Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Magdeburg

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

 

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Männlicher Exhibitionist vor dem Amtsgericht Magdeburg

 

Amtsgericht Magdeburg

Breiter Weg 203-206

39104 Magdeburg

 

Telefon: 0391 / 606-0

Fax: 0391 / 606-6005

 

E-Mail: ag-md@justiz.sachsen-anhalt.de 

Internet: https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Magdeburg (05/2024)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 29.01.2024 - https://ag-md.sachsen-anhalt.de/themen/geschaeftsverteilung/richterlicher-geschaeftsverteilungsplan

 

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

Landgericht Magdeburg

Oberlandesgericht Naumburg

 

 

Präsidentin am Amtsgericht Magdeburg: Dr. Melanie Sabrotzky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg / Präsidentin am Amtsgericht Magdeburg (ab , ..., 2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Dessau-Roßlau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.05.2008 als Ministerialrätin beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.05.2010 als Ministerialrätin beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2012 als Vizepräsidentin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. 02.03.2016: "...nach Jurastudium und Referendariat in Niedersachsen 1996 als Richterin auf Probe in den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg ein. Sie war zunächst als Richterin am Amtsgericht Dessau tätig und danach von 2000 bis 2002 an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet. Parallel war sie 2001/2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin für das Landeverfassungsgericht Sachsen-Anhalt. Von 2002 bis 2005 war Dr. Sabrotzky an das Justizministerium abgeordnet, wo sie in verschiedenen Referaten tätig war. Anschließend war sie von 2005 bis 2007 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg, danach erneut im Justizministerium tätig. Im Juli 2008 wechselte die Juristin an das Magdeburger Ministerium der Justiz. Seit Februar 2013 war Dr. Sabrotzky als Vizepräsidentin des Landgerichts Magdeburg tätig." - http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=876253&identifier=ceacd88ded39e28bb50b43c45e90d3ee. Amtsgericht Magdeburg - GVP 01.01.2016 - 10. undatierter Änderungsbeschluss: Präsidentin am Amtsgericht Magdeburg.

Vizepräsident am Amtsgericht Magdeburg: Frank Gärtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Magdeburg / Vizepräsident am Amtsgericht Magdeburg (ab 21.09.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.01.2000 als Richter am Amtsgericht Schönebeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 ab 26.01.2000 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.11.2010 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.09.2015 als Vizepräsident am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. 2009, ..., 2014: Pressesprecher am Amtsgericht Magdeburg. 122 C 3480/11: "In dem Rechtsstreit T-Mobile Deutschland GmbH gegen ..."

 

 

 

Das Amtsgericht Magdeburg ist ein sogenanntes Präsidialgericht und untersteht damit der Diensaufsicht des Oberlandesgerichtes.

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen am Amtsgericht Magdeburg 33 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Magdeburg - Kreisfreie Stadt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:

Joachim Alder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 02.01.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.01.1996 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 241. 2016: Abteilung III - Haushalt und Gerichtsorganisation. Organigramm 02.03.2016: Leiter - Gerichtsabteilung III.

Uta Barfels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 06.08.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Heike Brunkenhövers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 07.11.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 07.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 09.10.2013: nicht aufgeführt.

Evelyn Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Lajana Frömmichen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 05.07.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 03.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Frank Gärtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Magdeburg / Vizepräsident am Amtsgericht Magdeburg (ab 21.09.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.01.2000 als Richter am Amtsgericht Schönebeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 ab 26.01.2000 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.11.2010 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.09.2015 als Vizepräsident am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. 2009, ..., 2014: Pressesprecher am Amtsgericht Magdeburg. 122 C 3480/11: "In dem Rechtsstreit T-Mobile Deutschland GmbH gegen ..."

Dr. Regina Gronau-Burgdorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg  (ab 01.12.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.1995 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Dieter Gronert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 11.08.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.08.1995 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Michael Großberndt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 25.05.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.05.1999 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Andreas Hagensicker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 16.02.1998, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.02.1998 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 01.01.2016, 21.06.2021. 2013, ..., 20^1: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Magdeburg.

Gabriele Isensee (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab , ..., 1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Magdeburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Dienstantritt am Amtsgericht Magdeburg wohl um 1995. Namensgleichheit mit: Gabriele Barkow (geb. 28.09.1960) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 14.04.1994, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.04.1991 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 14.04.1994 als Richterin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2008 und 2010 unter dem Namen Gabriele Barkow nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Gabriele Riedel (geb. 07.03.1954) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1991 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Gabriele Riedel nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Hanns-Peter Isensee (geb. 02.02.1943) - Ministerialdirigent am Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalt (ab 01.07.1991, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 06.06.1986 als Ministerialrat im Justizministerium Niedersachsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 als Ministerialdirigent am Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalt - Präsident am Landesjustizprüfungsamt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Hanns-Peter Isensee nicht aufgeführt.

Astrid Kaminsky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 06.08.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Martina Köneke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab , ..., 2004, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 06.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Halberstadt - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Halberstadt - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 06.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 06.07.1995 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2014: Familiensachen. Amtsgericht Magdeburg - GVP 19.02.2021. 

 

 

Anja Lindemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 06.08.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Ines Lubecki (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 06.08.1999, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. GVP 09.06.2010, 25.02.2020: Familiensachen - Abteilung 231.

Evelyn Majstrak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 01.08.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Angelika Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 221.

Corinna Münzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 08.11.1994, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.11.1994 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 24.09.2014, 19.02.2021.

Konstanze Nolte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 25.09.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 25.09.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 24.09.2014, 19.02.2021. Organigramm 02.03.2016: Leiter - Gerichtsabteilung II. Namensgleichheit mit: Johannes Nolte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Wittenberg / Direktor am Amtsgericht Wittenberg (ab 02.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.12.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.12.1999 als Richter am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2011 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.09.2016 als Direktor am Amtsgericht Wittenberg aufgeführt.

Elke Plaga (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab , ..., 2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.03.1994 als Richterin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.03.1994 als Richterin am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 23.03.1994 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Aschersleben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 22.12.2008 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Astrid Raue (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 02.01.1995, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.01.1995 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 21.06.2021. 2020, 2021: stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Magdeburg.

Klaus Redemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 12.10.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1994 als Richter am Landgericht Dessau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006 und 2008 ab 01.12.1994 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.10.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Organigramm 02.03.2016: Leiter - Gerichtsabteilung I und IV.

Maria Reinhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 09.07.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Maria von Bennigsen-Mackiewiecz ab 01.12.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Maria Reinhardt ab 09.07.2015 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Magdeburg - GVP 25.02.2020: Familiensachen - Abteilung 211.

Alexandra Ritoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 14.06.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.06.1996 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sven Ritoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 02.08.1994, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sven Ritoff nicht aufgeführt.

Jörg Rother (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 16.04.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.04.1997 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Dr. Melanie Sabrotzky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg / Präsidentin am Amtsgericht Magdeburg (ab , ..., 2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Dessau-Roßlau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.05.2008 als Ministerialrätin beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.05.2010 als Ministerialrätin beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2012 als Vizepräsidentin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. 02.03.2016: "... nach Jurastudium und Referendariat in Niedersachsen 1996 als Richterin auf Probe in den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg ein. Sie war zunächst als Richterin am Amtsgericht Dessau tätig und danach von 2000 bis 2002 an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet. Parallel war sie 2001/2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin für das Landeverfassungsgericht Sachsen-Anhalt. Von 2002 bis 2005 war Dr. Sabrotzky an das Justizministerium abgeordnet, wo sie in verschiedenen Referaten tätig war. Anschließend war sie von 2005 bis 2007 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg, danach erneut im Justizministerium tätig. Im Juli 2008 wechselte die Juristin an das Magdeburger Ministerium der Justiz. Seit Februar 2013 war Dr. Sabrotzky als Vizepräsidentin des Landgerichts Magdeburg tätig." - http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=876253&identifier=ceacd88ded39e28bb50b43c45e90d3ee. Amtsgericht Magdeburg - GVP 01.01.2016 - 10. undatierter Änderungsbeschluss: Präsidentin am Amtsgericht Magdeburg.

Martin Schleupner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 06.08.1999, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.08.1999 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 01.01.2016, 19.02.2021.

Erich Seilert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 27.06.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.06.1995 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

Kerstin Tegelbeckers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 01.02.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 271. OLG Naumburg - 14 WF 165/02 - Beschluss vom 05.09.2002, 271 F 99/01 SO AG Magdeburg - siehe unten. Namensgleichheit mit: Michael Tegelbeckers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Sozialgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.12.1993 als Richter am Sozialgericht Magdeburg aufgeführt.  

Erich Verenkotte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 15.04.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.1997 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. 2016: Abteilung IV - DSB. 

Andrea Wüsterfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 05.12.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.12.1995 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Magdeburg:

211 F - Maria Reinhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 09.07.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Maria von Bennigsen-Mackiewiecz ab 01.12.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Maria Reinhardt ab 09.07.2015 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt.... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Magdeburg - GVP 25.02.2020: Familiensachen - Abteilung 211.

221 F - Angelika Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 221.

231 F - Ines Lubecki (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 06.08.1999, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. GVP 09.06.2010, 25.02.2020: Familiensachen - Abteilung 231.

241 F - Joachim Alder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 02.01.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.01.1996 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 241. 2016: Abteilung III - Haushalt und Gerichtsorganisation. Organigramm 02.03.2016: Leiter - Gerichtsabteilung III.

251 F -

271 F - Kerstin Tegelbeckers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 01.02.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 271. OLG Naumburg - 14 WF 165/02 - Beschluss vom 05.09.2002, 271 F 99/01 SO AG Magdeburg - siehe unten. Namensgleichheit mit: Michael Tegelbeckers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Sozialgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.12.1993 als Richter am Sozialgericht Magdeburg aufgeführt.  

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Magdeburg tätig: 

Henning Ahlhausen (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Magdeburg / Präsident am Amtsgericht Magdeburg (ab 01.01.1993, ..., 2002)

Bärbel Bluhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. 2013: Familiensachen - Abteilung 211.

Thomas Dickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Aschersleben / Direktor am Amtsgericht Aschersleben (ab 23.01.2006, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 18.07.1997 als Richter am Amtsgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt.

Karl-Edo Fecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 21.12.1992, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 ab 21.12.1992 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. GVP 09.10.2013: nicht aufgeführt.

Bärbel Freudenberg-Pilster (Jg. 1954) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 03.09.1993, ..., 2002)

Dr. Christian Hoppe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 17.12.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.12.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2020 ab 01.01.2012 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.12.2020 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 09.10.2013: Familiensachen - Abteilung 251. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.03.2023: Beisitzer 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen.

Günter Kordes (Jg. 1955) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 01.10.1995, ..., 2008)

Wolfgang Krause-Kyora (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Magdeburg / Vizepräsident am Amtsgericht Magdeburg (ab 30.04.1993, ..., 2002)

Sigrun Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Schönebeck / Direktorin am Amtsgericht Schönebeck (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 25.03.1996 als Direktorin am Amtsgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab  28.11.2001 als Direktorin am Amtsgericht Zeitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.11.2001 als Direktorin am Amtsgericht Schönebeck aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Monika Mahnkopf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Hildesheim / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Hildesheim (ab 23.11.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.12.1994 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 21.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 21.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Elze aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.05.1999 als Direktorin am Amtsgericht Elze aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2008 als Direktorin am Amtsgericht Elze aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.11.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. 05/2008: Abordnung an das Amtsgericht Alfeld. Amtsgericht Hildesheim - GVP 01.01.2017: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Hans-Jürgen Mahnkopf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover (ab 10.10.1990, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 ab 10.10.1990 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 offenbar noch irrtümlich aufgeführt. 

Claudia Methling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 18.12.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - Amtsgericht Magdeburg - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 06.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg  aufgeführt. Namensgleichheit mit: Rigolf Methling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Arbeitsgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2012)  - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - Amtsgericht Magdeburg - aufgeführt.

Sven Ritoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 02.08.1994, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sven Ritoff nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Alexandra Ritoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg (ab 14.06.1996, ..., 2010)

Dorothee Schnitger (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Haldensleben / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Haldensleben (ab 01.01.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum ab 20.12.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 ohne Angabe Geburtsdatum ab 22.12.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Geburtsdatum ab 22.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.01.2006 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Haldensleben aufgeführt.

Kay-Andre Sievers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 16.04.1997, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.04.1997 als Richter am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Amtsgericht Magdeburg - GVP 09.10.2013: nicht aufgeführt. 

Doris Ulrich (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Magdeburg / Familiengericht (ab 06.12.1993, ..., 2002)

Dr. Uwe Wegehaupt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / Präsident am Oberlandesgericht Naumburg (ab 29.12.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1990, 1992 und 1994 unter dem Namen Uwe Wegehaupt nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Uwe Wegehaupt ab 31.05.1996 als Direktor am Amtsgericht Zerbst aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002 und 2004 unter dem Namen Uwe Wegehaupt ab 25.01.1999 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.05.2006 als Direktor am Amtsgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.04.2015 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.12.2016 als Präsident am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. 29.04.2015: "Dr. Wegehaupt wurde am 31. Mai 1958 in Quakenbrück (Niedersachsen) geboren. Nach dem Jurastudium war er zunächst als Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Oldenburg tätig. 1994 wechselte er nach Sachsen-Anhalt und wurde nicht nur als Amtsrichter bei dem Amtsgericht Zerbst tätig, sondern zeitweise mit der Wahrnehmung der Aufgaben des amtierenden Direktors des Amtsgerichts Zerbst betraut. 1999 wechselte er als Richter am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht Naumburg. Am 31. Mai 2006 wurde Dr. Wegehaupt zum Präsidenten des Amtsgerichts Magdeburg ernannt." - http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=870970&identifier=75f87dc3c0761f7fdeb3d3f9784cd107.

Martin Wulfmeyer (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab 13.07.1994, ..., 2002)

Hinderk Wybrands (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Magdeburg / Vizepräsident am Amtsgericht Magdeburg (ab 08.04.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 27.08.1982 als Richter am Amtsgericht Osnabrück aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.1992 als Direktor am Amtsgericht Schönebeck aufgeführt.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Magdeburg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Magdeburg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Magdeburg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Burg

überregionale Beratung

http://familienberatung-burg.de

 

 

Familienberatung Magdeburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-magdeburg.de

 

 

Familienberatung Oschersleben

überregionale Beratung

http://familienberatung-oschersleben.de

 

 

Familienberatung Schönebeck

überregionale Beratung

http://familienberatung-schoenebeck.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Caritas-Beratungszentrum

Max-Josef-Metzger-Str. 3 

39104 Magdeburg

Telefon: 0391 / 5961-216

E-Mail: sigrid.begrich@caritas-magdeburg-stadt.de

Internet:

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Sozialberatung

Mitarbeiter/innen: Sigrid Begrich

Im Namen des Vaters, des Sohne und des heiligen Geistes - Amen.

 

 

Deutscher Familienverband LV Sachsen-Anhalt e.V.

Weststr. 12 

39104 Magdeburg

Telefon: 0391 / 7217470

E-Mail: dfv.magdeburg@t-online.de

Internet: http://www.dfv-lsa.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Mediation

 

 

Ehe-Erziehungs-Lebens- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Leibnizstr. 48

39104 Magdeburg

Telefon: 0391 / 5324913

E-Mail: beratungsstelle@gmx.net

Internet: http://www.magdeburgerstadtmission.de

Träger: Magdeburger Stadtmission e.V.

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Gruppenarbeit

Im Namen des Vaters, des Sohne und des heiligen Geistes - Amen.

 

 

Psychologische Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatung

Max-Josef-Metzger-Str. 3 

39104 Magdeburg 

Telefon: 0391 / 5961189

E-Mail: tina.harzer@caritas-magdeburg-stadt.de

Internet:

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung

Im Namen des Vaters, des Sohne und des heiligen Geistes - Amen.

 

 

pro familia Beratungsstelle Magdeburg

Straße: Lübecker Str. 24 

39124 Magdeburg

Telefon: 0391/2524133

E-Mail: magdeburg@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Kinder- und Jugendnotdienst

Gerhart-Hauptmann-Str. 46a 

39108 Magdeburg

Telefon: 0391 / 7310114

E-Mail: kjnd46a@freenet.de

Internet: http://www.krisenhilfe-md.de

Träger: Stadt

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Kroatenwuhne 1 

39116 Magdeburg 

Telefon: 0391 / 6074980

E-Mail: psychol.beratung-ja.md@web.de

Internet:

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Franka Berger

c/o gemeinnützige Familienhaus Magdeburg GmbH

Hohepfortestr. 14

39106 Magdeburg

Telefon: 01577-3937886

E-Mail: franka.berger@familienhaus-magdeburg.de

Internet: https://familienhaus-magdeburg.de/angebote-leistungen/qualifizierter-verfahrensbeistand/

Bestellung am Amtsgericht Magdeburg (2019)

03.07.2019 - 20:45 Uhr 29:30 min - Exakt - Die Story Heute Mama, morgen Papa. Der Streit ums Wechselmodell - https://www.mdr.de/tv/programm/sendung843588.html

 

 

Wolfgang Höwing

Rechtsanwalt

Harnackstraße 5

39104 Magdeburg

Internet: www.ghb-kanzlei.de

 

 

Rechtsanwältin Schön

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

Thomas Busse

Diplom-Psychologe

Herr Thomas Busse wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Ein Sorgerechtsentzug nach Busseeinsatz ist nicht unwahrscheinlich.

Herr Thomas Busse scheint eine Art bundesdeutscher Hans Dampf in allen Gassen oder eine Art Don Juan in Sachen Sachverständigengutachten zu sein. Wo Don Juan Frauen auf seiner Liste sammelt, sammelt Herr Busse auf seiner Auftragsliste diverse Amtsgerichte und Familienrichter. Herr Busse offeriert den verschiedensten Amtsgerichten in Deutschland unter diversen Postanschriften seine wie auch immer gearteten und segensreichen Dienste. Man könnte meinen, Herr Busse habe in seiner Studentenzeit einen Versandhandel betrieben oder er wäre früher fahrender Geselle gewesen, der sich bei dem einen oder anderen Meister für eine gewisse Zeit in Lohn und Brot begeben hat, um dann später wieder auf Walze zu gehen. Aber offenbar ist Herr Busse noch nicht an allen deutschen Amtsgerichten bekannt, sonst würde es vielleicht nicht passieren, dass er immer mal wieder als Auftragnehmer eines bisher noch nicht bussebeglückten Amtsgerichtes bekannt wird.

Wo Herr Busse angesichts der Vielzahl der Postadressen von denen aus er operiert, eigentlich wohnt und ob er es tatsächlich ist, der höchstpersönlich Gespräche mit den Eltern führt, bzw. bei Ladung durch das Gericht zur Erörterung seines Gutachtens erscheint, ist uns nicht bekannt.

Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort, heißt es in einem Lied von Hannes Wader. Möglicherweise ein Lieblingslied von Herrn Thomas Busse. Ob Herr Busse jedoch auch so ausdruckstark singen kann wie Hannes Wader, ist uns leider nicht bekannt.

In Essen agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen. 

Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

In Karlsruhe agiert Herr Busse unter der Adresse:

Kriegsstr. 142

76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 855037, 357976

Telefax: 0721 / 855031

E-Mail: kontakt@praxisbusse.de

Internet: www.schlichtwelt.de/praxisbusse/

Oder zur Abwechslung auch unter www.praxisbusse.de

In Saarbrücken agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Dipl. Psych. Thomas Busse

St. Johanner Str. 41-43

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681- 9456429 ( Saarbrücken )

Tel.: 0721 - 85 50 37 oder 35 7976 (Karlsruhe)

für das Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort ließ er einen Teil seiner Arbeit,  für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde von einer Diplom-Psychologin Heilig erledigen.

In Stuttgart firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Leinfeldener Str. 66

70597 Stuttgart

Unter der Stuttgarter Adresse ist er für das Amtsgericht Göppingen und das Amtsgericht Nürtingen (2004, 2006) tätig gewesen. Unter dieser Adresse lässt er auch eine Diplom-Psychologin Dörrwächter und eine Diplom-Psychologin Röck (2004) einen Teil seiner Arbeit machen, für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde. 

In Wiesbaden firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden

Unter der Wiesbadener Adresse ist er für das Amtsgericht Bonn tätig geworden.

Für das Amtsgericht Bamberg und das Amtsgericht Gera (2005), arbeitet Herr Busse unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar. Eine Diplom-Psychologin Mauerer übernimmt dabei einen Teil der Arbeit, für die Herr Busse vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde.

Für das Amtsgericht Magdeburg arbeitet Herr Busse anscheinend unter der Adresse: Thomas Busse, Schreiberstraße 37, 06110 Halle (Saale)

Am Amtsgericht Lahr soll Herr Busse unter folgender Adresse beauftragt worden sein: Basler Straße 115, 79115 Freiburg/Breisgau.

Für das Amtsgericht Celle scheint Herr Busse gleich unter zwei verschiedenen Adressen tätig zu sein. Erste Adresse im Beschluss des Amtsgerichtes Celle angegeben: Thomas Busse, Praxis Hannover, Karlsruher Straße 2c, 30519 Hannover. Zweite Adresse unter der Herr Busse sein Gutachten dann tatsächlich bei Gericht einreicht: Thomas Busse, Hildesheimer Straße 265-267, 30519 Hannover. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit unzulässigerweise durch eine Diplom-Psychologin Blum erledigen (2006). 

Für das Amtsgericht Kirchheim unter Teck firmiert Herr Busse unter Karlsruher Adresse:

Für das Amtsgericht Karlsruhe firmierte Herr Busse unter der Anschrift:

Praxis Busse

Kriegsstr. 142

76133 Karslruhe

Telefon 0721 / 855037, 357976

Telefax 0721 / 855031

kontakt@praxisbusse.de

http://www.praxisbusse.de

(25.02.2007 - vn.de)

Unter der Karlsruher Adresse findet man auch noch die Internetadresse 

http://www.ipe-karlsruhe.de

die derzeit allerdings nur mit der Meldung "Zugriff nicht erlaubt - die angeforderte Seite darf nicht angezeigt werden" zu besichtigen ist (25.02.2007 - vn.de) 

IPE Karlsruhe das klingt schon mal spannend. Vielleicht ist das eine Abkürzung für Institut für Psychologie und Entwicklung Karlsruhe, das würde dann schon bedeutungsvoller klingen als das schnöde Wort Praxis. Möglicherweise versteckt sich hinter der Abkürzung auch die Bezeichnung "Institut für Personalentwicklung".

Dann fanden wir am 21.06.2007 und 13.04.2008 den folgenden Eintrag im Internet:

T. Busse ( Hrsg.): Kann es gelingen, innerhalb eines Systems aus Raum und Zeit zu einer `Gesamtschau der Dinge´ zu gelangen?

Über dieses Buch: In dem vorliegenden Eröffnungsband einer “Anthologie zum Thema Meta-Wissen” nehmen 44 Autoren, ausschließlich emeritierte Professoren aus den Bereichen sämtlicher Wissenschaften fundiert Stellung zu den Grundfragen der menschlichen Existenz. - Entstanden ist dabei neben einem wissenschaftshistorisch interessanten und mitunter wissenschaftskritischen Werk auch ein Kompendium des Allgemeinwissens.

Herausgeber: Thomas Busse studierte Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und ist heute als Psychotherapeut und Supervisor im Rahmen einer Lehrpraxis sowie als Gerichtsgutachter tätig. Er ist darüber hinaus Begründer eines Instituts für Forensische Ethnologie.

1. Aufl. 2005, 503 S., Rethra-Verlag, Neubrandenburg. ISBN: 3-937394-16-8, Softcover, LVP 35,80 €

www.rethra-hobby.de/favorite.htm

Das klingt ja mächtig spannend, da möchte man Herrn Busse unbedingt einmal persönlich kennen lernen.

Thomas Busse wurde auch von folgenden Gerichten bestellt:

Amtsgericht Bad Liebenwerda - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden

Amtsgericht Böblingen

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Amtsgericht Erfurt - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Dr. Gemeinhardt erledigen. (2007)

Amtsgericht Eschweiler - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch die Diplom-Psychologin Brit Sesemann (Praxis Busse in Karlsruhe) und eine Frau Diplom-Psychologin Goretzky (Praxis Busse in Essen) erledigen. (2008)

Amtsgericht Essen

Amtsgericht Frankfurt am Main

Amtsgericht Germersheim (2005)

Amtsgericht Hattingen - Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

Amtsgericht Heilbronn - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Diplom-Psychologin Dietl erledigen. (2007)

Amtsgericht Helmstedt - hier operiert Herr Busse offenbar von seinem Stützpunkt in Karlsruhe, Entfernung Karlsruhe-Helmstedt über 400 Kilometer (2007, 2008)

Amtsgericht Homburg

Amtsgericht Ilmenau (2005, 2006)

Amtsgericht Kandel/Pfalz

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Amtsgericht Krefeld

Amtsgericht Landau in der Pfalz (2007)

Amtsgericht Ludwigshafen (2006)

Amtsgericht Offenburg (2005?)

Amtsgericht Papenburg (2010: dort lässt Herr Busse eine Frau Goretzki für sich arbeiten)

Amtsgericht Pforzheim (2011)

Amtsgericht Pößneck - Zweigstelle Lobenstein

Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2007, ..., 2010) 

Amtsgericht Saarlouis

Amtsgericht Sankt Goar

Amtsgericht Soest - Gutachtenerstellung unter Adresse in Essen.

Amtsgericht Stadtroda

Amtsgericht Waiblingen - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Esslinger Straße 40, 70182 Stuttgart, aber auch Briefkopf mit der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Waiblingen - Richter Anderl -  vom 05.02.2007 von der Verpflichtung als Gutachter entbunden worden.

Amtsgericht Walsrode (2008) - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Vahrenwalder Straße 269 A, 0179 Hannover. Aufgabendelegation an eine Frau Diplom-Psychologin Blum.

Amtsgericht Wittenberg (2008)

Oberlandesgericht Saarbrücken (2011)

Wenn Quantität ein Zeichen von Qualität wäre, würden wir Herrn Busse als den besten Gutachter Deutschlands empfehlen. Wofür andere geschäftstüchtige "Experten" ein ganzes "Institut" oder eine "GWG" mit zahlreichen Francaising-Mitarbeiterinnen brauchen, um deutschlandweit möglichst flächendeckend im Geschäft zu sein, da ist es für Herrn Busse offenbar eine Sache der Ehre, auf solche umständlichen Konstruktionen zu verzichten und lieber jeweils vor Ort eine eigene Dependance zu unterhalten. Wenn Sie also mal ein Auto mit hoher Geschwindigkeit von Stuttgart nach Ilmenau sausen sehen, ist es vielleicht Herr Busse, der gerade zu seiner nächsten anstehenden Begutachtung düst. Ja, so wünscht man sich den deutschen Arbeitnehmer, enorm flexibel und ortsungebunden. Demnächst vielleicht sogar in China oder Südafrika? 

Möglicherweise leistet Herr Busse aber auch Aufbauarbeit in der ehemaligen Sowjetzone? Das wäre sehr lobenswert, wenn er den dortigen deutsch sprechenden Eingeborenen mal beibringt, was ein Psychologe aus dem Westen so alles auf dem Kasten hat. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass sein Erscheinen, das jeden, der schon von ihm gehört hat, wohl nur entzücken kann, in letzter Zeit verstärkt aus den sogenannten neuen Bundesländern vermeldet wird. Vielleicht will man ihn aber auch im Westen nicht mehr. Das wäre aber sehr schade. Doch die Natur ist manchmal grausam. Wenn die Weidegründe abgegrast sind, zieht die Schafherde bekanntlich weiter.

Vielleicht ist Herr Busse aber auch ein so toller Gutachter, so dass es sich alle deutschen Familienrichter zur höchsten Ehre anrechnen ihn bestellen zu dürfen?. Wir dürften in diesem Fall gespannt sein, wann er in Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Pasewalk bestellt wird.

Möglicherweise hat Herr Busse aber auch mehrere Doppelgänger oder einen Zwillingsbruder. Vielleicht ist er auch einer der seltenen eineiigen Drillinge und seine beiden Drillingsbrüder helfen ihm bei der Abarbeitung der Aufträge. Vielleicht wohnt er aber auch im Wohnwagen und schlägt jeden Tag sein Lager in einer anderen Stadt und in einer anderen Straße auf. So jemanden würde man dann als "Nichtseßhaften" bezeichnen. 

Über Herrn Busse liegen dem Väternotruf zahlreiche Beschwerden von Betroffenen vor. Dessen ungeachtet scheint er bei einer Reihe von Familienrichtern mehr oder weniger beliebt zu sein, anders könnte man sich die Vielzahl der Beauftragungen des Herrn Busse quer durch Deutschland wohl nicht erklären. Möglicher Weise spielt aber auch eine gewisse Unbedarftheit der Familienrichter bei der Auswahl eines Gutachters eine Rolle.

Bei so vielen verschiedenen Anschriften die Herr Busse anscheinend hat, könnte man fast annehmen an den Beschwerden müsste irgend was dran sein und es bedürfte vieler Adressen, um den vielen unangemeldeten Demonstrationen vor seinem Haus rechtzeitig aus dem Weg zu gehen.

 

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Magdeburg

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Magdeburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Magdeburg

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Magdeburg e.V.

Georg-Kaiser-Str. 3 

39116 Magdeburg

Telefon: 0391 / 9909061

E-Mail: kinderschutzbund-magdeburg@web.de

Internet:

Träger:

Angebote: Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche

 

 

Beratungsstelle ProMann

Weststraße 12

39104 Magdeburg

Fon (0391) 7217441

E-Mail: pro.mann@t-online.de

Internet: http://www.promann.de

 

 

Familienhaus Magdeburg e.V.

Walther-Rathenau-Str. 30

39106 Magdeburg

Tel.: 0391 / 5498280

E-Mail: post@familienhaus-magdeburg.de

Internet: http://www.familienhaus-magdeburg.de

 

 


 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 035/10

Magdeburg, den 23. April 2010

Zweijähriges Jubiläum im Familienhaus Magdeburg: Staatssekretär informiert sich über begleitenden Umgang von Vätern mit ihren Kindern

Magdeburg (MJ). Die Situation ist für alle Beteiligten nicht leicht: Nach der Trennung oder Scheidung darf ein Elternteil – oft ist es der Vater – sein Kind nur noch im Beisein des Ex-Partners sehen. Für die Kinder ist dieses Zusammentreffen psychisch meist sehr belastend. Um die Situation zu entschärfen und das Wiedersehen möglichst kindgerecht zu gestalten, bietet der Verein Familienhaus Magdeburg e.V. den so genannten „begleiteten Umgang“ in Gruppenform an. Dabei treffen sich alle 14 Tage sonntags mehrere Väter und Kinder im Familienhaus und verbringen ihre Zeit teilweise gemeinsam.

Das Angebot „Begleiteter Umgang von Vätern mit ihren Kindern in Gruppe“ besteht jetzt seit zwei Jahren. Aus diesem Anlass besucht Herr Justizstaatssekretär Bernhard Sterz am kommenden Sonntag, 25. April 2010, ab 14 Uhr das Familienhaus und informiert sich über das Väter-Kinder-Programm.

Sterz: „Ich bin den Mitarbeitern im Familienhaus sehr dankbar, dass sie sich dieses schwierigen und in der Öffentlichkeit kaum bekannten Problems angenommen haben. Es ist wichtig und absolut richtig, dass bei der Initiative des Vereins die Interessen des Kindes ausschlaggebend sind. Kinder, die bereits unter der Trennung ihrer Eltern leiden, können so in entspannter Atmosphäre etwas Zeit mit ihrem Vater verbringen.“

Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Vor einem Jahr hat Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb die Schirmherrschaft übernommen. Das Familienhaus Magdeburg unterstützt benachteiligte Kinder und Familien auch über das Väter-Kinder-Programm hinaus mit weiteren Angeboten.

Wir laden Sie zur Berichterstattung am Sonntag herzlich ein.

Auf einen Blick:

wo: Familienkompetenz-Zentrum an der Elbe

Mittelstraße 13, 39104 Magdeburg

www.familienhaus-magdeburg.de

wann: Sonntag, 25. April 2010

von 14 bis 15 Uhr

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mj/2010/035_2010_bf6140ff1de5c7735a77549b87eb30b2.htm

 

 


 

 

 

Bestellung eines Verfahrenspflegers kann nach § 50 FGG (a.F.) - § 158 FamFG n.F. - angefochten werden

 

Bestellung eines Verfahrenspflegers kann angefochten werden

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind nach § 50 FGG greift in die Rechte des Sorgeberechtigten ein und ist mit der - einfachen - Beschwerde anfechtbar. Anmerkung: Der 2. Familiensenat hat am 12.7.2000 entschieden - 8 UF 106/00 -, dass die Bestellung isoliert nicht anfechtbar ist und dies am 19.6.2002 nochmals bestätigt (8 UF 98/02). Der 1. Familiensenat hatte im Juli 2000 auf Anfrage bestätigt, dass er sich dieser Rechtsansicht anschließt.

BESCHLUSS 14 WF 165/02, OLG Naumburg, 05.09.2002, 271 F 99/01 SO AG Magdeburg

 

In der Familiensache

 

 

...

 

hat der 14. Zivilsenat – 3. Familiensenat – des Oberlandesgerichts Naumburg

 

durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

Dr. Deppe-Hilgenberg, die Richterin am Oberlandesgericht Hahn und den Richter am Landgericht Materlik

 

am 5. September 2002 beschlossen:

 

Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Magdeburg vom 23. Januar 2002, Az.: 271 F 99/01, aufgehoben.

 

Außergerichtliche Kosten der Beteiligten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.

Gründe

 

I.

 

Die Beschwerde der Kindesmutter vom 15. August 2002 (Bd. II Bl. 221 d. A.) gegen die mit Beschluss des Amtsgerichts vom 23. Januar 2002 (Bd. I Bl. 80 d. A.) angeordnete Verfahrenspflegschaft für das Kind M. A. A. ist formell zulässig (1) und in der Sache begründet (2).

 

(1.) Die Beschwerde ist zulässig.

 

Die in der Rechtsprechung und Literatur kontrovers beurteilte Frage, ob Eltern die Anordnung einer Verfahrenspflegschaft für ihr Kind gemäß § 50 FGG anfechten können

– dafür: OLG Hamburg FamRZ 2001, 34; KG, 13. ZS, FamRZ 2000, 1298 = NJW 2000, 2596; KG, 19. ZS, FamRZ 2001, 1537; OLG Düsseldorf, 6. FamS, NJW 2000, 1274 = FamRZ 2000, 1298; OLG Dresden, FamRZ 2000, 1296; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1296; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293; OLG München, FamRZ 1999, 667; OLG Hamm, FamRZ 1999, 41; Maurer, in: FamRefK, 1998, § 50 FGG, Rdnr. 36; Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 7. Aufl., 1999, § 50 FGG, Rndr. 10);

dagegen: OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1295; OLG Celle, NJW 2000, 1273; OLG Naumburg, 8. ZS, MDR 2000, 1322 mit abl. Anm. Marquardt; OLG Düsseldorf, 7. FamS, FamRZ 2000, 249; Engelhardt und Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl., § 50 Rdnr. 26 und § 19 Rdnr. 5) –,

wird vom Senat positiv beantwortet.

 

Die Statthaftigkeit der Beschwerde und die Beschwerdebefugnis der Eltern bei Anordnung einer Verfahrenspflegschaft für das Kind folgt, mangels spezieller Regelung in § 50 FGG, aus den allgemeinen Verfahrensvorschriften der freiwilligen Gerichtsbarkeit, d. h. sowohl aus einer verfassungskonform extensiven Auslegung der §§ 19, 20 FGG (a) wie auch aus der Regelung des § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG (b).

 

a) Gemäß § 19 FGG in Verb. mit § 621 a Abs. 1 Satz 1 und § 621 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZPO findet gegen Verfügungen des Gerichts erster Instanz, das sind Entscheidungen mit Außenwirkung, die keine Endentscheidungen im Sinne des § 621 e Abs. 1 ZPO darstellen, die Beschwerde statt, soweit durch sie Rechte der Beteiligten gemäß § 20 FGG beeinträchtigt werden können (vgl. Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19 Rdnr. 2, 9 ff. m. w. N.). Es kann nach Ansicht des Senats keinem Zweifel unterliegen, dass durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind wenigstens mittelbar in das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG, das prinzipiell die Wahrnehmung sämtlicher Belange und Interessen des Kindes umfasst, eingegriffen wird, sodass in verfassungskonformer extensiver Auslegung der einfachgesetzlichen Vorschriften der §§ 19, 20 FGG von einer Statthaftigkeit der Beschwerde und einer Beschwerdebefugnis der Eltern, wie hier der Beschwerde führenden Kindesmutter, auszugehen ist.

 

Ein allgemeiner Grundsatz, dass im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit generell, auch bei möglicher Beeinträchtigung von Rechten der Verfahrensbeteiligten, Zwischenverfügungen nicht anfechtbar seien, ist weder feststellbar, noch wäre er in concreto hinnehmbar.

 

Eine womöglich gegenteilige Absicht des Gesetzgebers in diesem speziellen Falle, wie sie der eine Anfechtbarkeit der Pflegerbestellung verneinenden Stellungnahme der Bundesregierung zu § 50 FGG im Gesetzgebungsverfahren zu entnehmen sein mag (BT-Drs. 13/4899, S. 172), hat keinen Niederschlag im Gesetz gefunden und ist von daher wie auch in Anbetracht der Priorität des zugleich berührten Verfassungsrechts irrelevant. Auch vornehmlich prozessökonomisch motivierte Erwägungen der Verfahrensbeschleunigung, die demgegenüber für einen Ausschluss des Anfechtungsrechtes ins Feld geführt werden, vermögen insoweit als allenfalls nachrangig, bei Unergiebigkeit der etablierten Auslegungsregeln, in Zweifelsfällen berücksichtigungsfähiger Topos der juristischen Argumentation nicht zu verfangen. Der Wortlaut der §§ 19, 20 FGG steht einem Anfechtungsrecht der Eltern bei Bestellung eines Verfahrenspflegers mitnichten entgegen, der verfassungsrechtlich akzentuierte Gesetzeszweck erheischt eine Beschwerdebefugnis der Eltern, ohne dass sich eine gegenteilige Intention des Gesetzgebers verbindlich feststellen ließe.

b) Im Übrigen folgt die Beschwerdeberechtigung der Kindeseltern gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers auch aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG.

 

Danach steht, unbeschadet der Vorschrift des § 20 FGG, die Beschwerde gegen eine Verfügung, die, wie hier die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, eine Entscheidung über eine die Sorge für die Person des Kindes (oder des Mündels) betreffende Angelegenheit enthält, jedem zu, der, wie vornehmlich gerade die Eltern, ein berechtigtes Interesse hat, diese Angelegenheit wahrzunehmen (ebenso OLG Hamburg, FamRZ 2001, 34). Die Vorschrift des § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG findet nach § 57 Abs. 2 FGG lediglich auf die sofortige Beschwerde und nach § 64 Abs. 3 Satz 3 FGG auf die befristete Beschwerde nach den §§ 621 e, 629 a ZPO keine Anwendung. Daraus folgt, mit einem Argumentum e contrario, dass es für die einfache Beschwerde bei der Geltung des § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG verbleibt.

 

Auch wenn die Eltern durch die Bestellung des Verfahrenspflegers nicht ihr gesetzliches Vertretungsrecht für das Kind verlieren, so werden sie doch unzweifelhaft prozessual in ihren Rechten beschnitten. Sie müssen auch jederzeit eines Rechtsmittels des hierzu berechtigten Verfahrenspflegers (vgl.: Engelhardt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 50 Rdnr. 25; Brudermüller, in: Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl., 1998, § 50 FGG, Rndr. 22) im Prozess gewärtig sein und haben nicht zuletzt aufzukommen für die mitunter erheblichen Kosten, die ein Verfahrenspfleger, nicht selten durch sachlich deplacierte Ermittlungen außerhalb des eigentlichen, prozessual begrenzten Aufgabenkreises, verursacht. Auch im vorliegenden Fall sind laut Zwischenabrechnung der Verfahrenspflegerin für weitreichende Ermittlungen ihrerseits, durch Rücksprachen beim Klassenlehrer, beim Jugendamt etc., bereits Kosten in Höhe von 737,37 Euro liquidiert und festgesetzt worden (Bd. II Bl. 169 - 172 d. A.).

Ein berechtigtes Interesse der durch eine Verfahrenspflegschaft in vielfältiger Hinsicht betroffenen und rechtlich beeinträchtigten Eltern, selbst durch ein Rechtsmittel die Aufhebung einer ihres Erachtens unnötigen bzw. ungerechtfertigten Verfahrenspflegschaft zu erreichen, kann mithin nicht in Abrede gestellt werden.

 

(2.) Die Beschwerde der Kindesmutter erweist sich auch in der Sache als begründet.

 

Der die Verfahrenspflegschaft anordnende Beschluss des Amtsgerichts vom 23. Januar 2002 (Bd. I Bl. 80 d. A.) ist sowohl verfahrensrechtlich mit Fehlern behaftet (a) als auch in der Sache verfehlt (b) und bedarf deshalb der Aufhebung.

a) Nach Eingang des zur Ausübung des väterlichen Umgangsrechts eingeholten Sachverständigengutachtens am 17. Januar 2002 (Bd. I Bl. 48/49 d. A.) hat das Amtsgericht, ohne die beteiligten Kindeseltern anzuhören, am 23. Januar 2002 die Verfahrenspflegschaft angeordnet und damit in flagranter Weise den in Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt.

 

Verfahrensfehlerhaft ist auch die in der Wiedergabe respektive Paraphrase des gesetzlichen Wortlauts des § 50 Abs. 1 FGG sich erschöpfende Begründung des angefochtenen Beschlusses (ebenso: KG, FamRZ 2000, 1298, u. FamRZ 2001, 1537; a. A.: OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1296; Engelhardt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 50 Rdnr. 18), wonach zur Wahrung der Kindesinteressen im anhängigen Verfahren sowie zur Durchsetzung seiner Rechte es das Gericht für erforderlich halte, dem Kind einen Verfahrenspfleger zu bestellen.

 

Über den Umfang der notwendigen Begründung für die Bestellung eines Verfahrenspflegers mag man gegebenenfalls geteilter Auffassung sein. In Anbetracht der grundrechtsrelevanten Auswirkung und auch finanziell keineswegs unerheblichen Konsequenzen einer Verfahrenspflegerbestellung erscheint allerdings eine der Überprüfung fähige Begründung, die sich wenigstens kurz mit der vom Gericht für maßgeblich erachteten Variante des § 50 Abs. 2 FGG auseinandersetzt, prozessual unerlässlich.

 

b) Unbeschadet der verfahrensrechtlichen Defizite der angefochtenen Beschlussfassung liegen und lagen auch die Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach der hier allein in Betracht kommenden Variante des § 50 Abs. 2 Nr. 1 FGG nicht vor.

 

Gemäß jener Regelung ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers nur dann als erforderlich anzusehen, wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht. Nicht auf den nachgerade zwangsläufig jedem Sorge- und Umgangsrechtsverfahren immanenten Interessengegensatz zwischen den Eltern kommt es demnach an, sondern einzig darauf, ob die eigenständigen Belange des Kindes den Interessen beider Elternteile zuwiderlaufen und von daher prozessual nur unzulänglich wahrgenommen werden. Es bedarf folglich eines Interessengegensatzes bzw. einer Frontstellung zwischen den Eltern einerseits und dem Kinde andererseits. Solange jedoch das subjektiv artikulierte oder notfalls, bei fehlender Einsicht oder Uneinsichtigkeit, objektiv zu bestimmende Anliegen des Kindes mit dem kontradiktorischen Antragsbegehren wenigstens eines Elternteiles konform geht, kann ein Interessengegensatz zwischen dem Kind und seinen gesetzlichen Vertretern nicht festgestellt und muss demnach die Erforderlichkeit einer Verfahrenspflegerbestellung verneint werden (ebenso: OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1298 = NJW 2000, 1274; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293, 1294).

 

Die Erklärung des Kindes, keinen Umgang mit dem Vater haben zu wollen, deckt sich im vorliegenden Fall uneingeschränkt mit dem prozessual verfolgten Anliegen der Kindesmutter, die das bislang noch gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile für sich allein beansprucht. Der demgegenüber – bei Konzedierung eines alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter (Bd. I Bl. 97 d. A. = S. 2 des Schriftsatzes vom 11. März 2002) – auf ein moderates Umgangsrecht beharrende Kindesvater nimmt die gegenteilige, wohl eher dem objektiven Interesse des Kindes verpflichtete Position ein, die ausweislich der letzten Schriftsätze mit den Anträgen der Verfahrenspflegerin bemerkenswerterweise geradezu nahtlos übereinstimmt. Ein Interessengegensatz zwischen dem Kind und beiden Elternteilen kann unter diesen Umständen nicht ausgemacht werden.

 

Schließlich dürfte der Rechtsstreit nach Eingang des Sachverständigengutachtens im Januar dieses Jahres erstinstanzlich entscheidungsreif gewesen sein, sodass erst recht mehr kein Anlass, geschweige denn eine verfahrensrechtliche Handhabe bestand, auf der Grundlage des Gutachtens gewissermaßen eine zusätzliche Spannungen bzw. eine neue Konfrontationsebene mit sich bringende Verfahrenspflegerbestellung, die generell und namentlich in Verfahren der vorliegenden Art eher die Ausnahme denn die Regel sein sollte (prinzipiell bzw. tendenziell ebenso OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293, 1294, und OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1298 = NJW 2000, 1274), vorzunehmen.

 

II.

 

Gerichtsgebühren für die erfolgreich erhobene Beschwerde sind, wie im Umkehrschluss aus § 131 Abs. 1 Nr. 1 in Verb. mit § 1 KostO folgt, nicht angefallen.Von der Erstattung außergerichtlicher Kosten ist, der Billigkeit entsprechend, gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG in Verb. mit § 621 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen worden.

 

 

gez. Dr. Deppe-Hilgenberg, gez. Dr. Deppe-Hilgenberg, gez. Materlik

 

 

 

 


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