Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgericht Düsseldorf


 

 

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Bastionstraße 39

40213 Düsseldorf 

 

Telefon: 0211 / 8891-0

Fax: 0211 / 8891-4000

 

E-Mail: poststelle@vg-duesseldorf.nrw.de

Internet: www.vg-duesseldorf.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (02/2017)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.02.2017 - http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

 

 

Präsident am Verwaltungsgericht Düsseldorf: Dr. Andreas Heusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf / Präsident am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 15.07.2009, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.07.1997 als Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 12.12.2002 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2007 als Ministerialrat im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.07.2009 als Präsident am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt.

Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Düsseldorf: Gabriele Verstegen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 12.09.2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.2000 als Vorsitzende Richterin und ständige Vertreterin des Präsidenten am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.09.2006 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt.

 

 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist zuständig für das Gebiet der kreisfreien Städte Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie der Kreise Kleve, Mettmann, Neuss, Viersen und Wesel.

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt sieben Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen als Beschwerdegericht:.

 

Verwaltungsgericht Aachen

Verwaltungsgericht Arnsberg

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungsgericht Minden

Verwaltungsgericht Münster

 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf: 

Maria Appelhoff-Klante (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 01.01.2003, ..., 2016) - ab 16.03.1991 Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2003 als Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

 

 

Yvonne Bach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf / 17. Kammer (ab 01.01.2007, ..., 2011) - 2009: 1. stellvertretende Pressedezernentin

Stefan Barden (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.09.2005 als Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Verwaltungsgericht Düsseldorf  - GVP 01.01.2015: stellvertretender Vorsitzender Richter / 8. Kammer. GVP 01.01.2016: Vorsitzender Richter / 12. Kammer. 29.07.2016: Rechnung für "Hitler-Asphalt". Düsseldorfer sollen für den Ausbau einer Straße zahlen. Die Arbeiten begannen 1937. ... Und hier ist der entscheidende Punkt. Das Gericht stellte fest: Es kommt im Prinzip nicht darauf an, ob sich der Straßenbau über Jahrzehnte hinzieht, sondern wann und in welcher Form die Gemeinde den Erschließungsbeitrag festlegt. "In Bezug auf die Baumaßnahmen gibt es keine Verjährungsfrist", sagt Franziska Hötte, Richterin am Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Deshalb hat eine Gemeinde also durchaus das Recht, den Bürgern Kosten für Straßenbaumaßnahmen anzurechnen, die irgendwann im letzten Jahrhundert stattgefunden haben. Der Vorsitzende Richter Stephan Barden musste die Rechnung aus dem Jahr 1937 also durchwinken. ..." - http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article157373451/Rechnung-fuer-Hitler-Asphalt.html 

Dr. Claudius Berger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 09.11.2001, ..., 2011)

Dr. Jan-Peter Fiebig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf  / 23. Kammer (ab 01.01.2006, ..., 2011) - 06.01.2011: " Durch „das Bild des weiblichen Geschlechtsteils mit umfangreichen Hautekzemen, vermutlich einer fortgeschrittenen Geschlechtskrankheit“ sei er „nachhaltig traumatisiert worden“." - siehe Pressemeldung unten

Dr. Nicola Haderlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 01.01.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Nicola Heinrich ab 01.01.2003 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Nicola Haderlein ab 01.01.2003 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2003 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2003 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt.

 

 

 

Dr. Andreas Heusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf / Präsident am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 15.07.2009, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.07.1997 als Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 12.12.2002 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2007 als Ministerialrat im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.07.2009 als Präsident am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt.

Hans-Dieter Kaminski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 04.03.1992, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.03.1992 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. 06.01.2011: "Durch „das Bild des weiblichen Geschlechtsteils mit umfangreichen Hautekzemen, vermutlich einer fortgeschrittenen Geschlechtskrankheit“ sei er „nachhaltig traumatisiert worden“." - siehe Pressemeldung unten. 

Andreas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 02.03.2012, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.12.2006 als Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.03.2012 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. 09.08.2017: "1,61 Meter große Frau darf doch Polizistin werden. ... Für eine Ausnahme vom Prinzip der Bestenauslese brauche es aber ein Gesetz statt eines Erlasses, betonte das Gericht. „Sie schließen die besseren Männer aus“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller zu den Vertretern des Landes und wies auf den Ausschluss geeigneter Bewerber etwa von 1,67 Meter Größe hin. Die Praxis lasse unter Umständen auch fachlich weniger geeignete Frauen zum Polizeidienst zu, bemängelte der Richter. „Frauenförderung steht nicht über allem.“ ..."- https://www.welt.de/regionales/nrw/article167498236/1-61-Meter-grosse-Frau-darf-doch-Polizistin-werden.html

Petra Sterzenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf  / 23. Kammer (ab 04.03.1992 , ..., 2011) - 06.01.2011: " Durch „das Bild des weiblichen Geschlechtsteils mit umfangreichen Hautekzemen, vermutlich einer fortgeschrittenen Geschlechtskrankheit“ sei er „nachhaltig traumatisiert worden“." - siehe Pressemeldung unten.

Gabriele Verstegen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 12.09.2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.2000 als Vorsitzende Richterin und ständige Vertreterin des Präsidenten am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.09.2006 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt.

Stefanie Westerwalbesloh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf / 19. Kammer (ab 24.12.1985, ..., 2011)

 

 

 

* Dr. Andrea Bührer

* Britta Brunotte

* Ralf Bongen

* Reinhard Buchholz 

Ulrich Ruge

* Erich Schaefer

* Helmut Niedner

* Wolfgang Krampe

* Dr. Rainer Hüttenhain

* Werner Mecking

* Udo Fix

* Gisela Scheiter

* Horst Dahl

* Brigitte Kirchhof

* Jörg Dohnke

* Georg Elsing

* Dr. Paul-Michael Seifert

* Gerd Leskovar

* Ulrich Feldmann

* Dr. Heinz Joachim Quick

* Uwe Sievers

* Ulrich Köster

* Christian Geisler

* Regina Ernst

* Andrea-Gertraude Sieber

* Eva-Renate Kayser

* Dr. Helga Lehmann

* Karin Isenberg

* Dorothee Pottgießer

* Ulrike Metzmacher

* Dr. Alfons Stappert

* Wolfgang Güldner

* Dr. Heinrich-Eckhart Röttger

* Bernd-Rainer zum Bruch

* Gudrun Zeiß

* Dirk Repka

* Michael Kacza

* Ute Fischer

* Dr. Gerd-Ulrich Kapteina

* Petra Riege

* Petra Mörbitz

* Gudrun Schröder-Schink

* Ute Malorny-Wächter

* Klaus Golüke

* Norbert Chumchal

* Kai Habermehl

* Achim Riege

* Dr. Volker Grabosch

* Thomas Hensel

* Jost Frank

* Thomas Kensbock

* Elfriede Klein

* Andreas Hake

* Thomas Palm

* Diane Essert-Palm

* Bettina Sokol

* Manfred Klümper

* Susanne Müllmann

* Norbert Klein

* Dr. Justus Friedrich

* Achim Kraus

* Bernd Wolber

* Walburga Lowinski-Richter

* Dr. Alexander Bocksch

* Ulrike Schatton

* Burkhard Werk

* Petra Christians

* Stefan Korfmacher

* Yvonne Graf

* Michael Horscht

* Katja Hentzen

* Detlef Gehrmann

* Christiane Gümbel

* Eva-Marie Blanke

* Felix Helmbrecht

* Simone Feuerstein

* Dieter Sternberg

* Dr. Andreas Merschmeier

* Petra Kraus

* Rita Schulz-nagel

* Winfried Schwerdtfeger

* Marion Körkemeyer

* Stefan Heuser

* Elisabeth von Szczepanski

* Dr. Christiane Fischer

* Gabriele Mendler

* Dr. Martin Fleuß

* Oliver Ciminski

* Dr. Kirsten Kuhlmann

* Andrea Gewaltig

* Markus Marci

* Ursula Hüsch

* Petra Chittka

* Dr. Christiane Jüntgen

* Dr. Martin Stuttmann

* Dr. Frank Holzke

 

 

Richter auf Probe:

Franziska Hötte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (ab 02.12.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.12.2013 als Richterin auf Probe im Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Verwaltungsgericht Düsseldorf - GVP 01.01.2016: Richterin auf Probe. 29.07.2016: Rechnung für "Hitler-Asphalt". Düsseldorfer sollen für den Ausbau einer Straße zahlen. Die Arbeiten begannen 1937. ... Und hier ist der entscheidende Punkt. Das Gericht stellte fest: Es kommt im Prinzip nicht darauf an, ob sich der Straßenbau über Jahrzehnte hinzieht, sondern wann und in welcher Form die Gemeinde den Erschließungsbeitrag festlegt. "In Bezug auf die Baumaßnahmen gibt es keine Verjährungsfrist", sagt Franziska Hötte, Richterin am Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Deshalb hat eine Gemeinde also durchaus das Recht, den Bürgern Kosten für Straßenbaumaßnahmen anzurechnen, die irgendwann im letzten Jahrhundert stattgefunden haben. Der Vorsitzende Richter Stephan Barden musste die Rechnung aus dem Jahr 1937 also durchwinken. ..." - http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article157373451/Rechnung-fuer-Hitler-Asphalt.html  

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf tätig:

Jürgen Adam (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 01.06.1974, ..., 2002)

Dr. Knut Arians (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 28.11.1983, ..., 2002)

Inge Baumanns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 24.04.1985, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.04.1985 als Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt.

Claudia Beusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Aachen / Präsidentin am Verwaltungsgericht Aachen (ab 01.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 08.07.1996 als Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2008 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2008 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2014 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Aachen aufgeführt. 2009: 2. stellvertretende Pressedezernentin am Verwaltungsgericht Düsseldorf. 2011: 14. Kammer.  

Eva-Marie Blanke (Jg. 1949) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 30.11.1978, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Kurt Büchel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab , ..., 1998, ..., 2014) - ab 15.02.1979 Richter im Richterverhältnis auf Probe am Verwaltungsgericht Köln. Im Handbuch der Justiz 1988 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt.

Susanne Dahlke-Piel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Ministerialdirigentin beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.02.2015, ...2016) - November 1986 Richterin an den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Gelsenkirchen sowie beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen. September 1993 Versetzung in die sächsische Justiz. Richterin am Sächsischen Oberverwaltungsgericht. Februar 2001 bis September 2003 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dresden. Dreijährige Tätigkeit im sächsischen Justizministerium. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Vorsitzende Richterin am Sächsischen Oberverwaltungsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 05.12.2008 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2015 als Ministerialdirigentin beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt.

Dr. Gerd-Ulrich Kapteina (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf / Pressedezernent (ab , ..., 2009) - ab 05.12.1983 Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf. 

Dr. Reinhard Klenke (Jg. 1951) - Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf / Präsident am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 01.10.1995, ..., 2002)

Henning Krüger (Jg. 1944) - Vizepräsident am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.06.1996, ..., 2008) - ab 1975 richterliche Tätigkeit am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ab Mitte 1982 Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Anfang 1993 abgeordnet an das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg. Zum 1. November 1994 unter Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht nach Brandenburg versetzt. Ab 1. Juni 1996 Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg. Nach der Fusion der Oberverwaltungsgerichte Berlin und Brandenburg am 28. April 2006 zum Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ernannt.

Dr. Stefan Lascho (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 01.09.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.1999 als Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2005 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter derm Namen Stefan Lascho nicht aufgeführt. 29.01.2015: Bedauern über die Pensionierung des langjährigen Direktors beim LRH Rainer Kirsch mischt sich beim Landesrechnungshof (LRH) Nordrhein-Westfalen mit Freude anlässlich der heutigen Überreichung der Ernennungsurkunden an Herrn Stefan Lascho als neuen Direktor beim LRH und Herrn Gregor Jorasch als neues Mitglied. ... Die Funktion als Direktor beim LRH übernimmt künftig der promovierte Jurist Stefan Lascho (50). Seit September 2013 leitet er das für das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Landesrechnungshof, die Hochschulen und Kunsthochschulen sowie Forschungsangelegenheiten zuständige Prüfungsgebiet des LRH. Diese fachliche Aufgabe nimmt er auch künftig wahr. Der gebürtige Duisburger Stefan Lascho war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Bonn und Brügge und seinem Referendariat zunächst als Rechtsanwalt tätig. 1997 erfolgte am Verwaltungsgericht Düsseldorf die Ernennung zum Richter. Nach der anschließenden dreijährigen Tätigkeit im Justizministerium des Landes NRW war er seit 2005 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf tätig. Im September 2013 wechselte Herr Lascho als Mitglied in den LRH. ..." -http://www.lrh.nrw.de/LRHNRW_documents/Pressemitteilung/LRH_NRW_Pressemitteilung_Mitgliederwahl.pdf

Prof. Dr. Thomas Roeser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder / Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) (ab 01.08.1999, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.12.1986 als Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. 

Dr. Hergard Rohwedder (geb. 11.06.1933, gest. 01.05.2019 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst ) - Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab , ..., 1990, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1964 unter dem Namen Hergard Rohwedder, geb. Toussaint ab 21.12.1961 als Gerichtsassessorin im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 unter dem Namen Hergard Rohwedder, geb. Toussaint ab 02.08.1973 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 unter dem Namen Hergard Rohwedder ab 02.08.1973 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 und 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Namensgleichheit mit: Detlev Karsten Rohwedder (* 16. Oktober 1932 in Gotha; † 1. April 1991 in Düsseldorf) war ein deutscher Manager und Politiker. Als Präsident der Treuhandanstalt wurde er in seinem Haus von einem Heckenschützen ermordet. Die linksterroristische Rote Armee Fraktion bekannte sich zur Tat; Täter und Motiv sind bis heute unbekannt. ... Detlev Rohwedder wurde als Sohn des Buchhändlers Ingo Julius Rohwedder (1896–1981) und dessen Frau Elisabeth, geb. Ott (1905–1991), in Gotha geboren. Er besuchte die Grundschule in Berlin und legte 1953 am Realgymnasium in Rüsselsheim das Abitur ab. Anschließend studierte Rohwedder Rechts- und Staatswissenschaften in Hamburg und Mainz, wo er Mitglied der Leipziger Universitäts-Sängerschaft zu St. Pauli in Mainz wurde. 1960 heiratete er die aus Königsberg stammende Hergard Toussaint (1933–2019), die er während des gemeinsamen Jurastudiums kennengelernt hatte.[1] ...In einem Interview im November 2018 äußerte die Witwe Hergard Rohwedder, dass als sie und ihr Mann am Ostersonntag, dem Tag vor dem Attentat, am Nachmittag nach Hause kamen, auf dem Nebengrundstück ein großes Auto gestanden hätte, in dem ein junges Paar saß. Da es Sonntagnachmittag war und sich in dem Haus eine Anwaltskanzlei befand, vermutete sie, dass es sich um die Attentäter gehandelt haben müsse.[5] Rohwedders Witwe Hergard verstarb am 1. Mai 2019.[1][18] Aus ihrer Ehe mit Detlev Rohwedder gingen ein Sohn und eine Tochter hervor.[19] Nach Darstellung von Hergard Rohwedder, der Witwe Detlev Rohwedders, ist von einer Planung und Beteiligung der Stasi auszugehen, da die Treuhand und ihr Mann kurz davor standen, das verschwundene Parteivermögen der SED zu finden. „Eigentlich alle Politiker, die mit der früheren DDR etwas zu tun hatten“, würden davon ausgehen, dass die Stasi den Anschlag geplant habe. Die perfekte Planung spreche auch nach Meinung von Sicherheitsexperten für die Stasi.[5][20] Der Stasi-Theorie widersprach der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk.[21] ...  - https://de.wikipedia.org/wiki/Detlev_Rohwedder. Namensgleichheit mit: Hildegard Becker-Toussaint (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 21.12.1994, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1987 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Conrad Toussaint (geb. 02.08.1909) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.08.1949, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1964 ohne Angabe Vornamen ab 01.08.1949 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1949 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Ewald Toussaint (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Essen (ab 11.12.1991, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 30.04.1973 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Essen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 11.12.1991 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Essen aufgeführt.

Uwe Sievers (Jg. 1945) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf / 3. stellvertretender Pressedezernent (ab 18.02.1998, ..., 2009)

Juliane Voll-Hartung (geb. 23.11.1939) - Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab 20.07.1981, ..., 2002)

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

Düsseldorf

Zwangsgeld für Mutter, die Sohn aus Angst vor Corona nicht zur Schule schickt

06.08.2022

Ein 15-Jähriger besucht seit November 2021 seine Schule nicht mehr - um sich und seine Mutter nicht mit dem Coronavirus zu infizieren. Nun droht ein Zwangsgeld. Zu Recht, sagt das Verwaltungsgericht, denn es bestehe kein Anspruch auf absoluten Ausschluss einer Infektion.

Einer Mutter aus Düsseldorf, die ihren Sohn aus Angst vor dem Coronavirus nicht mehr zur Schule schickt, ist zu Recht ein Zwangsgeld angedroht worden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Nach Ansicht des Gerichts muss die Mutter der „gesetzlich verankerten Verantwortung der Eltern“ nachkommen, ihr schulpflichtiges Kind regelmäßig am Unterricht teilnehmen zu lassen, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 18 L 621/2)

Mit seinem Beschluss bestätigt das Gericht das Vorgehen der Bezirksregierung Düsseldorf. Der 15-jährige Gymnasialschüler besucht aus Angst, sich und in der Folge auch seine Mutter zu infizieren, bereits seit November 2021 die Schule nicht mehr. Die in diesem Zusammenhang gestellten Anträge auf Befreiung vom Präsenzunterricht blieben erfolglos.

Weil der Jugendliche den Schulbesuch jedoch weiter verweigerte, forderte die Bezirksregierung die Mutter des Schülers im Rahmen einer Ordnungsverfügung dazu auf, den Schulbesuch ihres Sohnes sicherzustellen. Für den Fall der Nichterfüllung drohte die Behörde mit der Festsetzung des Zwangsgeldes in Höhe von 2500 Euro. Ein gegen die behördliche Aufforderung gerichteter Eilantrag der Mutter wurde abgelehnt.

Laut der Kammer sind in dem behandelten Fall die Einschränkungen des Elternrechts vor dem Hintergrund der gesetzlichen Schulpflicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Aufforderung zum Schulbesuch sei „erforderlich gewesen“. Zudem gebe es keine Gründe, weshalb der 15-Jährige nicht am regelmäßigen Schulbesuch teilnehmen könne. Im Verhältnis zwischen Schüler und Staat bestehe kein Anspruch auf einen absoluten Ausschluss einer Infektion mit dem Virus.

Das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, lasse sich mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aber „auf ein hinnehmbares Maß reduzieren“, so das Gericht. Die staatlichen Vorkehrungen zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor Infektionen seien „ausreichend“.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article240332281/Duesseldorf-Zwangsgeld-fuer-Mutter-die-Sohn-aus-Angst-vor-Corona-nicht-zur-Schule-schickt.html
 

 

Kommentar Väternotruf:

Das arme Kind, wird sich nun wohl bald mit Corona in der Schule anstecken, schwer erkranken und dann zwangsbeatmet, bis der Tod eintritt:Ja hat man denn am Verwaltungsgericht Düsseldorf denn gar kein Mitleid mit dem armen Kind. Denkt man dort wohl etwa Corona wäre so was wie Grippe oder Schnupfen und Karl Lauterbach von der SPD wäre ein Stierkämpfer, der statt mit dem roten Tuch mit dem SPD-Parteibuch wedelt und der maximal von Rinderwahnsinn Ahnung hat?

Wir fordern für alle Kinder und Erwachsene lebenslanges Recht auf häusliche Isolation mit staatlicher Transferzahlung und Essenbringen durch die Caritas oder auch die Heilsarmee, aber bitte nur mit vierfacher Impfung, stündlicher Testung und doppelten Maskenschutz und Ganzkörperneoprenanzug.

 

 


 

 

 

 

Gericht: Pornhub, Youporn & Co. verstoßen gegen deutschen Jugendschutz – Schließungen drohen

Unter anderem Pornhub, Youporn und xHamster droht die Sperrung. Das deutsche Jugendschutzgesetz sei anwendbar und daher frei zugängliche Portale zu untersagen, sagen die Richter.

01.12.2021

Die 27. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfügt, dass der Jugendschutz durch frei zugängliche Pornografie „ernsthaft und schwerwiegend“ gefährdet sei. Dem stehe nicht entgegen, dass die Antragstellerinnen ihren Sitz in Zypern haben. Insbesondere die Neufassung des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 21. April 2020 stelle ausdrücklich klar, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auch in solchen Fällen Anwendung finde. Mehrere Betreiber von Pornoseiten hatten geklagt, nachdem die Landesmedienanstalt von Nordrhein-Westfalen verlangt hatte, dass die Seiten nur noch für Erwachsene zugänglich sein dürfen. Die Medienhüter untersagten die Verbreitung in der aktuellen Form.

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https://t3n.de/news/gericht-pornhub-youporn-jugendschutz-sperre-schliessung-1433641/

 

 


 

 

Oberverwaltungsgericht bestätigt Suspendierung von Grundschulleiterin

Die Schulleiterin einer Grundschule in Viersen ist rechtmäßig suspendiert worden, weil sie verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen an der Schule nicht beachtet hat. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster (AZ 6 B 1098/21) bestätigte laut Mitteilung einen entsprechenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf 2 L 1053/21). Der Beschluss ist unanfechtbar.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe in seiner Entscheidung zu Recht auf zwingende dienstliche Gründe verwiesen, warum der Klägerin verboten wird, die Dienstgeschäfte weiterzuführen, erklärten die Richter des OVG in Münster. Die Schulleiterin habe wiederholt gegen die unmittelbar aus der Corona-Betreuungsverordnung folgende Verpflichtung verstoßen, in der Schule eine Maske zu tragen. Die von der Schulleiterin vorgelegten ärztlichen Atteste hätten nicht die Mindestanforderungen an derartige Nachweise erfüllt. Durch ihre Weigerung, in der Schule eine medizinische Maske zu tragen, habe sich die Klägerin zugleich bewusst über eine ausdrückliche Weisung ihres Dienstherrn hinweggesetzt, argumentierten die Richter in Münster so wie auch die Richter der Düsseldorfer Vorinstanz.

Die Klägerin habe zudem Mitte April ihre Pflicht als Schulleiterin verletzt, wöchentlich zwei Corona-Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler an der Schule durchzuführen, erläuterten die Richter des OVG. Auch gebe es Anhaltspunkte auf weitere Pflichtverstöße, wie etwa die Durchführung dienstlicher Besprechungen ohne Einhaltung des Mindestabstands.

07.09.2021

https://www.welt.de/vermischtes/live230889917/Corona-live-Drei-Bewohner-von-Seniorenheim-nach-Drittimpfung-reanimiert.html

 

 

 


 

 

Widerstand gegen Maskenzwang an Schulen

"... Das Verwaltungsgericht VG Düsseldorf hat heute im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass der Ausschluss vom Präsenzunterricht bei der Weigerung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes rechtswidrig ist. Der Grund: die Rechtsgrundlage fehle. Allerdings lehnt das Gericht gleichzeitig einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht ab. Dafür lägen im konkreten Fall die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor (Az. 18 L 1608/20).

Dem Beschluss lagen zwei gleichzeitig gestellte Anträge zweier Schüler zugrunde. Diese wurden von ihrer Schule aus dem Präsenzunterricht verwiesen, weil sie lediglich eine Gesichtsmaske aus einem durchlässigen Insektenschutzstoff (Fliegengaze) trugen. ..."

25.08.2020

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-az18l160820-maskenpflicht-praesenzunterricht-unterrichtsausschluss-schule-corona/

 


 


 

 

Rechnung für "Hitler-Asphalt"

Düsseldorfer sollen für den Ausbau einer Straße zahlen. Die Arbeiten begannen 1937
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Und hier ist der entscheidende Punkt. Das Gericht stellte fest: Es kommt im Prinzip nicht darauf an, ob sich der Straßenbau über Jahrzehnte hinzieht, sondern wann und in welcher Form die Gemeinde den Erschließungsbeitrag festlegt. "In Bezug auf die Baumaßnahmen gibt es keine Verjährungsfrist", sagt Franziska Hötte, Richterin am Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

Deshalb hat eine Gemeinde also durchaus das Recht, den Bürgern Kosten für Straßenbaumaßnahmen anzurechnen, die irgendwann im letzten Jahrhundert stattgefunden haben. Der Vorsitzende Richter Stephan Barden musste die Rechnung aus dem Jahr 1937 also durchwinken. ...

http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article157373451/Rechnung-fuer-Hitler-Asphalt.html

 

 

 


 

 

 

Skurriler Erfolg für Roswitha Müller-Piepenkötter 

Ex-Justiz-Ministerin gewinnt Prozess um 2,48 Euro!

Von PETER POENSGEN

Düsseldorf Kurioser Erfolg für Ex-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (61, CDU) und ihren Mann Jürgen Müller (Ex-Kämmerer): Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gewannen sie gestern einen Prozess um 2,48 Euro!

Das Gericht (derzeit zu 118,4 Prozent ausgelastet) hätte sicher besseres zu tun gehabt. Aber den Müller-Piepenkötters ging‘s ums Prinzip.

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21.11.2012

 http://www.bild.de/regional/duesseldorf/roswitha-mueller-piepenkoetter/ex-justiz-ministerin-gewinnt-prozess-um-2-48-euro-27286758.bild.html

 

 

 


 

 

 

Gericht bescheinigt Dienstunfall Polizist nach Porno-Mail traumatisiert

06.01.2011

VON J. OFFERMANNS

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Laut Urteil (Az.: 23 K 5235/07) hatte das drastische Folgen für den Polizisten: Durch „das Bild des weiblichen Geschlechtsteils mit umfangreichen Hautekzemen, vermutlich einer fortgeschrittenen Geschlechtskrankheit“ sei er „nachhaltig traumatisiert worden“.

http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/06/porno-mail/polizist-traumatisiert-gericht-bescheinigt-dienstunfall.html

 

 

 

23. Kammer

Vorsitzender:

Vorsitzender Richter am VG

Kaminski

Weitere Richter/innen:

Richterin am VG

Sterzenbach (regelmäßige Vertreterin des Vorsitzenden)

Richter am VG

Dr. Fiebig

 

GVP 13.12.2010

 

 


 

 

 

 

Amtsrichter klagt gegen Altersgrenze

4. März 2010

Am Montag, den 8. März 2010 verhandelt die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Einzelrichter in mündlicher Verhandlung über die Klage eines 64-jährigen Amtsrichters aus Neuss, mit der er erreichen möchte, dass er über die für ihn geltende Altersgrenze von 65 Jahren hinaus bis zum Ablauf des 67ten Lebensjahres weiter als Amtsrichter beschäftigt bleibt. Zur Begründung macht er im Wesentlichen geltend, dass die generelle Festlegung der Lebensarbeitszeit, weil anknüpfend an das Alter, gegen die EU-Diskriminierungsrichtlinie verstoße.

Ort: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Saal VI, Zimmer 351,

Uhrzeit 10.00 Uhr

Aktenzeichen: 13 K 6883/09

http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2010/08_100304/index.php

 

 

 

 

Klage des Amtsrichters gegen Altersgrenze abgewiesen

8. März 2010

Mit dem soeben in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Einzelrichter die Klage des 64-jährigen Amtsrichters aus Neuss, mit der er erreichen wollte, dass er über die für ihn geltende Altersgrenze von 65 Jahren hinaus bis zum Ablauf des 67. Lebensjahres weiter als Amtsrichter beschäftigt bleibt, abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung im Wesentlichen aus, dass die Festlegung der Altersgrenze durch ein legitimes Ziel, nämlich eine angemessene Altersstruktur und eine hinreichende Vorhersehbarkeit der Personalplanung, gerechtfertigt sei. Damit liege auch kein Verstoß gegen die EU-Diskriminierungsrichtline 2000/78/EG vor. Der Kläger habe auch keinen Anspruch darauf, dass – wie bei Beamten – auf seinen Antrag hin die Arbeitszeit individuell verlängert werde. Die insoweit für Beamte geltende Regelung sei für Richter nicht vorgesehen. Diese unterschiedliche Rechtstellung diene dem Schutz der richterlichen Unabhängigkeit, um jeden Anschein der Beeinflussbarkeit richterlicher Entscheidungen durch den Dienstherrn zu vermeiden.

Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Az.: 13 K 6883/09

http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2010/09_100308/index.php

 

 

 

Neuss/Düsseldorf

Richter zur Rente verurteilt

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 08.03.2010 - 20:27

Neuss/Düsseldorf (NGZ). Der Neusser Familienrichter Franz-Karl Becker, der am Donnerstag 65 Jahre alt wird, hätte gern noch zwei Dienstjahre drangehängt, statt in Pension zu gehen. Das Verwaltungsgericht verurteilte ihn zum Abschied aus dem Dienst.

Altersregelung

Das Pensionsalter bei Richtern ist klar geregelt. Wer vor dem 1.1.1947 geboren ist, erreicht mit 65 Jahren die Altersgrenze.

Richter, die nach dem 1.1.1964 geboren sind, scheiden mit Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem Richterdienst aus.

Für alle, die zwischen 1947 und 1964 geboren sind, gilt eine Übergangsregelung: Die Dienstzeit verlängert sich (gerechnet ab 1947) pro Jahr um einen Monat.

Freuen kann sich Franz-Karl Becker auf diesen Geburtstag nicht. Am Donnerstag wird der Neusser Amtsrichter 65 Jahre alt – und weil er damit die Pensionsgrenze überschreitet, wurde er am Montag dazu verurteilt, in Rente zu gehen, die Richterrobe an den Nagel hängen. Gerne wäre Becker noch zwei Jahre im Amt geblieben. "Ich arbeite gerne, finde diese Arbeit sehr interessant und wichtig", sagte er. "Und ich bin in der Lage, noch zwei Jahre Recht zu sprechen." Doch seine Klage auf Weiterbeschäftigung gegen das Land NRW hatte vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht keinen Erfolg.

Genau hat er es nicht im Kopf: "35 oder 36 Jahre" diente er der Justiz, die letzten zehn Jahre als Familienrichter. Dass damit jetzt Schluss sein muss, "von hundert Prozent auf Null – das ist mir ein Gräuel", sagte er nach der Verhandlung beim Verwaltungsgericht.

Nicht, dass der kleine, drahtige Mann keine Hobbys hätte: "Ich habe zwei Kinder, einen Hund, der mich stark beansprucht – und ich lese leidenschaftlich gern!" Aber von heute auf morgen zu Hause zu bleiben und wie einst sein Vater "in den Ruhestand getreten" zu werden – das sieht Becker nicht ein. "Mir würde die Arbeit richtig fehlen."

Genau darauf muss er sich laut Urteil jetzt aber einrichten. Dabei hatte Becker seine Klage darauf gestützt, dass laut einer EU-Richtlinie eine Diskriminierung aus Altersgründen unzulässig ist. Auch wurde die Pensionsgrenze für Richter, die nach dem 1. Januar 1964 geboren sind, inzwischen auf 67 Jahre angehoben. Und Landesbeamte dürfen auf Antrag ihre Verabschiedung in den Ruhestand auch um zwei Jahre verschieben.

Becker wertet das als Ungleichbehandlung für ältere Richter, sieht sich wegen seines Geburtsjahrgangs benachteiligt. "Was anderen Kollegen auferlegt wird, möchte der Kläger jetzt für sich geltend machen", fasste Verwaltungsrichter Stefan Lascho (Jahrgang 1964) zusammen. Aber eine Chance für den klagenden Kollegen sah Lascho nicht. Mehrere Oberverwaltungsgerichte hatten in ähnlichen Fällen bereits gegen diensteifrige Richter entschieden.

Dass Franz-Karl Becker nun den Dienst quittieren muss, liegt laut Urteil daran, dass in der Richterschaft "eine angemessene Altersstruktur" angestrebt sei – also eine Vergreisung der Justiz verhindert werden soll. Auch sei das planmäßige Ausscheiden mit 65 Jahren im Sinne einer "hinreichend voraussehbaren Personalplanung" innerhalb der Richterschaft. Darin sei kein Verstoß gegen die EU-Richtlinie gegen Diskriminierung zu sehen. Und Ausnahme-Regeln, die für Landesbeamte gelten, seien auf Richter nicht übertragbar.

"Ich habe das Gefühl, dass ich der Gemeinschaft noch nützlich sein kann", konterte Kläger Becker. Also wolle er nun "versuchen, in irgendeinem Bereich zu arbeiten, zur Not ehrenamtlich". Oder als Rechtsanwalt. Zuletzt könnte er sogar beantragen, das Urteil in einer Berufung noch anzufechten. Aber das ist eher theoretisch.

http://www.ngz-online.de/neuss/nachrichten/richter-zur-rente-verurteilt-1.187383

 

 


 

 

Anerkennung für Systemische Therapie vom OVG NRW

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Anfang August ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2006 zur Zulassung der Systemischen Therapie für die Psychotherapie-Ausbildung bestätigt: Das Land ist verpflichtet, Ausbildungsstätten mit vertiefter Ausbildung in Systemischer Therapie/Familientherapie staatlich anzuerkennen unabhängig von einer – bisher noch nicht vorliegenden – positiven Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie.

Der Senat des OVG hat seinen Beschluss über die Berufung am 4. August 2008 ohne mündliche Verhandlung gefällt, weil er die Berufung „einstimmig für unbegründet und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht für erforderlich hält“ (Az.: 13 A 2146/06). Damit wird das Urteil des VG Düsseldorf vom 7. April 2006 (Az.: 26 K 9121/03) bestätigt, in dem das „Vertiefungsgebiet Systemische Therapie/Familientherapie" als „wissenschaftlich anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren im Sinne des § 1 Abs. 3 PsychThG“ beurteilt worden ist. Bei der Klage vor dem Verwaltungsgereicht ging es um die Erteilung der Anerkennung als Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten.

Revision gegen den OVG-Beschluss ist zugelassen, Entscheidungsinstanz ist dann das Bundesverwaltungsgericht.

 

Urteil sowie Erläuterung und Einschätzung von Anni Michelmann auf den DGSF-Internetseiten

www.dgsf.org/themen/berufspolitik

 

 

 


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