Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Rosenheim

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Rosenheim

Bismarckstraße 1

83022 Rosenheim

 

Telefon: 08031 / 8074-0 (Hauptgericht) 

08061 / 9084-0 (Zweigst. Bad Aibling)

08071 / 9193-0 (Zweigst. Wasserburg) 

Fax: 08031 / 8074-200 (Hauptgericht) 

08061 / 9084-160 (Zweigst. Bad Aibling) 

08071 / 9193-160 (Zweigst. Wasserburg) 

 

E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de

Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ro/

 

 

Zweigstelle Bad Aiblingen

Amtsgericht Rosenheim

Am Hofberg 5

83043 Bad Aibling

 

 

Zweigstelle Wasserburg am Inn

Amtsgericht Rosenheim

Marienplatz 7

83512 Wasserburg am Inn 

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Rosenheim (07/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2023 - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/rosenheim/behoerdeninformationen.php

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Traunstein

Oberlandesgericht München

 

 

Direktorin am Amtsgericht Rosenheim: Anja Kesting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim / Direktorin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Richterin am Landgericht Traunstein - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.11.2008 als Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 mit dem Geburtsjahr 1963 ab 01.11.2008 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.02.2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. 08.03.2011: ""Natürlich gibt es einen Mangel an Personal. Den gibt es überall", sagt Anja Kesting, Pressesprecherin des Justizministeriums in München, dem das Amtsgericht Wolfratshausen zugeordnet ist. Denn es herrsche eben ein allgemeiner Sparzwang. Allerdings sei es nicht einfach, festzustellen, wie viele Richter an welchem Gericht tatsächlich gebraucht würden. ..." -  http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/amtsgericht-wolfratshausen-die-haben-stress-1.1069003. Namensgleichheit mit:

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rosenheim: Hans Peter Kuchenbaur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Rosenheim / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.08.2013, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1998 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II - Gruppenleiter - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.06.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2013 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Rosenheim und seinen beiden Zweigstellen 200 Bedienstete, von denen 27 dem richterlichen Dienst angehören. Im gehobenen Justizdienst sind 40 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig. (05/2008)

Das Amtsgericht Rosenheim ist die erste Instanz in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit für den Bereich des Landkreises und der kreisfreien Stadt Rosenheim mit insgesamt nahezu 300.000 Einwohnern. Außer dem Hauptgericht in Rosenheim unterhält die Behörde noch Zweigstellen in Wasserburg a. Inn und Bad Aibling.

Das Amtsgericht Rosenheim - Hauptgericht - ist zuständig für die Gemeinden: Aschau im Chiemgau, Bad Endorf, Bernau am Chiemsee, Brannenburg, Breitbrunn, Chiemsee, Eggstätt, Flintsbach am Inn, Frasdorf, Gstadt am Chiemsee, Halfing, Höslwang, Kiefersfelden, Neubeuern, Nußdorf am Inn, Oberaudorf, Prien am Chiemsee, Prutting, Raubling, Riedering, Rimsting, Rosenheim - Stadt –, Rohrdorf, Samerberg, Schechen, Söchtenau, Stephanskirchen, Vogtareuth

Das Amtsgericht Rosenheim, Zweigstelle Bad Aibling ist zuständig für die Gemeinden: Stadt Bad Aibling, Bad Feilnbach, Bruckmühl, Feldkirchen-Westerham, Großkarolinenfeld, Stadt Kolbermoor, Tuntenhausen

Das Amtsgericht Rosenheim, Zweigstelle Wasserburg ist zuständig für die Gemeinden: Albaching, Amerang, Babensham, Edling, Eiselfing, Griesstätt, Pfaffing, Ramerberg, Rott am Inn, Schonstett, Soyen, Stadt Wasserburg

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Rosenheim - Stadtjugendamt

Jugendamt Landkreis Rosenheim - Kreisjugendamt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Daniela Bachmayr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.06.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2017 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.12.2018 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - Elternzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.01.2022, 01.12.2022. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.01.2023: nicht aufgeführt.

 

 

Melanie Bartschat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 20.04.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2016 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2019 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.04.2020 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.  

Marco Bühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.01.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.01.2009 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 2021: Familiensachen - Abteilung 3.

Anne Kathrin Dombrowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2007 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2007 als Richterin am Amtsgericht München - beurlaubt, 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 01.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Dirk Dombrowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.06.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.06.2006 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2012 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 2011: Strafrichter am Amtsgericht München - Abteilung 812.  

Dirk Dombrowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.06.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.06.2006 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2012 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 2011: Strafrichter am Amtsgericht München - Abteilung 812. Namensgleichheit mit: Anne Kathrin Dombrowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2007 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2007 als Richterin am Amtsgericht München - beurlaubt, 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 01.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Oliver Eitzinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.10.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.10.2005 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - Zweigstelle Rosenheim - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 16.10.2005 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 

Stefan Fritz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 16.04.2012 , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.07.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.04.2012 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Namensgleichheit mit:  Stefan Fritz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Pirmasens (ab 04.08.1997, ..., 2010)

Julia Haager (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2009 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2012 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2012 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.01.2012 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Kristina Herrmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Kristina Breuler ab 01.11.2008 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Kristina Breuler ab 01.11.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Kristina Herrmann ab 01.11.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II - 3/4 Stelle - aufgeführt.... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2011 als Richterin am Amtsgericht München - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2019: Familiensachen - Abteilung 8.

Eva Hetz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 16.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2014 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.11.2018 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. 2013: Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. 

Bärbel Höflinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 16.03.2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim mit Geburtsdatum aber ohne Nennung Dienstantritt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.01.2022.

Isabella Hubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 15.07.2002, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.07.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.07.2002 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.07.2002 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 

Axel Jacobi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010 und 2012 ab 01.05.2001 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012: Familiensachen.

Anja Kesting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim / Direktorin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Richterin am Landgericht Traunstein - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.11.2008 als Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 mit dem Geburtsjahr 1963 ab 01.11.2008 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.02.2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. 08.03.2011: ""Natürlich gibt es einen Mangel an Personal. Den gibt es überall", sagt Anja Kesting, Pressesprecherin des Justizministeriums in München, dem das Amtsgericht Wolfratshausen zugeordnet ist. Denn es herrsche eben ein allgemeiner Sparzwang. Allerdings sei es nicht einfach, festzustellen, wie viele Richter an welchem Gericht tatsächlich gebraucht würden. ..." - http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/amtsgericht-wolfratshausen-die-haben-stress-1.1069003. Namensgleichheit mit:

Otto Kick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.06.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 ab 01.09.1992 als Richter am Amtsgericht Ebersberg (Familiensachen - Abteilung 3) aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2020 ab 01.10.2010 als Richter am Amtsgericht Mühldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2020 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Möglicherweise ab 10/2010 am Oberlandesgericht München. 2011: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Ebersberg - http://www.lra-ebe.de/buergerinfo/_frame.asp

Matthias Knoblauch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.11.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Matthias Knoblauch nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.11.2017 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.

Verena Köstner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.03.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Verena Döring ab 01.03.2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 unter dem Namen Verena Köstner ab 01.03.2008 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Familiensachen.

Hans Peter Kuchenbaur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Rosenheim / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.08.2013, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1998 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II - Gruppenleiter - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.06.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2013 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.

Melanie Lanzendorfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.06.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012, 2014, 2016 und 2018 unter dem Namen Melanie Lanzendorfer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 19.10.2018 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.11.2020 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt.

Inge Kurnia Lanzl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Inge Schäfer ab 01.06.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Inge Schäfer ab 01.06.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Inge Kurnia Schäfer ab 01.06.2015 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - 9/10 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Inge Kurnia Lanzl ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - 9/10 Stelle - aufgeführt. 

Bernd Magiera (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 15.02.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - Zweigstelle Rosenheim - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht München I - GVP 01.01.2016, 01.12.2018: Vorsitzender Richter. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.01.2022, 01.01.2023: weiterer aufsichtführender Richter. 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rosenheim. 09.05.2016: "Es ist ein Urteil, das für Ferch persönlich wichtig ist und das auch seinen guten Ruf bewahrt. Denn lange wurde darum gestritten, wer den ersten Schlag gesetzt hatte am 28. September 2014 – jenem Abend, als der Schauspieler, seine Frau und einige Freunde nach der Wiesn im Heart weitergefeiert hatten. In der Disco kam es zum Streit mit Steve R. und dessen Spezl. Am Ende lag Ferch blutend am Boden – laut Urteil niedergestreckt von Steve R. Der hatte angeblich in Notwehr gehandelt, argumentierte Verteidiger André Schuster. Und nur deshalb zugeschlagen, weil Ferch ihn am Kragen gepackt hatte. „Auf mich wirkt das konstruiert und unglaubwürdig“, sagte aber Richter Bernd Magiera. Er schmetterte die Berufung ab, weil etliche Zeugen den Schlag R.s exakt beschreiben konnten. ..." - https://www.tz.de/muenchen/stadt/schlaegerei-heino-ferch-angeklagter-erneut-verurteilt-zr-6385536.html. 11.05.2020: "Trotz Corona arbeitet die Justiz weiter. Zwar herrscht auch am Amtsgericht Rosenheim Notbetrieb – aber wichtige Verhandlungen finden dennoch statt. „Bei solchen Terminen sind geladene Beteiligte dann auch zum Erscheinen verpflichtet“ betont der Direktor des Amtsgerichts Peter. „Selbstverständlich sind wir dabei bestrebt, unseren Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu leisten.“ ... Ähnlich verhält es sich im Familienrecht jedenfalls dann, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht oder – Stichwort häusliche Gewalt – über Eilmaßnahmen im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens zu entscheiden ist. Zwar sieht das Verfahrensrecht hier die Möglichkeit einer zunächst schriftlichen Entscheidung des Gerichts ohne Verhandlung vor. Wird diese Entscheidung aber – weil sie z. B. zur Trennung von Eltern und Kindern oder zum Verlust der Wohnung führt – von einem Beteiligten nicht akzeptiert, so kann dieser die Durchführung einer Verhandlung beantragen. „In aller Regel ist dann eine zeitnahe Anhörung der Beteiligten unerlässlich, besonders wenn es um den Schutz der Kinder oder um den Schutz vor häuslicher Gewalt geht“ unterstreicht Richter Magiera, Leiter der Familienabteilung. ..." - https://www.blick-punkt.com/die-neue-normalitaet-am-amtsgericht-rosenheim/. Namensgleichheit mit: Ursula Magiera (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht  Rosenheim (ab 01.01.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 unter dem Namen Ursula Kramer als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 unter dem Namen Ursula Kramer als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt (Vormundschaftsgericht). Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2016 unter dem Namen Ursula Magiera ab 01.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 

Ursula Magiera (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht  Rosenheim (ab 01.01.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 unter dem Namen Ursula Kramer als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 unter dem Namen Ursula Kramer als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt (Vormundschaftsgericht). Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2016 unter dem Namen Ursula Magiera ab 01.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Namensgleichheit mit: Bernd Magiera (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 15.02.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - Zweigstelle Rosenheim - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Landgericht München I - GVP 01.01.2016, 01.12.2018: Vorsitzender Richter. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.01.2022: weiterer aufsichtführender Richter. 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rosenheim. 09.05.2016: "Es ist ein Urteil, das für Ferch persönlich wichtig ist und das auch seinen guten Ruf bewahrt. Denn lange wurde darum gestritten, wer den ersten Schlag gesetzt hatte am 28. September 2014 – jenem Abend, als der Schauspieler, seine Frau und einige Freunde nach der Wiesn im Heart weitergefeiert hatten. In der Disco kam es zum Streit mit Steve R. und dessen Spezl. Am Ende lag Ferch blutend am Boden – laut Urteil niedergestreckt von Steve R. Der hatte angeblich in Notwehr gehandelt, argumentierte Verteidiger André Schuster. Und nur deshalb zugeschlagen, weil Ferch ihn am Kragen gepackt hatte. „Auf mich wirkt das konstruiert und unglaubwürdig“, sagte aber Richter Bernd Magiera. Er schmetterte die Berufung ab, weil etliche Zeugen den Schlag R.s exakt beschreiben konnten. ..." - https://www.tz.de/muenchen/stadt/schlaegerei-heino-ferch-angeklagter-erneut-verurteilt-zr-6385536.html.

Oliver Mößner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ohne Angabe Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2007 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Stefanie Oberländer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2010, ...., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Stefanie Oberländer ab 01.08.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Stefanie Schwarz ab 01.05.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Stefanie Oberländer ab 01.05.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Stefanie Oberländer ab 01.05.2004 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.05.2004 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - beurlaubt - aufgeführt.

Hans-Martin Neidthard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.01.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2017 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2021 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.

 

 

Gerhard Pfaudler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 16.07.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.07.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.07.2008 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.01.2021 als Richter am Amtsgericht Rosenheim nicht aufgeführt.

Bianca Ramming (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2009 als Richterin/Staatsamwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. I Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2010 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2010 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Gerhard Ramming (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.09.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2002 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. 

Susanne Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.09.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Susanne Yamani ab 01.09.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Susanne Yamani nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2011 unter dem Namen Susanne Yamani als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Susanne Yamani ab 01.09.2011 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Susanne Yamani ab 01.09.2011 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Susanne Richter ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.01.2022.

Angelika Schäfert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.09.1985, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 01.09.1985 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Herbert Schäfert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.09.1985, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.1985 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.

Herbert Schäfert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.09.1985, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.1985 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Namensgleichheit mit: Angelika Schäfert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.09.1985, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 01.09.1985 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt.

Andreas Schober (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Rosenheim / Familiengericht (ab 01.01.2003, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2003 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 

Gisbert Teubner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.10.1994 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.10.1994 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.10.1994 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.01.2022: weiterer aufsichtführender Richter.

Stefan Jörg Tillmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 19.03.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.03.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.03.2010 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.01.2022: Pressewesen in Rechtssachen.

Julia Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Julia Schmid ab 01.03.2015 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Julia Vogel ab 01.03.2018 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt.

Clemens Werner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.11.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2013 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.01.2022.

 

 

Richter auf Probe:

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Rosenheim:

1 F -

Amtsgericht Rosenheim - 1 F 929/03 - Beschluss vom 5.6.2003. Können sich die Eltern nicht darüber einigen, ob das gemeinsame (hier: 1993 geborene) Kind während des Umgangs mit dem Vater auf die Philippinen mitgenommen werden darf, so kann die Entscheidung darüber als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung vom Familiengericht einem Elternteil im Wege der einstweiligen Anordnung übertragen werden (hier dem Vater) 

3 F - Marco Bühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.01.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.01.2009 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 2021: Familiensachen - Abteilung 3.

4 F -

5 F -

6 F -

7 F -

8 F - Herrmann (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 wohl als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 2019: Familiensachen - Abteilung 8.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Rosenheim tätig:

Jacqueline Aßbichler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1995 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.1998 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.1998 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt.16.07.2020: "Mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler tritt eine erfahrene Juristin in die Fußstapfen von Dr. Jürgen Zenkel, der in den vergangenen Jahren an der Spitze der Sechsten Strafkammer am Landgericht Traunstein stand und jetzt in den Ruhestand geht. ... Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München absolvierte die inzwischen 52-Jährige ihr Referendariat bei der Justiz in München und Traunstein. Von 1995 bis 1999 war Aßbichler Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II. Als Richterin am Amtsgericht Rosenheim fällte sie zwischen 2000 und Anfang 2016 zahllose Urteile gegen Straftäter aller Art. Danach entschied sie sich für einen erneuten Wechsel in die Landeshauptstadt: Von Februar 2016 bis Januar 2019 wirkte sie als Vorsitzende Richterin beim Landgericht München I. Seit Februar 2019 ist sie Vorsitzende Richterin am Traunstein." - https://www.ovb-online.de/rosenheim/landkreis/landgericht-traunstein-wechsel-spitze-sechsten-strafkammer-13834375.html

Dr. Christoph Barthe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.08.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Amtsgericht Rosenheim mit Geburtsdatum aber ohne Nennung Dienstantritt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.

Gerhard Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1985 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2004 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Margarete Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein (ab 01.01.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.06.1982 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.06.1982 als Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2012 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt.

Erna Bauer-Landes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.1991 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.1991 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - 1/2 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Gerhard Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1985 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2004 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.  

Georg Baumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.11.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - Zweigstelle Rosenheim - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2009 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Amtsgericht Rosenheim - 2012, 2013: Familiensachen - Abteilung 3.

Dr. Elke Beyl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008, ..., 2018) - ab 01.01.2003 Richterin am Amtsgericht Rosenheim. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München - mit halber Stelle - aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 01.01.2003 als Richterin am Amtsgericht München - mit halber Stelle - aufgeführt.

Dr. Franz Birndorfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Landgericht Landshut (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008, 2020 und 2012 unter dem Namen Franz Birndorfer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2013 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.12.2013 als Richter am Landgericht Landshut aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2020: als Richter am Landgericht - abgeordnet an das Amtsgericht Landau an der Isar / Familiensachen.

Walter Böhnel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.11.1985, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Walter Böhnel nicht aufgeführt.

Mathilde Boré-Rachb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.01.1980, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008  nicht aufgeführt.

Dr. Ralf Peter Burkhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein (ab 01.01.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Ralf Burkhard ab 01.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Ralf Burkhard nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Ralf Peter Burkhard ab 01.03.2008 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2008 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2017 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2022 als Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt.

Elke Dellner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am  am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.05.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.1993 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 01.05.1993 als Richterin am Amtsgericht Miesbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2021 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Amtsgericht Miesbach - 2016: Familiensachen. 2014: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Miesbach - http://www.landkreis-miesbach.de/Politik_Wirtschaft/Kreistag/Aussch%C3%BCsse/

Claudia Fey-Wolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.08.1984, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.1984 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 2012. Familiensachen - Abteilung 1. 2012, ..., 2018: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rosenheim - http://www.landkreis-rosenheim.de/#{7}

Wolfgang Fiedler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 16.12.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2011 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München und ab 01.02.2014 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2014 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.12.2020 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

Hubert Fleindl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung/abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung/abgeordnet - aufgeführt.

Frank Gellhaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.07.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2005 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. 

Christina Geyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein (ab 01.07.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2000 als Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2017 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt.

Helga Gold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim / Direktorin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.11.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.11.1982 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1993 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.11.2003 als Direktorin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Namensgleichheit mit: Wendell Gold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.01.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 20.10.1980 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.10.1980 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.05.2002 als Richter am Bayrischen Obersten Landesgericht München aufgeführt.

Juliane Grotz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.10.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2009 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2012 als Richterin am Amtgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2012 als Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2020 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. 2023: stellvertretende Pressesprecherin bei der Staatsanwaltschaft München I. Namensgleichheit mit: Florian Grotz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Landau an der Isar (ab 01.04.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Landau an der Isar aufgeführt.

Wilhelm Gumpp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.07.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.11.1982 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2007 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2007 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Rosenheim - Altersteilzeit - aufgeführt.

Katharina Honsell (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht München I (ab 01.01.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2003 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2003 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt.

Klaus-Jürgen Jörg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I (ab 01.12.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1979 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.

Christiane Kasperek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1945) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.06.1975, ..., 2008)

No Name -Richter am Amtsgericht Rosenheim - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Ulrich Kasperek (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.08.1998, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1976 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

No Name - Richterin am Amtsgericht Rosenheim - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Heinrich Loeber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.11.1984, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.11.1984 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Carolin Marquardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1977) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 15.11.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2006 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.09.2006 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2006 als Richterin am Amtsgericht Miesbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.09.2006 als Richterin am Amtsgericht Miesbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.11.2021 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.

Thomas Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.12.1993, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.1993 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 208. 2021: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rosenheim. 10.2009: "Wenn sich Elternteile in Trennungs- oder Scheidungsphasen über das Sorgerecht oder die Umgangskontakte nicht einigen können, dann greift die so genannte „Rosenheimer Praxis“. Familienrichter Thomas Mayer stellte sie im Jugendhilfeausschuss des Landkreises vor. ..." - http://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/wohl-kindes-steht-vordergrund-rosenheim-ro24-488296.html. Namensgleichheit mit: Thomas Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm / Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.11.2009, ..., 2013)

Olaf Messner (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Rosenheim / Direktor am Amtsgericht Rosenheim (ab 15.09.2000, ..., 2002)

Barbara Miller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Barbara Heindl ab 01.08.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Barbara Heindl ab 01.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Barbara Heindl ab 01.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Barbara Heindl ab 01.05.2008 als Richterin am Landgericht Traunstein - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Barbara Miller ab 01.05.2008 als Richterin am Landgericht Traunstein - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.06.2018 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Namensgleichheit mit: Andreas Miller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Traunstein / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Traunstein (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.11.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1994 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.1994 als Richter am Amtsgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 01.07.1994 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Traunstein aufgeführt. 18.03.2012: Spiegel TV über gewalttätige Übergriffe im Zusammenhang mit Einsätzen der bayerischen Polizei. 

Ute Oschütz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.08.2000 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Ute Hillmann ab 16.08.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Ute Hillmann ab 16.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Ute Oschütz ab 16.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.08.2003 als Richterin am Amtsgericht München - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 16.08.2003 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ralf Peter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Rosenheim / Direktor am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.05.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.12.1986 als Richter am Landgericht Passau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1999 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2005 als Direktor am Amtsgericht Mühldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2018 als Direktor am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.21.08.2018: "Ralf Peter seit 100 Tagen neuer Direktor am Amtsgericht Rosenheim. ...." - https://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/rosenheim-ort43270/rosenheim-ralf-peter-seit-hundert-tagen-neuer-direktor-amtsgericht-rosenheim-10138759.html. Amtsgericht Rosenheim - GVP 01.12.2022. Kraft durch Freude: Gisela Schwack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Deggendorf / Vizepräsidentin am Landgericht Deggendorf (ab 01.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1996 als Richterin am Amtsgericht Viechtach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.11.2005 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.1996 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Deggendorf aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2015 als Vizepräsidentin am Landgericht Deggendorf aufgeführt.  

Björn Pfeifer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.02.2005 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.02.2011 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Staatsanwaltschaft Traunstein - 2020: als Oberstaatsanwalt Pressesprecher.

Helga Pöschl-Lackner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.09.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.1989 Richterin am Amtsgericht Rosenheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2006 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 5.

Clemens Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.07.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2004 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2010 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2004 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Ludwig Rotter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Rosenheim / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rosenheim (ab 15.07.1999, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.11.1977 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.07.1999 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Familiensachen.

Christian Sattelberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1997 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1997 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.02.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2013 als Richter am Amtsgericht Mühldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.12.2013 als Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2013 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2016: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Traunstein - http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/ts/presse/. Namensgleichheit mit: Cornelia Sattelberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2003 als Richterin am Landgericht Traunstein - halbe Stelle, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2003 als Richterin am Landgericht Traunstein - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2003 als Richterin am Amtsgericht Traunstein - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 01.03.2003 als Richterin am Amtsgericht Traunstein - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2003 als Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Traunstein - 2012, ..., 2018: Familiensachen - Abteilung 1. 2017, ..., 2020: Mediensprecherin am Amtsgericht Traunstein. 2023: als Vorsitzende Richterin Mediensprecherin am Landgericht Traunstein.  

Gunther Scharbert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.06.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.09.1999 als Staatsanwalt im Richterverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem wohl falsch geschriebenen Namen Schabert ab 01.09.2001 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Scharbert ab 01.07.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2016 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.  

Dr. Robert Schnabl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.03.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1997 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.03.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2014 als Oberstaatsanwalt abei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

Helmut Spann (Jg. 1962) - Richter am Landgericht Traunstein (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1993 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.

Kerstin Spieß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.11.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.11.2007 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.11.2007 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.08.2010 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.08.2010 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München II - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.08.2010 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Kerstin Spieß nicht aufgeführt.

Sebastian Stadler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.1982 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2006 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010: Beisitzer - 2. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2013, 01.01.2017: Beisitzer - 2. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Johann Stadler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht München II  (ab 01.01.2007, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.01.2007 als Richter am Landgericht München II aufgeführt. 

Heinz Weihrauch (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.02.1975, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1975 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.

Richard Würz (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Rosenheim / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.08.1998, ..., 2008) 

Volker Ziegler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - weiterer aufsichtführender Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein (ab 01.10.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1993 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2011 als Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2014 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2020 als weiterer aufsichtführender Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. 

 

 

 

 

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E-Mail:

Internet: http://www.kinderschutzbund-rosenheim.de

Träger: Deutscher Kinderschutzbund

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Lebensberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Telefonische Beratung, Sozialberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Ber. b. sex. Missbrauch

2023:
Geschäftsführerung: Barbara Heuel und Magdalena Restle
Büro: Sonja Di Franco, Bärbel Astner, Karin Weiß
Leitung Karin Weiß, k.weiss@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 08031 – 400 98 49
Mehrgenerationenhaus Wasserburg:
Leitung Maria Hessdörfer, m.hessdoerfer@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 771
Regionalbüro Wasserburg
Leitung Carolin Schmid, c.schmid@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 08051 – 510 300
Anders Birgit, mail: b.anders@ , Tel. 0170 – 3711 785
Arimond Jens, mail: j.arimond@ , Tel. 0170 – 3711 777
Bickmann Tabea, mail: t.bickmann@ , Tel. 0170 – 3711 784
Busch Friederike, mail: f.busch@ , Tel. 0170 –3711 783
Felcht, René, mail: r.felcht@ , Tel. 0170 – 3711 779
Gattinger Andrea, mail: a.gattinger@ , Tel. 0170 – 3711 774
Hessdörfer Maria, mail: m.hessdoerfer@ , Tel. 0170 – 3711 771
Heuel Barbara, mail: b.heuel@ , Tel. 0170 – 3711 776
Neuber Tabea, mail: t.neuber@ , Tel. 0170 – 3711 781
Ortner Dorothée, mail: d.ortner@ , Tel. 0170 – 3711 775
Restle Magdalena, mail: m.restle@ , Tel. 0170 – 3711 772
Santer Judith, mail: j.santer@ , Tel. 0171 – 910 86 07
Schedel Andrea, mail: a.schedel@ , Tel. 0163 – 96 05 808
Schmid Carolin, mail: c.schmid@ , Tel. 0170 – 3711 78
Schwaiger Mia, mail: m.schwaiger@ , Tel. 0170 – 3711 773
Sperlich Maria, mail: m.sperlich@ , Tel. 0170 – 3711 778
Voggenauer Rita, mail: r.voggenauer@ , Tel. 0151 – 280 48 106
Walch Sigrid, mail: s.walch@ , Tel. 0170 – 3711 780
Weiß Karin, mail: k.weiss@ , Tel. 0170 – 880 92 62
Zeif Beate, mail: b.zeif@ , Tel. 0170 – 3711 782
Zollner Julia, mail: j.zollner@ , Tel. 0170 – 3711 786

2021:
Geschäftsstelle
Geschäftsführerin: Marianne Guggenbichler
Büro: Anja Wölk, Bärbel Astner, Karin Weiß
Kontakt siehe links „Info & Terminvereinbarung“
Freiwilligenagentur Rosenheim Nord:
Leitung Karin Weiß, k.weiss@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 08031 – 400 98 49
Mehrgenerationenhaus Wasserburg:
Leitung Maria Hessdörfer, m.hessdoerfer@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 771
Arimond Jens, j.arimond@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 777
Bickmann Tabea, t.bickmann@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 784
Bomhard Christoph, c.bomhard@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0152 – 286 88 670
Gattinger Andrea, a.gattinger@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 774
Hessdörfer Maria, m.hessdoerfer@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 771
Heuel Barbara, b.heuel@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 776
Jürgens Susanne, info@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 08031 – 1 29 29
Neuber Tabea, t.neuber@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 781
Ortner Dorothée, d.ortner@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 775
Pawlak Teresa, t.pawlak@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 779
Plesch Renate, r.plesch@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 773
Restle Magdalena, m.restle@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 772
Santer Judith, j.santer@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0171 – 910 86 07
Schedel Andrea, a.schedel@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0163 – 96 05 808
Schmid Carolin, c.schmid@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 788
Scharlach-Stahl Roger, info@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 08031 – 1 29 29
Sperlich Maria, m.sperlich@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 778
Voggenauer Rita, r.voggenauer@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0151 – 280 48 106
Weiß Karin, k.weiss@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 880 92 62
Wollmannstetter Doris, d.wollmannstetter@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 780
Zeif Beate, b.zeif@kinderschutzbund-rosenheim.de, Tel. 0170 – 3711 782

Mitarbeit - 2010: Heidi Eckenberger


 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Erzdiözese München und Freising Rosenheim

Max-Josefs-Platz 23 

83022 Rosenheim

Telefon: 08031 / 381850

E-Mail: eseits@eheberatung-muenchen.de

Internet: http://www.eheberatung-muenchen.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Sexualberatung, Partnerberatung, Krisenintervention, Gruppenarbeit 

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Rosenheim - Außenstelle -

Gottlieb-Weiler-Str. 9

83052 Bruckmühl

Telefon: 08062 / 8237, ü. 08031 / 2037-40

E-Mail: czrosenheimeb@caritasmuenchen.de

Internet: http://www.caritas-rosenheim.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Telefonische Beratung, Jugendberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Krisenintervention

 

 

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Rosenheim - Außensprechtage Bruckmühl -

 Rathausplatz 4, Zi. 31

83052 Bruckmühl

Telefon: über 08031 / 400575

E-Mail: rosenheim@donum-vitae-bayern.de

Internet: http://www.rosenheim.donum-vitae-bayern.de

Träger: DONUM VITAE in Bayern e.V.

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Online-Beratung (anonym und verschlüsselt), Partnerschaftsberatung, Sozialberatung

 

 

SkF-Beratungsstelle für Schwangerschaftsu. Familienfragen - Außensprechtag von Rosenheim -

Von-Bippen-Str. 21

83059 Kolbermoor

Telefon: über 08031 / 31412

Bundesland: Bayern

E-Mail: schwangerenberatung-rosenheim@skf-prien.de

Internet: http://www.skf-prien.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Angebote: Schwangerenberatung, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerschaftsberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Krisenintervention, Beratung für Migration, Flüchtlinge und Spätaussiedler*innen, Telefonische Beratung

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Rosenheim - Außenstelle -

Bernauer Str. 13b

83209 Prien

Telefon: 08051/61240, ü. 08031/2037-40

E-Mail: czrosenheimeb@caritasmuenchen.de

Internet: http://www.caritas-rosenheim.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Telefonische Beratung, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Krisenintervention

 

 

SkF-Beratungsstelle für Schwangerschaftsu. Familienfragen

Schulstr. 8

83209 Prien

Telefon: 08051/1020

E-Mail: schwangerenberatung-prien@skf-prien.de

Internet: http://www.skf-prien.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienplanungsberatung, Schwangerenberatung, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Migration, Flüchtlinge und Spätaussiedler*innen, Telefonische Beratung, Mediation

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Rosenheim - Außenstelle -

Heisererplatz 7

83512 Wasserburg

Telefon: 08071 / 9063-0 o. 08031 / 2037-40

E-Mail: czrosenheimeb@caritasmuenchen.de

Internet: http://www.caritas-rosenheim.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention

Mitarbeier/innen: Monika Bacher (2021) - http://www.fzwasserburg.de/gewaltpraevention.html

 

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Erzdiözese München und Freising - Außenstelle von Rosenheim -

Herrengasse 9

83512 Wasserburg

Telefon: über 08031 / 381850

E-Mail: rosenheim@eheberatung-oberbayern.de

Internet: http://www.eheberatung-oberbayern.de

Träger: Erzdiözese München u. Freising

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten. Sexualberatung, Partnerschaftsberatung, Krisenintervention, Gruppenarbeit

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Regionaler Sozialdienst

Reichenbachstr. 8 

83022 Rosenheim 

Telefon: 08031 / 36-1516

E-Mail: jugendamt@rosenheim.de

Internet:

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Telefonische Beratung

 

 

Kreisjugendamt Rosenheim Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Wittelsbacherstr. 55 

83022 Rosenheim

Telefon: 08031 / 392-0

E-Mail: kreisjugendamt@lra-rosenheim.de

Internet: http://www.landkreis-rosenheim.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Rosenheim für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Swantje de Buhr

Rechtsanwältin

Studium der Politikwissenschaften in Bonn
Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und München
Weiterbildung zur Verfahrensbeiständin
Weiterbildung zur zertifizierten Mediatorin und Familienmediatorin beim IMS, Poing
Weiterbildung zur Supervisorin beim IMS, Poing

Ponschab + Partner Mediatoren

Kirchplatz 9

82049 Pullach im Isartal

Telefon: 089 / 122237216

Mobil: 0157 / 38115538

E-Mail: de_buhr@ponschab-partner.com

Internet: www.ponschab-partner.com/de-buhr/

Bestellung am Amtsgericht Rosenheim

Bestellung am Amtsgericht Rosenheim durch Richter Bühl (2021)

 

 

Gisela Graupmann

Diplom-Psychologin

Münchener Straße 66 D

83022 Rosenheim

Bestellung am Amtsgericht Rosenheim durch Richter Baumann (2012).

 

 

Peter Lindlacher

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

83224 Staudach / Chiemgau

Internet: http://www.lindlacher.com

Bestellung am Amtsgericht Miesbach, Amtsgericht München, Amtsgericht Rosenheim

Bestellung am Amtsgericht Rosenheim durch Richter Baumann (ab , ..., 2012)

 

JUDr. Andreas Michel

Rechtsanwalt 

Sedanstrasse 4

83022 Rosenheim

Internet: http://www.andreas-michel.de

2007: “doktor prav” (Abkürzung: JUDr.) - Comenius-Universität Bratislava

Bestellung am Amtsgericht Rosenheim durch Richterin Köstner. 

 

 

Anke Maria Wolf

Birkenweg 6

86633 Neuburg

alt: 83627 Warngau

Bestellung am Amtsgericht Miesbach, Amtsgericht Rosenheim, Amtsgericht Wolfratshausen

Bestellung am Amtsgericht Rosenheim durch Richter Schober (ab , ..., 2013)

 

 

Rechtsanwälte:

 

Karlheinz Czyz

Hammerweg 8

83022 Rosenheim

Telefon: 8031 / 354545

 

 

Katharine Mees

Rechtsanwältin

An der Burgermühle 4

83022 Rosenheim

Tel: 08031 / 23 34 66

E-Mail: Kanzlei.Mees@t-online.de

 

 

 

Gutachter:

 

Anja Balz

Diplom-Psychologin

Ludwig-Thoma-Str. 13a

85221 Dachau

Verbandelt mit der sogenannten GWG München - Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie - http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Dachau, Amtsgericht Dillingen a. d. Donau, Amtsgericht München, Amtsgericht Rosenheim

Beauftragung am Amtsgericht Rosenheim durch Richter Baumann (2012)

 

 

Annegret Böhm

Schmiedleiten 26

84174 Eching / NdB

Altstadt 299 (Rückgebäude)

84028 Landshut

Telefon: 08709 / 262190

E-Mail: praxis@annegret-boehm.de

Internet: www.annegret-boehm.de

Ausbildungen:

Erziehungswissenschaftlerin, Dipl.-Pädagogin (Univ.)

Weiterbildungen: Familienpsychologische Gutachterin f. Familiengerichte, Syst. Paar- und Familientherapeutin, Familienmediatorin (n. d. Richtl. d. BAFM), Supervisorin, Umgang mit und Leitung von Gruppen.

Tätigkeitsfeld und berufliche Erfahrung:

In der Zeit von 1977 bis 1997: Mitarbeit an der wissenschaftl. Begleitforschung zum 1. bundesdeutschen Frauenhaus "Hilfen für misshandelte Frauen" in Berlin (Modellprojekt des Bundes).

Tätigkeit an verschiedenen Beratungsstellen mit den Themenschwerpunkten Beratung und Nachsorge von misshandelten, vergewaltigten und in der Kindheit sexuell missbrauchten Frauen, bei Trennung und Scheidung, im Schwangerschaftskonflikt.

Arbeit mit sogen. Problemfamilien im Rahmen von Stadtteilprojekt (Berlin) und Beratungsstelle (Ba - Wü) sowie mit (z.T. extrem) verhaltensauffälligen Jugendlichen.

Langjährige Erfahrung in der (Beg)Leitung von Gesprächs - und Selbsthilfegruppen zu versch. Themen (z.B. zu Gewalt, Trennung u. Scheidung, Stief-und Patchworkfamilien).

Nebenamtliche Dozentin und Supervisorin an PH und FHs (Ba - Wü) sowie Trainerin in der Fort - und Weiterbildung psychosozialer Berufe.

Seit 1998 in freier Praxis als familienpsychologische Gutachterin, Familientherapeutin und - mediatorin und vereinzelt als Verfahrenspflegerin tätig.

Schwerpunkte:

Familienpsychologische Gutachten für Familiengerichte zu Fragen der elterlichen Sorge, des Umgangs, der elterlichen Erziehungsfähigkeit und im Falle von Kindeswohlgefährdung; Arbeit mit hochkonflikthaften Eltern; (therapeutische) Familienmediation (auch sog. gerichtlich angeordnete "Zwangsmediation").

http://www.ebersberger-modell.de/index.php/pages/mediatoren_adressen_boeh

http://www.bafm-mediation.de/Mediatoren/Polz8.html

Beauftragung am Amtsgericht Pfaffenhofen, Amtsgericht Rosenheim

Offenbar ausgewiesene Spezialistin für die Sorgen und Nöte von Frauen. Von daher für die Sorgen und Nöte von Männern möglicherweise nicht ausreichend kompetent.

Beauftragung am Amtsgericht Rosenheim durch Richter Jakobi (2005)

 

 

Dr. Helen Castellanos

Diplom-Psychologin

Schiffmeistergasse 14

83410 Laufen

sogenannte GWG - http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Altötting, Amtsgericht Laufen, Amtsgericht Mühldorf, Amtsgericht Rosenheim, Amtsgericht Traunstein

Beauftragung am Amtsgericht Rosenheim durch Richter Mayer.

Die Diplom-Psychologin Dr. Helen Castellanos wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

(ab , ..., 2011)

 

 

Roswitha Grassmann

Studium der Psychologie an der RWTH-Aachen mit den Schwerpunkten: Entscheidungsorientierte Diagnostik, Psychologische Begutachtung, Arbeits- und Betriebspsychologie, Diplom 1994. Zunächst Tätigkeit als psychologische Sachverständige im Team von Frau Prof. Dr. Kluck, Mühlheim, dann selbstständig. 2001 Umzug nach Bayern und seit März 2003 freie Mitarbeiterin der PGB. Gutachtenerstellung seit 1994.

"Praxis für Psychologische Gutachtenerstellung und Beratung" - Mariane Schwabe-Höllein

Hernauerstraße 6

93047 Regensburg

Internet: http://www.pgb-praxis.de/pgb-praxis/Unser_Team.html

 

 

Peter A. Menzel

Dr. Diplom-Psychologe

Zentnerstr. 17

80798 München

Praxisgemeinschaft Familienpsychologie

Christiane Hertkorn - Diplom-Psychologin

Stefan Holzer - Diplom-Psychologe

Dr. Peter A. Menzel - Diplom-Psychologe

Carola Partale - Diplom-Psychologin

Internet: http://praxisgemeinschaft-familienpsychologie.de

Internet: http://praxis-hertkorn.de

Ehemals verbandelt gewesen mit der sogenannten Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie - GWG - www.gwg-institut.com/in-muenchen.htm - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Erding, Amtsgericht Freising, Amtsgericht München, Amtsgericht Rosenheim

Kann vom Väternotruf leider noch nicht empfohlen werden.

Beauftragung am Amtsgericht Rosenheim durch Richterin Fey.

 

 

Dr. med. Jörg Roggenkamp

Psychiater und Psychotherapeut, Neurologe

Postweg 6

83209 Prien

 

 

 

Betreuer: 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Rosenheim

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Rosenheim

83000 Rosenheim

Telefon: 08031 / 381478

E-Mail: frauenhaus-rosenheim@skf-prien.de

Internet: http://www.skf-prien.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

 

 

 

Wolfgang Wenger

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Schwaigerweg 1

85625 Baiern

Telefon: 08093 / 2819

E-Mail: wowenger@majuze.de

Internet: http://www.majuze.de

 

 

Männerberatung Südostbayern

Innstr. 72

83022 Rosenheim

Telefon: 08031 /  300942

Mail: christof.furtwaengler@diakonie-rosenheim.de

Ansprechpartnerin: Christof Furtwangler (ab , ..., 2011) 

 


 

 

 

08.01.16

Willkommene Verstärkung für Justiz

Rosenheim/Traunstein – Fünf Richterinnen und vier Staatsanwältinnen für die Amtsgerichte Laufen und Rosenheim sowie das Landgericht in Traunstein verstärken ab sofort die Justiz im Landgerichtsbezirk Traunstein. Der Justizminister hob heraus, ein Teil der Damen stehe am Berufsbeginn, andere verfügten bereits über Erfahrung, etwa eine Staatsanwältin, die schon in München tätig war.

Der bayerische Justizminister, Dr. Winfried Bausback, Landgerichtspräsident Dr. Rupert Stadler, Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese sowie die Amtsgerichtsdirektoren Helga Gold, Rosenheim, und Dr. Karl Bösenecker, Laufen, hießen die neuen Juristinnen willkommen, die durchwegs Einser-Examina geschrieben haben. Mit den anwesenden Vertretern der Politik waren sie sich einig, dass man froh über die vom Landtag zur Verfügung gestellten Mittel für die personelle Verstärkung der Justiz sei und froh über „die hochqualifizierten Persönlichkeiten“.

Bausback zeigte sich überzeugt, die Traunsteiner Justiz werde alle gut einarbeiten. Künftig bei der Staatsanwaltschaft aktiv sein werden Simone Luger, Dr. Kerstin Spiess, Lisa Oesterle und Sabine Drost. Am Amtsgericht Laufen wirken Dr. Katharina Fuchs-Pichler und Mona Peiß als Richterinnen. Zum Amtsgericht Rosenheim kommen Christina Wand und Julia Mair. Andrea Wimmer schließlich ist neue Richterin am Landgericht Traunstein.

...
Der CSU-Landtagsabgeordnete Klaus Steiner, früher Rechtspfleger in Traunstein, zollte der gesamten Justiz im Landgerichtsbezirk Traunstein Anerkennung: ...

Von einem „passgenau geschnürten Paket der Verstärkung“ sprach Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese. Derzeit träfen bei der Staatsanwaltschaft zwischen 500 und 1000 Strafanzeigen pro Tag ein, manchmal bis zu 2400 und mehr. ... 

https://www.ovb-online.de/rosenheim/willkommene-verstaerkung-justiz-6016179.html

 

 


 

 

Amtsgericht Rosenheim - 3 F 590/13 - 10.05.2013

Kein Anspruch auf Kindesunterhalt (Kindergeld) gemäß §1606 BGB Absatz 3 Satz 1 einer Person, die ein mit ihr nicht verwandetes Kind betreut, gegen den leiblichen Elternteil.

 

 

 


 

 

Rosenheim

Nicht jeder DNA-Test stimmt

Experten vermuten, dass fünf bis zehn Prozent aller Kinder in Deutschland Kuckuckskinder sind. 40.000 Männer lassen im Zeitalter der Gentechnik jedes Jahr heimlich Vaterschaftstests machen. Dass nicht jeder DNA-Test stimmt, zeigte sich jetzt in einem Fall, der das Rosenheimer Familiengericht beschäftigte. Erst im dritten Anlauf herrschte Klarheit: Der junge Vater war gar kein Papa.

Mit 19 Jahren wurde ein junger Mann aus dem Landkreis Rosenheim Vater. Zumindest hatte ihm das die Mutter erklärt. Weil die biologische Möglichkeit durchaus bestand, glaubte er der Frau. Nach einiger Zeit kamen ihm jedoch Zweifel, sprach mit der Kindsmutter darüber, und so beschlossen beide, einen DNA-Test durchführen zu lassen.

Ein Vaterschaftstest kostet in der Regel um die 1000 Euro. Weil die finanziellen Mittel der Eltern beschränkt waren, gaben sie den Auftrag einem Billig-Labor in Nordrhein-Westfalen, das nur 300 Euro verlangte. Dort reichten sie DNA-Proben von sich und dem Kind ein. Nach einigen Wochen erhielten sie aus dem Labor den Bescheid, dass der junge Mann zweifelsfrei der Vater sei.

«Zu seinem Glück», wie es die Rosenheimer Familienrichterin Helga Pöschl-Lackner formuliert, waren damit die Zweifel des Mannes nicht ausgeräumt. Noch einmal trug er Genmaterial von sich selbst und vom Nachwuchs zusammen. Diesmal sollte ein anderes Institut, das für den Test eine deutlich höhere Summe verlangte, einen Vergleich machen. Das Ergebnis diesmal: Er sei keinesfalls der Vater.

Mit dem neuen Testergebnis wendete er sich ans Familiengericht. Dieses gab ein drittes Gutachten in Auftrag - bei einem Institut von sehr gutem Ruf, auf dessen Resultate sich das Rosenheimer Familiengericht in jahrelanger Zusammenarbeit stets verlassen konnte. Auch dieses Labor bestätigte, dass der 19-Jährige keinesfalls der Vater sei. Damit hat die junge Mutter in Bezug auf Unterhaltsforderungen schlechte Karten. Hierfür muss sie den richtigen Vater in die Verantwortung nehmen.

Proben wurden nach Australien geschickt

Indessen stellte das Gericht Nachforschungen an, wie es im ersten Test zu dieser Panne kommen konnte. Was das Gericht dabei herausfand, war kaum zu glauben. Das Unternehmen im Bergischen Land führte die DNA-Tests gar nicht selbst durch, sondern schickte die Proben an ein Labor in Australien. Im Gegensatz zu den Berichten der beiden renommierten Labors, die alle Untersuchungen und Vergleiche detailliert belegen, war davon im «deutsch-australischen» Befund nichts zu sehen.

«Leider ist es so», stellte Pöschl-Lackner fest, «dass es keine Lizenz oder Zulassung für die Erstellung solcher Zertifikate gibt». Die Adressen anerkannter Institute ließen sich bei jedem Familiengericht erfragen. Auch wenn die Gutachten mehr kosten, es zahle sich aus, so die Richterin.

Die Fehlerquote von Billiglabors ist aber nur einer von vielen Gründen, warum heimliche Vaterschaftstests nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. Oft tricksen auch die Beteiligten. So ist es nach Angaben des Familiengerichts auch schon vorgekommen, dass Väter, die keine Väter sein wollen, einen Doppelgänger zum Labor geschickt haben. Deshalb wollen sich die Familiengerichte bei der Klärung von Vaterschaften und Unterhaltsverpflichtungen nur auf das Urteil von Sachverständigen verlassen, die über jeden Zweifel erhaben sind.

Trotz der neuen Möglichkeiten durch DNA-Tests habe die Zahl der Anfechtungen von Vaterschaften zumindest im Raum Rosenheim nicht spürbar zugenommen, so das Familiengericht weiter.

au/ls

01.04.2009

http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/LK-Rosenheim-ExpertenNicht-jeder-DNA-Test-stimmt;art4107,1393982

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Welcher sogenannter Sachverständige ist schon über jeden Zweifel erhaben, wenn nicht einmal der Papst unfehlbar ist. Viel interessanter als die Frage welchem Labor man in der Marktwirtschaft seine Zweifel über ein eventuelles Kuckuckskind anvertraut, ist doch die Frage, was mit Müttern geschieht, die wider besseres Wissen vor Gericht und auf dem Jugendamt einen Mann als Vater angeben, der gar nicht der Vater ist, bzw. einen anderen Mann verschweigen, der nach allgemeinen Regeln des Geschlechtsverkehrs und der Fortpflanzung der Vater sein könnte. Doch in Deutschland genießen lügende Mütter in Berlin und Karlsruhe staatlich verordnete Narrenfreiheit. Wen wundert es da, wenn Mütter mit der Wahrheit ihre Probleme haben, wenn der Staat und seine Handlanger ihnen das Recht zur Lüge einräumen. 

 

 

 


 

 

Eine Abrechnung mit der "Familienvernichtungsmafia"

München (AZ/dpa) - Im Fall des 43-Jährigen Münchners, der an Weihnachten seinen kleinen Sohn und sich selbst tötete, ist im Internet ein Abschiedsbrief aufgetaucht. In dem von der tz abgedruckten Brief erhob der Mann massive Vorwürfe gegen seine Ex-Frau, ein Familiengericht sowie die Politik.

Für das was passiert ist, könne man sich bei seiner "egoistischen und verlogenen Ex-Frau" und "ihrem boshaften destruktiven und gehässigen Anwalt, der durch seine ständigen hetzerischen Ergüsse absichtlich Öl ins Feuer geschüttet hat" bedanken, schrieb der 43-Jährige weiter. Auch ein Familienrichter am Rosenheimer Amtsgericht sowie die "femifaschistischen Vollidioten von der SPD und FDP, die vor 30 Jahren das heute gültige schwachsinnige Scheidungsrecht eingeführt haben" seien mitverantwortlich für die schrecklichen Geschehnisse. Mit Blick auf das deutsche Scheidungsrecht sprach der Münchner außerdem von einer «Familienvernichtungsmafia».

Aus diesem Grund seien bereits unzählige Leben zerstört worden, heißt es in dem Brief weiter. "Und viele Väter haben denselben Weg gewählt wie ich." Der 43-Jährige appelliert deshalb schließlich an den Staat: "Vergällt den jungen Männern das Kinderzeugen oder gar Heiraten, gebt Babys in Krippen, lasst Frauen sich selbst verwirklichen und zerstört die bewährte Form der Familie - aber wundert euch nicht, wenn immer mehr entrechtete Männer, die nichts als eine intakte familie wünschen und stattdessen abgezockt, betrogen, diffamiert und um ihre Kinder gebracht werden, als letzten Ausweg (...) ihre Kinder und sich selbst töten."

Die Homepage wurde inzwischen von der Polizei gesperrt. Die Ermittler nehmen an, dass der Informatiker aus München seine Tat geplant hat. Eine Obduktion soll nun klären, woran der Achtjährige genau starb.

Artikel vom 27.12.2007 - 13.57 Uhr

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,Eine-Abrechnung-mit-der-Familienvernichtungsmafia_arid,1139409_regid,1_puid,2_pageid,4289.html#null

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Zum Glück gehen trotz gängiger vulgärfeministischer Trompeterei die wenigsten Väter, die vom deutschen Familien(un)recht und von hetzerischen und von Rechtsanwaltskammern ungerügt agierenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kielgeholt werden und wurden, den zerstörerischen Weg, wie ihn Roman Stanowsky, der 43-jährige Vater des achtjährigen Jungen gewählt hat, in dem er offenbar seinen eigenen Sohn tötete und damit seiner Ex-Frau, Frau M., wohl den größten Verlust ihres Lebens zufügte. Welchen Beitrag der Rechtsanwalt von Frau M. zu dieser Tragödie beigetragen hat, wird die Staatsanwaltschaft wohl nicht interessieren, denn Rechtsanwälte genießen  in Deutschland im Bereich des Familienrechtes- sehr zum Schaden von Eltern und ihren Kindern - staatlich abgesicherte Narrenfreiheit. Kein Wunder, wenn man bedenkt, wie viele Anwälte Mitglied des Bundestages sind. 

Bei der noch weit verbreiteten Ausgrenzung von Vätern durch Mütter aller politischen Couleur und der zuarbeitenden Scheidungsindustrie muss man sich eigentlich wundern, dass es vergleichsweise selten, zu solchen Exzessen kommt, wie sie der 43-jährige Vater hier an den Tag legte.

Die meisten durch Mütter und staatliche Stellen ausgegrenzten Väter verhalten sich politisch korrekt. Sie ertränken ihren Kummer im Alkohol und stärken somit die Steuereinnahmen des Staates, der dazu beigetragen hat, ihnen ihre Kinder zu entziehen. Das nennt man männlichen Patriotismus, grad so wie im 1. und 2. Weltkrieg, wo sich deutsche Männer millionenfach als williges Kanonenfutter auf der Schlachtbank des Krieges angeboten haben. Ein geringer Prozentsatz hat sich dem staatlich gewollten, geförderten oder geduldeten Irrsinn entgegengestellt, sei es Karl Liebknecht, der als einziger SPD Abgeordneter im Reichstag gegen die Kriegskredite stimmte oder - wenn auch erst spät - Oberst Claus Graf Schenk von Stauffenberg.

Heute braucht es viel weniger Zivilcourage. Eine friedliche Väterdemo, natürlich angemeldet, vor dem Amtsgericht Flensburg, tut es auch. Oder die Gründung des Väternotruf Deutschland, der bei heute monatlich über 60.000 Besuchern und über 300.000 Zugriffen, noch immer vorhandenen Dumpfbacken, Müttersöhnen und Müttertöchtern in Politik, Gerichtsbarkeit und Behörden, zum Tanz aufspielt. Dabei steht der Väternotruf in einer modernen Form des gewaltlosen Widerstandes in der Tradition von Mahatma Gandhi und Martin Luther King, gegen staatliche Väterdiskriminierung und für die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das tagtäglich - man mag es als demokratiegläubiger Laie nicht glauben, bis man es selber gesehen hat - von Staats wegen bis in die höchsten Gerichte mit Füßen getreten wird.

 

 


 

 

 

Tatort Feldmoching: In diesem Haus tötete der Vater sein Kind. Foto: Heddergott Vater tötet seinen Sohn und sich selbst

Blutbad nach der Bescherung

Am ersten Weihnachtsfeiertag hat ein 43-jähriger Mann aus München-Feldmoching seinen achtjährigen Sohn und dann sich selbst getötet - nachdem er einen Tag zuvor noch mit ihm den Heiligen Abend gefeiert hatte.

Von Monika Maier-Albang

Er hat mit seinem Sohn noch Weihnachten gefeiert - und muss da schon gewusst haben, dass es für den Achtjährigen kein nächstes Weihnachten mehr geben wird. Sein eigener Vater hat dem achtjährigen Michael am ersten Weihnachtsfeiertag das Leben genommen. Anschließend brachte sich der 43-jährige Münchner Roman S. in seinem Haus in Feldmoching selbst um.

Seit einiger Zeit lebten der 43-jährige Mann und seine 41 Jahre alte Frau getrennt und stritten um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Weihnachten sollte Michael diesmal beim Vater verbringen dürfen - so hatten es die Eltern verabredet. Nach SZ-Informationen hatte der Vater nur ein Besuchs-, kein Sorgerecht. Am 21. Dezember holte Roman S. seinen Sohn mit dem Zug in der Nähe von Rosenheim ab; dorthin war die Mutter nach der Trennung gezogen. Der Vater bewohnte das Einfamilienhaus seiner Eltern an der Feldmochinger Lerchenstraße. Am 25. Dezember würde er Michael zurückbringen, versprach er, als seine Ex-Frau ihm den Jungen übergab. Vermutlich hatte der Systemtechniker die Tötung seines Sohnes da schon geplant.

Gegen 14 Uhr am ersten Weihnachtsfeiertag sollte Roman S. seinen Sohn wieder zur Mutter zurückbringen. Als ihr Ex-Mann nicht kam, versuchte die Frau ihn telefonisch zu erreichen - vergeblich. Zwei Stunden wartete die Mutter, zunehmend besorgt. Gegen 16 Uhr benachrichtigte sie schließlich in Rosenheim die Polizei. Dort verständigte man die Münchner Kollegen. Zwar galt Roman S. eigentlich als zuverlässig. In letzter Zeit aber habe seine Ex-Frau bei ihm eine Wesensveränderung bemerkt, sagt Polizeisprecher Markus Dengler. Er sei immer unzugänglicher geworden und habe sich im Internet über Waffen informiert.

Die Beamten fahren in der Dämmerung zu dem Haus in der Lerchenstraße 63, das neben einer alten Fabrikhalle kurz hinter dem Bahnübergang liegt. Roman S. hat das Haus von seinen Eltern übernommen und wenig daran verändert: Am Fenster im ersten Stock steht ein Gummibaum, die Lampe dahinter hat Siebziger-Jahre-Dekor. Die Thujenhecke ist übermannshoch. Nur das Wohnzimmer im Erdgeschoss hat Roman S. für sich hergerichtet: Die Wände sind apricotfarben gestrichen und eine moderne Lampe ist aufgehängt. In diesem Zimmer werden die Beamten wenig später das tote Kind finden. In Raum nebenan stehen sie vor einem mit Lametta geschmückten Christbaum. Darunter liegt eine Modelleisenbahn, mit der Michael am Abend zuvor noch gespielt haben dürfte.

Die Polizisten versuchen zunächst, mit Klopfen und Klingeln Roman S. zu erreichen. Als niemand öffnet, blicken sie durch ein Fenster im Erdgeschoss und sehen das leblose Kind im Schlafanzug auf der Wohnzimmercouch liegen. Mit Hilfe der Feuerwehr brechen sie die von einem Windschutz umgebene Eingangstür auf. Doch für den Jungen gibt es keine Rettung mehr. Sein Vater hat ihn vermutlich schon am Vormittag umgebracht. Im Erdgeschoss liegt die Kinderleiche, im ersten Stock die des Vaters. Was die Beamten dort vorfinden, gleicht einer Inszenierung: Der Systemtechniker Roman S. hat sich im Kinderzimmer auf das Bett seines Sohnes gelegt, um zu sterben. Auf eine Kommode im Gang hat er zuvor feinsäuberlich Dokumente drapiert, die die Scheidung und den Sorgerechtsstreit betreffen. Daneben hat er seine Brieftasche hingelegt und ein Bild von seinem Sohn. Im Internet hinterlässt Roman S. zudem einen Abschiedsbrief mit Angriffen auf seine Frau, deren Anwalt und das Familiengericht.

Wie der 43-jährige Mann seinen Sohn umgebracht hat, war am Mittwoch noch nicht eindeutig geklärt. Der Junge hatte keine äußeren Verletzungen. Allerdings wurden im Haus Medikamentenschachteln gefunden; möglich ist daher, dass der Vater seinen Sohn vergiftet hat. Er selbst hatte offenbar geplant, sich mit Gas umzubringen. Die Polizisten fanden Roman S. mit einer Plastiktüte über dem Kopf; neben dem Bett stand eine hüfthohe Gasflasche mit einem Verbindungsschlauch, der zu der Tüte führte. Die Flasche war allerdings nicht aufgedreht. Eine Obduktion soll am heutigen Donnerstag klären, auf welche Weise der Vater seinen Sohn getötet hat und wie er sich selbst dann das Leben nahm. Um die Mutter des Jungen kümmern sich momentan Freunde.

(SZ vom 27.12.2007)

www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/201/149836/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer sich lange genug mit der an den bundesdeutschen Gerichten üblichen Praxis des Sorgerechtsentzugs nach §1671 BGB beschäftigt, für den liegt die Vermutung nach, dass

Die Vermutung liegt nahe, dass der achtjährige Michael heute noch leben würde, wenn dem Vater vom Familienrichter am offenbar zuständigen Amtsgericht Rosenheim nicht das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen worden wäre. Doch von solchen naheliegenden Überlegungen wollen die Verantwortlichen für die deutschlandweit noch immer übliche Praxis der Elternentsorgung nichts wissen und aus dem Bundesjustizministerium, dass in der Pflicht stände durch die Vorlage einer Gesetzesnovellierung in der der §1671 BGB ersatzlos gestrichen wird, sind schon gar keine nachdenklichen Worte zu hören. Ich wasche meine Hände in Unschuld, soll Pontius Pilatus nach der Überlieferung in der Bibel (Matthäus 27) gesagt haben und Jesus der Kreuzigung überantwortet haben.

Wir haben keine Schuld, so wird man es in der Kantine des Bundesjustizministeriums hören können, wenn sich das zuständige Fachreferat Kindschaftsrecht zur wohlverdienten Mittagspause trifft.

 

 


 

 

 

Aus Rache an der Ex-Frau: Vater tötet Mickey (8) und dann sich selbst

München - Wie hatte er sich auf Heiligabend gefreut. Und als es dann endlich soweit war – da war der kleine Michael (zärtlich „Mikey“ genannt) gar nicht mehr zu halten. Unter dem Christbaum probierte er sofort mit seinem Vater Roman S. (43) seine neue elektrische Eisenbahn aus. Bis es Zeit war, ins Bett zu gehen. 

Der mit Lametta geschmückte Christbaum steht noch dort, ebenso die Eisenbahn. Nur Mikey ist nicht mehr da. Mikey ist tot. Ermordet am Weihnachtsmorgen vom eigenen Vater, der anschließend Selbstmord beging.

Roman S. hinterließ einen Abschiedsbrief – eine hasserfüllte Abrechnung mit seiner Ex-Frau, mit der er erbittert ums Sorgerecht für Mikey gestritten hatte. Als für den Informatiker Roman S. und dessen Frau Monika (41) die Welt noch in Ordnung war, lebte die Familie in Bruckmühl (Landkreis Rosenheim).

Doch die Ehe scheiterte, die Scheidung nach dem Trennungsjahr war bereits vollzogen. Monika S. lebte mit Sohn Mikey in einem Landhaus in Stephanskirchen unweit von Rosenheim. Roman S. dagegen war allein nach München in sein Elternhaus in der Lerchenstraße zurück – ein altmodisches, aber blitzsauberes Siedlungshäuschen, das noch mit Ölöfen beheizt wurde. Mikey musste fortan zwischen seinen Eltern pendeln.

In letzter Zeit soll sich Roman S. verändert haben. Zwar hielt er sich weiterhin zuverlässig an alle Vereinbarungen. Doch hatte Monika S. dass Gefühl, dass der Ex „irgendwie spinnt“, wie sie später der Polizei sagte. Dennoch setzte sie ihr Söhnchen am 21. Dezember unbesorgt in den Zug nach München, wo er vom Vater vereinbarungsgemäß abgeholt wurde. Wie hätte sie auch ahnen können, dass Roman S. da bereits einen tödlichen Entschluss gefasst hatte…

Den Auslöser kennt die Mordkommission noch nicht, wohl jedoch das Motiv: Blanker Hass auf die Ex- Frau, die ihm in seiner Vorstellung das Liebste genommen hatte – sein Kind. So reifte in seiner fanatischen und egoistischen Liebe zu Mikey der grausame Plan, seine Ex-Frau zu „bestrafen“. Vermutlich in den frühen Morgenstunden des 25. Dezember wurde das Häuschen in der Lerchenstraße Schauplatz eines unfassbaren Verbrechens.

Als Mikey am Ersten Weihnachtsfeiertag um 14 Uhr nicht nach Hause gebracht wurde und Roman S. nicht ans Telefon ging, hatte Monika S. eine böse Vorahnung. Sie verständigte die Polizei. Um 17 Uhr klingelten Münchner Polizisten in der Lerchenstraße 63. Niemand öffnete. Sie schauten von außen ins Wohnzimmer und sahen Mikey. Im Schlafanzug lag er auf dem Sofa. Er war sehr blass, sah aus, als ob er schliefe.

Die Beamten traten die Tür ein – helfen konnten sie nicht mehr. Mikey war bereits seit Stunden tot – vermutlich vergiftet. Dafür sprechen aufgefundene Medikamente. Im Kinderzimmer im ersten Stock fanden sie Roman S. Er lag auf Mikeys Bett, hatte eine Plastiktüte über den Kopf gezogen. Er ist vermutlich erstickt. Eine graue Helium-Gasflasche samt Schlauch, die er neben das Bett gestellt hatte, hatte er nicht benutzt. Zur Klärung der Todesursache werden beide erst heute obduziert.

Vieles spricht dafür, dass Roman S. dieses infame Verbrechen schon länger geplant hat. Auf einer Kommode hatte er persönliche Papiere zurechtgelegt – darunter einen Stapel Sorgerechts-Akten, Geldbeutel, Ausweis, ein Bild von Mikey und den noch in der Weihnachtsnacht geschrieben Abschiedsbrief. Monika S. befindet sich derzeit in der Obhut von Freunden, wird psychologisch unterstützt. Ihr Platz im Beyhartinger Kirchenchor blieb gestern früh leer. Nie wieder wird ihr strahlender Solo-Sopran an Weihnachten in der Kirche erklingen. Nie wieder wird sie ein unbeschwertes Weihnachtsfest erleben können. Die fürchterliche Rache ihres Ex- Mannes – sie ist aufgegangen.

dop.

27.12.2007

www.tz-online.de/tzheute/art1061,340064

 

 


 

 

 

VATER TÖTET SEINEN SOHN NACH SORGERECHTSTREIT

In München tötete gestern ein 43 Jahre alter Vater seinen achtjährigen Sohn und dann sich selbst. "Hintergrund der Tat ist offensichtlich ein Sorgerechtsstreit um den Sohn", berichtete ein Polizeisprecher. Der Junge wurde im Haus des Informatikers tot auf der Couch neben dem Christbaum gefunden. Die Leiche des 43 Jahre alten Vaters lag im Bett des Sohnes.

Der Achtjährige, der bei seiner Mutter lebte, hatte über die Feiertage seinen Vater besucht und sollte am ersten Weihnachtstag zu der im Raum Rosenheim lebenden Frau zurückgebracht werden. Als dies nicht geschah und der Mann auch telefonisch nicht erreichbar war, verständigte die 41-Jährige die Polizei. Die Polizisten klingelten am Einfamilienhaus des Vaters, doch niemand öffnete. Schließlich sahen die Beamten durch ein Fenster die Leiche des Schülers im Wohnzimmer.

Später wurde der 43-Jährige tot mit einer Plastiktüte über dem Kopf im Bett des Sohnes im ersten Stock gefunden. Er hatte sich offenbar erstickt. Bei dem Kind wurden keine äußeren Verletzungen festgestellt. Eine Obduktion soll voraussichtlich nach den Feiertagen nähere Erkenntnisse über die Todesursache bringen.

Posteingang 26.12.2007

 

 


 

 

 

15.08.2007 

Privater Kampf gegen Spam-Mails

Mit unerwünschten Spam-Mails ärgern sich alle herum, die eine E-Mail-Adresse häufiger nutzen. Dabei ist es fast unmöglich effektiv gegen Spammer vorzugehen – fast. Wie FOCUSonline berichtet, geht ein Verbraucher aus München systematisch gegen den Missbrauch seiner E.Mail-Adresse vor.

Der Münchner Roman Stanowsky hat zunächst jedem deutschen Unternehmen, von dem er unerwünschte elektronische Werbung bekommt, mit einem Standard-Fragebogen geantwortet. Anti-Spam-Aktivisten haben dieses Standardformular entwickelt. Es verlangt das unerlaubt werbende Unternehmen auf, sämtliche Daten des Absenders zu sperren und genau Auskunft zu geben, woher diese Informationen stammen. Das entspricht dem Auskunftsrecht laut Bundesdatenschutzgesetz, welches jedem Bürger zusteht.

Aus Antworten darauf erfuhr er, seine Adresse ist Bestandteil einer Datensammlung, die an Online-Werbung interessierte Firmen im Internet kaufen können. Angeblich hätten die Besitzer sämtlicher E-Mail-Adressen, die in der Sammlung enthalten sind, jeglichem Werbe- und Newsletterempfang zugestimmt. Anbieter ist eine Hamburger Marketingagentur, die jedoch nicht erreichbar ist: E-Mail-Anfragen bleiben unbeantwortet, unter der Adresse, die im Impressum angegeben ist, kennt niemand diese Agentur.

Gegen diese Firma hat Stanowsky jetzt Strafanzeige gestellt, denn er hat nach eigenen Angaben niemals seine Zustimmung zur E-Mailwerbeflut gegeben. Laut FOCUSonline haben Insider zudem darauf hingewiesen, der für die Adressen-DVD der Marketingagentur verlangte Preis sei viel zu niedrig: 75,50 für 26 Millionen Adressen. "Wenn Daten zu einem solchen Preis verkauft werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Angebot unseriös ist“, erklärt Andreas Kneiphoff vom deutschen Direktmarketing-Verband DDV.

Allein das Einverständnis von so vielen Mail-Adressen-Besitzern rechtsgültig einzuholen, koste mehr, als der Verkauf einer solchen DVD einbringen könne, so Kneiphoff weiter. Normalerweise würden solche Adresslisten auch nicht verkauft, sondern nur vermietet. Schließlich stellten die Adressen "ein wesentliches Kapital von Marketingagenturen dar", welches sie nicht aus der Hand geben. Das Auftrag gebende Unternehmen kennt die E-Mail-Adressen daher in der Regel gar nicht.

Auf die Adresssammlung hereingefallen ist auch die Münchner Agentur Aida Media, die jetzt ebenfalls ihren Rechtsbeistand eingeschaltet hat. Misstrauisch wurde man, nachdem eine kleine Mailing-Aktion an Adressen aus der Sammlung sofort ein Dutzend wütender Beschwerden zur Antwort bekam. Seit Juni ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Betrugs gegen den Anbieter. Ergebnisse sind erst in einigen Monaten zu erwarten.

http://www.tariftip.de/News/22076/Privater-Kampf-gegen-Spam-Mails.html

 

Gefunden im Internet am 12.10.2008

 

 

Kommentar Väternotruf:

Erst der Kampf des Roman Stanowsky gegen Spam, dann eine Abrechnung mit der "Familienvernichtungsmafia". Das Leben ist manchmal härter als ein Kinofilm.

Auf eine aufhellende Erklärung der Staatsanwaltschaft zu der tödlich endenden Dynamik des Falles werden wir wohl wie immer in solchen Fällen vergeblich warten. Auf offizieller Seite dürfte keiner so richtig daran interessiert sein, Licht in das Dunkle zu bringen, denn das könnte auch so manches unliebsame Licht auf diese oder jene Person werfen, die in dem Fall involviert waren und das seine oder ihre zu dem tragischen Ende beigetragen hat. 

 

 


 

 


 

 

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1827/06 -

Bundesadler

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

des Herrn B...,

 

- Bevollmächtigte:

Anwaltskanzlei Zuck,

Vaihinger Markt 3, 70563 Stuttgart -

 

gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 20. Juni 2006 - 12 UF 767/06 -,

b) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 11. Mai 2006 - 12 UF 767/06 -

und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

 

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Präsidenten Papier,

die Richterin Hohmann-Dennhardt

und den Richter Hoffmann-Riem

 

am 26. September 2006 einstimmig beschlossen:

 

1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 11. Mai 2006 – 12 UF 767/06 – verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

2. Dadurch werden der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 20. Juni 2006 – 12 UF 767/06 - und der an das Bundesverfassungsgericht gerichtete Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos.

3. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.

4. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

 

Gründe:

I.

1

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Umgangsregelung, die zurzeit keine Übernachtung und keine Ferienaufenthalte seines dreijährigen Kindes bei ihm vorsieht.

2

1. Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Juni 2003 geborenen Sohnes. Dieser ist aus der 2002 zwischen dem Beschwerdeführer und der Kindesmutter geschlossenen Ehe hervorgegangen. Der Beschwerdeführer und die Kindesmutter leben seit Juni 2005 dauernd getrennt und haben die elterliche Sorge für das Kind weiterhin gemeinsam inne. Der Beschwerdeführer wohnt etwas mehr als 130 Kilometer vom Wohnsitz der Kindesmutter entfernt.

3

a) Mit - nicht angegriffenem - Beschluss vom 27. Januar 2006 hat das Amtsgericht Rosenheim dem Beschwerdeführer das Recht eingeräumt, mit seinem Sohn alle 14 Tage sonntags von 10.00 bis 18.00 Uhr und ab April 2006 am ersten und dritten Wochenende im Monat von Samstag 10.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr Umgang zu pflegen. Die Bedenken der Mutter, dass der Beschwerdeführer mit der Betreuung des zweieinhalbjährigen Sohnes nicht zurechtkomme, teile das Gericht nicht. Ein Kind dieses Alters habe ausreichende Möglichkeiten, auf sich aufmerksam zu machen, etwaige diesbezügliche sprachliche Defizite seien nicht vorgetragen. Der Vater habe in seiner Wohnung auch ein eingerichtetes Kinderzimmer. Die Vorwürfe der Kindesmutter, der Beschwerdeführer zeige ein das Kindeswohl beeinträchtigendes sexuelles Verhalten, seien im Einzelnen nicht aufklärbar. Es spreche nichts dafür, dass der Beschwerdeführer selbst für den Fall entsprechender sexueller Neigungen nicht in der Lage wäre, sich in Anwesenheit des Kindes entsprechend zu zügeln.

4

b) Diesen Beschluss haben die Kindesmutter mittels Beschwerde, der Beschwerdeführer mit Anschlussbeschwerde angefochten. Auf den gleichzeitig mit der Beschwerde gestellten Antrag der Kindesmutter hat das Oberlandesgericht München mit – nicht angegriffener – einstweiliger Anordnung vom 15. März 2006 die Vollziehung des amtsgerichtlichen Beschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt, soweit ab April 2006 ein Umgang mit Übernachtung angeordnet wurde.

5

c) Nach Anhörung der Kindeseltern durch den vorbereitenden Einzelrichter beließ es das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 11. Mai 2006 bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes bei dem durch das Amtsgericht Rosenheim angeordneten Umgang "zweimal monatlich am Sonntag". Ab Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes gewährte das Oberlandesgericht dem Beschwerdeführer Umgang an jedem ersten und dritten Wochenende im Monat von Samstag 10.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr, erstmals am dritten Wochenende des Monats Juni 2007. Zusätzlich regelte das Gericht einen Feiertagsumgang. Ab Einschulung des Kindes ordnete das Gericht auch einen Ferienumgang an.

6

Zentrales Problem des Umgangsstreites sei hier die Frage der Übernachtung des Kindes bei seinem Vater. Bei einem noch nicht einmal dreijährigen Kind spreche keine Vermutung dafür, dass die Übernachtung beim Umgangsberechtigten dem Kindeswohl diene. Vielmehr sei eine sorgfältige Einzelfallabwägung vorzunehmen und im Zweifel gegen den betreuenden Elternteil keine Übernachtung anzuordnen, wenn nachvollziehbare Gründe hiergegen vorgebracht würden. Das von der Kindesmutter behauptete Sexualleben des Beschwerdeführers stehe Übernachtungen des Kindes bei diesem nicht entgegen. Die Kindesmutter sei jedoch der Auffassung, dass Übernachtungen jetzt und in absehbarer Zukunft dem Kind schaden würden. Die Eltern lebten noch nicht lange getrennt und die Trennung sei sehr konfliktbeladen. Der Senat vermöge deshalb nicht auszuschließen, dass Übernachtungen im jetzigen Zeitpunkt dem Kind eher schaden als nützen würden. Andererseits erscheine ein Abwarten damit bis zum vierten Geburtstag des Kindes ausreichend. Das Kind habe so genügend Gelegenheit, sich an die Umgebung beim Vater zu gewöhnen und die Kindesmutter habe so genügend Zeit, das Kind hierauf vorzubereiten. Kürzere Umgangsintervalle festzulegen habe der Senat erwogen, jedoch als unpraktikabel und dem Beschwerdeführer kaum zumutbar verworfen, da dieser für einen Umgangstag ca. 500 Kilometer Fahrtstrecke zu bewältigen habe. Solange das Kind noch nicht zur Schule gehe, sei die Anordnung eines Ferienumgangs nicht angezeigt.

7

d) Die hiergegen vom Beschwerdeführer erhobene Anhörungsrüge wies das Oberlandesgericht München mit - angegriffenem - Beschluss vom 20. Juni 2006 zurück. Zugleich fasste es den Tenor seines Beschlusses vom 11. Mai 2006 "klarstellend" dahingehend neu, dass der Umgang "an jedem zweiten Sonntag im Monat" stattfindet.

8

2. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer die Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG. Ferner beantragt er den Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend, dass es bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren bei dem Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 27. Januar 2006 verbleibe.

9

3. Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung des Freistaates Bayern und der Kindesmutter Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, letztere hat die angegriffene Entscheidung verteidigt.

II.

10

Die zulässige Verfassungsbeschwerde wird zur Entscheidung angenommen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers geboten ist (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Zu dieser Entscheidung ist die Kammer berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind und die Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist (§ 93 c Abs. 1 BVerfGG).

11

1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 11. Mai 2006 verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.

12

a) Das Umgangsrecht eines Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl.BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <187 f.> ). Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl.BVerfGE 31, 194 <206> ). Können sich Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl.BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <187> ). Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 – 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 <663>; vom 5. Februar 2002 – 1 BvR 2029/00 -, FamRZ 2002, S. 809; vom 9. Juni 2004 – 1 BvR 487/04 –, FamRZ 2004, S. 1166 <1167>). Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt, wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 – 1 BvR 692/92 -, a.a.O.). Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl.BVerfGE 31, 194 <209 f.>).

13

Die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die von ihnen im Einzelnen vorgenommene Abwägung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen. Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl.BVerfGE 18, 85 <92 f.>). Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 <145> m.w.N.). Dabei müssen sie auch beachten, ob die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall dazu führt, dass der Umgang für den umgangsberechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird; hierzu kann es insbesondere dann kommen, wenn der Umgang aufgrund der unterschiedlichen Wohnorte der Eltern nur unter einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand ausgeübt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2002 – 1 BvR 2029/00 –, a.a.O.).

14

Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 <182>); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl.BVerfGE 84, 34 <49> ). Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalles auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl.BVerfGE 31, 194 <210> ). Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind in dem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit erhält, seine persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen. Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl.BVerfGE 55, 171 <182> ). Zwar ist es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, welchen verfahrensrechtlichen Weg sie wählen, um den Willen des Kindes zu ermitteln. Das Beschwerdegericht ist daher verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl.BVerfGE 55, 171 <182> ). Wenn es aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absieht, muss es anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 18. Januar 2006 – 1 BvR 526/04 -, FamRZ 2006, S. 605 <606>).

15

b) Diesen Maßstäben hält die angegriffene Entscheidung nicht stand. Soweit das Oberlandesgericht dem Beschwerdeführer Übernachtungs- und Ferienumgänge mit seinem Sohn versagt hat, hat es weder die materielle Bedeutung des Elternrechts noch seine Ausstrahlung auf die Verfahrensgestaltung hinreichend berücksichtigt.

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aa) Das Oberlandesgericht hat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2006 zu der Frage eines Ferienumgangs des Beschwerdeführers mit seinem Kind nur ausgeführt, solange das Kind noch nicht zur Schule gehe, sei die Anordnung eines Ferienumgangs "nicht angezeigt". Dieses Postulat wird nirgends näher begründet, auch nicht in dem die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers zurückweisenden Beschluss vom 20. Juni 2006. Hierzu hätte indes Anlass bestanden, weil der Beschwerdeführer in seiner Anhörungsrüge gerade bemängelt hatte, dass die Aussage, eine Ferienregelung sei nicht angezeigt, keine Begründung sei. Es ist angesichts der fehlenden Begründung nicht ersichtlich, ob das Oberlandesgericht berücksichtigt hat, wie weit reichend ein Ausschluss eines Ferienumgangs bis zur Einschulung des Kindes den Beschwerdeführer in seinem Elternrecht beschränkt, und dass diese Entscheidung - hätte sie Bestand - noch für mehrere Jahre nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 1696 Abs. 1 BGB und damit nur dann abänderbar ist, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.

17

Auch die Begründung des Oberlandesgerichts für den Ausschluss von Übernachtungen des Kindes beim Beschwerdeführer bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes begegnet durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

18

Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, dass es sich in der in Rechtsprechung und Literatur streitig beurteilten Frage von Übernachtungen eines noch nicht eingeschulten Kindes beim Umgangsberechtigten der Ansicht anschließe, die dies von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig mache. Im vorliegenden Fall lebten die Eltern noch nicht lange getrennt und die Trennung sei sehr konfliktbeladen. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass die Argumente der Kindesmutter nur vorgeschoben seien, das Kind sei durch die Trennung der Eltern schon sehr belastet, habe einen Rückfall in der Sauberkeitserziehung erlitten und sei Fremdübernachtungen nicht gewohnt; er komme jede Nacht zu ihr ins Bett, brauche Ruhe, Kontinuität und Bezugssicherheit, wozu zum Beispiel die Einschlaf- und Aufwachrituale dienten. Die Einwände seien jedoch "plausibel" und es sei "allgemein bekannt", dass derartige Verhaltensweisen bei Kindern in diesem Alter anzutreffen seien. Das Gericht vermöge "deshalb nicht auszuschließen, dass Übernachtungen im jetzigen Zeitpunkt dem Kind eher schaden als nützen würden".

19

Diese Argumentation greift indessen von Verfassungs wegen zu kurz. Sie berücksichtigt die Bedeutung des Elternrechts des Beschwerdeführers unzureichend.

20

Bereits die vom Oberlandesgericht gewählte Formulierung lässt besorgen, dass es davon ausgegangen sein könnte, ein Übernachtungsumgang eines Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil müsse schon dann ausgeschlossen werden, wenn lediglich möglich ist, dass die Übernachtung dem Kind eher schadet als nützt. Dies würde die Anforderungen, die an die im Rahmen der Regelung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 BGB erforderliche Interessenabwägung zu stellen sind, verkennen, weil das Gericht sich mit der bloßen Möglichkeit überwiegender Nachteile für das Kind begnügt, ohne der Frage weiter nachzugehen.

21

Das Oberlandesgericht hat ferner zwar die nicht unerhebliche Entfernung des Wohnorts des Beschwerdeführers von dem der Kindesmutter in seiner Entscheidung angesprochen. Hierauf gestützt hat es aber ausdrücklich die Alternative verworfen, "kürzere Umgangsintervalle…z.B. einmal wöchentlich" anzuordnen, weil ihm dies "unpraktikabel" und dem Beschwerdeführer "kaum zumutbar" erschien. Diese Begründung lässt eine Befassung einerseits damit vermissen, ob auch der Beschwerdeführer eine solche Regelung als unzumutbar empfunden hätte, andererseits, ob nicht gerade die Fahrtzeiten für einen Umgang mit Übernachtung streiten könnten. Denn vorliegend bleiben Beschwerdeführer und Kind nach Abzug der Reisezeit nur noch etwa fünf Stunden Umgangszeit alle 14 Tage, was einer faktischen Umgangseinschränkung zumindest sehr nahe kommt und die Regelung in die Nähe einer Umgangsrechtsbeschränkung nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB rückt, die aber nur zulässig ist, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist.

22

Der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist auch nicht zu entnehmen, ob das Oberlandesgericht geprüft hat, welche positiven Auswirkungen Übernachtungsumgänge für das Kind haben könnten, ob also deren Durchführung mittelfristig nicht auch zur Entspannung der Situation und damit zur Entlastung des Kindes beitragen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 – 1 BvR 487/04 -, a.a.O., S. 1167).

23

bb) Das Oberlandesgericht hat ein Verfahren gewählt, das nicht dazu geeignet war, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu schaffen.

24

Es hat aus den von der Kindesmutter geschilderten Verhaltensweisen des Kindes den Schluss gezogen, dass ein Übernachtungsumgang dem Kind eher schadet als nützt. Dabei ist das Oberlandesgericht möglichen alternativen Ursachen für diese Verhaltensweisen nicht weiter nachgegangen, was indes geboten gewesen wäre. Dies hätte nicht zwingend durch Einholung eines Sachverständigengutachtens geschehen müssen. Aber das Oberlandesgericht war zumindest gehalten, den tatsächlichen Willen des Kindes zu ermitteln. Zwar hat dieser bei einem Kleinkind eher geringes Gewicht in Bezug auf eine etwaige Selbstbestimmung des Umfangs seines Umgangs mit dem umgangsberechtigten Elternteil. Jedoch könnte ein etwaiger dahingehend vom Kind ausdrücklich oder indirekt geäußerter Wunsch Ausdruck von Bindungen zum Beschwerdeführer sein, die es geboten erscheinen lassen können, auch Übernachtungsumgänge anzuordnen. Diesen Willen hätte das Oberlandesgericht durch eine Anhörung des im Entscheidungszeitpunkt fast drei Jahre alten Kindes (vgl. dazuBVerfGE 55, 171 <182> ), zumindest aber durch einen dem Kind nach § 50 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FGG bestellten Verfahrenspfleger in Erfahrung bringen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2005 – 1 BvR 1986/04 -, FamRZ 2005, S. 1057 <1058>). Jedenfalls die Bestellung eines Verfahrenspflegers hätte umso näher gelegen, als das Jugendamt schon in seiner Stellungnahme vom 28. Oktober 2005 angeregt hatte, dem Kind einen Verfahrenspfleger zu bestellen, weil das Kind durch die Konflikte der Eltern sehr belastet wirke, und auch das Oberlandesgericht selbst in den Gründen seiner Entscheidung ausführt, dass die Trennung sehr konfliktbeladen sei, was anhand des Akteninhalts und aufgrund der sehr massiven von der Kindesmutter gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe auch nachvollziehbar ist.

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c) Der Beschluss vom 11. Mai 2006 beruht auf der festgestellten Verletzung des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Oberlandesgericht bei Beachtung der sich aus dem Elternrecht des Beschwerdeführers ergebenden Anforderungen zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.

26

2. Da der Beschluss vom 11. Mai 2006 schon Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt, kann dahinstehen, ob die Entscheidung darüber hinaus gegen Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG verstößt.

27

3. Mit der hiernach gebotenen Aufhebung des Beschlusses wird zugleich der angegriffene Beschluss vom 20. Juni 2006 gegenstandslos. Die auf § 95 Abs. 2 BVerfGG beruhende Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht gibt diesem auch Gelegenheit, bei seiner erneuten Entscheidung über das Umgangsrecht an den Wochenenden den Tenor eindeutig zu fassen.

28

4. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist mit der stattgebenden Entscheidung erledigt.

29

5. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen der Verfassungsbeschwerde beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG. Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl.BVerfGE 79, 365 <366 ff.>).

30

Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 93 d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG).

 

Papier Hohmann-Dennhardt Hoffmann-Riem

 

 

 

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1827/06 vom 26.9.2006, Absatz-Nr. (1 - 30), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060926_1bvr182706.html

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