Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Parchim

Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Ludwigslust - Zweigstelle Parchim

Moltkeplatz 2

19370 Parchim

 

Telefon: 03871 / 729-0

Fax: 03871 / 729-199

 

E-Mail: verwaltung@ag-parchim.mv-justiz.de

Internet: www.mv-justiz.de/pages/ordent_gerichte/ag_pch.htm

 

 

 

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Landgericht Schwerin

Oberlandesgericht Rostock

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern beschäftigten am Amtsgericht Parchim 8 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Ludwigslust-Parchim

Jugendamt Landkreis Parchim - 2011 mit dem Landkreis Ludwigslust zum Landkreis Ludwigslust-Parchim zusammengelegt.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Frank Alisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Parchim (ab 14.03.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt.

Jörg Bellut (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Ludwigslust (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.1998 als Richter am Amtsgericht Parchim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.1998 als Richter am Amtsgericht Ludwigslust aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010, 2011: Verfassungsrichter am Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Pressearbeit Richterbund. 2011, 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Parchim. 17.10.2011: "Koalition will weniger Amtsgerichte im Land. Das Amtsgericht in Güstrow: Nach dem Willen der Koalitionäre soll die Zahl der Amtsgerichte reduziert werden. Der stellvertretende Vorsitzende des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern, Jörg Bellut, hat die Pläne von SPD und CDU kritisiert, nach denen die Zahl der Amtsgerichte im Land reduziert werden soll. ..." - http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/koalitionsgespraech135.html. Amtsgericht Ludwigslust 2017: Familiensachen - Abteilung 18- EA - 18 F 315/17 - elterliche Sorge.

Dr. Christiane Düring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Parchim (ab 01.01.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.10.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. 2011, 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Parchim.

Renate Haller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Parchim (ab 07.04.1998, ..., 2012) - 2011, 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Parchim.

Dr. Lutz Rentzow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Schwerin (ab 08.05.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.07.2004 als Richter am Amtsgericht Parchim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.05.2015 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Schwerin - abgeordnet - aufgeführt.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Parchim:

2 F -

10 F - 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Parchim tätig:

Matthias Manke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Parchim (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.1996 als Richter am - zwischenzeitlich aufgelöstem - Amtsgericht Parchim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.1996 als Richter am Amtsgericht Ludwigslust aufgeführt. 2011, 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Parchim.

Peter Schlottke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Parchim / Direktor am Amtsgericht Parchim (ab 15.07.1994, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.07.1994 als Direktor am Amtsgericht Parchim - Altersteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.07.1994 als Direktor am Amtsgericht Ludwigslust - Altersteilzeit - aufgeführt.2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Parchim. 2011: Familiensachen - Abteilung 10.

Peter Söhnchen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Ludwigslust (ab , ..., 2016) - ehemals Richter am Amtsgericht Plau am See, Alter Wall 43, 19395 Plau. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.07.1994 als Richter am - zwischenzeitlich aufgelöstem - Amtsgericht Parchim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.07.1994 als Richter am Amtsgericht Ludwigslust aufgeführt. 2012: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Parchim / Familiensachen - Abteilung 2.  

Susanne Steder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Neubrandenburg / Direktorin am Amtsgericht Neubrandenburg (ab 22.10.2007, ..., 2010) - 1999 bis 2000 Richterin am Amtsgericht Schwerin, dann am Amtsgericht Parchim. 2001 wechselte sie zum Amtsgericht Demmin, wo sie zur ständigen Vertreterin des Direktors ernannt wurde. 2005 erfolgte der Wechsel zum Landgericht Neubrandenburg und die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Parchim

überregionale Beratung

http://familienberatung-parchim.de

 

 

Familienberatung Waren

überregionale Beratung

http://familienberatung-waren.de

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Erziehungs- und Familienberatung - Außenstelle von Sternberg -

Rathausstr. 5 

19089 Crivitz

Telefon: 03863 / 502280

E-Mail: arlett.kuehne@drk-parchim.de

Internet: http://www.drk-parchim.de

Träger: Deutsches Rotes Kreuz

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung

 

 

Psychologische Beratungsstelle Parchim-Lübz Standort Lübz

Bahnhofstr. 1 

19386 Lübz

Telefon: 038731 / 22307

E-Mail: pb-luebz@kloster-dobbertin.de

Internet: http://www.kloster-dobbertin.de

Träger: Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH

Angebote: Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Krisenintervention, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienplanungsberatung

 

 

Psychologische Beratungsstelle Parchim-Lübz Standort Parchim

Leninstr. 7-8 

19370 Parchim 

Telefon: 03871 / 420717

E-Mail: psychologischeberatung@kloster-dobbertin.de

Internet:

Träger: Kinder-, Jugend- und Familientreff e.V.

Angebote: Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Krisenintervention, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienplanungsberatung

 

 

Erziehungs- und Familienberatung

Karl-Marx-Str. 25a 

19406 Sternberg

Telefon: 03847 / 440024

E-Mail: erziehungsberatung@drk-parchim.de

Internet: http://www.drk-parchim.de

Träger: Deutsches Rotes Kreuz

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Amt für Jugend, Schulverwaltung und Kultur

Putlitzer Str. 25

19370 Parchim

Telefon: 03871 / 722-322

E-Mail: schuku@lkparchim.de

Internet: http://www.kreis-pch.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Telefonische Beratung, Sozialberatung

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Uwe Ibendorf

Rechtsanwalt 

Alexandrinenstr. 18

19055 Schwerin

 

 

Rechtsanwälte:

 

Klaus-Jürgen Sänger

Rechtsanwalt 

Stiftstr. 5

19370 Parchim 

Telefon: 03871 265782

Telefax: 03871 267023

E-Mail: parchim-recht [at] web.de

Mitgliedschaften

* Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im DAV

* Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

* Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im DAV

Fremdsprachen

* Englisch

* Schwedisch

Rechtsgebiete

* Arbeitsrecht

* Baurecht

* Ehe- und Familienrecht

* Kündigungsschutzrecht

* Verkehrsrecht

 

 

Franz-Joachim Hofer

Rechtsanwalt

Bergstrasse 41

19055 Schwerin

Tel: 0385 / 557 43 87

Internet: http://www.bafm-mediation.de/mediatorensuche/suche-nach-plz/plz1/

 

 

Brigitte A. Koenen

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Markt 7

19258 Boizenburg

Tel: 03 88 47 / 500 50

Internet: http://www.bafm-mediation.de/mediatorensuche/suche-nach-plz/plz1/

 

 

Gutachter:

 

Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender 

Klinischer Psychologe (BDP)

Systemischer Familientherapeut (Zertifizierung hier nicht bekannt)

Am Grünen Hof 7

13465 Berlin

oder: Witzlebenstr. 12a, 14057 Berlin

oder: Edenstr. 2, 30161 Hannover

Internet: http://www.psychologisches-gutachten.com

"Mitarbeiterin" des Herrn Oberlaender: Frau Kindermann, Frau Levy

Beauftragung am Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Köthen, Amtsgericht Neubrandenburg, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Parchim, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Zittau, Oberlandesgericht Brandenburg, Oberlandesgericht Rostock

 

 

 

Betreuer: 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Ludwigslust-Parchim

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Frauenhaus Ludwigslust

Straße:

19280 Ludwigslust

Telefon: 0171-3775137

E-Mail:

Internet: http://www.awo-mv.de/ludwigslust

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

 

Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt    

Flörkestr. 44    

19370 Parchim

Telefon: 03871 / 265977

E-Mail: beratung-haeusliche-gewalt@awo-ludwigslust.de

Internet: http://www.awo-ludwigslust.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung) 

 

 


 

 

 

Erweiterter Suizid

Vor Sprung von Brücke: Vater stach seine Kinder nieder

03.08.2015  

Bei den drei Toten, die unter der 95 Meter hohen Rombachtalbrücke in Osthessen gefunden wurden, handelt es sich um einen Vater und zwei Kinder. Jetzt werden immer grausamere Details der Tat bekannt.  

Gießen/Fulda - Die drei Toten, die unter der 95 Meter hohen Rombachtalbrücke in Osthessen gefunden wurden, sind inzwischen identifiziert. Die Staatsanwaltschaft Gießen geht davon aus, dass es sich um einen 37 Jahre alten Mann und seine beiden neun und zehn Jahre alten Kinder aus Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) handelt.  

Ein in der Nähe der Brücke geparktes Auto sei dem Mann zuzuordnen, sagte Staatsanwalt Thomas Hauburger am Montag. Der Mann habe von seiner Frau getrennt gelebt. Offensichtlich hatte er Angst, in einem Sorgerechtstreit die Kinder an die Mutter zu verlieren. Die Leichen, die am Sonntag entdeckt worden waren, wurden obduziert. Laut "Bild" soll der Vater seine Kinder niedergestochen haben, bevor er mit ihnen von der Brücke sprang.  

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.erweiterter-suizid-vor-sprung-von-bruecke-vater-stach-seine-kinder-nieder.29e4f537-8ff3-4d8f-8813-529e8609fb42.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie immer in solchen Fällen, wird die Öffentlichkeit nie erfahren, welchen Anteil an der Tragödie das zuständige Familiengericht, das Jugendamt und sonstige fachlich Beteiligte wie Gutachter, Verfahrensbeistände und Rechtsanwälte haben. Hier herrscht strengste Geheimhaltung, denn niemand soll auf die Idee kommen, dass solche Tragödien womöglich auf Fehlern im System beruhen. Da könnte es dann womöglich passieren, dass der unselige §1671 BGB mit dem in Deutschland Eltern entsorgt werden können, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung besteht, ins gesellschaftspolitische Abseits gerät, denn wer will schon Gesetze haben, durch die Kinder und ihre Eltern in den Tod getrieben werden.

 

 

 

 


 

 

 

Justizministerin Kuder (CDU)- Neues Verfahren in Familiensachen bringt mehr Rechte für Kinder

03.08.2009: Schwerin/Parchim/MVregio Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) beschließt am Montag (03.08.09) ihre Sommertour 2009 mit einem Besuch bei einem Familienrichter in Parchim.

Foto: Archiv

Die Ministerin fordert: "Wenn das Kindeswohl gravierend gefährdet ist, muss gehandelt werden - und zwar schnell, unverzüglich, zielgerichtet und konsequent! Zum einen sind unsere Jugendämter nach dem erweiterten Kinder- und Jugendhilfegesetz explizit dazu verpflichtet, ihren "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" wahrzunehmen. Aber auch jeder von uns, Nachbarin und Nachbar, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher in Kitas sind gefordert, das höchste Gut unserer Gesellschaft, die Kinder, im Blick zu halten. Wir müssen mutiger sein und den Schutzauftrag, den unsere Gesellschaft hat, auch tatsächlich wahrnehmen."

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird zum 1. September 2009 grundlegend reformiert. Es wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt.

Justizministerin Kuder (CDU): " Mit dem neuen Familienrecht werden die Rechte der Kinder gestärkt. Wir wissen alle, dass ein familiengerichtliches Verfahren wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt ist. Kinder sind oft die Opfer familiärer Konfliktsituationen. Daher begrüße ich, dass das neue Verfahren in Familiensachen in besonderem Maße die Belange der Kinder im Focus hat. Sie erhalten einen besseren Schutz und mehr Rechte im Verfahren. Als Beispiel möchte ich das Beschleunigungsgebot im Bereich von Streitigkeiten über das Umgangsrecht hervorheben. Die Verfahren in diesem Bereich müssen künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden."

"Auch die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der betroffenen Kinder," so die Ministerin weiter, "werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind zukünftig von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme zu informieren. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand auf Anordnung des Gerichts eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung beitragen. Über 14jährige Kinder können sich künftig zur Durchsetzung ihrer Rechte selbst vertreten."

Die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens enthält weitere folgende Kernpunkte:

Neuerungen im Verfahren in Kindschaftssachen (z.B. Verfahren über Sorge- und Umgangsrecht, die Herausgabe eines Kindes oder die Vormundschaft):

* Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. Dabei hat es die Eltern getrennt anzuhören, wenn dies zum Schutz eines Elternteils notwendig ist.

Wichtige Reformschritte in Verfahren mit Kindesbezug sind:

* Das Gericht soll eine einvernehmliche Lösung des Konflikts unternehmen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Einvernehmliche Lösungen der Eltern müssen vom Gericht gebilligt werden. Gelingt eine Einigung nicht, muss das Gericht über eine einstweilige Anordnung nachdenken. Über das Umgangsrecht soll das Gericht in der Regel schnell entscheiden, damit der Kontakt zwischen Kind und einem umgangsberechtigten Elternteil aufrechterhalten bleibt und die Beziehung keinen Schaden nimmt.

* Die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren wird erweitert. Pflegepersonen- z.B. Pflegeeltern - können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern.

* Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird effektiver. Bei Verstößen gegen Umgangsentscheidungen kann das Gericht Ordnungsmittel verhängen. Diese können - anders als Zwangsmittel - auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.

* Künftig wird es möglich sein, Umgangspfleger zu bestellen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.

MVregio Landesdienst red/pch

http://www.mvregio.de/227386.html

 

 


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