Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Familiengericht
In Familien- und Schöffengerichtssachen ist das Amtsgericht Waldshut-Tiengen auch zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Waldshut-Tiengen und St. Blasien.
Hier am Amtsgericht Waldshut-Tiengen verendete das Grundgesetz auf dem Altar matriarchaler richterlicher Ideologie des 20. Jahrhunderts.
Söhne ohne Väter - Vom Verlust der Kriegsgeneration in Waldshut-Tiengen - armer alter Mann.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Hier in Waldshut verendet das deutsche Recht auf dem Feld mütterrechtlicher Ideologien.
Grundgesetz Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft - aber nicht in Waldshut-Tiengen
Satz 4: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Väter haben diesen Anspruch nicht und schon gar nicht in Waldshut-Tiengen
Satz 5 Spezielle Regelung für Waldshut-Tiengen. Nichtverheiratete Väter stehen außerhalb des Schutzes des Grundgesetzes und haben den Nebeneingang des Amtsgerichtes Waldshut-Tiengen zu benutzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln haben sie unaufgefordert den Platz zu räumen und sich nach hinten zu setzen oder auszusteigen, sobald eine Mutter das Verkehrsmittel betritt. Im übrigen haben nichtverheiratete Väter eine Kennzeichnungspflicht, damit man sie von weiten erkennt und rechtzeitig Abwehrmaßnahmen ergreifen kann.
Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen wird vom Väternotruf für seine speziellen Verdienste bei der juristischen Abwehr sorgerechtlich diskriminierter Vätern mit dem deutschen Muttiorden 1. Klasse ausgezeichnet.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstr. 23
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751 / 881-0
Fax: 07751 / 881305 oder 07751 / 881388
E-Mail: poststelle@agwaldshut-tiengen.justiz.bwl.de
Internet: www.amtsgericht-waldshut-tiengen.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen (11/2021)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.10.2021 - http://www.amtsgericht-waldshut-tiengen.de/pb/,Lde/Geschaeftsverteilung
Bundesland Baden-Württemberg
Direktorin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen: Maria Goj (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Direktorin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 29.09.2017, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Waldkirch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.04.2011 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Kehl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.02.2015 als Direktorin am Amtsgericht Waldkirch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.09.2017 als Direktorin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. 27.03.2013: Stadtanzeiger - Die Wochenzeitung der Ortenau: "Verein Courage gibt Chance zur Wiedergutmachung.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen: Wolfgang Rühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 02.07.2010, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.05.1993 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.07.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.07.2012 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 02.06.2014, 01.078.2016. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Waldshut. 2021: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Waldshut. Namensgleichheit mit: Wolfgang Rühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Ministerialdirigent im Bundesministeriums der Justiz (ab 25.11.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1994 als Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.08.2002 als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2005 als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.11.2015 als Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz aufgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Waldshut-Tiengen 9 RichterInnen, davon einige männlichen Geschlechts. Auf einen der männlichen RichterInnen hätte man zum Wohle sorgerechtlich diskriminierter Väter und ihrer Kinder gut verzichten können.
Der Bezirk des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen umfasst in Familiensachen folgende Städte und Gemeinden nebst Ortsteilen:
Albbruck, Bernau, Bonndorf im Schwarzwald, Dachsberg (Südschwarzwald), Dettighofen, Dogern, Eggingen, Görwihl, Grafenhausen, Häusern, Höchenschwand, Hohentengen am Hochrhein, Ibach, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Lottstetten, St. Blasien, Stühlingen, Todtmoos, Ühlingen-Birkendorf, Waldshut-Tiengen, Weilheim, Wutach, Wutöschingen
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Tilman Elsäßer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.01.2018, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.10.2009 als Justizrat beim Notariat Bad Säckingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.10.2009 als Justizrat beim Notariat Bad Säckingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2018 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.10.2021: Richter am Amtsgericht / Familiensachen.
Sacha Fruet (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 03.11.2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2012 als Richter am Sozialgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.11.2016 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.07.2016: abgeordnet als Richter am Sozialgericht. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.10.2021: Richter am Amtsgericht.
Maria Goj (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Direktorin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 29.09.2017, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Waldkirch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.04.2011 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Kehl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.02.2015 als Direktorin am Amtsgericht Waldkirch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.09.2017 als Direktorin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. 27.03.2013: Stadtanzeiger - Die Wochenzeitung der Ortenau: "Verein Courage gibt Chance zur Wiedergutmachung.
Ulrike Götz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Schönau / Direktorin am Amtsgericht Schönau (ab 02.07.2012, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Ulrike Göpel ab 01.08.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Ulrike Götz ab 01.08.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 22.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Ulrike Götz nicht aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.01.2008, 01.09.2009, 01.02.2011, 01.05.2011, 20.02.2012: Zivilsachen. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.07.2016: gemeinsam mit Anita Röding als Direktorin aufgeführt, vermutlich ist Frau Götz aber nicht als Direktorin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen tätig, sondern nur mit einem Teil ihrer richterlichen Arbeitskraft an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen abgeordnet. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.10.2021: Direktorin des Amtsgerichts - abgeordnet. Namensgleichheit mit: Stefan Götz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Schopfheim / Direktor am Amtsgericht Schopfheim (ab , ..., 2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.09.1994 als Richter am Amtsgericht Bad Säckingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.2001 als Direktor am Amtsgericht Schönau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 30.10.2001 als Direktor am Amtsgericht Schopfheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Natalia Hantel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.10.2017 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Waldshut-Tiengen - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.07.2016: Richterin auf Probe. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.10.2021: Richterin am Amtsgericht.
Rafael Kania (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 27.01.2017, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.04.2015 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.01.2017 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 02.06.2014: Richter auf Probe. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.07.2016, 01.10.2021: Richter am Amtsgericht.
Wolfgang Rühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 02.07.2010, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.05.1993 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.07.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.07.2012 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 02.06.2014, 01.078.2016. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Waldshut. 2021: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Waldshut. Namensgleichheit mit: Wolfgang Rühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Ministerialdirigent im Bundesministeriums der Justiz (ab 25.11.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1994 als Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.08.2002 als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2005 als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.11.2015 als Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz aufgeführt.
Hanna Steindorfner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2018, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - beurlaubt - aufgeführt (Dienstantritt wohl Februar 2012). Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen - beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 20.02.2012, 01.07.2016: Richterin auf Probe. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.10.2021: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen.
Jörg Zachariae (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 10.06.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum ab 15.12.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ohne Nennung Geburtsdatum ab 10.06.2008 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 02.06.2014. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.07.2016: Familiensachen.
Richter auf Probe:
Chibani (geb .....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2021) - Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.10.2021: Richterin auf Probe.
Abteilungen am Familiengericht Waldshut-Tiengen:
4 F -
6 F -
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen tätig:
Klaus Affolter (geb. 03.12.1934) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.10.1966, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1974 und 1988 ab 01.10.1966 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt.
Dr. Alexander Bartels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Lörrach (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.11.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.11.2011 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. 2010, 2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Lörrach. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 02.06.2014: Familiensachen - Abteilung 6. Amtsgericht Lörrach - GVP 11.07.2016: Familiensachen - Abteilung 11.
Irene Brunner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 15.10.2003, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 31.10.1985 als Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.10.1985 als Richterin am Amtsgericht Müllheim (Baden) - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.10.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. 2008 stellvertretende Vorsitzende Richterin des 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg. Wegen der Besorgnis der Befangenheit als Richterin am 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen erfolgreich abgelehnt. Anschließend am 13. Zivilsenat in Freiburg in Sachen Zivilrecht und Landwirtschaft tätig, warum auch nicht, ist ja keine Schande. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015: mit 0,75 Stelle - Beisitzerin / 4. Zivilsenat in Freiburg.
Holm Ertelt (geb. 10.02.1944) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.02.1993, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Ertelt nicht aufgeführt.
Christoph Häfner (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 05.12.1997, ..., 2002)
Dr. Hagedorn (geb. 20.10.1906) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 1954) - im Handbuch der Justiz 1958 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 38 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Hans-Peter Hartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Familiengericht - Abteilung 4: Buchstaben A - L / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 02.09.1977, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1982 und 1988 ab 02.09.1977 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt - dafür aber vom Väternotruf ausgezeichnet mit dem Ehrentitel "Die Nacht am Rhein" - (Väter) Die Ihr hier - bei Richter Hartmann - eingeht, laßt alle Hoffnung fahren!" (Dante "Die Göttliche Komödie. Die Hölle."). Der Väternotruf kann Richter Hartmann hilfesuchenden Vätern absolut nicht empfehlen. Glücklicherweise ist Richter Hartmann im Jahr 2010 in Rente gegangen. Richter Hartmann engagierte sich in seiner mütterrechtlichen "Rechtsprechung" für die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. Die Kosten für die sorgerechtliche Diskriminierung eines Vaters bürdete Richter Hartmann dann auch noch dem Vater auf. Pfui Deibel Deutschland. Mehr dazu siehe unter Vätervertreibung Sankt Blasien und Vätervertreibung Sulzburg. Für seine Verdienste bei der sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder widmen wir Richter Hartmann das Lied "Die Mauer muss weg". Buchtipp vom Väternotruf: http://www.amazon.de/Im-Namen-Volkes-Vaters-ebook/dp/B009CEYHF4/ref=sr_1_2?s=digital-text&ie=UTF8&qid=1349187983&sr=1-2
Stefanie Hauser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Bad Säckingen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bad Säckingen (ab 02.12.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.06.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.09.2004 unter dem Namen Stefanie Broßmer als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.09.2004 unter dem Namen Stefanie Hauser als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2011 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.09.2004 als Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 09.01.2013 als Richterin am Amtsgericht Bad Säckingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.12.2019 als Richterin am Amtsgericht Bad Säckingen aufgeführt. Amtsgericht Bad Säckingen - GVP 01.01.2018. Amtsgericht Bad Säckingen - 2021: stellvertretende Direktorin.
Dr. Harald Huber (geb. 04.02.1915) - aufsichtführender Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.08.1966, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1954 offenbar nicht im Dienst des Landes Baden-Württemberg verzeichnet. War im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1966 als aufsichtführender Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Möglicherweise 1955 aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft entlassen? http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsgefangene_im_Zweiten_Weltkrieg
Heinz Jockers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.02.1993, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1979 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.1993 als Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 02.06.2014. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Waldshut - http://kreistag.landkreis-waldshut.de/kp0040.asp?__kgrnr=5&.
Susanne Lämmlin-Daun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Sankt Blasien / Direktorin am Amtsgericht Sankt Blasien (ab 27.11.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.08.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.11.2015 als Direktorin am Amtsgericht Sankt Blasien - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 02.06.2014: Familiensachen - Abteilung 4.
Dr. Christoph Maisack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Bad Säckingen (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1987 als Richter auf Probe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.04.1990 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen - 8/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.04.1990 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.1993 als Richter am Landgericht Waldshut-Tiengen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.1993 als Richter am Amtsgericht Bad Säckingen - abgeordnet - aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 3.
Ulrich Möckel (geb. 21.10.1962) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.12.1992, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 seit 01.12.1992 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Ist mit dem identischen Antrittsdatum im Handbuch der Justiz 2008 im OLG Bezirk Karlsruhe - Notariate in Klettgau aufgeführt.
Dr. Paul - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2008, 2009) - 2008, 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Familiengericht - Abteilung 5 Buchstabe M - Z
Dr. Christine Reupert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Lörrach (ab , ..., 2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2000 ab 03.02.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.2001 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 ab 03.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Lörrach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009: Familiensachen. Amtsgericht Lörrach - GVP 01.01.2012, 01.01.2015.
Anita Röding (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Direktorin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Antia Amfalder ab 07.02.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Antia Röding ab 09.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Singen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 09.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Konstanz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Konstanz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.03.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Villingen-Schwenningen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2012 als Direktorin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt möglicherweise fehlerhaft. 2008: abgeordnet an das Oberlandesgericht Karlsruhe - 18. Zivilsenat Senat für Familiensachen in Freiburg. Amtsgericht Konstanz - 2011: Familiensachen - Abteilung 2. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.07.2016: Familiensachen. 25.06.2015: "Neue Chefin im Amtsgericht" - http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/waldshut-tiengen/Neue-Chefin-im-Amtsgericht;art372623,7953582. Namensgleichheit mit: Fritz-Otto Röding (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Präsident am Landgericht Konstanz (ab 25.03.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.02.1989 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 31.03.1995 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1999 als Direktor am Amtsgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2004 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.03.2015 als Präsident am Landgericht Konstanz aufgeführt.
Dr. Gerhard Rudolphi (geb. 15.11.1913) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.04.1973, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1954 als Landgerichtsrat am Landgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.04.1973 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Kurt Schneider (geb. 13.11.1920) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 1954) - im Handbuch der Justiz 1958 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 als Notariatsdirektor des Notariat Konstanz aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Albert Schroeder-Wohlfahrt (geb. 16.01.1952) - Richter kraft Auftrag am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.09.1981, ..., 1982) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.09.1981 als Richter kraft Auftrag am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt.
Klaus Schuster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Bad Säckingen / Direktor am Amtsgericht Bad Säckingen (ab 11.01.2019, ..., 2022) - ab 01.12.1998 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.04.2002 als Richter am Amtsgericht Bad Säckingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.04.2002 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.08.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bad Säckingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.08.2011 als Richter am Amtsgericht Bad Säckingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.01.2019 als Direktor am Amtsgericht Bad Säckingen aufgeführt. 2009: Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Familiensachen - Abteilung 5. 2011, ..., 2013: Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Familiensachen - Abteilung 6. 03.05.2019: "Klaus Schuster ist schon seit Anfang des Jahres als Amtsgerichtschef in Bad Säckingen tätig, jetzt wurde er offiziell ins Amt eigeführt. Seine Vorgängerin Margarete Basler, die das Amt 10 Jahre inne hatte, wurde in den Ruhestand verabschiedet .... Von 2011 bis 2017 war Schuster bereits als Vertreter von Basler eingesetzt. ... 1998 wurde er als Richter im Amtsgericht Waldshut eingesetzt. Im Jahr 2000 wechselte er für ein Jahr ans Landgericht Waldshut-Tiengen. Im Jahr 2008 arbeitete er am Oberlandesgericht Karlsruhe. 2011 wurde er der Vertreter von Direktorin Margarete Basler im Amtsgericht Bad Säckingen. Vpn 2017 bis 2019 erfolgte seine Abordnung nach Berlin ans Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz." - https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/bad-saeckingen/Wechsel-am-Amtsgericht-Margarete-Basler-geht-und-Klaus-Schuster-kommt;art372588,10136033. Richter Schuster wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Dr. Karl Schütz (geb. 04.01.1928) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 1982, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.04.1970 als aufsichtführender Richter am Amtsgericht Säckingen (Bad Säckingen) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 und 1988 als Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt.
Josef Wamhoff (geb. 30.12.1941) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 14.08.1975, ..., 1982) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 14.08.1975 als aufsichtführender Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 18.07.1983 als Oberjustizrat beim Notariat Bonndorf aufgeführt.
Gerhard Wehmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen (ab 01.02.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1979 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.1994 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen aufgeführt.
Hans Weis (geb. 27.05.1924) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.04.1956, ..., 1982) - im Handbuch der Justiz 1974 und 1982 ab 01.04.1956 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 20 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Hubert Weis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium (ab 13.06.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 04.12.1981 als Regierungsrat zur Ausbildung im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 06.07.1985 als Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.06.2006 als Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. 2014: Abteilungsleiter Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht - und damit mitverantwortlich für die deutsche Misere zu Lasten der Informationsfreiheit. http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Organisationsplan/Organisationsplan_DE_20140217.pdf?__blob=publicationFile. Namensgleichheit mit: Hans Weis (geb. 27.05.1994) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.04.1956, ..., 1980)
Rechtspfleger:
Beckmann - Rechtspfleger/in am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2011)
Duffner - Rechtspfleger/in am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2011)
Eschbach - Rechtspfleger/in am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2011)
Kunzelmann - Rechtspfleger/in am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2011)
Schliffke - Rechtspfleger/in am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2011) - 2011: Familiensachen Abt. 4
Schmidt - Rechtspfleger/in am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2011) - 2011: Familiensachen Abt. 6
Spitznagel - Rechtspfleger/in am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2011)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Lörrach
überregionale Beratung
http://familienberatung-loerrach.de
Familienberatung Rheinfelden
überregionale Beratung
http://familienberatung-rheinfelden.de
Familienberatung Schopfheim
überregionale Beratung
http://familienberatung-schopfheim.de
Familienberatung Waldshut-Tiengen
überregionale Beratung
http://familienberatung-waldshut-tiengen.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Eisenbahnstr. 29
Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751 / 800021
E-Mail: wt@ehe-familie-lebensberatung.de
Internet: http://www.ehe-familie-lebensberatung.de
Träger: Kathlische Kirche
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen
Mitarbeiter/innen:
2018:
Dr. Hubert Tita - Ehe-, Familien- und
Lebensberater
2021:
Dr. med. Maria Fischer-Hülser - Dipl. Ehe-, Familien-
und Lebensberaterin, Stellenleiterin
Dipl. Soz. Arb. (FH) Anne Katrin Kuhn,
Dipl. Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberaterin, Systemisch-integrative
Paartherapeutin (Hans-Jelloschek-Institut HJI)
Dipl. Psych. Elisabeth Naumann
- Dipl. Ehe-, Familien-, und Lebensberaterin
Dr. Theol. Hubert Tita - Dipl.
Ehe- , Familien- und Lebensberater, In IFB - Integrierter Familienorientierter
Beratung
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Waldtorstr. 1a
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751 / 8304-0
E-Mail: diakonie@dw-hochrhein.de
Internet: http://www.dw-hochrhein.de
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung für psychisch Kranke, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Amt für Psychologische Beratung Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
Viehmarktplatz 1
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751 / 86-4401
E-Mail: erziehungsberatung@landkreis-waldshut.de
Internet: http://www.landkreis-waldshut.de
Träger: Landkreis
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung
Amt für psychologische Beratung, Vorstand: Christoph Heinrich
Strasse: Viehmarktplatz 1
Beschreibung:
• Angebot Besonderes: Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
• Zielgruppe: Eltern, Kinder, Jugendliche, Familien
• Reichweite: Landkreis Waldshut, östlicher Teil (ab der Alb)
• Art der Hilfe: Erziehungsberatung
• Träger: Landkreis Waldshut
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Landkreises
Im Wallgraben 34
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751 / 86-604
Träger: Landkreis Waldshut
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Partnerberatung, Familienberatung.
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Waldshut-Tiengen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.09.2009, ..., )
Verfahrensbeistände:
Hilke Hoffmann
79837 Sankt Blasien
Ilse Schmieder
79809 Weilheim
Inge Wehmeyer
Diplom-Sozialarbeiterin
Bremhag 7
79713 Bad Säckingen
Bestellung am Amtsgericht Waldshut-Tiengen durch Richter Hartmann, der liebe Gott sei ihm gnädig und vergib ihm nach hundert Jahren Bewährungszeit bei Sturm und Regen vor dem Himmlichen Tor seine familienrichterlichen Sünden.
2010: Beisitzerin im SPD-Ortsverein Lörrach - http://www.spd-ortsverein-loerrach.de/html/ov_vorstand.htm
2016 tätig in der Seniorenberatung - http://caritas-loerrach.de/caritas_loerrach/uploads/media/Weil_am_Rhein__Hilfe_in_allta__776_glichen_Notlagen_-_Weil_am_Rhein_-_Verlagshaus_Jaumann.pdf
Bei den Senioren ist Frau Wehmeyer sicher gut aufgehoben, die alten Leute kriegen eh nicht mehr viel mit und da ist es dann mehr oder weniger egal, was Frau Wehmeyer den Senioren bei einer Tasse Kaffee erzählt oder nicht. Geht in ein Ohr rein und aus dem anderen wieder raus, ganz im Gegensatz zu Kindern, die oft alles für bare Münze halten, was da so eine als Verfahrensbeiständin bestellte Frau verantwortungslos daherredet.
Von Frau Inge Wehmeyer kann der Väternotruf nur dringend abraten. Die Frau sollte besser in der von der örtlichen SPD mit Steuermitteln subventionierten Mütterberatungsstelle einen Kuschelkurs für Mütter oder Bastelnachmittage für erwerbsuntätige und umgangsvereitelnde Mütter bei Frauen helfen Frauen e.V. anbieten. Bei der männerfeindlich-sexistischen SPD ist Frau Wehmeyer genau auf der richtigen Titanic. Und umgekehrt bekommt eben jede Partei genau die Frauschaft, mit der es sich am besten untergehen läßt.
Rechtsanwälte:
Anke Egger-Büssing
Rechtsanwältin
Mediatorin BAFM
Codmanstr. 3
79725 Laufenburg
Tel: 07763 / 92 96 31
E-Mail: egger-buessing@ra-laufenburg.de
Homepage: www.mediation-laufenburg.de
Gutachter:
Brigitte Lohse-Busch
Diplom-Psychologin
Thürachstr. 10
79189 Bad Krozingen
Beauftragung am Amtsgericht Bad Säckingen, Amtsgericht Freiburg i. Breisgau, Amtsgericht Offenburg, Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Oberlandesgericht Karlsruhe
Beauftragung am Amtsgericht Waldshut-Tiengen durch Richter Hartmann - Herr gib ihm Deine Gnade.
Frau Lohse-Busch wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Väteraufbruch für Kinder Dreieckland, Freiburg e.V.
(Kreisverein Freiburg)
Harald Strunk, Tel. - 12.01.2015: offenbar nicht mehr beim Väteraufbruch
Robert Krauß, Tel. 0761 - 2 17 25 55
Christoph Janiak, Tel. 07681 - 43 51
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Waldshut
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Waldshut
Christian Fiolka
Gestalttherapie und Väterseminare
265 a Les Hautes Huttes
F - 68370 Orbey (Vogesen)
tel. +33 641884601
Internet: http://www.kinderlose-vaeter-seminar.de
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Waldshut-Tiengen
Zur Villa 10
79761 Waldshut-Tiengen
Tel: 07741 / 672724
Rosemarie Bächle
Vätervertreibung
Sorgerechtliche Diskriminierung eines Vaters am Amtsgericht Waldshut-Tiengen durch Richter Hartmann
Idioten und Verbrecher
Regel Nummer 1 in Deutschland: Sage niemals zu einem Richter "Idiot." - selbst wenn Du aus guten Gründen der Meinung bist, dieser wäre einer.
Regel Nummer 2 in Deutschland: Sage niemals zu einem Richter "Verbrecher" - selbst wenn Du aus guten Gründen der Meinung bist, dieser wäre einer.
Regel Nummer 3 in Deutschland: Behaupte niemals, in Deutschland wäre die Meinungsfreiheit gesichert. Manche naive Bürger/innen könnten das glauben und würden dann öffentlichen sagen, dieser oder jener Richter wäre ein Idiot oder ein Verbrecher, mit der Folge von den Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland verfolgt zu werden, denn diese wachen mit Argusaugen und harter Hand darüber, dass keiner die Meinungsfreiheit außerhalb der von den Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland definierten Grenzen in Anspruch nimmt.
28.09.2010
GÜTERSLOH
Erziehungshilfe kaum noch bezahlbar
Fünf Kinder einer Familie im Heim / Immer mehr Intensivbetreuungen
VON RAINER HOLZKAMP
Sozialdezernent Joachim Martensmeier.
"Ambulant vor stationär" | FOTO: RVO
Gütersloh. Und das bei der anhaltend heiklen Haushaltslage: Der Stadt laufen die Kosten in der Erziehungshilfe davon. Über 800.000 Euro müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Grund sind neben nicht eingetretenen Einspareffekten und einem generellen Anstieg der Fallzahlen mehrere extrem kostenintensive Einzelfälle. Besonders krass der Fall einer zugezogenen Familie.
Fünf Kinder dieser Familie waren bereits vorher im Heim untergebracht. Und so sind infolge des Zuzugs Kosten von 286.000 Euro für das Jahr 2010 entstanden. "So etwas kommt immer wieder vor", konstatierte Sozialdezernent Joachim Martensmeier.
In einem weiteren Fall war nach jahrelanger ambulanter Unterstützung der Familie jetzt die gemeinsame stationäre Unterbringung von Mutter und Kindern "unabwendbar", so Martensmeier. Mehrkosten hierfür: 80.000 Euro.
Zwar ist die Zahl der stationären Unterbringungen (rund 100 pro Quartal) seit 2008 leicht gefallen, doch erweisen sich die Regelangebote der Einrichtungen aufgrund der komplexen Problemlagen vermehrt als unzureichend. Laut Verwaltung stimmen die Heime der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen "mit einem hohen Potenzial an Selbst- und Fremdgefährdung" nur unter der Bedingung zu, dass sie die Kosten für unerlässliche "Intensivbetreuungen" erstattet bekommen.
Damit ist ein Personalschlüssel von 1:1 verbunden. Aktuell gibt es bei der Erziehungshilfe drei solcher Fälle. Sie kosten die Stadt jährlich - jeweils - 75.000 Euro.
Damit nicht genug: Immer mehr von seelischer Behinderung bedrohte oder betroffene Kinder und Jugendliche sind nach Darstellung von Martensmeier ohne die durchgängige Begleitung von Integrationshelfern "nicht mehr beschulbar". Eine Entwicklung, die sich bundesweit in vielen Kommunen abzeichne und die zunehmend zu Kostensteigerungen führe.
Bei den ambulanten Jugendhilfen übertrifft der Anstieg der Fälle um 20 Prozent binnen zwölf Monaten die Steigerungen der Vorjahre. Zum Vergleich: Im dritten Quartal 2008 lag die Zahl bei 197, im zweiten Quartal 2010 bei 271. "Diese Entwicklung ist durchaus gewollt", sagte Martensmeier der NW, denn es gelte der Grundsatz "Ambulant vor stationär".
So ließen auch Frühwarnsysteme Gefährdungspotenziale erkennen, bei denen familienunterstützende Hilfen angebracht seien; andernfalls drohe eine spätere kostenträchtige Heimunterbringung.
Mit dem alarmierenden Bericht befasst sich am Dienstag, 28. September, der Jugendhilfeausschuss. Beginn der öffentlichen Sitzung im Ratssaal ist um 17 Uhr
22.09.2010
Kommentar Väternotruf:
Die Stadt Gütersloh dürfte froh sein, wenn sie diese Familie wieder los wird. Das geht ganz einfach, ordentlich die Familie nerven und ihr gleichzeitig anbieten, dass man die Umzugskosten in eine andere Stadt, anderen Landkreis übernimmt. Das hat die Familie sicher auch schon in der Kommune erfahren, wo sie herkommt. In Deutschland wird reiselustigen nichtsesshaften Müttern und Vätern das Geld der Steuerzahler ja geradezu hinterhergeworfen, nur damit man als Kommune die Kosten nicht selber tragen muss - sogenanntes Sankt-Forian Prinzip. Gerne nutzen auch entfremdende Mütter die Möglichkeit auf diese Weise kostenlos durch ganz Deutschland zu tingeln und unter den wohlwollenden Augen der Jugendämter und Familiengerichte den Kontakt der Kinder mit ihrem Vater auf diese und andere Weise zu vereiteln.
03.12.2009
Pressemitteilung des Kanzlers
Kammerurteil 1
Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)
AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES
Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Horst Zaunegger, ist deutscher Staatsangehöriger, 1964 geboren, und lebt in Pulheim. Er hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde und bei beiden Eltern aufwuchs bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.
Gemäß § 1626 a Absatz 2 BGB hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Da sie nicht bereit war, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, beantragte der Beschwerdeführer die gerichtliche Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Amtsgericht Köln lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter nach § 1672 Absatz 1 erlangen können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung im Oktober 2003.
Beide Gerichte bezogen sich auf ein Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Für Paare mit unehelichen Kindern, die sich nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten, findet die Bestimmung Anwendung.
Am 15. Dezember 2003 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück.
Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs
Der Beschwerdeführer beklagte sich insbesondere unter Berufung auf Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8, dass die Anwendung von § 1626 a Absatz 2 BGB unverheiratete Väter wegen ihres Geschlechts und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere.
Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.
Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte:
Peer Lorenzen (Dänemark), Präsident,
Karel Jungwiert (Tschechien),
Rait Maruste (Estland),
Mark Villiger (Liechtenstein),
Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),
Mirjana Lazarova Trajkovska (“ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”), Richter,
Bertram Schmitt (Deutschland), Richter ad hoc
und Stephen Phillips, Stellvertretender Sektionskanzler.
Entscheidung des Gerichtshofs
Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.
Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.
Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.
Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.
Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.
Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.
***
Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).
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1 Gemäß Artikel 43 der Konvention kann jede Partei innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.
Kommentar Väternotruf:
Das muss man sich einmal vorstellen, in Deutschland fanden in der Vergangenheit staatlich betriebene Menschenrechtsverletzungen gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern mit Billigung des Bundesverfassungsgericht und unter den Augen des von Brigitte Zypries (SPD) geleiteten Bundesjustizministeriums statt. Da hat man mit den 2003 urteilenden Richtern am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offenbar den Bock zum Gärtner gemacht, grad so als wenn Erich Honecker Menschenrechtsbeauftragter der DDR bei den Vereinten Nationen gewesen wäre. Die 2005 bis 2009 herrschende SPD/CDU Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte die peinliche Blamage der 2003 urteilenden Verfassungsrichter verhindern können, wenn sie die notwendigen Gesetzesänderung zur Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder auf den Weg gebracht hätte. Doch statt dessen war SPD/CDU Tiefschlaf unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angesagt. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, blies Frau Zypries lieber zur Jagd auf Väter, die heimlich - und völlig zu Recht - die Abstammung ihres Kindes klären wollen und widmete sich ihrem Steckenpferd dem Adoptionsrecht für die Partnerinnen lesbischer Mütter, die sogenannte Doppelmutter-ohne-Vater-Familie.
Mehr Rechte für ledige Väter
Urteil in Straßburg
03.12.2009, 15:55
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Praxis gekippt, wonach unverheiratete Väter ihre Kinder nur mit Zustimmung der Mütter sehen dürfen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unverheirateten Vätern in Deutschland den Rücken gestärkt. In einem wegweisenden Urteil gaben die Straßburger Richter an diesem Donnerstag einem ledigen Vater im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14-jährige Tochter Recht.
Der 45-jährige sieht die Bevorzugung von Müttern in Deutschland beim Sorgerecht als Diskriminierung an. Die Bundesregierung prüft nun, ob das Sorgerecht geändert werden muss.
Nach derzeitiger Rechtslage können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht. Der Verein "Väteraufbruch“ schätzt, dass von dem Urteil 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sind.
In der Urteilsbegründung hieß es, der Vater sei von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hätten, anders behandelt worden als die Mutter oder in anderen Fällen verheiratete Väter. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Anwalt des Klägers, Georg Rixe, sagte, der Gesetzgeber müsse nun unverzüglich eine Neuregelung schaffen.
"Es ist für mich eine große Genugtuung, dass dieses große Leid und die Ohnmacht, die ich jahrelang empfunden habe, nun hinter mir liegen", sagte Kläger Horst Zaunegger der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er sei auch für die "vielen betroffenen Väter froh", dass zu diesem Thema endlich eine Debatte neu geführt werde.
"Guter Tag für Väter"
"Der Gesetzgeber muss die gerichtliche Möglichkeit schaffen, das Kindeswohl zu prüfen, wenn ein unverheirateter Vater ein gemeinsames Sorgerecht anstrebt“, sagte Anwalt Rixe.
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofes als "guten Tag für Väter". Die Richter hätten die Rechte der Väter gestärkt. Das Gericht gebe mit der Entscheidung "unehelichen Vätern die Möglichkeit, mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und stärkt auch das Recht der Kinder auf beide Eltern".
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, angesichts der Bandbreite rechtspolitischer Möglichkeiten werde das Ministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt "sorgfältig und mit Hochdruck führen“. Die Ministerin verwies darauf, dass der Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet immer nur über Einzelfälle. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Staat, dem eine Grundrechtsverletzung nachgewiesen wird, dafür Sorge tragen muss, dass sich ein derartiger Fall nicht wiederholt. Die betroffenen Parteien können das Urteil der kleinen Kammer des Straßburger Gerichtshofes anfechten und innerhalb von drei Monaten den Fall vor die große Kammer des Gerichtshofes bringen. Gegen die Entscheidung der großen Kammer wäre dann keine Berufung mehr möglich.
http://www.sueddeutsche.de/politik/123/496438/text/
Europäisches Urteil zu Sorgerecht
Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren
Vater mit Kindern: Besseres Sorgerecht verordnet
Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt. Die Bevorzugung der Mütter sei eine Diskriminierung - jetzt soll die Regierung die Gesetze korrigieren.
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.
Die Entscheidung fiel in der kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen gegen eine. Die Bundesregierung kann nun binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen.
Die Richter gaben mit ihrem Urteil einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Mann machte das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt. Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurückgewiesen.
Der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familie, Josef Linsler, begrüßte die Entscheidung. Nun müsse der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen ziehen und das Sorgerecht reformieren, sagte Linsler. "Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt."
Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. In einer Stellungnahme vor dem Straßburger Gerichtshof im vergangenen Jahr machte die Bundesregierung geltend, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter mit der Begründung festgeschrieben, dass durch eine klare Entscheidung ständiger Streit der Eltern vermieden würde. Doch die Verfassungsrichter forderten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, diesen Zustand zu überprüfen.
In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.
03.12.2009
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html
Streit um Sorgerecht: EU-Gericht stärkt Rechte von ledigen Vätern
Acht Jahre lang kämpfte ein lediger Vater aus Köln um das Sorgerecht für seine Tochter. Er zog dafür bis vor den Europäischen Gerichtshof. Der hat jetzt entschieden: Die Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern verstößt gegen die Menschenrechtskonvention.
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Nach geltender Rechtslage können in Deutschland Single-Väter ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter sehen
© Frank Rumpenhorst/DPA
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einem 45-jährigen Kläger aus Köln recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern verstoße gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention, heißt es in dem Urteil.
Bislang konnte der 45-Jährige seine Tochter nur mit dem Einverständnis der Mutter sehen. "Mein Status als nichtehelicher Vater ist eine Katastrophe, ich bin acht Jahre gegen die Wand gelaufen", sagte der Kläger vor der Urteilsverkündung in Straßburg.
Der Vorsitzende Der Interessenverbands Unterhalt und Familie begrüßte die Entscheidung des EU-Gerichts. Nun müsse der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen ziehen und das Sorgerecht reformieren, sagte der Verbandsvorsitzende Josef Linsler. "Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt."
Frau lehnte gemeinsame Sorgerechtserklärung ab
Der Vater der heute 14-jährigen Tochter lebt seit 1998 von der Mutter getrennt, damals war das Mädchen drei Jahre alt. Seine Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht wies das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurück. Obwohl sich das Paar in vielen Dingen einig war und die Mutter auch mit großzügigen Besuchen einverstanden war, lehnte sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab.
In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. "Das Vetorecht von Müttern gegenüber dem Recht der Väter gibt es außer in Deutschland nur noch in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein", erläuterte der Anwalt des Vaters, Georg Rixe. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: in der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.
3. Dezember 2009, 11:46 Uhr
Kommentar Väternotruf:
"Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter mit der Begründung festgeschrieben, dass durch eine klare Entscheidung ständiger Streit der Eltern vermieden würde. Doch die Verfassungsrichter forderten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, diesen Zustand zu überprüfen."
Eine kräftige Ohrfeige vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg für die im Jahr 2003 die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kind für vereinbar mit dem Grundgesetz - Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - meinenden damals urteilenden Richterinnen und Richter am Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht:
Präsident Prof. Dr. Papier - heute leider noch im Amt
BVR'in Jaeger - zwischenzeitlich Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Dr. h.c. Renate Jaeger (Jg. 1940) - Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ab 28.04.2004, ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.07.1987 als Richterin am Bundessozialgericht aufgeführt. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.03.1994 als Richterin des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Ab 28.04.2004 Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg
BVR'in Prof. Dr. Haas - zwischenzeitlich nicht mehr im Amt
Prof. Dr. Evelyn Haas (geb. 07.04.1949) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat / 3. Kammer des 1. Senates - 03/2001 (ab 14.09.1994, ..., 02.10.2006) - ab 28.05.1986 bis 1990 Richterin am Oberverwaltungsgericht Lüneburg. 1990 bis 1994 Richterin am Bundesverwaltungsgericht
BVR Dr. Hömig - zwischenzeitlich nicht mehr im Amt
Dr. Dieter Hömig (* 15. März 1938 in Sigmaringen) - Richter am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe / Erster Senat (ab 13.10.1995, ... bis 25. 04.2006)
BVR Prof. Dr. Steiner - zwischenzeitlich nicht mehr im Amt
Prof. Dr. Udo Steiner (geb. 16.09.1939 in Bayreuth) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat (ab 13.10.1995, ..., 30.09.2007)
BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt - heute leider noch im Amt
Dr. Christine Hohmann-Dennhardt (geb. 30.04.1950 in Leipzig - DDR) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat / 3. Kammer des 1. Senates - 03/2001 (ab 11.01.1999, ..., 2009) - Dr. Christine Hohmann-Dennhardt wirkte - möglicherweise federführend - mit am väterdiskriminierenden Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01
BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem - zwischenzeitlich nicht mehr im Amt
Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem (Jg. 1940) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat (ab 16.12.1999, ..., 2008)
BVR Prof. Dr. Bryde
Prof. Dr. Brun-Otto Bryde (geb. 12.01.1943) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat (ab 23.01.2001, ..., 2009) - Bryde gehört dem Bundesverfassungsgerichts auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen an.
Die SPD / CDU Bundesregierung hat übrigens seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2003 praktisch nichts unternommen, um den vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Bericht über die tatsächlichen Zustände beizubringen. Gegründet wurde lediglich eine Kommission und ein Alibi-Forschungsauftrag erteilt, ein beliebtes politisch-bürokratisches Mittel, um so zu tun, als ob etwas getan wird und tatsächlich damit nur die eigene Untätigkeit und den eigenen Unwillen zur politischen Neugestaltung zu verstecken. Wer solche Spaßparteien wie die CDU und SPD wählt, darf sich hinterher nicht beklagen, dass er nach Strich und Faden zum Narren gehalten wird.
URTEIL IN STRASSBURG
Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung
15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.
Straßburg - Jahrelang hatte der Deutsche vergeblich für ein Umgangsrecht mit seiner heute 19 Jahre alten Tochter gestritten.
Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.
Weil das Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren wurde, ist der Ehemann der Mutter laut Gesetz der rechtliche Vater. Der leibliche Vater hatte nach damaliger Gesetzeslage grundsätzlich keinen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind.
Dagegen klagte der leibliche Vater in Deutschland durch mehrere Instanzen, bis zum Bundesverfassungsgericht. Dieses gab ihm im April 2003 teilweise Recht und stärkte damit grundsätzlich die Rechte leiblicher Väter.
Wenn zwischen dem Kind und dem Vater - etwa wegen dessen Betreuung - eine "sozial-familiäre Beziehung" bestanden habe und der Kontakt zum Vater dem Kindeswohl diene, dürfe der leibliche Vater nicht völlig vom Umgangsrecht mit seinem Kind ausgeschlossen werden, stellte das Bundesverfassungsgericht fest. Zugleich beauftragten sie die zuständigen Familiengerichte, den Fall neu zu überprüfen.
Nun gab der Europäische Gerichtshof dem Kläger Recht und sprach ihm zudem eine Entschädigungszahlung in Höhe von 10.800 Euro zu.
Die Bundesregierung habe eingestanden, dass das Grundrecht des leiblichen Vaters auf ein faires Gerichtsverfahren in einem angemessenen Zeitraum verletzt wurde.
Damit sei die Beschwerde des 54-Jährigen beim Straßburger Gerichtshof zu den Akten gelegt worden.
15. Mai 2008
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,553538,00.html
Kommentar Väternotruf:
Korrekt wäre es, wenn alle Väter, die in Folge der sexistischen und faschistischen Sorge- und Umgangsrechtsregelung in Deutschland, die bis 1998 und bis heute noch gilt, eine materielle Entschädigung erhalten würden.
Bei mindestens 100.000 betroffenen Vätern wären das über eine Milliarde Euro, die die Bundesrepublik Deutschland an die Väter zahlen müsste. Noch einmal mindestens die selbe Summe müsste die Bundesrepublik an die Kinder dieser Väter zahlen, denen der Kontakt zu ihren Väter durch umgangsvereitelnde Mütter und mit diesen Hand in Hand arbeitenden Jugendämtern und Familiengerichten (bis 1998 auch Vormundschafsgerichte) verwehrt wurde.
Doch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag scheffeln sich das Geld der Steuerzahler/innen lieber in die eigene Tasche und erhöhen rotzfrech ihre Diäten. Pfui Deibel.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von:
> Gesendet: Freitag, 4. März 2005 15:15
> An: info@vaeternotruf.de
> Betreff: inkompetente Familienberater usw.
Hi Leute, ich bin gerade auf der Suche nach der Adresse vom Amtsgericht Waldshut - Tiengen auf eure Seite, und sinnigerweise unter der Adresse des Waldshut - Tiengener AG`s auf den Text gestossen (s.o.). Im Familiengericht WT „richtet“ ein Familienrichter ...
http://www.vector.gmxhome.de/nekame_mail.html
Verhandlung des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen Zwang zum Umgang mit seinem nichtehelichen Kind
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 89/2007 vom 7. September 2007
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Tag der offenen Tür am 21. November 2007:
Verhandlung des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen Zwang zum Umgang mit seinem nichtehelichen Kind
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt im Rahmen der Tage der offenen Tür am
Mittwoch, 21. November 2007, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
eine Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, einen Vater durch Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem Kind zu zwingen.
Der Beschwerdeführer ist verheiratet. Aus der Ehe sind zwei minderjährige Kinder hervorgegangen. Außerdem hat der Beschwerdeführer einen im Februar 1999 geborenen Sohn, der aus einer außerehelichen Beziehung stammt. Der Beschwerdeführer hat die Vaterschaft anerkannt und leistet Unterhalt; persönliche Kontakte unterhält er zu dem Kind jedoch nicht. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers würden Umgangskontakte mit seinem Sohn unweigerlich zum Zerbrechen seiner Ehe führen. Zudem empfinde er keine Bindung zu dem ihm unbekannten und gegen seinen ausdrücklichen Willen gezeugten Kind.
Im November 2000 wies das Amtsgericht den Antrag der Mutter des Kindes auf eine Umgangsregelung zwischen dem Kind und seinem Vater zurück. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass ein erzwungener Umgang angesichts der ablehnenden Haltung des Vaters nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Das Oberlandesgericht änderte diese Entscheidung nach Einholung eines psychologischen Gutachtens im Januar 2004 ab und ordnete den Umgang des Beschwerdeführers mit seinem Kind an. Nach § 1684 Abs. 1 BGB habe das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater. Nach derselben Vorschrift sei der Vater verpflichtet, den Umgang wahrzunehmen. Der Umgang solle - wie vom Sachverständigen vorgeschlagen - als betreuter Umgang in Anwesenheit eines vom Jugendamt zu bestimmenden sach- und fachkundigen Dritten stattfinden. Für den Fall der Verweigerung drohte das Oberlandesgericht dem Beschwerdeführer ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro an.
Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, dass die Zwangsgeldandrohung ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletze. Der Gesetzgeber habe in § 1684 Abs. 1 GG zwar den Elternteilen aufgegeben, Umgang mit den Kindern zu führen; diese moralische Verpflichtung sei jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Zwangsmitteln vollstreckbar. § 33 FGG, der die Verhängung von Zwangsmitteln regelt, könne daher nicht als Rechtsgrundlage für die zwangsweise Durchführung eines Umgangskontaktes gegen den Willen des betroffenen Elternteils herangezogen werden.
Darüber hinaus treffe die Androhung des Ordnungsgelds mittelbar auch die Familie des Beschwerdeführers in ihrem Recht aus Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz der Ehe und Familie). Bei zwangsweiser Durchsetzung des Umgangs würde ein bestehender Familienverband zerstört werden.
Hinsichtlich der weiteren für die Tage der offenen Tür vorgesehenen Verhandlungen ergehen gesonderte Pressemitteilungen.
Hinweis
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Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich an
Herrn Oberamtsrat Kambeitz
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Fax: 0721 9101-461
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon- oder Faxnummer anzugeben.
...
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-089.html
Kommentar Väternotruf:
Bei Meldungen wie der obigen, wissen wir immer nicht, ob das Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder eine Show absolviert, um dem unkundigen und ahnungslosen Publikum wie gut doch am selbigen Gericht gearbeitet wird, oder ob es dem Bundesverfassungsgericht wirklich um die Vater-Kind-Kontakte geht, die es an anderer Stelle, bei der Vorenthaltung des Sorgerechts für nichtverheiratete Väter, bereit ist, auf dem Altar seiner Mutterfixierung zu opfern.
Nun, wer gerade nichts besseres zu tun hat, mag sich die Veranstaltung reinziehen. Immerhin ist die Teilnahme kostenlos, was man an anderer Stelle leider nicht sagen kann, wo Vätern vom Staat Geld aus der Tasche gestohlen wird, nur weil sie es wagen, bei einem Familiengericht wie etwa dem hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen in Waldshut-Tiengen, das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen.
Gute Nacht Karlsruhe und Schlaf weiter.
09.09.2007
Mittelaltermarkt in Waldshut-Tiengen?
Hi Leute, ich bin gerade auf der Suche nach der Adresse vom Amtsgericht Waldshut - Tiengen auf eure Seite ... gestossen (s.o.). Im Familiengericht WT „richtet“ ein Familienrichter der ... , und offensichtlich völlig der Meinung verfallen ist das ein Kind zu seiner Mutter gehört - .... …mehr zu diesem Familiengericht das offensichtlich noch in mittelalterlichen Schemen denkt:
www.vector.gmxhome.de/nekame_mail.html
es ist Wahnsinn was in diesem ...gericht für Recht gesprochen bzw. ge... wird!
Greetings
Ulf
04.03.2005
Wenn das Jugendamt zuschlägt und das Landratsamt mauert
Waldshut-Tiengen (hüf). Petra und Wolfgang E. (Alle Namen von der Redaktion geändert) sind die glücklichen Eltern von sieben Kindern zwischen ein und 15 Jahren. Das gutsituierte Ehepaar aus dem Landkreis Waldshut, muss allerdings stündlich damit rechnen, dass diese vom Jugendamt abgeholt werden.
Tochter Alina (12) kämpft mit den Tränen, als sie von Ihrer Mutter wissen will, wann es soweit ist. Sie hält gerade ihre einjährige Schwester Jennifer auf dem Arm. Als das Telefon klingelt zuckt sie zusammen. Am anderen Ende der Leitung meldet sich die Verfahrenspflegerin des Gerichts. Sie will einen Gesprächstermin mit den Kindern vereinbaren, doch die Eltern lehnen das ab. Zu schlecht sind ihre Erfahrungen, die sie in den letzten Jahren mit den Mühlen der Justiz sammelten.
Immer wieder war das Landratsamt Waldshut in diese Verfahren verwickelt. Am 9. September 2002 erhielten die Eltern nun vom Amtsgericht einen Brief. Darin stand, dass ihnen »nach § 50 III, SGB VIII« das elterliche Sorgerecht entzogen werden soll. Initiator war das Jugendamt. Zwar meint es, die Kinder seien materiell sehr gut versorgt, würden aber seelisch verwahrlosen. Die Eltern halten diese Argumentation jedoch für konstruiert und eine reine Auslegungssache. Die Eltern fühlen sich verfolgt und schikaniert, sprechen von einem Komplott und haben inzwischen das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren.
Das vielleicht mit gutem Grund. Als sie wegen des Sorgerechtsverfahrens mit dem zuständigen Familiengerichtsrichter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen eine Anhörung und Akteneinsicht verlangten, ließ der Richter sie abblitzen. Beim dritten Versuch zu einem persönlichen Gespräch zu kommen, kam es zu unschönen Szenen und der Mutter platzte der Kragen. Das Resultat sind diverse Anzeigen von beiden Seiten.
Inzwischen schaltete sich der Präsident des Landgericht Wolfgang Eißer ein, um die Wogen zu glätten. Ende Oktober, entschuldigte er sich für Fehler seiner Behörde in einem anderen Verfahren, das zur Vollstreckung kommen sollte, aber noch gar keine Rechtskraft hatte. Doch das reicht der Familie nicht. Sie will endlich in Ruhe gelassen werden und verlangt eine komplette Einstellung jeglicher Verfahren, sowie Schadensersatz. Auch gegen das Landratsamt erheben die E.´s und ihr Anwalt erhebliche Vorwürfe. Die in dem Sorgerechtsverfahren zuständige Sachbearbeiterin soll von sich aus belastende Informationen bei einer ehemaligen Mitarbeiterin durch eine gemeinsame Bekannte eingeholt haben. Ansonsten konnte es sich lediglich auf anonyme Meldungen stützen. Der Anwalt der Familie vertritt in einer Erklärung hierzu die Meinung, dass es sich dabei um einen Akt von Behördenwillkür handele, denn das Jugendamt hätte seine ursprüngliche Aufgabe verfehlt, dem Wohl des Kindes zu dienen indem es angebliche Missstände genauestens ermittelt. Die Informationen auf die sich das Landratsamt stützt seien inhaltlich unkorrekt und viel zu dünn.
Das Landratsamt meint dazu, Jugendämter böten bei Problemlagen Hilfe und Unterstützung an. Je nach Art der Problemlage wäre das Jugendamt dazu verpflichtet, das Familiengericht einzubeziehen. Zu dem konkreten Fall erklärt das Landratsamt, »dass das Amt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in der Lage sei, Auskünfte zu geben. Insbesondere innerfamiliäre Bereiche seien hoch sensibel und erlaubten nicht die Information der Öffentlichkeit.« Peinlich für die Behörde sind allerdings unter anderem unkorrekte Namensangaben der Kinder, wohingegen deren Geburtsdaten seltsamerweise alle stimmen. Auf die Antragsschrift stützt sich das Familiengericht, weshalb aus Sicht des Anwalts der Familie sämtliche Richterbeschlüsse inhaltlich ungültig seien. Ob die Justiz bereit ist, die Familie trotzdem auseinander zu reißen, wird sich möglicherweise in den nächsten Tagen zeigen, denn dann soll der Fall nichtöffentlich verhandelt werden.
http://www.publicitycom.de/5.htm
Mit Zwangsgeld durchsetzbare Pflicht des sorgeberechtigten Elternteils, den Umgang mit dem umgangsberechtigten anderen Elternteil aktiv zu fördern.
"Ist im Rahmen einer Umgangsregelung ein Elternteil dazu verpflichtet worden, dass in seiner Obhut befindliche Kind positiv auf die Kontakte mit dem anderen Elternteil vorzubereiten und an ihn herauszugeben, so stellt es einen mit Zwangsgeld zu ahndenden Verstoß nach § 33 FGG dar, wenn der Obhutsinhaber es der freien Entscheidung des Kindes überlässt, ob es mit dem anderen Elternteil zu Umgangszwecken mitgehen möchte."
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2001 - 5 WF 96/01 (AG - FamG - Waldshut-Tiengen - 6 F 277/98), veröffentlicht in "OLG Report Karlsruhe Stuttgart 12/2002, S. 211-212
Kommentar Väternotruf:
Das war mal ein Lichtsignal vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen, dass ansonsten dem Väternotruf noch nicht in positiver Hinsicht aufgefallen ist.
Justizirrtum in Waldshut-Tiengen?
Freitag, 22. November 1983 - 20 Jahre nach Kennedys Ermordung, auf den Tag genau!
Es ist kurz nach dem Mittagessen - die Kinder sind im Kindergarten. Ich habe frei und beschäftige mich mit meinem ersten Computer. Ein C-64, den ich gebraucht von meinem Arbeitskollegen Wilfried Maas erstanden hatte. Das erste, das mich an diesem Tag stutzig machte, war die Bemerkung meiner Frau "sie wolle den Keller aufräumen". ...meine Frau und aufräumen, das ist eigentlich ein Widerspruch - und dann auch noch im November, den Keller? Plötzlich, ohne einen Anlass, bekam ich das nicht zu verdrängende Gefühl, in den Keller gehen zu müssen. Es war schon ziemlich kalt und so lag es nahe, dass ich auf die Idee kam, meiner Frau einen heißen Kaffee in den Keller zu bringen. Gedacht, getan und ich machte mich auf den Weg. Als ich die Kellertür öffnete, kam mir schon meine Frau entgegen mit den Worten: "Ich habe die Alte umgebracht!"
Ausführliche Infos unter:
http://www.i-bahmueller.de/fakten.htm
Zeitungsartikel vom 4.Oktober 1864
(Originalblatt des Zeitungsartikels
aus dem Alb Boten vom 4. Oktober 1864)
Hier eine lesbare Abschrift:
Der 1. Oktober in Waldshut
Der von der Fortschrittspartei lange
ersehnte, und von Manchen nur mit Mißtrauen oder auch Ängstlichkeit erwartete
Tag ist erschienen, und Waldshut ist wahrscheinlich nicht die letzte der Städte
Badens, die ihn feierlich begingen. Bogen ließen sich darüber schreiben, wollen
wir all’ die gehaltenen Reden und Toaste wirklich bringen, aber leider über
Zeilen hat der Alb-Bote zu verfügen. Fassen wir uns also kurz:
Am
Vorabend Zapfenstreich; am 1. Oktober früh Reveille und um 10 Uhr vom Rathhause
aus ein stattlicher Zug, an der Spitze Musik, dann die Staats- und
Kirchendiener, die Bürgermeister des Bezirks und die Bürger von Waldshut, nach
dem Kreisgerichtsgebäude. In dem Saale blicken die freundlich-ernsten Züge
unseres geliebten Landesfürsten den Eintretenden entgegen. Bald herrschte
feierliche Stille; jeder Anwesende fühlte sich von der Weihe des Augenblicks
durchdrungen. Nun ergreift der Direktor des Kreisgerichts, Hr. Schneider, das
Wort. Er heißt die Versammlung willkommen und macht sie aufmerksam auf die
Wichtigkeit des heutigen Tages; dann hob er die Bedeutung der neuen Gesetze in
ihren Hauptzügen hervor; er zeichnete das frühere Gesetz und verglichen mit dem
jetzigen, schilderte er die Vortheile des letzteren gegenüber ersterem; er
erwähnte die Funktion des Staatsanwaltes und der Rechtsanwälte, forderte die
Bürger auf, bei den künftig stattfindenden Verhandlungen stets mit Ruhe und
Würde als Zuhörer anwesend zu sein. Möge in diesen Räumen stets Recht, Wahrheit
und Gerechtigkeit herrschen und die Gesetze Segen bringend sein dem gesamten
Vaterlande! Mit diesen Worten schloß er seine ergreifende Rede, die den
ernstesten Eindruck machte und für die Laien, denen vorher manches noch unklar
schien, von belehrender und aufklärender Wirkung blieb. Nach ihm ergriff das
Wort Hr. Staatsanwalt Gerstner. Er ging näher auf die Funktionen seiner
amtlichen Stellung ein, wie seine heilige Pflicht sei, ohne Ansehen der Person
nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit und dem Recht Geltung zu
verschaffen; er ersuchte seine Collegen und die H.H. Rechtsanwälte, ihn in
diesem schwierigen und undankbaren Amte nach Kräfte zu unterstützen. Herr
Rechtsanwalt Dr. Götz, als Senior der hiesigen Rechtsanwälte, begrüßte sodann
Namens seiner Collegen mit Freuden, das neue Gesetz. Die Einführung des
römischen Rechtes als deutsches Reichsgesetz im Jahre 1495 unter Kaiser
Maximilian I. habe verhängnisvoll auf die organische Entwicklung deutschen
Rechts und auf eine volksthümliche Rechtspflege gewirkt. Erst der neuesten Zeit
und namentlich unserer hohen Regierung sei es vorbehalten geblieben ein, dem
eigenthümlichen Charakter, der Sprache und den Sitten des Volkes entsprechendes
Reichsgesetz einzuführen. Die Pflichten der Rechtsanwälte seien zwar dadurch
schwerer und die Anforderungen größer geworden, aber nichtsdestoweniger werden
sie dahin trachten, ihrer Aufgabe nach Kräften nachzukommen. Mögen die neuen
Gesetze dem von Gott so reich gesegneten Lande zum Heile und Wohlfahrt
gereichen, welchem anzugehören wir so glücklich sind. Hierauf dankt Herr
Kreisgerichtsdirektor der Versammlung für ihr zahlreiches Erscheinen und die den
Rednern geschenkte Aufmerksamkeit und erklärt hiermit das Kreisgericht Waldshut
für eröffnet.
Damit schließt der offizielle Theil des festlichen Tages.
Folgen wir nun zu Hrn. Bölle reich besetzter Tafel, welche nichts zu wünschen
übrig ließ. Die hiesige Stadtmusik, unter der trefflichen Leitung des Herrn
Kapellmeisters Koch, verschönerte mit ihren harmonischen Klängen in reichlicher
Auswahl das köstliche Mahl. Herr Oberamtmann Rieder schilderte in schwungvoller
Rede die bürgerlichen Vortheile der öffentlichen Civilrechtspflege, gedachte der
Richter und ihrer Stellung im Staate und schloß mit einem begeisterten Hoch auf
S.K.D. unseren allverehrten Großherzog Friedrich, dem Förderer alles Wahren und
Rechten. Jubelnd stimmte die Menge bei, Musik und Geschützdonner verkündeten es
in die Ferne. Herr Reallehrer Lösernahm Veranlassung von dem neuen
Gerichtssprengel und seinen Bewohnern zu sprechen, schilderte dieselben als
einen kräftigen intelligenten und thätigen Menschenschlag, der begeistert jeden
Aufschwung zum Wahren und Rechten, zur Freiheit und zum Wohle des Vaterlandes
begrüßt und dafür empfänglich ist. Wahrheitsgetreu konnte der Redner nicht
unterlassen, auf einige Übelstände aufmerksam zu machen, welche aber bei dem
allgemeinen Fortschritt in Bälde schwinden werden. Sein Hoch gilt den H.H.
Beamten des neuen Gerichtshofs. Der Kreisgerichtsdirektor Schneider dankte in
warmen Worten für das freundliche Entgegenkommen und die große Betheiligung,
welche ihm als Zeichen gelte, daß die hohe Bedeutung der neuen Civilrechtspflege
erkannt und dieselbe zu würdigen verstehe. In dieser Anerkennung brachte sein
Hoch den Bewohnern Waldshuts. Von den weiteren Toasten müssen wir noch ausführen
den des Hrn. Staatsanwalts Gerstner auf den Herren Minister, einen folgenden auf
die Herren Mitglieder der ersten und zweiten Kammer, ausgebracht von Herrn
Rechtsanwalt Meier, und schließlich gedachte Herr Kreisgerichtsrath Speer in
einem Hoch der Herren Bürgermeister und fremden Gäste, welche zur Verherrlichung
dieses Festes beigetragen haben.
So rückte schnell der Abend heran, man eilte
hinaus in den von Werkmeister Schüle geschmackvoll verzierten Kornhaussaal, wo
zum Schlusse der Feierlichkeiten ein glänzender Ball stattfand, bei welchem sich
sämtliche Honoratioren und die gesamte Bürgerschaft betheiligten. Es war zwar
früher wegen Mangel an passenden Lokalen nie möglich, einen allgemeinen Ball
abzuhalten, aber so zahlreich, so gemütlich und in so schöner Eintracht haben
Beamte und Bürger sich auch noch nie zusammengefunden. Möge dieses schöne
Einverständnis ein dauerndes sein!.
(Anmerkung: Wenn der Redaktion des
Alb-Boten die nöthigen Materialien zur Verfügung gestellt werden, ist dieselbe
gerne bereit, dem vielfach geäußerten Wunsche zu entsprechen, und in einer
Broschüre, als Gedenkblatt, die feierliche Eröffnung des Kreisgerichts zu
veröffentlichen.)
http://www.agwaldshut-tiengen.de/pb/,Lde/1177523