Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Kempten
Familiengericht
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Das Amtsgericht Kempten wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.
Amtsgericht Kempten
Residenzplatz 4-6
87435 Kempten (Allgäu)
Telefon: 0831 / 203-00
Fax: 0831 / 203-132
E-Mail: poststelle@ag-ke.bayern.de
Internet: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/kempten/
Internetauftritt des Amtsgerichts Kempten (01/2024)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie (CSU-verwaltet) nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Dafür gibt`s eine Historie des Gebäudes, da kann man ja zukünftig alle namentlich nicht genannten Richter entlassen und als Museumsführt in dem Gebäude einsetzen.
26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html
Amtsgericht Kempten - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
27.12.2014
Bundesland Bayern
Direktor am Amtsgericht Kempten: Peter Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Kempten / Direktor am Amtsgericht Kempten (ab 01.01.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1991 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2007 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 16.04.2007 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 16.04.2007 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2020 als Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. 2018: Pressesprecher. 24.10.2019: "Peter Koch wird neuer Direktor am Amtsgericht Kempten. „Den Aufgabenmix, das Amtsgericht zu leiten und weiterhin auch Recht zu sprechen, finde ich einzigartig.“ freute sich der frisch Ernannte. Er folgt auf Joachim Redetzki, der sich in den verdienten Ruhestand verabschiedet. Peter Koch begann seine Justizlaufbahn zum 01.01.1988 als Strafrichter zur Probe am Amtsgericht Sonthofen. Es folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Kempten und am Landgericht Kempten, wo er unter anderem als Beisitzer in der Großen Strafkammer tätig war. Am 01.05.2003 kehrte er als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft zurück, später wurde er Leiter der Abteilung für - 2 - Organisierte Kriminalität. Seit 16.12.2014 ist er am Amtsgericht Kempten als stellvertretender Leiter tätig. ... Am Amtsgericht Kempten arbeiten derzeit 103 Bedienstete, davon 17 Richterinnen und Richter." - https://www.allgaeuhit.de/Kempten-Peter-Koch-wird-neuer-Direktor-am-Amtsgericht-Kempten-Amtsantritt-wird-am-1-Januar-2020-sein-article10033535.html
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten: Robert Kriwanek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1971) - Richter am Amtsgericht Kempten / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten(ab 01.12.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.10.2002 als Richter am Landgericht Kempten - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, Richter am Oberlandesgericht - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2016 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. 2016: Leiter der Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare - http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/mm/daten/. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019, 01.01.2020: Richter am Oberlandesgericht, Beisitzer 10. Zivilsenat, Pressereferent. Amtsgericht Kempten - 2021, ..., 2023: Pressesprecher und Leiter der Pressestelle.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Kempten 14 Richterinnen und Richter, 30 Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und 50 Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes sowie Justizangestellte. Daneben gibt es beim Amtsgericht Kempten 9 Gerichtsvollzieher/innen, die im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern ihren mitunter nicht leichte Dienst versehen.
Das Amtsgericht Kempten ist in Familiensachen zuständig für die Stadt Kempten und den Landkreis Oberallgäu.
Die ehemalige Zweigstelle Sonthofen ist seit dem 03.01.2008 ein eigenständiges Amtsgericht - Amtsgericht Sonthofen.
Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Kempten - Kreisfreie Stadt
Väternotruf Oberallgäu
Sven Kuhne
Altmummen 24
87544 Blaichach
Fax: 032 / 229302247
E-Mail: svenkuhne@t-online.de
E-Mail: sven.kuhne@epost.de
Petition: "Tatsächliche Gleichberechtigung getrenntlebender Väter bei der Betreuung ihrer Kinder" - http://www.avaaz.org/de/petition/Tatsaechliche_Gleichberechtigung_getrenntlebender_Vaeter_bei_der_Betreuung_ihrer_Kinder_1/
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Armin Baumberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.1992 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.09.2011 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.09.2011 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtdatum und Dienstantritt als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. 2018: stellvertretender Pressesprecher am Amtsgericht Kempten. Namensgleichheit mit: Yasmin Baumberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Landgericht Kempten (ab 06.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Yasmin Hengge ab 01.03.2012 als Richterin auf Probe am Landgericht Kempten im OLG-Bezirk München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Yasmin Baumberger ab 01.03.2012 als Richterin auf Probe am Landgericht Kempten im OLG-Bezirk München - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.03.2017 als Richterin am Landgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt.
Stefanie Braun (geb. ...) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2020, .., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2018 im OLG-Bezirk München unter dem Namen Stefanie Braun nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt.
Jürgen Burkart (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 01.07.2013, ..., 2022) - ab 16.06.2005 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 unter dem Namen Jürgen Burkart nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2011 als Richter am Amtsgericht Lindau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.07.2013 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt.Amtsgericht Lindau - GVP 01.02.2013: nicht aufgeführt. 19.01.2012: Amtsgericht Lindau: Freispruch für Bankenkritiker Peter Grottian. Lindauer Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt sind sich einig: Keine Aufforderung zu einer Straftat. Das Lindauer Amtsgericht hat gestern Nachmittag den Berliner Politik-Professor Peter Grottian vom Vorwurf freigesprochen, bei einem Vortrag über die Finanzkrise im Sommer 2010 in Lindau die etwa 70 Zuhörer dazu aufgefordert zu haben, eine Filiale der Deutschen Bank in Friedrichshafen zu besetzen und somit Hausfriedensbruch zu begehen. Dazu gab es keine Beweise, und die „reine Befürwortung solcher Aktionen ist keine Straftat“, stellte Richter Jürgen Burkart klar. ..." - http://www.all-in.de/nachrichten/lokales/Weiler-freispruch-urteil-professor-banken-ueberfall-Amtsgericht-Lindau-Freispruch-fuer-Bankenkritiker-Peter-Grottian;art2792,1077803
Martin Dopfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Amtsgericht Kempten - 2023: Familiensachen - Abteilung 3.
Carolin Göhl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab 01.10.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Carolin Köhnlein ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Carolin Göhl ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. 2014: Familiensachen - Abteilung 2.
Dr. Harald Harteis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Staatsanwalt im Richterverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.04.2003 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Harald Harteis nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Lisa Harteis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2002 als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.05.2002 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Lisa Harteis nicht aufgeführt.
Lisa Harteis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2002 als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.05.2002 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Lisa Harteis nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Harald Harteis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Staatsanwalt im Richterverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.04.2003 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Harald Harteis nicht aufgeführt.
Carole Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 01.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 ab 01.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Dr. Sibylla Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sibylla Huster ab 16.04.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sibylla Huber ab 16.04.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Sibylla Huber nicht aufgeführt.
Dr. Sibylla Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sibylla Huster ab 16.04.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sibylla Huber ab 16.04.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Sibylla Huber nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Carole Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 01.08.2003 als Richter am Amtsgericht Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2003 als Richter am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Susanne Kempa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Susanne Wacker ab 17.01.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.01.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Susanne Wacker ab 17.01.2003 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Susanne Kempa ab 17.01.2003 als Richterin am Landgericht Kempten - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Susanne Kempa ab 17.01.2003 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 17.01.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Teresa Kern (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab 01.11.2016, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Teresa Rist ab 01.11.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2016 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2016 als Richterin am Amtsgericht Kempten - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2016 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Kempten - 2021, ..., 2024: stellvertretende Pressesprecherin.
Katarina Klokocka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Katarina Klimesch ab 01.05.2005 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Katharina Klokočka ab 01.02.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem eingedeutschten Namen Katharina Klokocka ab 01.02.2008 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2008 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Vladimir Klokočka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem eingedeutschten Namen Vladimir Klokocka ab 01.04.2005 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Vladimir Klokočka ab 01.04.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem eingedeutschten Namen Vladimir Klokocka ab 01.04.2008 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 unter dem eingedeutschten Namen Vladimir Klokocka ab 01.04.2008 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Peter Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Kempten / Direktor am Amtsgericht Kempten (ab 01.01.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1991 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2007 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 16.04.2007 als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 16.04.2007 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2020 als Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. 2018: Pressesprecher. 24.10.2019: "Peter Koch wird neuer Direktor am Amtsgericht Kempten. „Den Aufgabenmix, das Amtsgericht zu leiten und weiterhin auch Recht zu sprechen, finde ich einzigartig.“ freute sich der frisch Ernannte. Er folgt auf Joachim Redetzki, der sich in den verdienten Ruhestand verabschiedet. Peter Koch begann seine Justizlaufbahn zum 01.01.1988 als Strafrichter zur Probe am Amtsgericht Sonthofen. Es folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Kempten und am Landgericht Kempten, wo er unter anderem als Beisitzer in der Großen Strafkammer tätig war. Am 01.05.2003 kehrte er als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft zurück, später wurde er Leiter der Abteilung für - 2 - Organisierte Kriminalität. Seit 16.12.2014 ist er am Amtsgericht Kempten als stellvertretender Leiter tätig. ... Am Amtsgericht Kempten arbeiten derzeit 103 Bedienstete, davon 17 Richterinnen und Richter." - https://www.allgaeuhit.de/Kempten-Peter-Koch-wird-neuer-Direktor-am-Amtsgericht-Kempten-Amtsantritt-wird-am-1-Januar-2020-sein-article10033535.html
Andreas Krebold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 16.06.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.06.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.06.2016 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt.
Robert Kriwanek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1971) - Richter am Amtsgericht Kempten / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten(ab 01.12.2016, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.10.2002 als Richter am Landgericht Kempten - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, Richter am Oberlandesgericht - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2016 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. 2016: Leiter der Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare - http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/mm/daten/. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019, 01.01.2020: Richter am Oberlandesgericht, Beisitzer 10. Zivilsenat, Pressereferent. Amtsgericht Kempten - 2021, ..., 2024: Pressesprecher und Leiter der Pressestelle.
Sebastian Kühn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.08.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 16.08.1995 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Sebastian Kühn nicht aufgeführt.
Sandra Lechner-Neumaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sandra Lechner ab 01.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Sandra Lechner-Neumaier ab 01.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 ab 01.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Kempten - Elternteilzeit - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Namensgleichheit mit: Robert Neumaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Sonthofen (ab 01.05.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2009 als Richter am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Amtsgericht Sonthofen - GVP 01.01.2013: Präsidiumsmitglied. Namensgleichheit mit: Elmar Lechner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab 01.01.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.11.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt.
Linda Sommer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab 01.01.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Linda Brannaschk ab 16.02.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Linda Sommer ab 16.02.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München - Lst - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.01.2020 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt.
Abteilungen am Familiengericht Kempten:
1 F -
2 F - Carolin Göhl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab 01.10.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Carolin Köhnlein ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Carolin Göhl ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. 2014: Familiensachen - Abteilung 2.
3 F - Martin Dopfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Amtsgericht Kempten - 2023: Familiensachen - Abteilung 3.
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Kempten tätig:
Birgit Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Birgit Moll ab 01.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 unter dem Namen Birgit Amman ab 01.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2003 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Claus Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab 01.05.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - Staatsanwaltschaft Kempten - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2002 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Ernst Bernhard (Jg. 1946) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 01.02.1978, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Ernst Bernhard nicht aufgeführt.
Doris Bottke (geb. 18.10.1944) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab 01.09.1976, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 01.09.1976 als Richterin am Amtsgericht Augsburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Bottke nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1976 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Doris Bottke ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Doris Bottke nicht aufgeführt.
Wolfgang Bourier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab ..., 1994, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.01.1983 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.01.1983 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Wolfgang Bourier nicht aufgeführt.
Gerhard Dambeck (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Kempten / Direktor am Amtsgericht Kempten (ab 01.04.2000, ..., 2008)
Martin Dresse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 01.06.1978, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Brigitte Gramatte-Dresse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Sonthofen (ab , ..., 2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.02.1998 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angaben Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Lindau - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angaben Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.02.1998 als Richterin am Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 16.02.1998 als Richterin am Sonthofen aufgeführt.
Dieter Geisenfelder (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Kempten / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten (ab 01.11.1994, ..., 2002)
Ulrich Glöggler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.06.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.06.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.06.2007 als Richter am Amtsgericht Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.2009 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2013 als Richter am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 16.06.2007 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Ansbach - OLG Nürnberg 9 UF 942/09: Beschwerde eines Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ansbach - 1 F ... /09 vom 21.07.2009 wird zurückgewiesen. 2014: Amtsgericht Kaufbeuren - Familiensachen.
Brigitte Gramatte-Dresse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Sonthofen (ab , ..., 2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.02.1998 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angaben Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Lindau - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angaben Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.02.1998 als Richterin am Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 16.02.1998 als Richterin am Sonthofen aufgeführt. 04.02.2011, ..., 2012: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu. Amtsgericht Sonthofen - GVP 01.01.2013: Präsidiumsmitglied. Namensgleichheit mit: Martin Dresse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 01.06.1978, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt.
Alexander Hold (geb. 11.03.1962 in Kempten) - Richter am Amtsgericht Kempten / Zivilrichter (ab 01.10.1993, ..., 2001) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1993 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2008 und 2016 unter dem Namen Alexander Hold nicht aufgeführt. 1992 bis 1997 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten v.a. Referat für Organisierte Kriminalität: spezielle Zuständigkeit für Betäubungsmittel, Menschenhandel, Prostitution, Glücksspiel und Kfz-Verschiebung. 1997 bis 2001 Richter am Landgericht Kempten: Zivilrichter in Füssen. 1997 bis 2001 Richter am Amtsgericht Kempten. 1997 bis 1998 Strafrichter, Jugendrichter und Ermittlungsrichter in Sonthofen. 1999 bis 2000 Ermittlungs- und Haftrichter in Kempten. 2000 bis 2001 Zivilrichter in Kempten - http://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Hold. 2018: Kandidatur für die Freien Wähler.
Christian Holtkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2011 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2011 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Thomas Hörmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.08.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.08.2006 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Thomas Hörmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.08.2012 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.05.2020 als Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Staatsanwaltschaft Kempten - 2023: Pressesprecher.
Paul Kind (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Lindau / Direktor am Amtsgericht Lindau (ab 01.06.2000, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.11.1979 als Richter am Amtsgericht Lindau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 16.08.1997 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt.
Jürgen Kimmerle (Jg. 1958) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 18.12.1988, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 unter dem Namen Jürgen Kimmerle nicht aufgeführt.
Vladimir Klokočka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem eingedeutschten Namen Vladimir Klokocka ab 01.04.2005 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Vladimir Klokočka ab 01.04.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem eingedeutschten Namen Vladimir Klokocka ab 01.04.2008 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 unter dem eingedeutschten Namen Vladimir Klokocka ab 01.04.2008 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Katarina Klokocka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Katarina Klimesch ab 01.05.2005 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Katharina Klokočka ab 01.02.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem eingedeutschten Namen Katharina Klokocka ab 01.02.2008 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2008 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt.
Andy Kögel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen (ab 01.11.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.10.2007 als Richter am Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2007 als Richter am Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 01.10.2007 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2020 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Claudia Kögel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg (ab 01.12.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Claudia Kögel nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 01.11.2010 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2020 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Amtsgericht Kaufbeuren - GVP 01.01.2016.
Gerhard Kopitzke (Jg. 1954) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 01.06.1985, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gerhard Kopitzke nicht aufgeführt.
Ursula Kramer (Jg. 1972) - Richter am Amtsgericht Rosenheim / Familiengericht (ab , ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. (Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.)
Stefan Legat (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 01.04.1976, ..., 2002)
Ursula Magiera (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.01.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 unter dem Namen Ursula Kramer als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 unter dem Namen Ursula Kramer als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt (Vormundschaftsgericht). Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2016 unter dem Namen Ursula Magiera ab 01.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Namensgleichheit mit: Bernd Magiera (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 15.02.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - Zweigstelle Rosenheim - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Landgericht München I - GVP 01.01.2016, 01.12.2018: Vorsitzender Richter. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.01.2022: weiterer aufsichtführender Richter. 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rosenheim.
Patricia Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München - abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Memmingen - aufgeführt. Dort wohl irrtümlich auch unter dem Namen Teubner aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Patricia Teuber ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Patricia Gevers ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Patricia Gevers ab 01.09.2004 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Patricia Menzel ab 01.09.2004 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Bernhard Menzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2003 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2017 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.06.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Wolfgang Ochmann (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 01.07.1973, ..., 2005)
Ernst-Dieter Off (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 01.03.1977, ..., 2007)
Rita Ostenried (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren / Direktorin am Amtsgericht Kaufbeuren (ab 01.12.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1992 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren - 1/2 Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1992 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren - 1/2 Stelle, abgeordnet, hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.09.2005 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2014 als Direktorin am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt.
André Pfattischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab 01.05.2009, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - Staatsanwaltschaft Landshut - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2004 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.05.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2017 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2019 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt.
Friedrich Probst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Kempten / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.1992 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.08.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Joachim Redetzki (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Kempten / Direktor am Amtsgericht Kempten (ab 01.02.2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1988 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Radetzki ab 01.02.2007 als Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 unter dem Namen Redetzki ab 01.02.2007 als Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.02.2007 als Direktor am Amtsgericht Kempten - Altersteilzeit, Freistellungsphase - aufgeführt.
Alfred Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Vizepräsident am Landgericht Kempten (ab 01.01.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1986 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1989 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2005 weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.08.2005 als Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Am 17.01.2008 Bestallung als Direktor am Amtsgericht Sonthofen. 2012: Familiensachen - Abteilung 1. 04.02.2011, ..., 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu. Namensgleichheit mit: Edwin Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1983 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Edwin Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1983 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Alfred Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Vizepräsident am Landgericht Kempten (ab 01.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1986 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1989 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2005 weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.08.2005 als Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.1996 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt.
Christian Roch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Sonthofen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sonthofen (ab 01.07.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Antrittsdatum offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2012 ab 01.08.2002 als Richter am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2012 als Richter am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Amtsgericht Sonthofen - GVP 01.01.2013: Präsidiumsmitglied. 2015, 2016: Familiensachen.
Johann Peter Schlosser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 01.12.1989, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.1989 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt.
Lucia Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Kempten (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.08.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (Staatsanwaltschaft Kempten) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 01.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtstdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtstdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtstdatum ab 01.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.05.2000 als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Amtsgericht Kempten - 2020: Familiensachen.
Hermann Schuster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Sonthofen (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1987 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.06.1988 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2004 und 2006 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt.
Alfred Stoffel (Jg. 1942) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen (ab 01.04.2001, ..., 25.05.2007) - 01.03.1971 - 30.11.1972 Richter Landgericht Kempten. 01.12.1972 - 31.05.1974 Staatsanwalt in Kempten. 01.06.1974 - 31.03.1985 Richter am Amtsgericht Kempten. 01.04.1985 - 31.07.1987 Richter am Landgericht Kempten. 01.08.1987 - 31.03.1991 Staatsanwalt als Gruppenleiter in Kempten. 01.04.1991 - 31.07.1998 Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen / Kleine Strafkammer. 01.08.1998 - 31.03.2001 Oberstaatsanwalt in Memmingen. 2000 ständiger Vertreter des Behördenleiters.
Dr. Hans-Georg Straßer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab 01.09.1995, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Hans Georg Straßer ab 09.12.1977 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.06.1990 unter dem Namen Hans-Georg Straßer als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2010 unter dem Namen Hans-Georg Straßer ab 01.09.1995 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. 01.11.2013: "Unschuldig im Gefängnis Einspruch, Euer Ehren. Durch seine Entscheidung verbrachte ein Mann sieben Jahre hinter Gittern: ..." - http://www.sueddeutsche.de/panorama/unschuldig-im-gefaengnis-einspruch-euer-ehren-1.1816068
Wolfgang Thomaschewski (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 16.11.1971, ..., 2002)
Petra Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab 01.05.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2008 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Namensgleichheit mit: Petra Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Rottweil / Direktorin am Amtsgericht Rottweil (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.08.1997 als Richterin am Landgericht Rottweil aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.
Dr. Stephan Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1990 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2008 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.07.1990 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. 2008, ..., 2012: Familiensachen - Abteilung 1.
Nadine Weick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Memmingen (ab , ..., 2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2006 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2008 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2015 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Memmingen aufgeführt. Amtsgericht Memmingen - 2023: Familiensachen - Abteilung 3. 2024: Pressesprecherin Strafsachen.
Rechtspfleger:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Füssen
überregionale Beratung
http://familienberatung-fuessen.de
Familienberatung Kaufbeuren
überregionale Beratung
http://familienberatung-kaufbeuren.de
Familienberatung Kempten
überregionale Beratung
http://familienberatung-kempten.de
Familienberatung Leutkirch
überregionale Beratung
http://familienberatung-leutkirch.de
Familienberatung Lindenberg
überregionale Beratung
http://familienberatung-lindenberg.de
Familienberatung Marktoberdorf
überregionale Beratung
http://familienberatung-marktoberdorf.de
Familienberatung Sonthofen
überregionale Beratung
http://familienberatung-sonthofen.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung
Linggstr. 4
87435 Kempten
Telefon: 0831 / 52232-0
E-Mail: info@eb-kempten.de
Internet: http://www.ejv-kempten.de
Träger: Katholische Jugendfürsorge
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Krisenintervention
Mitarbeiter/innen: Weih (2008)
pro familia
Wartenseestr. 5
87435 Kempten
Telefon: 0831 / 960774-0
E-Mail: kempten@profamilia.de
Internet: http://www.profamilia.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Mozartstraße 15 (ehemals Klostersteige 18)
87435 Kempten
Telefon: 0831 / 23636
E-Mail: efl-kempten@bistum-augsburg.de
Internet: http://bistum-augsburg.de/Seelsorge-in-besonderen-Lebenslagen/Ehe-Familien-und-Lebensberatung/Beratungsstelle-Kempten/Kontakt
Träger: Diözese Augsburg
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung
Mitarbeiter/innen - 2022: Katharina Babl - Leiterin / Diplom Psychologin,
Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG), Systemisch-integrative
Paartherapeutin (Hans Jelluschek Institut), Diplom Designerin (FH); Judith
Molfenter - Stellvertretende Leiterin / Diplom Psychologin, Ehe-, Familien- und
Lebensberaterin; Margarita Gansert - Ehe-, Familien- und Lebensberaterin
(DAJEB/DAKJEF), Traumaberaterin; Barbara Haggenmüller - Ehe-, Familien- und
Lebensberaterin (BAG), Sexualberaterin, Diplom Sozialpädagogin (FH); Katrin
Knecht - Systemische Paar- und Familientherapeutin (DGSF),
Diplom-Sozialpädagogin (FH); Kathrin Lacher - Systemische Paar- und
Familientherapeutin (DGSF), Diplom-Pädagogin (Univ.); Judith Molfenter - Diplom
Psychologin, Ehe-, Familien- und Lebensberaterin; Sigrid Osterried - Systemische
Paar- und Familientherapeutin (DGSF); Johanna Pohl - Ehe-, Familien- und
Lebensberaterin (BAG), Traumaberaterin, Dipl.-Sozialpädagogin (FH); Sybille
Riegg - Systemische Paar- und Familientherapeutin (DGSF), Diplom-Sozialpädagogin
(FH); Herbert Speiser - Ehe-, Familien- und Lebensberater (BAG); Claudia Spöttle
- Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG), Diplom-Sozialpädagogin (FH); Gesine
Wenkemann - Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG)
Systemische Paar- und
Familientherapeutin (DGSF), Psych. Psychotherapeutin; Juliane Linke -
Sekretariat und Verwaltung; Sonja Wiesmann - Verwaltungsangestellte
Mitarbeiter/innen - 2021: Katharina Babl - Leiterin, Dipl. Psychologin, dipl. Ehe-,
Familien- und Lebensberaterin (BAG), integrative Paartherapeutin, Dipl.
Designerin; Josef Eberle
Ehe-, Familien- und Lebensberater (BAG), Dipl.
Theologe; Margarita Gansert - Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG),
Traumaberaterin; Barbara Haggenmüller
Ehe-, Familien- und Lebensberaterin
(BAG), Sexualberaterin, Dipl. Sozialpädagogin; Sigrid Osterried - Systemische
Paar- und Familientherapeutin; Johanna Pohl
Ehe-, Familien- und
Lebensberaterin (BAG), Traumaberaterin, Dipl.-Sozialpädagogin; Sybille Riegg -
Systemische Paar- und Familientherapeutin, Dipl.-Sozialpädagogin, Herbert
Speiser - Ehe-, Familien- und Lebensberater (BAG); Claudia Spöttle - Ehe-,
Familien- und Lebensberaterin (BAG), Dipl.-Sozialpädagogin; Katrin Volle -
Systemische Paar- und Familientherapeutin, Dipl.-Sozialpädagogin; Gesine
Wenkemann - Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG), Systemische
Familientherapeutin, Psychologische Psychotherapeutin, Dipl. Psychologin;
Außenstelle Marktoberdorf: Ulrike Girke - Ehe-, Familien- und Lebensberaterin
(BAG); Sonja Linder - Systemische Therapeutin/Familientherapeutin,
Dipl.-Psychologin; Joachim Kienle - Ehe-, Familien- und Lebensberater (BAG),
Dipl.-Religionspädagoge; Außenstelle Kaufbeuren: Cornelia Breu-Hentschel -
Systemische Paar- und Familientherapeutin, Traumaberaterin,
Dipl.-Sozialpädagogin; Josefine Mader-Schedel - Ehe-, Familien- und
Lebensberaterin (BAG), Familientherapeutin; Außenstelle Sonthofen: Rosa-Maria
Karg - Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG), Familientherapeutin,
Traumaberaterin, Supervisorin; Kathrin Lacher - Systemische Paar- und
Familientherapeutin, Dipl.-Pädagogin; Elisabeth Tischinger - Systemische Paar-
und Familientherapeutin, Integrative Paartherapeutin, Dipl.-Sozialpädagogin
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Johann-Althaus-Str. 3
87527 Sonthofen
Telefon: 08321 / 5055
E-Mail: info@eb-sonthofen.de
Internet: http://www.eb-sonthofen.de
Träger: Katholische Jugendfürsorge
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen - Außenstelle von Kempten -
Mühlenweg 11
87527 Sonthofen
Telefon: über 0831 / 23636
E-Mail: efl-kempten@bistum-augsburg.de
Internet: http://www.bistum-augsburg.de
Träger: Diözese Augsburg
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Partnerberatung, Telefonische Beratung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Stadtjugendamt Kempten
Gerberstr. 2
87435 Kempten
Telefon: 0831 / 2525-223
E-Mail: jugendamt@kempten.de
Internet: http://www.kempten.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Kempten (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Kempten für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Kempten (ab 01.09.2009, ..., )
Verfahrensbeistände:
Aldona Ehrlich
Aldona Ehrlich, Master of Arts (Univ.), Ergotherapeutin BSc, Heilpraktikerin für Ergotherapie und Psychotherapie (HPG), staatl. anerk. Ergotherapeutin
Schelldorferstraße 1
87437 Kempten, St. Mang
Barbara Rapps
Bgm.-Batzer-Str. 15
87471 Durach
c/o Freie Evangelische Gemeinde Kempen
Alpenstraße 11
87435 Kempten
Seelsorgediakonat:
Barbara Rapps
Lebens und Sozialberater (BTS)
Biblisch-therapeutische Seelsorge
http://www.feg-kempten.de/index.php?option=com_content&task=view&id=49&Itemid=58
Bestellung am Amtsgericht Kempten, Amtsgericht Sonthofen
Frau Rapps wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Rechtsanwälte:
Rudolf Rapps
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Internet: http://www.kanzlei-am-kornhausplatz.de/rechtsanwaelte.php
Gutachter:
Theodor Christa
Wartenseestr. 3
87435 Kempten
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Arzt für Psychotherapie
Beauftragung am Amtsgericht Kempten durch Richter Weber (2012)
Sigrid Dumke
Diplom-Psychologin
Eichendorffweg 29
88400 Biberach
Beauftragung am Amtsgericht Kempten (Allgäu), Landgericht Kempten
Beauftragung am Amtsgericht Kempten durch Dr. Weber - Richter am Amtsgericht Kempten
(ab , ..., 2005, ..., 2012)
Frau Dumke wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
"ZEIT: Im neuen Prozess legte der Rechtspsychologe Günter Köhnken dar, wie schlampig die Sachverständigen gearbeitet hatten. Er sprach von "Gesinnungsdiagnostik". Wurde das Gericht Opfer dieser Experten?
Schwenn: Aussageanalysen unterliegen sehr genau definierten, schon damals bekannten Standards. Die wurden gröblich verletzt. Das musste auch für das Gericht erkennbar sein, das Herrn Gill verurteilt hatte.
ZEIT: Werden die Gutachterinnen Sigrid Dumke und Jenny Junghanß nun zur Rechenschaft gezogen? Schwenn: Strafrechtlich müssen Sachverständige nur für vorsätzlich falsche Gutachten einstehen, es sei denn, sie sind vereidigt worden. Das kommt fast nie vor. Aber sie könnten zivilrechtlich belangt werden. Sollte der Staat wegen der Entschädigung für Herrn Gill die Tochter verklagen, könnte sie wiederum Ansprüche gegen die beiden geltend machen. Besser, der Freistaat Bayern ginge gleich gegen diese Sachverständigen vor. ...
Beide Gutachten von 1996 wurden jetzt im Wiederaufnahmeverfahren durch ein methodenkritisches Gutachten, das Schwenn in Auftrag gab, analysiert und als äußerst unprofessionell und nicht geeignet eingestuft." - http://www.zeit.de/2013/46/wiederaufnahmeverfahren-interview-schwenn
Prof. Dr. Norbert Nedopil
Klinikum der Universität München
Beauftragung am Amtsgericht Hamburg-Sankt Georg, Amtsgericht Kempten
Beauftragung am Amtsgericht Kempten durch Richter Dr. Weber (2004)
Claudia Partale
Diplom-Psychologin, Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)
Familien Psychologische Praxis
Pestalozzistr. 46
80469 München
Telefon: +49 89 20331741
E-Mail: carola.partale@praxisfamilienpsychologie.de
Internet: https://praxis-familienpsychologie.de
Zentnerstr. 17, 80798 München
Internet: http://praxisgemeinschaft-familienpsychologie.de
Ehemals verbandelt gewesen mit der sogenannten Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie - GWG - www.gwg-institut.com/in-muenchen.htm - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"
Beauftragung am Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht Kempten, Amtsgericht München, Oberlandesgericht München
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Oberallgäu
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Oberallgäu
Frauenhaus Kempten
Straße:
87400 Kempten
Telefon: 0831 / 18018
E-Mail: info@frauenhaus-kempten.de
Internet: http://www.frauenhaus-kempten.de
Träger: Frauen helfen Frauen e.V.
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention
„Schließung ist der logische Schluss“
Mütterzentrum Keine Einigung mit Jugendamt Im September soll der Vorhang fallen
Von Sabine Beck | Kempten
Das Mütterzentrum in Kempten steht vor dem endgültigen Aus. Am 30. Juli schließt die Mütterinitiative Allgäu symbolisch „aus Protest“ die Pforten des Mütter-, Familien- und Nachbarschaftszentrums in der Bodmanstraße. Im Klartext: Da es sich um eine symbolische Schließung handelt, bleibt die Einrichtung vorerst noch geöffnet - bis 30. September.
Dann wird das MüZe in Kempten wohl wirklich der Vergangenheit angehören.
„Trennung aus Sicherheitsgründen“ ist das Thema, um das zwischen Jugend- und Sozialreferat und MüZe ein heftiger Streit entbrannt ist. Wie berichtet wirft die Stadt den Verantwortlichen der Einrichtung vor, sich massiv in Dinge einzumischen, die nicht ihre Aufgabe sind - konkret in Trennungsfälle, in denen das Umgangsrecht der Väter mit ihren Kindern boykottiert wird. Der Vorstand der Mütterinitiative glaubt, dass das Jugendamt in manchen Fällen falsch gehandelt habe und das vertuschen wolle. Die Stadt und der Freistaat haben ihre Zuschüsse für das MüZe gestrichen. Auch ein Gespräch zwischen allen Beteiligten Ende April brachte keine Annäherung. Das Resultat: Die Einrichtung macht voraussichtlich zu.
„Für unser Büro wäre ausreichend Geld vorhanden“, betont Gudrun Hausting vom Vorstand der Mütterinitiative. Die Schließung erfolge aus Protest. „Das muss jetzt so sein, denn man kann nicht klein beigeben, wenn es um Menschenrechte geht.“ Das Jugendamt sei auf das MüZe keinen Schritt zugegangen: „In einer Stadt, in der man keine Resonanz bekommt, dass überhaupt nachgedacht wird, können wir nicht weitermachen“, sagt Hausting. Logischer Schluss sei die Schließung.
„Dieser Platz für Familien ist in höchster Gefahr“, macht Hausting deutlich. Wenn die Stadt nicht einlenke, sei am 30. September endgültig Schluss.
Jedoch werde die Mütterinitiative weiter ein Büro in Kempten und Projekte wie den Garten für Kinder südlich der Burghalde betreiben. Zudem will die Initiative ein „Dokumentations- und Archivbüro“ zum Thema „Trennung aus Sicherheitsgründen“ einrichten.
„Gibt kein Patentrezept“
„Den Finger in die Wunde zu legen“, ist grundsätzlich nicht schlecht“, sagt dazu Jugendamtsleiter Matthias Haugg: „Aber es gibt bei diesem Thema kein Patentrezept und genau das hat die Mütterinitiative für sich beansprucht.“
Dass das Zentrum nun geschlossen werden soll, findet er schade - zumal in dem Gespräch im April vereinbart worden sei, dass die Verantwortlichen der Einrichtung sich der Stadt gegenüber äußern, wie es weiter geht.
Allerdings betont Haugg auch, dass das Mütterzentrum einlenken müsse - nicht umgekehrt. Er hoffe dennoch weiter auf ein Signal. Gerade in dieser Woche, da die bayerischen Mütterzentren das „Fest der 102 Luftballons“ feiern. Es sind nur 101, Kempten beteiligt sich nicht. „Aber ich hoffe“, sagt der Jugendamtsleiter, „dass bald auch wieder der 102. Luftballon steigt.“
03.06.2008
www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/kempten/Kempten-lok-lok1-mtter;art2760,346479
Kommentar Väternotruf:
Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland nur ein einziges staatlich subventioniertes Väterzentrum gibt und das in der 3-Millionen Stadt Berlin, dann kann es einem um die Schließung eines sich militant gebärdenden Mütterzentrums wie dem im Kempten wohl nicht leid tun. Für die Menschenrechte - was auch immer man darunter verstehen mag - kann man auch ohne Staatsknete kämpfen - Alice Schwarzer hat es vorgemacht und darin ist sie den vielen am Subventionstropf des Staates hängenden und um den geldbringenden Opferstatus buhlenden Frauenprojekten um Meilen voraus.
Vorwürfe gegen die Leitung des Mütterzentrums
Stadtrat Streit zwischen Amt und Anlaufstelle zieht Kreise
Von Franz Summerer | Kempten
Der Dissens zwischen Stadtverwaltung und Leitung des Mütterzentrums bleibt bestehen. Das, so erläuterte Sozialreferent Benedikt Mayer im Stadtrat, habe sich auch nach dem Gespräch zwischen den beiden Seiten am Donnerstag nicht geändert. Unerwartete Unterstützung erhielt die Verwaltung von Stadträtin Elisabeth Brock von der Frauenliste, die ebenfalls das Problem bei der Führung des Mütterzentrums sieht.
Wie berichtet wirft das Jugend- und Sozialreferat den Verantwortlichen der Einrichtung vor, sich massiv in Dinge einzumischen, die nicht ihre Aufgabe sind. Konkret handelt es sich dabei um Trennungs- und Scheidungsfälle, in denen das gesetzlich geregelte Umgangsrecht der Väter mit ihren Kindern boykottiert wird. Deshalb hat die Stadt dem Mütterzentrum die finanzielle Förderung von 2500 Euro entzogen. Was zur Folge hat, dass es auch vom Freistaat die Unterstützung von bisher 10 000 Euro nicht mehr gibt.
Mayer stellte in der Stadtratssitzung klar, dass die Verwaltung nichts gegen das Mütterzentrum als Anlaufstelle habe. Im Gegenteil, es passe hervorragend in das Kemptener Netzwerk an Hilfen für Familien und Alleinerziehende („das Mütterzentrum ist notwendig“). Aber die Stadt könne keine Förderung geben, „wenn das Mütterzentrum geltende gesetzliche Regelungen, Urteile oder Beschlüsse von Gerichten ignoriert und sich damit deutlich außerhalb des Regelungsrahmens bewegt“. Da hätten bisher auch keine Gespräche oder schriftliche Aufforderungen geholfen.
„Leidvolle Erfahrung“
Diese „leidvolle Erfahrung haben auch wir gemacht“, erzählte Elisabeth Brock, nachdem sie sich mit ihrer Stadtratskollegin Ingrid Jähnig in der Einrichtung informiert hatte. Es gehe der Leitung des Mütterzentrums nur darum, „mit aller Gewalt ihre politischen Ansichten durchzusetzen“. Dafür werde auch die notwendige Zusammenarbeit mit den Behörden geopfert. Brock hofft jetzt darauf, dass sich das Zentrum unter einer anderen Führung wieder auf ihre wichtige Arbeit zum Wohl der Mütter und Kinder besinne.
26.04.2008
Quelle: http://www.pepperoni.de/news_infos/allgaeu/kempten/art540,318278
Der Kommentar dazu:
Kooperation überdenken
Einrichtungen der Familienselbsthilfe sollen die Mütterzentren sein - Anlaufstellen zum Erfahrungsaustausch in Erziehungs- und Lebensfragen, wo man sich gegenseitig hilft. Wo nachbarschaftliche Netzwerke aufgebaut werden. So ist es vorgesehen und dafür werden die Mütterzentren von Kommunen und Ländern gefördert. Die Stadt hat den Zuschuss für ihr MüZe nun gestrichen. Nicht, weil sie diese Aufgaben als nicht erfüllt sieht, sondern weil das Mütterzentrum ihrer Meinung nach eine Aufgabe übernimmt, für die es nicht zuständig ist: Trennungs- und Scheidungsberatung. Um das Thema „Umgangsrecht nach Trennung aus Sicherheitsgründen“ geht es dabei konkret.
Man könne Frauen, die auf der Suche nach Hilfe in diesen Fragen beim Mütterzentrum landen, nicht einfach wegschicken, ist die Argumentation der Verantwortlichen des MüZe. Und damit liegen sie nicht falsch. Das erwartet aber auch die Stadt nicht von ihnen. Sie erwartet, dass das Mütterzentrum die Frauen an entsprechende Beratungsstellen weiter vermittelt.
Das ist nicht zu viel verlangt. Und das zu verlangen, ist sogar die Pflicht der Stadt. Denn bei allem Respekt vor dem Einsatz der Ehrenamtlichen: Es geht um das sensible Thema Kinder. Und diese haben genauso wie ihre Eltern ein Recht darauf, dass sie jede Art von professioneller Hilfe und Beratung bekommen. Wenn die Mitarbeiter des Mütterzentrums diese Arbeit blockieren, sich über Gesetze und Gerichtsentscheidungen hinwegsetzen, kann das letztlich auch nicht im Sinne der Kinder sein.
Die Stadt wäre grundsätzlich bereit, das Mütterzentrum weiter zu unterstützen. Weil sie es für eine gute Einrichtung hält, die ihre Arbeit gut macht. Sofern sie sich tatsächlich darauf beschränkt. Denn Betroffenheit und Engagement allein machen eben noch keinen Experten.
Die Verantwortlichen des MüZe sollten das jetzt einsehen und die Zusammenarbeit mit der Stadt überdenken. Im Sinne aller Kinder und Familien, für die die Einrichtung ein wichtiger Anlaufpunkt geworden ist.
Kommentar von Sabine Beck
Quelle: http://www.pepperoni.de/news_infos/allgaeu/kempten/art540,318279
12. November 2007 - Pressemitteilung Nr. 173/07
Justizministerin Beate Merk: "Sonthofen bekommt ein eigenes Amtsgericht - mit allen Vorteilen für die Bürgerinnen und Bürger"
/ Erster Direktor: Alfred Reichert
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute bei einem Besuch der derzeitigen Zweigstelle des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) in Sonthofen Einzelheiten zu der mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geplanten Heraufstufung zum eigenständigen Amtsgericht bekannt gegeben. Danach wird die Heraufstufung zu kürzeren Wegen für die Bürgerinnen und Bürger führen, denn künftig werden sowohl das Familiengericht als auch das Schöffengericht vor Ort in Sonthofen vorhanden sein. Erster Direktor wird der derzeit als weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten (Allgäu) tätige Alfred Reichert sein.
"Bei der Auflösung der 33 bayerischen Zweigstellen der Amtsgerichte ist Sonthofen der einzige Ort, an dem ich als Überbringer guter Nachrichten erscheine. Sonthofen ist die einzige Zweigstelle, die zu einem eigenständigen Amtsgericht aufgestuft wird", so Merk. "Alle anderen Zweigstellen werden in das jeweilige Hauptgericht eingegliedert. Das liegt daran, dass Sonthofen die mit Abstand größte Zweigstelle eines Amtsgerichts In Bayern ist. Sie ist sogar größer als das Amtsgericht Tirschenreuth. Und sie verfügt als einzige Zweigstelle über ein eigenes Grundbuchamt. Auch baulich befindet sich die Zweigstelle Sonthofen in einem hervorragenden Zustand." Merk übergab bei dem Termin die Urkunde an den ersten Amtsgerichtsdirektor Alfred Reichert. "Mit Ihnen wird ein gebürtiger Neu-Ulmer an der Spitze des neuen Amtsgerichts stehen. Allerdings einer, der sein gesamtes bisheriges Berufsleben in Kempten und Sonthofen, als Staatsanwalt und Richter, zugebracht hat und sich daher an Ort und Stelle bestens auskennt", so Merk.
www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2007/detail/173.php
Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber Richter eine Beleidigung?
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Bayerisches Oberstes Landesgericht
Az.: 1St RR 75/01
BESCHLUSS vom 13.07.2001
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Der 1. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat am 13. Juli 2001 in dem Strafverfahren gegen wegen übler Nachrede u. a. b e s c h l o s s e n
I. Auf die Revision des Angeklagten werden das Urteil des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 17. Februar 1999 und das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 19. Februar 2001 aufgehoben.
II. Der Angeklagte wird freigesprochen.
III. Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
Gr ü n d e
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat den Angeklagten am 17.2.1999 wegen übler Nachrede in zwei Fällen sowie wegen Beleidigung zur Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 DM verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Kempten (Allgäu) am 19.2.2001 als unbegründet verworfen.
1. Nach den Feststellungen liegt ihm zur Last:
a) Der Angeklagte, der Rechtsanwalt ist, vertrat in einem beim Landgericht Kempten (Allgäu) anhängigen Zivilverfahren die beiden Beklagten, bei denen es sich um seine Kinder handelte. Nachdem er den bestellten Einzelrichter, Richter am Landgericht B, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und die zuständige Zivilkammer dieses Gesuch am 24.3.1998 für unbegründet erklärt hatte, trug er mit einem Schriftsatz vom 1.4.1998 dem Landgericht nochmals seine Bedenken gegen den Richter vor. Darin beklagte er sich nicht nur, "so (werde) mit der Ehre eines Anwalts umgegangen", sondern äußerte auch mit Bezug auf ein 1997 ebenfalls beim Landgericht Kempten (Allgäu) anhängiges Zivilverfahren, in dem er von einer früheren Mandantin auf Auskehrung von Mandantengeldern in Anspruch genommen worden war und in dem ihn der abgelehnte Richter, nachdem die Kammer Prozeßkostenhilfe bewilligt hatte, mit Endurteil vom 12.5.1997 nach Klageantrag verurteilt hatte, über den Richter-.
"... stellt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine dienstliche, wenn nicht gar eine strafrechtlich relevante Verfehlung eines Richters dar, wenn er Prozeßkostenhilfe bewilligt, in voller Kenntnis nämlich, daß eine solche nicht bewilligt werden darf. Eine klarere Rechtslage kann man sich kaum vorstellen".
Die Besorgnis der Befangenheit leitete der Angeklagte im wesentlichen zum einen daraus her, daß der Richter als früherer Staatsanwalt gegen ihn ermittelt und auch eine Durchsuchung seiner Kanzleiräume veranlaßt habe, zum anderen aus dessen Mitwirkung an der PKH-Bewilligung (und wohl auch aus dem Erlaß des Endurteils vom 12.5.1997). Er hielt diese Entscheidungen deshalb für falsch, weil dem Anspruch der Klägerin Honoraransprüche seinerseits entgegengestanden hätten, über die er teilweise noch nicht habe abrechnen können, die aber jedenfalls ein "Zurückbehaltungsrecht" seinerseits begründet hätten.
Seine Berufung gegen das Endurteil vom 12.5.1997 hatte das Oberlandesgericht München am 23.01.1998 zurückgewiesen
b) Mit einem Schriftsatz vom 13.2.1998 hatte der Angeklagte beim Amtsgericht Kaufbeuren die Bestellung eines Betreuers ("Pflegschaft") für eine frühere Mandantin, mit der er sich zerstritten hatte, beantragt; daraufhin wurde er von dieser im Weg einstweiliger Verfügung beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) auf Unterlassung der Verbreitung dieses Antrags in Anspruch genommen, nachdem Abschriften an Dritte gelangt waren. Diesem Antrag gab der Richter am Amtsgericht K mit am 21.4.1998 verkündeten Endurteil statt.
Nachdem der Richter im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung am 21.4.1998 darauf hingewiesen hatte, im Fall eines neuerlichen Erscheinens des "Pflegschaftsantrags" müsse daraus "nicht unbedingt darauf geschlossen werden..., daß Rechtsanwalt S dies nochmals weitergegeben habe", rief der Angeklagte "mit hochrotem Kopf": "Was Sie jetzt gesagt haben, ist eigentlich eine Rechtsbeugung!"
Die Aufforderung des Richters, sich zu entschuldigen, beantwortete der Angeklagte dahin, daß er sich "nur formell entschuldige, weil das, was Sie hier gesagt haben, eine Rechtsbeugung ist".
Den schriftlichen Urteilsgründen zufolge hatte der Angeklagte als Beklagter bestritten, daß das Betreuungsschreiben "von ihm selbst oder seiner Kanzlei direkt ... versandt wurde", sich jedoch nicht zu dem Vorbringen der Klägerin geäußert, "daß er das Schreiben vom 13.2.1998 an fremde Dritte versandt hat bzw. das Schreiben neben der Übermittlung an das Amtsgericht Kaufbeuren noch auf anderem Wege die Kanzlei des Verfügungsbeklagten verlassen hat".
c) Am 22.4.1998 richtete der Angeklagte ein als "Vertraulich/ Persönlich" bezeichnetes Schreiben an den Richter am Amtsgericht K, in dem es einleitend heißt: "... am 21.4.1998 haben Sie gegen 15.55 Uhr erklärt, daß Ihnen voll bewußt sei, daß die von Frau BS beanstandeten Schreiben, die offensichtlich Fotokopien einer Abschrift sind, von einer dritten Person verschickt worden sind, nämlich einer Person, die am Verfahren 3 C des Amtsgerichts Kempten nicht beteiligt ist. Damit steht fest, daß allenfalls eine dritte Person möglicherweise etwas getan hat, was nicht zulässig ist. Jedenfalls nicht der Beklagte jenes Verfahrens. Dennoch haben Sie den Unterzeichner verurteilt."
Anschließend führte der Angeklagte aus: "Sie haben damit vorsätzlich verurteilt, obwohl Sie wissen, daß Sie dazu nicht berechtigt sind. Damit ist der dringende Verdacht der Rechtsbeugung erfüllt."
Schließlich forderte der Angeklagte den Richter noch auf, "vor Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und zur Vermeidung desselben" eine Erklärung dahin abzugeben, daß ihm "bewußt (sei), vorsätzlich entgegen Ihrer eigenen Wahrnehmung entschieden zu haben". "Obwohl die Rechtslage ausführlich erörtert wurde, haben Sie entschieden wie geschehen, was die Möglichkeit einer fahrlässigen Fehlentscheidung ausschließt".
2. Das Landgericht hat ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über den Angeklagten eingeholt und ihm nach § 140 Abs. 2 StPO einen Verteidiger bestellt.
3. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt.
II.
Das zulässige Rechtsmittel hat Erfolg. Das angefochtene Urteil kann keinen Bestand haben, weil das Landgericht die beanstandeten Äußerungen zu Unrecht lediglich als Tatsachenbehauptungen und nicht auch als Werturteile eingestuft und daher verkannt hat, daß die Äußerungen des Angeklagten (noch) in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit fallen und der Angeklagte daher aus rechtlichen Gründen freizusprechen ist.
Der Senat bemerkt vorab, daß die Entscheidung nicht als Billigung der Äußerungen und der Vorgehensweise des Angeklagten mißverstanden werden darf. Die Auseinandersetzung mit tatsächlich oder vermeintlich falschen Entscheidungen der Gerichte hat grundsätzlich allein mit den Mitteln zu erfolgen, die die jeweilige Verfahrensordnung zur Verfügung stellt, ohne daß Anlaß und Raum für verletzende und kränkende, die gebotene sachliche Atmosphäre lediglich vergiftende Angriffe auf die Person der entscheidenden Richter wäre.
1. Die Prüfung einer ehrverletzenden Äußerung auf ihre Strafbarkeit hat nach den Vorgaben des Verfassungsrechts und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel in folgenden Schritten zu erfolgen:
a) Zunächst ist zu untersuchen, ob die Äußerung eine Tatsachenbehauptung oder die Kundgabe eines Werturteils, einer Meinung, darstellt. Dabei steht bei der Tatsachenbehauptung die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität im Vordergrund, weshalb sie auch einer Überprüfung auf ihren Wahrheitsgehalt zugänglich ist, während Meinungen, auf die sich der grundgesetzliche Schutz in erster Linie bezieht, durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage und durch die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sind (BVerfG NJW 1994, 1779; StV 2000, 416/418). Unter Umständen fallen aber auch Tatsachenbehauptungen in den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG, nämlich dann, wenn sie im Zusammenspiel die Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind, weil sich diese in der Regel auf tatsächliche Annahmen stützen oder zu tatsächlichen Verhältnissen Stellung beziehen (BVerfG aaO; BGH NJW 1997, 2513/2514).
Diese zunächst dem Tatrichter obliegende Einstufung unterliegt in rechtlicher Hinsicht uneingeschränkt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, weil der sich Äußernde durch eine unzutreffende Beurteilung möglicherweise den Schutz des ihm zustehenden Grundrechts verlieren würde (vgl. BVerfG NJW 1991, 1529; 1999, 2262/2263; BayObLGSt 1994, 152/153; 2000, 69/71).
b) Ergibt die Prüfung, daß es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, hängt ihre Zulässigkeit von ihrem Wahrheitsgehalt ab. Ihr Schutz endet da, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können, so daß jedenfalls die bewußt oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfaßt sind (BVerfG NJW 1991, 2339; 1994, 1779; vgl. Berkemann JR 1999, 177). Bei bewußt unwahren Tatsachenbehauptungen scheidet daher auch eine Berufung auf den Rechtfertigungsgrund des 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) grundsätzlich aus.
Erweist sich die Äußerung dagegen als Werturteil bzw. als Meinungskundgabe, geht die Meinungsfreiheit grundsätzlich dem Persönlichkeitsschutz vor ohne daß es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletzend formuliert ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft wird (BVerfG NJW 1994, 1779). Im "Kampf um das Recht" darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seine Kritik anders hätte formulieren können (BVerfG StV 1991, 458).
Zurücktreten muß die Meinungsfreiheit allerdings dann, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262/2263). Gleiches kann gelten, wenn Meinungsäußerungen mit Tatsachenbehauptungen verbunden und letztere erwiesen unwahr sind (BVerfG NJW 1994, 1779/1780).
c) Handelt es sich hiernach um eine Meinungsäußerung, die die vorgenannten Grenzen nicht verletzt, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262/2263).
2. Der gegen Richter und Staatsanwälte erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung hat die Rechtsprechung wiederholt beschäftigt.
In einem die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts betreffenden Beschluß vom 20.5.1999 (1 BVR 1294/96) hat das Bundesverfassungsgericht diesen Vorwurf dahin beurteilt, daß "jedenfalls dann, wenn (er) in Zusammenhang mit einem bestimmten, den sich Äußernden betreffenden Urteil steht, in sachliche Einwände gegen das Urteil eingebettet ist und damit als - wenn auch scharfe - Zusammenfassung der Urteilskritik dient, ... dem Begriff der Rechtsbeugung nicht die Qualität einer selbständigen, allein in der Wortwahl liegenden Ehrverletzung zu (kommt), welche die Annahme einer Formalbeleidigung rechtfertigt".
Das Bundesverfassungsgericht hat demnach die Verwendung des Begriffs offensichtlich jedenfalls in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall im Ergebnis als Meinungsäußerung qualifiziert. Ebenso hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Beschluß vom 22.8.1994 (BayObLGSt 1994, 152/153) angenommen, die Äußerungen eines zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten - darunter die Behauptung einer Rechtsbeugung - "(stellten) weder offenkundig noch sonst eindeutige Tatsachenbehauptungen dar, vielmehr (bedürfe) es zu solcher Qualifizierung einer ... nachprüfbaren Auslegung".
Den in einer Dienstaufsichtsbeschwerde eines Rechtsanwalts geäußerten, mit einer bestimmten Entscheidung in Zusammenhang stehenden Vorwurf, dem erkennenden Richter sei entweder eine bestimmte Vorschrift nicht bekannt oder es liege ein Fall der Beugung des Rechts vor, der Richter sei entweder zu dumm oder er habe absichtlich ein Fehlurteil gesprochen, wertete das Kammergericht in einem Urteil vom 20.9.1996 (StV 1997, 485) insgesamt als Meinungsäußerung.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings in einer neueren Entscheidung vom 17.10.2000 (BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 1 Tatbeteiligung 3 Verjährung) den Vorwurf, "daß Ihr Urteil ... den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt und Ihr Verhalten daher ein Verbrechen gemäß §§ 336, 12 StGB ist", als beleidigende Tatsachenbehauptung beurteilt. Dies betraf jedoch einen Fall, in dem nicht nur neben dem Rechtsbeugungsvorwurf auch der Vorwurf eines Verbrechens ausdrücklich erhoben worden war, sondern auch die Verbreitung dieser Behauptung mittels Flugblatts erfolgte und ferner lediglich der dringende Tatverdacht im Sinn von § 138 a Abs. 1 Nr. 1 StPO zu prüfen war. Fehlt es jedoch an einer ausdrücklichen Verwendung des Begriffs eines Verbrechens, darf dieser nicht schon ohne weiteres aus dem Rechtsbeugungsvorwurf abgeleitet werden (vgl. BVerfG Beschluß vom 20.5.1999 - 1 BVR 1294/96).
3. Die Anwendung dieser Grundsätze auf die dem Angeklagten vorgeworfenen Äußerungen hat zunächst folgendes Ergebnis:
a) Im Fall des Schriftsatzes vom 1.4.1998 hat sich das Landgericht - auch wenn man ihm darin folgt, daß implizit dem Richter Rechtsbeugung vorgeworfen wird - den Weg zu einer zutreffenden Lösung von vornherein dadurch verstellt, daß es die Äußerung aus ihrem Zusammenhang genommen und so bei der sich dann ergebenden isolierten Betrachtung zur ausschließlichen Annahme einer Tatsachenbehauptung gelangt ist. Dabei hat die Strafkammer aber verkannt, daß der Vorwurf lediglich ein Glied einer Argumentationskette des Angeklagten war: Der Richter habe als Staatsanwalt gegen ihn - den Prozeßbevollmächtigten der Beklagten und deren Vater - ermittelt, der Richter habe in einem gegen ihn persönlich gerichteten Verfahren wissentlich eine falsche Entscheidung zu seinem Nachteil getroffen bzw. daran mitgewirkt, deshalb halte er den Richter für befangen. Die tatsächlichen Elemente dieser Argumentationskette dienen daher lediglich der Begründung eines typischen (prozessualen) Werturteils, nämlich der vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilenden Besorgnis, der Richter stehe ihm bzw. seinen Kindern nicht unparteiisch und unvoreingenommen gegenüber (§ 41 Abs. 1, Abs. 2 ZPO; § 24 Abs. 1, Abs. 2 StPO).
Diese Herauslösung eines einzelnen Elements aus einer komplexen Äußerung und ihre vereinzelte Betrachtung ist daher unzulässig, weil dies den Charakter der Äußerung verfälscht und ihr damit den ihr zustehenden Grundrechtsschutz von vornherein versagt (BGH NJW 1997, 2513).
Stellen sich somit die Auslassungen des Angeklagten in seinem Schriftsatz vom 1.4.1998 als eine auf Tatsachenelementen beruhende, komplexe Meinungsäußerung dar, die insgesamt den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterliegt (BVerfG StV 2000, 416/418), erweisen sie sich aber auch nicht als Angriff auf die Menschenwürde, Schmähkritik oder Formalbeleidigung:
Von einem Angriff auf die Menschenwürde des Richters in dem Sinn, daß ihm die personale Würde abgesprochen, er als unterwertiges Wesen beschrieben werden sollte (vgl. BVerfG NJW 1987, 2661/2662; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 130 Rn. 7 m. w. N.), kann im Hinblick auf die Umstände der Äußerung, ihren Inhalt und ihr Argumentationsziel nicht die Rede sein.
Der Äußerung fehlen aber auch die Merkmale der Schmähung. Sie ist gegeben, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person und ihre Herabsetzung im Vordergrund stehen (BVerfGE 93, 266/294; BVerfG NJW 1994, 2413/2414). Auch das trifft vorliegend nicht zu; dem Angeklagten ging es um die Durchsetzung einer prozessualen Position und ihre Begründung.
Ebenso verhält es sich im Ergebnis bei der Frage nach dem Vorliegen einer Formalbeleidigung, deren Kennzeichen es ist, daß sich die Kränkung bereits aus der Form der Äußerung ohne Rücksicht auf ihren Inhalt ergibt. Auch davon kann keine Rede sein; der Angriff auf den abgelehnten Richter ergibt sich aus dem Inhalt der dem Angeklagten vorgeworfenen Äußerung und nicht aus ihrer Form.
(Zu der hiernach lediglich noch erforderlichen Grundrechtsabwägung unten Ziffer 4).
b) Auch die Beurteilung der Äußerung des Angeklagten im Anschluß an die mündliche Urteilsbegründung vom 21.4.1998 gegenüber Richter K setzt zunächst voraus, daß ihr Sinn zutreffend erfaßt wird (BVerfGE 93, 266/295). Das ist aber nicht der Fall, wenn das Landgericht auch diesen Angriff unter Vereinzelung des Vorwurfs lediglich als Tatsachenbehauptung qualifiziert, ohne den Sinnzusammenhang und ohne das eigentliche Angriffsziel in die Bewertung einzubeziehen oder erst im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 193 StGB zu berücksichtigen.
Die Äußerung des Angeklagten auf den Vorwurf der Rechtsbeugung zu reduzieren und isoliert zu betrachten, führt auch hier dazu, ihrem Sinn nicht gerecht zu werden und den dem Angeklagten zustehenden Grundrechtsschutz zu verkürzen. Nach den vom Landgericht mitgeteilten Umständen handelte es sich um eine spontane Reaktion des Angeklagten auf das von ihm für falsch gehaltene Urteil und auf eine - von ihm möglicherweise mißverstandene - Passage in der mündlichen Urteilsbegründung. Der bereits, hiernach naheliegende Schluß, daß es sich letztlich nur um eine - wenn auch völlig unangemessene - Urteilsschelte handelte, wird bestätigt durch die Feststellungen des Landgerichts zum weiteren Sitzungsablauf dahin, "der Angeklagte setzte weiterhin mit seiner Kritik am verkündeten Urteil fort", wie auch durch den Inhalt des Schreibens an Richter K vom 22.4.1998, das hiermit in engem Zusammenhang steht und daher zur Auslegung herangezogen werden kann und muß. Aus ihm ergibt sich als Kern der Urteilskritik die Überzeugung des Angeklagten, er habe nicht verurteilt werden dürfen, weil feststehe, daß nicht er das Antragsschreiben den Empfängern zugänglich gemacht habe, sondern allenfalls ein Dritter, und das wisse auch der Richter.
Der gegen den Richter erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung stellt sich daher wiederum lediglich als Teil einer Argumentationskette und damit als Teil einer (komplexen) Meinungsäußerung etwa dahin dar, daß das Urteil falsch sei und der Richter dies auch wisse. Der Rechtsbeugungsvorwurf steht daher nicht selbständig im Raum, sondern dient lediglich der Untermauerung der Urteilskritik. Welche Bedeutung hierbei der Einschränkung "eigentlich" und der "nur formellen Entschuldigung" zukommt, braucht hierbei noch nicht einmal untersucht zu werden.
Das Vorliegen eines Angriffs auf die Menschenwürde, von Schmähkritik oder einer Formalbeleidigung ist aus den gleichen Gründen wie im Fall des Schriftsatzes vom 1.4.1998 zu verneinen; hierauf kann verwiesen werden.
(Zur Abwägung siehe unten Ziffer 4).
c) Das gleiche Ergebnis ergibt sich im Fall der Auslassungen des Angeklagten in seinem Schreiben an Richter K vom 22.4.1998. Die tatsächlichen Behauptungen stellen sich als Elemente einer Argumentationskette dar, die in ein Unwerturteil über die Entscheidung vom 21.4.1998 mündet. Auf das vorstehend Gesagte kann daher Bezug genommen werden.
(Zur Abwägung nachfolgend).
4. Mit der Verneinung eines Angriffs auf die Menschenwürde wie auch der Voraussetzungen von Schmähkritik oder einer Formalbeleidigung wird daher eine Abwägung zwischen dem Recht des Angeklagten auf Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten der angegriffenen Richter unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände erforderlich (vgl. oben unter 1 c).
Dabei ist auf der Seite der Meinungsfreiheit zunächst wesentlich, daß der Angeklagte seine Äußerungen nicht als unbeteiligter Dritter, sondern als Beteiligter an einem gerichtlichen Verfahren im Kampf um Rechtspositionen gemacht hat, wobei es nicht darauf ankommt, daß der Angeklagte seine Kritik auch anders hätte formulieren können (BVerfG StV 1991, 458/459). Dabei kann allerdings einschränkend nicht übersehen werden, daß über das Ablehnungsgesuch von der Kammer bereits entschieden worden und auch im Unterlassungsverfahren bereits ein Urteil ergangen war, so daß die Äußerungen des Angeklagten nicht mehr geeignet sein konnten, die Entscheidungen zu beeinflussen. Darauf kann es jedoch nicht entscheidend ankommen, denn jedenfalls waren die Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, und der Angeklagte mag sich eine positive Auswirkung und Fortwirkung seiner Kritik im weiteren Ablauf der Verfahren versprochen haben. Schließlich ficht zugunsten der Meinungsfreiheit noch, daß der Angeklagte in beiden Verfahren nicht nur als Prozeßbevollmächtigter, sondern auch persönlich involviert war: im einen Verfahren als Vater der beiden Beklagten, im anderen selbst als Beklagter. Seine hohe emotionale Beteiligung ergibt sich deutlich aus der Feststellung des Landgerichts, er habe den Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber Richter K "mit hochrotem Kopf" erhoben. Hinzukommt schließlich, daß der Angeklagte die Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf die frühere Tätigkeit des abgelehnten Richters und den Erlaß eines ihm nachteiligen, aus seiner subjektiven Sicht falschen Urteils nicht völlig aus der Luft gegriffen hatte und er im Fall des Endurteils vom 21.4.1998 die mündliche Urteilsbegründung, möglicherweise auch eine weitere Bemerkung des Richters, nicht verstanden oder mißverstanden hatte und hierüber empört war, so daß jedenfalls aus seiner subjektiven Sicht und aus seiner Betroffenheit eine scharfe Reaktion nicht ganz unverständlich erscheint.
Der Grundrechtsposition des Angeklagten steht die Schwere der Ehrkränkung der angegriffenen Richter und ihr Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte gegenüber; wenn die Angriffe des Angeklagten auch (gerade noch) nicht die Qualität von Wertungsexzessen erreichen (BayObLG NJW 2001, 1511 m. w. N.), kann nicht zweifelhaft sein, daß der - ausdrücklich oder implizit - erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung für, jeden Richter eine schwere, nicht akzeptable Kränkung bedeutet.
Gleichwohl muß jedenfalls in Fällen wie hier, in denen der Vorwurf nicht selbständig im Raum steht, vielmehr lediglich Teil einer (komplexen) Meinungsäußerung ist, die der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient und jedenfalls aus der Sicht des Äußernden auch nicht völlig aus der Luft gegriffen ist und daher nicht die Qualität eines Wertungsexzesses erreicht oder sonst mißbräuchlich erscheint, der Meinungsfreiheit der Vorzug gegeben werden. Bei der Abwägung muß nicht zuletzt ins Gewicht fallen, daß an einer unparteilichen und objektiven, ausschließlich Gesetz und Recht folgenden Rechtsprechung ein überragendes öffentliches Interesse besteht; ein Beteiligter muß und darf daher - sofern nur die aufgezeigten Grenzen eingehalten werden - Kritik üben und angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten aufzeigen dürfen, ohne sogleich befürchten zu müssen, Strafverfolgung ausgesetzt zu sein (vgl. KG StV 1997, 485/486).
Schließlich ist es aber auch deshalb hinnehmbar, den Ehrenschutz in Fällen wie hier im Rahmen der Abwägung zurücktreten zu lassen, weil Richter derartigen Angriffen jedenfalls in der Regel auch unterhalb der Schwelle der strafrechtlichen Ahndung keineswegs schutzlos ausgesetzt sind. Kaum einem Richter wird es im Lauf seines Berufslebens erspart bleiben, sich unberechtigten und haltlosen, ja maßlosen Vorwürfen ausgesetzt zu sehen. In der Reaktion hierauf wird er im Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes einerseits und seiner privaten Berührtheit andererseits bedenken müssen, daß seine Entscheidungen für die Betroffenen häufig überaus schmerzhaft und einschneidend sind und daher zu Reaktionen führen können, die sich - trotz gegenteiliger oder auch nur mißverständlicher oder ungeschickter Formulierung - letzten Endes gar nicht gegen seine Person und seine Ehre, sondern vielmehr gegen die getroffene Entscheidung selbst und die Rechtslage als solche richten. Als durchaus angemessene Mittel der Verteidigung hiergegen werden daher beispielsweise die - auch scharfe - Zurückweisung oder Zurechtweisung, eine Unterbrechung der Sitzung und Protokollierung des Vorgangs, die Anregung berufsrechtlicher Maßnahmen bei Rechtsanwälten und dergleichen zur Verfügung stehen und ausreichen, ohne daß die Persönlichkeitsrechte weitergehende Sanktionen verlangen und ohne daß das Ansehen des Richters Schaden nimmt.
5. Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, weil im Hinblick auf die umfangreichen Darlegungen des Landgerichts weitere erhebliche Feststellungen nach einer Zurückverweisung ausgeschlossen werden können und weil die Aufhebung des Urteils nur wegen fehlerhafter Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt erfolgt (§ 354 Abs. 1 StPO).
Der Angeklagte ist aus rechtlichen Gründen freizusprechen, weil seine Äußerungen aus den aufgezeigten Gründen nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern als Werturteile zu beurteilen sind, die sich weder als Angriffe gegen die Menschenwürde, noch als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellen, und der Persönlichkeitsschutz im Rahmen der Abwägung der jeweiligen Grundrechtspositionen zurücktreten muß.
Auf die Revision des Angeklagten sind daher die Urteile des Amtsgerichts vom 17.2.1999 und das Berufungsurteil des Landgerichts vom 19.2.2001 aufzuheben; der Angeklagte ist aus rechtlichen Gründen freizusprechen (§§ 353, 354 Abs. 1 StPO).
Die Entscheidung über die Kosten und Auslagen beruht auf § 467 Abs. 1 StPO.