Väternotruf informiert zum Thema

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

OLG Schleswig

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 

Das Oberlandesgericht Schleswig wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet. 


 

 

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Gottdorfstraße 2

24837 Schleswig

 

Telefon: 04621 / 86-0

Fax: 04621 / 86-1372

 

E-Mail: verwaltung@olg.landsh.de

Internet: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OLG/olg_node.html

 

 

Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Schleswig (02/2024)

Visuelle Gestaltung: grauenhaft

Nutzerfreundlichkeit: miserabel

Informationsgehalt: miserabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden, aber auf der Website des Oberlandesgerichts Schleswig ohne Hellsichtigkeit nicht zu finden - Stand vom 01.02.2024 - https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OLG/Aufgaben/Zustaendigkeiten_alt/GVPlanRichterKlappteaser.html

 

 

Immerhin:

Vor dem Gebäude ist das Mahnmal "Der Gehenkte" von Professor Waldemar Otto aus Worpswede errichtet, das den Opfern der Willkürjustiz während der NS-Diktatur gewidmet ist.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OLG/Aufgaben/Historie/Historie/historie_node.html

Ganz im Gegensatz zum Landgericht Flensburg, da hängt eine Gedenktafel mit der Inschrift:

"Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk 
1939 - 1945
Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre
1914 -1918"

Nun ja, Flensburg war 1945 eben die letzte Nazihauptstadt, kein Wunder wenn der Naziungeist noch immer durch das Gerichtsgebäude weht.

 

 

Protokolle des Präsidiums bis 04.11.2014

 

Bundesland Schleswig-Holstein

 

 

Präsident am Oberlandesgericht Schleswig: Dr. Dirk Bahrenfuss (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / Präsident am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.08.2005 als Richter am Landgericht Kiel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.08.2007 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2012 als Ministerialrat im Justizministerium Schleswig-Holstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2018 als Ministerialdirigent im Justizministerium Schleswig-Holstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2022 als Präsident am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2010: Beisitzer am 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2011: nicht aufgeführt. "Dirk Bahrenfuss (* 25. März 1969[1] in Kiel) ist ein deutscher Richter und Verwaltungsjurist. Er ist seit Januar 2022 Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes. Bahrenfuss schloss nach dem Abitur eine Ausbildung als Bankkaufmann ab und leistete den Grundwehrdienst. Danach studierte er ab 1991 Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und legte das erste juristische Staatsexamen im Dezember 1995 ab. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Juristischen Fakultät folgte ab Februar 1998 das Referendariat beim Landgericht Kiel und das Ablegen der Großen Staatsprüfung im Mai 2000. Er wurde mit einer Arbeit über „Die Entstehung des Aktiengesetzes von 1965“ zum Dr. iur. promoviert. Er trat Mitte Juli 2000 in den Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Dort war er an mehreren Amtsgerichten und am Landgericht Kiel tätig und ab 2005 zunächst im Rahmen einer Abordnung im Ministerium für Justiz des Landes Schleswig-Holstein tätig. Dort war er als Referent tätig und wurde für eine mehrmonatige Tätigkeit von 2009 bis 2010 an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht versetzt. Danach war er wieder im Ministerium tätig und wurde 2019 Referatsleiter und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung. Am 1. April 2018 übernahm die Leitung der Abteilung „Rechts- und justizpolitische Angelegenheiten, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Gnadenwesen“, die er seit Juni 2017 bereits kommissarisch geleitet hatte.[2] In der Funktion hatte er zuletzt das Amt eines Ministerialdirigenten inne und übte diese Tätigkeit bis Ende 2021 aus.[3] Am 1. Januar 2022 wurde er zum Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes ernannt. Er folgte auf Uta Fölster, welche zuvor in den Ruhestand getreten war." - https://de.wikipedia.org/wiki/Dirk_Bahrenfuss

Vizepräsident am Oberlandesgericht Schleswig: Rainer Hanf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / Vizepräsident  am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.08.1987 als Richter am Landgericht Flensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.10.1992 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2003 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2014 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2013: Vorsitzender Richterrat. GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter / 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2014: Vorsitzender Richter / 2. Zivilsenat und 1. Landwirtschaftssenat.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Schleswig-Holstein beschäftigen am Oberlandesgericht Schleswig eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Im Jahr 2008 bestanden am Oberlandesgericht Schleswig 17 Zivilsenate, 6 Familiensenate, 3 Strafsenate, 2 Senate für Bußgeldsachen, 1 Entschädigungssenat, 1 Landwirtschaftssenat, 1 Senat für Baulandsachen, 1 Kartellsenat, 1 Vergabesenat, 1 Senat für Steuerberatung- und Steuerbevollmächtigtensachen und 1 Senat für Notarsachen.

 

 

Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:

 

Landgericht Flensburg

 

Amtsgericht Flensburg

Amtsgericht Husum

Amtsgericht Niebüll

Amtsgericht Schleswig

Amtsgericht Kappeln - aufgelöst zum 01.04.2007. Aufgabenübernahme durch das Amtsgericht Schleswig

 

 

Landgericht Itzehoe

 

Amtsgericht Elmshorn

Amtsgericht Itzehoe

Amtsgericht Meldorf

Amtsgericht Pinneberg

 

 

Landgericht Kiel

 

Amtsgericht Bad Segeberg

Amtsgericht Eckernförde

Amtsgericht Kiel

Amtsgericht Neumünster

Amtsgericht Norderstedt

Amtsgericht Plön

Amtsgericht Rendsburg

 

 

Landgericht Lübeck

 

Amtsgericht Ahrensburg

Amtsgericht Bad Oldesloe

Amtsgericht Bad Schwartau - Das Amtsgericht Bad Schwartau wird zum 30.09.2009 aufgelöst.

Amtsgericht Eutin

Amtsgericht Geesthacht - zum 01.04.2007 Eingliederung in das Amtsgericht Schwarzenbek

Amtsgericht Mölln - zum 01.04.2008 Eingliederung in das Amtsgericht Ratzeburg

Amtsgericht Oldenburg (Holstein)

Amtsgericht Ratzeburg

Amtsgericht Reinbek

Amtsgericht Schwarzenbek

 

 

Amtsgericht Lübeck - Das Amtsgericht Lübeck zählt nicht zum Landgerichtsbezirk Lübeck, sondern hat als Präsidialgericht einen eigenen Bezirk - die Stadt Lübeck.

 

 

Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Schleswig:

Generalstaatsanwaltschaft Schleswig

 

 

 

Väternotruf Schleswig-Holstein

Immo Veress

Telefon: 0461 / 180 695

E-Mail:

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Peter Diercksen

Gintoft 18

24972 Steinbergkirche

Funk: 0157-75094081

E-Mail: peter.diercksen@t-online.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

 

8. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen

Zuständigkeit: 

1.) Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Amtsgericht Norderstedt, Plön und Rendsburg.

Felix Merth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 11.04.1994 als Richter am Amtsgericht Mölln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2000 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. GVP 01.06.2016: Vorsitzender Richter am 8. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. Bundesverfassungsgericht - http://www.ln-online.de/news/pdf/2272930 / Betrifft: Justiz 12/2007.

Hergen Heidemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.12.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 11.04.1994 als Richter am Amtsgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2003 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2014: 8. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen.

Axel Burmeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 8. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen (ab 01.05.2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.01.1982 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ahrensburg aufgeführt (Familiengericht - Abteilung 28). Namensgleichheit mit: Michael Burmeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Ahrensburg / Direktor am Amtsgericht Ahrensburg (ab 06.08.2019, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.08.2001 als Richter am Amtsgericht Ahrensburg aufgeführt.

 

 

10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen

Zuständigkeit:

1.) Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Reinbek, Eutin, Geesthacht, Mölln, Ratzeburg, Schwarzenbek, Oldenburg und Bad Oldesloe.

Kay-Uwe Lewin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Kai-Uwe Lewin ab 08.07.1991 als Richter am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.01.1995 als Richter am Amtsgericht Pinneberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2001 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2013, 01.01.2014: Vorsitzender Richter / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. http://www.richterverband-sh.de/presse/08-04-10.pdf.

Dr. Alexander Splitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab 01.05.2011, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.06.2003 als Richter am Amtsgericht Flensburg aufgeführt (Familiengericht - Abteilung 92). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2011 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. FamRZ 16/2007, 2008, FamRZ 13/2009 - 92 F 11/08. Bis 28.02.2011 als Richter am Amtsgericht abgeordnet an das Oberlandesgericht Schleswig - 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Amtsgericht Flensburg - Nachehelicher Unterhalt - 92 F 325/09 - Beschluss vom 23.02.2010 - FamRZ 21/2010. FamRZ 16/2011 - 10 UF 186/10. 2013: Referatsleiter Familienrecht.

Susanne Rutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.04.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.02.1987 als Richterin am Amtsgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Ab 01.03.2012 bis 31.08.2012: abgeordnet an das Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Ab 01.04.2013 Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Thomas Rutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht (ab 01.10.1997, ..., 2010)

 

 

12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen

Zuständigkeit:

1.) Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Husum, Niebüll und Schleswig

Matthias Wardeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.03.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt (bis 31.01.2008). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2016: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

Dr. Michael Mönke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.08.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.08.2001 als Richter am Amtsgericht Elmshorn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2007 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2011: Richter / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2012, 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Schleswig - Beschluss vom 16.07.2014 - 12 WF 67/14 - Amtsgericht Husum 23 F 85/14: Anordnung des Amtsgerichts Husum von 5 Tage Ordnungshaft gegen umgangvereitelnde Mutter bestätigt.

Wolf Haack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 19.04.1999, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 27.10.1992 als Richter am Amtsgericht Flensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.04.1999 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.  Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2010, 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Hans-Peter Haack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg (ab 01.01.2004, ..., 2010)

Susanne Veit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.2001 als Richterin am Amtsgericht Kiel aufgeführt. GVP 07.01.2011, 01.01.2014: Richterin / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

 

 

 

13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen

Zuständigkeit:

1.) Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Amtsgericht Elmshorn, Amtsgericht Itzehoe, Meldorf

Wolfgang Frahm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen (ab 01.10.2007, ..., 2010) - ab 01.11.1997 Richter am Oberlandesgericht Schleswig. Amtsgericht Elmshorn - 41 F 33/08 (Umgangsausschluss) - Beschwerde beim Oberlandesgericht: Schleswig - 13 WF 113/08.

Dr. Dagmar Fötsch-Middelschulte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / 13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen (ab 01.02.2008, ..., 2012) - ab 04.07.1997 Richterin am Amtsgericht Kappeln.

Heike Mädge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / 13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen (ab 01.10.2006, ..., 2012) - ab 01.08.1998 Richterin am Landgericht Flensburg.

 

 

14. Zivilsenat - 6. Senat für Familiensachen

Ulrich Hecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 14. Zivilsenat - 6. Senat für Familiensachen (ab 01.12.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2001 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Tätig gewesen als stellvertretender Vorsitzender Richter beim 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen, stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2012: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 14. Zivilsenat - 6. Senat für Familiensachen.

Gereon Bollmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 12.01.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gereon Mihr ab 12.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Gereon Bollmann ab 12.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. GVP 01.01.2012: Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 14. Zivilsenat - 6. Senat für Familiensachen.

 

 

15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen

Zuständigkeit:

1.) Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bad Segeberg, Eckernförde und Neumünster

Christiane Wien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.07.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2010: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Schleswig. http://www.richterverband-sh.de/presse/08-04-10.pdf. 2013: Gleichstellungsbeauftragte. Ab 01.07.2014: Vorsitzende Richterin / 15. Zivilsenat und zugleich 5. Familiensenat.

JAngela Dessau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 23.07.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.05.1997 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 23.07.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 16.05.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2013: Referatsleiterin Justiziariat + Amtshaftung. GVP 01.01.2014: Beisitzerin am 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen.

Amtsgericht Kiel 53 F 121/12 - OLG Schleswig - 15 UF 155/13 - 19.12.2013: Wechselmodell bestätigt.

 

 

 

Richter am Oberlandesgericht Schleswig - alphabetisch

Hans Althoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.2002 als Richter am Amtsgericht Kiel aufgeführt.

Jens Bahr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.04.1999 als Richter am Landgericht Kiel aufgeführt.

Dr. Dirk Bahrenfuss (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / Präsident am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.08.2005 als Richter am Landgericht Kiel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.08.2007 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2012 als Ministerialrat im Justizministerium Schleswig-Holstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2018 als Ministerialdirigent im Justizministerium Schleswig-Holstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2022 als Präsident am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2010: Beisitzer am 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2011: nicht aufgeführt. "Dirk Bahrenfuss (* 25. März 1969[1] in Kiel) ist ein deutscher Richter und Verwaltungsjurist. Er ist seit Januar 2022 Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes. Bahrenfuss schloss nach dem Abitur eine Ausbildung als Bankkaufmann ab und leistete den Grundwehrdienst. Danach studierte er ab 1991 Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und legte das erste juristische Staatsexamen im Dezember 1995 ab. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Juristischen Fakultät folgte ab Februar 1998 das Referendariat beim Landgericht Kiel und das Ablegen der Großen Staatsprüfung im Mai 2000. Er wurde mit einer Arbeit über „Die Entstehung des Aktiengesetzes von 1965“ zum Dr. iur. promoviert. Er trat Mitte Juli 2000 in den Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Dort war er an mehreren Amtsgerichten und am Landgericht Kiel tätig und ab 2005 zunächst im Rahmen einer Abordnung im Ministerium für Justiz des Landes Schleswig-Holstein tätig. Dort war er als Referent tätig und wurde für eine mehrmonatige Tätigkeit von 2009 bis 2010 an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht versetzt. Danach war er wieder im Ministerium tätig und wurde 2019 Referatsleiter und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung. Am 1. April 2018 übernahm die Leitung der Abteilung „Rechts- und justizpolitische Angelegenheiten, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Gnadenwesen“, die er seit Juni 2017 bereits kommissarisch geleitet hatte.[2] In der Funktion hatte er zuletzt das Amt eines Ministerialdirigenten inne und übte diese Tätigkeit bis Ende 2021 aus.[3] Am 1. Januar 2022 wurde er zum Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes ernannt. Er folgte auf Uta Fölster, welche zuvor in den Ruhestand getreten war." - https://de.wikipedia.org/wiki/Dirk_Bahrenfuss

Sebastian Bromann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.01.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.04.2008 als Richter am Landgericht Flensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.04.2008 als Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2015 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2014, 2015: Pressesprecher am Landgericht Kiel - http://www.schleswig-holstein.de/LGKIEL/DE/Aufgaben/Verwaltung/Verwaltung_node.html. Namensgleichheit mit: Maja Brommann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kiel (ab 01.05.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Maja Köppe ab 16.01.2003 als Richterin am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Maja Brommann ab 16.01.2003 als Richterin am Landgericht Kiel aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Namensgleichheit mit: Michael Köppe (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Buxtehude (ab 19.08.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.08.1994 als Richter am Amtsgericht Buxtehude aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 nicht aufgeführt. 

Axel Burmeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 8. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen (ab 01.05.2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.01.1982 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ahrensburg aufgeführt (Familiengericht - Abteilung 28). Namensgleichheit mit: Michael Burmeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Ahrensburg / Direktor am Amtsgericht Ahrensburg (ab 06.08.2019, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.08.2001 als Richter am Amtsgericht Ahrensburg aufgeführt.

Dr. Jan Christiansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.01.2001 als Richter am Landgericht Kiel aufgeführt.

Angela Dessau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 23.07.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.05.1997 als Richterin am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 23.07.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 16.05.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2013: Referatsleiterin Justiziariat + Amtshaftung. GVP 01.01.2014: Beisitzerin am 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen.

Dr. Dagmar Fötsch-Middelschulte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / 13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen (ab 01.02.2008, ..., 2012) - ab 04.07.1997 Richterin am Amtsgericht Kappeln.

Wolfgang Frahm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen (ab 01.10.2007, ..., 2012) - ab 01.11.1997 Richter am Oberlandesgericht Schleswig. Amtsgericht Elmshorn - 41 F 33/08 (Umgangsausschluss) - Beschwerde beim Oberlandesgericht: Schleswig - 13 WF 113/08.

Martina Görschen-Weller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2006, ..., 20122 - ab 19.03.1992 Richterin am Landgericht Kiel. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 12.05.2022: Tagungsleiterin - „Rechtliches Gehör in Kindschaftssachen“. 2011: Beauftragte der Beschwerdestelle gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Hoffentlich auch für Männer, die auf Grund ihres Geschlechtes diskriminiert werden.

Wolf Haack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 19.04.1999, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 27.10.1992 als Richter am Amtsgericht Flensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.04.1999 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2010, 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Hans-Peter Haack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg (ab 01.01.2004, ..., 2010)

Dr. Cornelia Hagedorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.11.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 21.12.2015 als Richterin am Amtsgericht Ratzeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2021 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Ratzeburg - GVP 01.07.2015: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Michael Hagedorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Schwarzenbek / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwarzenbek (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig-Holstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 27.12.2012 als Richter am Amtsgericht Ratzeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Amtsgericht Ratzeburg - GVP 01.07.2015. Amtsgericht Schwarzenbek - GVP 01.05.2024: stellvertretender Direktor.

Dr. Kai Roger Hamdorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.11.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.10.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.06.2010 als Richter am Amtsgericht Lübeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.

Rainer Hanf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / Vizepräsident  am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.08.1987 als Richter am Landgericht Flensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.10.1992 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2003 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2014 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2013: Vorsitzender Richterrat. GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter / 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2014: Vorsitzender Richter / 2. Zivilsenat und 1. Landwirtschaftssenat.

Thorsten Harder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.08.2007, ..., 2013) - ab 16.08.2001 Richter am Landgericht Lübeck. 2011: Datenschutzbeauftragter am Oberlandesgericht Schleswig. 2013: Referatsleiter Notare und Rechtsdienstleistungsgesetz. Namensgleichheit mit: Insa Harder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Norderstedt (ab 01.09.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.04.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. 2008, 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Pinneberg / Familiengericht - Abteilung 48. Namensgleichheit mit: Dr. Jörn Harder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Ratzeburg (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Meldorf. Amtsgericht Pinneberg - GVP 01.01.2011, 26.04.2012, 01.07.2013: Richter auf Probe. Amtsgericht Ratzeburg - GVP 01.07.2015: als Richter am Amtsgericht / Familiengericht.

Ulrich Hecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 14. Zivilsenat - 6. Senat für Familiensachen (ab 01.12.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2001 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Tätig gewesen als stellvertretender Vorsitzender Richter beim 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen, stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2012: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 14. Zivilsenat - 6. Senat für Familiensachen.

Hergen Heidemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.12.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 11.04.1994 als Richter am Amtsgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2003 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2014: 8. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen.

Dr. Jens Hilgenhövel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2013, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.08.2000 als Richter am Amtsgericht Reinbek - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwarzenbek aufgeführt. 2011: Amtsgericht Schwarzenbek / Familiengericht - Abteilung 21 - offenbar kein Herz für sorgerechtlich diskriminierte Väter. Amtsgericht Schwarzenbek - 21 F 288/11 mit nachfolgender Beschwerde beim Oberlandesgericht Schleswig - 10 UF 171/11. Ab 01.01.2013: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 5. Zivilsenat.

Dr. Markus Hillenbrand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.2007, ..., 2013) - ab 12.01.2001 Richter am Amtsgericht Kiel. 2013: Referatsleiter Notare und Rechtsdienstleistungsgesetz.

Matthias Hohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.10.1997, ..., 2014)

Frauke Holmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.05.2012, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.03.2002 als Richterin am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2017: Pressesprecherin.

Dr. Stephan Jaggi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.2003 Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2008 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.

Henning Janssen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 15.12.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.01.2001 als Richter am Amtgericht Neumünster aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.12.2011 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2013: Referatsleiter BGB pp, ZPO.

Johannes Karcher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.08.2001 als Richter am Amtsgericht Eutin aufgeführt.

Dr. Friedrich Kies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.07.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.01.2004 als Richter am Amtsgericht Ahrensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2013 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2013 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. www.schleswig-holstein.de/LGLUEBECK/DE/Service/Presse/Presse.html

Sabine Kruse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.01.2001 als Richterin am Landgericht Kiel aufgeführt. Ab 01.02.2014 als Richterin am Oberlandesgericht ernannt.

Michael Lautebach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2008, ..., 2016) - ab 13.10.1992 Richter am OLG Schleswig. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.

Dr. Silvia Leischner-Rickerts (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2009, ..., 2012)

Kay-Uwe Lewin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Kai-Uwe Lewin ab 08.07.1991 als Richter am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.01.1995 als Richter am Amtsgericht Pinneberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2001 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2013, 01.01.2014: Vorsitzender Richter / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. http://www.richterverband-sh.de/presse/08-04-10.pdf.

Heike Mädge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / 13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen (ab 01.10.2006, ..., 2012) - ab 01.08.1998 Richterin am Landgericht Flensburg.

Felix Merth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 11.04.1994 als Richter am Amtsgericht Mölln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2000 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. GVP 01.06.2016: Vorsitzender Richter am 8. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. Bundesverfassungsgericht - http://www.ln-online.de/news/pdf/2272930 / Betrifft: Justiz 12/2007.

 

 

 

Prof. Dr. Rudolf Meyer-Pritzl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 05.08.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.08.2005 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig - Universitätsprofessor, Hauptamt - aufgeführt.

Dr. Christine von Milczewski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.03.2002 als Richterin am Amtsgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 18.01.2000 als Richterin am Amtsgericht Kiel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011: Pressereferentin am Oberlandesgericht Schleswig. GVP 01.01.2008, 01.01.2009: Beisitzerin am 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2010, 01.01.2013: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen. 2013, 2014: Pressesprecherin. GVP 01.01.2014: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 4. Zivilsenat und 2. Entschädigungssenat.

Dr. Michael Mönke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.08.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.08.2001 als Richter am Amtsgericht Elmshorn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2007 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2011: Richter / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2012, 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Schleswig - Beschluss vom 16.07.2014 - 12 WF 67/14 - Amtsgericht Husum 23 F 85/14: Anordnung des Amtsgerichts Husum von 5 Tage Ordnungshaft gegen umgangvereitelnde Mutter bestätigt.

Petra Nöhren (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.09.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.12.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.12.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Rostock aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Martin Probst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2007, ..., 2022) - ab 10.01.1999 Richter am Oberlandesgericht Schleswig. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Erster Hamburger Mediationstag 22. Januar 2009 - http://www.hamburg.de/oera/mediation/913904/mediationstag.html. 2013: Referatsleiter Mediation. 11.06.2013: "  Mediation beim Güterichter im Amtsgericht als Weg zur maßgeschneiderten Streit-Lösung. ... Neues Angebot beim Amtsgericht Husum: Streitfälle können künftig auch durch eine Mediation beim Güterichter beigelegt werden. Amtsgerichts-Direktor Eggert Sticken informierte in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht in Schleswig Dr. Martin Probst, der Richterin am Landgericht Lysann Mardorf aus Itzehoe und dem Husumer Rechtsanwalt und Notar Sven Bethune über Verfahren und Abläufe. ..." - http://www.shz.de/lokales/husumer-nachrichten/einigung-statt-gerichtsurteil-id3272211.html

Dr. Daniel Reichelt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2008 als Richter am Amtsgericht Husum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2014 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Husum - GVP 18.12.2007: als Richter auf Probe aufgeführt. Familiensachent K und M bis P. Ab 01.09.2012 bis 28.02.2012: abgeordnet an das Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Amtsgericht Husum - 2014: Familiensachen - Abteilung 23. Oberlandesgericht Schleswig - Beschluss vom 16.07.2014 - 12 WF 67/14 - Amtsgericht Husum 23 F 85/14: Anordnung des Amtsgerichts Husum von 5 Tage Ordnungshaft gegen umgangvereitelnde Mutter bestätigt.

Dr. Dirk Rost (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab 10.04.2007, ..., 2011) - ab 02.05.2001 Richter am Amtsgericht Husum.

Friedhelm Röttger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.2003, ..., 2013) - ab 27.03.1998 Richter am Amtsgericht Flensburg. 2008: Koordinator der Mediationsabteilung am Oberlandesgericht Schleswig. 2013: Referatsleiter Mediation.

Susanne Rutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab 01.04.2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.02.1987 als Richterin am Amtsgericht Schleswig aufgeführt. Ab 01.03.2012 bis 31.08.2012: abgeordnet an das Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Ab 01.04.2013 Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Thomas Rutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht (ab 01.10.1997, ..., 2010)

Christoph Sauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.10.2002, ..., 2014) - ab 01.08.1995 Richter am Amtsgericht Meldorf. 2013: Referatsleiter Bibliothek. GVP 01.01.2008, 01.01.2010: Beisitzer - 6. Zivilsenat. GVP 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 7. Zivilsenat.

Dr. Martina Schall (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.2007, ..., 2013) - ab 10.03.1998 Richterin am Landgericht Kiel. 2013: Referatsleiterin JPA.

Matthias Schiemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.1999, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1985 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe - bei den Staatsanwaltschaften - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 09.05.19888 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Flensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.1999 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Namensgleichheit mit: Baldur Schiemann (Jg. 1947) - Richter am Landgericht Lübeck (ab 08.11.1985, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr aufgeführt.

Dr. Christiane Schmalz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.08.2009 als Richterin am Amtsgericht Lübeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.08.2009 als Richterin am Amtsgericht Lübeck - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Volker Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Volker Schultz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.04.2008 als Richter am Amtsgericht Eutin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 05.04.2008 als Richter am Amtsgericht Eutin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2015 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.

Renate Schürger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.03.1999, ..., 2013) - 2013: Referatsleiterin Ehesachen Ausland / BGB pp, ZPO.

Dr. Alexander Splitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab 01.05.2011, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.06.2003 als Richter am Amtsgericht Flensburg aufgeführt (Familiengericht - Abteilung 92). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2011 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. FamRZ 16/2007, 2008, FamRZ 13/2009 - 92 F 11/08. Bis 28.02.2011 als Richter am Amtsgericht abgeordnet an das Oberlandesgericht Schleswig - 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Amtsgericht Flensburg - Nachehelicher Unterhalt - 92 F 325/09 - Beschluss vom 23.02.2010 - FamRZ 21/2010. FamRZ 16/2011 - 10 UF 186/10. 2013: Referatsleiter Familienrecht.

Dr. Simon Starke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2018, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.09.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.01.2014 als Richterin am Amtsgericht Reinbek aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2018 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.01.2018 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.08.2013: Richter auf Probe. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.03.2014, ..., 01.07.2015: Richter am Amtsgericht / Familiensachen. Oberlandesgericht Schleswig - 2023: stellvertretender Pressesprecher. 

Angelika Stein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.01.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.04.2008 als Richterin am Amtsgericht Pinneberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 08.04.2008 als Richterin am Amtsgericht Pinneberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2018 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Pinneberg - GVP 01.07.2013: unter dem Namen Stein nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Fabian Stein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Vorsitzender Richter am Landgericht Flensburg (ab 01.05.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.11.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.2010 als Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Flensburg aufgeführt. Vom 01.08.2014 bis 31.01.2015 mit 0,50 Arbeitskraftanteilen abgeordnet an das Oberlandesgericht Schleswig.

Dr. Armin Teschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.04.1999 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.

Susanne Veit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.2001 als Richterin am Amtsgericht Kiel aufgeführt. GVP 07.01.2011, 01.01.2014: Richterin / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

Matthias Wardeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.03.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt (bis 31.01.2008). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2016: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

Christiane Wien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.07.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2010: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Schleswig. http://www.richterverband-sh.de/presse/08-04-10.pdf. 2013: Gleichstellungsbeauftragte. Ab 01.07.2014: Vorsitzende Richterin / 15. Zivilsenat und zugleich 5. Familiensenat.

Dr. Frauke Wiggers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2004 als Richterin am Amtsgericht Itzehoe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2013: Referatsleiterin FGG pp.

 

 

* Nico Exner

* Dr. Ulrich Fieber

Uwe Jahncke

Wolfgang Lassen

* Eckart Hensen

* Hans-Peter Jacobsen

* Ulrich Hecht

* Dr. Klaus Godbersen

* Dr. Hans-Sieghardt Schwarz

* Dr. Hans Helmut Vollert

* Dr. Dieter Reuter

* Dr. Haimo Schack

* Andreas Wagner

* Dr. Lore Lange

* Ulrike Gienap

* Dr. Matthias Weinberg

* Isabell Hildebrandt

* Silke Lindberg

* Henning Plöger

* Ute Schulze-Hillert

* Dr. Kai Thomsen

* Astrid Göttsch

* Kerstin Oertel

* Matthias von der Geest

* Sven Heitmann

* Dr. Alexandra Kramer-Bax

* Katrin Thron

* Rebeka Seidel

* Stephan Jaggi

* Maike Heyne

 

 

- im Handbuch der Justiz 2002 ab 

 als Richterin  auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt.

Maren Bittel (Jg. 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.1999, ..., 2002)

Kirsten Bolten (Jg. 1974) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 22.04.2002, ..., 2002)

Sebastian Bromann (Jg. 1972) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 21.01.2002, ..., 2002)

 

 

 

Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig:

Dr. Katharina Asbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 02.09.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.09.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.02.2018: Richterin auf Probe / Dezenat VII.

Balsiger (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Balsiger im OLG-Bezirk Schleswig nicht aufgeführt. Amtsgericht Meldorf - GVP 14.03.2022: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Svenja Balsiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm (ab 02.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.01.2019 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - 01.03.2019: ernannt als Richterin auf Probe.

Dr. Dörte Barbirz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 03.08.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.08.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Felix Barbirz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Lübeck (ab 10.04.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.04.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.04.2015 als Richter am Landgericht Lübeck aufgeführt. Amtsgericht Ahrensburg - GVP 02.09.2013, 24.02.2014: Richter auf Probe. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.03.2014: Richter auf Probe.

Uta Baroke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.04.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt.

Marie-Louise Michel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1989) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 03.05.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.05.2021 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt.

Marie-Louise Finck, Ehename: Marie-Louise Michel (* 14. August 1989[1] in Saarbrücken[2]) ist eine deutsche Juristin und Quizspielerin.
Finck wuchs, da ihr Vater Berufsoffizier bei der Bundeswehr ist,[3] abwechselnd in Hamburg, Koblenz, Brüssel, Harrisburg, Sulzbach-Hühnerfeld und Berlin[2] auf, absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und am Dickinson College in Pennsylvania, das sie 2013 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen abschloss.[4]
Nach ihrem Studium arbeitete Finck für knapp drei Jahre für ein Berliner Unternehmen als Consultant für Rechtsfragen. Von Januar 2019 bis März 2021 war sie als Rechtsreferendarin u. a. am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht tätig, seit Mai 2021 ist sie als Staatsanwältin in Kiel tätig.[4]
Bekannt wurde Finck durch ihre Fernsehauftritte seit Mai 2016 in der ZDF-Quizsendung Der Quiz-Champion, in der sie in der fünften und letzten Runde am Sportkommentator Marcel Reif scheiterte.[2] Seit dem 23. Februar 2018 ist sie festes Mitglied des „Quiz-Olymps“ beim Quizduell im Ersten an der Seite von Thorsten Zirkel und Eckhard Freise.[5]
Finck lebt in Kiel[5] und ist nach eigenen Angaben eine Judoka des 1. Kyū-Grades.[2] Sie war Spielerin und Teamkapitänin der Damenmannschaft Berlin Irish Rugby FC und ist Schiedsgerichtsvorsitzende des Deutschen Rugby-Verbandes.[4]
Seit Juli 2020 ist sie mit einem Versicherungsfachmann aus Kiel verheiratet.[6] Zuvor war sie mit dem Quizspieler Sebastian Klussmann liiert.[2]
Einzelnachweise
LinkedIn-Profil, abgerufen am 6. Januar 2020
Video - Der Quiz-Champion 07.05.2016, Marie-Louise Finck nimmt an der ZDF-Sendung "Der Quiz-Champion" teil. (Videoausschnitt von Zeitindex 2:02:42 bis 2:04:22) Abgerufen am 1. Januar 2020
[1], Steckbrief von Oberst Klaus Finck, dem Vater von Marie-Louise Finck, auf der Homepage des Reservistenverbandes der deutschen Bundeswehr Abgerufen am 21. April 2020
LinkedIn-Profil, Beruflicher Werdegang. Abgerufen am 9. September 2021.
Neue Staffel "Quizduell-Olymp", Homepage der ARD. Abgerufen am 1. Januar 2020
Instagram, Posting über ihre Hochzeit. Abgerufen am 17. Juli 2020

https://de.wikipedia.org/wiki/Marie-Louise_Finck

Bendler (geb.....) - Richterin am Amtsgericht Ratzeburg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Bendler im OLG-Bezirk Schleswig nicht aufgeführt. Amtsgericht Ratzeburg - GVP 01.05.2020: Richterin auf Probe.

Dr. Frank Biermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 19.02.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.02.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.02.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Husum - GVP 18.12.2007: Richter auf Probe. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.07.2015: Richter auf Probe. November 2010: aufgeführt im Telefonverzeichnis Justizbehörden Flensburg.

Bode (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2022) - Amtsgericht Meldorf - GVP 14.03.2022: Richter Bode verläßt das Amtsgericht.

Dr. Patrick Breyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 15.02.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.02.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig - beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Meldorf - 2008, ..., 2011: Richter auf Probe.

 

https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/richter-am-oberlandesgericht-schleswig-will-fuer-afd-in-den-bundestag-id15948871.html

 

Katharina Brinks (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.11.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2010 als Richterin im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2010 als Richterin im OLG-Bezirk Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Katharina Brinks nicht aufgeführt. Amtsgericht Norderstedt - 2014: Richterin auf Probe.

Dr. Buchholz (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Buchholz im OLG-Bezirk Schleswig nicht aufgeführt. Amtsgericht Schwarzenbek - GVP 01.05.2024: Richterin auf Probe.

Budesheim - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2010, ..., 2012) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Elmshorn. Amtsgericht Itzehoe - GVP 01.01.2012: Richterin auf Probe. 

Burow (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Oltmanns nicht aufgeführt. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.02.2018: Richter auf Probe.

Hannah Cornea (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 10.04.2012, ..., 2014) - Amtsgericht Meldorf - als Richterin auf Probe bis 31.03.2014. Amtsgericht Pinneberg - GVP 26.04.2012: Richterin auf Probe.

Dietz (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2014) - bis 31.03.2014: Richterin auf Probe am Amtsgericht Rendsburg.

Dontenwill (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Itzehoe - GVP 01.10.2010: Richterin auf Probe. Amtsgericht Itzehoe - GVP 19.01.2011: Richterin auf Probe / Dezernat XIII. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Dontenwill nicht aufgeführt.

Dr. Birthe Dressel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.02.2010, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.08.2013, 01.07.2015: Richterin auf Probe. Amtsgericht Ahrensburg - GVP 28.08.2017: Richterin auf Probe.

Dr. Merve Ehlers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 23.07.2007, ..., 2011) - 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Pinneberg. 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Meldorf.

Dr. Eichhorst - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2011) - 2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Meldorf.

Angela Eisenhuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 03.04.2006, ..., 2009) - 2007: Richterin auf Probe am Amtsgericht Itzehoe. 2008: Richterin auf Probe am Amtsgericht Meldorf.

Dr. Entelmann (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Entelmann nicht aufgeführt. 2011, 2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Meldorf.

Erlenstedt (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2013) - Amtsgericht Eutin - GVP 01.01.2013: Familiengericht - Abteilung 46.

Marit von Elm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 03.05.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Itzehoe - GVP 19.01.2011: Richterin auf Probe. Amtsgericht Meldorf - GVP 16.05.2012: Richterin auf Probe. Amtsgericht Itzehoe - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe.

Jörg Fricke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 19.01.2009, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.01.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. 2011: Amtsgericht Eutin. Amtsgericht Eutin - GVP 01.08.2015: Richter auf Probe.

Yvonne Gantschow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.10.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Yvonne Meyer ab 01.10.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Yvonne Gantschow ab 01.10.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Flensburg - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe.

Gesche (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Gesche nicht aufgeführt. Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht - GVP 01.01.2014: Richter auf Probe / 1. Kammer.

Marcel Grapow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 20.08.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.08.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Itzehoe - GVP 01.01.2014: Richter auf Probe. Amtsgericht Meldorf - GVP 15.01.2015: Richter auf Probe.

Katharina Greve (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Katharina Grewe ab 01.01.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Flensburg - GVP 01.01.2014: unter dem Namen Greve ab 01.02.2014 Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Niels-Broder Greve (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck (ab 29.03.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.11.2007 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.03.2012 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lübeck aufgeführt.

Franziska Hesse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.10.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Franziska Metzner ab 01.10.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Franziska Metzner ab 01.10.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Franziska Hesse ab 01.10.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2016: Abordnung an das Bundesjustozministerium.

Sophie Christine Hoffmüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 23.04.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sophie Christine Kellermann ab 23.04.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Sophie Christine Hoffmüller ab 23.04.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Kiel - GVP 01.11.2011: Betreuungsachen / Strafsachen. GVP 01.07.2013: Strafsachen / Jugendstrafsachen. 

Anne Homuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 01.10.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.10.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Anne Homuth nicht aufgeführt. Ab 2009 offenbar Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Itzehoe. 2009, ..., 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Pinneberg. Amtsgericht Pinneberg - GVP 05.09.2011: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Marc-Patrick Homuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Arbeitsgericht Elmshorn (ab 01.08.2005, ..., 2012)

Hufnagel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Hufnagel nicht aufgeführt. Amtsgericht Kiel - 2020, 2021: Richterin auf Probe - Familiensachen.

Birgit Jahnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 03.08.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.08.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Ahrensburg - GVP 29.10.2015, 15.03.2016: Richterin auf Probe. 

Swantje Janke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.08.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Swantje Rathjen als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Swantje Janke ab 01.08.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Pinneberg - GVP 01.02.2015: Richterin auf Probe.

Jensen (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Jensen nicht aufgeführt. Landgericht Itzehoe - GVP 01.05.2023: Richter auf Probe - Besitzer 1. (Große) Strafkammer und 1. Kammer für Bußgeldsachen. Landgericht Itzehoe - GVP 01.01.2024: Richter auf Probe / 10. Zivilkammer.

Stefanie Jeschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 19.11.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.11.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Meldorf - GVP 01.04.2014 Richterin auf Probe.

Friederike Kaehler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 03.11.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.11.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.08.2013: Richterin auf Probe.

Dr. Koch (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2024) - Amtsgericht Bad Segeberg - GVP 01.06.2024: Richterin auf Probe.

Kristina Krause (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 17.01.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.01.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Itzehoe - GVP 10.01.2013: Richterin auf Probe. Amtsgericht Meldorf - GVP 15.01.2015: Richterin auf Probe. 

Kriegesmann (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Kriegesmann im OLG-Bezirk Schleswig nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Segeberg - GVP 15.03.2023: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Torben Kriegesmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1989) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm (ab 01.07.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2019 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.08 2019: ernannt zum Richter auf Probe. Amtsgericht Essen - GVP 19.03.2020: Richter auf Probe. Amtsgericht Essen - GVP 01.01.2021: nicht aufgeführt.

Helen Kubicki-Mohr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 02.02.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.02.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Namensgleichheit mit: Wolfgang Kubicki - https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Kubicki

Dr. Sylvia Kunz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2008) - 2008: Richterin auf Probe am Amtsgericht Pinneberg.

Lassen (geb.  ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Lassen nicht aufgeführt. Amtsgericht Ahrensburg - GVP 28.08.2017: Richterin auf Probe.

Dr. Friederike Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 02.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.01.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Pinneberg - GVP 01.02.2015: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Friederike Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Charlottenburg (ab 06.12.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.02.1998 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.12.2002 als Richterin am Charlottenburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. 

Tilman Maier-Hellbardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.08.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Flensburg - GVP 01.01.2014: Richter auf Probe.

Möller (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Möller als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig nicht aufgeführt. Amtsgericht Ahrensburg - GVP 01.02.2024: Richterin auf Probe.

Dr. Florian Christoph Muß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 15.07.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.07.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Ahrensburg - GVP 28.08.2017: Richter auf Probe. 

Dr. Nagel - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2008, 2009) - 2008, 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Elmshorn

Neubronner - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2011) - 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Pinneberg.

Oldehaver (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Oldehaver nicht aufgeführt. Landgericht Itzehoe - GVP 01.05.2023: als Richterin auf Probe - Beisitzerin 10.Zivilkammer. Landgericht Itzehoe - GVP 01.05.2023: Richter auf Probe / 10. Zivilkammer. Landgericht Itzehoe - GVP 01.12.2023, 01.01.2024: Richterin auf Probe - Beisitzerin 1. (Große) Strafkammer und 1. Kammer für Bußgeldsachen.

Oltmanns (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Oltmanns nicht aufgeführt. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.02.2018: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Nadine Oltmanns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Amtsgericht Niebüll (ab 18.07.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Oltmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.06.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.07.2014 als Richterin am Amtsgericht Niebüll aufgeführt. 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Lüneburg / Familiensachen - Abteilung 49. 

Dr. Geelke Otten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.09.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Itzehoe 01.08.2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Elmshorn. Amtsgericht Pinneberg - GVP 01.02.2015: Richterin auf Probe.

Dr. Anne Pardon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 05.11.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.11.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.02.2018: Richterin auf Probe / Dezenat VI.

Annette Rakel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 04.06.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.06.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Meldorf - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe. Amtsgericht Eutin - GVP 01.08.2015: Richterin auf Probe. 

Kathleen Rau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 16.12.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.12.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Ab 01.04.2014: Richterin auf Probe am Amtsgericht Rendsburg.

Anna Reinke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 12.04.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.04.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Meldorf - GVP 16.05.2012: Richterin auf Probe. Amtsgericht Pinneberg - GVP 01.02.2015: Richterin auf Probe.

Manon Renter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.07.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Ratzeburg - GVP 01.04.2014: Richterin auf Probe. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.07.2015: Richterin auf Probe / Dezernat XI.

Gesa Riske (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.03.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Gesa Ketelsen ab 01.03.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Gesa Riske ab 01.03.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Kiel - GVP 01.11.2011: Familiensachen - Abteilung 54 und Zivilsachen. 01.07.2013: Familiensachen - Abteilung 54 und Nachlassrecht.

Heidi Röhrbein - Richterin / Amtsgericht  Pinneberg (ab 01.09.2008, ..., 2009) - vorher Rechtsanwältin in der Kanzlei Rembert Müller. 2009: Amtsgericht Itzehoe. Im Handbuch der Justiz 1998, 2010 und 2016 unter dem Namen Heidi Röhrbein nicht aufgeführt.

Ewa Dyrda Rose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht (ab 02.07.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.07.2012 als Richterin auf Probe im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht aufgeführt. 2014: Richterin auf Probe / Sozialgericht Schleswig.

Dr. Martin Rosenbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 03.12.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.12.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Martin Rosenbaum nicht aufgeführt. 2008: Richter auf Probe am Amtsgericht Itzehoe. 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Pinneberg. 24.03. 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Elmshorn. Namensgleichheit mit: Dr. Inga Rosenbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Itzehoe (ab 10.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.10.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.01.2014 als Richterin am Amtsgericht Itzehoe - abgeordnet - aufgeführt.

Rossol (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Rossol als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig nicht aufgeführt. Amtsgericht Ahrensburg - GVP 01.02.2023: Richterin auf Probe / 1. Familiensachen (Reg. F + FH), soweit keine Sonderzuständigkeit durch den Geschäftsverteilungsplan begründet ist, 2. Rechtshilfe in Familiensachen (Reg. AR) zu 1. – 2.: Die ab dem 19.04.2010 in Abteilung 20 F (t), 27 F (t), 29 F (t), 223 F (t) neu eingehenden Familiensachen entsprechend Teil B des Geschäftsverteilungsplanes (Turnus in Familiensachen), sofern nicht eine andere Zuständigkeit gegeben ist (Präsidiumsbeschluss vom 10.12.2010). 3. Andere familienrechtliche Angelegenheiten einschließlich der Entscheidungen nach § 1631 b BGB 4. Betreuungssachen mit der Endziffer 6, 08, 28, 48, 68, 88, 12, 32, 52, 72, 92 soweit diese bis zum 31.12.2014 eingegangen sind. Für die ab dem 1.1.2015 eingehenden Betreuungssachen richtet sich die Zuständigkeit nach Teil B des Geschäftsverteilungsplanes (Turnus in Betreuungssachen). Amtsgericht Ahrensburg - GVP 01.02.2024: Richterin auf Probe. Die ab dem 19.04.2010 in Abteilung 27 F (t) neu eingehenden Familiensachen entsprechend Teil B des Geschäftsverteilungsplanes (Turnus in Familiensachen), sofern nicht eine andere Zuständigkeit gegeben ist (Präsidiumsbeschluss vom 10.12.2010)."Richterin Rossol wird zum 01.02.2024 mit 0,5 AKA zum Amtsgericht Lübeck abgeordnet".  

Anna Rumstieg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 23.07.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Anna Tschundokova ab 23.07.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Anna Rumstieg ab 23.07.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Eutin - 30.08.2012: Richterin auf Probe. Amtsgericht Eutin - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe. Amtsgericht Ratzeburg - GVP 01.07.2015: Abordnung als Richterin auf Probe beendet.

Alfred Rust (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 02.08.2004, ..., 2011) - 2008, ..., 2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Pinneberg

Dr. Sachtleber (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sachtleber nicht aufgeführt. 2013: Richter auf Probe am Amtsgericht Flensburg - 65 C 310/12 - Versäumnisurteil vom 11.02.2013. Amtsgericht Flensburg - GVP 01.01.2014: nicht aufgeführt.

Salditt (geb. ....) - Richterin auf Probe OLG-Bezirk Schleswig (ab , ...,  2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Salditt nicht aufgeführt. 2020: Beisitzerin 10 Zivilkammer. Landgericht Lübeck - GVP 02.06.2021: als Richterin auf Probe Beisitzerin bis 31.07.2021.

Dr. Carl-Christian Scholl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.08.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Flensburg - GVP 01.01.2014: Richter auf Probe. 

Schroeter (geb. ..) - Richter/in / Amtsgericht Kiel (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2016 unter dem Namen Schroeter im OLG-Bezirk Schleswig nicht aufgeführt. Amtsgericht Kiel - GVP 01.11.2011: Betreuungssachen / Strafsachen.

Schulz (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Schulz als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig nicht aufgeführt. Amtsgericht Ahrensburg - GVP 01.01.2022, 01.01.2023: Richter auf Probe.

Dr. Schuth (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Schuth nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Segeberg - GVP 15.03.2023: Richterin auf Probe.

Schwarz (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2015, 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Schwarz offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Ahrensburg - GVP 29.10.2015: Richterin auf Probe. Ende der Abordnung zum 14.03.2016.

Dr. Schuth (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Schuth nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Segeberg - GVP 15.03.2023: Richterin auf Probe.

Jennifer Seel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 10.04.2007, ..., 2010) - 2008: Richterin auf Probe am Amtsgericht Meldorf. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Pinneberg. 2009 bis 18.02.2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Elmshorn.

Andrea Simon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 15.01.2007, ..., 2010) - vermutlich identisch mit Andrea Simon (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Kiel (ab 01.01.2011 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Andrea Simon im OLG-Bezirk Schleswig nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.01.2011 als Richterin am Amtsgericht Kiel aufgeführt. 

Luise Steinhausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 14.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.10.2013 im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Flensburg - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Cornelia Steinhausen - Rechtsanwältin. Hoffentlich nur den Namen gemeinsam. Amtsgericht Flensburg - Urteil vom 26.09.2014: Freispruch Eurer Ehren "der Aussage der Zeugin H. hat das Gericht aber deshalb keinen Glauben geschenkt, weil die Aussage frei von Details war ... und erhebliche Belastungstendenzen erkennbar waren." - Man denke hier auch an den Fall Kachelmann. 

Friederike Sundermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 18.06.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.06.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Itzehoe - GVP 10.01.2013, 01.01.2014: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Sundermann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm (ab , ..., 2021) - Amtsgericht Warendorf - GVP 03.05.2021: Richterin auf Probe.

Philipp Terhorst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 11.01.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.01.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Itzehoe - GVP 28.09.2010: Richter auf Probe. Amtsgericht Pinneberg - GVP 26.04.2012: Richter auf Probe.

Dr. Benjamin Teubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 02.06.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.06.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. 2011: Amtsgericht Eutin. Amtsgericht Eutin - GVP 01.01.2013.

Dr. Maren Thaysen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.06.2010, ..., 2013) - Amtsgericht Pinneberg - GVP 01.01.2011, 05.09.2011: Richterin auf Probe. Amtsgericht Itzehoe - GVP 10.01.2013: Richterin auf Probe.

Sarah Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 29.03.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.03.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. 24.03.2010 bis 31.07.2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Elmshorn. 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Meldorf. 02.02.2012: "Mit Pfefferspray gegen rabiaten Diskobesucher: Wirt muss zahlen. Brunsbüttel. Notwehr oder gefährliche Körperverletzung? - so lautete die Frage, mit der sich Strafrichterin Sarah Thiel beschäftigen musste. Vor dem Meldorfer Amtsgericht musste sich der der 54-jährige Wirt einer Brunsbütteler Diskothek verantworten. Staatsanwältin Dr. Jonna Ziemer warf ihm gefährliche Körperverletzung, Mindeststrafe sechs Monate, vor. Er soll Ende Juni 2011 kurz nach 2 Uhr morgens unmittelbar vor der Diskothek einen 26-Jährigen aus Brunsbüttel mit Pfefferspray attackiert haben. ..." - http://www.shz.de/nachrichten/lokales/norddeutsche-rundschau/artikeldetails/article//mit-pfefferspray-gegen-rabiaten-diskobesucher-wirt-muss-zahlen.html

Dr. Daniela Trachsler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 17.01.2005, ..., 2010) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Elmshorn.

Waege (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Waege nicht aufgeführt. Amtsgericht Meldorf - GVP 14.03.2022: Richter auf Probe.

Dr. Hannah Weigel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 02.12.2013, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.12.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Hannah Weigel nicht aufgeführt. Amtsgericht Lübeck - 2020: Richterin auf Probe - Internetredaktion - https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/Impressum/impressum_node.html

Susanne Wenk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.10.1985, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1985 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1985 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 unter dem Namen Susanne Wenk nicht aufgeführt.

Dr. Daniel Winkler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 02.01.2019, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.01.2019 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Bad Segeberg - GVP 15.03.2023, 01.016.2024: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 13, 13a, 13c. Namensgleichheit mit: Anne Winkler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin am Amtsgericht Itzehoe (ab 24.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Anne Winkler ab 01.08.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Anne Winker ab 24.02.2020 als Richterin am Amtsgericht Itzehoe aufgeführt. Amtsgericht Itzehoe - GVP 01.09.2022: unter dem Namen Winkler aufgeführt.

Elena Josephine Woltaire (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 23.03.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 23.03.2015 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Namensgleichheit mit: Morton Woltaire (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter am Amtsgericht Lübeck (ab 27.04.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen ab 23.03.2015 Morton Woltaire nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.03.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.03.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig - abgeordnet - und ab 27.04.2020 als Richter am Amtsgericht Lübeck aufgeführt. Amtsgericht Meldorf - GVP 01.10.2018: Richter auf Probe / Familiensachen.

Verena Zähler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 17.06.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.06.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Ratzeburg - GVP 01.04.2014: Richterin auf Probe. 

Malte Zander (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 06.02.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.02.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Amtsgericht Meldorf - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe. 19.01.2013: "Pferd war älter als gedacht - Richter stellt Verfahren gegen Verkäufer ein" - http://www.shz.de/nachrichten/lokales/norddeutsche-rundschau/artikeldetails/artikel/pferd-war-aelter-als-gedacht-richter-stellt-verfahren-gegen-verkaeuf.html

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Schleswig tätig:

Rolf Alpes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2002, ..., 2012) - ab 31.10.1988 Richter am Oberlandesgericht Schleswig.

Michael Blöcher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2000, ..., 2016) - "... RiOLG Blöcher bietet im November/Dezember 2011 eine Arbeitsgemeinschaft im Revisionsrecht für alle diejenigen Referendare und Referendarinnen in den LG-Bezirken Kiel und Flensburg an" - http://referendarrat-sh.de/phpwcms/index.php?aktuelles

Gereon Bollmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 12.01.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gereon Mihr ab 12.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Gereon Bollmann ab 12.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2012: 14. Zivilsenat - 6. Senat für Familiensachen. 2013: Referatsleiter Fortbildung.

Udo Brand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 7. Zivilsenat (ab 01.03.2000, ..., 2009) - ehemaliger 6. Senat für Familiensachen.

Oliver Bunge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Plön / stellvertretnder Direktor am Amtsgericht Plön (ab ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.07.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.2003 als Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.01.2013 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.01.2013 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Plön aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Gerhard Burck (Jg. 1937) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.05.1980, ..., 2002)

Dr. Joachim Chlosta (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.03.1989, ..., 2002)

Reinhardt Czauderna (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.08.2005, ..., 2010) - ab 13.02.1985 Richter am Oberlandesgericht Schleswig

Hasso Dellith (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 1. Senat für Familiensachen - 8. Zivilsenat (ab , ..., 2006, ..., bis 29.02.2008) - ab 01.04.1976 Richter am Amtsgericht Kiel. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Klaus Dresenkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 17.07.1986, ..., 2012) - ehemals Richter am 6. Senat für Familiensachen.

Prof. Dr. Jörn Eckert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 02.12.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.12.1997 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig - Universitätsprofessor, 2. Hauptamt aufgeführt. Sozusagen ein Multitaskingtalent. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 nicht aufgeführt.  

Hermann Ehrich (geb. 30.03.1934) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.04.1983, ..., 1993, ..., ) - siehe Pressemeldung unten.

Johannes Fechner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Flensburg (ab 01.09.2007, ..., 2008) - ab 09.12.1992 Richter am OLG Schleswig.

Uta Fölster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / Präsidentin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 15.03.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 06.03.1987 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 28.11.1995 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.11.1995 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tiergarten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.11.1995 als Richterin am Kammergericht Berlin - teilweise beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 15.03.2006 Präsidentin am Amtsgericht Berlin-Mitte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Präsidentin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.03.2008 als Präsidentin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.

Friedrich Friedrichsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 7. Zivilsenat (ab 0 8.03.1997, ..., 2008) - ehemaliger 6. Senat für Familiensachen

Thomas Geng (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig /  (ab 08.05.1989, ..., bis 30.09.2011) - GVP 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Konstanze Görres-Ohde (Jg. 1942) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / Präsidentin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 09.01.2002, ..., 2005)

Gitta Greve (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Ministerialdirigentin am Ministerium der Justiz Brandenburg (ab 01.05.1997, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 06.03.1979 als Richterin am Landgericht Itzehoe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1982 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Hans Peter Greve (geb. 28.08.1939) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.10.1977, ..., 2002)

Hans Peter Greve (geb. 28.08.1939) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.10.1977, ..., 2002) - Namensgleichheit mit: Gitta Greve (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Ministerialdirigentin am Ministerium der Justiz Brandenburg (ab 01.05.1997, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 06.03.1979 als Richterin am Landgericht Itzehoe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1982 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. 

Hille-Grit Gutbier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Flensburg (ab 01.02.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.09.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein aufgeführt.

Hilke Hamann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.10.2005, ..., 2018) - ab 17.02.1993 Richterin am OLG Schleswig. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2005 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.

Johannes Jürgen Hansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 4. Zivilsenat (ab 24.07.1986, ..., 2008) - zwischenzeitlich mit Richter Alpes am Senat für Familiensachen.

Dr. Walter Hartz (* 14. Mai 1903 in Elmshorn; † 12. Februar 1994 in Schleswig) - Gerichtspräsident am Oberlandesgericht Schleswig (ab , ..., 1953) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 14.07.1952 als Gerichtspräsident am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 42 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Walter Hartz (* 14. Mai 1903 in Elmshorn; † 12. Februar 1994 in Schleswig) war ein deutscher Jurist und Richter, zuletzt Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig.

Leben und Wirken
Im Kaiserreich

Hartz wurde 1903 als jüngster von fünf Söhnen in Elmshorn geboren. Der Vater hatte dort einen Friseurladen und betrieb nebenbei einen Tabakwaren- und Briefmarkenhandel. 1904 zog die Familie nach Kiel, wo der Vater einen Eiergroßhandel versuchte. 1906 wechselte die Familie nach Neumünster, wo der Vater nun Vertretungen für Margarinefabriken übernahm und Käserezepte an deutsche Farmer in Deutsch-Südwestafrika verkaufte.

Zu Ostern 1909 wurde Hartz eingeschult, und zwar in die gerade neu erbaute 1. Knaben-Mittelschule, heutige Wilhelm-Tanck-Schule[1]. Im Herbst 1917 fuhr Hartz mit der Bahn mehrfach von Neumünster nach Rickling und ging zu Fuß nach Fehrenbötel zum „Hamstern“ bei Bekannten. In der Schule fiel häufiger der Unterricht aus, wenn die oberen Klassen zum Laubheusammeln auszogen. Im letzten Kriegswinter gab es keine Kohle mehr und die Schule konnte nicht beheizt werden.

Im Winterhalbjahr 1917/18 ging Hartz zum Konfirmandenunterricht und wurde im März 1918 konfirmiert. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Obersekunda der Oberrealschule bestand er nicht. Er wurde in die Untersekunda aufgenommen, was seinen Schulaufenthalt um ein Jahr verlängerte.
In der Weimarer Republik

In Untersekunda hatte Hartz gute Freunde gefunden, durch die er 1919 in die Jugendbewegung „Wandervogel“ hineinkam. Bis weit in die Studienzeit war er dort aktiv und brachte es bis zum Gauführer. Im Abitur im März 1922 wurde Hartz von der mündlichen Prüfung befreit und erhielt ein gutes Abiturzeugnis.

Anfang Mai 1922 schrieb Hartz sich an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in Volkswirtschaft ein und hörte Einführungsvorlesungen sowohl in Volkswirtschaft als auch in Jura. Schon im zweiten Semester wechselte er ganz zum juristischen Studium. Er studierte u. a. bei Wedemeyer, Pappenheim[2], Radbruch und Jellinek.

In den ersten Semesterferien arbeitete Hartz als Werkstudent auf der Zeche „Prosper III“ in Bottrop und wurde dort als „Gedingeschlepper“ eingesetzt. Durch Reinhard Todsen, den Sohn des Flensburger Oberbürgermeisters Hermann Bendix Todsen, kam Hartz in den Genuss einer monatlichen Studienförderung von elf schwedischen Kronen, die ein Stockholmer Damenkränzchen an bedürftige deutsche Studenten vergab.

Im Sommersemester 1923 und Wintersemester 1923/24 studierte Hartz Jurisprudenz in Freiburg im Breisgau u. a. bei Heinrich Hoeniger, bei Nadler und v. Schwerin. Er hörte auch Vorlesungen des Germanisten Witkop. Im Sommersemester 1924 studierte Hartz wieder in Kiel und wurde in das neu eröffnete Bergmann-Haus im Hotel Bellevue aufgenommen. Er gehörte zu einer Arbeitsgruppe mit Kuhlgatz, Dahm, Wessel und Rissom.

Der Wohltäter Bergmann, Zuckerfabrikant aus Wien, richtete für das Wintersemester 1924/25 einen Studentenaustausch mit der Konsularakademie in Wien ein. Hartz hörte dort Hans Kelsen und Othmar Spann: „die beiden größten Gegensätze, die man sich vorstellen konnte“. Durch Othmar Pentz wurde Hartz Mitglied der sudetendeutschen Hochschulgilde „Thule“ unter der Leitung von Josef Lob[3]. Das siebte Semester verbrachte Hartz wieder in Kiel und meldete sich danach zum Examen am 4. und 5. Februar 1926.

Noch im Februar 1926 wurde Hartz als Referendar für drei Monate der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel zugeteilt. In dieser Zeit, am 6. März 1926, starb sein Vater. Die angespannte finanzielle Lage entspannte sich durch den Unterhaltszuschuss, den Hartz als Referendar bekam, und durch eine Anstellung als Assistent bei Professor Jellinek. Hartz durchlief die üblichen Ausbildungsstationen: nach der Staatsanwaltschaft sechs Monate „kleines“ Amtsgericht in Neumünster; dann Landgericht Kiel, sechs Monate Zivilkammer, drei Monate Strafkammer; dann sechs Monate „großes“ Amtsgericht (freiwillige Gerichtsbarkeit), auch in Kiel. Darauf folgten sechs Monate Anwaltsstation und schließlich sechs Monate Oberlandesgericht in Kiel bis Februar 1929. Nach Abgabe der beiden Hausarbeiten (praktisch und theoretisch) bestand Hartz am 29. August 1929 die zweite Prüfung im Reichsjustizministerium in Berlin.

Im Frühsommer 1927 hatte sich Hartz mit Ingeborg Meßtorff verlobt und im Dezember 1927 sein Doktorexamen bestanden – die Dissertation hatte er zum Thema „Die Tarifierbarkeit der Lehrlingsentschädigung“ geschrieben. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung erhielt Hartz eine bezahlte Stelle beim Landgericht Kiel. Die zunehmende politische Unruhe der Zeit drang bis in die Gerichtssäle vor. Die Strafgerichte hatten mit den dauernden, oft blutig ausgehenden Schlägereien zwischen politischen Gegnern viel zu tun. Interessanter und von allgemeinerer Bedeutung war eine 1932 vor der Zivilkammer des Landgerichts Kiel anhängige Sache, bei der Hartz als Berichterstatter fungierte. Die SPD-Geschichtswerkstatt berichtete darüber:

„1932 strengte Adolf Hitler einen Prozess gegen die VZ und ihren Chefredakteur Kurt Wurbs an. Wurbs hatte im März 1932 geschrieben, Hitler bereite den Bürgerkrieg vor. Dagegen wehrte sich die NSDAP, indem sie beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung dieser Behauptung beantragte. Durch eine eidesstattliche Erklärung zu seinen ‚friedlichen Absichten‘ erreichte Hitler die Aufrechterhaltung dieser Verfügung. Zur folgenden Hauptverhandlung wollte der Anwalt der VZ, Wilhelm Spiegel, ihn persönlich vorladen. An seiner Stelle trat jedoch SA-Chef Ernst Röhm auf und behauptete, von der Vorbereitung eines Bürgerkrieges könne keine Rede sein. Das Gericht folgte dieser Behauptung und ignorierte Spiegels Hinweise auf den zunehmenden, vor allem von der SA ausgehenden Straßenterror. Die Nationalsozialisten gewannen den Prozess.“

– SPD-Geschichtswerkstatt: Hitler-Prozess[4]

Hartz hatte am 10. Mai 1930 in Neumünster geheiratet. Ernst Kracht, damals Landrat in Heide, war der Onkel der Braut. Am 4. März 1932 kam die Tochter Renate zur Welt. Am 1. Oktober 1932 wurde Hartz auf eine Amtsgerichtsratsstelle in der schleswig-holsteinischen Stadt Altona (heute Hamburger Bezirk Altona) berufen. In diese Zeit fiel auch die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten.
In der Zeit des Nationalsozialismus

Am 4. März 1934 wurde die Tochter Elisabeth geboren, am 12. Januar 1936 der Sohn Peter. Hartz war zu dieser Zeit noch nicht Parteimitglied geworden und meinte, sich das leisten zu können, weil er schon eine richterliche Planstelle hatte. Im Jahr 1935 meldeten sich bei ihm die ersten Anzeichen der Menièrschen Krankheit, einer Erkrankung des Innenohres, gekennzeichnet durch Anfälle von Schwindel (Vertigo), Hörverlust und Phantomgeräusche (Tinnitus, „Ohrensausen“). Hartz wurde linksseitig taub, aber die ihn belastenden Symptome verschwanden.

1937 erging das Groß-Hamburg-Gesetz. Dadurch wurde Altona von Schleswig-Holstein abgetrennt und zu Hamburg geschlagen. In Hamburg war Rothenberger Justizsenator. Er galt als scharfer Nationalsozialist. Unter solcher Aufsicht wollte Hartz nicht arbeiten. Er erreichte die Versetzung an das Landgericht Lübeck.

Am 18. September 1938 wurde das vierte Kind (und die dritte Tochter) Regine in Lübeck geboren. Hartz wurde in dieser Zeit – nach einigem Drängen seines neuen Landgerichtspräsidenten – mit Rückdatierung auf 1937 Mitglied der NSDAP. Um die Jahreswende 1938/39 wurde Hartz wieder als Hilfsrichter an das Oberlandesgericht (OLG) in Kiel geholt. Weil man ihn dort gern behalten und befördern wollte, zog die Familie nach Kitzeberg um. Im Februar 1940 wurde Hartz OLG-Rat in Kiel.

Im September 1940 betreute Hartz für vier Wochen die gerade kriegsbedingt verwaisten Amtsgerichte Ratzeburg und Mölln, während seine Familie zur Erholung im Schwarzwald weilte. Aus dem anschließend geplanten Urlaub mit der Familie in Hinterhäuser wurde nichts. Hartz wurde nach Kiel zurückgerufen, erhielt einen Stellungsbefehl nach Marburg und wurde dort einberufen als Oberkriegsverwaltungsrat im Rang eines Oberstleutnants zur Verwendung im Stab des Militärbefehlshabers für Belgien und Nordfrankreich in Brüssel. Er war dort von November 1940 bis September 1944 tätig.[5]
In der Bundesrepublik Deutschland

Hartz wurde 1948 OLG-Rat in Kiel. Vom 19. Dezember 1950 bis 13. Juli 1952 war Hartz Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, von 1952 bis 1968 Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig. Viele Jahre lang war er der stellvertretende Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein und galt wegen seines Wohlwollens den Prüflingen gegenüber als „die Sonne von Schleswig“. Hartz lebte im Ruhestand in Schleswig.
Beurteilung

„Der neue Mann in Schleswig war wohl einer der markantesten Chefpräsidenten nach dem Kriege in Schleswig-Holstein: Er war hoch angesehen in der Richter- und Anwaltschaft und war bekannt dafür, daß er die Personalien seiner Richter genauestens kannte. Seine Beurteilungen waren präzise und hart in der Sache, ohne Solidarität zu seinen ‚Untergebenen’ vermissen zu lassen. Als konservativer Jurist war die Vergangenheitsbewältigung schlechthin kein Thema für ihn. Für ihn zählten allein die gezeigten Leistungen und der persönliche Einsatz. Daher förderte er auch ohne Bedenken ehemalige Richter des Sondergerichts Kiel, sofern sie gute Leistungen aufwiesen. Zur jeweiligen politischen Spitze des Justizministeriums pflegte er beste Kontakte. Das Zusammenspiel zwischen ihm und Praetorius[6] in Personalangelegenheiten klappte vorzüglich.[7] Der Richterschaft setzte er seinen Stempel auch auf, soweit es die Repräsentation in der Öffentlichkeit betraf: Selbstbewußtes, aber bescheidenes Auftreten, sich jeder politischen Äußerung enthaltend, um so die ‚Unabhängigkeit’ der ‚3. Gewalt’ deutlich werden zu lassen.“

– Klaus-Detlev Godau-Schüttke, 1993[8]
Werke

Die Tarifierbarkeit der Lehrlingsentschädigung. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Hohen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Borna-Leipzig: Universitätsverlag von Robert Noske 1928.
Das richterliche Prüfungsrecht gegenüber den Verordnungen der belgischen Generalsekretäre während der deutschen Besetzung 1940–1944, in: Otto Bachof, Martin Drath, Otto Gönnenwein, Ernst Walz (Hrsg.): Forschungen und Berichte aus dem Öffentlichen Recht. Gedächtnisschrift für Walter Jellinek, München: Olzog 1955, S. 433–443.
Zum 25jährigen Bestehen des Bundesfinanzhofs. Verfassungsmäßiges Steuerrecht im Lichte der Rechtsprechung – gestern, heute und morgen, in: Der Betrieb, 1975, S. 2004–2010.
Lebenserinnerungen, 1977 (unveröffentlicht, im Familienbesitz)
CEGES / Centre d’Études et de Documentation: Dokumente Dr. Walter Hartz, Militärverwaltung, Oktober 2009 (Online-Fassung)

Literatur

Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Ich habe nur dem Recht gedient. Die „Renazifizierung“ der Schleswig-Holsteinischen Justiz nach 1945, Baden-Baden: Nomos 1993.
Peter Godzik: Beerdigungsansprache für Dr. Walter Hartz, 17. Februar 1994 (Onlinefassung).
Schleswiger Gesellschaft Justiz + Kultur e.V. (Hrsg.): 1948–1998. 50 Jahre Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Schleswig. Aufsätze und Erinnerungen, Schleswig 1998.
Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Der Bundesgerichtshof – Justiz in Deutschland (Justizkritische Buchreihe), Berlin: Tischler 2005.
Stefan Martens (Hrsg.): Frankreich und Belgien unter deutscher Besatzung 1940–1944. Die Bestände des Bundesarchiv-Militärarchivs Freiburg. Bearb. von Sebastian Remus. Préface de Martine de Boisdeffre et de Hartmut Weber, Stuttgart (Thorbecke) 2007, (Instrumenta, 7), ISBN 3-7995-7271-6 (Online-Fassung).
Kirsten Peters: L’influence de l’administration militaire allemande sur les changements de personnel au sein de la magistrature belge (1940-1944), in: Dirk Heirbaut, Xavier Rousseaux und Alain Wijffels (Hrsg.): Histoire du droit et de la justice / Justitie – en rechts – geschiedenis. Une nouvelle génération de recherches / Een nieuwe onderzoeksgeneratie, Louvain-la-Neuve: Presses universitaires de Louvain 2010, p. 61–76 (Online-Version).
Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Biografische Schlaglichter auf vergangenheitspolitische Belastungen schleswig-holsteinischer Justizjuristen, in: Beirat für Geschichte (Hrsg.): Demokratische Geschichte (Jahrbuch für Schleswig-Holstein, Band 27), Malente: Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein e.V. 2016, S. 187–212 (Online-Fassung).
Claus Godbersen: Zur Geschichte der Präsidentenmöbel, in: Schleswig-Holsteinische Anzeigen 2/2019, S. 83–84 (Online-Fassung)

Weblinks

Literatur von und über Walter Hartz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Eintrag im Bundesarchiv (online)
Porträt Walter Hartz

Einzelnachweise
Bericht über Schuljubiläum (online)
Eintrag zu Max Pappenheim im Kieler Gelehrtenverzeichnis (online)
Biografie Josef Lob (online)
Hauptseite SPD-Geschichtswerkstatt, Seite Schleswig-Holsteinische Volkszeitung, Abschnitt Hitler-Prozess (online)
Über seine Brüsseler Erfahrungen berichtete Hartz in seinem Beitrag Das richterliche Prüfungsrecht gegenüber den Verordnungen der belgischen Generalsekretäre …, 1955, S. 433–443.
Informationen zur Person Wolfgang Praetorius (online auf Landtag.ltsh.de)
Ein Beispiel dafür beschrieb Godau-Schüttke: „Im April 1951 wurde Burmeister vorläufig als Richter wieder eingestellt; 1953 erhielt er eine Planstelle am Landgericht Itzehoe. Seine Erprobungszeit am OLG Schleswig absolvierte er mit Bravour. Der spröde, stets nur auf Leistung bedachte Oberlandesgerichtspräsident Hartz war von Burmeisters Leistungen als Hilfsrichter (so die juristische Bezeichnung) begeistert: ‚[Er] gehört zu den besten Hilfsrichtern der letzten Jahre […]. […] auch nach seinen charakterlichen Werten [ist Burmeister] einer baldigen Förderung würdig.‘ Daraufhin wurde Burmeister 1955 von Ministerpräsident von Hassel zum Oberlandesgerichtsrat ernannt. Weder Hartz noch von Hassel nahmen daran Anstoß, dass er SS-Richter war. Somit hinterfragten sie auch nicht, welche Aufgaben er im ‚Hauptamt SS-Gericht‘ wahrgenommen hatte.“ In: Biografische Schlaglichter ... (Online-Fassung), 2017, S. 204.
Ich habe nur dem Recht gedient …, 1993, S. 77.

https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Hartz

 

Jürgen-Peter Hauser (geb. 16.8.1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen (ab 22.11.2001, ..., 2002)

Olaf Hellwig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 14. Zivilsenat - 6. Senat für Familiensachen (ab 01.06.1981, ..., 2012)

Dr. Claus Hess (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Husum / Direktor am Amtsgericht Husum (ab , ..., 2019) - ab 1995 Richter in Schleswig-Holstein - zunächst bei den Amtsgerichten Husum, Schleswig und Niebüll und später beim Landgericht Flensburg (1997/1998) und beim Oberlandesgericht in Schleswig (2000/2001). Im Handbuch der Justiz 2000 und 2004 ab 01.08.1998 als Richter am Amtsgericht Husum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2004 als  Direktor am Amtsgericht Niebüll aufgeführt. 2019: offenbar Direktor am Amtsgericht Husum - https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/amtsgericht-husum/

Olaf Hoepner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.05.1992, ..., 2008) - Konkurrentenklage wegen der Wahl von Wolfgang-Dragi Neskovic zum Richter am Bundesgerichtshof  im Jahr 2001. "Die Wahl wurde von seinem Konkurrenten Olaf Hoepner mit einer Konkurrentenklage angefochten. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht lehnte diese Klage im Eilverfahren Ende Juli 2002 endgültig ab, so dass Nešković seine Richtertätigkeit beim Bundesgerichtshof im August 2002 aufnahm." - http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Ne%C5%A1kovi%C4%87

Wilfried Hoops (geb. 19.08.1956 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Staatsekretär beim Justizministerium Schleswig-Holstein (ab 29.06.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.1998 als Direktor am Amtsgericht Neumünster aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2010 als Ministerialdirigent beim Justizministerium Schleswig-Holstein aufgeführt. "Wilfried Hoops ist seit dem 29. Juni 2017 Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung. Geboren am 19. August 1956 in Bremerhaven, verheiratet, 2 Kinder. Werdegang nach Schule und Wehrdienst: 1976 - 1981 Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. 1981 Erste juristische Staatsprüfung, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Schleswig. 1982 – 1985 Rechtreferendariat im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen. 1985 Zweite juristische Staatsprüfung bei dem Gemeinsamen Prüfungsamt in Hamburg. Mai 1985 Eintritt in den richterlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein. 1989 - 1994 Richter am Landgericht in Kiel. 1994 - 1998 Tätigkeit bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig, ab 1996 als Richter am Oberlandesgericht. 1998 - 2010 Direktor des Amtsgerichts in Neumünster. Juli 2010 – Juni 2017 Leiter der Abteilung „Rechts- und justizpolitische Angelegenheiten, Gerichte und Staatsanwaltschaften“ im Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein. Seit dem 29. Juni 2017 . Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Weiteres Engagement: - 2009/ 2010 Ständiges richterliches Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Richterwahlausschusses. 2007 – 2017 (mit Unterbrechungen) Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Kiel, Fachbereich Agrarwirtschaft" - https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/Ministerium/Staatssekretaere/_documents/hoops.html

Dr. Gerhard Hückstädt (geb. 02. 01.1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock / Präsident am Landgericht Rostock (ab 02.01.1992, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1979 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Später Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig - http://www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv//drucksachen/1_Wahlperiode/D01-0000/D01-0641.pdf?PHPSESSID=aa795af7fac9502c6f8a27c7698f9553.

Sigrid Jantzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig / 13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen (ab 16.07.1986, ..., bis 31.05.2008) - 2006: 4. Zivilsenat.

Dr. Sibylle Kessal-Wulf (geb. 25.11.1958) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Zweiter Senat (ab 19.12.2011, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen ab 02.12.1985 unter dem Namen Sibylle Kessal als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Sibylle Kessal-Wulf ab 02.12.04.1988 als Richterin am Amtsgericht Flensburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.  Im Handbuch der Justiz 1994 und 2000 unter dem Namen Sibylle Kessal-Wulf ab 16.04.1992 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Schon hier eine Bilderbuchturbokarriere - in nur sieben Jahren vom Richterverhältnis auf Probe zur Richterin am Oberlandesgericht. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.05.2001 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.12.2011 als Richterin am Bundesverfassungsgericht aufgeführt. 21.12.2023: "Gleich zwei neue Verfassungsrichter sind am Donnerstag in Schloss Bellevue von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt worden. Gleichzeitig übergab er ihren Vorgängern am Bundesverfassungsgericht, Sibylle Kessal-Wulf und Peter Müller, die Entlassungsurkunden. Die beiden neuen Verfassungsrichter Peter Frank – vorher Generalbundesanwalt – und Holger Wöckel waren Ende November beziehungsweise vor sechs Tagen vom Bundesrat gewählt worden. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article249176358/Steinmeier-ernennt-zwei-neue-Richter-am-Bundesverfassungsgericht.html

Andreas Kluckhuhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.09.1991 als Richter am Landgericht Itzehoe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2008 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2013: Referatsleiter Notare und Rechtsdienstleistungsgesetz.

Peter Kock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 31.08.1999, ..., 2010)

Ursel Kollorz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kiel (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.01.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 17.01.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Kiel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Wulf Kollorz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schwerin (ab 18.08.1993, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.08.1993 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Schwerin aufgeführt.  

Dr. Detlef von Krog (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.08.1978 als Richter am Amtsgericht Meldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2002 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2009: Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 8. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. 2010: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 8. Zivilsenat - 1. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2011, 01.01.2014: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.Oberlandesgericht Schleswig - 8 WF 122/09 - (Vorinstanz Amtsgericht Flensburg 93 F 99/06) - Beschluss vom 10.06.2009: "Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird ... ihr Befangenheitsantrag gegen die Richterin am Amstgericht Eggers-Zich für begründet erklärt."

Dr. Ole Krönert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1955 in Ratzeburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck / Präsident am Landgericht Lübeck (ab 01.05.2010, ..., 2012) - ab 1987 Staatsanwalt in Lübeck sowie Richter an verschiedenen Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Lübeck, danach ab 1993 Richter am Landgericht Lübeck. Von 1995 bis 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.05.1987 als Richter auf Probe bei den Staatsanwaltschaften im OLG-Bezirk Schleswig-Holstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2002 bis 2008 Direktor am Amtsgericht Ahrensburg. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.02.2008 als Vizepräsident am Landgericht Lübeck aufgeführt. 2010: Persönlicher Stellvertreter am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht für die Amtszeit vom 1. Mai 2008 bis zum 30. April 2017. Namensgleichheit mit: Ursula Krönert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lübeck (ab 01.10.2002, ..., 2010)

Wolfgang Lassen (geb. 21.9.1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 1. Senat für Familiensachen - 8. Zivilsenat (ab 25.06.1991, ..., 2006) 

Volker Lindemann (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / Vizepräsident am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.07.1989, ..., 2002) - FamRZ 16/2003. Vorsitzender des Vormundschaftsgerichtstag e.V. (2004)

Andreas Martins (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Neumünster / Direktor am Amtsgericht Neumünster (ab 01.12.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 17.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.01.2000 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Neumünster aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2010 als Direktor am Amtsgericht Neumünster aufgeführt. 20.11.2011: "Zwei Seelen stecken in seiner Brust: Tagsüber ist Andreas Martins neutraler Strafrichter am Amtsgericht Neumünster. Abends nimmt er in seinen Karikaturen die Kieler Politik aufs Korn." - http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/panorama/artikeldetail/artikel/richter-mit-spitzer-feder.html

Volker Meinert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2007, ..., 2012) - ab 28.02.1991 Richter am Oberlandesgericht Schleswig. 2010: Vorsitzender Richter 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. 2011: Vorsitzender Richter 7. Zivilsenat. 

Dirck Ortmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 14.01.2001, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.01.2001 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. 2012: 16. Zivilsenat - vorher Vorsitzender Richter des 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen.

Kay Petersen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen (ab 01.10.1997, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 21.12.1976 als Richter am Amtsgericht Flensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1997 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Hans-Michael Philipp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (ab 05.06.1990, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 24.01.1984 als Richter am Amtsgericht Ahrensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 05.06.1990 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 nicht aufgeführt.

Dr. Dirk Rost (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab 10.04.2007, ..., 2011) - ab 02.05.2001 Richter am Amtsgericht Husum. 2010, 2011: 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen und mit 0,40 Referent für IT-Angelegenheiten. GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt.

Dr. Ulrike Rühling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.1996, ..., 2012)

Detlef Schlüter (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 17.03.1997, ..., 2002)

Udo Schneider (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 2. Senat für Familiensachen - 10. Zivilsenat (ab 21.07.1986, ..., 2005)

Dr. Jörg Schomaker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / ehemals 2. Senat für Familiensachen, später 11. Zivilsenat (ab 01.10.2000, ..., Ende Februar 2012)

Wolfang Schupp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.10.1983, ..., 2008) - FamRZ 4/2006.

Sabine Schweckendiek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1940) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 31.08.1999, ..., 2002)

Burkhard Thiele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953 in ...  zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz") - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock / 2. Zivilsenat und Vergabesenat / Präsident am Oberlandesgericht Rostock (ab 29.08.2008, ..., 2011) - ab 1980 Richter in Schleswig-Holstein. Februar 1985 Ernennung zum Richter am Landgericht Kiel. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.02.1985 als Richter am Landgericht Kiel (abgeordnet) aufgeführt. Mai 1989 Richter am Oberlandesgericht in Schleswig. November 1990 Leiter der Abteilung Verfassung und Recht im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Juli 1991 Ministerialdirigenten. Das Amt des Abteilungsleiters Recht und Verfassung übte er mehr als 12 Jahre bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts im Juli 2003 aus. Seit Januar 1999 ist er Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und seit Januar 2008 Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.

Jutta Wendt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.02.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.10.1993 als Richterin am Amtsgericht Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 01.01.2008, 01.01.2013: Beisitzerin am 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2014: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 15. Zivilsenat - 5. Senat für Familiensachen.

Heinz-Karl Waßmuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / Vizepräsident am Oberlandesgericht Schleswig (ab 25.08.2003, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 22.05.1981 als Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.10.1988 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig - abgeordnet - aufgeführt.

Oliver William (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2010, ..., 2016) - ab 28.03.1996 Richter am Landgericht Kiel. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Oberlandesgericht Schleswig - GVP 17.12.2009:  nicht aufgeführt. 25.02.2011: "14.000 Euro für Gleisblockade. ... Die Politaktivistin Hanna Poddig muss die Kosten für die Reparatur eines bei einer Blockadeaktion beschädigten Gleises tragen: Das entschied am Freitag das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Es wies die Berufung Poddigs gegen ein entsprechendes Urteil des Flensburger Landgerichts zurück. ... Mit dem Richterspruch vom Freitag, den die UnterstützerInnen Poddigs mit Protestrufen begleiteten, endet ein Fall, der vor drei Jahren begann. An einem Sonntag um drei Uhr morgens in einer Februarnacht kettete sich die heute 25-jährige Poddig an ein Bahngleis in Nordfriesland (Schleswig-Holstein) nahe einem Bundeswehrdepot, um gegen Waffen- und Materialtransporte für den Afghanistaneinsatz zu protestieren. Die Landes- und die für Bahn zuständige Bundespolizei erschienen, später Experten vom Technischen Hilfswerk, die die Gleise aufschnitten, um Poddig "herausfädeln" zu können, wie der Schleswiger Richter Oliver William sagte. ..." -  http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/14000-euro-fuer-naechtliche-gleisblockade/

Norbert Wüstefeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945 im Kreis Schleswig-Flensburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Flensburg / Direktor am Amtsgericht Flensburg (ab 08.04.1994, ..., 26.03.2010) - ab 1973 richterliche Stationen am Landgericht Flensburg, Amtsgericht Schleswig und Amtsgericht Kappeln sowie ab 1984 Richter am Oberlandesgericht Schleswig. Seit 1994 Direktor des Amtsgerichts Flensburg. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.08.1985 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.

Dietmar Wullweber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe / Vizepräsident am Landgericht Itzehoe (ab 01.02.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.02.1983 als Richter am Landgericht Itzehoe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 10.01.1992 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Ab 23.01.2001 Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2008 als Vizepräsident am Landgericht Itzehoe am Landgericht Itzehoe aufgeführt. 2007: Gedanken zu einer Ethik richterlichen Verhaltens - Schleswiger Ethikrunde

Dr. Erich Wyluda (geb. 26.05.1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Flensburg / Präsident am Landgericht Flensburg (ab 01.04.1991, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1980 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt.

Kurt-Christian Zieper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 12. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen (ab 01.01.2007, ..., 2010) - ab 30.05.1985 Richter am Oberlandesgericht Schleswig.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Ahrensburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-ahrensburg.de

 

 

Familienberatung Bad Schwartau

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-schwartau.de

 

 

Familienberatung Bad Segeberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-segeberg.de

 

 

Familienberatung Eckernförde

überregionale Beratung

http://familienberatung-eckernfoerde.de

 

 

Familienberatung Eutin

überregionale Beratung

http://familienberatung-eutin.de

 

 

Familienberatung Flensburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-flensburg.de

 

 

Familienberatung Heide

überregionale Beratung

http://familienberatung-heide.de

 

 

Familienberatung Itzehoe

überregionale Beratung

http://familienberatung-itzehoe.de

 

 

Familienberatung Kiel 

überregionale Beratung

http://kiel-beratung.de

 

 

Familienberatung Neumünster

überregionale Beratung

http://familienberatung-neumuenster.de

 

 

Familienberatung Norderstedt

überregionale Beratung

http://familienberatung-norderstedt.de

 

 

Familienberatung Oldenburg in Holstein

überregionale Beratung 

http://familienberatung-oldenburg-in-holstein.de

 

 

Familienberatung Plön 

überregionale Beratung

http://familienberatung-ploen.de

 

 

Familienberatung Rendsburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-rendsburg.de

 

 

Familienberatung Schleswig

überregionale Beratung

http://familienberatung-schleswig.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2009, ..., )

 

Gabriele Drewes-Krüger

Diplom-Sozialpädagogin

Bahnhofstraße 6

21521 Aumühle

http://www.mediationsregister.de/mediator.php?mediator=3

Bestellung als Umgangspflegerin am Amtsgericht Reinbek und Oberlandesgericht Schleswig

Bestellung auch als Verfahrensbeistand / Verfahrenpfleger am Amtsgericht Ahrensburg, Amtsgericht Bad Oldesloe, Oberlandesgericht Schleswig

Bestellung als Verfahrensbeistand am Oberlandesgericht Schleswig in einer Beschwerde eines staatlich sorgerechtlich diskriminierten Vaters gegen einen Beschluss des Amtsgerichtes Schwarzenbek - Richter Hilgenhövel (2011). Antrag des Vaters wurde am Amtsgericht Schwarzenbek und Oberlandesgericht Schleswig 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen abgeschmettert. 1945 standen wir einen Schritt vor dem Abgrund, heute sind wir in Deutschland offenbar schon zwei Schritte weiter.

Frau Drewes-Krüger wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Schleswig für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Schleswig (ab 01.09.2009, ..., ) 

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Gabriele Drewes-Krüger

Diplom-Sozialpädagogin

Bahnhofstaße 6

21521 Aumühle

http://www.mediationsregister.de/mediator.php?mediator=3

Bestellung als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Ahrensburg, Amtsgericht Bad Oldesloe, Amtsgericht Ratzeburg, Amtsgericht Reinbek, Amtsgericht Schwarzenbek und Oberlandesgericht Schleswig

Bestellung auch als Umgangspflegerin am Amtsgericht Reinbek und Oberlandesgericht Schleswig

Bestellung als Verfahrensbeistand am Oberlandesgericht Schleswig in einer Beschwerde eines staatlich sorgerechtlich diskriminierten Vaters gegen einen Beschluss des Amtsgerichtes Schwarzenbek - Richter Hilgenhövel (2011). Antrag des Vaters wurde am Amtsgericht Schwarzenbek und Oberlandesgericht Schleswig 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen abgeschmettert. 1945 standen wir einen Schritt vor dem Abgrund, heute sind wir in Deutschland offenbar schon zwei Schritte weiter.

Ent-Sorgung einer Mutter mittels §1671 BGB  - Beteiligte: Amtsgericht Ratzeburg - 8 F 151/14 - Richter Mager, Gutachterin Irmela Krauß, Verfahrensbeistand Gabriele Drewes-Krüger, Oberlandesgericht Schleswig - 10 UF 71/15 - mit den Richtern Lewin, Dr. Splitt und Rutz)!!!

Gabriele Drewes-Krüger wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Matthias Kuhfeld

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Bergedorfer Straße 49

21502 Geesthacht

Internet: http://www.haussner-kuhfeld.de

2012: Kreistagsabgeordneter der CDU: http://cdu-khl.com/cms/front_content.php?idcat=104

Bestellung als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Schwarzenbek, Oberlandesgericht Schleswig 

(2012)

 

 

Rainer Laue

Dipl.-Sozialpädagoge

Wandsbeker Chaussee 179

22089 Hamburg

http://verfahrenspflegschaft-bag.de/bag/cms/upload/pdf/pdf-Mitgliederprofile/Mitgliederprofile_090827.pdf

Bestellung am Oberlandesgericht Schleswig durch 4. Senat für Familiensachen.

 

 

Hermann Josef Ligthert 

Rechtsanwalt

Rogalla Catharina A. , Ligthert Hermann Josef Rechtsanwälte

Bundesweg 4

20146 Hamburg

Stadtteil: Hamburg Harvestehude

Bestellung am Amtsgericht Hamburg, Oberlandesgericht Schleswig 

Bestellung am Oberlandesgericht Schleswig durch 4. Senat für Familiensachen.

(ab , ..., 2009, 2010)

 

 

Regina Schröder

Diplom-Psychologin

Friedrichorter Str. 30a

24159 Kiel

alt: Legienstr. 16, 24103 Kiel

Internet: http://familiengutachten.sh/

Tätigkeit als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Kiel und Oberlandesgericht Schleswig

(ab , ..., 2011)

Beauftragung als Gutachterin am Amtsgericht Eutin, Amtsgericht Flensburg, Amtsgericht Husum, Amtsgericht Schleswig

Regina Schröder wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

 

Gutachter:

 

Marion Badberg-Jaspers

Diplom-Psychologin

Julius-Leber-Weg 18

25544 Itzehoe

verbandelt mit dem sogenannten "Institut für Gerichtspsychologie Bochum", Gilsingstr. 5, 44789 Bochum - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Bad Segeberg, Amtsgericht Itzehoe, Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Norderstedt, Amtsgericht Pinneberg, Amtsgericht Plön, Amtsgericht Schleswig und Oberlandesgericht Schleswig

Frau Badberg-Jaspers wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Lutz Greve

Diplom-Psychologe

c/o Psychodiagnostische Beratungspraxis

Inhaber: Enno Heyken, Diplom-Psychologe  

Wandsbeker Königstr. 11

22041 Hamburg

Internet: http://www.praxis-psychologen.de/team.php

Beauftragung am Amtsgericht Pinneberg, Oberlandesgericht Schleswig

 

 

 

Dr. Jan Hendrik Puls

Oberarzt

Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Lübeck

Uni-Klinik Lübeck - Kinder- und Jugendpsychiatrie beauftragt durch Prof. Dr. Knölker, Leiter der Kinder - und Jugendpsychiatrie der Uni Lübeck.

Beauftragung am Amtsgericht Lübeck, Oberlandesgericht Schleswig

Beauftragung am Oberlandesgericht Schleswig (2015)

 

 

Dr. Georg Stolpmann

Schwerpunktprofessur für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie

Asklepios Fachklinikum Göttingen

Rosdorfer Weg 70

37081 Göttingen

Internet: http://forensik-umg.bplaced.net/index.php/menue-inhalt-mitarbeiter/82

Beauftragung am Oberlandesgericht Schleswig

 

 

Barbara Wusowski

Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin

Fährstraße 73

21107 Hamburg

Postfach: 605313, 22248 Hamburg

Internet: http://praxis-wusowski.de

Beauftragung am Amtsgericht Ahrensburg, Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Bremerhaven, Amtsgericht Delmenhorst, Amtsgericht Hagenow, Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Amtsgericht Hamburg-Harburg, Amtsgericht Ludwigslust, Amtsgericht Osterholz-Scharmbek, Amtsgericht Reinbek, Amtsgericht Rotenburg (Wümme), Amtsgericht Schwarzenbek, Amtsgericht Winsen und Oberlandesgericht Schleswig

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Oberlandesgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.- Kreisgruppe Kiel.

Kreisgruppe Kiel

c/o Nico Kiesau

Stargarder Straße 43

24768 Rendsburg

Telefon: 04331 / 43 86 316

E-Mail: n.kiesau@t-online.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V. - Kreisgruppe Kiel.

Beratung, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit

Seit Mai 2004 besteht in Kiel die Selbsthilfegruppe vom "Väteraufbruch für Kinder" e.V. Die Kreisgruppe Kiel bietet allen Eltern, vor allem den Vätern Hilfe an, die nach der Trennung vom Partner den Kontakt zu ihren Kindern verloren haben oder zu verlieren drohen.

Die Kreisgruppe Kiel ist überregional tätig und deckt den Bereich Schleswig-Holstein ab.

Der Bereich Beratung

Unsere Erste Hilfe sind Gesprächskreise bzw. Selbsthilfegruppen, in denen den betroffenen Eltern Verhaltens- und Umgangsweisen mit den Problemen der Trennung aufgezeigt werden. Die neuen betroffenen Eltern können so über die Erfahrungen der erfahrenen Eltern, Fehler im Umgang mit der Situation vermeiden.

In geleiteten Gruppengesprächen tauschen betroffene Eltern ihre Erfahrungen im Umgang mit Stresssituationen und mögliche Lösungen aus.

Im Gesprächskreis erziehender Eltern werden Gedanken über Alltagsaufgaben in der Erziehung ausgetauscht.

 

Der Bereich Veranstaltungen

Die Bedeutung der Eltern in der Erziehung des Kindes und Aktionen, wie z.B.: Demos, Infostände, Podiumsdiskussionen und Vorträge.

 

Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit informieren wir Behörden, Medien und Eltern über die neuste Rechtssprechung und über Ereignisse die im Zusammenhang mit Kindern und ihren Eltern stehen.

Treffen: jeden 1. Donnerstag, 19 Uhr Infos zu den Treffen "Pumpe" Haßstr. 22 24015 Kiel Kontaktperson: Karl-Heinz Eckert Saarbrückenstr. 36 24114 Kiel Tel.: 0431-668 77 56 eMail: eckertkiel@web.de

 Homepage: www.vafk.de Weitere Kontaktperson: Nico Kiesau, Sprecher Kreisgruppe, Tel: 04331-438 63 16

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

Presseinformationen bis 25.06.2010 gesichtet

 

http://www.schleswig-holstein.de/Justiz/DE/Service/Presse/PI/_functions/pressemitteilungenJustizportal_table.html

 

 

 


 

 

 

Das Mahnmal für die Opfer der Willkürjustiz von 1933 bis 1945

Zur Geschichte des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in den letzten 50 Jahren gehört auch die Geschichte des Mahnmals vor dem Gebäude und der dazugehörigen Ausstellung über die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus.

Ein Beitrag von Volker Lindemann, Vizepräsident a.D. des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1989

...

Mein Einwand, dass wir in unseren Verhandlungen dann etwas falsch gemacht, Möglichkeiten und Grenzen unseres Verfahrens nicht ausreichend vermittelt hätten, fand wenig Zustimmung. Auf einer vom Richterrat einberufenen Versammlung Anfang Dezember 1992, an der etwa zwei Drittel der im Oberlandesgericht tätigen Richterinnen und Richter teilgenommen haben, stimmte etwa ein Viertel ganz gegen ein Mahmal, jedenfalls in Schleswig, ein Viertel befürwortete das Mahnmal am gewählten Standort und etwa die Hälfte wünschte sich einen anderen Standort. Nicht vergessen habe ich das Argument, dieses Mahnmal, das notwendig sei, sei in seiner Deutlichkeit an solch einem zentralen Platz noch zu schwer erträglich, würde noch zu sehr schmerzen. Es gab dann noch einen Aufruf mit 46 Unterschriften, in dem einerseits die Idee der Gedenkstätte für die Opfer der Justiz im Nationalsozialismus bejaht, andererseits der Standort für schwer erträglich erklärt wurde, weil die Skulptur als neues Symbol für die Justiz mißdeutet werden könnte.

Wir haben in der Mahnmalgruppe schwer um die richtige Reaktion gerungen - war doch die Wahl des Standortes im Herbst 1991 vor Herstellung der Entwürfe wie auch bei der Auswahl des Entwurfs von Waldemar Otto in der Jury-Sitzung nach allem Für und Wider getroffen worden. In einer erneuten hausöffentlichen Jury-Sitzung unter Beteiligung des Plenums mit anschließender Abstimmung in der Jury sahen wir eine Möglichkeit, unsere Standpunkte zu vermitteln oder in Frage zu stellen. So verständlich manche der "Änderungsargumente" waren, überzeugt haben sie die Jury-Mitglieder nicht. Und so hat die Skulptur den zentralen Platz, für den sie geschafffen wurde, erhalten - "mitten in unseren Herzen", wie ein Kollege es formulierte. Was es bei ihrer Übergabe an die Öffentlichkeit am 2. April 1993 vom Justizminister Dr. Klaus Klingner und von der streitbaren Lea Rosh zu hören gab, ist in dieser Broschüre im Anschluss an die Ausstellungstexte nachzulesen.

Ich freue mich einmal mehr im Leben darüber, wie gemeinsame Arbeit so vieler und so unterschiedlicher Kolleginnen und Kollegen gelingen kann, auch wenn die eine oder der andere heimlich oder laut gedacht hat, daß ganze hätte man auch in ein paar Monaten schaffen können.

Skandale oder weitere merkbare Reaktionen sind ausgeblieben. Manchmal liegt eine Blume auf der Inschriftentafel vor der Figur. Vielleicht gelingt es uns in seltenen Augenblicken, die Opfer jedenfalls in der Erinnerung wieder lebendig zu machen, und - wie Frau Rosh es in ihrer Rede am Ende sagte - sie auch zu umarmen, zu streicheln und zu wärmen, sie, die wir damals so allein und ohne Rettung gelassen haben. Und vielleicht können wir den Schwur halten: Nie wieder ...

Volker Lindemann

http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Oberlandesgericht/Historisches/Mahnmal/willkuerjustizVon1933Bis1945.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Während man sich am Oberlandesgericht Schleswig wohl immerhin durchgerungen hat, den Opfern der NS-Justiz ein Mahnmal zu setzen, kann man beim Rundgang durch das Amts- und Landgericht Flensburg den Eindruck gewinnen, dass der braune Ungeist dort noch immer durch die Treppenflure wabert.

Mehr zum Thema hier.

 

 


 

 

 

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Entscheidungsdatum: 22.12.2011

Aktenzeichen: 10 UF 171/11

21 F 288/11 Amtsgericht Schwarzenbek

 

 

Sorgerecht für Vater eines nichtehelichen Kindes

Das OLG Schleswig - 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen hat entschieden, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes das gemeinsame Sorgerecht für das Kind gegen den Willen der Mutter nur dann erhalten soll, wenn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung dem Wohl des Kindes dient.

 

 

Kommentar Väternotruf:

Mal wieder einer von den ewig gestrigen OLG-Beschlüssen aus dem Hause Schleswig. Dabei genügt ein Blick in das Grundgesetz um festzustellen, dass die elterliche Sorge ein Pflichtrecht eines jeden Elternteils ist, dass ohne eine Kindeswohlgefährdung nicht einfach außer Kraft gesetzt werden darf. Wird wohl leider noch einige Jahre dauern, bis alle Richter in Deutschland das Grundgesetz vollständig verstanden haben. 

 

 

Beschlussfassende Richter:

Kay-Uwe Lewin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Kai-Uwe Lewin ab 08.07.1991 als Richter am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2001 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. http://www.richterverband-sh.de/presse/08-04-10.pdf

Dr. Alexander Splitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.06.2003 als Richter am Amtsgericht Flensburg aufgeführt (Familiengericht - Abteilung 92). FamRZ 16/2007, 2008, FamRZ 13/2009 - 92 F 11/08.

Maike Balders (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Reinbek (ab 01.02.2008, ..., 2012) - 15.08.2011 bis 15.03.2012 abgeordnet an das Oberlandesgericht Schleswig / 10. Zivilsenat und 2 Senat für Familiensachen.

 

 

 

 


 

 

Schleswiger Richterverein

Verein der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

* * * P R E S S E E R K L Ä R U N G * * *

Schleswiger Richterverein wählte neuen Vorstand

Der Schleswiger Richterverein hat auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung bei der Wahl des Vorstands die Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Jutta Lewin-Fries als neue Vorsitzende gewählt. Ihr Vorgänger, Direktor des Amtsgerichts Christian Blöcker, kandidierte nach 11jähriger Zugehörigkeit zum Vorstand, davon sechs Jahre lang als Vorsitzender, nicht erneut für den Vorsitz oder das Amt eines Vorstandsmitgliedes.

Weitere Vorstandsmitglieder sind - wie bisher - die Richterin am Oberlandesgericht Christiane Wien, der Richter am Oberlandesgericht Kay-Uwe Lewin sowie der Richter am Landessozialgericht Thomas Rutz und - neu - Oberstaatsanwalt Dr. Georg Güntge.

Nach ihrer Wahl erklärte die neu gewählte Vorsitzende Lewin-Fries:

„Ich möchte an der Tradition des Vereins festhalten, als berufsständische Vertretung den Gedankenaustausch unter den Mitgliedern des Vereins wie auch mit anderen Kolleginnen und Kollegen zu fördern und darüber hinaus den Dialog zu anderen Berufsgruppen und interessierten Kreisen der Bevölkerung zu juristischen Problemen und Fragestellungen zu intensivieren.

Das ist in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich z. B. im Rahmen von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen mit Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Ärzten, Lehrern, Schülern, Polizisten und Mitarbeitern aus den Ministerien durchgeführt worden. Veranstaltungen dieser Art werden vom neu gewählten Vorstand auch künftig weiterhin ausgerichtet werden.

Ebenso soll die früher regelmäßig zusammen mit den Schleswiger Rechtsanwälten durchgeführte jährliche Abendveranstaltung mit Gesprächspartnern aus Justiz und Politik zu aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Themen wieder aufgenommen werden. Desgleichen wird der Vorstand allen Mitgliedern und interessierten Kolleginnen und Kollegen Ansprechpartner für aktuelle Diskussionen sein, so wie sie derzeit z. B. über die angemessene Besoldung der Richter und Staatsanwälte geführt wird.

Dieses Thema ist in Schleswig-Holstein durch einen Musterantrag, den der Landesverband entwickelt hatte, und mit dem ein Richterkollege sich an das Landesbesoldungsamt gewandt und die Fortzahlung des Weihnachtsgeldes beantragt hat, in Gang gesetzt worden. Derzeit ist ein Klageverfahren beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht anhängig. Das Finanzministerium hat alle Verfahren auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes bis zum Abschluss des Musterverfahrens zurückgestellt.“

Der Schleswiger Richterverein ist die örtliche Untergliederung des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, seinerseits Mitglied des Deutschen Richterbundes, des größten Berufsverbandes der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatanwälte in Deutschland. In Schleswig-Holstein gibt es weitere Gliederungen des Deutschen Richterbundes in Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck.

10.04.2008

http://www.richterverband-sh.de/presse/08-04-10.pdf

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Dieses Thema ist in Schleswig-Holstein durch einen Musterantrag, den der Landesverband entwickelt hatte, und mit dem ein Richterkollege sich an das Landesbesoldungsamt gewandt und die Fortzahlung des Weihnachtsgeldes beantragt hat, in Gang gesetzt worden. Derzeit ist ein Klageverfahren beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht anhängig. Das Finanzministerium hat alle Verfahren auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes bis zum Abschluss des Musterverfahrens zurückgestellt.“

Seltsam, wie sollen denn Richter am Verwaltungsgericht darüber befinden, ob ein Richter eine Fortzahlung des Weihnachtsgeldes erhält, was wiederum auch die Richter am Verwaltungsgericht betreffen würde. Die Richter am Verwaltungsgericht würden damit in eigener Sache entscheiden, das durfte früher nur der König. Nun in der "Demokratie" sind sich die Richter offenbar König genug.

 

 


 

 

 

Befangenheitsantrag gegen Richterin Eggers-Zich am OLG Schleswig stattgegeben - 8 WF 122/09

Anke Eggers-Zich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Flensburg / Familiengericht - Abteilung 93 (ab 26.03.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1991 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Flensburg aufgeführt. Aufgeführt im Telefonverzeichnis Justizbehörden Flensburg November 2010. (Väter) Die Ihr hier - bei Frau Eggers-Zich - eingeht, laßt alle Hoffnung fahren!, Dante "Die Göttliche Komödie. Die Hölle" - Richterin Eggers-Zich kann der Väternotruf hilfesuchenden Vätern absolut nicht empfehlen. Sehr zu empfehlen ist Richterin Eggers-Zich dagegen umgangvereitelnden Müttern - mehr dazu unter Vätervertreibung

 

 


 

 

 

Deutscher Juristinnenbund

Pressemitteilung vom 8.2.2008

djb gratuliert Uta Fölster zur Wahl zur OLG-Präsidentin

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) gratuliert Uta Fölster, die am 30. Januar 2008 zur Präsidentin des OLG Schleswig gewählt wurde.

Uta Fölster, geb. 1956 und aufgewachsen in Schleswig-Holstein, trat 1983 nach Jurastudium und Referendariat in Kiel in die Berliner Justiz ein. Zunächst war sie Staatsanwältin, dann Zivil- und schließlich fünf Jahre lang Straf- und Ermittlungsrichterin. Im März 1991 wurde sie an die Senatsverwaltung für Justiz abgeordnet. Ab 1992 war sie dort Pressereferentin. 1996 folgte sie der ehemaligen Berliner Justizsenatorin Professorin Jutta Limbach als persönliche Referentin an das Bundesverfassungsgericht und baute dort die Pressestelle auf. 2001 wurde sie Geschäftsführerin des Deutschen Richterbunds, bis sie 2001 zur Präsidentin des Amtsgerichts Berlin-Mitte ernannt wurde.

Uta Fölster ist wie ihre Vorgängerin im Amt, Constanze Görres-Ohde, djb-Mitglied.

"Es ist sehr erfreulich, dass das OLG Schleswig nun weiterhin von einer Frau geführt wird", stellt Jutta Wagner, Präsidentin des djb, fest. "Ich fordere die zuständigen Gremien auf, auch bei der Besetzung von Stellen des Bundesverfassungsgerichts auf die Ernennung von Richterinnen zu achten und den sogenannten Schneewittchensenat zu vermeiden", fügte Wagner hinzu. "Nachdem der Vorschlag, Prof. Dr. Horst Dreier zum nächsten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu wählen, von vielen Seiten kritisiert wird, ist es an der Zeit, eine der Kandidatinnen für diesen Posten in Erwägung zu ziehen."

 

D e u t s c h e r J u r i s t i n n e n b u n d e . V .

Jutta Wagner - Präsidentin -

Anke Gimbal - Geschäftsführerin -

geschaeftsstelle@djb.de

Anklamer Straße 38 - 10115 Berlin - www.djb.de

Fon: +49 (0)30/443270-0 - Fax: +49 (0)30/443270-22

 

 


 

 

 

Mann erschlägt Ex-Frau mit Beil auf offener Straße

Grausame Szenen in Lübeck: Mit einem Beil hat ein 37-Jähriger seine Ex-Frau erschlagen. Nach Angaben der Polizei war die 36-Jährige mit dem Fahrrad auf dem Weg nach Hause, als der Täter plötzlich auf sie losging.

Lübeck - Die 36-Jährige war auf der Stelle tot. Eine Polizeibeamtin, die nicht im Dienst war, wurde zufällig Zeugin der Tat. Sie nahm die Verfolgung auf und konnte den Flüchtigen nach wenigen Metern stellen. Der 37-Jährige soll die Tat gestanden haben, er befindet sich in Untersuchungshaft.

Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler war es in der Vergangenheit mehrfach zu Auseinandersetzungen zwischen den geschiedenen und getrennt lebenden Eheleuten gekommen. "Dabei ist die Frau offenbar auch mehrfach geschlagen worden", sagte Polizeisprecher Frank Doblinski. Die Frau hinterlasse eine siebenjährige Tochter und einen vierjährigen Sohn.

jdl/AP

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,525733,00.html

 

29.12.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Polizeisprecher Frank Doblinski sagt: "Die Frau hinterlasse eine siebenjährige Tochter und einen vierjährigen Sohn."

Diese Formulierung lässt erst einmal vermuten, dass der Totschläger nicht der Vater der beiden Kinder wäre, doch wie man später erfährt, ist es doch der Vater der beiden Kinder. Warum der Polizeisprecher nicht gleich mitteilt, dass der Totschläger auch der Vater ist bleibt unklar. So wie wohl manches in der Sache unklar bleiben wird. 

 

 


 

 

 

Beil-Mord: War es ein Streit ums Sorgerecht?

Der schreckliche Beil-Mord von Lübeck - jetzt zeichnet sich ein mögliches Motiv ab: Estratios K. (l.) hatte am Tag vor der grausamen Tat einen Sorgerechtsstreit um die beiden gemeinsamen Kinder verloren. Fotos: Holger Kröger

Lübeck - Einen Tag vor der Bluttat hatte der Mörder einen Sorgerechtsstreit gegen seine Frau verloren. Die Polizei rechtfertigt unterdessen ihr Handeln in dem Fall.

Mehr Bilder in unserer Fotogalerie

Ein verlorener Sorgerechtsstreit war möglicherweise das Motiv für den Beil-Mord von Marli. Wie die LN gestern erfuhren, hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig am 27. Dezember in zweiter Instanz die Klage von Estratios K. abgewiesen, das Sorgerecht für die beiden Kinder zu gleichen Teilen auf ihn und seine Ex-Frau Kalliopi T. zu verteilen. Wie zuvor das Amtsgericht Lübeck hatte das OLG K. zwar gestattet, seine Kinder einmal pro Woche zu besuchen, das Sorgerecht aber allein der Mutter zugesprochen. Einen Tag nach dem Urteil musste Kalliopi T. sterben.

Das Unfassbare daran: Mit dem Mord an der Mutter ist das Sorgerecht jetzt tatsächlich auf den Vater als engsten Angehörigen übergangen. "Nur das Amtsgericht kann jetzt das Sorgerecht auf den Großvater übertragen, der sich zurzeit auch um die Kinder kümmert", so Stadtsprecher Matthias Erz auf Anfrage. "Das Jugendamt wird die Familie dabei natürlich unterstützen."

Unterdessen laufen die Ermittlungen gegen K. weiter: "Der Beschuldigte hat sich zur Sache bisher noch nicht geäußert, hat aber bereits Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufgenommen", sagt Lübecks Leitender Oberstaatsanwalt Heinrich Wille.

Die Familie des Opfers macht Polizei und Justiz für den Tod von Kalliopi T. mitverantwortlich. Nach einer Messerattacke gegen seine Ex-Frau am 22. September hätte die Polizei Estratios K. in Haft nehmen müssen, klagen der Vater und die beiden Brüder des Opfers. Polizeisprecher Frank Doblinski rechtfertigt das Vorgehen: "Es hat damals keine Rechtsgrundlage gegeben, den Beschuldigten weiter festzuhalten." Nach Angaben des Polizeisprechers habe es seit dem Jahr 2005 insgesamt acht Polizeieinsätze im Umfeld der Familie gegeben, an denen nicht nur die geschiedenen Ehepartner, sondern auch andere Familienmitglieder beteiligt gewesen seien. Das Einsatzspektrum habe von Beleidigung über Nötigung bis hin zu Körperverletzung gereicht. Zwischenzeitlich habe es aber immer wieder Versuche der Familie gegeben, den Streit friedlich zu beenden.

"Der Fall vom 22. September hatte aber eine ganz andere Qualität", räumt Doblinski ein. K. habe seine geschiedene Frau mit einem Messer bedroht und versucht, von der Familie Geld zu erpressen. Kalliopi T. wurde dabei mit dem Messer am Bein verletzt. K. wurde nach der Tat kurzzeitig in Gewahrsam genommen und wegen des Verdachts auf Bedrohung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung angezeigt.

"Bei uns ist dieser Fall damals nur als eine Routineangelegenheit und auch erst zwei Monate nach der Tat eingegangen, ohne einen Hinweis auf besondere Dringlichkeit", so Heinrich Wille. Ob die Einschätzung der Polizei damals richtig war, könne er derzeit noch nicht beurteilen. "Aber im Licht der heutigen Ereignisse hätte man wohl zu einem anderen Schluss kommen müssen." Polizeisprecher Doblinski: "Es gab keine einschlägigen Vorstrafen. Wäre das der Fall gewesen, hätten die Kollegen möglicherweise anders gehandelt. Aber das ist nur Spekulation."

Tatsächlich ist Estratios K. bisher lediglich wegen zwei Drogendelikten verurteilt, für die er insgesamt zwei Jahre Haft in Stuttgart verbüßt hatte. Andere Verfahren wegen Bedrohung und Körperverletzung seien laut Staatsanwaltschaft von der inzwischen getöteten Ehefrau in "gegenseitigem Einvernehmen" zurückgezogen worden.

Von Oliver Vogt, LN

http://www.ln-online.de/lokales/2281049

 

-online/lokales vom 03.01.2008 08:15

 

 

Kommentar Väternotruf:

Operation gelungen, Patient tot - so kann man vielleicht die vom Oberlandesgericht Schleswig bestätigte Entziehung des Sorgerechtes (vermutlich wie fast immer nach §1671 BGB) bezeichnen. Ob man den verfahrensführenden Richtern am Amtsgericht Lübeck und am Oberlandesgericht Schleswig zu ihrer - wie immer natürlich ausschließlich am Kindeswohl orientierten Entscheidung gratulieren darf, erscheint zweifelhaft, angesichts der unmittelbar nach dem Richterspruch durch den Vater erfolgten Hinrichtung seiner ehemaligen Frau.. 

Kaum hat man am Oberlandesgericht Schleswig den am Amtsgericht Lübeck bezüglich des Vaters bereits vollzogenen Sorgerechtsentzug nach § 1671 BGB bestätigt, da haut der Vater seiner Ex-Frau mit dem Beil den Schädel ein. Wie wäre wohl die Sache ausgegangen, wenn man am Amtsgericht Lübeck dem Vater das Sorgerecht nicht entzogen und statt dessen einen Sorgerechtspfleger eingesetzt hätte, der bei Konflikten zwischen den beiden Eltern hätte vermitteln, schlichten und entscheiden können? Das hätte vermutlich der Justizkasse ein paar Tausend Euro gekostet und der Frau und Mutter vielleicht das Leben gerettet. Leider scheint man an den wenigsten Gerichten in Deutschland so weit zu denken und so werden wir auch in Zukunft sicher noch einige Fälle vermelden müssen, in dem nach gelungener gerichtlicher Väterentsorgung, der solcherart narzisstisch gekränkte Vater gewalttätig wird.

 

 


 

 

 

Hol- und Bringepflicht nach vorheriger Schaffung einer erheblichen räumlichen Distanz

Hat der betreuende Elternteil durch einen Umzug eine erhebliche räumliche Distanz des Kindes zum anderen Elternteil geschaffen, kann der betreuende Elternteil verpflichtet werden, sich am Holen und Bringen des Kindes zu beteiligen.

 

OLG Schleswig, Beschluss vom 3.2.2006 – 13 UF 135/05, In: FamRZ 2006, Heft 12, S. 881.

 

 


 

 

 

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 364/05 -

 

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

des Herrn H...,

- Bevollmächtigter:Rechtsanwalt Burkhard Leo,

Hopfenstraße 29III, 24103 Kiel – gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 12. Januar 2005 - 12 UF 129/04 –

und Antrag der nach § 94 Abs. 3 BVerfGG anhörungsberechtigten Kindesmutter auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

unter Beiordnung der Rechtsanwältin Charlotte Spieler, Vinetaplatz 4, 24143 Kiel

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Präsidenten Papier,

die Richterin Hohmann-Dennhardt

und den Richter Hoffmann-Riem

am 8. Dezember 2005 einstimmig beschlossen:

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 12. Januar 2005 – 12 UF 129/04 – verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig zurückverwiesen.

Das Land Schleswig-Holstein hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Antrag der nach § 94 Absatz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes anhörungsberechtigten Kindesmutter auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwältin Charlotte Spieler, Vinetaplatz 4, 24143 Kiel, wird zurückgewiesen.

 

Gründe:

I.

1Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine sorgerechtliche Entscheidung.

21. Der Beschwerdeführer ist Vater einer im Jahr 1999 geborenen Tochter und eines im Jahr 2001 geborenen Sohns, die beide aus der nichtehelichen Beziehung des Beschwerdeführers mit der Kindesmutter hervorgegangen sind. Die Kindesmutter ist zugleich Mutter von vier weiteren Kindern. Bis zum Frühjahr 2003 betreute der Beschwerdeführer alle sechs Kinder.

32. Nachdem die Kindeseltern sich im Jahr 2003 getrennt hatten, entzog das Amtsgericht mit Beschluss vom 23. Juni 2004 im Wege der einstweiligen Anordnung der bis dahin allein sorgeberechtigten Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie weitere Teile der elterlichen Sorge für deren sechs Kinder und übertrug sie dem Jugendamt der Stadt Kiel als Aufenthaltsbestimmungspfleger. Seither leben die beiden Kinder des Beschwerdeführers in einer Pflegefamilie.

43. Die gegen den Beschluss des Amtsgerichts gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers, mit der er die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine beiden Kinder auf sich beantragt hatte, wies das Oberlandesgericht mit dem angegriffenen Beschluss vom 12. Januar 2005 zurück. Grundsätzlich sei der Beschwerdeführer zwar in der Lage, die Kinder zu erziehen und zu versorgen. Der Verbleib der Kinder in der Pflegefamilie sei jedoch besser für das Kindeswohl. Den Kindern gehe es in der Pflegefamilie gut. Der Beschwerdeführer möge zwar durchaus in der Lage sein, normal entwickelte Kinder angemessen zu betreuen, die für seine in ihrer Entwicklung gestörten Kinder erforderliche besonders qualifizierte Betreuung und Förderung könne er nicht gewährleisten. Das Oberlandesgericht ließ die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht zu.

54. Mit der hiergegen und mittelbar gegen § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB gerichteten Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG. Entgegen dem Wortlaut des § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB sei darauf abzustellen, ob die Übertragung des Sorgerechts auf den Beschwerdeführer dem Kindeswohl nicht widerspreche. Wenn man wie das Oberlandesgericht darauf abstelle, welche Entscheidung dem Kindeswohl am besten entspreche, sei der verfassungsrechtlich gewährleistete Elternvorrang dahin. § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB sei im Wege der verfassungskonformen Auslegung an Satz 1 anzugleichen. Danach diene eine Sorgerechtsübertragung auf den Vater regelmäßig dem Kindeswohl, solange nicht konkret feststellbare Kindesinteressen der Übertragung widersprächen. Der Beschwerdeführer habe mit der Kindesmutter und den Kindern mehrere Jahre zusammengelebt. In einem solchen Fall sei nicht nachvollziehbar, weshalb bei einem Sorgerechtsentzug die Entscheidung darüber, ob eine positive oder negative Kindeswohlprüfung stattzufinden habe, davon abhänge, ob die Kindesmutter einmal gemäß § 1626 a BGB ihre Zustimmung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts gegeben hätte. Die vom Gesetzgeber in § 1626 a BGB zugrunde gelegte Kooperationsbereitschaft der Kindeseltern habe ursprünglich auch zwischen dem Beschwerdeführer und der Kindesmutter bestanden, es sei lediglich nicht zu der Erklärung zwischen dem Beschwerdeführer und der Kindesmutter gekommen. Nach den Feststellungen des Jugendamts sei der Beschwerdeführer während der Dauer des Zusammenlebens mit der Kindesmutter der Garant für eine kontinuierliche Versorgung der Kinder gewesen. Das Oberlandesgericht begründe seine Auffassung nicht näher, wieso der Beschwerdeführer nicht in der Lage sein könnte, die in ihrer Entwicklung rückständigen Kinder adäquat zu versorgen.

65. Das Bundesverfassungsgericht hat gemäß § 94 Abs. 3 BVerfGG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Kindesmutter hat die angegriffene Entscheidung verteidigt und für das Verfassungsbeschwerdeverfahren die Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie die Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten beantragt.

II.

7Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung sind gegeben (vgl. § 93 a Abs. 2 Buchstabe b, § 93 c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche Bedeutung und ist zulässig und begründet. Hingegen hat der Antrag der nach § 94 Abs. 3 BVerfGG anhörungsberechtigten Kindesmutter auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung einer Rechtsanwältin keinen Erfolg.

81. Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig. Entgegen der Auffassung der Kindesmutter hat der Beschwerdeführer auch den Rechtsweg erschöpft. So hat er einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt, dem das Oberlandesgericht nicht stattgegeben hat. Eine Nichtzulassungsbeschwerde findet nicht statt, wenn wie hier eine familienrechtliche Entscheidung nach § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vor dem 1. Januar 2007 verkündet, den Beteiligten zugestellt oder sonst bekannt gemacht worden ist (vgl. § 26 Nr. 9 EGZPO, § 621 e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

92. Die Verfassungsbeschwerde ist auch begründet. Der Beschwerdeführer wird durch die angegriffene Entscheidung in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt. Soweit das Oberlandesgericht sinngemäß festgestellt hat, eine Sorgerechtsübertragung auf den Beschwerdeführer scheide trotz dessen grundsätzlicher Erziehungseignung aus, weil die Kinder in der Pflegefamilie eine bessere Förderung genössen, hat es die inhaltlichen Anforderungen des Art. 6 Abs. 2 GG verkannt.

10a) Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung der angegriffenen Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass für die leiblichen Eltern die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff darstellt, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 60, 79; 79, 51 <60>).

11Zwar stellt das Kindeswohl in der Beziehung zum Kind die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung dar. Das bedeutet jedoch nicht, dass es zur Ausübung des Wächteramts des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gehörte, gegen den Willen der Eltern für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung zu sorgen. Das Grundgesetz hat den Eltern zunächst die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch den Entschluss der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben betriebenen Begabtenauslese vielleicht hätten vermieden werden können (vgl. BVerfGE 60, 79 <94>; stRspr).

12b) Diese Erwägungen werden durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - über die grundsätzliche Zuweisung der elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder zur Kindesmutter nicht in Frage gestellt (vgl. insbesondere BVerfGE 107, 150 <169 ff.>). Danach beruht die durch § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB den Eltern eines nichtehelichen Kindes eröffnete Möglichkeit zur gemeinsamen Sorgetragung auf einem Regelungskonzept für die elterliche Sorge, das unter Kindeswohlgesichtspunkten den Konsens der Eltern über die gemeinsame Sorgetragung zu deren Voraussetzung macht. Das Bundesverfassungsgericht hat zumindest zum Zeitpunkt seiner Entscheidung keine Anhaltspunkte gesehen, dass damit dem Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht hinreichend Rechnung getragen wird. Es hat auch nicht beanstandet, dass der Gesetzgeber in dem Fall einer fehlenden gemeinsamen Sorgerechtserklärung grundsätzlich der Mutter die elterliche Sorge zuweist (vgl. BVerfGE 107, 150 <169 ff.>). Diese Entscheidung hat damit eine Klärung von Fragen nach dem Ausgleich der elterlichen Rechte in Konfliktsituationen zwischen den Eltern herbeigeführt. Sie lässt jedoch zugleich den Stellenwert des Elternrechts des bislang nichtsorgeberechtigten Kindesvaters für den Fall unberührt, dass der Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge entzogen worden ist.

13c) Der vorliegende Sachverhalt ist auch nicht mit der Fallkonstellation vergleichbar, die der Entscheidung der Dritten Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2003 - 1 BvR 1248/99 - zugrunde lag (vgl. BVerfGK 1, 117-119). Im Rahmen dieser Entscheidung hat die Kammer keine Zweifel an der Verfassungskonformität der gesetzlichen Regelungen der § 1626 a, § 1672 Abs. 1 BGB gehabt. Die Kammer hat dabei darauf hingewiesen, dass ein Sorgerechtswechsel - anders als die gemeinsame Sorge beider Eltern – nicht zur Verfestigung der Beziehungen des Kindes zu beiden Elternteilen beitragen kann, sondern die bisherige Sorgetragung eines Elternteils durch die des anderen ersetzt. Es ist danach nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber mit § 1672 Abs. 1 BGB für eine solche Änderung zur Voraussetzung macht, dass die Übertragung der Alleinsorge dem Kindeswohl dient (vgl. BVerfGK 1, 117 <119>).

14Diese Erwägungen sind auf den vorliegenden Sachverhalt schon deshalb nicht übertragbar, als hier kein Wechsel des Sorgerechts zwischen den Elternteilen stattfindet, sondern die elterliche Sorge der Kindesmutter weitgehend entzogen worden ist. Anders als bei der Entscheidung BVerfGK 1, 117 ff. wird bei einer Gesamtbetrachtung der Umfang der elterlichen Sorge vorliegend reduziert.

15d) Soweit die elterliche Sorge, wie in diesem Verfahren, ursprünglich der Mutter gemäß § 1626 a BGB allein zustand, ist eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater dem Wortlaut des § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB zufolge allerdings nur zulässig, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

16Das Elternrecht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gebietet jedoch, die Vorschrift des § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB in einer Weise auszulegen, die der primären Entscheidungszuständigkeit der leiblichen Eltern gerecht wird. Wenn ein nach § 1626 a BGB nichtsorgeberechtigter Vater, wie hier der Beschwerdeführer, über einen längeren Zeitraum die elterliche Sorge für die Kinder zwar nicht in rechtlicher, aber in tatsächlicher Hinsicht wahrgenommen hat, ist es daher nach Art. 6 Abs. 2 BGB geboten, die Vorschrift dahingehend auszulegen, dass eine Sorgerechtsübertragung nach § 1680 Abs. 2 Satz 2 GG auf den Vater regelmäßig dem Kindeswohl dient, solange nicht konkret feststellbare Kindesinteressen der Übertragung widersprechen (vgl. beispielsweise Coester in Staudinger, BGB, Dreizehnte Bearbeitung 2000, § 1680, Rn. 14).

17Der Gesetzesbegründung zufolge sollte die Formulierung des § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB den Familiengerichten wegen der Vielzahl von denkbaren Einzelfallkonstellationen die Möglichkeit eröffnen, eine dem Kindeswohl dienliche Entscheidung zu treffen (vgl. BTDrucks 13/4899, S. 103, 102). Die Erwägungen der Gesetzesbegründung zu § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB, dass in Fällen, in denen Eltern nichtehelicher Kinder keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben, der Vater vielfach wenig oder gar keinen Kontakt zu seinen Kindern habe (vgl. BTDrucks 13/4899, S. 103, 102), treffen indes auf den Beschwerdeführer gerade nicht zu. Der Beschwerdeführer hat über längere Zeit nicht nur seine beiden eigenen Kinder, sondern alle sechs Kinder der Kindesmutter nahezu allein versorgt und betreut. Während dieser Zeitspanne der Kinderbetreuung durch den Beschwerdeführer sah das Jugendamt offenbar keinen Anlass, der Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge entziehen zu lassen, wie sich aus dem Umstand ergibt, dass ein entsprechender Antrag erst nach der Trennung der Kindeseltern gestellt wurde. Die tatsächlich erfolgte Wahrnehmung elterlicher Verantwortung durch den Vater ist jedoch unter dem Gesichtspunkt einer grundsätzlich vorrangigen Entscheidungszuständigkeit der leiblichen Eltern zu berücksichtigen.

18Dies hat das Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung verkannt. Es hat dabei nicht in Abrede gestellt, dass der Beschwerdeführer grundsätzlich in der Lage wäre, Kinder zu erziehen und zu versorgen. Soweit es den Verbleib der Kinder in der Pflegefamilie für besser für das Kindeswohl hält, verweist das Oberlandesgericht allerdings auf die dortigen besseren Fördermöglichkeiten für die Sprachentwicklung des Sohns. Der Beschwerdeführer sei nicht in der Lage, die hier erforderliche, besonders qualifizierte Betreuung und Förderung zu leisten. Bereits hierbei verkennt das Gericht jedoch die grundsätzlich vorrangige Erziehungsverantwortlichkeit des Beschwerdeführers. Insbesondere ist verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht bei der Beurteilung der Erziehungseignung des Beschwerdeführers unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit die Möglichkeit einer Unterstützung des Beschwerdeführers durch öffentliche Stellen in Gestalt von logopädischen, therapeutischen und vergleichbaren Hilfen nicht erkennbar berücksichtigt hat.

19Diese Verletzung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG stellt für den Beschwerdeführer einen besonders schweren Nachteil dar, sodass die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist (vgl. § 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

203. Die Voraussetzungen für die Bewilligung der von der nach § 94 Abs. 3 BVerfGG anhörungsberechtigten Kindesmutter beantragten Prozesskostenhilfe unter Beiordnung einer Rechtsanwältin liegen nicht vor, da die mit dem Gesuch vorgelegte anwaltliche Stellungnahme der Kindesmutter keinen relevanten Beitrag zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Verfassungsbeschwerde geleistet hat (vgl. BVerfGE 92, 122 <125>).

21Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Papier Hohmann-Dennhardt Hoffmann-Riem

 

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 364/05 vom 8.12.2005, Absatz-Nr. (1 - 21), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20051208_1bvr036405.html

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Wenigstens bei diesem Beschluss haben die Richter Papier, Hohmann-Dennhardt und Hoffmann-Riem der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht gezeigt, dass sie das Grundgesetz als Arbeitsgrundlage ihrer richterlichen Urteilsbildung verwenden. Das lässt sich bei dem skandalösen Beschluss des Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 und dem Vorsitzenden Richter am Bundesverfassungsgericht Papier -  leider weiß Gott nicht sagen. Die Geschichte wird - so wie immer, wenn die Zeit von Entscheidungsträgern verschlafen wird - über die richterliche Karlsruher Fehlleistung vom 29. Januar 2003 Zeugnis ablegen. In einigen Jahren wird sich jeder normaler Mensch an den Kopf fassen, wenn er hört, dass im Jahr 2003 Richter am höchsten deutschen Gericht der Meinung waren, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter wäre mit dem Grundgesetz vereinbar.

16.06.2007

 

 

 


 

 

 

Archiv

Aus FOCUS Nr. 20 (1993)

FOCUS Magazin > Archiv > 1993 > Nr. 20 > Deutschland

MÖLLN-PROZESS

Die Skinheads von nebenan

Nach dem Mord an drei Türkinnen stehen jetzt zwei Rechtsradikale vor Gericht

Von Axel Kintzinger

Lars, Ulrich und der Schwarze Peter

Wenn Michael Peters und Lars Christiansen von einem Anfang Mai gefällten Urteil der Osnabrücker Jugendkammer hören, dürfte ihnen angst und bange werden. Dort wurden zwei zur Tatzeit 17 Jahre alte Jugendliche zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Sie hatten, eine Woche nach dem Möllner Anschlag vom 23. November, ein Asylbewerberheim in Lingen anzünden wollen.

Ein vergleichsweise hartes Urteil: Die Molotow-Cocktails waren nicht explodiert, und das Gericht hatte die beiden Täter als „völlig ahnungslos und unpolitisch“ bezeichnet – Attribute, die Generalbundesanwalt Alexander von Stahl für die wegen Mordes und Brandstiftung angeklagten Peters und Christiansen nicht gelten läßt.

Beide sind einschlägig bekannt. Peters, 25, hatte es in der schleswig-holsteinischen NPD schon einmal zum stellvertretenden Kreisvorsitzenden von Lauenburg gebracht. Christiansen, 19, nervte Eltern und Nachbarn mit seiner Vorliebe für Neonazi-Bands wie „Kraftschlag“ oder die „Böhsen Onkelz“.

Ein Song, der nach Lars Christiansens eigener Aussage „eine Art Antriebskraft“ darstellte, endet mit der Strophe: „Wir sind stolz / keiner kann uns leiden / doch wir lieben nur unser Land / darum haben wir aus Wut und Trotz / das Asylantenheim unserer Stadt abgebrannt.“

Zumindest Michael Peters beging nach Erkenntnis der Strafverfolger in Mölln nicht seinen ersten Brand anschlag auf Asylantenwohnheime. Attentate im früheren Grenzort Gudow und im nahegelegenen Kollow werden ihm zur Last gelegt. Bereits 1990 verurteilte ihn das Amtsgericht Mölln wegen gefährlicher Körperverletzung: Peters hatte den achtjährigen Sohn eines jugoslawischen Asylbewerbers mit Tritten und einem Steinwurf an den Kopf mißhandelt.

Dennoch beteuern Nachbarn, Lehrer und nicht zuletzt die Eltern, von Peters- Entwicklung zum militanten Rechts- radikalen nichts oder nur wenig mitbekommen zu haben. Sie haben es für einen Spleen gehalten, daß Peters mit millimeterkurzen Haaren, Tarnanzug und Springerstiefeln den einzigen Skinhead in der 900-Seelen-Gemeinde Gudow markierte. Sie haben sich nichts dabei gedacht, daß Peters zu allen möglichen Gelegenheiten die Reichskriegsflagge aus dem Fenster seiner Wohnung hängte. Und sein Vermieter hatte sich zuletzt nur an den häufigen Saufgelagen gestört, die Peters und seine Kumpane grölend mit einem Marsch durchs Dorf abschlossen. Die Räumungsklage schickte er Peters nur deswegen ins Haus, weil der die gemieteten vier Zimmer zunehmend „verwohne“.

Ansonsten nur gute Worte über den Jungen, der schon in der Grundschule scheiterte, auf eine Sonderschule abgeschoben wurde, sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser hielt, von Sozialhilfe lebte und zu Silvester das neue Jahr unüberhörbar mit einem kräftigen „Heil Hitler!“ begrüßte. Immer höflich sei er gewesen, selbst im Suff habe er sich nie ausfällig benommen. „Wieviel verdrängen ehrenwerte Bürger“, fragte Sabine Sütterlin in der Züricher „Weltwoche“, „wenn sie etwas nicht wahrhaben wollen?“

Vater und Stiefmutter von Peters- mutmaßlichem Mittäter Lars Christiansen haben dagegen sehr wohl gewußt, daß sich der Junge nicht so entwickelt wie gewünscht. Und sie versuchten, darauf zu reagieren. Vater Ralf Christiansen, frühpensionierter Landesbeamter, hat sich 1986 nach dem Umzug der Familie von Eutin nach Mölln viel Zeit dafür genommen, Lars das Einleben in die neue Um gebung zu erleichtern.

Die elterliche Wohnung war denn später auch der einzige Ort außerhalb der Skinhead-Treffs, an dem der Jugendliche seine wachsende Abneigung gegen Ausländer offen aussprach. „Die nehmen uns die Wohnungen und die Arbeitsplätze weg“, sagte Lars, der über einen festen Ausbildungsplatz als Einzelhandelskaufmann und eine Dachwohnung in Mölln verfügte.

An ihn herangekommen sind Vater und Stiefmutter zuletzt jedoch nicht mehr. Fragen über die tätowierten Skinheads, die nach und nach in der Mittelschichtfamilie auftauchten, blockte Lars ebenso konsequent ab wie die Kritik an den rechtsradikalen Plakaten, die plötzlich an seinen Wänden klebten. Aber die Eltern bohrten nicht nach. Für sie entsprach Lars nicht den typischen Neonazis, über deren vermehrtes Auftreten sie aus den Zeitungen oder dem Fernsehen erfuhren.

Ihr Sohn war eher zu leise als zu laut, hatte immerhin die Realschule geschafft, wurde von seinem Chef, dem Filialleiter des Supermarkts, als fleißig und gründlich gelobt. Dieses Bild von Lars ist wohl der Grund, warum Ralf und Ursel Christiansen noch heute an seine Unschuld glauben.

Der 19jährige beteuert, am Tatabend zu Hause gelegen und sich bis Mitternacht eine Sendung im NDR angehört zu haben, über die er auch detailliert Auskunft geben kann. Bereits im vergangenen Sommer will er sich von der Gruppe um Michael Peters getrennt haben. Tatsächlich war Lars an keinem der Atten tate beteiligt, derer Peters für die Zeit vor Mölln beschuldigt wird. Auch die ehemals kurzgeschorenen Haare hatte er bereits wieder nachwachsen lassen.

Die Last der Indizien wiegt dennoch schwer. Zum einen wird Lars von Michael Peters als Mittäter angegeben, zum anderen hatte er selbst bereits ein Geständnis unterschrieben – nach seiner heutigen Darstellung das Ergebnis von 20 bis 25 Stunden harter Vernehmung an drei Tagen. Er widerrief.

Für die ermittelnden Staatsanwälte ist dieser Schritt jedoch ohne Belang. Denn, so unterstreichen sie ihre Beschuldigung, Lars Christiansen habe in seinem Geständnis mehr detaillierte Aussagen über Tatort und Tatablauf geliefert, als je ein Außenstehender vom Hörensagen erfahren haben könnte.

Das Wichtigste jedoch, was der in dieser Woche beginnende Prozeß leisten könnte, wäre, die Hintergründe oder gar Hintermänner des Neonazi-Milieus dieser Gegend aufzuhellen. Polizei und Verfassungsschutz hatten sich bei dem Versuch, die Möllner Szene zu durchleuchten, vor dem Möllner Anschlag nicht mit Ruhm bekleckert. Höhepunkt der Ermittlungspannen: Sechs Tage von Mölln war Peters trotz des dringenden Verdachts auf mehrfachen Mordversuch nicht in Untersuchungshaft genommen worden.

Gegen die Peters-Truppe wurde erst nach Mölln, nicht aber schon nach den Brandanschlägen auf Asylbewerberheime in Gudow und Kollow wegen „Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung“ ermittelt.

Erst nach dem Mord an Ayse Yilmaz, Yeliz und Bahide Arslan, der Deutschland mehr noch als die Ereignisse von Rostock in die internationalen Schlagzeilen brachte, übernahm Generalbundesanwalt von Stahl erstmals Ermittlungen gegen Rechtsradikale.

Bis zu diesem Zeitpunkt ging Karlsruhe davon aus, daß es sich bei Neonazis nicht um organisierte terroristische Gruppen handelt – auch nach Hoyerswerda, nach den Morden von Eberswalde, Hünxe, Magdeburg.

Ob das Oberlandesgericht Schleswig unter Vorsitz von Richter Hermann Ehrich es schafft, auch Strukturen der nordostdeutschen Neonazi-Szene aufzudecken? Zweifel sind angebracht. Denn wenige Tage vor Prozeßeröffnung meldete sich neben Christiansens Pflichtverteidiger Wolfgang Ohnesorge aus Lübeck noch ein Anwalt beim Oberlandesgericht Schleswig: Rolf Bossi, selbsternannter Mann für schwere Fälle aus München, steigt als zweiter Verteidiger für Lars Christiansen in das Verfahren ein. Er liebt die Show, den großen Auftritt vor Fernsehkameras und Mikrofonen. Bei längst nicht allen Richtern hat Bossi damit zuletzt Eindruck schinden können.

Schlagwörter: Lars Christiansen Deutschland Eberswalde Eltern Hoyerswerda Jugendliche Karlsruhe Lars Magdeburg Mölln NDR NPD Peters Rostock Schleswig Skinheads Alexander von Stahl Urteil.

http://www.focus.de/politik/deutschland/moelln-prozess-die-skinheads-von-nebenan_aid_141660.html

 

 

 


 

 

 

"Modernisierung, Motivation und Kooperation"

Präsidentin des Oberlandesgerichtes Schleswig Konstanze Görres-Ohde in: "Schleswig-Holsteinischer Anzeiger", 3/2002, S. 61-63

 

"... nennt die Richter eine Elite, die vielleicht das Glasperlenspiel der Jurisprudenz perfekt beherrscht, der aber fast immer das Gefühl für Menschen fehlt und die nur wenig weiß vom Wechselspiel zwischen Rationalität und Emotionalität.

... Hier ist von Supervison und Balintgruppen die Rede, von Schulung auf dem Gebiet der Kommunikation, der Konfliktbewältigung und der Verhandlungsführung. Ich bin gerne bereit, durch geeignete Fortbildungsveranstaltungen diesem Gedanken Rechnung zu tragen.

... Wir müssen auch jede Chance wahrnehmen, um Justiz kundenfreundlicher zu gestalten. 

... auch der starrköpfigste Richter hat inzwischen begriffen, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht ein im Interesse seiner Entfaltung gegebenes Privileg, sondern allein für das gemeinsame Wohl wichtig ist. Die Tätigkeit des Richters ist eine Art Treuhandauftrag. Es geht nicht um seine personalen subjektiven Freiheiten, sondern um eine funktionale Garantie im Interesse des Bürgers."

 

 

Hört sich ganz gut an, was die Präsidentin zu ihrer Amtseinführung am 9. Januar 2002 in Schleswig vortrug. Doch, um mit Goethe zu sprechen, die Botschaft hör ich wohl, allein es fehlt der rechte Glauben. Wer sich einmal den haarsträubenden Justizskandal am Amtsgericht Flensburg auf www.vaeternotruf.de/vaetervertreibung.htm zu Gemüte geführt hat, der darf der Präsidentin zu ihrer Absichtserklärung gratulieren. Im Amtsgericht Flensburg scheint diese Rede allerdings wohl ungehört geblieben zu sein. Da hat man noch nicht einmal verstanden, dass Deutschland den zweiten Weltkrieg zu recht verloren hat und huldigt den tapferen Wehrmachtssoldaten mit der Widmung: 

Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk 

1939 - 1945

 

 

 


 

 

Muttersöhnchen

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte über eine Unterhaltsklage eines 17-jährigen Jungen, der bei seiner Mutter wohnt zu befinden. Der junge Mann forderte von seinem von ihm getrenntlebenden und über 8.000 DM verdienenden Vater Unterhalt in Höhe von 1330 DM. bei einem angegebenen Gesamtbedarf von 2200 DM. Das OLG wies das Ansinnen des jungen Mannes mit Recht zurück.

"Denn jeder Unterhaltsanspruch eines Kindes ist im Wesentlichen durch sein `Kindsein´ geprägt, es hat zwar einen Anspruch auf gute Lebensbedingungen, jedoch keinen Anspruch auf eine Teilhabe am Luxus."

Zum Glück ging die Sache mit diesem Richterspruch so aus, denn sonst wäre der junge Mann wohl größenwahnsinnig geworden und würde sich einbilden im Himmel ist Jahrmarkt und gebratene Tauben fliegen durch die Luft. Größenwahnsinnige Muttersöhne haben wir in Deutschland, auch auf Grund muttersohnfixierter Familienrichter weiß Gott schon genug. Dem OLG Schleswig kann da nur gedankt werden, die Dinge mal wieder vom Kopf auf die Beine gestellt zu haben.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Urteil vom 18.5.2001 - 10 UF 163/00 -

veröffentlicht in "Schleswig-Holsteinischer-Anzeiger", 12/2001, S. 286

 

 

 


 

Kindesunterhalt - Unterhaltsschulden

 

Mehr als 2 1/2 Jahre nach Eintritt der Volljährigkeit muß der Unterhaltsverpflichtete nicht mehr damit rechnen, den Ausgleich eines über 18 Jahren aufgelaufenen titulierten Minderjährigenunterhalts zu schulden,

so das Oberlandesgericht Schleswig, 5. Familiensenat, Beschluß vom 4.12.2000 - 15 WF 231/00

 

veröffentlicht in "FamRZ", 2001, H 24, S. 1707

 

mitgeteilt und kommentiert von

Rechtsanwalt Lutz Baastrup, Rote Straße 14, 24937 Flensburg

 

 

 


 

 

 

Unterhaltsvorschuss

"Die Inanspruchnahme des unterhaltspflichtigen Elternteils nach § 7 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) kann nicht für die Zeit vor dem Erlaß des Bewilligungsbescheids erfolgen.

OLG Schleswig, 4. Familiensenat, Urteil vom 5.10.2000 - 13 UF 220/99

in: "FamRZ", 2001, H12, S. 785

 


 

 

Teilverwirkung des Unterhalts wegen Falschbeschuldigung sexueller Missbrauch

 

Auszugsweise Abschrift

 

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Urteil

13 UF 166/99

31.08.2000

92 F 152/98

AG Flensburg

 

Im Namen des Volkes

In der Familiensache (Abänderung des nachehelichen Unterhalts)

Kläger, Berufungskläger und Berufungsbeklagter.....................

Beklagte, Berufungsklägerin und Berufungsbeklagte.........................

hat der 4. Senat für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig auf die mündliche Verhandlung vom 13. Juli 2000 .......... für Recht erkannt:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20.05.1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Flensburg – Familiengericht – teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der zwischen den Parteien am 30.10.1997 geschlossene Scheidungsfolgenvergleich – 69 F 105/95 AG Flensburg – wird zu Ziffer 3. hinsichtlich des nachehelichen Elementarunterhalts und zu Ziffer 4. für die Zeit ab Mai 1998 dahingehend geändert, dass der gesonderte Ausgleich der dem Kläger jeweils rückerstatteten Steuerbeträge entfällt und der Kläger der Beklagten monatlich 850,- DM Elementarunterhalt zu zahlen hat.

..................................

Im übrigen wird die Abänderungsklage abgewiesen.

Die Berufung des Klägers und die weitergehende Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen

Von den Kosten des ersten Rechtszuges haben der Kläger ¾ und die Beklagte ¼ zu tragen; die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

T a t b e s t a n d :

Der Kläger begehrt Abänderung seiner durch Scheidungsfolgenvergleich titulierten Verpflichtung, nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen, mit dem Ziel, ab Mai 1998 erheblich geringere Beträge entrichten zu müssen.

Die am ............ 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde durch Urteil des Familiengerichts Flensburg vom 06.11.1997, rechtskräftig seit dem 04.02.1998, geschieden. Aus der Ehe sind die Kinder M. , geb. am........ 1975; H. C. , geb. 1977; F. , geb. am........... 1981 und N., geb. am........... 1989 hervorgegangen. Nach der Trennung der Parteien im Januar 1993 blieb D. beim Kläger, während die jüngeren Kinder mit der Beklagten auszogen.

Der Kläger ist Gemeindepastor in .......... . Die Beklagte ist staatlich geprüfte Hauswirtschaftsleiterin und hat nach dieser Ausbildung ein Diplom als kaufmännisch-ärztliche Assistentin erworben. In diesen Berufen hat die Beklagte jedoch seit der Ehe, in der sie nicht erwerbstätig war, wenn man von hobbymäßig betriebener Seidenmalerei absieht, nicht mehr gearbeitet. Nach der Trennung hat sie eine Ausbildung zur Heilpraktikerin begonnen, in deren Rahmen sie einen Schwesternhelferinnenkurs absolviert hat.

Am 30.10.1997 schlossen die Parteien vor dem Familiengericht Flensburg einen Scheidungsfolgenvergleich. In Ziffer 3. des Vergleichs verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte ab Rechtskraft der Scheidung Elementarunterhalt von DM 1.209,90 DM............. zu zahlen. Er verpflichtete sich weiter, zu Händen der Beklagten folgende Kindesunterhaltsbeiträge zu zahlen:

Für F. 675,- DM abzgl. Anteiliges Kindergeld von 162,50 DM, somit 512,50 DM; für N. 570,- DM abzgl. Anteiligen Kindergeldes von 162,50 DM, somit 407,50 DM; für H. 507,50 DM.

Als Grundlage wurde ein durchschnittliches monatliches anrechenbares Nettoeinkommen des Klägers in Höhe von 5.477,47 festgehalten.

...............................................

Der Kläger hat durchgehend den Kindesunterhalt in der genannten Höhe gezahlt. Er hat jedoch ab Mai 1998 die Zahlungen auf den nachehelichen Unterhalt eingestellt und die Beträge hinterlegt. ...........

Der Kläger hat behauptet:

Die Beklagte habe gegenüber einer Reihe von namentlich genannten Zeuginnen aus der Gemeinde.................. aber auch aus der Kirchengemeinde........................., er habe seine Tochter M. sexuell missbraucht. Diese Behauptung sei nachweislich unwahr. Die Beklagte habe ihn auch durch andere öffentliche Äußerungen in seiner Kirchengemeinde herabgewürdigt. Er habe am 23.03.1998 von einem Mitglied seines Kirchenvorstandes erfahren, dass in der Nachbargemeinde................ diese üble Nachrede kursierte.

Auf Antrag des Klägers erließ das Landgericht Flensburg am 07.04.1998 eine einstweilige Verfügung dahin, dass es die Beklagte zu unterlassen habe zu behaupten, er habe ein sexuelles Verhältnis mit seiner Tochter M. oder habe seine Tochter sexuell missbraucht. Die Beklagte hat am 01.07.1998 bestätigt, die einstweilige Verfügung als endgültige und zwischen den Parteien verbindliche Regelung anzuerkennen.

Der Kläger hat gemeint, die Beklagte habe durch Art und Umstände der aufgestellten Behauptungen gezielt gehandelt, um ihn und M. zu zerstören.

Er hat beantragt,

den Scheidungsfolgenvergleich dahin abzuändern, dass er der Beklagten rückwirkend ab Mai 1998 Ehegattenunterhalt nicht mehr schulde.

Die Beklagte hat beantragt,

die Klage abzuweisen.

Sie hat ausgeführt:

Sie habe lediglich gegenüber ihren Tennisfreundinnen ihre Befürchtung geäußert, dass der Kläger ein sexuelles Verhältnis mit der Tochter habe. Diese Äußerungen habe sie nur aus großer Verzweiflung heraus getan in einer Situation, in der sie aufgrund der gesamten nachehelichen Streitigkeiten nervlich völlig am Ende gewesen sei. Sie sei davon ausgegangen, dass die Tennisfreundinnen die Äußerung für sich behalten würden, denn sie habe nur ihre eigenen Probleme besprechen wollen.

Das Familiengericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung der in einzelnen namentlich genannten Zeuginnen. Wegen der Beweisfragen wird auf den Beschluss des Familiengerichts vom 18.02.1999 und wegen des Beweisergebnisses auf die Sitzungsniederschrift vom 22.03.1999 verwiesen.

Das Familiengericht hat sodann den Scheidungsfolgenvergleich dahin abgeändert, dass der Kläger der Beklagten rückwirkend ab Mai 1998 nachehelichen Unterhalt lediglich schuldet in Höhe von 580,- DM Elementarunterhalt. Die übrigen Beträge aus dem Vergleich hat es unverändert gelassen. Es hat durch das Verhalten der Beklagten, wie es sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme darstellte, den Tatbestand des § 1579 Nr. 6 BGB als erfüllt angesehen und den Anspruch der Beklagten auf nachehelichen Elementarunterhalt herabgesetzt. Bei der vorzunehmenden Billigkeitsabwägung hat es jedoch im Hinblick auf die Betreuungsbedürftigkeit des 10-jährigen gemeinschaftlichen Sohnes N. darauf erkannt, dass die Beklagte fiktiv lediglich ein Einkommen in Höhe von monatlich 630,- DM erzielen könne, so dass ihr weiterhin ein Unterhaltsbetrag von 580,- DM monatlich zustehe. Wegen der Begründung im einzelnen wird bezug genommen auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Familiengerichts.

Gegen diese Entscheidung wenden sich beide Parteien mit der Berufung.

Der Kläger macht geltend:

Angesichts des Alters von N. könne und müsse die Beklagte sich mehr als monatlich 630,- Mark als fiktives Einkommen zurechnen lassen. Zumindest in der Zeit seit Sommer 1999 könne die Beklagte mindestens 30 Stunden in der Woche arbeiten und dadurch ihren notwendigen Eigenbedarf decken, ohne dass die Betreuung der Kinder darunter leide.

Das ihn schädigende Verhalten der Beklagten sei gravierender als vom Amtsgericht angenommen; denn bereits im Herbst 1992 habe die Beklagte einmal gegenüber der Patentante von D. den Verdacht des Kindesmissbrauchs geäußert. Die Patentante habe damals ein klärendes Gespräch vermittelt. Danach sei die Angelegenheit für ihn, den Kläger beendet gewesen. Wenn die Beklagte sodann anlässlich der Scheidung im Herbst 1997 den selben Vorgang wieder aufgewärmt habe, hätten ihre Äußerungen gegenüber Dritten Personen nur dazu gedient, seinen Ruf zu schädigen. Die Beklagte habe sogar den Verlust seines Arbeitsplatzes in Kauf genommen.

Sollte es dennoch nur bei einer Herabsetzung ihres Anspruchs verbleiben, sei dieser zeitlich zu begrenzen längstens auf die Zeit, zu der N. das 15. Lebensjahr vollendet haben werde.

Der Kläger beantragt, das angefochtene Urteil zu ändern und den Scheidungsfolgenvergleich vom 30.10.1997 – 69 F 107/95 AG Flensburg – dahingehend abzuändern, dass er der Beklagten rückwirkend ab Mai 1998 lediglich nachehelichen Unterhalt in Höhe von 540,- Mark schuldet.

Die Beklagte beantragt, die Berufung des Klägers zurückzuweisen und das angefochtene Urteil zu ändern und die Abänderungsklage insgesamt abzuweisen.

Sie führt aus:

Klatsch und Tratsch von denjenigen, die erkennbar die erwartete Vertraulichkeit des Wortes verletzt hätten, könnten nicht zur Verwirkung ihrer Unterhaltsansprüche führen. Das seinerzeitige Verhalten der Tochter D. sei derartig aggressiv und einseitig gegen sie als Mutter gerichtet gewesen, dass es für sie auffällig und nicht mehr verständlich gewesen sei und sie deshalb besorgt gemacht habe. Hinzukomme, dass auch das Verhalten des Klägers ihr gegenüber stets auffällig gewesen sei. Deshalb habe sie ihre Besorgnis nur im kleinen Kreis angedeutet gehabt. Sie habe dem Kläger nicht schaden wollen, sei vielmehr mit der Trennung von ihm und der Tochter nicht fertig geworden. Sie habe den Dortratsch nicht absichtlich herbeigeführt, niemanden zu Einschreiten bringen wollen, keine Anzeigen erstattet und keine Behörden informiert, sondern habe lediglich mit vermeintlich vertrauten Personen gesprochen. Das sei außerhalb der Kirchengemeinde des Klägers gewesen.

Berücksichtigt werden müsse, das sie sich in einer Ausbildung befinde, mit der sie als Heilpraktikerin in Zukunft auch ihren Lebensunterhalt selbst verdienen könne. Die seit Oktober 1997 laufende Ausbildung werde sie aber erst in zwei Jahren abschließen können.

Der Kläger beantragt außerdem, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen. Wegen des Parteivorbringens im übrigen und einzelnen wird auf die Schriftsätze nebst Anlagen und die Gerichtsprotokolle verwiesen.

Der Senat hat die Parteien persönlich angehört.

 

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :

Die Berufung des Klägers hat keinen, diejenige der Beklagten teilweise Erfolg. Die Abänderungsklage ist in dem nunmehr zuerkannten Umfange begründet............

Das vom Kläger mit seiner Abänderungsklage verfolgte Ziel einer erheblichen Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs der Beklagten und einer dahingehenden Abänderung des Scheidungsfolgenvergleichs ist begründet. Ein Unterhaltsvergleich kann gemäß § 242 BGB dann abgeändert werden, wenn es einer Partei nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, an dem im Vergleich vereinbarten Unterhaltsbetrag festzuhalten, weil die Grundlage des Vergleichs entfallen ist oder sich wesentlich geändert hat. Grundlage des Vergleichs war u. a. dass beide Parteien sich zueinander in einer Weise verhalten, die der aus der Ehe nachwirkenden gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme entspricht. Diese Grundlage aber ist durch das Verhalten der Beklagten, das sie etwa im Oktober 1997 an den Tag gelegt hat, in erheblicher Weise verletzt worden. Die Beklagte hat durch ihre falschen Behauptungen und Verdachtsäußerungen die Tatbestände des § 1579 Nr. 2 und Nr. 6 BGB erfüllt. Nach diesen Vorschriften ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines Berechtigten zur Pflege und Erziehung anvertrauter gemeinschaftlicher Kinder grob unbillig wäre, weil

Nr. 2. der Berechtigte sich u. a. eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten schuldig gemacht hat oder

Nr. 6. dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt.

Zu einem schweren vorsätzlichen Vergehen im Sinne der genannten Ziffer 2 gehört auch die üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB, hier betreffend den sexuellen Missbrauch eines gemeinschaftlichen Kindes. Erst Recht ist der Tatbestand erfüllt, wenn die Verleumdung im Sinne des § 187 StGB vorliegt. Die Schwere des Vergehens ist hierbei nicht im Sinne des Strafrechts zu bemessen, sondern im Sinne des familienrechtlichen Bezugs. So sind bei wiederholten, schweren Beleidigungen oder Verleumdungen die Voraussetzungen des Tatbestandes der Ziffer 2. bejaht worden, wenn die Handlungen nachteilige Auswirkungen auf die persönliche und berufliche Entfaltung sowie die Stellung des Unterhaltsschuldners in der Öffentlichkeit haben (BGH NJW 82/100.

Auch die Voraussetzungen der Ziffer 6. werden nach der Rechtsprechung bejaht, wenn ungerechtfertigt Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs erhoben werden.

Die Beklagte hat solch üblen Vorwürfe gegenüber dritten Personen geäußert. Das hat die beim Familiengericht durchgeführte Beweisaufnahme bestätigt. Das die Vorwürfe ungerechtfertigt waren und sind, ist unstreitig. Dementsprechend hat die Beklagte auch die vom Landgericht Flensburg erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung akzeptiert, die der Kläger erwirkt hat.

Die Äußerungen der Beklagten waren auch unterhaltsrechtlich von erheblichem Gewicht. Sie erfolgten nämlich nicht nur gegenüber ein oder zwei der Beklagten eng vertrauten Personen, sondern gegenüber etlichen ihr mehr oder weniger nahestehenden Tenniskolleginnen und anderen Frauen, die nicht nur in der Wohngemeinde des Beklagten..................., sondern auch in der Kirchengemeinde............ lebten, so im Dorf.................. , das zur Kirchengemeinde............... gehört und in dem der Kläger als Gemeindepastor seinen Dienst versieht.

Wer seinen geschiedenen Ehemann ein schweres Vergehen in dem genannten Sinne nachsagt, das zudem noch geeignet ist, seine berufliche Stellung zu schädigen, löst die Rechtsfolgen des § 1579 BGB aus.

Bei der nach § 1579 BGB vorzunehmenden Abwägung, ob die Inanspruchnahme des Klägers auf Unterhalt grob unbillig wäre, sind vorrangig die Belange des der Beklagten zur Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes N. zu wahren (BverfGE 57/361; 33 383 ff. = FamRZ 1981/745, 749 ff.). Darauf hat schon das Familiengericht mit zutreffenden Erwägungen abgestellt. N. war im Mai 9 Jahre alt und ist jetzt gerade 11 Jahre alt. Er besucht im 5. Schuljahr die erste Klasse auf der Integrierten Gesamtschule (IGS) in ..................... . Er bedarf morgens vor der Schule der Betreuung, in der Regel auch mittags, wenn er von der Schule kommt, und im Laufe des Nachmittags und abends, mag das auch nicht durchgehend der Fall sein. Danach muss der Kläger den Unterhalt für die Beklagte noch in dem Masse sicherstellen, dass die Betreuungsbedürftigkeit von N. darunter nicht leidet. Der Lebensstandard eines Kindes soll nicht wegen eines Fehlverhaltens des betreuenden Elternteils absinken (BVerfG a. a. O.). N. Belange erscheinen jedoch als ausreichend gewahrt, wenn der notdürftige Unterhalt der Beklagten gesichert ist (BGH FamRZ 87/1283). Das ist vorliegend der Fall, wenn der Beklagten monatlich 1.500,- DM zur Verfügung stehen. Dieser Betrag liegt deutlich unter demjenigen, der nach den ehelichen Lebensverhältnissen der Beklagten an sich zustehen würde, wie die anschließende Kontrollberechnung zeigt. Der notwendige Unterhalt von 1.500,- DM ist die Summe des eigenen Barbedarfs für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und desgleichen und des Wohnbedarfs.

Außerdem muss der Beklagten angesonnen werden, unter Verzicht auf das heute übliche Maß an Freizeit einer Halbtagsbeschäftigung nachzugehen (BGH a. a. O. ). Die Beklagte kann also insbesondere einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wenn N. in der Schule ist. Das ist in den Vormittagsstunden zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr.

Auf ihre derzeitige Ausbildung zur Heilpraktikerin kann sich die Beklagte nicht berufen: denn ihre Erwerbstätigkeit besteht aufgrund dessen, dass der genannte Verwirkungstatbestand erfüllt ist, im gesteigerten Masse. Die Beklagte kann und muss Arbeitsstellen in......................... und Umgebung und unter Umständen auch in der nahegelegenen Stadt.................. annehmen. Andererseits ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Beklagte keine Erfahrung in den von ihr erlernten Berufen hat, inzwischen 50 Jahre alt ist und partiell gesundheitliche Probleme hat. Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen könnte die Beklagte bei etwa halbschichtiger Erwerbstätigkeit monatlich anrechenbar 650,- Mark verdienen. Deshalb muss sie sich für die genannte Zeit ab Mai 1998 so behandeln lassen, als würde sie einen Verdienst in dieser Höhe erzielen.

Das fiktive Einkommen von monatlich 650,- DM ist anzurechnen auf den Anspruch, auf den notdürftigen Unterhalt.

................................

Der vom Kläger zusätzlich gewünschten zeitlichen Begrenzung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1579 BGB für die Zeit, bis zu der Nicolai dass 15. Lebensjahr vollendet haben wird, konnte indes nicht entsprochen werden. Zwar käme dem Grunde nach eine zeitliche Begrenzung des Anspruchs in Betracht; vorliegend würde eine solche Maßnahme erst in weiter Zukunft greifen. Ihr Erfolg hinge von verschiedenen nicht steuerbaren Umständen in einer derzeit noch nicht überschaubaren Zeit ab.

...................................

Demnach ergab sich folgende Unterhaltsberechnung:

...............................................

verbleiben anrechenbar: 7.153,98 DM

Davon abzuziehen die Beiträge gemäß Scheidungsfolgenvergleich:

.............................

verbleiben für Elementarunterhalt zwischen den Parteien

verteilungsfähig 4.499,60 DM

Davon 3/7 stünden an sich der Beklagten zu mit 1.928,40 DM

Für die Zeit ab September 2000 ergibt sich folgende Kontrollberechnung:

Hier ist zu berücksichtigen der aktuelle Bedarf für die Kinder nach der nunmehr gültigen Tabelle zum Kindesunterhalt. Desgleichen sind die übrigen zwischenzeitlichen Veränderungen zu berücksichtigen.

Anrechenbares Einkommen des Klägers vorläufig weiterhin rund 7.154,00 DM

Ab Bedarf für M. die nunmehr an der Bildungswissenschaftlichen Universität (BU) in................... studiert und dort ein eigenes Zimmer hat, 1.120,00 DM

Obwohl auch die Beklagte ihr gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, muss den Bedarf jedoch der Kläger alleine decken, da die Beklagte nicht leistungsfähig ist.

................................................

Danach verbleiben zwischen den Parteien für

Elementarunterhalt verteilungsfähig 3.693,62 DM

Davon stünden der Beklagten an sich 3/7 zu mit 1.672,98 DM.

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Nr. 10, 711 und 713 ZPO.

 

B e s c h l u s s :

Der Streitwert für das Verfahren in erster Instanz wird durch Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses vom 08. Januar 1999 gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG von Amts wegen nach Anhörung der Parteien und deren Bevollmächtigten durch Vorsitzendenverfügung vom 24. Februar 1999, vgl. Bl. 125 d. A., auf 20.160 DM (Rückstände: 4.032 DM; lfd. Unterhalt: 12 x 1.344 DM) festgesetzt, derjenige für das Berufungsverfahren auf 16.128 DM (keine Rückstände mehr verlangt)

Mörsch Hoffmann Weisbrodt

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

© Urheberrechtsvermerk: Wir erlauben ausdrücklich die Weitergabe und Verlinkung unserer Veröffentlichungen und Zusammenstellungen, wenn diese Veröffentlichungen mit einem Hinweis auf den Arbeitskreis Eltern für Kinder (e.V.) i.G. und Angabe der Internetadresse www.aefk.de verbunden sind. Frei für den privaten nicht kommerziellen Gebrauch.

 

Abdruck auch in: 

"Schleswig-Holsteinischer Anzeiger", 1/2001, S. 16-17

Verleger: Die Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein, Lorentzendamm 35, 24103 Kiel

 

 

 


 

 

 


Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Inhaltsverzeichnis

1 Gerichtssitz und -bezirk
2 Geschichte
2.1 Das Schleswig-Holstein-Lauenburgische Oberappellationsgericht
2.2 Gerichtsreformen 1867 in der Folge der Eingliederung in den preußischen Staat
2.3 Kaiserreich und Weimarer Republik
2.4 Zeit des Nationalsozialismus
2.5 Nach 1945
3 Gerichtsgebäude
4 Über- und nachgeordnete Gerichte
5 Staatsanwaltschaft
6 Juristen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und seinen Vorgängergerichten
7 Bekannte Prozesse
8 Siehe auch
9 Literatur
10 Weblinks
11 Einzelnachweise

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Schleswig.[1] Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der nachgeordneten Landgerichte und somit das gesamte Gebiet des Bundeslandes.[2] Im Bezirk des Oberlandesgerichts sind 3.850 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte zugelassen (Stand: 1. Januar 2018).[3]
Geschichte
Das Schleswig-Holstein-Lauenburgische Oberappellationsgericht
Amtseid des ersten Präsidenten v. Brockdorff 1834

Das Schleswig-Holstein-Lauenburgische Oberappellationsgericht[4] wurde aufgrund einer Verordnung vom 15. Mai 1834[5] von König Friedrich VI. von Dänemark mit Wirkung zum 1. Oktober 1834 als Gerichtshof letzter Instanz für die drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg in Kiel errichtet. Es trat damit als oberstes Gericht für die vor 1806 zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Herzogtümer Holstein und Lauenburg an die Stelle des Reichskammergerichts in Wetzlar und des Reichshofrates in Wien, die mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation im Januar 1806 ihre Arbeit einstellten. Der dänische König erfüllte damit im Hinblick auf die Herzogtümer Holstein und Lauenburg die Verpflichtung aus Art. 12 der Deutschen Bundesakte von 1815, wonach die Bundesstaaten des Deutschen Bundes Oberappellationsgerichte als dritte und letzte Instanz einzurichten hatten. Das Herzogtum Schleswig war als dänisches Reichslehen nicht Mitglied des Deutschen Bundes.

Bis 1834 waren das Obergericht für Schleswig in Gottorf und das Holsteinische Obergericht in Glückstadt oberste Gerichte auf dem Gebiet Schleswig-Holsteins.[6] Das Oberappellationsgericht Lübeck, das bereits 1820 seine Tätigkeit aufnahm, war nicht für das Gebiet Schleswig-Holsteins, sondern für die vier Freien Städte zuständig.

Ab 1850 war das Oberappellationsgericht in Kiel nur noch für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg zuständig und bestand in dieser Form bis 1867.

2002 wurde Konstanze Görres-Ohde als erste Frau an die Spitze des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts berufen. Seit 2008 ist Uta Fölster Gerichtspräsidentin.
Gerichtsreformen 1867 in der Folge der Eingliederung in den preußischen Staat

Mit der Eingliederung Schleswig-Holsteins als Provinz Schleswig-Holstein in das Königreich Preußen[7] erfolgte eine Abstufung zum Appellationsgericht, das in der Flämischen Straße 21 in Kiel seinen Sitz hatte. An die Stelle des obersten Gerichts trat für die neu erworbenen Gebiete das eigens errichtete Oberappellationsgericht Berlin, das 1874 im Preußischen Obertribunal aufging.

Zum Zuständigkeitsbereich des Appellationsgerichts gehörte jetzt auch wieder das Schleswiger Gebiet. Insgesamt gab es anfänglich 86 Amtsgerichte und vier, später fünf Kreisgerichte in Altona, Itzehoe, Schleswig, Flensburg und später Lauenburg.
Kaiserreich und Weimarer Republik

Mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze am 1. Oktober 1879 wurde das Oberlandesgericht Kiel begründet,[8] das bis 1894 seinen Sitz im Gebäude des früheren Appellationsgerichts hatte und 1894 in den Neubau am Lorentzendamm[9] umzog, das heute als Justizministerium genutzt wird.

Zum Bezirk des Oberlandesgerichts gehörten die Landgerichte Flensburg, Kiel und Altona. Die Senate wurden von anfänglich zwei 1903 auf drei und schließlich 1921 auf vier Senate aufgestockt. Das nach Fläche und Zahl der Gerichtseingesessenen drittkleinste OLG in Preußen war im Kaiserreich ein Sprungbrett zur Übernahme der großen OLG-Bezirke in Köln und Breslau. Ein Beispiel ist Georg Werner. Sowohl die Präsidenten des OLG als auch die Mehrheit der Richter stammten bis in die Weimarer Republik hinein nicht aus der Provinz Schleswig-Holstein, sondern aus anderen Teilen Preußens.[10]

Der bekannteste Prozess in jener Zeit war der durch Urteil vom 8. November 1904 entschiedene Kieler Hafenprozess, in dem die Stadt Kiel gegen den preußischen Staat auf Feststellung klagte, dass ihr das Eigentum an der Kieler Förde, d. h. am Hafenbecken und dem dazugehörigen Vorstrand zustehe. Dahinter standen der Konflikt zwischen dem Staat Preußen mit dem Interesse am Ausbau des Kriegshafens und der Stadt Kiel mit dem Interesse am Ausbau des Handelshafens. Die Stadt verlor den Rechtsstreit, was zur einseitigen Entwicklung Kiels und der Krise seit 1918 beitrug.[11]
Zeit des Nationalsozialismus

1937 im Zug des Groß-Hamburg-Gesetzes verlor der Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Kiel das Landgericht Altona und gewann das Landgericht Lübeck aus dem Gerichtsbezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg und das neu gegründete Landgericht Itzehoe hinzu.
Nach 1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde durch das Kabinett Lüdemann 1948 die Verlegung des ursprünglich in Kiel wiedereröffneten Gerichts nach Schleswig als Kompensation für den Verlust der Landesverwaltung durchgesetzt und das Gericht erhielt die heutige Bezeichnung Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht.[12]
Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude in der Gottorfstr. 2, in dem auch das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht und die Generalstaatsanwaltschaft untergebracht sind, liegt unmittelbar gegenüber von Schloss Gottorf. Es wurde zwischen 1876 und 1878 unter der Leitung des Landbaumeisters Franz Florenz Engelbert Hegemann erbaut[13] und war Sitz der früheren preußischen Provinzialregierung der Provinz Schleswig-Holstein. An gleicher Stelle befand sich bis zum Brand im Januar 1868 das Bjelkesche Palais (nach seinem Erbauer Gerhard von Dernath auch Dernahtsches Palais genannt). Der Volksmund nennt den imposanten Backsteinbau Roter Elefant.[14] Vor dem Gebäude befindet sich seit 1993 die Bronzeskulptur „Der Gehenkte“ des Worpsweder Künstlers Waldemar Otto als Mahnmal für die Opfer der nationalsozialistischen Willkürjustiz[15]. An Stelle der vor dem Gerichtsgebäude befindlichen Grünanlage befand sich der 1906 zugeschüttete Gottorfer Mühlenteich.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Schleswig-Holstein)
Lage der Landgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
Landgericht Flensburg
Landgericht Itzehoe
Landgericht Kiel
Landgericht Lübeck

Dem Oberlandesgericht Schleswig übergeordnet ist der Bundesgerichtshof. Nachgeordnet sind die Landgerichte Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck.
Staatsanwaltschaft

Der beim OLG eingerichteten Generalstaatsanwaltschaft sind analog zum Gerichtsaufbau die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck nachgeordnet.

Generalstaatsanwälte waren unter anderem

Goswin Dörmann (November 1945–1948), fiel bei den Nationalsozialisten in Kiel 1935 in Ungnade, weil er die Fahne eines SA-Sturms nicht grüßte und den Deutschen Gruß verweigerte. Dörmann wurde dann nach Berlin strafversetzt und kehrte 1944 nach Kiel zurück.[16]
Karl Mannzen (1950–1954).
Heribert Ostendorf (1989–1997)
Erhard Rex (1997–2010)
Wolfgang Müller-Gabriel (2011–2015)
Wolfgang Zepter (2016–2021)

Juristen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und seinen Vorgängergerichten

Am Gericht waren 2008 rund 65 Richter beschäftigt.[17] Präsidentin des Gerichts ist Uta Fölster, Vizepräsident ist Rainer Hanf. Im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts sind 3.880 Rechtsanwälte (Stand: 1. Januar 2014[18]) zugelassen.

Präsidenten des Oberlandesgerichts und der Vorgängergerichte:
Oberappellationsgericht Kiel
1834–1839 Graf Cay Lorenz von Brockdorff zuvor bereits Präsident des Obergerichts in Glückstadt
1840–1847 Johann Paul Höpp
1847–1855 Friedrich Christian Schmidt
Appellationsgericht Kiel
Ebert
Oberlandesgericht Kiel bzw. Schleswig
1879–1887 Friedrich Wilhelm Otto Herrmann Vierhaus
(* 1819; † 31. Mai 1887) Zuvor seit 1876 Präsident des Appellationsgerichts in Frankfurt/Main, ab 1887 Präsident des OLG Köln[19]
1885–1899 Johannes Struckmann
(* 23. März 1829; † 12. Mai 1899) Zuvor seit 1879 Präsident des Landgerichts in Hildesheim, später von 1887 bis 1899 Präsident des OLG Köln[20]
1887–1897 Paul Florschütz
(* 1897; † 31. Oktober 1902) Zuvor Senatspräsident am OLG Breslau[20]
1897–1904 Max Beseler
(* 1841; † 1921) Sohn von Georg Beseler, zuvor Leitung des LG Oppeln ab 1888, des Amtsgerichts Berlin I ab 1892, danach Präsident des OLG Breslau ab 1904. Von 1911 bis 1917 preußischer Justizminister.[21]
1904–1905 Felix Vierhaus
(* 1850; † 1917) Sohn des ersten OLG-Präsidenten. 1905 bis 1917 Präsident des OLG Breslau.[22]
1905–1910 Peter Spahn
(* 1846; † 31. August 1925 Bad Wildungen) 1910 bis 1917 Präsident des OLG Frankfurt, 1917–1918 preußischer Justizminister.[22]
1910–1921 Ferdinand Kirchner
1921–1923 Georg Werner
1923–1927 Georg Buß
1927–1933 Gottfried Kuhnt
(* 25. Juni 1884 † 30. November 1967) Vor der Ernennung zum OLG-Präsidenten Ministerialrat im preußischen Justizministerium, Mitglied der DDP; zunächst beurlaubt und dann auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums am 7. April 1933 pensioniert; Mitte 1945 von der britischen Militärregierung wieder eingesetzt. s. u.[23]
1933–1943 und 1944–1945 Karl Martin
(* 21. April 1877 † 12. Juli 1974) 1924 Kammergerichtsrat, 1924 Senatspräsident in Kassel, 1928 Vizepräsident des OLG Kassel, Eintritt in die NSDAP im Mai 1933, Mitglied im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund, ab 1. Juli 1933 Präsident des OLG, ab 1934 formales Mitglied der SS, zwischen 1937 und 1939 Mitglied der Großen Strafrechtskommission des Reichsjustizministeriums, auf seinen Antrag Versetzung in den Ruhestand am 1. Oktober 1943, kommissarische Leitung des OLG bis zum 14. November 1943, Reaktivierung in der zweiten Jahreshälfte 1944, Entlassung durch den Oberpräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein am 28. August 1944[24]
1943–1944 Johannes Haastert
7. Juli 1945 – 1. Dez. 1946 Gottfried Kuhnt Die Amtszeit war so kurz, da Kuhnt zum Justizminister berufen wurde. Nach dem 1. Dez. 1946 vorübergehend keine Besetzung der OLG-Präsidentenstelle; der Stellvertreter nahm die Amtsgeschäfte war. Daher konnte Kuhnt nach der Abwahl seiner Regierung auf den Posten zurückkehren.
2. Mai 1947 – Juni 1952 Gottfried Kuhnt
(* 25. Juni 1884 † 30. November 1967)
1952–1968 Walter Hartz
(* 14. Mai 1903 † 12. Februar 1994) Mitglied der NSDAP seit 1937; 1940 OLG-Rat in Kiel; November 1940 bis September 1944 Militäroberverwaltungsrat beim Militärbefehlshaber Nordfrankreich und Belgien in Brüssel; 1948 OLG-Rat in Kiel; 1950 bis 1952 Richter am BGH.[25]
1968–1972 Max Otto Dohle
(* 8. Juni 1908 † 3. Februar 1972)
1972–1974 Georg Ostendorff
(* 24. Dezember 1909 † 3. Oktober 1995)
1975–1988 Eberhard Kuthning
(* 3. Juli 1923 in Elbing † 13. Mai 2013 in Celle) Zuvor seit 1968 Präsident des Landgerichts Braunschweig
1988–1992 Gerold Köhler
(† 3. März 2017) Zuvor von Mai 1973 bis 30. September 1980 Präsident des Landgerichts Itzehoe; von 1980 bis 1988 Vizepräsident des OLG Schleswig
1993–2001 Dietrich Mett
2002–2007 Konstanze Görres-Ohde
(* 5. Oktober 1942) Geboren in Königsberg;
1989–1996 Präsidentin des Landgerichts Itzehoe;
1996–2002 Präsidentin des Landgerichts Hamburg.
2008–2021 Uta Fölster
(* 9. Februar 1956) 1991–1996 Pressesprecherin der Berliner Justiz
1996–2000 Pressesprecherin des Bundesverfassungsgerichts
2000 Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer
2001–2006 Geschäftsführerin des Deutschen Richterbundes
2006–2008 Präsidentin des Amtsgerichts Berlin-Mitte[26]
ab 2022 Dirk Bahrenfuss Geboren in Kiel;
bis 2021 Ministerialdirigent im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Vom Oberlandesgericht und aus dem Oberlandesgerichtsbezirk wechselten an den Bundesgerichtshof:

1975: Horst Hagen, am OLG tätig von 1973 bis 1975[27]
1978: Christoph Zülch[28]
1982: Bernd-Arthur Paulusch[29] am OLG tätig von 1977 bis 1982
1988: Reinhold Thode am OLG tätig von 1979 bis 1988[30]
2001: Sibylle Kessal-Wulf[31]
2002: Wolfgang Nešković vom Landgericht Lübeck[32]
2005: Gerald Roth[33]
2006: Gabriele Hessel vom Landgericht Lübeck[34]
2018: Christiane Schmaltz[35]
2021: Daniel Reichelt und Alfred Rust[36]

Außerdem waren am Gericht tätig

Sophus Pohl-Laukamp 1971–1972
Gerhard Hückstädt 1979–1983
Geert Mackenroth 1987–2000
Jörn Eckert 1988–2004
Haimo Schack 1995–2005
Rudolf Meyer-Pritzl seit 2005
Jan Lieder seit 2015
Dennis Bock seit 2016
Saskia Lettmaier seit 2016

Fiktiv, als literarische Figur einer ersten Frau als OLG-Präsidentin, war Henriette Heinbostel von 1957 bis 1976 am Gericht tätig.

Bekannte Prozesse

Urteil vom 8. Juli 1981: Asche-Prozess
Knick-Ei von Halstenbek
Urteil vom 8. Dezember 1993: Brandanschlag von Mölln
Carles Puigdemont[37]

Siehe auch

Liste deutscher Gerichte
Liste der Gerichte des Landes Schleswig-Holstein
Jütisches Recht#Anwendung heute
Schleswig-Holsteinische Anzeigen
Liste deutscher Staatsanwaltschaften

Literatur

Schleswiger Gesellschaft Justiz + Kultur e.V. (Hrsg.): 1948–1998 – 50 Jahre Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Schleswig. 1998.
Schleswig-Holsteinische Anzeigen: 150 Jahre Obergerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein – Festakt am 1. Oktober 1984. Teil A, Sondernummer, ausgegeben im Dezember 1984.
Schleswig-Holsteinische Anzeigen: Obergerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein – Symposion am 14. und 15. November 1986. Teil A, Sonderheft, ausgegeben im Juli 1988.
Hans-Günther Andresen: Der kleine „Justizpalast“ zu Kiel – Zur Architektur des ehemaligen Oberlandesgerichts und heutigen Justizministeriums am Kleinen Kiel. In: SchlHAnz. 1994, S. 297ff.
Erich Döhring: 125 Jahre Obergerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein. In: SchlHAnz. 1959, S. 229ff.
Kurt Jürgensen: Ein würdiges Haus für die Justiz. In: SchlHAnz. 1994, S. 246ff.
Helmut Nicken: Die Geschichte der Verlegung des Oberlandesgerichts von Kiel nach Schleswig im Jahr 1948. In: SchlHAnz. 1968, S. 82ff., 132ff.
Werner Schubert: Aus der Geschichte des Oberlandesgerichts Kiel in der Kaiserzeit und in der Weimarer Zeit. In: SchlHAnz. 2006, S. 177–190.
Werner Schubert: Zur Geschichte des Oberlandesgerichts Kiel in der NS-Zeit unter ihren Präsidenten Karl Martin und Johannes Haastert. In: Schleswig-Holsteinische Anzeigen. 2007, S. 345 ff.
Werner Schubert: 175 Jahre Obergerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein. In: SchlHAnz. 2009, S. 308–320.

Weblinks
Commons: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Internetpräsenz des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Abgerufen am 5. September 2018.
Internetpräsenz der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Abgerufen am 7. Oktober 2018.
Übersicht der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Abgerufen am 5. September 2018.

Einzelnachweise

§ 32 Abs. 1 S. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018
§ 32 Abs. 2 LJG.
Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de: Große Mitgliederstatistik zum 01.01.2018. (PDF; 37,3 kB) Abgerufen am 5. September 2018.
Döhring 1959, 229–234
Bekanntmachung in SchlHA 1834, 23. Stück vom 9. Juni 1834; Faksimile in SchlHA 1984, S. 198ff.
Vollstedt, Zum 100jährigen Bestehen des Amtsgerichts Glücksstadt, SchlHAnz 1967, 213ff.
Döhring 1959, 235–240, Schubert 2006, S. 177–179
Schubert 2006, S. 177ff.
Andresen 1994, 297ff.
Schubert 2006, S. 182f.
Döhring 1959, 238, ausführlich Schubert 2006, S. 187f.
Helmut Nicken, Die Geschichte der Verlegung des Oberlandesgerichts von Kiel nach Schleswig im Jahr 1948, SchlHAnz 1968, 82ff., 132ff.
Uwe Kieling: Berliner Baubeamte und Staatsarchitekten im 19. Jahrhundert. Kulturbund der DDR, Berlin 1986, S. 39, 40.
Karlheinz Schlüter: Der rote Elefant – Über die Geschichte und die Erhaltung eines monumentalen Baudenkmals (Memento vom 11. Juni 2012 im Internet Archive)
Volker Lindemann: Das Mahnmal für die Opfer der Willkürjustiz von 1933 bis 1945 (Memento vom 6. April 2014 im Internet Archive)
Klaus Detlev Godau-Schüttke: Ich habe nur dem Recht gedient - Die Renazifizierung der Schleswig-Holsteinischen Justiz nach 1945. Nomos Verlag, Baden-Baden, 1993, ISBN 3-7890-2935-1.
Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: Geschäftsverteilungsplan 2008
Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de: Große Mitgliederstatistik zum 01.01.2014. (PDF) 20. März 2014, abgerufen am 22. August 2014.
Schubert 2006, S. 179, 180
Schubert 2006, S. 180
Schubert 2006, S. 180f.
Schubert 2006, S. 181
Schubert 2007, S. 345
Werner Schubert, Zur Geschichte des Oberlandesgerichts Kiel in der NS-Zeit unter ihren Präsidenten Karl Martin und Johannes Haastert, SchlAnZ 2007, S. 345ff.
Schubert 2007, S. 351
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31. Januar 2008, Nr. 26, S. 8.
Pressemitteilung des BGH Nr. 7/1999
Pressemitteilung des BGH Nr. 18/2000
Pressemitteilung des BGH Nr. 30/2000
Pressemitteilung des BGH Nr. 36/2005
Pressemitteilung des BGH Nr. 36/2001
Pressemitteilung des BGH Nr. 81/2002
Pressemitteilung des BGH Nr. 100/2005
Pressemitteilung des BGH Nr. 123/2006
Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2017 - Neue Richterin am Bundesgerichtshof. Abgerufen am 4. Februar 2021.
Pressemitteilung des OLG Schleswig Nr. 3/2021

https://de.wikipedia.org/wiki/Schleswig-Holsteinisches_Oberlandesgericht

 

 


zurück