbst auf einen Richterwechsel hin abzielten. „Mit dem Richterwechsel verliert der Befangenheitsantrag aber seinen Sinn“, so Engelhorn weiter. ..." - https://justizversagen.org/amtsgericht-mainz-tauscht-strafrichterin-folkerts-am-verhandlungstag-urploetzlich-aus/
Franziska Freitag (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.12.1988 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.12.1988 als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Franziska Freitag nicht aufgeführt. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: aufgeführt.
Claudia Evers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Bad Kreuznach (ab 25.09.2006, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.09.2006 als Richterin am Landgericht Bad Kreuznach - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Claudia Evers nicht aufgeführt. 2013: als Richterin am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Mainz. Landgericht Bad Kreuznach - GVP 01.03.2018: nicht aufgeführt.
Anja Gabriele Heitmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.01.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.07.2013 als Richterin am Landgericht Frankenthal - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.07.2013 als Richterin am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 unter dem Namen Anja Gabriele Heitmann nicht aufgeführt. 2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Speyer / Familiensachen - Abteilung 41.
Christian Martin Henrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 26.03.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.03.2009 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 2016: Güterichter - Zivilsachen.
Susanne Hillert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 01.11.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.1993 als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.1993 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2012 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 2009 Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.
Christel Knechtel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 13.09.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.09.1994 als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt.
Manfred Kretschmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 19.11.1992, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.11.1992 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt.
Claudia Lochner-Kneis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 02.11.1998, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.11.1998 als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 2012, ..., 2017: Familiensachen - Abteilung 33. 2016: Güterichterin - Familiensachen. 2010, ..., 2015: 1. Vorsitzende des Vorstandes des Kinderschutzbund Mainz - http://www.kinderschutzbund-mainz.de/?q=team-vorstand.
Sabine Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 14.08.1995, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Familiensachen. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: Präsidiumsmitglied. Namensgleichheit mit: Sabine Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Cottbus (ab 18.06.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.06.1998 als Richterin am Landgericht Cottbus aufgeführt.
Stefanie Pfeffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.03.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.03.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Bingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.03.2003 als Richterin am Amtsgericht Mainz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.07.2012 Abordnung als Richterin kraft Auftrags an das Amtsgericht Bingen. Amtsgericht Mainz - 2016, 2017: Familiensachen - Abteilung 37. 11.03.2019: "... Ein Mainzer, der das Sorgerecht verloren hat, erhebt schwere Vorwürfe gegen Stadt und Gerichte. Er wendet sich an Stadtrechtsausschuss, um vollständige Akteneinsicht zu bekommen. ..."Zum Hintergrund: Der Mainzer hat mit seiner ehemaligen Frau zwei Töchter. Für etwa acht Jahre hatte der Mann, wie er im Ausschuss erklärte, das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder. Dann kam es zu einem Verfahren am Amtsgericht, bei dem ihm das Sorgerecht entzogen und der Mutter zuerkannt wurde. Die Gründe, die zu diesem Urteil geführt haben, werden im Ausschuss nicht thematisiert. Der Mann sagt nur, dass die Richterin zwei Töchter von „ihrem geliebten Vater“ getrennt habe. Das will er nicht hinnehmen und verlangte Ende 2017 Einsicht in die Jugendamtsakten. Doch die Stadt verweigerte dies. Nun kämpft der Vater an zwei Fronten – vor Gericht und vor dem Stadtrechtsausschuss – um Akteneinsicht und letztlich um das Sorgerecht. Immerhin einen Teilsieg hat er am Verwaltungsgericht errungen: Dort wurde entschieden, dass die Stadtverwaltung nicht grundsätzlich Akteneinsicht verwehren dürfe. Dagegen stehe das Landestransparenzgesetz. Da die Mutter aber der Einsichtnahme widersprochen hat, erhält der Vater nur einen teilweisen Einblick in die Jugendamtsakten – persönliche Daten wurden geschwärzt oder entfernt. ... " - https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/unterlagen-von-richterin-gefalscht_20007888?fbclid=IwAR0hUe-bKiMq2ls1YdrI-TuNOVZd8dQU4XXH-zuLJDGZ0RCyOits0lDNT18#. 2021: "Überraschende Wende im Strafverfahren um den Fall ...-Richterin Stefanie Pfeffer am Mainzer Amtsgericht. Der Präsident des Amtsgerichts Mainz, Jens Wilhelmi, hat einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Folkerts unbearbeitet gelassen und stattdessen ... einen Richterwechsel kurz vor der Hauptverhandlung vollzogen. Richterin Folkerts war die gesetzliche Richterin in dem Fall. Es liegt ein Befangenheitsantrag gegen Richterin Folkerts wegen Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, der nun plötzlich nicht mehr vom Gericht Mainz bearbeitet wird. ... Auf Anfrage von Report teilte Stephan Engelhorn, ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Mainz, mit, dass „Befangenheitsanträge einem Richterwechsel grundsätzlich nicht entgegen stehen“. Dies ergäbe sich zwanglos aus der Überlegung, dass Befangenheitsanträge selbst auf einen Richterwechsel hin abzielten. „Mit dem Richterwechsel verliert der Befangenheitsantrag aber seinen Sinn“, so Engelhorn weiter. ..." - https://justizversagen.org/amtsgericht-mainz-tauscht-strafrichterin-folkerts-am-verhandlungstag-urploetzlich-aus/
Martin Pirron (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 21.11.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 21.11.1995 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt.
Brigitta Schlatmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 22.08.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 ab 22.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt.
Cornelia Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 27.02.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.11.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Cornelia Schwarz nicht aufgeführt. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: aufgeführt.
Dr. Sabine Siebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 06.09.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.09.2007 unter dem Namen Sabine Kadel als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 06.09.2007 unter dem Namen Sabine Siebert als Richterin am Amtsgericht Mainz - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.09.2007 unter dem Namen Sabine Siebert als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt.
Sabrina Sixt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.06.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Bad Kreuznach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Bad Kreuznach - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 09.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Mainz - Elternzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Mainz - 1/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Corinna Stiewing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 15.05.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.10.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 15.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Mainz - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 15.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt.
Thomas Stöcklein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 17.12.2002 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.12.2002 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 17.12.2002 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: Strafsachen / Ordnungswidrigkeiten.
Ruth Stolzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 11.03.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Nachnamen Bäumler aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.03.1994 unter dem Namen Bäumler-Stolzer als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Bäumler-Stolzer ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Stolzer ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 unter dem Namen Ruth Stolzer ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Mainz - beurlaubt - aufgeführt. Mit Beschluss vom 17.05.2006 wurde Richterin Bäumler-Stolzer durch den Direktor am Amtsgericht Mainz Matthias Scherer auf Grund eines Befangenheitsantrages aus einem laufenden Verfahren entbunden - siehe hierzu www.vaeterrechte.de. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: Familiensachen - Abteilung 30. 2016: Güterichterin - Familiensachen.
Dr. Susanne Vahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.10.1992 als Richterin am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.10.1992 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 02.10.1992 als Richterin am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 02.10.1992 als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Sonja Wilhelm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 19.05.1995 als Richterin am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.05.1995 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009: Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz - 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.
Jens Wilhelmi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Mainz / Direktor am Amtsgericht Mainz (ab 01.09.2019, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1994 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.12.2002 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Direktor am Amtsgericht Bingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.04.2012 als Direktor am Amtsgericht Bingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2019 als Direktor am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 02.09.2019: "Führungswechsel am Amtsgericht Mainz. Matthias Scherer, der als Direktor des Amtsgerichts die Geschicke des Amtsgerichts seit 2002 leitete, ist aus Altersgründen am 31.08.2019 aus dem Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz ausgeschieden. Seit heute wird das Amtsgericht Mainz vom Direktor des Amtsgerichts Jens Wilhelmi geführt. ..." - https://lgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/fuehrungswechsel-am-amtsgericht-mainz-2/. Namensgleichheit mit: Dr. Theresa Hardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Trier (ab 01.06.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 unter der Namen Theresa Wilhelmi-Pitsch ab 15.06.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter der Namen Theresa Wilhelmi-Pitsch ab 15.06.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter der Namen Theresa Wilhelmi ab 01.06.2014 als Richterin am Landgericht Trier - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter der Namen Theresa Hardt ab 01.06.2014 als Richterin am Landgericht Trier aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.06.2014 als Richterin am Landgericht Trier aufgeführt. Amtsgericht Bitburg - 2011: Richterin auf Probe.
Johannes Wörsdörfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 26.09.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 26.09.1994 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt.
Folkerts (geb. ....) - Richterin / Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 unter dem Namen Folkerts nicht aufgeführt. 2021: "Überraschende Wende im Strafverfahren um den Fall ...-Richterin Stefanie Pfeffer am Mainzer Amtsgericht. Der Präsident des Amtsgerichts Mainz, Jens Wilhelmi, hat einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Folkerts unbearbeitet gelassen und stattdessen ... einen Richterwechsel kurz vor der Hauptverhandlung vollzogen. Richterin Folkerts war die gesetzliche Richterin in dem Fall. Es liegt ein Befangenheitsantrag gegen Richterin Folkerts wegen Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, der nun plötzlich nicht mehr vom Gericht Mainz bearbeitet wird. ... Auf Anfrage von Report teilte Stephan Engelhorn, ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Mainz, mit, dass „Befangenheitsanträge einem Richterwechsel grundsätzlich nicht entgegen stehen“. Dies ergäbe sich zwanglos aus der Überlegung, dass Befangenheitsanträge selbst auf einen Richterwechsel hin abzielten. „Mit dem Richterwechsel verliert der Befangenheitsantrag aber seinen Sinn“, so Engelhorn weiter. ..." - https://justizversagen.org/amtsgericht-mainz-tauscht-strafrichterin-folkerts-am-verhandlungstag-urploetzlich-aus/
Richter auf Probe:
Abteilungen am Familiengericht Mainz:
29 F - Dr. Claudia Büch-Schmitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 23.12.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.07.1999 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.12.1993 als Richterin am Landgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.12.1993 als Richterin am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 23.12.1993 als Richterin am Landgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.02.2001 als Richterin am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.02.2001 als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: als Richterin am Landgericht / Familiensachen - Abteilung 29.
30 F - Ruth Stolzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 11.03.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Nachnamen Bäumler aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.03.1994 unter dem Namen Bäumler-Stolzer als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Bäumler-Stolzer ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Stolzer ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 unter dem Namen Ruth Stolzer ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Mainz - beurlaubt - aufgeführt. Mit Beschluss vom 17.05.2006 wurde Richterin Bäumler-Stolzer durch den Direktor am Amtsgericht Mainz Matthias Scherer auf Grund eines Befangenheitsantrages aus einem laufenden Verfahren entbunden - siehe hierzu www.vaeterrechte.de. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: Familiensachen - Abteilung 30. 2016: Güterichterin - Familiensachen.
31 F -
Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland. Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab - Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010 - Aktenzeichen: 11 UF 149/10 - Amtsgericht Mainz - 31 F 337/08
32 F -
33 F -
34 F - Sebastian Brokopp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 16.03.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Sebastian Brokopp nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Dienstantritt - offenbar irrtümlich - als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 ab 15.12.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.03.2016 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Amtsgericht Mainz - 2012: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 37. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 34. 26.06.2012: "MOOT COURT Jurastudenten proben in fiktiver Gerichtsverhandlung eineinhalb Stunden den „Ernstfall“. ... Im Saal 111 des Amtsgerichts Mainz eröffnet Richter Sebastian Brokopp das Zivilrechtsverfahren Schmitt gegen Lorz. ... Doch Moment mal, irgendetwas stimmt hier nicht. Warum tragen weder Anwälte noch Richter Roben? Und warum sehen die Vertreter von Klägerin und Beklagter so verdammt jung aus? Die Antwort: Was sich in Saal 111 an diesem Freitag abspielt, ist keine ‚echte‘ Gerichtsverhandlung. Die insgesamt vier Vertreter der beiden Streitparteien studieren im wirklichen Leben Jura an der Mainzer Uni, und auch der Fall selbst ist pure Erfindung. ..." - http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12128622.htm
Amtsgericht Mainz 34 F 126/21 - Beschluss vom 4.5.2021: Test auf "Corona" kann Angelegenheit von erheblicher Bedeutung sein. Veröffentlicht in NzFam 12/2021
35 F -
36 F -
37 F - Stefanie Pfeffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.03.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.03.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2012 als Richterin am Amtsgericht Bingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.03.2003 als Richterin am Amtsgericht Mainz - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.07.2012 Abordnung als Richterin kraft Auftrags an das Amtsgericht Bingen. Amtsgericht Mainz - 2016, 2017: Familiensachen - Abteilung 37. 11.03.2019: "... Ein Mainzer, der das Sorgerecht verloren hat, erhebt schwere Vorwürfe gegen Stadt und Gerichte. Er wendet sich an Stadtrechtsausschuss, um vollständige Akteneinsicht zu bekommen. ..."Zum Hintergrund: Der Mainzer hat mit seiner ehemaligen Frau zwei Töchter. Für etwa acht Jahre hatte der Mann, wie er im Ausschuss erklärte, das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder. Dann kam es zu einem Verfahren am Amtsgericht, bei dem ihm das Sorgerecht entzogen und der Mutter zuerkannt wurde. Die Gründe, die zu diesem Urteil geführt haben, werden im Ausschuss nicht thematisiert. Der Mann sagt nur, dass die Richterin zwei Töchter von „ihrem geliebten Vater“ getrennt habe. Das will er nicht hinnehmen und verlangte Ende 2017 Einsicht in die Jugendamtsakten. Doch die Stadt verweigerte dies. Nun kämpft der Vater an zwei Fronten – vor Gericht und vor dem Stadtrechtsausschuss – um Akteneinsicht und letztlich um das Sorgerecht. Immerhin einen Teilsieg hat er am Verwaltungsgericht errungen: Dort wurde entschieden, dass die Stadtverwaltung nicht grundsätzlich Akteneinsicht verwehren dürfe. Dagegen stehe das Landestransparenzgesetz. Da die Mutter aber der Einsichtnahme widersprochen hat, erhält der Vater nur einen teilweisen Einblick in die Jugendamtsakten – persönliche Daten wurden geschwärzt oder entfernt. ... " - https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/unterlagen-von-richterin-gefalscht_20007888?fbclid=IwAR0hUe-bKiMq2ls1YdrI-TuNOVZd8dQU4XXH-zuLJDGZ0RCyOits0lDNT18#. 2021: "Überraschende Wende im Strafverfahren um den Fall ...-Richterin Stefanie Pfeffer am Mainzer Amtsgericht. Der Präsident des Amtsgerichts Mainz, Jens Wilhelmi, hat einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Folkerts unbearbeitet gelassen und stattdessen ... einen Richterwechsel kurz vor der Hauptverhandlung vollzogen. Richterin Folkerts war die gesetzliche Richterin in dem Fall. Es liegt ein Befangenheitsantrag gegen Richterin Folkerts wegen Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, der nun plötzlich nicht mehr vom Gericht Mainz bearbeitet wird. ... Auf Anfrage von Report teilte Stephan Engelhorn, ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Mainz, mit, dass „Befangenheitsanträge einem Richterwechsel grundsätzlich nicht entgegen stehen“. Dies ergäbe sich zwanglos aus der Überlegung, dass Befangenheitsanträge selbst auf einen Richterwechsel hin abzielten. „Mit dem Richterwechsel verliert der Befangenheitsantrag aber seinen Sinn“, so Engelhorn weiter. ..." - https://justizversagen.org/amtsgericht-mainz-tauscht-strafrichterin-folkerts-am-verhandlungstag-urploetzlich-aus/
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Mainz tätig:
Johannes Anstatt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mainz (ab 01.08.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.04.1991 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt.
Angelika Ballhausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 05.10.1987, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.10.1987 als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Angelika Ballhausen nicht aufgeführt. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: aufgeführt. Namensgleichheit mit: Wolfgang Ballhausen (geb. 24.02.1950 in Hilkerode, Landkreis Göttingen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht / Vizepräsident am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (ab 26.05.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.08.2001 als Vorsitzender Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht aufgeführt.
Beate Benner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bad Kreuznach / Präsidentin am Landgericht Bad Kreuznach (ab 29.11.2001, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Beate Jutzi ab 13.07.1981 als Richterin am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 und 2000 unter dem Namen Beate Benner ab 04.05.1993 als Direktorin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Oliver Berg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz / 1. Zivilkammer (ab , ..., 2009, 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.07.1995 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt.
Prof. Dr. Lars Brocker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Präsident am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (ab 07.06.2012, ..., 2023) - Anfang 1996 als Referatsleiter im Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz. 1996 war er drei Monate lang an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zur Geschäftsstelle der Verwaltungsmodernisierungskommission abgeordnet, von März 2000 bis Februar 2001 als Richter am Amtsgericht Mainz tätig. Von Februar 2002 bis September 2003 war er stellvertretender Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Rheinland-Pfalz, anschlie0end bis Ende 2006 Vertreter des Parlamentarischen Geschäftsführers und Justitiar der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz. Im Januar 2007 wurde er Direktor beim Landtag Rheinland-Pfalz. Am 7. Juni 2012 wurde Brocker zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ernannt. http://de.wikipedia.org/wiki/Lars_Brocker. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.06.2012 als Präsident am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt. 14.10.2020: "Während Bund und Länder angesichts steigender Infektionszahlen die Zügel straffer ziehen, sehen Verfassungsrechtler die neuen Regeln mit Unbehagen. Der Chef des Mainzer Verfassungsgerichtshofs mahnt die Regierung, dass nun zwingend der Bundestag einzuschalten sei. ..." - https://www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html
Christoph Burmeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab 28.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 für die Gerichte in Rheinland-Pfalz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2014 als Richter am Amtsgericht Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.10.2019 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 2016, ..., 2018: Referent für Medien und Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz 12.10.2016: "Christoph Burmeister arbeitet seit 2010 als Richter in der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz. Er war bisher an verschiedenen Amtsgerichten sowie als Referent im Landesprüfungsamt für Juristen tätig. Zuletzt war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. ..." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/justizminister-mertin-begruesst-neuen-mediensprecher/. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 11.07.2022: nicht aufgeführt.
Renate Büsser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 14.11.1980, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 14.11.1980 als Richterin am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Amtsgericht Mainz - 31 F 396/03.
Andreas Cohnen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 12.10.2005 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 31. Oberlandesgericht Koblenz - 2019: Beisitzer / 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.
Birgit Dany-Pietschmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 29.12.1980, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Dany-Pietschmann nicht aufgeführt. Amtsgericht Mainz - GVP 01.01.2013: aufgeführt.
Marliese Dicke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Mainz / Präsidentin am Landgericht Mainz (ab 03.08.2009, ..., 2010) - ab 1980 Richterin am Amts- und Landgericht Mainz. 1983 bis 1984 im Ministerium der Justiz tätig. Von 1984 bis 1993 Richterin am Landgericht Mainz. Seit 1993 in verschiedenen Positionen im Ministerium tätig, zuletzt ab 01.08. 1998 als Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland Pfalz. Ab 03.08.2009 Präsidentin am Landgericht Mainz - siehe Pressemitteilung unten.
Wolfgang Eck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 20.07.1987, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.07.1987 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt.
Joachim Eisele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 22.04.1983, ..., 2010)
Ernst Gast (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 01.07.1970, ..., 2002) - Namensgleichheit mit: Susanne Gast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht Mainz (ab 09.03.2006, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.06.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.03.2006 als Richterin am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Susanne Gast nicht aufgeführt. Landgericht Mainz - GVP 25.06.2010, 01.01.2013: aufgeführt.
Beate Gérard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.04.1995 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.03.2005 als Richterin am Landgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 21.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Mainz - 3/4 Stelle - aufgeführt.
Dr. Barbara Griep (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Alzey - Mainz (ab 21.12.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.08.1990 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 21.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Alzey - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Alzey und Amtsgericht Mainz - mit je einer halben Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Alzey - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Alzey - GVP 01.01.2016, 01.01.2021.
Helmut Haase (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 15.01.1985, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.01.1985 als Richter am Amtsgericht Mainz - 3/4 Stelle - aufgeführt.
Bernd Hechenblaikner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Mainz (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.09.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.07.2012 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.07.2012 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Alzey - GVP 02.07.2012: Richter auf Probe.
Norbert Hükelheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Jena / 2. Familiensenat und 3. Familiensenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Jena (ab , ..., 2008, ..., 2011) - ab 06.03.1986 Richter am Amtsgericht Mainz. Ab 01.01.2000 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Jena. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2002 als Vizepräsident am Landgericht Erfurt aufgeführt.
Arnold Kagerbauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Mainz / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz (ab 08.08.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 17.09.1984 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.08.1994 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Kornelia Kagerbauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Oberlandesgericht Koblenz (ab 25.07.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.11.1994 als Richterin am Landgericht Bad Kreuznach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.07.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt.
Jens Leube (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz (ab 27.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.07.2004 als Richter am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 26.07.2004 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 26.07.2004 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.11.2018 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz aufgeführt.
Peter Matthes (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 09.02.1979, ..., 2002)
Gisela Nikolaus (Jg. 1944) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 09.02.1979, ..., 2004) - 2004: Familiensachen - Abteilung 32. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Umut Oypan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.01.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.07.2012 als Richter am Amtsgericht Alzey - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2012 als Richter am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.07.2012 als Richter am Amtsgericht Mainz - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Ab 01.05.2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Bingen. Amtsgericht Alzey - GVP 01.01.2016, 01.01.2021.
Elisabeth Pies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 10.01.1989, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 10.01.1989 als Richterin am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Elisabeth Pies nicht aufgeführt. 2013: Familiensachen.
Gernot Pietschmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mainz (ab 24.08.1999, ..., 2008)
? Reck (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Reck nicht aufgeführt.
Heinrich-Walter Sander (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Mainz / Familiengericht - Abteilung 31 (ab 12.07.1978, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.07.1978 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht eingetragen. 2010: Beisitzer im Vorstand des Kinderschutzbund Mainz - http://www.kinderschutzbund-mainz.de/?q=team-vorstand
Gert Salmanzig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Mainz (ab 23.02.1981, ..., 2008)
Matthias Scherer
(geb. zensiert durch
Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) -
Richter am Amtsgericht Mainz / Direktor am Amtsgericht Mainz (ab 14.02.2002, ...,
2019) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 18.05.1984 als Richter am
Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 20.03.1996 als
Vorsitzender Richter am
Landgericht Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab
14.02.2002 als Direktor am Amtsgericht Mainz aufgeführt. 02.09.2019:
"Führungswechsel am Amtsgericht Mainz
Matthias Scherer, der als Direktor des
Amtsgerichts die Geschicke des Amtsgerichts seit 2002 leitete, ist aus
Altersgründen am 31.08.2019 aus dem Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz
ausgeschieden. Seit heute wird das Amtsgericht Mainz vom Direktor des
Amtsgerichts Jens Wilhelmi geführt. ..." -
https://lgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/fuehrungswechsel-am-amtsgericht-mainz-2/
Klaus-Jürgen Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mainz (ab 10.05.2000, ..., 2012)
Rudolf Sonntag (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1941) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mainz (ab 21.01.1997, ..., 2004)
Tobias Suder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz (ab 01.05.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.12.2006 als Richter am Landgericht Bad Kreuznach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.12.2006 als Richter am Landgericht Bad Kreuznach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.12.2006 als Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.12.2006 als Richter am Amtsgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.12.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2016 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz aufgeführt.
Ulrich van Krüchten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Alzey (ab , ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.11.2000 als Richter am Landgericht Bad Kreuznach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 21.11.2000 als Richter am Amtsgericht Alzey aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.11.2000 als Richter am Amtsgericht Alzey - halbe Stelle - und zugleich als Richter am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.11.2000 als Richter am Amtsgericht Alzey - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Amtsgericht Alzey - GVP 01.05.2010, 01.01.2021.
Jutta Widmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Mainz (ab 06.06.1980, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2014 ab 06.06.1980 als Richterin am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt.
Erwin Wolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Mainz / Familiengericht (ab 21.09.1982, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.09.1982 als Richter am Amtsgericht Mainz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Erwin Wolf nicht aufgeführt.
Rechtspfleger:
Henrizi - Rechtspflegerin am Amtsgericht Mainz (ab , ..., 2012)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-bingen.de
Familienberatung Ingelheim
überregionale Beratung
Familienberatung Mainz
überregionale Beratung
http://familienberatung-mainz.de
Familienberatung Wiesbaden
überregionale Beratung
http://familienberatung-wiesbaden.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Caritas-Beratungszentrum für Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Lotharstr. 11-13
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 90746-0
E-Mail: beratungszentrum@caritas-mz.de
Internet: http://www.caritas-mainz.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung
Mitarbeiter/innen: Ulrich Gerth - Diplom Psychologe, Leiter der Beratungsstellle (2020) - Gerth, Ulrich; Menne, KlausDer Beitrag der Erziehungsberatung zur Förderung der Gesundheit vonKindern und JugendlichenSachverständigenkommission Dreizehnter Kinder- und Jugendbericht [Hrsg.]: Mehr Chancen für gesundesAufwachsen. Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogene Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe.[Materialien zum 13. Kinder- und Jugendbericht]. München : Verl. Dt. Jugendinst. 2010, S. 829-924
Deutscher Kinderschutzbund e.V. Beratungsstelle Mainz
Ludwigstr. 7
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 614191
E-Mail: geschaeftsstelle@kinderschutzbund-mainz.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-mainz.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit
Vorstand: Claudia Lochner-Kneis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Mainz / Familiengericht (ab 02.11.1998, ..., 2010) - 2010: 1. Vorsitzende des Vorstandes des Kinderschutzbund Mainz - http://www.kinderschutzbund-mainz.de/?q=team-vorstand
epb Evangelische Psychologische Beratungsstelle
Kaiserstr. 37
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 965540
E-Mail: epbmainz@t-online.de
Internet: http://www.erziehungsberatung-mz.de
Träger: Evangelische Dekanate
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Krisenintervention
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Krisenintervention
Mitarbeiter/innen: Walter Roscher, Dipl. Psychologe & Psychologischer Psychotherapeut - Leiter der Beratungsstellen Mainz und Mainz-Bingen; Kathrin Ellermann-Boffo, Diplom-Sozialarbeiterin und Kinder- und Jugendlichentherapeutin; Nadja Hashimi, Diplom-Psychologin - Systemisch-lösungsorientierte Beraterin; Sabine Brixius, Diplom-Sozialpädagogin - Systemische Paar- und Familientherapeutin (IFW) - Körpertherapeutin (Hakomi), Personzentrierte Beratung (GwG); Olaf Jacobsen-Vollmer, Diplom-Psychologe - Systemischer Paar- und Familientherapeut (DGSF) - Kinderschutzfachkraft
Das Team der epb Kreis Mainz-Bingen:
Hartmut Janich, Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut (Verhaltenstherapie), Supervisor und zert. Erziehungs- und Familienberater; Ulrike Schmoll, Diplom Sozialarbeiterin und Personzentrierte Beraterin; Jonas Schlechtriemen, Diplom Psychologe und Personzentrierter Berater (GwG)
epb Evangelische Psychologische
Beratungsstelle
Postplatz 1, Beratungszentrum
55276 Oppenheim
Telefon: 06133 / 572130
E-Mail: epb.oppenheim@gmx.de
Internet: http://www.erziehungsberatung-mz-bi.de
Träger: Evangelische Dekanate
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Gruppenarbeit
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Stadtverwaltung Mainz Amt für Jugend und Familie
Kaiserstr. 3-5
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 12-2753,-2754
E-Mail: jugendamt@stadt.mainz.de
Internet: http://www.mainz.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Mainz (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Mainz für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Mainz (ab 01.09.2009, ..., )
Verfahrensbeistände:
Sabine Ollig
Rechtsanwältin
Mainz
Bestellung am Amtsgericht Mainz durch Richterin Bäumler-Stolzer (2002)
Ulrike Orth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin (Hochschule Darmstadt)
Verfahrensbeistand
An den Frankengräbern 6
55129 Mainz
Internet: http://www.orth-mainz.de
Bestellung am Amtsgericht Mainz
Bestellung am Amtsgericht Mainz durch Richter Cohnen (2014), Richterin Pfeffer (2016)
Thomas P. Schlidt
Rechtsanwalt
Karl-Zörgiebel-Str. 52
55128 Mainz
Telefon: 06131 / 618140
E-Mail: thomas.schildt@gmx.de
Bestellung am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Amtsgericht Mainz
Bestellung am Amtsgericht Mainz durch Richterin Pies und Richterin Bäumler-Stolzer (2008), Richter Brokopp (2012)
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Prof. Dr. med. Norbert Damen
Beauftragung am Amtsgericht Mainz
Eva-Maria Keller
Fachärztin für Psychiatrie
Oranienstr. 37
65185 Wiesbaden
Eberhard Kempf
Diplom-Psychologe
Praxis für Mediation
Lerchenweg 6
57627 Hachenburg
Internet: http://www.mediation-online.de
Beauftragung am Amtsgericht Cochem, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Prüm, Amtsgericht Sinzig, Oberlandesgericht Koblenz
Beauftragung am Amtsgericht Mainz durch Richterin Lochner-Kneis (2015).
Dr. Gianna Konrad
Diplom-Psychologin
Bartholomäusstr. 79
22083 Hamburg
vormals: 44143 Dortmund
Im Jahr 2015 auch: Avernhoffstaße 3d, 22085 Hamburg - scheint öfter umzuziehen, die Dame
Beauftragung am Amtsgericht Gelsenkirchen, Amtsgericht Hamburg, Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Schöneberg
Beauftragung am Amtsgericht Mainz durch Richterin Büch-Schmitz, Richterin Pfeffer (2016, 2017).
Die Diplom-Psychologin Dr. Gianna Konrad wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Thomas Kurze-Zerbe
Diplom-Pädagoge, Diplom-Sozialarbeiter
55118 Mainz
Beauftragung am Amtsgericht Mainz
Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle
Diplom-Psychologin
Frankfurter Strasse 10
61462 Königstein im Taunus
Tritt auch auf auch unter der Adresse: Stresemannstr. 17, 61462 Königstein
Auftritt unter dem Label GWG Frankfurt - http://www.gwg-institut.com/in-deutschland.html
Mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Beauftragung am Amtsgericht Bad Schwalbach, Amtsgericht Bingen, Amtsgericht Bitburg, Amtsgericht Darmstadt, Amtsgericht Diez, Amtsgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Friedberg, Amtsgericht Gelnhausen, Amtsgericht Königstein im Taunus, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Offenbach, Amtsgericht Rüsselsheim, Amtsgericht Wiesbaden
Beauftragung am Amtsgericht Mainz durch Richterin Bäumler-Stoltzer, Richterin Nikolaus.
Frau Kurz-Kümmerle delegiert Aufgaben an die Diplom-Psychologin Sarah Großmann.
Frau Kurz-Kümmerle wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Frau Neumann-Erkens
Beauftragung als Gutachterin am Amtsgericht Mainz.
Monika Schiffer
Diplom-Psychologin
55218 Ingelheim
Beauftragung am Amtsgericht Mainz durch Richter Sander, Richterin Pies.
Dr. Joseph Salzgeber
Diplom Psychologe
Rablstr. 45
81669 München
Beauftragung am Amtsgericht Dachau, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Miesbach, Amtsgericht München, Amtsgericht Sonthofen
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Väteraufbruch für Kinder Mainz e.V.
Postfach 42 14 50
55072 Mainz
E-Mail: mainz@vafk.de
Internet: http://www.vafk.de/mainz/1796058.htm
Thomas Heeß, Rietschelstraße 33, 67549 Worms, Tel. 06241 - 20 31 65, eMail mainz@vafk.de
Ivan Dzananovic (Regionalbeauftragter Rheinland-Pfalz/Saarland), Mobil 0177 - 320 69 40, Tel 06735 - 941 663, Fax 06735 - 941 664, eMail mainz@vafk.de
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Mainz
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Kontakt:
Rainer Bibbert
Telefon: 0173-691 522 2
e-Mail: R.Bibbert@gmx.de
Internet: http://maennerhaus-mainz.de
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein öffentlich gefördertes Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Mainz noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Mainz
Straße:
55000 Mainz
Telefon: 06131 / 279292
E-Mail: kontakt@frauenhaus-mainz.de
Internet: http://www.mainzer-frauenhaus.de
Träger: Sozialdienst katholischerFrauen e.V.
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)
Kinderschutz-Zentrum Mainz e.V.
Lessingstr. 25
55118 Mainz
Telefon: 06131 / 613737, 611010
E-Mail: info@ksz-mainz.de
Internet: http://www.ksz-mainz.de
Träger:
Angebote: Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Partnerberatung, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt
safe - Beratungsstelle für männliche Opfer von Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Opfer- & Täterhilfe e.V.
Erthalstraße 2
55118 Mainz
Telefon: 06131 / 2877711
Mobil: 0157 / 88064586
E-Mail: safe@outh.de
Internet: https://www.safe-mainz.de
Führungswechsel am Amtsgericht Mainz
02.09.2019
Matthias
Scherer, der als Direktor des Amtsgerichts die Geschicke des Amtsgerichts seit
2002 leitete, ist aus Altersgründen am 31.08.2019 aus dem Dienst der
rheinland-pfälzischen Justiz ausgeschieden. Seit heute wird das Amtsgericht
Mainz vom Direktor des Amtsgerichts Jens Wilhelmi geführt.
Auf Vorschlag
des Ministers der Justiz Herbert Mertin hat die Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Jens Wilhelmi, bisher Direktor des Amtsgerichts Bingen, zum Direktor des
Amtsgerichts Mainz ernannt. Die Präsidentin des Landgerichts Mainz übergab Herrn
Wilhelmi am 6. Juni 2019 die Ernennungsurkunde und sprach ihm ihre herzlichen
Glückwünsche aus.
Jens Wilhelmi wurde 1964 geboren. Nach dem Abitur
absolvierte er von 1984 bis 1987 ein Studium für den gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienst an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Mayen.
Anschließend nahm er das Jurastudium in Mainz auf, an das sich nach dem ersten
Staatsexamen das Referendariat anfügte. Nach dem zweiten Staatsexamen trat Jens
Wilhelmi im Juli 1994 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und
begann seinen beruflichen Werdegang als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
Mainz. Im November 1997 wechselte er an das Amtsgericht Worms und übte ab August
2002 seine richterliche Tätigkeit am Landgericht in Mainz aus. Im Dezember 2002
wurde Jens Wilhelmi zum Richter am Landgericht ernannt. Er war verschiedenen
Strafkammern zugewiesen und auch im Verwaltungsbereich des Landgerichts
eingesetzt. Nach seiner Abordnung zur Erprobung an das Oberlandesgericht Koblenz
im Jahr 2011 kehrte Jens Wilhelmi an das Landgericht Mainz zurück bis kurz
darauf am 4. April 2012 die Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts Bingen am
Rhein erfolgte.
Matthias Scherer wurde 1954 geboren. Nach dem Abitur im
Jahr 1973 nahm er in Heidelberg das Jurastudium auf, an das sich das
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken anschloss. Im Mai 1982
trat er in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und übte bei der
Staatsanwaltschaft Zweibrücken die Tätigkeit eines Staatsanwalts aus. 1984
erfolgte die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Im Juni 1986 wurde Matthias
Scherer zum Richter am Landgericht ernannt und wechselte an das Landgericht
Mainz. Von November 1994 bis Juli 1995 war er an das Oberlandesgericht zur
Erprobung abgeordnet und setzte im Anschluss hieran seinen beruflichen Werdegang
im Wege der Abordnung beim Ministerium der Justiz fort. Während der Zeit dieser
Abordnung wurde er im März 1996 zum Richter am Oberlandesgericht und im April
1999 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Nach dem Ende der
Abordnung an das Ministerium der Justiz im Dezember 2000 kehrte er an das
Landgericht Mainz zurück. Am 14. Februar 2002 wurde Matthias Scherer zum
Direktor des Amtsgerichts ernannt und leitet seither das Amtsgericht Mainz.
Herr Scherer übte zudem viele Jahre die Aufgaben eines Prüfers in der
zweiten Juristischen Staatsprüfung aus.
https://lgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/fuehrungswechsel-am-amtsgericht-mainz-2/
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 12. Juni 2017 10:56
An:
Mainz, Amtsgericht (Poststelle)
Cc: info@mehr-demokratie.de; poststelle,
(Ministerium der Justiz) (JM); christian.lips@spd.de; ub.mainz-stadt@spd.de;
jascha.scholer@spd.de; stefanie.weber@spd.de
Betreff: Amtsgericht Mainz -
Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Mainz
Gebäude A:
Diether-von- Isenburg-Straße
55116 Mainz
Gebäude B
Ernst-Ludwig-Straße 7
Telefon: 06131 / 141-0
Fax: 06131 / 141-6090
Fax (Verwaltung): 06131 / 141-6020
E-Mail: agmz@ko.jm.rlp.de
Internet:
www.agmz.justiz.rlp.de
Amtsgericht Mainz -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.
Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden, dafür aber
seltsamer Weise eine namentliche Aufzählung der Gerichtsvollzieher/innen, was
vermutlich viel weniger Leute interessiert als die Namen der rechtsprechenden
Richter.
Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als
Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer
Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen
Informationsfreiheitsbeauftragten?
Eine laufend aktualisierte Übersicht
über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte
finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.
Sie
finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem
Gericht. Der aktueller Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht Mainz wird von
uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.
Falls Sie noch
unsicher sind, wie Sie die Informationsfreiheit zu Gunsten der steuerzahlenden
Bürger/innen verbessern können, wenden Sie sich einfach an:
Mehr
Demokratie e.V.
E-Mail: info@mehr-demokratie.de
Internet:
https://www.mehr-demokratie.de
Dort hilft man Ihnen in Sachen
Informationsfreiheit gerne weiter, so dass auch am Amtsgericht Mainz - wenn auch
mit Verspätung - das Informationszeitalter beginnen kann.
Sicher hilft
Ihnen auch das Justizministerium Rheinland-Pfalz weiter. Dort gibt es viele
kompetente Ansprechpartner, die nur darauf warten, dass sich am Amtsgericht
Mainz etwas in Richtung Informationsfreiheit bewegt.
Mit freundlichen
Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mainz, Amtsgericht (Poststelle)
[mailto:agmz-poststelle@ko.jm.rlp.de]
Gesendet: Freitag, 16. Juni 2017 13:23
An: Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Mainz - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
was den angeforderten
Geschäftsverteilungsplan anbelangt, verweise ich auf die Vorschrift des § 21 e
Absatz 9 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Beim Amtsgericht Mainz gibt es
weder einen Datenschutz-, noch einen Informationsfreiheitsbeauftragten.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Mainz
Matthias Scherer
Direktor
des Amtsgerichts
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz
Telefon:
06131 141 6003
agmz@ko.jm.rlp.de
im Auftrag:
Dirk Romes
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 16. Juni 2017 16:36
An:
'Mainz, Amtsgericht (Poststelle)'
Cc: 'christian.lips@spd.de';
'ub.mainz-stadt@spd.de'; 'jascha.scholer@spd.de'; 'stefanie.weber@spd.de';
'poststelle@jm.rlp.de'; 'info@mehr-demokratie.de'; 'kontakt@piraten-rlp.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Mainz - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter
Herr Scherer,
wir hatten nicht nach dem GVG gefragt, sondern die
Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes erbeten.
Seien Sie als
aufrechter Demokrat bitte so freundlich, uns diesen zuzusenden, § 21 e Absatz 9
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) steht dem nicht im Wege, so wie uns auch das
schlechte Wetter nicht davon abhalten sollte unsere Reisetasche für den nächsten
Urlaub zu packen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Richter
Ärger nach Bemerkung über Hitlergruß
Ein schlechter Scherz über den Hitlergruß bringt einen Mainzer Richter in Bedrängnis. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Die CDU-Fraktion fordert lückenlose Aufklärung.
Die umstrittene Bemerkung soll in einem Zivilprozess gefallen sein. Dabei sei es darum gegangen, ob ein Krankenhaus bei der Geburt eines türkischen Jungen einen Fehler gemacht hatte. Das Kind ist seither im Schulterbereich gelähmt. Der Vorsitzende Richter habe dabei den Anwalt gefragt, welche Beeinträchtigungen der Junge habe. Der Anwalt habe dies mit ausgestrecktem Arm demonstriert, den er nur bis zu einer bestimmten Höhe streckte. Daraufhin soll der Richter in Anlehnung an den Hitlergruß gesagt haben: „Für 1933 hätte es gelangt.“
„Eher im Stammtisch als im Gerichtssaal“
Dabei habe es sich aber nicht um eine rassistische Bemerkung gehandelt, sagte der Mainzer Landgerichtspräsident Willi Kestel am Donnerstag. Es werde aber geprüft, ob es Konsequenzen für den Juristen gebe, der weiterhin im Dienst sei. Der Richter bedauert Kestel zufolge inzwischen die Äußerung sehr. Der Mann sei „weit davon entfernt, dem rechten Lager nahezustehen“. Kestel räumte ein, dass man eine solche Bemerkung „eher am Stammtisch vermutet als in einem Gerichtssaal“.
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, forderte die Landesregierung auf, den Vorgang „umgehend lückenlos aufzuklären“. Baldauf hatte den Vorfall zuvor in einer ausführlichen Landtagsdebatte zum Thema Rechtsradikalismus öffentlich gemacht. Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) bestätigte, dass eine Untersuchung gegen den Richter eingeleitet wurde.
30.08.2007
http://www.focus.de/politik/deutschland/richter_aid_131226.html
Oberlandesgericht Koblenz
11 UF 577/04 – Beschluss vom 26.4.05
33 F 102/02 Amtsgericht Mainz
Verkündet am 26. April 2005
Beschluss
in der Familiensache
betreffend die Ersetzung der Sorgeerklärung (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) für
K., geboren am x. November 1992, wohnhaft bei dem Antragsteller,
Verfahrenspfleger: Rechtsanwalt X, Mainz
gemeinsames Kind der nicht miteinander verheirateten Eltern
M - Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt X, Koblenz
und
V, Berlin
- Antragsteller und Beschwerdegegner -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt X, Berlin
weiter am Verfahren beteiligt:
Stadt Mainz - Jugendamt -, …
Bezirksamt Mitte von Berlin, ...
Der 11. Zivilsenat / 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Werner und die Richter am Oberlandesgericht Diener und Dennhardt auf die mündliche Verhandlung vom 15. März 2005 beschlossen:
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 21. Juli 2004 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:
Die Sorgeerklärung der Antragsgegnerin gemäß § 1626a Abs.1 Nr. 1 BGB betreffend das gemeinsame Kind der Parteien K. wird hiermit ersetzt.
Der Teilbereich "Aufenthaltsbestimmungsrecht" des nunmehr bestehenden gemeinsamen Sorgerechts der Parteien wird auf den Antragsteller übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden zwischen den Parteien gegeneinander aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beiden Parteien wird für die Beschwerdeinstanz Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt; dem Antragsteller wird Rechtsanwalt X, Berlin, der Antragsgegnerin Rechtsanwalt X, Koblenz, beigeordnet.
Gründe:
Die nicht miteinander verheirateten Parteien streiten um das Sorgerecht für ihre am x. November 1992 geborene Tochter K. Nach der Geburt ihrer Tochter haben die Parteien gemeinsam mit dem Kind in Berlin gelebt. Mutter und Kind sind im September 1994 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen und im Frühjahr 2000 von Berlin nach Mainz umgezogen. Zwischen den Parteien ist es immer wieder zu Auseinandersetzungen über Umfang und Ablauf der Besuchskontakte zwischen Vater und Tochter gekommen. Der Antragsteller hat daraufhin beantragt, ihm die alleinige elterliche Sorge für seine Tochter zu übertragen. Die Antragsgegnerin hat dem ausdrücklich widersprochen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 29. Juli 2003, Az. 11 UF 228/03.
Nach dieser Entscheidung hat das Amtsgericht weitere Ermittlungen angestellt und nachdem der Antragsteller seinerseits die Sorgeerklärung gemäß § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB abgegeben hatte (Urkunde vom 8. April 2004, Bezirksamt Mitte von Berlin, Az.: Jug xxx), durch die angefochtene Entscheidung die elterliche Sorge auf den Antragsteller übertragen. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Antragsgegnerin mit ihrer Beschwerde, mit der sie deren Aufhebung und damit die Alleinsorge für K. anstrebt.
Die gemäß § 621e ZPO an sich statthafte und auch im Übrigen zulässige (sofortige) Beschwerde der Antragsgegnerin hat auch in der Sache selbst teilweise Erfolg und führt zu der aus dem Tenor ersichtlichen Abänderung der angefochtenen Entscheidung, d.h. im Ergebnis zur gemeinsamen elterlichen Sorge der Parteien und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für K. auf den Antragsteller.
Die bereits im Beschluss des Senats vom 29. Juli 2003 angesprochene Neuregelung des Sorgeerklärungsrechts für Eltern, die sich - wie hier - vor dem 1. Juli 1998 getrennt haben und somit keine Gelegenheit hatten, Sorgeerklärungen abzugeben, hat der Gesetzgeber durch die Erweiterung des Art. 224 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (hier: § 2 Abs. 3-5) geschaffen. Danach hat das Familiengericht die Sorgeerklärung eines Elternteils zu ersetzen, sofern nicht miteinander verheiratete Eltern über längere Zeit hinweg in häuslicher Gemeinschaft gemeinsam die elterliche Verantwortung für ihr Kind getragen, sich vor dem 1. Juli 1998 getrennt haben und die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient.
Die genannten Voraussetzungen sind hier gegeben, so dass die Sorgeerklärung der Antragsgegnerin (der Antragsteller hat seine bereits abgegeben, s. o.) zu ersetzen und damit die gemeinsame elterliche Sorge der Parteien zu begründen ist.
Die Parteien haben nach der Geburt K. im Jahre 1992 fast noch 2 Jahre in einem gemeinsamen Haushalt in Berlin gelebt und gemeinsam die elterliche Verantwortung für das Kind getragen. 1994 haben die Parteien sich getrennt, ohne dass die Kontakte Ks zum Antragsteller abgerissen wären. Dies gilt auch für die Zeit ab dem Umzug der Antragsgegnerin mit K. nach Mainz (Frühjahr 2000), ab dem sich das Umgangsrecht des Antragstellers mit K. etwas schwieriger gestaltete.
Auch die weitere Voraussetzung für die Ersetzung der Sorgeerklärung ist gegeben, denn die gemeinsame Sorge dient dem Wohle Ks am besten. Dieser Auffassung des Senats steht nicht etwa entgegen, dass die Antragsgegnerin sich nicht freiwillig für eine gemeinsame elterliche Sorge entschieden hat, denn einen solchen Konflikt setzt Art. 224, § 2 Abs. 3-5 EGBGB ja gerade voraus.
Beide Parteien sind vielmehr bemüht, sich ernsthaft und auch mit Nachdruck für das psychische und physische Wohl des Kindes einzusetzen und dieses zu bewahren, was entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin insbesondere auch für die gesundheitliche Fürsorge des Antragstellers für K. gilt. Die de facto schon rund 2 Jahre bestehende "gemeinsame Sorge" trägt gemäß den übereinstimmenden Berichten der beteiligten Jugendämter sowie des Verfahrenspflegers bereits insofern Früchte, als seit dem Wechsel Ks von Mainz nach Berlin bei dieser eine außerordentlich positive Entwicklung zu verzeichnen ist. Hierzu trägt nach Auffassung des Senats wesentlich auch der Antragsteller bei, der zu der Antragsgegnerin, die nach Auffassung des Senats doch zu sehr auf K. allein fixiert ist, diese zu sehr einengt und im Übrigen zu einer bemerkenswerten Selbstbespiegelung des Mutter/Kind-Verhältnisses neigt, insoweit ein gesundes Gegengewicht bildet. Davon konnte sich der Senat nicht zuletzt durch die persönliche Anhörung der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung überzeugen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht allerdings war bereits jetzt auf den Antragsteller zu übertragen, um für alle Beteiligten Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen, insbesondere um, was nach dem bisherigen Verlauf des seit Anfang 2002 anhängigen Verfahrens nicht fern liegt, weitere Auseinandersetzungen der Parteien um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu vermeiden.
Auch die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Antragsgegner dient dem Wohle des Kindes am besten. Insoweit kann, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zwar auf das Sorgerecht bezogenen, aber ebenso auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichts in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen werden, die der Senat in der mündlichen Verhandlung ohne Einschränkung bestätigt gefunden hat. Die Schriftsätze der Antragsgegnerin an den Senat vom 22. April 2005 und an das Jugendamt Berlin vom selben Tage sowie den Schriftsatz des Antragstellers vom 18. April 2005 hat der Senat zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen: 33 F 102/02
wegen Übertragung elterliche Sorge hat das Amtsgericht - Familiengericht - Mainz am 21. Juli 2004 durch die Richterin am Amtsgericht X beschlossen:
1.) Die elterliche Sorge für das Kind K, geb. am 11.1992, wird auf den Kindesvater übertragen.
2.) Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3.) Der Gegenstandswert wird auf 3.000,- - Euro festgesetzt.
Gründe
Der Antragsteller ist der Vater der minderjährigen K., geb. am 11.1992. Die nicht miteinander verheirateten Eltern haben nach der Geburt der Tochter bis September 1994 gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt gelebt. Nach dem Auszug von Mutter und Kind im September 1994 kam es zwischen den Parteien in der Vergangenheit wiederholt zu Auseinandersetzungen über Umfang und Ablauf von Besuchskontakten zwischen Vater und Tochter.
Im Frühjahr 2000 ist die Kindesmutter gemeinsam mit der Tochter von Mainz nach Berlin (Anm. falsch, richtig ist: von Berlin nach Mainz) umgezogen. Von Juni 2000 bis Juli 2001 war zwischen den Parteien ein Verfahren, gerichtet auf die Regelung des Umgangs zwischen Vater und Tochter, vor dem Familiengericht Mainz anhängig. Durch Beschluss vom 13.06.2001 hat das erkennende Gericht den Umgang zwischen Vater und Tochter dahingehend geregelt, daß der Vater berechtigt sein soll, mit seiner Tochter mindestens einmal im Monat von Freitag 15.00 Uhr bis Sonntag 17.30 Uhr zusammen zu sein. Darüber hinaus sollte der Kindesvater berechtigt sein, mit seiner Tochter jeweils die Hälfte der Ferien zu verbringen und, soweit sich durch verschiedene Feiertage bzw. Brückentage ein verlängertes Wochenende von mindestens vier Tagen ergibt, durfte der Kindesvater dieses verlängerte Wochenende mit seiner Tochter in Berlin verbringen. Da bereits abzusehen war, daß eine einvernehmliche Verständigung der Eltern im Hinblick auf die Daten des Umgangs nicht zu erzielen war, hatte das Gericht zumindest für das Jahr 2001 sämtliche Daten der Besuchskontakt den Parteien ausdrücklich vorgegeben.
Ab Januar 2002 hatten die Parteien dann erneut Schwierigkeiten, sich auf künftige Umgangstermine zu einigen, so daß der Kindesvater wiederum ein Verfahren zur Regelung des Umgangs mit seiner Tochter anhängig machte. Da sich die Antragsgegnerin in der Regel weigerte an den vom Kindesvater vorgeschlagenen Terminen Umgang zuzulassen, mußten fast sämtliche Besuchskontakte im Jahr 2002 im Wege der vorläufigen Anordnung durch das erkennende Gericht festgelegt werden.
Mit seinem Antrag vom 22.03.2002 begehrt der Antragsteller nunmehr die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für seine Tochter K. auf sich.
Die Kindesmutter hat der Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater ausdrücklich widersprochen.
Seit dem 17.12.2002 befindet sich die Tochter K. infolge einer vorläufigen Anordnung des erkennenden Gerichts im Haushalt des Kindesvaters in Berlin.
Die alleinige elterliche Sorge für das Kind K war gemäß § 1626a, 1671 Abs. 2, 1666, 1697a BGB auf den Kindesvater zu übertragen, da diese Regelung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem wohl des Kindes am besten entspricht. Zu dieser Überzeugung gelangt das Gericht auf der Grundlage der Anhörung der Kindeseltern, der Tochter K., deren Verfahrenspfleger, des Stadtjugendamtes Mainz und den gutachterlichen Feststellungen der Sachverständigen Diplom-Psychologin P.
Die Tochter K. hat im letzten Anhörungstermin am 16.07.2004 erneut den Wunsch geäußert, künftig im Haushalt des Kindesvaters leben zu wollen. Sie hat dies damit begründet, dass sie sich nunmehr in dortigen Schulen eingelebt habe und ein erneuter Schulwechsel für sie deshalb nicht in Betracht komme.
Außerdem wolle sie auch künftig den engen Kontakt zu ihren Halbgeschwistern und der Familie des Kindesvaters haben, mit der sie viel Zeit verbringen würde. Natürlich vermisse sie auch ihre Mutter, aber sie habe sich im Großen und Ganzen in Berlin gut eingelebt und wolle hier auch künftig wohnen bleiben.
Die Tochter hat bei verschiedenen Anhörungsterminen dem Gericht immer wieder den Eindruck vermittelt, daß sie eine gute Beziehung zu ihrem Vater hat, an diesem sehr hängt und Zeit mit ihm und seiner neuen Familie in Berlin verbringen möchte. Aufgrund der in der Vergangenheit mit ihrer Mutter gemachten Erfahrungen sieht es das Kind nur noch durch das Überwechseln in den väterlichen Haushalt nach Berlin gewährleistet, auch künftig regelmäßig Kontakt zu ihrem Vater haben zu können und vor allem erhofft sich K. dadurch eine Beendigung der seit Jahren andauernden Auseinandersetzungen zwischen ihren Eltern. Offensichtlich sieht die Tochter den Vater als dasjenige Elternteil an, dem es bei den notwendigen Absprachen mit dem anderen Elternteil eher gelingen dürfte, sich kooperativ und an den Bedürfnissen der Tochter orientiert zu verhalten.
Diese Einschätzung der Tochter wird auch durch das Gutachten der Sachverständigen P. bestätigt. Die Sachverständige hat sich, genauso wie der Verfahrenspfleger, im letzten Anhörungstermin für einen sofortigen Wechsel der Tochter in den väterlichen Haushalt ausgesprochen und bei einem weiteren Verbleib der Toch bei der Mutter eine Kindeswohlgefährdung nicht ausschließen können. Nach ihrer Exploration beider Eltern und der Tochter, den durchgeführten Testverfahren und nach den Interaktionsbeobachtungen kommt die Sachverständige zu dem Ergebnis, bei einer etwaigen gemeinsamen elterlichen Sorge das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Kindesvater zu übertragen. Nach den nachvollziehbaren, schlüssigen und in sich widerspruchsfreien Feststellungen der Sachverständigen, denen sich das Gericht in vollem Umfang anschließt, nimmt K. in der väterlichen Lebensumgebung bereits heute bzw. immer noch ihren familiären, sozialen und emotionalen Lebensmittelpunkt wahr. Der Vater, der in der Vergangenheit solange die Eltern beide in Berlin lebten einen Großteil der Betreuungs- und Versorgungsaufnahmen gemeinsam mit der Mutter übernommen hatte, ist heute eher in der Lage, den besonderen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen des Kindes gerecht zu werden. Er verfügt über die Wahrnehmung und das Einfühlungsvermögen, ihm ist es eher möglich, sich in die psychische Verfassung des Kindes und seine derzeit belastende Lebenssituation hineinzudenken. Er verfügt über eine berufliche Beschäftigung, die ihm ausreichend Zeit zur Verfügung stellt, die Aufgaben der Erziehung, Betreuung und Versorgung zu übernehmen. In seinem Wohnumfeld ist für K. sowohl ausreichend räumlicher Platz als auch emotionale Bereitschaft vorhanden, um dem Kind eine alters gemäße und kindgerechte Integration zu ermöglichen.
Der Kindesvater hat in den vergangenen Jahren unter Beweis gestellt, daß ihm an einer engen und positiven Bindung und Beziehung zur Tochter sehr gelegen ist. Er hat versucht, die durch das wenig verantwortungsbewußte Verhalten der Mutter verursachte große räumliche Trennung und die damit verbundene kindliche Traumatisierung durch möglichst regelmäßige Kontakte mit dem Kind und für das Kind zu verringern. Dabei hat er sowohl Ausdauer als auch ein großes Bemühen sowohl in finanzieller als auch physischer Hinsicht an den Tag gelegt, was die Ernsthaftigkeit seiner Rolle als Vater dokumentiert.
Die Erziehungsfähigkeit der Mutter ist in gewisser Weise eingeschränkt. Sie vermag es, den Lebensalltag des Kindes soweit zu organisieren und strukturieren, daß hier eine Regelmäßigkeit von Schule und Hortbesuch, körperlicher Versorgung und ähnliches hinlänglich funktioniert. Jedoch nimmt sie die Defizite im emotionalen, sozialen und familiären Bereich bei K. nicht wahr. Das Kind lebt auf einem relativ niedrigen Niveau an emotionaler Versorgung, vermißt ein Familienleben, wie sie es beim Vater kennen und schätzen gelernt hat. Sie erlebt sich mit zahlreichen Problemen alleingelassen, die emotionale Beziehung zur Mutter ist relativ stark belastet. Die Kindesmutter versäumt es, die Tochter medizinisch und psychologisch zu stärken und zu stabilisieren. Eine Verschlechterung der körperlichen und psychischen Verfassung von K. konnte im Zeitraum der Begutachtung von der Sachverständigen beobachtet werden. Das Kind wurde von ihr nur einmal in einem kindgerechten, altersgemäßen Zustand und in einer unbelasteten, fröhlichen Verfassung erlebt, nämlich als es von der Sachverständigen beim Vater in Berlin aufgesucht wurde. Da sich in den vergangenen Jahren in der körperlichen, sozialen und psychischen Entwicklung von K. in der mütterlichen Betreuung keine entscheidenden Verbesserungen ergeben haben, im Gegenteil das Kind in seiner aktuellen Entwicklungsphase erheblich belastet und beeinträchtigt, die weitere Entwicklung sogar gefährdet erscheint, sollte K. die Möglichkeit gegeben werden, im väterlichen Umfeld, in der Familie also, in der sie zu leben wünscht, ihren Lebensmittelpunkt auch praktisch zu erleben. Hier würde man dem Bemühen des Kindes um emotionale Sicherheit entgegen kommen und es unterstützen.
Die Willensäußerungen von Kindern in hochstrittigen Familienangelegenheiten können als Teil kindlichen Bewältigungsverhaltens unter schwierigen Bedingungen verstanden werden. "Verstehen" kann in diesem Zusammenhang nicht bedeuten, sich die Lösungsversuche von Kindern vorschnell zu eigen zu machen, wohl aber bedeutet es, die Ressourcen des Helfer- und Rechtssystems in den Dienst der zugrunde liegenden Motive zu stellen. Da sämtliche Bedingungen und Befunde dafür sprechen, daß eine weitere positive Entwicklung beim Vater eher gewährleistet ist, sollte diesem Umstand auch Rechnung getragen werden.
Dass der Kindesvater zwischenzeitlich mit K. in eine eigene Wohnung gezogen ist, ändert an dieser Einschätzung nichts. Sowohl die Tochter K. als auch der Kindesvater haben während der Anhörung erklärt, dass ein regelmäßiger Kontakt zwischen Halbgeschwistern und der Lebensgefährtin des Kindesvaters und K. nach wie vor gegeben ist, da die Familie die Mahlzeiten fast immer gemeinsam einnehme. Darüber hinaus sei es auch beabsichtigt, in mittelbarer Zukunft wieder in ein gemeinsames Haus ziehen, da die Lebensgefährtin aller Voraussicht nach im Herbst diesen Jahres ihre Arbeitsstelle wieder aufnehmen und der Kindesvater sich dann tagsüber um alle drei Kinder kümmern werde. Auch das Jugendamt der Stadt Berlin hat diese Situation der Familie bestätigt, so dass eine relevante Änderung der Verhältnisse nicht eingetreten ist.
Nach der gesetzlichen Neuregelung in Artikel 224, § 2 Abs. 3 und 4 EGBGB konnte der Kindesvater im vorliegenden Fall an sich nur die Ersetzung der Zustimmungserklärung der Kindesmutter zur künftigen Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragen. Hiermit ersetzt das Gericht so dann diese notwendige Zustimmung, so dass für eine logische Sekunde die elterliche Sorge von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt wird. Da jedoch das Gericht im vorliegenden Fall die Ausübung der gemeinsamen Sorge durch beide Eltern für die Tochter K. für nicht praktikabel hält, da es an der notwendigen Kooperationsgemeinschaft insbesondere dar Kindesmutter fehlt, war die elterliche Sorge sodann in analoger Anwendung des § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB dem Kindesvater zu übertragen.
Auch im Rahmen des letzten Anhörungstermins wurde wiederum deutlich, dass die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für die Tochter K. zwischen den Eltern nicht möglich sein dürfte. Es wurde nämlich deutlich, dass etwaige Besuchskontakte nicht etwa zwischen den Eltern, sondern ausschließlich über die Tochter K. ausgehandelt werden. Eine Kommunikation zwischen den Eltern gestaltet sich nach wie vor als äußerst schwierig bzw. ist infolge der vielen vergangenen verbalen Auseinandersetzungen überhaupt nicht mehr existent. Etwaige Regelungen für die Tochter können nur nach monatelangen Streitereien bzw. durch das Eingreifen der Anwälte überhaupt getroffen werden, so dass für das Gericht nicht erkennbar ist, wie die Eltern künftig gemeinsam Entscheidungen hinsichtlich der Tochter treffen können. Gerade die Kindesmutter hat auch im letzten Anhörungstermin in dieser Hinsicht keinerlei Einsicht gezeigt, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass es den Eltern künftig gelingen wird, einvernehmliche Absprachen in bezug auf die Tochter zu treffen und diese auch entsprechend umzusetzen. Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Kindesvater entspricht somit dem Wohl des Kindes am besten.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 94 Abs. 1 Nr. 3 Kostenordnung.
Die Festsetzung des Gegenstandswertes richtet sich nach §§ 94 Abs. 2, 30 Abs. 2, 3 Kostenordnung.
- gez. X -
Richterin am Amtsgericht
www.pappa.com/urteile/sorgerecht/OLG-KO-50426+-AG-Mainz-40721.html