Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Berlin

Elterliche Sorge ist unkündbar. §1671 BGB abschaffen.


 

 

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Jugend)

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Beuthstr. 6 - 8

10117 Berlin-Mitte 

 

Telefon: 030 / 9026-7

Fax: 030 / 9026-5001

 

E-Mail: briefkasten@senbwf.verwalt-berlin.de

Internet: www.berlin.de/sen/jugend/index.html

 

 

infoPunkt - Ihre Beratungsstelle

Die Mitarbeiterinnen des infoPunkts in der Beuthstraße stehen Ihnen als erste Ansprechpartnerinnen für Fragen zu den Themen Bildung, Schule, Jugend, Familie, Hochschule und Forschung zur Verfügung. Im infoPunkt können Sie sich telefonisch, per eMail oder auch gern in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Bei Detailfragen werden Sie schnell und direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen weiter geleitet. Darüber hinaus stellt Ihnen der infoPunkt Informationsmaterial wie Broschüren und Flyer zur Verfügung.

infoPunkt

Ansprechpartnerinnen sind

Barbara Bühring, Tel. 9026-5000, E-Mail: infopunkt@senbwf.berlin.de

Sonja Roth, Tel. 9026-5000, E-Mail: infopunkt@senbwf.berlin.de

 

 

 

Jugendämter in Berlin

 

Berlin hat 12 Bezirke, die aus ehemals 23 Bezirken gebildet wurden. Jeder der Berliner Bezirke hat ein eigenes Jugendamt:

 

Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg

Jugendamt Lichtenberg (ehemals Lichtenberg-Hohenschönhausen)

Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Jugendamt Mitte (ehemals Mitte, Wedding, Tiergarten)

Jugendamt Neukölln

Jugendamt Pankow (ehemals Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee)

Jugendamt Reinickendorf

Jugendamt Spandau

Jugendamt Steglitz-Zehlendorf

Jugendamt Tempelhof- Schöneberg

Jugendamt Treptow-Köpenick

 

 

Siehe auch unter: 

www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/jugendaemter/

 

 


 

 

 

Bundesland Berlin

Landgericht Berlin

Kammergericht Berlin

 

 

Amtsgerichte: 

 

Amtsgericht Charlottenburg

Amtsgericht Hohenschönhausen

Amtsgericht Köpenick

Amtsgericht Lichtenberg

Amtsgericht Mitte

Amtsgericht Neukölln

Amtsgericht Pankow/Weißensee

Amtsgericht Schöneberg

Amtsgericht Spandau

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Amtsgericht Tiergarten

Amtsgericht Wedding

Amtsgericht Wilmersdorf

 

 

Senatsverwaltung für Justiz

Salzburger Straße 21-25

10825 Berlin

Telefon: (030) 9013-0

E-Mail: poststelle@senjust.verwalt-berlin.de

Internet: www.berlin.de/sen/justiz/index.html

 

 

 

In Berlin gibt es zwei Familiengerichte:

 

Amtsgericht Pankow/Weißensee - zuständig für die Bezirke Mitte (ehemals Mitte, Wedding, Tiergarten), Pankow (ehemals Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee), Reinickendorf

 

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - zuständig für die Bezirke Charlottenburg- Wilmersdorf, Friedrichshain- Kreuzberg, Lichtenberg- Hohenschönhausen, Marzahn- Hellersdorf, Neukölln, Spandau, Steglitz- Zehlendorf, Tempelhof- Schöneberg, Treptow- Köpenick

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 

 

Familienberatung Berlin

 Familienberatung Charlottenburg

 Familienberatung Friedrichshain

 Familienberatung Hellersdorf

 Familienberatung Hohenschönhausen

 Familienberatung Köpenick

 Familienberatung Kreuzberg

 Familienberatung Lichtenberg

 Familienberatung Marzahn

 Familienberatung Mitte

 Familienberatung Neukölln

 Familienberatung Pankow

 Familienberatung Prenzlauer Berg

 Familienberatung Reinickendorf

 Familienberatung Schöneberg

 Familienberatung Spandau

 Familienberatung Steglitz

 Familienberatung Tempelhof

 Familienberatung Tiergarten

 Familienberatung Treptow

 Familienberatung Wedding

 Familienberatung Weißensee

 Familienberatung Wilmersdorf

 Familienberatung Zehlendorf

 

 


 

 

Berliner Adressen:

 

 

Landesjugendhilfeausschuss Berlin

Der Landesjugendhilfeausschuss wird für die jeweilige Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gebildet. Er besteht aus 19 stimmberechtigten und den beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter. Vertreten sind die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Jugendämter der Bezirke, Abgeordnete der politischen Fraktionen der Abgeordnetenhauses, Jugend- und Familienrichter, Polizei, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und sonstige wichtige Organisationen, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen dieser Stadt einsetzen.

Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Berlin. Dazu gehören u. a. die Arbeitsbereiche des Kinder- und Jugendschutzes, Jugenddelinquenz, Kooperation von Jugend und Schule, Kindertagesbetreuung, Jugendberufshilfe und Jugend/Familiengerichtshilfe. Der Ausschuss trägt dem Landesjugendamt gegenüber beratenden Charakter und beschließt Handlungsempfehlungen zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und deren Familien unserer Stadt. Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat.

 

 

Postanschrift:

Landesjugendhilfeausschuss Berlin

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Beuthstr. 6 - 8

10117 Berlin-Mitte

Telefon: 030 / 9026 7

Fax: 030 / 9026 5001

 

www.berlin.de/sen/jugend/jugendpolitik/landesjugendhilfeausschuss/

 

Kommentar Väternotruf:

Angaben über die aktuellen Mitglieder  des Berliner Landesjugendhilfeausschuss findet man leider auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung nicht.

12.04.2008

 

 

 

Kindernotdienst Berlin

www.kindernotdienst.de

Beate Köhn - ( Fachtagung " Schutz des Kindes bei Gewalt in der Partnerschaft der Eltern", 03.09.2007 in der Konrad Adenauer Stiftung)

 

 

Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.

Freienwalder Str. 20

13055 Berlin-Hohenschönhausen

Tel.: (030) 9 71 17 17

Tel. 2: Telefonische Beratung täglich 9-20 Uhr unter der kostfreien Rufnummer 0800 - 111 0 444

Mail: post@kinderschutz-zentrum-berlin.de

Homepage: www.kinderschutz-zentrum-berlin.de

 

 

 

Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.

Juliusstr. 41

12051 Berlin-Neukölln

Tel.: (030) 683 911 0 Fax: (030) 683 911 22

Tel. 2: Telefonische Beratung täglich 9-20 Uhr unter der kostfreien Rufnummer 0800 - 111 0 444

Mail: post@kinderschutz-zentrum-berlin.de

Homepage: www.kinderschutz-zentrum-berlin.de

 

 

 

Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.

Boppstraße 10

10967 Berlin

T: 030 - 25 90 06 40

F: 030 - 25 90 06 50

Internet: www.ben-elternnetz.de

 

 

 

Väterberatung Berlin

Familienberatung, Trennungsberatung, Umgangsrecht, Sorgerrecht, Kindesunterhalt

Internet: www.kind-vater.de

 

 

 

Beratungsstelle Kind im Zentrum

Sozialtherapeutische Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Familien 

Träger: Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerkes in Berlin

Neue Schönhauser Straße 16, 10178 Berlin

Mitarbeiter/innen: 

Frau Knorr

Herr Lemke (2007)

Lucyna Wronska, Diplom-Psychologin (2007)

 

 

 

 

 

Pflegefamilien / Tagespflege

 

Familien für Kinder gGmbH

Dudenstraße 10

10965 Berlin

Telefon: +49 30 2100210

Telefax: +49 30 21002124

E-Mail: info@familien-fuer-kinder.de

Internet: www.familien-fuer-kinder.de

Gesellschafter: Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V., Dudenstraße 10, 10965 Berlin

 

 

 

Kinderheime:

 

Caroline-von-Heydebrand

Heim und Schule

Klopstockstraße 36/42

14129 Berlin

Tel: (030) 801 60 03

Fax: (030) 801 43 68

Heim: 24 genehmigte Plätze, drei Gruppen mit je acht Kindern. Schule: Kl.1-6, ca 70 Schüler, Kleinklassen

Erziehung auf der Grundlage der Waldorfpädagogik in kleinen Gruppen.

http://heydebrand.waldorf.net

Zu Risiken und Nebenwirkungen einer Erziehung "auf der Grundlage der Waldorfpädagogik" fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Berlin

Ein vom Berliner Senat finanziertes Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Berlin noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Berlin

 

 

 


 

 

Mehr Wachsamkeit für verwahrloste Kinder

Obwohl die Zahl der gemeldeten Fälle zunimmt, gibt es nicht mehr Sorgerechtsentziehungen

Von Werner van Bebber

Die Tendenz ist deutlich: Immer mehr Hinweise auf verwahrloste Kinder kommen bei den Jugendämtern an. Immer öfter holen Polizisten Kinder aus heruntergekommenen Wohnungen und bringen sie erst einmal beim Kindernotdienst unter. Doch die neue Aufmerksamkeit für vernachlässigte Kinder hat nicht dazu geführt, dass deren Eltern eher das Sorgerecht verlieren.

Die Anzahl der Fälle, in denen Familiengerichte das Sorgerecht auf einen amtlichen Vormund übertragen, hat sich in den vergangenen Jahren wenig verändert. 133 Mal trafen Familienrichter eine solche Entscheidung im Jahr 2002, im Jahr 2003 waren es 114 Fälle, im Jahr 2004 urteilten die Gerichte 132 Mal so, 2005 waren es 142 Entscheidungen.

Die Mitarbeiter der Jugendämter, auf deren Betreiben die Familiengerichte eingeschaltet werden, wollen von irgendwelchen Trends im Umgang mit dem Sorgerecht nicht sprechen. Sie haben aber auch keine großen Veränderungen erwartet. Zwar habe die Wachsamkeit, die Sensibilität der Leute zugenommen, sagt Peter Schulz, Fachbereichsleiter im Jugendamt Mitte, aber: „Es gibt nicht mehr Kinderschutzfälle als früher.“

Die Pankower Jugendstadträtin Christine Keil (PDS) sieht es ähnlich. „Inobhutnahmen“, so der sperrige Begriff, „gab es immer“, sagt Christine Keil. Dass es mehr geworden seien in jüngerer Zeit, kann sie nicht bestätigen. Verändert habe sich, so der Spandauer Jugendamtsleiter Gerd Mager, die „Früherkennung“. Die Mitarbeiter der Jugendämter sehen sich öfter als noch vor ein paar Jahren veranlasst, bei angeblich problematischen Familien nachzusehen. Inzwischen seien auch die Familienrichter stärker „sensibilisiert“.

Doch die Entscheidung, einer Mutter oder einem Vater das Sorgerecht zu entziehen und einem Vormund zu übertragen, ist ein sehr massiver rechtlicher Eingriff – das wissen auch die Mitarbeiter der Jugendämter. Nach deren Wahrnehmung lassen sich die Familienrichter auch nur darauf ein, wenn der Antrag sorgfältig begründet ist.

Die Pankower Jugendstadträtin Christine Keil (PDS) findet, dass die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht meistens gut klappt. Die meisten Richter seien auch dazu bereit, sich mit den Jugendämtern abzustimmen: Wenn es sinnvoll sei, Eltern bestimmte Auflagen für den Umgang mit ihren Kindern zu machen, achteten die Richter darauf, ob diese eingehalten würden. Es gebe bei den Familiengerichten so etwas wie einen „strengeren Blick auf Eltern“, sagt eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf.

Allerdings sagen die Fallzahlen von Sorgerechtsentzug nichts darüber, wo in Berlin Kinder besonders gefährdet sind. Die Familiengerichte schlüsseln ihre Daten nicht nach Bezirken auf – und in den meisten Jugendämtern werden die Sorgerechtsverfahren nicht statistisch erfasst. So weiß man im Neuköllner Jugendamt nur von „40 bis 50 Anträgen pro Jahr“, Tendenz gleichbleibend; in Charlottenburg-Wilmersdorf beantragte das Jugendamt im vergangenen Jahr das Sorgerecht 33 Mal, im Jahr zuvor 31 Mal. Dass Eltern strafrechtlich belangt werden, wenn sie ihre Kinder vernachlässigen – wie vor Tagen der Pankower, der seine kleine Tochter stundenlang allein im Schwimmbad ließ –, gilt unter Juristen als ziemliche Seltenheit.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/15.03.2007/3140822.asp

 

 

 


 

 

 

 

 

 

(21.03.2005 )

Den hilflosen Zeugen der Gewalt wird geholfen

Polizei arbeitet jetzt mit Jugendämtern zusammen, um Kinder bei häuslichen Konflikten zu unterstützen

Eine Frau wird von ihrem Mann in der Wohnung verprügelt. Wenn die Polizei zu einem solchen Einsatz von häuslicher Gewalt fährt, befinden sich häufig auch Kinder mit in der Wohnung: Fast immer haben sie den meist lautstarken Streit der Eltern mitanhören, und die Schläge und die Schreie mitansehen müssen. Das sind Erfahrungen, die oftmals für das weitere Leben prägend sind. „Die Gewalttäter, die wir kennen, haben in der übergroßen Mehrzahl selbst häusliche Gewalt in ihrer Familie erlebt“, sagt Martina Linke, zuständig für Opferschutz und Häusliche Gewalt beim Landeskriminalamt.

Die Polizei kümmert sich deswegen seit einiger Zeit intensiver auch um diese Kinder, die indirekten Opfer. „Bei jedem Einsatz zu häuslicher Gewalt, wo Kinder mittelbar betroffen sind, füllen die Beamten einen Vordruck aus und leiten ihn an das Jugendamt weiter“, sagt Tanja Engel, Koordinatorin für Häusliche Gewalt in der Polizeidirektion 3 in Mitte. Ihre Direktion hat nun einen „Kooperationsvertrag“ mit dem Jugendamt Mitte unterzeichnet, „um den Kinder- und Jugendschutz zu intensivieren“, wie es heißt. Künftig soll die bereits vorhandene Zusammenarbeit noch verbessert werden, „indem sich die Polizisten und Sozialarbeiter auch zu Gesprächsrunden treffen zum Thema Gewalt in Familien“, sagt Engel. Die Beamten des Großbezirkes Mitte hatten nach Engels Angaben 2004 laut eigener Zählung 1479 Einsätze zu häuslicher Gewalt – in 230 Fällen waren auch Kinder Leidtragende.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr in Berlin 12 800 Fälle häuslicher Gewalt angezeigt. Wie oft Kinder diese Gewalttaten mitansehen mussten, ist berlinweit nicht erfasst. Wird ein Kind von den Eltern geschlagen und misshandelt, ist es Opfer einer Straftat. Doch Kinder, die „nur“ zusehen müssen, wie ein Elternteil verprügelt wird, werden somit nicht beim Landeskriminalamt erfasst.

Durch die Meldung beim Jugendamt soll nun auch diesen Kindern geholfen werden. „Sobald wir von der Polizei erfahren, dass Kinder in einer Familie Gewalt miterleben mussten, schreiben wir die Familie an und bitten um ein Gespräch“, erklärt der Leiter des Jugendamtes Mitte, Dietmar Schmidt, das Verfahren. Dies wird in allen Bezirken so gehandhabt. In Extremfällen, wo aufgrund des Polizeiberichtes deutlich wird, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, „reagieren wir sofort und statten diesen Familien einen Hausbesuch ab“, sagt Dietmar Schmidt. In Extremfällen wird das Kind aus der Familie genommen.

Doch in der Regel hätten die Sozialarbeiter es nicht mit diesen schweren Fällen zu tun. Es gäbe genügend Situationen, wo das Kind gut versorgt ist, aber dennoch unter den Gewaltausbrüchen zwischen den Eltern leide. „Den betroffenen Familien wird dann Hilfe angeboten, beispielsweise durch Familienhelfer, die regelmäßig vorbeikommen.“ Zwingen könne man diese Familien jedoch nicht. Ist das Wohl des Kindes nicht unmittelbar gefährdet, können die Sozialarbeiter nur darauf hoffen, dass die Familien sich freiwillig zu einer Beratung entschließen. Tanja Buntrock

Tagesspiegel 21.03.05

http://www.tagesspiegel.de/berlin/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/21.03.2005/1714544.asp#art

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schön dass man sich mal um gewaltbetroffene Kinder kümmern will. Doch man sollte dabei den Eindruck vermeiden, es gäbe nur gewalttätige Männer als Täter und geschlagene Frauen als Opfer. Nicht selten ist die Gewalt wechselseitig oder die Frau ist Täterin und der Mann Opfer. Das sollte sich doch langsam rumgesprochen haben.

 

 

 

 

 

 


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