Väternotruf informiert zum Thema

Kammergericht

Das Oberlandesgericht für das Bundesland Berlin

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

 

 

 

 

Kammergericht Berlin

Elßholzstraße 30-33

10781 Berlin

 

Telefon: 030 / 9015-0

Fax: 030 / 9015-2200

 

E-Mail: verwaltung@kg.berlin.de - auf der Website des Kammergerichts nicht aufgeführt, gefunden hier: https://www.verzeichnis-anwalt.de/gerichtsverzeichnis-833.html

Kontaktformular: http://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/kontakt/

Internet: https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/ 

 

 

Internetauftritt des Kammergerichts (02/2024)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 18.01.2024 - https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/zustaendigkeiten/

 

 

Gerichte in Berlin

https://www.berlin.de/gerichte/

 

Unterhaltsrechtliche Leitlinien

http://www.berlin.de/gerichte/was-moechten-sie-erledigen/familiensachen/artikel.418017.php

 



Die gemeinsame Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg ist zum 31.12.2020 eingestellt worden.

Entscheidungen der Berliner Gerichte und der Gemeinsamen Fachobergerichte (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg) werden kostenfrei ab dem 01.01.2021 unter https://www.gesetze.berlin.de veröffentlicht.

Das Land Brandenburg hat seine eigene Plattform. Die Gerichtsentscheidungen Brandenburgs und der Gemeinsamen Fachobergerichte werden kostenfrei unter folgendem Link publiziert:
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/

 

 

Präsident am Kammergericht: Dr. Bernd Pickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / Präsident am Kammergericht (ab 04.12.2015, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 30.09.1987 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1990 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.10.1994 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Vizepräsident am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2005 als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.12.2015 als Präsident am Kammergericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 18.01.2018. Kammergericht - GVP 27.01.2020: Vorsitzender Richter - 28. Zivilsenat 1/10 Richterpensum, daneben Vorsitz im 1. Senat für Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuer- bevollmäch-tigtensachen - zugleich Beschwerdesenat nach § 31 Abs. 4 Untersuchungsausschussgesetz - und im Übrigen Verwaltungstätigkeit.

Vizepräsidentin am Kammergericht: Dr. Swenja Schröder-Lomb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / Vizepräsidentin am Kammergericht (ab 01.10.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.04.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 06.08.2010 als Präsidentin am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2020 als Vizepräsidentin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Kammergericht - GVP 20.10.2020: ab 01.10.2020 Vorsitzende Richterin - 11. Zivilsenat. 01.10.2020 0.2010: "Svenja Schröder-Lomb neue Präsidentin des Amtsgerichts Wedding ... hat in Passau Jura studiert. Nach ihrem Referendariat in München, trat sie 1994 als Richterin in den Dienst der Berliner Justiz. Von 1997 bis Anfang des Jahres 2000 war die promovierte Juristin in verschiedenen Bereichen der Senatsverwaltung für Justiz tätig, so auch als Pressesprecherin. Diese Tätigkeit führte sie anschließend auch in die Senatsverwaltung für Inneres, ehe sie im Jahr 2002 wieder in die Justizverwaltung zurückkehrte. Seitdem arbeitete sie in verschiedenen Bereichen der Justiz, u.a. als Richterin am Kammergericht. Zuletzt war sie Vizepräsidentin des Amtsgerichts Wedding. ..." - https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung.45692.php. 28.09.2020: Frau Dr. Svenja Schröder-Lomb wird am 1. Oktober 2020 neue Vizepräsidentin des Kammergerichts ... Nach Studium und Referendariat in Bayern trat sie im Jahr 1994 in die Berliner Justiz ein. Bereits kurz nach ihrer Ernennung zur Richterin am Landgericht im Jahr 1997 wurde sie an die Senatsverwaltung für Justiz abgeordnet, wo sie zunächst als Grundsatzreferentin im Stab der Senatorin und später als Pressesprecherin tätig war. Nach ihrer Rückkehr an das Landgericht Berlin im Jahr 2000 war Frau Dr. Schröder-Lomb neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit in einer Strafkammer auch mit den Aufgaben einer Referentin für Strafsachen befasst, bevor sie knapp eineinhalb Jahre später eine Abordnung an die Senatsverwaltung für Inneres antrat. Dort konnte sie als Pressesprecherin ihre im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Repräsentation einer Behörde bereits gewonnenen Erfahrungen noch erweitern und gewann eine wertvolle Außensicht auf die Justiz. Während der sich anschließenden erneuten Abordnung an die Senatsverwaltung für Justiz war Frau Dr. Schröder-Lomb in unterschiedlichen Funktionen als Referentin im Personalreferat sowohl für die Beamten und Tarifbeschäftigten als auch für die Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig. An ihre Abordnung an die Senatsverwaltung für Justiz, während der sie im Jahr 2003 zur Richterin am Kammergericht befördert wurde, schloss sich eine Phase spruchrichterlicher Tätigkeit als Beisitzerin in einem Zivilsenat des Kammergerichts an. Ab dem Jahr 2006 war Frau Dr. Schröder-Lomb zunächst für vier Jahre als Vizepräsidentin und ab 2010 dann als Präsidentin mit der Führung des Amtsgerichts Wedding betraut. In dieser Funktion nahm sie auch das Amt der Präsidentin des Europäischen Mahngerichts wahr.

 

 

 

Pressesprecher/innen:

Thomas Heymann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Kammergericht (ab , ..., 2019, ...,  2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.09.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.10.2015 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2009: 26. Strafkammer. Landgericht Berlin - GVP 29.03.2017: Vorsitzender Richter - 24. Große Strafkammer und 26. Strafkammer. Kammergericht - GVP 18.04.2019, 13.08.2021: Richter am Kammergericht. Klaus Landowsky http://www.morgenpost.de/berlin/article1117719/Ex_Manager_lehnen_Richter_wegen_Befangenheit_ab.html. Tagesschau - 21.08.2020: "Kalbitz scheitert mit Eilantrag gegen AfD".

Annette Gabriel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.07.1991 als Richterin am Landgericht Berlin - 2/3 Stelle und zugleich ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht - 2/3 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. 2016: Pressesprecherin Zivilrecht am Kammergericht.

Lisa Jani (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Tiergarten (ab , ..., 2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.04.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin - abgeordnet, 7/8 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.04.2011 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.04.2011 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Amtsgericht Tiergarten - GVP 16.11.2018, 01.01.2020: nicht aufgeführt. Amtsgericht Tiergarten - GVP 20.12.2022, 01.12.2021: Strafsachen - Abteilung 221. Amtsgericht Tiergarten - GVP 17.10.2022, 01.02.2023: nicht aufgeführt - Sämtliche in der Abteilung 221 anhängigen Verfahren werden in die Abteilung 228 abgewickelt. 2016, ..., 2023: Pressesprecherin Strafrecht am Kammergericht.

Isabel Witt-Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Kammergericht (ab 01.09.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Köpenick aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Köpenick - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.02.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2014 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Amtsgericht Charlottenburg - GVP 01.06.2010, 17.01.2011. Kammergericht - GVP 02.06.2016: ab 01.03.2016 als Richterin am Kammergericht - Beisitzerin am 8. Zivilsenat. 2016: stellvertretende Pressesprecherin Zivilrecht am Kammergericht.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Berlin beschäftigen am Kammergericht 134 Richter/innen und 294 nichtrichterliche Mitarbeiter/innen, davon eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten (Sand 2010). http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/kammergericht/taetigkeitsberichte/taetigkeitsbericht_2010.pdf?start&ts=1305008905&file=taetigkeitsbericht_2010.pdf

 

 

 

Landgericht:

Landgericht Berlin I

Landgericht Berlin II

 

 

Amtsgerichte: 

Amtsgericht Charlottenburg

Amtsgericht Hohenschönhausen - ab dem 01.01.2009 war das ehemalige Amtsgericht Hohenschönhausen eine Zweigstelle des Amtsgerichts Lichtenberg. Allgemeine zivilrechtliche Zuständigkeit für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf und den ehemaligen Bezirk Hohenschönhausen. Die Zweigstelle Hohenschönhausen wurde am 02.04.2012 geschlossen.

Amtsgericht Köpenick - zuständig auch in Familiensachen

Amtsgericht Kreuzberg - bis zum 31. Juli 2021 trug das Amtsgericht Kreuzberg den Namen Tempelhof-Kreuzberg und wurde aufgrund des Gesetzes über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin vom 22. Januar 2021 (JustG Bln) zum 1. August 2021 in Amtsgericht Kreuzberg umbenannt.

Amtsgericht Lichtenberg

Amtsgericht Mitte

Amtsgericht Neukölln

Amtsgericht Pankow - zuständig auch in Familiensachen

Amtsgericht Schöneberg - zuständig auch in Familiensachen

Amtsgericht Spandau

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - bis zum 31. Juli 2021 trug das Amtsgericht Kreuzberg den Namen Tempelhof-Kreuzberg und wurde aufgrund des Gesetzes über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin vom 22. Januar 2021 (JustG Bln) zum 1. August 2021 in Amtsgericht Kreuzberg umbenannt.

Amtsgericht Tiergarten

Amtsgericht Wedding

 

 

Jugendämter:

Jugendamt Berlin

Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg

Jugendamt Lichtenberg

Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Jugendamt Mitte - ehemalige Bezirke Mitte, Tiergarten, Wedding 

Jugendamt Neukölln

Jugendamt Pankow - ehemalige Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee

Jugendamt Reinickendorf

Jugendamt Spandau

Jugendamt Steglitz-Zehlendorf

Jugendamt Tempelhof- Schöneberg

Jugendamt Treptow-Köpenick

 

 

Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Kammergerichtes:

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

 

Fachkräfte

 

Richter: 

 

3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen

Zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Abteilungen 122, 125, 165-168, 174-177, 179 und 180 der Familiengerichte bei den Amtsgerichten Charlottenburg und Tempelhof-Kreuzberg sowie gegen Entscheidungen des Familiengerichtes Schöneberg, soweit nicht der 13. Zivilsenat zuständig ist. ...

Prof. Dr. Rüdiger Ernst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 27.06.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.2002 als Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.06.2014 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee: Familiensachen - Abteilung 14. GVP 05.05.2010: 1/4 Richterpensum, im Übrigen Verwaltungstätigkeit. bis 30.06.2011: Beisitzer 11. Zivilsenat. Ab 01.07.2011: Beisitzer 15. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - GVP 01.01.2015, 01.01.2022: Vorsitzender Richter 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 11.03.2008: "Beschleunigtes Verfahren - Bessere Chancen für Kinder in Sorge- und Umgangssachen", Veranstaltung des Verein Humane Trennung und Scheidung im Fontane Haus, Raum 257, Wilhelmsruher Damm 142c) - www.meinprof.de/uni/kurs/41014. 17.09.2019: "BT-Drucksache 19/8568. Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren. Schriftliche Stellungnahme ..." - https://www.bundestag.de/resource/blob/658132/37365a1d2c51289219b20b29b4cacaa4/ernst-data.pdf

Martina Balschun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Kammergericht (ab 06.06.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.12.1995 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.06.2003 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 20. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2013: Beisitzerin / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Kammergericht - GVP 01.01.2015, 01.01.2022: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Roger Balschun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab 10.04.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.04.1996 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt.

Mirjam Sattler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Kammergericht (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.07.2002 als Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.06.2008 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - halbe Stelle - aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 145). Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Mirjam Sattler nicht aufgeführt. Kammergericht - GVP 19.01.2021: stellvertretende Vorsitzende Richterin 7. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2022: Beisitzerin / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

 

 

13. Zivilsenat - Familiensenat

Zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Abteilungen 121, 123, 127, 128, 134, 139, 142, 143, 150, 152, 155, 156, 158, 163 und 164 der Familiengerichte bei den Amtsgerichten Charlottenburg und Tempelhof-Kreuzberg sowie gegen Entscheidungen des Familiengerichtes Schöneberg, soweit nicht der 3. oder 19. Zivilsenat zuständig ist. ...

Rainer Groth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.09.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.10.2002 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2008: Vorsitzender Richter / 15. Zivilsenat. GVP 01.01.2010, 01.01.2022: Vorsitzender Richter / 13. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - Beschluss vom 29.10.2013 - 13 UF 196/13: "Der Mutter wird es untersagt, den Medien (Presse, Fernsehen, Radio, Internet u.ä.) Inhalte der familiengerichtlichen Auseinandersetzung betreffend die Kinder .... zu offenbaren) - Wollt Ihr die totale Zensur? Ja unbedingt, denn nur die Zensur ist in der Lage Deutschland vor dem Abrutschen in Liberalismus und sonstigen sittenlosen Freizügigkeiten zu bewahren. Wir wollen unseren SED-Zensurchef Joachim Herrmann wieder haben, denn nur mit ihm kann die Zensur in Deutschland total verwirklicht werden - http://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Herrmann_%28SED%29. Namensgleichheit mit: Stefan Groth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Kammergericht (ab 01.01.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt.

Birgit Schäder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Kammergericht (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2010 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 142. GVP 01.06.2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Abteilung 30 bis 33. GVP 01.09.2012: Zivilsachen - Abteilung 5. GVP 04.06.2013, 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 149. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.05.2015: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 149. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 15.07.2019: Familiensachen - Abteilung 157b. Kammergericht - GVP 19.01.2021: Beisitzerin / 13. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - GVP 01.01.2022: stellvertretendeVorsitzende Richterin / 13. Zivilsenat - Familiensenat. "Sorgerechtliche Maßnahmen bei Umgangsvereitelung" - FamRZ, 2019, Heft 20.

Doris Eilinghoff-Saar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Kammergericht (ab 25.11.1998, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.11.1998 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2010, 01.01.2022: Beisitzerin / 13. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - Beschluss vom 29.10.2013 - 13 UF 196/13: "Der Mutter wird es untersagt, den Medien (Presse, Fernsehen, Radio, Internet u.ä.) Inhalte der familiengerichtlichen Auseinandersetzung betreffend die Kinder .... zu offenbaren) - Wollt Ihr die totale Zensur? Ja unbedingt, denn nur die Zensur ist in der Lage Deutschland vor dem Abrutschen in Liberalismus und sonstigen sittenlosen Freizügigkeiten zu bewahren. Wir wollen unseren SED-Zensurchef Joachim Herrmann wieder haben, denn nur mit ihm kann die Zensur in Deutschland total verwirklicht werden - http://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Herrmann_%28SED%29. Namensgleichheit mit: Dr. Katharina Saar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 08.08.2002, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.08.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - 3/5 Stelle - aufgeführt.

Umgangsausschluss: Amtsgericht Pankow/Weißensee - 17 F 6231/08 - Entscheidung vom 22.12.2008. Bundesgerichtshof - XII ZB 154/09 - Beschluss vom 09.12.2009: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. Zurückverweisung an das Kammergericht - 13 UF 9/09

Bundesgerichtshof - 13 UF 202/14 - Beschluss vom 18.03.2015: Eine Beschwerdeschrift ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Beschwerdeschrift enthaltenden PDF-Datei vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten handschriftlich unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 64 Abs. 2 Satz 4 genügt (im Anschluss an BGH Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649).

Tenor: Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des 13. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Kammergerichts in Berlin vom 8. August 2014 aufgehoben. ... https://openjur.de/u/767680.html

 

 

15. Zivilsenat - Familiensenat

Berufungen und Beschwerden (mit Ausnahme von Beschwerden nach § 46 Abs. 2 ZPO oder § 6 Abs. 2 FamFG) der Abteilungen 173, 175 und 181 der Familiengerichte bei den Amtsgerichten Charlottenburg und Tempelhof-Kreuzberg.

Wolfgang Haferanke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 15.03.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.05.1991 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.12.2005 als Vizepräsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.03.2010 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. 2009: Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiensachen - Abteilung 172. 2010: Abteilung 70 und 72. Kammergericht - GVP 11.04.2013: 1/10 Richterpensum, im Übrigen Verwaltungstätigkeit. Zugleich Vorsitz im Senat für Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Kammergericht - GVP 18.01.2018: Vorsitzender Richter 15. Zivilsenat - Familiensenat.

Dr. Sybille Brüning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 14.10.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.03.2001 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.10.2011 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 18.01.2018: stellvertretende Vorsitzende Richterin 15. Zivilsenat - Familiensenat. Personalreferentin - http://www.berlin.de/sen/justiz/struktur/einstellung_ri_sta.html. Namensgleichheit mit: Hans-Jürgen Brüning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) -  Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 27.09.1985 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Dr. Schröder - Richterin am Amtsgericht ... (ab , ..., 2013) - Kammergericht - GVP 09.07.2013: als Beisitzende Richterin im 15. Zivilsenat - Familiensenat aufgeführt. Namensgleichheit mit: Susanne Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 19.05.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.07.2004 als Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin aufgeführt. GVP 01.11.2020: Familiengericht - Abteilung 181. GVP 01.11.2012: Familiengericht - Abteilung 149. GVP 28.02.2013: nicht aufgeführt.

 

 

16. Zivilsenat - Familiensenat

Zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Abteilungen des Familiengerichts Pankow/Weißensee, soweit nicht der 18. oder 19. Zivilsenat zuständig ist.

- Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab , ..., 2021) -

Ralf Helmers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Kammergericht (ab 08.10.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.03.1991 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.10.2003 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2010: stellvertretender Vorsitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 26.07.2012: Beisitzer am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 19.02.2013: stellvertretender Vorsitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 25.02.2014: Beisitzer am 16. Zivilsenat - Familiensenat.

Matthias Kuhnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Kammergericht (ab 15.11.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.09.1991 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.1999 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 26.07.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 19.02.2013: beisitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 25.02.2014: Beisitzer am 16. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Christian Kuhnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Kammergericht (ab 15.11.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.1999 als Richter am Kammergericht aufgeführt.

Petra-Claudia Gernoth-Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Kammergericht (ab , ..., 2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2002 ab 14.05.1997 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2016 ab 14.05.1997 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Kammergericht - GVP 26.07.2012: Beisitzerin am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 25.02.2014: stellvertretende Vorsitzender Richterin am 16. Zivilsenat - Familiensenat. Wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

16 UF 149/08 - Beschluss vom 08.01.2009 - Berliner Schulen sind so schlecht, dass Eltern (Mütter) nicht Vollzeit arbeiten können. "Das Urteil atmet Mütterideologie: Die "Fremdbetreuung" bis zum Abend vermöge die elterliche Anteilnahme nicht zu ersetzen, heißt es etwa - eine kurios konservative Ansicht im roten Berlin" - siehe Pressemeldung unten (TAZ vom 19.01.2009). Wie wäre es, wenn man nicht erwerbstätige oder teilzeitarbeitende Berliner Mütter in den Berliner Grundschulen einsetzen, dann gäbe es erstens an den Grundschulen keine Personalnot mehr und zweitens könnten diese Mütter dann endlich die von ihnen lang ersehnte Vollzeit arbeiten, wüssten mal wie es einem Mann geht, der sich jeden Tag 8 Stunden krumm arbeiten muss und bräuchten drittens nicht Tag und ihre Kinder kaputt zu betreuen..

 

 

17. Zivilsenat - Familiensenat

Zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Abteilungen 120, 124, 126, 133, 137, 138, 140, 147-149, 160, 161 und 164 der Familiengerichte bei den Amtsgerichten Charlottenburg und Tempelhof-Kreuzberg, soweit nicht der 3. oder 19. Zivilsenat zuständig ist.

Heike Hennemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1994 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.07.2002 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht Berlin - GVP 26.07.2012: ab 01.05.2012 stellvertretende Vorsitzende Richterin - 13. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 08.03.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 13. Zivilsenat - Familiensenat. FamRZ 24/2009. Kammergericht Berlin - GVP 20.10.2020: 13. Zivilsenat - Familiensenat - stellvertretende Vorsitzende Richterin bis 31.01.2020 und Beisitzerin bis 28.07.2020 und ab 01.02.2020 stellvertretende Vorsitzende Richterin - 13. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht Berlin - GVP 19.01.2021: Vorsitzende Richterin - 13. Zivilsenat - Familiensenat. 

Rainer Lettau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 21.03.2005, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.09.1988 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 14.09.1995 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.03.2005 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2008, 31.10.2016: Vorsitzender Richter / 17. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Ines Lettau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Hoyerswerda (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.09.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Lettau nicht aufgeführt. Amtsgericht Hoyerswerda - GVP 01.01.2014, 01.01.2016: Zivilsachen.

Thomas Görke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Kammergericht (ab 12.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.03.2001 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.04.2004 als Richter am Landgericht Berlin - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.01.2015 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 31.10.2016: stellvertretender Vorsitzender Richter / 17. Zivilsenat - Familiensenat.

Christian Brodowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Kammergericht (ab 07.03.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.09.1992 als Senatsrat bei der Senatsverwaltung für Justiz Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.03.2003 als Richter am Kammergericht aufgeführt. 2011 und 2014: stellvertretender Vorsitzender Richter am Kammergericht / 17. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - GVP 31.10.2016: Beisitzer / 17. Zivilsenat - Familiensenat.

Umgangsausschluss am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg: Beschluss vom 09.06.2007 - 124 F 7952/06 + Beschluss Kammergericht vom 06.11.2007 - 17 UF 75/07 +  Bundesverfassungsgericht 1 BvR 746/08 - http://www.baltesundrixe.de/images/1bvr74608.pdf

 

 

18. Zivilsenat - Familiensenat

Zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Abteilungen 135, 157, 157a und 157b der Familiengerichte bei den Amtsgerichten Charlottenburg und Tempelhof-Kreuzberg, soweit nicht der 3. oder 19. Zivilsenat zuständig ist.

Zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Abteilungen 10-15, 18-20, 22, 23-25 des Familiengerichts Pankow/Weißensee, soweit nicht der 16. oder 19. Zivilsenat zuständig ist.

 - Vorsitzender Richter am Kammergericht (, ..., 2021)

Dr. Monika Lammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Kammergericht (ab 01.01.2010, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Mitte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2010 als Richterin am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 29.09.2015: Ab 01.03.2015 Beisitzerin am 18. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 08.03.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin am 18. Zivilsenat - Familiensenat. 

Dr. Christoph Lehmbruck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Kammergericht / 13. Zivilsenat - Familiensenat (ab 19.12.2002, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.10.1995 als Richter am Amtsgericht Wedding aufgeführt. FPR 04/1996. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.12.2002 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Bis 02.05.2010 Richter im 5. Zivilsenat. Ab 03.05.2010 Richter im 13. Zivilsenat - Familiensenat.

Klaus Bigge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Kammergericht / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab 07.03.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.03.2003 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Ab 01.03.2009: 18. Zivilsenat - Familiensenat.

Bundesgerichtshof - Urteil vom 18. März 2009 XII ZR 74/08: AG Berlin-Pankow/Weißensee – 20 F 5145/06 – Entscheidung vom 29. August 2007 / KG Berlin – 18 UF 160/07 – Entscheidung vom 25. April 2008 - Pressemeldung und Kommentar Väternotruf siehe unten.

 

 

19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen

Zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Abteilungen 123, 127, 139, 141, 144, 159 und 162 der Familiengerichte bei den Amtsgerichten Charlottenburg und Tempelhof-Kreuzberg, soweit nicht der 3. zuständig ist.

Susanne Tucholski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 01.09.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.08.1993 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - und zugleich ab 30.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.11.1998 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.11.1998 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2008 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.09.2010, 01.01.2015: Vorsitzende Richterin / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 29.08.2017: bis 13.08.2017 - Vorsitzende Richterin / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Thomas Hartung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Kammergericht (ab 14.01.1998, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2014 ab 14.01.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.01.1998 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2013, 28.09.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger - www.der-entsorgte-vater.de

Dr. Ezra Zivier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Kammergericht (ab 08.03.2010, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 20.07.1998 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 20.07.1998 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.03.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt. 2008: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiensachen. Kammergericht - ab 01.02.2013: Beisitzer 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2015, 28.09.2017: Beisitzer 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

 

 

25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - sogenannter Langstrumpfsenat: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Der 25. Zivilsenat wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Christian Feskorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 20.06.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 22.09.1989 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 05.10.1992 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.10.1992 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.09.1998 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.06.2012 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. FPR 10/2003, FamRZ 16/2006. Kammergericht - GVP 01.01.2010, 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter am 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 19 WF 276/11 - Beschluss vom 12.01.2012: Richter Feskorn rechtfertigt kostenrechtliche Diskriminierung eines nichtverheirateten Vaters. Der betroffene Vater will dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen. Richter Feskorn wird vom Väternotruf nicht empfohlen.  

Jutta Kolberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Kammergericht (ab 04.10.2000, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.10.2000 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Ab 01.03.2009 Richterin am 13. Zivilsenat. GVP 01.01.2013, 01.01.2014: stellvertretende Vorsitzende Richterin am 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger - www.der-entsorgte-vater.de. 19 WF 276/11 - Beschluss vom 12.01.2012: Richter Feskorn rechtfertigt kostenrechtliche Diskriminierung eines nichtverheirateten Vaters. Der betroffene Vater will dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen. Richter Feskorn wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Johannes Bergold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Kammergericht (ab 15.04.2010, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.03.1998 als Richter am Amtsgericht Hohenschönhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.03.1998 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Amtsgericht Lichtenberg - GVP 01.01.2010: Zivilprozesssachen - Abteilung 110. Kammergericht - GVP 01.01.2013: Beisitzer am 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Wird vom Väternotruf bezüglich seiner Amtsrichterzeit nicht empfohlen.

Stephanie Gollan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 19.11.1998, ..., 2014) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. Kammergericht - GVP 01.01.2014: bis 31.07.2014 abgeordnet als Beisitzerin im 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

 

 

10. Zivilsenat

Geschäftsverteilungsplan 01.01.2015: Der Senat bearbeitet:

1) anstelle der übrigen Zivilsenate Beschwerden in Ablehnungssachen gegen Richter, Rechtspfleger oder Sachverständige, ausgenommen in Baulandsachen, Entschädigungssachen, Landwirtschaftssachen, Rückerstattungssachen, Schifffahrtssachen und Familiensachen,

2) Maklersachen nach BGB und HGB;

3) Presse- und Äußerungssachen;

4) Ansprüche auf Gegendarstellung.

5) Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Zivilsenats gegeben ist - im Turnus (5/100) -.

- Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab

als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2018: Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat.

Markus Frey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Kammergericht (ab 07.10.2003, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.08.1996 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2012: ab 01.07.2012 Beisitzer am 10. Zivilsenat. Kammergericht - GVP  01.01.2015: stellvertretender Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat.

Katrin-Elena Schönberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.1999 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht - Universitätsprofessor im 2. Hauptamt - aufgeführt. Ab 01.08.2009: Beisitzerin am 10. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2015: Beisitzerin am 10. Zivilsenat. Pressesprecherin für den Bereich Zivilrecht beim Berliner Kammergericht - http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/pressesprecher.html.

 

 

 

Richter am Kammergericht Berlin - alphabetisch:

Prof. Dr. Christian Armbrüster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Kammergericht Berlin (ab 13.03.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 als Richter am Kammergericht - Universitätsprofessor im 2. Hauptamt - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Klaus Armbrüster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Bundesarbeitsgericht (ab 10.07.1991, ..., 2008)

Olaf Arnoldi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin (ab 20.06.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.03.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.11.2004 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.11.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.06.2012 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. 20.06.2012 Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin. "Judenhass im Internet" - http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Tiergarten-Rechtsextremismus-Internet;art126,2951861. 24.12.2011: "Wir halten den Laden am laufen" -  http://www.tagesspiegel.de/berlin/weihnachten-bei-den-berliner-behoerden-olaf-arnoldi-richter-am-landgericht/5993018-2.html. 30.07.2012: "Rache, Hass, Eifersucht. Justiz: Morgen könnte im Fall Mehmet Y. das Urteil gesprochen werden. Das Verfahren gegen den Doppelmörder aus Wedding verlief oft bizarr. Als der Schwurgerichtsvorsitzende Olaf Arnoldi den Fall übernahm, war schon klar, dass er in einigen Wochen an das Kammergericht wechseln würde, um dort einen Strafsenat zu übernehmen. Das ist inzwischen geschehen, doch Arnoldi muss weiter zum Berliner Landgericht fahren, weil ein Fall weitaus länger dauert als geplant: der Prozess um den mutmaßlichen Doppelmörder Mehmet Y. Am Dienstag könnte das Urteil gesprochen werden. ..." - http://www.morgenpost.de/printarchiv/seite3/article108412731/Rache-Hass-Eifersucht.html.

 

 

Martina Balschun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Kammergericht (ab 06.06.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.12.1995 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.06.2003 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 20. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2013: Beisitzerin / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Kammergericht - GVP 01.01.2015, 01.01.2022: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Roger Balschun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab 10.04.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.04.1996 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. 

Johannes Bergold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Kammergericht (ab 15.04.2010, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.03.1998 als Richter am Amtsgericht Hohenschönhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.03.1998 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Amtsgericht Lichtenberg - GVP 01.01.2010: Zivilprozesssachen - Abteilung 110. Kammergericht - GVP 01.01.2013: Beisitzer am 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Wird vom Väternotruf bezüglich seiner Amtsrichterzeit nicht empfohlen. 

Klaus Bigge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Kammergericht / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab 07.03.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.03.2003 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Ab 01.03.2009: 18. Zivilsenat - Familiensenat.

Christian Brodowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Kammergericht (ab 07.03.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.09.1992 als Senatsrat bei der Senatsverwaltung für Justiz Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.03.2003 als Richter am Kammergericht aufgeführt. 2011 und 2014: stellvertretender Vorsitzender Richter am Kammergericht / 17. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - GVP 31.10.2016: Beisitzer / 17. Zivilsenat - Familiensenat.

Dr. Sybille Brüning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 14.10.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.03.2001 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.10.2011 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 18.01.2018: stellvertretende Vorsitzende Richterin 15. Zivilsenat - Familiensenat. Personalreferentin - http://www.berlin.de/sen/justiz/struktur/einstellung_ri_sta.html. Namensgleichheit mit: Hans-Jürgen Brüning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) -  Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 27.09.1985 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Rainer Bulling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 26.10.2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.07.1995 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.10.2007 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt.

Dr. Beate Caasen-Barckhausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Kammergericht (ab 28.01.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.01.1998 als Richterin am Kammergericht - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Thomas Damaske (Jg. 1967) - Richter am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.08.1997 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt.

Clemens Dittrich (Jg. 1966) - Richter am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 

Anneliese Düe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 25.11.1998, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Wolfgang Düe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 04.01.2002, ..., 2013)

Doris Eilinghoff-Saar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Kammergericht (ab 25.11.1998, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.11.1998 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2010, 01.01.2022: Beisitzerin / 13. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - Beschluss vom 29.10.2013 - 13 UF 196/13: "Der Mutter wird es untersagt, den Medien (Presse, Fernsehen, Radio, Internet u.ä.) Inhalte der familiengerichtlichen Auseinandersetzung betreffend die Kinder .... zu offenbaren) - Wollt Ihr die totale Zensur? Ja unbedingt, denn nur die Zensur ist in der Lage Deutschland vor dem Abrutschen in Liberalismus und sonstigen sittenlosen Freizügigkeiten zu bewahren. Wir wollen unseren SED-Zensurchef Joachim Herrmann wieder haben, denn nur mit ihm kann die Zensur in Deutschland total verwirklicht werden - http://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Herrmann_%28SED%29. Namensgleichheit mit: Dr. Katharina Saar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 08.08.2002, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.08.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - 3/5 Stelle - aufgeführt.

Mark Einsiedler (Jg. 1968) - Richter am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.11.1998 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Zeitweilig bis 2008 Richter am 18. Zivilsenat - Familiensenat

Dr. Oliver Elzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Kammergericht Berlin (ab 23.10.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.05.2000 als Richter am Amtsgericht Neukölln aufgeführt. 2012: Vorstandsmitglied Deutscher Richterbundes Landesverband Berlin - http://www.drb-berlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/vorstand/79-oliver-elzer

Prof. Dr. Rüdiger Ernst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 27.06.2014, ..., 2021 - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.2002 als Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.06.2014 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee: Familiensachen - Abteilung 14. GVP 05.05.2010: 1/4 Richterpensum, im Übrigen Verwaltungstätigkeit. bis 30.06.2011: Beisitzer 11. Zivilsenat. Ab 01.07.2011: Beisitzer 15. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - GVP 01.01.2015, 01.01.2021: Vorsitzender Richter 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 11.03.2008: "Beschleunigtes Verfahren - Bessere Chancen für Kinder in Sorge- und Umgangssachen", Veranstaltung des Verein Humane Trennung und Scheidung im Fontane Haus, Raum 257, Wilhelmsruher Damm 142c) - www.meinprof.de/uni/kurs/41014. 17.09.2019: "BT-Drucksache 19/8568. Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren. Schriftliche Stellungnahme ..." - https://www.bundestag.de/resource/blob/658132/37365a1d2c51289219b20b29b4cacaa4/ernst-data.pdf

Siegfried Fahr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin (ab 01.09.2009, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Nachfolgend Richter am Kammergericht. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2009 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht Berlin - GVP 01.01.2021: Vorsitzender Richter - 23. Zivilsenat- zugleich Senat für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften.

Christian Feskorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 20.06.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 22.09.1989 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 05.10.1992 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.10.1992 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.09.1998 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.06.2012 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. FPR 10/2003, FamRZ 16/2006. Kammergericht - GVP 01.01.2010, 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter am 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 19 WF 276/11 - Beschluss vom 12.01.2012: Richter Feskorn rechtfertigt kostenrechtliche Diskriminierung eines nichtverheirateten Vaters. Der betroffene Vater will dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen. Richter Feskorn wird vom Väternotruf nicht empfohlen. 

Ralf Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 23.12.2013, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.05.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.12.2013 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. 11.02.2017: "Den wohl wichtigsten Satz in dem seit fast zwei Jahren dauernden und von teils absurden Showeinlagen begleiteten Rechtsstreit um das Model Gina-Lisa Lohfink hat am Freitag Ralf Fischer, Vorsitzender Richter am Berliner Kammergericht, geäußert. "Sie, Frau Lohfink, haben allen Frauen, die wirklich Opfer von Vergewaltigungen werden, einen Bärendienst erwiesen", wandte sich Fischer direkt an die 30-Jährige. ..." - http://www.morgenpost.de/berlin/article209572655/Aus-dem-Dschungelcamp-ins-Kammergericht.html

Kay Fischer (Jg. 1955) - Richter am Kammergericht (ab 30.11.1998, ..., 2010)

Doerthe Fleischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 01.01.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 09.10.1995 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.11.1998 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Handbuch Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2010 als Richterin am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Kammergericht Berlin - GVP 01.11.2022: Beisitzerin 20. Zivilsenat. 20.12.2022 - Die Causa Boris Reitschuster - wer kritische Fragen stellt, fliegt raus, Schlaftabletten dürfen bleiben, wie in Deutschland mit formalen Tricks die Pressefreiheit beschnitten wird: "Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin war mein Ausschluss aus der Bundespressekonferenz zulässig. Das Gericht wies meine Beschwerde gegen eine identische Entscheidung des Landgerichts Berlin zurück. Vereinfacht ausgedrückt: Die Bundespressekonferenz hätte nach Ansicht des Gerichts schwerwiegendere Folgen zu tragen, wenn ich bis zu einer endgültigen Entscheidung im normalen Rechtsweg zugelassen würde und weiter kritische Fragen stellen könnte, als meine Millionen Leser und ich durch den Ausschluss. ... Die Begründung des Kammergerichts für seine Entscheidung liest sich für mich als juristischen Laien absolut rätselhaft. Und sie erschüttert den Restbestand an Vertrauen in den Rechtsstaat, den ich noch hatte, massiv. Gefällt wurde die Entscheidung von Richterin Doerthe Fleischer. Deren politische Ausrichtung scheint eher nicht der meinen zu gleichen: Sie ist bekannt geworden dadurch, dass sie wegen einer angeblichen Rechtslücke bei der Gleichstellungsvertretung eine Petition an den damaligen Regierenden Bürgermeister schrieb. Fast schon ein Treppenwitz: Sie erklärte damals laut Tagesspiegel, „sie wende sich direkt an den Regierenden, weil sie ‘in Bezug auf rechtliches Gehör und freie Meinungsäußerung‘ mit dem Justizsenator keine ‘guten Erfahrungen‘ gemacht habe.“ Aktuell, so schrieb Fleischer, „bestehe eine Rechtslücke bei der Gleichstellungsvertretung der richterlichen Beschäftigten. Richterinnen hätten nun keine Ansprechpartner mehr bei vermuteter Diskriminierung.“ ... Im Beschluss des Kammergerichts heißt es nun zu meinem Ausschluss: „Zwar mag er – in inhaltlicher Hinsicht – nach wie vor ‘weit überwiegend über die Bundespolitik berichten‘… Jedoch verwirklicht er dies – in örtlicher Hinsicht – nicht mehr ‘ständig‘ ‘aus Berlin und/oder Bonn‘, weil er sich seit geraumer Zeit laut seiner eidesstattlichen Versicherung vom 04.04.2022 (Anlage AS1, im Anlagenband) regelmäßig nur noch ein- bis zweimal im Monat in Berlin aufhält.“ Residenz-Pflicht? Weiter heißt es: „Eine Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Antragsgegners, wonach der Verein ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten ist, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten, ergibt, dass die Mitgliedschaft nicht nur an inhaltliche Voraussetzungen geknüpft ist in Gestalt einer überwiegenden Berichterstattung über die Bundespolitik, sondern auch an einen bestimmten Aufenthaltsort während der Berichterstattung.“ Die Entscheidung ist in meinen Augen in mehrfacher Hinsicht an Absurdität schwer zu übertreffen: Wegen der 2G-Regeln war mir die Teilnahme an den Bundespressekonferenzen verboten. Ich nahm dennoch online an fast jeder Bundespressekonferenz teil und stellte auch Fragen. Ohne das Verbot durch 2G hätte ich sie weiterhin nicht nur virtuell, sondern auch physisch regelmäßig besucht. Genau das – dass ich wegen der Diskriminierung nicht mehr vor Ort physisch teilnehmen durfte – wird dann faktisch als Anlass für den Ausschluss genommen. Und Berlins Justiz billigt dies. In meinen Augen gleicht das einem Hütchenspiel. Das bis dahin aktivste Mitglied wird ausgeschlossen, weil es sich nicht ständig in Berlin aufhält. Während andere Mitglieder – auch vor und nach 2G – nie in die Bundespressekonferenz kommen, weder ständig noch überwiegend über Bundespolitik berichten. Solange sie dabei nicht unangenehm, also mit kritischen Fragen auffallen, ist das offenbar kein Problem. Bei anderen Mitgliedern ist es auch kein Problem, dass sie ihren Wohnsitz bis zu sechs Autostunden von Berlin entfernt haben. Der Wohnsitz spiele zwar keine Rolle, so hieß es in der Landgerichts-Entscheidung. Entscheidend sei, dass ich nicht oft genug in Berlin sei. Aber warum hätte ich das sein sollen, solange ich wegen 2G ausgeschlossen war und nur online teilnehmen konnte? Bei anderen Mitgliedern ist es auch kein Problem, dass sie gar keine Parlamentskorrespondenten sind, wie es die Satzung eigentlich vorschreibt. Die Nennung entsprechender Beispiele ignorierte das Gericht (was allerdings laut meinem Anwalt aus juristischer Sicht im Eilverfahren anders als in einem Hauptverfahren rein formell korrekt ist). Die Satzung fordert ausdrücklich eine Berichterstattung nicht „von Berlin aus“, sondern „aus Berlin“. Ich war mehrere Jahre als Moskau-Korrespondent des „Focus“ in Berlin stationiert und berichtete weiter aus Moskau. Nicht einmal Putins Außenministerium kam – so wie die Bundespressekonferenz – auf die Idee, mir deswegen die Akkreditierung nicht mehr zu verlängern oder gar zu entziehen. ..." - https://reitschuster.de/post/wie-bestellt-kammergericht-segnet-meinen-bpk-ausschluss-ab/

Heike Forkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / Vizepräsidentin am Kammergericht (ab 01.02.2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.07.1997 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Nachfolgend Vorsitzende Richterin am Kammergericht. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2005 als Präsidentin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt.

Peter Franck (Jg. 1953) - Richter am Kammergericht (ab 16.12.1994, ..., 2010)

Markus Frey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Kammergericht (ab 07.10.2003, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.08.1996 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2012: ab 01.07.2012 Beisitzer am 10. Zivilsenat. Kammergericht - GVP  01.01.2015: stellvertretender Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat.

Annette Gabriel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.07.1991 als Richterin am Landgericht Berlin - 2/3 Stelle und zugleich ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht - 2/3 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. 2016: Pressesprecherin Zivilrecht am Kammergericht.

Christian von Gélieu (Jg. 1959) - Richter am Kammergericht (ab 25.07.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1989 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Ab 25.07.2002 Richter am Kammergericht Berlin.

Petra-Claudia Gernoth-Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Kammergericht (ab , ..., 2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2002 ab 14.05.1997 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2016 ab 14.05.1997 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Kammergericht - GVP 26.07.2012: Beisitzerin am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 25.02.2014: stellvertretende Vorsitzender Richterin am 16. Zivilsenat - Familiensenat. Wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Thomas Görke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Kammergericht (ab 12.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.03.2001 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.04.2004 als Richter am Landgericht Berlin - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.01.2015 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 31.10.2016: stellvertretender Vorsitzender Richter / 17. Zivilsenat - Familiensenat.

Annette Grabbe (Jg. 1961) - Richterin am Kammergericht (ab 21.11.2000, ..., 2008)

Rainer Groth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.09.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.10.2002 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2008: Vorsitzender Richter / 15. Zivilsenat. GVP 01.01.2010, 01.01.2022: Vorsitzender Richter / 13. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - Beschluss vom 29.10.2013 - 13 UF 196/13: "Der Mutter wird es untersagt, den Medien (Presse, Fernsehen, Radio, Internet u.ä.) Inhalte der familiengerichtlichen Auseinandersetzung betreffend die Kinder .... zu offenbaren) - Wollt Ihr die totale Zensur? Ja unbedingt, denn nur die Zensur ist in der Lage Deutschland vor dem Abrutschen in Liberalismus und sonstigen sittenlosen Freizügigkeiten zu bewahren. Wir wollen unseren SED-Zensurchef Joachim Herrmann wieder haben, denn nur mit ihm kann die Zensur in Deutschland total verwirklicht werden - http://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Herrmann_%28SED%29. Namensgleichheit mit: Stefan Groth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Kammergericht (ab 01.01.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt.

Stefan Groth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Kammergericht (ab 01.01.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Rainer Groth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.09.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.10.2002 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2008: Vorsitzender Richter / 15. Zivilsenat. GVP 01.01.2010, 01.01.2022: Vorsitzender Richter / 13. Zivilsenat - Familiensenat.  

Wolfgang Haferanke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 15.03.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.05.1991 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.12.2005 als Vizepräsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.03.2010 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. 2009: Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiensachen - Abteilung 172. 2010: Abteilung 70 und 72. Kammergericht - GVP 11.04.2013: 1/10 Richterpensum, im Übrigen Verwaltungstätigkeit. Zugleich Vorsitz im Senat für Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Kammergericht - GVP 18.01.2018: Vorsitzender Richter 15. Zivilsenat - Familiensenat.

Dr. Stephan Hammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Kammergericht (ab 01.09.2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2006 Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.05.2009 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.05.2009 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2010: Familiensachen - Abteilung 179. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 01.11.2011, 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 178. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.05.2015: nicht aufgeführt - abgeordnet an das Bundesjustizministerium. Ab 01.08.2017: abgeordnet an das Kammergericht / Beisitzer 19. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - GVP 19.11.2919: ab 01.09.2019 Beisitzer 20. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 27.01.2020, 08.02.2021: Beisitzer 20. Zivilsenat. "Was ist Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 33 II FGG?"; FPR 2008 Heft 8-9 413. "Die gerichtliche Billigung von Vergleichen nach §156 Abs. 2 FamFG" - FamRZ 16/2011. Buchbesprechung zu "Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern" - FamRZ 22/2010. Stephan Hammer: Gerichtliche Anordnung des Wechselmodells - FamRZ 17/2015. Namensgleichheit mit: Dr. Imke Birte Hammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Tiergarten (ab 30.06.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2011 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2010 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt.

Klaus-Peter Hanschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Kammergericht (ab 19.02.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 offenbar nicht aufgeführt.

Jörn Harte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.06.2004, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.09.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2004 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. 2010: 24. Zivilkammer. Am Kammergericht auch tätig gewesen in Familiensachen. 

Thomas Hartung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Kammergericht (ab 14.01.1998, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2014 ab 14.01.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.01.1998 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2013, 28.09.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger - www.der-entsorgte-vater.de

Ralf Helmers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Kammergericht (ab 08.10.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.03.1991 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.10.2003 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2010: stellvertretender Vorsitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 26.07.2012: Beisitzer am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 19.02.2013: stellvertretender Vorsitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 25.02.2014: Beisitzer am 16. Zivilsenat - Familiensenat.

Dr. Elke Henkel (Jg. 1959) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.01.1994 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Ab 06.06.2003 Richterin am Kammergericht Berlin. FamRZ 6/2010.

Heike Hennemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1994 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.07.2002 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht Berlin - GVP 26.07.2012: ab 01.05.2012 stellvertretende Vorsitzende Richterin - 13. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 08.03.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 13. Zivilsenat - Familiensenat. FamRZ 24/2009. Kammergericht Berlin - GVP 20.10.2020: 13. Zivilsenat - Familiensenat - stellvertretende Vorsitzende Richterin bis 31.01.2020 und Beisitzerin bis 28.07.2020 und ab 01.02.2020 stellvertretende Vorsitzende Richterin - 13. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht Berlin - GVP 19.01.2021: Vorsitzende Richterin - 13. Zivilsenat - Familiensenat.  

Wolfgang Hinze (Jg. 1956) - Richter am Kammergericht (ab 15.11.1999, ..., 2008) - FamRZ 24/2006

Josef Hoch (Jg. 1960) - Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin (ab 02.05.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Dr. Cornelia Holldorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 27.06.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Cornelia Müller-Magdeburg ab 26.06.1997 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Zeitweilig tätig als Mediatorin bei der kommunalen Erziehungs- und Familienberatung Schöneberg. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Cornelia Müller-Magdeburg ab 31.07.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Cornelia Holldorf ab 31.07.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.06.2014 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 15.12.2009: unter dem Namen Müller-Magdeburg aufgeführt. 12/2010 auf der Internetseite des Amtsgerichts Pankow/Weißensee unter dem Namen Holldorf aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 15.12.2011: Familiensachen - Abteilung 11a. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2012, 01.01.2013, 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 11. Kammergericht - GVP 18.01.2018: Vorsitzende Richterin - 9. Zivilsenat. 27.06.2014: Referentin - http://www.cfm-kongress.de/referenten.html. Namensgleichheit mit: Lennart Holldorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter Landgericht Berlin (ab 21.03.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.07.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin - 3/5 Stelle - aufgeführt. 2011: abgeordnet an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen.

Dr. Susanna Hollweg-Stapenhorst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 02.05.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1995 als Richterin am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.12.2002 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.05.2011 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. 2010 zuständig für die Abteilung für Aus- und Fortbildungsangelegenheiten am Kammergericht.

Wiebke Hückstädt-Sourial (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Kammergericht (ab 01.02.2015, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 11.02.2002 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 28.02.2013, 01.09.2013 bis 01.02.2014: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 133. Landgericht Berlin - ab 01.02.2014: Beisitzerin - Zivilkammer 35 - na ein Glück, da werden von ihr nichtverheiratete Väter wenigstens nicht für die Geltendmachung des Grundrechtes auf elterliche Sorge zur Kasse gebeten. Kammergericht - ab 01.02.2015 Beisitzerin / 3. Zivilsenat - Familiensenat. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiensache 133 F 9352/13: Richterin Hückstädt-Sourial weist mit Schreiben vom 06.06.2013 darauf hin, dass der nichtverheiratete Vater Geld dafür bezahlen soll, wenn er die gemeinsame elterliche Sorge vom Gericht beurkundet haben will. Dabei steht die elterliche Sorge dem Vater nach Artikel 6 Grundgesetz bereits zu, muss also nur noch kostenfrei vom Amtsgericht beurkundet werden, wenn die Mutter so wie hier eine außergerichtliche Beurkundung verweigert. Denn die Mutter muss für die elterliche Sorge auch nicht bezahlen, eine diesbezügliche Diskriminierung des Vaters verbietet sich von daher. Aber in Deutschland gelten nichtverheiratete Väter von Staats wegen als Asoziale, die sogenannte "Rechtsprechung" in Deutschland sicherte jahrzehntelang diese unerhörte Diskriminierung. Das Bundesverfassungsgericht drückte jahrzehntelang beide Augen zu, wenn es galt, nichtverheiratete Väter und ihre Kinder grundlegender Rechte zu berauben.

Jutta Kolberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Kammergericht (ab 04.10.2000, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.10.2000 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Ab 01.03.2009 Richterin am 13. Zivilsenat. GVP 01.01.2013, 01.01.2014: stellvertretende Vorsitzende Richterin am 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Christian Kuhnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Kammergericht (ab 15.11.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.1999 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Matthias Kuhnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Kammergericht (ab 15.11.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.09.1991 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.1999 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 26.07.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 19.02.2013: beisitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 25.02.2014: Beisitzer am 16. Zivilsenat - Familiensenat.

Matthias Kuhnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Kammergericht (ab 15.11.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.09.1991 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.1999 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 26.07.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 19.02.2013: beisitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 25.02.2014: Beisitzer am 16. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Christian Kuhnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Kammergericht (ab 15.11.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.1999 als Richter am Kammergericht aufgeführt.

Dr. Monika Lammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Kammergericht (ab 01.01.2010, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Mitte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2010 als Richterin am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 29.09.2015: Ab 01.03.2015 Beisitzerin am 18. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 08.03.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin am 18. Zivilsenat - Familiensenat.

Dr. Christoph Lehmbruck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Kammergericht / 13. Zivilsenat - Familiensenat (ab 19.12.2002, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.10.1995 als Richter am Amtsgericht Wedding aufgeführt. FPR 04/1996. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.12.2002 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Bis 02.05.2010 Richter im 5. Zivilsenat. Ab 03.05.2010 Richter im 13. Zivilsenat - Familiensenat. 

Rainer Lettau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 21.03.2005, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.09.1988 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 14.09.1995 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.03.2005 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2008, 31.10.2016: Vorsitzender Richter / 17. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Ines Lettau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Hoyerswerda (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.09.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Lettau nicht aufgeführt. Amtsgericht Hoyerswerda - GVP 01.01.2014, 01.01.2016: Zivilsachen.

Dr. Martin Menne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Kammergericht (ab 01.01.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 03.06.1998 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.06.2001 als Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee - abgeordnet - aufgeführt (Bereitschaftsrichter / Familiensachen). Abgeordnet an das Bundesjustizministerium. 2009 abgeordnet an das Kammergericht Berlin. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt. FamRZ 20/2010: Buchbesprechung zu "Verfahrenshandbuch Familiensachen" - Viola Paul (Autor), Marc Eckebrecht (Herausgeber), Tamara Große-Boymann (Herausgeber), Wolfgang Schael (Herausgeber), Werra Katharina von Swieykowski-Trzaska (Herausgeber), Jens Gutjahr (Herausgeber), Ines Weidemann (Herausgeber). GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am Kammergericht / 17. Zivilsenat - Familiensenat. Martin Menne: "Der Umgangspfleger - ein unbekanntes Wesen?"; In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe", 10/2006. Bis 31.05.2014: Beisitzer am 17. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - GVP 02.06.2016, 08.03.2017: Beisitzer / 13. Zivilsenat - Familiensenat. 

Andreas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.11.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1992 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.06.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.04.2011 als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2016 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 05.04.2011 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016: Vizepräsident - Standort Turmstraße. Kammergericht - GVP 28.02.2023. Namensgleichheit mit: Andreas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Bernau (ab 13.03.1998, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1994 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.03.1998 als Richter am Amtsgericht Bernau aufgeführt.

Petra Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 01.01.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.03.1993 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.10.2003 als Richterin am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 07.10.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.10.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin und ab 01.01.2017 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Petra Müller nicht aufgeführt. Kammergericht - GVP 28.02.2023. Namensgleichheit mit: Petra Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Augsburg (ab , ..., 2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Augsburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ronny Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.11.1998 als Richter am Amtsgericht Köpenick aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Kammergericht - GVP 28.02.2023. FamRZ 12/2007, FamRZ 23/2007, FamRZ 23/2008, FamRZ 5/2009. FamRZ 6/2010.

Delia Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.02.2002 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.05.2017 als Vorsitzende Richterin am Landericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.11.2022: als Richterin Beisitzerin 2. Strafsenat. Kammergericht - GVP 01.12.2022: Vorsitzende Richterin. 23.02.2023: "... Mehr als acht Jahre nach einem Angriff mit mehreren Toten in der syrischen Hauptstadt Damaskus hat das Berliner Kammergericht einen 55-Jährigen zur Höchststrafe verurteilt. Die Richter*in­nen befanden den Mann palästinensischer Herkunft am Donnerstag des besonders schweren Kriegsverbrechens sowie des vierfachen Mordes und versuchten Mordes in zwei Fällen für schuldig. Sie verhängten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellte der 2. Strafsenat die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre. Nach Überzeugung des Gerichts schoss der Mann am 23. März 2014 im Stadtteil Al Yarmouk gezielt mit einer Panzerabwehrwaffe in eine Menschenmenge. „Um dem Hungertod zu entgehen“, hätten sich die Menschen dort bei der Verteilung von Hilfsgütern versammelt, so die Vorsitzende Richterin, Delia Neumann, bei der Urteilsverkündung. ..." - https://taz.de/Urteil-gegen-Syrer-in-Berlin/!5918014/

Dr. Bernd Pickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / Präsident am Kammergericht (ab 04.12.2015, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 30.09.1987 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1990 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.10.1994 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Vizepräsident am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2005 als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.12.2015 als Präsident am Kammergericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 18.01.2018. Kammergericht - GVP 27.01.2020: Vorsitzender Richter - 28. Zivilsenat 1/10 Richterpensum, daneben Vorsitz im 1. Senat für Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen - zugleich Beschwerdesenat nach § 31 Abs. 4 Untersuchungsausschussgesetz - und im Übrigen Verwaltungstätigkeit.

Magnus Radu (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Kammergericht (ab 08.03.2010, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 17.07.2000 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.03.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Kammergericht - GVP 28.02.2023.

Angelika Runge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Kammergericht (ab 27.06.2000, ..., 2008) - 1997 tätig als Richterin am Amtsgericht Köpenick.

Urban Sandherr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Kammergericht (ab 20.10.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.03.1997 als Richter am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.2008 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Urban Sandherr: "Mehr Flexibilität für die Justiz?" - Deutsche Richterzeitung 1/2018. Namensgleichheit mit: Gudrun Sandherr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 15.10.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.10.1997 als Richterin am Landgericht Berlin - halbe Stelle - aufgeführt.

Mirjam Sattler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Kammergericht (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.07.2002 als Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.06.2008 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - halbe Stelle - aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 145). Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Mirjam Sattler nicht aufgeführt. Kammergericht - GVP 19.01.2021: stellvertretende Vorsitzende Richterin 7. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2022: Beisitzerin / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.  

Birgit Schäder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Kammergericht (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2010 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 142. GVP 01.06.2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Abteilung 30 bis 33. GVP 01.09.2012: Zivilsachen - Abteilung 5. GVP 04.06.2013, 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 149. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.05.2015: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 149. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 15.07.2019: Familiensachen - Abteilung 157b. Kammergericht - GVP 19.01.2021: Beisitzerin / 13. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - GVP 01.01.2022: stellvertretendeVorsitzende Richterin / 13. Zivilsenat - Familiensenat. "Sorgerechtliche Maßnahmen bei Umgangsvereitelung" - FamRZ, 2019, Heft 20. 

Dr. Detlev Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.12.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2019 als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. 07.12.2022: "Das Berliner Kammergericht hat eine IS-Anhängerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es sprach die 31-Jährige am Mittwoch wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der Steuerhinterziehung schuldig. „Sie ist bewusst mit den Kindern in ein Kriegsgebiet ausgereist“, sagte der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt bei der Urteilsbegründung. Die Frau vertrat demnach spätestens seit Mitte 2016 eine radikal-islamistische Gesinnung und identifizierte sich mit der Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat (IS). ..." - https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article242544085/IS-Rueckkehrerin-zu-mehrjaehriger-Haftstrafe-verurteilt.html. Vermutlich hat die verurteilte Mutter das alleinige Sorgerecht gehabt, der Vater wurde vom Staat als Nullnummer behandelt, das ist ja so üblich in Deutschland, wo Väter als Elternteil zweiter Klasse behandelt werden. Das hier mal ausnahmsweise eine Mutter wegen "der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der Steuerhinterziehung" ändert leider nichts an der rot-grün induzierten Diskriminierung von Vätern. Ob die Kinder nach der Verurteilung nun wenigstens zu ihrem Vater kommen, darüber wird nicht berichtet. Vermutlihc bringt der Staat die Kinder in einem Kinderheim unter, mit Kosten für die Steuerzahler von 6.000 Euro pro Kind und Monat.

Katrin-Elena Schönberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.1999 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht - Universitätsprofessor im 2. Hauptamt - aufgeführt. Ab 01.08.2009: Beisitzerin am 10. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2015: Beisitzerin am 10. Zivilsenat. Pressesprecherin für den Bereich Zivilrecht beim Berliner Kammergericht - http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/pressesprecher.html

Dr. Petra Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Kammergericht (ab 12.01.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.04.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Petra Carl ab 23.04.2005 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt (Jugendrichterin). Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Petra Schröder ab 23.04.2005 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.01.2015 als Richterin am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Kammergericht - GVP 31.03.2017: Beisitzerin / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Ab 2004 am Bundesministerium der Justiz in Berlin. Seit 2006 versieht Petra Carl ihren Dienst in verschiedenen Spruchrichterabteilungen des Amtsgerichts Tiergarten. Ab 15.06.2009 Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte - http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20090612.1050.129941.html 

Dr. Swenja Schröder-Lomb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / Vizepräsidentin am Kammergericht (ab 01.10.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.04.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 06.08.2010 als Präsidentin am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2020 als Vizepräsidentin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Kammergericht - GVP 20.10.2020: ab 01.10.2020 Vorsitzende Richterin - 11. Zivilsenat. 01.10.2020 0.2010: "Svenja Schröder-Lomb neue Präsidentin des Amtsgerichts Wedding ... hat in Passau Jura studiert. Nach ihrem Referendariat in München, trat sie 1994 als Richterin in den Dienst der Berliner Justiz. Von 1997 bis Anfang des Jahres 2000 war die promovierte Juristin in verschiedenen Bereichen der Senatsverwaltung für Justiz tätig, so auch als Pressesprecherin. Diese Tätigkeit führte sie anschließend auch in die Senatsverwaltung für Inneres, ehe sie im Jahr 2002 wieder in die Justizverwaltung zurückkehrte. Seitdem arbeitete sie in verschiedenen Bereichen der Justiz, u.a. als Richterin am Kammergericht. Zuletzt war sie Vizepräsidentin des Amtsgerichts Wedding. ..." - https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung.45692.php. 28.09.2020: Frau Dr. Svenja Schröder-Lomb wird am 1. Oktober 2020 neue Vizepräsidentin des Kammergerichts ... Nach Studium und Referendariat in Bayern trat sie im Jahr 1994 in die Berliner Justiz ein. Bereits kurz nach ihrer Ernennung zur Richterin am Landgericht im Jahr 1997 wurde sie an die Senatsverwaltung für Justiz abgeordnet, wo sie zunächst als Grundsatzreferentin im Stab der Senatorin und später als Pressesprecherin tätig war. Nach ihrer Rückkehr an das Landgericht Berlin im Jahr 2000 war Frau Dr. Schröder-Lomb neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit in einer Strafkammer auch mit den Aufgaben einer Referentin für Strafsachen befasst, bevor sie knapp eineinhalb Jahre später eine Abordnung an die Senatsverwaltung für Inneres antrat. Dort konnte sie als Pressesprecherin ihre im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Repräsentation einer Behörde bereits gewonnenen Erfahrungen noch erweitern und gewann eine wertvolle Außensicht auf die Justiz. Während der sich anschließenden erneuten Abordnung an die Senatsverwaltung für Justiz war Frau Dr. Schröder-Lomb in unterschiedlichen Funktionen als Referentin im Personalreferat sowohl für die Beamten und Tarifbeschäftigten als auch für die Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig. An ihre Abordnung an die Senatsverwaltung für Justiz, während der sie im Jahr 2003 zur Richterin am Kammergericht befördert wurde, schloss sich eine Phase spruchrichterlicher Tätigkeit als Beisitzerin in einem Zivilsenat des Kammergerichts an. Ab dem Jahr 2006 war Frau Dr. Schröder-Lomb zunächst für vier Jahre als Vizepräsidentin und ab 2010 dann als Präsidentin mit der Führung des Amtsgerichts Wedding betraut. In dieser Funktion nahm sie auch das Amt der Präsidentin des Europäischen Mahngerichts wahr.

Dr. Peter Sdorra (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Kammergericht (ab 01.10.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.05.1995 als Richter am Amtsgericht Wedding - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2003 als Richter am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt.

Birgit Stadge (geb. - geheim) - Richterin am Kammergericht (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt (Dienstantritt um 1998). Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt (Dienstantritt um 2013).  Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Birgit Stadtge nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2015, 31.03.2016: Vorsitzende Richterin - Kleine Strafkammer 65. Landgericht Berlin - GVP 22.01.2018: bis 31.05.2018 als Richterin am Kammergericht tätig am Landgericht Berlin. Kammergericht - GVP 18.01.2018: ab 01.06.2018. Kammergericht - GVP 01.01.2022.

Gabriele Theising-Michel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Kammergericht (ab 25.10.2010, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Gabriele Theising ab 11.09.1998 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gabriele Theising-Michel ab 11.09.1998 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.10.2010 als Richterin am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.10.2010 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2015, 31.03.2017: Beisitzerin / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Susanne Tucholski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 01.09.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.08.1993 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - und zugleich ab 30.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.11.1998 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.11.1998 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2008 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.09.2010, 01.01.2015: Vorsitzende Richterin / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 29.08.2017: bis 13.08.2017 - Vorsitzende Richterin / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Dr. Sophie Willnow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Kammergericht (ab 01.09.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Günter Willnow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Landgericht Berlin (ab 16.09.1996, ..., 2010)

Dr. Ulrich Wimmer  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Kammergericht Berlin (ab 25.07.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.10.1995 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. 2012: Pressesprecher für den Bereich Zivilrecht am Kammergericht Berlin.

Isabel Witt-Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Kammergericht (ab 01.09.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Köpenick aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Köpenick - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.02.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2014 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Amtsgericht Charlottenburg - GVP 01.06.2010, 17.01.2011. Kammergericht - GVP 02.06.2016: ab 01.03.2016 als Richterin am Kammergericht - Beisitzerin am 8. Zivilsenat. 2016: stellvertretende Pressesprecherin Zivilrecht am Kammergericht.

Dr. Ezra Zivier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Kammergericht (ab 08.03.2010, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 20.07.1998 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 20.07.1998 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.03.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt. 2008: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiensachen. Kammergericht - ab 01.02.2013: Beisitzer 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2015, 28.09.2017: Beisitzer 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

 

 

 

Eberhard Strauch - Richter am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Wolfgang Schlenger - Richter am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ursula Henze - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Klaus-Dieter Haase - Richter am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ursula Uerpmann - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Gisela Hennig - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

 

Lothar Weiß - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Stephan Kowalski - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Franz-Michael Klemt - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Wolfgang Paetzelt - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Hartmut Krühne - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Alexis Philipp - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Günter Klingebeil - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Harro-Jürgen Rejewski - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Klaus Schlickeiser - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Johann Markgraf - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Wolfgang Moritz - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Peter Voss - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ulrich Hennemann - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Hans-Dieter Lechner - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Manuel Schlecht - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Hedda Meising - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Werner Steinecke - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Peter Klum - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Birgitt Neubauer - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Jürgen Langematz - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Klemens Schaaf - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Sigrid-Beatrix Kasprik-Teperoglou - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ralph Jaeschke - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Gisela Saak - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Michael Renner - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Pia Stecher - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Lothar Pahl - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Alexander Schuchter - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ralf Ninnemann - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Barbara Sternagel - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Michael Wagner - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dorothea Prietzel-Funk - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Henning Schwengers - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Susanne Kingreen - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Michael Rothbart - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Oliver Pade - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Bernd-Dieter Kuhnke - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Roland Hennicke Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Andreas Herfert - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Christiane Waclaw  -Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Martina Tengler - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Antje Rumpff - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ines Ratay - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Christine Linke - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Stefanie Vogel - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Martin Vogel - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dirk Siemon - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Isabella Moebius - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Joachim Rakebrand - ichterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Anja Hornburg - Richterin / Kammergericht (ab, ..., 2003) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2008 unter dem Namen Hornburg nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Uwe Hornburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg (ab 15.12.1993,  ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 24.06.1991 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.12.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgeführt. 

Jörn Steitzer - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Anke Stahlmann - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Bernhard Mix - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Heike Niemann - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ralph Lesniewski Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Aridane Ioakimidis - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Christine Mathiak - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Jörg Tegeder - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Jörg Kettelhut - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Robert Richter - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Philine Jorcke-Kaßner - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Sören Liebau - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Volker Nowosadtko - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Michael Liedke - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Kai-Uwe Kleber - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Vera Kokoschka - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ines Grandke - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Sandra Kunitz - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Volker Schlette - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Anke Dirks - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Katharina Knaak - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Gerhard Pfannkuche - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Mark Sautter - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Jürgen Reclam - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Andre Lietzmann - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Sitta Harder - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Henrike Morgenstern - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Nicole Römer - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Axel Haeusermann - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Gert Groddeck - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Sabine Heller - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Martina Paschke - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Pamela Kaminski - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ingo Hartmann - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Johanna Koch - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Katrin Jung - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ina Sdunzig - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Ulrike Lemmel - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Tilman Sprockhoff - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Juliane Niepage - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Andreas Schenke - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Anja Hurtmann - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Henry Wilt - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Sophie Rottka - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

Dr. Verena Schmitt - Richterin am Kammergericht (ab, ..., 2003)

 

 

 

Richter auf Probe im Bezirk des Kammergerichts:

Abendroth (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2013) -  mit Wirkung vom 01.03.2013: Richterin auf Probe an das Amtsgericht Charlottenburg.

Dr. Adam (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012, 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Adam im Kammergerichts-Bezirk Berlin offenbar nicht aufgeführt. Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.11.2012, 01.12.2013: Richterin auf Probe / Familiengericht - Abteilung 143. GVP 01.01.2014: nicht aufgeführt Namensgleichheit mit: Dr. Ute Adam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 05.01.1999, ..., 2013) - 2009, 2010: Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 175.

Katrin Ademmer (Jg. 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.10.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das

Lars Amkreutz (Jg. 1977) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 02.01.2006, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das 

Katja Doreen Anders (Jg. 1978) - Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 02.10.2006, ..., 2008)

Dr. Alexander Archangeöslij (Jg. 1978) - Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 16.04.2007, ..., 2008)

Dr. Arnhold - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen

Dr. Inga Augenreich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.04.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2008 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2008 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016  unter dem Namen Inga Augenreich nicht aufgeführt. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Charlottenburg.

Bachner (geb. ....) - Staatsanwältin / Staatsanwaltschaft Berlin (2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Bachner nicht aufgeführt.

Bartelt (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2022) - Amtsgericht Schöneberg - GVP 01.01.2022: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 80.

Bauhoff - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012) - Amtsgericht Charlottenburg - GVP 01.01.2012, 01.06.2012: abgeordnet als Richterin auf Probe.

Pit Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.03.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2014 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.05.2014, 01.01.2015: Zivilsachen - Abteilung 8.

Jana Behrendt (Jg. 1981) - Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 01.10.2007, ..., 2008)

Annakathrin Billing (Jg. 1975) - Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 15.04.2005, ..., 2008)

Dr. Binninger - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Charlottenburg. GVP 17.01.2011.

Andrea Birkmann (Jg. 1976) - Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 17.05.2004, .., 2008

Swetlana von Bismarck (Jg. 1965) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 09.10.1995, ..., 2008)

Julia Bock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.04.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - beurlaubt - aufgeführt. 05/2010, ..., GVP 20.05.2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 143. Namensgleichheit mit: Julia Bock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg (ab 01.12.2010 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2010 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.

Guido Bömer (Jg. 1972) - Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 01.06.2004, ..., 2008)

Simon Brandmeir (Jg. 1978) - Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 01.10.2007, ..., 2008)

Björn Brehm (Jg. 1977) - Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 15.01.2008, ..., 2008)

Julia Breidenbroich (Jg. 1978) - Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 01.11.2007, ..., 2008)

Brete - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2011, 2012) - abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.06.2012: Familiengericht - Abteilung 130.

Dr. Holger Brocke (Jg. 1973) - Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 09.05.2005, ..., 2008)

Janina Bruchhold (Jg. 1975) - Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 02.05.2005, ..., 2008)

Armin Buchter (Jg. 1974) - Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 17.10.2006, ..., 2008)

Christ - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Simon Coenen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.10.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Coenen im Kammergerichts-Bezirk Berlin nicht aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 25.06.2014, 20.08.2014: Richter auf Probe / Zivilsachen.

Dorothee Than-Lan Dao (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.06.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2011 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 01.01.2012: Richterin auf Probe / Zivilsachen. Amtsgericht Tiergarten - GVP 01.01.2013: Allgemeine Sachen (nur Strafsachen).

Christian Dilg (Jg. 1977) - Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 01.02.2006, ..., 2008)

Corinna Dittmann (Jg. 1974) - Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 01.09.2004, ..., 2008)

Dr. Birger Dölling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.07.2009, ..., 2013) - 2011: als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin. Bis 31.03.2011: Landgericht Berlin - Zivilkammer 16. Landgericht Berlin - GVP 21.02.2012: Zivilkammer 27. GVP 01.01.2013: Zivilkammer 10.

Draeger - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 01.01.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Pankow/Weißensee / Familiengericht - Abteilung 27

Alina Drömer (Jg. 1974) - Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 17.05.2004, ..., 2008)

Dr. Ehrbeck - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012) - ab 01.06.2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Charlottenburg. GVP 01.06.2012, 01.10.2012: Abteilung 204.

Philipp Fischer (Jg. 1977) - Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin (ab 01.11.2007, ..., 2008)

Fleischer (geb.  ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Fleischer als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin nicht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2020: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 20.

Christian Fröhlich (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 19.10.2006, ..., 2008)

Garbe - Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2011) - 2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Charlottenburg. GVP 17.01.2011.

Dorothea Gaudernack (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.03.2005, ..., 2008)

Lars Geue (Jg. 1974) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.04.2005, ..., 2008) 

Barbara Giesen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 03.05.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.2004 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Barbare Giesen nicht aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP ab 12.01.2013: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 127. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.03.2013, 03.08.2014: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 162A. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2015: nicht augeführt.

Kerstin Glaab (Jg. 1970) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 18.07.2005, ..., 2008)

Greiner - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012) - ab 01.09.2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Charlottenburg. GVP 01.06.2012: Abteilung 203. GVP 01.09.2012: Abteilung 218. GVP 01.10.2012: Abteilung 203.

Gusia - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012) - ab 01.02.2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Charlottenburg. GVP 01.06.2012, 01.10.2012: Abteilung 202 - Allgemeine Zivilprozesssachen.

Julia Hagenkötter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.01.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.04.2017: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 146.

 

Hanser - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lichtenberg.

 

Jonas Hansmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2013 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 20.05.2015: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 80.

Hasanagić (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 unter dem Namen Hasanagic als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 01.01.2019: Richterin auf Probe. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.12,2019, 01.09.2020 Richterin auf Probe. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.12.2020, 01.04.2022: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 168.

Dr. Madlen Heiland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980)  - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 14.07.2008, ..., 2011) - 2011: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Amtsgericht Wedding.

Laura Henning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 02.01.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.01.2018 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. - Amtsgericht Schöneberg - GVP 01.01.2019, 20.01.2020: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 85. 

Herbst - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Pankow/Weißensee.

Elsbeth Hilpert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.07.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Hilpert im Kammergerichts-Bezirk Berlin nicht aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 24.07.2013: ab 01.08.2013 Richterin auf Probe / Familiengericht - Abteilung 80. GVP 25.06.2014: Richterin auf Probe / Familiengericht - Abteilung 80. Achtung, Umgangsausschluss bei Richterin Hilpert. Richterin Hilpert wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Kerstin Hilse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt (ab 01.07.1999, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Kerstin Hilse nicht aufgeführt.

Höflich - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010, 2011) - 01.01.2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenberg. 30.11.2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 30.11.2010: Familiensachen - Abteilung 121. GVP 20.05.2011: Familiensachen - Abteilung 149. Bis 30.11.2011 eingesetzt als Vertretungsrichter.

Dr. Huber-Lotterschmid - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Pankow/Weißensee

Dr. Janke - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen.

Dr. Jankowiak - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012) - ab 01.10.2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Charlottenburg. GVP 01.10.2012: Abteilung 218.

Just - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Charlottenburg.

Dr. Kanne-Tilsen - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Spandau.

Jeanette Karthaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.11.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2008 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen.

Eun Young Ko (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.01.2010, ..., 2011) - Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.11.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das : Zivilabteilung 14.

Dr. Valériane König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.05.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.05.2015 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

Katrin Kuhnert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.04.2009, ..., 2012) - Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009: Richterin auf Probe am Landgericht Berlin. Ende der Abordnung 31.03.2010. Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419.

Dr. Kurney - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen.

Melanie Loebus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.07.2009, ..., 2012) - 2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.06.2010, GVP 10.12.2010. GVP 01.08.2011: Zivilabteilung 4.

Ludewig (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Ludewig als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin nicht aufgeführt Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.04.2022: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 127.

Henry Lützenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.01.2009, ..., 2012) - 2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Wedding.

Mehlhorn (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2020) - Amtsgericht Schöneberg - GVP 21.10.2020, 18.11.2020: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 85.

Meyer-Dulheuer - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010, 2011) - GVP 01.11.2010, 01.12.2011, 01.06.2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Sozialgericht Berlin / 190. Kammer. Namensgleichheit mit: Dr. Tina Meyer-Dulheuer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Bezirk des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (ab 16.09.2009, ..., 2010)

Dr. Müller-Follert - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen

Dr. Müller-Kabisch - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Spandau.

Dr. Alexander Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.01.2010, ..., 2012) - Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.06.2012: Richter auf Probe / Familiengericht - Abteilung 155.

D. Nickel - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 134. Im GVP 05/2010 nicht mehr aufgeführt.

Dr. Melanie von Plate (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.01.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2011 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk - 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2011 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk - 1/2 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.11.2011: Richterin auf Probe / Zivilabteilung 23. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 28.02.2013, 01.05.2014: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 174 (bis 15.05.2014).

Gregor Oppermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.04.2009, ..., 2012) - 2011, 2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.06.2012: Familiengericht - Abteilung 127.

Dr. Melanie von Plate (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.01.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2011 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk - 3/5 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.11.2011: Richterin auf Probe / Zivilabteilung 23. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 28.02.2013, 01.09.2013: Richterin auf Probe / Familiengericht - Abteilung 174.

Dr. Tabea Quiring (Jg. 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 02.05.2006, ..., 2010) - 2009: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 127. 01/2010: Familiengericht - Abteilung 146.

Melanie Raschke (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin (ab 01.01.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.01.2020 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Melanie Raschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.10.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Melanie Raschke im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. 23.08.2017: Ignaz Stegmiller hat die zweite Richterstelle am Amtsgericht Titisee-Neustadt angetreten – aber nur bis Dezember. Das Beständigste ist der Wechsel, so scheint es: Am Amtsgericht gibt es nach eineinhalb Jahren wieder eine Veränderung bei der zweiten Richterstelle. Melanie Raschke hat sich in den Mutterschutz verabschiedet. Für sie ist zum 15. August Ignaz Stegmiller angetreten, allerdings nur bis Ende Dezember. ..." - https://www.badische-zeitung.de/ein-verfechter-der-menschenrechte--140926534.html.

Reith - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Charlottenburg. GVP 01.06.2012.

Riester (geb.  ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Riester als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin nicht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2019, 01.01.2021: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 11.

Martin Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter auf Probe im Bezirk des Sozialgerichts Berlin (ab 01.11.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2014 als Richter auf Probe im Bezirk des Sozialgerichts Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2018: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 171?

Dr. Kathrin Samwer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin (ab 01.09.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2016 als Richterin  auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2020: nicht aufgeführt. 11/2020: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 27.

Katharina Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.10.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.10.2010 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Katharina Schmidt nicht aufgeführt. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Pankow/Weißensee. Amtsgericht Schöneberg - GVP 01.01.2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Schöneberg / Zivilsachen - Abteilung 12. GVP 01.01.2013: unter dem Namen Schmidt nicht aufgeführt. 

Hans-Ekkehard Schnorrenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.06.2009, ..., 2011) - 2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Wedding.

Schön - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Spandau.

Katharina Schreck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.04.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Katharina Schreck nicht aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 01.01.2012: Richterin auf Probe / Zivilsachen.

Nina-Jasmin Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.09.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2017 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Nina-Jasmin Schröder nicht aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.12.2019, 01.03.2021: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 127.

Kim Marie Schütte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin (ab 15.10.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.10.2016 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Köpenick - GVP 01.03.2016: Richterin auf Probe.

Dr. Sophia Sepperer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.11.2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2009 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sophia Sepperer nicht aufgeführt. Amtsgericht Lichtenberg / Zweigstelle Hohenschönhausen - GVP 01.01.2011: Richterin auf Probe.

Timo Stephan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.11.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2010 als Richter auf Probe im Bezirk des Sozialgerichts Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2010 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - 2013: Richter auf Probe / Familiengericht - Abteilung 202. GVP 01.01.2014: Richter auf Probe / Familiengericht - Abteilung 202.

Dr. Jan Stöß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.08.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. GVP 09.01.2012, 01.06.2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Verwaltungsgericht Berlin / Beisitzer der 36. Kammer. http://de.wikipedia.org/wiki/Jan_St%C3%B6%C3%9F

Jan Stöß (* 15. August 1973 in Hildesheim) ist ein deutscher Politiker der SPD.

Stöß trat 1990 in die SPD ein. 1992 bis 1994 war er Unterbezirksvorsitzender der Jusos in Hildesheim. Nach dem Abitur 1993 studierte er Rechtswissenschaft in Göttingen und Berlin. 2008 promovierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer Arbeit über Großprojekte der Stadtentwicklung in der Krise. Ab 2007 war er Richter am Landgericht Berlin und am Verwaltungsgericht Berlin.

2010 bis 2011 war er Bezirksstadtrat für Finanzen, Kultur, Bildung und Sport im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Er war Kandidat für die Wahl des Bezirksbürgermeisters in Friedrichshain-Kreuzberg am 18. September 2011, unterlag aber gegen Franz Schulz (Grüne).[1]

Am 9. Juni 2012 wurde Stöß, der zum linken Parteiflügel gerechnet wird, zum Vorsitzenden der Berliner SPD gewählt. Er setzte sich in einer Kampfabstimmung gegen den bisherigen Landesvorsitzenden Michael Müller durch. Für Stöß votierten 123 Delegierte, Müller erhielt 101 Stimmen.[2]

http://de.wikipedia.org/wiki/Jan_St%C3%B6%C3%9F

Dr. Teubel - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Charlottenburg. GVP 01.06.2012.

Dr. Robert Ullerich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin (ab 31.12.2011 , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.12.2011 als Richter auf Probe im Bezirk des Sozialgerichts Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.12.2011 als Richter auf Probe im Bezirk des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2015: als Richter am Landgericht bis 28.02.2015 Beisitzer / Zivilkammer 27. Landgericht Berlin / Beisitzer - Zivilkammer 27 - 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

Madlen Unterwalder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.04.2009, ..., 2012) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Charlottenburg - GVP 17.01.2011. Abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.09.2012: Familiengericht - Abteilung 170.

Susanne Vetter (Jg. 1978) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.01.2008, ..., 2008)

Wald (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2021) - Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2021: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 17.

Charlotte Wiedenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2012 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2012 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.05.2014, 03.08.2014: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 177. 

Kristina Winter (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 02.05.2006, ..., 2009) - ab 02.05.2006 Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin. 2009: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 125. Im GVP 2010 nicht mehr aufgeführt.

Nina Wölfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2022, .., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Pankow - GVP 01.01.2024: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 10.

Zimmermann (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012) - 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Schöneberg / Familiengericht - Abteilung 90. Namensgleichheit mit: Katja Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.01.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.01.2009 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - 5/8 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Nicole Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.01.2009 , ..., 2012)

Katja Zimmermann(geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.01.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.01.2009 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - 5/8 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Zimmermann (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012) - 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Schöneberg / Familiengericht - Abteilung 90. Namensgleichheit mit: Nicole Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.01.2009 , ..., 2012)

Nicole Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.01.2009 , ..., 2012). Namensgleichheit mit: Zimmermann (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2012) - 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Schöneberg / Familiengericht - Abteilung 90. Namensgleichheit mit: Katja Zimmermann(geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.01.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.01.2009 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - 5/8 Stelle - aufgeführt.

 

 

Nicht mehr als Richter am Kammergericht tätig: 

Christiane Abel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Kreuzberg / Präsidentin am Amtsgericht Kreuzberg (ab 01.04.2023, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 12.07.1995 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Offenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Offenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Berlin Neukölln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.10.2007 als Richterin am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.10.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Mitte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.10.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.07.2013 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.03.2018 als Präsidentin am Amtsgericht Pankow-Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 28.03.2018 als Präsidentin am Amtsgericht Pankow aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.11.2011, 04.06.2013: Familiensachen - Abteilung 161. GVP 01.09.2013, 03.07.2015, 01.01.2018: Vizepräsidentin / mit 0,25 Stelle am Familiensachen - Abteilung 161. Amtsgericht Pankow - GVP 01.01.2019, 01.01.2020: Familiensachen - Abteilung 15 mit 0,2 Arbeitszeitanteil.

Wolfgang Alban (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Kammergericht Berlin (ab 24.08.1994, ..., 30.06.2008) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.08.1994 als Richter am Kammergericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. 2017: Vorstandsmitglied IALANA Deutschland e.V. - Vereinigung für Friedensrecht - Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) - http://www.ialana.de/ueber-uns/organe

Olaf Arnoldi (Jg. 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.03.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Ab 29.11.2004 Richter am Kammergericht Berlin - "Judenhass im Internet" http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Tiergarten-Rechtsextremismus-Internet;art126,2951861

Thomas Baldszuhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Kammergericht Berlin (ab 01.01.1996, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.03.1993 als Richter am Kammergericht aufgeführt.

Bernd Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.08.2009, ..., 2018) - ab 05.10.1994 Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.07.2009 als Vorsitzender Richter am Kammergericht - beurlaubt - aufgeführt. GVP 01.01.2010, 26.07.2012: Vorsitzender Richter - 1. Zivilsenat. 

Wolfram Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 15.06.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.10.1979 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 05.06.1990 als Richter am Kammergericht aufgeführt (17. Zivilsenat - Familiensenat - 17 WF 118/01, FamRZ 2001, Heft 23) 

Jürgen Beier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.06.1990 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.09.1998 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2016 ab 11.09.1998 als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 07.06.2009: Vorsitzender Richter.

Michael Berner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 13. Zivilsenat - Familiensenat (ab 27.09.2001, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1981 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 14.02.1991 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.09.2001 als Vorsitzender Richter am Kammergericht - beurlaubt - aufgeführt. 17. Zivilsenat - 17 WF 118/01, FamRZ 23/2001.

Klaus Beyer (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 27.09.1990, ..., 2002)

Hans-Jürgen Bieber (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 17.05.1999, ..., 2008)

Margit Böhrenz (geb. Oktober 1941 in Berlin) - Richterin am Kammergericht (ab 12.01.1990, ..., 2006) - Richterin seit Februar 1969, nach der Probezeit zunächst am Landgericht Berlin, ab Februar 1989 am Kammergericht, zuletzt als Vorsitzende eines Zivilsenats. Seit November 2006 Pensionärin. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.01.1990 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Mitglied des Landesverbandes seit 1969, Vorstandsmitglied seit März 2007, insbesondere zuständig für die Angelegenheiten der Pensionärinnen und Pensionäre - http://www.drb-lvberlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/38-vorstand

Hansgeorg Bräutigam (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 1990, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 08.09.1977 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 und 2002 ab 08.09.1977 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 29.07.2022: "Am 29. Juli 1992 wurde der ehemalige DDR-Staats- und Parteichef aus Moskau an die Bundesrepublik ausgeliefert. Es war das vorläufige Ende einer Flucht aus der Verantwortung. Doch schließlich siegte Erich Honecker – dank des Rechtsstaates. ... Beim Haftprüfungstermin am folgenden Tag ging es fast ausschließlich um die Gesundheit des Angeklagten. Richter Hansgeorg Bräutigam gab sofort medizinische Gutachten in Auftrag: „Kann man einem Mann den Prozess machen, von dem man glaubt, dass er das Urteil nicht erlebt?“ Das Berliner Landgericht versuchte es und begann am 12. November 1992 die Hauptverhandlung gegen Honecker und fünf weitere frühere SED-Funktionäre wegen Totschlags an Flüchtlingen. 783 Seiten umfasste die Anklage. ..." - https://www.welt.de/geschichte/article240186021/DDR-Aufarbeitung-Wie-Erich-Honecker-die-Justiz-austrickste.html  

Dr. Lothar Briesemeister (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 06.05.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.05.1998 als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Briesemeister?

Bernhard Brückmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Charlottenburg / Vizepräsident am Amtsgericht Charlottenburg (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.03.1998 als Richter am Amtsgericht Hohenschönhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.03.1998 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 08.03.2010 als Richter am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 25.03.2014 als Senatsrat bei der Senatsverwaltung für Justiz aufgeführt. Amtsgericht Charlottenburg - GVP  01.01.2019, 02.02.2022: Vizepräsident.

Ernst Ulrich Brüggemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 09.05.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 28.08.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 09.05.2006 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 02.01.2018: Vorsitzender Richter am 18. Zivilsenat - Familiensenat. 

Hans-Jürgen Brüning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 27.09.1985 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. 

Dirk Buck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.2001 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 01.11.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Gerald-Eckehard Budde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 20. Zivilsenat (ab 06.06.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.06.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Marion Claßen-Beblo (Jg. 1953) - Richterin am Kammergericht / Vizepräsidentin am Kammergericht (ab 21.09.2005, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2002 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Ab 10.12.2009 Präsidentin des Berliner Landesrechnungshof - http://www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/richterin-achtet-nun-aufs-steuergeld/1646842.html

Ulrich Crass (Jg. 1952) - Richter am Kammergericht (ab 14.11.1994, ..., 2010) 

Verena Denkler (Jg. 1966) - Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 03.01.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.2000 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 aufgeführt.

Andrea Diekmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) / Präsidentin am Landgericht Frankfurt (Oder) (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.08.2001 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.08.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.08.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.10.2010 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.07.2016 als Vizepräsidentin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 18.01.2018. Kammergericht - GVP 20.05.2020: als Vizepräsidentin Vorsitzende Richterin am 11. Zivilsenat. 26.07.2016: "So hat die bisherige Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin, Frau Dr. Andrea Diekmann, zum 15. Juli 2016 ihr neues Amt als Vizepräsidentin des Kammergerichts angetreten. Frau Dr. Diekmann war seit Oktober 2010 für den Standort Littenstraße des Landgerichts verantwortlich gewesen und hat nun das seit dem Tode der früheren Vizepräsidentin des Kammergerichts Heike Forkel im November 2015 vakant gewesene Amt übernommen." - https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.502760.php. 24.06.2020: "Justizministerin Susanne Hoffmann am 23.06.2020 im Beisein des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, Christoph Clavée, sowie des Präsidenten des Kammergerichts Berlin, Dr. Bernd Pickel, die Vizepräsidentin des Kammergerichts, Frau Dr. Andrea Diekmann, zur neuen Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) ernannt, nachdem das Kabinett diesem Personalvorschlag der Justizministerin im Mai 2020 zugestimmt hatte. ..." - https://tantower.wordpress.com/2020/06/24/dr-andrea-diekmann-neue-praesidentin-des-landgerichts-frankfurt-oder/. Namensgleichheit mit: Goetz Diekmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landgericht Berlin (ab 18.11.1998, ..., 2016) - Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016: Beisitzer - Zivilkammer 32.

Gero Dimter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Kammergericht (ab 01.02.2018, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2004 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.05.2008 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 ab 19.05.2008 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2018 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Bis 31.07.2014 abgeordnet an das Kammergericht / 13. Zivilsenat - zugleich Senat für Familiensachen. Kammergericht - GVP 02.06.2016: Beisitzer 11. Zivilsenat. "Gero Dimter. Seit 2019 ist Gero Dimter Vizepräsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Zuvor war er am Kammergericht Berlin tätig. Gero Dimter, 1976 in Dresden geboren, studierte Rechtswissenschaften in Dresden und absolvierte sein Referendariat in Berlin, wo er 2003 das zweite Staatsexamen ablegte. Im Anschluss arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt, bevor er 2004 in Berlin Richter wurde. Nach Stationen u.a. am Landgericht und verschiedenen Amtsgerichten war er 2010 bis 2012 Referent für Justiz und Verbraucherschutz im Büro des Landes Berlin in Brüssel. Seit 2013 war Dimter, zunächst in Abordnung, als Mitglied eines Zivilsenats beim Kammergericht, Berlin, tätig. Seit April 2014 leitete er zudem das Verwaltungsdezernat V in der Präsidialverwaltung des Kammergerichts, das u.a. für den Sachhaushalt, die Bibliothek und die Zentrale Besoldungs- und Vergütungsstelle der Berliner Justiz zuständig ist." - https://www.preussischer-kulturbesitz.de/ueber-uns/praesident-und-vizepraesident/gero-dimter.html

Wilhelm Ditzen - Richter am Reichsgericht in Leipzig (ab , ..., um 1909, ..., ) - 1893 Landrichter in Greifswald. 1899 Versetzung an das Kammergericht Berlin. 1909 Ernennung zum Reichsgerichtsrat. Vater von Hans Fallada (* 21. Juli 1893 in Greifswald; † 5. Februar 1947 in Berlin; eigentlich Rudolf Wilhelm Friedrich Ditzen) - http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Fallada

Claudia Dobrikat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Spandau / Präsidentin am Amtsgericht Spandau (ab 25.07.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1995 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Claudia Dobrikat-Klotz ab 06.07.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Claudia Dobrikat ab 06.07.2005 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.07.2014 als Präsidentin am Amtsgericht Spandau aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Kammergericht - GVP 09.07.2013: unter dem Namen Claudia Dobrikat aufgeführt. Namensgleichheit mit: Wolfgang Dobrikat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 20.07.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.12.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.07.2009 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Ulrich Domke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin (ab 01.12.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.11.1994 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. 2008 Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2008 als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt.

Ingrid Drees-Dalheimer (Jg. 1948) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 05.06.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.12.1981 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt.

Annette Dreher (Jg. 1963) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 12.01.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.

George Richard Ernst Günter von Drenkmann (* 9. November 1910 in Berlin; 10. November 1974 ebenda) war ein deutscher Jurist und Präsident des Kammergerichts Berlin.

Sein Großvater Edwin von Drenkmann (18261904) war ab 1889 Präsident des Kammergerichts und später auch Kronsyndikus.[1] Sein Vater war der königlich-preußische Geheime Oberfinanzrat Dr. jur. Edwin von Drenkmann (*1864), Staatsfinanzrat der Reichsschuldenverwaltung. Seine Mutter Helen Drory (*1874) war die Enkelin des britischen Unternehmerpatriarchen Leonard Drory. Sein Sohn aus erster Ehe, Peter von Drenkmann, wurde später (1999-2005) Präsident des Berliner Landgerichts.[2]

Günter von Drenkmann konnte nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, München und Berlin zunächst nicht Richter werden, weil er sich weigerte, einer NS-Organisation beizutreten. Statt dessen gehörte er mit seinem Freund Francis Wolff dem "Hot Club Berlin" an - einem Freundeskreis, der privat den verbotenen Jazz hörte und Kontakte zu Jazz-Musikern wie Herb Fleming pflegte.[2][3] Seit April 1939 war Günter von Drenkmann verheiratet mit Lilo Morgenroth (*1918).

Nach 1945 galt er als einer der wenigen politisch unbelasteten deutschen Juristen. Der Sozialdemokrat Drenkmann wirkte an zahlreichen Wiedergutmachungsprozessen mit. 1947 wurde er Richter für Zivilsachen am Kammergericht in Berlin. Seit 1967 war er auch Kammergerichtspräsident, wie zuvor schon sein Großvater Edwin.

Am 10. November 1974 drangen mehrere Terroristen in sein Haus ein. Drenkmann wurde im Handgemenge durch eine Schusswaffe schwer verletzt und starb noch am selben Tag im Krankenhaus.

Die Bewegung 2. Juni bekannte sich zur Tat und bezeichnete diese als "Aktion" gegen einen "Verantwortlichen" für die "Ermordung eines Genossen"[4], nachdem am Tag zuvor Holger Meins, Mitglied der RAF, im Hungerstreik in der JVA Wittlich verstorben war.  ... http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_von_Drenkmann

Edwin von Drenkmann ist beerdigt auf dem Friedhof Heerstraße - Anm. vaeternotruf.de

Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig: Peter-Joachim von Drenkmann (Jg. 1940) - Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab 01.10.1999, ..., 2005). Alexander von Drenkmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Landgericht Berlin (ab 22.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. 

 

Dr. Uta Ehinger (geb. 22.05.1945) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Kammergericht / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2009, bis 31.05.2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.05.1980 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. FPR 03/2000,01.12.2004: Mitglied der Expertenkommission des BMJ Familiengerichtsverfahren. FamRZ 3/2007, FamRZ 11/2007.

Nicole Emmerling de Oliveira (Jg. 1960) - Richterin am Kammergericht (ab 29.12.1989, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.12.1989 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.

Dr. Sabine Emmrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Tiergarten / Vizepräsidentin am Amtsgericht Tiergarten (ab 02.06.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 14.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.11.2004 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.08.2010 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.06.2017 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Amtsgericht Charlottenburg - GVP 01.07.2017: aufgeführt als Richterin vom Tagesdienst. Amtsgericht Tiergarten - GVP 24.07.2017, 17.10,2022: Vizepräsidentin.

Guy Erich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 03.08.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.09.1984 am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.08.1998 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Zeitweilig bis 2008 beim 18. Zivilsenat - Familiensenat. 2010: Senat für Notarsachen.

Martin Ernst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab , ..., 2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Richter am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 01.11.2001 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.11.2001 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.11.2001 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt.

Gabriele Eschenhagen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin (ab 26.10.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.09.1993 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.10.2007 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. 

Stefan Finkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Schöneberg / Vizepräsident am Amtsgericht Schöneberg (ab 01.11.2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.07.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.11.2010 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Vizepräsident am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Referendariat in Berlin. Richter seit 1994, 2009 Kammergericht 1. Strafsenat und in der Präsidialverwaltung. Seit 2003 stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin. Ab 01.03.2008 bis 31.08.2009 abgeordnet an das Kammergericht Berlin - http://www.drb-lvberlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/38-vorstand. 2012: abgeordnet an das Kammergericht Berlin - Präsidialverwaltung Leiter des Dezernats X - Informationstechnik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (ITOG) http://www.drb-berlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/vorstand/47-stefan-finkel. GVP 24.09.2014.

Ingrid Finkelnburg (Jg. 1937) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 29.05.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.05.1996 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt.

Uta Fölster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / Präsidentin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 15.03.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 06.03.1987 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 28.11.1995 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.11.1995 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tiergarten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.11.1995 als Richterin am Kammergericht Berlin - teilweise beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 15.03.2006 Präsidentin am Amtsgericht Berlin-Mitte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Präsidentin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.03.2008 als Präsidentin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.

Heike Forkel (geb. 01.04.1960 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / Vizepräsidentin am Kammergericht (ab 01.02.2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 18.02.1988 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 22.02.1991 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.07.1997 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Nachfolgend Vorsitzende Richterin am Kammergericht. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2005 als Präsidentin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. 2009: Familiensachen / Mahnsachen - Abteilung 25-27. 26.07.2016: "So hat die bisherige Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin, Frau Dr. Andrea Diekmann, zum 15. Juli 2016 ihr neues Amt als Vizepräsidentin des Kammergerichts angetreten. Frau Dr. Diekmann war seit Oktober 2010 für den Standort Littenstraße des Landgerichts verantwortlich gewesen und hat nun das seit dem Tode der früheren Vizepräsidentin des Kammergerichts Heike Forkel im November 2015 vakant gewesene Amt übernommen." - https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.502760.php. Heike Forkel, geborene Ufer, nach längerer Krankheit gestorben am 04.11.2015. Ihr Leben war Kampf - nun ruhe sanft.

Hans Freund (* 26. Dezember 1901; † 29. Mai 1959) war ein deutsch-jüdischer kommunistischer Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus, Präsident des Kammergerichts von Berlin im Ostsektor, stellvertretender Vorsitzender der Berliner VVN und Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde von Großberlin.

Leben [Bearbeiten]

Mit ihrer Gründung trat er in die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) ein. Nach der Machtübertragung an die NSDAP wurde Freund als Jude verfolgt, konnte aber seine antifaschistische Arbeit fortsetzen. 1943 wurde er zu einer Zuchthausstrafe verurteilt und im Zuchthaus Tegel interniert.

Als die NS-Herrschaft beseitigt worden war, trat er 1945 in die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ein. 1946 wurde er Mitglied in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und arbeitete im entstehenden Justizwesen der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). 1948 war er Direktor des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Nach der Sitzverlegung des Kammergerichts in die Westsektoren im Februar 1949 und damit der Spaltung der Berliner Justiz wurde er zum Präsidenten des neu geschaffenen (nur für Ost-Berlin zuständigen) Kammergerichts von Berlin ernannt.[1]

Zugleich engagierte er sich in der erinnerungspolitischen Arbeit der Verfolgten des Naziregimes und war von 1949 bis 1951 stellvertretender Vorsitzender des Hauptvorstands der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) von Berlin. Gleichzeitig war er Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde von Groß-Berlin.

Freund wurde im Januar 1953 Opfer einer spätstalinistischen antisemitischen Kampagne[2] im Zusammenhang mit dem Schauprozess gegen Rudolf Slánský in Prag, der am 3. Dezember 1952 mit dessen Hinrichtung geendet hatte. Freund wurde aus der VVN ausgeschlossen und floh, wie auch Julius Meyer, nach West-Berlin.

Literatur [Bearbeiten]

Elke Reuter, Detlef Hansel: Das kurze Leben der VVN von 1947 bis 1953: Die Geschichte der Verfolgten des Nazi-Regimes in der SBZ und DDR. Berlin 1997, ISBN 3-929161-97-4, S. 567

Einzelnachweise [Bearbeiten]

↑ Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz: die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 bis 1980. Berlin: Walter de Gruyter 1982 ISBN 9783110086799, S. 123

↑ Freund selbst sprach in diesem Zusammenhang vom taktischen Antisemitismus, siehe Andreas Weigelt: Zwischen Bleiben und Gehen: Juden in Ostdeutschland 1945 bis 1956; zehn Biographien. Berlin: Text.Verlag 2008, ISBN 3938414480, S. 120

http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Freund_%28Widerstandsk%C3%A4mpfer%29

Bianka Frymuth-Brumby (geb. 15.03.1937) - Richterin am Kammergericht (ab 20.12.1973, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 als beurlaubt aufgeführt

Erhard Funk (geb. 20.07.1937) - Richter am Kammergericht / 13. Zivilsenat - Familiensenat (ab, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 und 2002 ab 13.07.1984 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. 

Günter Gast (geb. 22.06.1931) - Richter am Kammergericht / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 01.06.1969, ...,1992)

Michael Genthe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010, ..., 2016) -im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1991 als Richter am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.08.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Stefan Finkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Schöneberg / Vizepräsident am Amtsgericht Schöneberg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.07.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.11.2010 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Referendariat in Berlin. Richter seit 1994, 2009 Kammergericht 1. Strafsenat und in der Präsidialverwaltung. Seit 2003 stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin. Ab 01.03.2008 bis 31.08.2009 abgeordnet an das Kammergericht Berlin - http://www.drb-lvberlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/38-vorstand. 2012: abgeordnet an das Kammergericht Berlin - Präsidialverwaltung Leiter des Dezernats X - Informationstechnik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (ITOG) http://www.drb-berlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/vorstand/47-stefan-finkel

Dr. Klaus Geppert (Jg. 1941) - Richter am Kammergericht (ab 01.05.1982, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1982 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. 1982 - 2002: Richter am Kammergericht (im zweiten Hauptamt). 1991 - 1993: Dekan des Fachbereiches Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin und mehrfach dessen Prodekan - http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppertk/index.html. Univ.-Prof. em. Dr. Klaus Geppert / Tyson Weaver: Die Auswirkungen zivilprozessualer Vollstreckungsfehler bei Sachpfändungen auf die Strafbarkeit nach § 136 StGB; in: Jura 2000, S. 46-49.

Gerhard Griesche (geb. 28.07.1933) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 30.07.1985, ..., FamRZ 1979, Heft 8) - FPR 8-8/2006.

Adalbert Grieß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 02.03.2001, ..., 2010) - GVP 01.01.2011: nicht aufgeführt.

Sandra Grohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Schöneberg / Vizepräsidentin am Schöneberg (ab 26.06.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.04.2000 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.10.2007 als weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 23.10.2007 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2010 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.06.2018 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 27.09.2018, 01.01.2022: Vizepräsidentin / Familiensachen - Abteilung 81.

Jochem Gröning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.11.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 26.05.1995 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2006 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.

Heide Haas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Kammergericht (ab 17.07.1996, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.07.1996 als Richterin am Kammergericht - halbe Stelle - aufgeführt. 2010: 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Ursula Henze (geb. 26.07.1939 - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 17 WF 118/01, FamRZ 2001, Heft 23, S. 1619) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 26.03.1981 als Richterin am Kammergericht aufgeführt.

Gerhard Hochgräber (geboren 11.05.1938) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 13. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.06.1998, ..., 2008) 

Dagmar Junck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 25.07.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.07.2002 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. 

Frank Klamandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.09.2002 als Richter am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2014 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 23.04.2014: ab 01.03.2014: Vorsitzender Richter. Landgericht Berlin - GVP ab 01.03.2014, 10.08.2014: Vorsitzender Richter - 11. Strafkammer.

Ulrike Krain (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 180 (ab , ..., 2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.11.1998 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.11.1998 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Angelika Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Kammergericht (ab 09.05.1994, ..., 2014) - 2014: 17. Zivilsenat - Familiensenat.

Bernhard Krumhaar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 02.01.1990 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 14.01.1998 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 14.01.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Frithjof Kubsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1936) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 15.04.1991, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.04.1991 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. "Als Mykonos-Attentat wurde der Mordanschlag vom 17. September 1992 im griechischen Restaurant Mykonos bekannt. In diesem Lokal in der Prager Straße[1] in Berlin-Wilmersdorf wurden dabei vier iranisch-kurdische Exilpolitiker im Auftrag des iranischen Geheimdienstes VEVAK erschossen sowie ein weiterer Gast und der Wirt schwer verletzt. ... Nach dreieinhalbjährigem Prozess verurteilte das Berliner Kammergericht unter Vorsitz von Frithjof Kubsch[3] im April 1997 Darabi und den Libanesen Abbas Rhayel wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Libanesen Youssef Amin und Mohamed Atris wurden wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Die wichtigste Person und Leiter der Operation war der Iraner Abdol-Raham Bani-Haschemi, der den Beteiligten nur unter dem Pseudonym Sharif bekannt gewesen war. Er flüchtete unmittelbar nach der Tat über die Türkei in den Iran und konnte so lange einer Strafverfolgung entgehen. Die Urteile stellten klar, dass der Mordauftrag von staatlichen Stellen des Iran erteilt worden war und der oberste Rechtsgelehrte Seyyed Alī Chāmene'ī sowie der ehemalige Staatspräsident Alī-Akbar Hāschemī Rafsandschānī über das Attentat vorab informiert waren. Der Prozess lotete die Einflusssphären von Exekutive und Jurisdiktion in der Bundesrepublik aus, da – so Norbert Siegmund – die bundesdeutsche Regierung – insbesondere der damalige Staatsminister im Bundeskanzleramt Bernd Schmidbauer – Iran aus politisch-ökonomischen Gründen anfangs ganz aus dem Prozess heraushalten wollte und deswegen beweiskräftige Informationen zurückhielt.[6] Gericht und der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Bruno Jost, konnten zum Teil nur mit Kunstgriffen – so Norbert Siegmund – vorliegende, aber nicht verwertbare Informationen als Beweise für Staatsterrorismus in den Prozess einführen. Der damalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl sah in dem Prozess die Initialzündung für seine spätere Entlassung. Erstmals wurde in der bundesdeutschen Justizgeschichte eine Anklageerhebung des Generalbundesanwalts vor der Unterschrift an verschiedene Ministerien geschickt. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Mykonos-Attentat

Dr. Christian Kunz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957 - Tag der Seeverkehrswirtschaft - http://de.wikipedia.org/wiki/Feiertage_in_der_DDR) - Richter am Amtsgericht Kreuzberg / Präsident am Amtsgericht Kreuzberg (ab 15.04.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1986 als Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 27.07.1989 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.03.1995 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.01.2006 als Präsident am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.04.2010 als Präsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. FPR 1996. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.11.2011: Familiensachen - Abteilung 179. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.04.2022: Familiensachen - Abteilung 179. 18.10.2010: "Herrn Douglas Wolfsperger ... Ihr offener Brief an Frau Richterin am Amtsgericht Hollen ... . Die im persönlichen Bereich angesiedelten Probleme lassen sich mit rechtlichen Mitteln oft nur unzureichend erfassen und bewerten. Daher ist jeder Beteiligte auch gefordert, das Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens zu akzeptieren und mit der dadurch geschaffenen Situation seinen Frieden zu schließen." Kommentar Väternotruf: Daher ist jeder Beteiligte auch gefordert, das Ergebnis der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls zu akzeptieren und mit der dadurch geschaffenen Situation der Trennung Deutschlands seinen Frieden zu schließen.

Frank-Michael Libera (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 3. und 5. Strafsenat (ab 28.05.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.05.1994 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Ab 28.05.2002 Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin. Kammergericht - GVP 05.08.2010. Im Handbuch der Justiz 2010 als Richter am Verfassungsgerichtshof Berlin aufgeführt. 2010, 2011: Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. 2012 nicht mehr als Richter am Verfassungsgerichtshof Berlin tätig.

Otward Lönnies (geb. 04.10.1937) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.08.1987, ..., 1988) - FPR 1996/04

Wilhelm Marx (* 15. Januar 1863 in Köln; † 5. August 1946 in Bonn) war ein deutscher Jurist und Politiker (Zentrum). Marx war in den Jahren 1923/24 sowie 1926 bis 1928 Reichskanzler. Mit einer Amtszeit von insgesamt drei Jahren und einem Monat war er der am längsten amtierende Kanzler der Weimarer Republik. ... Marx war Sohn eines Volksschullehrers. Er wuchs in Köln auf und legte am dortigen Marzellengymnasium 1881 sein Abitur ab. Marx studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Während seines Studiums in Bonn wurde er Mitglied des K.St.V. Arminia im KV. Im Sommersemester 1925 wurde er zudem Ehrenphilister des K.St.V. Semnonia Berlin[1]. Nach seinem Abschluss arbeitete Marx für kurze Zeit als Gerichtsassessor in Köln und Waldbröl. Dann ging er kurz in das Hypotheken- und Grundbuchamt in Simmern. Ab 1894 arbeitete Marx als Richter am Landgericht in Elberfeld (gehört heute zu Wuppertal); 10 Jahre später kam er als Landgerichtsrat zurück nach Köln. Von 1907 bis 1921 war er Oberlandesgerichtsrat, allerdings auf der anderen Seite des Rheins – in Düsseldorf. Für einen bekennenden Katholiken, der zudem in der Zentrumspartei tätig war, war dieses Amt das höchste, das er im preußischen Staatsdienst erreichen konnte.
Nach der Gründung der Weimarer Republik wurde Marx Landgerichtspräsident in Limburg an der Lahn, kurz darauf folgte die Beförderung zum Senatspräsidenten des Kammergerichts in Berlin. ... Bei der Reichspräsidentenwahl 1925 scheiterte Marx als Kandidat der Weimarer Koalition knapp gegen Paul von Hindenburg. Besonders schmerzlich für ihn war dabei, dass dies unter anderem durch die Unterstützung der Bayerischen Volkspartei und anderer katholischer Gruppen für Hindenburg verursacht wurde. Marx war vom 10. Februar bis 18. März 1925 Ministerpräsident Preußens und amtierte 1926 als Reichsjustizminister unter seinem Nachfolger Hans Luther. Bis 1932 gehörte er noch dem Reichstag an, die Zeit des Nationalsozialismus verbrachte Marx zurückgezogen in Bonn. ... https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Marx
 

Prof. Dr. Klaus Marxen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Kammergericht (ab 02.05.1996, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.05.1996 als Richter am Kammergericht Berlin , Universitätsprofessor, 2 Hauptamt, 1/10 Stelle - aufgeführt. "Terror und Normalität - Der Volksgerichtshof in zeitgeschichtlicher Perspektive" - Kurzfassung des Autors: Vom nationalsozialistischen Volksgerichtshof hat die Gesellschaft eine bestimmte Vorstellung. Danach war er ein reines Terrorinstrument des nationalsozialistischen Staates. Damit wird nicht erfasst, dass die Tätigkeit des Volksgerichtshofs auch Aspekte einer juristischen "Normalität" aufwies. Sie werden im folgenden Beitrag aufgezeigt, und es wird der Versuch unternommen, das Verhältnis von Terror und "Normalität" beim Volksgerichtshof zu bestimmen. Das Ziel besteht nicht etwa in einer Relativierung der bisherigen Bewertung des Volksgerichtshofs. Es soll nur darauf aufmerksam gemacht werden, dass es historischer und juristischer Anstrengungen bedarf, um die Verbindung von Terror und "Normalität" zu verstehen und zu erklären, die den Volksgerichtshof ausgemacht hat. Die Ausführungen haben die Lebensschicksale dreier Personen zur Grundlage, die vom Volksgerichtshof abgeurteilt wurden. Die Urteile sind abgedruckt in: Klaus Marxen / Holger Schlüter, Terror und "Normalität". Urteile des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs 1934 - 1945. Eine Dokumentation. Juristische Zeitgeschichte, herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Bd. 13. Der einleitende Aufsatz dieser Dokumentation sowie das Buch Klaus Marxen, Das Volk und sein Gerichtshof, 1994, enthalten Belege zu den Darlegungen des folgenden Textes. Dieser gibt im Wesentlichen unverändert einen Vortrag wieder, den der Verfasser am 14. September 2004 im Rahmen einer Vortragsreihe gehalten hat, die von der Stiftung Topographie des Terrors begleitend zur der Ausstellung "Der Volksgerichtshof - Hitlers politisches Tribunal" durchgeführt wurde. HFR 9/2005, S. 1 -  http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-2005/index.html

Wolfgang Mette (geb. 28.05.1936) - Richter am Kammergericht / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 01.01.1978, ..., 1992)

Dagmar Mittler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Mitte / Präsidentin am Amtsgericht Mitte (ab 01.09.2012 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 12.07.2004 als Richterin am Kammergericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. 01.06.2005: Amtseinführung als neue Direktorin der Deutschen Richterakademie. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.10.2008 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Amtsgericht Charlottenburg - GVP 01.06.2010: nicht aufgeführt. Nachfolgend Vizepräsidentin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 10.12.2010. GVP 01.11.2011: Zivilsachen - Abteilung 19.

Lutz Müller (geb. 08.10.1939) - Richter am Kammergericht (ab 06.10.1981, ..., 1988) - Berliner Kurier vom 25.01.2008: Betreuungsrecht: Helena Zentner - geb. 27.10.1973 - Suizid am 10.1.2008.

Jochim Müller-Webers (geb. 18.05.1920) - Vorsitzender Richter am Kammgericht Berlin (ab 12.09.1972, ..., 1984) - im Handbuch der Justiz 1964 ab 16.12.1953 als Amtgerichtsdirektor am Amtsgericht Zehlendorf aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Max Nadler (* 9. Mai 1880; † Oktober 1946 vermisst) war ein deutscher Jurist.
Nadler promovierte 1902 an der Universität Rostock und wechselte unmittelbar im Anschluss in den Justizdienst als Richter.[1] 1921 wurde er zum Kammergerichtsrat und 1932 zum Senatspräsidenten beim Kammergericht in Berlin ernannt.[1] Nadler trat am 1. Mai 1933 – so der Historiker Lothar Gruchmann – als „Märzgefallener“ der NSDAP bei.[2]
Im Juni 1933 wurde er vom preußischen Justizminister Hanns Kerrl zum Ministerialdirektor, dem die Leitung der Personalabteilung oblag,[1] im Preußischen Justizministerium ernannt, und wechselte zum 1. April 1935[1] in das Reichsministerium der Justiz.[2] Im Justizministerium leitete Nadler die Abteilung I (Personalwesen und Gerichtsorganisation).[2][1]
Zusammen mit dem Reichsminister Franz Gürtner handhabte er die von der Parteiführung gewünschte Einleitung von Verfahren gegen Richter wegen „unehrenhafter“ Gesinnung so restriktiv wie möglich und erwirkte 1939 von der Reichskanzlei die Bestätigung, dass in Fällen gegensätzlicher Auffassung von Justiz und Parteiführung bei der Einleitung solcher Verfahren, kein Zwang bestand, „eine Entscheidung Hitlers herbeizuführen“.[3] Er nahm am 23./24. April 1941 an einer Tagung der höchsten Juristen des Deutschen Reichs teil, in der über die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ informiert wurde.[4] Im Zuge der von Staatssekretär Curt Rothenberger vorangetriebenen „personellen Erneuerung“ im Justizministerium musste Nadler, der zu diesem Zeitpunkt nach den Angaben von Susanne Schott nicht Mitglied der NSDAP war,[5] am 4. September 1942 seinen Abschied einreichen.
Nadler war ständiger Mitarbeiter der Juristischen Rundschau. Daneben veröffentlichte er mehrere Kommentare. -
https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Nadler_(Jurist)

Stefan Neuhaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.03.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2001 als Vorsitzender Richter am Kammergericht  aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2012, 01.01.2015: Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat.

Ulf Nielsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Schöneberg Familiengericht - Auslandssachen - Abteilung 23 (ab 01.01.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.05.2000 als Richter am Kammergericht aufgeführt (stellvertretender Vorsitzender Richter am Kammergericht / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen). Amtsgericht Schöneberg - GVP 01.01.2012: Familiengericht - Auslandssachen - Abteilung 23 - mit 0,35 Richterplanstelle.

Leopold-Volker Nippe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 03.12.2001, ..., 2012)

Monika Nöhre (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / Präsidentin am Kammergericht (ab 01.08.2002, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1982 und 1984 unter dem Namen Monika Nöhre nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 und 1988 ab 27.10.1983 als Richterin am Landgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 23.04.1995 als Amtsleiterin am Amt für allgemeine Vewaltung bei der Justizbehörde Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.03.2000 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2002 als Präsidentin am Kammergericht aufgeführt.  

Ulrike Nordhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 11.12.1990 als Richterin am Amtsgericht Wedding - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.11.1998 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 unter dem Namen Ulrike Krain ab 30.11.1998 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Ulrike Nordhoff ab 30.11.1998 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2010, 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 180. GVP 01.05.2014: unter dem Namen Nordhoff - Familiensachen - Abteilung 180. Namensgleichheit mit: Klaus-Heinrich Nordhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Landgericht Berlin (ab 03.07.1990, ..., 2014)

Sabine Petzolt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.09.1992 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Dr. Bernd Pickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab 01.09.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 30.09.1987 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1990 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.10.1994 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Vizepräsident am Kammergericht Berlin aufgeführt. 

Dr. Eckhard-Detlef Prange (Jg. 1941) - Richter am Kammergericht / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 20.09.1991, ..., 2006)

Gregor Profitlich (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht (ab , ..., 2005, 2006) - ab 20.10.1999 Richter am Kammergericht Berlin

Dr. Ingeborg Rasch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Kammergericht (ab 08.10.2003, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2008: Beisitzerin 1. Zivilsenat. GVP 01.01.2009: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2015: Beisitzerin 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen bis 31.01.2015. FPR 11/2006; FPR 1-2/2008. Berliner Kurier vom 25.01.2008. Betreuungsrecht: Helena Zentner geb. 27.10.1973, Suizid am 10.1.2008.

Karin Reinhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 13.08.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.05.1996 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 30.05.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.08.2004 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.11.2022: bis 31.07.2022: Vorsitzende Richterin - 6. Zivilsenat.

Anne-Gret Rinder (geb. (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 26.02.1997, ..., 31.08.2008) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 03.01.1975 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1983 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger - www.der-entsorgte-vater.de

Joachim Rößler (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 17.12.1987, ..., 2002)

Andrea Scheer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 04.01.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.07.1985 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.01.2002 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. 1997 am 13. Zivilsenat - Familiensenat. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 27.05.1992 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. FamRZ 11/2007. GVP 26.07.2012, 25.02.2014: Vorsitzende Richterin am 16. Zivilsenat - Familiensenat. 

Frieder Schmelz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 20.07.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.07.2009 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt.

Prof. Dr. Dr. Peter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Charlottenburg / Präsident am Amtsgericht Charlottenburg (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.03.1998 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.01.2007 als Richter am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.04.2009 als Vizepräsident am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. 2011: Fachbereich Rechtswissenschaft FU Berlin. 7.-9.10.2011: "Justiz und interkulturelle Kompetenz" - Evangelische Akademie Bad Boll. Amtsgericht Charlottenburg - GVP 01.07.2017: Präsident am Amtsgericht Charlottenburg.

Gabriele Schulz (geb. 1954 in ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz") - Richterin am Kammergericht (ab 28.11.1997, ..., 2018) -im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.11.1997 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Richterin in Berlin und zeitweise in Köln seit 1982, 1995 bis 2000 Prüferin beim Justizprüfungsamt, seitdem Richterin am Kammergericht im Zivilbereich, seit 2006 auch als Gerichtsmediatorin tätig. 2009 Vorstandsmitglied des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin - http://www.drb-lvberlin.de

Wolf-Herwig Schulze (geb. 11.05.1933) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 13. Zivilsenat - Familiensenat (ab 29.09.1988, ..., 1997) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1971 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 29.09.1988 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt.

Dankward Sellin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Kammergericht (ab 27.09.1991, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1992 und 2018 ab 27.09.1991 als Richter am Kammergericht aufgeführt. 2002 Landgericht Berlin?

Ludgera Selting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin / Vizepräsidentin am Landgericht Berlin (ab 13.01.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.02.1996 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2011 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Mitte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.01.2017 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 29.03.2017, 22.01.2018: Vizepräsidentin - Standort Littenstraße.

Joachim Siering (geb. 23.03.1936) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 17.12.1987, ..., 1992) 

Roland Sieveking (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 1. Zivilsenat (ab 16.01.2003, ..., 31.07.2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.03.1987 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Berliner Kurier vom 25.01.2008: Betreuungsrecht: Helena Zentner geb. 27.10.1973, Suizid am 10.1.2008.

No Name - Richterin am Amtsgericht Tiergarten - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

No Name - Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Christine Spiegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Kammergericht (ab 14.01.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.11.1987 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 14.01.1998 als Richterin am Kammergericht - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Volker Spiegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Kammergericht (ab 29.11.1993, ..., 2010)

Volker Spiegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Kammergericht (ab 29.11.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 29.11.1993 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Kammergericht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christine Spiegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Kammergericht (ab 14.01.1998, ..., 2010)

Martina Steuerwald-Schlecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Kammergericht (ab 15.04.1991, ..., 2018) - FamRZ 9/2005. 2013: 18. Zivilsenat - Familiensenat. 

Dr. Christina Stresemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (ab 03.09.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.05.1997 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.07.2003 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 als Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.09.2012 als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. 2010, 2011: Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. 2012 nicht mehr als Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin tätig. 

Joachim Stummeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 16.12.1998, ..., 2010) 

Dr. Anja Teschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin II / Vizepräsidentin am Landgericht Berlin II (ab 01.05.2016, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.09.2000 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 20.07.2009 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2016 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016, 01.01.2022: Vizepräsidentin - Standort Tegeler Weg. Landgericht Berlin II - GVP 01.01.2024: Vizepräsidentin.

Holger Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Berlin (ab 11.06.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.06.2003 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.06.2003 als Richter am Kammergericht Berlin - 3/4 Stelle - und zugleich ab 11.06.2003 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstort oder Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Kammergericht - GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2015: Beisitzer am 10. Zivilsenat. 02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof. Namensgleichheit mit: Thiel (geb. ....) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Spandau (ab , ..., 2021) - Amtsgericht Spandau - GVP 01.01.2021: weiterer aufsichtführender Richter - Verwaltungsaufgaben 0,5 Stelle. Namensgleichheit mit: Alfred Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2017, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Bis 30.06.2012 abgeordnet an das Kammergericht - 10. Zivilsenat. Landgericht Berlin - GVP 25.10.2017: Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer ab 01.03.2017. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021: Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer. 

Edeltraud Töpfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Kammergericht (ab 22.03.1994, ..., 2012) - Berliner Zeitung - 29.09.2012: "Wellmann ist Direktkandidat. CDU Duell im Südwesten. Karl-Georg Wellmann wird bei den Bundestagswahlen 2013 wieder CDU-Direktkandidat von Steglitz-Zehlendorf. ... Edeltraud Töpfer, Richterin am Kammergericht, hatte sich als `Konsens-Kandidatin` ins Gespräch gebracht, um die verfeindeten Lager im mitgliederstärksten Berliner CDU-Verband wieder zu versöhnen. ..." 

Christian Ubaczek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 04.10.2000, ..., 2012) - bis 30.06.2012: Vorsitzender Richter am Kammergericht.

Marianne Voigt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 26.04.2000 als Richterin am Amtsgericht Lichtenberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.10.2020 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.10.2020 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 02.05.2009 bis 31.10.2009 abgeordnet an das Kammergericht / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Ab 01.08.2011, Kammergericht - GVP 01.01.2012: Beisitzerin am 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 19.02.2013: Richterin am Kammergericht / 28. Zivilsenat. Landgericht Berlin - GVP 22.01.2018, 30.01.2020: Vorsitzende Richterin - 4. Zivilsenat.

Rudolf Wassermann (* 5. Januar 1925 in Letzlingen (Altmark); † 13. Juni 2008 in Goslar) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Braunschweig / Präsident am Oberlandesgericht Braunschweig (ab 12.01.1971, ..., 1990) - ab 21.10.1955 als Gerichtsassessor (Richter auf Probe) im OLG-Bezirk Berlin aufgeführt. 1959 zum Landgerichtsrat ernannt, 1963 wurde er Kammergerichtsrat. 1967 wechselte er ins Bundesministerium der Justiz unter Gustav Heinemann und wurde zum Ministerialrat ernannt. 1968 wurde er Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main.

Dr. Peter Weber (geb. 18.07.1936) - Richter am Kammergericht a.D. (ab 01.01.1978 , ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1982 und 1988 ab 01.01.1978 als Richter am Kammergericht aufgeführt. FPR 12/2006.

Wolfgang Weißbrodt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.03.2001, ..., 2012) - bis 31.01.2012 Vorsitzender Richter am Kammergericht.

Ilona Wiese (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Kammergericht / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab 26.11.1993, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.11.1993 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. VfK 2000.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Berlin-Brandenburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-berlin-brandenburg.de

 

 

Familienberatung Friedrichshain

überregionale Beratung

http://familienberatung-friedrichshain.de

 

 

Familienberatung Hellersdorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-hellersdorf.de

 

 

Familienberatung Hohenschönhausen

überregionale Beratung

http://familienberatung-hohenschoenhausen.de

 

 

Familienberatung Köpenick

überregionale Beratung

http://familienberatung-koepenick.de

 

 

Familienberatung Kreuzberg

überregionale Beratung 

http://familienberatung-kreuzberg.de

 

 

Familienberatung Lichtenberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-lichtenberg.de

 

 

Familienberatung Marzahn

überregionale Beratung

http://familienberatung-marzahn.de

 

 

Familienberatung Pankow

überregionale Beratung

http://familienberatung-pankow.de

 

 

Familienberatung Prenzlauer Berg

überregionale Beratung 

http://familienberatung-prenzlauer-berg.de

 

 

Familienberatung Treptow

überregionale Beratung

http://familienberatung-treptow.de

 

 

Familienberatung Wedding

überregionale Beratung 

http://familienberatung-wedding.de

 

 

Familienberatung Weißensee

überregionale Beratung 

http://familienberatung-weissensee.de

 

 

Familienberatung Wilmersdorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-wilmersdorf.de

  

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Kammergericht (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Kammergericht für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Kammergericht (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Gerhard Hennig

Diplom-Psychologe

Trendelburgstr. 11

14057 Berlin

Bestellung am Amtsgericht Brandenburg, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Kammergericht Berlin - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen

Über Herrn Gerhard Hennig liegen dem Väternotruf widersprüchliche Rückmeldungen von betroffenen Vätern vor. 

"Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger - www.der-entsorgte-vater.de

Bestellung als Verfahrenspfleger am Kammergericht durch Richter Hartung (2007)

Tätig auch als Gutachter. 

 

 

John Voigt

Pädagoge

Systemischer Therapeut (Zertifizierung nicht bekannt)

10367 Berlin

Bestellung am Amtsgericht-Tempelhof-Kreuzberg, Kammergericht Berlin

Bestellung am Kammergericht Berlin - 13. Zivilsenat als Familiensenat am 01.04.2010

Herr John Voigt wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

Dr. Rainer Balloff

Jahrgang 1944

Rentner (seit 01.06.2009)

ehemals tätig an der Freien Universität Berlin, FB Erziehungswissenschaft, Psychologie und Sportwissenschaft (FB 12), Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin

Praxis: 10629 Berlin Charlottenburg

Gesellschafter der sogenannten "Institut Gericht & Familie Service GbR"

Stephanstr. 25

10559 Berlin

http://igf-berlin.de/igf_gbr/index_service.html

Beauftragung am Amtsgericht Detmold, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Kammergericht Berlin - 13. Zivilsenat, Oberlandesgericht Brandenburg

(ab , ..., 2008, 2009)

 

 

 

Uwe Schilling

Alt Tegel 17, 13507 Berlin

oder vorher Ansbacher Str. 62, 10777 Berlin

Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Psychoanalytiker (DPG)

Leitender Psychologe in der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Neurologie des Vivantes Humboldt-Klinikum ö. B. Wiesengrund. Berlin

Gastdozent beim Evangelischen Zentralinstitut - www.ezi-berlin.de/gastdozenten2008.htm 

Beauftragung am Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Schöneberg, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Kammergericht

(ab , ..., 2008, ..., 2016)

 

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Bezirk des Kammergerichts

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

www.kammergericht.de

www.berlin.de/senjust/gerichte/ag/pw

www.berlin.de/senjust/gerichte/ag/tk

 

 


 

 

 

Wechselmodell – Theorie und Wirklichkeit

Dr. Andrea Brandani

Der Beschluss des Kammergerichts lehrt, dass das Wechselmodell trotz BGH, Beschluss v. 1.2.17 – XII ZB 601/15, nicht einfach gegen den Willen des anderen Elternteils umgesetzt werden kann. Jedenfalls nicht beim 18. Senat in Berlin. Das Amtsgericht Schöneberg hatte noch vor dem zitierten Beschluss des BGH auf Antrag des Vaters auf ein Wechselmodell einen 6:8-Umgang angeordnet. Sachliche Gründe gegen 7:7 sucht man im Beschluss vom 13.1.17 vergeblich. Aus vertraulichen Kreisen war später zu hören, dass es nach Auffassung des Amtsgerichts „eigentlich keine Gründe gegen das Wechselmodell gab“.

Ausführlich in Berliner Anwaltsblatt 1 + 2/2018

Zitierfähig mit Smartlink:

https://www.berlineranwaltsblatt.de/BAB.01.2018.035

 

 


 

 

 

Aus dem Dschungelcamp ins Kammergericht

Der Schuldspruch wegen falscher Behauptungen für Gina-Lisa Lohfink ist nun rechtskräftig. Richter: Das Model hat echten Opfern einen Bärendienst erwiesen
Von Hans H. Nibbrig, 11.02.2017

Berlin. Den wohl wichtigsten Satz in dem seit fast zwei Jahren dauernden und von teils absurden Showeinlagen begleiteten Rechtsstreit um das Model Gina-Lisa Lohfink hat am Freitag Ralf Fischer, Vorsitzender Richter am Berliner Kammergericht, geäußert. "Sie, Frau Lohfink, haben allen Frauen, die wirklich Opfer von Vergewaltigungen werden, einen Bärendienst erwiesen", wandte sich Fischer direkt an die 30-Jährige.

Kurz zuvor hatte sein Senat die Revision Lohfinks gegen das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten wegen falscher Verdächtigung "in der Sache verworfen", damit ist der Schuldspruch gegen das Model rechtskräftig. Dennoch wird es ein weiteres Verfahren geben, denn die verhängte Geldstrafe muss neu festgelegt werden. Das Amtsgericht habe die für die Höhe einer Geldstrafe wichtigen Einkommensverhältnisse der Angeklagten nicht ausreichend geprüft, befand das Kammergericht.


Kampf für Frauenrechte oder inszenierte Tränenshow?

Gina-Lisa Lohfink war im Sommer vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden, weil sie nach Überzeugung des Gerichts zwei Männer wahrheitswidrig bezichtigt hatte, sie vergewaltigt zu haben. Nach dem Amtsgericht Tiergarten stellte jetzt auch das Kammergericht fest: Lohfink hat gelogen und die Vergewaltigung erfunden.

...


Richter kritisiert Ministerund Frauenrechtlerin

Danach nahm sich Fischer eine namentlich von ihm nicht genannte aber sehr bekannte Frauenrechtlerin und "Mitglieder der Bundesregierung" vor. Die Frauenrechtlerin (Alice Schwarzer, Anm. der Red.) hatte nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch gegen Lohfink in Interviews erklärt, ab sofort müssten alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen, selbst damit rechnen, verurteilt zu werden. "Das ist Unfug, wer so etwas behauptet, betreibt das Geschäft der Vergewaltiger", erklärte Fischer unmissverständlich.

Unverständnis äußerte der Vorsitzende über ebenfalls nicht namentlich genannte Minister der Bundesregierung (Bundesjustizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig (beide SPD), Anm. d. Red.) , die Lohfink zum Gesicht ihrer zum Schutz von Frauen initiierte Anti-Gewalt-Kampagne "Nein heißt Nein" gemacht hatten. Obwohl zu dem Zeitpunkt bereits der Strafbefehl erlassen und die angeblichen Vergewaltiger schon freigesprochen waren. In der Sache beließ es das Kammergericht bei einer knappen Darstellung. Die Beweise gegen die Angeklagte seien erdrückend. Wer trotzdem beantrage, Lohfink sei unschuldig und müsse in einem neuen Verfahren freigesprochen werden, lebe in einer irrealen Welt, stellte der Vorsitzende fest.

...

http://www.morgenpost.de/berlin/article209572655/Aus-dem-Dschungelcamp-ins-Kammergericht.html

 

 


 

 



Streit um elfjährige Transsexuelle: Alex soll in die Psychiatrie

23. 3. 2012, 19:43 Uhr

Heide Oestreich
Inlandsredakteurin

Die transsexuelle Alex fühlt sich als Mädchen und lebt auch so. Nun urteilte ein Gericht, dass ihre Mutter die Transexualität „induziert“ habe. Das Kind soll in die Psychiatrie.

Alex fühlt sich als Mädchen. Bild: privat

BERLIN taz | Die transsexuelle Alex Kaminski (Name geändert) darf in die Psychiatrie eingewiesen werden. Dies entschied das Berliner Kammergericht am Donnerstag. Die Mutter der Elfjährigen hatte gegen die Entscheidung des Jugendamts geklagt und verloren. Ihr Anwalt kündigte an, vors Verfassungsgericht zu ziehen.

Das Kind, das sich sein Leben lang als Mädchen fühlt und wie ein Mädchen lebt, darf nun in die Berliner Charité zwangseingewiesen werden. Das Jugendamt konnte diese Entscheidung treffen, weil die getrennt lebenden Eltern unterschiedliche Auffassungen über die medizinische Behandlung des Kindes hatten und die Gesundheitsfürsorge deshalb ans Jugendamt abgetreten hatten. Dort vertrat eine Pflegerin die Auffassung, Alex solle in der Charité stationär behandelt werden und anschließend in eine Pflegefamilie wechseln.

Die Pflegerin meint, die Mutter habe die Transsexualität des Kindes „induziert“, deshalb müsse Alex aus ihrem Einflussbereich gebracht werden. In der Charité geht es darum, Alex sein „biologisches“ Geschlecht nahe zu bringen und „geschlechtsatypisches Verhalten“ zu „unterbinden“, erklärt Chefarzt Klaus Beier die Therapie. Das bezeichnet die Hamburger Sexualwissenschaftlerin Hertha Richter-Appelt als „überholten Standpunkt“. Eine Zwangseinweisung erscheint ihr unklug. Ob die Mutter die Transsexualität induziere, könne auch in einer ambulant festgestellt werden.

Kein Gutachten erforderlich

Mutter und Tochter baten darum, psychiatrisch begutachtet zu werden. Doch diese Begutachtung lehnte das Kammergericht nun ab. Ein Gutachten sei nicht erforderlich, zitiert der Anwalt der Familie aus dem Beschluss. Die Ausführungen der Pflegerin seien nachvollziehbar, die angestrebte stationäre Diagnostik liege in deren Ermessen. Demgegenüber sei der Mutter vorzuwerfen, dass sie beabsichtige, das Kind an den Unikliniken in Hamburg und Frankfurt am Main – den einzigen Spezialisten für Transsexualität im Kindes- und Jugendalter in Deutschland – vorzustellen.

Der Anwalt der Kaminskis nennt den Beschluss „erschreckend“: „Die Ansicht, dass eine Transsexualität über Jahre hinweg und widerspruchslos ’induziert‘ werden könne, wird nirgends in der Fachliteratur vertreten. Das ist eine Erfindung dieser Pflegerin.“ Diese habe sich nur ein einziges Mal eine Stunde lang mit dem Kind unterhalten – dessen Ansichten habe sie ignoriert.

Anwalt und Familie wollen nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen. In Sorgerechtsangelegenheiten könne dies sehr schnell entscheiden, so der Anwalt, von Karlsruhe werde das Recht des Kindes in der Regel ernst genommen.

Internationale Unterschriftenkampagne

Unterstützung bekommt Alex auch von MenschenrechtsaktivistInnen. Am Montag um 15 Uhr wird das „Aktionsbündnis Alex“ vor der Berliner Senatsverwaltung für Jugend demonstrieren, Motto: „Zwangspsychiatrisierung von Alex sofort stoppen!“ „Dies ist keine Einzelgeschichte“, heißt es in dem Aufruf. „Institutionen wie das Jugendamt und die Charité üben durch Zwang und psychischen Druck Gewalt auf Menschen aus! Jedes Geschlecht und jede Geschlechtsidentität ist ein Recht, keine Krankheit.“

Auch eine Unterschriftenkampagne ist auf den Weg gebracht. Die britische transsexuelle Aktivistin Katrina Swales startete sie auf Change.org. An Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit gerichtet, heißt es dort: „Diesem jungen Mädchen wird beigebracht, dass seine Gefühle falsch sind, es wird somit immer mehr in jene Selbstverneinung gedrängt, welche schon das Leben so vieler Transsexueller gefordert hat.“ Unterschrieben haben über 9.000 Menschen.

Und Alex? Wollte diese Krise mit der Hilfe eines Therapeuten durchstehen. Doch das Jugendamt lehnte auch das ab.

Berichtigung

Auf www.taz.de war unter der Überschrift „Alex soll in die Psychiatrie“ in einem Artikel vom 23.3.2012 über den Fall eines transsexuellen Kindes zu lesen: „Die transsexuelle Alex Kaminski (Name geändert) darf in die Psychiatrie eingewiesen werden. Dies entschied das Berliner Kammergericht am Donnerstag.“ Diese Behauptung ist unzutreffend. Zutreffend ist vielmehr, dass das Kammergericht die Beschwerde der Kindesmutter gegen einen erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg, mit welchem sie erfolglos die Rückübertragung der Gesundheitssorge für das Kind begehrte, zurückgewiesen hatte.

Weiter hieß es auf www.taz.de dazu: „Das Kind [...] darf nun in die Berliner Charité zwangseingewiesen werden.“ Abgesehen davon, dass es für eine solche Maßnahme an einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung fehlt, erklärt die Berliner Charité hierzu ergänzend, sie sei nicht bereit, das Kind gegen dessen erklärten Willen oder gegen den erklärten Willen seiner Mutter aufzunehmen. Das Kind wird also nicht in die Berliner Charité zwangseingewiesen.

Schließlich war in dem Beitrag der taz zu lesen: „In der Charité geht es darum, Alex sein 'biologisches' Geschlecht nahe zu bringen und 'geschlechtsatypisches Verhalten' zu 'unterbinden', erklärt Chefarzt Klaus Beier die Therapie.“ Sofern sich hierdurch der Eindruck ergibt, der Chefarzt Klaus Beier habe sich zu dem konkreten Fall und unmittelbar gegenüber der taz auf diese Weise geäußert, ist dieser Eindruck falsch. Den von der taz beschriebenen Fall kenne er nicht, erklärt Beier.

Gleichwohl war er einer von drei Verfassern des Buches „Sexualmedizin - Grundlagen und Praxis“, das zuletzt im Jahre 2005 in 2. Auflage veröffentlicht wurde. In einem namentlich nicht bezeichneten Abschnitt zum therapeutischen Vorgehen bei Geschlechtsidentitätsstörung heißt es dort: „Folgende psychotherapeutische Settings haben sich als hilfreich erwiesen [...]: [...] geschlechtskonforme Verhaltensangebote [...] und adäquate Verhaltensweisen belohnt [...]. Geschlechtsatypische Verhaltensweisen werden nicht beachtet bzw. - beiläufig - unterbunden (nicht jedoch sanktioniert).“

Chefarzt Klaus Beier lässt dazu mitteilen, dass er diese Passage nicht selbst verfasst habe, sondern hierdurch lediglich die Position einer kanadischen Arbeitsgruppe wiedergegeben werde. Leitete er noch am 12.1.2012 per E-Mail „einige Originalarbeiten zum Thema“ von anderen Verfassern an die Autorin der taz weiter, ohne mitzuteilen, dass diese Aufsätze anscheinend nicht ausnahmslos seine eigene wissenschaftliche Auffassung wiedergeben, bezieht er sich nunmehr ausdrücklich nur noch auf eine Publikation im Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahre 2008, in der das Vorgehen der Charité adäquat beschrieben werde.

Dagegen heißt es in einem anderen der insgesamt drei übersandten Fachaufsätze zur Behandlung von „Geschlechtsidentitätsstörungen bei Jungen“ übersetzt: Die spezifischen Ziele, die wir für Jungen haben, sind die Entwicklung eines positiven Verhältnisses zum Vater (oder einer Vaterfigur), positiver Beziehungen zu anderen Jungen, geschlechtstypischer Fähigkeiten und Verhaltensweisen, um sich in die Gruppe Gleichaltriger oder zumindest einen Teil von ihnen einzufügen und sich als Junge wohlzufühlen. [...] Die Behandlung ist abgeschlossen, wenn der Junge regelmäßig die Gegenwart gleichgeschlechtlicher Freunde sucht und sein geschlechtsübergreifendes Verhalten weitgehend normal erscheint.“ Die Redaktion

https://taz.de/Streit-um-elfjaehrige-Transsexuelle/!5097684/

 

 

Kommentar Väternotruf:

Erst mal alarmistisch in die Welt hinausposaunen, wie schlimm diese Welt ist und dann im Nachhinein die fehlerhafte und tendenziöse Berichterstattung korrigieren. So kennen wir sie die TAZ, das Wurstblatt für intellektuell beschränkte Oberstudienräte und Möchtegernweltverbesserer aus Berlin.

 

 

 


 

 

Inkassounternehmen darf weiterhin Forderungen einziehen (Nr. 38/ 2011)

Pressemitteilung

Berlin, den 25.08.2011

Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig.

Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.

Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister lägen nicht vor. Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe. Soweit es im Einzelfall begründete Beschwerden gegeben habe, seien diese jedenfalls mit Blick auf den Geschäftsumfang kein Grund, von einer dauerhaft unqualifizierten Tätigkeit der Klägerin auszugehen. Zudem habe es die Präsidentin des Kammergerichts unterlassen, vor dem Widerruf zunächst ein milderes, weniger stark in das Grundrecht der Klägerin auf Berufsfreiheit eingreifendes Mittel, etwa eine Auflage, zu prüfen.

Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10)

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20110825.1605.356247.html

 

Urteil als PDF unter: 

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/01_k_0005_10___110825___urteil___anonymisiert.pdf?start&ts=1317804945&file=01_k_0005_10___110825___urteil___anonymisiert.pdf

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ja dürfen die denn das, soll der letzte sächsische König 1918 angesichts der durch Dresden ziehenden Revolutionäre gerufen haben. Ja dürfen die denn das, wird womöglich die Kammergerichtspräsidentin gerufen haben, angesichts des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichtes. Man mag meinen, nein die dürfen das nicht, seit wann dürfen innerhalb der Justiz im Range niedriger stehende Richter einen höher stehenden Richter mitteilen, diese habe falsch geurteilt,. Seit wann entscheiden Amtsrichter über Urteile von Richtern am Oberlandesgericht?

Nun hier liegt sicher eine seltene Ausnahme vor, ist doch der Vorsitzende Richter der 1. Kammer am Berliner Verwaltungsgericht zugleich Vizepräsident des Berliner Verwaltungsgerichts, da darf ein bisschen Aufmüpfigkeit schon mal sein. Ein normaler Verwaltungsrichter hätte sich das sicher nicht erlaubt. Er hätte seine Argumentation so gestaltet, dass die Klage des Inkassounternehmens abgewiesen worden wäre und die Kammergerichtspräsidentin in einem guten Licht da gestanden hätte. Das nennt man bekanntlich auch Rechtsstaat, in dem immer der Recht bekommt, der Recht bekommt.

 

 


 

 

 

Gericht: KG Berlin Senat für Familiensachen

Entscheidungsdatum: 03.05.2010

Aktenzeichen: 16 UF 191/09

Dokumenttyp: Beschluss

 

Quelle: juris Logo

Normen: § 1672 Abs 1 BGB, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 6 Abs 5 GG, Art 100 Abs 1 GG

 

Leitsatz

§ 1672 Abs. 1 BGB, der die Übertragung der elterlichen Sorge für ein nichteheliches Kind bei fehlender Sorgeerklärung von der Zustimmung der Mutter abhängig macht, verstößt gegen Art. 6 Abs. 2 und 5, Art. 3 Abs. 1 GG. Zu dieser Frage wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG eingeholt.

Tenor

Das Verfahren wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage eingeholt, ob § 1672 Abs. 1 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Gründe

A

1

Der am 28. Juni 2006 geborene S ist das nichteheliche Kind der Eltern, die keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Die Eltern – die Mutter ist Thailänderin und lebt seit 1992 in Deutschland - lebten seit 2002 zusammen, wobei sie zwischen den beiden gemeinsamen Wohnungen in B. und in D. – dort wurde im Jahr 2008 ein Haus bezogen – im Zweiwochenrhythmus pendelten. Im Jahr 2008 trennten sie sich. Ursache waren insbesondere Streitigkeiten über die Erziehung und das Freizeitverhalten sowie den Lebensschwerpunkt einschließlich des Kindergartenbesuchs Ss in Berlin – Wunsch der Mutter - oder D. – Wunsch des Vaters. Die Mutter verließ am 16. Dezember 2008 mit S das Haus in D. und erklärte dem Vater, sie werde nicht mehr dorthin zurückkehren. Sie blieb mit S in B..

2

Der Vater stellte am 22. Dezember 2008 einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge, wobei er unzutreffend angab, die Eltern hätten eine gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt abgegeben. Den Antrag begründete er u.a. mit Streitigkeiten über den Lebensmittelpunkt, den Kindergartenbesuch ab 2009, das Stillverhalten, Nikotin- und Alkoholkonsum (der Mutter), (Art und Dauer des) Medienkonsum (der Mutter mit S).

3

Wegen der Einzelheiten des erstinstanzlichen Vorbringens und Verfahrens – insbesondere des Verlaufs der Umgangstermine - wird auf den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts vom 27. Oktober 2009, insbesondere auf Nummer I. der Gründe (Bl. I/144 ff.) ergänzend verwiesen.

4

Das Amtsgericht hat der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach §§ 1666, 1666a BGB entzogen und dem Vater nach § 1680 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 und 2 BGB übertragen. Es hat sich dabei auf das psychologische Gutachten der Sachverständigen W. vom 29. Juli 2009 (Bl. I/ 55 ff) und ihre Ergänzung im Termin am 30. September 2009 (Bl. I/127) gestützt, wonach der Vater die Hauptbezugsperson von S sei und es der Mutter aufgrund ihrer Haltung prognostisch nicht gelingen werde, den in diesem Fall besonders wichtigen Kontakt zum Vater zu gewährleisten, was eine Kindeswohlgefährdung darstelle.

5

Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt, dass S zum Vater – wie die Sachverständige und die Verfahrenspflegerin L. überzeugend begründet hätten - die vorrangige Bindung habe und die Mutter nicht in der Lage sei, die Wichtigkeit der Vaterbeziehung für S anzuerkennen und sich insoweit nicht in ihren Sohn hineinversetzen könne. Es sei zu erwarten, dass die Mutter auch langfristig den Umgang zum Vater nicht unterstützen werde und S die Zerrissenheit eines Loyalitätskonflikts langfristig erleiden müsse und damit die erhebliche Gefahr bestehe, dass sein Vertrauen in den Bestand von Bindungen beschädigt werde und er später selbst Beziehungen nur unter Vorbehalt eingehen möge. Ss Vaterbild und seine späteren Identifikationsmöglichkeiten würden erheblich darunter leiden, wenn er seinen Vater als hilflos darin erlebe, den eigenen Willen und den Willen des Kindes zu verteidigen.

6

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der §§ 1666, 1666a BGB müsse bei verfassungskonformer Auslegung unter Abwägung der Rechte des Kindes gegen die in Artikel 6 Abs. 2 GG geschützten Rechte beider Eltern zur Anwendung des Maßstabes des § 1671 Abs. 2 S. 2 BGB führen.

7

Gerichtliche Gebote seien nicht geeignet, für S die Trennung von seinem Vater als wichtigster Bezugsperson – bei der er leben wolle - zu kompensieren. Ein ernsthafter Erkenntnisprozess zur Bindungstoleranz sei bei der Mutter in den 9 Monaten des Verfahrens nicht feststellbar gewesen.

8

Ein über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinausgehender Eingriff in das Sorgerecht der Mutter sei nicht erforderlich. Ihr sei die Chance zu geben, bei den notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Etwa erforderliche gerichtliche Entscheidungen seien kaum mit einer Gefährdung des Kindeswohls verbunden.

9

Das Amtsgericht hat ferner das Umgangsrecht der Mutter u.a. dahin geregelt, dass S von Donnerstagnachmittag jeder ungeraden Kalenderwoche bis zum folgenden Montagmittag bei ihr ist.

10

Wegen der weiteren Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den angefochtenen Beschluss (Bl. I/144 ff).

11

Seit November 2009 wohnt S beim Vater.

12

Gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung auf den Vater wendet sich die Mutter mit ihrer zulässigen Beschwerde. Sie führt insbesondere aus, dass sie den Umgang von S mit dem Vater nicht verhindern werde. Die vom Amtsgericht gesehene, von ihr bestrittene Gefährdungssituation, sie könne keinen unbefangenen Umgang zulassen, würde im Übrigen genauso nun beim Umgang der Mutter mit S auftreten. Der Konflikt der Eltern liege auf der Paarebene. Der Vater habe wegen der Umgangstermine keine Abstimmung gesucht, sondern habe sie einseitig bestimmen wollen, was sie verweigert habe. Wegen seiner Berufstätigkeit könne sich der Vater nur eingeschränkt um S kümmern. Vor der Entziehung der elterlichen Sorge wäre die Verpflichtung zu gemeinsamen Gesprächen bei der Erziehungs- und Familienberatungsstelle als geringeres Mittel erforderlich gewesen.

13

Der Senat hat den Prozesskostenhilfeantrag der Mutter vom 4. November 2009 für das Beschwerdeverfahren und ihren Antrag, ihr im Wege einer einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu übertragen mit Beschlüssen je vom 10. Dezember 2009 zurückgewiesen, weil unabhängig von den verfassungsrechtlichen Erwägungen des Amtsgerichts die Verhinderung des Umgangs zum Vater, die hier zu erwarten sei, eine Kindeswohlgefährdung darstelle und dies die Entscheidung des Amtsgerichts mangels erfolgsversprechender Hilfsmaßnahmen rechtfertige. Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschlüsse des Senats vom 10. Dezember 2009 Bezug genommen (Bl. I/233 f, I/237 f).

14

Die Mutter hat mit Schreiben vom 15. Dezember 2009 vorgetragen, S belaste die Trennung von ihr. Er habe geäußert, in Berlin sei es besser. Sie, die Mutter, sei nicht gut, weil sie nicht bei ihm bleibe. Er habe sie festgehalten und gesagt, „kann ich nicht hierbleiben, warum muss ich zurückfahren“.

15

Die Verfahrenspflegerin L. hat in ihrem Schreiben vom 6. Januar 2010 (Bl. I/250) diese Erklärung Ss als mögliche Anpassungsreaktion eingeordnet. Die weitere Entwicklung bleibe abzuwarten. Wegen der Geburt ihres Kindes bitte sie um Bestellung eines anderen Verfahrenspflegers.

16

Bei den Umgangsterminen und über die Umgangstermine Ende 2009/Anfang 2010 kam es zu diversen Streitigkeiten zwischen den Eltern. Das betraf u.a. den Reisepass von S, den die Mutter dem Vater bzw. der von ihm vorgeschlagenen Person nicht übergeben wollte. Insoweit bestand Streit, ob die Mutter mit S im Januar 2010 nach Thailand reisen dürfe, was der Vater verweigerte. Er verständigte wegen des Streits über die Passherausgabe bei der Übergabe auf dem Bahnhof D. am 30. Dezember 2009 die Bundespolizei. Der Umgang zu diesem Zeitpunkt fand nicht statt. Wegen des im Januar 2010 aufgrund ihres dreiwöchigen Thailandbesuchs ausgefallenen Umgangs hatte die Mutter Mitte Februar 2010 verlängert 10 Tage Umgang mit S. Ferner gelang es den Eltern bei einer Übergabe Ss an die Mutter Anfang März 2010 nicht, sich in angemessener Weise über das von ihm aufgrund einer Erkrankung einzunehmende Antibiotikum und seine Verabreichung zu verständigen.

17

Das Jugendamt M. von B. hat im Schreiben vom 19. Januar 2010 (Bl. II/27) die Einschätzung vertreten, dass die Mutter in der Trennungssituation vor einem Jahr zunächst verunsichert und misstrauisch reagiert habe. Inzwischen habe sie eine Entwicklung vollzogen, die es ihr ermögliche, anders mit der Situation umzugehen und jdf. jetzt auch Beratungsmöglichkeiten interessiert aufzugreifen.

18

Der Senat hat durch Beschluss vom 29. März 2010 anstelle der verhinderten Verfahrenspflegerin L.die Verfahrenspflegerin M. für S bestellt.

19

Der Jugendhilfedienst der Stadt D. hat mit Schreiben vom 13. April 2010 (Bl. II/65) nach einem Hausbesuch berichtet, dass es S in D. beim Vater gut gehe, er mache einen zufriedenen und im Umfeld sicheren Eindruck und habe ein enges Verhältnis zum Vater.

20

Der Senat hat die Eltern, S und die Verfahrenspflegerin M. im Termin am 22. April 2010 angehört. Die Sachverständige W. ist ergänzend befragt worden. Das Jugendamt M. (Frau E.-G.) erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme.

21

Wegen der Einzelheiten wird auf den Vermerk des Berichterstatters vom 22. April 2010 verwiesen.

B

22

Die Entscheidung des Senats hängt von der Verfassungsgemäßheit des § 1672 Abs. 1 BGB ab. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift kann die elterliche Sorge – auch in Teilbereichen – dem nichtehelichen Vater mangels gemeinsamer Sorgeerklärung nicht ohne Zustimmung der Mutter übertragen werden, an der es hier fehlt.

I

23

Auf diese Norm kommt es an, weil im vorliegenden Fall eine Entziehung und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts von der Mutter auf den Vater nicht auf §§ 1666, 1666a, 1680 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 und 2 BGB gestützt werden kann. Die Voraussetzungen einer Entziehung der elterlichen Sorge mit Trennung von der Mutter - nämlich die Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes und der fehlende Wille oder die fehlende Möglichkeit der Mutter, die Gefahr abzuwenden und die fehlende Möglichkeit, die Gefahr auf andere Weise, auch durch öffentliche Hilfen abzuwenden - liegen nicht vor. Aufgrund der vom Senat durchgeführten Anhörung der Beteiligten und deren Stellungnahmen teilt der Senat nicht mehr die Auffassung des Amtsgerichts, dass die Mutter in Zukunft die Beziehung von S zum Vater unmöglich machen wird und damit eine Kindeswohlgefährdung wegen des Abbruchs der Bindung zu seiner ersten Bezugsperson zu bejahen ist, die nur durch eine Entziehung der elterlichen Sorge zu beseitigen ist. Die Mutter ist im Termin vom Senat mit Dolmetscherin angehört worden. Der Senat hat dennoch – um einen Eindruck von den Problemen der Eltern bei den Übergaben zu erhalten – die Mutter gebeten, ohne Übersetzung einige Frage zu den Problemen im Zusammenhang mit der Mitteilung über die Verabreichung des Antibiotikums zu beantworten. Obwohl die Mutter inzwischen besser deutsch sprechen soll, hat der Senat den Eindruck gehabt, dass sie die Fragen nicht wirklich bzw. nur sehr zögerlich verstanden hat. Es dauerte eine Weile bis ihr klar geworden ist, dass die Frage war, was sie von den Mitteilungen des Vaters über die Verabreichung der Medizin verstanden hatte bzw. was er ihr nach ihrer Erinnerung gesagt hatte. Auch ihre Fähigkeit sich mitzuteilen, ist eingeschränkt gewesen. Aufgrund der Konfliktsituation der Eltern, die Mutter beklagt insoweit auch, dass sie sich vom Vater dominiert fühlt, ist es nachvollziehbar, dass sie sich dem Vater im Rahmen der Umgangsübergaben sprachlich unterlegen fühlt, dies im Konflikt nicht zeigen möchte und dann nicht angemessen reagiert, insbesondere auch mit unberechtigten Vorwürfen. Das schränkt ihre Bindungstoleranz zwar ein, jedoch derzeit nicht in einem Ausmaß, das die Entziehung der elterlichen Sorge rechtfertigen könnte. Die zwischen den Eltern bestehenden Konflikte bei den Übergaben zum Umgang könnten dadurch vermieden werden, dass die Übergaben durch einen Umgangsbegleiter erfolgen, wie es auch die Verfahrenspflegerin M. sieht. Allerdings ist ihre Erklärung, dass S immer bei der Mutter gelebt habe, so pauschal nicht zutreffend. Er lebte bei beiden Eltern und erst nach der Trennung bei der Mutter, wobei der Vater Umgang hatte. Das Jugendamt M. hat im Schreiben vom 19. Januar 2010 die Einschätzung vertreten, dass die Mutter eine weitere Entwicklung durchgemacht habe, die es ihr nun auch ermögliche, Beratungsmöglichkeiten interessiert aufzugreifen. Da der Trennungskonflikt noch deutlich auf die Beziehung der Eltern nachwirkt, geht der Senat nach allem davon aus, dass die Mutter es in absehbarer Zeit mit zeitlichem Abstand von der Trennung verstehen wird, dass sie S nicht negativ gegen den Vater beeinflussen darf, weil sie sonst S schadet, und dass sie die Eltern- von der gescheiterten Paarebene trennen muss. Vom Vater behauptete Äußerungen der Mutter gegenüber S, „der Vater sei böse“ oder sie, die Mutter, „hasse schwarze Menschen“ (die Lebensgefährtin des Vaters und ihre Tochter sind farbig) dürfen nicht vorkommen. Sie würden zwar das Bedürfnis der Mutter befriedigen, ihren Gefühlen über den Vater Luft zu machen, sie würden aber nachhaltig das Wohl des Kindes beeinträchtigen. Dass die Mutter ihre – von ihr bestrittenen - Äußerungen nicht gegen den Vater richtet, sondern sie bezogen auf „schwarze Menschen“ rassistisch meint, was ihre Erziehungseignung einschränken würde, hält der Senat – wenn die Vorwürfe zutreffen sollten - für wenig wahrscheinlich. Ob Elterngespräche mit dem Ziel, eine friedliche Gesprächsbasis zu finden, aufgrund der Entfernung der Wohnorte der Eltern in Betracht kommen, der Vater hat das schon problematisiert, mag offen bleiben. Die Mitarbeiterin des Jugendamts hat sie auf Nachfrage des Senats im Termin jedenfalls für möglich erachtet. Zumindest aber Beratungsgespräche, die der Mutter klarmachen, dass sie im Interesse Ss über den Vater nicht schlecht sprechen, keine unberechtigten Vorwürfe gegen ihn erheben darf und sie ihre Deutschkenntnisse - etwa durch Sprachkurse - weiter verbessern muss, wären vor dem Entzug der elterlichen Sorge in Betracht zu ziehen. Zu einem endgültigen Abbruch des Umgangs zwischen dem Vater und S ist es zudem auch in der sehr konfliktbehafteten Zeit nach dem Verbleib der Mutter in B. nicht gekommen und einen Umgang befürwortet die Mutter. Ihre frühere Einschätzung, dass S längere Ferien beim Vater oder die Reise zum Umgang nach D. belasten könnten, hatten allerdings wenig realen Bezug – auf den Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2009 zum Prozesskostenhilfeantrag der Mutter wird verwiesen - und waren von einer Konflikthaltung geprägt, die die Mutter aufgeben muss. Entgegen früheren Erklärungen hat die Mutter nun bei ihrer Anhörung durch den Senat auch erklärt, dass sich S beim Vater wohlfühlt und er ihr von Spielen und Ausflügen mit dem Vater erzählt und es ihr wichtig sei, dass S glücklich ist. Das zeigt, dass die Mutter auf einem guten Weg ist, der ggf. noch unterstützt werden muss. Hinzukommt, dass S – auch wenn seine Erklärung nicht überbewertet werden darf – sich tendenziell nun eher für Berlin – also für ein Wohnen bei der Mutter - ausgesprochen hat. Die fünfjährige Tochter C. der Lebensgefährtin hat erklärt, dass sie wisse, S wolle in B. wohnen. Die Zerrissenheit Ss machte sich aber durchaus darin deutlich, dass er andererseits äußerte, in D. zur Schule gehen zu wollen, ohne dies erklären zu können. Möglicherweise fühlt er sich in D. nur im Kindergarten nicht so wohl wie in B.. Ss Willen daraus maßgebend abzuleiten, ist aufgrund seiner sehr zurückhaltenden Antworten, die nur mühsam zu erlangen waren und sich zum Teil widersprachen, letztlich nicht möglich.

24

Ein Abbruch der Beziehung zum Vater durch einen Umzug der Mutter nach Thailand ist nicht zu erwarten. Eine Absicht, mit S nach Thailand zu ziehen, hat sie verneint und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen nicht. Soweit der Vater entsprechende Äußerungen der Mutter behauptet, ändert dies an der Einschätzung nichts. Bloße unbedachte Äußerungen im Streit haben keine Bedeutung. Das würde nur dann anders zu beurteilen sein, wenn zusätzliche Umstände den Schluss nahelegten, dass die Äußerungen ernst gemeint sind und konkrete Maßnahmen ergriffen werden, sie in die Tat umzusetzen. Daran fehlt es hier aber.

25

Andere Gründe, der Mutter die elterliche Sorge zu entziehen, bestehen nicht. S hat zu beiden Eltern etwa gleich gute Bindungen, wobei die Sachverständige die etwas stärkere Bindung zum Vater sieht, und die Erziehungseignung der Mutter steht ansonsten nicht in Zweifel.

II

26

Der Senat hält es – entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - nicht für möglich bei der Anwendung der §§ 1666, 1666a BGB im Wege verfassungskonformer Auslegung den Maßstab des § 1671 Abs. 1 und 2 Nr. 2 BGB heranzuziehen. §§ 1666, 1666a, 1680 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 und 2 BGB zielen nicht auf den Ausgleich der elterlichen Rechte in Konfliktsituationen bei Getrenntleben ab, sondern ziehen eine Grenze für Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht bei Ausübung des staatlichen Wächteramts nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG und sind nicht geeignet, als Maßstab zu dienen, welche sorgerechtliche Stellung den Elternteilen jeweils einzuräumen ist (BVerfG FamRZ 2003, 285/291 a.E. zu d; Staudinger/Coester, BGB (2009), § 1666 Rn. 94).

III

27

Nach dem Maßstab des § 1672 Abs. 1 BGB, wenn dieser nicht die Einschränkung der mütterlichen Zustimmung enthielte, würde der Senat die gegen die vom Amtsgericht vorgenommene Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater gerichtete Beschwerde der Mutter zurückweisen, weil dies dem Wohl Ss dienen würde. Auch wenn die Anhörung Ss durch den Senat – wie schon oben erwähnt - eine gewisse Tendenz für B. ergeben hat, hat die Sachverständige überzeugend erklärt, dass im Alter von S vorrangig sein Verhalten in den elterlichen Haushalten Aussagekraft hat. Die Anhörung Ss – wegen des Inhalts wird auf den Vermerk des Berichterstatters vom 22. April 2010 Bezug genommen – hat seine klare Zerrissenheit gezeigt, ohne dass die leichte Tendenz eines Wunsches, in B. zu wohnen, greifbar wurde und für die Entscheidung ausschlaggebend sein kann. Es war auffallend, dass er ganz oft und vor allem als erste Antwort erklärte, das wisse er nicht. Im Zeitpunkt der Begutachtung der Sachverständigen im April bis Juni 2009 hatte S zum Vater die sicherere Beziehung und dieser stand für ihn an erster Stelle in der Bindungshierarchie (Gutachten, Seite 44 f = Bl. I/99 f). Die Förderkompetenz der Mutter ist aufgrund ihrer noch immer geringen Deutschkenntnisse eingeschränkt und sie hat Schwierigkeiten mit der Grenzsetzung und der Wahrnehmung der kindlichen Bedürfnisse (Gutachten, S. 47 f = Bl. I/102 f). Die Sachverständige stellte damals ein sehr unterschiedliches Verhalten Ss in den elterlichen Haushalten dar. Bei dem Vater war er gesprächig und aufgeschlossen, bei der Mutter wirkte er zurückgezogen und unselbständig (Gutachten, S. 40 f = Bl. I/95 f). Zwar hat die Verfahrenspflegerin M. bei ihrer Anhörung im Termin eine gute Beziehung zwischen der Mutter und S und Spielen mit viel Körperkontakt und Vertrautheit bei ihrem Hausbesuch am 16. April 2010 bei der Mutter geschildert, wobei sie den Inhalt der auf Thai geführten Gespräche nicht verstand. Der Jugendhilfedienst D. hat jedoch bei seinem Besuch beim Vater festgestellt, dass S dort einen zufriedenen und im Umfeld sicheren Eindruck macht und offensichtlich ein enges Verhältnis zum Vater hat. Das mag – die Verfahrenspflegerin M. und der Jugendhilfedienst D. haben jeweils nur die Situation bei einem Elternteil gesehen - nun darauf hindeuten, dass S im Haushalt der Mutter inzwischen nicht mehr zurückgezogen und unselbständig ist, ändert aber nichts an der grundsätzlich bestehenden besseren Förderkompetenz des Vaters, der S besser lenken, ihm Grenzen setzen und Anregungen geben kann (Gutachten, S. 45 f = Bl. I/100 f). Das Kindeswohlinteresse spricht unter Berücksichtigung aller Aspekte und aufgrund des überzeugenden Gutachtens für einen Aufenthalt Ss beim Vater und damit für eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater. Dass der Vater berufstätig ist, ändert an dieser Einschätzung nichts, weil S sowohl in B. als auch in D. im Kindergarten ist und dies in B. zu seiner sprachlichen Förderung erforderlich wäre.

C

28

§ 1672 Abs. 1 BGB, der es im vorliegenden Fall nicht zulässt, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, verstößt gegen Art. 6 Abs. 2, 5, 3 Abs. 1 i.V.m. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG - Rechtsstaatsprinzip).

29

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23. April 2003 – 1 BvR 1248/99 - (FamRZ 2003, 1448 f) unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 29. Januar 2003 – 1 BvL 20/99 u. 1 BvR 933/01 – (FamRZ 2003, 285 ff.) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet und Verstöße gegen Art. 6 Abs. 2, 5, Art. 3 Abs. 1 GG verneint, weil das Elternrecht der Ausgestaltung des Gesetzgebers bedürfe und die Typisierung von Lebenssituationen diesem erlaube, davon auszugehen, dass zusammenlebende nicht miteinander verheiratete Eltern regelmäßig eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben würden und nur in schwerwiegenden Fällen die Mutter keine derartige Erklärung abgeben wolle und werde [FamRZ 2003, 285/289 zu cc] (1), 290 zu (2) (a), (2) (b) und (3) (b), 292 zu II 1 und 2]. Damit habe der Gesetzgeber auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 5 GG – wonach nichtehelichen Kinder durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen sind wie ehelichen Kindern (hier dann als „Anspruch des Kindes auf den besser geeigneten Elternteil“, vgl. Staudinger/Coester, BGB, 2009, § 1672 Rn. 10) – und im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG - Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Väter bzw. nichtehelicher Vater und nichteheliche Mutter - aus Gründen des Kindeswohls eine grundgesetzkonforme Regelung getroffen.

30

An dieser Auffassung kann nach Auffassung des Senats angesichts der Entscheidung des EGMR (V. Sektion) vom 3. Dezember 2009 – 22028/04 – (NJW 2010, 501 ff., zu verfassungsrechtlichen Bedenken siehe schon: Staudinger/Coester, BGB, 2009, § 1672 Rn. 9 f.) nicht festgehalten werden. Eine ungleiche Behandlung der Elternrechte von nicht mit der Mutter verheirateten Vätern und verheirateten Vätern sowie eine ungleiche Behandlung von Kindern, die in einer Ehe geboren werden, und Kindern, die in einer Lebensgemeinschaft nicht verheirateter Eltern geboren werden, sind im Rahmen von Sorgerechtsregelungen nur gerechtfertigt, wenn dafür gewichtige Gründe vorliegen (EGMR a.a.O. Rn. 51, 56 ff). Diese sind weder grundsätzlich noch im vorliegenden Fall ersichtlich. Die Eltern lebten bei der Geburt Ss im Jahr 2006 schon längere Zeit seit 2002 zusammen, hatten also eine tragfähige soziale Beziehung und die Mutter vollzog die endgültige Trennung erst im Dezember 2008. Bis dahin wirkte der Vater an der Betreuung Ss mit. Sein Antrag zeigt – was nach den Erfahrungen des Senats aus anderen Verfahren durchaus häufiger vorkommt – dass ihm nicht bewusst war, nicht die gemeinsame elterliche Sorge mit der Mutter gehabt zu haben. Es gibt keinen Grund, wegen der nun bestehenden Streitigkeiten eine Sorgerechtsentscheidung nicht zu ermöglichen, weil eine gemeinsame Sorgeerklärung fehlt. Wären die Eltern verheiratet gewesen oder wäre vorher eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben worden, hätten sich die gleichen Streitigkeiten ergeben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dieser Situation ein Kind aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter Berufung auf das Kindeswohl weitergehenden Schutz vor Beeinträchtigungen seines Wohls - z. B. durch den Streit seiner Eltern - haben sollte als ein eheliches Kind oder ein Kind, dessen Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Mit dem EGMR geht der Senat davon aus, dass nicht typischerweise davon ausgegangen werden kann, dass konfliktfreie nichteheliche Lebenspartnerschaften gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben und deshalb bei fehlender gemeinsamer Sorgeerklärung eine Entscheidung über die elterliche Sorge nach Trennung mit dem Kindeswohl typischerweise nicht vereinbar wäre. Die Konflikte langjähriger Lebensgemeinschaften – unabhängig davon, ob eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde oder nicht - unterscheiden sich bezogen auf die Kinder im Trennungsfall in der familiengerichtlichen Realität regelmäßig nicht von den Konflikten von Eheleuten. Im Trennungsfall eine Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung der Elternrechte in einer vorher abgegebenen Sorgeerklärung zu sehen, ist zumindest angesichts der aktuellen Entwicklung – wie sie der Senat in seiner Praxis erlebt - nicht mehr überzeugend. S würde andernfalls die Chance genommen, der Verantwortung des besser geeigneten Elternteils unterstellt zu werden und entsprechende Förderung zu erfahren.

 

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/20rr/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=93&numberofresults=6715&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE211882010%3Ajuris-r00&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

 

 

 


 

 

 

Zum Film "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger

Dass sich jemand entgültig von seinem Kind verabschieden muss, ist für Ursula Verfuß-Eschweiler eine schreckliche Vorstellung. "Ich war entsetzt, als ich davon gehört habe, sagt die Direktorin des Aachener Amtsgerichts. Seit 10 Jahren ist sie als Familienrichterin tätig. "Ich habe so eine Entscheidung nie getroffen und kenne auch keinen Kollegen der das getan hat", sagt sie. 

Aachener Nachrichten am 09.07.2009

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da sollte sich Frau Ursula Verfuß-Eschweiler, der es hoch anzurechnen ist, dass sie nach eigenen Bekunden keine Umgangsausschlüsse trifft, mal am Amtsgericht Flensburg, dem Amtsgericht Lüneburg, beim 17. Zivilsenat  am Oberlandesgericht Celle oder dem 10 Zivilsenat - Familiensenat am Oberlandesgericht Nürnberg (10 UF 790/08 - 2 F 698/07 AG Cham - Beschluss vom 22.02.2009) oder an diversen anderen deutschen Gerichten rumhören, wo man über einschlägige Erfahrung bei der Entsorgung und Ausgrenzung von Vätern verfügt. Möglicherweise ist Richterin Verfuß-Eschweiler dann so über die dortige Praxis schockiert, dass sie den dortigen Richter/innen Nachhilfeunterricht in Sachen Rechtsstaatlichkeit anbietet.

 

 


 

 

Trennung

Nicht ohne meine Tochter

Samstag, 6. Juni 2009 20:12 - Von Patrick Goldstein

Auch das gehört immer mehr zum familiären Alltag in Deutschland: die Trennung der Eltern. Damit einher gehen, oft nicht für Außenstehende sichtbar, persönliche Katastrophen - vor allem für die Verlassenen und immer für die Kinder. Auch der Berliner Douglas Wolfsperger darf sein Kind nicht mehr sehen. Darüber hat der Berliner Regisseur einen Film gedreht.

Bild aus besseren Zeiten. Douglas Wolfsperger mit seiner Tochter

Foto: Amin Akhtar

„Ich kann nicht mehr weinen“, sagt Douglas Wolfsperger. „Über den Zustand des Weinens bin ich längst hinweg. Aber dass es für mich nicht mehr möglich ist, mein Kind zu sehen, ist unfassbar.“ Der 51 Jahre alte Regisseur, der diese Worte zu Beginn seines Films spricht, ist einer von vielen Tausend Vätern in Deutschland, die keinen Kontakt mehr mit ihrem Kind haben können. Seit der Geburt von Lisa* vor elf Jahren ist aus der Liebe zwischen ihm und ihrer Mutter tiefe Verachtung geworden. Seine Dokumentation über Väter wie ihn kommt jetzt in die Kinos.

„Diese Frau hat dafür gesorgt, dass meine Tochter mir völlig entfremdet wurde“, sagt Wolfsperger über seine frühere Lebensgefährtin. Die Tür zur Terrasse seiner Berliner Altbauwohnung ist offen, ein paar Regentropfen wehen am weinroten Vorhang vorbei ins Wohnzimmer. Im Gartenhaus in Nähe des Savignyplatzes hat er sich mit Fotos aus besseren Zeiten umgeben. Am 17. Mai 2008 durfte er Lisa zum letzten Mal sehen. Ein Gericht hatte nach zehn Jahre währender Auseinandersetzung beschlossen, dass sich die beiden bis auf Weiteres besser nicht mehr sehen sollen. Um des Kindes willen.

Es gibt verliebte Schwarzweißbilder von Wolfsperger und Lisas Mutter, Christine Schön*. Unterwegs im Motorboot. Ganz nah beieinander im Gras. Auf einer Filmpremiere hatten sie sich kennengelernt, sagt Wolfsperger. Knapp zwei Jahre später, im April 1998, kommt Lisa auf die Welt. „Ich habe mich wegen eines Films nicht richtig um Lisa gekümmert“, gibt Wolfsperger zu. Ein halbes Jahr, so Christine Schön, habe er keinen Kontakt zu seinem Kind gesucht. Und ihre Vorwürfe gehen noch weit darüber hinaus. Im Jahr darauf – das Paar hat sich zwischenzeitlich getrennt und Douglas Wolfsperger befindet sich gerade bei Dreharbeiten – zieht sie mit Lisa fort.

Seine Frau sieht das anders

In der Folgezeit erlebt Wolfsperger, wie ein anderer Mann an seine Stelle tritt, wie da einer Lisa vor seinen Augen auf den Schoß nehmen darf. Douglas Wolfsperger fühlt sich provoziert. 2001 und 2004 wird er wegen Beleidigung und Körperverletzung angezeigt. Er muss Bußgeld zahlen.

Christine Schön spricht von Ausbrüchen, „regelmäßig“ sei er verbal und körperlich ausfallend geworden. Lisa habe das „über all die Jahre miterlebt“. Das Verhalten des „ihr fremden Vaters“ habe sie tief verstört zurückgelassen. Einen Umgang mit derartigen Folgen erschien ihr als Mutter „nach zahlreichen Versuchen schließlich nicht mehr verantwortbar“.

Wie den Streit zweier sichtlich Unnachgiebiger lösen? In bis zu 160.000 Trennungsfällen kämpfen Eltern momentan ähnlich über Jahre hinweg um den Kontakt zu ihrem Kind. Trennungsväter in Douglas Wolfspergers Lage fühlen sich gegenüber Frauen benachteiligt. Sie führen an, dass das Vertrauen der Justiz in die Mutter größer sei.

Das zeige sich etwa, wenn Gerichte über das Sorgerecht urteilen: Ringen Mutter und Vater ums Kind, gewinnt in Deutschland am Ende fast immer die Frau. In 5884 Fällen wurde im Jahr 2007 für die Mutter entschieden, dagegen bekamen im gleichen Zeitraum nur 495 Väter vom Gericht das Sorgerecht. Wo derzeit alles über die neue Rolle der Frau, über die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Karriere spricht, fühlen sich diese Väter mit ihren Sorgen vernachlässigt.

Recht auf beide Elternteile

Bis Wolfsperger im Frühjahr 2008 aufgeben muss, erlebt er (wie auch die Männer in seinem Film), dass er scheinbar keine rechtliche Handhabe besitzt, Umgang mit seinem Kind zu bekommen, wenn es zu keiner Einigung mit der Mutter kommt. „Der Machtfaktor der Männer nach der Trennung ist der Unterhalt. Für Frauen ist es der Umgang“, sagt Peggi Liebisch unumwunden. Der Bundesgeschäftsführerin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter zufolge hätten dabei „die Kinder das Nachsehen. Denn Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile.“

Auch von Lisa und Douglas Wolfsperger gibt es Bilder. In Farbe, in Hochglanz. Glückliche Bilder aus dem Jahr 2004, die er unaufgefordert aus einem seiner altmodischen Designerschränke hervorholt. Vater und Tochter beim Eisessen. Vater und Tochter, Schläfe an Schläfe, die Augen vor Freude glänzend. Lisa umgeben vom Papa, dessen Partnerin und einem neuen Stiefschwesterchen. „Lisa war damals alle zwei Sonnabende bei uns: mittendrin und ganz entspannt“, erinnert sich der Regisseur.

Doch dann drängt sich wieder der Zwist mit Christine Schön dazwischen, und die kurze Phase familiärer Harmonie mit seinem Kind wird unter Vorwürfen und Gerichtsterminen zerrieben. Wolfsperger, so Christine Schön, sei getrieben gewesen von der scheinbar fixen Idee, sie und ihr damaliger Partner wollten ihn aus dem Leben der Tochter verdrängen. Lisa indes habe Angst vor Wolfsperger gehabt. Wieder kann er sein Kind lange nicht mehr sehen.

Und Lisa? Mit zunehmendem Alter spürt sie, dass ihre Eltern einen mitunter unerbittlichen Streit ausfechten, in dessen Mittelpunkt sie steht. In Gutachten ist über sie von einer „Entfremdung des Kindes vom Vater“ zu lesen. Eine Sachverständige sagt, dass Lisa nach ihrer Einschätzung „den Vater und seine Familie schon gerne sehen“ wolle. In der Frage, wie nun mit der Ausübung des Umgangs zu verfahren ist, erklärt die Gutachterin, Lisa sei „aufgrund ihrer Persönlichkeit nicht in der Lage, die Spannungen der Eltern auszugleichen“.

Bei Müttern oder Vätern, die verlassen wurden und in ihrer Wut darüber dem Ex-Partner Verantwortungslosigkeit vorwerfen, kennt die Psychologie das „Parental Alienation Syndrome“. Diese „Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung“ bei Umgangs- und Sorgerechtskonflikten bedeutet eine bewusste oder unbewusste Manipulation von Kindern durch jenen Elternteil, der sie aufzieht. Sohn oder Tochter werden schlicht aufgehetzt. Für die Kinder bedeutet dies die völlige Zuwendung zu einem „guten“, geliebten Elternteil und die kompromisslose Abkehr vom anderen, vermeintlich bösen Elternteil. Sie schlagen sich auf die Seite des verbliebenen Erwachsenen, um nicht auch noch ihn zu verlieren.

Im November 2006 bekommt Wolfsperger sein Kind erstmals nach zweieinhalb Jahren für einen Augenblick wieder zu sehen. Im Berliner Kammergericht. Er hat sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und versichert, „intensiv an sich gearbeitet“ zu haben. Es sei ihm „ernst damit, das Verhältnis zwischen den Beteiligten zu entspannen“. Drei Monate später erhält er einen Brief von Lisa, in dem sie ihm mitteilt, dass sie ihn nicht mehr sehen und nichts mehr ihm unternehmen wolle. Die Schrift ist kindlich. Aber ist es auch der Tonfall? Wolfsperger zweifelt.

Ein letztes Treffen

Mit Rücksicht auf Lisa, weil sie „jetzt vor allem Ruhe braucht“, legt das Kammergericht im März 2008 fest, dass Wolfsperger sich endgültig zurückziehen soll. Ein letztes Treffen wird anberaumt – eine gespenstisch anmutende Zusammenkunft in den Räumen eines Mannes vom Jugendamt. „Lisa war wie versteinert“, blickt Wolfsperger zurück. Er verlas einen Abschiedsbrief. Danach ging er in die Kirche, um eine Kerze anzuzünden.

„Seit diesem Urteil ist Lisa wie verwandelt“, sagt Christine Schön heute. Indem Wolfsperger ihre Geschichte in einem Dokumentarfilm thematisiert, den er in diesen Tagen mit Fernsehauftritten bei „Stern TV“ und „Aspekte“ bewirbt, stelle er nun aber Lisa bloß. Auch dadurch, dass er ihren sehr persönlichen Brief und Fotos ungefragt in die Kameras hält und öffentlich macht.

So wie der Filmer da seine Version publik mache, sei nicht zu verhindern, dass Lisa etwas davon mitbekomme, beklagt die Mutter. Douglas Wolfsperger hält dagegen, irgendwann solle seine Tochter eben diesen Film sehen. „Als Dokument, um ihr zu zeigen: So hat dein Vater ausgesehen, so hat das auf ihn gewirkt, als du ihn abgelehnt hast.“ Der Kampf um Lisa ist für ihn noch nicht beendet.

!*Namen geändert

„Der entsorgte Vater“ ist ab Donnerstag im Kino zu sehen.

http://www.morgenpost.de/familie/article1107670/Nicht_ohne_meine_Tochter.html

 

www.der-entsorgte-vater.de

 

 


 

 

Stolpersteine

Die Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte fand ihren Abschluss am 20. Mai 2009 mit einer Gedenkfeier aus Anlass der Verlegung von vier „Stolpersteinen“ in der Elßholzstraße vor dem Treppeneingang des Gerichtsgebäudes. An der Veranstaltung nahmen neben den Tagungsteilnehmern auch viele Gerichtsangehörige teil. Die goldglänzenden, in den Boden eingelassenen Stolpersteine erinnern an vier Richter jüdischen Glaubens, die ihre Ämter unter nationalsozialistischem Druck verloren haben und später umgebracht worden sind.

Max Fabisch, zuletzt Mitglied des 22. Zivilsenats, starb im Konzentrationslager Theresienstadt.

Berthold Lehmann, Kammergerichtsrat, wurde ebenso wie Dr. Otto Rosanes, Mitglied des 17. Zivilsenates, nach Auschwitz deportiert und kehrte von dort nicht zurück.

Dr. Max Spittel, Senatspräsident, wurde nach Riga verschleppt und kam dort unter nicht näher bekannten Umständen ums Leben.

Die Vorsitzende des Richterrates, VRi’inKG Dagmar Junck, schloss ihre Ansprache mit den Worten: „Wir vermögen nicht, Dinge ungeschehen zu machen. Wir vermögen aber, Unrecht auch Unrecht zu nennen und dazu beizutragen, die Erinnerung an dieses den Kollegen angetane Unrecht lebendig zu halten als Mahnung an künftige Generationen. Dies ist uns Anliegen und Verpflichtung zugleich.

Mit der Verlegung der Stolpersteine wollen wir dafür ein gegenständliches Zeichen setzen, denn das Leben braucht eine Erinnerung.

Mögen diese Steine viele, die hier täglich eiligen Schrittes vorübergehen, veranlassen, für einen Augenblick solchen Erinnerns innezuhalten“.

Die aus Messing gefertigten Stolpersteine sind mit Spenden der Kollegenschaft finanziert worden.

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/kammergericht/taetigkeitsberichte/taetigkeitsbericht_2009.pdf?start&ts=1271748126&file=taetigkeitsbericht_2009.pdf

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können sich die werten Kollegen am Amtsgericht Flensburg und Landgericht Kiel mal ein Beispiel nehmen. Wird doch in Flensburg nicht der Opfer gedacht, sondern der Täter.

 

 

"Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk 

1939 - 1945

Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre

1914 -1918"

 

Pfui Deibel.

 

 


 

 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 62/2009

Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.

1. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.

Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 € und eine zeitliche Befristung der Unterhaltszahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen.

Auf seine Revision hat der Bundesgerichtshof die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

2. Der Bundesgerichtshof hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.

Nach § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.

Mit der Einführung des "Basisunterhalts" hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die Entscheidung überlassen, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder eine andere Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nehmen will. Ein gleichwohl während der ersten drei Lebensjahre erzieltes Einkommen ist damit stets überobligatorisch. Der betreuende Elternteil kann deswegen in dieser Zeit auch eine schon bestehende Erwerbstätigkeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen. Erzielt er gleichwohl eigene Einkünfte, weil das Kind auf andere Weise betreut wird, ist das überobligatorisch erzielte Einkommen allerdings nicht völlig unberücksichtigt zu lassen, sondern nach den Umständen des Einzelfalles anteilig zu berücksichtigen.

Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus Billigkeitsgründen zu (s. o.). Damit verlangt die Neuregelung allerdings regelmäßig keinen abrupten Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit. Nach Maßgabe der im Gesetz genannten kind- und elternbezogenen Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich.

Im Rahmen der Billigkeitsprüfung haben kindbezogene Verlängerungsgründe das stärkste Gewicht. Vorrangig ist deswegen stets der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat. Damit hat der Gesetzgeber auf den zahlreichen sozialstaatlichen Leistungen und Regelungen aufgebaut, die den Eltern dabei behilflich sein sollen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, insbesondere auf den Anspruch des Kindes auf den Besuch einer Tagespflege. In dem Umfang, in dem das Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine solche Einrichtung besucht oder unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse besuchen könnte, kann sich der betreuende Elternteil also nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung des Kindes berufen.

Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur zu der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung des § 1570 BGB abweichende Auffassungen vertreten werden, die an das frühere Altersphasenmodell anknüpfen und eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein vom Kindesalter abhängig machen, sind diese im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht haltbar.

Soweit die Betreuung des Kindes sichergestellt oder auf andere Weise kindgerecht möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils allerdings auch andere Gründe entgegenstehen, insbesondere der Umstand, dass der ihm verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen kann. Hinzu kommen weitere Gründe nachehelicher Solidarität, etwa ein in der Ehe gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung.

3. Diesen gesetzlichen Vorgaben des neuen Unterhaltsrechts trug die angefochtene Entscheidung nicht hinreichend Rechnung. Das Berufungsgericht hat bei der Bemessung der Erwerbspflicht der Klägerin vorrangig auf das Alter des Kindes abgestellt und nicht hinreichend berücksichtigt, dass es nach Beendigung der Schulzeit bis 16.00 Uhr einen Hort aufsucht und seine Betreuung in dieser Zeit auf andere Weise sichergestellt ist. Konkrete gesundheitliche Einschränkungen, die eine zusätzliche persönliche Betreuung in dieser Zeit erfordern, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt. Ferner hat das Berufungsgericht auch nicht ermittelt, ob die Klägerin als Lehrerin im Falle einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit (26 Wochenstunden) über 16.00 Uhr hinaus arbeiten müsste. Die Billigkeitsabwägung, ob der Aspekt einer überobligationsmäßigen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit und Kindesbetreuung oder durch andere elternbezogene Gründe zu einer eingeschränkten Erwerbsobliegenheit führt, obliegt grundsätzlich dem Tatrichter und kann vom Bundesgerichtshof nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Zwar mag die Entscheidung des Kammergerichts im Ergebnis gerechtfertigt sein. Da es indes an den erforderlichen Feststelllungen und der entsprechenden Billigkeitsabwägung durch das Berufungsgericht fehlt, hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.

4. Die vom Beklagten begehrte Befristung des Betreuungsunterhalts nach § 1578 b BGB scheidet schon deswegen aus, weil § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung eine Sonderregelung für diese Billigkeitsabwägung enthält und insoweit bereits alle Umstände des Einzelfalles abschließend zu berücksichtigen sind.

Das schließt es aber nicht aus, die Höhe des Betreuungsunterhalts in Fällen, in denen keine ehe- oder erziehungsbedingten Nachteile mehr vorliegen, nach Ablauf einer Übergangszeit zu begrenzen. Im Einzelfall kann dann der von einem höheren Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgeleitete Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen auf einen Unterhaltsanspruch nach der eigenen Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten herabgesetzt werden. Diese Voraussetzungen lagen hier indes nicht vor, weshalb der Senat die Entscheidung des Kammergerichts, den Unterhalt nicht zusätzlich zu begrenzen, gebilligt hat.

Urteil vom 18. März 2009 XII ZR 74/08

AG Berlin-Pankow/Weißensee – 20 F 5145/06 – Entscheidung vom 29. August 2007

KG Berlin – 18 UF 160/07 – Entscheidung vom 25. April 2008

Karlsruhe, den 18. März 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

http://www.bundesgerichtshof.de/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Laut Urteil vom 29. August 2007 des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - Abteilung 18 (Richter Ole Watermann?), sollte der Vater eines im November 2001 geborenen Sohnes, der seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort geht, der Mutter, einer verbeamtete Studienrätin, die seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig war, Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € zahlen. 

Der 18. Zivilsenat - Familiensenat beim Berliner Kammergericht (Ernst Ulrich Brüggemann (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter,  Dr. Uta Ehinger (Jg. ?) - Stellvertretende Vorsitzende Richterin, Martina Steuerwald-Schlecht (Jg. 1953) - Richterin am Kammergericht, Klaus Bigge (Jg. 1959) - Richter am Kammergericht) schloss sich offenbar der Auffassung der Vorinstanz an, Vati soll für Mutti zahlen, was die Redakteurin der taz Heide Oestreich zu dem zutreffenden Kommentar veranlasste; "Das Urteil atmet Mütterideologie". 

Doch so wünschen sich das nun mal viele deutsche Mütter, der Mann soll malochen gehen und Geld ranschaffen, während frau sich der libidinösen Mutter-Sohn-Beziehung, der Selbstfindung und diversen Studienreisen auf die Insel Kreta und Lesbos widmen kann. Alice Schwarzer hat jahrzehntelang umsonst agitiert, wenn es ums Geld geht, lassen sich viele Frauen noch immer gerne von Männern aushalten. Studierte Frauen abbonieren zudem die "Emma", so dass auf diesem Weg einiges vom Geld der Männer auch bei Alice Schwarzer und Team ankommt. 

Warum Richter Watermann den Sohn nicht einfach in die Betreuung des Vaters gegeben hat, damit sich die Mutter und Studienrätin voll der Erwerbsarbeit kann, so wie das viele Männer jeden Tag ganz selbstverständlich machen und wie das Clara Zetkin und August Bebel (Die Frau und der Sozialismus) schon vor hundert Jahren forderten, geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht hervor. Würde der Sohn vom Vater betreut werden, hätte die Mutter auch endlich einmal Zeit, einen neuen Mann kennen zu lernen, mit dem sie viele schöne gemeinsame Stunden erleben könnte, anstatt sich, den Sohn und die Gemeinschaft der Gefahr auszusetzen, den Sohn über zu behüten und so womöglich ein kleines gruseliges Monster heranzuziehen, das später am Computer Ballerspiele spielt und sich bei der erst besten Gelegenheit, als Radaubruder oder gar schlimmeres erweist.

 

 


 

 

 

Defizite der Ganztagsschulen schlagen aufs Unterhaltsrecht durch

Väter haften fürs Staatsversagen

KOMMENTAR VON HEIDE OESTREICH

Sind die Ganztagsschulen in Berlin zu schlecht? Das findet offenbar das Kammergericht der Hauptstadt. In einem Unterhaltsstreit urteilte es, die Mutter eines Grundschülers müsse weiter in Teilzeit arbeiten, um ihrem Kind nach der Schule weiter bei den Hausaufgaben helfen zu können - und der Vater deshalb mehr Unterhalt zahlen.

Heide Oestreich ist Redakteurin im Inlandsressort der taz. Foto: taz

Das Urteil atmet Mütterideologie: Die "Fremdbetreuung" bis zum Abend vermöge die elterliche Anteilnahme nicht zu ersetzen, heißt es etwa - eine kurios konservative Ansicht im roten Berlin. Aber zwei andere Aspekte machen dieses Urteil interessant. Zum einen ist die Qualität der Ganztagsschulen, die im Moment entstehen, tatsächlich oft nicht optimal. Die meisten bieten irgendeine Art von Nachmittagsbetreuung an, vor allem Sport und Spiel. Ein Teil der Hausaufgaben und das berühmte "Nacharbeiten" bleiben oft weiter an den Eltern hängen. Das ist nicht Sinn der Sache. Einmal mehr haben nun RichterInnen die Defizite des Ganztagsschulprogramms quasi amtlich festgestellt. Das ist eine Ohrfeige für die gesamte Bildungspolitik.

Zweitens ist interessant, dass der Anlass zu diesem Urteil das neue Unterhaltsrecht ist, das vor einem Jahr in Kraft trat. Es strebt an, dass Mütter wieder voll berufstätig werden, sobald ihr jüngstes Kind drei Jahre alt ist. Ob das im Einzelfall möglich ist, müssen jetzt die Gerichte feststellen. Nun hagelt es quer durch die Republik Urteile, die immer wieder zeigen: Das neue Unterhaltsrecht geht von einem Normalfall aus, den es so nicht gibt.

Beim jetzigen Stand der Ganztagsbetreuung wird die Ausnahme zur Regel erklärt. Denn mancherorts gibt es gar keine Ganztagsplätze, andernorts muss man für sie weite Wege in Kauf nehmen. Die Hoffnung vieler Zahlväter, mit dem neuen Unterhaltsrecht schneller den Geldhahn zudrehen zu können, wird sich deshalb oft nicht erfüllen. Diese Väter zahlen nun für jene Betreuung, die der Staat eigentlich sicherstellen sollte. Der Staat hat sich diesen Druck mit dem neuen Unterhaltsrecht selbst geschaffen - daran werden ihn in Zukunft wohl nicht nur Frauen-, sondern auch Männerverbände erinnern.

19.01.2009

http://www.taz.de/nc/1/debatte/kommentar/artikel/1/vaeter-haften-fuers-staatsversagen&src=PR

 

 


 

 

 

Der Tagesspiegel: 

Berliner Schulen sind so schlecht, dass Eltern nicht Vollzeit arbeiten können 

 

Urteil des Berliner Kammergerichts sorgt für Aufsehen

Berlin (ots) - Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Kammergericht Berlin die Rechte von teilzeitarbeitenden Müttern gestärkt. In einer neuen, bislang unveröffentlichten Entscheidung, die dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe) vorliegt, sprechen die Richter einer Mutter Unterhalt für die Betreuung ihres achtjährigen Sohnes zu und üben harte Kritik an Berliner Schulen und Horten. Der Vater hatte die Mutter zwingen wollen, wieder Vollzeit zu arbeiten, und hatte sich dabei auf das neue Unterhaltsrecht berufen. Das lehnten die Richter mit Verweis auf das Kindeswohl ab. "Kindererziehung besteht nicht nur in der Vermittlung von Kompetenzen", heißt es in dem Urteil vom 8. Januar (Az.: 16 UF 149/08). Kinder dürfen "von ihren Eltern - nicht von Fremdbetreuern - Liebe, Rücksicht, Wärme Zuwendung, Geduld, Anerkennung und nicht zuletzt Förderung erwarten." Der Hort könne das nicht leisten, schreiben die Richter. Harsche Kritik üben die Richter an der Berliner Schulsituation. Es sei gerichtsbekannt, "dass gerade die Grundschulen aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmanagels ... ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen." Die Lehrer würden zunehmend von den Eltern häusliche Nacharbeit mit den Kindern fordern. "weil der Schulstoff nicht mehr angemessen vermittelt werden kann." Das sei mit einer Vollzeitbeschäftigung kaum zu vereinbaren. Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit dem vergangenen Jahr gilt, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mindestens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Betreuungsunterhalt vom Ex verlangen und darf während dieser Zeit zu Hause bleiben. Ist das Kinder älter als drei, ist eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nur dann möglich, wenn der Wegfall des Unterhalts grob unbillig wäre. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich Während viele Gerichte nach dem dritten Lebensjahr eine Vollzeittätigkeit verlangen, sind andere - wie jetzt das Kammergericht - für eine Teilzeitstelle. Die Entscheidung aus Berlin ist noch nicht rechtskräftig.

18.01.2009

 

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon: 030/26009-260

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel

Chef vom Dienst

Thomas Wurster

Telefon: 030-260 09-308

Fax: 030-260 09-622

cvd@tagesspiegel.de

http://www.presseportal.de/pm/2790/1336938/der_tagesspiegel

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie wäre es, man würde nicht erwerbstätige und teilzeitarbeitende Berliner Mütter in den Berliner Grundschulen einsetzen, dann gäbe es erstens an den Grundschulen keine Personalnot mehr und zweitens könnten diese Mütter dann endlich die von ihnen lang ersehnte Vollzeit arbeiten, wüssten mal wie es einem Mann geht, der sich jeden Tag 8 Stunden krumm arbeiten muss und bräuchten drittens nicht Tag und ihre Kinder kaputt zu betreuen..

 

 


 

 

Beschleunigtes Familienverfahren

Fachtagung am 10.10.2007 im Kammergericht Berlin

 

 


 

 

Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

KG Berlin: Untätigkeitsbeschwerde im Umgangsrechtsverfahren

Bei überlanger Verfahrensdauer darf eine Untätigkeitsbeschwerde eingelegt werden, obwohl eine gesetzliche Regelung fehlt.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 23.8.2007 - 16 WF 172/07

 

Grund der Untätigkeitsbeschwerde war, dass das verfahrensführende Gericht, erst ein Jahr nach Einleitung eines Umgangsverfahrens durch den Vater die Mutter anhörte.

Mit der stattgegebenen Untätigkeitsbeschwerde wurde die Vorinstanz (erstinstanzliches Gericht) angewiesen, dem Verfahren seinen Fortgang zu geben.

 

 


 

 

BGH-Entscheidung

Umgangrecht für leiblichen aber nicht rechtlichen Vater

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Umgangsrecht eines nicht verheirateten, jedoch und nicht rechtlichen Vaters gestärkt und ihm zugestanden, auch gegen den Willen der Mutter Umgang mit seinem Kind zu haben. Wenn er in der Vergangenheit Verantwortung für das Kind getragen habe und eine nahe Bezugsperson gewesen sei, müsse ihm ein regelmäßiger Kontakt eingeräumt werden, befanden die Karlsruher Richter. Voraussetzung sei jedoch, dass der Kontakt dem Kindeswohl dient.

Dumm für den Vater nur, dass inzwischen 5 Jahre vergangen sind, seitdem die Mutter im Jahr 1999 den Kontakt zwischen dem Vater und seiner Tochter unterbunden hat.

Zuständig war der 3. Zivilsenat als Senat für Familiensachen des Berliner Kammergerichts. Beschluss vom 23.01.2002

Letztlich ist das ganze Gerichtsverfahren eine einzige Staatliche Posse, die den Vater in die Situation eines Michael Kohlhaas zu bringen scheint, gewonnen und doch verloren. Armes Deutschland, dass mit einem solchen Gesetzgeber gestraft ist.

 

 

Beschluss des BGH vom 09.Februar 2005

XII. Zivilsenat des BGH

Vorsitzende Richterin Dr. Hahne

Richter Sprick

Richter Weber-Monecke,

Richter Prof. Dr. Wagenitz

Richter Dose

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Das BGH Urteil ist von der Zeitung "Die Welt" missverständlich wiedergegeben worden. Allerdings ist der BGH daran nicht ganz unschuldig, den für Leute die sich mit dem Thema auskennen, ist der Fall nicht klar genug geschildert. Man kann daran sehen, dass auch Richter am Bundesgerichtshof sich nicht  immer so klar ausdrücken, dass sie auch von Journalisten verstanden werden. Juristen und Journalisten, fängt zwar beides mit J an, aber da schienen die Ähnlichkeiten auch schon aufzuhören

 

Nichtverheiratete Väter haben seit dem 1. Juli 1998 ein gesetzliches Umgangsrecht, was ganz sicher 43 Jahre nach dem schmählichen Untergang des pathologisch mütterkultischen NS-Regimes schon beschämend genug ist und zeigt, wes Geistes Kind bis 1998 in Deutschland Gesetzestexte geschrieben und beschlossen hat.

Der BGH hat hier jedoch in einem Fall geurteilt, wo der Mann gar nicht als gesetzlicher Vater feststand, von daher auch bisher kein Umgangsrecht hatte, da er rechtlich als nicht verwandt mit dem Kind galt.

 

Der klagende biologische Vater hat jetzt einen Erfolg errungen. Die Sache geht zurück ans Berliner Kammergericht und wird wohl vorerst enden wie die Geschichte vom Michael Kohlhaas, gewonnen und doch verloren in den Mühlen staatlicher männerfeindlicher Justizpolitik. Infolge des eingetretenen Zeitablaufes, seit Mai 1999 hat die Mutter den Kontakt zwischen Vater und Tochter offenbar unterbunden, wird das Kammergericht in seiner unendlichen Weisheit wohl schlussfolgern, dass nun ein erzwungener Umgang zwischen Vater und der nun neunjährigen Tochter nicht dem Kindeswohl dienen würde, was zur erneuten Abweisung des Vaters führen würde. Dem Vater bleibt dann noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht und so dieses schlafen sollte, noch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo Deutschland ein weiteres Mal mehr wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt werden dürfte.

 

02.04.2005

 


 

 

Zum unbegleiteten Umgang des Vaters mit seiner noch kleinen geborenen Tochter trotz - insbesondere auf eine Alkoholerkrankung des Vaters gestützter - Bedenken der Mutter.

 

 

Kammergericht Berlin, 17. ZS, Beschluss vom 30.3.2001 - 17 WF 45/01

veröffentlicht in: "FamRZ" 2002, Heft 6

 

 


 

 

 

Begleiter Umgang des Vaters mit seinem (13) Jahre alten Sohn trotz dessen nachhaltiger Ablehnung

Kammergericht Berlin, 13. Familiensenat - Beschluss v. 21.7.2000 - 13 UF 9842/99

 

veröffentlicht in: 

"FamRZ", 6/2001, S. 368-369

"Das Jugendamt", 5/2003, S. 263

"Kammergerichts Report", 12/2001

 

 

 

Vaeternotruf.de: 

Auf den ersten Blick ein paradoxes Urteil. Warum soll ein 13 jähriger Sohn gegen seinen Willen Umgang mit seinem Vater haben. Das Kammergericht urteilt hier in zuzustimmender Weise, dass dem Sohn die Chance gegeben werden muss, im Rahmen eines sozialpädagogisch begleiteten Umgangs reale Erfahrungen mit seinem Vater machen zu können.

 

Nachfolgend einige Hintergrundinformationen zum vorliegenden Fall, eine Information des Arbeitskreises Eltern für Kinder:

 

Ein Vater kämpft um die Umgangspflicht mit seinem Sohn

 

 

Ein Vater kämpft jahrelang um die Umgangspflicht mit seinem Sohn, um gelebte und erlebte Nähe. Seine Versuche dieses Ziel zu erreichen, scheitern. So gibt er dann eines Tages erschöpft und mutlos auf.

Er lernt eine Frau kennen. Sie ist der kämpferische, mutige und abgeklärte Typ der Zweitfrau. Sie erinnert ihn an seine Pflichten dem eigenen Sohn gegenüber. Es wird ein neues Verfahren beim Familiengericht eingeleitet.

 

Die Familienrichterin, des immer stärker werdenden Typs nicht Recht zu sprechen, ... gibt ein Gutachten in Auftrag bei dem Dipl.-Psychologen Dr. Michael Wiedemann. Dieser empfiehlt, ohne Vater und Sohn gemeinsam erlebt zu haben, Umgangsausschluß. Damit genau das was Frau Familienrichterin benötigte, sie entscheidet unter der Geschäfts-Nummer: 163 F 15740/98 (AG Tempelhof) auf Umgangsausschluß.

 

Der Vater, ohne anwaltlichen Rat und Beistand, ruft mit Beschwerde das Kammergericht Berlin an. Das Kammergericht greift regulierend ein. Es beauftragt den bisherigen Gutachter, den Dipl.-Psychologen Dr. Michael Wiedemann, mit einem Ergänzungsgutachten. Um eine ordnungsgemäße Erstellung zu ermöglichen trifft das Kammergericht unter der Geschäfts-Nummer: 13 UF 9842/99 am 24.03.2000 folgende Entscheidung:

 

 

Kammergericht Berlin

 

Herrn Rechtsanwalt

......

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt !

In Sachen

mdj. B. ...............................

ist der Sachverständige zur Erfüllung seines Gutachtensauftrages darauf angewiesen, eine Verhaltensbeobachtung Vater - Kind. durchzuführen. Die Mutter wird daher aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Gutachtensauftrag erfüllt werden kann. Dazu ist es erforderlich, dass B. .... dem Vater begegnet.

Sollte dies durch die Unterstützung der Kindesmutter nicht zu erreichen sein, wird der Senat zu erwägen haben, für B. ...........insoweit eine Betreuung einleiten zu lassen.

 

Hochachtungsvoll

Frymuth-Brumby

Richterin am Kammergericht

 

 

Es gibt eine Begegnung Vater-Sohn in Anwesenheit des Sachverständigen. Der Sachverständige berichtigt nunmehr sein Gutachten. Er empfiehlt Umgang zwischen Vater und Sohn. Das Kammergericht kommt zu folgender Entscheidung:

 

 

Kammergericht

 

Beschluss

Vom 21.07.2000

13 UF 9842/99

 

In der Familiensache

betreffend des minderjährigen B........geb. am........1987

wohnhaft bei der Mutter

.................

hat der 13. Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Kammergericht Hochgräber und der Richterinnen am Kammergericht Scheer und Freymuth-Brumby am 21. Juli 2000

b e s c h l o s s e n :

Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluß des Amtsgerichts Tempelhof- Kreuzberg

(Familiengericht) vom 15.November 1999 geändert :

Der Vater ist zum Umgang mit B. ..........berechtigt.

Der Umgang soll zunächst in betreuter Form stattfinden, und zwar

bei der........................... Berlin.

Der betreute Umgang soll jeweils an jedem zweiten Freitag des Monats

für zwei Zeitstunden zwischen 17 und 19 Uhr stattfinden.

Beide Eltern sind verpflichtet , sich umgehend mit der Betreuungsstelle

in Verbindung zu setzen, damit der Umgang im September 2000 beginnen

kann.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert beträgt 5.000,- DM.

 

G r ü n d e :

 

Durch den angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht den Antrag des Vaters auf eine Umgangsregelung mit B. ......... nach Einholung eines psychologischen Gutachtens des Sachverständigen Diplompsychologe Dr. Michael Wiedemann und nach persönlicher Anhörung der Eltern und von B. ........ abgelehnt.

Auf die nach § 621 e ZPO zulässige befristete Beschwerde des Vaters, der die Mutter entgegengetreten ist, hat der Senat die Eltern und sodann - in Abwesenheit der Eltern - B. ....... im Termin vom 25.Januar 2000 angehört. B. .......hat auch hier, wie schon vor dem Familiengericht, nachdrücklich erklärt, er wolle keinen Kontakt mit seinem Vater, den er "nicht brauche". Hiermit ist das Recht und die Pflicht des Vaters auf Umgang mit seinem Kinde jedoch nicht abzutun (§ 1684 Abs. 1 BGB).

Nachdem der Vater in seiner Anhörung vor dem Senat erklärt hat, er sein nunmehr bereit, durch Einhaltung der Gesprächstermine mit dem Sachverständigen an der Begutachtung mitzuwirken, hat der Senat die Einholung eines ergänzenden Gutachtens des bereits im ersten Rechtszug beauftragten Sachverständigen Dr. Wiedemann beschlossen. Der Sachverständige sollte nach seinem Ermessen B. ........ zu den Gesprächsterminen mit dem Vater hinzuziehen.

Der Sachverständige ist in seinem ergänzenden psychologischen Gutachten vom 20. Mai 2000, zu dem die Eltern Gelegenheit zur Stellungnahme hatten und auf das Bezug genommen wird, zu dem Ergebnis gekommen, dass trotz der weiterhin von B. ........bekräftigten Ablehnung eines Umganges mit seinem Vater beiden diese Kontakte miteinander ermöglicht werden sollten. Der Sachverständige schlägt hierfür eine Probezeit von beispielsweise sechs Monaten und Kontakte einmal monatlich von etwa zwei bis drei Stunden vor.

Auch der Senat ist der Ansicht, dass B. .......und der Vater wieder an einen gegenseitigen Kontakt herangeführt werden sollten.

 

Obwohl B. ......... sich auch bei der vom Sachverständigen arrangierten Begegnung mit dem Vater diesem gegenüber desinteressiert und teilnahmslos gezeigt hat und ihm der Wunsch des Vaters, mit ihm über einen persönlichen Umgang wieder einen Kontakt aufzubauen, offenbar gleichgültig ist, ist der Senat doch davon überzeugt, dass B. ......... zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung zu seinem Besten noch nicht befähigt ist. Weder kann B. ....... die Bedeutung des Umganges für seine Entwicklung erkennen noch die Folgen seiner hartnäckigen Ablehnung abschätzen. Gerade um zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung kommen zu können, muss B. .......die Möglichkeit haben, seinen Vater wieder zu begegnen und den Versuch zu machen, einen Kontakt wieder herzustellen. Dies soll, auch mit Rücksicht auf den Entwicklungsstand von B. ......, der gerade 13 Jahre alt geworden ist und demnächst auf das Gymnasium kommen wird, in behutsamer Form, aber regelmäßig, versucht werden. Der Umgang soll deshalb durch eine neutrale Person begleitet und regelmäßig einmal im Monat für zwei bis drei Stunden stattfinden. Da die Verunsicherung sowohl auf der Seite des Vaters wie auf Seiten von B. ........ im Verhältnis zu einander groß ist, wird der betreute Umgang Beiden am ehesten die Möglichkeit geben, sich einander wieder zu nähern, um möglichst eine für die Entwicklung B. ........ förderliche Vater-Kind-Beziehung wieder aufzubauen. Hierfür ist es erforderlich, einen festen Rahmen vorzugeben, indem sich beide sicher und B. ....allmählich gelöst begegnen können. Für das Gelingen der Umgangsregelung und für einen späteren Ausbau derselben wäre es wünschenswert und von unterstützender Bedeutung, dass der Vater, wozu er sich offenbar gegenüber dem Sachverständigen auch bereiterklärt hat, eine eigene Therapie beginnt.

 

Der Senat behält sich vor, begründete Alternativvorschläge für die festgelegte Zeit gegebenenfalls zu prüfen.

 

Die Nebenentscheidungen beruhen auf § 131 Abs. 3 KostO, § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG, § 30 KostO.

 

Hochgräber Scheer Freymuth-Brumby

 

 

 

Damit ist alles geregelt, der Umgang zwischen Vater und Sohn kann beginnen, wenn es nicht die "Kindesmutter" geben würde, der gerichtliche Entscheidungen gleichgültig sind. Denn einen Umgang hat es bisher nicht gegeben. Die "Kindesmutter" verweigert jeden Kontakt mit der vom Kammergericht beauftragten Betreuungsstelle, wie auch mit dem Kindesvater. Sie kommt einfach nicht mit dem Sohn zu den vom Kammergericht bindend vorgegebenen Terminen.

Inzwischen wurde durch den Vater beim Familiengericht um Hilfe nachgesucht, denn zuständig für die Umsetzung des Beschlusses des Kammergerichts ist das Familiengericht. Da ist nun wieder die Familienrichterin zuständig, die zuvor auf Umgangsausschluß entschieden hat. Dieser bleibt ihrer Aufgabe, ihrer selbst gestellten Mission treu, den Umgang zwischen Vater und Sohn weiter zu verhindern. Sie bleibt einfach untätig, sie stellt sich tot. Selbst der Hinweis auf die Entscheidung des BGH XII ZB 88/92 (veröffentlicht bei http://home.t-online.de/home/Orbation/index.htm), die bindend vorgibt, Richter müssen entscheiden, müssen Gesetze und gerichtliche Entscheidungen durchsetzen, sie dürfen nicht untätig bleiben, war bisher erfolglos.

So hat nun der Vater inzwischen nach § 26 DRiG (Deutsches Richtergesetz) beim Präsidenten des Amtsgerichts Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Familienrichterin erhoben, weil diese nicht unverzüglich und nicht ordnungemäß ihre Dienstgeschäfte verrichtet. Dieses kann und darf gerügt werden, es unterliegt auch der Dienstaufsicht.

Die Reaktion ist, der Direktor des Amtsgerichts hat sich schriftlich gemeldet mit der Aussage "Richter sind unabhängig, keiner Dienstaufsicht unterworfen, er will aber dem Herrn Präsidenten des Amtsgerichts nicht vorgreifen". Der Herr Präsident des Amtsgerichts hat sich bisher nicht gemeldet, auch er hält es offenbar für richtig in Untätigkeit zu verharren.

 

Inzwischen hat der Vater das Kammergericht verständigt, wie Seitens der "Kindesmutter" aber auch der zuständigen Familienrichterin, mit dem rechtskräftigen Beschluß des Kammergerichts umgegangen wird. Eine Antwort des Kammergerichts steht noch aus.

 

 

Was sind im konkreten Falle die Aufgaben der Familienrichterin ?

Sie hat den Beschluß des Kammergerichts durchzusetzen, auch wenn er ihr persönlich mißfallen sollte. Sie kann Zwangsgeld festsetzen. Sie kann in das Aufenthaltsbestimmungsrecht eingreifen, sie kann einen Umgangspfleger bestellen. Sie hat weitere Möglichkeiten. 

 

 


 

 

KG - ZPO § 90, § 157

(17. ZS - FamS -, Beschluß v. 19.4.2001 - 17 WF 118/01)

1. Jede Partei kann sich, wenn kein Anwaltsprozeß vorliegt (hier: isoliertes familiengerichtliches Verfahren), eines Beistandes auch neben einem Anwalt bedienen.

2. Beschränkungen ergeben sich insoweit nur aus § 157 ZPO.

(Leitsätze der Redaktion)

Gründe:

Die Beschwerde der Mutter ist unbegründet.

Auch das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Entscheidung. Allerdings richtet sich die Möglichkeit der Parteien, sich eines Beistandes zu bedienen, im vorliegenden Fall nicht nach § 13 FGG, sondern unmittelbar nach der ZPO (vgl. § 621a I S. 2 ZPO). In der Sache ändert sich hierdurch aber an der zutreffenden Beurteilung des AmtsG nichts. Nach § 90 I ZPO kann sich eine Partei, sofern kein Anwaltsprozeß vorliegt, eines Beistandes bedienen. Wenn auch der Gesetzeszweck und die Systematik dafür sprechen, daß hiermit die Befugnis geregelt werden soll, sich anstelle eines Anwaltes eines Beistandes zu bedienen, so ist dieses Parteirecht jedoch nicht hierauf beschränkt, vielmehr kann sich eine Partei auch neben einem Anwalt eines Beistandes bedienen (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 90 Rz. 1). Einer besonderen Zulassung als Beistand in dem Verfahren bedarf es nicht.

Beschränkungen ergeben sich insoweit nur aus § 157 ZPO. Hiernach ist eine Person als Beistand (von Gesetzes wegen) ausgeschlossen, wenn sie, ohne durch die Justizverwaltung als Rechtsbeistand zugelassen zu sein, geschäftsmäßig - nicht notwendigerweise gewerbsmäßig - die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten vor Gericht betreibt.

Hierfür hat die Beschwerdeführerin nichts Hinreichendes vorgetragen. Zwar kann davon ausgegangen werden, daß der Beistand des Vaters aufgrund seines Auftretens in der interessierten Öffentlichkeit in einer Vielzahl von Fällen Kontakt zu in gerichtlichen Streitigkeiten befindlichen Personen hat; daß er aber in anderen Fällen als dem vorliegenden auch vor Gericht als Beistand oder Bevollmächtigter auftritt oder aufgetreten ist, ist nicht behauptet und auch nicht gerichtsbekannt.

Besteht aber ein prozessuales Recht auf einen nicht nach § 157 I ZPO ausgeschlossenen Beistand, so ist insoweit auch das Gebot der Nichtöffentlichkeit familiengerichtlicher Verfahren nicht tangiert (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, § 170 GVG Rz. 2). Das Gericht hat nur die Möglichkeit, einen Beistand nach § 157 II ZPO von weiterem Vortrag auszuschließen, um einen sachgerechten Gang der Verhandlung zu gewährleisten. Nach dem Beschwerdevorbringen bestehen aber lediglich Bedenken gegen die Persönlichkeit des Beistandes; die Verhandlung selbst störende Handlungen sind nicht behauptet. Soweit die Beschwerdeführerin aus dem Umstand, daß der Beistand in den Verhandlungen nicht hervorgetreten sei, ableitet, hieraus ergebe sich die fehlende Notwendigkeit eines Beistandes, verkennt sie, daß das Recht einer Partei, zu Verhandlungen mit einem Beistand zu erscheinen, nicht von einer Notwendigkeit abhängt.

Die prozessualen Befugnisse des Gerichts sind auf das Verfahren beschränkt; der abschließenden Begründung des AmtsG, daß weder eine Befugnis noch eine Möglichkeit zu einer Einflußnahme darauf bestehe, welchen Einflüssen sich ein Verfahrensbeteiligter aussetzt, ist deshalb nichts hinzuzufügen.

 

(Mitgeteilt von Dipl.-Päd. H. Schmeil, Berlin)

Fundstelle:

FamRZ 2001, 1619

 

 


 

 

 

 

Umgangsrecht

 

Abschrift

 

Kammergericht

Beschluss

 

Geschäftsnummer: 17 WF 45/01

161 F 4863/99 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

In der Familiensache

betr. das Kind ????????????????????? , geboren am ??????????? .1998, wohnhaft bei der Kindesmutter,

Kindesmutter: ??????? ???????????

??????????? , ????? Berlin

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Axel Huep,

Kaiserdamm 26, 14057 Berlin,

Kindesvater: ??????? ???????????

??????????? , ????? Berlin

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Boris Strasser und Christian Zemlok, Kurfürstendamm 167/168, 10707 Berlin,

Verfahrenspflegerin: Geertje Doering, c/o Kinderbüro, Verfahrens- und Umgangspflegschaften für Kinder und Jugendliche, Scharnweberstraße 33, 10247 Berlin,

 

hat der 17. Zivilsenat des Kammergerichts - Senat für Familiensachen - durch die Vorsitzende Richterin am Kammergericht Henze, den Richter am Kammergericht Becker und die Richterin am Kammergericht Krüger am 30. März 2001 beschlossen:

Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 12. Februar 2001 dahingehend geändert, dass der Vater ab Montag, den 4. Juni 2001, verpflichtet und berechtigt ist, mit dem Kind einmal wöchentlich jeweils montags in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr ohne Beisein der Mutter oder anderer Personen zusammen zu sein.

Die weitergehende Beschwerde der Mutter wird zurückgewiesen.

Die Mutter hat dem Vater die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Beschwerdewert wird auf 1.500 DM festgesetzt.

 

Gründe:

Mit Beschluss vom 12. Februar 2001 hat das Amtsgericht - im Wege erneuter vorläufiger Anordnung - das bis dahin durch vorläufige Anordnung vom 24. Februar 2000 geregelte Umgangsrecht des Vaters hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Ausgestaltung neu geregelt, weil der bis dahin praktizierte - betreute - Umgang nicht mehr wie bisher in der Beratungs- und Betreuungsstelle des DRK durchgeführt werden konnte. Zugleich hat es für die Zeit ab April 2001 unbetreuten Umgang zugelassen und - durch weiteren Beschluss vom 12. Februar 2001 - für das Kind eine Verfahrenspflegerin bestellt.

Mit ihrer (nur) gegen die vorläufige Anordnung vom 12. Februar 2001 gerichteten Beschwerde begehrt die Mutter die Aufhebung dieses Beschlusses, hilfsweise die Sicherstellung eines weiterhin betreuten Umgangs für die Zeit bis einschließlich Juni 2001.

Zur Begründung verweist sie auf die - ihrer Auffassung nach weiterhin unbewältigte und chronische - Alkoholkrankheit des Vaters, seinen daraus resultierenden Eifersuchtswahn und seine ebenfalls daraus resultierende Neigung zu aggressivem Verhalten, was ihrer Auffassung nach sogar den zeitweiligen - mindestens einjährigen - Ausschluss des Umgangsrechts bedinge, jedenfalls aber einem unbetreuten Umgang mit ????? entgegenstehe.

Die Beschwerde ist gemäß § 19 FGG zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.

Nach dem seit 1. Juli 1998, geltenden § 1684 Abs. 1 BGB hat jedes - eheliche wie nichteheliche Kind das Recht auf Umgang mit beiden Eltern; damit korrespondiert das Recht und die Pflicht der Eltern, einerseits diesen Umgang auszuüben (§ 1684 Abs. 1 2. Halbsatz BGB), andererseits ihn nicht zu behindern (§ 1684 Abs. 2 BGB). Anders als nach dem bis zum 30. Juni 1998 geltenden Recht handelt es sich somit nicht um ein durch gerichtliche Entscheidung erst zu begründendes Recht des mit der Mutter des Kindes nie verheiratet gewesenen Vaters (vgl. § 1711 Abs. 2 BGB a.F.), sondern um ein originäres Recht, das durch familiengerichtliche Entscheidung nur eingeschränkt werden kann, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB); ein Ausschluss auf längere Zeit kann nur erfolgen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre (§ 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB).

Unter den vorgenannten Gesichtspunkten geht der Senat - ebenso wie das Amtsgericht - davon aus, dass die Fortführung des begründenden - bislang betreuten - Umgangskontaktes zwischen Vater und Tochter grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht und daher nur wegen der zum Jahresende 2000 erfolgten Schließung der Betreuungseinrichtung des DRK einer neuen - zeitlichen und örtlichen - Regelung bedarf. Hinsichtlich Art und Umfang kann dabei an die schon bisher bestehende Regelung angeknüpft werden, die den besonderen Umständen des Falles - insbesondere dem geringen Alter des Kindes und den Umstand, dass Vater und Tochter bislang nur beschränkten Kontakt miteinander hatten - Rechnung trägt.

Anhaltspunkte, die eine Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangs rechtfertigen, insbesondere eine Gefährdung des Kindeswohls belegen, vermag der Senat - ebenso wie das Amtsgericht - nicht zu erkennen. Es schließt sich daher den auch insoweit zutreffenden Ausführungen in dem angegriffenen Beschluss an. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass auch die Kindesmutter selbst noch im September 2000 in der nach dem Klinikaufenthalt des Vaters anstehenden Wiederaufnahme des betreuten Umgangs eine Gefährdung des Kindeswohls offensichtlich nicht gesehen, sich vielmehr sowohl gegenüber dem Jugendamt als auch gegenüber dem Gericht hiermit grundsätzlich einverstanden erklärt hat. Gründe, die ihren im Januar 2001 offenkundig gewordenen Meinungsumschwung verständlich oder zumindest nachvollziehbar machen, - insbesondere besondere Vorkommnisse anlässlich der wenigen, im Dezember 2000 durchgeführten Besuchskontakte - sind weder der Niederschrift über den Anhörungstermin am 16. Januar 2001 noch dem seinerzeit von ihr eingereichten Schriftsatz vom 12. Januar 2001 z u entnehmen und sind auch seitens der den Umgang begleitenden Mitarbeiterin des Bezirksamts Zehlendorf nicht angezeigt worden.

Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Beurteilung; denn es enthält weder neue Tatsachen noch weitere Gesichtspunkte, die nicht schon im Rahmen der vorläufigen Anordnung vom 12. Februar 2001 Berücksichtigung gefunden hätten. Das anhaltend fehlende Vertrauen der Mutter in die Fähigkeit des Vaters, seine Alkoholkrankheit mit Hilfe anderer endgültig zu bewältigen, und die nach ihrer Einschätzung latent bestehende Gefahr eines unkontrollierten Aggressionsausbruches belegen - wie schon das Amtsgericht ausgeführt hat - keine Kindeswohlgefährdung, noch rechtfertigt es das jetzt in der Beschwerdeschrift herausgestellte Verlangen der Mutter, wonach der Vater vor einer erneuten Kontaktaufnahme mit ????? seine Alkoholabstinenz unter Beweis zu stellen habe. Dessen ungeachtet wird sich der Vater vor Augen halten müssen, dass Art und Umfang des Kontaktes zu seiner Tochter weiterhin ganz entscheidend von seinem eigenen Verhalten - zu dem auch die Bewältigung der Alkoholproblematik gehört - abhängt, und dass dieses Verhalten auch zukünftig weiterhin einer Bewertung unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls bzw. der Kindeswohlgefährdung unterliegt, und somit nicht nur für den Fortbestand der mit der Beschwerde angegriffenen - vorläufigen - Umgangsregelung, sondern auch für die vom Amtsgericht noch zu treffende endgültige Entscheidung von nicht unerheblicher Bedeutung sein wird.

Auch wenn nach alledem die angegriffene Entscheidung keinen Bedenken begegnet, ist es im Hinblick darauf, dass der Umgang bisher nicht in dem festgelegten Umfang praktiziert worden insbesondere in den letzten zwei Monaten von der Mutter verweigert worden - ist, geboten, den Zeitpunkt für den Beginn des unbetreuten Umgangs in Abänderung des angegriffenen Beschlusses auf den ersten im Monat Juni 2001 anstehenden Umgangstermin festzulegen. Der Senat geht davon aus, dass nach Durchführung der bis dahin noch anstehenden Umgangstermine der persönliche Kontakt zwischen Vater und Tochter sich soweit verfestigt hat, dass dann ein unbetreuter Umgang stattfinden kann.

Die Entscheidung ist nach Auffassung des Senats gemäß § 131 KostO gerichtsgebührenfrei. Die Verpflichtung zur Erstattung der außergerichtlichen Auslagen ergibt sich - da das Rechtsmittel im wesentlichen unbegründet ist -aus § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG. Soweit eine Abänderung erfolgt ist, beruht dies auf der zeitweiligen Kontaktverweigerung seitens der Mutter, die nunmehr erneut eine Wiederanbahnungsphase des Kontaktes zwischen Vater und Tochter - und damit auch eine Verlängerung des zunächst (nur) betreuten Umgangs - erforderlich macht. Die Wertfestsetzung beruht auf § 30 Abs. 2 KostO.

 

Henze Becker Krüger

 

 

 


 

 

Umgangsrecht - Vorläufige Anordnung wegen Gefahr der  Entfremdung

Gewährung eines Umgangsrechts gegen den Willen des Elternteils, bei dem das Kind lebt; Erforderlichkeit der schnellstmöglichen Gewährleistung des Umgangs zur Vermeidung einer Entfremdung durch zu lange Trennung

§ 1684 BGB

Das Umgangsrecht umfasst die Pflicht der Eltern, einerseits diesen Umgang auszuüben und andererseits, ihn nicht zu behindern.

Die Gefahr einer Entfremdung aufgrund zu langer Verweigerung des Umgangs durch einen Elternteil kann es erforderlich machen, im Verfahren der vorläufigen Anordnung ein Umgangsrecht einzuräumen, ohne vorher alle Beweismittel ausgeschöpft zu haben. (Ls. d. Red.)

KG Berlin, Beschl. vom 23.01.2001 - 17 UF 9988/00

 

ausführlich veröffentlicht in: "Das Jugendamt", Heft 4 April 2001, S. 204-205

 

 

Umgangsrecht

1. Das Recht des Kindes auf Umgang mit dem anderen Elternteil hat Vorrang vor den Befindlichkeiten des Elternteils. mit dem es ständig zusammen lebt.

2. Ein Ausschluß des Umgangsrechts kann nur bei konkreter Gefährdung des Kindeswohls erfolgen.

 

Beschluß des Kammergerichts vom 23.1.2001 - 17 UF 9988/00

 

abgedruckt in: "FamRZ", 2001, H 17., S. 1163-1164

 

 

 


 

 

 

Der ideologisch motivierte Entzug des elterlichen Sorgerechts in der Zeit des Nationalsozialismus

Miriam Liebler-Fechner

Reihe: Juristische Schriftenreihe

Bd. 159, 2001, 312 S., ISBN 3-8258-5366-7

 

VI. AG Berlin-Lichterfelde, Beschluß vom 15. April 1935 [FN 775]: Kommunistische und atheistische Erziehung

a) Dem Gericht lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor: Der kommunistische Vater eines siebenjährigen Sohnes gehörte bis 1932 der KPD an. Auch nach 1932 hat er sich im kommunistischen Sinne betätigt, so daß er von der Geheimen Staatspolizei verhaftet und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bei der Anhörung hat der Vater erklärt, daß er Dissident sei und seinen Sohn nicht habe taufen lassen.

Das Amtsgericht entzog dem Vater das Sorgerecht gem. § 1666 I BGB mit der Begründung, eine kommunistische Erziehung stelle einen Mißbrauch gem. §1666 I BGB dar. Der Grundsatz, daß deutsche Kinder im nationalsozialistischen Sinne zu erziehen seien, bedeute nicht nur, daß deutsche Kinder in der deutschen Sprache und in deutschen Umgangsformen unterwiesen werden müssen, Hauptziel der deutschen Erziehung sei vielmehr, diese auch mit den Grundfragen der deutschen Geschichte vertraut zu machen, in ihnen ein unverrückbares Vaterlandsgefühl zu wecken und sie an deutsche Sitten und Anschauungen zu gewöhnen. Eine politische Gesinnung wie die kommunistische, welche die Weltrevolution auf ihre Fahnen geschrieben habe und die bestehenden Grundlagen nationalgegliederter Staaten erschüttern wolle, sei nicht geeignet, deutschen Kindern eine Erziehung im deutschen Sinne zu geben.

Das Gericht nahm einen weiteren schweren Verstoß gegen die Erziehungspflichten an, indem der Vater seinen Sohn nicht taufen ließ, da es als allgemeiner Grundsatz gelte, daß der Gewalthaber nicht das Recht habe, das Kind ohne jede religiöse Anweisung und Erziehung zu lassen.

Eine dringende Gefährdung für das Kindes wohl liege vor, da das Kind, das bereits von seinem Vater in Folge dessen kommunistischer Anschauung in sittlich gefährdender Weise erzogen wurde, im Zusammensein mit dem Vater nach dessen Rückkehr aus der Strafhaft in staatsfeindlicher Weise und somit zu seinem Nachteile beeinflußt und erzogen werde:

"Die Gefahr wird heraufbeschworen, daß das Kind seinem Vaterland entfremdet wird und ihm sogar feindlich gegenübertritt. "

Zur Abwendung dieser Gefahr hielt das Gericht den Entzug des Sorgerechts für geeignet und erforderlich.

b) Das Gericht konkretisierte in seiner Entscheidung die Hauptziele der deutschen Erziehung:

"Die Kinder sind mit den Grundfragen der deutschen Geschichte vertraut zu machen, in ihnen ist ein unverrückbares Vaterlandsgefühl zu wecken und sie sind an deutsche Sitten und Anschauungen zu gewöhnen."

Obwohl die Erziehungsziele bereits 1933 von der Rechtsliteratur formuliert worden waren [FN 776], ist der vorliegende Beschluß der erste veröffentlichte, in dem diese Forderungen von einem Vormundschaftsrichter derart präzise umgesetzt wurden. Das Gericht vertrat die Ansicht, daß die Erziehung in staatsfeindlicher Weise das Kind zu seinem eigenen Nachteil beeinflussen werde. Die "Entfremdung vom Vaterland" wurde jedoch als. eine für beide Seiten - Kind und Volksgemeinschaft - negative Entwicklung erkannt. Mit der geäußerten Befürchtung, das Kind werde dem Vaterland einst feindlich gegenübertreten, subsumierte das Gericht unter dem Tatbestandsmerkmal der Gefährdung des Kindeswohls auch das Interesse des Staates. Auf diese Weise gaben die Richter der Vorschrift des § 1666 I BGB einen Schutzzweck, der vom Wortlaut der Norm zweifelsfrei nicht gedeckt war. Die Vorschrift stellte nämlich allein auf das "körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes" ab und erwähnte Drittinteressen - weder elterliche noch staatliche - mit keinem Wort.

Beachtlich ist die historische Komponente des Urteils: Der Senat zitierte in einem Beschluß teilweise die vom Kammergericht in seinen Entscheidungen vom 31. März 1911 [FN 777] und 27. April 1917 [FN 778] vertretene Auffassung. Das Gericht hatte bereits damals argumentiert, daß das Kind in den Sitten und Anschauungen des deutschen Volkes aufwachsen müsse und hatte in der Möglichkeit, "daß das Kind seinem Vaterland entfremdet wird und ihm sogar feindlich gegenübertritt" schon 1917 eine Gefährdung des Kindeswohls erkannt. In seinen Erörterungen zu der Entscheidung vom 27. April 1917 hatte v. Lilienthal befürchtet, daß die Argumentation des Gerichts lediglich darauf abziele, eine "linientreue Erziehung" des Kindes sicherzustellen [FN 779].

---------------------------------------------------

775 ZblJJ 27, 1936, 232.

 

773 ZblJJ 27, 1936, 309 f.

 

774 Vgl. Hirsch, Entzug und Beschränkung des elterlichen Sorgerechts, 59.

 

776 Vgl. §41, §51.

 

777 Fn. 207.

 

778 Fn.212.

 

779 Lilienthal, Fürsorgeerziehung und Politik, DStrZ 1917, (251) 253.

 

 

 


 

 

Gerichte nach 1945 Als Berlins Justiz sich spaltete

Noch 1949 hatte ganz Berlin gemeinsame Gerichte - trotz Kaltem Krieg und Berlinblockade. Doch dann kam es zu einem Eklat zwischen Ost- und West. Ernst Reuss

Trotz des Kalten Krieges und der Berlinblockade existierte bis 4. Februar 1949 erstaunlicherweise immer noch eine einheitliche Berliner Justiz. Grund dafür war auch, dass die zuerst allein zuständigen neuen Machthaber aus der Sowjetunion die Stellen der Gerichtsvorstände nicht mit linientreuen Kommunisten, sondern mit Antifaschisten aus dem eher bürgerlichen Lager besetzt hatten. Nazis hatten Berufsverbot.

...

Die Spaltung der Berliner Justiz war mit dem Auseinanderdriften der einstigen Alliierten mit ihren verschiedenen Wirtschaftssystemen und Währungen wohl unvermeidbar. Da erste Volksrichter in Ost-Berlin bereits kurz nach der Justizspaltung im Februar 1949 eingesetzt wurden, konnte es dort bereits bald zu einigen Entlassungen von „politisch zweifelhaften“ Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Angestellten kommen. Dabei traf es sogar Richter, die SED-Mitglieder waren und schon vor dem Zweiten Weltkrieg Mitglieder der KP gewesen waren. Ein Grund für solche Entlassungen konnte schon die westliche Kriegsgefangenenschaft, ein Wohnsitz in West-Berlin und die Nichtmitgliedschaft beim FDGB sein. Der Ost-Berliner Kammergerichtspräsident Dr. Hans Freund wurde bereits 1950 Opfer einer derartigen Überprüfung und entlassen. Er flüchtete ebenfalls in den Westen, da er sich durch den wiederaufflammenden Antisemitismus als Jude politisch verfolgt fühlte. In West-Berlin hatte er als ehemaliges SED-Mitglied und Abgeordneter der provisorischen Volkskammer der DDR jedoch größte Schwierigkeiten, Fuß zu fassen.

Im Ostteil gab es fast durchgehend Volksrichter

Während in West-Berlin die in der Nazizeit tätigen Richter nach und nach wieder in ihre Ämter kamen, waren die neuen Richter in Ost-Berlin fast durchgängig Volksrichter. Also Richter ohne Universitätsabschluss, die besonders geschult wurden und als linientreu galten. Bewerbungen zur Volksrichterschule waren durch Vermittlung einer politischen Partei, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes oder des Frauenausschusses einzureichen.

https://www.tagesspiegel.de/wissen/gerichte-nach-1945-als-berlins-justiz-sich-spaltete/23924386.html

 

 

 


 

 

Von Andreas Herbst 24.04.2010 / Geschichte

Enttäuschte Hoffnungen

Vor 65 Jahren befreite die Rote Armee die NS-Mordstätte Plötzensee – die letzten Opfer und der letzte Gang der Widerständler der »Roten Kapelle«

Plötzensee, wo 2891 Todesurteile 1933 bis 1945 gefällt wurden, ist seit '89 Gedenkstätte. ND-Fotos: Burkhard Lange

Das im Frühjahr 1945 territorial schon stark geschrumpfte »Dritte Reich« taumelte deutlich sichtbar seinem Untergang entgegen, doch die NS-Justiz wütete gnadenlos weiter. Im März 1945 verhandelte das Berliner Kammergericht in getrennten Verfahren, am 20./21. und am 23./24. des Monats, gegen die letzte große betriebliche Widerstandsgruppe in der deutschen Hauptstadt. Sie hatte in den AEG-Werkstätten von Moabit (Huttenstraße) und Wedding (Drontheimerstraße) ihren Schwerpunkt. Um den Dreher Wilhelm Leist (1899-1945) hatte sich ein Bündnis von Facharbeitern und Angestellten unterschiedlicher politischer Herkunft gebildet, das nicht allein Antikriegspropaganda und Sabotage in der Rüstungsindustrie betrieb, sondern auch Waffen, darunter zwei Panzerfäuste und mehrere Pistolen, für die Befreiungskämpfe in letzter Stunde bereithielt. Über Leist sowie vor allem den Deutschrussen Eugen Schmidt gab es Verbindungen in das große »Ostarbeiter«-Lager an der Weddinger Seestraße (heute: Siedlung Schillerhöhe).

Die Anfänge der Gruppe reichen bis ins Jahr 1944 zurück. Denn auch nach der Zerschlagung der Berlin-Brandenburger KPD-Gruppe um Anton Saefkow und Franz Jacob war die illegale Arbeit in den Berliner Betrieben keineswegs restlos zum Erliegen gekommen. Obwohl die politische Kraft der sozialistischen und kommunistischen Regimegegner nicht mehr für eine weitverzweigte Organisation ausreichte, gab es doch noch mehrere von der Gestapo nicht aufgedeckte lokale betriebliche Zellen. Aber so entschieden und einig die Arbeiter auch in ihrem Mut zum Widerstand waren, so sehr differierten ihre Meinungen hinsichtlich der anhaltenden Gefährlichkeit des politischen Gegners. Mancher wähnte aufgrund des raschen Vordringens der Alliierten den Feind bereits am Boden und glaubte auch die Gestapo längst innerlich zersetzt. Vor allem Richard Weller, Leists Freund, fiel auf die Sirenengesänge eines vermeintlichen kommunistischen Funktionärs Namens »Wilhelm« (auch »Stein« bzw. »Frey«) herein, der Wert darauf legte, möglichst jedes deutsche und ausländische Gruppenmitglied persönlich kennen zu lernen. Tatsächlich handelte es sich bei ihm um einen V-Mann der Geheimen Staatspolizei.

In der vierten Woche des Februars 1945 setzten die Verhaftungen ein. Leist war wegen seiner Hilfe für »Ostarbeiter« bereits im November 1944 in Haft geraten. Beim »Verhör« wurden Wehrlose schwer misshandelt, um an die Namen aller Oppositionellen zu kommen. Bereits wenige Wochen darauf verurteilte das Berliner Kammergericht mindestens 13 Menschen zum Tode. Einer von ihnen, Kurt Müller, beging in der Haft Selbstmord. Einer der wenigen Überlebenden überlieferte die fanatischen Worte von Generalstaatsanwalt Jachmann am 24. März 1945, man dächte gar nicht daran, »weich und nachgiebig zu werden, angesichts der verschärften Lage. Nein, wir werden alle und jeden beseitigen«; man werde »nicht kampflos abtreten«.

Trotz intensiver Recherche konnten bislang weder die Anklageschriften noch die Urteile gefunden werden. Aber wir wissen, dass am 10. April 1945 sechs Anhänger der Gruppe Leist (AEG-Turbine) und drei Tage darauf sieben der Gruppe Weller (AEG Drontheimerstraße) in der Hinrichtungsstätte Plötzensee ermordet wurden. Alle hatten bis zuletzt gehofft, durch das Kriegsende noch rechtzeitig gerettet zu werden. Ein Augenzeuge berichtete: »Es herrschte beinahe gute Stimmung angesichts ... der nahenden Freiheit. Der Russe rückte immer näher, der Amerikaner hatte die Elbe erreicht.« Die Hoffnungen wurden bitter enttäuscht.

Es sollten nicht die letzten Opfer des Widerstandes in Berlin sein sein. Am 18. April 1945 wurde der Reinickendorfer Ingenieur Wilhelm Scheller, der im Herbst 1944 mit dem Fallschirm von der Roten Armee über Slowenien abgesetzt worden war und im Oktober des Jahres in Berlin auftauchte, in Plötzensee wegen »Feindbegünstigung« hingerichtet.

Am 25. April 1945 schließlich befreite die Rote Armee die weit-gehend menschenleere Haftanstalt und Hinrichtungsstätte.

Das alles liegt nun 65 Jahre zurück, von vielen Todesopfern der Gruppe um Weller existiert bis heute nicht einmal ein Foto. Und höchstwahrscheinlich wurde der Gestapo-V-Mann »Wilhelm«, der über ein Dutzend Menschen auf dem Gewissen hat, nie seiner gerechten Strafe zugeführt. Seine Spur verlor sich nach dem Krieg.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/169729.enttaeuschte-hoffnungen.html

 

 


 

 

 

KG Berlin: 1938 - Jugendamt will Hitlergruß von Bibelforschertochter

Der Vater einer elfjährigen Tochter war Anhänger der "Bibelforscher". Die Tochter weigerte sich, in der Schule den "Hitlergruß" zu benutzen, und war erst nach einer Strafandrohung bereit, derart zu grüßen. Auf den Antrag des Jugendamtes entzog das Amtsgericht dem Vater das Sorgerecht.

Die Gefährdung des Kindeswohles läge in der bereits eingetretenen Beeinflussung der Tochter im Sinne der Bibelforscher, die schon daraus hervorgehe, daß die Tochter den ?Hitler-Gruß" erst auf Zwang benutze, ohne ihre innere Einstellung zu ändern. Mit seiner Erziehung führe der Vater seine Tochter zur Entfremdung "einer wahren Volksgemeinschaft".

 

 

 


 

 

 

Hermann Schmidt (Zentrum)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Hermann Friedrich Franz Schmidt (* 13. Juli 1880 in Nauen; † 1. Dezember 1945 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Politiker (Zentrum).

Leben und Beruf [Bearbeiten]

Nach dem Abitur nahm Schmidt ein Studium der Rechtswissenschaften in Bonn auf, das er 1902 mit dem ersten und 1907 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Er promovierte zum Dr. jur. und war seit 1913 als Amtsgerichtsrat in Berlin-Lichtenberg tätig. Von 1914 bis 1918 nahm er als Soldat am Ersten Weltkrieg teil, seit 1915 als Adjutant in Berlin. Er war seit 1920 Kammergerichtsrat und wurde 1927 Senatspräsident des Berliner Kammergerichts. Zudem war er seit 1921 Mitglied des Berliner Auflösungsamtes für Familiengüter.

Schmidt war Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Bavaria Bonn im CV.

Abgeordneter [Bearbeiten]

Schmidt war 1919/20 Ratsmitglied der Gemeinde Lichtenberg und anschließend bis 1925 Ratsmitglied der Stadt Groß-Berlin. Von 1925 bis 1933 gehörte er dem Preußischen Landtag an. Im Parlament trug er den Namenszusatz Lichtenberg.

Öffentliche Ämter [Bearbeiten]

Schmidt wurde am 5. März 1927 als preußischer Staatsminister der Justiz in die von Ministerpräsident Otto Braun geführte Regierung des Freistaates Preußen berufen. Am 19. Mai 1932 trat er mit dem gesamten Staatsministerium zurück, führte die laufenden Geschäfte gemäß Art. 59 II der Verfassung offiziell aber bis zum 25. März 1933 weiter.

Siehe auch [Bearbeiten]

* Kabinett Braun III

Weblinks [Bearbeiten]

* Literatur von und über Hermann Schmidt (Zentrum) im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Hermann Schmidt (Zentrum) • PICA-Datensatz • Apper-Personensuche)

* Kurzbiographie in den Akten der Reichskanzlei

http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Schmidt_%28Zentrum%29

 

 

 


 

 

 

Adolf Baumbach (1874-1945), Senatspräsident am Kammergericht

 

Adolf Baumbach

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Adolf Baumbach (* 15. Mai 1874 in Bad Homburg vor der Höhe; † 25. März 1945 in Bernau am Chiemsee) war ein deutscher Jurist.

Baumbach studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Leipzig, Marburg und Rostock. 1898 promovierte er mit dem Recht des Gemeingebrauchs und wurde schließlich Landgerichtsrat in Berlin. Schließlich wechselte er während des ersten Weltkrieges in das Kriegsministerium und wurde dort als Sparkommissar eingesetzt.

Schon 1924 erschien der von ihm verfasste Kommentar zur Zivilprozessordnung in erster Auflage. Zahlreiche weitere Werke des Prozess- und Handelsrecht kamen hinzu (Kommentierungen des Reichskostengesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Arbeitsgerichtsgesetzes, des Schiedsverfahrens, des GmbH-Gesetzes, des Aktiengesetzes und des Wechsel- und Scheckgesetzes).

Baumbach wurde auch bekannt durch die Entwicklung der Baumbachschen Kostenformel zur Berechnung der Gerichtskosten bei Streitgenossen.

Literatur [Bearbeiten]

* Wolfgang Hefermehl: Adolf Baumbach. In: Juristen im Portrait. Verlag und Autoren in 4 Jahrzehnten. Verlag C.H. Beck, München 1988, S.130-138. ISBN 3-406-33196-3

* Rudolf Düll: Baumbach, Adolf. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1. Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 654.

http://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Baumbach

 

 

 


 

 

Kammergericht (Instruktionssenat) - Schadensersatzprozess gegen Schopenhauer

Ort: Berlin
Datum: 4. Oktober 1824
Verfahrensgang: nachgehend Kammergericht (Oberappellationssenat, 16. Juni 1825); Geheimes Obertribunal (2. Februar 1826)
Erstbeteiligte(r): Caroline Louise Marquet
Gegner: Arthur Schopenhauer
Quelle: Scan von Muscheler, Die Schopenhauer-Marquet-Prozesse, S. 186–192
Weitere Fundstellen: Kalliope
Zitierte Dokumente: ALR I, 6, §§ 4, 7, 10, 16, 25, 115, 116, 119
Anmerkungen: Nach Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils durch die Revisionsinstanz und Ableistung eines Ergänzungseids (AGO I, 22, § 2; vgl. I, 13, § 10) durch die Klägerin wurde das Urteil durch Purifikationsresolution vom 2. März 1826 endgültig korrigiert

In Sachen der unverehelichten Caroline Marquet Klägerin wider den Doktor philosophiae Arthur Schopenhauer Verklagten Erkennt der Instructions-Senat des Königlichen Kammergerichts den Akten gemäß für Recht.
Daß Klägerin schuldig, sich ernstlich zu prüfen, ob sie ohne Verletzung ihres Gewißens und ohne sich der Gefahr auszusetzen als meineidig gestraft zu werden, einen Eid dahin leisten könne:

daß sie am Abend des 12. August 1821 wirklich von dem Verkl. am Halse gefaßt und auf diese Art aus dem Zimmer hinausgeschleppt worden, daß ihr bei dieser Gelegenheit eine Warze abgerissen worden und sie auf die Seite niedergefallen sei,

im Schwörungsfalle

1. der Verkl. schuldig, der Kl.

an Apothekerkosten 8rt 6gr 6d
für den Wundarzt Beer 6 8 —
" Bäder 2 —
" 3 Aderlässe 1 — — [2]
für Arzneimittel 14rt 6rt d
" Wein 1 8 —
" Aufwartelohn 4 — —
" 12 Kräuterbäder 3 — —
" eine feine Haube 1 20 —
" das Band an derselben — 5 —
zusammen 41rt 23gr 6d

binnen 8 Tagen, an Alimenten aber vom 12. August 1821 bis dahin, wo Kl. erweislich im Stande sein wird, ihren Unterhalt allein zu erwerben, monatlich 5rt, die rückständigen ebenfalls binnen 8 Tagen, die laufenden vierteljährlich im Voraus bei Vermeidung der Execution zu zahlen
2. Kl: mit den mehrgeforderten 3rt 8gr an monatlichen Alimenten, so wie mit der Forderung von 16gr für die Dose abzuweisen
3. den per Decr. vom 7. November 1822 angelegten Arrest auf Höhe der zuerkannten

Auslagen von 41 23gr 6d
der rückständigen Alimente
bis zum 12. October 1824 von 130rt — —
und zur Deckung der zukünftigen auf 1200rt — —
zusammen auf Höhe von 1371rt 23gr 6d

für gerechtfertigt zu achten
4. die Kosten in der Art zu compensiren, daß [3] dem Verkl 5/6, der Kl 1/6 zur Last fallen,

im Nichtschwörungsfalle die Kl. abzuweisen, den Arrest aufzuheben und Kl. in sämtliche Kosten zu verurtheilen.


Von Rechts Wegen:
Gründe:

[1] Am 12. August 1821 Abends 6 Uhr wurde die Kl. von dem Verkl. thätlich beleidigt. Sie klagte wegen Injurien und der Verkl. wurde in der zweiten Instanz wegen geringer Realinjurien zu 20rt Geld eventl. 14 Tagen Gefängniß verurtheilt. Hierauf stellte die Marquet unterm 6 Septbr. 1822 die Entschädigungsklage an, worin sie für eine angeblich vom Verkl. vernichtete Dose 16gr, die oben spezificirten Auslagen im Gesamtbetrag von 41rt 23gr 6d außerdem aber monatliche Alimente von 5rt forderte, welche letzte Forderung sie im Verlaufe der Instruction auf 7rt am Ende derselben aber auf 8rt 8gr erhöhte und zwar so lange, bis sie erweislich wieder im Stande sein würde, ihren Unterhalt selbst zu erwerben.

[2] Hiermit verband Kl. ein Arrestgesuch auf das [4] beim Banquier Mendelsson und der unverehelichten Marcusson bindliche Vermögen des Verkl., der sich in Italien aufhielt, welchem Antrage unterm 7. November 1822 deferirt wurde.

[3] Der Verkl. hat jede Verbindlichkeit zum Schadensersatze bestritten, da er bloß wegen geringer Realinjurien bestraft und im Erkenntnisse selbst ausgeführt worden, der Vorfall sei ohne merkliche Beschädigung abgelaufen.

[4] Er hat der nochmaligen Beweisaufnahme über den Vorfall widersprochen, eventl. aber die Höhe der Liquidationen des Apothekers Flittner, des Wundarztes Beer und des Gnichard für Bäder, die für Medicamente, Wein, Aufwartung und Kräuterbäder ganz, für 3 Aderlässe aber nur 12gr, an monatlichen Alimenten endlich nur 2rt und auch diese nur bis zum 15. Januar 1822, so lange Kl. geständlich zu Bette gelegen, eingeräumt. Er leugnet ferner, der Kl. Haubenband und Dose vernichtet zu haben, bestreitet jeden Causalzusammenhang der Beleidigung mit dem Wundheitszustande der Kl. sowie deren Arbeitsunfähigkeit.[5] Der Dr. Kluge giebt in seinem Gutachten den Vorfall vom 12. August 1821 so an, wie ihn die unverehel. Elke bekundet hat, und gründet es auf diese Thatsachen. Der Geheime Rath Dr. Hörn führt zwar die gen. Thätlichkeiten in seinem Gutachen nicht speziell an, indeß ist es keinem Zweifel unterworfen, daß er demselben ebenfalls die von der Elke bekundeten zum Grunde gelegt hat.


[5] Sonach kommt es darauf an, ob und in wiefern diese Thätlichkeiten vom Verkl. zugestanden oder sonst erwiesen sind. Der Verkl. hat bestritten, daß er der Kl. die im Atteste des Dr. Kluge vom 12. August 1821 bemerkten Verletzungen zugefügt habe, und im Vorprozesse hat er nur zugestanden, daß er die Kl. das erstemal um den ganzen Leib gefaßt und hinausgeschleppt habe, obgleich sie sich aus Leibeskräften gewehrt und daß er sie nachher abermals, obgleich sie sich auf das heftigste gewehrt und aus allen Kräften gekreischt, hinausgeworfen habe und sie auf dem Flur hingefallen sei. Hiernach differirt das Zugeständnis des Verkl. in wesentlichen Punkten von der Aussage der Elke, wonach der Verkl. die Klägerin:[6]
1. bei dem ersten Hinauswerfen mit beiden Händen um den Hals faßte, sie so, daß die Beine auf dem Fußboden schleiften, bis an die Thüre schleppte, sie auf eine gewaltsame Weise in die Ecke der Flurwand drückte und dort einen Augenblick festhielt.
2. nachdem er sie zum zweitenmale zur Entreethüre hinausgebracht hatte, er sie mit vieler Gewalt von sich nach dem Flure stieß, so daß sie und zwar auf die rechte Seite zu Boden fiel und an einer Stelle des Halses blutete.

[6] Diese Thatsachen müssen als erheblich geachtet werden, weil sie dem die Entscheidung motivirenden Gutachten zum Grunde liegen. Sie sind nur von einer, übrigens unverdächtigen Zeugin bekundet worden, deren Aussage aber durch das unmittelbar nachher von dem Dr. Kluge ausgestellte visum repertum, durch die Aussage des Dr. Beer und der verehel. Lorenz, welche letzte die Kl. gleich nach dem Vorfall traf, unterstützt wird. Es ist sonach mehr als halber Beweis da und deshalb war Kl. zum Erfüllungseide zu verstatten, welcher jedoch nur auf [7] die Hauptumstände, hinsichts deren eine Differenz zwischen der Aussage der unverehl. Elke und dem Zugeständnis des Verkl. obwaltet, gerichtet werden konnte.

[7] Schwört sie ihn nicht, so fehlt es ihrem Ansprüche an jedem Fundamente, da nicht constirt, daß ihr Krankheitszustand eine Folge der vom Appellationsrichter in der Injuriensache für unschädlich erachteten Thätlichkeiten sei, welche der Verklagte eingestanden hat, und sie muß mit ihrer Klage abgewiesen werden.

[8] Im Schwörungsfalle dagegen stehen die zu den ärztlichen Gutachten zum Grunde gelegten Thätlichkeiten fest.


[9] Die Kl. hat den Beweis des Causalzusammenhanges zwischen diesen und ihrem nachherigen Krankheitszustande auf eine künstliche Art zu führen versucht, indem sie behauptet hat,
1. daß sie bis zum Vorfalle am 12. August fortwährend bis auf unbedeutendes hin und wieder sich einstellendes Kopfweh gesund und arbeitsfähig gewesen sei. Dies wird auch bekundet von der Wittwe Becker, dem Chirurgus Offen=[8] hauser (fol. 88), der verehl. Doktor Lehmus, der verehl. Schulze, und der verehl. Thurm, ist also für vollständig erwiesen, anzunehmen;
2. daß ihr Krankheitszustand schon am Abende desselben Tages angefangen und unausgesetzt fortgedauert habe. Auch dies wird vollständig durch die Aussage der Wittwe Becker, des Dr. Beer, der verehl. Lorenz (fol. 92) der unverehl. Elke, der verehl. Schulze und der verehl. Thurm (fol. 91) und durch das Attest des Dr. Kluge in Verbindung mit seinem und des Geheimen Raths Dr. Hörn späterem Gutachten erwiesen. Aus diesen beiden Sätzen in Verbindung damit, daß von einer anderen Ursache oder auch nur einer Veranlassung ihres spätem krankhaften Zustandes nichts constire, schließt nun Kl., daß die Thätlichkeiten des Verkl. am 12. August 1821 alleinige Ursache desselben sei.

[10] Wenn auch dieser Schluß nicht unzweifelhaft ist, so folgt doch aus obigen beiden Thatsachen in Verbindung mit den ärztlichen Gutachten, daß der krankhafte Zustand der Kl., wenn [9] auch nicht durch die Thätlichkeiten des Verkl. am 12. August 1821 doch wenigstens bei Gelegenheit derselben entstanden ist. Dies ist genügend, weil nach dem A.LRechte Theil 1, Titel 6, § 25

derjenige, welcher in der Ausübung einer unerlaubten Handlung sich befunden hat — (und das war der Verkl. unbedenklich, da er wegen seiner Thätlichkeiten sogar bestraft worden ist,) die Vermuthung gegen sich hat, daß ein bei solcher Gelegenheit entstandener Schade durch seine Schuld verursacht worden.

[11] Diese gesetzliche Vermuthung wird durch die beiden ärztlichen Gutachten nicht nur nicht widerlegt, sondern sogar verstärkt. Denn wenn es auch der Gutachter Dr. Hörn für zweifelhaft hält, ob der Krankheitszustand der Kl. überhaupt eine Folge der Thätlichkeiten sei, so giebt er dies doch eo ipso als möglich zu, ja er hält es für wahrscheinlich, daß er eine zufällige Folge sei. Der Dr. Kluge dagegen, dessen Gutachten überhaupt den Vorzug vor dem des Dr. Hörn verdient, weil er die Kl. nicht bloß unmittelbar nach dem gen. Vorfalle, sondern auch nachher öfters [10] besichtigt hat, nimmt den Umstand, daß der spätere Krankheitszustand der Kl. überhaupt eine Folge der Thäthlichkeiten des Verkl. sei für feststehend an, indem er ihn sogar als eine unmittelbare Folge für möglich, als zufällige Folge aber für wahrscheinlicher hält.

[12] Aber auch abgesehen von diesem Gutachten hätte der Verkl., weil ihm die gesetzliche Vermuthung des § 25 l.c. entgegensteht, erweislich machen müssen, daß der krankhafte Zustand eine andere Ursache als seine Thätlichkeiten gehabt habe. Dies ist nicht geschehen. Er ist also beweisfällig, und es würde schon deshalb angenommen werden müssen, daß der, der Kl. erwachsene Schaden durch seine Thätlichkeiten entstanden sei. Dies muß um so mehr bei dem Inhalte des Dr. Klugeschen Gutachtens angenommen werden. Doch kann dieser Schade, weil hiernach derselbe als eine zufällige Folge wahrscheinlicher ist, nach § 4 l.c. nur für einen zufälligen erachtet werden. Dies ist aber in effectu nach § 16 l.c. gleichgültig, [11] weil hiernach, wenn, wie hier, die Handlung wider ein Verbotgesetz war, auch der daraus entstandene zufällige Schade vergütet werden muß. Hiernach mußte der Verkl. zum Schadens-Ersatze an die Kl. verurtheilt werden. Aber auch den entgangenen Gewinn hat der Verkl. der Kl. zu praestiren. Des A.LRechts Theil 1, Titel 6, § 10 bestimmt:

Wer einen anderen aus Vorsatz oder grobem Versehen beleidigt, muß demselben vollständige Genugthuung leisten.

[13] Hierzu gehört aber nach § 7 ibidem nicht nur der Ersatz des gesammten Schadens, sondern auch der entgangene Gewinn, der im § 115 l.c. näher dahin bestimmt wird:

Ist durch die zugefügte Verletzung der Beschädigte sein Amt oder Gewerbe auf die bisherige Art zu betreiben, gänzlich außer Stande gesetzt worden, so haftet der Beschädiger für diejenigen Vortheile, deren fortgesetzter Genuß dem Beschädigten dadurch entzogen wird. [12]

und § 116.

Ist die Beschädigung aus Vorsatz oder grobem Versehen zugefügt worden, so müssen dem Beschädigten auch künftige Vortheile vergütet werden, deren Erlangung derselbe, nach dem natürlichen und gewöhnlichen Laufe der Dinge, vernünftigerweise erwarten konnte.

[14] Und zwar so lange, bis der Verkl. nachgewiesen, daß die Kl. im Stande sei, ihren Unterhalt selbst zu erwerben § 119 l.c.

Sobald der Beschädigte, der Verletzung ungeachtet, durch Anwendung seiner körperlichen oder Geisteskräfte zu einem wirklichen Erwerbe gelangt, so muß derselbe auf die nach § 115 sq. zu leistende Entschädigung abgerechnet werden.


[15] Was nun hiernach die einzelnen Forderungen der Kl. anlangt, so hat der Verkl. die Höhe der Liquidationen des Apothekers Flittner, des Wundarztes Beer und des Gnichard für Bäder als richtig anerkannt. Die Aderlässe [13] und deren Preis stehen durch das Zeugniß des Chirurgus Offenhauser und des p Beer fest; eben so durch das Zeugniß des letztern die Nothwendigkeit der wöchentlichen Arzneimittel, des Weines und einer Aufwärterin. Die Nothwendigkeit der Kräuterbäder ist durch das Zeugniß des Stadtphysikus Natorp nachgewiesen. Die wirkliche Verwendung hat die Aufwärterin Lorenz im Allgemeinen bekundet, den Betrag aber der Verkl. eventl. anerkannt. Die unverehelichte Elke hat bezeugt, daß die feine Haube der Kl. unmittelbar nach dem Vorfalle ein Loch hatte, und daß das Band daran mit Blut befleckt war. Im Injurienprozesse hat dieselbe bekundet, daß der Verkl. der Kl. die Haube bei Gelegenheit des Hinausschleuderns abgerissen.

[16] Der liquidirte Werth beider Gegenstände ist so unbedeutend, daß derselbe nach Vorschrift der AGOrdnung I. Titel 22 § 10. auch ohne juramentum in litem, wozu sich Kl. erboten, als richtig anzunehmen.

[17] Was nun endlich den entgangenen Gewinn betrifft, so ist zwar durch das Zeugnis [14] der Lehmus und Thurm als erwiesen anzunehmen, daß die Kl. früher durch Nähen Stricken und Plätten monatlich wenigstens 8 1/2 rt verdient habe. Man kann indeß nach den ärztlichen Gutachten nicht annehmen, daß sie durch ihren körperlichen Zustand verhindert werde, sich auf irgend eine Art ihr Brod zu verdienen. Der Geheime Rath Dr. Hörn sagt dies nur vom Nähen, Waschen und Plätten. An andern leichtern weiblichen Arbeiten, welche nicht gerade eine Festigkeit des rechten Arms erfordern, wird sie nicht verhindert, und mehrere Zeugen, z.B. die Wittwe Becker, der Dr. Beer (fol. 82) bekunden, daß sie (nur nicht anhaltend) stricken könne.

[18] Es hat ihr daher nur das Quantum zugesprochen werden können, was sie jetzt weniger als sonst verdienen kann, und das war um so mehr nur auf monatliche 5rt zu bestimmen, als sie selbst anfänglich nicht mehr verlangt hat. Die vierteljährige Vorauszahlung der Alimente [15] ist Vorschrift des A.LRechts Theil 1, Titel 16 § 61.

Alimente, sie mögen aus einem Vertrag oder letzter WillensErklärung, oder vermöge des Gesetzes zu entrichten sein, müssen allemal vorausbezalt werden,

und § 62.

Wenn der Termin, auf wie lange die Vorausbezalung jedesmal geschehen solle anderwärts nicht bestimmt ist, so muß ein Vierteljahr voraus bezalt werden.


[19] Was den angelegten Arrest betrifft, so ist, im Falle die Kl. den Eid leistet, ihre Forderung hinreichend bescheinigt, und da der Verkl. nicht nachgewiesen, daß er in den preußischen Staaten mit Immobilien angesessen, er auch keine Caution angeboten, der Umstand aber, daß er an der hiesigen Universität lieset, bei seinem den Akten nach noch nicht beendeten Aufenthalt im Auslande der Kl. für ihre Forderung keine Sicherheit giebt, so war derselbe, jedoch nur auf Höhe der erkannten Summe für gerechtfertigt zu achten. [16] Die Zuvielforderung der Kl. hatte nach Vorschrift der Allg. Ger.-Ordnung I 23 § 3 No 1 und 3b für den Schwörungsfall die Compensation der Kosten in dem festgesetzten Verhältnisse zur Folge, weil die Thatsache so beschaffen ist, daß der Verkl. von dem Grunde oder Ungrunde derselben aus eigener Wißenschaft hat unterrichtet sein können. Sie fallen nach § 2 l.c. ihr sämtlich zur Last, wenn sie nicht schwört.


Urkundlich unter des Königlichen Kammergerichts größeren Siegel und Unterschrift ausgefertigt. Berlin den 4. Oktober 1824.
Woldermann

https://de.wikisource.org/wiki/Kammergericht_(Instruktionssenat)_-_Schadensersatzprozess_gegen_Schopenhauer

 

 

 

 

 

 


zurück