Väternotruf informiert zum Thema
Sozialgericht Dortmund
Sozialgericht Dortmund
Ruhrallee 3
44139 Dortmund
Telefon: 0231 / 5415-1
Fax: 0231 / 5415-509
E-Mail: poststelle@sgdo.nrw.de
Internet: http://www.sg-dortmund.nrw.de
Internetauftritt des Sozialgerichts Dortmund (10/2023)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.07.2023 - https://www.sg-dortmund.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Präsidentin am Sozialgericht Dortmund: Anita Schönenborn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Präsidentin am Sozialgericht Dortmund (ab 30.04.2012, ..., 2016) - ab 01.03.2002 Vizepräsidentin am Sozialgericht Gelsenkirchen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2002 als Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.04.2009 als Präsidentin am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.04.2012 als Präsidentin am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Vizepräsident am Sozialgericht Dortmund: Bernd Gregarek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vizepräsident am Sozialgericht Dortmund (ab 13.10.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.10.2009 als Vizepräsident am Sozialgericht Dortmund aufgeführt.
In Nordrhein-Westfalen gibt es acht Sozialgerichte und ein Landessozialgericht.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - in Essen
Über die Revision im sozialgerichtlichen Verfahren entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Gerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Sozialgericht Dortmund:
Dr. Ralph-Oscar Achterrath (Jg. 1956) - Richter am Sozialgericht Dortmund (ab 02.07.1992, ..., 2002)
Ulrike Baukmann-Prange (Jg. 1963) - Richter am Sozialgericht Dortmund (ab 13.04.1995, ..., 2002)
Frank Behrend (Jg. 1961) - Richter am Sozialgericht Dortmund (ab 30.08.1994, ..., 2002)
Monika Freundlieb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Sozialgericht Dortmund (ab 03.05.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1996 als Richterin am Amtsgericht Weimar aufgeführt. Angaben im Handbuch offenbar fehlerhaft.
Ines Gaedke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Sozialgericht Dortmund (ab 01.12.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Ines Gaedke ab 28.12.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Ines Schrage ab 28.12.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 28.12.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.05.2006 als Richterin auf Probe - am Sozialgericht Münster - aufgeführt.
Dr. Christian David Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - weiterer aufsichtführender Richter am Sozialgericht Dortmund (ab 13.09.2012, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.09.2012 als weiterer aufsichtführender Richter am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Sozialgericht Dortmund - GVP 01.01.2020, 01.05.2020. Namensgleichheit mit: Dr. Christian Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richter am Verwaltungsgericht Koblenz (ab 28.08.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.08.2017 als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz aufgeführt. 2020: Pressesprecher am Verwaltungsgericht Koblenz.
Vicky Meißner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Sozialgericht Dortmund (ab 16.05.2010, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.05.2008 als Richterin auf Probe im Bezirk des Landesozialgerichts Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.05.2010 als Richterin am Sozialgericht Dortmund aufgeführt.
Anita Schönenborn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Präsidentin am Sozialgericht Dortmund (ab 30.04.2012, ..., 2016) - ab 01.03.2002 Vizepräsidentin am Sozialgericht Gelsenkirchen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2002 als Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.04.2009 als Präsidentin am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.04.2012 als Präsidentin am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
# Andrea Benson
# Dr. Dirk Berendes
# Monika Bornheimer
# Hagen Brune
# Frank Daweke
# Sabine Eschner
# Liesel Heisenberg
# Gabriele Henninghaus
# Arne Hoffmann
# Claus Peter Hückert
# Carsten Karmanski
# Angelika Klempt
# Petra Maria Knorr
# Dr. Thomas Kolmetz
# Peter Merheim
# Thomas Ottersbach
# Thomas Paddenberg
# Christian Riefler
# Klaus Schlangen
# Ulrich Schorn
# Helga Sievert
# Michael Soleta
# Bettina Stange
# Manuela Steegmann
# Günter Wüllner
Nicht mehr als Richter am Sozialgericht Dortmund tätig:
Eva-Maria Bertrams (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richterin am Sozialgericht Dortmund (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1978 als Richterin am Sozialgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.10.1978 als Richterin am Sozialgericht Dortmund - halbe Stelle / abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Dr. Kerstin Bertrams (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Waldbröl (ab 08.06.2007, ..., 2010)
Sandra Bolten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Sozialgericht Wiesbaden (ab , ..., 2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.2003 als Richterin am Sozialgericht Dortmund - halbe Stelle, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.07.2003 als Richterin am Sozialgericht Köln - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.07.2003 als Richterin am Sozialgericht Wiesbaden - halbe Stelle, beurlaubt - aufgeführt. 2011: 16. Kammer am Sozialgericht Wiesbaden. Ab 01.01.2013: 5. Kammer.
Dr. Jürgen Brand (geb. 12.04.1945 in Detmold - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 17.06.1997, ..., 2009) - 1973 bis 1978 Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen. 1978 bis 1990 Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 1990 bis 1997 Präsident des Sozialgerichts Dortmund. Seit 1997 Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Ab Mai 2006 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen.
Martin Löns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen / Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 31.05.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.01.1997 als Präsident am Sozialgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 31.10.2008 als Vizepräsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 31.05.2019 als Präsident am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt.
Dr. Jan-Robert von Renesse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 24.08.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 18.08.2000 als Richter am Sozialgericht Dortmund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.08.2004 als Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Margot von Renesse geb. Gericke (geb. 05.02.1940 in Berlin) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 30.10.1973, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974, 1982 und 1988 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum - MdB, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Bochum: Familiensachen. Tätig auch als Richterin am Landgericht Bochum. Von 1990 bis 2002 Bundestagsabgeordnete der SPD / setzte sich während der Reform des Kindschaftsrechtes für den Abbau rechtlicher Diskriminierungen von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern ein, eine lobenswerte Ausnahme in der väterfeindlichen SPD.
Dr. Jan-Robert von Renesse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (ab 24.08.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 18.08.2000 als Richter am Sozialgericht Dortmund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.08.2004 als Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Margot von Renesse geb. Gericke (geb. 05.02.1940 in Berlin) - Richterin am Amtsgericht Bochum (ab 30.10.1973, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974, 1982 und 1988 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum - MdB, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.10.1973 als Richterin am Amtsgericht Bochum aufgeführt. Amtsgericht Bochum: Familiensachen. Tätig auch als Richterin am Landgericht Bochum. Von 1990 bis 2002 Bundestagsabgeordnete der SPD / setzte sich während der Reform des Kindschaftsrechtes für den Abbau rechtlicher Diskriminierungen von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern ein, eine lobenswerte Ausnahme in der väterfeindlichen SPD.
Margot von Renesse, geborene Gericke (* 5. Februar 1940 in Berlin; † 17.
Juni 2022), war eine deutsche Politikerin (SPD).
Nach dem Abitur 1958
absolvierte von Renesse ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität
Münster, welches sie mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Während
ihres Studiums erhielt sie ein Stipendium durch das Evangelische Studienwerk
Villigst. Nach dem anschließenden Referendariat und dem zweiten Staatsexamen war
sie von 1972 bis 1990 als Richterin am Amts- bzw. Landgericht Bochum tätig.[1]
Von Renesse engagierte sich neben dem Richterdienst und der Erziehung ihrer vier
Kinder früh ehrenamtlich. Sie wurde Vizepräsidentin der Evangelischen
Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und Verwaltungsrätin des Westdeutschen
Rundfunks (WDR), später kam neben dem Engagement in der SPD auch die Mitarbeit
in Bürgerinitiativen wie etwa für Kindergärten, aber auch für die
Friedensbewegung hinzu. Überdies war sie langjähriges Mitglied im Kuratorium und
spätere Vorsitzende der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung – Deutsches
Müttergenesungswerk.[2]
1997 wurde bei von Renesse die Parkinson-Erkrankung
diagnostiziert.[3] Sie war zweite Vorsitzende der Deutschen Parkinson
Vereinigung.
Margot von Renesse war verheiratet und hatte vier Kinder,
darunter der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse. Sie starb im Juni 2022 im
Alter von 82 Jahren.[4]Partei
Sie war seit 1969 Mitglied der SPD und
engagierte sich ab 1976 in der Rechts- und Innenpolitischen Kommission der SPD.
Sie gehörte außerdem dem SPD-Bezirksvorstand Westliches Westfalen an.
Von
1990 bis 2002 war von Renesse Mitglied des Deutschen Bundestages. Als
Fachpolitikerin ohne Interesse am medialen Schlagabtausch war sie insbesondere
im Bereich des Familienrechts und der Aufarbeitung der SED-Diktatur tätig. So
war sie von 1992 bis 1994 stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission
„Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur“ und von 2000 bis 2002
Vorsitzende der Enquête-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, die
sich vor allem mit der Gesetzgebung für die heutige Stammzellenforschung
beschäftigte. Mit Andrea Fischer (Grüne) und Maria Böhmer (CDU) konzipierte sie
einen schließlich vom Bundestag Ende Januar 2002 verabschiedeten Kompromiss.
Diesem zufolge wurde der Import menschlicher embryonaler Stammzellen aus so
genannten überzähligen befruchteten Eiern zu Forschungszwecken unter Auflagen
erlaubt. Außerdem hat sie ihre Fraktion bei den Verhandlungen über das
Lebenspartnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare vertreten. Hierfür erhielt sie
2006 zusammen mit Volker Beck den Zivilcouragepreis des CSD Berlin.[5] Darüber
hinaus war Margot von Renesse federführend an der Neufassung des § 218 StGB
beteiligt, womit sie am Selbstbestimmungsrecht der Frau beim
Schwangerschaftsabbruch Anteil hatte.[6] Der von Abgeordneten aller Fraktionen
unterstützte und beschlossene Kompromiss regelt bis heute, dass der
Schwangerschaftsabbruch nach vorheriger Pflichtberatung in den ersten drei
Monaten straffrei bleibt. In ihrer Fraktion trat von Renesse außerdem bereits
1991 für einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel ein, die Vergewaltigung in der Ehe
strafrechtlich zu ahnden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag
1997.[7] Im Zuge der öffentlichen Diskussion um das erste
Betreuungsrechtsänderungsgesetz von 1998 schlug sie ein sogenanntes
„Betreuungsrechtshilfegesetz“ vor, das nicht realisiert wurde; die rechtliche
Betreuung müsse sich im Rahmen der vergütungsfähigen Tätigkeiten auf rein
rechtliche Vertretung beschränken und könne somit gar nicht mittels
ausführlichem Kontakt dem Postulat des Betreuungsrechts gerecht werden, auch
„persönlich zu betreuen“ (§ 1897 Abs. 1 BGB).[8]
Margot von Renesse war
jeweils über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingezogen,
zur Bundestagswahl 2002 trat sie nicht erneut an. Sie war langjährige
Vizepräsidentin und Vorsitzende des Fachausschusses Recht der Evangelischen
Aktionsgemeinschaft für Familienfragen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Margot_von_Renesse
Uwe Söhngen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Bundessozialgericht (ab 01.09.2014, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.11.1993 als Richter am Sozialgericht Dortmund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.09.2004 als Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2014 als Richter am Bundessozialgericht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Katrin Söhngen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Limburg (ab 11.07.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.01.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Katrin Söhngen nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 11.07.2019 als Richterin am Amtsgericht Limburg aufgeführt.
Gutachter:
Frau Dr. Diederich-Voigtmann
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Dokumentation
Viertes
Sachverständigen-Symposium des Landessozialgerichts
18. November 2009
Qualitätsstandards und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung medizinischer
Gutachten
a) aus richterlicher Sicht: Vorsitzender Richter am
Landessozialgericht Dr.
Freudenberg
b) aus ärztlicher Sicht: Frau Dr.
Diederich-Voigtmann
c) aus Sicht der Klägerinnen und Kläger: Herr Genten,
Rentenberater
...
Die Dokumentation liegt dem Väternotruf vor.
Beauftragung am Sozialgericht Dortmund durch Richterin Meißner (2017)
Sonstige:
Justizministerium Nordrhein-Westfalen: Presseservice
Presseservice
12.01.2011
Sozialgericht Dortmund: Hartz IV: Größere Wohnung für getrennt lebenden Vater
Nimmt ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahr, kann dies den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt.
Das Jobcenter Dortmund lehnte eine Zusicherung für die Übernahme der Kosten einer 64 qm großen Wohnung ab, weil der Umzug in eine neue Unterkunft nicht notwendig sei.
Auf Antrag des arbeitslosen Vaters verpflichtete das Sozialgericht Dortmund das Jobcenter Dortmund im Wege einer einstweiligen Anordnung, die begehrte Zusicherung zu erteilen.
Zur Begründung führte das Gericht an, der Umzug in die größere Wohnung sei erforderlich und die Aufwendungen für die neue Unterkunft mit einer Kaltmiete von 259,89 Euro seien angemessen. Es handele sich bei dem Antragsteller und seiner Tochter um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, für die eine Wohnung von 40qm zu klein sei. Dies gelte umso mehr, als es sich um einen Vater und eine elfjährige Tochter handele, die ein zumindest kleines eigenes Zimmer benötige. Die Kaltmiete der neuen Wohnung liege nur geringfügig über dem in Dortmund für eine Person angemessenen Mietzins (246,28 Euro). Der Mehrbetrag von 13,61 Euro entspreche rechnerisch einer zusätzlichen Fläche von 2,6 qm und sei angemessen, um eine dem Kindeswohl Rechnung tragende Ausgestaltung des Umgangsrechts zu gewährleisten.
Die Eilbedürftigkeit zum Erlass der einstweiligen Anordnung begründet das Sozialgericht damit, dass die Zusicherung der Kostenübernahme auf ein konkretes Wohnungsangebot begrenzt sei und dieses nicht für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens aufrecht erhalten werde. Die streitgegenständliche größere Wohnung sei nur bis zum 31.12.2010 reserviert und könne ab dem 01.01.2011 gemietet werden.
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.12.2010,
Az.: S 22 AS 5857/10 ER
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@sgdo.nrw.de
Presseservice des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Herausgegeben vom Pressereferat des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.
Verantwortlich: Ulrich Hermanski; Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf, Telefon: (0211) 8792-255, Fax: (0211) 8792-371
E-Mail: pressestelle@jm.nrw.de
Hartz IV: Tageweise Kind Umgang zahlen
Arge muss Eltern-Kind-Umgang anteilig zahlen
Auszüge:
Die Kläger zu 2) bis 4) bilden mit der Klägerin zu 1), wie noch im Einzelnen auszuführen sein wird, eine zeitweilige Bedarfsgemeinschaft. ...
Über eine grundsätzlich gemeinsame Vertretung der nichtprozessfähigen Kinder durch ihre sorgeberechtigten Eltern helfen auch öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht hinweg. Nach Auffassung des Senats greift die Vermutungsregelung des § 73 Abs. 2 Satz 2 SGG nicht ein. Die darin postulierte Vermutung der Vertretungsberechtigung von Verwandten in gerader Linie ist widerlegt, wenn der ebenfalls sorgeberechtigte andere Elternteil der Klageerhebung - wie hier - ausdrücklich widerspricht ...
Zugleich fehlt es an einer (an sich notwendigen) Konkordanz zwischen unterhaltsrechtlichen Regelungen und der Grundsicherung nach dem SGB II, wenn - wie im Falle der Kläger - das Umgangsrecht zwischen einem Elternteil und den Kindern ausgeübt wird. Denn die Regelungen des SGB II substituieren keine Unterhaltsverpflichtungen durch Leistungen an den Verpflichteten ...
Denn einem Haushalt kann auch derjenige angehören, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit in einem nicht unerheblichen Umfang ein Elternteil besucht ... “
Urteile:
1. Instanz Sozialgericht Dortmund, AZ: S 27 AS 237/06
2. Instanz Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, AZ: L 20 AS 112/06
3. Instanz Bundessozialgericht, AZ: B 14 AS 54/08 R
Entscheidung:
Auf die Berufung der Kläger zu 2) bis 4) wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 18 März 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17 Juni 2005 verurteilt, den Klägern zu 2) bis 4) für den Monat März 2005 anteilige Regelleistungen im Sinne von § 20 Abs. 2 SGB II für neun Tage zu je 1/30 der Hartz IV Regelleistung zu leisten. Die Berufung der Klägerin zu 1) wird zurückgewiesen. Die Kosten der Kläger zu 2) bis 4) sind für beide Rechtszüge von der Beklagten zu erstatten. Kosten der Klägerin zu 1) sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. (10.07.2008)