Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Zehdenick

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

 

Amtsgericht Zehdenick

Friedrich-Ebert-Platz 9

16792 Zehdenick

 

Telefon 03307 / 4667-0

Fax: 03307 / 2220

 

E-Mail: verwaltung@agzeh.brandenburg.de

Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-zehdenick/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Zehdenick (07/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.04.2023 - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-zehdenick/aufgaben-und-geschaeftsverteilung/

 

 

Bundesland Brandenburg

Landgericht Neuruppin

Oberlandesgericht Brandenburg

13. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen

Als Familiensenat zuständig für Familiensachen aus den Amtsgerichtsbezirken Nauen, Neuruppin, Schwedt/Oder, Senftenberg, Strausberg, Zehdenick, Zossen, Eisenhüttenstadt und Lübben

 

 

Direktorin am Amtsgericht Zehdenick: Kathrin Reiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Zehdenick / Direktorin am Amtsgericht Zehdenick (ab 01.06.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.12.2005 als Richterin am Landgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2016 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2019 als Direktorin am Amtsgericht Zehdenick aufgeführt. Ab 12.12.2001: abgeordnet an das Oberlandesgericht Brandenburg - Beisitzerin am 15. Zivilsenat - 3. Familiensenat (GVP 12.09.2012: aufgeführt). Amtsgericht Prenzlau - 17.10.2016: als Richterin am Landgericht Pressesprecherin. Amtsgericht Neuruppin - GVP 01.08.2019. Amtsgericht Zehdenick - GVP 01.04.2021, 01.04.2023: Direktorin / Familiensachen.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Zehdenick:

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes  Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Zehdenick eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Zehdenick erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Gemeinden, Ämter und Städte:

Altlüdersdorf, Altthymen, Badingen, Barsdorf, Baumgarten, Bergsdorf, Blumenow, Bredereiche, Burgwall, Burow, Dannenwalde, Dollgow, Dollgow-Güldenhof, Falkenthal, Freienhagen, Fürstenberg, , Glambeck, Gransee, Grieben, Groß Hoppenrade, Großmutz, Großwoltersdorf, Grüneberg, Gutengermendorf, Häsen, Hammer, Hartzwalde, Himmelpfort, Kappe, Kraatz-Buberow, Kleinmutz, Kreuzbruch, Krewelin, Kurtschlag, , Liebenthal, Liebenwalde, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Marienthal, Meseberg, Menz, Mildenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuglobsow, Neuhäsen, Neuholland, Neulögow, Neulöwenberg, Rauschendorf, Ribbeck, Rönnebeck, Schönermark, Schulzendorf, Schulzenhof, Seilershof, Sonnenberg, Steinförde, Teschendorf, Zernikow, Tornow, Vogelsang, Wentow, Wesendorf, Wolfsruh Zabelsdorf, Zehdenick und Zootzen,

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Oberhavel

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Ulrike Manthey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Amtsgericht Zehdenick (ab 13.01.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.08.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.01.2014 als Richterin am Amtsgericht Zehdenick aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.01.2014 als Richterin am Amtsgericht Zehdenick - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Zehdenick - GVP 01.01.2016, 01.04.,2021: nicht aufgeführt. 

Simona May (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Zehdenick (ab 01.12.1993, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 20.09.1991 als Richterin auf Probe am Kreisgericht Granse aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Zehdenick - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Zehdenick aufgeführt. Amtsgericht Zehdenick - GVP 01.04.2021, 01.04.2023.

Kathrin Reiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Zehdenick / Direktorin am Amtsgericht Zehdenick (ab 01.06.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.12.2005 als Richterin am Landgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2016 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2019 als Direktorin am Amtsgericht Zehdenick aufgeführt. Ab 12.12.2001: abgeordnet an das Oberlandesgericht Brandenburg - Beisitzerin am 15. Zivilsenat - 3. Familiensenat (GVP 12.09.2012: aufgeführt). Amtsgericht Prenzlau - 17.10.2016: als Richterin am Landgericht Pressesprecherin. Amtsgericht Neuruppin - GVP 01.08.2019. Amtsgericht Zehdenick - GVP 01.04.2021, 01.04.2023: Direktorin / Familiensachen.

Lothar Wernicke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Zehdenick (ab 11.07.1997, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 11.07.1997 als Richter am Amtsgericht Zehdenick - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 11.07.1997 als Richter am Amtsgericht Zehdenick aufgeführt. Amtsgericht Zehdenick - GVP 01.04.2021, 01.04.2023.

Amtsgericht Zehdenick - GVP 01.04.2023: "Die richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Zehdenick werden aus Anlaß der Beendigung der Abordnung von Richterin am Amtsgericht Wirth ab 01. 04. 2023 wie folgt verteilt: ..."

 

 

Richter auf Probe:

Dr. Ines Ben Miled (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg (ab 01.10.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Amtsgericht Zehdenick - GVP 01.04.2023: Richterin auf Probe / Familiensachen.

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Zehdenick:

1 -

2 -

3 -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Zehdenick tätig:

Brandt - Amtsgerichtsrat / aufsichtführender Richter am Amtsgericht Zehdenick (ab , ..., 1925) - https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/frontdoor/index/index/docId/14470

Grebe - Amtsgerichtsrat (ab , ..., 1925) - https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/frontdoor/index/index/docId/14470 

Sven Stolpe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Ministerialrat im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (ab 20.12.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 14.05.2008 als Richter am Amtsgericht Zehdenick - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.12.2013 als Ministerialrat im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg aufgeführt.

Johannes Wolfs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Eberswalde / Direktor am Amtsgericht Eberswalde (ab 02.01.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im Bezirk des Bezirksgericht Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1993 als Richter am Landgericht Neuruppin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.1996 als Direktor am Amtsgericht Zehdenick aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.01.2018 als Direktor am Amtsgericht Eberswalde aufgeführt. 2012, ..., 2016: Familiensachen - Abteilung 3. Amtsgericht Eberswalde - GVP  01.01.2018: Familiensachen. Richter Wolffs wird als Familienrichter vom Väternotruf nicht empfohlen. Namensgleichheit mit: Dr. Martin Wolfs (Jg. 1954) - Richter am Landgericht Berlin (ab 13.07.1987, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 13.07.1987 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994, 2000 und 2008 unter dem Namen Martin Wolfs nicht aufgeführt.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

  

Familienberatung Bernau

überregionale Beratung

http://familienberatung-bernau.de

 

 

Familienberatung Eberswalde

überregionale Beratung

http://familienberatung-eberswalde.de

 

 

Familienberatung Oranienburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-oranienburg.de

 

 

Familienberatung Templin

überregionale Beratung

http://familienberatung-templin.de

 

 

Familienberatung Zehdenick

überregionale Beratung

http://familienberatung-zehdenick.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Erziehungs- und Familienberatung Oranienburg - Außenstelle Nord -

Koliner Str. 12a

16775 Gransee 

Telefon: 03306 / 2249, ü. 03301 / 530107

E-Mail: efbgransee@arcor.de

Internet: http://www.drk-oranienburg.de

Träger: Deutsches Rotes Kreuz/ Beratung + Leben GmbH

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung

Mitarbeiter/innen: Frau Groß (2014), Ines Richter (bis 2017), Monika Hamperl (bis 2017)

 

 

Immanuel Beratung Zehdenick - Familienberatung

Im Kloster 1 

16792 Zehdenick

Telefon: 03307 / 310012

E-Mail: familienberatung.zehdenick@immanuel.de

Internet: http://beratung.immanuel.de/wo-wir-sind/zehdenick/

Träger: Immanuel Diakonie (vorher in Trägerschaft von Beratung & Lebenshilfe e.V.)

Mitarbeiter/innen: Heike Wolf Brendel - Diplom-Psychologin und Leiterin der Beratungsstelle (2016: Heike Brendel), Anke Culemann - stellvertretende Leiterin (2020), Frau Groß - 2014, 2016 - nicht mehr dabei) 

17.06.2020: "In Oberhavel kooperieren fünf Familienberatungsstellen eng miteinander, sie müssen sich 7,5 Stellen teilen, 1,5 Fachkräftestellen entfallen dafür auf Zehdenick. Das reicht nicht hinten und nicht vorn, denn offiziell soll die Zehdenicker Beratungsstelle dafür 166 Fälle in diesem Jahr betreuen, aber schon jetzt wurden über 90 Fälle betreut, was bei gleichbleibender Nachfrage bedeutet, dass im Oktober das Beratungsbudget aufgebraucht ist. Natürlich kann man Ratsuchende danach nicht abweisen – aber faktisch ist alles was danach kommt, nicht durch Personalbudget abgedeckt", teilte die Abgeordnete nach ihrem Besuch in Zehdenick mit. "Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung empfiehlt vier Fachkräfte auf 10 000 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, das wären dann aber 13 bis 14 Fachkräfte plus Leitung und Verwaltung in Oberhavel, fast doppelt so viel, wie tatsächlich zur Verfügung steht. Immer wieder hat die Beratungsstelle auch Überlastungsanzeigen gestellt, leider ohne den gewünschten Erfolg", beklagt Domscheit-Berg. Anke Culemann, stellvertretende Leiterin der Immanuel Familienberatung in Zehdenick, die mit Leidenschaft ihre Arbeit mit hilfesuchenden Menschen ausübt, machte im Gespräch mit Domscheit-Berg deutlich, wie wichtig auch die Präventionsarbeit sei, die früher auch pauschaliert finanziert wurde und jetzt einzeln für jede Maßnahme beantragt werden muss – bei unklarer Bewilligung." - https://www.moz.de/lokales/gransee/soziales-zu-viele-faelle-fuer-zu-wenig-personal-bei-der-familienberatung-in-zehdenick-49178042.html. Warum muss der Staat, letztlich also der Steuerzahler, eigentlich alles finanzieren, was man sich bei der Linkspartei so wünscht, starker Staat, starke Bürokratie, starke Kontrolle, nun ja, halt eben DDR 2.0. Warum nehmen die Menschen ihr Leben ´nicht selbst in die Hand, wozu auch gehört, nicht immer nach dem Staat zu rufen, der ihnen die Nuckelflasche gibt und dafür ein Laufgeschirr anlegt, warum nicht selbst Verantwortung für das eigene Leben übernehmen, auch im Krisenfall.

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel

Adolf-Dechert-Str. 1 

16515 Oranienburg

Telefon: 03301 / 601-411

E-Mail: fachbereichjugend@oberhavel.de

Internet: http://www.oberhavel.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Krisenintervention, Sozialberatung

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Zehdenick (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Zehdenick für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Zehdenick (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Dr. Adriana Hädrich

Rechtsanwältin

Am Schwalbenberg 14

16348 Wandlitz

Mobil: 0176 - 63 125 195

Internet: http://www.bafm-mediation.de/mediatorensuche/suche-nach-plz/plz1/

Bestellung am Amtsgericht Eberswalde, Amtsgericht Zehdenick

(ab , ..., 2014)

 

 

Susanne Johnson

Diplom-Psychologin

12105 Berlin

Mitarbeit bei "Starke Familien e.V." - http://www.starkefamilie.com/infobroschuere_09.pdf

Bestellung am Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Zehdenick, Oberlandesgericht Brandenburg

Beauftragung als Gutachterin am Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Prenzlau

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

Frau Dr. Prendel

Diplom-Psychologin 

 

 

Ulrich Waschke-Peter

Diplom-Psychologe 

10555 Berlin

und

49205 Hasbergen

Ulrich Waschke-Peter soll sich in den 90-er Jahren in der psychologischen Praxis Arndt und Rebber in Münster engagiert haben, so wie auch Frau Thole-Bachg.

Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bad Oeynhausen, Amtsgericht Bersenbrück (1996), Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Halle (Westfalen), Amtsgericht Minden, Amtsgericht NauenAmtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Prenzlau, Amtsgericht Salzwedel, Amtsgericht Zehdenick, Oberlandesgericht Brandenburg

Sorgerechtsentzug nach Waschke-Peter-Einsatz nicht unwahrscheinlich. Von einer Beauftragung des Ulrich Waschke-Peter rät der Väternotruf dringend ab.

Beauftragung am Amtsgericht Zehdenick durch Richter Wolfs (2004).

Urteile

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Vierte Sektion

Nichtamtliche Übersetzung

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin

26/02/02 - Fall KUTZNER gegen DEUTSCHLAND (Beschwerde Nr. 46544/99)

Straßburg, 26. Februar 2002

...

16. Am 18. September 1996 bestellte das Vormundschaftsgericht Bersenbrück den Psychologen Waschke-Peter als Sachverständigen, der sein Gutachten am 20. November 1996 vorlegte.

17. Nach Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern verfügte das Vormundschaftsgericht mit Beschluss vom 12. Februar 1997 im Wege der einstweiligen Anordnung, den Beschwerdeführern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Bestimmung über ärztliche Maßnahmen zu entziehen, insbesondere mit der Begründung, dass „die Eltern [die Beschwerdeführer] intellektuell nicht in der Lage sind, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen“.

...

20. Nach einer weiteren Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern wurde den Beschwerdeführern mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 27. Mai 1997 das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen. Hierbei stützte sich das Gericht hauptsächlich auf das Gutachten, demzufolge die Beschwerdeführer unverschuldet, jedoch mangels intellektueller Fähigkeiten erziehungsunfähig sind.

Dem Vormundschaftsgericht zufolge fehlte es den Beschwerdeführern an der erforderlichen Sensibilität, um den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Im Übrigen hätten sie die Unterstützung durch die Sozialdienste abgelehnt und ihr derzeitiges Einverständnis mit den ergriffenen Maßnahmen, das bei weitem nicht glaubwürdig sei, wäre nur als Reaktion auf den Druck zu sehen, den sie im derzeitigen Verfahren empfunden hätten.

Das Vormundschaftsgericht fügte hinzu, dass bei den Kindern Entwicklungsdefizite vorlägen, die weder durch die Großeltern noch durch Betreuung seitens der Sozialdienste ausgeglichen werden könnten. Allein Pflegefamilien – im Falle Corinnas sollte es eine professionelle Pflegefamilie sein – könnten den beiden Kindern helfen, da weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichend seien.

21. Seit dem 15. Juli 1997 sind die beiden Mädchen in unterschiedlichen Pflegefamilien („Inkognito-Pflege“) untergebracht, die von der Gesellschaft für familienorientierte Sozialpädagogik abhängen, die am 18. und 24. April 1997 einen Bericht erstellt und die Entziehung des Sorgerechts der Beschwerdeführer über ihre Kinder beantragt hatte.

22. Mit Schreiben vom 24. Januar, 23. Juni und 2. Juli 1997 sprachen sich die Hausärzte der Familie der Beschwerdeführer für eine Rückkehr der Kinder zu den Beschwerdeführern aus.

...

26. Aufgrund dieser verschiedenen Stellungnahmen bestellte das Landgericht am 9. Oktober 1997 einen zweiten psychologischen Sachverständigen, Herrn Trennheuser, der sein Gutachten am 18. Dezember 1997 vorlegte. Im Übrigen hörte das Landgericht die Beschwerdeführer, die Großeltern, die zuständige Verwaltung und den Sachverständigen an.

27. Mit Beschluss vom 29. Januar 1998 wies das Landgericht die Beschwerde der Beschwerdeführer mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1666 und 1666a – siehe unten einschlägiges innerstaatliches Recht) zum Schutz des Kindeswohls vorlägen.

Das Landgericht nahm auf die beiden Gutachten Bezug.

...

ausführlich unter:

http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/20020226_K.asp#TopOfPage

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Zehdenick

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Zehdenick noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Zehdenick

 

 


 

 

 

Brandenburgisches Oberlandesgericht 2. Senat für Familiensachen

Entscheidungsdatum: 20.08.2010

Aktenzeichen: 10 WF 187/10

Dokumenttyp: Beschluss

 

Quelle: juris Logo

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Zehdenick vom 27. Juli 2010 abgeändert.

Dem Vater wird einstweilen das Recht übertragen zu bestimmen, welche Schule bzw. welchen Kindergarten die Kinder K… A… T… und A… T… besuchen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Beschwerdewert beträgt 1.500 €

Gründe

1

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 27.7.2010 ist zulässig. Der Beteiligte zu 1. ist insbesondere beschwerdeberechtigt, § 59 Abs. 1 FamFG. Denn auch als Vater der nicht in einer Ehe geborenen Kinder hat er das Recht, die Übertragung der elterlichen Sorge bzw. eines Teils der elterlichen Sorge für diese Kinder auf sich zu beantragen (BVerfG, Beschluss vom 21.7.2010, 1 BvR 420/09).

2

Die Beschwerde ist auch begründet. Die aus der Beschlussformel ersichtliche einstweilige Anordnung zugunsten des Vaters ist zu erlassen.

3

Da die Mutter gegen den Willen des Vaters beabsichtigt, die Kinder aus der bisher besuchten Schule bzw. aus dem gewohnten Kindergarten herauszunehmen und zu Beginn des Schuljahrs am Montag, dem 23.8.2010, in eine andere Schule bzw. einen anderen Kindergarten in der Nähe ihrer Wohnung wechseln zu lassen, besteht ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Eingreifen, § 49 FamFG (s.a. Keidel/Giers, FamFG, 16. Aufl., § 49, Rz. 13).

4

Aufgrund der im Anordnungsverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung (vgl. dazu Keidel/Giers, a.a.O., § 49, Rz. 10) ist dem Vater, entsprechend seinem erstinstanzlichen Begehren, das Recht zu übertragen, vorläufig Schule bzw. Kindergarten für die Kinder zu bestimmen.

5

Der Erlass der einstweiligen Anordnung zugunsten des Vaters ist außerhalb der Eingriffsschwelle von § 1666 BGB möglich, nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09) ausgesprochen hat, dass die Regelungen in §§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB, die den Vater eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge ausschließen, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert, mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung darf nun auch dem Vater nicht in einer Ehe geborener Kinder in Anlehnung an die Regelung des § 1671 BGB die elterliche Sorge oder ein Teil davon übertragen werden, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

6

Somit ist dem Vater vorläufig die Befugnis zu übertragen, Schule bzw. Kindergarten für die Kinder zu bestimmen. Denn dies entspricht dem Wohl der Kinder am besten. Durch diese einstweilige Anordnung wird sichergestellt, dass den Kindern, die seit der Trennung ihrer Eltern im Sommer 2009 im Haushalt des Vaters leben und mit denen die Mutter erst seit Mai 2010 regelmäßigen Umgang pflegt, vorerst die bisherige Schule bzw. der gewohnte Kindergarten erhalten und ein Wechsel in die von der Mutter ausgewählten Einrichtungen erspart bleibt. In einem Hauptsacheverfahren – insoweit hat der Vater in der Beschwerdeschrift bereits Anträge angekündigt – mag geklärt werden, ob der von der Mutter gewünschte Umzug der Kinder in ihren Haushalt und damit einhergehend der Schul- bzw. Kindergartenwechsel deren Wohl am besten entspricht.

7

Von der Durchführung einer erneuten mündlichen Verhandlung konnte abgesehen werden, weil das Amtsgericht diese bereits vor etwa zwei Wochen durchgeführt hat und von einer erneuten Verhandlung keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG.

8

Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 FamFG.

 

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/e3f/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100068731%3Ajuris-r00&documentnumber=11&numberofresults=1202&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint

 

 

 


zurück