Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Sonthofen

Das Amtsgericht Sonthofen war im Handbuch der Justiz bis 2006 als Zweigstelle des Amtsgerichts Kempten aufgeführt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Sonthofen

Prinz-Luitpold-Str. 2

87527 Sonthofen

 

Telefon: 08321 / 618-0

Fax  08321 / 618-190

 

E-Mail: poststelle@ag-sf.bayern.de

Internet: https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/sf/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Sonthofen (10/2018)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.

 

 

Amtsgericht Sonthofen - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir informieren im Internet u.a. auch über das Amtsgericht Sonthofen

http://vaeternotruf.de/amtsgericht-sonthofen.htm

Zur weiteren Verbesserung unseres Informationsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger bitten wir Sie um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplans. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen Informationsfreiheitsbeauftragten?

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.


Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht. Der aktuelle Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht Sonthofen wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.

Falls Sie noch unsicher sind, wie Sie die Informationsfreiheit zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger/innen verbessern können, wenden Sie sich an:

Mehr Demokratie e.V.
E-Mail: info@mehr-demokratie.de
Internet: https://www.mehr-demokratie.de

Dort hilft man Ihnen in Sachen Informationsfreiheit gerne weiter.

Gerne hilft Ihnen in dieser Frage auch das Bayerische Justizministerium weiter, dort freut man sich über ein größtmögliches Engagement zu Gunsten der Informationsfreiheit.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de 

Anfrage am 17.06.2013 - abwehrende Antwort vom Amtsgericht Sonthofen siehe unten. Erneute Anfrage am 07.12.2016 - offenbar keine Antwort. Erneute Anfrage am 07.10.2018.

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Kempten

Oberlandesgericht München

 

 

Direktor am Amtsgericht Sonthofen: Dietmar Herrmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Sonthofen / Direktor am Amtsgericht Sonthofen (ab 01.02.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1985 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1996 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2015 als Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sonthofen:

 - Richter am Amtsgericht Sonthofen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sonthofen (ab , ..., 2023) -

. Im Handbuch der Justiz 2018 ab  als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Sonthofen 6 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten. (Stand 01.01.2008)

Der Amtsgerichtsbezirk Sonthofen umfasst die Gemeinden:

Balderschwang, Blaichach, Bolsterlang, Burgberg, Fischen, Bad Hindelang, Immenstadt, Missen-Wilhams, Obermaiselstein, Oberstaufen, Oberstdorf, Ofterschwang, Rettenberg, Sonthofen und Wertach

 

 

Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Kempten - Kreisfreie Stadt Kempten

Jugendamt Oberallgäu - Landkreis

 

 

Väternotruf Oberallgäu

Sven Kuhne

Altmummen 24

87544 Blaichach

Fax: 032 / 229302247

E-Mail: svenkuhne@t-online.de

E-Mail: sven.kuhne@epost.de

Petition: "Tatsächliche Gleichberechtigung getrenntlebender Väter bei der Betreuung ihrer Kinder" - http://www.avaaz.org/de/petition/Tatsaechliche_Gleichberechtigung_getrenntlebender_Vaeter_bei_der_Betreuung_ihrer_Kinder_1/

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Brigitte Gramatte-Dresse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Sonthofen (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.02.1998 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angaben Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Lindau - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angaben Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.02.1998 als Richterin am Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 16.02.1998 als Richterin am Sonthofen aufgeführt. 04.02.2011, ..., 2012: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu. Amtsgericht Sonthofen - GVP 01.01.2013: Präsidiumsmitglied. 2018: Mediationsbeauftragte - https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/g_terichter.pdf. 11.09.2018: "Eine 26-Jährige bestellte im Oktober 2017 wahllos Kleidungsstücke online. Jetzt stand sie wegen Computerbetrugs vor Gericht. Sie hatte bei der Bestellung einen falschen Namen angegeben. Jetzt muss die junge Frau wohl ins Gefängnis. Richterin Brigitte Gramatte-Dresse verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. ..." - https://www.allgaeuer-anzeigeblatt.de/index.shtml?allgaeuer-anzeigeblatt&press=0000019916. Namensgleichheit mit: Martin Dresse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Kempten (ab 01.06.1978, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt.

Dietmar Herrmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Sonthofen / Direktor am Amtsgericht Sonthofen (ab 01.02.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1985 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1996 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2015 als Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt.

Robert Neumaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Sonthofen (ab 01.05.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2009 als Richter am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Amtsgericht Sonthofen - GVP 01.01.2013: Präsidiumsmitglied. Namensgleichheit mit: Sandra Lechner-Neumaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sandra Lechner ab 01.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Sandra Lechner-Neumaier ab 01.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Kempten aufgeführt.  ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Tamara Pitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Sonthofen (ab 01.01.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.05.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2017 als Richterin am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. 2020: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu. Namensgleichheit mit: Sebastian Pitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Kempten (ab 01.08.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2010 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2010 als Richter am Landgericht Kempten - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.08.2010 als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter am Landgericht Kempten aufgeführt.

Hermann Schuster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Sonthofen (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.06.1988 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2004 und 2006 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012, 2014, 2016 und 2018 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Amtsgericht Sonthofen - GVP 01.01.2013: Präsidiumsmitglied.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Sonthofen:

1 F -

2 F -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Sonthofen tätig:

Katrin Eger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab 01.08.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2010 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Katrin Eger nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2017 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2020 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Amtsgericht Sonthofen 2012: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Sonthofen - 1 F 351/12 Abweisung Antrag des Vaters Sven Kuhne durch Richterin Eger am 16.10.2012. Oberlandesgericht München vom 15. Januar 2013 - 4 UF 1827/12: Abweisung durch Richter Triebs am 15.01.2013. Bundesverfassungsgericht 1 BvR 686/13: "In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Sven Kuhne ... Bevollmächtigter Rechtsanwalt Jürgen Rudolph ... gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 15. Januar 2013 - 4 UF 1827/12, b) den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen vom 16.10.2012 - 1 F 351/12 hat die erste Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Eichberger und die Richterin Britz am 3. April 2013 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. ...". Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Sven Kuhne ./. Deutschland - http://www.kuhne-gegen-deutschland.de. Wenn das Amtsgericht, das Oberlandesgericht und das Bundesverfassungsgericht versagt, dann bleibt nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, um die Arbeit deutscher Richter zu korrigieren und gegebenfalls als Menschenrechtsverletzung zu kennzeichnen.

Dr. Alexander Hirschberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.12.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München und zugleich ab 16.04.2011 als Richter am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2013 als Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt.

Andy Kögel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen (ab 01.11.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.10.2007 als Richter am Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2007 als Richter am Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 01.10.2007 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2020 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Claudia Kögel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg (ab 01.12.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Claudia Kögel nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 01.11.2010 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2020 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Amtsgericht Kaufbeuren - GVP 01.01.2016.

Christian Roch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Memmingen / Direktor am Amtsgericht Memmingen (ab 01.07.2012, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Antrittsdatum offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2012 ab 01.08.2002 als Richter am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2012 als Richter am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt.Amtsgericht Sonthofen - GVP 01.01.2013: Präsidiumsmitglied. 2015, 2016, 2017: Familiensachen - Abteilung 2. 

Alfred Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Vizepräsident am Landgericht Kempten (ab 01.01.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1986 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1989 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2005 weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.08.2005 als Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Am 17.01.2008 Bestallung als Direktor am Amtsgericht Sonthofen. 2012: Familiensachen - Abteilung 1. 04.02.2011, ..., 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Oberallgäu. Namensgleichheit mit: Edwin Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1983 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Füssen

überregionale Beratung

http://familienberatung-fuessen.de

 

 

Familienberatung Kempten

überregionale Beratung

http://familienberatung-kempten.de

 

 

Familienberatung Lindenberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-lindenberg.de

 

 

Familienberatung Sonthofen

überregionale Beratung

http://familienberatung-sonthofen.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Bismarckstr. 5

87527 Sonthofen

Telefon: 08321 / 5055

E-Mail: info@eb-sonthofen.de

Internet: http://www.eb-sonthofen.de

Träger: Katholische Jugendfürsorge

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

Mitarbeiter/innen: Klaus Klarer - Gesamtleitung KJF Kinder- und Jugendhilfe Kempten-Oberallgäu, Leitung KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung Kempten; Anne Bauer-Weih - Heilpädagogin, Frau Post - Diplom-Pädagogin

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen - Außenstelle von Kempten -

Mühlenweg 11 

87527 Sonthofen

Telefon: über 0831 / 23636

E-Mail: efl-kempten@bistum-augsburg.de

Internet: http://www.bistum-augsburg.de

Träger: Diözese Augsburg

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Partnerberatung, Telefonische Beratung

Mitarbeiter/innen - 2022: Rosa-Maria Karg - Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (DAJEB), Systemische Familientherapeutin (DGSF), Traumaberaterin, Supervisorin (DGSF); Kathrin Lacher
Systemische Paar- und Familientherapeutin (DGSF), Diplom-Pädagogin (Univ.); Elisabeth Tischinger - Systemische Paar- und Familientherapeutin (DGSF), Systemisch-integrative Paartherapeutin (Hans Jelluschek Institut), Diplom.-Sozialpädagogin (FH) - https://bistum-augsburg.de/Seelsorge-in-besonderen-Lebenslagen/Ehe-Familien-und-Lebensberatung/Beratungsstelle-Kempten/Team

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Kreisjugendamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2 

87527 Sonthofen

Telefon: 08321 / 612-276

E-Mail: jugendamt@lra-oa.bayern.de

Internet: http://www.oberallgaeu.org

Träger: Landkreis

Angebote: Aidsberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Suchtberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Sonthofen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Sonthofen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Sonthofen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Barbara Rapps

Bgm.-Batzer-Str. 15

87471 Durach

c/o Freie Evangelische Gemeinde Kempen

Alpenstraße 11

87435 Kempten

Seelsorgediakonat: Barbara Rapps - Lebens und Sozialberater (BTS), Biblisch-therapeutische Seelsorge

http://www.feg-kempten.de/index.php?option=com_content&task=view&id=49&Itemid=58

Bestellung am Amtsgericht Kempten, Amtsgericht Sonthofen

Frau Rapps wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Herr Zehle

Bestellung am Amtsgericht Sonthofen durch Richter Roch (2016)

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

Dr. Joseph Thaddäus (Sepp) Salzgeber

Jahrgang 1950 

Diplom Psychologe (Hauptdiplom 06.07.1981 an der Universität München)

Rablstr. 45

81669 München

Beauftragung am Amtsgericht Dachau, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Miesbach, Amtsgericht München, Amtsgericht Sonthofen

(ab , ..., 2007, ..., 2017)

Begründung der "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" (GWG) im November 1982 gemeinsam mit Diplom Psychologe Georg Sieber und Dr. jur. Willi Zobel. Ab 1984 dann mit Michael Stadler.

"Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie Salzgeber und Partner sowie Salzgeber und Aymans" (GWG) - http://www.gwg-institut.com - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Oberallgäu

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Oberallgäu

Frauenhaus Kempten

Straße:

87400 Kempten  

Telefon: 0831 / 18018

E-Mail: info@frauenhaus-kempten.de

Internet: http://www.frauenhaus-kempten.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

 

Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.

Schaezlerstr. 34 

86152 Augsburg

Telefon: 0821 / 3100-0

E-Mail: info@kjf-augsburg.de

Internet: https://www.kjf-kinder-jugendhilfe.de 

Kempten-Oberallgäu

Internet: https://www.kjf-kinder-jugendhilfe.de/wo-sie-uns-finden/kempten-oberallgaeu/

 Mitarbeiter/innen: Klaus Klarer - Gesamtleitung KJF Kinder- und Jugendhilfe Kempten-Oberallgäu, Leitung KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung Kempten;
Diplom-Psychologe Heike Dorn - Leitung KJF Flexible Soziale Angebote, KJF Angebote an Schulen (nördlicher Landkreis), Diplom-Pädagogin; Wilhelm Rösler -
Leitung KJF Ambulante Erziehungshilfen, Diplom-Sozialpädagoge; Michael Leicht - Leitung KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung Sonthofen, Diplom-Psychologe; Ulrich Roidl -
Bereichsleitung KJF Heilpädagogische Tagesstätte (Sankt Michael), KJF Angebote an Schulen (südlicher Landkreis), Diplom-Sozialpädagoge

 

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Sonthofen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

17.06.2013

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Reichert, Alfred ...

Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2013 09:55

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Sonthofen - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer EMail vom 17.6.2013, die lediglich mit Anton unterzeichnet ist, um eine Spaßmail handelt, da durch die Unterzeichnung "Anton" ein Antragsteller nicht erkennbar ist. Eine Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan kann beim Amtsgericht Sonthofen nach der Regelung des § 21e Abs. 9 GVG erfolgen.

Hochachtungsvoll

 

Alfred Reichert

Direktor des Amtsgerichts

Amtsgericht Sonthofen

Prinz-Luitpold-Straße 2

87527 Sonthofen

...

 

 

Lieber Herr Reichert,

wir sind keine Antragssteller, sonst hätten wir ja einen Antrag gestellt.

Wir baten stattdessen um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes

Über einen Antrag muss entschieden werden, über eine Bitte nicht.

Wir gehen aber davon aus, dass Sie so wie an vielen anderen Gerichten gehandhabt, die Informationsfreiheit für ein wertvolles Gut halten und von daher unsere Bitte gerne erfüllen.

Der Verweis auf § 21e GVG ist hier nicht zielführend, denn es handelt sich bei der Zusendung per Mail nicht um eine Veröffentlichung.

 

 

§ 21e

(1) Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören.

(2) Vor der Geschäftsverteilung ist den Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

(3) Die Anordnungen nach Absatz 1 dürfen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird. Vor der Änderung ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von der Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.

(4) Das Präsidium kann anordnen, daß ein Richter oder Spruchkörper, der in einer Sache tätig geworden ist, für diese nach einer Änderung der Geschäftsverteilung zuständig bleibt.

(5) Soll ein Richter einem anderen Spruchkörper zugeteilt oder soll sein Zuständigkeitsbereich geändert werden, so ist ihm, außer in Eilfällen, vorher Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.

(6) Soll ein Richter für Aufgaben der Justizverwaltung ganz oder teilweise freigestellt werden, so ist das Präsidium vorher zu hören.

(7) Das Präsidium entscheidet mit Stimmenmehrheit. § 21i Abs. 2 gilt entsprechend.

(8) Das Präsidium kann beschließen, dass Richter des Gerichts bei den Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums für die gesamte Dauer oder zeitweise zugegen sein können. § 171b gilt entsprechend.

(9) Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__21e.html

 

Vielen Dank für Ihre Mühe

Anton

www.vaeternotruf.de

17.06.2013

 

 

 

 


 

 

 

Sven Kuhne

http://www.kuhne-gegen-deutschland.de

 

 

...

Hier meine Geschichte, die mich deshalb bis zum EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) nach Strasbourg führte (der Eingang meiner Beschwerde wurde mit Datum 19.11.2013 vom EGMR bestätigt) und die dieser Internetseite ihren Namen gab:

Anfang 2008 lernte ich eine neue Partnerin kennen. Die Liebe war riesengroß, alles schien bestens zu laufen. Kurze Zeit später zog sie bei mir ein. Auch das "Thema Kind" wurde nun schon besprochen. Ich dachte mir: "auch wenn´s dafür vielleicht noch ein wenig früh ist, egal, ich liebe sie, es passt alles, Kinderwunsch hab ich auch, überreif für ne Vaterschaft bin ich ohnehin (damals 45), also was soll`s". Es kam wie es kommen sollte, im Sommer 2008 wurde sie schwanger. Zunächst natürlich große Freude, auch wenn sich bei mir bereits erste Zweifel und natürlich auch gewisse Ängste in die Freude mischten, denn die Beziehung wies schon erste Risse auf.

In den nächsten Wochen nach Feststellung der Schwangerschaft wurden die Risse in der Beziehung immer größer. Ich kann bis heute nicht genau sagen woran das lag, sicher spielten dabei auch meine Ängste eine Rolle, die Angst z.B., der Herausforderung, die vor mir lag, nicht gewachsen zu sein, schließlich ist es ja mein erstes Kind. Heute weiß ich: das ist alles gar kein Problem, wenn man sein Kind über Alles liebt und bereit ist jedes nur erdenkliche Opfer dafür zu erbringen, wächst man(n) ganz schnell und einfach in die Verantwortung hinein, denn die Freude, die Liebe, die Kraft, die Wärme, die dir so ein kleines "Erdenwürmchen" schenkt, lässt alles drum herum unwichtig erscheinen.

Die größer werdenden Risse in der Beziehung ließen sich auch durch einen gemeinsamen Urlaub im September 2008 nicht mehr schließen. Noch im selben Monat zog sie wieder bei mir aus ("ein Schelm, der Böses dabei denkt..."). Die nächsten Monate bis kurz vor der Entbindung verbrachten wir getrennt, auch wenn ich ihr immer meine Unterstützung angeboten habe. In dieser Zeit habe ich sie einige Male gebeten über einen Abbruch der Schwangerschaft nachzudenken, da ich nicht wollte, dass ein Kind in derartig zerrüttete Verhältnisse geboren wird - ohne Erfolg. Dazu muss man noch wissen, dass ich im Osten Deutschlands aufgewachsen bin und derlei Themen bis zur Wende dort doch, ums mal vorsichtig auszudrücken, recht "liberal" behandelt wurden. Heute bin ich ihr überaus dankbar, dass sie sich gegen meinen Wunsch durchgesetzt hat, hat sie mir doch einen wunderprächtigen Sohn geschenkt. Aus heutiger Sicht schäme ich mich auch dafür, überhaupt über eine derartige Option nachgedacht zu haben, kein Mensch hat das Recht über Leben und Tod eines anderen zu entscheiden, egal ob geboren oder ungeboren, egal wie schwierig die äußeren Umstände auch sein mögen, wenn man es will findet man immer einen Weg. Das Leben ist halt doch ein Prozess indem man sich immer weiter entwickelt. Wie wurde es mal in einem Film gesagt ("Juno"):

"Die Frau wird zur Mutter sobald sie schwanger ist, der Mann wird erst zum Vater, wenn´s da ist." o.s.ä.

Und so war es auch bei mir. Im März 2009 wurde der Kleine dann geboren. Es war wie ein Wunder, das jeder kennt, der es schon mal erlebt hat, grad beim ersten Kind. Von einem Moment auf den anderen war alles vergessen, was man an Zweifeln, Ängsten, Sorgen in den letzten Monaten mit sich rumgetragen hat. Es war nur noch Riesenfreude und Erleichterung, dass alles gut gelaufen ist. Als der Kleine da war wich auf einen Schlag die ganze Anspannung der Vergangenheit aus meinem Körper und das Wasser aus meinen Augen natürlich auch und floss in Strömen.

Kurz vor der Entbindung war die Mutter wieder bei mir eingezogen, ich dachte, wir könnten, auch mithilfe unseres Babys, der Beziehung noch eine Chance geben. Hat aber leider nicht geklappt, die Spannungen wurden nunmehr immer noch größer, hauptsächlich auch deshalb, weil wir beide offenbar eine völlig verschiedene Vorstellung über die Rolle des Vaters bei der Kindererziehung und Kinderbetreuung hatten. Die Beziehung wurde immer unerträglich, was ich aber, um meinen Sohn nicht zu verlieren, zunächst akzeptierte. Das Unausweichliche war aber schon vorprogrammiert, im Herbst 2010 zog sie wieder aus und nahm unser Kind mit.

Ab hier begannen dann die juristischen Streitereien. Noch währendem wir zusammenlebten habe ich ihr gegenüber mehrmals auf das gemeinsame Sorgerecht gedrängt, was sie mir immer verwehrte. Ich wusste aber auch, dass ich zu dem Zeitpunkt, gegen den Willen der Mutter, keine Chance hatte da ranzukommen. Glücklicherweise hatte aber im Dezember 2009 Horst Zaunegger (dem mein besonderer Dank gilt) vor dem EGMR erstritten, dass die Regelung in Deutschland, dem nichtverheirateten Vater nach einer Trennung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch die Mutter verwehren zu können, eine Menschenrechtsverletzung nach Artikel 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention, darstellt. Somit konnte auch ich im Herbst 2010 das gemeinsame Sorgerecht vor dem FamG Sonthofen erstreiten. Hier wurde dann auch gleich eine Umgangsregelung mit unserem Sohn fixiert. Diese sieht vor, dass ich meinen Sohn am Dienstagabend bei seiner Mutter abholen kann und am Donnerstagfrüh wieder zu ihr (jetzt in den KiGa) zurückbringe. Gleiches gilt für Samstagabend bis Montagfrüh, mit der Ausnahme, dass unser Sohn jeden 3. Sonntag bei seiner Mutter bleibt. Jeder kann 14 Tage im Jahr mit unserem Sohn Urlaub machen und die Feiertage werden abgewechselt (s. hier).

Sicher, für deutsche Verhältnisse, bereits eine recht großzügige Umgangsregelung, der ich auch zunächst zugestimmt habe, wusste ich doch, dass ich das eigentliche Ziel, nämlich ein paritätisches Wechselmodell, zu dem Zeitpunkt niemals hätte erreichen können. Dennoch war/ist für mich immer klar, dass ich dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren werde, schließlich bin ich ein gleichberechtigtes und gleichverpflichtetes Elternteil und so möchte ich auch behandelt werden. Ich möchte gleichberechtigt an der Entwicklung und Erziehung unseres Sohnes mitwirken und mitgestalten können und zwar ohne, dass ich von der Gnade der Mutter oder eines Richters abhängig bin. Alle Gespräche mit der Mutter meines Sohnes die Betreuungszeiten auf ein gleichwertiges Niveau zu heben, verliefen im Sande.

Anmerkung: Die beschriebene Umgangsregelung wird bis heute angewandt und unser Sohn hat überhaupt kein Problem mit dem regelmäßigem Wechsel zwischen mütterlicher und väterlicher Wohnung - er entwickelt sich prächtig. Außer, dass er neulich mal leicht vorwurfsvoll zu mir gesagt hat: "bei dir bin ich immer viel weniger als bei der Mama, Papa". Schwierige Situation, wie erklärt man das einem 4-jährigen. Ich hab nur gesagt, dass ich dafür kämpfe, dass sich das bald ändert, auch wenn er sicher noch nicht genau verstanden hat, was damit gemeint ist.

Nachdem ich nun bei der Mutter meines Sohnes auf wenig Verständnis für eine paritätische Betreuungsregelung gestoßen bin, musste ich erneut vor Gericht gehen. Im Herbst 2011 und im Herbst 2012 habe ich weitere Anträge hin zu einem paritätischen Wechselmodell beim FamG Sonthofen gestellt. Der erste wurde an den Kinderschutzbund verwiesen und der zweite wurde abgewiesen (s. hier), im Wesentlichen mit der Begründung, dass ich bereits eine "großzügige" Umgangsregelung habe, dass die Mutter die derzeitige Regelung für angemessen hält (was der Vater für angemessen halten würde, durfte nicht diskutiert werden) und dass die Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern einer Ausweitung der Betreuungszeiten in Richtung Vater entgegenstehen würden. Für die Ursachen dieser Kommunikationsschwierigkeiten haben sich die Gerichte allerdings auch nicht interessiert... ???

Gegen den letzten Beschluss des FamG Sonthofen habe ich dann Ende 2012 Beschwerde vor dem OLG München eingereicht, da unter anderem die grundsätzliche Frage, warum bei der Ausgestaltung der elterlichen Sorge der Standpunkt der Mutter mehr gewichtet wird, als der des Vaters, bisher nicht beantwortet werden konnte. Ähnlicher Verlauf wie zuletzt in Sonthofen, auch hier wurde meine Beschwerde abgewiesen (s. hier). Der Richter hat sich nicht die Mühe gemacht, eventuell zu prüfen, ob eine Ausweitung der Betreuung in Richtung Vater dem Kindswohl entgegenstehen könnte oder gar dem Kindswohl mehr entsprechen würde. Er hatte natürlich auch leichtes Spiel da einerseits die Rechtslage auf diesem Gebiet in Deutschland absolut unpräzise ist (§ 1684 BGB) und er sich auch hinter der gängigen Rechtspraxis verstecken kann - nach dem Motto: "schließlich haben wir das ja schon immer so gemacht". Dass es dabei in jüngerer Vergangenheit auch einzelne andere juristische Entscheidungen in Deutschland gab (s. hier unter Urteile), hat er dabei außeracht gelassen. Es ist eben leider nach wie vor in Deutschland so, dass Entscheidungen über derartige Rechtsgeschäfte, trotz Sorgerechtsreform (besser gesagt "Reförmchen"), weiterhin dem Richter vorbehalten bleiben. (s. hierzu auch Bundesgesetzblatt April 2013 (Sorgerecht), Seite 784, Zweiter Abschnitt, § 14, Pkt.7)

Pikantes Detail am Rande: Sowohl im Rubrum als auch bei "Übergabe an die Geschäftsstelle" trägt der Beschluss des OLG München das Datum 15.01.2013. Die Verhandlung war aber erst am Mittwoch, 16.01.13. Ich hatte somit ohnehin keine Chance, da der Beschluss des Gerichts im Wesentlichen schon vor der Verhandlung feststand. Was einen weiteren Verstoß gegen die EMRK Art. 6 "Recht auf ein faires Verfahren" darstellt.

Rechtsmittel hat der Richter keine zugelassen, sodass die Sache Anfang März 2013 zum BVerfG nach Karlsruhe ging. Hier ging es dann recht schnell. Obgleich es sich in meinem Fall um eine eindeutige Verletzung von Grundrechten und um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts nach Art. 3 und 6 GG handelt, hat das BVerfG mit Beschluss vom 11.04.2013 meine Beschwerde unbegründet nicht zur Entscheidung zugelassen (s. hier). Was aus Sicht des Gerichts insofern nachvollziehbar ist, da die Menschenrechtsverletzung in meinem Fall vielleicht nicht so gravierend ist und das Gericht ohnehin mit vielen Tausend Anträgen jedes Jahr völlig überlastet ist. Aber, wenn man zum EGMR gehen will, muss man diesen Weg eben vorher auch gegangen sein.

Insofern blieb mir nun eben nur noch der Weg zum EGMR nach Strasbourg, denn die Diskriminierung und die Menschenrechtsverletzung nach dem GG und der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 8 und Artikel 14 besteht nach wie vor. Somit heißt es jetzt:

"KUHNE ./. DEUTSCHLAND"

...

http://www.kuhne-gegen-deutschland.de/index.php/1-home

 

 

 


 

 

Sonthofen hat wieder komplettes Amtsgericht

Amtseinführung Jahrelanges Zittern zu Ende

Sonthofen | pts | Das jahrelange Zittern im südlichen Oberallgäu um eine eigenständige Gerichtsbarkeit hat mit der gestrigen Bestallung von Alfred Reichert als Direktor des Amtsgerichts Sonthofen ein Ende. Die bisherige immer wieder von der Schließung bedrohte Filiale des Amtsgerichts Kempten wurde sogar aufgewertet und mit neuen Aufgaben versehen. Sechs Richter, 28 Schöffen und zehn Rechtspfleger befinden künftig über Strafsachen und Zivilverfahren, Vormundschaften und Nachlässe, Scheidungen und Zwangsvollstreckungen.

Bei der gestrigen Übergabefeier freuten sich lokale und regionale Politiker sowie Rechtsvertreter, dass ihr beinahe jahrzehntelanger Kampf um die Existenz des Gerichts letztlich Erfolg hatte. Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts München, Gerhard Mützel, und der Präsident des Landgerichts Kempten, Dr. Erich Denk, gratulierten zu diesem Ergebnis von Hartnäckigkeit.

Zum Umdenken der bisherigen Zentralisierungs-Bestrebungen dürfte der bereits 1999 fertiggestellte Anbau ans Gericht beigetragen haben, wie mehrmals betont wurde.

03.01.2008 

www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/rundschau/Uebersicht-run-amtsgericht;art2757,279061

 

 


 

 

05. Januar 2007 - Pressemitteilung Nr. 1/07

Justizministerin Dr. Beate Merk "Die Zweigstelle Sonthofen soll zum 1. November 2007 ein selbständiges Amtsgericht werden !"

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München angekündigt, dass die bisherige Zweigstelle des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) in Sonthofen am 1. November 2007 zum eigenständigen Amtsgericht aufgestuft werden soll. "Einen entsprechenden Vorschlag werde ich demnächst dem Ministerrat unterbreiten. Die endgültige Entscheidung liegt dann beim Bayerischen Landtag", so die Ministerin. "Mit der Aufstufung zum Amtsgericht tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Zweigstelle Sonthofen unter allen derzeit noch bestehenden amtsgerichtlichen Zweigstellen in Bayern eine einmalige Sonderstellung einnimmt."

Die Zweigstelle Sonthofen des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) ist die einzige amtsgerichtliche Zweigstelle in Bayern mit einem eigenen Grundbuchamt und die mit Abstand größte Zweigstelle. Sie übertrifft deutlich die Personalstärke der nächstgrößten Zweigstelle (Zweigstelle Schwabmünchen des Amtsgerichts Augsburg) und ist sogar größer als das Amtsgericht Tirschenreuth. Die Aufstufung der Zweigstelle Sonthofen zum selbstständigen Amtsgericht kann personalwirtschaftlich kostenneutral vollzogen werden. Sie erfordert u.a. eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes. Bislang noch offen war der Termin. Staatsministerin Dr. Merk kündigte nunmehr an, dem Ministerrat im Hinblick auf den Zeitbedarf für die Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens und die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen die Aufstufung zum 1. November 2007 vorzuschlagen.

http://www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2007/detail/1.php

 

 


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