Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Berlin
Elterliche Sorge ist unkündbar. §1671 BGB abschaffen.
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Jugend)
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Beuthstr. 6 - 8
10117 Berlin-Mitte
Telefon: 030 / 9026-7
Fax: 030 / 9026-5001
E-Mail: briefkasten@senbwf.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/jugend/index.html
infoPunkt - Ihre Beratungsstelle
Die Mitarbeiterinnen des infoPunkts in der Beuthstraße stehen Ihnen als erste Ansprechpartnerinnen für Fragen zu den Themen Bildung, Schule, Jugend, Familie, Hochschule und Forschung zur Verfügung. Im infoPunkt können Sie sich telefonisch, per eMail oder auch gern in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Bei Detailfragen werden Sie schnell und direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen weiter geleitet. Darüber hinaus stellt Ihnen der infoPunkt Informationsmaterial wie Broschüren und Flyer zur Verfügung.
infoPunkt
Ansprechpartnerinnen sind
Barbara Bühring, Tel. 9026-5000, E-Mail: infopunkt@senbwf.berlin.de
Sonja Roth, Tel. 9026-5000, E-Mail: infopunkt@senbwf.berlin.de
Jugendämter in Berlin
Berlin hat 12 Bezirke, die aus ehemals 23 Bezirken gebildet wurden. Jeder der Berliner Bezirke hat ein eigenes Jugendamt:
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg
Jugendamt Lichtenberg (ehemals Lichtenberg-Hohenschönhausen)
Jugendamt Mitte (ehemals Mitte, Wedding, Tiergarten)
Jugendamt Pankow (ehemals Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee)
Jugendamt Tempelhof- Schöneberg
Siehe auch unter:
www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/jugendaemter/
Bundesland Berlin
Amtsgerichte:
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Amtsgericht Wilmersdorf
Senatsverwaltung für Justiz
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Telefon: (030) 9013-0
E-Mail: poststelle@senjust.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/justiz/index.html
In Berlin gibt es zwei Familiengerichte:
Amtsgericht Pankow/Weißensee - zuständig für die Bezirke Mitte (ehemals Mitte, Wedding, Tiergarten), Pankow (ehemals Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee), Reinickendorf
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - zuständig für die Bezirke Charlottenburg- Wilmersdorf, Friedrichshain- Kreuzberg, Lichtenberg- Hohenschönhausen, Marzahn- Hellersdorf, Neukölln, Spandau, Steglitz- Zehlendorf, Tempelhof- Schöneberg, Treptow- Köpenick
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Familienberatung Charlottenburg
Familienberatung Friedrichshain
Familienberatung Hohenschönhausen
Familienberatung Prenzlauer Berg
Familienberatung Reinickendorf
Familienberatung Treptow
Berliner Adressen:
Landesjugendhilfeausschuss Berlin
Der Landesjugendhilfeausschuss wird für die jeweilige Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gebildet. Er besteht aus 19 stimmberechtigten und den beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter. Vertreten sind die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Jugendämter der Bezirke, Abgeordnete der politischen Fraktionen der Abgeordnetenhauses, Jugend- und Familienrichter, Polizei, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und sonstige wichtige Organisationen, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen dieser Stadt einsetzen.
Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Berlin. Dazu gehören u. a. die Arbeitsbereiche des Kinder- und Jugendschutzes, Jugenddelinquenz, Kooperation von Jugend und Schule, Kindertagesbetreuung, Jugendberufshilfe und Jugend/Familiengerichtshilfe. Der Ausschuss trägt dem Landesjugendamt gegenüber beratenden Charakter und beschließt Handlungsempfehlungen zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und deren Familien unserer Stadt. Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat.
Postanschrift:
Landesjugendhilfeausschuss Berlin
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Beuthstr. 6 - 8
10117 Berlin-Mitte
Telefon: 030 / 9026 7
Fax: 030 / 9026 5001
www.berlin.de/sen/jugend/jugendpolitik/landesjugendhilfeausschuss/
Kommentar Väternotruf:
Angaben über die aktuellen Mitglieder des Berliner Landesjugendhilfeausschuss findet man leider auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung nicht.
12.04.2008
Kindernotdienst Berlin
Beate Köhn - ( Fachtagung " Schutz des Kindes bei Gewalt in der Partnerschaft der Eltern", 03.09.2007 in der Konrad Adenauer Stiftung)
Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.
Freienwalder Str. 20
13055 Berlin-Hohenschönhausen
Tel.: (030) 9 71 17 17
Tel. 2: Telefonische Beratung täglich 9-20 Uhr unter der kostfreien Rufnummer 0800 - 111 0 444
Mail: post@kinderschutz-zentrum-berlin.de
Homepage: www.kinderschutz-zentrum-berlin.de
Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.
Juliusstr. 41
12051 Berlin-Neukölln
Tel.: (030) 683 911 0 Fax: (030) 683 911 22
Tel. 2: Telefonische Beratung täglich 9-20 Uhr unter der kostfreien Rufnummer 0800 - 111 0 444
Mail: post@kinderschutz-zentrum-berlin.de
Homepage: www.kinderschutz-zentrum-berlin.de
Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.
Boppstraße 10
10967 Berlin
T: 030 - 25 90 06 40
F: 030 - 25 90 06 50
Internet: www.ben-elternnetz.de
Väterberatung Berlin
Familienberatung, Trennungsberatung, Umgangsrecht, Sorgerrecht, Kindesunterhalt
Internet: www.kind-vater.de
Beratungsstelle Kind im Zentrum
Sozialtherapeutische Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Familien
Träger: Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerkes in Berlin
Neue Schönhauser Straße 16, 10178 Berlin
Mitarbeiter/innen:
Frau Knorr
Herr Lemke (2007)
Lucyna Wronska, Diplom-Psychologin (2007)
Pflegefamilien / Tagespflege
Familien für Kinder gGmbH
Dudenstraße 10
10965 Berlin
Telefon: +49 30 2100210
Telefax: +49 30 21002124
E-Mail: info@familien-fuer-kinder.de
Internet: www.familien-fuer-kinder.de
Gesellschafter: Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V., Dudenstraße 10, 10965 Berlin
Kinderheime:
Caroline-von-Heydebrand
Heim und Schule
Klopstockstraße 36/42
14129 Berlin
Tel: (030) 801 60 03
Fax: (030) 801 43 68
Heim: 24 genehmigte Plätze, drei Gruppen mit je acht Kindern. Schule: Kl.1-6, ca 70 Schüler, Kleinklassen
Erziehung auf der Grundlage der Waldorfpädagogik in kleinen Gruppen.
Zu Risiken und Nebenwirkungen einer Erziehung "auf der Grundlage der Waldorfpädagogik" fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Sonstige:
Männerhaus Berlin
Ein vom Berliner Senat finanziertes Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Berlin noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Berlin
Mehr Wachsamkeit für verwahrloste Kinder
Obwohl die Zahl der gemeldeten Fälle zunimmt, gibt es nicht mehr Sorgerechtsentziehungen
Von Werner van Bebber
Die Tendenz ist deutlich: Immer mehr Hinweise auf verwahrloste Kinder kommen bei den Jugendämtern an. Immer öfter holen Polizisten Kinder aus heruntergekommenen Wohnungen und bringen sie erst einmal beim Kindernotdienst unter. Doch die neue Aufmerksamkeit für vernachlässigte Kinder hat nicht dazu geführt, dass deren Eltern eher das Sorgerecht verlieren.
Die Anzahl der Fälle, in denen Familiengerichte das Sorgerecht auf einen amtlichen Vormund übertragen, hat sich in den vergangenen Jahren wenig verändert. 133 Mal trafen Familienrichter eine solche Entscheidung im Jahr 2002, im Jahr 2003 waren es 114 Fälle, im Jahr 2004 urteilten die Gerichte 132 Mal so, 2005 waren es 142 Entscheidungen.
Die Mitarbeiter der Jugendämter, auf deren Betreiben die Familiengerichte eingeschaltet werden, wollen von irgendwelchen Trends im Umgang mit dem Sorgerecht nicht sprechen. Sie haben aber auch keine großen Veränderungen erwartet. Zwar habe die Wachsamkeit, die Sensibilität der Leute zugenommen, sagt Peter Schulz, Fachbereichsleiter im Jugendamt Mitte, aber: „Es gibt nicht mehr Kinderschutzfälle als früher.“
Die Pankower Jugendstadträtin Christine Keil (PDS) sieht es ähnlich. „Inobhutnahmen“, so der sperrige Begriff, „gab es immer“, sagt Christine Keil. Dass es mehr geworden seien in jüngerer Zeit, kann sie nicht bestätigen. Verändert habe sich, so der Spandauer Jugendamtsleiter Gerd Mager, die „Früherkennung“. Die Mitarbeiter der Jugendämter sehen sich öfter als noch vor ein paar Jahren veranlasst, bei angeblich problematischen Familien nachzusehen. Inzwischen seien auch die Familienrichter stärker „sensibilisiert“.
Doch die Entscheidung, einer Mutter oder einem Vater das Sorgerecht zu entziehen und einem Vormund zu übertragen, ist ein sehr massiver rechtlicher Eingriff – das wissen auch die Mitarbeiter der Jugendämter. Nach deren Wahrnehmung lassen sich die Familienrichter auch nur darauf ein, wenn der Antrag sorgfältig begründet ist.
Die Pankower Jugendstadträtin Christine Keil (PDS) findet, dass die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht meistens gut klappt. Die meisten Richter seien auch dazu bereit, sich mit den Jugendämtern abzustimmen: Wenn es sinnvoll sei, Eltern bestimmte Auflagen für den Umgang mit ihren Kindern zu machen, achteten die Richter darauf, ob diese eingehalten würden. Es gebe bei den Familiengerichten so etwas wie einen „strengeren Blick auf Eltern“, sagt eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf.
Allerdings sagen die Fallzahlen von Sorgerechtsentzug nichts darüber, wo in Berlin Kinder besonders gefährdet sind. Die Familiengerichte schlüsseln ihre Daten nicht nach Bezirken auf – und in den meisten Jugendämtern werden die Sorgerechtsverfahren nicht statistisch erfasst. So weiß man im Neuköllner Jugendamt nur von „40 bis 50 Anträgen pro Jahr“, Tendenz gleichbleibend; in Charlottenburg-Wilmersdorf beantragte das Jugendamt im vergangenen Jahr das Sorgerecht 33 Mal, im Jahr zuvor 31 Mal. Dass Eltern strafrechtlich belangt werden, wenn sie ihre Kinder vernachlässigen – wie vor Tagen der Pankower, der seine kleine Tochter stundenlang allein im Schwimmbad ließ –, gilt unter Juristen als ziemliche Seltenheit.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/15.03.2007/3140822.asp
(21.03.2005 )
Den hilflosen Zeugen der Gewalt wird geholfen
Polizei arbeitet jetzt mit Jugendämtern zusammen, um Kinder bei häuslichen Konflikten zu unterstützen
Eine Frau wird von ihrem Mann in der Wohnung verprügelt. Wenn die Polizei zu einem solchen Einsatz von häuslicher Gewalt fährt, befinden sich häufig auch Kinder mit in der Wohnung: Fast immer haben sie den meist lautstarken Streit der Eltern mitanhören, und die Schläge und die Schreie mitansehen müssen. Das sind Erfahrungen, die oftmals für das weitere Leben prägend sind. „Die Gewalttäter, die wir kennen, haben in der übergroßen Mehrzahl selbst häusliche Gewalt in ihrer Familie erlebt“, sagt Martina Linke, zuständig für Opferschutz und Häusliche Gewalt beim Landeskriminalamt.
Die Polizei kümmert sich deswegen seit einiger Zeit intensiver auch um diese Kinder, die indirekten Opfer. „Bei jedem Einsatz zu häuslicher Gewalt, wo Kinder mittelbar betroffen sind, füllen die Beamten einen Vordruck aus und leiten ihn an das Jugendamt weiter“, sagt Tanja Engel, Koordinatorin für Häusliche Gewalt in der Polizeidirektion 3 in Mitte. Ihre Direktion hat nun einen „Kooperationsvertrag“ mit dem Jugendamt Mitte unterzeichnet, „um den Kinder- und Jugendschutz zu intensivieren“, wie es heißt. Künftig soll die bereits vorhandene Zusammenarbeit noch verbessert werden, „indem sich die Polizisten und Sozialarbeiter auch zu Gesprächsrunden treffen zum Thema Gewalt in Familien“, sagt Engel. Die Beamten des Großbezirkes Mitte hatten nach Engels Angaben 2004 laut eigener Zählung 1479 Einsätze zu häuslicher Gewalt – in 230 Fällen waren auch Kinder Leidtragende.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr in Berlin 12 800 Fälle häuslicher Gewalt angezeigt. Wie oft Kinder diese Gewalttaten mitansehen mussten, ist berlinweit nicht erfasst. Wird ein Kind von den Eltern geschlagen und misshandelt, ist es Opfer einer Straftat. Doch Kinder, die „nur“ zusehen müssen, wie ein Elternteil verprügelt wird, werden somit nicht beim Landeskriminalamt erfasst.
Durch die Meldung beim Jugendamt soll nun auch diesen Kindern geholfen werden. „Sobald wir von der Polizei erfahren, dass Kinder in einer Familie Gewalt miterleben mussten, schreiben wir die Familie an und bitten um ein Gespräch“, erklärt der Leiter des Jugendamtes Mitte, Dietmar Schmidt, das Verfahren. Dies wird in allen Bezirken so gehandhabt. In Extremfällen, wo aufgrund des Polizeiberichtes deutlich wird, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, „reagieren wir sofort und statten diesen Familien einen Hausbesuch ab“, sagt Dietmar Schmidt. In Extremfällen wird das Kind aus der Familie genommen.
Doch in der Regel hätten die Sozialarbeiter es nicht mit diesen schweren Fällen zu tun. Es gäbe genügend Situationen, wo das Kind gut versorgt ist, aber dennoch unter den Gewaltausbrüchen zwischen den Eltern leide. „Den betroffenen Familien wird dann Hilfe angeboten, beispielsweise durch Familienhelfer, die regelmäßig vorbeikommen.“ Zwingen könne man diese Familien jedoch nicht. Ist das Wohl des Kindes nicht unmittelbar gefährdet, können die Sozialarbeiter nur darauf hoffen, dass die Familien sich freiwillig zu einer Beratung entschließen. Tanja Buntrock
Tagesspiegel 21.03.05
Kommentar Väternotruf:
Schön dass man sich mal um gewaltbetroffene Kinder kümmern will. Doch man sollte dabei den Eindruck vermeiden, es gäbe nur gewalttätige Männer als Täter und geschlagene Frauen als Opfer. Nicht selten ist die Gewalt wechselseitig oder die Frau ist Täterin und der Mann Opfer. Das sollte sich doch langsam rumgesprochen haben.