Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Freising

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Freising 

Domberg 20

85354 Freising

 

Telefon: 08161 / 180-01

Fax: 08161 / 180-235

 

E-Mail: poststelle@ag-fs.bayern.de

Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/fs/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Freising (09/2023)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern hinter den Bergen bei den sieben Zwergen eigentlich Steuern, wenn die von der CSU - Staatsminister Georg Eisenreich - angeführte Bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

Amtsgericht Freising - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

23.05.2015

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Landshut

Oberlandesgericht München

 

 

Direktor am Amtsgericht Freising: Stefan Priller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Freising / Direktor am Amtsgericht Freising (ab 01.08.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1996 als  Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1996 als Richter am Amtsgericht Erding - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.04.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.04.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Erding aufgebührt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2021 als Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt. 19.07.2021: "Herr Dr. Priller begann seinen Dienst in der Bayerischen Justiz am 1.9.1993 bei dem Landgericht Landshut und wechselte zu Beginn des Jahres 1996 zur Staatsanwaltschaft Landshut. Im Anschluss war er zwischen 1999 und 2003 als Richter am Amtsgericht Erding tätig. In der Folgezeit war er bis Mitte 2011 als Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Ausbildung der Rechtsreferendare in München tätig. Hierauf wechselte er wieder in die Praxis an das Amtsgericht Erding, zuletzt als dessen stellvertretender Direktor. Zum 1.8.2021 übernimmt er das Amt des Direktors des Amtsgerichtes Freising. ..." - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/landshut/presse/2021/2.php. Amtsgericht Freising - 2022: Familiensachen - Abteilung 4.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Freising: Manfred Kastlmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Freising / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2012, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.08.1996 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs? 2010: Familiensachen - Abteilung 2. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freising - http://www.kreis-freising.de/fileadmin/docs/Politik/2008/Jugendhilfeausschuss.pdf 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Freising 14 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Amtsgericht Freising ist für den Bereich des Landkreises Freising mit Ausnahme des Flughafens München zuständig. Für den Bereich des Flughafens München ist das Amtsgericht Erding zuständig.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Freising

 

 

Väternotruf Freising

Michael Baleanu

Erdinger Str. 30A

85356 Freising

Handy: 0179-2356536

Tel. tagsüber: 089 / 26213484

E-Mail: baleanu@kessr.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Christian Bleichner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Christian Bleichner nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2015 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2015 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Christian Bleichner nicht aufgeführt. 

Regina Gabriel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.01.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 17.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Michael Geltl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Freising (ab 01.03.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2011 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Michael Geltl nicht aufgeführt. 2016: Familiensachen.

Manfred Kastlmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Freising / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2012, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.08.1996 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs? 2010: Familiensachen - Abteilung 2. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freising - http://www.kreis-freising.de/fileadmin/docs/Politik/2008/Jugendhilfeausschuss.pdf 

Kirstin Kleine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.06.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 19.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 19.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Freising - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 19.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Familiensache am Familiengericht Freising - 1 F 986/08 - www.maennerpartei.eu. 2010, ..., 2015: Familiensachen - Abteilung 1.

Rudolf Meier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Freising (ab 15.10.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.10.1994 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. 2011: Familiensachen - Abteilung 4 - Adoptionen. 

Karin Mey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Freising (ab 01.08.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.08.2010 als Richterin am Amtsgericht Freising - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2010 als Richterin am Amtsgericht Freising - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2010 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 202 ab 01.08.2010 als Richterin am Amtsgericht Freising - halbe Stelle - aufgeführt.

Stefan Priller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Freising / Direktor am Amtsgericht Freising (ab 01.08.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1996 als  Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1996 als Richter am Amtsgericht Erding - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.04.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.04.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Erding aufgebührt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2021 als Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt. 19.07.2021: "Herr Dr. Priller begann seinen Dienst in der Bayerischen Justiz am 1.9.1993 bei dem Landgericht Landshut und wechselte zu Beginn des Jahres 1996 zur Staatsanwaltschaft Landshut. Im Anschluss war er zwischen 1999 und 2003 als Richter am Amtsgericht Erding tätig. In der Folgezeit war er bis Mitte 2011 als Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Ausbildung der Rechtsreferendare in München tätig. Hierauf wechselte er wieder in die Praxis an das Amtsgericht Erding, zuletzt als dessen stellvertretender Direktor. Zum 1.8.2021 übernimmt er das Amt des Direktors des Amtsgerichtes Freising. ..." - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/landshut/presse/2021/2.php. Amtsgericht Freising - 2022: Familiensachen - Abteilung 4.

Christian Reidel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2018 unter dem Namen Christian Reidel nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2015 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2015 als Richter am Amtsgericht Freising - teilweise abgeordnet - aufgeführt.

Boris Schätz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 01.03.2003 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Familiensachen - Abteilung 5 - Adoptionen. 14.02.2011: Jugendstrafsachen. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freising - http://www.kreis-freising.de/fileadmin/docs/Politik/2008/Jugendhilfeausschuss.pdf. 09.04.2017: "Richter Boris Schätz ließ keinen Zweifel daran, wie sehr ihm die Freizeitgestaltung bestimmter junger Leute missfällt, die immer wieder durch Freising ziehen, die Stadt unsicher machen, dabei straffällig werden und regelmäßig bei ihm auf der Anklagebank landen. So wie der bereits zweimal wegen Drogendelikten vorgeahndete, 18-jährige Schüler, der sich in der Jugendschöffensitzung des Amtsgerichts verantworten musste - weil er abermals mit Marihuana erwischt worden war und zusätzlich einem anderen 17-Jährigen bei einer verabredeten Prügelei zwei Schneidezähneausgeschlagen hatte. "Lernt ihr eigentlich mal was aus solchen Sachen?", fragte der Jugendrichter: "Wie wäre es einfach mal mit friedlich in einen Biergarten setzen, Steintürme an der Isar bauen oder Fußball spielen? Habt ihr nichts Besseres zu tun, als euch ständig zum Schlägern zu verabreden?"" - https://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/amtsgericht-freising-wie-im-wilden-westen-1.3457919 

Manuela Stangl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Freising (ab 01.06.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. 2011: Familiensachen - Abteilung 5. 2020: Familiensachen - Abteilung 2.

Jakob Wanderer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - Zweigstelle Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs? "... am 02.02.2011 fand eine Hauptverhandlung im einem Strafverfahren gegen unseren Geschäftsführer, Herrn Baleanu, wegen mutmaßlicher Beleidigung eines Anwalts, der den Sohn des Herrn Baleanu in einer Unterhaltssache vertritt. .... Dieser Antrag und die Bezeichnung des Anwalts als Organ der Unrechtspflege, ... - eine Strafe in Höhe von 4250 EUR ...  Die ... wirkende Staatsanwältin forderte sogar das Doppelte. .... Immerhin hatte die Verhandlung auch einen positiven Aspekt: Der Landgerichtsarzt aus Landshut konnte die Vermutung ... , unser Geschäftsführer leide an "querulatorischem Wahn" nicht bestätigen." - www.maennerpartei.eu

Tanja Weihönig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2010, ..., 2022) - ab 01.06.2005 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.08.2007 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2022 ab 16.08.2007 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011: Familiensachen - Abteilung 3.

 

 

Richter auf Probe: 

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Freising:

1 F - Kirstin Kleine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.06.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 19.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 19.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Freising - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 19.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Familiensache am Familiengericht Freising - 1 F 986/08 - www.maennerpartei.eu. 2010, ..., 2015: Familiensachen - Abteilung 1. 

2 F - Manuela Stangl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Freising (ab 01.06.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. 2011: Familiensachen - Abteilung 5. 2020: Familiensachen - Abteilung 2.

Manfred Kastlmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Freising / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2012, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.08.1996 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs? 2010: Familiensachen - Abteilung 2. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freising - http://www.kreis-freising.de/fileadmin/docs/Politik/2008/Jugendhilfeausschuss.pdf  

3 F - Tanja Weihönig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2010, ..., 2020) - ab 01.06.2005 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.08.2007 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2020 ab 16.08.2007 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011: Familiensachen - Abteilung 3.

4 F - Stefan Priller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Freising / Direktor am Amtsgericht Freising (ab 01.08.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1996 als  Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1996 als Richter am Amtsgericht Erding - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.04.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.04.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Erding aufgebührt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2021 als Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt. 19.07.2021: "Herr Dr. Priller begann seinen Dienst in der Bayerischen Justiz am 1.9.1993 bei dem Landgericht Landshut und wechselte zu Beginn des Jahres 1996 zur Staatsanwaltschaft Landshut. Im Anschluss war er zwischen 1999 und 2003 als Richter am Amtsgericht Erding tätig. In der Folgezeit war er bis Mitte 2011 als Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Ausbildung der Rechtsreferendare in München tätig. Hierauf wechselte er wieder in die Praxis an das Amtsgericht Erding, zuletzt als dessen stellvertretender Direktor. Zum 1.8.2021 übernimmt er das Amt des Direktors des Amtsgerichtes Freising. ..." - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/landshut/presse/2021/2.php. Amtsgericht Freising - 2022: Familiensachen - Abteilung 4.

Rudolf Meier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Freising (ab 15.10.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.10.1994 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. 2011: Familiensachen - Abteilung 4 - Adoptionen.  

5 F - Manuela Stangl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Freising (ab 01.06.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. 2011: Familiensachen - Abteilung 5.

Boris Schätz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.03.2003 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Familiensachen - Abteilung 5 - Adoptionen. 14.02.2011: Jugendstrafsachen. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Freising - http://www.kreis-freising.de/fileadmin/docs/Politik/2008/Jugendhilfeausschuss.pdf

6 F -

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Freising tätig:

Christian Baier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Landshut (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.10.2002 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2002 als Richter am Amtsgericht Landshut aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Landshut - http://www.landkreis-landshut.de/Landkreis-Einrichtungen/Kreisorgane/AusschuesseundGremien/Jugendhilfeausschuss.aspx?view=~/custom/orgdata_ausschuss/personendaten&EID={DBE7ED55-DDE4-4B93-A87F-FD93A9E85683}. Namensgleichheit mit: Christian Baier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein (ab 01.04.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2008 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt.

Gudrun Bocci (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht München / 26. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011, ..., 2013) - ab 01.04.1989 Richterin am Amtsgericht Freising. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2006 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Freising aufgeführt (2009: Familiengericht - Abteilung 2 O-Z.) Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.02.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 26. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2012: Beisitzerin - 26. Zivilsenat - Familiensenat.

Hartmut Dihm (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Freising / Familiengericht / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Freising (ab 01.12.1995, ..., 2008) - 7.-9.10.2011: "Justiz und interkulturelle Kompetenz" - Evangelische Akademie Bad Boll

Stefan Ehrhardt (Jg. 1963) - Richter am Amtsgericht Freising (ab 01.03.1996, ..., 2008)

Freiherr von Christoph Feilitzsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landshut (ab 01.06.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.1978 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt.

Martin Gleixner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Freising / Direktor am Amtsgericht Freising (ab 01.12.1995, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1975 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt.

Gründler (geb. ....) -  Richterin am Amtsgericht Freising / Familiengericht (ab , ..., 2007) - Birgit Gründler ?

Manfred Kastlmeier (Jg. 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 16.05.2003, ..., 2008) - ab 16.08.1996 Richter am Amtsgericht Freising

Herbert Lachner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Freising (ab 01.07.1979, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1979 als Richter am Amtsgericht Erding und zugleich als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt aufgeführt.

Stefan Lorenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Dachau / Familiengericht - Abteilung 1 (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1993 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.03.1993 als Richter am Amtsgericht Dachau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Gerhard Michael (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Freising (ab 01.07.1977, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1977 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.

Markus Michl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 01.04.2003 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2018 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Amtsgericht Freising - 2009: Familiensachen - Abteilung 3 En-N.

Gerald Miosga (geb. 17.10.1940) - Richter am Amtsgericht Freising (ab 02.03.1973, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.10.1949 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt.

Sabine Mittlmaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1997 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 01.07.1997 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2016 als aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Erding aufgeführt. Amtsgricht Freising - 2011: Familiensachen - Abteilung 6.

Claudia Saponjic (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Landau an der Isar (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 01.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Freising - Elternzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Eggenfelden - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Landau an der Isar - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Susanne Schimkus-Morkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2002 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Möglicherweise zeitlich auch Regierungsdirektorin beim Bayrischen Staatsministerium der Justiz. Ab 01.10.2011: Beendigung der Dienstermäßigung am Oberlandesgericht München.

Christian Seiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1998 als Richter am Amtsgericht Landshut - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2008 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2008 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2017 als  Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: 12. Zivilsenat - Familiensenat. Ludwig Kroiß; Christian Seiler; "Das neue FamFG", Nomos 2008, "FamFG / FGG / ZPO", Nomos 2008. FamRZ 22/2012: Kommentar zu BGH VII ZB 84/10. 31.05.2017: "Amtsgericht unter neuer Leitung ... Seiler war ab 1995 als Richter und Staatsanwalt in Landshut tätig, ehe er als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in das Justizausbildungszentrum in München wechselte.Seit 2008 war er als Richter am Oberlandesgericht München, hauptsächlich im Familienrecht, tätig. Bekannt wurde er durch zahlreiche Veröffentlichungen, vor allem im Erb- und Familienrecht. Seit 2014 wirkt er als Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg. ..." - https://www.merkur.de/lokales/freising/freising-ort28692/freising-christian-seiler-neuer-amtsgerichtsdirektor-8365369.html. 2018: Amtsgericht Freising - Familiensachen. "Dr. Christian Georg Seiler wurde am ....1969 in ... geboren und machte 1988 am Gymnasium: Ruperti-Gymnasium Mühldorf/Inn Abitur. Sodann studierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München von 1988 bis 1992 Rechtswissenschaft. Von 1989 bis 1992 war er Stipendiat der Hanns-Seidl-Stiftung. Sein erstes Staatsexamen legte er im September 1992 in München ab. Im Anschluss war er Rechtsreferendar beim Landgericht Traunstein ab April 1993 und legte sein zweites Staatsexamen 1995 ab. Seit 2021 Richter am Bayerischen Oberlandesgericht. Im September 1995 trat er in die Bayrische Justiz ein, von 1995 bis 1997 als Proberichter beim Landgericht Landshut (Zivilkammer). 1997 bis 2001 als Staatsanwaltschaft Landshut. 2001 bis 2003 als Richter am Amtsgericht Landshut (Familienrichter). 2003 bis 2010 als Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare im Justizausbildungszentrum in München (seit 2008 als Richter am Oberlandesgericht München). 2011 bis 2017 als Mitglied des 12 Zivilsenats (Familiensachen). 2017 bis 2020 als Direktor des Amtsgerichts Freising. Von 2021 bis 2022 war Dr. Christian Seiler Richter am Bayerischen Oberlandesgericht in München. Seit Juli 2022 ist er Vors. Richter am OLG München. Von 2004 bis 2006 erfolgte die Promotion an der Universität Passau bei Frau Prof. Dr. Müßig zum Thema: „Der Begriff der Schenkung im Rahmen des § 2287 BGB“. Im Anschluss war Seiler Lehrbeauftragter der Universität Passau; seit 2014 hat er einen Lehrauftrag an der Universität Regensburg in den Schwerpunkten Familienrecht und Prozessrecht. Er ist Mitautor im Handbuch des FA-FamR von der 7. bis zur 11. Auflage und Mitautor des Thomas/Putzo ZPO seit 2011. Seit September 2019 ist Christian Seiler Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, für die er bereits seit vielen Jahren als Autor (Abhandlungen und Anmerkungen zu BGH-Entscheidungen) tätig ist." - https://www.famrz.de/die-famrz/herausgeber/christian-seiler.html. Namensgleichheit mit: Dr. Ulrike Wiringer-Seiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 31.05.1989 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Freising - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt.  

Nicole Siebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.08.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt (Jugendstrafsachen). Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 19.08.1999 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2019 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2019 als Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. 2010: Ehrenvorstand - http://www.bruecke-muenchen.de/Vorstand.htm - 2017: Vertretungsberechtigter Vorstand - Hilmar Buch, Geschäftsführer - Dr. Jürgen Haupt, Informationen über weitere Vorstandsmitglieder nicht mehr zu finden. 2017: Familiensachen - Abteilung 521. 2019: Familiensachen.

Ulrike Sporer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Erding / Familiengericht (ab , ..., 2009, 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Richterin am Amtsgericht Freising - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2003 als Richterin am Amtsgericht Erding - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig.

Lore Sprickmann Kerkerinck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 16.03.2017, ..., 2017) - vorher Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern. Fachbereich Rechtspflege - www.beamtenfachhochschule.bayern.de. Im Handbuch der Justiz 1994, 1998 und 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.05.2008 als Direktorin am Amtsgericht Freising aufgeführt. 2017: Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums des Deutschen Richterbundes - http://www.drb.de/wir-ueber-uns/verband/drb-praesidium.html

Dr. Ulrike Wiringer-Seiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 31.05.1989 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Freising - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christian Seiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Freising / Direktor am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1998 als Richter am Amtsgericht Landshut - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2008 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2008 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 31.05.2017: "Amtsgericht unter neuer Leitung ... Seiler war ab 1995 als Richter und Staatsanwalt in Landshut tätig, ehe er als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in das Justizausbildungszentrum in München wechselte.Seit 2008 war er als Richter am Oberlandesgericht München, hauptsächlich im Familienrecht, tätig. Bekannt wurde er durch zahlreiche Veröffentlichungen, vor allem im Erb- und Familienrecht. Seit 2014 wirkt er als Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg. ..." - https://www.merkur.de/lokales/freising/freising-ort28692/freising-christian-seiler-neuer-amtsgerichtsdirektor-8365369.html.

Susanne Zeller-Kasai (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Landshut / Familiengericht - Abteilung 4 (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.1989 als Richterin am Amtsgericht Ebersberg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.1989 als Richterin am Amtsgericht Freising - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.01.1989 als Richterin am Amtsgericht Landshut - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. 

 

 

Rechtspfleger:

Herr Graf - Rechtspfleger am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2010, 2011)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Dachau

überregionale Beratung

http://familienberatung-dachau.de

 

 

Familienberatung Freising

überregionale Beratung

http://familienberatung-freising.de

 

 

Familienberatung Garching

überregionale Beratung

http://familienberatung-garching.de

 

 

Familienberatung Haar

überregionale Beratung

http://familienberatung-haar.de

 

 

Familienberatung Landshut

überregionale Beratung

http://landshut-familienberatung.de

 

 

Familienberatung München

überregionale Beratung

http://familienberatung-muenchen.de

 

 

Familienberatung Unterschleißheim

überregionale Beratung 

http://familienberatung-unterschleissheim.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Bahnhofstr. 20 

85354 Freising

Telefon: 08161 / 53879-30

E-Mail: eb-freising@caritasmuenchen.de

Internet: http://www.caritas-freising.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention

Mitarbeiter/innen - 2022: Anja Bungartz-Pippig und Alexandra Myhsok - Kreisgeschäftsführung

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Freising e.V.

Major-Braun-Weg 12 

85354 Freising 

Telefon: 08161 / 92955

E-Mail: kinderschutzbund-freising@freenet.de

Internet: https://kinderschutzbund-bayern.de/kreis-und-ortsverbaende/

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung bei Gewalt

Mitarbeiter/innen - 2022: Frau Eva Bönig

 

Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung der Erzdiözese München und Freising

Kesselschmiedstr. 10 

85354 Freising

Telefon: 08161 / 3366

E-Mail: freising@eheberatung-oberbayern.de

Internet: http://www.eheberatung-oberbayern.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Partnerberatung, Krisenintervention

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsstellen sind gut geeignet für Leute, die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien

Untere Hauptstraße 10

85386 Eching

Telefon: 089 / 319000-5600

E-Mail: beratungsstelle@eching.de

Internet: http://www.beratungsstelle.eching.de

Träger: Gemeinde

Angebote: gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Kinder und Jugendliche, Telefonische Beratung

Mitarbeit - 2023:  - Martina Halbreiter - Leitung, Diplom-Sozialpädagogin und Familientherapeutin

 

 

Landratsamt Freising - Amt für Jugend und Familie -

Landshuter Str. 31

85356 Freising

Telefon: 08161 / 600-253

E-Mail: amtjugendfamilie@kreis-fs.de

Internet: http://www.kreis-freising.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerberatung, Eheberatung, Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung

 

 

Familienberatung Ismaning - Außenstelle -

Landshuter Str. 31 

85356 Freising

Telefon: über 089 / 960799-50,-51

E-Mail: info@familienberatung-ismaning.de

Internet: http://www.familienberatung-ismaning.de

Träger: Zweckverband Kommunaler Schwangerenberatungsstellen der Region München Nord/Ost

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sexualberatung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Partnerberatung

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Freising (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Freising für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Freising (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

 

Verfahrensbeistände: 

 

Brigitte Böttcher

Bestellung am Amtsgericht Freising durch Richter Geltl (2016)

 

 

Jutta Jauch-Sieger

Ass. jur

Zugspitzstr. 140

85591 Vaterstetten

Bestellung am Amtsgericht Ebersberg, Amtsgericht Freising, Amtsgericht München

Bestellung am Amtsgericht Freising (2019, 2020)

Offenbar verbandelt mit "Anwalt des Kindes München e.V." - http://www.anwaltdeskindes-muenchen.de

2013: Zweiter Bayerischer Familienrechtstag der Hanns-Seidel-Stiftung. Podiumsdiskussion - http://www.rak-nbg.de/cmsupload/img/Programm.pdf

http://www.hss.de/politik-bildung/themen/themen-2012/zweiter-bayerischer-familienrechtstag-der-hanns-seidel-stiftung-gerechtigkeit.html

 

 

Ruth Kübelbäck

Sozialpädagogin  

85560 Ebersberg

Internet: http://www.anwaltdeskindes-muenchen.de/html/verfahrenspfleger_innen.html

Bestellung am Amtsgericht Ebersberg, Amtsgericht Freising, Amtsgericht München  

Frau Kübelbäck wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Bestellung als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Freising durch Richterin Mittlmaier, Richterin Kleine (2015).

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

Peter A. Menzel

Dr. Diplom-Psychologe

Zentnerstr. 17

80798 München

Praxisgemeinschaft Familienpsychologie

Christiane Hertkorn - Diplom-Psychologin

Stefan Holzer - Diplom-Psychologe

Dr. Peter A. Menzel - Diplom-Psychologe

Carola Partale - Diplom-Psychologin

Internet: http://praxisgemeinschaft-familienpsychologie.de

Internet: http://praxis-hertkorn.de

Ehemals verbandelt gewesen mit der sogenannten Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie - GWG - www.gwg-institut.com/in-muenchen.htm - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Erding, Amtsgericht Freising, Amtsgericht München, Amtsgericht Rosenheim

(ab , ..., 2003, ..., 2008)

Wird vom Väternotruf noch nicht empfohlen.

Beauftragung am Amtsgericht Freising durch  Richterin Zeller-Kasai am 13.03.2007

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Freising

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Freising

Frauenhaus Freising

Straße: 

85300 Freising

Telefon: 08161 / 91212, 3158

E-Mail: frauenhaus-freising@web.de

Internet: http://www.frauen-in-freising.de

Träger: Arbeitskreis für Fraueninteressen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Gruppenarbeit, Sozialberatung

 

 

Kinderschutzbund Freising

Frau Dr. Dillkofer 

Kinderschutzbund Freising (ab , ..., 2007) 

 

 

 


 

 

 

Freisinger Amtsgericht schafft Anlaufstelle für juristische Fragen

 30.06.2023

Willkommen beim Bürgerservice: Amtsgerichtsdirektor Stefan Priller mit (v. l.) den Mitarbeiterinnen Isabella Pfanzelt, Anita Forell sowie Bürgerservice-Leiterin Veronika Lampe. Sie und zwei weitere Kolleginnen kümmern sich um die Belange der Bürger.

Juristische Themen sind für Laien schwer zu verstehen. Nun hat das Amtsgericht Freising eine Anlaufstelle für Fragen geschaffen: den Bürgerservice.

Freising – Wie leite ich eine Klage ein? Was ist eine Verteidigungsanzeige? Wie füllt man das Formular vom Nachlassgericht richtig aus? Antworten auf diese Fragen erhalten Bürger seit März im neuen Servicebüro am Amtsgericht Freising. Seither wurden knapp 400 Anfragen beantwortet, etwa fünf pro Tag.

„Der Bürgerservice ist eine zentrale Anlaufstelle, damit die Bürger für allgemeine Fragen nicht in die einzelnen Fachabteilungen gehen müssen“, erklärt Amtsgerichtsdirektor Stefan Priller beim Termin vor Ort. Konkret sind die Mitarbeiterinnen im Bürgerservice Ansprechpartnerinnen für Fragen zu Zivil-, Familien- sowie Nachlassverfahren. Gerade bei Letzteren sei der Bedarf an Unterstützung groß.

...

Das Ziel der neuen Servicestelle der Justizbehörde ist so nicht nur die Entlastung der einzelnen Abteilungen, sondern vor allem die niedrigschwellige Auskunft und Beratung. Trotz Digitalisierung – in Zivil- und Familiensachen kommt am Amtsgericht ab Herbst die elektronische Akte – sei eine direkte Anlaufstelle sinnvoll, so Priller. ...

https://www.merkur.de/lokales/freising/freising-ort28692/freising-amtsgericht-schafft-anlaufstelle-fuer-juristische-fragen-92372725.html

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilung 2 vom 19.07.2021

Ernennung des Richters Dr. Stefan Priller zum Direktor des Amtsgerichts Freising

Herr Dr. Priller begann seinen Dienst in der Bayerischen Justiz am 1.9.1993 bei dem Landgericht Landshut und wechselte zu Beginn des Jahres 1996 zur Staatsanwaltschaft Landshut. Im Anschluss war er zwischen 1999 und 2003 als Richter am Amtsgericht Erding tätig. In der Folgezeit war er bis Mitte 2011 als Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Ausbildung der Rechtsreferendare in München tätig. Hierauf wechselte er wieder in die Praxis an das Amtsgericht Erding, zuletzt als dessen stellvertretender Direktor. Zum 1.8.2021 übernimmt er das Amt des Direktors des Amtsgerichtes Freising. Herr Dr. Priller, so Präsident Dr. Clemens Prokop, ist auf Grund seiner bisherigen Verwendungen und der dabei gewonnenen Erfahrung bestens für das neue Amt gerüstet. Der Landgerichtspräsident hob bei Übergabe der Urkunde die Bedeutung einer funktionierenden Gerichtsbarkeit hervor und wünschte Dr. Priller eine glückliche Hand bei der Ausübung seines künftigen Amtes. Direktor eines Amtsgerichts zu sein, so Dr. Prokop, beinhalte zwar angesichts immer komplexer werdender Anforderungen an die Organisation einer Behörde große Herausforderungen, sei aber wegen der damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten gleichwohl „eine der schönsten Aufgaben in der Justiz“.

Peter Pöhlmann

Vorsitzender Richter am LG

Pressesprecher

Herr Präsident Dr. Clemes Prokop (rechts) mit dem neuen Direktor des Amtsgerichtes Freising, Dr. Stefan Priller

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/landshut/presse/2021/2.php

 

 

 


 

 

 

Veranstaltungen Zentrum der Familie Freising

Trennung und Scheidung - juristisch beleuchtet

· Was heißt getrennt leben?

· Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

· Wie werden Unterhalt und Sorgerecht geregelt?

· Was wird aus der ehelichen Wohnung?

Diese und zahlreiche weitere Fragen stellen sich, wenn sich Ehepaare scheiden lassen. Ein Familienrichter gibt dazu an dem Abend kompetente Informationen und beantwortet die Fragen der Teilnehmer/innen.

Anmeldung erforderlich!

Termin: Do, 03.07.08 von 20.00-22.00 Uhr

Teilnahmegebühr: 6,50

Hartmut Dihm

Raum: Zentrum der Familie, Saal

Kammergasse 16

85354 Freising

 

http://freising.keb-muenchen.de/716/kbw/zdffreising/veranstaltung/-/22117/

 

 

 


 

 

 

 

Leitsätze des Runden Tisches* beim Familiengericht Freising

für Pflegekindverhältnisse unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – Art. 6 GG; Art 8 MRK

(Freisinger Pflegekindschafts-Leitsätze)

 

Vorbemerkung:

 

Seit Juni 1996 befasst sich der Runde Tisch des Familiengerichts Freising als interdisziplinärer Arbeitskreis mit akuten Problemen von Familien in Trennung und Scheidung und insbesondere den Möglichkeiten, wie den davon betroffenen Kindern bestmöglich Hilfe geleistet werden kann. Teilnehmer des Runden Tisches sind unter Anderem das Amt für Jugend und Familie Freising, die im Landkreis tätigen freien Beratungsstellen, der Kinderschutzbund, Frauenhaus und Notruf für Frauen und Mädchen, die örtlich zuständige Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder sowie interessierte Rechtsanwälte und Anwältinnen.

 

Das Projekt, das weitgehend durch den Landkreis Freising finanziert wird, verfolgte ursprünglich zwei Ziele:

Krisenmanagement für auseinanderdriftende Familien in der ersten Trennungsphase, gerade in der die streitenden Eltern die Bedürfnisse ihrer Kinder aus den Augen verlieren,

Organisation des begleiteten Umgangs, insbesondere bei drohender Gewalt, bei Missbrauch oder Umgangsverweigerung.

Inzwischen versteht sich der Arbeitskreis als interdisziplinäres Diskussions- und Fortbildungsforum, zu dem in geeigneten Fällen Sachverständige eingeladen werden.

 

Nach mehr als 10 Jahren Zusammenarbeit kann folgende positive Bilanz gezogen werden:

Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation und Vernetzung der fachspezifischen Kapazitäten,

Synergieeffekte durch die Koordination der Hilfemaßnahmen,

Intensivierung der Durchführung begleiteter Umgangskontakte,

Deutliche Entlastung für das Familiengericht, insbesondere im Bereich der Organisation des betreuten Umgangs.

 

 

I.

 

Der Ausgangspunkt aller Überlegungen zur Gestaltung der Beziehungen eines Pflegekindes zu seiner Herkunftsfamilie ist, dass Familien sich in Entwicklung befinden. Die Herkunftsfamilie und in ihr das Kind weisen eine bestimmte Entwicklung auf, die zu einem bestimmten Zeitpunkt die Inpflegegabe des Kindes angeraten erscheinen lässt. Die Pflegefamilie hat ebenfalls eine Entwicklungsgeschichte. Ein Wechsel des Kindes von einem Familiensystem in das andere kann für beide Familien eine Krise bedeuten. Diese Gefahr droht besonders bei traumatisierten Kindern in Folge von Gewalt, massiver Vernachlässigung oder häufig wechselnden Bezugssystemen mit einhergehenden Verlustängsten. Risiken und Chancen müssen also gleichermaßen bewältigt bzw. ergriffen werden, um (weiterem) Verlust emotionaler Sicherheit, von Vertrauen und an Beziehungsfähigkeit entgegen zu wirken.

Pflegefamilien sind aus der Sicht von Kindern Kernfamilien mit zwei Kernen. Unabhängig davon, wie sich die Beziehungen zwischen dem Kind in der Pflegefamilie und seiner Herkunftsfamilie konkret gestalten, wird diese für seine weitere Entwicklung von Bedeutung bleiben. Das gilt auch für den Extremfall eines vollständigen Kontaktverlustes, wie aus der Forschung über Adoptivkinder bekannt ist. Das gilt erst recht für die Option, nach Beendigung des Pflegeverhältnisses in die Herkunftsfamilie zurückzuwechseln. Daher ist eine ganzheitliche Sicht der Beziehungen zur Herkunftsfamilie einzunehmen und auch das Bild von der Herkunftsfamilie, das dem Pflegekind vermittelt wird, zu berücksichtigen.

Unter diesem Blickwinkel sind die von einem Teil der Fachliteratur verwendeten Begriffe „Ergänzungsfamilie“ (zeitlich befristete Pflege mit gutem Kontakt zur Herkunftsfamilie) und „Ersatzfamilie“ (Dauerpflege bei gestörter Beziehung zur Ursprungsfamilie) zu würdigen. Wegen des verfassungsrechtlich stets geltenden Rückführungsgebots ist innerhalb des dynamischen Entwicklungsprozesses die tatsächliche Einordnung der beiden Begriffe immer wieder zu überprüfen.

 

II.

 

Für Herkunftseltern, ihre Kinder und die Pflegeeltern besteht ein abgestufter Grundrechtsschutz nach Art. 1, 2 und 6 GG, Art. 8 MRK.[1] Ein staatlicher Eingriff in das Elternrecht darf nur zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stattfinden (Elternprimat). Es gibt kein „Recht des Kindes auf optimale Erziehung“: Grundsätzlich können Eltern frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihres Kindes gestalten, auch wenn das Kind dadurch Nachteile erleidet.[2]

Von seinen Herkunftseltern darf ein Kind nur getrennt werden, wenn das elterliche Fehlverhalten ein Ausmaß erreicht, dass das Kind beim Verbleib in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist.[3] Art und Ausmaß staatlicher Eingriffe sind nach dem Verhältnismäßigkeitsgebot stets am Grad des Versagens der Eltern und daran zu orientieren, was im Interesse des Kindes geboten ist.

Dabei ist das Grundrecht des Kindes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu schützen und abträgliche Folgen aus dem Erziehungsversagen der Eltern so weit wie möglich auszuschließen.[4]

Aus der Sicht dieser verfassungsrechtlichen Dimension muss staatliches Handeln (Jugendamt, Familiengericht) stets dem Gebot eines effektiven Grundrechtsschutzes Rechnung tragen und die Gefahr der Entwertung materieller Grundrechtspositionen – die sog. normative Kraft des Faktischen – vermeiden. Dies gilt insbesondere in Eilverfahren.[5]

Die staatliche Inobhutnahme eines neugeborenen Kindes stellt einen äußerst schwerwiegenden Eingriff dar und darf vor Anhörung und gegen den Willen der Eltern nur erfolgen, wenn eine unmittelbare Gefährdung tatsächlich festgestellt worden ist.[6]

Die Inpflegenahme eines Kindes ist als grundsätzlich vorübergehende Maßnahme zu beenden, sobald die Umstände dies erlauben. Alle Durchführungsmaßnahmen haben das Ziel der Zusammenführung der leiblichen Eltern mit ihrem Kind anzustreben. Jederzeit muss versucht werden, durch helfende, unterstützende Maßnahmen die (Wieder-) Herstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern zu erreichen.[7] In dieser Hinsicht ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Pflegekindes und denen der Eltern auf Zusammenführung der Familie herzustellen. Kein Elternteil hat Anspruch auf Maßnahmen, die der Gesundheit und Entwicklung des Kindes schaden würden.[8]

Ein Sorgerechtsentzug darf nur so lange aufrechterhalten bleiben, soweit das im konkreten Fall erforderlich ist, um eine mit der Herausnahme aus der Pflegefamilie verbundene Gefahr für das Kindeswohl abzuwenden.[9] Dabei kann nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Prüfung geboten sein, ob im Einzelfall eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB genügt, um der Gefahr für das seelische Wohl des Kindes zu begegnen. Damit soll verhindert werden, dass das persönliche, insbesondere das seelische Wohl eines Kindes, das in der Pflegefamilie seine Bezugswelt gefunden hat, durch eine Herausnahme zur Unzeit gefährdet wird.[10]

Lebt ein Kind seit längerem bei seinen Pflegeeltern, kann die sofortige Trennung von der Pflegefamilie negative Auswirkungen auf sein physisches und psychisches Wohl haben. Dennoch müssen die Gerichte stets prüfen, ob eine Zusammenführung der Herkunftseltern mit dem Kind möglich ist, die die Belastung des Kindes so weit wie möglich vermindert. Bei der Rückführungsentscheidung ist dem Elternrecht und der Grundrechtsposition des Kindes ebenso wie dem Grundrecht der Pflegefamilie Rechnung zu tragen. Ein Verstoß gegen die Grundrechte der Pflegeeltern aus Art. 6 Abs. 1+3 GG wird nur in Ausnahmefällen angenommen werden können, so etwa wenn Pflegeeltern während einer jahrelangen Dauerpflege das Kind betreut haben oder andere ins Gewicht fallende Umstände die Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie verbieten.[11] Dabei sind nicht nur die unmittelbaren Auswirkungen der Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern mit einzubeziehen, sondern auch die langfristigen Auswirkungen einer dauerhaften Trennung von seinem leiblichen Elternteil. Es entspricht grundsätzlich dem Kindesinteresse, die familiären Beziehungen eines in Pflege befindlichen Kindes zu seinem leiblichen Elternteil aufrecht zu erhalten, weil der Abbruch derartiger Beziehungen die Trennung des Kindes von seinen Wurzeln bedeutet. Der Ausschluss des Umgangsrechts des leiblichen Elternteils ist nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt.[12]

Zu beachten ist, dass das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein muss. Auch wenn die Trennung von seiner unmittelbaren Bezugsperson für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet, darf dies allein nicht genügen, die Herausgabe des Kindes zu verweigern, weil andernfalls die Zusammenführung von Kind und Eltern immer dann ausgeschlossen wäre, wenn das Kind seine „sozialen Eltern“ gefunden hätte. Mit Blick auf das betroffene Kindeswohl ist vielmehr zu differenzieren, ob das Kind von der Pflegefamilie in den Haushalt seiner Eltern oder in eine andere Pflegestelle wechseln soll. Im zuerst genannten Fall ist die Risikogrenze weiter zu ziehen, wohingegen bei letzterer Konstellation (nur) mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss.[13]

 

III.

 

Die Beachtung dieser verfassungsrechtlichen Grundsätze bedeutet für die Praxis der Hilfemaßnahmen nach § 33 SGB VIII folgende Aufgaben:

 

Die Auswahl von Pflegeeltern muss sich an deren Fähigkeit, die besondere Belastung der Integration des Pflegekindes unter Beachtung seiner Entwicklungsgeschichte zu bewältigen, und an deren Akzeptanz orientieren, das Kind zum bestmöglichen Zeitpunkt in die Herkunftsfamilie zurückzuführen. Dazu benötigen sie umfassende Informationen über das Kind und dessen Herkunftsfamilie vor Beginn des Pflegeverhältnisses im Rahmen des Möglichen.

Diese Aufgabe obliegt ausschließlich den Fachkräften der Pflegekinderdienste.

Sowohl Pflegeeltern als auch Herkunftseltern haben Anspruch auf eine dauerhafte fachliche Begleitung. Diese beinhaltet auch die Herstellung oder Förderung bereits vorhandener Schutzfaktoren wie stabilisierender Eigenschaften des Kindes oder Verfügbarkeit eines sozialen Stützsystems. Neben den regelmäßigen Hilfeplangesprächen nach § 36 SGB VIII ist eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Fachberatung – gegebenenfalls in Verbindung mit Umgangsbegleitung – sicherzustellen, die auf freie Familienberatungsstellen übertragen werden kann. In Krisensituationen ist die gerichtliche Bestellung eines Verfahrenspflegers in Erwägung zu ziehen.

Sowohl Pflege- als auch Herkunftseltern müssen auf ein jederzeit vorhandenes Beratungs- und Unterstützungsangebot zurückgreifen können und davon Kenntnis haben. Soweit freie Beratungsstellen einbezogen sind, ist deren

Verschwiegenheitspflicht zu beachten. An dieser fachlichen Begleitung können neben den Fachkräften der Pflegekinderdienste und den Beratungsstellen freier Träger auch Verfahrenspfleger im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs beteiligt werden.

In der gesamten Beziehungsstruktur des Pflegekindverhältnisses ist in einer systemorientierten Betrachtungsweise besonders zu achten auf die Vermeidung von Schuldzuweisungen und Abwertungen der Herkunftseltern durch die Pflegeeltern und umgekehrt: Das Verhalten des Einzelnen in beiden Kernfamilien wird erst im Zusammenhang mit dem Verhalten Anderer im Rückkoppelungsprozess verständlich. Hinzuwirken ist auf die Bewusstwerdung des dynamischen Entwicklungsprozesses in beiden Kernfamilien, aber auch in Bezug auf die eingeschränkte rechtliche Sicherheit für die Pflegeeltern infolge des Rückführungsgebots. Dies gilt gleichermaßen nach der Rückführung des Pflegekindes. Besuchskontakte gegen den nachhaltig erklärten Willen des Kindes können dessen Gefühle von Ohnmacht und Ausgeliefertsein verstärken, können damit die Selbstwert- und Autonomieentwicklung gefährden und zu einer Re-Traumatisierung führen. Die Begleitung des Umgangs kann emotionale Sicherheit nur durch eine dem Kind vertraute Begleitperson gewährleisten.

Diese Aufgabe stellt sich den beteiligten Fachberatungskräften, gegebenenfalls aber auch Familienrichtern und –richterinnen sowie den Rechtsanwälten und Anwältinnen der Parteien.

Eine den Kindesinteressen gerecht werdende Rückführung des Pflegekindes erfordert einen behutsamen Kontaktaufbau bei gestörter Beziehung zur Herkunftsfamilie und eine sorgsame Kontaktpflege unter Berücksichtigung der Vulnerabilität (Verletzbarkeit) des Kindes, aber auch der Nutzung von Schutzfaktoren. Sie soll erst dann stattfinden, wenn für das Kind von den leiblichen Eltern keine traumatisierende Wirkung mehr und räumliche, emotionale und soziale Sicherheit zu erwarten ist, sich also eine sichere Bindung zu den leiblichen Eltern zu entwickeln begonnen hat. Gegebenenfalls muss eine Rückführung zur Unzeit durch die Veranlassung einer Verbleibensanordnung gemäß § 1632 Absatz 4 BGB verhindert werden.

In diesen Entscheidungsprozess sollen Sachverständige einbezogen werden. Die Beratungs- und Hilfemaßnahmen sind deshalb daran zu orientieren, dass das Kind im Rückführungszeitpunkt (wieder) eine gesicherte Beziehung zur Herkunftsfamilie besitzt. Anzustreben ist eine den Kindesinteressen gerecht werdende Kontaktpflege zu beiden Kernfamilien. Gleichzeitig darf keine erhebliche Störung der gewachsenen Bindung zur Pflegefamilie mehr zu befürchten sein.

Dies sicherzustellen ist Aufgabe aller damit befassten Fachkräfte.

 

* unter freundlicher Mitwirkung von

Dipl.Psych. Carola Partale Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie

Dipl.Psych. Wilfried Griebel Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) München

Dr. Karl-Heinz Brisch Ludwig-Maximilians-Universität München, Haunersche Kinderklinik

 

Stand Januar 2007

 

 

 

 


 

 

 

Reportage

Der verlorene Sohn

Bei einer Kindesentführung ins Ausland stößt das deutsche Recht an seine Grenzen: Eine Mutter, die eher ins Gefängnis geht, als den Aufenthalt des Jungen zu verraten – ein verzweifelter Vater und ein Urteil, das keinem nützt

Von Bernd Kastner

Werner Kapp sagt, er habe diese Ahnung schon lange gehabt. Trotzdem brachte er Sven an jenem Tag in den Kindergarten, wie alle zwei Wochen, wenn das Kind vom Vater zur Mutter wechselt. Sven, vier Jahre alt, lebt eine Woche hier, eine Woche dort.

Es ist der Rosenmontag 2004, und irgendwann an diesem Tag holt Elena Kapp den Kleinen vom Kindergarten ab, doch fährt sie nicht nach Hause. Seither wartet der Vater auf ein Lebenszeichen des Jungen. Eineinhalb Jahre später wird die Mutter in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Sie nimmt auf der Anklagebank Platz, ihr gegenüber der Vater ihres Kindes. Sie schaut ihn nicht an. Welchen Beruf üben Sie aus?, fragt der Richter. "Zurzeit bin ich Mutter."

Diesen Beruf kann Elena Kapp jedoch nicht mehr ausüben. Seit Juni sitzt sie in Neudeck, dem Frauengefängnis von München, man beschuldigt sie, ihren Sohn ins Ausland entführt zu haben. Die Mutter ist die Einzige in dem Münchner Gerichtssaal, die weiß, wo Sven ist. Sie lässt eine Erklärung verlesen: "Ich weise darauf hin, dass ich Sven nicht an den Vater ausliefern werde." Lieber Gefängnis.

Am 23.Februar 2004 holte Elena Kapp den Jungen vom Kindergarten ab - Tags darauf erreicht sie Bulgarien. Svens Vater hat ihn seitdem nicht mehr gesehen.

Die Geschichte der Familie, die nie eine richtige werden sollte, beginnt in einer Disco in Bukarest. 1998 arbeitet Kapp in Rumänien, er ist Programmierer. Am Wochenende ist Zeit zum Tanzen, und ihm fällt diese Frau auf, jung ist sie, attraktiv und intelligent. Der Mann aus dem Erdinger Moos, damals 32, und die 23-jährige bulgarische Studentin Elena verlieben sich. Die Gefühle erkalten bald. Doch da ist Elena schon schwanger.

Sie diskutieren über eine Abtreibung, und später wird Kapp sagen, Sven sei "kein Wunschkind" gewesen. Doch die Frau will das Kind. Das Paar geht nach Deutschland und bezieht eine Wohnung im Haus seiner Eltern nahe des Münchner Flughafens. Elena lernt schnell Deutsch, die werdenden Eltern schöpfen Hoffnung, heiraten, fahren in den Flitterwochen nach Venedig.

„Ich hasse die Familie“

Die Hochzeit sei der größte Fehler ihrer Mandantin gewesen, wird die Anwältin der Mutter später sagen. Hätte sie ihr Kind unverheiratet und in Bulgarien geboren, säße sie jetzt nicht im Knast. Im Januar 2000 kommt Sven zur Welt. "Als der Bub in meinem Arm lag", sagt der Vater, "da war es ein Wunschkind."

Zwischen Svens Geburt und seinem Verschwinden liegen vier Jahre. Jahre des Streits. 200.000 Ehen scheitern pro Jahr in Deutschland, 170.000 Kinder stehen zwischen Vater und Mutter. Dass Sven bald wie ein Waise leben muss, aus der Trennung eine Tragödie wird, ahnt zunächst niemand.

250 bis 300 Entführungen von Kindern im Jahr aus oder nach Deutschland werden offiziell registriert, die Zahlen steigen seit Jahren. Von sogar 2.000 bis 3.000 solcher Fälle geht die Selbsthilfegruppe "Vermisste Kinder" aus. Die Leiterin Monika Bruhns sagt: "Oft geht es den Eltern nicht ums Wohl des Kindes, sondern darum, den anderen zu bestrafen, zu verletzen, kaputt zu machen."

Als sie noch gemeinsam lebten, hält Elena Kapp dem Vater vor, sich weder um sie noch das Kind zu kümmern. Sie müsse immer zu Hause bleiben, er gebe ihr zu wenig zum Essen, schlage sie sogar. Mehrmals erstattet sie Anzeige bei der Polizei, flüchtet ins Frauenhaus.

Werner Kapp bestreitet alle Schläge und wirft der Mutter vor, Sven zu vernachlässigen. Einmal habe er den Jungen inmitten von Glasscherben sitzend vorgefunden. Er installiert eine Kamera, um das Verhalten der Mutter zu dokumentieren, die Bilder liefern keinen Beweis. Der Vater schämt sich.

 

» Es gibt einen einzigen Mann für mich, das ist mein Sohn. «

Schreibt die Mutter Elena Kapp in ihrem Abschiedsbrief

Eine Familientherapeutin hat einen Satz der Mutter notiert: "Ich hasse die Familie Kapp. Ich werde alles daran setzen, die Familie fertig zu machen." Elena fühlt sich von der Schwiegermutter erniedrigt. Von psychischer Gewalt spricht der Familienrichter aus Freising, notiert aber: "Eine Flucht der Mutter mit Sven nach Bulgarien ist nicht ernsthaft zu befürchten."

Minutiös regeln Gerichte, bei wem das Kind wie lange sein soll, die Eltern treffen sich nur in Beratungsstellen und vor Gericht. Sie lehnen Therapeuten und Gutachter ab, ausgerechnet die, die ihnen helfen könnten, bombardieren sie mit Vorwürfen: parteiisch! Rassistisch!

Als Sven vier ist und der Vater bereits mit seiner neuen Partnerin lebt, mit der er ein weiteres Kind hat, besucht ein Gerichtsgutachter erneut die zerstörte Familie Kapp. Er zeichnet das Bild eines schüchternen, leidenden Kindes. Sven stottert, kaut an den Nägeln, macht in die Hose, wacht nachts auf, hat Angst. Wochenlang übergibt er sich, steckt die Faust in den Mund und sagt: "Ich will spucken."

Im Kindergarten hält er keine Regel ein, ist unsicher und unkonzentriert. Sven sagt zu dem Psychologen: Ob seine Eltern ihn immer lieb hätten, wisse er nicht: "Bei meinem Papa gefällt es mir am besten, aber bei meiner Mama auch." Er will bei beiden wohnen. "Wir sind beide schuld, dass es Sven so schlecht geht", gibt der Vater zu Protokoll. Der Gutachter bezeichnet die Eltern zwar "prinzipiell als erziehungsfähig", doch registriert er Kindswohlschädigung durch ihren zwanghaften Kampf gegeneinander.

Die Mutter fürchtet, dass das Gericht ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzieht. Vor Gericht wird sie sagen: Ich hatte doch dieses Recht, also durfte ich mit Sven gehen. Sie wird hören, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht viel wert ist, weil sie trotzdem verpflichtet ist, dem Vater den Umgang zu ermöglichen.

Sven müsse etwas gewusst haben, sagt der Vater. "Papa, wenn ich in Bulgarien bin, dann seh’ ich dich ja gar nicht mehr", habe er am letzten gemeinsamen Wochenende gesagt. "Wie kommst du denn darauf?", habe der Vater geantwortet, "Papa lässt dich doch nicht allein!"

Zwei verfeindete Anwältinnen

Am 23.Februar 2004 fährt Elena Kapp zum Münchner Busbahnhof, tags darauf erreicht sie Bulgarien. Den Jungen hat sie dabei. Ihrem damaligen Freund hinterlässt sie einen Abschiedsbrief: "Es gibt einen einzigen Mann für mich, das ist mein Sohn." Ihrer Anwältin schreibt sie: "Ich habe mein Vertrauen in die deutschen Gerichte verloren."

Svens Geschichte ist auch eine Geschichte der Anwältinnen. Vor den Familiengerichten und im Strafprozess, in dem der Vater Nebenkläger ist, treten Cornelia Strasser für die Mutter und Petra Kuchenreuther für den Vater gegeneinander an. "Wir sind bestens befeindet", erklärt Strasser. Kuchenreuther sagt: "Ich gebe ihr nicht die Hand. Ich traue ihr nicht."

Kuchenreuther tritt selbst in den Zeugenstand, sie glaubt, ihr Gegenpart sei in die Flucht verwickelt. "Das ist ein Verbrechen am Kind", sagt sie. Strasser argumentiert: "Ich denke, dass ein so kleines Kind zu seiner Mutter gehört." Die Anwälte kämpfen um, nicht für das Kind. Sie bauen keine Brücken.

"Die Schärfe hat Frau Strasser ins Verfahren gebracht", sagt der Familienrichter. Er sei überzeugt, Strasser habe "einen Anteil daran, dass das arme Kind jetzt mehrere Monate ganz auf die Eltern verzichten muss". Zum ersten Mal in seiner Karriere erlässt der Richter einen Haftbefehl, um die Herausgabe des Kinds zu erzwingen.

Von jetzt an telefoniert Werner Kapp viel, verschickt Faxe und E-Mails, an die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, an den Ministerpräsidenten, schreibt "Eilt sehr" darüber und macht sechs Ausrufezeichen. "Ich bin kurz vorm Verzweifeln", faxt er an den Bundeskanzler. Im Mai 2004 eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen "Entziehung Minderjähriger".

Werner Kapp führt durch seinen Heimatort, über den die Flugzeuge donnern. Zeigt, wo sie gewohnt haben, eine typische Vorortsiedlung, jeder kennt jeden. Er öffnet das Gartenhäuschen mit Svens Spielsachen. Zu Hause, sagt er, liege noch das Weihnachtsgeschenk, ein Gabelstapler, Sven hat ihn sich gewünscht.

Werner Kapp, der das Programmieren gelernt hat und erkennen muss, dass sich seine und Svens Zukunft nicht mehr programmieren lässt, spricht leise, jedes Lächeln wirkt gequält. Wo ist der Bub? Wie geht es ihm? Geht er in den Kindergarten? Er sagt, er dürfe sich nicht zu sehr hineinsteigern, seiner neuen Familie zuliebe.

Christian Schmidt-Sommerfeld, Chef der Münchner Staatsanwaltschaft, erklärt, dass nach deutschem Recht auf Kindesentzug bis zu fünf Jahre Haft stehen. Was aber würde mit Sven passieren, fragt er, wenn man die Mutter verhaftet? "Hier stößt das Recht an seine Grenzen." Dennoch erlassen die Ermittler einen europaweiten Haftbefehl.

 

 

"Die strafrechtliche Schiene ist im Sinne des Kindswohls selten das geeignete Vehikel." Hans-Michael Veith sagt das. Es gibt in Deutschland für alles eine Behörde, sogar für Kindsentführungen. Veith leitet beim Generalbundesanwalt eine Abteilung, die auf Basis internationaler Abkommen versucht, diplomatischer Mittler zu sein zwischen Ländern und Rechtssystemen.

Ziel ist, dass der andere Staat deutsche Sorgerechts-Urteile anerkennt. Das dauert. "Der Zeitfaktor", sagt Veith, "spielt eine große Rolle." Ein Jahr sei die entscheidende Grenze. Wenn ein Kind einmal so lange von einem Elternteil fern gehalten wurde, werde aus Unrecht schnell Recht. Oft wollten die Gerichte das Kind dann nicht wieder aus seiner Umgebung herausreißen.

Ein Jahr! Die Zeit rennt dem Vater davon. Das Familienverfahren könnte in Bulgarien weitergehen, doch die Mutter ist verschwunden. Kapp engagiert in Sofia einen Anwalt und drei Detektive, die Suche wird sein Leben. Bei der bulgarischen Polizei will er Vermisstenanzeige aufgeben und erhält zur Antwort: Das Kind ist doch bei seiner Mutter.

Verzweifelt klappert Kapp in Bulgarien Kindergärten ab. Was, wenn er ihn fände? "Ich weiß es nicht", sagt der Vater. Er weiß auch nicht, wie er sich eine Zukunft mit dem Sohn vorstellen soll, nur so viel weiß er: Ein Lebenszeichen wünscht er sich, ein Foto, einen Anruf vielleicht, und sonst das, was für Sven am besten ist.

Die Spur der Mutter findet sich erst im Juni 2005 wieder. Sie fliegt nach Zypern in den Urlaub. Ohne Sven. Bei der Einreise wird sie verhaftet, bald nach Deutschland ausgeliefert.

Das Frauengefängnis Neudeck liegt direkt unterhalb vom Nockherberg, dem Münchner Bierberg. Frau Kapp begrüßt ihre Anwältin mit Küsschen links, Küsschen rechts. Die Mutter wirkt nicht bitter, eher siegessicher, fröhlich fast, sagt, sie habe sich abgefunden mit der Haft, ein paar Monate noch, glaubt sie.

Ihrem Ex-Mann gehe es nicht ums Kind, sonst hätte er sie nicht ins Gefängnis werfen lassen. "Ihm geht es um persönliche Rache, weil ich nicht gehorcht habe in der Ehe." Harte Worte, und doch wirkt sie weich, jetzt in diesem Besuchszimmer. Man kann sie sich gut als sorgende Mutter vorstellen.

Sven gehe es jetzt viel besser, sagt sie. All die Auffälligkeiten seien verschwunden. Nach seinem Vater frage er nicht mehr, Deutsch zu sprechen habe er aufgehört, als sie deutsche Filme mit ihm anschauen wollte, habe er protestiert: Das versteh’ ich nicht!

Da lachen Mutter und Anwältin, es klingt wie das Kichern zweier Freundinnen. Natürlich, sagt Elena Kapp, "das Kind braucht seinen Vater und er das Kind". Ja, es sei "grauenhaft" für den Vater, den Sohn so lange nicht zu sehen. Und ja, wahrscheinlich werde Sven psychische Schäden davontragen, "dagegen kann man nichts machen".

Versuch eines Handels

Ihre Worte, ihre Gesten deuten nicht auf den geringsten Zweifel an ihrem Handeln. Sie opfert sich und ihr Kind, um eine Zukunft mit dem Kind zu haben. Irgendwann. Wenn der Vater zustimmt, dass die beiden sich regelmäßig sehen, Sven aber in Bulgarien bleibt, wäre eine Lösung möglich, sagt sie. Nur dann.

Zwei Tage später sitzen sich Svens Mutter und Vater wieder im Gerichtssaal gegenüber, letzter Verhandlungstag. Die eine Seite hat das Gefängnis als Druckmittel, die andere den Jungen. Keiner sagt, ich verzichte auf ein Stück meines Rechtes, damit das Kind wieder Eltern bekommt. "Sie hat einen starken Charakter", sagt Elena Kapps letzter Freund im Zeugenstand. "Wenn sie etwas machen wollte, hat sie das gemacht."

Eine Familientherapeutin beschreibt Elena Kapps Standpunkt: "Ich bin die Mutter, und das Kind gehört zur Mutter." Die Zeugin erinnert sich, wie die Eltern einander das Kind abkaufen wollten: Was willst du für Sven, habe der Vater gefragt – die Mutter hätte auf den Unterhalt verzichtet. "Für mich", sagt die Therapeutin, "war das Opfer der Sven." Es ist selten, dass jemand von Sven spricht.

Elena Kapp beantwortet Fragen erst kurz vor der Urteilsverkündung, auch die ihres Ex-Mannes. Wie geht es Sven? Zum ersten Mal in den drei Gerichtstagen schaut sie ihn an, sagt: "Ich habe gehört, dass es ihm gut geht."

Ihre Anwältin plädiert auf Freispruch. Ihre Mandantin habe nicht gewusst, dass die Flucht strafbar ist. Sie argumentiert mit dem "entwürdigenden" Leben im Vater-Haus, spricht von "Leibeigenschaft" und "Herrenmenschenattitüde".

Strafrichter Robert Grain aber wertet die Flucht als "Selbstjustiz". Sie habe gewusst, dass sie Unrecht tue, "so dumm sind Sie nicht!". Sie solle doch ihre Strategie zumindest in der zweiten Instanz ändern und Sven nicht mehr verstecken, schließlich sei ihr Tun ein "Dauerdelikt": Nach Ende der Haft sei ein neuer Prozess zu erwarten. Aus den Worten des Richters spricht kein Zweifel, als er das Urteil verkündet: Zwei Jahre. Ohne Bewährung.

Als sich die Mutter im Juni von Sven in den Urlaub verabschiedete, versprach sie ihm: In zehn Tagen bin ich wieder da.

(Die Namen der Familie sind geändert)

(SZ vom 14.12.2005)

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/169/66103/

 

 


 

 

 

Einbau runder oder anderer Richtertische ohne Podest ausnahmslos verboten

"Gerade die Familiengerichte sehen sich vor die Aufgabe gestellt, in Trennungssituationen pragmatische und psychisch erträgliche Regelungen zu finden, um die Trennung zu erleichtern, die Schicksalsgemeinschaft Familie in neue Existenzformen zu begleiten und Schaden von den Kindern abzuwenden. Solche Überlegungen bewogen die Richter des Amtsgerichts Freising, als sie 1988 die Möglichkeit bekamen, ihre Vorstellungen beim Bau des neuen Gerichtsgebäudes einzubringen und gegen den anfänglichen Widerstand der für den Bau Verantwortlichen des Oberlandesgerichts die Ausstattung des für das Familiengericht vorgesehenen Sitzungssaales mit einem runden Tisch durchzusetzen. ... Der Grundgedanke war, die sich trennenden Ehegatten `an einen Tisch zu setzen`, also die gewachsene Frontalstellung schon durch die Sitzordnung etwas aufzulösen und damit die Kommunikation zu erleichtern.

...

Nach der Einweihung des neuen Gerichtsgebäudes im Juli 1989 durch die Justizministerin, die den Tisch mit einem Durchmesser von 2,5 Metern missbilligend zur Kenntnis genommen hatte, wurde durch ein Ministerialschreiben vom 5. September 1989 der Einbau runder oder anderer Richtertische ohne Podest ausnahmslos verboten, weil ´von der bewährten Übung, den Richtertisch auf einem Podest an einer Stirnseite eines Saales anzuordnen, nicht abgegangen werden` könne, um die allseitige Verwendbarkeit sicherzustellen.

 

"Der runde Tisch - die zukunftsweisende Ausstattung eines Gerichtssaales"

Hartmut Dihm in: "Betrifft Justiz", März 2002, S. 264-269

 


 

 

Auf Grund eines Hinweises des damaligen Direktors am Amtsgericht Freising - Herrn Gleixner, dem wir hiermit für seien freundliche Unterstützung recht herzlich danken - weisen wir hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die hier zu sehende Internetseite eine Informationsseite von www.vaeternotruf.de ist, nicht jedoch eine Internetseite des Amtsgerichtes Freising (17.05.2004).

 

 

 


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